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Der Propaganda-Anlass

Beim Lesen der offiziellen Mitteilung zur gestrigen Medienkonferenz «Arbeitgeber und IV gemeinsam für die Eingliederung von Zimmerpflanzen» musste ich ja schon ein bisschen schmunzeln:

«Der Gastgeber der Medienkonferenz, André Tobler, Geschäftsführer von Tobler Protecta AG in Ipsach, führte das praktische Beispiel seiner Firma an. Die IV-Stelle Bern habe die  Anstellung von zwei Menschen mit Behinderung und ihre Integration in die 17-köpfige  Belegschaft ermöglicht. Dieser Schritt wirke sich klar positiv auf das Betriebsklima aus, und die Produktivität leide nicht darunter.»

Ganz so, wie man das von anständigen Topfpflanzen eben erwartet.

Weniger geschmunzelt habe ich über die Zahl der 5400 im letzten Jahr «erfolgreich Eingegliederten», die in allen Medien aufgegriffen wurde und als Illustration dafür dient, dass das doch mit den 17’000 einzugliedernden IV-Bezügern gar kein Problem darstelle. Selbstverständlich ist es toll, dass 5400 Menschen trotz ihrer gesundheitlichen Einschränkungen eine neue Stelle gefunden haben. Es handelt sich hierbei allerdings zum grössten Teil nicht um langjährige IV-Bezüger, sondern um Menschen, die aufgrund der mittels der 5. IV-Revision eingeführten Früherfassung bei der IV gemeldet wurden (Die Früherfassung richtet sich laut IVG an Personen, die während mindestens 30 Tagen ununterbrochen arbeitsunfähig waren, oder innerhalb eines Jahres wiederholt Kurzabsenzen aufweisen). Da sollte dann auch einfach mal die leise Frage erlaubt sein, in wievielen Fällen, der vorherige Arbeitgeber diesen Menschen gerade aufgrund ihrer Erkrankung gekündet hat…?
Bei immerhin 53% aller «Eingliederungen» konnte der bisherige Arbeitsplatz erhalten bzw. eine neue Stelle in der selben Firma angetreten werden (auch hier stellt sich die Frage, in wievielen Fällen war die Intervention der IV überhaupt notwendig?). Insgesamt konnte die IV(?) im Jahr 2011 rund 11 530 Personen am neuen oder alten Arbeitsplatz «erfolgreich eingliedern».

Man kann ja nicht immer nur meckern, und insgesamt ist es ja schön, dass die Sache mit der Früherfassung und Eingliederung so gut klappt. Ich möchte einfach mal anmerken, dass diese Zahlen auch zeigen, dass die Anpassung eines bestehenden Arbeitsplatzes in vielen Fällen möglich ist und die Arbeitgeber für solche Lösungen früher offenbar weniger bereit waren. Denn die hohe Zahl der IV-Fälle haben nicht ausschliesslich diese «IV-Fälle» selbst verursacht.

Aber sowas sagt man an so einem Anlass natürlich nicht, denn es geht ja darum, die Arbeitgeber zu umwerben. Und darum, die eigene «Leistung» ins beste Licht zu rücken, deshalb hat Herr Ritler auch nochmal das Märchen von den «nur» 300 IV- Bezügern, die nach Aufhebung ihrer Rente in der Sozialhilfe landen, erzählt. Ehrlich, das wird nicht wahrer, wenn man es nur oft genug wiederholt (Vor einem Jahr hat Herr Rossier das selbe an einer PK erzählt, es gab mal eine entsprechende SDA-Meldung, verschiedene IV-Mitarbeiter nutzen die Zahl in ihren Powerpointpräsentationen, aber immerhin gabs dazu auch eine kritische Interpellation im Parlament).

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Also an dieser Stelle deshalb ein Exkurs zu diesem oft zitierten Monitoring (für Querleser: nach dem Trennstrich unten geht’s wieder um die Medienkonferenz): Das BSV behauptet anhand der Ergebnisse des Monitoring SHIVALV über die Übergänge zwischen den sozialen Systemen, dass bei rund 2500 jährlich aufgehobenen IV-Renten «nur» rund 300 Personen pro Jahr von der IV in die Sozialhilfe wechseln. Effektiv sind dies aber nur diejenigen, die «ganz wechseln» also gar keine IV mehr erhalten. Insgesamt beziehen laut der Daten aus dem Monitoring nämlich 1900 Personen pro Jahr NEU Sozialhilfe, die im Vorjahr nur IV bezogen haben, hierbei dürfte es sich wahrscheinlich oftmals um Personen handeln, deren IV-Renten wegen (angeblich) verbesserter Gesundheit gekürzt wurden. Normalerweise sollten IV-Bezüger keine SH beziehen müssen, wenn allerdings jemand zb (neu) eine 50% Rente erhält und auch die EL eine 50% Erwerbsfähigkeit anrechnet, kann ein gleichzeitiger Bezug von IV und SH vorkommen (und wird sich mit der IV-Revision 6b noch massiv verschärfen).

Des weiteren betrachtet das Monitoring den Wechsel nur über den Zeitraum eines Jahres (erfasst werden nur diejenigen Personen, welche im Vorjahr eine IV bezogen haben, nicht aber solche, deren Rente vor zwei oder drei Jahren aufgehoben wurde). In der Regel dauert es länger als ein Jahr, bis jemand sein ganzes Erspartes aufgebraucht, evtl. Haus/Auto ect. verkauft hat und nur noch 4000.- Vermögen besitzt. Viele werden zwischenzeitlich möglicherweise auch von Angehörigen finanziell unterstützt. Wenn jemand aber nicht «direkt» von der IV in die SH wechselt, wird er im Monitoring nicht mehr als «ehemaliger IV-Bezüger» geführt. Da er ja vor mehr als einem Jahr IV bezogen hat, er ist dann ein ganz «normaler» Sozialfall.

Schlussendlich werden diejenigen, die zwar gesundheitlich beeinträchtigt sind, aber aufgrund der strikten IV-Praxis gar nie eine Rente bekommen haben und deshalb direkt (oder auch etwas später) in der Sozialhilfe landen, in dieser Untersuchung nicht ausgewiesen. Dies dürfte der häufigste Fall sein, da die IV bisher bestehende Renten nur aufheben konnte, wenn sich der Gesundheitszustand angeblich verbessert hat (oder eine Medas dies ähem «bescheinigt» hat. Mit der am 1.1. 2012 in Kraft getretenden IV-Revision 6a dürfen Renten aufgrund von pathogenetisch-ätiologisch unklaren syndromalen Beschwerdebilder aber auch ohne Verbesserung des effektiven Gesundheitzustandes aufgehoben werden.

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Auch die Arbeitgeberseite hat den Anlass ausgiebig als Propagandaplattform benutzt, so zum Beispiel der Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbandes, Hans-Ulrich Bigler (FDP), der seine Rede mit folgenden Worten begann: «Die Schweizer KMU handeln in hohem Masse sozialverantwortlich. Viele Gewerbler nehmen lieber einen finanziellen Verlust in Kauf, als dass sie in schwierigen Zeiten Mitarbeitende auf die Strasse stellen.»

Später folgte eine Breitseite gegen Quoten («schädliche Eingriffe in die unternehmerische Freiheit, nicht zielführend»), ein Plädoyer gegen eine Verlängerung der Zusatzfinanzierung («der sgv wird sich mit allen Mitteln dagegen zur Wehr setzen»), sowie eines für die IV-Revision 6bZentral dabei ist, dass die geplante Umstellung des Rentensystems auch auf laufende Renten angewendet wird. Leider hat der Ständerat hier ein völlig falsches Signal gesetzt, indem er alle bisherigen Renten unter Schutz stellte»), noch etwas generelles IV-Bashing («Wichtig ist auch, dass die IV in allen Bereichen sehr sparsam mit ihren Mitteln umgeht. Da erkennen wir nach wie vor ein erhebliches Verbesserungspotential. So stören wir uns beispielsweise daran, dass im Bereich der Hörgeräte die Pauschalbeträge auch dann voll ausbezahlt werden, wenn die benötigten Geräte weniger kosten. Wer es richtig zu drehen weiss, kann somit bei der IV neben einem Hörgerät noch einen Barbetrag abholen. Unverständlich ist für uns auch, dass die IV Hörgeräte bezahlt, die im Ausland eingekauft werden. Dies gefährdet nicht nur Arbeitsplätze in der Schweiz (unter Umständen auch solche von Behinderten), sondern entzieht der IV auch Steuern und Lohnbeiträge.»).

Und weils ja eigentlich um die Eingliederung ging (wirklich?) noch etwas Peitschenknallen für die Topfplanzen: «Behinderte lassen sich nur dann eingliedern, wenn sie auch wirklich arbeiten wollen und gewillt sind, ihre Einschränkungen durch eine hohe Einsatzbereitschaft zu kompensieren. Bei den meisten Behinderten ist dies der Fall. Leider gibt es aber auch die anderen. Wir hören immer wieder, dass es Plätze für Behinderte gebe, dass es aber nicht gelinge, diese befriedigend zu besetzen. Seitens des sgv erwarten wir, dass sich alle Betroffenen wirklich darum bemühen, im Erwerbsprozess zu verbleiben oder dorthin zurückzukehren. Dort wo dieser Wille fehlt, müssen härte-
re Sanktionen – insbesondere Rentenkürzungen – ergriffen werden.»

(Wir erinnern uns: Herr Bigler findet, Quoten sind böööööse – soviel zum Thema «Sanktionen für fehlenden Willen»… Ein kurzer Blick auf den Smartspider von Herrn Bigler spricht im Übrigen Bände)

Ähem ja, soviel dazu. Wer noch nicht genug hat, kann die ganzen Referate und Statistiken auf der BSV-Seite (auf der rechten Seite) herunterladen.

Nachtrag: Und neben der ganzen Propaganda wär’s vielleicht mal ganz klug, die Bachelorarbeit von Janine Hess (Hochschule Luzern – Soziale Arbeit) zu lesen. Sie beschäftigt sich mit der Frage, unter welchen Bedingungen Menschen
mit somatoformen Schmerzstörungen zurück in den regulären Arbeitsmarkt finden
. Im der zweiten Hälfte der Arbeit sind viele Zitate der in der Region Luzern befragten Unternehmer zu lesen. Ich sags mal so: Deren Bereitschaft, langjährige IV-Bezüger mit Schmerzstörungen einzustellen, bewegen sich in eher engen Grenzen. So zuckerwattenrosa, wie das offiziell von IV und Arbeitgeberverbänden gezeichnete Bild ist die Realität nämlich leider nicht.

Behindert sein ist keine Qualifikation

Ich habe ein klitzekleines Problem mit der aktuellen Arbeitgeber-Umgarnungsaktion der Invalidenversicherung. «Behinderte bzw. IV-Bezüger einstellen» klingt in meinem Ohren nämlich immer irgendwie wie: «Wir haben jetzt einen Hund (oder ein paar Zimmerpflanzen) in unserer Firma, das ist gut für Betriebsklima». Natürlich ist es gut fürs Betriebsklima, wenn ein Arbeitgeber «soziale Verantwortung» zeigt und die Erfahrungen, die jemand durch den Umgang mit der eigenen Behinderung/Krankheit macht, können sich bei den sogenannten Softskills durchaus mit ein paar Pluspunkten auswirken (aber auch nicht immer) und dass Diversity in Teams oft zu kreativeren Lösungen führt, ist auch bekannt.

Aber eine Behinderung alleine ist keine Qualifikation. Trotzdem zielen die ganzen Arbeitgeber-Umgarnungsaktionen der IV aber genau auf diese Zimmerpflanzen-Analogie ab. Ganz nach dem Motto: Gibt es nicht irgendeine kleine Nische, wo ihr die Zimmerpflanze reinstellen könnt? Wir bezahlen nicht nur die Miete für den Stellplatz, sondern auch jemanden, der regelmässig vorbeikommt und die Pflanze giesst, düngt und gegebenenfalls entlaust. Und wenn sie euch nicht gefällt, holen wir die auch wieder gratis und franko ab.

Die Zimmerpflanzen selber können sich – wie das Zimmerpflanzen eben so eigen ist – nicht gross wehren. Die haben Mitwirkungspflicht.

Und ja es ärgert mich, dass die einzugliedernden IV-Bezüger behandelt werden wie Objekte mit dem IQ einer durchschnittlichen Zimmerpflanze, die man nach Belieben hin und -herschieben kann. Zuerst aus der Arbeitswelt heraus, weil man sie da nicht braucht und nach Jahren, wo es weder die IV noch die Arbeitgeber interessiert hat, ob die Betroffenen gerne arbeiten würden (viele wollten, – im Rahmen ihrer Möglichkeiten – diese Möglichkeiten gab es aber oftmals nicht) und jetzt tut man so, als ob diese tumben Obkjekte eben gar nie wollten und man sie deshalb mittels sogenannten Anreizen wie Mitwirkungspflichten und Sanktionen dazu zwingen müsste.

Die Arbeitgeber hingegen, die die Leute nicht anstellen woll(t)en, die müssen keine Mitwirkungspflichten oder Sanktionen (sprich Quoten oder ein Bonus-Malussystem) fürchten, die werden mit Samthandschuhen angefasst und kriegen all die schönen Broschüren, Medienkonferenzen und Optionen für Gratismitarbeiter mit Rückgabegarantie.

Wo sind denn die schicken Broschüren für die IV-BezügerInnen, die gerne arbeiten möchten?

Hat eben jemand gelacht? Von wegen die haben eh nichts zu melden? Und die müssten froh sein, wenn sie überhaupt jemand einstellt?

Und genau da liegt das Problem: Wäre dieses ganze Affentheater um die Eingliederungen ernst gemeint, würde man die einzugliedernden IV-Bezüger als zukünftige Arbeitnehmer behandeln und nicht wie die letzten Deppen. Denn Arbeitgeber suchen keine «Behinderten», sie suchen qualifizierte, zuverlässige Mitarbeiter. Eine Einstellung muss sich für sie lohnen. Es schafft auch niemand extra Arbeitsplätze einfach so, «weil er sich ein bisschen sozial fühlt». In einen Unternehmen fällt ein gewisses Volumen an Arbeit an und dafür werden Mitarbeitende gesucht, die diese Arbeit gut ausführen können. Alles andere ist Sozialromantik.

Und wer glaubt, dass der Arbeitsversuch nach Art. 18a des IVG tatsächlich dafür da ist, dass ein Arbeitgeber einen zukünftigen Mitarbeiter testen kann, bevor er ihn fest anstellt, soll mal ganz genau lesen:

Art. 18a (neu) Arbeitsversuch
Die Invalidenversicherung kann einer versicherten Person versuchsweise einen Arbeitsplatz für längstens 180 Tage zuweisen, um die tatsächliche Leistungsfähigkeit der versicherten Person im Arbeitsmarkt abzuklären.

Ein gleichberechtigtes Arbeitsverhältnis beruht auf einem Übereinkommen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sicher nicht auf einer «Zuweisung» durch eine staatliche Behörde. Aber darum geht es hier offensichtlich nicht. Denn dem Gesetzestext ist klar zu entnehmen, dass die Invalidenversicherung die tatsächliche Leistungsfähigkeit abklären will und nicht der potentielle zukünftige Arbeitgeber.

Ansonsten könnte man doch auch für die IV-Bezüger, die gerne arbeiten möchten, schicke Broschüren drucken, wo diese ganzen Arbeitgebererleichterungen erklärt werden, auf dass sie ihrem zukünftigen Wunscharbeitgeber erklären könnten, welche Möglichkeiten es gibt, um erstmal unverbindlich auszuprobieren, ob man gut miteinander kann. Die Möglichkeiten (zb für Coaching ect) sind ja nicht per se schlecht, schlecht bzw. absolut unterirdisch ist einfach, dass man diejenigen, um die es eigentlich geht, schlichtweg nicht als gleichwertige Partner behandelt.

So funktioniert das vielleicht bei Zimmerpflanzen, aber nicht bei Menschen.

Psychisch erkrankte Mitarbeiter werden oft als «schwierig», und nicht als «krank» wahrgenommen [BSV-Studie]

Falls ich singen könnte, würde ich mich wohl heute Abend ans Zürcher Bellevue stellen und dort die heute veröffentliche BSV-Studie über «Schwierige Mitarbeiter» als Oper in fünf Akten aufführen. Mit ziemlich viel fortissimo. Ich bin aber leider nicht besonders musikalisch und kann überhaupt nicht singen. Deshalb wird daraus leider nichts. Dass sich die Resultate der Arbeitgeber-befragung über Mitarbeiter mit psychischen Problemen klangvoll über den abendlichen Zürichsee ausbreiten, finde ich aber eine überaus reizvolle Vorstellung. Oder in wessen Ohren klingt beispielsweise eine Auswahl der Antworten der Arbeitgeber, weshalb man bei psychischen Problemen von Mitarbeitern nicht die IV konsultiert, nicht wie Musik?

  • Erwarte keine Hilfe von dort
  • Fehlende Praxisorientierung
  • Geht zu langatmig, ist zu unpersönlich
  • Ich erlebte bisher die IV als zuwenig fachkompetent bei psychischen Problemstellungen
  • Ich habe in einem andern Fall die IV kontaktiert und die Unterstützung war sehr unbefriedigend
  • IV scheint mir dafür nicht kompetent zu sein
  • Kann mir keine Lösung des Problems vorstellen
  • Kann mit nicht vorstellen, dass die IV diese Art Probleme lösen kann
  • Kein Vertrauen in IV
  • Kompliziert, Entscheide, die der Betroffenen nicht helfen
  • Nicht hilfreich. Sind Beamte
  • Nur falls die nötige Kompetenz da wäre
  • Schlechte Erfahrungen in anderen Fällen
  • Schlechte frühere Erfahrung mit IV gemacht
  • Zu grosse Bürokratie
  • Zu grosse Distanz
  • Schlechte Erfahrungen mit der IV
  •  Zuerst die Selbsthilfe versuchen, da die IV sowieso nur die Betrüger unterstützt

Naja gut, in den Ohren derjenigen, die seit Jahren ein anderes Lied singen, nämlich dasjenige von der IV als Eingliederungsversicherung, klingt das alles eher nach Kakophonie… Aber für diejenigen, die diesbezüglich zuweilen gewisse Zweifel hegten, sind es höchst wohltuende Klänge. Nicht, weil man sich nicht wünschen würde, dass die IV ihre Aufgabe als Eingliederungsversicherung besser (viiiiel besser!) wahrnehmen würde, sondern weil es dem Volk jahrelang so verkauft wurde, also ob dies lääääängst der Fall wäre, und es eigentlich nuuuuuur an den unwilligen Kranken und Behinderten läge, die eben gar nicht eingegliedert werden wollen und die man deshalb unbedingt mit einer immer radikaleren IV-Gesetzgebung zum Wollen zwingen müsste. Seltsam nur, dass augerechntet die Arbeitgeber (die ja immer gerne vorne mit dabei sind, wenn es um IV-Revisionen geht) der IV nicht so unbedingt die Kompetenzen zutrauen, die es für die Eingliedeurng von psychisch erkrankten Mitarbeitern benötigt. Aber auch das klärt die Studie; denn die Arbeitgeber selbst halten ihre psychisch erkrankten MitarbeiterInnen in vielen Fällen nicht für krank, sondern für «schwierig», deshalb lautet auch der Titel der Studie «schwierige Mitarbeiter».

So und nun noch einige nüchterne Fakten (von Pro Mente Sana) zur Thematik:

Eine neue Studie des Bundesamts für Sozialversicherungen zeigt auf, dass viele Arbeitnehmende relevante psychische Probleme aufweisen und die Betriebe belasten. An einer Pressekonferenz der Basler Arbeitgeberverbände und der beteiligten Forscher Niklas Baer und Ulrich Frick wurde die neueste Studie des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV) mit dem Titel „‘Schwierige‘ Mitarbeiter” vorgestellt. Forschungsgegenstand war die Wahrnehmung und Bewältigung psychisch bedingter Problemsituationen durch Vorgesetzte und Personalverantwortliche in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt.

Die Resultate der Studie lassen aufhorchen, stellen sie doch den erwarteten Erfolg der eingeleiteten IVG-Revisionen in Frage. Ebenso weisen sie darauf hin, wie gross die Anzahl ArbeitnehmerInnen mit psychischen Belastungen ist, welche die Betriebe belasten. Die Studie zeigt ferner, dass der Bedarf an Qualifizierung der Arbeitgeber und der IV-Stellen im Umgang mit solchen Situationen immer noch hoch ist.

Aus der Studie ergeben sich folgende wesentlichen Erkenntnisse:

  • Die Personalverantwortlichen schätzen den Anteil von Mitarbeitenden, die jemals ein psychisches Problem hatten, das sich auf ihre Arbeitsfähigkeit ausgewirkt hat, auf 25 %. In den kleinen Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern, also jener Betriebsgrösse, die 90% aller Unternehmen in der Schweiz betrifft, liegt der Anteil sogar bei rund 50%.
  • Die „Lösung” des Problems besteht in 9 von 10 Fällen in einer Kündigung, auch wenn die Auflösung des Arbeitsverhältnisses oft erst nach länger dauernden Lösungsversuchen erfolgt.
  • Ein grosser Teil der ArbeitnehmerInnen, die den Betrieb belasten, sind Menschen, denen der Laie gerne „Charakterprobleme” zuschreibt. Die Studiendaten lassen vermuten, dass ein wesentlicher Teil die diagnostischen Kriterien einer Persönlichkeitsstörung erfüllen würde. Nun machen solche Menschen unter jenen IV-RentnerInnen, die gemäss der jüngsten IVG-Revision 6a wieder beruflich eingegliedert werden sollen, gerade den grössten Teil aus. Solange also im betrieblichen Umgang mit solchen Mitarbeitenden kein derart qualifizierter Umgang erfolgt, dass die Anstellung aufrechterhalten werden kann, ist die berufliche Wiedereingliederung der 6. IVG-Revision nicht nachhaltig durchführbar.
  • Die Vorgesetzten und Personalverantwortlichen verfügen zwar durchaus über eine präzise Wahrnehmung des „schwierigen” Mitarbeiterverhaltens. Aber die Intervention der Arbeitgebervertreter erfolgt gemäss Studie in keiner Weise problemspezifisch. Ihre Reaktion scheint mehr ihrem eigenen Führungsstil zu entsprechen – unabhängig von der Art der psychischen Probleme. Dadurch verfehlt die Intervention das Problem und kann sich kontraproduktiv auswirken. Hier wären Schulungsprogramme für Führungskräfte zu entwickeln.
  • Wie stark Mitarbeitende mit psychischen Problemen den Betrieb belasten, hängt weiter auch mit der Teamkultur zusammen: Teams mit einem transparenten Umgang mit Fehlern scheinen weitaus tragfähiger zu sein als Teams, in denen Probleme eher verheimlicht werden.
  • Bei den IV-Stellen schliesslich besteht ein bedeutender Qualifizierungsbedarf bei ihrer Informations- und Beratungstätigkeit gegenüber den Arbeitgebern. Die IV wird seitens der Arbeitgeber häufig als wenig praxisbezogen und kompetent sowie als bürokratisch erfahren.
  • Die Studie belegt, dass die häufige berufliche Ausgliederung von Mitarbeitenden mit psychischen Problemen nicht ausschliesslich an deren “schwierigem” Verhalten festgemacht werden kann. Vielmehr tragen alle Beteiligten (Vorgesetzte, Teams, IV-Stellen etc.) zum – bisher meist negativen – Verlauf in einem komplexen Umfeld bei.

Angesichts der Häufigkeit psychischer Probleme am Arbeitsplatz sind Sozialversicherungen, Arbeitgeber und Politik nun gefordert, dieses Thema fundiert anzugehen und gemeinsam wirksame Lösungen zu entwickeln.

«Schwierige» Mitarbeiter. Wahrnehmung und Bewältigung psychisch bedingter Problemsituationen durch Vorgesetzte und Personal-verantwortliche» als PDF

Interessant auch, wie der Arbeitgeberverband Basel (welcher die Studie unterstützt hat) die Resultate präsentiert. Das klingt dann dochmal ne ganze Ecke anders, als man sich das sonst so gewöhnt ist von Seiten der Arbeitgeber: «Alle beteiligten Akteure (IV, Arbeitgeber, Versicherungen, externe Angebote, Ärzteschaft und Politik) sollten eine breite, öffentliche, nicht stigmatisierende Diskussion zur Wertung des Phänomens und zur Haltung gegenüber psychischen Problemen am Arbeitsplatz initiieren.»

Klingt doch gut, ausser dass man bei den «beteiligten Akteuren» die Betroffenen mal wieder nicht erwähnt hat bzw. nicht einbeziehen will… Die Richtung ist aber jedenfalls schon mal gut, am Feintuning muss halt noch ein bisschen gearbeitet werden…

Das Commitment des Arbeitgeberverbandes

Der Arbeitgeberverband schreibt auf seiner Website unter dem Titel Klares Commitment der Arbeitgeber: «Die Arbeitgeberschaft unterstützt die Maxime «Eingliederung vor Rente» und ist bereit, ihren Teil zur Umsetzung beizutragen.»

«Aber natürlich» so schreibt der Arbeitgeberverband bzw. Prof. Dr. iur. Roland A. Müller seines Zeichens Mitglied der Geschäftsleitung des Schweizerischen Arbeitgeberverbands «braucht es die gemeinsame Anstrengung der Arbeitgeber, der IV-Stellen und der Betroffenen. Sie alle müssen sich bewusst sein, dass von ihnen ein wesentlicher Beitrag zur Beseitigung des strukturellen Defizits der IV bis zum Ablauf der Zusatzfinanzierung Ende 2017 verlangt wird».

Soweit so gut. Und nun dazu, wie der Arbeitgeberverband sich das ganz konkret vorstellt: «Im Zentrum steht das Ziel, vermehrt Behinderte in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Freie Arbeitsplätze sollen mit Behinderten besetzt werden, deren Beeinträchtigungen für die Stelle keine Rolle spielen oder mit geeigneten Integrationsmassnahmen der IV überwunden werden können.»

Ähem… wir integrieren «Behinderte», die gar nicht behindert sind? Jetzt mal so doof gefragt: Wo genau lag das Problem bisher, Behinderte zu integrieren, deren «Beeinträchtigungen für die Stelle keine Rolle spielen»? Oder umgekehrt gefragt: Warum – lieber Arbeitgeberverband – sind denn die 17’000 Menschen, die man jetzt wieder eingliedern will, einst berentet worden, wenn deren Beeinträchtigungen für ihre «Arbeitsleistungen» keine Rolle spielen…?

Ist es nun einfach deren Aufgabe, schnell gesund zu werden, damit ihr eure Aufgabe wahrnehmen könnt, die auch zu integrieren?

Oder reden wir hier etwa von zwei verschiedenen Dingen? Ihr von den Rollifahrern aus der Ringier-Kampagne (für die der Schreibende Prof. Dr. Roland A. Müller ja auch als Schirmherr fungiert) und ich von… sagen wir mal dem Mann mit der Hypersomnie, dem das Bundesgericht kürzlich die Rente verweigert hat? Lieber Arbeitgeberverband, ich bin gespannt auf eure Arbeitsplatzvorschläge für diesen Mann – wo «seine Behinderung keine Rolle spielt oder mit geeigneten Integrationsmassnahmen der IV überwunden werden kann».

Man darf man wohl davon ausgehen, dass dieses «Commitment» einerseits der noch haarscharf abgewendeten Behinderten-Quote geschuldet ist (Bloss kein Druck bitte auf die Arbeitgeber; wir machen es ja freiwillig) und andererseits ist aufgrund eben dieser Diskussion um die Quoten der Wirtschaft klar geworden, dass auch das «Volk» es langsam nicht mehr goutiert, wenn der Druck zur Eingliederung nur einseitig auf die Betroffenen ausgeübt wird. Da ist es doch im Hinblick auf die weiteren Verschärfungen und Abbaumassnahmen im Rahmen der IV-Revision 6b ratsam, auch seitens der Wirtschaft ein bisschen Goodwill zu zeigen. Auf dass man dann stolz seine Bemühungen in die Waagschale werfen kann und bloss keiner mehr auf die Idee kommt, der Opfersymetrie müsse womöglich doch noch mit Quoten oder anderen Einschränkungen für die Wirtschaft Genüge getan werden.

Nochmal fürs Protokoll: ich finde Integration toll. Ich finde Arbeitgeber toll, die sich um die Integration von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen bemühen. Und Menschen, die sich nach einiger Zeit der Berentung wieder ins Arbeitsleben wagen, finde ich ganz besonders toll und mutig – denn einfach ist das nicht.

Aber: Ich wünsche mir, dass irgendeiner von den Wortführern in der ganzen Sache (Herr Rossier, Herr Ritler, Herr Burkhalter oder eben Herr Müller) es mal deutsch und deutlich sagt: Die Wirtschaft und chronische Krankheiten (und um die geht es ja bei der angepeilten Eingliederung hauptsächlich, nicht um die «klassischen Behinderungen») – das verträgt sich oft nur schlecht miteinander. Das ist nicht die Schuld der Arbeitgeber, denn sie müssen wirtschaftsorientiert handeln. Es ist aber auch nicht die Schuld der Betroffenen, dass ihre Leistungsfähigkeit oft von Tag zu Tag schwankt und sie deshalb einem wirtschaftlich orientierten Unternehmen nur begrenzt «zumutbar» sind. Es ist weder ihre Schuld, dass sie erkrankt sind, noch ihre Schuld, dass die Medizin vieles nach wie vor nicht (vollständig) reparieren kann, bzw. nicht mal objektiv feststellen kann, was ihre Beschwerden verursacht. (Dass die Wirtschaft ihrerseits, genauer gesagt die Pharmabranche, durchaus ein gewisses Interesse daran haben könnte, dass gewisse Krankheiten nicht geheilt, sondern nur langjährig behandelt werden können ist nochmal ein ganz anderes Thema…).

Man macht es sich schon ganz schön einfach, wenn man unter «Integration von Behinderten» das Einstellen von Menschen versteht, deren Behinderung keinen Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit hat. Und gleichzeitig jenen, die man nicht integrieren kann oder will unterstellt, eben gar nicht krank oder behindert zu sein und so von Rentenleistungen auszuschliessen. Zugegeben; eine bestechende Lösung zur Sanierung der Invalidenversicherung, allerdings ein bisschen zynisch.

Debatte im NR über Behindertenquote

Heute wurde im NR der erste Teil der IV-Revision 6a besprochen – die Debatte endete mitten im erbitterten Kampf der Bürgerlichen und Rechten gegen die Quote – und wird nächsten Donnerstag weitergeführt.

Stellvertretend für die ganze Debatte lasse ich mal Herrn Triponez gegen den bösen Zwang zur Quote sprechen: «Man will ja beide Parteien mit Liebe und Vertrauen zueinander führen.»

Seit Jahren dreht sich die Debatte um die Invalidenversicherung hauptsächlich um Betrug, Sanktionen und verschärfte Mitwirkungspflichten für Betroffene und zwar mit vollster Unterstützung der FDP. Und wenn Mitwirkungspflichten auf Seiten der Unternehmen eingefordert werden (die entgegen anderslautender Versprechungen ihre Verantwortung eben nicht wahrgenommen haben und auch absolut nicht willens sind, dies in Zukunft zu tun) packt Herr Triponez auf einmal die Samthandschuhe aus und spricht davon, dass Arbeitgeber und behinderte Arbeitnehmer sich doch mit Liebe und Vertrauen begegnen sollen.

Ich glaube, das war in etwa die dreisteste Heuchelei in der heutigen Debatte. Obwohl einige Herrn Triponez durchaus Konkurrenz machen konnten, beispielsweise Otto Ineichen (ebenfalls FDP), der von sich sagt: «ich kann ja wohl für mich behaupten, dass ich für die Integration von Menschen, seien es Jugendliche, ältere Leute oder Behinderte, sehr viel tue. (…) Glauben Sie tatsächlich, dass Sie mit Zwang Leute eingliedern können? Ich glaube wirklich, dass dies der falsche Weg ist.»

Dabei ist ihm dann wohl entfallen, dass die 3000 Arbeitsplätze für Behinderte, die er medienwirksam vor der 5. IV-Revision versprach, effektiv gar nie geschaffen wurden, weil sein Projekt Passerelle kurz darauf grandios scheiterte. Was dann aber natürlich nach der Annahme der 5. IV-Revision auch keinen mehr interessiert hat.

Auch in den Zeitungen wehrt sich die Wirtschaftslobby mit Händen und Füssen gegen die Quote:

Thomas Daum, Direktor des Arbeitgeberverbandes im Tagi «Wo soll eine Privatbank oder eine Ingenieurunternehmung Behinderte finden, um die Quote zu erfüllen?» (was einmal mehr bestätigt: Behindert = dumm, denkt Herr Daum)

Arbeitgeberpräsident Rudolf Stämpfli: «Man bürdet dem Arbeitgeber eine gesellschaftspolitische Aufgabe auf, als seien alle Behinderungen im Berufsleben entstanden. Wir sind nicht die Reparaturwerkstatt der Gesellschaft

Man kann sich ja nun tatsächlich fragen, ob Quoten der geeignete Weg sind, mehr Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt zu integrieren, aber nur schon die Diskussion darüber zeigt so unverholen die wahre Gesinnung derjenigen auf, die immer ganz schnell mit Leistungskürzungen und Zwangs-massnahmen für Menschen mit Behinderungen bei der Hand sind, dass sich nur schon dafür die ganze Diskussion mehr als lohnt…

Am Donnerstag geht die Diskussion im Nationalrat in die zweite Runde.

Schweizer Grossunternehmen wollen keine Behinderten einstellen

(via Pro infirmis) Nach dem Willen des Bundesrates sollen im Rahmen der 6. IVG-Revision in den nächsten Jahren 16’800 heutige IV-BezügerInnen aus der Rente heraus- und in den ersten Arbeitsmarkt zurückgeführt werden. Pro Infirmis stellte deshalb im November folgende Fragen an 35 grosse Schweizer Unternehmen:

  • Wie viele Menschen mit Behinderung beschäftigen Sie heute?
  • Wie viele Menschen mit Behinderung wären Sie künftig bereit, zusätzlich einzustellen, um den Zielen der 6. IVG-Revision nachzuleben?
  • Wie viele Beschäftigte hat Ihr Unternehmen heute total?

Mehr als die Hälfte der angeschriebenen Unternehmen reagierten gar nicht erst auf die Umfrage, darunter so illustere Namen wie Nestlé, Roche, Swisscom, Axpo, SwissRe, Raiffeisen, Sulzer, OC Oerlikon, Manor, Givaudan oder Gategroup.

Siemens Schweiz, Baloise und Swatch Group antworteten kurz und bündig mit «Wir werden an dieser Umfrage nicht teilnehmen». Zürich Versicherungen liess ausrichten, sie könnten »im Moment diese Fragen nicht beantworten.» (Dabei  heisst es auf der Website der Zurich doch vollmudig: Mit ihrem eigenen Case Management setzt Zurich schon längere Zeit auf Früherkennung, welche der Schlüssel zum Erfolg ist. Mit Einführung der 5. IV-Revision unterstützt uns jetzt auch die IV, sei es bei Unfall, sei es bei Krankheit, in diesen Bemühungen. Zurich übernimmt für Sie die Früherfassung und koordiniert zusammen mit der IV die Frühintervention»  -  Aber im eigenen Betrieb gilt das nicht…?)

Der Aufzug- und Fahrtreppen-Hersteller Schindler erhebt Mitarbeitende mit Behinderungen/Leistungseinschränkungen «nicht systematisch». «Unsere körperlich und psychisch anspruchsvollen Tätigkeiten mit Kundenkontakt lassen nur beschränkt oder aus Sicherheitsgründen gar keinen Einsatz behinderter Menschen zu.» (Ausgerechnet eine Aufzugsfirma…).

Substantielle Antworten kamen von Migros, Coop, SBB, Post, Swisslife, ABB, Novartis, und Georg Fischer. Sie alle machen Angaben zur aktuellen Zahl von Beschäftigten mit einer Behinderung oder Leistungs-einschränkung. Bei Migros und Coop liegt die Zahl der IV-Rentner/innen bei ca. 1 % der gesamten Mitarbeiterzahl. Diese Zahl könnte – so Coop – durchaus noch höher liegen, «da ein Teilzeit-Angestellter den Arbeitgeber nicht zwingend über eine Teilrente informieren muss.»

Ernüchternd dann die Antworten auf die zweite Frage: «Wie viele Menschen mit Behinderung wäre Ihr Unternehmen bereit zusätzlich einzustellen, um den Zielen der 6. IVG-Revision nachzuleben?»

UBS (Total 23’367 Vollzeitstellen): «Für die Besetzung einer Stelle ist ausschlaggebend, ob der Bewerber über die geforderten Fähigkeiten verfügt. Wir sind uns bewusst, dass diese Angaben nicht alle Informationen enthalten, die Sie mit der Umfrage erheben wollen.»

Credit Suisse (Total 21’000 Vollzeitstellen): «Die Chancengleichheit gehört zu den grundlegenden Prinzipien bei der Credit Suisse und sind auch im Code of Conduct der Bank verankert.»

SBB (Total 25’575 Vollzeitstellen): «Da die Möglichkeiten der SBB zur Behindertenintegration (insbesondere unter der sehr spezifischen Voraussetzung hoher Sicherheitsauflagen) zur Zeit durch die eigenen Mitarbeitenden vollständig ausgeschöpft werden, muss die SBB davon Abstand nehmen, zusätzliche Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen zu reintegrieren

Coop (Total 44’154 Vollzeitstellen): «Wir machen die Erfahrung, dass das Problem mit dem Einrichten von Nischenarbeitsplätzen nicht gelöst ist. Jeder IV-Bezüger, jede IV-Bezügerin benötigt andere Voraussetzungen. Das bedeutet, dass die Arbeitsplätze von Fall zu Fall individuell ausgesucht werden müssen. Das macht die Schaffung solcher Stellen nicht einfach.»

Migros (Total 61’734 Vollzeitstellen): «Da die Migros-Gruppe keine zentrale Personalplanung vornimmt, können wir hierzu keine verlässliche Aussage machen.»

Georg Fischer (Total 2’560 Vollzeitstellen): «Dies wird so nicht erhoben und kann nicht beantwortet werden.»

Post (Total 44’000 Vollzeitstellen): «Diese Frage lässt sich heute nicht beantworten. Erhebung wäre sehr aufwändig, um eine gesicherte Zahl festzusetzen. Ausserdem ist die Post der Meinung, dass sie mit 700 Personen mit einer Behinderung bereits heute einen wichtigen Beitrag zu diesem Thema leistet.»

Schindler (Total 3’400 Vollzeitstellen): «Zur Einstellung zusätzlicher Menschen mit Behinderung haben wir bis dato nicht konkret entschieden und können Ihre Anfrage daher leider noch nicht beantworten. Durch Ihre Anfrage sind wir aber dazu angeregt, uns hierüber Gedanken zu machen, unabhängig von einer IVG-Revision.»

SwissLife (Total 1’732 Vollzeitstellen): «Unser Bestreben geht vor allem dahin, in unserem Betrieb die Früherkennung möglicher Fälle sicherzustellen und damit zu vermeiden, dass Invalidisierungen vorgenommen werden müssen. Eine Anzahl von Vollzeitstellen zu nennen, die zusätzlich mit Behinderten besetzt werden könnten, ist nicht möglich.»

ABB (Total 6’200 Vollzeitstellen): «Ein solcher Entscheid liegt bei der GL von ABB Schweiz.»

Novartis (Total 12’000 Vollzeitstellen): «Zu Frage 2 möchten wir uns eines Kommentars enthalten, da die Zielsetzung der 6. IVG-Revision und auch der Arbeitsmarkt selbst verschiedensten Variablen unterliegen, auf die wir keinen Einfluss haben.»

Clariant (Total 1’300 Vollzeitstellen): max. 4 bis 6.

Eine löbliche Ausnahme macht die Maschinenfabrik Rieter in Winterthur (772 Vollzeitstellen): Sie beschäftigt heute 7 Mitarbeiter (knapp 1 %) mit Behinderungen/Leistungseinschränkungen und will diesen Prozentsatz in der Zukunft erhöhen.

Quelle: proinfirmis.ch

Der Arbeitgeberverband heuchelt Mitgefühl

Firmen mit mehr als 250 Angestellten sollen ein Prozent ihrer Arbeitsplätze für Behinderte reservieren müssen. Mit dieser Quote will die Sozialkommission des Nationalrats (SGK) dazu beitragen, dass möglichst viele IV-Bezüger wieder in den Arbeitsmarkt zurückfinden.

Ob der Nationalrat diesem Vorhaben zustimmen wird, ist allerdings fraglich, denn kaum wurde das Pressecommuniqué der SGK veröffentlicht, folgte aus Wirtschaftskreisen das obligate Aufjaulen. Allen voran der Schweizerische Arbeitgeberverband: «Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) lehnt die Einführung einer Quote dezidiert ab. Eine arbeitgeberbezogene Integra-tionsquote, kombiniert mit einem Bonus-/Malussystem, ist seiner Meinung nach nicht zielführend. Zwang und Quoten schaffen schlechte Voraussetzungen, um Handicapierte in eine für sie angenehme Arbeitsumgebung zu integrieren. Betroffene würden in Betrieben als «Quoten-Integrierte» geduldet und ausgegrenzt. Sie würden nicht als vollwertige Mitarbeitende in die Belegschaft aufgenommen.»

Es ist ja wirklich herzerweichend, wie sehr sich der Arbeitgeberverband vorder-gründig um die armen Behinderten sorgt. Seltsamerweise hatte man beim SAV bei der Zustimmung zu den IV Revisionen 5, 6a und 6b überhaupt keine Skrupel eben so dezidiert, wie man sich jetzt gegen eine Einführung von Quoten äussert, dem Ausschluss verschiedener Krankheitsbilder aus der IV sowie einer weiter verschäften Eingliederungspflicht (für die Betroffenen) zuzustimmen.

Die Betroffenheitsnummer wirkt in diesen Zusammenhang also reichlich unglaubwürdig. Um nicht zu sagen: kalkuliert geheuchelt. Herr Daum und seine Kollegen spekulieren einmal mehr ganz gezielt mit der Dummheit der Behinderten bzw. derjenigen, die es ja «nur gut meinen mit den Behinderten». Es fällt bei Aussagen wie «Betroffene würden in Betrieben als «Quoten-Integrierte» geduldet und ausgegrenzt. Sie würden nicht als vollwertige Mitarbeitende in die Belegschaft aufgenommen.» auch bestimmt niemandem auf, dass die vom Arbeitgeber vermittelte Haltung eventuell auch etwas damit zu tun haben könnte, wie Mitarbeitende mit Behinderung in einem Betrieb aufgenommen werden.

Zudem zieht möglicherweise der eine oder andere Behinderte es sogar vor, in einem Betrieb als Quotenbehinderter zu gelten, denn als IV-Betrüger Bezüger. Im Anbetracht der nicht zuletzt durch Wirtschaftskreise geschürten jahrelangen Verunglimpfung von Menschen die angeblich lieber vom Sozialstaat leben als zu arbeiten, wirkt es einfach nur lächerlich, wenn man nun so tut, als wolle man es den armen Behinderten ersparen als Quotenbehinderte zu gelten. Vom Sozial-schmarotzer zum Quotenbehinderten gälte ja zumindest als eine Art Karriere-sprung.

Bleibt auch die Frage; wenn man sich beim Arbeitgeberverband angeblich so sehr sorgt um das Wohlergehen der Behinderten – warum man dann bisher nicht genügend Massnahmen für eine verstärkte Eingliederung ergriffen hat, so dass eine Quote gar nicht erst notwendig wäre?

Bei den finanziellen Kürzungen auf Seiten der Behinderten war man immer ganz vorne dabei und hat einseitig die Verantwortung auf die Betroffenen abgeschoben. Und nun, wo es darum geht, auch als Arbeitgeber Verantwortung zu übernehmen, wird gross rumgeheult: «Mit Quoten und Ersatzabgaben würde zudem auf kaltem Weg eine Arbeitgebersteuer eingeführt und damit vom paritätischen Finanzierungsteil der IV abgewichen. Denn einerseits haben gewisse Arbeitgeber schon aufgrund ihrer Tätigkeit oder Betriebsgrösse nicht die Möglichkeit, Handicapierte zu integrieren – für sie wäre der Malus somit eine unausweichliche Steuer. Anderseits müssten die Arbeitgeber alleine für die Lösung eines Problems gerade stehen, welche nicht nur sie, sondern die ganze Gesellschaft betrifft.»

Ach, sobald man selbst Verantwortung übernehmen sollte, ist es auf einmal ein Problem der ganzen Gesellschaft? Haben wir doch bisher gelernt, dass es eigentlich nur das Problem der Betroffenen sei, weil sie einfach zu faul oder zu krank wären? Und es deshalb auch völlig in Ordnung wäre, ständig auf ihnen rumzuhaken und ihnen die Leistungen zu kürzen…?