Archiv der Kategorie: Glück der Arbeit

Apropos… Sozialfirmen

Der Soziologe Kurt Wyss macht in einem Kommentar auf seiner Webseite darauf aufmerksam, dass sich die Gesellschaft zwar heute empört zeigt über die bis vor gar nicht allzu langer Zeit noch offiziell angewendeten Verfahrensformen wie die Aktion «Kinder der Landstrasse», das «Verdingen» von Kindern, die «Administrationsjustiz», viele Formen der Psychiatrie, die Schikanen gegenüber und das Beschnüffeln von kritisch Denkenden – im Prinzip aber den «modernen Formen des sozialen Ausschlusses (z. B. über sogenannte Sozialfirmen*)» genau so kritiklos und bejahend gegenübertritt, wie es die damaligen Zeitgenossen gegenüber den obengenannten Praktiken taten.

[*Das Geschäftsmodell der Sozialfirma basiert auf der Anstellung von erwerbslosen Bezügerinnen und Bezügern von Sozialhilfeleistungen respektive darauf, dass dank der vom Staat an die Sozialfirma gehenden Sozialhilfegelder in denselbigen äusserst «günstig» für Drittfirmen produziert werden kann. Das Geschäftsmodell der «Sozialfirma» wurde in der Schweiz von der Aktien-gesellschaft «Dock Gruppe AG» (ursprünglich: «Stiftung für Arbeit») im Jahr 1997 eingeführt und seither immer mehr ausgebaut. Leitfigur und CEO der Dock Gruppe ist die ehemalige Primarlehrerin Daniela Merz, die Schwiegertochter von Altbundesrat Hans-Rudolf Merz.]

Wyss zitiert dazu mehrfach Peter Schallberger:
«Zwar unterzeichnen die Beschäftigten beim Eintritt in die Sozialfirma ein Dokument, das den Anschein eines regulären Arbeitsvertrags erweckt. Tatsächlich werden sie indes nicht durch die Unterzeichnung dieses Dokuments, sondern auf dem Wege einer amtlichen Verfügung zu Mitarbeitenden der Sozialfirma. Rechtlich stützt sich diese Verfügung auf eine Klausel, die mit dem aktivierungspolitischen Paradigmenwechsel Eingang in die Sozialhilfegesetzgebung gleich mehrerer Schweizer Kantone gefunden hat. Im Kanton Thurgau beispielsweise besitzt sie den folgenden Wortlaut: ‘Hilfsbedürftige können zur Aufnahme einer zumutbaren Arbeit auf dem freien Markt oder im Rahmen eines Beschäftigungsprogramms verpflichtet werden. Bei Weigerung wird die Unterstützung gekürzt oder eingestellt.’ Mit dem vermeintlichen Arbeitsvertrag wird den Zugewiesenen genau jene Freiheit vorgegaukelt, deren sie faktisch beraubt werden.» (Schallberger, S. 21)

Wie aber wird in der Sozialfirma mit den zwangsweise zugewiesenen Bezügerinnen und Bezügern von Sozialhilfeleistungen umgegangen? Die diesbezügliche Propaganda der Dock Gruppe AG ist – wie Schallberger festhält – «auf die Diskreditierung von (anderen, kw) Einrichtungen der Arbeistintegration ausgerichtet, in denen Professionelle der Sozialen Arbeit, am Werke sind. Um fit für die Realitäten der Erwerbswelt zu werden, bräuchten Langzeitarbeitslose keine Therapeuten, Sozialpädagoginnen, Psychologinnen oder Arbeitsagogen, sondern Regeln, Führung, Kontrolle, arbeitsmarktnahe Trainingsmöglichkeiten und pekuniäre Leistungsanreize. Indem sie (die Leute von der Dock Gruppe AG, kw) sich damit brüsten, den Beschäftigten statt eines ‘Betreungsvollservices’ einfach nur Arbeit zu bieten, bedienen Sozialfirmen gezielt antiprofessionalistische Ressentiments. Mit dem Begriff des ‘Betreungsvollservices’ freilich rücken Blattman und Merz (2010, 97) die eigene Einrichtung – vermutlich ungewollt – in die nähe von Einrichtungen des Strafvollzugs.” (Schallberger, S. 23)

Ganzer Artikel auf der Website von Kurt Wyss (Der Artikel von Schallberger aus dem die Zitate stammen, ist leider nicht online – Peter Schallberger: Sozialfirmen in der Schweiz – Ein Modell auch für Deutschland? In: Sozial Extra 7/8 (2011) S. 21 – 24)

Natürlich kann man das alles auch ganz anders sehen. Die ARD hat einen «Werbespot» über das vorbildliche Schweizer Sozialfirmen-Modell «Dock» gedreht, Titel: «Sozialfirmen – Sinnvolle Arbeit mit Perspektive» in dem alle Beteiligten das Projekt über den grünen Klee loben. Dort wird allerdings an keiner Stelle erwähnt, dass Sozialhilfebezüger faktisch zur Arbeit gezwungen werden können. Ergo kommen natürlich auch nur Betroffene zu Wort, die wahnsinnig glücklich darüber sind, dass sie eine richtige Arbeit haben. Ich find den Beitrag ein klein bisschen gruselig. Kann man bei der ARD angucken.

Weiterführende Literatur:
«Workfare» von Kurt Wyss
«Sozialfirmen – Plädoyer für eine unternehmerische Arbeitsintegration» von Daniela Merz und Lynn Blattmann (DOCK Gruppe AG)

Siehe auch den Blogeintrag «Arbeitstraining reloaded»

Die Armutsindustrie [ARD-Doku]

Eine ARD-Doku von 2009 über die vom Staat subventionierte 2. Arbeitswelt. Unter anderem über einen Unternehmer, der einen Weg suchte, um Trampoline in Deutschland herstellen zu lassen: zu Preisen, die mit China konkurrieren können. Die Lösung dieses Problems: Arbeitslose stellen die Teile her und die Arbeit wird über Lohnkostenzuschüsse, also mit öffentlichen Geldern finanziert. Die ARGE schickt die Arbeitslosen als 1-Euro-Jobber zu Firmen, die auf dieser Basis Leute beschäftigen bzw. für sie sogenannte “Praktika” veranstalten. So entsteht eine parallele, weitgehend entrechtete Arbeitswelt. Dieser Film zeigt, wie aus dem Mangel an Arbeit ein Geschäft geworden ist und fragt: Wer profitiert eigentlich davon?

Könnte in der Schweiz vielleicht auch bald zum lukrativen Geschäftsmodell werden.

Hauptsache, wir sind die Leute los

Je näher die Inkraftsetzung  der IV-Revision 6a rückt, desto ehrlicher werden die Aussagen. Das Gesetz ist schliesslich unter Dach und Fach und man braucht nun nichts mehr zu verschleiern. Hier ein Auszug aus der Verordnung zur IV-Revision 6a zum Thema «Erfolg einer Wiedereingliederung»:

«In diesem Zusammenhang ist allerdings festzuhalten, dass nach dem in der Schweiz bestehenden Versicherungssystem eine Eingliederung für die Invalidenversicherung dann abgeschlossen ist, wenn die Rente herabgesetzt oder aufgehoben wird, weil sich der Invaliditätsgrad erheblich geändert hat – unabhängig davon, ob die betroffene Person nach Herabsetzung oder Aufhebung über eine Arbeitsstelle im ersten Arbeitsmarkt verfügt. Ist eine Person nach Herabsetzung oder Aufhebung der Rente arbeitslos, ist in einem nächsten Schritt die Arbeitslosenversicherung zuständig – und in einem letzten Schritt ist eine Verlagerung zur Sozialhilfe nicht auszuschliessen. An diesem System wird auch mit der Revision 6a nichts geändert, was bedeutet, dass die IV-Stellen nicht die Verantwortung dafür übernehmen können, ob eine Person nach einer Herabsetzung oder Aufhebung einer Rente tatsächlich einen Arbeitsplatz hat.»

So. Und wie die Medas/RAD die «Arbeitsfähigkeit» beurteilen, wissen wir ja mittlerweile (besteht eine Arbeitsfähigkeit von 50% für eine körperlich adaptierte Tätigkeit ohne übermässigen Stress und Zeitdruck, ohne Publikumsverkehr, ohne erhöhtes Konfliktaufkommen, ohne Schichtarbeit und mit der Möglichkeit zu unüblichen Pausen anzunehmen… ect).

Und was die Gerichte sagen, wissen wir auch: «Der reale Arbeitsmarkt mag zwar keine geeigneten offenen Arbeitsplätze aufweisen, aber dies ist für die Invaliditätsbemessung irrelevant, denn damit ist die Beschwerdeführerin arbeitslos, aber nicht invalid.»

Und nun noch zum Thema «ist in einem nächsten Schritt die Arbeitslosenversicherung zuständig» ein Auszug aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Graubünden vom 11. April 2011 – Es betrifft einen 49-jährigen Mann, dem die IV-Gutachter beschieden hatten, dass er in seiner angestammten Tätigkeit als Bodenleger zu 75-80% arbeitsfähig sei. In einer adaptierten Tätigkeit bestehe eine 100%-ige Arbeitsfähigkeit. Der Mann hatte den IV-Entscheid angefochten, das Gericht wies die Beschwerde jedoch ab, unter anderem mit folgendem Argument:

«Schliesslich bringt der Beschwerdeführer vor, dass ihm der Anspruch auf Arbeitslosengelder mangels Vermittlungsfähigkeit abgesprochen worden sei. Er verstehe nicht, wie er zu 75-80%arbeitsfähig und gleichzeitig nicht vermittelbar sein sollte. Der Beschwerdeführer verkennt, dass die Beurteilung der Voraussetzungen für den Erhalt der versicherten Leistung in jedem der beiden Versicherungszweige unabhängig voneinander erfolgt und die invalidenversicherungsrechtliche Erwerbsfähigkeit nicht mit der arbeitslosenversicherungsrechtlichen Vermittlungsfähigkeit gemäss Art. 15 AVIG gleichzusetzen ist. Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung sind Arbeitslosenversicherung und Invalidenversicherung keine komplementären Versicherungen in dem Sinne, dass sich die vom Erwerbsleben ausgeschlossene versicherte Person in jedem Fall entweder auf Invalidität oder aber auf Arbeitslosigkeit berufen könnte. Wer trotz eines schweren Gesundheitsschadens invalidenversicherungsrechtlich nicht in rentenbegründendem Masse erwerbsunfähig (invalid) ist, kann gleichwohl arbeitslosenversicherungsrechtlich gesehen vermittlungsunfähig sein.»

Möchte irgendeiner von den werten Herren Verantwortlichen sich dazu äussern? Vielleicht Alt-Nationalrat – In der Schweiz muss niemand unter einer Brücke schlafen – Wehrli? IV-Chef – Arbeit ist die beste Ablenkung vom Schmerz – Ritler? Oder BSV-Direktor - Eine IV-Rente allein macht nicht glücklich – Rossier? (Die ca. 300’000.- Lohn als BSV-Direktor machen auch nicht glücklich, aber helfen tun sie dabei schon ein bisschen, nicht wahr?).

Oder jemand von der – Die IV-Revision 6a ermöglicht die Reintegration von IV-Bezügern in den Arbeitsmarkt. „Arbeit vor Rente“ – ein Konzept der FDP – funktioniertFDP vielleicht?

Blogartikel zum Thema: Der IV-Trick: Arbeitslos statt invalid

Sie sind Arbeitgeber und suchen eine Gratisarbeitskraft, für die Sie 1700 Franken pro Monat erhalten? Stellen Sie einen IV-Bezüger ein!

Ja, da steht wirklich «1700.- erhalten» und nicht etwa »1700.- bezahlen». Für das absolut wunderbare Rundumsorglos-Paket genannt «Arbeitsversuch», welches den Arbeitgebern mit der IV-Revision 6a ab dem 1.1 2012 zur Verfügung gestellt wird, wird in einer Broschüre der IV-Stelle Schwyz u.a. mit folgenden Worten die Werbetrommel gerührt:

  • Die Firma geht kein Arbeitsverhältnis mit der betroffenen Person ein.
  • Die IV-Stelle Schwyz sorgt für das finanzielle Auskommen. Der Firma fallen keine Lohnkosten und Sozialversicherungsbeiträge an.
  • Die IV-Stelle Schwyz entschädigt die Firma für diese Betreuung pro Einsatztag und betroffene Person mit 85 Franken.
  • Der Einsatz ist befristet.
  • Die IV-Stelle Schwyz stellt eine kompetente Fachperson zur Verfügung, welche die betroffene Person kennt und der Firma zur Seite steht.

Etcetera. Das ganze nennt sich in Schwyz auch nicht «Arbeitsversuch» sondern «Trainingsarbeitsplätze». Nicht, dass potentielle Arbeitgeber etwa mit dem Gedanken verschreckt werden, man müsste die staatlich finanzierte Arbeitskraft nach erfolgreicher Ausnutzung Einarbeitung auch tatsächlich behalten. Nein, nein, nur trainieren soll man sie. Danach kann man sie wieder zurückgeben. Wohin auch immer.

Und hier noch die juristischen Details für den Arbeitsversuch:
Art. 18a (neu) Arbeitsversuch
Die Invalidenversicherung kann einer versicherten Person versuchsweise einen Arbeitsplatz für längstens 180 Tage zuweisen, um die tatsächliche Leistungsfähigkeit der versicherten Person im Arbeitsmarkt abzuklären.

Während des Arbeitsversuchs hat die versicherte Person Anspruch auf ein Taggeld; Rentenbezügerinnen und -bezügern wird die Rente weiter ausbezahlt.

Während des Arbeitsversuchs entsteht kein Arbeitsverhältnis nach dem Obligationenrecht (OR). Folgende Bestimmungen des Arbeitsvertragsrechts sind jedoch sinngemäss anwendbar:

a. Sorgfalts- und Treuepflicht (Art. 321a OR);
b. Rechenschafts- und Herausgabepflicht (Art. 321b OR);
c. Überstundenarbeit (Art. 321c OR);
d. Befolgung von Anordnungen und Weisungen (Art. 321d OR);
e. Haftung des Arbeitnehmers (Art. 321e OR);
f. Arbeitsgeräte, Material und Auslagen (Art. 327, 327a, 327b, 327c OR);
g. Schutz der Persönlichkeit des Arbeitnehmers (Art. 328, 328b OR);
h. Freizeit und Ferien (Art. 329, 329a, 329c OR);
i. übrige Pflichten: Kaution (Art. 330 OR), Zeugnis (Art. 330a OR), Informationspflicht (Art. 330b OR);
j. Rechte an Erfindungen und Designs (Art. 332 OR);
k. Folgen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Fälligkeit der Forderungen (Art. 339 Abs. 1), Rückgabepflichten (Art. 339a OR).

4 Der Bundesrat regelt die Voraussetzungen für einen möglichen vorzeitigen Abbruch des Arbeitsversuchs.

Einfach nochmal zur Verdeutlichung: Die IV kann jemanden einen Arbeitsplatz für bis zu 180 Tage zuweisen. Der IV-Bezüger hat nicht die Möglichkeit, diese «Zuweisung» abzulehnen, da ihm ansonsten eine Verletzung der Mitwirkungspflicht vorgeworfen wird, was eine Kürzung oder gar Aufhebung seiner IV-Rente zu Folge haben kann. Oder wie der Gewerbeverband es in seiner Vernehmlassungsantwort formuliert hat: «Wir erwarten, dass beim späteren Vollzug des Gesetzes dann auch tatsächlich ein engagiertes Mitwirken der Versicherten gefordert wird und dass bei all jenen Personen, die aktiv oder passiv Widerstand gegen eine Wiedereingliederung leisten, rasch Sanktionen ergriffen werden.»

Art. 332 OR (Rechte an Erfindungen und Designs) wird wohl kaum eine wirklich grosse Anzahl an einzugliedernden IV-Bezügern betreffen, aber alleine der Gedanke, der dahinter steht, ist absolut haarsträubend: Zum einen wird so getan, als ob der IV-Bezüger/die IV-Bezügerin vollkommen unfähig wäre, für das Unternehmen innerhalb von 6 Monaten eine irgendwie wirtschaftlich verwertbare Arbeitsleistung zu erbringen – alleine das ist schon mehr als fragwürdig (bei jemanden der nicht fähig ist, eine irgendwie verwertbare Arbeitsleistung zu erbringen, macht eine Eingliederung ja gar keinen Sinn) dann kann der Arbeitgeber zusätzlich zur Gratisarbeit des IV-Bezügers auch noch eine Betreuungentschädigung von 1700.-/Monat geltend machen und sollte der IV-Bezüger schliesslich im Rahmen des Arbeitsversuch tatsächlich eine schützenswerte Erfindung oder ein Design nach Art. 332 OR tätigen, gehört die gleich auch automatisch dem Arbeitgeber (der – wir erinnern uns – dafür keinen roten Rappen bezahlt). Das, meine Damen und Herren, ist Sklavenarbeit. Und eine verdammte Schweinerei.

Es ist definitiv nicht die Aufgabe des Staates, den Arbeitgebern Arbeitssklaven Gratisarbeitskräfte zu finanzieren. Auch bei gesunden Arbeitnehmern gibt es eine Probezeit, während der damit zu rechnen ist, dass der Arbeitnehmer sich erst in sein Gebiet einarbeiten muss. Ich glaub ja nicht, dass ein, sagen wir mal Bundesrat, schon am ersten Tag seines Amtsantrittes die volle Leistung erbringt. Das nennt man dann aber sich ins Amt einarbeiten und für Bundesräte gelten die ersten hundert Tage als offizielle Schonfrist. Käme aber wohl keinem in den Sinn, denen während dieser Zeit keinen oder nicht den vollen Lohn zu bezahlen. Jaja, ich weiss, das ist ein Gurken-mit-Ananas-Vergleich. Ist mir Wurscht. Der Arbeitsversuch nach Art. 18a IVG ist trotzdem ne Schweinerei. Alleine aus Gründen des Respektes gegenüber den arbeitenden IV-BezügerInnen (Schon klar, Respekt ist mittlerweile ein komplettes Fremdwort geworden im Umgang mit IV-beziehenden Menschen) könnten die Arbeitgeber zumindest einen Teillohn bezahlen, aber dann würde natürlich ein Arbeitsverhältnis nach OR Artikel-weiss-ich-nicht-wieviel entstehen und damit Kündigungsfristen und so weiter. Dazu nochmal aus der Vernehmlassungsantwort zur IV-Revision 6a des Gewerbeverbandes: «Nach Ansicht des sgv reicht es nicht aus, dass Risiko des Arbeitgebers bloss zu verringern, sondern dieses muss umfassend eliminiert werden.»

Noch Fragen?

Herr Ott fällt durch die Maschen

Die Rundschau berichtete vor zwei Tagen über den Lastwagenfahrer Gerhard Ott. Herr Ott ist an einer reaktiven Depression* erkrankt und laut seinem Arzt zu 100% arbeitsunfähig. Die CSS-Taggeld-Versicherung will nicht zahlen, denn laut deren Gutachten (Versicherungsgutachten. Aha.**) ist Herr Ott zu 100% arbeitsfähig, weil zu seiner Depression  v.a. soziale Faktoren (soziale Faktoren. Soso.**) beigetragen hätten und versichert wäre eben nur ein Burnout aus medizinischen Gründen (Ja, die Argumentation ist komplett verrückt, aber Argumentationen von Versicherungen müssen auch keinen Sinn ergeben). Der Arbeitgeber will nun den Lohn nicht weiter bezahlen und kündet Herrn Ott. Die Arbeitslosenversicherung, die will auch nicht zahlen, denn Herr Ott ist ja laut seinem Arzt zu 100% arbeitsunfähig und deshalb nicht vermittelbar.

Bleibt die Sozialhilfe. Doch die will, dass Herr Ott «zackig» – wie der FDP-Gemeinderat Herr Bhend betont – seinen Leasingvertrag fürs Auto und die um 30 Franken zu teure Wohnung kündet. Dies, obwohl absehbar ist, dass Herr Otts Zustand nur vorübergehend ist. Aber, so Herr Bhend, es sei schliesslich die Aufgabe der Sozialbehörde, dem Klienten «klar zu zeigen, wo seine Grenzen liegen».

Man würd’s ja gerne als Realsatire abtun. Aber das vielgerühmte «ausgezeichnete soziale Netz der Schweiz» hat mittlerweile grosse Löcher, die immer mehr Menschen schmerzhaft zu spüren bekommen. Doch schliesslich – so der Herr vom Arbeitsamt Aargau – mache die jeweilige Sachbearbeiterin nur ihren Job, es sei nicht ihre Aufgabe, sich über die Konsequenzen ihres Entscheides (der sich – natürlich – an Richtlinien halte) Gedanken zu machen.

Bleibt die Frage, an wem es denn nun ist, sich Gedanken zu machen, wenn alle Beteiligten «nach bestem Wissen und Gewissen nur ihren Job machen»?

Rundschaubeitrag online gucken

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*Muss man jetzt einfach mal sagen: ein «Burnout» ist keine medizinische Diagnose, auch wenn der Ausdruck von den Medien gern benutzt wird.

** Der Tag, an dem die erste Versicherung sich weigern wird, die Heilbehandlung für einen Herzinfarkt zu übernehmen, weil die Versicherungsgutachter festgestellt haben, dass der Herzinfarkt «mit überwiegender Wahrscheinlichkeit durch soziale Faktoren mitverursacht wurde» dürfte nicht in allzuferner Zukunft liegen. Dann wird dem einen oder anderen vielleicht einmal aufgehen, wie es wirklich um die vom Herrn von der CSS angesprochene «Verantwortung gegenüber den Versicherten» aussieht. Aber bis dahin rühmen wir uns noch ausgiebig unseres ausgezeichneten sozialen Netzes.

Arbeit sollte sich lohnen, denkt Herr K.

Herr K. ist vor seinem 20. Altersjahr invalide geworden. Sein Invaliditätsgrad beträgt 88%. Er erhält deshalb eine volle ausserordentliche Invalidenrente von 1547.- und Ergänzungsleistungen in der Höhe von 1403.25, das ergibt ein Einkommen von 2950.25/Monat.

Herr K. wohnt in der Stadt Zürich, ist ledig und konfessionslos und hat kein (steuerrelevantes) Vermögen.
Für die 18’564.- IV-Rente pro Jahr muss Herr K. 816.80 Steuern bezahlen. Die Ergänzungsleistungen müssen nicht versteuert werden.

Herr K. hat nun grosses Glück und erhält die Möglichkeit, seine Restarbeitsfähigkeit zu verwerten. Er verdient damit 7000.- /Jahr (netto).
Der Freibetrag bei den Ergänzungsleistungen beträgt 1000.-. von den restlichen 6000.- werden ihm 2/3 (also 4000.-) als Einkommen angerechnet und die Ergänzungsleistungen dementsprechend gekürzt.

Herr K. erhält also neu pro Jahr:

EL: 12’839.-
Verdienst: 7000.-
IV-Rente: 18’564.-
Total: 38’403.-

Das steuerbare Einkommen von Herr K. beträgt nun 25’564.- (IV-Rente + Verdienst). Dafür muss er 1511.- Steuern bezahlen. Sein jährliches Einkommen beträgt nach Abzug der Steuern: 36’892.- Pro Monat hat Herr K. also gerade mal 192.- mehr als vorher zu Verfügung.

Dass die EL bei Verdienst gekürzt werden, ist (mehr oder minder) verständlich; aber dass das steuerbare Einkommen um 7000.- steigt, wenn Herr K. effektiv nur 3000.- mehr einnimmt, das ist hirnverbrannt. Eine ausgewachsene IV-Revision nach der anderen mit dem Kampfruf «Arbeit muss sich lohnen» innerhalb kürzester Zeit durchs Parlament zu peitschen, das ist kein Problem, aber eine griffige Gesetzgebung auszuarbeiten, nach der niedrige Einkommen (egal ob nun aus Erwerbseinkommen oder Sozialtransfers stammend) entweder gleich oder gar nicht zu besteuern sind, das ist in Bern seit Jahren ein Ding der Unmöglichkeit.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Parlamentarier, ich weiss schon, dass die Kantone gar nicht nicht begeistert sind, wenn man in ihre Fiskalhoheit eingreifen will und ich weiss auch, dass natürlich die Ansätze für Ergänzungsleistungen, Sozialhilfe u.s.w. erhöht werden müssten, wenn man sie besteuern würde, aber mit ein bisschen zumutbarer Willensantrengung dürfte da doch eine Lösung zu finden sein? (Findet übrigens auch Monika Bütler, Professorin für Volkswirtschaft an der Universität St. Gallen und plädiert in ihrem Blog für eine Steuerbefreiung des Existenzminimums.)

Aus objektiver Sicht jedenfalls spricht nichts dafür, dass diese Hindernisse nicht überwindbar wären. Aber man muss halt auch wollen. Und bevor das Problem nicht endlich(!) mal gelöst ist, will ich den Slogan «Arbeit muss sich lohnen» gar nicht mehr hören. Gell, liebe FDP.

Herr K. ist ein fiktives Beispiel, die Zahlen sind jedoch (soweit möglich) echt. Die Ergänzungsleistungen von Herrn K. wurden unter der Prämisse berechnet, dass er in der Stadt Zürich wohnt und 1000.- Miete bezahlt.

Die Steuerbelastung wurde mit dem Online-Rechner des Steueramtes des Kantons Zürich berechnet. Die Höhe der Ergänzungsleistungen mit dem Rechner von Pro Senectute.

Trauriger Moment im Büro

Ein Gastbeitrag von Franziska*

Vor einem Monat habe ich beruflichen Selbstmord begangen. Es war gegen zehn Uhr. In meinen Ohren dröhnte ein Tinnitus, den ich nur zu gut kenne. Ich zögerte nur einen Moment. Dann nahm ich das rote Mäppli mit meinem neuen Dossier. Chef C. hatte es mir vor drei Wochen als Zusatzaufgabe anvertraut. Ich hatte mit Feuereifer daran gearbeitet. Jetzt nahm ich es, schritt ins Büro von Chef C. und legte es ihm auf den Schreibtisch. Ich sagte: „Es tut mir leid. Ich kann die Verantwortung für dieses Dossier nicht mehr übernehmen. Es verursacht viel mehr Aufwand als erwartet. Es nützt niemandem etwas, wenn ich mich überanstrenge, einen Hörsturz habe und wieder im Spital lande.“

In den meisten anderen Betrieben der Welt wäre ich dafür auf der Liste der Kandidatinnen für den blauen Brief gelandet. Ich meine: Wer bringt schon ein Dossier zurück, weil es ein bisschen stressig ist? Doch Chef C. reagierte verständnisvoll. Er kennt meine Krankengeschichte. „Gut, dass Du es rechtzeitig gemerkt hast“, sagte er. „Wir werden jemand anderen finden, der es macht.“

Dennoch blinzelte ich zwei, drei Tränen weg, als ich sein Büro verliess. Nicht wegen des beruflichen Selbstmords. Für mich ist beruflicher Selbstmord das kleinere Übel. Ich bin beruflich ohnehin schon so gut wie tot. Dass ich überhaupt noch arbeite, verdanke ich nur dem sozialen Gewissen meiner Chefs A. bis D. Ich habe eine Art geschützten Arbeitsplatz – auch, wenn niemand ihn so nennen würde. Aber meine Kollegen wissen: Wer ihn hat, ist alt, handwerklich nicht mehr auf der Höhe und/oder gesundheitlich angeschlagen. Der Job ist anspruchslos und stressarm.

Ich bin erst 46. Aber ich habe die Menière’sche Krankheit, ein Ohrenleiden, das in Schüben kommt. Vielleicht wird es mich irgendwann taub machen. Auf beiden Ohren. Wenn mein rechtes Ohr dröhnt, dann habe ich nicht einfach ein bisschen Tinnitus. Dann kündigt mir das Ohr an, dass es dabei ist, taub zu werden. Das linke Ohr ist längst futsch. Wenn auch das rechte auch streikt, dann kann ich nicht einmal mehr telefonieren – in einem Beruf, in dem ohne Telefon fast gar nichts geht. Das ist bis jetzt zwar erst zweimal vorgekommen. Und klare Prognosen über den Verlauf der Krankheit gibt es nicht. Die Ärzte wissen wenig. Nur eins wissen sie: Ich muss Stress meiden.

Ich hätte erleichtert sein können, dass Chef C. so gelassen reagierte. Ich war dennoch traurig: Weil ich mich von einem Dossier getrennt hatte, dass ich eigentlich unbedingt gewollt hatte. Ein richtiges Herzblut-Dossier. Eine Fundgrube der Inspiration. Handwerklich ansprechend. Wer so ein Dossier bekommt und es nach drei Wochen wieder zurückgibt, ist ein Volltrottel. Ich gab es zurück.

Ich bin nicht immer so gewesen. Ich war schon als Kind ehrgeizig. Ich wollte etwas leisten. Ich war die erste in unserer Familie, die je eine Universität von innen gesehen hat – und ich habe ein Studium abgeschlossen. Ein bisschen Stress war das letzte, wovor ich zurückscheute. Zehn Stunden Arbeit am Tag? Keine Sache. Doch dann kam die Krankheit. Ich reduzierte mein Pensum. Ich schaltete mein gesellschaftliches Leben auf Standby. Ich brauche meine Kräfte für die Arbeit.

Was passiert, wenn ich meinen Arbeitsplatz verliere? Was passiert, wenn ich taub werde? Ich weiss es nicht. Menière-Patienten bekommen, soweit mir bekannt ist, keine IV. In meinen finsteren Stunden bereite ich mich mental auf den Gang aufs Sozialamt vor. Aber normalerweise denke ich gar nicht an die Zukunft. Ich verrichte meine Arbeit mit Geduld. Ich bleibe heiter und gelassen. Ich bin für jeden Tag dankbar, an dem ich höre.

So sah ich mich selber. Bis ich am letzten Freitag bei Chef A. vortraben musste. Er kündigte an, er werde mein Pensum um weitere 10 Prozent kürzen. Ich hatte ganz vergessen: Er wartet seit einem Jahr auf diese Gelegenheit. Die Geschichte mit dem roten Mäppli hat ihm das passende Argument geliefert. Jetzt weiss ich nicht, ob ich nächstes Jahr meine Rechnungen noch bezahlen kann.

Seither fühle ich mich, als hätte mir jemand einen Schlag in die Magengrube verpasst.

*Franziska wohnt in einer mittelgrossen Schweizer Stadt und lebt seit fünf Jahren mit der Menière’schen Krankheit auf beiden Ohren.

Öffentliche Aufträge nur an Firmen, die Behinderte beschäftigen – «Geht nicht» sagt der Bundesrat, weil «wettbewerbseinschränkend»

Im April 2010 hatte ich geschrieben, dass doch (statt der Einführung von Quoten) einfach öffentliche Aufträge von Bund, Kantonen und Gemeinden konsequent nur noch an Firmen vergeben werden könnten, die eine gewisse Anzahl von Stellen mit behinderten MitarbeiterInnen besetzen. Schliesslich würde in verschiedenen Schweizer Gemeinden auch darauf geachtet, dass nur Waren aus «fairen Arbeitsbedingungen» eingekauft werden. Beispielsweise werden keine Pflastersteine für den Dorfplatz verwendet, die mittels Kinderarbeit hergestellt werden.
Im Dezember 2010 reichte Nationalrätin Marlies Bänziger (Grüne, ZH) die Motion «Bevorzugung von Firmen mit Stellen für die berufliche Integration» im Parlament ein, mittels derer der Bundesrat beauftragt werden soll, die Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB) so anzupassen, dass Firmen, welche Stellen im Bereich der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung anbieten, bei der Vergabe von Aufträgen im öffentlichen Beschaffungswesen künftig bevorzugt behandelt werden.

Der Bundesrat hat im Februar die Ablehnung der Motion beantragt. Aus der Begründung: «(…)Der Bundesrat versteht die Motivation des von der Motionärin vorgeschlagenen Anreizmechanismus, weist jedoch darauf hin, dass der Berücksichtigung leistungsfremder Kriterien im öffentlichen Beschaffungsrecht enge Grenzen gesetzt sind. Den Zuschlag soll diejenige Anbieterin erhalten, die geeignet ist, den Auftrag zu erfüllen, und deren Angebot das wirtschaftlich günstigste ist. Dabei ist das im internationalen Beschaffungsrecht verankerte Erfordernis zu beachten, dass sich die Eignungs- und Zuschlagskriterien auf die zu beschaffende Leistung beziehen und keine leistungsfremden Kriterien beinhalten. Die Förderung der beruflichen Integration von Erwerbsbehinderten in einem Unternehmen stellt grundsätzlich kein geeignetes Kriterium zur Ermittlung der technischen, wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit dieses Unternehmens und des wirtschaftlichen günstigsten Angebotes dar. Daher kann die Bereitstellung von Nischenarbeitsplätzen weder als Eignungs- noch als Zuschlagskriterium herangezogen werden, da ansonsten leistungsbezogene und leistungsfremde Kriterien vermischt würden. Eine solche Vermischung würde den Wettbewerb einschränken und sich verzerrend auf die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebotes auswirken».

Oh ähm aber…  die ähm Pflasterersteine, die unter ausbeuterischen Arbeitsbedingungen hergestellt werden, wären dann vielleicht auch «wirtschaftlich günstiger»…? Sollte der Bundesrat vielleicht mal ein ernstes Wörtchen mit den Gemeinden reden, weil die sich so unwirtschaftlich verhalten…?

Philippe Messerli (EVP) hat im April diesen Jahres dann die oben erwähnte Motion im Stadtrat von Nidau eingereicht. Wahrscheinlich nach dem Motto: «Vielleicht funktionierts ja auf Gemeindeebene…» Doch der Gemeinderat von Nidau berief sich kürzlich auf die Antwort des Bundesrates: «Der Gemeinderat hält sich ausschliesslich an das übergeordnete Recht, insbesondere an das kantonale Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBG) und die Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV). Bei Beschaffungen müssen die Eignungs- und Zuschlagskriterien auftragsspezifisch festgelegt werden. Der Gemeinderat möchte diese Form beibehalten und sich nicht unnötig durch kommunale Vorschriften einengen lassen(…)»

«Unnötige Vorschriften» Soso. Ich finde jetzt dann jedwelche Vorschriften an IV-Bezüger, sie sollen sich verdammt nochmal um einen Job bemühen, auch langsam unnötig, wenn sich an der Bereitschaft ebensolche IV-BezügerInnen einzustellen, nicht bald mal grundlegend was ändert. Nur auf die schwächere Seite Druck auszüben (und zwar massiv!), während man die sowieso schon stärkere Seite nach wie vor mit Glacéhandschuhen anfasst: So KANN das mit der Eingliederung einfach nicht funktionieren.

Der Case Manager hilft – auch im K(r)ampf mit der IV

In der NZZ erschien heute unter dem Titel «Neuer Start im Erwerbsleben statt IV-Rente» ein ausführlicher Artikel über Case Management. Unter anderem wird der Fall eines ehemaligen Lehrers mit Burnout beschrieben:

«(…)Von seinem Case-Manager fühlte sich der Mann weder gedrängt, schnell vorwärtszumachen – um die Kosten für seinen Fall möglichst gering zu halten –, noch bevormundet. «Ich wurde ständig mit einbezogen und musste selber Entscheide fällen.» Als entlastend erwies sich, dass der 49-Jährige die Gespräche über eine allfällige IV-Rente nicht alleine bestreiten musste. Oftmals sei er einem latenten Misstrauen begegnet, aus dem er die Frage: «Sind Sie wirklich nicht arbeitsfähig?» herauszuhören glaubte. Als er dann zwecks IV-Abklärungen in einer Behindertenwerkstatt für massiv psychisch kranke Menschen landete, stand er kurz vor dem Suizid. «Das Ganze empfand ich als derart menschenunwürdig.» Auch während dieser Zeit sei ihm der Case-Manager unterstützend zur Seite gestanden, habe ihn aufgemuntert, durchzuhalten, und einen verkürzten Aufenthalt in der Behindertenwerkstatt erwirkt.»

Bleibt die Frage: Was geschieht mit den Menschen, die ohne Unterstützung eines Case Managers durch die IV-Abklärungsmühlen gedreht werden?

(Der Lehrer übrigens, der schaffte nach 2 Jahren den Wiedereinstieg in seinen alten Beruf und meinte: «Ohne Case-Manager wäre es vermutlich nicht so gut herausgekommen»).

Bedingungsloses Grundeinkommen verhindert Missbrauch von Sozialleistungen

Die Idee des Bedingungslosen Grundeinkommens regt zu Diskussionen an und das finde ich spannend. Besonders erhellend finde ich es, wenn Menschen wie Katja Gentinetta (noch Vizedirektorin bei Avenir Suisse, bald Sternstunde Philosophie (sic!) bei SF DRS) oder BSV-Direktor Yves Rossier befinden, mit 2500.- bedingungslosem Grundeinkommen pro Monat würde ja keiner mehr arbeiten. Ausser sie selbst natürlich. Und dies selbstverständlich nur aus höchst hehren Motiven (Sinn für Eigenverantwortung, protestantische Arbeitsmoral, Spass am Arbeiten, Freude an der Herausforderung ect.).

Dass die 2500.- gerade mal ein Bruchteil des aktuellen Monatslohnes von Yves Rossier betragen, hat da natürlich auch gar nichts damit zu tun. Als Direktor des Bundesamtes für Sozialversicherungen käme es vielleicht auch nicht ganz so gut an, wenn man ehrlicherweise zugeben würde, dass man selbst nicht von 2500 Franken im Monat leben wollen würde. (Was im Übrigen immer noch 900.- mehr wären, als eine durchschnittliche IV-Rente, die laut Bundesver-fassung eigentlich existenzsichernd sein sollte.)

Gentinetta oder Rossier wären bestimmt nicht die einzigen, die nicht bereit wären, von 2500 Franken im Monat zu leben. Wahrscheinlich – wenn man ehrlich ist – wären das die wenigsten Menschen auf Dauer. Genausowenig wie die grosse Masse dem «ewigen Nichtstun» anheimfallen würde, wie das interessanterweise gerade von gutausgebildeten, sehr gut Verdienenden – den sogenannt Erfolgreichen also – besonders gerne prophezeit wird. Ausgerechnet von denjenigen Menschen also, die selbst niemals arbeitslos, sozialhilfeabhängig oder IV-Bezüger waren. Die das «Nichtstun» über einen längeren Zeitraum aus eigener Erfahrung also gar nicht kennen und gar nicht beurteilen können, ob dieser Zustand auf Dauer wirklich so wahnsinnig ersterbenswert ist, wie sie ihn darstellen.

Zwar wird Yves Rossier an anderer Stelle nicht müde, den Abbau von Sozial-leistungen mit der sinnstiftenden Wirkung von Arbeit für IV-Bezüger zu rechtfertigen, Gentinetta hingegen hat sich gar nie bemüht, zu verschleiern, worum es ihr (und avenir suisse) eigentlich geht: Weniger Sozialleistungen, mehr Druck. Die Sinnstiftung ist ihr herzlich egal. Die Wirtschaft wünscht sich billige, gefügige Arbeitnehmer, die gezwungen sind, jede Arbeit zu jedem Lohn anzunehmen.

Sinnstiftung, Anerkennung, Status, hohe Löhne, das ist für Menschen wie Gentinetta und Rossier reserviert (das sagen sie so aber nicht, nämlich dass sie selbstverständlich auch aus diesen Gründen gerne arbeiten!) und damit das so bleibt, gibt man fadenscheinige Erklärungen ab, warum «die anderen» alle nicht mehr arbeiten würden. Dabei geht es wie immer um das selbe: Die Machterhaltung der Mächtigen. Und ihre Selbstbestätigung, dass das, was sie erreicht haben, ihnen auch zusteht. Denn sie sind die Guten, die Fleissigen, die Rechtschaffenden.

Nach den Methoden und wer alles für Ihre Erfolge und ihr Emporkommen über die Klinge springen muss, fragt keiner*. Oder fast keiner: Peter Ulrich, ehemaliger Professor für Wirtschaftsethik an der Uni St. Gallen begrüsst das Wegfallen der oft demütigenden Bedarfsabklärungen bei den Sozialleistungen und sieht im bedingungslosen Grundeinkommen auch einen «Clou» für die rechtsbürgerlichen Kreise: denn schliesslich würden dadurch die Missbrauchs-möglichkeiten entfallen.

Fragt sich, ob die «rechtsbürgerlichen Kreise» den plötzlichen Wegfall der mühsam aufgebauten und mittlerweile sehr gut geölten Missbrauchs-propaganadamaschinerie goutieren würden. Wohl kaum. Womit wir wieder beim Thema «Machterhaltung der Mächtigen» wären.

7.45 hörenswerte Minuten bei Radio DRS 1 mit pointierten Pro- und Kontrastimmen zum Bedigungslosen Grundeinkommen.

*Auf wessen Schultern profiliert sich avenir suisse denn wohl mit Titeln wie «Die IV – eine Krankengeschichte» – Wie falsche Anreize, viele Akteure und hohe Ansprüche aus der Invalidenversicherung einen Patienten gemacht haben.» bzw. «Ergänzungsleistungen» – über die Fehlanreize, die dazu führen würden, dass es angeblich viel attrativer sei, eine IV-Rente zu beziehen als zu arbeiten?