Archiv der Kategorie: Ungleichberechtigung

Diskriminierung der Frauen in der IV

Obwohl sich der Anteil der IV-beziehenden Frauen über die letzten zehn Jahre immer mehr derjenigen der Männer angleicht, beziehen nach wie vor mehr Männer (5.2% der Versicherten) als Frauen (4.6%) eine Rente der Invalidenversicherung. Auch bei den Neuberentungen sind die Männer immer noch übervertreten, allerdings nicht mehr so extrem wie früher. Das BSV hält dazu in der IV-Statistik 2010 eine interessante Deutung bereit: «Es ist wohl davon auszugehen, dass sich das Risikoverhalten der Frauen mit zunehmender Erwerbsbeteiligung auch im Bereich Invalidität dem der Männer angleicht.»

Risikoverhalten. Ah ja… Das klingt irgendwie nach gefährlichen Sportarten, schnellem Autofahren u.s.w. sprich: Nach Tätigkeiten mit Verletzungsgefahr. Unfallfolgen gehören aber zum einen eigentlich in das Leistungsspektrum der Unfallversicherung (eigentlich…), und zum anderen ist die Anzahl der Neurentner und -Rentnerinnen bei der Invaliditätsursache «Unfall» von 2’300 im Jahr 2001 auf nur noch 1000 im Jahr 2010 gesunken.

Also das mit dem Risikoverhalten, liebes BSV, ist ja eine lustige Idee, aber wir wissen doch beide ganz genau, dass nicht das Risikoverhalten der Frauen ausschlaggebend ist, sondern deren zunehmende «Erwerbsbeteiligung» – Denn da die IV eine «Erwerbsausfallversicherung» ist, sind Hausfrauen bei der IV nur sehr sehr bedingt versichert.

Zwar kann jemand durch eine Behinderung natürlich auch in der Haushaltstätigkeit eingeschränkt sein, nur wird diese Einschränkung ganz anders bemessen als bei einer Erwerbstätigkeit. Und das Zauberwort dazu heisst: Haushaltsabklärung. Dazu besucht der/die IV-HaushaltsabklärerIn die Versicherte zu Hause und stellt dann beispielsweise bei frischgebackenen Müttern Fragen wie: «Würden Sie  – wenn Sie gesund/nicht behindert wären – bei Ihrem Baby zu Hause bleiben oder sofort wieder 100% arbeiten?» Antwortet die junge Mutter dann: «Also ähm, ich… würde wohl schon eine Zeit bei meinem Baby zu Hause bleiben…» Kann sie das möglicherweise ihre IV-(Teilrente) kosten. Denn: Die IV deckt ja nicht den Erwerbsausfall aufgrund von Mutterschaft, sondern von Krankheit/Behinderung. Deshalb wird dann der Invaliditätsgrad neu aufgrund der Tätigkeit als Mutter/Hausfrau berechnet (Oft auch mit der sogenannt «gemischten Methode»: Zum Beispiel 50% Haushalt und 50% Erwerbstätigkeit).

Und die Tätigkeit im Haushalt wird – ich sagte es bereits – anders als diejenige in der Erwerbswelt bemessen. Beispielsweise spielt die Leistungsfähigkeit keine Rolle – es ist also komplett egal, unter welchen Umständen sprich: Mit welchem Kraft- und Zeitaufwand jemand seinen Haushalt bewältigt, wesentlich ist nur, ob die betroffene Person dazu in der Lage ist. Oder wie man es bei der IV formuliert: «Von der versicherten Person kann erwartet werden, dass sie von sich aus das ihr Zumutbare zur Minderung des Schadens beiträgt. So kann von der versicherten Person – im Rahmen ihrer Möglichkeiten – erwartet werden, dass sie geeignete Haushaltsgeräte anschafft und die Haushaltsarbeiten entsprechend aufteilt (z.B. Verteilung auf eine ganze Woche, Pausen einschalten, etc.).» Die Schadenminderungspflicht geht aber noch weiter: «Zudem wird von der versicherten Person erwartet, dass sie die Mithilfe der Familienangehörigen in einem üblichen Rahmen beansprucht. Man darf sich die Frage stellen, welches Verhalten eine vernünftige Familie in derselben Situation und unter denselben Umständen einnehmen würde, wenn sie wüsste, dass sie keine Versicherungsleistungen beanspruchen kann.» (Quelle: Die Invalidität im Haushalt)

Würde man dieselbe Logik bei der Erwerbsarbeit anwenden, könnte man sagen: Wenn die Kollegen in der Firma einen Teil Ihrer Arbeit übernehmen, sind Sie zu 100% erwerbsfähig…

Es ist also nicht verwunderlich, dass Frauen eine niedrigere IV-Quote haben, weil eine Erkrankung/Behinderung sich bei der Kindererziehung und im Haushalt aus Sicht der IV generell «weniger» auswirkt als im Erwerbsleben. Es gibt diverse Bundesgerichtsurteile, welche die Aufhebung von IV-(Teil-)Renten von Frauen, die Mutter geworden sind, bestätigen.

Aber nicht nur eine Mutterschaft kann die Aufhebung einer IV-Rente zur Folge haben. Das Bundesgericht (unter Bundesrichter Meyer mal wieder) hat im Frühjahr auch folgenden Fall bestätigt: Bei einer 55-jährigen Frau wurde die 50% IV-Rente aufgehoben, weil die IV befand, dass sich die Pflege des schwerkranken Ehemannes auch für eine gesunde Person nicht mit einem 100% Arbeitspensum vereinbaren lasse. Sie bemass daher die Invalidität der Ehefrau neu nach der «gemischten Methode» (40% Haushalt, 60% Erwerbstätigkeit) und da (laut IV) die Frau bei der Pflege des Ehemannes angeblich nicht eingeschränkt sei, wurde ihr die eigene IV-Rente gestrichen. (Bei einer angenommenen 100%igen Erwerbstätigkeit erhielt die Frau mit 46,66% Erwerbsunfähigkeit eine 50%-Rente. Beträgt die (angenommene) Erwerbstätigkeit aber nur noch 60%, ergeben die 46,66% von 60% insgesamt nur nur noch 28% – denn im Haushalt (40%) – sei sie ja nicht eingeschränkt) ergo fällt die Rente weg.

Höchst fragwürdig an der ganzen Sache: Bei der Haushaltsabklärung wurde die Pflege des Ehemannes (die laut IV und Bundesgericht sehr aufwändig und deshalb nicht mit einer 100% Berufstätigkeit vereinbar sei) nur mit 4% bewertet:
http://jumpcgi.bger.ch/cgi-bin/JumpCGI?id=30.05.2011_9C_315/2011

Im Übrigen sind die Frauen just bei jenen Krankheitsbildern massiv stärker vertreten, bei denen die IV keine Leistungen mehr ausrichtet: Sparen auf Kosten der Frauen

Barrierefreier ÖV ist unnötig – Finden grosse Teile der SVP, der FDP sowie Pius Segmüller und Reto Wehrli (et al) von der CVP

So ganz heimlich und versteckt wollte man den Zahlungsrahmen des BehiG von 15 auf 5 Millionen Franken pro Jahr kürzen und die Frist zur Anpassung von Bauten, Anlagen und Fahrzeugen des ÖV an die Bedürfnisse von behinderten Personen um 15 Jahre bis 2038 zu verlängern. Nationalrätin Margret Kiener Nellen (SP/BE) hat daraufhin die Motion «Verzicht auf unsinnige Sparmassnahme gegen Behinderte und Betagte» eingereicht und diese wurde heute mit 97 zu 93 Stimmen vom Nationalrat angenommen. Grüne und SP stimmten geschlossen dafür.

  • Bei der SVP stimmten 53 NationalrätInnen dagegen und folgende vier dafür: Geissbühler (BE), Grin (VD), Joder (BE), Rickli (ZH).
  • Bei der FDP stimmten 25 Räte dagegen und folgende fünf dafür: Caviezel (GR), Gysin (BL), Ineichen (LU), Philipp Müller (AG), Walter Müller (SG).

Die Motion muss nun aber noch vom Ständerat gutheissen werden. Mal schauen, was da all die Damen und Herren sagen, die wenn’s um IV-Revisionen geht, immer so gerne das Wort «Eingliederung» im Munde führen.
Wie unmöglich die heutige Situation bei den ÖV für RollstuhlfahrerInnen ist, hat übrigens kürzlich der Kassensturz aufgezeigt.

Nachtrag: Ich mag nicht immer nur meckern, sondern auch mal ehrlich Danke sagen: Ohne die Unterstützung der vier SVP-lerInnen wäre die Motion heute nämlich durchgefallen.

Zweierlei «Treu und Glauben»

«Gewerbe- und Hauseigentümerverband Basel-Stadt kritisieren die geplante Ergänzung des kantonalen Bau- und Planungsgesetzes. Die Pflicht, bestehende Gebäude rückwirkend an die Bedürfnisse von Behinderten anzupassen, verstosse gegen die Verfassung.

Es sei richtig, dass öffentliche Gebäude an die Bedürfnisse von behinderten Menschen angepasst würden, schreiben die beiden Verbände, aber nur bei Neu- und Umbauten. Müssten Liegenschaften rückwirkend angepasst werden, die früher nach den damals geltenden Bauvorschriften gebaut wurden, sei dies ein Verstoss gegen Treu und Glauben und gegen den Schutz von Eigentum. (Quelle: Radio DRS / Gewerbeverband BS)

Ich glaube, ich hätte grad Lust, mir mal die Begriffe «Rechtssicherheit», und «Treu und Glauben» von FDP NR Peter Malama – seines Zeichens Direktor des Gewerbeverbandes Basel-Stadt – genauer erklären zu lassen. Bei der Abstim- mung über die Schlussbestimmung der IV-Revision 6a hatte Herr Malama wohl grad mal einen kurzfristigen Gedächtnisausfall, was die Begriffe «Rechts-sicherheit», und «Treu und Glauben» bedeuten… Oder wie ist es sonst zu erklären, dass er der Schlussbestimmung zustimmte, die es zukünftig erlaubt, einst rechtmässig zugesprochene IV-Renten aufzuheben?

Wir wollen ja nicht behaupten müssen, Herr Malama und seine Kollegen vom Gewerbeverband und der FDP würden zwei unterschiedliche Rechtssysteme befürworten: Eines für Behinderte/IV-Bezüger und eines für alle anderen…

Ungerechtigkeit für alle = Rechtsgleichheit…?

Dass in der Schweiz immer öfter das Bundesgericht entscheidet, welche Krankheitsbilder als invalidisierend gelten und welche mit »zumutbarer Willensanstrengung» angeblich überwindbar wären, ist an sich schon mehr als fragwürdig.
Dass dann auf dieser Praxis aufbauend bei neuen Gesetzesentwürfen (IV-Revision 6a) argumentiert wird, «das Bundesgericht hätte ja schliesslich so entschieden» nach dem Motto: «Wir (das BSV, der Bundesrat, die National- und Ständeräte) setzen ja nur etwas um, das das Bundesgericht uns so vorgibt» wirkt als Rechtfertigung spätestens dann nicht mehr überzeugend, wenn gleichzeitig diejenigen Bundesgerichtsentscheide, die ausnahmsweise im Sinn der Betroffenen ausfallen, als komplett irrelevant abgetan werden.

Das Bundesgericht hat nämlich auch schon verschiedentlich (!) zugunsten von Betroffenen entschieden, denen vor der 4. und 5. IV Revision Renten (zb aufgrund von somatoformen Schmerzstörungen) zugesprochen und nach erfolgter Gesetzesänderung wieder (teilweise) aberkannt wurden.
Das Bundesgericht gewichtete Rechtssicherheit und Vertrauensschutz höher als die Anwendung der neuen Praxis. Zudem hätten die Betroffenen zu Recht eine Rente bezogen und es wäre für sie sehr schwierig, sich nach so langer Zeit wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren.

Aber in diesen Fällen ist es dann wieder komplett egal, was das Bundesgericht entscheidet, weil diese Entscheidungen des Bundesgerichtes den Damen und Herren (zb. Nationalrat Wehrli) nicht in den Kram passen.

Bundesgerichtsentscheide sind also gut und recht und gelten als Rechtfertigung für neue Gesetze, wenn sie gegen IV-Bezüger gerichtet sind. Schützen Bundesgerichtsentscheide aber die Rechtssicherheit von IV-Bezügern dann… brauchen sie nicht weiter beachtet zu werden und man macht einfach flugs ein neues Gesetz und verpackt es unter dem Deckmantel der angeblichen Rechtsgleichheit. «Rechtsgleichheit» nennt man das also, wenn immer mehr kranke und behinderte Menschen ungerecht behandelt werden. Aha.

Prof. Dr. iur. Thomas Gächter, Inhaber des Lehrstuhls für Staats-, Verwaltungs- und Sozialversicherungsrecht an der Universität Zürich und  lic. iur. Eva Siki haben am 29. November 2010 im Jusletter unter dem Titel «Sparen um jeden Preis?» eine ausführliche kritische Würdigung der geplanten Schluss-bestimmung zur 6. IVG-Revision veröffentlicht.

(«Sparen um jeden Preis?» als pdf downloaden)

Auszug aus deren Fazit:

«In diesem Gesamtpaket zielt jedoch die geplante Übergangsbestimmung in eine völlig falsche Richtung. Aus rechtlicher Sicht steht sie einerseits im Kontext der sozialversicherungsrechtlichen Leistungsanpassung völlig ausserhalb des bewährten und wohlbegründeten Systems, birgt sodann bei ihrer konkreten Umsetzung erhebliche Unsicherheiten und ist schliesslich aus Gründen des verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgebots äusserst bedenklich.

Anderseits trägt sie dem (sozialpolitischen) Grundsatz «Eingliederung vor/aus Rente» in keiner Weise Rechnung und stellt – wenn überhaupt – eine reine Sparmassnahme dar. So bewirkt sie faktisch – «bestenfalls» – eine Verlagerung der Kosten in die kantonalen Einrichtungen der Sozialhilfe und führt zu in ihrer Tragweite noch kaum abschätzbaren Kosten und Folgeproblemen in anderen (sozialversicherungs- und privatrechtlichen) Einrichtungen des Schaden-ausgleichs.
Der hohe Preis für all diese Unsicherheiten und möglichen Konsequenzen lässt sich somit auch in rechtspolitischer Hinsicht kaum mit der geplanten Kosten-einsparung in der IV rechtfertigen. Es ist nicht einzusehen, weshalb für bestimmte Gruppen von Gesundheitsbeeinträchtigungen eine Sonderregel zur Anwendung kommen soll, zumal für diejenigen Versicherten, die allenfalls wieder eingegliedert werden könnten, die neuen Instrumente zur «Einglie-derung aus Rente» zur Verfügung stehen.»

«Barrierefreies Bauen = Diktatur der Minderheiten»

Das «PME Magazine» aus der Romandie ist eine Publikation des Axel Springer Verlages, laut Eigenwerbung «das führende Magazin für Personen, die von einer Wirtschafts-Publikation eine ausgeprägte Praxisrelevanz fordern und hohe Erwartungen an Qualitätsjournalismus stellen. Gut recherchierte Reportagen und praktikable Lösungsvorschläge ermöglichen Unternehmern und “Machern”, der Konkurrenz eine Nasenlänge voraus zu sein. Eine unverzichtbare Informationsquelle für Entscheidungsträger und solche, die es werden wollen. Seriös, kompetent, nah an der Unternehmenspraxis.»

Im Editorial des PME Magazine vom 1. Juli 2010 war dann zum Einsatz von Behindertenverbänden für einen (mehr oder minder) barrierefreien Neubau des EPFL Learning Centers Folgendes zu lesen: «

(…)Diese Baustelle zeigt, dass bestimmte Lobby-Gruppen eine riesige Verhinderungsmacht besitzen, eine Macht, die diese sich dank der (zu) zahlreichen Beschwerdewege, die das Gesetz bietet, anmassen. Im Fall der EPFL gehen Behindertenverbände noch einen Schritt weiter und fordern eine buchstabengetreue Anwendung des Behindertengleichstellungsgesetzes.

Diese Verbände setzen sich zu Recht für die Interessen ihrer Mitglieder ein. Das Gesetz lässt dies zu, aber einmal mehr handelt es sich um eine Diktatur der Minderheiten, welche die Kosten solcher Beschwerden vergessen. Und sie vergessen sie umso eher, als dass sie sie nicht direkt zu tragen haben. Die Gemeinschaft bezahlt mit Steuergeldern. Was endgültig bestätigt, dass die öffentliche Hand in der Schweiz so viel Geld hat, dass es den Leuten egal ist, wenn man dieses verschleudert.» (via agile)

Nur mal so, wir reden hier von einem 110-Millionen-Franken Projekt – getragen durch den Bund und private Investoren. Im Rahmen eines solchen Budgets dürfte eine barrierfreie Bauweise (wenn man sie den von Anfang miteinplanen würde) kaum ins Gewicht fallen. Und: verehrter Schreiber von PME: Ja, wo kämen wir denn da hin, wenn jeder auf die Einhaltung der geltenden Gesetze bestehen würde…?

Bleibt anzumerken, dass im Parlament damals um praktisch jede Zeile ebendieses Behindertengleichstellungsgesetzes (das seinen Namen eigentlich gar nicht verdient) gerungen und gehändelt wurde und dass schlussendlich nur eine sehr «zahnlose» Version überhaupt in Kraft trat.

Ausserdem sind es doch die immer wirtschaftsnahen Kreise, die nie müde werden, das Integration-statt-Rente Mantra zu wiederholen? Denken die, alle Menschen mit Behinderung arbeiten in einer geschützten Werkstätte und von «denen» verirrt sich sowieso keiner je in eine Hochschule?

Ich warte noch auf den Architekten, der fähig ist, Design UND barrierefreis Bauen elegant miteinander zu verbinden. Das wäre doch mal wirkliches «Können».

Schlechte Laune

Wohnungssuche in Zürich ist kein Vergnügen. Wohnungssuche in Zürich (und in der ganzen restlichen Schweiz) als RollstuhlfahrerIn macht aber so richtig schlechte Laune. Erstens ist das Angebot noch wesentlich dürftiger und die Preise irgendwo jenseits von bezahlbar.

Quelle: Suchtool für rollstuhlgängige Wohnungen von Procap

Und weil man bei der Einführung des Behindertengleichstellungsgesetzes 2003 befand, dass neue Häuser erst ab 9 Wohneinheiten barrierefrei gebaut werden müssten, wird sich daran auch so schnell nichts ändern («Gleichstellungsgesetz» heisst auf deutsch übersetzt: Gleichstellung, solange es niemanden (Nichtbehinderten) stört, nichts kostet und überhaupt wollte man das Gesetz eigentlich gar nicht – und genau so Wischi-Waschi wurde es dann auch formuliert)

Oft wird über die Integration von Menschen mit Behinderungen ins Arbeitsleben gesprochen, aber die Integration im privaten Bereich ist – der Name sagt es – Privatsache. Abgesehen von der Zugänglichkeit der eigenen Wohnung möchten Menschen im Rollstuhl auch an privaten Einladungen teilnehmen können und ihre Freunde und Verwandten gerne einmal zu Hause besuchen. Von den vielen vielen Restaurants deren Toiletten nur über Treppen ins Unter-oder Obergeschoss erreichbar sind, reden wir gar nicht erst. Da wird die Laune nur noch schlechter. Ein Minderheitenproblem? Mitnichten. Schliesslich sind nicht nur die direkt Betroffenen betroffen, sondern auch deren ganzes Umfeld. Hochzeiten, Geburtstage, Reisen und Alltäglichkeiten – alles muss barrierefrei geplant werden. Ein Land das ohne Kriegsverletzte durch die letzten 150 Jahre gekommen ist, ist definitiv kein Paradies für Rollstuhlfahrer.

Sehr geehrter Herr Füglistaller…

Aus dem St. Galler Tagblatt:

Kürzlich ist bekannt geworden, dass das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) Pro Audito – einen Verband, der sich zugunsten von Menschen mit Hörbehinderungen einsetzt – für seine Zwecke eingespannt hat. Die Krux: Pro Audito erhält von der Invalidenversicherung im Rahmen einer Leistungs-vereinbarung Beiträge, 2008 waren es 1,35 Millionen Franken. Indirekt finanziert das BSV damit Lobbyarbeit in eigener Sache. Denn Pro Audito hat eine Lobbyistin der PR-Agentur Burson-Marsteller engagiert, die im Rahmen der sechsten IV-Revision ganz im Sinne des Bundesamts für den staatlichen Einkauf von Hörgeräten weibelt. Das BSV verspricht sich dadurch Einspa-rungen bei der IV, die Hörgerätebranche bekämpft diesen Artikel.

In Artikel 74 sind die Beiträge an Institutionen geregelt (2008 1,35 Millionen für Pro Audito). Demnach gewährt die Versicherung Behindertenorganisationen Gelder für

• die Beratung und Betreuung Invalider;

• die Beratung der Angehörigen Invalider;

• Kurse zur Ertüchtigung Invalider.

In Sachen Lobbying via Pro Audito sieht das BSV kein Problem. Es leiste keine Beiträge an die von Pro Audito beigezogene Lobbying-Agentur, sagt BSV-Sprecher Rolf Camenzind.

So, und jetzt einmal ein bisschen pro Forma SVP-Entrüstung, bitte, Wie wär’s Herr Füglistaller? «Das ist dummes Zeug. Es ist doch eine Tatsache, dass der Bund das Lobbying indirekt finanziert», sagt der Aargauer SVP-Nationalrat. «Aus welcher Kasse Pro Audito die Leistungen der PR-Agentur berappt, spielt keine Rolle.» (Quelle: St. Galler Tagbatt) Vielen Dank für Ihre Meinung zum Thema, Herr Füglistaller.

Sie sind also der Meinung, dass eine Behindertenorganisation, die (neben Spenden, Mitgliederbeiträgen und anderen Einahmequellen) Bundesgelder bezieht, sich grundsätzlich nicht politisch betätigen darf? Selbst wenn die für die politischen Zwecke aufgewendeten Mittel NICHT vom Bund (der Invaliden-versicherung) stammen?

Herr Füglistaller…? Ihre Meinung dazu?

(…)

Schade, mich hätte dann auch noch interessiert, woher eigentlich die Unter-stützungsgelder für Ihr politisches Engagement im Nationalrat kommen? Nein, ich meine nicht die Lobbysten-Honorare, Herr Füglistaller. Ich meine Ihren Lohn als Nationalrat? Wird der nicht aus Steuergeldern finanziert? Und die ganzen Spesenentschädigungen? Die 110 Franken Mahlzeitenentschädigung pro Sitzungstag im Nationalrat? Wer bezahlt das eigentlich?

Die Steuerzahler. Wir. Alle. Auch Menschen mit Behinderungen zahlen Steuern. Übrigens sind auch IV-Renten steuerpflichtig. Einfach nur so zur Erinnerung, falls Sie vergessen haben, wer eigentlich Ihren Lohn und Ihre diversen Zusatz-zückerli als Nationalrat mitfinanziert. Geniessen Sie Ihr nächstes Entrecôte in der Sessionsmittagspause im Wissen, dass die durchschnittliche IV-Rente in der Schweiz weniger beträgt, als Sie während einer 3-wöchigen Session vom Bund alleine für Mahlzeiten gesponsert bekommen. Falls ich es vergessen habe, zu sagen: gesponsert aus Bundesgeldern.

Und erlauben Sie mir noch eins zu sagen; ich hoffe, das Entercôte vom Mittagessen liegt ein bisschen schwer im Magen, wenn Sie im Parlament einmalmehr versuchen werden (und ich bin überzeugt Sie werden), die ohnehin sehr beschränkten politischen Möglichkeiten von Behindertenorganisationen weiter einzuschränken. Denn darum geht es Ihnen einzig und alleine, um die Sache – nicht um den aktuellen Fall um pro Audito.

Sie und ihre Mitstreiter von der SVP versuchen seit Jahren, die politischen Mitbestimmungsmöglichkeiten von Behindertenorganisationen komplett zu verhindern, mit dem immer wieder gleichen Argument, dass laut IVG Artikel 74 (siehe oben), Bundesgelder an solche Organisationen nicht für politische Zwecke verwendet werden dürfen. Dass Sie nun aber noch einen Schritt weiter gehen und gar behaupten, dass generell Behindertenorganisationen, die Geld vom Bund erhalten, sich nicht politisch engagieren drüfen, schlägt dem Fass dann doch dem Boden aus.

Im Sinne der Gleichbehandlung müsste man Ihnen demzufolge auch sämtliche politische Tätigkeiten ausserhalb des Nationalrates verbieten, schliesslich werden Sie auch vom Bund subventioniert; Herr Füglistaller. Es gibt viele Steuerzahler, die nicht bereit sind, mit ihren Steuergeldern Ihre Tätigkeit beispielsweise als Leserbriefschreiber querzusubventonieren. Insbesondere nicht, wenn es sich dabei um diffamierende Falschaussagen handelt wie die folgenden:

«Überall, wo sich Sozialdetektive die IV-Bezüger mal etwas genauer ansehen, kommen Missbräuche ungeahnten Ausmasses an den Tag.»

(Eine goldene SVP-Regel lautet: Unterstreiche jede Aussage mit eindrücklichen Zahlen. Das «ungeahnte Ausmass» der angeblichen Missbräuche taugte dann wohl doch nicht als eindrückliches Zahlenmaterial, weshalb man es lieber ganz wegliess. Die bisher vom BSV publizierten Zahlen jedenfalls waren nicht besonders «werbewirksam» einsetzbar)

Ein weiteres Bonbon aus dem auf Herrn Füglistallers Website publizierten Leserbrief (oh, Entschuldigung, Kolumne) zur Abstimmung über die Mehrwertsteuererhöhung:

«Wer zu faul zum Arbeiten war, wurde „aus psychischen Gründen“ entlassen und zum IV-Fall.»

Und wenn einem sonst nichts mehr einfällt; das obligate Totschlagargument mit den psychischen IV-Fällen, die ja eigentlich einfach zu faul zum Arbeiten sind. Wenn man es nur genug oft wiederholt, glaubt das auch irgendwann jeder. Leider. Leider für diejenigen, die an psychischen Störungen leiden und gegen diese Stigmatisierung ankämpfen müssen – neben dem Kampf gegen ihre Behinderung – dem sich übrigens ALLE Menschen mit Behinderungen tagtäglich stellen müssen. Da reicht die Energie dann in den allermeisten Fällen leider nicht mehr für ein weitergehendes politisches Engagement, das bestenfalls in den Nationalrat führt, wo man sich dann völlig legal und bundesgelder-subventioniert für ureigenste Interessen engagieren darf zb. gegen Partikelfilter für Baumaschinen… (Viele Grüsse auch an Jasmin Hutter an dieser Stelle).

Die Grenzen von gutem Willen und Eigenverantwortung

Katja Gentinetta, Vizedirektorin der wirtschaftsnahen Denkfabrik Avenir Suisse hat in Publikationen wie «IV – Eine Krankengeschichte» sowie in verschiedenen Stellungsnahmen und Vorträgen zum Thema Ergänzungsleistungen immer wieder das neoliberale Credo der Eigenverantwortung durchdekliniert. Grundtenor: Die Leistungen wären zu hoch, würden zu breit gestreut und setzen Fehlanreize, die dazu führen, dass der Bezug der ensprechenden Leistung erstrebenswerter wäre, als zu arbeiten.

Die wirtschaftsfreundliche Lösung welche von Gentinetta/Avenir Suisse für diese Problematik propagiert wird, heisst: damit weder IV noch EL «erstre-benswert» sind, müssen diese Sozialleistungen auf das Existenzminimum gesenkt werden und alles, was über dem Bedarfsminimum liege, müsse sich der/die BezügerIn eben selbst erarbeiten. Das klingt an sich ersteinmal gar nicht so schlecht. Insbesondere aus der Sicht derjenigen, deren Stundenansatz weit über dem liegt, was andere nicht einmal in einer ganzen Woche verdienen (der Durchschnittlohn in der Behindertenwerkstätte “Drahtzug” in Zürich beträgt durchschnittlich 2.40/Stunde und kann als Beispiel für die ganzen “Branche” gelten).

Was bei der ganzen Theorie auf dem Papier nämlich irgendwie (absichtlich) vergessen geht: IV-Leistungen bekommen diejenigen, deren Erwerbsfähigkeit aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung körperlicher, geistiger oder psychischer Art vermindert bzw. überhaupt nicht (mehr) gegeben ist. Und selbst wenn eine gewisse (Rest)arbeitsfähigkeit noch vorhanden sein sollte, hängt deren wirtschaftliche Nutzung (auch wenn uns das neoliberale Kreise immer und immer wieder anders vorkauen) bei weitem nicht alleine am Willen und der Selbstverantwortung der Betroffenen sondern auch und zu einem erheblichen Teil an der Bereitschaft einer Gesellschaft, die Bedingungen zu schaffen, dass auch Menschen mit einer Behinderung ihre Ressourcen überhaupt erst nutzen können.

Wäre Frau Gentinetta nicht 1968 geboren, sondern nur 50 Jahre früher, wäre aus ihr auch unter Aufbietung allen «guten Willens» und aller «Eigenverant-wortung» mit Verlaub wahrscheinlich keine Vizedirektorin geworden, sondern allerhöchstens eine Direktionssekretärin. Und wäre sie gar 100 Jahre früher in eine Schweizer Bergbauernfamilie hinein geboren, hätte sich ihre Schulbildung als Mädchen auf allerhöchstens 4 Jahre beschränkt. Falls überhaupt. Eine weitergehende Schulbildung oder gar ein Hochschulstudium wären praktisch unereichbar gewesen. Und selbst wenn sie zu jenen wenigen Frauen gehört hätte, welche ein Hochschulstudium in Jura oder Medizin erfolgreich abschlossen, war die Eröffnung einer eigenen Kanzlei (Iris von Roten in den 1940iger Jahren) oder einer eigenen Arztpraxis (Caroline Farner 1880erJahre) unmöglich bzw. die Frauen wurden gesellschaftlich geächtet und lächerlich gemacht.

Die Behinderung «Frausein» beschränkt sich heutzutage darauf, dass Katja Gentinetta trotz bester Qualifikationen und Vorraussetzungen den Direktionsjob bei Avenir Suisse, um den sie sich beworben hatte, nicht bekommen hat. Bekommen hat ihn ein Mann, der sich nicht einmal dafür beworben hatte: Gerhard Schwarz, der Wirtschaftschef der NZZ. Im Tagesanzeiger lässt Rolf Soiron durchblicken, dass bei solchen Entscheidungen möglicherweise «Männliche Netzwerke» ein Rolle spielten.

Die Hoffung ist eine leise, dass Gentinetta bei ihren weiteren Publikationen diese eigene Erfahrung miteinfliessen lässt, dass der eigene gute Wille manchmal eben nicht ausreicht, sondern der «gute Wille» der Umgebung eben durchaus auch entscheidend sein kann, wie weit man kommt. Viele Menschen im Rollstuhl stossen beispielsweise nicht erst im Vizedirektorium an eine «gläserne Decke» sondern für sie ist schon vor dem Gebäude Schluss, aus dem profanen Grund, dass der barrierefreie Zugang für sie nicht gewährleistet ist. Wie im Beispiel jenes Psychologen, der vom Eigentümer des Gebäudes, in dem sich seine Praktikumsstelle befand, keine Einrichtung eines Treppenlifts erwirken konnte, obwohl die Invalidenversicherung sämtliche Kosten(!) getragen hätte.

Nationalrat Luc Recordon (Grüne) hat dazu im Parlament die Inititive «Keine Diskriminierung von Personen mit Behinderungen beim Zugang zu Gebäuden in fremdem Eigentum» eingereicht, welche beim schweizerischen Hauseigen-tümerverband auf erbitterten Widerstand stösst; insbesondere auch: «(…)weil ein Grossteil der nichtbehinderten Mietinteressenten derartige Änderungen als störend empfindet.»

Solange ein Treppenlift, andere behindertengerechte Umbauten oder schlicht die Anwesenheit von Mitmenschen mit Behinderungen “störend” empfunden werden, wie kann da ernsthaft behauptet werden, dass Menschen mit Behin-derungen (und das sind Bezüger von Invalidenrenten nun mal per defintionem) doch einfach nur genügend «guten Willen» zeigen müssten, um sich in die Arbeitswelt zu integrieren?

Auch das Frauenstimmrecht bekamen die Schweizer Frauen nicht durch eigenen «guten Willen» es wurde ihnen von den Männern nach alter Schweizer Sitte im Rahmen einer Abstimmung 1971 (und nach mehreren Anläufen) schliesslich und endlich eingeräumt (Ausser in Appenzell Ausserhoden, da wurde es per Bundes-gerichtentscheid 199o eingeführt). Eine bestehende Diskriminierung kann nie alleine durch «Eigenverantwortung» der Diskriminierten aufgelöst werden, die Verantwortung von Seiten der Diskriminierenden (und Privilegierten) und deren Mut und Wille zur Veränderung bestehender (Macht)Verhältnisse ist entscheidend.

Vielleicht macht sich Frau Gentinetta aus aktuellen Anlass auch mal Gedanken darüber.

Einmal mehr: Die Hofgutachter der IV

«Offenbar aus einem reichen Erfahrungsschatz schöpfend, macht der langjährige Richter Dr. iur. A. Bühler auf mögliche Probleme im Zusammenhang mit der Auswahl von Gutachtern durch den Auftraggeber aufmerksam: „Verschiedene IV-Stellen neigen dazu, je nach Fachgebiet bestimmte ‚Hof’-Gutachter zu berücksichtigen, bei welchen erfahrungsgemäss mit einem versicherungsfreundlichen Begutachtungsergebnis gerechnet werden kann.»
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Jeger, Jörg: Die Mitwirkung Dritter bei der Begutachtung aus der Sicht des medizinischen Gutachters, Jusletter 2007; Zitat aus: Bühler A: Versicherungsinterne Gutachten und Privatgutachten. Schweiz. Institut für Verwaltungskurse Uni St. Gallen, Neue Reihe Band 42 (1997), S. 199.

Selbstbestimmt Sterben, fremdbestimmt Leben

Der Psychiater Daniel Hell im Tagesanzeiger zum Thema “Sterbehilfe”: (…)Es ist deshalb zynisch, wenn von Exit und Dignitas-Vertretern gleiches Recht für psychisch und körperlich Kranke bei der Suizidbeihilfe gefordert wird, ohne dass zuvor das Unrecht der Ungleichbehandlung im Leben dieser Krankheits-gruppen angeprangert und beseitigt wird. Hier zeigt sich, dass persönliche Entscheidungen nicht von gesellschaftlichen Haltungen getrennt werden können und dass es eine zentrale Aufgabe der Gemeinschaft ist, Gerechtigkeit zunächst im Leben herzustellen. Wie sich ein Mensch entscheidet, hängt massgeblich von den sozialen Bedingungen sowie vom Hilfsangebot der Mitmenschen ab. Todeswünsche können auch gefördert werden, wenn Menschen offen oder versteckt vermittelt wird, dass sie der Gesellschaft zur Last fallen.

Direkt auf den Punkt gebracht: