Praktisch unverändert wurde heute der erste Teil der 6. IV-Revision vom Ständerat gutgeheissen. Bundesrat Burkhalter war fest entschlossen, seine Vorlage «als Ganzes» durchzubringen, «sonst mache die ganze Vorlage keinen Sinn» wie er immer wieder betonte – er duldete keine Abweichungen von der Vorlage – der Ständerat hatte deshalb kaum etwas anderes zu tun, als die ganze Sache abzunicken. Simonetta Sommaruga versuchte zumindest in zwei Punkten auf die zuweilen doch seltsam anmutenden Relationen aufmerksam zu machen:
«Wir haben in der Kommission über zwei Stunden über Hörgeräte und über die Hörgerätebranche gesprochen; zum Thema, bei dem es um Menschen geht, um 4500 Rentnerinnen und Rentner, haben wir etwa zwanzig Minuten “verloren”. Heute sind die zeitlichen Dimensionen in unserem Rat wahrscheinlich etwa analog. Ich bitte Sie wirklich, diesen Punkt im Rahmen einer guten Revision, einer guten Vorlage nochmals zu klären. Wenn Ihnen die Streichung von Ziffer II Buchstabe a als Ganzem zu weit geht, stimmen Sie bitte wenigstens der Änderung von Absatz 4 zu. Hier hat man versucht, wenigstens ein bisschen einzuschränken. Leute, die über zehn Jahre eine Rente erhalten haben und ohnehin zu den sozial Schwächeren gehören, mit harten Massnahmen wiedereinzugliedern halte ich für nicht gerechtfertigt. Ich bitte Sie, wenigstens in diesem Punkt der Minderheit zu folgen»
Sommarugas Antrag wurde abgelehnt, wie auch alle anderen Minderheiten-anträge. Da mag BR Burkhalter noch so entschieden behaupten, die Menschen würden im Mittelpunkt stehen und man würde die Rentenkürzungen selbst-verständlich mit Augenmass vornehmen – einmal im Gesetz verabschiedet, zählt für die ausführenden Stellen (IV-Stellen sowie Gerichte) weder Augemass noch Menschlichkeit, sondern einzig die Gesetzesgrundlage.
Ja, es ist verständlich, dass gespart werden muss, ja, das bringt einschränkende Kürzungen mit sich. Aber zuweilen ist dem Bundes- und Ständerat da dann doch etwas der Realitätssinn abhanden gekommen. Allerdings nicht nur denen. Just gestern wurde den Bundesbehörden in Bern eine Petition mit 9000 Unter-schriften überreicht, worin dagegen protestiert wird, dass die finanziellen Beiträge der Invalidenversicherung für Blindenführhunde gesenkt wurden. Diese Kürzungen bezeichnet der Schweizerische Zentralvereins für das Blindenwesen (SZB) als «kleinlich und willkürlich». Wohl wahr.
Erschreckend ist aber, dass gegen eine Kürzung des Futtergeldes für Hunde innert kürzester Zeit 9000 empörte Unterschriften zusammenkommen, während die Streichung von 16’000 IV-Renten – also der Lebensgrundlage von Menschen unter anderem mit somatoformen Schmerzstörungen (dazu wird auch CFS gezählt) einfach schulterzuckend als nun ja – Kollateralschaden hingenommen wird. Und wo man noch nichtmal bereit ist, zumindest jene, die seit über 10 Jahren berentet sind, von der «Wiedereingliederung» auszunehmen.
Na, Hauptsache, den Hunden geht’s gut.
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Diese «schiefen» Relationen hat auch schon die Werbeagentur Ruf Lanz für das Blindenwohnheim Mühlehalde treffend ins Bild gesetzt:
