Monatsarchiv: Oktober 2009

Welchen Nutzen haben eigentlich Beschäftigungs – und Wiedereingliederungsmassnahmen?

Laut einer vom Bund in Auftrag gegebenen Studie: Gar keine. Der Tagi schreibt, dass sich für die betroffenen Sozialhilfebezüger die Chancen auf dem Arbeitsmarkt dadurch nicht verbessern. «Schlimmer noch: Vielfach haben die Kurse und Beschäftigungsprogramme gar einen kontraproduktiven Effekt. Wer lange in einem Hilfsprogramm bleibt, scheint das Interesse zu verlieren, sich selber um einen Job zu bemühen. In der Studie heisst es darum schonungslos: Keine Massnahme zu verfügen, ist in vielen Fällen die deutlich wirkungsvollste Massnahme.»

Folgerichtig wird erkannt, dass dieses Studienergebnis auch die von der Invalidenversicherung geplante Wiedereingliederung von 12’500 Rentnern in Frage stellt.

***

Bereits die 5. IV-Revision wurde beworben mit all den grossartigen Beschäft-igungs- und Wiedereingliederungsprogrammen, die erst bei einer Annahme ebendieser möglich wären. Das Vorzeigeprojekt «Passerelle» von Otto Ineichen ging baden, bevor es überhaupt realisiert worden war. Aber vielleicht war das ja auch gar nicht Zweck der Sache. Die Abstimmung war schliesslich gewonnen, die verschärften Mitwirkungspflichten für Betroffene im IVG verankert.

Wozu nun aber verschärfte Mitwirkungspflichten für Massnahmen, die sich bei Sozialhilfebezügern als sinnlos herausgestellt haben? Nun hat man Sozialhilfe-bezüger jahrelang trainiert, diszipliniert und oft gar sanktioniert und trotzdem wollten sie vom Arbeitsmarkt nicht aufgenommen werden. Die Erfolgsrate solcher Massnahmen wird bei Behinderten oder chronisch Kranken kaum besser ausfallen.

Hatte man denn wirklich je geglaubt, mit Bevormundung, Beschäftigungs-programmen und Zwangsmassnahmen fördere man die Eigenverantwortung und das Selbstbewusstsein von erwachsenen Menschen und mache sie damit «fit fürs Berufsleben»?

Ernsthaft?

Viel eher dienen die ganzen Beschäftigungsmassnahmen als Beruhigungspille für das durch den pavlovschen IV-Reflex konditionierte Volk: Wer Geld bekommt, soll dafür auch arbeiten (egal wie sinnlos die ausgeführte Arbeit auch ist) bzw. in der mitleidigen Version: die armen Behinderten sollen sich doch auch «wertvoll» fühlen (sich wertvoll fühlen in einer sinnlosen Beschäftigungsmassnahme…?)

Pavlovscher Reflex

In einer Quizsendung des Schweizer Fernsehens müssen die Kandidaten herausfinden, welche Antwort 100 SchweizerInnen auf eine bestimmte Frage gegeben haben. Es ist davon auszugehen, dass die sogenannte «Topantwort» auf die Frage: «was fällt Ihnen zur Invalidenversicherung ein?» lauten würde: «Missbrauch». So sicher wie das Amen in der Kirche taucht dieser Ausdruck in den Kommentarspalten der Online-Tageszeitungen auf, sobald ein Artikel zum Thema «Behinderung /Invalidenversicherung» aufgeschaltet wird. Ungeachtet des Schwerpunktthemas des Artikels und ungeachtet, ob es sich bei der Zeitung um den Blick, die NZZ oder den Tagesanzeiger handelt. Das Wort «Invaliden-versicherung» löst eine Art kollektiven pavlovschen Reflex aus und dieser Reflex heisst «Missbrauch». Bezüger eine Invalidenrente werden menschenverachtend verunglimpft und verschärfte Mitwirkungspflichten für die Betroffenen mit Applaus begrüsst.

Gänzlich anders präsentiert sich die Stimmung in den Kommentaren zu einem aktuellen Artikel des Tagesanzeigers mit dem Titel «Schraube für Arbeitslose soll angezogen werden – vor allem bei Jungen» Empörung macht sich breit – aber nicht etwa gegen die Jungen, sondern gegen die Wirtschaft und gegen den Staat, der die jungen Arbeitslosen «härter anfassen» und in die Sozialhilfe abschieben oder  – bei Betrug – gar ins Gefängnis verfrachten will. Eine Solidarität, ein Mitfühlen, ein Erkennen, dass «die Schuld» nicht bei den Opfern zu suchen ist, sondern vielmehr «im System». Man reibt sich verwundert und auch sehr erfreut die Augen. Scheinbar existiert in der Schweiz doch noch so etwas wie Vernunft und ein gewisses Verständnis von Solidarität. Eine Frage allerdings drängt sich auf: Wie «sozial» würden die Kommentare ausfallen, wäre die Bevölkerung seit 7 Jahren mit Plakaten, Kampagnen und Zeitungsartikeln darauf konditioniert worden, dass «Arbeitslose eigentlich gar nicht arbeiten wollen» und «sich auf Kosten der arbeitenden Bevölkerung ein schönes Leben machen»…?

Für Arbeitslose wird eine Arbeit (bisher) unter folgenden Gesichtspunkten als »unzumutbar» definiert:

  • wenn sie den üblichen Arbeitsbedingungen nicht entspricht
  • nicht angemessen auf Fähigkeiten oder auf die bisherige Tätigkeit Rücksicht nimmt
  • nicht den persönlichen Verhältnissen entspricht (Alter, Gesundheit, Familie)
  • einen Arbeitsweg von täglich mehr als 4 Stunden notwendig macht
  • den Wiedereinstieg in den bisherigen Beruf erschwert, falls darauf in absehbarer Zeit eine Aussicht besteht
  • einen Lohn einbringt, der geringer ist als die ALE

Die Zumutbarkeit für Bezüger einer Invalidenrente bezüglich Eingliederungs-massnahmen ist hingegen einzig dann nicht gegeben, wenn die Massnahme «dem Gesundheitszustand nicht angemessen ist». Es liegt mir fern, nun die eine gegen die andere Gruppe von gleichsam Benachteiligten auszuspielen. Denn es ist erfreulich, dass sich die Menschen für die jungen Arbeitslosen einsetzen und sich Gedanken machen über die Mechanismen von Wirtschaft und Staat. Warum allerdings in den Augen der Bevölkerung die Zumutbarkeit bei einem älteren und zudem behinderten (potentiellen) Arbeitnehmer schärfer gehandhabt werden darf, als als bei einem jungen und gesunden scheint schon… interessant.

Vielleicht hat die pavlovsche Konditionierung doch einige Sachverhalte ein bisschen verdreht in den Köpfen der Menschen.

Rechtsprechung fern jeglicher Realität

Aus einem Gerichtsprotokoll:

«Der reale Arbeitsmarkt mag zwar keine geeigneten offenen Arbeitsplätze aufweisen, aber dies ist für die Invaliditätsbemessung irrelevant, denn damit ist die Beschwerdeführerin arbeitslos, aber nicht invalid.»

Man fragt sich; wenn eine Behinderung zur Ausübung einer Berufstätigkeit so spezifische Arbeitsbedingungen vorraussetzt, dass sie der real existierende Arbeitsmarkt kaum oder gar nicht bieten kann oder will, – was, wenn nicht die Behinderung, ist dann für die verursachte Lohneinbusse (welche die Invalidenversicherung abdecken sollte) verantwortlich?

Mit obiger Argumentation lässt sich demzufolge praktisch jeglicher Anspruch auf Versicherungsleistungen ablehnen – wenn der oder die Versicherte nicht gerade als Pflegefall im Koma liegt.

Staatsmonopol für Hilfsmittel?

Das Bundesamt für Sozialversicherungen will im Rahmen der 6. IV Revision eine Rechtsgrundlage schaffen, um Hilfsmittel wie beispielsweise Rollstühle oder Hörgeräte selber einkaufen zu können. In Zukunft soll also komplett über den Kopf der Betroffenen hinweg und an deren Bedürfnissen vorbei der Staat entscheiden können, welche Hilfsmittel er den Betroffenen zur Verfügung stellt.

Einerseits wird den Behinderten in der Schweiz ständig erzählt, jeder hätte eigenverantwortlich für sich selbst zu sorgen, Neoliberalistische Grundsätze an allen Ecken und Enden werden propagiert  – Aber für den Hilfsmittelmarkt wird auf einmal wieder die sozialistische Planwirtschaft herangezogen und die Regeln des freien Wettbewerbs – Konkurrenz sorgt für bessere Qualität und sinkende Preise – ignoriert. Behinderte werden als «zu Versorgende» degradiert, die gefälligst zufrieden und dankbar zu sein haben mit dem Rollstuhlmodell, das der Staat ihnen zugesteht.

Und selbstverständlich weiss der Beamte am Schreibtisch auch besser, als die direkt Betroffenen welcher Rollstuhl, welches Hörgerät oder welches sonstige Hilfsmittel für diese «am geeignetsten ist». Behinderte sind ja behindert, die können das a) nicht selbst entscheiden und sind b) keine Individuen mit unterschiedlichen Bedürfnissen, sondern alle gleich – eben behindert. Argh.

Weitere Informationen und Petition zum unterschreiben auf der Webseite Behinderte gegen Hilfsmittelmonopole.

Eine launige Betrachtung der ganzen Misere von Peter Wehrli.

Geldumverteilung à la FDP

Ob die Partei mit dem wahrscheinlich höchsten Prozentsatz an jungen und dynamischen HSG-Absolventen bald auch die Unterstützung der Invaliden-versicherung benötigt? Sie hinkt nämlich – und zwar in diesem Themenbereich den aktuellen Forschungsergebnissen hinterher.

Die FDP hat im Nationalrat kürzlich die Motion «IV-Sanierung. Druck muss aufrecht erhalten bleiben» eingereicht. Darin fordert sie die Streichung aller Renten von Menschen mit schwer definierbaren psychische Störungen – und setzt diese mit dem Code 646 (Psychogene, respektiv milieureaktiven Störungen) gleich. – Nur, wie bereits aufgezeigt, hat eine Studie über die Berenteten nach Code 646 ergeben, dass deren Krankheiten oftmals sehr wohl klar diagnos-tizierbar sind.

Aber es klingt halt so gut: Tausende von (unberechtigten) IV-Rentnern auf einen Schlag entrentet – so macht Sanieren doch erst richtig Spass.

Und der Schlusssatz der Motion lautet salbungsvoll «Alle Anreize müssen darauf zielen, diese Personen in der aktiven Gesellschaft zu behalten und nicht auszugrenzen»

Heisst auf deutsch: Man nimmt den IV-Rentnern die Rente weg, zwingt sie in «Eingliederungmassnahmen» und gibt das Geld den Arbeitgebern, die sie (falls sie Lust haben) anstellen – als «Einar-beitungszuschüsse».

Aber Moment… wenn die doch gar nicht «richtig» krank sind, diese «Psychisch Kranken» – warum gibt es dann eigentlich Einarbeitungszuschüsse für den Arbeitgeber…?

Bewusste Fehlinterpretation

Der Generalsekretär der SP, Thomas Christen, zeigt die bewusste «Fehlinterpretation» des Abstimmungsergebnisses über die Mehrwertsteurerhöhung von SVP und FDP auf. Er fragt in seinem Artikel: «Warum werden nun trotzdem die genau gleichen Schlussfolgerungen gezogen, wie wenn die Vorlage abgelehnt worden wäre?»

Klar objektivierbare psychische Erkrankungen

Im Juni 2009 wurde eine vom BSV in Auftrag gegebene Studie von Niklas Baer und Tanja Fasel veröffentlicht, welche Licht ins Dunkel der «Invalidisierungen aus psychischen Gründen» bringt. Die Autoren analysieren in der aufwändigen und umfassenden Studie rund 1000 Dossiers mit dem IV-Gebrechenscode 646 und wiederlegen die von gewissen politischen Akteuren immer wieder verbreitete Aussage, es handle sich dabei hauptsächlich um «schwer objekt-ivierbare Störungen».

Baer und Fasel zeigen auf, dass die Kategorie 646 – ursprünglich für einfache psychische Entwicklungsstörungen gedacht- heute als eine Art «Restkategorie» funktioniert, in der ein buntes Spektrum von Störungen abgelegt werden, von denen viele sehr wohl klar diagnostizierbar sind und andere zusätzlich in dieser Kategorie nichts zu suchen haben (Beispielsweise somatische Krankheiten, POS (IV-Code für ADHS) oder Intelligenzminderung).

Die Autoren üben Kritik an der gängigen Praxis der Invalidenversicherung, nach wie vor mit diesem veralteten und ungenauen Codierungssystem zu arbeiten und empfehlen die Codierung nach ICD-10 (Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten – definiert von der WHO).

Denn viele der mit 646 Code klassifizierten Fälle lassen sich objektiv ganz klar mit dem ICD-10 diagnostizieren. So wurde festgestellt, dass in der Kategorie 646 «Persönlichkeitsstörungen die dominierende Kategorie bilden, gefolgt von Affektiven Störungen, Konversions- und somatoformen Störungen sowie Angst-, Zwangs- und posttraumatischen Belastungsstörungen.

Und weiter:

Die effektiven Diagnosen widersprechen dem Bild von unspezi-fischen, unklaren oder „nicht wirklichen“ Störungen: Persönlich-keitsstörungen sind unflexible und andauernde unangepasste Verhaltens-muster, die mit einer sehr hohen funktionellen Belastung und diversen Beeinträchtigungen verbunden sind. Dass sie von Laien oft nicht als Störungen erkannt werden, bedeutet nicht, dass sie schwer objektivierbar oder in Bezug auf die Arbeitsbeeinträchtigungen vernachlässigbar wären.

Sparen auf Kosten der Frauen

Dass die Einschätzung des Invaliditätsgrades bei Hausfrauen regelmässig markant tiefer ausfällt als in ihrem vorherigen Beruf, hat bei der IV System. Könnte das möglicherweise auch etwas damit zu tun haben, dass diese sogennanten «Haushaltabklärungen» von einer/m IV-SachbearbeiterIn vorgenommen werden, während die Einschränkungen im beruflichen Umfeld auch bei ungelernten Hilfsarbeitern durchwegs von Ärzten beurteilt werden? (Honi soit qui mal y pense)

In der Nationalfondsstudie «Knappes Geld – ungleich verteilt, Gleichstellungs-defizite in der Invalidenversicherung» von 2001 stellten Katerina Baumann und Margareta Lauterburg bereits fest: «Auch zwanzig Jahre nach Inkrafttreten des Gleichstellungsartikels der Bundesverfassung ist Gleichstellung der Geschlechter in der IV nicht verwirklicht. Frauen erhalten deutlich weniger Leistungen als Männer. Der Grund ist nicht einfach, dass Frauen weniger von Invalidität betroffen wären als Männer. Er liegt vielmehr in den zahlreichen direkten und indirekten Benachteiligungen durch die geltende Rechtsordnung.»

Auch die IV-Statistik für 2009 zeigt immer noch bedeutend mehr männliche Rentenbezüger als weibliche auf: 163’412 Männer und  128’142 Frauen beziehen aktuell eine IV-Rente. Wobei Frauen prozentual viel öfter nur Teilrenten erhalten, während die Männer bei den Vollrenten massiv übervertreten sind. Und trotzdem spart die IV weiter explizit auf Kosten der Frauen:

- bei der 4 + 5. IV-Revision wurden die Zusatzrenten für den pflegenden Ehepartner (meist ist dies die Ehefrau) gestrichen: 2007, vor Aufhebung der Zusatrenten erhielten 56’717 Ehefrauen und 16’821 Ehemänner eine Zusatzrente.

- Menschen mit Somatoformen Schmerzstörungen erhalten keine IV-Rente mehr: Frauen haben für dieses Krankheitsbild gegenüber Männern ein um 50% erhöhtes Erkrankungsrisiko

- Fibromyalgie wurde aus dem Leistungskatalog der Invalidenversicherung ausgeschlossen: 85 bis 90 Prozent der Betroffenen dieser Krankheit sind Frauen

- Ebenfalls keine IV-Leistungen erhalten CFS-Betroffene (Chronisches Erschöpfungssyndrom) ca. 75 % der Erkrankten sind Frauen.

-Das Assistenzbudget, welches im Rahmen der 6. IV-Revision eigeführt werden soll, sieht keine Enschädigungsmöglichkeit für pflegende Angehörige vor. Des weiteren ist das Assistenzbudget nur für volljährige IV-Bezüger vorgesehen. Gratissarbeit von pflegenden Müttern und Ehefrauen und andern (meist weiblichen) Verwandten wird einmal mehr als selbstverständlich angesehen.

Eine »riesiges Einsparpotential» ortet nicht nur die SVP oder neuerdings die FDP, sondern auch das BSV (Bundesamt für Sozialversicherungen) bei den «psychischen Störungen» und wen wunderts: Frauen sind deutlich häufiger vom psychischen Störungen betroffen als Männer. Frauen erkranken zb. doppelt so häufig an Angststörungen.

Leider ist aus der aktuellen Statisktik des BSV nicht ersichtlich, wieviele Frauen und Männer jeweils aus psychischen Gründen eine IV-Rente beziehen. Eine Statikstik von 2005 zeigt aber auf:
Es sind 47 000 Männer und 44 000 Frauen. Was heisst das nun: Frauen beissen eher die Zähne zusammen, obwohl sie deutlich häufiger von psychischen Leiden betroffen sind? Oder: Sie bekommen trotz Leiden nach wie vor seltener eine IV-Rente zugesprochen? Oder: Frauen sind halt einfach hysterisch und deshalb die wahren Scheininvaliden, darum ist es völlig in Ordnung, wenn diese seltener eine IV-Rente bekommen…?