Der Ständerat hat heute über folgende parlamentarische Initiative debattiert: Teuerungsausgleich für die Einkommen und Vorsorge der Ratsmitglieder
Gestützt auf Artikel 14 Absatz 2 des Parlamentsressourcengesetzes soll der Bundesversammlung ein Verordnungsentwurf unterbreitet werden, damit insbesondere jene Einkommen, Entschädigungen und Beiträge angemessen der Teuerung angepasst werden können, die am ausgeprägtesten von den teuerungsbedingten Einbussen betroffen sind.
Weiter sind die Rechtsgrundlagen zu erarbeiten, damit die berufliche Vorsorge der Ratsmitglieder moderat ausgebaut und aufgrund des tatsächlich erzielten Parlamentariereinkommens individuell ausgerichtet werden kann.
Ich zitiere dazu mal Ständerat Thomas Minder (Parteilos, SVP-Fraktion) aus dem Ratsprotokoll: Diese Vorlage ist mir wirklich in den falschen Hals geraten und darin steckengeblieben. Fast täglich höre ich in diesem Rat das Wort “Schuldenbremse”, und nun will eine parlamentarische Initiative einen Teuerungsausgleich und eine Anpassung an die Vorsorgeeinrichtungen von uns Ratsmitgliedern erzwingen. Jährlich 1,33 Millionen Franken Teuerungsausgleich und weitere 700 000 Franken an die Vorsorgeeinrichtung, obwohl diese Zuschüsse schon heute fürstlich sind: Nein, da kann ich nicht zustimmen. So etwas versteht draussen beim Volk niemand, schon gar nicht jetzt, in der Zeit, wo jedermann den Gürtel enger schnallen muss und wir alle eine sehr unsichere wirtschaftliche Zeit vor uns haben(…).
33 Ständerate und Ständerätinnen sahen das aber anders als Herr Minder und stimmten dem Vorlage «Teuerungsausgleich für die Einkommen und Entschädigungen der Ratsmitglieder» zu. (5 dagegen, 2 Enthaltungen).
Aus dem Ratsprotokoll von vor drei Tagen im Ständerat (IV-Revision 6b) zum Thema Schuldenbremse aka Interventionsmechanismus (das Lieblingskind der economiesuisse übrigens):
Zanetti (SP, SO): (…)Der Interventionsmechanismus, wie er vom Bundesrat vorgeschlagen wird, führt dazu, dass AHV- und IV-Renten auseinanderdriften. Die AHV-Renten werden weiterhin an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst, die IV-Renten hingegen sollen eingefroren, das heisst nicht mehr der Lohn- und Preisentwicklung angepasst werden. Sie sollen allenfalls nach fünf Jahren zwar wieder der Preisentwicklung, aber eben nicht der Lohnentwicklung angepasst werden. Das heisst klipp und klar: Mit diesem Mechanismus wird eine unterschiedliche Entwicklung der beiden Rentenfamilien vorgeschlagen, oder, um es ein bisschen drastischer zu sagen: Wir lassen die schwächsten Glieder unserer Gesellschaft am Wegrand stehen, wenn es darum geht, den Weg zu mehr gesellschaftlichem Wohlstand zu beschreiten. (…)
In Litera b von Absatz 2 [Anm: Artikel 112, Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung] heisst es: “Die Renten haben den Existenzbedarf angemessen zu decken.” Beim Leistungsziel der Renten in Litera b wird nicht zwischen AHV- und IV-Renten unterschieden. Es ist deshalb absolut klar, dass der Gesetzgeber sich an den Willen des Verfassungsgebers halten muss und im Rahmen der Ausführungsgesetzgebung diese siamesischen Drillinge von Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenrenten nicht auseinanderreissen kann.(…)
Ich bin überzeugt, dass Sie irgendwelche Spezialisten für Verfassungsrecht finden werden, die das dann anders interpretieren. Aber eine Verfassung ist kein Steinbruch für irgendwelche Rechtsgelehrte, die sich da ihre Gutachten zusammenschreiben können. Eine Verfassung ist erstens einmal eine Handlungsanleitung für uns als Gesetzgeber, und eine Verfassung ist insbesondere Garantin für die Schwächsten in unserer Gesellschaft. Deshalb werde ich keine Sekunde staunen, wenn Sie mir da irgendeinen Professor zitieren. Aber für mich gilt der Text der Verfassung, und es gelten nicht irgendwelche wilden Interpretationen.
Ich möchte Sie daran erinnern, dass hier im Saal einige vor noch nicht allzu langer Zeit, andere vor etwas längerer Zeit einen Eid oder ein Gelöbnis abgelegt haben, wonach wir die Verfassung und die Gesetze beachten wollen.
Das war dem Ständerat dann aber Wurscht, und die Mehrheit stimmte dem Interventionsmechanismus zu. (Das heisst u.a. dass wenn wenn die Mittel der IV unter eine bestimmte Grenze sinken, die Anpassung der IV-Renten an die Lohn- und Preisentwicklung sistiert wird. Eine Invalidenrente muss dann nur noch mindestens 95 Prozent der von der AHV ausgerichteten Rente entsprechen.
Interessiert es vielleicht noch jemanden, mit welchen Worten Herr Kuprecht (SVP) die Debatte über die IV-Revision 6b eingeleitet hat? «Rosskuren wie jene, welcher leider die IV unterzogen werden musste, machen niemandem eine echte Freude, sondern schmerzen auch diejenigen, die diese Massnahmen beschliessen mussten.»
Nun, lieber Herr Kuprecht, der Teuerungsausgleich auf Ihren Gehältern wird Sie und Ihre KollegInnen im Parlament bestimmt über Ihre schmerzvollen Aufgaben hinwegtrösten – damit Sie auch weiterhin so nonchalant über fehlende Verfassungskonformität bei der IV-Gesetzgebung hinwegsehen können.