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Der Propaganda-Anlass

Beim Lesen der offiziellen Mitteilung zur gestrigen Medienkonferenz «Arbeitgeber und IV gemeinsam für die Eingliederung von Zimmerpflanzen» musste ich ja schon ein bisschen schmunzeln:

«Der Gastgeber der Medienkonferenz, André Tobler, Geschäftsführer von Tobler Protecta AG in Ipsach, führte das praktische Beispiel seiner Firma an. Die IV-Stelle Bern habe die  Anstellung von zwei Menschen mit Behinderung und ihre Integration in die 17-köpfige  Belegschaft ermöglicht. Dieser Schritt wirke sich klar positiv auf das Betriebsklima aus, und die Produktivität leide nicht darunter.»

Ganz so, wie man das von anständigen Topfpflanzen eben erwartet.

Weniger geschmunzelt habe ich über die Zahl der 5400 im letzten Jahr «erfolgreich Eingegliederten», die in allen Medien aufgegriffen wurde und als Illustration dafür dient, dass das doch mit den 17’000 einzugliedernden IV-Bezügern gar kein Problem darstelle. Selbstverständlich ist es toll, dass 5400 Menschen trotz ihrer gesundheitlichen Einschränkungen eine neue Stelle gefunden haben. Es handelt sich hierbei allerdings zum grössten Teil nicht um langjährige IV-Bezüger, sondern um Menschen, die aufgrund der mittels der 5. IV-Revision eingeführten Früherfassung bei der IV gemeldet wurden (Die Früherfassung richtet sich laut IVG an Personen, die während mindestens 30 Tagen ununterbrochen arbeitsunfähig waren, oder innerhalb eines Jahres wiederholt Kurzabsenzen aufweisen). Da sollte dann auch einfach mal die leise Frage erlaubt sein, in wievielen Fällen, der vorherige Arbeitgeber diesen Menschen gerade aufgrund ihrer Erkrankung gekündet hat…?
Bei immerhin 53% aller «Eingliederungen» konnte der bisherige Arbeitsplatz erhalten bzw. eine neue Stelle in der selben Firma angetreten werden (auch hier stellt sich die Frage, in wievielen Fällen war die Intervention der IV überhaupt notwendig?). Insgesamt konnte die IV(?) im Jahr 2011 rund 11 530 Personen am neuen oder alten Arbeitsplatz «erfolgreich eingliedern».

Man kann ja nicht immer nur meckern, und insgesamt ist es ja schön, dass die Sache mit der Früherfassung und Eingliederung so gut klappt. Ich möchte einfach mal anmerken, dass diese Zahlen auch zeigen, dass die Anpassung eines bestehenden Arbeitsplatzes in vielen Fällen möglich ist und die Arbeitgeber für solche Lösungen früher offenbar weniger bereit waren. Denn die hohe Zahl der IV-Fälle haben nicht ausschliesslich diese «IV-Fälle» selbst verursacht.

Aber sowas sagt man an so einem Anlass natürlich nicht, denn es geht ja darum, die Arbeitgeber zu umwerben. Und darum, die eigene «Leistung» ins beste Licht zu rücken, deshalb hat Herr Ritler auch nochmal das Märchen von den «nur» 300 IV- Bezügern, die nach Aufhebung ihrer Rente in der Sozialhilfe landen, erzählt. Ehrlich, das wird nicht wahrer, wenn man es nur oft genug wiederholt (Vor einem Jahr hat Herr Rossier das selbe an einer PK erzählt, es gab mal eine entsprechende SDA-Meldung, verschiedene IV-Mitarbeiter nutzen die Zahl in ihren Powerpointpräsentationen, aber immerhin gabs dazu auch eine kritische Interpellation im Parlament).

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Also an dieser Stelle deshalb ein Exkurs zu diesem oft zitierten Monitoring (für Querleser: nach dem Trennstrich unten geht’s wieder um die Medienkonferenz): Das BSV behauptet anhand der Ergebnisse des Monitoring SHIVALV über die Übergänge zwischen den sozialen Systemen, dass bei rund 2500 jährlich aufgehobenen IV-Renten «nur» rund 300 Personen pro Jahr von der IV in die Sozialhilfe wechseln. Effektiv sind dies aber nur diejenigen, die «ganz wechseln» also gar keine IV mehr erhalten. Insgesamt beziehen laut der Daten aus dem Monitoring nämlich 1900 Personen pro Jahr NEU Sozialhilfe, die im Vorjahr nur IV bezogen haben, hierbei dürfte es sich wahrscheinlich oftmals um Personen handeln, deren IV-Renten wegen (angeblich) verbesserter Gesundheit gekürzt wurden. Normalerweise sollten IV-Bezüger keine SH beziehen müssen, wenn allerdings jemand zb (neu) eine 50% Rente erhält und auch die EL eine 50% Erwerbsfähigkeit anrechnet, kann ein gleichzeitiger Bezug von IV und SH vorkommen (und wird sich mit der IV-Revision 6b noch massiv verschärfen).

Des weiteren betrachtet das Monitoring den Wechsel nur über den Zeitraum eines Jahres (erfasst werden nur diejenigen Personen, welche im Vorjahr eine IV bezogen haben, nicht aber solche, deren Rente vor zwei oder drei Jahren aufgehoben wurde). In der Regel dauert es länger als ein Jahr, bis jemand sein ganzes Erspartes aufgebraucht, evtl. Haus/Auto ect. verkauft hat und nur noch 4000.- Vermögen besitzt. Viele werden zwischenzeitlich möglicherweise auch von Angehörigen finanziell unterstützt. Wenn jemand aber nicht «direkt» von der IV in die SH wechselt, wird er im Monitoring nicht mehr als «ehemaliger IV-Bezüger» geführt. Da er ja vor mehr als einem Jahr IV bezogen hat, er ist dann ein ganz «normaler» Sozialfall.

Schlussendlich werden diejenigen, die zwar gesundheitlich beeinträchtigt sind, aber aufgrund der strikten IV-Praxis gar nie eine Rente bekommen haben und deshalb direkt (oder auch etwas später) in der Sozialhilfe landen, in dieser Untersuchung nicht ausgewiesen. Dies dürfte der häufigste Fall sein, da die IV bisher bestehende Renten nur aufheben konnte, wenn sich der Gesundheitszustand angeblich verbessert hat (oder eine Medas dies ähem «bescheinigt» hat. Mit der am 1.1. 2012 in Kraft getretenden IV-Revision 6a dürfen Renten aufgrund von pathogenetisch-ätiologisch unklaren syndromalen Beschwerdebilder aber auch ohne Verbesserung des effektiven Gesundheitzustandes aufgehoben werden.

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Auch die Arbeitgeberseite hat den Anlass ausgiebig als Propagandaplattform benutzt, so zum Beispiel der Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbandes, Hans-Ulrich Bigler (FDP), der seine Rede mit folgenden Worten begann: «Die Schweizer KMU handeln in hohem Masse sozialverantwortlich. Viele Gewerbler nehmen lieber einen finanziellen Verlust in Kauf, als dass sie in schwierigen Zeiten Mitarbeitende auf die Strasse stellen.»

Später folgte eine Breitseite gegen Quoten («schädliche Eingriffe in die unternehmerische Freiheit, nicht zielführend»), ein Plädoyer gegen eine Verlängerung der Zusatzfinanzierung («der sgv wird sich mit allen Mitteln dagegen zur Wehr setzen»), sowie eines für die IV-Revision 6bZentral dabei ist, dass die geplante Umstellung des Rentensystems auch auf laufende Renten angewendet wird. Leider hat der Ständerat hier ein völlig falsches Signal gesetzt, indem er alle bisherigen Renten unter Schutz stellte»), noch etwas generelles IV-Bashing («Wichtig ist auch, dass die IV in allen Bereichen sehr sparsam mit ihren Mitteln umgeht. Da erkennen wir nach wie vor ein erhebliches Verbesserungspotential. So stören wir uns beispielsweise daran, dass im Bereich der Hörgeräte die Pauschalbeträge auch dann voll ausbezahlt werden, wenn die benötigten Geräte weniger kosten. Wer es richtig zu drehen weiss, kann somit bei der IV neben einem Hörgerät noch einen Barbetrag abholen. Unverständlich ist für uns auch, dass die IV Hörgeräte bezahlt, die im Ausland eingekauft werden. Dies gefährdet nicht nur Arbeitsplätze in der Schweiz (unter Umständen auch solche von Behinderten), sondern entzieht der IV auch Steuern und Lohnbeiträge.»).

Und weils ja eigentlich um die Eingliederung ging (wirklich?) noch etwas Peitschenknallen für die Topfplanzen: «Behinderte lassen sich nur dann eingliedern, wenn sie auch wirklich arbeiten wollen und gewillt sind, ihre Einschränkungen durch eine hohe Einsatzbereitschaft zu kompensieren. Bei den meisten Behinderten ist dies der Fall. Leider gibt es aber auch die anderen. Wir hören immer wieder, dass es Plätze für Behinderte gebe, dass es aber nicht gelinge, diese befriedigend zu besetzen. Seitens des sgv erwarten wir, dass sich alle Betroffenen wirklich darum bemühen, im Erwerbsprozess zu verbleiben oder dorthin zurückzukehren. Dort wo dieser Wille fehlt, müssen härte-
re Sanktionen – insbesondere Rentenkürzungen – ergriffen werden.»

(Wir erinnern uns: Herr Bigler findet, Quoten sind böööööse – soviel zum Thema «Sanktionen für fehlenden Willen»… Ein kurzer Blick auf den Smartspider von Herrn Bigler spricht im Übrigen Bände)

Ähem ja, soviel dazu. Wer noch nicht genug hat, kann die ganzen Referate und Statistiken auf der BSV-Seite (auf der rechten Seite) herunterladen.

Nachtrag: Und neben der ganzen Propaganda wär’s vielleicht mal ganz klug, die Bachelorarbeit von Janine Hess (Hochschule Luzern – Soziale Arbeit) zu lesen. Sie beschäftigt sich mit der Frage, unter welchen Bedingungen Menschen
mit somatoformen Schmerzstörungen zurück in den regulären Arbeitsmarkt finden
. Im der zweiten Hälfte der Arbeit sind viele Zitate der in der Region Luzern befragten Unternehmer zu lesen. Ich sags mal so: Deren Bereitschaft, langjährige IV-Bezüger mit Schmerzstörungen einzustellen, bewegen sich in eher engen Grenzen. So zuckerwattenrosa, wie das offiziell von IV und Arbeitgeberverbänden gezeichnete Bild ist die Realität nämlich leider nicht.

Behindert sein ist keine Qualifikation

Ich habe ein klitzekleines Problem mit der aktuellen Arbeitgeber-Umgarnungsaktion der Invalidenversicherung. «Behinderte bzw. IV-Bezüger einstellen» klingt in meinem Ohren nämlich immer irgendwie wie: «Wir haben jetzt einen Hund (oder ein paar Zimmerpflanzen) in unserer Firma, das ist gut für Betriebsklima». Natürlich ist es gut fürs Betriebsklima, wenn ein Arbeitgeber «soziale Verantwortung» zeigt und die Erfahrungen, die jemand durch den Umgang mit der eigenen Behinderung/Krankheit macht, können sich bei den sogenannten Softskills durchaus mit ein paar Pluspunkten auswirken (aber auch nicht immer) und dass Diversity in Teams oft zu kreativeren Lösungen führt, ist auch bekannt.

Aber eine Behinderung alleine ist keine Qualifikation. Trotzdem zielen die ganzen Arbeitgeber-Umgarnungsaktionen der IV aber genau auf diese Zimmerpflanzen-Analogie ab. Ganz nach dem Motto: Gibt es nicht irgendeine kleine Nische, wo ihr die Zimmerpflanze reinstellen könnt? Wir bezahlen nicht nur die Miete für den Stellplatz, sondern auch jemanden, der regelmässig vorbeikommt und die Pflanze giesst, düngt und gegebenenfalls entlaust. Und wenn sie euch nicht gefällt, holen wir die auch wieder gratis und franko ab.

Die Zimmerpflanzen selber können sich – wie das Zimmerpflanzen eben so eigen ist – nicht gross wehren. Die haben Mitwirkungspflicht.

Und ja es ärgert mich, dass die einzugliedernden IV-Bezüger behandelt werden wie Objekte mit dem IQ einer durchschnittlichen Zimmerpflanze, die man nach Belieben hin und -herschieben kann. Zuerst aus der Arbeitswelt heraus, weil man sie da nicht braucht und nach Jahren, wo es weder die IV noch die Arbeitgeber interessiert hat, ob die Betroffenen gerne arbeiten würden (viele wollten, – im Rahmen ihrer Möglichkeiten – diese Möglichkeiten gab es aber oftmals nicht) und jetzt tut man so, als ob diese tumben Obkjekte eben gar nie wollten und man sie deshalb mittels sogenannten Anreizen wie Mitwirkungspflichten und Sanktionen dazu zwingen müsste.

Die Arbeitgeber hingegen, die die Leute nicht anstellen woll(t)en, die müssen keine Mitwirkungspflichten oder Sanktionen (sprich Quoten oder ein Bonus-Malussystem) fürchten, die werden mit Samthandschuhen angefasst und kriegen all die schönen Broschüren, Medienkonferenzen und Optionen für Gratismitarbeiter mit Rückgabegarantie.

Wo sind denn die schicken Broschüren für die IV-BezügerInnen, die gerne arbeiten möchten?

Hat eben jemand gelacht? Von wegen die haben eh nichts zu melden? Und die müssten froh sein, wenn sie überhaupt jemand einstellt?

Und genau da liegt das Problem: Wäre dieses ganze Affentheater um die Eingliederungen ernst gemeint, würde man die einzugliedernden IV-Bezüger als zukünftige Arbeitnehmer behandeln und nicht wie die letzten Deppen. Denn Arbeitgeber suchen keine «Behinderten», sie suchen qualifizierte, zuverlässige Mitarbeiter. Eine Einstellung muss sich für sie lohnen. Es schafft auch niemand extra Arbeitsplätze einfach so, «weil er sich ein bisschen sozial fühlt». In einen Unternehmen fällt ein gewisses Volumen an Arbeit an und dafür werden Mitarbeitende gesucht, die diese Arbeit gut ausführen können. Alles andere ist Sozialromantik.

Und wer glaubt, dass der Arbeitsversuch nach Art. 18a des IVG tatsächlich dafür da ist, dass ein Arbeitgeber einen zukünftigen Mitarbeiter testen kann, bevor er ihn fest anstellt, soll mal ganz genau lesen:

Art. 18a (neu) Arbeitsversuch
Die Invalidenversicherung kann einer versicherten Person versuchsweise einen Arbeitsplatz für längstens 180 Tage zuweisen, um die tatsächliche Leistungsfähigkeit der versicherten Person im Arbeitsmarkt abzuklären.

Ein gleichberechtigtes Arbeitsverhältnis beruht auf einem Übereinkommen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sicher nicht auf einer «Zuweisung» durch eine staatliche Behörde. Aber darum geht es hier offensichtlich nicht. Denn dem Gesetzestext ist klar zu entnehmen, dass die Invalidenversicherung die tatsächliche Leistungsfähigkeit abklären will und nicht der potentielle zukünftige Arbeitgeber.

Ansonsten könnte man doch auch für die IV-Bezüger, die gerne arbeiten möchten, schicke Broschüren drucken, wo diese ganzen Arbeitgebererleichterungen erklärt werden, auf dass sie ihrem zukünftigen Wunscharbeitgeber erklären könnten, welche Möglichkeiten es gibt, um erstmal unverbindlich auszuprobieren, ob man gut miteinander kann. Die Möglichkeiten (zb für Coaching ect) sind ja nicht per se schlecht, schlecht bzw. absolut unterirdisch ist einfach, dass man diejenigen, um die es eigentlich geht, schlichtweg nicht als gleichwertige Partner behandelt.

So funktioniert das vielleicht bei Zimmerpflanzen, aber nicht bei Menschen.

Geht wählen!

Ich hoffe, ich konnte in den vergangenen zwei Jahren ein bisschen aufzeigen, dass Vieles was das Leben von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen erschwert oder erleichtert, nicht einfach «gottgegeben» ist, sondern politisch begründet und auch beeinflussbar ist.

Der Begriff der «Scheininvaliden» wurde nicht erfunden, weil das eben noch lustig ist, ein bisschen auf Leuten mit unsichtbaren Erkrankungen und Behinderungen herumzutrampeln. Der Begriff wurde kreiert mit einer ganz bestimmten Absicht. Und auf welch fruchtbaren Boden diese Absichten gefallen sind, konnten wir bei den parlamentarischen Diskussionen zur IV-Revision 6a miterleben und werden ab dem 1. Januar 2012 um die 17’000 IV-BezügerInnen mit unsichtbaren Behinderungen auch ziemlich schmerzhaft am eigenen Leib erfahren.

Man kann ja nun dem «linken Gedankengut» mehr oder weniger nahe stehen. Fakt ist jedoch, dass PolitikerInnen der SP und der Grünen oft (fast) die einzigen sind, welche sich für die Belange von Menschen mit Behinderungen einsetzen und die der kaltschnäuzigen Betrachtungsweise von Mitte-Rechts etwas entgegensetzen – während für SVP, FDP und Teile der CVP behinderte Menschen oft nichts anderes als einen lästigen Kostenfaktor darstellen, den es so tief wie möglich zu halten gilt.

Natürlich besteht die Politik nicht nur aus Behindertenanliegen, aber aus behindertenpolitischer Sicht (und damit befasst sich dieser Blog ja hauptsächlich) bräuchte es eine Stärkung der Linken. Gerade auch im Hinblick auf die IV-Revision 6b, die wohl nächstens diskutiert werden wird. Abgesehen davon dürfte ein leichter Linksrutsch auch bei anderen Themen (ich sag nur: Flüügerli) nicht ganz so verkehrt sein. Und dafür, dass der Kapitalismus nicht abgeschafft wird, werden die anderen Parteien schon besorgt sein. Das ist ja das Schöne am politischen System der Schweiz.

Ich kann nicht für jeden Kanton eine Wahlempfehlung abgeben und habe bestimmt auch einige übersehen, aber hier einige bisherige PolitikerInnen, die mir bezüglich ihrem Engagement für Behindertenbelange positiv aufgefallen sind:

FR: Nationalrätin Marie-Thérèse Weber-Gobet (CSP) – Grosses Engagement bei der IV-Revision und anderen behindertenrelevanten Themen (z.B. Behindertenkonvention)
www.weber-gobet.ch

BS: Nationarätin Silvia Schenker (SP), sehr versiert und engagiert in der IV-Gesetzgebung, besonderes Enagement für Menschen mit psychischen Erkrankungen, Silvia Schenker hakt immer wieder nach, z.B welche Lehren das BSV aus der Studie über schwierige Mitarbeiter zieht oder brachte die hier im Blog aufgeworfene Frage nach der Ausweitung der Schlussbestimmung zur IV-Revision 6a in die bundesrätliche Fragestunde ein.
www.silviaschenker.ch

ZH: Nationalrätin Maja Ingold (EVP) kandidiert für National- und Ständerat – diverse Vorstösse bezüglich Arbeitsintegration von Menschen mit Behinderungen, und die Gedanken zur Sozialen Kälte im Nationalrat
www.majaingold.ch

Dann einige ParlamentarierInnen, die mir in den Debatten zur IV-Revision 6a positiv aufgefallen sind:

BS: Ständerätin Anita Fetz (SP)
www.fetz.ch

SG: Nationalrat Paul Rechsteiner (SP) kandidiert für National- und Ständerat
paulrechsteiner.ch

ZH: Nationalrätin Katharina Prelicz-Huber (Grüne)
www.prelicz-huber.ch

GE: Ständerätin Liliane Maury Pasquier (SP)
www.maurypasquier.ch

Und dann noch:
LU: Katharina Hubacher (Grüne) ist zwar noch nicht im Parlament, aber sie hat etwas Gescheites geschrieben.

Und nun einige Kandidaten, die in Behindertenbelangen sehr negativ aufgefallen sind und man auf keinen Fall wählen soll:

LU: Nationalrat Pius Segmüller (CVP) – gibt sich immer sehr behinderten-freundlich (wollte das Paradrom bauen, stimmt im Rat aber generell sehr behindertenfeindlich ab, war z. B. für eine Verlängerung der (ohnehin schon langen) Frist zur Anpassung des ÖV an die Bedürfnisse von Behinderten.

SG: Nationalrat Jakob Büchler (CVP) eigentlich müsste ich hier nur sagen: Kann man so jemanden ernsthaft wählen? Ich denke immer, er hat sich in der Partei geiirt, Büchel ist nämlich Landwirt und setzt sich dafür ein, dass die verschärften IV-Bestimmungen für alle anderen gelten, ausser: für die Bauern.

AG: Nationalrätin Ruth Humbel (CVP) – Vertreterin der Versicherungen (muss ich mehr sagen…?)

ZH: Nationalrat Martin Bäumle (Grünliberale) – Achtung, die heissen Grünliberal und nicht grünsozial! Und das aus gutem Grund: Bäumle in der liberalen reaktionären Zeitschrift «Der Schweizer Monat» zum Thema Sozialstaat: «Das Netz ist keine Hängematte. Es darf nicht sein – aber heute ist es in weiten Teilen leider so –, dass es sich jemand behaglich darin einrichtet und auf Kosten anderer lebt.»

SG: Kurt Weigelt (FDP) ein neuer NR-Kandidat, bisher (gottseidank) nicht im Parlament vertreten. Weigelt will den «überbordenen Sozialstaat» verschlanken und setzt auf «Eigenverantwortung» Konkret will er für Sozialleistungen (also auch IV-Renten) den «Haushalt» als Berechnungs-grundlage heranziehen. Sprich: Bei Krankheit und Behinderung eines Kindes oder eines Ehepartners, soll zuerst einmal die Familie finanziell zuständig sein. Wer Hilfe will, muss seine Bedürftigkeit beweisen und beim Staat um Unterstützung bitten betteln. Mehr dazu hier: «Zurück in die Vergangenheit – Heute mit Kurt Weigelt»

Also: Geht wählen!

«Wenn man etwas erreichen will, muss man nicht warten, bis es uns jemand gibt. Wenn man Recht hat, muss man es sich holen»

Yves Rossier, der Direktor des Bundesamtes für Sozialversicherungen hat am 14. September 2011 anlässlich des Festes zur Einführung der persönlichen Assistenz eine bemerkenswerte Rede gehalten – Er  umschreibt darin (jeweils auf deutsch und französisch) fünf Punkte, die er als BSV-Direktor gelernt hat:

Vollständige Transkription des deutschen Textes (Hervorhebungen durch die Blogautorin):
Yves Rossier: Ich werde mich darauf beschränken, die fünf Sachen, die ich gelernt habe in den letzten sieben Jahren als BSV-Direktor – nicht zu letzt dank dem Projekt Assistenz-Budget – zu schildern.

Also diese Macht der Strukturen ist etwas, das ich kennen gelernt habe. Wenn man Strukturen schafft, Institutionen, Finanzflüsse, auch mit den besten Zielen der Welt, führt es dazu, dass diese Strukturen und Institutionen eigene Macht haben. Und das Selbsterhalten, das Selbstfördern, weil es dann mit direkten, konkreten Interessen verbunden wird, wird dann ein Ziel für sich. Und das ist eine grosse Gefahr. Und obwohl ich in einer dieser Strukturen arbeite, muss ich sagen, dass das etwas sehr sehr schwieriges ist. Und Sie haben es am eigenen Leibe erlebt.

Also diese Machtspiele, die habe ich natürlich in der Verwaltung erlebt. Aber auch – Anfangs mit Erstaunen – unter den Organisationen. Dass man sich eigentlich nicht fragt: «Wozu arbeiten wir und sollen wir es nicht gemeinsam machen?» Sondern entscheidend ist: Wer wird es schaffen? Und dass man manchmal eher ein Interesse hat, dass jemand etwas nicht schafft, als dass man es gemeinsam schafft.

Eine dritte Feststellung ist, die Rede über die Behinderung. Ich sehe zwei Gefahren: Die erste ist die Haltung, wonach Behinderung eine Kultur ist. Das wird immer behauptet. Ich verstehe auch warum: Wenn man sich ausgegrenzt fühlt, zieht man sich zurück – mit Gleichgesinnten oder Gleichbetroffenen, und es wird daraus eine Kultur behauptet. Es ist für mich die Reaktion auf die Abgrenzung durch den Rest der Gesellschaft. Es ist aber eine sehr gefährliche Haltung. Die Behinderung ist keine Kultur. Die Kultur ist eine gemeinsame unter den Bürgern dieses Landes. Das ist unsere Kultur. Die Behinderung ist ein Leiden, aber keine Kultur.

Die zweite, gefährliche Entwicklung sehe ich in der Behauptung: «Wir sind alle behindert.» Es gab eine grosse Werbekampagne einer Organisation. Da standen behinderte Kinder und es war die Rede von gebrochenen Träumen: «Weil ich behindert bin, kann ich meine Träume nicht leben.» Das ist natürlich sehr nett
zu sagen, weil wir alle unerfüllte Träume haben. Ich wollte nicht Beamter werden. Ich hatte andere Träume als ich jung war. Das macht mich aber nicht behindert. Also wenn man behauptet, Behinderung sei nur, dass man seinen Traum nicht erleben kann, das ist falsch und das führt zu dieser Schluss-folgerung: «Wir sind ja alle irgendwie behindert.» Selbstverständlich, wir sterben alle einmal, aber das hat nichts damit zu tun. Die Behinderung in der Gesellschaft heute ist etwas anderes. Und diese Art über die Behinderung zu sprechen finde ich genau so gefährlich wie die erste.

Diese gleiche Würde, die wir haben sollen, ist meines Erachtens auf gravierende Weise in Frage gestellt durch die gesellschaftliche Entwicklung die wir in der Schweiz haben. Und wo ich immer staune, warum die Organisationen nicht mal
was dazu sagen. Ich gebe Ihnen nur ein Beispiel: Ich sprach mit einer Person von Exit Schweiz über den Zugang zur Beihilfe zum Suizid und diese Person sagte zu mir: «Aber Herr Rossier, wir machen es nicht für alle.» Darauf ich: «Ah nein? Für wen?» Darauf er: »Nur wenn eine Person eine gravierende Krankheit hat oder eine schwere Behinderung.» – Was bedeutet das, wenn diese Person das sagt? Das bedeutet, dass es für diese Person würdiges und unwürdiges Leben gibt. Bei den Einen lassen wir es nicht zu, geben ihnen das Gift nicht, aber bei den Anderen schon. Und ich fragte nach dem Grad der Schwere, ob Exit eine Liste von Behinderungen hat, anhand derer man dann ja sagt oder nein. Und da wurde meiner Frage entwichen. Da sind die gesellschaftlichen Entwicklungen, die mir wirklich Sorgen machen. Und dort würde ich mir manchmal wünschen, ein nisschen mehr von den Organisationen zu hören über solche Sachen, als über andere Themen, mit denen sie meistens mobil machen.

Und schliesslich, das ist jetzt die letzte Schlussfolgerung: Wenn man etwas erreichen will, muss man nicht warten, bis uns jemand gibt. Wenn man Recht hat, muss man es sich holen. Das habe ich auch in der Bundesverwaltung gelernt. Ein Direktor-Kollege sagte mir einmal: «Yves, du bist so mühsam, wenn du etwas nicht bekommst, dass du willst, dass man es dir lieber sofort gibt.» Ich glaube das ist eine Lektion, die Sie auch gelernt haben, die Frau Kanka auch gelernt hat und in die Praxis umgesetzt hat. Das ist natürlich sehr wichtig.
Natürlich müssen Sie auch Recht haben. Und Sie müssen nicht erwarten, dass man immer mit Ihnen einverstanden ist. Aber Sie dürfen trotzdem nicht nachgeben.

Voilà, ich werde Ihnen nicht danken, weil Sie mir nichts schulden und Sie haben
das gemacht, was Sie für richtig halten. Ich werde Ihnen auch nicht gratulieren, denn an Ihrer Stelle hätte ich das Gleiche gemacht. Ich sage Ihnen, ich bin sehr froh hier zu sein. Ich bin froh, dass es jetzt endlich startet und ich wünsche Ihnen einen schönen Abend. Danke schön!

Film und Transkription von David Siems von cripplepride.

Ich denke, für Gesprächsstoff ist gesorgt :-)
Dran denken: Bitte einigermassen kurz halten in den Kommentaren und auch die anderen Blogregeln beachten.

Barrierefreier ÖV ist unnötig – Finden grosse Teile der SVP, der FDP sowie Pius Segmüller und Reto Wehrli (et al) von der CVP

So ganz heimlich und versteckt wollte man den Zahlungsrahmen des BehiG von 15 auf 5 Millionen Franken pro Jahr kürzen und die Frist zur Anpassung von Bauten, Anlagen und Fahrzeugen des ÖV an die Bedürfnisse von behinderten Personen um 15 Jahre bis 2038 zu verlängern. Nationalrätin Margret Kiener Nellen (SP/BE) hat daraufhin die Motion «Verzicht auf unsinnige Sparmassnahme gegen Behinderte und Betagte» eingereicht und diese wurde heute mit 97 zu 93 Stimmen vom Nationalrat angenommen. Grüne und SP stimmten geschlossen dafür.

  • Bei der SVP stimmten 53 NationalrätInnen dagegen und folgende vier dafür: Geissbühler (BE), Grin (VD), Joder (BE), Rickli (ZH).
  • Bei der FDP stimmten 25 Räte dagegen und folgende fünf dafür: Caviezel (GR), Gysin (BL), Ineichen (LU), Philipp Müller (AG), Walter Müller (SG).

Die Motion muss nun aber noch vom Ständerat gutheissen werden. Mal schauen, was da all die Damen und Herren sagen, die wenn’s um IV-Revisionen geht, immer so gerne das Wort «Eingliederung» im Munde führen.
Wie unmöglich die heutige Situation bei den ÖV für RollstuhlfahrerInnen ist, hat übrigens kürzlich der Kassensturz aufgezeigt.

Nachtrag: Ich mag nicht immer nur meckern, sondern auch mal ehrlich Danke sagen: Ohne die Unterstützung der vier SVP-lerInnen wäre die Motion heute nämlich durchgefallen.

Öffentliche Aufträge nur an Firmen, die Behinderte beschäftigen – «Geht nicht» sagt der Bundesrat, weil «wettbewerbseinschränkend»

Im April 2010 hatte ich geschrieben, dass doch (statt der Einführung von Quoten) einfach öffentliche Aufträge von Bund, Kantonen und Gemeinden konsequent nur noch an Firmen vergeben werden könnten, die eine gewisse Anzahl von Stellen mit behinderten MitarbeiterInnen besetzen. Schliesslich würde in verschiedenen Schweizer Gemeinden auch darauf geachtet, dass nur Waren aus «fairen Arbeitsbedingungen» eingekauft werden. Beispielsweise werden keine Pflastersteine für den Dorfplatz verwendet, die mittels Kinderarbeit hergestellt werden.
Im Dezember 2010 reichte Nationalrätin Marlies Bänziger (Grüne, ZH) die Motion «Bevorzugung von Firmen mit Stellen für die berufliche Integration» im Parlament ein, mittels derer der Bundesrat beauftragt werden soll, die Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB) so anzupassen, dass Firmen, welche Stellen im Bereich der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung anbieten, bei der Vergabe von Aufträgen im öffentlichen Beschaffungswesen künftig bevorzugt behandelt werden.

Der Bundesrat hat im Februar die Ablehnung der Motion beantragt. Aus der Begründung: «(…)Der Bundesrat versteht die Motivation des von der Motionärin vorgeschlagenen Anreizmechanismus, weist jedoch darauf hin, dass der Berücksichtigung leistungsfremder Kriterien im öffentlichen Beschaffungsrecht enge Grenzen gesetzt sind. Den Zuschlag soll diejenige Anbieterin erhalten, die geeignet ist, den Auftrag zu erfüllen, und deren Angebot das wirtschaftlich günstigste ist. Dabei ist das im internationalen Beschaffungsrecht verankerte Erfordernis zu beachten, dass sich die Eignungs- und Zuschlagskriterien auf die zu beschaffende Leistung beziehen und keine leistungsfremden Kriterien beinhalten. Die Förderung der beruflichen Integration von Erwerbsbehinderten in einem Unternehmen stellt grundsätzlich kein geeignetes Kriterium zur Ermittlung der technischen, wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit dieses Unternehmens und des wirtschaftlichen günstigsten Angebotes dar. Daher kann die Bereitstellung von Nischenarbeitsplätzen weder als Eignungs- noch als Zuschlagskriterium herangezogen werden, da ansonsten leistungsbezogene und leistungsfremde Kriterien vermischt würden. Eine solche Vermischung würde den Wettbewerb einschränken und sich verzerrend auf die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebotes auswirken».

Oh ähm aber…  die ähm Pflasterersteine, die unter ausbeuterischen Arbeitsbedingungen hergestellt werden, wären dann vielleicht auch «wirtschaftlich günstiger»…? Sollte der Bundesrat vielleicht mal ein ernstes Wörtchen mit den Gemeinden reden, weil die sich so unwirtschaftlich verhalten…?

Philippe Messerli (EVP) hat im April diesen Jahres dann die oben erwähnte Motion im Stadtrat von Nidau eingereicht. Wahrscheinlich nach dem Motto: «Vielleicht funktionierts ja auf Gemeindeebene…» Doch der Gemeinderat von Nidau berief sich kürzlich auf die Antwort des Bundesrates: «Der Gemeinderat hält sich ausschliesslich an das übergeordnete Recht, insbesondere an das kantonale Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBG) und die Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV). Bei Beschaffungen müssen die Eignungs- und Zuschlagskriterien auftragsspezifisch festgelegt werden. Der Gemeinderat möchte diese Form beibehalten und sich nicht unnötig durch kommunale Vorschriften einengen lassen(…)»

«Unnötige Vorschriften» Soso. Ich finde jetzt dann jedwelche Vorschriften an IV-Bezüger, sie sollen sich verdammt nochmal um einen Job bemühen, auch langsam unnötig, wenn sich an der Bereitschaft ebensolche IV-BezügerInnen einzustellen, nicht bald mal grundlegend was ändert. Nur auf die schwächere Seite Druck auszüben (und zwar massiv!), während man die sowieso schon stärkere Seite nach wie vor mit Glacéhandschuhen anfasst: So KANN das mit der Eingliederung einfach nicht funktionieren.

«Sozialversicherungsfachfrau» aka FDP-Lobbyistin

Der Artikel «IV-Bezüger: Dauerhafte Behinderung» in der Handelszeitung wäre an sich nicht weiter erwähnenswert, denn dessen Schema ist mittlerweile sattsam bekannt: Man beginne den Artikel über die mittels der IV-Revision einzugliedernden 17’000 IV-Bezüger mit einer wunderbar geglückten Eingliederung einer Rollstuhlfahrerin, wechsle dann zusammenhangslos zu den sogenannten Nischenarbeitsplätzen, die fehlen (obwohl die eingangs erwähnte Rollstuhlfahrerin an einen ganz normalen Arbeitsplatz arbeitet) und schmücke das Ganze dann noch mit allem (Vorurteile inklusive) was einem sonst noch so zum Thema Behinderung in der letzten Zeit über den Weg gelaufen ist. Erwähnt werden selbstverständlich kein einziges Mal die von der IV-Revision tatsächlich Betroffenen (Schmerzpatienten, Menschen mit psychischen Erkrankungen).

Abgerundet wird der Artikel schliesslich mit den Statements der üblichen Verdächtigen (einmal Zumbühl von der Pro Infirmis und etwas Ritler bitte) und als Zuckerguss obendrauf noch ein Interview mit einer Sozialversicherungs-fachfrau.

Und dieses Interview, das macht die Sache dann eben doch kurz erwähnenswert. Die Sozialversicherungsfachfrau Barbara Günthard-Maier verfügt zwar sehr wohl über einen solchen Titel, ist aber beruflich auf einer ganz anderen Ebene tätig; nämlich als Politik- und Kommunikationsberaterin – und als Buchautorin («Politische Kommunikation» – Huber Verlag). Das, sowie die Tatsache, dass Frau Günthard FDP-Gemeinderätin in Winterthur und in diversen FDP-Gremien vetreten ist (u.a. im Expertenpool Sozialpolitik der FDP) wird aber natürlich nirgends erwähnt. Und so gibt die Fachfrau für politische Kommunikation mal kurz eine Kostprobe ihres Könnens. Geschickt webt sie in ihre Antworten die sozialpolitischen Vorstellungen der FDP ein.

Zum Beispiel dies hier «Ein weiterer Schritt wäre, Firmen, die bereit sind, IV-Rentner zu integrieren, richtiggehend finanziell zu belohnen.»
(Dass IV-Bezüger gezwungen werden können, bis zu 180 Tage umsonst für eine Firma zu arbeiten – die IV-Rente wird weiter ausgerichtet – reicht noch nicht, nein, der Staat soll die Arbeitgeber zusätzlich noch für Arbeitskräfte bezahlen…)

Auf die Frage wie man 17 000 IV-Rentner in die Privatwirtschaft  integrieren könne, hat Frau Günthard natürlich auch eine geschmeidige Antwort:
«Es gibt immer wieder passende individuelle Lösungen. Eine Person im Rollstuhl kann gut im Sekretariat arbeiten, jemand mit leichter körperlicher Einschränkung findet vielleicht in einem Archiv eine sinnvolle Aufgabe» (Jaaa, klar, bei der IV-Revision 6a geht es nur um Rollifahrer und «Leichtbehinderte». Von den «schwierigen Fällen» reden wir gar nicht erst, denn um die müssen wir uns auch nicht mehr kümmern, weil wir die nämlich auch ganz ohne Eingliederung von der IV ausschliessen können. Aus den Augen aus dem Sinn – nicht existent sozusagen.)

Oder auch die folgende Aussage ist sehr aufschlussreich: «Ein Grundproblem ist, dass bei der Invalidenversicherung die Höhe der Arbeitgeberbeiträge nicht an Risikofaktoren gebunden ist wie beispielsweise bei der Unfallversicherung. Wer überdurchschnittlich viele Arbeitnehmende «in die IV entlässt», bezahlt keine höheren Beiträge. Dies finde ich stossend.»
(Ja, ganz toll für alle mit chronischen Krankheiten, die sich verschlimmern können – die finden dann garantiert jemanden, der sie einstellen wird…)

Ich will gar nicht wissen, in wievielen anderen Bereichen wir sonst noch überall von Lobbyisten beeinflusst werden. Ich befürchte die Frage ist eher: Wo nicht?

Burkhalter: Bei der IV sparen, um die AHV zu finanzieren

Wer am Freitag Abend das Echo der Zeit von DRS 1 hörte, traute seinen Ohren kaum, da wurde davon gesprochen, dass – wenn Burkhalters Berechnungen für die IV aufgehen und alle Sanierungsmassnahmen funktionieren – die Invalidenversicherung im Jahr 2025 eine Milliarde Franken im Plus wäre. Und Bundesrat Burkhalter hätte auch schon Verwendung für dieses Geld, er sagte wortwörtlich folgendes: «Das wäre wahrscheinlich eine Hilfe für die AHV, wir haben dann mit der IV nicht mehr ein Problem, sondern vielleicht eine Lösung»(Echo der Zeit 1. Teil). Laut Echo der Zeit (2. Teil) denkt Bundesrat Burkhalter laut darüber nach, in vierzehn, fünfzehn Jahren die Lohnabzüge für die IV zu senken und sie um das Gleiche bei der AHV zu erhöhen.

Die Herren in Bern haben ja wiedermal echt Humor. Am Samstag Morgen erklärte nämlich der Direktor des BSV, Yves Rossier, in den News von Radio DRS warum die rigorosen Sparmassnahmen absolut notwendig wären (im Beitrag ab 6.28). Moderator: «Ein umstrittenes Thema ist auch die Reduktion der Kinderrenten, hier übt zum Beispiel auch die CVP Kritik. Entstehen da jetzt nicht zusätzliche Härtefälle?»

Rossier: «Es ist immer schwierig, wenn eine laufende Leistung gekürzt wird, es ist aber aber sicher mit 15 Milliarden Schulden und mit einer Milliarde Defizit, Sie können nicht die IV sanieren nur durch Eingliederung. Eingliederung kann einen grossen Teil dazu beitragen, Eingliederung ist richtiger, menschlicher und lohnt sich auch mittelfristig. Aber das reicht nicht, das finanzielle Loch ist zu gross, es braucht auch Sparmassnahmen, die eben wie sie geschildert haben die laufenden heutigen Leistungen betreffen. Nun, es sind harte Entscheide, das stimmt, aber wenn man ohnehin wegen dieser finanziellen Situation sparen muss – ich würde sagen, das ist der Ort wo man sparen kann und wo es am wenigsten wehtut.»

Genau, bei den Behinderten tut Sparen am wenigsten weh. (Praktischerweise wehrten sich nicht mal deren Organisationen gegen die Sparmassnahmen der IV-Revision 6a, also kann man da ungehindert weitersparen) Und bei der AHV will niemand sparen, weil jeder denkt, er wird zwar mal alt, aber sicher nicht behindert. Also sparen wir bei den Behinderten, damit wir die AHV einst finanzieren können.

Ich schrieb ja schon mal über die zynische Herrenrunde beim BSV. Die tun aber auch wirklich alles, um ihrem Image weiterhin gerecht zu werden.

Berufsbildung/Stolpersteine/Unokonventionen

Ich möchte an dieser Stelle mal drei lesenswerte Artikel von Walter empfehlen:

Wie viel ist ein Mensch wert? Und wenn er jung und behindert ist? Der Bundesrat will die Hürden für die berufliche Grundausbildung der behinderten Jugendlichen hinaufsetzen. Sie erhalten ihre Ausbildung nur noch dann finanziert, wenn sie danach voraussichtlich fähig sind, einen bestimmten Lohn zu erwirtschaften. (Siehe auch: www.berufsbildung-für-alle.ch)

Stolpersteine – Streifzug Behinderung – Seit kurzem gibt es in Basel einen öffentlichen Stadtrundgang zum Thema Behinderung. Während eines zweistündigen Spaziergangs werden die verschiedenen Behinderungsarten – inklusive psychischer Behinderung – angesprochen, zusammen mit den Hindernissen und Stolpersteinen, die damit verbunden sein können.

Und last but not least den Artikel über die Uno Behindertenkonventionen, deren Ratifizierung durch die Schweiz von den bürgerlichen Parteien abgelehnt wird.

IV-Revision 6b: PR-mässig durchorchestriert

Heute kurz nach Mittag war bei Newsnetz unter dem Titel «Bundesrat krebst bei IV-Revision zurück» unter anderem zu lesen: «Die Korrekturen seien keine Reaktion auf die Kritik in der Vernehmlassung, sondern auf die Entwicklungen bei der Invalidenversicherung, sagte Burkhalter. Die bisherigen Revisionen zeigten Wirkung».

«Charmant wie immer der Herr Burkhalter» dachte man sich, er hätte auch sagen können: «Die Vernehmlassungsantworten der Behindertenverbände zur IV-Revision haben wir gar nicht gelesen, die interessieren uns nämlich sowieso nicht». Kurz darauf beim nochmaligen Anklicken zwecks Erstellung dieses Artikels stand da auf einmal: «Burkhalter, der noch letzten Februar das ursprüngliche Sparziel von 800 Mio CHF verteidigt hatte, wich Fragen aus, inwieweit die Regierung mit ihren Anpassungen der Kritik Rechnung trug.»

Ooops….? Kann ja nicht sein. Bisschen später nochmal gucken und dann steht da mittlerweile tatsächlich: «Bei der nächsten Etappe der 6. IV-Revision trägt der Bundesrat der Kritik von Behindertenverbänden und Parteien Rechnung.»

Innerhalb von knapp 2 Stunden mal schnell einen Imagewechsel vom ignoranten und arroganten zum totaaal (naja) behindertenfreundlichen Bundesrat? Da hat die PR-Abteilung des EDI wohl ganze Arbeit geleistet. Man könnte fast den Eindruck bekommen, die IV-Revision 6b sei insgesamt auch eine Art PR-Meisterstück. Erstmal werden total überissene Sparmassnahmen angekündigt (die von genügend Wirtschaftsverbänden und Parteien fröhlich händeklatschend begrüsst werden) und dann merkt man (welch ein Zufall), dass man sich ja doch etwas «humaner» geben kann. Wobei «human» hier sehr relativ ist – denn natürlich sind die vorgesehenen Sparmassnahmen immer noch komplett überrissen, aber man kann dann natürlich den Behindertenorganisa-tionen aufs Butterbrot streichen, man wäre ihnen schliesslich grosszügig entgegengekommen und es wäre dann schon sehr undankbar von ihnen, wenn sie trotzdem das Referendum zu ergreifen würden.

Die Pro Infirmis lässt sich von solchen Spielchen nicht beeindrucken und äussert sich folgendermassen auf ihrer Website:

  • Die Sanierung der IV einzig durch dauernden Leistungsabbau bei heutigen Anspruchsberechtigten ist inakzeptabel.
  • Keine Kriterien für Nachhaltigkeit der (angeblich) zusätzlich geglückten Eingliederungen: eine reine Behauptung!
  • Nach wie vor keinerlei Verpflichtungen für Arbeitgeber: die Eingliederungsziele sind völlig unrealistisch
  • Stufenloses Rentensystem wird begrüsst, doch ist die Verwertung der Restarbeitsfähigkeit fraglich bis fragwürdig.
  • Die Höhe des Sanierungsbedarfs ist fraglich
  • Der Mechanismus Schuldenbremse (ähnlich wie ALV) ist grundsätzlich zu begrüssen.
  • Die Behindertenorganisationen sind nicht grundsätzlich gegen alle Sparmassnahmen, doch nur im Verbund mit (befristeten?) Zusatzeinnahmen.
  • Der Rückgang der Neurenten ist nicht auf zusätzliche Eingliederungen zurückzuführen, sondern auf eine höchst restriktive Praxis (v.a. bei der medizinischen Beurteilung).

FAZIT: Diese Vorlage muss an den Bundesrat zurückgewiesen werden. Falls dies nicht gelingt, wird ein Referendum gegen diese für den Sozialstaat Schweiz – im negativen Sinne – einzigartige Vorlage leider unumgänglich sein.

Kleine Bemerkung meinerseits am Rande: Perfides Spiel liebes BSV übrigens auch, dass ihr die Kinderrenten in allen neuen Unterlagen nun «Elternrenten» nennt. Das war auch so eine grandiose Idee eurer PR-Menschen, nicht wahr? Mit irgend einer lustigen Begründung von der Art, dass dann Kürzungen leichter durchzusetzen wären, weil beim Wort «Kinderrenten» der Mitleidsfaktor zu gross wäre, aber bei «Elternrenten» die Leute denken, dass das ja wohl sowieso eine Frechheit wäre, dass Behinderte auch noch Renten für’s Elternsein bekommen, schliesslich bekommen Gesunde auch keine Elternrenten (und überhaupt: warum müssen Behinderte überhaupt Kinder bekommen.).

Eine ganz perfide Nummer ist das. Und ich bin mir sicher, in der Vorlage sind noch eine ganze Menge solcher hübsch verpackter Ostereier versteckt.

Die kann man beim BSV suchen gehen.