Schlagwort-Archive: Diskriminierung

Diskriminierung der Frauen in der IV

Obwohl sich der Anteil der IV-beziehenden Frauen über die letzten zehn Jahre immer mehr derjenigen der Männer angleicht, beziehen nach wie vor mehr Männer (5.2% der Versicherten) als Frauen (4.6%) eine Rente der Invalidenversicherung. Auch bei den Neuberentungen sind die Männer immer noch übervertreten, allerdings nicht mehr so extrem wie früher. Das BSV hält dazu in der IV-Statistik 2010 eine interessante Deutung bereit: «Es ist wohl davon auszugehen, dass sich das Risikoverhalten der Frauen mit zunehmender Erwerbsbeteiligung auch im Bereich Invalidität dem der Männer angleicht.»

Risikoverhalten. Ah ja… Das klingt irgendwie nach gefährlichen Sportarten, schnellem Autofahren u.s.w. sprich: Nach Tätigkeiten mit Verletzungsgefahr. Unfallfolgen gehören aber zum einen eigentlich in das Leistungsspektrum der Unfallversicherung (eigentlich…), und zum anderen ist die Anzahl der Neurentner und -Rentnerinnen bei der Invaliditätsursache «Unfall» von 2’300 im Jahr 2001 auf nur noch 1000 im Jahr 2010 gesunken.

Also das mit dem Risikoverhalten, liebes BSV, ist ja eine lustige Idee, aber wir wissen doch beide ganz genau, dass nicht das Risikoverhalten der Frauen ausschlaggebend ist, sondern deren zunehmende «Erwerbsbeteiligung» – Denn da die IV eine «Erwerbsausfallversicherung» ist, sind Hausfrauen bei der IV nur sehr sehr bedingt versichert.

Zwar kann jemand durch eine Behinderung natürlich auch in der Haushaltstätigkeit eingeschränkt sein, nur wird diese Einschränkung ganz anders bemessen als bei einer Erwerbstätigkeit. Und das Zauberwort dazu heisst: Haushaltsabklärung. Dazu besucht der/die IV-HaushaltsabklärerIn die Versicherte zu Hause und stellt dann beispielsweise bei frischgebackenen Müttern Fragen wie: «Würden Sie  – wenn Sie gesund/nicht behindert wären – bei Ihrem Baby zu Hause bleiben oder sofort wieder 100% arbeiten?» Antwortet die junge Mutter dann: «Also ähm, ich… würde wohl schon eine Zeit bei meinem Baby zu Hause bleiben…» Kann sie das möglicherweise ihre IV-(Teilrente) kosten. Denn: Die IV deckt ja nicht den Erwerbsausfall aufgrund von Mutterschaft, sondern von Krankheit/Behinderung. Deshalb wird dann der Invaliditätsgrad neu aufgrund der Tätigkeit als Mutter/Hausfrau berechnet (Oft auch mit der sogenannt «gemischten Methode»: Zum Beispiel 50% Haushalt und 50% Erwerbstätigkeit).

Und die Tätigkeit im Haushalt wird – ich sagte es bereits – anders als diejenige in der Erwerbswelt bemessen. Beispielsweise spielt die Leistungsfähigkeit keine Rolle – es ist also komplett egal, unter welchen Umständen sprich: Mit welchem Kraft- und Zeitaufwand jemand seinen Haushalt bewältigt, wesentlich ist nur, ob die betroffene Person dazu in der Lage ist. Oder wie man es bei der IV formuliert: «Von der versicherten Person kann erwartet werden, dass sie von sich aus das ihr Zumutbare zur Minderung des Schadens beiträgt. So kann von der versicherten Person – im Rahmen ihrer Möglichkeiten – erwartet werden, dass sie geeignete Haushaltsgeräte anschafft und die Haushaltsarbeiten entsprechend aufteilt (z.B. Verteilung auf eine ganze Woche, Pausen einschalten, etc.).» Die Schadenminderungspflicht geht aber noch weiter: «Zudem wird von der versicherten Person erwartet, dass sie die Mithilfe der Familienangehörigen in einem üblichen Rahmen beansprucht. Man darf sich die Frage stellen, welches Verhalten eine vernünftige Familie in derselben Situation und unter denselben Umständen einnehmen würde, wenn sie wüsste, dass sie keine Versicherungsleistungen beanspruchen kann.» (Quelle: Die Invalidität im Haushalt)

Würde man dieselbe Logik bei der Erwerbsarbeit anwenden, könnte man sagen: Wenn die Kollegen in der Firma einen Teil Ihrer Arbeit übernehmen, sind Sie zu 100% erwerbsfähig…

Es ist also nicht verwunderlich, dass Frauen eine niedrigere IV-Quote haben, weil eine Erkrankung/Behinderung sich bei der Kindererziehung und im Haushalt aus Sicht der IV generell «weniger» auswirkt als im Erwerbsleben. Es gibt diverse Bundesgerichtsurteile, welche die Aufhebung von IV-(Teil-)Renten von Frauen, die Mutter geworden sind, bestätigen.

Aber nicht nur eine Mutterschaft kann die Aufhebung einer IV-Rente zur Folge haben. Das Bundesgericht (unter Bundesrichter Meyer mal wieder) hat im Frühjahr auch folgenden Fall bestätigt: Bei einer 55-jährigen Frau wurde die 50% IV-Rente aufgehoben, weil die IV befand, dass sich die Pflege des schwerkranken Ehemannes auch für eine gesunde Person nicht mit einem 100% Arbeitspensum vereinbaren lasse. Sie bemass daher die Invalidität der Ehefrau neu nach der «gemischten Methode» (40% Haushalt, 60% Erwerbstätigkeit) und da (laut IV) die Frau bei der Pflege des Ehemannes angeblich nicht eingeschränkt sei, wurde ihr die eigene IV-Rente gestrichen. (Bei einer angenommenen 100%igen Erwerbstätigkeit erhielt die Frau mit 46,66% Erwerbsunfähigkeit eine 50%-Rente. Beträgt die (angenommene) Erwerbstätigkeit aber nur noch 60%, ergeben die 46,66% von 60% insgesamt nur nur noch 28% – denn im Haushalt (40%) – sei sie ja nicht eingeschränkt) ergo fällt die Rente weg.

Höchst fragwürdig an der ganzen Sache: Bei der Haushaltsabklärung wurde die Pflege des Ehemannes (die laut IV und Bundesgericht sehr aufwändig und deshalb nicht mit einer 100% Berufstätigkeit vereinbar sei) nur mit 4% bewertet:
http://jumpcgi.bger.ch/cgi-bin/JumpCGI?id=30.05.2011_9C_315/2011

Im Übrigen sind die Frauen just bei jenen Krankheitsbildern massiv stärker vertreten, bei denen die IV keine Leistungen mehr ausrichtet: Sparen auf Kosten der Frauen

Störfaktor Behinderung

Beim Reiseveranstalter Lohri-Reisen aus Brig konnte Rollstuhlfahrer Armin Huber für sich und seine Frau keine Kreuzfahrt buchen – weil, so Lohri-Reisen: «die Reisebusse seien nicht rollstuhlgänig, weshalb Huber auf die Landausflüge verzichten müsste» Und fügt noch einen Grund für die Absage an: «Aufgrund langjähriger Erfahrung wissen wir, dass unsere Kunden es schätzen, dass die Ausflüge ohne Verzögerungen durchgeführt werden. Hier gilt es für uns, neben dem Wohl von Herrn Huber auch das Wohl der gesamten Reisegruppe vor Augen zu halten», schreibt die Geschäftsführerin Christine Ziegler. «Die Gruppe wäre beeinträchtigt gewesen»

Bei einem deutschen Reiseveranstalter konnte Herr Huber dieselbe Kreuzfahrt dennoch buchen: «Seine Behinderung sei kein Problem, hiess es, und er könne an zehn von 15 Landausflügen teilnehmen.»

Aus dem Beobachter «Tourist im Rollstuhl unerwünscht»

See me – I am a person not a label

Plakate aus der mehrjährigen Schottischen Kampagne «see me» gegen Stigmatisierung, Diskriminierung und Ausgrenzung von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Great.

Davon ist die Schweiz noch Lichtjahre entfernt. Hierzulande hat man noch nicht begriffen, dass Arbeitsintegration nicht ohne soziale Integration funktioniert. Solange Menschen mit psychischen Erkrankungen von einem Grossteil der Schweizer Bevölkerung ausgegrenzt, stigmatisiert und nicht als Mitarbeiter oder Arbeitskollegen akzeptiert werden, braucht man sich auch nicht wundern, wenn die Betroffenen aus der Arbeitswelt herausfallen.

Die Grenzen von gutem Willen und Eigenverantwortung

Katja Gentinetta, Vizedirektorin der wirtschaftsnahen Denkfabrik Avenir Suisse hat in Publikationen wie «IV – Eine Krankengeschichte» sowie in verschiedenen Stellungsnahmen und Vorträgen zum Thema Ergänzungsleistungen immer wieder das neoliberale Credo der Eigenverantwortung durchdekliniert. Grundtenor: Die Leistungen wären zu hoch, würden zu breit gestreut und setzen Fehlanreize, die dazu führen, dass der Bezug der ensprechenden Leistung erstrebenswerter wäre, als zu arbeiten.

Die wirtschaftsfreundliche Lösung welche von Gentinetta/Avenir Suisse für diese Problematik propagiert wird, heisst: damit weder IV noch EL «erstre-benswert» sind, müssen diese Sozialleistungen auf das Existenzminimum gesenkt werden und alles, was über dem Bedarfsminimum liege, müsse sich der/die BezügerIn eben selbst erarbeiten. Das klingt an sich ersteinmal gar nicht so schlecht. Insbesondere aus der Sicht derjenigen, deren Stundenansatz weit über dem liegt, was andere nicht einmal in einer ganzen Woche verdienen (der Durchschnittlohn in der Behindertenwerkstätte “Drahtzug” in Zürich beträgt durchschnittlich 2.40/Stunde und kann als Beispiel für die ganzen “Branche” gelten).

Was bei der ganzen Theorie auf dem Papier nämlich irgendwie (absichtlich) vergessen geht: IV-Leistungen bekommen diejenigen, deren Erwerbsfähigkeit aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung körperlicher, geistiger oder psychischer Art vermindert bzw. überhaupt nicht (mehr) gegeben ist. Und selbst wenn eine gewisse (Rest)arbeitsfähigkeit noch vorhanden sein sollte, hängt deren wirtschaftliche Nutzung (auch wenn uns das neoliberale Kreise immer und immer wieder anders vorkauen) bei weitem nicht alleine am Willen und der Selbstverantwortung der Betroffenen sondern auch und zu einem erheblichen Teil an der Bereitschaft einer Gesellschaft, die Bedingungen zu schaffen, dass auch Menschen mit einer Behinderung ihre Ressourcen überhaupt erst nutzen können.

Wäre Frau Gentinetta nicht 1968 geboren, sondern nur 50 Jahre früher, wäre aus ihr auch unter Aufbietung allen «guten Willens» und aller «Eigenverant-wortung» mit Verlaub wahrscheinlich keine Vizedirektorin geworden, sondern allerhöchstens eine Direktionssekretärin. Und wäre sie gar 100 Jahre früher in eine Schweizer Bergbauernfamilie hinein geboren, hätte sich ihre Schulbildung als Mädchen auf allerhöchstens 4 Jahre beschränkt. Falls überhaupt. Eine weitergehende Schulbildung oder gar ein Hochschulstudium wären praktisch unereichbar gewesen. Und selbst wenn sie zu jenen wenigen Frauen gehört hätte, welche ein Hochschulstudium in Jura oder Medizin erfolgreich abschlossen, war die Eröffnung einer eigenen Kanzlei (Iris von Roten in den 1940iger Jahren) oder einer eigenen Arztpraxis (Caroline Farner 1880erJahre) unmöglich bzw. die Frauen wurden gesellschaftlich geächtet und lächerlich gemacht.

Die Behinderung «Frausein» beschränkt sich heutzutage darauf, dass Katja Gentinetta trotz bester Qualifikationen und Vorraussetzungen den Direktionsjob bei Avenir Suisse, um den sie sich beworben hatte, nicht bekommen hat. Bekommen hat ihn ein Mann, der sich nicht einmal dafür beworben hatte: Gerhard Schwarz, der Wirtschaftschef der NZZ. Im Tagesanzeiger lässt Rolf Soiron durchblicken, dass bei solchen Entscheidungen möglicherweise «Männliche Netzwerke» ein Rolle spielten.

Die Hoffung ist eine leise, dass Gentinetta bei ihren weiteren Publikationen diese eigene Erfahrung miteinfliessen lässt, dass der eigene gute Wille manchmal eben nicht ausreicht, sondern der «gute Wille» der Umgebung eben durchaus auch entscheidend sein kann, wie weit man kommt. Viele Menschen im Rollstuhl stossen beispielsweise nicht erst im Vizedirektorium an eine «gläserne Decke» sondern für sie ist schon vor dem Gebäude Schluss, aus dem profanen Grund, dass der barrierefreie Zugang für sie nicht gewährleistet ist. Wie im Beispiel jenes Psychologen, der vom Eigentümer des Gebäudes, in dem sich seine Praktikumsstelle befand, keine Einrichtung eines Treppenlifts erwirken konnte, obwohl die Invalidenversicherung sämtliche Kosten(!) getragen hätte.

Nationalrat Luc Recordon (Grüne) hat dazu im Parlament die Inititive «Keine Diskriminierung von Personen mit Behinderungen beim Zugang zu Gebäuden in fremdem Eigentum» eingereicht, welche beim schweizerischen Hauseigen-tümerverband auf erbitterten Widerstand stösst; insbesondere auch: «(…)weil ein Grossteil der nichtbehinderten Mietinteressenten derartige Änderungen als störend empfindet.»

Solange ein Treppenlift, andere behindertengerechte Umbauten oder schlicht die Anwesenheit von Mitmenschen mit Behinderungen “störend” empfunden werden, wie kann da ernsthaft behauptet werden, dass Menschen mit Behin-derungen (und das sind Bezüger von Invalidenrenten nun mal per defintionem) doch einfach nur genügend «guten Willen» zeigen müssten, um sich in die Arbeitswelt zu integrieren?

Auch das Frauenstimmrecht bekamen die Schweizer Frauen nicht durch eigenen «guten Willen» es wurde ihnen von den Männern nach alter Schweizer Sitte im Rahmen einer Abstimmung 1971 (und nach mehreren Anläufen) schliesslich und endlich eingeräumt (Ausser in Appenzell Ausserhoden, da wurde es per Bundes-gerichtentscheid 199o eingeführt). Eine bestehende Diskriminierung kann nie alleine durch «Eigenverantwortung» der Diskriminierten aufgelöst werden, die Verantwortung von Seiten der Diskriminierenden (und Privilegierten) und deren Mut und Wille zur Veränderung bestehender (Macht)Verhältnisse ist entscheidend.

Vielleicht macht sich Frau Gentinetta aus aktuellen Anlass auch mal Gedanken darüber.

Kleine Gedächtnisstütze

David Siems bringt es auf den Punkt:

Als sie von Asylmissbrauch sprachen, habe ich geschwiegen,
ich war ja kein Asylant.
Als sie von Scheininvaliden sprachen, habe ich geschwiegen,
ich war ja kein Invalider.
Als sie von Islamisten sprachen, habe ich geschwiegen,
ich war ja kein Moslem.
Als sie von Perversen sprachen, habe ich geschwiegen,
ich war ja nicht homosexuell.
Als sie auf MICH losgingen, war keiner mehr da,
der etwas hätte sagen können.

——

Alles Quatsch und Schwarzmalerei? Nun, die SVP sieht nach dem Abstimmungsresultat für die Minarettinitiative goldene Zeiten auf sich zukommen. Christoph Blocher gab heute bei Radio 24 zu Protkoll: «Die SVP spielt nicht nur in der Schweiz, sondern europaweit eine grosse Rolle. Es ist aber eindeutig: Die Verhältnisse können sich nur bessern, wenn die SVP massiv zulegt. Wenn es weiter so läuft, können wir bis auf 40 Prozent kommen», glaubt Blocher.

Welche Minderheit für die angestrebte 40% Marke im Wahlkampf der SVP wohl diesmal ihren Kopf hinhalten darf? Vielleicht haben wir ja Glück und es trifft jemand anderen… bis keiner mehr da ist, der… siehe oben

Nachtrag: Und dass die SVP immer wieder aufs Neue versucht, im Nationalrat eine Motion zur Steichung des Anti-Rassismus-Artikels durchzudrücken, lässt auch tief blicken. Der Anti-Rassimusartikel wurde nämlich in einer Volksabstimmung gutgeheissen. Muss wohl ein anderes Volk gewesen sein, als dasjenige, dessen Wille es laut der SVP «zu respektieren» gilt…

Sparen auf Kosten der Frauen

Dass die Einschätzung des Invaliditätsgrades bei Hausfrauen regelmässig markant tiefer ausfällt als in ihrem vorherigen Beruf, hat bei der IV System. Könnte das möglicherweise auch etwas damit zu tun haben, dass diese sogennanten «Haushaltabklärungen» von einer/m IV-SachbearbeiterIn vorgenommen werden, während die Einschränkungen im beruflichen Umfeld auch bei ungelernten Hilfsarbeitern durchwegs von Ärzten beurteilt werden? (Honi soit qui mal y pense)

In der Nationalfondsstudie «Knappes Geld – ungleich verteilt, Gleichstellungs-defizite in der Invalidenversicherung» von 2001 stellten Katerina Baumann und Margareta Lauterburg bereits fest: «Auch zwanzig Jahre nach Inkrafttreten des Gleichstellungsartikels der Bundesverfassung ist Gleichstellung der Geschlechter in der IV nicht verwirklicht. Frauen erhalten deutlich weniger Leistungen als Männer. Der Grund ist nicht einfach, dass Frauen weniger von Invalidität betroffen wären als Männer. Er liegt vielmehr in den zahlreichen direkten und indirekten Benachteiligungen durch die geltende Rechtsordnung.»

Auch die IV-Statistik für 2009 zeigt immer noch bedeutend mehr männliche Rentenbezüger als weibliche auf: 163’412 Männer und  128’142 Frauen beziehen aktuell eine IV-Rente. Wobei Frauen prozentual viel öfter nur Teilrenten erhalten, während die Männer bei den Vollrenten massiv übervertreten sind. Und trotzdem spart die IV weiter explizit auf Kosten der Frauen:

- bei der 4 + 5. IV-Revision wurden die Zusatzrenten für den pflegenden Ehepartner (meist ist dies die Ehefrau) gestrichen: 2007, vor Aufhebung der Zusatrenten erhielten 56’717 Ehefrauen und 16’821 Ehemänner eine Zusatzrente.

- Menschen mit Somatoformen Schmerzstörungen erhalten keine IV-Rente mehr: Frauen haben für dieses Krankheitsbild gegenüber Männern ein um 50% erhöhtes Erkrankungsrisiko

- Fibromyalgie wurde aus dem Leistungskatalog der Invalidenversicherung ausgeschlossen: 85 bis 90 Prozent der Betroffenen dieser Krankheit sind Frauen

- Ebenfalls keine IV-Leistungen erhalten CFS-Betroffene (Chronisches Erschöpfungssyndrom) ca. 75 % der Erkrankten sind Frauen.

-Das Assistenzbudget, welches im Rahmen der 6. IV-Revision eigeführt werden soll, sieht keine Enschädigungsmöglichkeit für pflegende Angehörige vor. Des weiteren ist das Assistenzbudget nur für volljährige IV-Bezüger vorgesehen. Gratissarbeit von pflegenden Müttern und Ehefrauen und andern (meist weiblichen) Verwandten wird einmal mehr als selbstverständlich angesehen.

Eine »riesiges Einsparpotential» ortet nicht nur die SVP oder neuerdings die FDP, sondern auch das BSV (Bundesamt für Sozialversicherungen) bei den «psychischen Störungen» und wen wunderts: Frauen sind deutlich häufiger vom psychischen Störungen betroffen als Männer. Frauen erkranken zb. doppelt so häufig an Angststörungen.

Leider ist aus der aktuellen Statisktik des BSV nicht ersichtlich, wieviele Frauen und Männer jeweils aus psychischen Gründen eine IV-Rente beziehen. Eine Statikstik von 2005 zeigt aber auf:
Es sind 47 000 Männer und 44 000 Frauen. Was heisst das nun: Frauen beissen eher die Zähne zusammen, obwohl sie deutlich häufiger von psychischen Leiden betroffen sind? Oder: Sie bekommen trotz Leiden nach wie vor seltener eine IV-Rente zugesprochen? Oder: Frauen sind halt einfach hysterisch und deshalb die wahren Scheininvaliden, darum ist es völlig in Ordnung, wenn diese seltener eine IV-Rente bekommen…?