Monatsarchiv: Oktober 2011

Procap zieht diskriminierende Invaliditätsbemessung einer teilinvaliden Mutter nach Strassburg weiter

Vor einigen Tagen habe ich über die hahnebüchernen Bemessungsmethoden der IV bei Teilzeitarbeitenden/Hausfrauen geschrieben. In den Kommentaren wurde dann der Ruf lauf, «Die Behindertenorganisationen sollten sich mal darum kümmern». Da es nicht ganz so einfach ist, im Behindertenwesen mit all seinen Organisationen und deren Publikationen immer alles im Blickfeld zu behalten, war mir entgangen, dass Procap sich bereits «darum kümmert». Konkret: Der Rechtsdienst von Procap hat einen besonders absurden Fall der Invaliditäts-bemessung nach Strassburg weitergezogen.

Im Folgenden dazu ein Artikel von Andrea Mengis, Rechtsanwältin bei Procap – erstmals erschienen in der Publikation FOCUS (Ausgabe 4, Juni 2011) von Égalité Handicap:

In der Schweiz erhalten Teilzeit Arbeitende im Gegensatz zu Erwerbstätigen mit einem Arbeitspensum von 100% regelmässig eine tiefere oder gar keine IV-Rente, wenn sie wegen gesundheitlichen Problemen nicht mehr voll arbeiten können. Diese Ungleichbehandlung ist auf eine diskriminierende Methode der Invaliditätsbemessung zurückzuführen, die das Bundesgericht seit Jahren anwendet (so genannte gemischte Methode der Invaliditätsbemessung). Sie trifft vor allem Frauen, die Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen versuchen.

Frau T. musste ihre Stelle als Verkäuferin wegen eines Rückenleidens aufgeben und ist heute in einer leichteren, behinderungsangepassten Tätigkeit nur noch 50% arbeitsfähig. Sie erhielt deshalb von der IV-Stelle des Kantons St. Gallen anfänglich eine halbe IV-Rente.

Nachdem Frau T. Mutter von Zwillingen wurde, ging die IV davon aus, dass sie ihre Erwerbstätigkeit auch aufgegeben hätte, wenn sie gesund gewesen wäre, um sich um die Kinder zu kümmern. Bei nicht erwerbstätigen IV-Versicherten wird praxisgemäss angenommen, dass sich die Gesundheitsschädigung in der Haushalttätigkeit und Betreuung der Kinder weniger stark auswirkt als in einer Berufstätigkeit, da man die Zeit frei einteilen und auf die Mithilfe von anderen Familienangehörigen zählen kann. Deshalb sank der Invaliditätsgrad von Frau T. auf 44%, was noch zum Bezug einer IV-Viertelsrente berechtigt.

Als ihr Ehemann arbeitslos wurde, stellte sich die IV auf den Standpunkt, Frau T. würde nun ohne gesundheitliche Probleme mindestens zu 50% wieder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, um den Lebensunterhalt ihrer Familie zu sichern. Entsprechend der Rechtssprechung des Bundesgerichts führt dies dazu, dass im Erwerbsbereich keine Einschränkung mehr anerkannt wird, weil Frau T. ja weiterhin 50% arbeiten könnte. Die Einschränkung im Haushaltbereich hingegen zählt (neben dem hypothetischen Teilzeit-Arbeitspensum) nur noch zur Hälfte, sodass der Invaliditätsgrad auf 22% (50% von 44%) sinkt. Somit hat Frau T. keinen Rentenanspruch mehr, da eine IV-Rente erst ab einem Invaliditätsgrad von 40% bezahlt wird.

Es ist grotesk, dass Frau T. ihre Rente verliert, weil sie aus finanziellen Gründen eine Teilzeiterwerbstätigkeit aufnehmen müsste. Wäre ihre Familie wohlhabend, hätte sie zumindest die Viertelsrente behalten können. Gemäss den Erfahrungen von procap kommt diese nachteilige Invaliditätsbemessung vor allem bei Teilzeit erwerbstätigen Müttern zur Anwendung und führt regelmässig zu einem tieferen Rentenanspruch, meist sogar zum Rentenverlust.

Dies ist umso stossender, weil in der Schweiz theoretisch die gesamte Wohnbevölkerung bei der IV versichert ist. Der Rechtsdienst von procap hat deshalb den Fall von Frau T. an den Europäischen Gerichtshof für Menschen-rechte in Strassburg (EGMR) weitergezogen und eine Verurteilung der diskriminierenden Bundesgerichtspraxis beantragt.

Herzlichen Dank an Andrea Mengis für die Erlaubnis, ihren Artikel hier im Blog zu publizieren, sowie für den Hinweis auf eine kritische Betrachtung der Bundesgerichtspraxis von Professor Jean-Louis Duc im Jusletter vom 26. September 2011: Du statut dans l’assurance-invalidité des ménagères actives atteintes dans leur santé

Depressiv? Ich? Niemals!

Menschen die aufgrund einer psychischen Erkrankung ihr gewohntes Leben nicht mehr weiterführen können – das waren für den Bankkadermann Hans Jud «Diejenigen, die zu labil sind, um im Leben zu bestehen» als «Fall fürs Burghölzli» bezeichnete er sie salopp. Bis er eines Tages selbst mit einer schweren Depression dort landete.

Im Beobachter beschreibt Jud im Artikel «Depressiv? Ich? Niemals!» wie er seine Erkrankung erlebt hat. Ein Auszug:
Was mich fast in den Wahnsinn trieb, war, wenn ich mir etwas vornahm – es aber nicht schaffte. Wenn man etwas will, dann funktioniert es auch – das war bis anhin mein Lebensmotto. Jetzt konnte ich mir vornehmen: «Heute stehst du früh auf.» 
Es ging nicht. Manchmal lag ich den ganzen Tag im Bett. Oder brauchte Stunden, bis ich mich aufraffen konnte, um die paar Stufen zum Briefkasten hinunterzugehen. Das machte mir Angst, ich hatte Angst vor mir selber. Ich sagte mir: «Du warst immer ein pflichtbewusster Mensch. Heute bist du nicht mal mehr in der Lage, Briefumschläge zu öffnen und Rechnungen zu begleichen. Wie soll das weitergehen?»

Und ja; ich werde wie eine kaputte Platte mit Sprung so lange wiederholen, dass sich psychische Krankheiten nur sehr bedingt mit dem Willen beeinflussen lassen, bis das bei der hiesigen Bevölkerung endlich mal ankommt. Und für das Bundesgericht brauchts noch ein paar extra Wiederholungen, wenn die mal wieder den Katalog der (angeblich) nicht invalidisierenden psychischen Störungen ausweiten weil «die Vermutung bestehe, dass die vorliegende gesundheitliche Beeinträchtigung mit einer zumutbaren Willensanstrengung überwindbar sei».

Es geht nicht darum, dass psychische Störungen generell nicht heilbar oder gar zwingendermassen invalidisierend wären. So ist es ja zum Glück nicht, aber der weit verbreitete Volksglaube, dass eine psychische Erkrankung mit «mangelnden Willen» oder «fehlendem Pflichtbewusstsein» zu tun habe, verursacht für die Betroffenen zusätzlich zu ihrer Erkrankung unfassbar viel Leid. Sie benötigen Unterstützung, Verständnis und eine adäquate Behandlung, aber sicher keine Willensappelle und Schuldzuweisungen.

Diskriminierung der Frauen in der IV

Obwohl sich der Anteil der IV-beziehenden Frauen über die letzten zehn Jahre immer mehr derjenigen der Männer angleicht, beziehen nach wie vor mehr Männer (5.2% der Versicherten) als Frauen (4.6%) eine Rente der Invalidenversicherung. Auch bei den Neuberentungen sind die Männer immer noch übervertreten, allerdings nicht mehr so extrem wie früher. Das BSV hält dazu in der IV-Statistik 2010 eine interessante Deutung bereit: «Es ist wohl davon auszugehen, dass sich das Risikoverhalten der Frauen mit zunehmender Erwerbsbeteiligung auch im Bereich Invalidität dem der Männer angleicht.»

Risikoverhalten. Ah ja… Das klingt irgendwie nach gefährlichen Sportarten, schnellem Autofahren u.s.w. sprich: Nach Tätigkeiten mit Verletzungsgefahr. Unfallfolgen gehören aber zum einen eigentlich in das Leistungsspektrum der Unfallversicherung (eigentlich…), und zum anderen ist die Anzahl der Neurentner und -Rentnerinnen bei der Invaliditätsursache «Unfall» von 2’300 im Jahr 2001 auf nur noch 1000 im Jahr 2010 gesunken.

Also das mit dem Risikoverhalten, liebes BSV, ist ja eine lustige Idee, aber wir wissen doch beide ganz genau, dass nicht das Risikoverhalten der Frauen ausschlaggebend ist, sondern deren zunehmende «Erwerbsbeteiligung» – Denn da die IV eine «Erwerbsausfallversicherung» ist, sind Hausfrauen bei der IV nur sehr sehr bedingt versichert.

Zwar kann jemand durch eine Behinderung natürlich auch in der Haushaltstätigkeit eingeschränkt sein, nur wird diese Einschränkung ganz anders bemessen als bei einer Erwerbstätigkeit. Und das Zauberwort dazu heisst: Haushaltsabklärung. Dazu besucht der/die IV-HaushaltsabklärerIn die Versicherte zu Hause und stellt dann beispielsweise bei frischgebackenen Müttern Fragen wie: «Würden Sie  – wenn Sie gesund/nicht behindert wären – bei Ihrem Baby zu Hause bleiben oder sofort wieder 100% arbeiten?» Antwortet die junge Mutter dann: «Also ähm, ich… würde wohl schon eine Zeit bei meinem Baby zu Hause bleiben…» Kann sie das möglicherweise ihre IV-(Teilrente) kosten. Denn: Die IV deckt ja nicht den Erwerbsausfall aufgrund von Mutterschaft, sondern von Krankheit/Behinderung. Deshalb wird dann der Invaliditätsgrad neu aufgrund der Tätigkeit als Mutter/Hausfrau berechnet (Oft auch mit der sogenannt «gemischten Methode»: Zum Beispiel 50% Haushalt und 50% Erwerbstätigkeit).

Und die Tätigkeit im Haushalt wird – ich sagte es bereits – anders als diejenige in der Erwerbswelt bemessen. Beispielsweise spielt die Leistungsfähigkeit keine Rolle – es ist also komplett egal, unter welchen Umständen sprich: Mit welchem Kraft- und Zeitaufwand jemand seinen Haushalt bewältigt, wesentlich ist nur, ob die betroffene Person dazu in der Lage ist. Oder wie man es bei der IV formuliert: «Von der versicherten Person kann erwartet werden, dass sie von sich aus das ihr Zumutbare zur Minderung des Schadens beiträgt. So kann von der versicherten Person – im Rahmen ihrer Möglichkeiten – erwartet werden, dass sie geeignete Haushaltsgeräte anschafft und die Haushaltsarbeiten entsprechend aufteilt (z.B. Verteilung auf eine ganze Woche, Pausen einschalten, etc.).» Die Schadenminderungspflicht geht aber noch weiter: «Zudem wird von der versicherten Person erwartet, dass sie die Mithilfe der Familienangehörigen in einem üblichen Rahmen beansprucht. Man darf sich die Frage stellen, welches Verhalten eine vernünftige Familie in derselben Situation und unter denselben Umständen einnehmen würde, wenn sie wüsste, dass sie keine Versicherungsleistungen beanspruchen kann.» (Quelle: Die Invalidität im Haushalt)

Würde man dieselbe Logik bei der Erwerbsarbeit anwenden, könnte man sagen: Wenn die Kollegen in der Firma einen Teil Ihrer Arbeit übernehmen, sind Sie zu 100% erwerbsfähig…

Es ist also nicht verwunderlich, dass Frauen eine niedrigere IV-Quote haben, weil eine Erkrankung/Behinderung sich bei der Kindererziehung und im Haushalt aus Sicht der IV generell «weniger» auswirkt als im Erwerbsleben. Es gibt diverse Bundesgerichtsurteile, welche die Aufhebung von IV-(Teil-)Renten von Frauen, die Mutter geworden sind, bestätigen.

Aber nicht nur eine Mutterschaft kann die Aufhebung einer IV-Rente zur Folge haben. Das Bundesgericht (unter Bundesrichter Meyer mal wieder) hat im Frühjahr auch folgenden Fall bestätigt: Bei einer 55-jährigen Frau wurde die 50% IV-Rente aufgehoben, weil die IV befand, dass sich die Pflege des schwerkranken Ehemannes auch für eine gesunde Person nicht mit einem 100% Arbeitspensum vereinbaren lasse. Sie bemass daher die Invalidität der Ehefrau neu nach der «gemischten Methode» (40% Haushalt, 60% Erwerbstätigkeit) und da (laut IV) die Frau bei der Pflege des Ehemannes angeblich nicht eingeschränkt sei, wurde ihr die eigene IV-Rente gestrichen. (Bei einer angenommenen 100%igen Erwerbstätigkeit erhielt die Frau mit 46,66% Erwerbsunfähigkeit eine 50%-Rente. Beträgt die (angenommene) Erwerbstätigkeit aber nur noch 60%, ergeben die 46,66% von 60% insgesamt nur nur noch 28% – denn im Haushalt (40%) – sei sie ja nicht eingeschränkt) ergo fällt die Rente weg.

Höchst fragwürdig an der ganzen Sache: Bei der Haushaltsabklärung wurde die Pflege des Ehemannes (die laut IV und Bundesgericht sehr aufwändig und deshalb nicht mit einer 100% Berufstätigkeit vereinbar sei) nur mit 4% bewertet:
http://jumpcgi.bger.ch/cgi-bin/JumpCGI?id=30.05.2011_9C_315/2011

Im Übrigen sind die Frauen just bei jenen Krankheitsbildern massiv stärker vertreten, bei denen die IV keine Leistungen mehr ausrichtet: Sparen auf Kosten der Frauen

Experienced Involvement – Ein Studiengang für Psychiatrie-Erfahrene

Ausschreibung der Berner Fachhochschule (Fachbereich Gesundheit):
«EX-IN» ist ein europäisches Pilotprojekt mit dem Ziel, Psychiatrie-Erfahrene zu qualifizieren, damit diese als Dozierende oder Mitarbeitende in psychiatrischen Diensten tätig werden können.

Die Erforschung und Behandlung psychischer Störungen hat eine lange Tradition, in der psychiatrisierte Menschen als Objekt der Wissenschaft betrachtet werden. Den Erfahrungen der Betroffenen wird kaum eine Bedeutung beigemessen. Das daraus resultierende Versorgungssystem lässt viele genesungsorientierte Ansätze unberücksichtigt. Viele Nutzerinnen und Nutzer psychiatrischer Dienstleistungen sind mit den Angeboten unzufrieden. Psychiatrie-Erfahrene verfügen über ein grosses Wissen bezüglich unterstützender Haltungen, Methoden und Strukturen, das jedoch kaum in die bestehende Versorgung einfliesst. Viele Untersuchungen haben aufgezeigt, dass die Einbeziehung des Expertenwissen aus Erfahrung beiträgt zu:

  • einem erweiterten Verständnis psychischer Störungen;
  • neuem Wissen über genesungsfördernde Faktoren in der Psychiatrie;
  • der Entwicklung neuer Methoden und umfassender Inhalte in der Fachkräfteausbildung;
  • innovativen Angeboten psychiatrischer Dienste.

Der DAS-Studiengang gliedert sich in zwei Bereiche: Das EX-IN Modul und das DAS-Abschluss-Modul. Sowohl im Basis – wie auch im Aufbaumodul findet je ein Praktikum statt.

Ziele (zu erwerbende Kompetenzen)
Der DAS-Studiengang «Experienced Involvement» soll psychiatrie-erfahrenen Menschen ermöglichen, ihre Erfahrungen zu reflektieren und darauf aufbauend ein Expertenwissen zu erlangen. Mit diesem sind Sie in der Lage, Ihre Erfahrungen gewinnbringend in der Arbeit mit Einzelpersonen, in der Teamarbeit, bei der Organisationsentwicklung, in der Forschung, der Ausbildung oder bei der Förderung von seelischer Gesundheit an andere weiterzugeben. Sie erarbeiten sich so die Grundlage, um an der Verbesserung der psychiatrischen Angebote im Sinne einer Ausrichtung auf Gesundheit und Genesung der Menschen mitzuarbeiten.

Weitere Informationen bei der Berner Fachhochschule, Fachbereich Gesundheit, die den 2-jährigen Studiengang (von September 2012 bis Herbst 2014) anbietet. Informationsveranstaltungen finden am Montag, 24.10.2011, 18.00 bis 20.00 Uhr sowie am Dienstag, 01.11.2011, 18.00 bis 20.00 Uhr statt.

«Du bist mir wichtig»

Aus einer Rede von Naomi Klein an die Protestierenden von «Occupy Wall Street»:

„Mein Lieblingsposter hier an der Wall Street heisst: «Du bist mir wichtig.» In einer Kultur, die die Leute erzieht, den Blick voneinander abzuwenden und zu sagen: «Lass sie doch krepieren», ist das eine radikale Aussage.“

 

Quelle: WOZ, via Walter.

Trauriger Moment im Büro

Ein Gastbeitrag von Franziska*

Vor einem Monat habe ich beruflichen Selbstmord begangen. Es war gegen zehn Uhr. In meinen Ohren dröhnte ein Tinnitus, den ich nur zu gut kenne. Ich zögerte nur einen Moment. Dann nahm ich das rote Mäppli mit meinem neuen Dossier. Chef C. hatte es mir vor drei Wochen als Zusatzaufgabe anvertraut. Ich hatte mit Feuereifer daran gearbeitet. Jetzt nahm ich es, schritt ins Büro von Chef C. und legte es ihm auf den Schreibtisch. Ich sagte: „Es tut mir leid. Ich kann die Verantwortung für dieses Dossier nicht mehr übernehmen. Es verursacht viel mehr Aufwand als erwartet. Es nützt niemandem etwas, wenn ich mich überanstrenge, einen Hörsturz habe und wieder im Spital lande.“

In den meisten anderen Betrieben der Welt wäre ich dafür auf der Liste der Kandidatinnen für den blauen Brief gelandet. Ich meine: Wer bringt schon ein Dossier zurück, weil es ein bisschen stressig ist? Doch Chef C. reagierte verständnisvoll. Er kennt meine Krankengeschichte. „Gut, dass Du es rechtzeitig gemerkt hast“, sagte er. „Wir werden jemand anderen finden, der es macht.“

Dennoch blinzelte ich zwei, drei Tränen weg, als ich sein Büro verliess. Nicht wegen des beruflichen Selbstmords. Für mich ist beruflicher Selbstmord das kleinere Übel. Ich bin beruflich ohnehin schon so gut wie tot. Dass ich überhaupt noch arbeite, verdanke ich nur dem sozialen Gewissen meiner Chefs A. bis D. Ich habe eine Art geschützten Arbeitsplatz – auch, wenn niemand ihn so nennen würde. Aber meine Kollegen wissen: Wer ihn hat, ist alt, handwerklich nicht mehr auf der Höhe und/oder gesundheitlich angeschlagen. Der Job ist anspruchslos und stressarm.

Ich bin erst 46. Aber ich habe die Menière’sche Krankheit, ein Ohrenleiden, das in Schüben kommt. Vielleicht wird es mich irgendwann taub machen. Auf beiden Ohren. Wenn mein rechtes Ohr dröhnt, dann habe ich nicht einfach ein bisschen Tinnitus. Dann kündigt mir das Ohr an, dass es dabei ist, taub zu werden. Das linke Ohr ist längst futsch. Wenn auch das rechte auch streikt, dann kann ich nicht einmal mehr telefonieren – in einem Beruf, in dem ohne Telefon fast gar nichts geht. Das ist bis jetzt zwar erst zweimal vorgekommen. Und klare Prognosen über den Verlauf der Krankheit gibt es nicht. Die Ärzte wissen wenig. Nur eins wissen sie: Ich muss Stress meiden.

Ich hätte erleichtert sein können, dass Chef C. so gelassen reagierte. Ich war dennoch traurig: Weil ich mich von einem Dossier getrennt hatte, dass ich eigentlich unbedingt gewollt hatte. Ein richtiges Herzblut-Dossier. Eine Fundgrube der Inspiration. Handwerklich ansprechend. Wer so ein Dossier bekommt und es nach drei Wochen wieder zurückgibt, ist ein Volltrottel. Ich gab es zurück.

Ich bin nicht immer so gewesen. Ich war schon als Kind ehrgeizig. Ich wollte etwas leisten. Ich war die erste in unserer Familie, die je eine Universität von innen gesehen hat – und ich habe ein Studium abgeschlossen. Ein bisschen Stress war das letzte, wovor ich zurückscheute. Zehn Stunden Arbeit am Tag? Keine Sache. Doch dann kam die Krankheit. Ich reduzierte mein Pensum. Ich schaltete mein gesellschaftliches Leben auf Standby. Ich brauche meine Kräfte für die Arbeit.

Was passiert, wenn ich meinen Arbeitsplatz verliere? Was passiert, wenn ich taub werde? Ich weiss es nicht. Menière-Patienten bekommen, soweit mir bekannt ist, keine IV. In meinen finsteren Stunden bereite ich mich mental auf den Gang aufs Sozialamt vor. Aber normalerweise denke ich gar nicht an die Zukunft. Ich verrichte meine Arbeit mit Geduld. Ich bleibe heiter und gelassen. Ich bin für jeden Tag dankbar, an dem ich höre.

So sah ich mich selber. Bis ich am letzten Freitag bei Chef A. vortraben musste. Er kündigte an, er werde mein Pensum um weitere 10 Prozent kürzen. Ich hatte ganz vergessen: Er wartet seit einem Jahr auf diese Gelegenheit. Die Geschichte mit dem roten Mäppli hat ihm das passende Argument geliefert. Jetzt weiss ich nicht, ob ich nächstes Jahr meine Rechnungen noch bezahlen kann.

Seither fühle ich mich, als hätte mir jemand einen Schlag in die Magengrube verpasst.

*Franziska wohnt in einer mittelgrossen Schweizer Stadt und lebt seit fünf Jahren mit der Menière’schen Krankheit auf beiden Ohren.

Die IV pfeift auf das Vertrauen des Bürgers

Wenn heutzutage («Arbeit statt Rente!») jemand eine IV-Rente von 88% («Harte aber faire Entscheide!») zugesprochen erhält («Reduktion der Neurenten um fast 40%!) – Dann… würde man mal so denken, hat die IV-Stelle (in diesem Fall diejenige von Zürich) sich dabei schon was (medizinisch fundiertes) gedacht.

Da bei einer IV-Rente oft auch Privatversicherungen (z.B. Pensionkassen) zahlungspflichtig werden, können diese gegen den Entscheid einer IV-Stelle Einsprache erheben. Im eingangs erwähnten Fall hat die involvierte Versicherung (AXA Stiftung Berufliche Vorsorge, Winterthur) dies getan. Das an sich ist nichts Ungewöhnliches (mehr). Stirnrunzeln bereitet vielmehr folgender Satz aus dem Protokoll des Bundesgerichtes: «Die IV-Stelle schloss sich der Antragstellung der AXA an».

Also dieselbe IV-Stelle, die verfügt hat, dass jemand eine ganze IV-Rente erhält, schliesst sich einige Monate nach der von ihr selbst verfassten Verfügung dem Begehren der Privatversicherung an, dass ebendiese Verfügung aufgehoben werden soll…? Ähem…?

Juristisch mag das ja (aus welchen Gründen auch immer) «korrekt» sein, aber das Vertrauen des Bürgers in die IV, also das… wird dadurch nicht unbedingt gestärkt.

Das Bundesgericht – unter Präsident Ulrich Meyer übrigens – das bestätigte den Entscheid der Vorinstanz (Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich), wonach die Verfügung aufzuheben und keine Rente auszurichten sei und zwar unter Berufung auf «die fehlende Organizität der Symptome». Schön gell? Mit jedem Urteil dehnt man die Begrifflichkeiten ein kleines bisschen weiter aus – ist  ja auch schon bald 2012. Da muss man dann ordentlich was in der Hand haben, um die 17’000 IV-Bezüger «juristisch korrekt» aus der IV werfen zu können.

Und was mit den Betroffenen geschieht, ist den Bundesrichtern dann auch Hans was Heiri – oder wie es im Protokoll heisst: «Dem Versicherten ist der Wiedereinstieg in den Arbeitsprozess so oder anders zuzumuten».

So oder anders, was kümmert uns das.

http://jumpcgi.bger.ch/cgi-bin/JumpCGI?id=16.09.2011_9C_511/2011

Weiterer Blogartikel zum Thema: «Der sogenannt Versicherte erfährt dann, dass er plötzlich nicht mehr versichert ist»

«Nein, wir können nicht mehr!»

Hier ein Artikel aus der Zeit – ganz speziell füt Titus – und alle anderen, denen die Problematik der zunehmenden psychischen Erkrankungen immer nur zu oberflächlich auf der Symptomebene abgehandelt wird: «Nein, wir können nicht mehr!»

Ein Auszug: (…) Und von der «Volkskrankheit Burnout» sprachen gar die Frankfurter Rundschau, Bild und Spiegel. Letzterer mit dem symptomatischen Nachsatz: »Wie Erschöpfung die Volkswirtschaft schwächt.»

Der Satz offenbart die Schieflage, in der sich die gegenwärtige Diskussion befindet. Der Mensch als ökonomischer Störfall, und nicht etwa: »Wie die Volkswirtschaft den Menschen erschöpft.» Sonst würde es ja auch kompliziert. Statt Volkskrankheit müsste man Systemkrankheit sagen, und das klänge sogleich nach Revolution, nach den richtig dicken Brettern der Kapitalismuskritik, nach Demonstrationen und Nasswerden, nach einem retardierenden Moment in Zeiten von Beschleunigung und Fortschritt (…)

Lesen!

Verwandter Artikel dazu im Blog: Forellen, Löwenzahn & Orchideen

Geht wählen!

Ich hoffe, ich konnte in den vergangenen zwei Jahren ein bisschen aufzeigen, dass Vieles was das Leben von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen erschwert oder erleichtert, nicht einfach «gottgegeben» ist, sondern politisch begründet und auch beeinflussbar ist.

Der Begriff der «Scheininvaliden» wurde nicht erfunden, weil das eben noch lustig ist, ein bisschen auf Leuten mit unsichtbaren Erkrankungen und Behinderungen herumzutrampeln. Der Begriff wurde kreiert mit einer ganz bestimmten Absicht. Und auf welch fruchtbaren Boden diese Absichten gefallen sind, konnten wir bei den parlamentarischen Diskussionen zur IV-Revision 6a miterleben und werden ab dem 1. Januar 2012 um die 17’000 IV-BezügerInnen mit unsichtbaren Behinderungen auch ziemlich schmerzhaft am eigenen Leib erfahren.

Man kann ja nun dem «linken Gedankengut» mehr oder weniger nahe stehen. Fakt ist jedoch, dass PolitikerInnen der SP und der Grünen oft (fast) die einzigen sind, welche sich für die Belange von Menschen mit Behinderungen einsetzen und die der kaltschnäuzigen Betrachtungsweise von Mitte-Rechts etwas entgegensetzen – während für SVP, FDP und Teile der CVP behinderte Menschen oft nichts anderes als einen lästigen Kostenfaktor darstellen, den es so tief wie möglich zu halten gilt.

Natürlich besteht die Politik nicht nur aus Behindertenanliegen, aber aus behindertenpolitischer Sicht (und damit befasst sich dieser Blog ja hauptsächlich) bräuchte es eine Stärkung der Linken. Gerade auch im Hinblick auf die IV-Revision 6b, die wohl nächstens diskutiert werden wird. Abgesehen davon dürfte ein leichter Linksrutsch auch bei anderen Themen (ich sag nur: Flüügerli) nicht ganz so verkehrt sein. Und dafür, dass der Kapitalismus nicht abgeschafft wird, werden die anderen Parteien schon besorgt sein. Das ist ja das Schöne am politischen System der Schweiz.

Ich kann nicht für jeden Kanton eine Wahlempfehlung abgeben und habe bestimmt auch einige übersehen, aber hier einige bisherige PolitikerInnen, die mir bezüglich ihrem Engagement für Behindertenbelange positiv aufgefallen sind:

FR: Nationalrätin Marie-Thérèse Weber-Gobet (CSP) – Grosses Engagement bei der IV-Revision und anderen behindertenrelevanten Themen (z.B. Behindertenkonvention)
www.weber-gobet.ch

BS: Nationarätin Silvia Schenker (SP), sehr versiert und engagiert in der IV-Gesetzgebung, besonderes Enagement für Menschen mit psychischen Erkrankungen, Silvia Schenker hakt immer wieder nach, z.B welche Lehren das BSV aus der Studie über schwierige Mitarbeiter zieht oder brachte die hier im Blog aufgeworfene Frage nach der Ausweitung der Schlussbestimmung zur IV-Revision 6a in die bundesrätliche Fragestunde ein.
www.silviaschenker.ch

ZH: Nationalrätin Maja Ingold (EVP) kandidiert für National- und Ständerat – diverse Vorstösse bezüglich Arbeitsintegration von Menschen mit Behinderungen, und die Gedanken zur Sozialen Kälte im Nationalrat
www.majaingold.ch

Dann einige ParlamentarierInnen, die mir in den Debatten zur IV-Revision 6a positiv aufgefallen sind:

BS: Ständerätin Anita Fetz (SP)
www.fetz.ch

SG: Nationalrat Paul Rechsteiner (SP) kandidiert für National- und Ständerat
paulrechsteiner.ch

ZH: Nationalrätin Katharina Prelicz-Huber (Grüne)
www.prelicz-huber.ch

GE: Ständerätin Liliane Maury Pasquier (SP)
www.maurypasquier.ch

Und dann noch:
LU: Katharina Hubacher (Grüne) ist zwar noch nicht im Parlament, aber sie hat etwas Gescheites geschrieben.

Und nun einige Kandidaten, die in Behindertenbelangen sehr negativ aufgefallen sind und man auf keinen Fall wählen soll:

LU: Nationalrat Pius Segmüller (CVP) – gibt sich immer sehr behinderten-freundlich (wollte das Paradrom bauen, stimmt im Rat aber generell sehr behindertenfeindlich ab, war z. B. für eine Verlängerung der (ohnehin schon langen) Frist zur Anpassung des ÖV an die Bedürfnisse von Behinderten.

SG: Nationalrat Jakob Büchler (CVP) eigentlich müsste ich hier nur sagen: Kann man so jemanden ernsthaft wählen? Ich denke immer, er hat sich in der Partei geiirt, Büchel ist nämlich Landwirt und setzt sich dafür ein, dass die verschärften IV-Bestimmungen für alle anderen gelten, ausser: für die Bauern.

AG: Nationalrätin Ruth Humbel (CVP) – Vertreterin der Versicherungen (muss ich mehr sagen…?)

ZH: Nationalrat Martin Bäumle (Grünliberale) – Achtung, die heissen Grünliberal und nicht grünsozial! Und das aus gutem Grund: Bäumle in der liberalen reaktionären Zeitschrift «Der Schweizer Monat» zum Thema Sozialstaat: «Das Netz ist keine Hängematte. Es darf nicht sein – aber heute ist es in weiten Teilen leider so –, dass es sich jemand behaglich darin einrichtet und auf Kosten anderer lebt.»

SG: Kurt Weigelt (FDP) ein neuer NR-Kandidat, bisher (gottseidank) nicht im Parlament vertreten. Weigelt will den «überbordenen Sozialstaat» verschlanken und setzt auf «Eigenverantwortung» Konkret will er für Sozialleistungen (also auch IV-Renten) den «Haushalt» als Berechnungs-grundlage heranziehen. Sprich: Bei Krankheit und Behinderung eines Kindes oder eines Ehepartners, soll zuerst einmal die Familie finanziell zuständig sein. Wer Hilfe will, muss seine Bedürftigkeit beweisen und beim Staat um Unterstützung bitten betteln. Mehr dazu hier: «Zurück in die Vergangenheit – Heute mit Kurt Weigelt»

Also: Geht wählen!

«Wenn man etwas erreichen will, muss man nicht warten, bis es uns jemand gibt. Wenn man Recht hat, muss man es sich holen»

Yves Rossier, der Direktor des Bundesamtes für Sozialversicherungen hat am 14. September 2011 anlässlich des Festes zur Einführung der persönlichen Assistenz eine bemerkenswerte Rede gehalten – Er  umschreibt darin (jeweils auf deutsch und französisch) fünf Punkte, die er als BSV-Direktor gelernt hat:

Vollständige Transkription des deutschen Textes (Hervorhebungen durch die Blogautorin):
Yves Rossier: Ich werde mich darauf beschränken, die fünf Sachen, die ich gelernt habe in den letzten sieben Jahren als BSV-Direktor – nicht zu letzt dank dem Projekt Assistenz-Budget – zu schildern.

Also diese Macht der Strukturen ist etwas, das ich kennen gelernt habe. Wenn man Strukturen schafft, Institutionen, Finanzflüsse, auch mit den besten Zielen der Welt, führt es dazu, dass diese Strukturen und Institutionen eigene Macht haben. Und das Selbsterhalten, das Selbstfördern, weil es dann mit direkten, konkreten Interessen verbunden wird, wird dann ein Ziel für sich. Und das ist eine grosse Gefahr. Und obwohl ich in einer dieser Strukturen arbeite, muss ich sagen, dass das etwas sehr sehr schwieriges ist. Und Sie haben es am eigenen Leibe erlebt.

Also diese Machtspiele, die habe ich natürlich in der Verwaltung erlebt. Aber auch – Anfangs mit Erstaunen – unter den Organisationen. Dass man sich eigentlich nicht fragt: «Wozu arbeiten wir und sollen wir es nicht gemeinsam machen?» Sondern entscheidend ist: Wer wird es schaffen? Und dass man manchmal eher ein Interesse hat, dass jemand etwas nicht schafft, als dass man es gemeinsam schafft.

Eine dritte Feststellung ist, die Rede über die Behinderung. Ich sehe zwei Gefahren: Die erste ist die Haltung, wonach Behinderung eine Kultur ist. Das wird immer behauptet. Ich verstehe auch warum: Wenn man sich ausgegrenzt fühlt, zieht man sich zurück – mit Gleichgesinnten oder Gleichbetroffenen, und es wird daraus eine Kultur behauptet. Es ist für mich die Reaktion auf die Abgrenzung durch den Rest der Gesellschaft. Es ist aber eine sehr gefährliche Haltung. Die Behinderung ist keine Kultur. Die Kultur ist eine gemeinsame unter den Bürgern dieses Landes. Das ist unsere Kultur. Die Behinderung ist ein Leiden, aber keine Kultur.

Die zweite, gefährliche Entwicklung sehe ich in der Behauptung: «Wir sind alle behindert.» Es gab eine grosse Werbekampagne einer Organisation. Da standen behinderte Kinder und es war die Rede von gebrochenen Träumen: «Weil ich behindert bin, kann ich meine Träume nicht leben.» Das ist natürlich sehr nett
zu sagen, weil wir alle unerfüllte Träume haben. Ich wollte nicht Beamter werden. Ich hatte andere Träume als ich jung war. Das macht mich aber nicht behindert. Also wenn man behauptet, Behinderung sei nur, dass man seinen Traum nicht erleben kann, das ist falsch und das führt zu dieser Schluss-folgerung: «Wir sind ja alle irgendwie behindert.» Selbstverständlich, wir sterben alle einmal, aber das hat nichts damit zu tun. Die Behinderung in der Gesellschaft heute ist etwas anderes. Und diese Art über die Behinderung zu sprechen finde ich genau so gefährlich wie die erste.

Diese gleiche Würde, die wir haben sollen, ist meines Erachtens auf gravierende Weise in Frage gestellt durch die gesellschaftliche Entwicklung die wir in der Schweiz haben. Und wo ich immer staune, warum die Organisationen nicht mal
was dazu sagen. Ich gebe Ihnen nur ein Beispiel: Ich sprach mit einer Person von Exit Schweiz über den Zugang zur Beihilfe zum Suizid und diese Person sagte zu mir: «Aber Herr Rossier, wir machen es nicht für alle.» Darauf ich: «Ah nein? Für wen?» Darauf er: »Nur wenn eine Person eine gravierende Krankheit hat oder eine schwere Behinderung.» – Was bedeutet das, wenn diese Person das sagt? Das bedeutet, dass es für diese Person würdiges und unwürdiges Leben gibt. Bei den Einen lassen wir es nicht zu, geben ihnen das Gift nicht, aber bei den Anderen schon. Und ich fragte nach dem Grad der Schwere, ob Exit eine Liste von Behinderungen hat, anhand derer man dann ja sagt oder nein. Und da wurde meiner Frage entwichen. Da sind die gesellschaftlichen Entwicklungen, die mir wirklich Sorgen machen. Und dort würde ich mir manchmal wünschen, ein nisschen mehr von den Organisationen zu hören über solche Sachen, als über andere Themen, mit denen sie meistens mobil machen.

Und schliesslich, das ist jetzt die letzte Schlussfolgerung: Wenn man etwas erreichen will, muss man nicht warten, bis uns jemand gibt. Wenn man Recht hat, muss man es sich holen. Das habe ich auch in der Bundesverwaltung gelernt. Ein Direktor-Kollege sagte mir einmal: «Yves, du bist so mühsam, wenn du etwas nicht bekommst, dass du willst, dass man es dir lieber sofort gibt.» Ich glaube das ist eine Lektion, die Sie auch gelernt haben, die Frau Kanka auch gelernt hat und in die Praxis umgesetzt hat. Das ist natürlich sehr wichtig.
Natürlich müssen Sie auch Recht haben. Und Sie müssen nicht erwarten, dass man immer mit Ihnen einverstanden ist. Aber Sie dürfen trotzdem nicht nachgeben.

Voilà, ich werde Ihnen nicht danken, weil Sie mir nichts schulden und Sie haben
das gemacht, was Sie für richtig halten. Ich werde Ihnen auch nicht gratulieren, denn an Ihrer Stelle hätte ich das Gleiche gemacht. Ich sage Ihnen, ich bin sehr froh hier zu sein. Ich bin froh, dass es jetzt endlich startet und ich wünsche Ihnen einen schönen Abend. Danke schön!

Film und Transkription von David Siems von cripplepride.

Ich denke, für Gesprächsstoff ist gesorgt :-)
Dran denken: Bitte einigermassen kurz halten in den Kommentaren und auch die anderen Blogregeln beachten.