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Depressiv? Ich? Niemals!

Menschen die aufgrund einer psychischen Erkrankung ihr gewohntes Leben nicht mehr weiterführen können – das waren für den Bankkadermann Hans Jud «Diejenigen, die zu labil sind, um im Leben zu bestehen» als «Fall fürs Burghölzli» bezeichnete er sie salopp. Bis er eines Tages selbst mit einer schweren Depression dort landete.

Im Beobachter beschreibt Jud im Artikel «Depressiv? Ich? Niemals!» wie er seine Erkrankung erlebt hat. Ein Auszug:
Was mich fast in den Wahnsinn trieb, war, wenn ich mir etwas vornahm – es aber nicht schaffte. Wenn man etwas will, dann funktioniert es auch – das war bis anhin mein Lebensmotto. Jetzt konnte ich mir vornehmen: «Heute stehst du früh auf.» 
Es ging nicht. Manchmal lag ich den ganzen Tag im Bett. Oder brauchte Stunden, bis ich mich aufraffen konnte, um die paar Stufen zum Briefkasten hinunterzugehen. Das machte mir Angst, ich hatte Angst vor mir selber. Ich sagte mir: «Du warst immer ein pflichtbewusster Mensch. Heute bist du nicht mal mehr in der Lage, Briefumschläge zu öffnen und Rechnungen zu begleichen. Wie soll das weitergehen?»

Und ja; ich werde wie eine kaputte Platte mit Sprung so lange wiederholen, dass sich psychische Krankheiten nur sehr bedingt mit dem Willen beeinflussen lassen, bis das bei der hiesigen Bevölkerung endlich mal ankommt. Und für das Bundesgericht brauchts noch ein paar extra Wiederholungen, wenn die mal wieder den Katalog der (angeblich) nicht invalidisierenden psychischen Störungen ausweiten weil «die Vermutung bestehe, dass die vorliegende gesundheitliche Beeinträchtigung mit einer zumutbaren Willensanstrengung überwindbar sei».

Es geht nicht darum, dass psychische Störungen generell nicht heilbar oder gar zwingendermassen invalidisierend wären. So ist es ja zum Glück nicht, aber der weit verbreitete Volksglaube, dass eine psychische Erkrankung mit «mangelnden Willen» oder «fehlendem Pflichtbewusstsein» zu tun habe, verursacht für die Betroffenen zusätzlich zu ihrer Erkrankung unfassbar viel Leid. Sie benötigen Unterstützung, Verständnis und eine adäquate Behandlung, aber sicher keine Willensappelle und Schuldzuweisungen.

Trotz (oder wegen?) Psychopharmaka immer mehr psychisch Kranke

Wenn es immer bessere Medikamente gibt (wie die Pharmabranche nicht müde wird zu behaupten) – warum gibt es dann immer mehr psychisch kranke Menschen und die Invalidisierungen aus psychischen Gründen nehmen stetig zu? Dieses Phänomen ist nicht nur in der Schweiz, sondern auch in vielen anderen Ländern zu beobachten und es erheben sich immer mehr kritische Stimmen, die fragen: Ist es vielleicht möglich, dass die Menschen gerade durch die immer häufiger verschriebenen Psychopharmaka erst richtig (und vor allem langwierig) krank werden? Der Beobachter lässt einen solchen Kritiker ausführlich zu Wort kommen, es ist der Pharmazeut Felix Hasler, Forschungs­assistent an der Berlin School of Mind and Brain und ­Gastwissenschaftler am Berliner Max-Planck-Institut für Wissen­schafts­geschichte. Hasler fragt: «
Wem helfen Pillen?».

Sehr langer Artikel, aber lesens- und bedenkenswert.

Das Volk hat eine verschärfte IV-Gesetzgebung gewollt, das Volk hat sie bekommen

Ich schrieb schon mal über die Landwirte, die sich von der IV eine Sonderbehandlung wünschen, denn es wäre, so BDP-Nationalrat und Präsident des Bündner Bauernverbands Hansjörg Hassler, «illusorisch, dass die IV davon ausgehe, dass Landwirte «gleich welchen Alters, gleich welcher Behinderung und unabhängig davon, wo sie wohnen», eine Stelle finden würden, die der jeweiligen Behinderung angepasst sei.»

Der Beobachter hat sich nun der Thematik angenommen und titelt: «Bauern bekommen keine IV» – Was natürlich übertrieben ist. Aber nur ein bisschen. Denn die IV greift bei der Berechnung der Invalidität von Bauern tatsächlich ziemlich tief in die Trickkiste – und zwar behauptet sie, dass ein behinderter Bauer in einer angepassten Tätigkeit mehr verdienen könnte, als ein gesunder Bauer als – eben Bauer. Und weil der Invaliditätsgrad aus der Differenz zwischen Valideneinkommen (Einkommen als Gesunder) und dem Invalideneinkommen (was als Behinderter/Kranker noch verdient werden kann) berechnet wird, resultiert daraus in Falle der Bauern oft ein sehr tiefer Invaliditätsgrad. Theoretisch könnte bei dieser Berechnungsmethode gar eine über 100%ige Arbeitsfähigkeit resultieren.

Nämlich dann, wenn die IV bei einer… sagen wir mal Reinungsfachangestellten davon ausgeht, sie könnte mit ihrem chronischen Rückenleiden schliesslich immer noch 50% als sagen wir… Rechtsanwältin arbeiten… Damit würde sie dann nämlich immer noch mehr verdienen als als Reinigungsfachangestellte und wäre somit zu über 100% arbeitsfähig. Mal eben schnell gesund und über 100% arbeitsfägig geworden. Zumindest auf dem Papier. (Natürlich ist das ein fiktives und leicht überzeichnetes Beipsiel, aber einfach mal zur Veranschaulichung der einmal mehr verqueren IV-Logik).

Ich mag aber gar nicht hämisch sein, ich stelle also nur ganz nüchtern fest: Das Volk wollte strengere Zumutbarkeitskriterien bei der IV (und die IV-Revision 6a ist noch nichtmal in Kraft, geschweige denn die IV-Revision 6b). Das Volk hat strengere Zumutbarkeitskriterien bekommen.

So schreibt denn auch der Bundesrat in der Antwort auf Hasslers Interpellation unter anderem: «Spezifische Sonderregelungen für einzelne Berufsgruppen stehen auch in Widerspruch zum Prinzip der Volksversicherung und würden neue Ungleichheiten zur Folge haben.»

Ausnahmsweise bin ich da mal mit dem Bunderat einig. Allerdings wahr- scheinlich aus etwas anderen Beweggründen. Und nein, es ist nicht Häme. Vielmehr die leise Hoffnung, dass dem einen oder anderen mal aufgeht, dass man das Argument der «sozialschmarotzenden Ausländer» das vorgeschoben wurde, um bei der IV massive Sparmassnahmen durchzusetzen vielleicht mal ein bisschen näher und kritischer betrachten hätte sollen. Und wenn man die Spur genau zurückverfolgt, könnte man vielleicht ausmachen, dass das Missbrauchs-argument genau von jenen Kreisen mitgetragen und geschürt wurde, die davon in manigfaltiger Weise profitieren. Beispielsweise die Wirtschaft, die sich seit 15 Jahren dagegen wehrt, dass die IV-Beiträge erhöht werden… Oder die Privatversicherer…

Und dass die massiv verschärfte Gesetzgebung, die – angeblich – wegen der viiiielen bösen Betrüger geschaffen wurde, dummerweise auch die über 99% wirklich Kranken und Behinderten trifft.

Gönnerhafte Almosen

Jahrelang kämpfte der Journalist und Jurist Dominique Strebel gemeinsam mit den Betroffenen für eine Rehabilitierung der sogenannt «administrativ Versorgten».
(Weitere Informationen unter www.administrativ-versorgte.ch)

Nun endlich geht es voran: Der Beobachter berichtet, dass sich Nationalrat und einige Kantone mit der Rehabilitation der administrativ Versorgten befassen. Nicht vorgesehen jedoch ist eine finanzielle Wiedergutmachung. Einzig die Errichtung eines Fonds, der Betroffenen von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen in Notlagen helfen soll, wird von verschiedneen Regierungsräten in den Kantonen Bern, Luzern und Basel-Landschaft unterstützt.

Ein «Fall» für einen solchen Fonds wäre dann möglicherweise Hans-Jörg Klauser der in diversen psychiatrischen Anstalten und von 1973 bis 1976 in der Arbeitserziehungsanstalt Kalchrain «versorgt» worden war. Der Beobachter schreibt: «Trotz psychischen Problemen und starken Rückenschmerzen arbeitete er als Wachmann und bezog eine Teilrente der IV. Anfang dieses Jahres wurde dem 58-Jährigen die Rente nun gestrichen – er könne wieder voll arbeiten, war die lapidare Begründung der IV. Den jungen Klauser sperrte der Staat in Anstalten, weshalb er keine Lehre machen konnte. Mit bald 60 schickt derselbe Staat ihn zurück in den Arbeitsmarkt und sagt ihm, er solle trotz psychischen Problemen und Rückenbeschwerden gefälligst weiterarbeiten.»

Aber es gibt ja dann (vielleicht) diesen tollen staatlich finanzierten Unterstützungsfonds, wo Betroffene um Almosen betteln dürfen, weil sie in einer Situation sind, die der Staat selbst mitverschuldet hat. Grossartig. In etwa das selbe Muster wie bei den Behindertenorganisationen, wo man konstatiert, dass «die Beratung, Begleitung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung im Jahr 2010 im Schnitt um 14 % gesteigert werden konnte.» Und das deshalb besonders wichtig für die Betroffenen sei, «weil ihnen seitens der Invalidenversicherung (IV) ein deutlich rauherer Wind entgegenbläst: Leistungskürzungen und Rentenstreichungen sind an der Tagesordnung. Oft ist die Beratung und Unterstützung durch die private Behindertenhilfe der einzige Ausweg aus existentiellen Notlagen.» (Aus der Medienmitteilung der Pro Infirmis zum «positiven Jahresabschluss»).

Auch der Schweizer Paraplegikerverband hatte ja verlauten lassen: «Bereits unter der heutigen strengeren IV-Gesetzgebung verzeichnet die Schweizer Paraplegiker-Stiftung im ersten Halbjahr 2010 eine Zunahme der Unterstützungsgesuche von 62%».

Weder Pro Infirmis, noch SPV befanden es aber für notwenig, gegen die IV-Revision 6a das Referendum zu ergreifen.

Man könnte fast den Eindruck bekommen, es liege im Interesse der Behindertenorganisationen, dass es den Betroffenen möglichst schlecht ginge, damit sie noch einige (selbstverständlich nichtbehinderte) JuristInnen, Psychologen und Sachbearbeiterinnen einstellen und ihr «Beratungsvolumen» steigern können. Das Ziel einer Behindertenorganisation scheint irgendwie nicht darin zu liegen, sich irgendwann selbst (mehr oder minder) überflüssig zu machen – oder zumindest immer weiter redimensioniert zu werden – weil man sich nachhaltig für die gesetzlichen Grundlagen zugunsten von Menschen mit Behinderungen eingesetzt hat, sondern sich die eigene Klientel möglichst abhängig, unselbstständig und beratungsbedürftig zu halten.

Auf dass man als wohltätige Organisation weiterhin Almosen an die Bedürftigen verteilen kann und möglichst viele Arbeitsplätze für Gesunde sichert, die sich dann auch noch gut fühlen dürfen, weil sie ja was Gutes tun für die «armen Behinderten».

Man ist fast versucht zu sagen: Schafft die Behindertenorganisationen ab und gebt das Geld (das ja zu grossen Teilen vom BSV kommt) stattdessen direkt den Betroffenen. Genau so sollte es auch bei den administrativ Versorgten sein. (Stichwort «finanzielle Wiedergutmachung»). Dass Betroffene um Almosen betteln müssen, ist (ein weiteres Mal) degradierend und unwürdig.

Psychisch Behinderte büssen für jahrelange Fehler der IV

Wer die Studie über die «Invalidisierungen aus psychischen Gründen» selbst gelesen hatte, konnte die dazugehörige Pressemitteilung der IV nur als Hohn bzw. als PR-Glanzleistung des BSV interpretieren, denn darin hiess es unter anderem salbungsvoll, die Stossrichtung der 5. IV-Revision werde durch die Studie bestätigt und die vielen gravierenden Fehler der IV, welche die Studie ebenfalls zu Tage gebracht hatte, liess man elegant unter den Tisch fallen.

Der Beobachter stellt endlich einmal die beachtenswerten Resultate dieser Studie einem breiten Publikum vor und geht dabei mit der IV hart ins Gericht. Unter anderem wird aufgezeigt, dass die IV das übermässige Wachstum bei den IV-Rentern aus psychischen Gründen auch selbst zu verantworten hat: «Bei 40 Prozent der Betroffenen haben die Ärzte zwar berufliche Massnahmen empfohlen, aber nur bei 13 Prozent hat die IV diese auch bewilligt; bei Ausländern sogar nur in drei Prozent der Fälle. Fazit: Die IV selbst hat die hohe Zahl der Rentner mit psychischen Erkrankungen mitverursacht.»

Und weiter:

«Im Klartext heisst das: Früher liess die Invalidenversicherung die psychisch Kranken im Regen stehen, und heute, wo eine Integration fast unmöglich ist, will man ihnen die Rente nehmen.»

Leider stolpert auch der Beobachter über die Komplexität des Themas und illustriert den Artikel mit einer komplett falsch übertitelten Grafik. Aus den in der Studie erhobenen «Vorbelastungen» der IV-RentnerInnen (wie beispielsweise familär psychiatrisch vorbelastete) werden auf einmal Gründe, wieso psychisch Kranke IV bekommen. Dabei stellt die Studie doch gerade fest, dass Renten aus psychischen Gründen aufgrund von Medizinischen bzw. Psychiatrischen Diagnosen verfügt werden. Und eine «familäre Belastung» ist nun mal keine Diagnose – sondern «nur» ein Riskofaktor für eine spätere psychische Erkrankung. Wie ein Kommentar unter dem Beobachterartikel völlig richtig bemerkt: IV-Rente wegen schwerer Kindheit – ein gefundenes Fressen für jeden SVP-Wahlkampfstrategen.

Die Originalgrafik aus der Studie gibt Aufschluss über die wirklichen Gründe für die Berentungen aus psychischen Gründen:

Diagramm - IV aus psychischen Gründen