«Supported Employment» wesentlich erfolgreicher als «First train, then place» (Aber was kümmert das das BSV)

In der Schweizer Zeitschrift für Psychiatrie & Neurologie 1/13 erschien ein lesenswertes Interview mit Dr. Holger Hoffmann (Universitäre Psychiatrische Dienste Bern und Soteria Bern) zum Thema «Nachhaltige Arbeitsplatzintegration für psychisch Kranke – Supported Employment versus pre-vocational Training».

Hoffmann führt aus, dass gemäss diversen Studien Supported Employment eine wesentlich nachhaltigere Integration als der «First train, then place» Ansatz ermöglicht: Nach zwei Jahren sind noch immer 45 Prozent in der freien Wirtschaft tätig, im Vergleich zu 17 Prozent beim pre-vocational Trainings-Ansatz. Der Unterschied wird nach fünf Jahren sogar noch deutlicher. Entsprechend deutlich fällt die Empfehlung 13 der S3-Leitlinien der DGPPN hierzu aus: «Zur beruflichen Rehabilitation von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen ist eine Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt anzustreben, sollen Programme mit einer raschen Platzierung direkt auf einen Arbeitsplatz des ersten Arbeitsmarktes und unterstützendem Training (Supported Employment) genutzt und ausgebaut werden.»

Trotz offensichtlicher Überlegenheit von Supported Employment gegenüber dem «First train, then place»-Ansatz wird letzterem in der Schweiz der Vorzug gegeben. Dies hat laut Hoffmann verschiedene Gründe:

  • Selbst Psychiater sind leider noch zu häufig dem Stufenleitermodell der Rehabilitation verhaftet, finden also, dass die Patienten schrittweise mit vorangehenden Trainingsmassnahmen auf die Arbeit in der freien Wirtschaft vorbereitet werden müssten, weil sie von einem direkten Einstieg überfordert seien. In der Praxis stellen diese pre-vocational Trainingsangebote häufig eine Unterforderung dar und sind entsprechend demotivierend. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass der Nutzen solcher Angebote sehr bescheiden ist. Dies ist den Psychiatern noch zu wenig bekannt.
  • Obwohl wissenschaftlich die Evidenz klar für das Supported Employment spricht, sind die gesetzlichen Grundlagen noch nicht umfassend geschaffen, um die Realisierung solcher Angebote zu fördern und finanzielle Anreize für die Unternehmen, zum Beispiel in Form von Steuererleichterungen, Subventionen und so weiter, zu gewährleisten
  • Anbieter der traditionellen pre-vocational Trainingsangebote empfinden das Supported Employment als eine Bedrohung ihrer Einrichtungen und betreiben ein entsprechendes Lobbying. Andererseits gehen auch zunehmend mehr Wiedereingliederungseinrichtungen dazu über, selbst «Job Coaching» anzubieten. Viele dieser Angebote erfüllen jedoch nur teilweise die Qualitätskriterien des Supported Employment, vor allem was die zeitlich unbefristete Begleitung durch den Job Coach betrifft. Dies hat wiederum negative Auswirkungen auf den Wiedereingliederungserfolg, was Wasser auf die Mühlen der Skeptiker ist.
  • Bisher fehlende Qualitätsleitlinien für Job-Coaching: Job Coaches müssen sehr gut qualifiziert sein. Idealerweise hat ein Job Coach eine psychiatrische Ausbildung und Berufserfahrung in der freien Wirtschaft. Wichtig ist das psychiatrische Wissen, um den psychisch Kranken überhaupt verstehen und dieses Wissen auch an den Arbeitgeber vermitteln zu können. Erfahrung in der freien Wirtschaft ist ebenfalls von Vorteil, um die Bedürfnisse des Arbeitgebers zu kennen. Sie sind also Brückenbauer zwischen diesen beiden Welten.

Und last but not least liefert das BSV mal wieder den Treppenwitz in der ganzen Angelegenheit:

  • Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat im Rahmen der Integrationsmassnahmen das Stufenleitermodell des pre-vocational Training im geschützten Rahmen mit der Schaffung von Belastbarkeits- und Aufbautrainings weiter ausgebaut.

Ganzes Interview als PDF.

50% weniger Neurenten aufgrund der 5. IV-Revision? Klingt gut, stimmt aber nicht.

Eins muss man den Kommunikationsfachleuten beim BSV ja lassen: Sie beherrschen ihr Handwerk. So wurde heute, just kurz vor der parlamentarischen Debatte der umstrittenen IV-Revision 6b die schon lange geforderte Evaluation zur 5. IV-Revision präsentiert. Motto: «Evaluation der 5. IV-Revision: Positive Zwischenbilanz».  Und weil natürlich kein Mensch Zeit (von Lust ganz zu schweigen) hat, die ganze Studie zu lesen, nahmen die Medien die frohe Botschaft in Form der SDA-Meldung brav auf. Nur in der Titelwahl unterscheiden sich die Artikel leicht. Die NZZ schreibt: «Mehr Menschen können eingegliedert werden» , die Basellandschaftliche Zeitung: «IV-Revision trägt Früchte: Mehr Leute haben wieder einen Job»  und das St. Galler Tagblatt: «Die 5. IV-Revision bewährt sich».

Einzig bei Radio DRS sind einige kritische Untertöne zu hören: 5. IV-Revision: Und es harzt doch bei der Eingliederung.

Der im grossen und ganzen vermittelte Eindruck ist jedoch: Friedefreudeeierkuchen. Den erzielt die SDA-Meldung u.a. mit folgendem Abschnitt: «Die Studie belegt gemäss BSV auch, dass die 5. IV-Revision zur Sanierung des hochverschuldeten Sozialwerks beiträgt. Die Zahl der neu zugesprochenen Renten ging im Vergleich zu 2003 um fast 50 Prozent zurück, und auch die Zahl der laufenden Renten nimmt ab.»

Beim BSV liest sich das ganze zwar etwas differenzierter: «Die positive Zwischenbilanz bestätigt, dass die 5. IV-Revision im Sanierungsplan für die IV eine wichtige Rolle spielt und den Umbau zu einer Eingliederungsversicherung massgeblich unterstützt. Im Zuge dieses ganzen Kulturwandels ist die Anzahl neuer Renten seit dem Jahr 2003 um fast 50 Prozent zurückgegangen(…).» Aber mal ernsthaft, liest irgendwer Mitteilungen zur IV differenziert? Was beim gemeinen Leser hängen bleibt, ist wahrscheinlich: 5. IV-Revision. Super Eingliederung.  50% weniger Neurenten. Voller Erfolg.

Schauen wir uns dazu mal eine BSV-Statistik vom Mai 2012 an (Vergrössern durch Klicken)

Bild 19

Da sind sie also, die um fast 50% reduzierten Neurenten. Eine kleine aber entscheidende Information fehlt hier allerdings: Die 5. IV-Revision trat erst 2008 in Kraft. Die Zahl der Neurenten verringerte sich im Vergleich mit 2007 jedoch um nur 18% und nicht um fast 50%. In der Studie ist denn auch zu lesen: «Die Neurentenquote der IV hängt nicht nur von der Eingliederungspraxis, sondern auch von der Entwicklung der Kontextbedingungen sowie von der Handhabung der Rentenprüfungen ab. Aufgrund der Studienergebnisse kann jedoch die Schlussfolgerung gezogen werden, dass von der verstärkten Eingliederungsorientierung des IV-Verfahrens nach der 5. IV Revision mittel- und langfristig bei ansonsten gleichbleibenden Bedingungen ein Beitrag zur Senkung der Neurentenquote erwartet werden kann. Im Rahmen der vorliegenden Studie war es allerdings noch nicht möglich, diesen Effekt zu quantifizieren.»

Also: Die Neurentenzahlen sind vor allem VOR der 5. Revision stark gesenkt worden und nicht durch verbesserte Eingliederung, sondern durch massiv strengere Zugangskriterien. Und über den effektiven Zusammenhang zwischen dem (vergleichsweise leichteren) Rückgang der Neurenten seit der 5. IV-Revision und der verbesserten Eingliederung kann zum jetztigen Zeitpunkt laut den Studienautoren noch nichts gesagt werden. Man vermutet jedoch, dass man in Zukunft wahrscheinlich gewisse Effekte sehen würde.

Soviel einmal dazu. Zu den ganzen restlichen Erkenntnissen der Studie später mehr.

Der Propaganda-Anlass

Beim Lesen der offiziellen Mitteilung zur gestrigen Medienkonferenz «Arbeitgeber und IV gemeinsam für die Eingliederung von Zimmerpflanzen» musste ich ja schon ein bisschen schmunzeln:

«Der Gastgeber der Medienkonferenz, André Tobler, Geschäftsführer von Tobler Protecta AG in Ipsach, führte das praktische Beispiel seiner Firma an. Die IV-Stelle Bern habe die  Anstellung von zwei Menschen mit Behinderung und ihre Integration in die 17-köpfige  Belegschaft ermöglicht. Dieser Schritt wirke sich klar positiv auf das Betriebsklima aus, und die Produktivität leide nicht darunter.»

Ganz so, wie man das von anständigen Topfpflanzen eben erwartet.

Weniger geschmunzelt habe ich über die Zahl der 5400 im letzten Jahr «erfolgreich Eingegliederten», die in allen Medien aufgegriffen wurde und als Illustration dafür dient, dass das doch mit den 17’000 einzugliedernden IV-Bezügern gar kein Problem darstelle. Selbstverständlich ist es toll, dass 5400 Menschen trotz ihrer gesundheitlichen Einschränkungen eine neue Stelle gefunden haben. Es handelt sich hierbei allerdings zum grössten Teil nicht um langjährige IV-Bezüger, sondern um Menschen, die aufgrund der mittels der 5. IV-Revision eingeführten Früherfassung bei der IV gemeldet wurden (Die Früherfassung richtet sich laut IVG an Personen, die während mindestens 30 Tagen ununterbrochen arbeitsunfähig waren, oder innerhalb eines Jahres wiederholt Kurzabsenzen aufweisen). Da sollte dann auch einfach mal die leise Frage erlaubt sein, in wievielen Fällen, der vorherige Arbeitgeber diesen Menschen gerade aufgrund ihrer Erkrankung gekündet hat…?
Bei immerhin 53% aller «Eingliederungen» konnte der bisherige Arbeitsplatz erhalten bzw. eine neue Stelle in der selben Firma angetreten werden (auch hier stellt sich die Frage, in wievielen Fällen war die Intervention der IV überhaupt notwendig?). Insgesamt konnte die IV(?) im Jahr 2011 rund 11 530 Personen am neuen oder alten Arbeitsplatz «erfolgreich eingliedern».

Man kann ja nicht immer nur meckern, und insgesamt ist es ja schön, dass die Sache mit der Früherfassung und Eingliederung so gut klappt. Ich möchte einfach mal anmerken, dass diese Zahlen auch zeigen, dass die Anpassung eines bestehenden Arbeitsplatzes in vielen Fällen möglich ist und die Arbeitgeber für solche Lösungen früher offenbar weniger bereit waren. Denn die hohe Zahl der IV-Fälle haben nicht ausschliesslich diese «IV-Fälle» selbst verursacht.

Aber sowas sagt man an so einem Anlass natürlich nicht, denn es geht ja darum, die Arbeitgeber zu umwerben. Und darum, die eigene «Leistung» ins beste Licht zu rücken, deshalb hat Herr Ritler auch nochmal das Märchen von den «nur» 300 IV- Bezügern, die nach Aufhebung ihrer Rente in der Sozialhilfe landen, erzählt. Ehrlich, das wird nicht wahrer, wenn man es nur oft genug wiederholt (Vor einem Jahr hat Herr Rossier das selbe an einer PK erzählt, es gab mal eine entsprechende SDA-Meldung, verschiedene IV-Mitarbeiter nutzen die Zahl in ihren Powerpointpräsentationen, aber immerhin gabs dazu auch eine kritische Interpellation im Parlament).

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Also an dieser Stelle deshalb ein Exkurs zu diesem oft zitierten Monitoring (für Querleser: nach dem Trennstrich unten geht’s wieder um die Medienkonferenz): Das BSV behauptet anhand der Ergebnisse des Monitoring SHIVALV über die Übergänge zwischen den sozialen Systemen, dass bei rund 2500 jährlich aufgehobenen IV-Renten «nur» rund 300 Personen pro Jahr von der IV in die Sozialhilfe wechseln. Effektiv sind dies aber nur diejenigen, die «ganz wechseln» also gar keine IV mehr erhalten. Insgesamt beziehen laut der Daten aus dem Monitoring nämlich 1900 Personen pro Jahr NEU Sozialhilfe, die im Vorjahr nur IV bezogen haben, hierbei dürfte es sich wahrscheinlich oftmals um Personen handeln, deren IV-Renten wegen (angeblich) verbesserter Gesundheit gekürzt wurden. Normalerweise sollten IV-Bezüger keine SH beziehen müssen, wenn allerdings jemand zb (neu) eine 50% Rente erhält und auch die EL eine 50% Erwerbsfähigkeit anrechnet, kann ein gleichzeitiger Bezug von IV und SH vorkommen (und wird sich mit der IV-Revision 6b noch massiv verschärfen).

Des weiteren betrachtet das Monitoring den Wechsel nur über den Zeitraum eines Jahres (erfasst werden nur diejenigen Personen, welche im Vorjahr eine IV bezogen haben, nicht aber solche, deren Rente vor zwei oder drei Jahren aufgehoben wurde). In der Regel dauert es länger als ein Jahr, bis jemand sein ganzes Erspartes aufgebraucht, evtl. Haus/Auto ect. verkauft hat und nur noch 4000.- Vermögen besitzt. Viele werden zwischenzeitlich möglicherweise auch von Angehörigen finanziell unterstützt. Wenn jemand aber nicht «direkt» von der IV in die SH wechselt, wird er im Monitoring nicht mehr als «ehemaliger IV-Bezüger» geführt. Da er ja vor mehr als einem Jahr IV bezogen hat, er ist dann ein ganz «normaler» Sozialfall.

Schlussendlich werden diejenigen, die zwar gesundheitlich beeinträchtigt sind, aber aufgrund der strikten IV-Praxis gar nie eine Rente bekommen haben und deshalb direkt (oder auch etwas später) in der Sozialhilfe landen, in dieser Untersuchung nicht ausgewiesen. Dies dürfte der häufigste Fall sein, da die IV bisher bestehende Renten nur aufheben konnte, wenn sich der Gesundheitszustand angeblich verbessert hat (oder eine Medas dies ähem «bescheinigt» hat. Mit der am 1.1. 2012 in Kraft getretenden IV-Revision 6a dürfen Renten aufgrund von pathogenetisch-ätiologisch unklaren syndromalen Beschwerdebilder aber auch ohne Verbesserung des effektiven Gesundheitzustandes aufgehoben werden.

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Auch die Arbeitgeberseite hat den Anlass ausgiebig als Propagandaplattform benutzt, so zum Beispiel der Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbandes, Hans-Ulrich Bigler (FDP), der seine Rede mit folgenden Worten begann: «Die Schweizer KMU handeln in hohem Masse sozialverantwortlich. Viele Gewerbler nehmen lieber einen finanziellen Verlust in Kauf, als dass sie in schwierigen Zeiten Mitarbeitende auf die Strasse stellen.»

Später folgte eine Breitseite gegen Quoten («schädliche Eingriffe in die unternehmerische Freiheit, nicht zielführend»), ein Plädoyer gegen eine Verlängerung der Zusatzfinanzierung («der sgv wird sich mit allen Mitteln dagegen zur Wehr setzen»), sowie eines für die IV-Revision 6bZentral dabei ist, dass die geplante Umstellung des Rentensystems auch auf laufende Renten angewendet wird. Leider hat der Ständerat hier ein völlig falsches Signal gesetzt, indem er alle bisherigen Renten unter Schutz stellte»), noch etwas generelles IV-Bashing («Wichtig ist auch, dass die IV in allen Bereichen sehr sparsam mit ihren Mitteln umgeht. Da erkennen wir nach wie vor ein erhebliches Verbesserungspotential. So stören wir uns beispielsweise daran, dass im Bereich der Hörgeräte die Pauschalbeträge auch dann voll ausbezahlt werden, wenn die benötigten Geräte weniger kosten. Wer es richtig zu drehen weiss, kann somit bei der IV neben einem Hörgerät noch einen Barbetrag abholen. Unverständlich ist für uns auch, dass die IV Hörgeräte bezahlt, die im Ausland eingekauft werden. Dies gefährdet nicht nur Arbeitsplätze in der Schweiz (unter Umständen auch solche von Behinderten), sondern entzieht der IV auch Steuern und Lohnbeiträge.»).

Und weils ja eigentlich um die Eingliederung ging (wirklich?) noch etwas Peitschenknallen für die Topfplanzen: «Behinderte lassen sich nur dann eingliedern, wenn sie auch wirklich arbeiten wollen und gewillt sind, ihre Einschränkungen durch eine hohe Einsatzbereitschaft zu kompensieren. Bei den meisten Behinderten ist dies der Fall. Leider gibt es aber auch die anderen. Wir hören immer wieder, dass es Plätze für Behinderte gebe, dass es aber nicht gelinge, diese befriedigend zu besetzen. Seitens des sgv erwarten wir, dass sich alle Betroffenen wirklich darum bemühen, im Erwerbsprozess zu verbleiben oder dorthin zurückzukehren. Dort wo dieser Wille fehlt, müssen härte-
re Sanktionen – insbesondere Rentenkürzungen – ergriffen werden.»

(Wir erinnern uns: Herr Bigler findet, Quoten sind böööööse – soviel zum Thema «Sanktionen für fehlenden Willen»… Ein kurzer Blick auf den Smartspider von Herrn Bigler spricht im Übrigen Bände)

Ähem ja, soviel dazu. Wer noch nicht genug hat, kann die ganzen Referate und Statistiken auf der BSV-Seite (auf der rechten Seite) herunterladen.

Nachtrag: Und neben der ganzen Propaganda wär’s vielleicht mal ganz klug, die Bachelorarbeit von Janine Hess (Hochschule Luzern – Soziale Arbeit) zu lesen. Sie beschäftigt sich mit der Frage, unter welchen Bedingungen Menschen
mit somatoformen Schmerzstörungen zurück in den regulären Arbeitsmarkt finden
. Im der zweiten Hälfte der Arbeit sind viele Zitate der in der Region Luzern befragten Unternehmer zu lesen. Ich sags mal so: Deren Bereitschaft, langjährige IV-Bezüger mit Schmerzstörungen einzustellen, bewegen sich in eher engen Grenzen. So zuckerwattenrosa, wie das offiziell von IV und Arbeitgeberverbänden gezeichnete Bild ist die Realität nämlich leider nicht.

Das BSV «begründet» die Denunziationsformulare

Blogleser Cristiano Safado hat mal beim BSV bezüglich der auf den Webseiten verschiedener IV-Stellen aufgeschalteten «Denunziationsformulare» nachgefragt:

Betrifft: Aufforderung zum anonymen Denunziantentum
http://ivinfo.wordpress.com/2011/08/06/denunzieren-2-0 Sind wir bereits so weit, dass auch die IV zu solchen Machenschaften aufrufen muss?
Mit freundlichen Grüssen
Cristiano Safado

Herr Kocher, der Leiter des Rechtsdienstes der Invalidenversicherung hat dazu geantwortet:

Sehr geehrter Herr Safado

Ihr untenstehendes Mail wurde uns zuständigkeitshalber zur Beantwortung
zugestellt und wir nehmen wie folgt Stellung dazu.

Das Ziel der IV muss es sein, Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen wenn immer möglich zu befähigen, ihren Lebensunterhalt durch eigene Arbeit, eigenes Einkommen zu bestreiten. Dazu stehen der IV vielfältige Eingliederungsmassnahmen zur Verfügung. Sollte dies auf Grund der schwere und den Auswirkungen der gesundheitlichen Einschränkungen auf die Arbeits- bzw.- Erwerbsfähigkeit nicht möglich sein, so gilt es den Anspruch auf Rente zu
prüfen und der Person die ihr zustehende Invalidenrente auszurichten.

Was die Rechtmässigkeit der IV-Rente angeht, so können wir Ihnen versichern,
dass die IV bzw. die IV-Stellen alles unternehmen, damit nur diejenigen
Personen eine Leistung, eine Rente der IV erhalten, die auch tatsächlich einen
Anspruch darauf haben. Diesbezüglich hat die IV in den letzten Jahren grosse
Anstrengungen unternommen und verfügt heute auch über die notwendigen
Instrumente (z.B. eigene, speziell ausgebildete Versicherungsärzte). Das
Resultat dieser Anstrengungen ist eine stetig sinkende Anzahl von Neurenten.

Seit drei Jahren hat die IV auch ein wirksames Betrugsbekämpfungs-management aufgebaut und geht auch konsequent gegen Versicherungs-missbrauch vor. Sofern die IV feststellt, dass jemand zu Unrecht eine Rente bezogen hat, so wird die Rente sofort eingestellt und eine Rückforderung der zu Unrecht bezahlten Rentenbeträge eingeleitet. Je nach Fall wird unter Umständen sogar eine Strafanzeige eingereicht. Die entsprechenden Abklärungen, welche als Grundlage für eine mögliche Einstellung der Rente dienen, müssen sorgfältig und korrekt geführt werden.

Eine denkbare Quelle von Hinweisen auf möglichen Versicherungsmissbrauch sind Hinweise aus der Bevölkerung, dem Bekanntenkreis, ja sogar der Familie.
Dementsprechend stellen die IV-Stellen die entsprechenden Mittel und
Möglichkeiten zur Verfügung, und dazu gehören die von Ihnen aufgezeigten
Formulare im Internet. Wie die Praxis zeigt, führen solche Hinweise durchaus zu
Aufhebungen von Renten, die zu Unrecht ausgerichtet werden (vgl. beiliegende
Pressemitteilung zur Betrugsbekämpfung in der IV 2010).

Freundliche Grüsse

Ralf Kocher, Fürsprecher
Leiter Rechtsdienst

Eidgenössisches Departement des Innern
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV
Geschäftsfeld IV

Gestern haben wir in der Sonntagspresse gelernt, dass die SVP über geschätze 200 Millionen in ihrer Kriegskasse «Stiftung für bürgerliche Politik» verfügt und gerne mal dem einen oder anderen CVP-Politiker Geld und Karrierechancen für einen Parteiübertritt zur SVP anbietet. Hat dem SP-Mitglied Kocher vielleicht auch schon mal irgendwer irgendwas angeboten? Im Interview mit dem Rechtsanwalt Massimo Aliotta hatte Kocher jedenfalls auch schon interessante Positionen vertreten.

Oder kriegt das BSV seine Order sowieso direkt von der Economiesuisse über deren Rolle als Strippenzieherin im Schweizer Parlament die Sonntagszeitung gestern einen sehr lesenswerten Artikel veröffentlicht hat? (Artikel ist leider bei der Sonntagszeitung nicht mehr online, aber hier nachzulesen – runterscrollen bis: Sonntagszeitung 21.8.11 – Die Strippenzieher).

Die belehrende pseudoerklärende Art und Weise in der das BSV jeweils auf Fragen antwortet bzw. eben gerade explizit nicht antworte (Erkennt in der obigen Antwort von Kocher jemand eine Erklärung, weshalb die Denunziations-formulare zwingend anonym sein müssen?) die hinterlässt jedenfalls ein irgendwie ungutes Gefühl. In etwa das Gefühl von: Liebe Damen und Herren beim BSV, wollen Sie uns ver… auf den Arm nehmen?

Und bezüglich der «sorgfältigen und korrekten» Abklärungen dürfen dann auch gewisse Zweifel erhoben werden, wenn drei Viertel (120 Menschen) der im letzten Jahr von Detektiven überwachten IV-Bezüger ihre IV-Rente tatsächlich zu Recht beziehen. Im Jahr 2009 hatte sich der Verdacht noch bei einem Drittel der Fälle bestätigt. Die oft gehörte Polemik, wenn man nur mehr IV-Bezüger überprüfen würde, würde man sehen, dass die Betrugsquote noch viiiel höher läge, stimmt also genau nicht: Je mehr IV-Bezüger man verdächtigt und überprüft, desto niedriger wird dabei offenbar die «Erfolgsquote».

Nichtsdestotrotz sollen mit der IV-Revision 6b Renten alleine auf Betrugsverdacht hin eingestellt werden können.

Einmal Salto rückwärts à la Ritler

Als Stefan Ritler im März diesen Jahres im Tagesanzeiger «Arbeit als die beste Ablenkung von Schmerzen» pries und sich daraufhin die Kommentierenden empörten, der IV-Chef wäre ein Zyniker erster Güte, da schrieb ich in einem Artikel, dass nicht unbedingt Ritler der Zyniker wäre, sondern vielmehr die politischen Vorgaben, die er zu verteidigen hätte, ziemlich zynisch wären. Ich schrieb auch, dass Ritler keinen einfachen Job hat, denn egal was er sagt, von irgend einer Seite wird er garantiert kritisiert.

Heute also mal von meiner Seite. Es wurde da ja am 3. Mai diese BSV-Studie veröffentlicht, die mich – zumindest im Geiste – zum Singen brachte: Es war die Studie von Niklas Baer über schwierige bzw. psychisch kranke Mitarbeiter, in der konstatiert wurde, dass die IV-Stellen die Arbeitgeber im Bezug auf den Umgang mit psychisch kranken Mitarbeitern sagen wir mal… leicht suboptimal beraten. Falls die IV denn überhaupt zur Beratung beigezogen wird, was in den allermeisten Fällen von den Arbeitgebern nicht mal in Betracht gezogen wird, da sie die IV in dieser Hinsicht (und dies offenbar durchaus gerechtfertigt) nicht für besonders kompetent halten.

Das sind jetzt nicht unbedingt die besten Vorrausetzungen für die Eingliederung von 17’000 IV-Bezügern in den Arbeitsmarkt – denn dabei dürfte es sich bei einem ziemlich grossen Prozentsatz um Menschen mit psychischen Problemen handeln.

Es ist ja irgendwie schon klar, dass man als IV-Chef nicht sagen kann: «Hm ja also ehrlich gesagt, wir wissen schon, dass das mit der Eingliederung speziell von psychisch Kranken irgendwie nicht so rund läuft, wie wir das der Bevölkerung immer verkaufen. Und das mit dem 17’000 Einzugliedernden, ganz ehrlich… so richtig überzeugt sind wir selbst auch nicht, ob das klappt. Das macht aber eigentlich nichts, denn unser primäres Ziel als IV mit einem zweistelligen Mia Defizit ist vor allem die Ausgliederung von möglichst vielen IV-Bezügern aus der IV, das mit der Eingliederung in den Arbeitsmarkt, das ist eher so – naja, sagen wir mal «nice to have…»

Kann man natürlich als IV-Chef definitiv nicht sagen. Schon klar. Deshalb sagt man immer nur soviel, wie man grad zugeben muss. Das sieht dann in der Praxis so aus, dass die obenerwähnte BSV-Studie über die massiven Probleme bei der Integration von psychisch kranken Mitarbeitern (Zur Erinnerung: in 9 von 10 Fällen wird ein solches Arbeitsverhältnis früher oder später durch den Arbeitgeber aufgelöst) laut FoP-IV zwar schon im Januar 2011 hätte publiziert werden sollen – dies auf ganz wundersame Weise aber erst im Mai 2011 geschah.

Und ganz zufälligerweise wurde zwischen dem geplanten und dem effektiven Erscheinungstermin der Studie eine sehr heftige parlamentarische Diskussion darüber geführt, ob eine gewisse Schlussbestimmung, die die Integration den Ausschluss von IV-Leistungen für rund 17’000 Menschen mit vorwiegend psychischen Problemen vorsieht, nun rechtens sei oder nicht. Und als die IV-Revision 6a (inklusive der Schlussbestimmung) dann unter Dach und Fach war und auch der Zeitrahmen für ein Referendum sich schon seinem Ende zuneigte; da befand man dann beim BSV, man könnte es nun doch wagen, diese Studie zu veröffentlichen.

Allerdings wurden die Studienergebnisse nicht etwa mit einer offiziellen Medienmitteilung aus Bern kundgetan, wie man das sonst so kennt von anderen BSV-Studien. An die ganz grosse Glocke hängen wollte man das dann lieber doch nicht, also wurden die Studienresulate in einem Lokalanlass vom Arbeitgeber-verband Basel vorgestellt (Da bei der Studie  – aus organisatorischen Gründen – hauptsächlich Arbeitgeber aus der Region Basel befragt worden waren). Die Verteter des BSV hielten sich bei diesem Anlass sehr dezent im Hintergrund. Und wie das so ist bei Lokalanlässen, da berichten dann auch nur die lokalen Medien darüber. Dachte man sich wohl beim BSV. Und als das Regional-journal Basel von Radio DRS von einem vernichtenden Studien-ergebnis für die IV sprach – so hörte man das immerhin nicht in der ganzen Schweiz.

Kaum ein überregionales Medium berichtete über die Studie oder fragte beim BSV genauer nach und wenn doch – so zum Beispiel Eric Breitinger in der Zeitschrift Saldo vom 25. Mai 2011 – dann hiess es von Seiten Ritlers: Man würde bei der IV keine konkreten Konsequenzen ziehen und ausserdem sei «Die Studie vor allem regional aussagekräftig». Das dürfte dann wohl die IV-Stellen Leiter der beiden Basel sehr freuen… Denn schliesslich hiesse das ja, nur die IV-Stellen in Basel seien inkompetent, alle anderen, die machen die Arbeit schon gut… Und das, wo ausgerechnet in der Einleitung zum Jahresbericht der IV-Stelle Basel Stadt folgendes zu lesen ist: «Die von einer gesundheitlichen Beeinträchtigung Betroffenen aus allen Alterskategorien sind aufgefordert, mit ihrer Kraft, ihrer Motivation und mit ihren Möglichkeiten im Erwerbsleben weiter zu bestehen oder einen Weg dorthin zurückzufinden. Wir begegnen in unserem Alltag bei der IV-Stelle diesen Menschen und sehen die schwierigen Situationen, die sie zu meistern haben. Für einmal möchte ich an erster Stelle meinen respektvollen Dank an diese Versicherten richten, die ernsthaft und im Rahmen des Zumutbaren Vieles auf sich nehmen.» Und ebendiese IV-Stelle Basel soll also ihre Arbeit bezüglich der Eingliederung soviel schlechter machen, als beispielsweise die Kollegen von der CSI-IV Stelle Aargau? Hm.

Mittlerweile hat aber die Basler Nationalrätin Silvia Schenker (SP) eine Interpellation vorbereitet, in der sie vom Bundesrat wissen möchte, welche Schlüsse er aus den Studienresultaten zieht. Und was er zu tun gedenke, um die Integration von Menschen mit psychischen Problemen in den Arbeitsmarkt besser zu fördern. Und so haben es die unliebsamen Studienergebnisse unter dem Titel Ein «höchst bedenkliches Zeugnis» für die IV doch noch ins Newsnetz geschafft und Ritler spricht nicht mehr von einem «nur regional aussagekräftigen Studienergebnis» sondern «er will das Ergebnis der Studie nicht schönreden». Und ausserdem: «Wir haben das Problem erkannt und wollen an der Front mehr tun».

Man darf gespannt sein. Fast noch lieber als diese Ankündigung wäre mir ja,  man würde einfach mal alle PR-Fachleute aus dem BSV verbannen. Auf dass die Aussagen von dort einfach mal von Anfang an klar, deutlich, der Wahrheit entsprechend und für jeden verständlich wären. Ja, ich weiss, dass das nicht realistisch ist, und ja, ich verstehe auch die Gründe für Ritlers Art der Kommunikation, weil die ganze Angelegenheit natürlich – natürlich – hochpolitisch ist. Trotzdem wünschte ich mir, es wäre anders. Und wünschen, das wird man ja noch dürfen…

Fliegende MEDAS-Gutachter aus Deutschland

Die Missstände bei den MEDAS sind ein mehr als ergiebiges Thema. Und der Tagi-Journalist René Staubli lässt zum Glück nicht locker. Je mehr er recherchiert, desto schiefer wird das Licht, das auf die IV und das BSV fällt. Heute schreibt Staubli über die Fliegenden Gutachter aus Deutschland: Die fliegenden IV-Gutachter reisen an, treffen den Klienten, verfassen den Bericht für die IV, kassieren und reisen wieder ab.

Da erhält die oft gehörte Polemik «Die Ausländer sind Schuld, dass die Schweizer keine IV-Leistungen erhalten» doch mal eine ganze neue Bedeutung… (Wobei natürlich ganz klar festzustellen ist: Diese Praxis wird von den Schweizer Gutachterinstituten praktiziert und von den Schweizer Behörden bisher sehr wohlwollend geduldet – Im Prinzip alles wie immer: Die Ausländer machen die Scheiss-Jobs, die die meisten Schweizer nicht machen wollen…). Notabene besitzen die deutschen Ärzte natürlich auch in diesen Fällen mal wieder keine Berufsausübungsbewilligung für die Schweiz.

Interessant auch die E-Mail einer Versicherung vom 28. Oktober 2003, die dem TA vorliegt, dort schreibt ein Sachbearbeiter einem andern: «Der Neuropsychologe (. . .) hat beim Inselspital gekündigt und wird mit Dr. med. Rüdiger Brinkmann am 1. November 2003 die eingangs erwähnte Gutachtenstelle eröffnen. Sowohl bei (. . .) als auch beim Psychiater und Neurologen Dr. Brinkmann handelt es sich um zwei senkrechte Mannen, die Garanten für eine objektive Begutachtung sind, und zwar auf eine Weise, die nicht den Geschmack eines jeden Geschädigtenanwalts finden wird . . .»

Bleibt zu hoffen, dass Herr Staubli noch fleissig weiterrecheriert. Da gibt’s noch einiges aufzudecken würde ich mal sagen…

«Die IV-Verfahren sind eine Entmündigung des Bürgers»

Einige Auszüge aus einem Streitgespräch zwischen Ralf Kocher*, Leiter Rechtsdienst IV, Bundesamt für Sozialversicherungen und Massimo Aliotta, Rechtsanwalt. Publiziert wurde es im Plädoyer 3/09 unter dem Titel «Die IV-Verfahren sind eine Entmündigung des Bürgers». Der ganze Artikel ist auf der Webseite von Massimo Aliotta als PDF downloadbar.

Kocher: Die Unabhängigkeit der Rad wie auch der Medas ist im Abklärungsverfahren der IV gegeben. Das wird auch immer wieder von den Gerichten bestätigt.
Aliotta: Das ist falsch. Tatsache ist: Rad-Ärzte sind IV-Ärzte und die Medas beziehen ihre Aufträge hauptächlich von der IV. Das macht sie von der IV abhängig.
Kocher: (…) Zweifelt eine Versicherter an der Qualität eines Medas-Gutachtens, steht es ihm frei, ein eigenes Gutachten in Auftrag zu geben.
Aliotta: Ein komplexes Parteigutachten kostet bis zu 20’000 Franken (…) Zudem hat in der Regel ein Parteigutachten im Verfahren nicht den selben Stellenwert wie ein Medas-Gutachten.
Kocher: Solange die Gerichte – in die wir vollstes Vertrauen haben – nicht intervenieren, sehe ich kein Problem (…)

……………….

Kocher: (…) einen Automatismus «IV-freundliche-Gutachten gleich mehr Aufträge» suggerieren zu wollen halte ich für unhaltbar(…).
Aliotta: Ein Beispiel: 2006 erstellte die Medas Zentralschweiz 352 Gutachten. 2007 waren es 48. Grund: Der Chefarzt (Anmerkung: Dr. Jörg Jeger) hatte sich kritisch über die bundesgerichtliche Rechtsprechung geäussert, die somatoforme Schmerzstörungen von Leistungen ausschliesst. Das sei eine unrechtmässige Intervention in den medizinischen Bereich. Danach wurde die Medas von der IV geschnitten.
Kocher: Das ist eine Behauptung. Ein Blick in die Statistik zeigt, dass auch andere Medas nicht auf die im Vertrag vorgesehene Richtgrösse an Gutachten kommen(…)

……………….

Kocher: Das einzelne Versicherte aufgrund eines Gesundheitsschadens meinen, zwingend Anspruch auf eine Rente zu haben, kann ich nachvollziehen. Die Abklärungen der IV ergeben aber eben oft ein anderes Resultat (…)
Aliotta: (…) Es ist rechtsstaatlich bedenklich, dass eine Verwaltung von A bis Z, inklusive Beschwerdeverfahren, darüber befindet, was gut für den Bürger ist.
Kocher: (…) Das Hauptproblem sind nicht die Mitwirkungsrechte, sondern das grosse Misstrauen gegenüber der IV-Verwaltung. Dies hängt nicht zuletzt damit zusammen, dass Anwälte potentiellen Klienten suggerieren, sie bräuchten von Anfang an einen Rechtsvertreter, sonst seien sie chancenlos. 2008 obsiegte die IV vor kantonalen Gerichten in achtzig, vor Bundesgericht in 90% der Fälle.

……………….

Kocher: Die Verwaltung muss umsetzen, was der Gesetzgeber beschliesst. Dass anders als bei anderen Sozialversicherungen in der IV die eingeschränkte Kognition gilt, mag unschön erscheinen.
Aliotta: Nicht nur unschön, sondern skandalös und eine direkte Folge der Scheinavlidenkamapagne der SVP. Diese Partei hat es verstanden, in der Schweiz ein politisches Klima zu schaffen, in dem die Verfahrensrechte der Versicherten massiv eingeschränkt wurden.

*Ralf Kocher ist übrigens Mitglied der SP. Jawohl SP, ohne V in der Mitte. Sollten vielleicht mal ein bisschen von der Staatsgläubigkeit wegkommen, die Damen und Herren Genossinnen und Genossen.

EDI reagiert nicht auf Aufsichtsbeschwerde der Rechtsberatungsstelle für Unfallopfer und Patienten

Es ist ja nun nicht so, dass die fragwürdige Praxis bei den IV-Gutachtern oder beim Bundesgericht bisher niemandem bekannt gewesen wäre. Ärzte wie Juristen äussern sich diesbezüglich seit Jahren immer wieder kritisch in ihren Fachpublikationen. Nur dringt davon eher selten etwas an eine breitere Öffentlichkeit. Und die Zeitungen schreiben weiterhin lieber reisserische Stories über IV-Betrüger als über von der IV Betrogene, wobei man davon ausgehen darf, dass die Zahl der Zweiteren mittlerweile die Zahl der Ersteren deutlich übersteigen dürfte.

Im einer grösseren Öffentlichkeit Verborgenen gibt es sie aber, die Kritik an der gängigen Praxis. Besonders treffend hat sie der Cartoonist Igor Kravarik im Bulletin 01/2010 der Kanzlei des Rechtsanwaltes Dieter Studer dargestellt (Publikation mit freundlicher Genehmigung von Dieter Studer und Igor Kravarik):rechts sitzt ein mann im Rollstuhl der augeschienlich serh krank ist. neben Ihm steht ein Herr in Anzug, der ein Täfelchen am revers trägt, auf dem steht  IV/UV. Er hält hat eine handpuupe, die einen doktorkittel trägt. die handpuupe sagt zum Mann im Rollstuhl: gratuliere! Sie sind voll arbeitsfähig! Im hindergrund des Bildes sieht man einen Hausarzt, der gefesselt und geknebelt ist.Auch die Rechtsberatungsstelle UP für Unfallopfer und Patienten, hat vor knapp einem Jahr beim EDI (also Herrn BR Burkhalter) eine Aufsichtsbeschwerde gegen das Bundesamt für Sozialversicherungen eingereicht. Gegenstand der Beschwerde ist, dass die Rechtssprechung Gutachten von wirtschaftlich von der IV stark abhängigen Gutachtern so behandelt, als ob sie von komplett unabhängigen Gutachtern erstellt worden wären. Dass die Gutachter sehr wohl von der IV (den RAD-Ärzten) beinflusst werden, wird in der Aufsichtsbe-schwerde anhand eines konkreten Beispiels aufgezeigt. Auch aufgezeigt wird, was mit denjenigen Gutachtern geschieht, die sich einer solchen Beeinflussung verweigern: Sie bekommen nämlich keine Gutachteraufträge mehr zugeteilt.

Die Aufsichtsbeschwerde datiert vom 25. Juni 2010. Bis heute hat das EDI dazu keine Stellung bezogen.

Man fragt sich, was da in den geheimen (und offenbar eng nebeneinander-stehenden) Gifttöpfen von BSV, EDI und Bundesgricht hinter den Kulissen zusammengebraut wird. Transparenz sieht jedenfalls anders aus.

Ausländer stützen unsere Sozialwerke

Vor der Ausschaffungsinitiative stellte SVP-Nationalrätin Natalie Rickli propagandamässig munter die Sozialhilfe- und IV-Bezugs(nicht Betrugs!)quote von Ausländern auf die selbe Stufe wie Schwerverbrechen.

Und keiner hat sich je berufen gefühlt, sich dazu kritisch in der Öffentlichkeit zu äussern – und nun just einen Tag nach der Abstimmung sendet das Wirtschafts-magazin ECO einen Beitrag der aufzeigt, dass die Ausländer in der Schweiz insgesamt mehr Beiträge in die Sozialversicherungen AHV und IV einzahlen (26,7 Prozent), als sie Leistungen (17,9 Prozent) daraus beziehen. Inbesondere bei der AHV ist der Unterschied frappant, doch auch bei der IV bezahlen Ausländer 26,7 Prozent und beziehen nur 25,6 Prozent der Leistungen.

Mich würde ja wirklich mal interessieren, wer in der ECO-Redaktion sich dermassen vor dem Vorwurf der «Linken Propaganda» gefürchtet hat, dass man sich nicht getraut hat, diesen Beitrag vor der Abstimmung zu senden. Das sind ja wohl keine ach so neuen Erkenntnisse, die man nicht auch schon vorher in Erfahrung hätte bringen können – insbesondere das (nicht besonders überzeugende) Interview mit BSV-Chef Yves Rossier bringt nichts Neues ans Licht, dass man nicht schon lange vorher gewusst hätte: Ja es gibt Betrug, er ist aber minimal, und wir kontrollieren die IV-Anträge von Türken und Jugoslawen viel stärker als andere, weil sie eine erhöhte Bezugs- (nicht Betrugs)quote aufweisen und konnten dadurch deren Anteil bei den Neurenten schon massiv senken. Bitte wie? Dazu gab’s doch eine BSV-Studie, die genau die Gründe aufzeigt, warum die Quote bei diesen Gruppen höher ist (niedriger qualifiziert, oft schwere körperliche Arbeit ect.?) und trotzdem hält es Rossier nicht für notwendig, die Resultate dieser Studie zu erwähnen, sondern sagt einfach: wir lösen das Problem, indem wir Jugoslawen und Türken bei der Renten-zusprechung strenger behandeln als alle anderen…?

Auch der einführende Beitrag, der Betrugsvorwürfe aufgreift, wiederholt mal wieder die Mär von den angeblich 550’000 Franken um die der Arzt aus Pristina die IV betrogen haben soll (60’000 Franken waren das).

Und noch ein kleines Detail am Rande: Anfang November wurde der Presse eine erfolgreiche Betrugsbekämpfung mit 240 Betrügern präsentiert. Im Eco-Beitrag spricht man nun von 180 gestrichenen Renten… heisst wahrscheinlich, dass bei 60 Fällen der Betrug schon bei der Anmeldung aufflog, die Betrüger also gar nie IV-Bezüger waren – ergo von den IV-Beziehenden ein noch kleinerer Ansatz wirkliche Betrüger sind, als mit der Aussage «240 IV-Betrüger» suggeriert wurde. Aber mit der Eins vornedran hätte das ja noch kümmerlicher ausgesehen… Edit, 30. November 2010: Titus und Cristiano Safado haben mich in den Kommentaren darauf aufmerksam gemacht, dass die Aufhebung von 180 Vollrenten bereits in der Pressemitteilung zur Betrugsbekämpfung erwähnt wurde. Mea culpa.

Grad entdeckt: Titus von der Augenreiberei schreibt auch über den ECO-Beitrag und meint völlig zurecht: «Der Anteil an Beiträgen an die AHV/IV seitens ausländischer Bevölkerung hat eigentlich nichts mit Betrugsfällen zu tun. Warum in diesem Beitrag ein Link zu einem Betrugsfall gemacht und dann die Schlussfolgerung gezogen wird, dass die ausländische Bevölkerung trotzdem mehr einbringe als brauche, ist unerklärlich.»

Betrugsverdacht soll genügen, um Renten vorsorglich einzustellen

Um nochmal auf etwas aus dem letzten Artikel zurückkommen, was meines Erachtens nicht unter den Tisch fallen gelassen darf: 944 IV-Bezüger wurden vom BSV ungerechtfertigterweise des Betrugs verdächtigt. Und 60 IV-Bezüger wurden mittels Detektiven observiert, obwohl sie ihre IV-Rente rechtmässig beziehen. Und nun führe man sich folgenden Abschnitt aus der Botschaft zur IV-Revision 6b zu Gemüte:

«Im Rahmen der praktischen Erfahrungen der IV hat sich in der Folge gezeigt, dass bei gewissen Verfahrenspunkten, welche mit der Betrugsbekämpfung zusammenhängen, gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Betroffen ist vor allem die Möglichkeit der vorsorglichen Einstellung der Leistung, welche zwar heute schon genutzt wird, welche jedoch von den Gerichten betreffend Zulässigkeit, gesetzliche Grundlage und Notwendigkeit des Vorbescheids/ rechtliches Gehör unterschiedlich beurteilt wird.

In der Tat ist es nicht einsehbar, weshalb in Fällen, bei welchen sich ein Betrugsverdacht erhärtet hat, die Abklärungen jedoch für eine ordentliche Einstellung der Leistung noch nicht abgeschlossen sind, die Rente weitergezahlt werden muss.
Erweist sich nach Abschluss der Abklärungen, dass tatsächlich ein Betrug vorliegt und die Rente zu Unrecht geleistet worden war, so können zwar die Leistungen für die Zukunft mit einer ordentlichen Aufhebungsverfügung eingestellt werden. Die bereits ausgerichteten Beträge müssen jedoch dann zurückgefordert werden, wobei Rückforderungen in der Sozialversicherung oft daran scheitern, dass das Geld uneinbringlich ist. Um solche Verluste zu verhindern oder mindestens zu minimieren ist es notwendig, dass ein Sozialversicherungsträger bei begründeten Verdachtsfällen die Leistung vorsorglich per sofort einstellen kann. Der versicherten Person entstehen auch in demjenigen Fall keine nachteiligen finanziellen Folgen, wo sich im Laufe der weiteren Abklärungen allenfalls erweisen sollte, dass doch kein Betrug vorliegt bzw. dass eben doch eine Rentenberechtigung besteht. In diesen Fällen kann (Anmerkung: «kann…?») die Rente nämlich bis zum Zeitpunkt der vorsorglichen Leistungseinstellung nachgezahlt werden.
Im Rahmen der IV-Revision 6b soll deshalb für dieses Thema eine einheitliche
gesetzliche Grundlage geschaffen werden.»

Weil die IV eventuell unter Umständen in Einzellfällen ein paar tausend Franken sparen könnte, soll Unschuldigen auf blossen «Verdacht» hin, die Rente entzogen werden können? Insbesondere Observationen werden (angeblich) nur eingeleitet, wenn sich der Betrugsverdacht erhärtet hat (sagt das BSV) in zwei Drittel der Observationen bewahrheitete sich der Verdacht aber jeweils trotzdem nicht. Die 60 kranken/behinderten Menschen (siehe oben) die unschuldigerweise observiert wurden, würden dann nach der IV-Revision 6b während der Zeit der Abklärung ohne Rente dastehen. Als eine Art in Kauf zu nehmender Kollateralschaden.

Es ist nämlich davon auszugehen, dass eine solche Abklärung länger dauern dürfte – da die IV wohl kaum wegen ein oder zwei uneinbringlichen Monatsrenten «erhebliche finanzielle Verluste» erleiden würde. Für Betroffene hingegen können schon ein oder zwei Monate ohne Rente massive Probleme verursachen: wovon sollen sie die Krankenkasse, Miete u.s.w. bezahlen? Müssen sie dann aufs Sozialamt? Grossartige Vorstellung: IV-Bezüger müssen sich auf dem Sozialamt melden mit der Begründung, die IV hätte die Leistungen vorübergehend eingestellt aufgrund eines Betrugsverdachts. Demütigender geht’s wohl kaum noch.

Wer immer sich das beim BSV ausgedacht hat, muss über eine ganz schön kranke Fantasie verfügen.

Wenn der IV was dran liegt, möglichst wenig Geld zu verlieren, soll dort halt mal etwas zügiger gearbeitet werden – aber das Risiko eigener Fehler beim Renten-zuspruch, sowie bei der Betrugsbekämpfung vollumfänglich auf die IV-Bezüger abzuwälzen – das ist abartig.

Ach und übrigens: Der Betrug bei der Mehrwertsteuer hat ganz andere Dimensionen als derjenige bei der Invalidenversicherung. Kräht aber kein Hahn danach.