Sonntagslinks – Arbeit als Sinn oder sinnvolle Arbeit?

Im letzten Beobachter sind drei lesenswerte Artikel zum Thema Arbeitsintegration erschienen:

«Arbeiten um jeden Preis»  zeigt u.a. auf, in welchem schwierigen Spannungsfeld sich Integrationsfirmen bewegen; Wirtschaftlich sollen sie sein, aber nicht das örtliche Gewerbe konkurrenzieren, die Klienten sollen gefordert sein, aber nicht überfordert und sich ausserdem nicht «zu wohl fühlen» und «zu erfolgreich» sollten die Integrationsfirmen auch nicht sein, denn: «Letztlich leben Sozialunternehmer wie Martinelli und die staatlichen Sozialarbeiter vom Geschäft mit Arbeitslosigkeit. Martinelli weiss das. Vor kurzem war er zusammen mit Vertretern anderer Sozialfirmen und weiteren Akteuren zur Sozialkonferenz der Stadt Biel eingeladen: «In einer Diskussionsrunde sagte ich: ‹Wenn unsere Mitarbeiter und die Klienten der Sozial behörden alle Arbeit fänden, wären wir auf einmal alle arbeitslos.› Da war es für einen Moment still.»

Und bezüglich der Messbarkeit von Integrationserfolgen ist folgende Aussage von Harald Sohns, Sprecher des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) ziemlich aufschlussreich: «Wenn die IV gemäss ihrem Auftrag jemanden erfolgreich eingegliedert hat, heisst das nicht zwingend, dass diese Person eine Stelle im ersten Arbeitsmarkt gefunden hat».

«Druck bringt überhaupt nichts» sagt Hannes Lindenmeyer, Experte für Arbeitsintegration und Organisationsberater im Interview.

«Eine Firma, aber nur zum Üben»: In Praxisfirmen handeln Arbeitslose mit fiktiven Waren 
und führen so penibel Buch, als wäre alles echt. 
Rund 20 Millionen Franken gibt der Bund dafür jährlich aus.

«Macht das wirklich Sinn? »Fragt man sich da. Als direkte Gegenüberstellung zur komplett sinnbefreiten Arbeit ein empfehlenswerter Artikel aus der Zeit:

Wollen die auch arbeiten? Über die Generation Y der heute um die 30-jährigen: Von den Unternehmen erwartet die Generation Y, dass sie umdenken und sich auf ihre Ansprüche einstellen. Selbstbestimmt und flexibel wollen sie arbeiten, das fand die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC heraus. Autoritäten zweifeln sie erst einmal an, es sei denn, der Chef beeindruckt sie. Kollegialität und persönliche Entwicklung rangieren bei ihnen ganz oben, und erst am Schluss von insgesamt 19 Kategorien stehen bei ihnen – laut einer Studie des Berliner Instituts trendence – Status und Prestige.

Y wird im Englischen ausgesprochen wie why, das englische Wort für warum. Und tatsächlich hinterfragen die »Millennials« so ziemlich alles: Muss das Unternehmen der Umwelt schaden? Ist das, was der Chef sagt, immer richtig und gut für alle? Und: Warum sollten Familie und Karriere nicht vereinbar sein?

Die Generation Y will durchaus arbeiten, aber nach ihren Bedingungen; der Job muss Spass und Sinn machen, dann sind sie auch bereit, überdurchschnittliches zu leisten, ihr Motto lautet: «Wenn ich mich wohlfühle, profitiert davon die Firma».

Drei Leseempfehlungen

1. «Was zählt, ist die berufliche Teilhabe» (Soziale Psychiatrie Nr. 134 – Heft 4, Oktober 2011)
Barrierefreier Zugang zu Arbeit – was heißt das für psychisch erkrankte Menschen?
Auszug: Sachliche Barrieren können auch abgebaut werden, indem man versucht, die Arbeitsplätze für psychisch Erkrankte zu entschleunigen und ihre innere Uhr zu respektieren, beispielsweise Arbeitszeiten anzupassen, zu flexibilisieren etc. Hilfreich für psychisch Kranke ist auch die Möglichkeit, soziale Stimulation und Lärm oder Ablenkung zu kontrollieren, beispielsweise durch Rückzugsmöglichkeiten in einem Großraumbüro. Ebenso profitieren sie von übersichtlichen betrieblichen Strukturen und klaren Ansprechpartnern. Aber all dies ist nicht nur gut für psychisch erkrankte Mitarbeiter, sondern für alle Arbeitnehmer. Allgemein kann man sagen, dass psychisch Erkrankte nichts anderes brauchen als andere Arbeitnehmer auch, allerdings ein bisschen mehr davon. Viele psychisch erkrankte Menschen fühlen sich wie “Teststäbchen”. Sie spüren die Belastungen in der Arbeitswelt früher und deutlicher als andere, aber auch die Kollegen leiden irgendwann darunter. Inklusion bringt insofern auch Vorteile für das Klima in der Arbeitswelt.

2. Wo die wilden Kerle wohnten (faz.net, 13.02.2012)
Ritalin ist eine Pille gegen eine erfundene Krankheit, gegen die Krankheit, ein schwieriger Junge zu sein. Immer mehr Jungs bekommen die Diagnose. Die Pille macht sie glatt, gefügig, still und abhängig.
Auszug: „Die ADHS-Patienten in meiner Praxis sind ausschließlich Jungen“, sagt der Arzt Ulrich Fegeler, der zugleich Sprecher des Berufsverbandes für Kinder und Jugendmedizin ist. „Aufmerksamkeitsdefizit“ hält er eigentlich für einen irreführenden Begriff. Im Gegenteil seien diese Jungen eher zu aufmerksam. „Jeder Reiz wird wichtig genommen.“ Früher habe es einen großen Bedarf an solchen Menschen gegeben, die in kürzerer Zeit mehr mitbekommen als andere. „Das waren ideale Kämpfer, Jäger und Wächter mit einem besonderen Gespür für ihre Umwelt“, sagt Fegeler, „aber in unserer Gesellschaft braucht man sie nicht mehr.“ Oder glaubt, sie nicht mehr zu brauchen.
Fegeler hält die Begleiterscheinungen von ADHS wie Lese- und Rechtschreibschwächen, Tics und Auffälligkeiten im Sozialverhalten in Wirklichkeit für psychische Reaktionen darauf, wie die Gesellschaft mit diesen Jungen umgeht. „Sie kriegen ständig eins drauf, das macht sie psychisch krank“, sagt er.

3. Sozialhilfe: «Man hat den Missbrauch missbraucht» (zeit.de, 09.02.2012)
Interview mit Walter Schmid, dem Präsidenten der schweizerischen Sozialhilfekonferenz
Auszug: Man muss in der Wirtschaft Formen finden, mit denen auch leistungseingeschränkte Menschen im Arbeitsprozess verbleiben können. Das zu tun ist nicht ganz einfach. Die heutige Wettbewerbsphilosophie und die Vorstellung, die Kosten um jeden Preis senken zu wollen, verhindern viele praktische Möglichkeiten. Frühere Gesellschaften haben es immer geschafft, Leute mit Leistungseinschränkungen in die Arbeitswelt zu integrieren. Ich ärgere mich seit Langem, dass man so wenig Fantasie hat, wie das zu machen ist.

Und auch: «Die Missbrauchsdebatte hat den Missbrauch missbraucht, um den Sozialstaat zu diskreditieren. Das war eine politische und mediale Kampagne.»

Öffentliche Aufträge nur an Firmen, die Behinderte beschäftigen – «Geht nicht» sagt der Bundesrat, weil «wettbewerbseinschränkend»

Im April 2010 hatte ich geschrieben, dass doch (statt der Einführung von Quoten) einfach öffentliche Aufträge von Bund, Kantonen und Gemeinden konsequent nur noch an Firmen vergeben werden könnten, die eine gewisse Anzahl von Stellen mit behinderten MitarbeiterInnen besetzen. Schliesslich würde in verschiedenen Schweizer Gemeinden auch darauf geachtet, dass nur Waren aus «fairen Arbeitsbedingungen» eingekauft werden. Beispielsweise werden keine Pflastersteine für den Dorfplatz verwendet, die mittels Kinderarbeit hergestellt werden.
Im Dezember 2010 reichte Nationalrätin Marlies Bänziger (Grüne, ZH) die Motion «Bevorzugung von Firmen mit Stellen für die berufliche Integration» im Parlament ein, mittels derer der Bundesrat beauftragt werden soll, die Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB) so anzupassen, dass Firmen, welche Stellen im Bereich der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung anbieten, bei der Vergabe von Aufträgen im öffentlichen Beschaffungswesen künftig bevorzugt behandelt werden.

Der Bundesrat hat im Februar die Ablehnung der Motion beantragt. Aus der Begründung: «(…)Der Bundesrat versteht die Motivation des von der Motionärin vorgeschlagenen Anreizmechanismus, weist jedoch darauf hin, dass der Berücksichtigung leistungsfremder Kriterien im öffentlichen Beschaffungsrecht enge Grenzen gesetzt sind. Den Zuschlag soll diejenige Anbieterin erhalten, die geeignet ist, den Auftrag zu erfüllen, und deren Angebot das wirtschaftlich günstigste ist. Dabei ist das im internationalen Beschaffungsrecht verankerte Erfordernis zu beachten, dass sich die Eignungs- und Zuschlagskriterien auf die zu beschaffende Leistung beziehen und keine leistungsfremden Kriterien beinhalten. Die Förderung der beruflichen Integration von Erwerbsbehinderten in einem Unternehmen stellt grundsätzlich kein geeignetes Kriterium zur Ermittlung der technischen, wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit dieses Unternehmens und des wirtschaftlichen günstigsten Angebotes dar. Daher kann die Bereitstellung von Nischenarbeitsplätzen weder als Eignungs- noch als Zuschlagskriterium herangezogen werden, da ansonsten leistungsbezogene und leistungsfremde Kriterien vermischt würden. Eine solche Vermischung würde den Wettbewerb einschränken und sich verzerrend auf die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebotes auswirken».

Oh ähm aber…  die ähm Pflasterersteine, die unter ausbeuterischen Arbeitsbedingungen hergestellt werden, wären dann vielleicht auch «wirtschaftlich günstiger»…? Sollte der Bundesrat vielleicht mal ein ernstes Wörtchen mit den Gemeinden reden, weil die sich so unwirtschaftlich verhalten…?

Philippe Messerli (EVP) hat im April diesen Jahres dann die oben erwähnte Motion im Stadtrat von Nidau eingereicht. Wahrscheinlich nach dem Motto: «Vielleicht funktionierts ja auf Gemeindeebene…» Doch der Gemeinderat von Nidau berief sich kürzlich auf die Antwort des Bundesrates: «Der Gemeinderat hält sich ausschliesslich an das übergeordnete Recht, insbesondere an das kantonale Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBG) und die Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV). Bei Beschaffungen müssen die Eignungs- und Zuschlagskriterien auftragsspezifisch festgelegt werden. Der Gemeinderat möchte diese Form beibehalten und sich nicht unnötig durch kommunale Vorschriften einengen lassen(…)»

«Unnötige Vorschriften» Soso. Ich finde jetzt dann jedwelche Vorschriften an IV-Bezüger, sie sollen sich verdammt nochmal um einen Job bemühen, auch langsam unnötig, wenn sich an der Bereitschaft ebensolche IV-BezügerInnen einzustellen, nicht bald mal grundlegend was ändert. Nur auf die schwächere Seite Druck auszüben (und zwar massiv!), während man die sowieso schon stärkere Seite nach wie vor mit Glacéhandschuhen anfasst: So KANN das mit der Eingliederung einfach nicht funktionieren.

Behinderung sieht man auf den ersten Blick

Dieses neue Inserat von MyHandicap für das Programm «Jobs für Behinderte – Behinderte für Jobs» wurde von EURO RSCG gestaltet und erscheint in den Ringiermedien:


Text: Eine Behinderung sehen wir auf den ersten Blick.

Er arbeitet an einem Tisch als UhrmacherText: Den Menschen und seine Talente erst auf den zweiten.

Ich bin hin und hergerissen – das Engagement von Ringier und MyHandicap ist ja an sich wirklich lobenswert, aber dass «Behinderung auf den ersten Blick sichtbar ist» ist einfach Quatsch. Es gibt mindestens ebensoviele unsichtbare wie sichtbare Behinderungen; beispielsweise Gehörlosigkeit, Hirnverletzungen, diverse chronische Erkrankungen, Lernbehinderungen, Psychische Erkrankungen ect.

Das Inserat bestätigt einfach nur mal wieder die dumpfe Sicht von Herr und Frau 0815 Schweizer, dass nur das was sie selbst sehen können, tatsächlich als Behinderung gelten darf und alles andere, das existiert nicht. (Ich erwähne jetzt das grosse böse S-Wort nicht).

Und mich bestätigt es einmal mehr in meiner Meinung zur Aktion «Jobs für Behinderte – Behinderte für Jobs». Leider. Ich hätte sie gerne revidiert.