Menschen die aufgrund einer psychischen Erkrankung ihr gewohntes Leben nicht mehr weiterführen können – das waren für den Bankkadermann Hans Jud «Diejenigen, die zu labil sind, um im Leben zu bestehen» als «Fall fürs Burghölzli» bezeichnete er sie salopp. Bis er eines Tages selbst mit einer schweren Depression dort landete.
Im Beobachter beschreibt Jud im Artikel «Depressiv? Ich? Niemals!» wie er seine Erkrankung erlebt hat. Ein Auszug:
Was mich fast in den Wahnsinn trieb, war, wenn ich mir etwas vornahm – es aber nicht schaffte. Wenn man etwas will, dann funktioniert es auch – das war bis anhin mein Lebensmotto. Jetzt konnte ich mir vornehmen: «Heute stehst du früh auf.»
Es ging nicht. Manchmal lag ich den ganzen Tag im Bett. Oder brauchte Stunden, bis ich mich aufraffen konnte, um die paar Stufen zum Briefkasten hinunterzugehen. Das machte mir Angst, ich hatte Angst vor mir selber. Ich sagte mir: «Du warst immer ein pflichtbewusster Mensch. Heute bist du nicht mal mehr in der Lage, Briefumschläge zu öffnen und Rechnungen zu begleichen. Wie soll das weitergehen?»
Und ja; ich werde wie eine kaputte Platte mit Sprung so lange wiederholen, dass sich psychische Krankheiten nur sehr bedingt mit dem Willen beeinflussen lassen, bis das bei der hiesigen Bevölkerung endlich mal ankommt. Und für das Bundesgericht brauchts noch ein paar extra Wiederholungen, wenn die mal wieder den Katalog der (angeblich) nicht invalidisierenden psychischen Störungen ausweiten weil «die Vermutung bestehe, dass die vorliegende gesundheitliche Beeinträchtigung mit einer zumutbaren Willensanstrengung überwindbar sei».
Es geht nicht darum, dass psychische Störungen generell nicht heilbar oder gar zwingendermassen invalidisierend wären. So ist es ja zum Glück nicht, aber der weit verbreitete Volksglaube, dass eine psychische Erkrankung mit «mangelnden Willen» oder «fehlendem Pflichtbewusstsein» zu tun habe, verursacht für die Betroffenen zusätzlich zu ihrer Erkrankung unfassbar viel Leid. Sie benötigen Unterstützung, Verständnis und eine adäquate Behandlung, aber sicher keine Willensappelle und Schuldzuweisungen.


