Monatsarchiv: Februar 2012

So long, and thanks for all the fish

Nach knapp 2,5 Jahren und 389 Artikeln ist für mich der Zeitpunkt gekommen, mich vom Bloggen zu verabschieden. Ich mag die Vorstellung irgendwie nicht, dass ich in zwanzig Jahren als verbitterte Gewitterhexe immer noch über die IV schimpfe. Und deshalb möchte ich jetzt gerne einfach mal ein paar ganz ganz andere Dinge tun.

Neben allem Ärger hat mir das Bloggen natürlich auch Spass gemacht und das hängt besonders mit einigen wunderbaren Menschen zusammen, die hinter den Kulissen entscheidend dazu beigetragen haben, dass ich überhaupt so lange bloggen mochte. Ein ganz herzliches Danke deshalb an Anna, David, Brigitte, Peter, Daniela, Morena und Marco -  für eure Unterstützung, die tollen Gespräche, guten Ideen, Inspiration, fürs Zuhören und vor allem auch dafür, über all die ärgerlichen Dinge auch immer mal wieder lachen zu können. Danke.

Der Blog mit all seinen Artikeln bleibt als Nachschlagewerk online und für die aktuelle Medienlese zum Behinderten bzw. IV-Bereich verweise ich auf die von David Siems hervorragend uptodate gehaltende Facebookseite Selbstbestimmung für Personen mit Behinderung

Zudem haben auch verschiedene Behindertenorganisationen inzwischen gelernt, die Neuigkeiten-Abteilung ihres Webauftritts mehr oder minder regelmässig zu füttern und das mit den Verlinkungen zu den jeweiligen Originaldokumenten, Ratsdebatten u.s.w. klappt ja auch schon ganz gut. Vielleicht ist auch irgendeine Organisation mal ganz ganz mutig und richtet einen eigenen Blog ein, in dem Betroffene und Fachleute gleichberechtigt zu Wort kommen. Eine etwas kritischere öffentliche Haltung gegenüber den Verlautbarungen des BSV, der Arbeitgeberverbände und den Parteien sowie der aktuellen Rechtsprechung im IV-Bereich wäre angesichts der sich in der Sozialpolitik abzeichnenden und überaus Besorgnis erregenden Tendenzen jedenfalls dringend angezeigt.

Die adäquate Information von Betroffenen einerseits, sowie den Anliegen dieser Betroffenen (und nicht den Anliegen der Organisationen als solche) genügend effektiv Gehör zu verschaffen andererseits, wäre nämlich eigentlich Ihre Aufgabe, liebe Damen und Herren bei all den Organisationen, für irgendetwas werden Sie schliesslich auch bezahlt.

So long, and thanks for all the fish!

Mia

Der Propaganda-Anlass

Beim Lesen der offiziellen Mitteilung zur gestrigen Medienkonferenz «Arbeitgeber und IV gemeinsam für die Eingliederung von Zimmerpflanzen» musste ich ja schon ein bisschen schmunzeln:

«Der Gastgeber der Medienkonferenz, André Tobler, Geschäftsführer von Tobler Protecta AG in Ipsach, führte das praktische Beispiel seiner Firma an. Die IV-Stelle Bern habe die  Anstellung von zwei Menschen mit Behinderung und ihre Integration in die 17-köpfige  Belegschaft ermöglicht. Dieser Schritt wirke sich klar positiv auf das Betriebsklima aus, und die Produktivität leide nicht darunter.»

Ganz so, wie man das von anständigen Topfpflanzen eben erwartet.

Weniger geschmunzelt habe ich über die Zahl der 5400 im letzten Jahr «erfolgreich Eingegliederten», die in allen Medien aufgegriffen wurde und als Illustration dafür dient, dass das doch mit den 17’000 einzugliedernden IV-Bezügern gar kein Problem darstelle. Selbstverständlich ist es toll, dass 5400 Menschen trotz ihrer gesundheitlichen Einschränkungen eine neue Stelle gefunden haben. Es handelt sich hierbei allerdings zum grössten Teil nicht um langjährige IV-Bezüger, sondern um Menschen, die aufgrund der mittels der 5. IV-Revision eingeführten Früherfassung bei der IV gemeldet wurden (Die Früherfassung richtet sich laut IVG an Personen, die während mindestens 30 Tagen ununterbrochen arbeitsunfähig waren, oder innerhalb eines Jahres wiederholt Kurzabsenzen aufweisen). Da sollte dann auch einfach mal die leise Frage erlaubt sein, in wievielen Fällen, der vorherige Arbeitgeber diesen Menschen gerade aufgrund ihrer Erkrankung gekündet hat…?
Bei immerhin 53% aller «Eingliederungen» konnte der bisherige Arbeitsplatz erhalten bzw. eine neue Stelle in der selben Firma angetreten werden (auch hier stellt sich die Frage, in wievielen Fällen war die Intervention der IV überhaupt notwendig?). Insgesamt konnte die IV(?) im Jahr 2011 rund 11 530 Personen am neuen oder alten Arbeitsplatz «erfolgreich eingliedern».

Man kann ja nicht immer nur meckern, und insgesamt ist es ja schön, dass die Sache mit der Früherfassung und Eingliederung so gut klappt. Ich möchte einfach mal anmerken, dass diese Zahlen auch zeigen, dass die Anpassung eines bestehenden Arbeitsplatzes in vielen Fällen möglich ist und die Arbeitgeber für solche Lösungen früher offenbar weniger bereit waren. Denn die hohe Zahl der IV-Fälle haben nicht ausschliesslich diese «IV-Fälle» selbst verursacht.

Aber sowas sagt man an so einem Anlass natürlich nicht, denn es geht ja darum, die Arbeitgeber zu umwerben. Und darum, die eigene «Leistung» ins beste Licht zu rücken, deshalb hat Herr Ritler auch nochmal das Märchen von den «nur» 300 IV- Bezügern, die nach Aufhebung ihrer Rente in der Sozialhilfe landen, erzählt. Ehrlich, das wird nicht wahrer, wenn man es nur oft genug wiederholt (Vor einem Jahr hat Herr Rossier das selbe an einer PK erzählt, es gab mal eine entsprechende SDA-Meldung, verschiedene IV-Mitarbeiter nutzen die Zahl in ihren Powerpointpräsentationen, aber immerhin gabs dazu auch eine kritische Interpellation im Parlament).

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Also an dieser Stelle deshalb ein Exkurs zu diesem oft zitierten Monitoring (für Querleser: nach dem Trennstrich unten geht’s wieder um die Medienkonferenz): Das BSV behauptet anhand der Ergebnisse des Monitoring SHIVALV über die Übergänge zwischen den sozialen Systemen, dass bei rund 2500 jährlich aufgehobenen IV-Renten «nur» rund 300 Personen pro Jahr von der IV in die Sozialhilfe wechseln. Effektiv sind dies aber nur diejenigen, die «ganz wechseln» also gar keine IV mehr erhalten. Insgesamt beziehen laut der Daten aus dem Monitoring nämlich 1900 Personen pro Jahr NEU Sozialhilfe, die im Vorjahr nur IV bezogen haben, hierbei dürfte es sich wahrscheinlich oftmals um Personen handeln, deren IV-Renten wegen (angeblich) verbesserter Gesundheit gekürzt wurden. Normalerweise sollten IV-Bezüger keine SH beziehen müssen, wenn allerdings jemand zb (neu) eine 50% Rente erhält und auch die EL eine 50% Erwerbsfähigkeit anrechnet, kann ein gleichzeitiger Bezug von IV und SH vorkommen (und wird sich mit der IV-Revision 6b noch massiv verschärfen).

Des weiteren betrachtet das Monitoring den Wechsel nur über den Zeitraum eines Jahres (erfasst werden nur diejenigen Personen, welche im Vorjahr eine IV bezogen haben, nicht aber solche, deren Rente vor zwei oder drei Jahren aufgehoben wurde). In der Regel dauert es länger als ein Jahr, bis jemand sein ganzes Erspartes aufgebraucht, evtl. Haus/Auto ect. verkauft hat und nur noch 4000.- Vermögen besitzt. Viele werden zwischenzeitlich möglicherweise auch von Angehörigen finanziell unterstützt. Wenn jemand aber nicht «direkt» von der IV in die SH wechselt, wird er im Monitoring nicht mehr als «ehemaliger IV-Bezüger» geführt. Da er ja vor mehr als einem Jahr IV bezogen hat, er ist dann ein ganz «normaler» Sozialfall.

Schlussendlich werden diejenigen, die zwar gesundheitlich beeinträchtigt sind, aber aufgrund der strikten IV-Praxis gar nie eine Rente bekommen haben und deshalb direkt (oder auch etwas später) in der Sozialhilfe landen, in dieser Untersuchung nicht ausgewiesen. Dies dürfte der häufigste Fall sein, da die IV bisher bestehende Renten nur aufheben konnte, wenn sich der Gesundheitszustand angeblich verbessert hat (oder eine Medas dies ähem «bescheinigt» hat. Mit der am 1.1. 2012 in Kraft getretenden IV-Revision 6a dürfen Renten aufgrund von pathogenetisch-ätiologisch unklaren syndromalen Beschwerdebilder aber auch ohne Verbesserung des effektiven Gesundheitzustandes aufgehoben werden.

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Auch die Arbeitgeberseite hat den Anlass ausgiebig als Propagandaplattform benutzt, so zum Beispiel der Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbandes, Hans-Ulrich Bigler (FDP), der seine Rede mit folgenden Worten begann: «Die Schweizer KMU handeln in hohem Masse sozialverantwortlich. Viele Gewerbler nehmen lieber einen finanziellen Verlust in Kauf, als dass sie in schwierigen Zeiten Mitarbeitende auf die Strasse stellen.»

Später folgte eine Breitseite gegen Quoten («schädliche Eingriffe in die unternehmerische Freiheit, nicht zielführend»), ein Plädoyer gegen eine Verlängerung der Zusatzfinanzierung («der sgv wird sich mit allen Mitteln dagegen zur Wehr setzen»), sowie eines für die IV-Revision 6bZentral dabei ist, dass die geplante Umstellung des Rentensystems auch auf laufende Renten angewendet wird. Leider hat der Ständerat hier ein völlig falsches Signal gesetzt, indem er alle bisherigen Renten unter Schutz stellte»), noch etwas generelles IV-Bashing («Wichtig ist auch, dass die IV in allen Bereichen sehr sparsam mit ihren Mitteln umgeht. Da erkennen wir nach wie vor ein erhebliches Verbesserungspotential. So stören wir uns beispielsweise daran, dass im Bereich der Hörgeräte die Pauschalbeträge auch dann voll ausbezahlt werden, wenn die benötigten Geräte weniger kosten. Wer es richtig zu drehen weiss, kann somit bei der IV neben einem Hörgerät noch einen Barbetrag abholen. Unverständlich ist für uns auch, dass die IV Hörgeräte bezahlt, die im Ausland eingekauft werden. Dies gefährdet nicht nur Arbeitsplätze in der Schweiz (unter Umständen auch solche von Behinderten), sondern entzieht der IV auch Steuern und Lohnbeiträge.»).

Und weils ja eigentlich um die Eingliederung ging (wirklich?) noch etwas Peitschenknallen für die Topfplanzen: «Behinderte lassen sich nur dann eingliedern, wenn sie auch wirklich arbeiten wollen und gewillt sind, ihre Einschränkungen durch eine hohe Einsatzbereitschaft zu kompensieren. Bei den meisten Behinderten ist dies der Fall. Leider gibt es aber auch die anderen. Wir hören immer wieder, dass es Plätze für Behinderte gebe, dass es aber nicht gelinge, diese befriedigend zu besetzen. Seitens des sgv erwarten wir, dass sich alle Betroffenen wirklich darum bemühen, im Erwerbsprozess zu verbleiben oder dorthin zurückzukehren. Dort wo dieser Wille fehlt, müssen härte-
re Sanktionen – insbesondere Rentenkürzungen – ergriffen werden.»

(Wir erinnern uns: Herr Bigler findet, Quoten sind böööööse – soviel zum Thema «Sanktionen für fehlenden Willen»… Ein kurzer Blick auf den Smartspider von Herrn Bigler spricht im Übrigen Bände)

Ähem ja, soviel dazu. Wer noch nicht genug hat, kann die ganzen Referate und Statistiken auf der BSV-Seite (auf der rechten Seite) herunterladen.

Nachtrag: Und neben der ganzen Propaganda wär’s vielleicht mal ganz klug, die Bachelorarbeit von Janine Hess (Hochschule Luzern – Soziale Arbeit) zu lesen. Sie beschäftigt sich mit der Frage, unter welchen Bedingungen Menschen
mit somatoformen Schmerzstörungen zurück in den regulären Arbeitsmarkt finden
. Im der zweiten Hälfte der Arbeit sind viele Zitate der in der Region Luzern befragten Unternehmer zu lesen. Ich sags mal so: Deren Bereitschaft, langjährige IV-Bezüger mit Schmerzstörungen einzustellen, bewegen sich in eher engen Grenzen. So zuckerwattenrosa, wie das offiziell von IV und Arbeitgeberverbänden gezeichnete Bild ist die Realität nämlich leider nicht.

Behindert sein ist keine Qualifikation

Ich habe ein klitzekleines Problem mit der aktuellen Arbeitgeber-Umgarnungsaktion der Invalidenversicherung. «Behinderte bzw. IV-Bezüger einstellen» klingt in meinem Ohren nämlich immer irgendwie wie: «Wir haben jetzt einen Hund (oder ein paar Zimmerpflanzen) in unserer Firma, das ist gut für Betriebsklima». Natürlich ist es gut fürs Betriebsklima, wenn ein Arbeitgeber «soziale Verantwortung» zeigt und die Erfahrungen, die jemand durch den Umgang mit der eigenen Behinderung/Krankheit macht, können sich bei den sogenannten Softskills durchaus mit ein paar Pluspunkten auswirken (aber auch nicht immer) und dass Diversity in Teams oft zu kreativeren Lösungen führt, ist auch bekannt.

Aber eine Behinderung alleine ist keine Qualifikation. Trotzdem zielen die ganzen Arbeitgeber-Umgarnungsaktionen der IV aber genau auf diese Zimmerpflanzen-Analogie ab. Ganz nach dem Motto: Gibt es nicht irgendeine kleine Nische, wo ihr die Zimmerpflanze reinstellen könnt? Wir bezahlen nicht nur die Miete für den Stellplatz, sondern auch jemanden, der regelmässig vorbeikommt und die Pflanze giesst, düngt und gegebenenfalls entlaust. Und wenn sie euch nicht gefällt, holen wir die auch wieder gratis und franko ab.

Die Zimmerpflanzen selber können sich – wie das Zimmerpflanzen eben so eigen ist – nicht gross wehren. Die haben Mitwirkungspflicht.

Und ja es ärgert mich, dass die einzugliedernden IV-Bezüger behandelt werden wie Objekte mit dem IQ einer durchschnittlichen Zimmerpflanze, die man nach Belieben hin und -herschieben kann. Zuerst aus der Arbeitswelt heraus, weil man sie da nicht braucht und nach Jahren, wo es weder die IV noch die Arbeitgeber interessiert hat, ob die Betroffenen gerne arbeiten würden (viele wollten, – im Rahmen ihrer Möglichkeiten – diese Möglichkeiten gab es aber oftmals nicht) und jetzt tut man so, als ob diese tumben Obkjekte eben gar nie wollten und man sie deshalb mittels sogenannten Anreizen wie Mitwirkungspflichten und Sanktionen dazu zwingen müsste.

Die Arbeitgeber hingegen, die die Leute nicht anstellen woll(t)en, die müssen keine Mitwirkungspflichten oder Sanktionen (sprich Quoten oder ein Bonus-Malussystem) fürchten, die werden mit Samthandschuhen angefasst und kriegen all die schönen Broschüren, Medienkonferenzen und Optionen für Gratismitarbeiter mit Rückgabegarantie.

Wo sind denn die schicken Broschüren für die IV-BezügerInnen, die gerne arbeiten möchten?

Hat eben jemand gelacht? Von wegen die haben eh nichts zu melden? Und die müssten froh sein, wenn sie überhaupt jemand einstellt?

Und genau da liegt das Problem: Wäre dieses ganze Affentheater um die Eingliederungen ernst gemeint, würde man die einzugliedernden IV-Bezüger als zukünftige Arbeitnehmer behandeln und nicht wie die letzten Deppen. Denn Arbeitgeber suchen keine «Behinderten», sie suchen qualifizierte, zuverlässige Mitarbeiter. Eine Einstellung muss sich für sie lohnen. Es schafft auch niemand extra Arbeitsplätze einfach so, «weil er sich ein bisschen sozial fühlt». In einen Unternehmen fällt ein gewisses Volumen an Arbeit an und dafür werden Mitarbeitende gesucht, die diese Arbeit gut ausführen können. Alles andere ist Sozialromantik.

Und wer glaubt, dass der Arbeitsversuch nach Art. 18a des IVG tatsächlich dafür da ist, dass ein Arbeitgeber einen zukünftigen Mitarbeiter testen kann, bevor er ihn fest anstellt, soll mal ganz genau lesen:

Art. 18a (neu) Arbeitsversuch
Die Invalidenversicherung kann einer versicherten Person versuchsweise einen Arbeitsplatz für längstens 180 Tage zuweisen, um die tatsächliche Leistungsfähigkeit der versicherten Person im Arbeitsmarkt abzuklären.

Ein gleichberechtigtes Arbeitsverhältnis beruht auf einem Übereinkommen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sicher nicht auf einer «Zuweisung» durch eine staatliche Behörde. Aber darum geht es hier offensichtlich nicht. Denn dem Gesetzestext ist klar zu entnehmen, dass die Invalidenversicherung die tatsächliche Leistungsfähigkeit abklären will und nicht der potentielle zukünftige Arbeitgeber.

Ansonsten könnte man doch auch für die IV-Bezüger, die gerne arbeiten möchten, schicke Broschüren drucken, wo diese ganzen Arbeitgebererleichterungen erklärt werden, auf dass sie ihrem zukünftigen Wunscharbeitgeber erklären könnten, welche Möglichkeiten es gibt, um erstmal unverbindlich auszuprobieren, ob man gut miteinander kann. Die Möglichkeiten (zb für Coaching ect) sind ja nicht per se schlecht, schlecht bzw. absolut unterirdisch ist einfach, dass man diejenigen, um die es eigentlich geht, schlichtweg nicht als gleichwertige Partner behandelt.

So funktioniert das vielleicht bei Zimmerpflanzen, aber nicht bei Menschen.

Apropos «Anreize zur Arbeitsaufnahme»

Die englische Version der IV-Revision (Welfare reform bill), die auch bei schwer Kranken/Behinderten auf sog. Anreize zur Arbeitsaufnahme setzt (sprich: Die Betroffenen werden als «fit for work» eingestuft und dürfen zu zeitlich unbegrenzter Gratisarbeit gezwungen werden – ansonsten werden ihre Sozialleistungen gestrichen) kommentierte Martin Rowson gestern mit der folgenden Karrikatur* in der Zeitung The Guardian:

Text links (in etwa): Und sie haben mir versprochen, dass ich dadurch meine Behinderung loswerde! (wörtlich: dass das für mich ein Anreiz sein wird, damit aufzuhören behindert zu sein).

Text rechts: Cool! Ich bin bloss in einem Arbeitsprogramm (Workfare = Sozialleistungen nur gegen Arbeit (bei Arbeitslosen/Sozialhilfeempfängern))

Als David Siems bereits vor einiger Zeit in einem Film eine ähnliche Analogie für das «Anreizsystem» der schweizerischen Invalidenversicherung benutzt hatte, war ich noch der Meinung, so extrem überspitzt könne man das doch nicht darstellen. Ich bin mir da langsam nicht mehr so sicher.

*Abbildung im Blog mit freundlicher Genehmigung von Martin Rowson – Original erschienen am 18. Februar 2012 im Guardian.

29,5% der Sozialhilfebezüger zwischen 46 und 63/64 haben eine dauernde Behinderung

Anhand der Bundesgerichtsentscheide ist ersichtlich, dass die IV Stellen seit einiger Zeit zunehmend langjährige IV-Renten kürzen oder auch ganz aufheben.

Die IV-Stellen bedienen sich dazu zweier Tricks Verfahren: Zum einen stellt dabei eine Medas fest, dass sich der Gesundheitszustand (angeblich) gebessert habe und die Rente wird dementsprechend gekürzt oder aufgehoben. Zum anderen greift die IV immer öfter auch zum juristischen Kniff «der offensichtlichen Unrichtigkeit der ursprünglichen Rentenverfügung». Das  heisst, die IV versucht, IV-Bezüger loszuwerden, indem sie behauptet, deren Rente wäre aufgrund einer Fehleinschätzung der IV gesprochen worden. Geradezu skuril wirkt sowas besonders in jenen Fällen, wo die Betroffenen schon diverse Rentenrevisionen über sich ergehen lassen mussten und die IV die «offensichtliche Unrichtigkeit» der Rentenzusprache jeweils nicht bemerkt hat…

Und wer nun denkt, bei der Aufhebung von langjährigen Renten würde mit einer gewissen Vernunft und etwas Augenmass vorgegangen, der irrt. Das Sozialversicherungsgericht Zürich bespielsweise hiess einen Entscheid der IV-Stelle Zürich gut, welche bei einem 64 Jahre alten langjährigen IV-Bezüger «eine Verbesserung des Gesundheitszustandes feststellte» und die bis anhin ausgerichtete Dreiviertelsrente aufhob.

Erst das Bundesgericht befand dann: «Im Zeitpunkt der Rentenaufhebung stand der Versicherte im 64. Altersjahr, mithin acht Monate vor der Pensionierung; er war seit rund neun Jahren aus dem Arbeitsleben ausgeschieden und bezog seit rund fünf Jahren eine (Teil-)Rente der Invalidenversicherung. Aber selbst wenn er seine bisherige Arbeitsfähigkeit ausgeschöpft hätte (…)  erscheint es nach der allgemeinen Lebenserfahrung nicht wahrscheinlich, dass er auf dem ausgeglichenen Arbeitsmarkt noch für wenige Monate eine vollzeitige Beschäftigung hätte finden können. Angesichts des fortgeschrittenen Alters des Beschwerdeführers ist eine medizinisch-theoretische Verbesserung der Arbeitsfähigkeit wirtschaftlich nicht verwertbar. Es ist daher von einem unveränderten Invaliditätsgrad auszugehen.» Quelle: BGE 9C_145/2011

Dies ist jedoch eine Ausnahme. Ansonsten stützt das Bundesgericht meist auch die Aufhebung von langjährigen IV-Renten. Wohin das führt, kann man in der schweizerischen Sozialhilfestatistik 2009 (publiziert 2011) nachlesen: «Etwa ein Drittel der Nichterwerbspersonen zwischen 46 und 63 bzw. 64 gilt als vorübergehend arbeitsunfähig. Ein weiteres knappes Drittel bezieht Sozialhilfe entweder parallel zu einer (Teil-)Rente – meist der Invalidenversicherung – oder ist dauerhaft behindert, ohne einen IV-Renten-Anspruch zu haben».

Nochmal zur Verdeutlichung: 29,5% der Sozialhilfebezüger zwischen 46 und 63/64 haben eine dauernde Behinderung und erhalten keine (oder ungenügende) IV-Leistungen. Diese Situation wird sich auch noch weiter zuspitzen, denn mit dem Hinweis auf die Gefährdung der AHV (die der Gesamtbevölkerung natürlich wesentlich mehr am Herzen liegt als die IV) wird mittlerweile ganz offen zugegeben, dass man bei der IV vom Versicherungsprinzip Abstand nehmen will. In Zukunft wird wohl der Eintritt einer Invalidität immer seltener Versicherungsleistungen auslösen, sondern häufig nur noch die «Existenzsicherung» von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen durch die Sozialhilfe gewährleistet sein.

So sagte zum Beispiel SVP-Ständerat Alex Kuprecht in der Debatte zur IV-Revision 6b am 19. Dezember 2011:
«Eine Sozialversicherung, die mit 15 Milliarden Franken verschuldet ist und in gefährlicher Weise über den Weg von Darlehen auch das wichtigste Sozialversicherungswerk, die AHV, in Mitleidenschaft zieht, muss wohl oder übel zuletzt auch mit Leistungskürzungen konfrontiert werden – im Bewusstsein, dass im schlimmsten Fall noch weitere Auffangnetze bereit sind, um Menschen in akuter wirtschaftlicher Existenzgefährdung aufzufangen.»

Würde man das selbe Prinzip bei der Altersvorsorge anwenden, hiesse das: Bei Eintritt des versicherten Ereignisses (bei der AHV also das AHV-Alter), würden nur noch dann Leistungen ausbezahlt, wenn der Versicherte dies auch wirtschaftlich «nötig» hätte. Nach den Richtlinien der Sozialhilfe ist dies erst dann der Fall, wenn das eigene Vermögen bis auf 4000.- aufgebraucht ist und diverse weitere Bedingungen erfüllt sind. Ein Aufschrei ginge durch die Nation: Man habe schliesslich das Leben lang AHV-Beiträge einbezahlt! Die Bevölkerung vergisst, dass sie auch ein Leben lang IV-Beiträge bezahlt, für eine Versicherung notabene, die ihren Namen immer weniger verdient. Aber damit will sich niemand befassen, denn alt will jeder werden, aber behindert lieber nicht.

Drei Leseempfehlungen

1. «Was zählt, ist die berufliche Teilhabe» (Soziale Psychiatrie Nr. 134 – Heft 4, Oktober 2011)
Barrierefreier Zugang zu Arbeit – was heißt das für psychisch erkrankte Menschen?
Auszug: Sachliche Barrieren können auch abgebaut werden, indem man versucht, die Arbeitsplätze für psychisch Erkrankte zu entschleunigen und ihre innere Uhr zu respektieren, beispielsweise Arbeitszeiten anzupassen, zu flexibilisieren etc. Hilfreich für psychisch Kranke ist auch die Möglichkeit, soziale Stimulation und Lärm oder Ablenkung zu kontrollieren, beispielsweise durch Rückzugsmöglichkeiten in einem Großraumbüro. Ebenso profitieren sie von übersichtlichen betrieblichen Strukturen und klaren Ansprechpartnern. Aber all dies ist nicht nur gut für psychisch erkrankte Mitarbeiter, sondern für alle Arbeitnehmer. Allgemein kann man sagen, dass psychisch Erkrankte nichts anderes brauchen als andere Arbeitnehmer auch, allerdings ein bisschen mehr davon. Viele psychisch erkrankte Menschen fühlen sich wie “Teststäbchen”. Sie spüren die Belastungen in der Arbeitswelt früher und deutlicher als andere, aber auch die Kollegen leiden irgendwann darunter. Inklusion bringt insofern auch Vorteile für das Klima in der Arbeitswelt.

2. Wo die wilden Kerle wohnten (faz.net, 13.02.2012)
Ritalin ist eine Pille gegen eine erfundene Krankheit, gegen die Krankheit, ein schwieriger Junge zu sein. Immer mehr Jungs bekommen die Diagnose. Die Pille macht sie glatt, gefügig, still und abhängig.
Auszug: „Die ADHS-Patienten in meiner Praxis sind ausschließlich Jungen“, sagt der Arzt Ulrich Fegeler, der zugleich Sprecher des Berufsverbandes für Kinder und Jugendmedizin ist. „Aufmerksamkeitsdefizit“ hält er eigentlich für einen irreführenden Begriff. Im Gegenteil seien diese Jungen eher zu aufmerksam. „Jeder Reiz wird wichtig genommen.“ Früher habe es einen großen Bedarf an solchen Menschen gegeben, die in kürzerer Zeit mehr mitbekommen als andere. „Das waren ideale Kämpfer, Jäger und Wächter mit einem besonderen Gespür für ihre Umwelt“, sagt Fegeler, „aber in unserer Gesellschaft braucht man sie nicht mehr.“ Oder glaubt, sie nicht mehr zu brauchen.
Fegeler hält die Begleiterscheinungen von ADHS wie Lese- und Rechtschreibschwächen, Tics und Auffälligkeiten im Sozialverhalten in Wirklichkeit für psychische Reaktionen darauf, wie die Gesellschaft mit diesen Jungen umgeht. „Sie kriegen ständig eins drauf, das macht sie psychisch krank“, sagt er.

3. Sozialhilfe: «Man hat den Missbrauch missbraucht» (zeit.de, 09.02.2012)
Interview mit Walter Schmid, dem Präsidenten der schweizerischen Sozialhilfekonferenz
Auszug: Man muss in der Wirtschaft Formen finden, mit denen auch leistungseingeschränkte Menschen im Arbeitsprozess verbleiben können. Das zu tun ist nicht ganz einfach. Die heutige Wettbewerbsphilosophie und die Vorstellung, die Kosten um jeden Preis senken zu wollen, verhindern viele praktische Möglichkeiten. Frühere Gesellschaften haben es immer geschafft, Leute mit Leistungseinschränkungen in die Arbeitswelt zu integrieren. Ich ärgere mich seit Langem, dass man so wenig Fantasie hat, wie das zu machen ist.

Und auch: «Die Missbrauchsdebatte hat den Missbrauch missbraucht, um den Sozialstaat zu diskreditieren. Das war eine politische und mediale Kampagne.»

Renn, wenn du kannst [Filmtipp]

Heute Abend um 20.15 Uhr auf Arte

Ausschnitt «Sind Sie vom Fach?»:

Mehr zum Film bei Arte, via hier

Abt. Wasser predigen, Wein trinken

Aus der gestrigen Medienmitteilung der Staatspolitischen Kommission (SPK) des Ständerates zum Entwurf für das neue Bundespersonalrecht:
«Gemäss geltendem Recht wird in seltenen Fällen auf Kosten des Arbeitgebers eine Invalidenrente ausgerichtet, auch wenn die Invalidenversicherung keine Invalidität anerkennt (sog. «Berufsinvalidität»). Ein Antrag, welcher diese Möglichkeit abschaffen wollte, wurde mit 8 zu 4 Stimmen abgelehnt.»

Der betrefffende Abschnitt aus dem Bundespersonalgesetz lautet folgendermassen:
Art. 32j Vorsorge für Invalidität und Tod
2(…)Sofern der Arbeitgeber die volle Finanzierung übernimmt, richtet PUBLICA Invalidenrenten aus, wenn gemäss medizinischer Untersuchung lediglich eine Berufsinvalidität vorliegt und die Wiedereingliederung erfolglos bleibt.

Es ist nicht so, dass ich den ParlametarierInnen und BundesbeamtInnen diese Vorzugsregelung nicht gönnen mag, es ist nur so, dass genau dieselben Leute (nämlich die ParlamentariererInnen und BundesbeamtenInnen des BSV) mit dem Wort «Schadenminderungspflicht» fröhlich um sich werfen und lustige Gesetze entwerfen und unterstützen, die dann dazu führen, dass der profane Bürger solange nicht als invalid gilt, als für ihn auf dem (imaginären) «ausgeglichenen Arbeitmarkt» noch rein theorethisch die Möglichkeit besteht, sich irgendwie seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Ob das dann auch real möglich ist, ist für die Invaliditätsbemessung beim profanen Bürger irrelevant. Und dass ihre Invalidenrente nach erfolgloser Wiedereingliederung weiter ausgrichtet wird, davon können die von pathogentisch-ätiologisch unklaren Beschwerdebildern Betroffenen ab dem 1. Januar 2012 auch nur noch träumen.

Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich ParlamentarierInnen und BundesbeamtInnen, die selbst sogar gegen Berufsunfähigkeit versichert sind, die nicht mal von der Invalidenversicherung anerkannt werden muss, noch ernst nehmen kann, wenn sie sich das nächste Mal über die «Schadenminderungspflicht» der IV-Versicherten äussern. Es wird auf jeden Fall ein bisschen schwierig.

Im Aargau wundert man sich

Die SVA Aargau vermeldete in ihrem Jahresbericht 2010 (veröffentlicht im Mai 2011) stolz: «Der Auditbericht (des BSV) attestiert der IV-Stelle eine grosse Leistung(…) Die Neurentenquote ist tief, wesentlich besser als der schweizerische Durchschnitt».

Die Aargauer Zeitung konkretisierte dies noch und schrieb am 19.05.11 (unter dem Titel «Der Kanton Aargau ging gegen 24 IV-Bezüger vor»):
«Die Ablehnungsquote betrug 54,6 Prozent – fünf Jahre zuvor hatte sie bei 38,7 Prozent gelegen. Die SVA zahlte 2010 IV-Renten in der Höhe von 271,3 Millionen Franken aus – rund 5 Millionen Franken weniger als im Vorjahr.»

Diese massiven Einsparungen wurden nicht nur mit der hohen Ablehungsquote und dem schonungslosen Aufdecken von IV-Betrug erreicht, sondern – dies ist wiederum in derem Jahresbericht nachzulesen – auch mit Aufhebung von bestehenden Renten (zwischen 2005 und 2010 wurden von der IV-Stelle Aargau insgesamt 2 324 Renten aufgehoben und 1 327 Renten reduziert).

So. Und nun wundert sich die Aargauer Zeitung am 30.1.2012 über die im schweizerischen Vergleich überdurchschnittlich hohe Zunahme von Sozialfällen in verschiedenen Aargauer Städten und Gemeinden. Man redet von «Wirtschaftskrise» und «Verschärfungen bei der ALV».

Es würde der Aargauer Zeitung gut anstehen, bei der Veröffentlichung des nächsten Jahresberichtes der SVA Aargau nicht wieder auf deren plumpes Ablenkungsmanöver mit den Betrügern hereinzufallen, sondern auch die restlichen Zahlen etwas genauer unter die Lupe zu nehmen und vielleicht auch mal den einen oder anderen Zusammenhang herzustellen.

Einfach verschwinden tun die Leute nämlich nicht, auch wenn das gewisse Exponenten noch so gerne behaupten. Viel eher ist es wohl so, wie die Luzerner Sozialarbeiterin Katharina Hubacher es beschreibt: «Menschen, die keine IV-Rente erhalten, kommen mit der Zeit doch zur Sozialhilfe. Es dauert bloss etwas länger»

Vielleicht begreift man das im Aargau auch noch irgendwann. Die Freude der dortigen Sozialbehörden über das Lob des BSV an die IV-Stelle Aargau für deren grosse Leistung dürfte sich jedenfalls in engen Grenzen halten…