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Von Menschen und Tieren

Praktisch unverändert wurde heute der erste Teil der 6. IV-Revision vom Ständerat gutgeheissen. Bundesrat Burkhalter war fest entschlossen, seine Vorlage «als Ganzes» durchzubringen, «sonst mache die ganze Vorlage keinen Sinn» wie er immer wieder betonte – er duldete keine Abweichungen von der Vorlage – der Ständerat hatte deshalb kaum etwas anderes zu tun, als die ganze Sache abzunicken. Simonetta Sommaruga versuchte zumindest in zwei Punkten auf die zuweilen doch seltsam anmutenden Relationen aufmerksam zu machen:

«Wir haben in der Kommission über zwei Stunden über Hörgeräte und über die Hörgerätebranche gesprochen; zum Thema, bei dem es um Menschen geht, um 4500 Rentnerinnen und Rentner, haben wir etwa zwanzig Minuten “verloren”. Heute sind die zeitlichen Dimensionen in unserem Rat wahrscheinlich etwa analog. Ich bitte Sie wirklich, diesen Punkt im Rahmen einer guten Revision, einer guten Vorlage nochmals zu klären. Wenn Ihnen die Streichung von Ziffer II Buchstabe a als Ganzem zu weit geht, stimmen Sie bitte wenigstens der Änderung von Absatz 4 zu. Hier hat man versucht, wenigstens ein bisschen einzuschränken. Leute, die über zehn Jahre eine Rente erhalten haben und ohnehin zu den sozial Schwächeren gehören, mit harten Massnahmen wiedereinzugliedern halte ich für nicht gerechtfertigt. Ich bitte Sie, wenigstens in diesem Punkt der Minderheit zu folgen»

Sommarugas Antrag wurde abgelehnt, wie auch alle anderen Minderheiten-anträge. Da mag BR Burkhalter noch so entschieden behaupten, die Menschen würden im Mittelpunkt stehen und man würde die Rentenkürzungen selbst-verständlich mit Augenmass vornehmen – einmal im Gesetz verabschiedet, zählt für die ausführenden Stellen (IV-Stellen sowie Gerichte) weder Augemass noch Menschlichkeit, sondern einzig die Gesetzesgrundlage.

Ja, es ist verständlich, dass gespart werden muss, ja, das bringt einschränkende Kürzungen mit sich. Aber zuweilen ist dem Bundes- und Ständerat da dann doch etwas der Realitätssinn abhanden gekommen. Allerdings nicht nur denen. Just gestern wurde den Bundesbehörden in Bern eine Petition mit 9000 Unter-schriften überreicht, worin dagegen protestiert wird, dass die finanziellen Beiträge der Invalidenversicherung für Blindenführhunde gesenkt wurden. Diese Kürzungen bezeichnet der Schweizerische Zentralvereins für das Blindenwesen (SZB) als «kleinlich und willkürlich». Wohl wahr.

Erschreckend ist aber, dass gegen eine Kürzung des Futtergeldes für Hunde innert kürzester Zeit 9000 empörte Unterschriften zusammenkommen, während die Streichung von 16’000 IV-Renten – also der Lebensgrundlage von Menschen unter anderem mit somatoformen Schmerzstörungen (dazu wird auch CFS gezählt) einfach schulterzuckend als nun ja – Kollateralschaden hingenommen wird. Und wo man noch nichtmal bereit ist, zumindest jene, die seit über 10 Jahren berentet sind, von der «Wiedereingliederung» auszunehmen.

Na, Hauptsache, den Hunden geht’s gut.

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Diese «schiefen» Relationen hat auch schon die Werbeagentur Ruf Lanz für das Blindenwohnheim Mühlehalde treffend ins Bild gesetzt:

Mensch mit Sehbehinderung ein einem Pandakostüm - Text: Nicht nur bedrohte Tiere sind auf Spenden angewiesen

IV-Revision 6b: 40% der Renten sollen gekürzt werden

Der erste Teil der 6. IV Revision (6a) mittels der 500 Mio Franken pro Jahr eingespart und 16’000 IV-Bezüger aus der IV ausgeschlossen (und im Idealfall in die Arbeitswelt eingegliedert) werden sollen, wurde noch nicht einmal im Ständerat besprochen und bereits steht die IV-Revision 6b kurz vor der Vernehmlassung – womit noch einmal 800 Millionen Franken pro Jahr eingespart werden sollen.

Sonntag online präsentiert die vorgesehenen Sparmassnahmen:

  • Neues Rentensystem, die Renten sollen kontinuierlich und stufenlos mit dem Invaliditätsgrad steigen – respektive sinken. Heute gibt es nur Viertel (ab 40% Invalidität), Halbe, Dreiviertel und Ganze Renten. Das heisst aber auch: Rund 40% der Renten werden in Zukunft tiefer sein als heute. (Ich bin sicher, das BSV hat extra geschrieben 39%) – klingt ja irgendwie netter mit der 3 vorne dran – ändert aber nichts an der wenig netten Tatsache)
  • Tiefere Kinderrenten: Heute beträgt eine Kinderrente für Kinder von erwachsenen IV-Bezügern 40 Prozent der IV-Rente – sie soll neu auf 30 Prozent gekürzt werden.
  • Bemühungen zur Wiedereingliederung in die Arbeitswelt sollen nochmals verstärkt werden. (Wie das?)
  • Missbrauch soll noch stärker bekämpft werden (Was kommt nach den IV-Detektiven? Alle IV-Bezüger bekommen elektronische Fussfesseln…?)
  • Erstattung von Reisespesen von IV-Bezügern soll restriktiver gehandhabt werden

Nun sind nicht alle diese Ideen grundsätzlich schlecht. Dass mit dem flexiblen Rentengrad endlich ein sogenannter negativer Anreiz bei der Arbeitswieder-aufnahme beseitigt werden soll, ist an sich positiv – fragt sich, wie das dann im Einzelfall aussehen soll. Kleinst-Pensen an Teilzeitarbeit fallen ja nun auch nicht gerade vom Himmel – für gesundheitlich beeinträchtigte Menschen, die jahrelang nicht mehr im Arbeitsprozess drin waren, erst recht nicht (ja, ich weiss, die Platte hat einen Sprung, aber offensichtlich hat man in Bern kein Musikgehör…)

Die Idee ist löblich, die Umsetzung fraglich – es kann nicht sein, dass der Druck auf Betroffene ständig weiter erhöht wird, ohne gleichzeitige Verpflichtung der Arbeitgeber. Dass Arbeitgeber, die keine Menschen mit Behinderung beschäftigen, einen Integrationsbeitrag bezahlen müssen, wäre eine Möglichkeit oder dass die öffentliche Hand Aufträge konsequent nur noch an Unternehmen vergibt, die eine gewisse Quote von IV-Bezügern in Teilzeit beschäftigen eine andere.

Dass bei der IV gespart werden muss, ist politisch gesehen – zumindest verständlich. Ärgerlich ist daran, dass gesundheitlich beeinträchtigte Menschen die Fehler ausbaden müssen, die gutbezahlte Beamte, Politiker und die Wirtschaft jahrelang gemacht haben. Und fraglich ist, ob hier nicht eine Verlagerung zu anderen Stellen (Ergänzungsleistungen, Sozialhilfe ect.) stattfindet und das ganze volkswirtschaftlich gesehen dann einfach an einer anderen Ecke kostet.

Und die folgende Begründung von Burkhalters Sprecher Jean-Marc Crevoisier ist – sagen wir – elegant zurechtgebogen: «Das Innendepartement hat vom Parlament den Auftrag erhalten, bei der IV langfristig eine ausgeglichene Rechnung zu präsentieren. Das war eine Bedingung der bürgerlichen Politiker, unter welcher sie der befristeten Erhöhung der Mehrwertsteuer zugestimmt haben»

Das war in Tat und Wahrheit ein bisschen anders: Die Zustimmung zur Mehrwertsteuer war nämlich eine Bringschuld der Bürgerlichen für die 5. IV-Revision.

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Nachtrag: Artikel im Tagesanzeiger vom 16. Juni 2010 zu den Massnahmen der IV-Revision 6b

IV-Revisionitis

Ende März 2009 wurde auf Initiative des Basler Kultursenders ‘Radio X’ unter dem Titel «Die Charta – Berufschancen für Menschen mit einer Behinderung» ein Projekt lanciert, das innerhalb von 3 Jahren  in der Region Basel 100 zusätzliche Stellen für Menschen mit einer Behinderung schaffen soll. Bisher haben 108 Arbeitgebende die Charta unterschrieben und innerhalb des ersten Jahres wurden gerade mal sechs neue Stellen für Menschen mit Behin-derungen geschaffen.

Rechnet man das ganze auf 26 Kantone hoch, ergäbe das für die ganze Schweiz 156 neue Stellen innerhalb eines Jahres – und auf 6 Jahre hinausgerechnet: 936 neue Stellen.

Mit der 6. IV-Revision sollen allerdings innerhalb von 6 Jahren 16’000 Menschen mit gesundheitlichen Beinträchtigungen in den Arbeitsmarkt integriert werden.

Wie das gehen soll? Das weiss niemand und vor allem;  man will bei den verantwortlichen Politikern auch lieber nicht so genau wissen, dass vor der 5. Revsion vollmundig angekündigt wurde, es würden mittels Otto Ineichens Projekt «Passerelle» 3000 neue Stellen für Menschen mit Behinderungen geschaffen – das Projekt ging bachab, effektiv geschaffen wurden gerade mal 30 neue Stellen. Da will man auch nichts mehr davon wissen, dass man vor der 5. IV-Revision die Früherkennung mittels «Studienergebnissen» anpries, die «belegten» dass eine Eingliederung ins Arbeitsleben unbedingt innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Beginn der Erkrankung erfolgen müsste, da die Erfolgsaussichten ansonsten äusserst gering wären (nun aber will man auf einmal Menschen eingliedern, die schon jahrelang aus dem Arbeitsleben herausgefallen sind).

Da will man auch keine Resultate abwarten, die die Erfolge oder Misserfolge der 5. IV-Revision aufzeigen. Und nein, liebe Politiker und Verantwortliche des BSV: Die um 40% reduzierte Neurentenquote der letzten Jahre ist kein Erfolg, wenn die Betroffenen danach in der Sozialhilfe landen. Aber weil es keine offiziellen Zahlen dazu gibt, wieviele von den bei der IV Abgewiesenen schlussendlich bei der Sozialhilfe anklopfen müssen (oder aber von Verwandten bzw. Ehepartnern unterstützt werden müssen, weil die Sozialhilfe erst bezahlt wenn alle andere Möglichkeiten ausgeschöpft sind) existiert dieses Problem hochoffiziell natürlich gar nicht.

Genausowenig wie Zahlen dazu existieren, wie erfolgreich die mit der 5. IV-Revi- sion eingeführten Instrumente zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt denn nun wirklich sind. Und selbst wenn es offizielle Zahlen gäbe: Wieviele «Erfolge» sind denn da nun wirklich auf die Intervention der IV zurückzuführen? Und wieviele Menschen wären früher auch ohne «Früherkennung» der IV so oder so im Arbeitsmarkt verblieben?

Die ganze IV-Revisioniererei ist ein einziges Desaster. Früher wurden Menschen via IV frühpensioniert und bei den heute so gescholtenen psychisch Kranken interessierte man sich bei der IV keinen Deut darum, wie man diese erfolgreich wiedereingliedern könnte. Selbst wenn die Betroffenen sich eine Eingliederung gewünscht hatten, wurde diese in den allermeisten Fällen nicht bewilligt, weil man schlicht keine funktionierende Eingliederungsprogramme für diese spezi-fische Gruppe anbieten konnte und sich da auch nicht weiter drum kümmerte.

Dann wurde in den letzten Jahren der politische Druck auf die IV immer grösser und nun gibt man diesen Druck an die Betroffenen weiter, die sich nun gefälligst wieder einzugliedern haben, auch wenn man den selben Menschen vor zehn Jahren beschied, sie hätten sowieso keine Chance auf dem Arbeitsmarkt.

Und wenn das mit der Eingliederung nicht funktioniert (nicht funktionieren kann, weil irgendjemand die gesundheitlich eingeschränkten Menschen ja auch anstellen muss), erhöht man einfach von IV-Revision zu IV-Revision den Druck auf die Betroffenen und versucht mit allerlei Tricks sie trotz bestehender Behin-derung von Versicherungsleistungen der Invalidenversicherung auszuschliessen. Beispielsweise indem Gutachten zu Ungunsten der Versicherten ausgestellt werden. Oder indem per Bundesgerichtsentscheid festgelegt wird, welche Krankheiten fortan nicht mehr IV-berechtigt sind. Oder indem schlicht und einfach das Gesetz in der 6. IV-Revision dahingehend geändert wird, dass Menschen von heute auf morgen die IV-Rente entzogen werden kann, die ihnen einst rechtmässig zugesprochen wurde – obwohl sich ihr Gesundheitszustand seither nicht verändert hat.

Eingliederung ist gut, wichtig und richtig – aber eine Umstellung eines Systems, das jahrelang seine Pflicht zur Eingliederung nur sehr mangelhaft wahrge-nommen hat, kann nicht innerhalb weniger Jahre geschehen. Auch in Wirtschaft und Gesellschaft muss ein Umdenken stattfinden, was die Integration von Menschen mit Behinderungen betrifft. Und gerade wenn die SVP immer am lautestesten «sparen» schreit bei der Invalidenversicherung, so macht sie sich doch gänzlich unglaubwürdig, wenn sie sich auf der anderen Seite ebenso vehement gegen die Integration von behinderten Kindern in die Regelschule wehrt. Integration beginnt nicht erst beim Eintritt ins Arbeitsleben. Integration beginnt viel früher und muss viel früher beginnen. Wer es als Kind bereits als selbstverständlich erlebt, gemeinsam mit Kindern mit Behinderungen zur Schule zu gehen, der ist später als Arbeitgeber auch MitarbeiterInnen mit Behin-derungen gegenüber aufgeschlossener.

Eine solche gesellschaftliche Änderung lässt sich aber nicht mittels der x-ten IV-Revision und unendlichem einseitigen Druck auf Menschen mit Behin-derungen erzwingen. Dazu braucht es ein bis zwei Generationen Zeit. Die die Politiker, welche für die Revisionitis verantwortlich sind, aber nicht haben. Schliesslich wollen sie schon vor den nächsten Wahlen «ihre Erfolge» präsentieren können.

Ständeratskommission winkt 6. IV-Revision durch

Der erste Teil der 6. IV-Revision ging heute bei der Sozialkommission des Ständerats so gut wie unverändert durch. Mit dem Massnahmenpaket will der Bundesrat langfristig 500 Millionen Franken pro Jahr bei der Invalidenver-sicherung sparen. Neben anderen Massnahmen (u.a. Neuorganisation der Hilfsmittelbeschaffung) sollen deshalb fünf Prozent der laufenden Renten gestrichen werden. Damit dies möglich wird, soll das Gesetz dahingehend geändert werden, dass Art. 17* des Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) nicht mehr zwingend beachtet werden muss für die Überprüfung und Aufhebung von IV-Renten.

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*Art. 17 Revision der Invalidenrente und anderer Dauerleistungen

1 Ändert sich der Invaliditätsgrad einer Rentenbezügerin oder eines Renten-bezügers erheblich, so wird die Rente von Amtes wegen oder auf Gesuch hin für die Zukunft entsprechend erhöht, herabgesetzt oder aufgehoben.

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Neu sollen Renten, die einst rechtskräftig aufgrund einer damals festgestellten Erwerbsunfähigkeit zugesprochen wurden, auch ohne Verbesserung des Gesund-heitszustandes (und damit der Erwerbsfähigkeit) aufgehoben werden können. Originalgesetzestext neu:

Renten, die vor dem 1. Januar 2008 gestützt auf eine Diagnose von organisch nicht erklärbaren Schmerzzuständen wie anhaltende somatoforme Schmerz-störungen, Fibromyalgien und ähnliche Sachverhalte gesprochen wurden, werden innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten dieser Änderung überprüft.
Sind die Voraussetzungen nach Artikel 7 ATSG** nicht erfüllt, so wird die Rente herabgesetzt oder aufgehoben, auch wenn die Voraussetzungen von Artikel 17*
Absatz 1 ATSG nicht erfüllt sind
.

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**Art. 7 Erwerbsunfähigkeit

1 Erwerbsunfähigkeit ist der durch Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit verursachte und nach zumutbarer Behandlung und Eingliederung verbleibende ganze oder teilweise Verlust der Erwerbsmöglichkeiten auf dem in Betracht kommenden ausgeglichenen Arbeitsmarkt.

2 Für die Beurteilung des Vorliegens einer Erwerbsunfähigkeit sind ausschliesslich die Folgen der gesundheitlichen Beeinträchtigung zu berücksichtigen. Eine Erwerbsunfähigkeit liegt zudem nur vor, wenn sie aus objektiver Sicht nicht überwindbar ist.

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Das heisst; massgeblich ist in diesen Fällen nicht die effektive und individuell festgestellte Erwerbs(un)fähigkeit einer Person, sondern ob ihr Krankheitsbild vom Bundesgericht(!) als potentiell invalisierend eingestuft worden ist oder nicht. Die Formulierung «und ähnliche Sachverhalte» lässt indes darauf schliessen, dass sich der Kreis der vom Bundesgericht als nicht invalidisierend eingestuften Krankheiten nahezu beliebig ausweiten lassen könnte.

Und was heisst eigentlich «objektiv» – Schmerz ist immer subjektiv. Man befrage einmal zehn Frauen über ihr Erleben der Geburtsschmerzen und man wird über das selbe «Schmerzereignis» zehn unterschiedliche Geschichten hören. Welches Empfinden ist dann das «Richtige» – das Objektivste?

Auf der Seite des Parlaments lässt sich die Gesetzesvorlage für das erste Mass- nahmenpaket der 6. IV-Revision (S1 D.pdf) herunterladen. Wie gesagt, die Sozialkommission des Ständerats brachte kaum Änderungen an der Vorlage des Bundesrates an, und wenn, dann hauptsächlich zu Verbesserung der Rundum-absicherung der Arbeitgeber: Wird beispielsweise eine wiedereingegliederte Person innerhalb dreier Jahre (Vorlage Bunderat: 2 Jahre) wegen ihrer vorbe-stehenden Erkrankung erneut arbeitsunfähig, trägt die Invalidenversicherung die Beitragserhöhungen für die obligatorischen beruflichen Vorsorge und der Krankentaggeldversicherung des Arbeitgebers.

Das Gesetz enthält insgesamt eine Menge sogenannter «Anreize» für Arbeit-geber, um die Risiken, die mit der Anstellung von gesundheitlich beeinträchtigen Menschen einhergehen sehr sehr gering zu halten. Das ist gut. Aber dann sollen doch bitte die wirtschaftnahen Kreis mal aufhören, ständig gross von »Eigen-verantwortung» zu reden – wer sich durch das Gesetz liest, sieht hier keine Eigenverantwortung, sondern eine absolute Vollkaskomentalität der Arbeit-geber. Und ob diese ganzen Anreize dann ausreichen, die Arbeitgeber auch wirklich dazu zu bringen, mehr Menschen mit Behinderungen einzustellen, steht nocheinmal auf einem ganz anderen Blatt.

Zwei gute und eine schlechte Idee von Travail.Suisse

Travail.Suisse (Dachorganisation der Arbeitnehmenden) fordert im Rahmen der 6. IV-Revision, dass Arbeitgeber, welche keine behinderten Menschen beschäf-tigen, einen Integrationsbeitrag als zweckgebundene Abgabe leisten. Das ist eine gute Idee. Denn gemäss einer Studie der Fachhochschule Nordwestschweiz haben nur 0.8 Prozent der Beschäftigten in der Schweiz eine «Funktions- oder Aktivitätseinschränkung». Die Schweizer Wirtschaft beschäftigt heute nur rund 30’000 behinderte Menschen. Aussagekräftig ist ein internationaler Vergleich hierzu: In Frankreich und Deutschland haben rund 4 Prozent der Beschäf-tigten eine Funktions- oder Aktivitätseinschränkung.

Travail Suisse präsentiert eine Lösung, wie diese Integrationsbeiträge berechnet werden könnten -> Integrationsmodell Travaille suisse (dort als doc download- bar). Auch das eine gute Idee.

Weniger ansprechend hingegen sind die Ideen von Travial.Suisse bezüglich des Verwendungszweckes der «Integrationsbeiträge»: «Damit stünden den IV-Stellen zur Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen für behinderte Menschen Mittel im Umfang von mehreren Hundert Millionen Franken jährlich zur Verfügung. Damit würde sich für die IV ein beträchtlicher Spielraum eröffnen, um Alternativen zur unbedingten und möglichst direkten Integration in den ersten Arbeitsmarkt anzubieten. Dazu gehört für Travail.Suisse die vermehrte Zusammenarbeit der IV mit Sozialfirmen. Wird die Gelegenheit genutzt, faire Rahmenbedingungen für die Eingliederung über Sozialfirmen zu definieren, bieten diese ein Erfolg versprechendes Modell(…)»

Noch mehr Behindertenghettos und noch mehr Arbeitsplätze für die diese Ghettos beaufsichtigenden SozialarbeiterInnen? Definitiv keine gute Idee.

Manche Menschen mit Behinderungen fühlen sich an geschützten Arbeitsplätzen wohler und für manche gibt es keine (bzw. noch keine) Möglichkeiten in der freien Wirtschaft zu arbeiten. Aber viele wünschen sich, an einem normalen Arbeitsplatz zusammen mit Nichtbehinderten zu arbeiten. Werkstätten und Sozialfirmen tragen nicht zur Integration von Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft bei, sondern fördern die Ausgrenzung.

Zumindest als ebenfalls unterstützenwertes Model hätte erwähnt werden müssen: Supported employment, die direkte Vermittlung von Menschen mit einer psychischen Erkrankung (oder auch einer anderen Behinderung oder Erkrankung) in den ersten Arbeitsmarkt. Ein Job-Coach hilft, eine neue Stelle zu finden und diese zu behalten. Der Job-Coach ist auch Ansprechpartner für den Arbeitgeber und steht ihm jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung.

Ständeratskommission tritt auf 6. IV-Revision ein

Die Sozialkommission des Ständerats (SGK) teilt die Auffassung des Bundesrats, dass in den nächsten Jahren möglichst viele IV-Rentner in den Arbeitsmarkt integriert werden sollen. Sie ist mit 12 gegen 1 Stimme auf die 6. IV-Revision eingetreten. Vorher hatte sich die Kommission dagegen ausgesprochen, zuerst abzuwarten wie sich der Zustand der Invalidenversicherung aufgrund der bisherigen Reformschritte entwickelt. Die SGK lehnte mit 8 gegen 1 Stimme bei 2 Enthaltungen einen entsprechenden Ordnungsantrag ab. Die Kommission habe die vom Bundesrat vorgeschlagene Revision grundsätzlich begrüsst. Es seien aber auch Zweifel geäussert worden, ob es tatsächlich gelingen werde, bis 2018 16’800 IV-Rentner zurück in den Arbeitsmarkt zu bringen und damit 12’500 volle IV-Renten überflüssig zu machen.

Die «Realität» aus Sicht der FDP

Aus der Vernehmlassungsantwort der FDP zur 6. IV-Revision:

«Eine eingetretene oder drohende Invalidität soll mit geeigneten einfachen und zweckmässigen Eingliederungsmassnahmen verhindert, vermindert oder behoben werden.»

Behinderungen, die weder verhindert, vermindert oder behoben werden können, existieren im «liberalen wer-will-der-kann Universum» schlichtweg nicht.

6. IV-Revision: Am besten vom IV-Rentner zum IV-Berater umschulen lassen

Das BSV hat heute die Botschaft zur 6. IV-Revision präsentiert. Die Presse-meldung beschreibt in hübschen Worten, wieviel Wert auf Wiedereingliederung gelegt wird (selbstverständlich wie gehabt mit weiter verschärften Mitwirkungs-pflichten für Betroffene und ebenso selbstverständlich überhaupt keine Verpflichtungen, sondern weiteren “Zückerli” für Arbeitgeber*, falls sie sich dazu bequemen, Menschen mit einer Behinderung einzustellen. Ausserdem soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, um 12’500 heutigen IV-Rentnern mit Schmerzstörungen, Fibromyalgien und ähnlichen Leiden die Rente entziehen zu können. Und so weiter und so fort… Nachzulesen bei der NZZ, im Tagesanzeiger oder direkt beim BSV.

Beim BSV kann man auch das Kleingedruckte zur “Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung  (6. IV-Revision, erstes Massnahmenpaket) ” lesen.

Zum Beispiel:

Bezüglich der Kosten für Massnahmen zur Wiedereingliederung wird mit durch-schnittlich 40 000 Franken pro Person gerechnet. Nicht in diesen Kosten enthalten sind die Kosten für den erhöhten Personalbedarf.

Insgesamt sind während der ersten sechs Jahre nach Einführung der Gesetzes-revision durchschnittlich 220 Vollzeitstellen pro Jahr notwendig. Die durch-schnittlichen Lohnkosten betragen 150 000 Franken pro Stelle und Jahr (Personalvollkosten, inklusive Arbeitsplatzkosten), weshalb mit Kostenfolgen von 33 Millionen Franken pro Jahr zu rechnen ist.

* oder aber auch:

Arbeitsversuch (Art. 18a): Während der Dauer des Arbeitsversuchs hat der Arbeitgeber eine zusätzliche Arbeitskraft, deren Leistung zwar (noch) reduziert ist, durch deren Anstellung ihm aber keine Kosten entstehen (keine Lohn- zahlungspflicht, keine Versicherungskosten, kein Malusrisiko beim Unfall-versicherer oder der Krankentaggeldversicherung). Zudem entsteht für den Arbeitgeber die Möglichkeit für eine spätere Anstellung, nicht jedoch die Verpflichtung.

Heute: Vorurteile schüren mit dem Tagesanzeiger

Der Tagesanzeiger titelt Psychisch Kranke fürchten um ihre Rente und schreibt «Peter Indergand kommt pünktlich, ist ordentlich gekleidet und so unauffällig wie alle anderen» wo doch der geneigte Leser, die geneigte Leserin erwartet hätte, das ein Mensch mit einer psychischen Erkrankung unpünktlich, ungepflegt und mindestens laut schreiend und um sich schlagend ein Café betritt…

Die Depression von Peter Indergard wird dann mal eben handlich  in drei Sätzen zusammengefasst: «Er unterrichtet noch drei, vier Stunden an einer Privatschule, mehr liegt nicht drin. «Das würde mich überfordern», sagt er. Am liebsten würde er sich ganz ausklinken. Die Lust am Unterrichten sei ihm völlig abhandengekommen.» Wussten wir es doch schon immer; diese Depressiven haben einfach keine Lust zu arbeiten, aber das Leben ist schliesslich kein Wunschkonzert.

«Auf dem Prüfstand stehen vor allem IV-Renten mit schwer definierbaren körperlichen und psychischen Erkrankungen. Das trifft jene, die unter diffusen Schmerzen (somatoforme Schmerzstörungen), Schleudertraumata, Borderline-Syndrom oder Neurosen leiden.» Nächstens wird eine Volksabstimmung darüber lanciert, welche Erkrankungen als «schwer definierbar» gelten (alles was für den gemeinen Bürger nicht auf den ersten Blick ersichtlich ist). Irgendwie müssen ja Herr du Bois-Reymonds Träume auch erreicht werden: «Wir möchten den Anteil der schwer definierbaren psychischen IV-Fälle von 40 auf 25 Prozent reduzieren» Fast die Hälfte der «schwer definierbaren psychischen IV-Fälle» sind also… ähem besonders schwer definierbar und denen wird die Rente weggenommen und die restlichen der «schwer definierbaren» sind ähem… irgendwie dann doch definierbar – oder wie?

Auch auf die Gefahr hin, wie eine Platte mit Sprung ständig das selbe zu wiederholen: Herr du Bois-Reymond sollte mal die Studie lesen, die das eigene Departement ausgearbeitet hat, und aufhören, die durch die Studie längst wiederlegten Vorurteile zu verbreiten. Das selbe gilt auch für Herr Bortoluzzi der als obligater SVP-Politiker noch sein obligates SVP-Blabla zum Besten geben darf: «Auch SVP-Nationalrat Toni Bortoluzzi fordert eine schärfere Praxis gegenüber psychisch Kranken, konkret: gegenüber «psychogenen und milieu-reaktiven Störungen». Die Zahl dieser IV-Rentner sei zwischen 1993 und 2006 um 60’000 gestiegen. «Man muss künftig klar trennen zwischen psychischen Erkrankungen und kleineren Verstimmungen und Erschöpfungen, wie wir sie alle kennen.»

Jaja, wir wissen’s langsam: das Leben ist eben kein Sugus. Für psychisch Kranke aber insbesondere auch deshalb nicht:

«Der Druck auf psychisch Kranke ist völlig kontraproduktiv», bestätigt Niklas Baer, Leiter der Fachstelle für Rehabilitation der Psychiatrischen Dienste Baselland. Denn eine Rente vermittle Sicherheit. Wer sie infrage stelle, müsse den Betroffenen mindestens eine wirksame Eingliederung garantieren. Eingliederungsmassnahmen zeigten bis jetzt aber praktisch keine Wirkung. «Die Bilanz ist ernüchternd», sagt Baer. Nicht einmal für 15 Prozent der psychisch Kranken würden berufliche IV-Massnahmen in Erwägung gezogen.

Sparvorschlag: BSV-Studien streichen

Kann mal bitte einer auch den Parlamentariern und dem Bundesrat stecken, dass es sich bei den angeblich «schwer definierbaren Störungen nach Kategorie 646» um ein längst wiederlegtes Mysterium handelt? Danke.

Wie bereits berichtet hat die FDP im Nationalrat die Motion IV-Sanierung. Druck muss aufrechterhalten bleiben eingereicht. Darin fordert sie den Bundesrat auf, «die Gesetzgebung im Rahmen der IV-Revision 6b so abzuändern, dass bei Personen mit schwer definierbaren körperlichen oder psychischen Erkrankungen die Leistungen der IV sich auf die Behandlungs-qualität und auf die Eingliederungsmassnahmen konzentrieren und eine IV-Rente grundsätzlich nicht ausgesprochen wird. Der IV-Arzt soll in diesen Fällen allein die zweckmässigen Massnahmen entscheiden können.»

Der Bundesrat hat dazu inzwischen Stellung genommen und schreibt:

Der Bundesrat hat die Eckwerte der Revision 6b noch nicht festgelegt. Für ihn ist aber bereits jetzt klar, dass angesichts des Auftrages des Parlamentes Massnahmen insbesondere in denjenigen Bereichen unumgänglich sind, in denen die Kosten im Verlaufe der letzten Jahre besonders stark angestiegen sind. Dazu gehören in erster Linie die Berentungen aufgrund der schwer definierbaren psychischen Störungen (Kategorie 646). Der Bundesrat wird deshalb Massnahmen zur Reduktion der Anzahl Renten bzw. zur Einschränkung der Rentenanspruchsberechtigung bei dieser Personenkategorie vorschlagen. Welche Massnahmen das im Einzelnen sein werden, ist noch offen.

Die Motion geht somit in die richtige Richtung. Der Bundesrat ist deshalb mit deren Annahme einverstanden.

Wozu gibt eigentlich das BSV soviel Geld für grossangelegte Studien aus, wenn sich für die Resultate schlussendlich dann doch kein Schwein interessiert? Hätte man sich dann auch sparen können.