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Ob die Eingliederung tatsächlich funktioniert? Uns doch egal.

Als die SGK-S letzte Woche für die IV-Revision 6b einige (leichte) Korrekturen zugunsten der bisherigen IV-BezügerInnnen vorschlug, reagierten die Wirtschaftsverbände wenig erfreut bis leicht aggressiv.

Die Economiesuisse beklagt den «erlahmenden Sparwillen bei der 6. IV-Revision» und fordert, dass «die nötigen Massnahmen entschieden umzusetzen, statt immer mehr abzuschwächen seien». Der obligate Wink mit dem Zaunpfahl («gefährdet die AHV…») darf natürlich auch nicht fehlen und zu guter Letzt wird einmal mehr das Lieblingskind der Economiesuisse im Zusammenhang mit der IV erwähnt: Die Schuldenbremse – Tschuldigung, der «Stabilisierungsmechanismus».

Kleine Ironie am Rande – aktuell steht auf der Webseite der Economiesuisse neben der Meldung zur IV-Revision zufälligerweise in der Randspalte auf der selben Höhe eine Grafik über die Höhe der Einkommenssteuern sowie der Sozialabgaben in verschiedenen Ländern. Die Schweiz hat im Vergleich natürlich die tiefsten Abgaben. Die Abzüge für die IV wurden denn auch seit 15 Jahren nicht mehr erhöht (In der Vorlage zur 5. IV-Revision war noch eine moderate Erhöhung vorgesehen, die wurde von der Wirtschaft erfolgreich bekämpft und ward seither in keiner IV-Revisionsvorlage mehr gesehen…).

Auch der Arbeitgeberverband ist der Meinung, dass der «Milde Sparkurs» nicht ausreiche. Bemerkenswert ist ausserdem Folgendes: «Nach Meinung des Schweizerischen Arbeitgeberverbands (SAV) berücksichtigte bereits die Botschaft des Bundesrates die Unsicherheiten bezüglich Erfolg der IV-Revision 6a (Integration von rund 16 000 Personen in den Arbeitsmarkt) beziehungsweise der Wirtschafts- und Zuwanderungsprognosen zu wenig. Die SKG-S will nun noch weniger sparen, wodurch das Sanierungsziel aus der Sicht des SAV weiter in Frage gestellt wird.»

Der Arbeitgeberverband ist sich also durchaus bewusst, dass die mit der IV-Revision 6a geplanten Integration von 16’000 IV-Bezügern in den Arbeitsmarkt möglicherweise nicht ganz so einfach ist, bzw. eventuell nicht die erhofften Einsparungen bringen könnte – Und was macht man dann? Man verschärft in der nächsten Revision einfach den Zugang zu den Leistungen noch mehr, (bzw. kürzt diese) damit man das lästige Eingliedern gleich ganz bleiben lassen kann. Interessant ist nämlich vor allem eins: Das Ausgliedern aus der IV. Der Rest: geschenkt.

So sieht das auch die FDP, die – wie der neugewählte Nationalrat Andrea Caroni (AR) im Blogeintrag «Occupy Dorfplatz» beschreibt – wieder mehr die Volksnähe pflegen muss. Und so liest sich die Medienmitteilung der FDP «Invalidenversicherung – Arbeit vor Rente» dann exakt wie das was, man sich seit Jahren von der SVP gewohnt ist. Dabei schlägt sich die FDP erst mal für die IV-Revision 6a stolz in die Brust: «Diese Reform ist der Erfolg der FDP und ihres Gesundheitsministers Didier Burkhalter. Die IV-Revision 6a ermöglicht die Reintegration von IV-Bezügern in den Arbeitsmarkt. „Arbeit vor Rente“ – ein Konzept der FDP – funktioniert. Eine IV-Rente darf nicht von Arbeit abhalten! FDP-Innenminister haben seit 2003 einen rigorosen Reformkurs eingeschlagen und die Zahl der neuen IV-Renten fast halbiert. Gleichzeitig finden mehr und mehr IV-Bezüger den Weg zurück in die Arbeitswelt.»

Aha. Gibt’s dafür Beweise? Nein. Aber egal.

Und dann in guter alter SVP-Manier die Berufung auf «das Volk» und eine Breitseite gegen Links: «Doch es bleibt viel zu tun: Das strukturelle Defizit von jährlich knapp 1 Milliarde Franken muss abgebaut werden, denn wie dem Volk versprochen muss ab 2018 die befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer wieder wegfallen. Dieses Versprechen gegenüber dem Volk will die SP bereits brechen, den Mehrwertsteuerzusatz auch nach 2018 weiterführen und dafür auf Reformen verzichten.(…)Allerdings erstaunt die Position der Linken nicht: sie haben sich ein Jahrzehnt gegen jegliche IV-Reformen gestellt und verursachten so einen Schuldenberg von fast 15 Milliarden CHF. Anders die FDP. Nach dem Reformerfolg beim ersten Teil der 6. IV-Reform werden wir uns auch für den Teil 6b einsetzen, damit er ohne faule Kompromisse angenommen wird.»

Könnte jemand der FDP vielleicht mal beibringen, dass der Kommunikationsstil der SVP Teil einer untergehenden Ära ist? Danke.

Zum Abschluss noch ein frommer Wunsch: Möge die Besonnenheit des Tessiner CVP-Nationalrates Meinrado Robbiani ein bisschen auf das erneuerte Parlament abfärben. In einer Rede anlässlich der Plenarversammlung der IVSK vom 27. Mai 2011 in Zug sagte er nämlich folgendes:

«Die durch die finanziellen Bedingungen beschleunigten Prozesse haben es bis heute verhindert, dass man schrittweise vorgeht und die Integrationsmassnahmen von Etappe zu Etappe verbessert. Man hat die 6. Revision angenommen, ohne über eine zuverlässige Wirksamkeitsanalyse über die im Rahmen der 5. Revision eingeführten Massnahmen zu verfügen.

Aus Mangel an notwendigem zeitlichen Abstand konnte man weder eine vertiefte Auswertung durchführen noch zu Schlussfolgerungen über die Gesamtheit von geglückten Eingliederungen gelangen. Auch zur Effizienz der eingeführten Instrumente und den Aspekten der internen Organisation können keine Aussagen gemacht werden.»

Robbiani und Barthassat (GE) übrigens waren die einzigen CVP-ler, die die  IV-Revision 6a nicht unterstützten. Sie enthielten sich ihrer Stimme.

Artikel zum Thema: Die Mär von der Integration der IV-Bezüger

«Sozialversicherungsfachfrau» aka FDP-Lobbyistin

Der Artikel «IV-Bezüger: Dauerhafte Behinderung» in der Handelszeitung wäre an sich nicht weiter erwähnenswert, denn dessen Schema ist mittlerweile sattsam bekannt: Man beginne den Artikel über die mittels der IV-Revision einzugliedernden 17’000 IV-Bezüger mit einer wunderbar geglückten Eingliederung einer Rollstuhlfahrerin, wechsle dann zusammenhangslos zu den sogenannten Nischenarbeitsplätzen, die fehlen (obwohl die eingangs erwähnte Rollstuhlfahrerin an einen ganz normalen Arbeitsplatz arbeitet) und schmücke das Ganze dann noch mit allem (Vorurteile inklusive) was einem sonst noch so zum Thema Behinderung in der letzten Zeit über den Weg gelaufen ist. Erwähnt werden selbstverständlich kein einziges Mal die von der IV-Revision tatsächlich Betroffenen (Schmerzpatienten, Menschen mit psychischen Erkrankungen).

Abgerundet wird der Artikel schliesslich mit den Statements der üblichen Verdächtigen (einmal Zumbühl von der Pro Infirmis und etwas Ritler bitte) und als Zuckerguss obendrauf noch ein Interview mit einer Sozialversicherungs-fachfrau.

Und dieses Interview, das macht die Sache dann eben doch kurz erwähnenswert. Die Sozialversicherungsfachfrau Barbara Günthard-Maier verfügt zwar sehr wohl über einen solchen Titel, ist aber beruflich auf einer ganz anderen Ebene tätig; nämlich als Politik- und Kommunikationsberaterin – und als Buchautorin («Politische Kommunikation» – Huber Verlag). Das, sowie die Tatsache, dass Frau Günthard FDP-Gemeinderätin in Winterthur und in diversen FDP-Gremien vetreten ist (u.a. im Expertenpool Sozialpolitik der FDP) wird aber natürlich nirgends erwähnt. Und so gibt die Fachfrau für politische Kommunikation mal kurz eine Kostprobe ihres Könnens. Geschickt webt sie in ihre Antworten die sozialpolitischen Vorstellungen der FDP ein.

Zum Beispiel dies hier «Ein weiterer Schritt wäre, Firmen, die bereit sind, IV-Rentner zu integrieren, richtiggehend finanziell zu belohnen.»
(Dass IV-Bezüger gezwungen werden können, bis zu 180 Tage umsonst für eine Firma zu arbeiten – die IV-Rente wird weiter ausgerichtet – reicht noch nicht, nein, der Staat soll die Arbeitgeber zusätzlich noch für Arbeitskräfte bezahlen…)

Auf die Frage wie man 17 000 IV-Rentner in die Privatwirtschaft  integrieren könne, hat Frau Günthard natürlich auch eine geschmeidige Antwort:
«Es gibt immer wieder passende individuelle Lösungen. Eine Person im Rollstuhl kann gut im Sekretariat arbeiten, jemand mit leichter körperlicher Einschränkung findet vielleicht in einem Archiv eine sinnvolle Aufgabe» (Jaaa, klar, bei der IV-Revision 6a geht es nur um Rollifahrer und «Leichtbehinderte». Von den «schwierigen Fällen» reden wir gar nicht erst, denn um die müssen wir uns auch nicht mehr kümmern, weil wir die nämlich auch ganz ohne Eingliederung von der IV ausschliessen können. Aus den Augen aus dem Sinn – nicht existent sozusagen.)

Oder auch die folgende Aussage ist sehr aufschlussreich: «Ein Grundproblem ist, dass bei der Invalidenversicherung die Höhe der Arbeitgeberbeiträge nicht an Risikofaktoren gebunden ist wie beispielsweise bei der Unfallversicherung. Wer überdurchschnittlich viele Arbeitnehmende «in die IV entlässt», bezahlt keine höheren Beiträge. Dies finde ich stossend.»
(Ja, ganz toll für alle mit chronischen Krankheiten, die sich verschlimmern können – die finden dann garantiert jemanden, der sie einstellen wird…)

Ich will gar nicht wissen, in wievielen anderen Bereichen wir sonst noch überall von Lobbyisten beeinflusst werden. Ich befürchte die Frage ist eher: Wo nicht?

Zweierlei «Treu und Glauben»

«Gewerbe- und Hauseigentümerverband Basel-Stadt kritisieren die geplante Ergänzung des kantonalen Bau- und Planungsgesetzes. Die Pflicht, bestehende Gebäude rückwirkend an die Bedürfnisse von Behinderten anzupassen, verstosse gegen die Verfassung.

Es sei richtig, dass öffentliche Gebäude an die Bedürfnisse von behinderten Menschen angepasst würden, schreiben die beiden Verbände, aber nur bei Neu- und Umbauten. Müssten Liegenschaften rückwirkend angepasst werden, die früher nach den damals geltenden Bauvorschriften gebaut wurden, sei dies ein Verstoss gegen Treu und Glauben und gegen den Schutz von Eigentum. (Quelle: Radio DRS / Gewerbeverband BS)

Ich glaube, ich hätte grad Lust, mir mal die Begriffe «Rechtssicherheit», und «Treu und Glauben» von FDP NR Peter Malama – seines Zeichens Direktor des Gewerbeverbandes Basel-Stadt – genauer erklären zu lassen. Bei der Abstim- mung über die Schlussbestimmung der IV-Revision 6a hatte Herr Malama wohl grad mal einen kurzfristigen Gedächtnisausfall, was die Begriffe «Rechts-sicherheit», und «Treu und Glauben» bedeuten… Oder wie ist es sonst zu erklären, dass er der Schlussbestimmung zustimmte, die es zukünftig erlaubt, einst rechtmässig zugesprochene IV-Renten aufzuheben?

Wir wollen ja nicht behaupten müssen, Herr Malama und seine Kollegen vom Gewerbeverband und der FDP würden zwei unterschiedliche Rechtssysteme befürworten: Eines für Behinderte/IV-Bezüger und eines für alle anderen…

Debatte im NR über Behindertenquote

Heute wurde im NR der erste Teil der IV-Revision 6a besprochen – die Debatte endete mitten im erbitterten Kampf der Bürgerlichen und Rechten gegen die Quote – und wird nächsten Donnerstag weitergeführt.

Stellvertretend für die ganze Debatte lasse ich mal Herrn Triponez gegen den bösen Zwang zur Quote sprechen: «Man will ja beide Parteien mit Liebe und Vertrauen zueinander führen.»

Seit Jahren dreht sich die Debatte um die Invalidenversicherung hauptsächlich um Betrug, Sanktionen und verschärfte Mitwirkungspflichten für Betroffene und zwar mit vollster Unterstützung der FDP. Und wenn Mitwirkungspflichten auf Seiten der Unternehmen eingefordert werden (die entgegen anderslautender Versprechungen ihre Verantwortung eben nicht wahrgenommen haben und auch absolut nicht willens sind, dies in Zukunft zu tun) packt Herr Triponez auf einmal die Samthandschuhe aus und spricht davon, dass Arbeitgeber und behinderte Arbeitnehmer sich doch mit Liebe und Vertrauen begegnen sollen.

Ich glaube, das war in etwa die dreisteste Heuchelei in der heutigen Debatte. Obwohl einige Herrn Triponez durchaus Konkurrenz machen konnten, beispielsweise Otto Ineichen (ebenfalls FDP), der von sich sagt: «ich kann ja wohl für mich behaupten, dass ich für die Integration von Menschen, seien es Jugendliche, ältere Leute oder Behinderte, sehr viel tue. (…) Glauben Sie tatsächlich, dass Sie mit Zwang Leute eingliedern können? Ich glaube wirklich, dass dies der falsche Weg ist.»

Dabei ist ihm dann wohl entfallen, dass die 3000 Arbeitsplätze für Behinderte, die er medienwirksam vor der 5. IV-Revision versprach, effektiv gar nie geschaffen wurden, weil sein Projekt Passerelle kurz darauf grandios scheiterte. Was dann aber natürlich nach der Annahme der 5. IV-Revision auch keinen mehr interessiert hat.

Auch in den Zeitungen wehrt sich die Wirtschaftslobby mit Händen und Füssen gegen die Quote:

Thomas Daum, Direktor des Arbeitgeberverbandes im Tagi «Wo soll eine Privatbank oder eine Ingenieurunternehmung Behinderte finden, um die Quote zu erfüllen?» (was einmal mehr bestätigt: Behindert = dumm, denkt Herr Daum)

Arbeitgeberpräsident Rudolf Stämpfli: «Man bürdet dem Arbeitgeber eine gesellschaftspolitische Aufgabe auf, als seien alle Behinderungen im Berufsleben entstanden. Wir sind nicht die Reparaturwerkstatt der Gesellschaft

Man kann sich ja nun tatsächlich fragen, ob Quoten der geeignete Weg sind, mehr Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt zu integrieren, aber nur schon die Diskussion darüber zeigt so unverholen die wahre Gesinnung derjenigen auf, die immer ganz schnell mit Leistungskürzungen und Zwangs-massnahmen für Menschen mit Behinderungen bei der Hand sind, dass sich nur schon dafür die ganze Diskussion mehr als lohnt…

Am Donnerstag geht die Diskussion im Nationalrat in die zweite Runde.

Warum es das Parteiengleichgewicht braucht

Sehr schön erklärt von Redder:

Wir brauchen die SP, um unseren sozialstaat zu erhalten.

Wir brauchen die rechten wirrkoepfe der SVP, damit die SP nicht vergisst, wofuer sie steht

Wir brauchen die FDP, damit wir uns den sozialstaat auch weiterhin leisten koennen.

Wir brauchen die gruenen, damit wir auch noch in drei generationen eine umwelt haben, in der der sozialstaat stattfinden kann.

Die CVP, um die ganze politisch unattraktiven aemter und kommissionen zu fuellen.

Ganzer Artikel: Anarchie & Staatlichkeit

Die «Realität» aus Sicht der FDP

Aus der Vernehmlassungsantwort der FDP zur 6. IV-Revision:

«Eine eingetretene oder drohende Invalidität soll mit geeigneten einfachen und zweckmässigen Eingliederungsmassnahmen verhindert, vermindert oder behoben werden.»

Behinderungen, die weder verhindert, vermindert oder behoben werden können, existieren im «liberalen wer-will-der-kann Universum» schlichtweg nicht.

Wen würden Sie einstellen?

Die Fachstelle für Psychiatrische Rehabilitation des Kantons Basel-Landschaft hat bei 800 KMU’s in der Region eine Umfrage durchgeführt, in der die Betriebe gebeten wurden, eine Rangliste aus 9 fiktiven Stellenbewerbern zu erstellen. Die Bewerber hatten alle – bis auf einen– eine chronische Krankheit, waren aber laut Arzt dank Behandlung und Medikamenten stabil, 100 Prozent arbeitsfähig und gut qualifiziert. Der neunte Bewerber war gesund, aber im Gegensatz zu den acht Behinderten weder besonders zuverlässig noch besonders leistungs-bereit.

Die Auswertung der Antworten auf die Frage «Wen würden sie einstellen?» ergab folgende Rangliste:

  1. gesund, nicht sehr zuverlässig
  2. Insulinpflichter Diabetes
  3. Rheuma
  4. chronische Darmentzündung
  5. Harnblasenkrebs
  6. Multiple Sklerose
  7. Depression
  8. Schizophrenie
  9. Alkoholabhängigkeit

Das heisst, die KMU ziehen es vor, einen nicht sehr zuverlässigen und nicht sehr leistungsbereiten Gesunden anzustellen, obwohl sie zuvor angegeben hatten, dass Zuverlässigkeit das wichtigste Merkmal bei der Auswahl sei. Und sie würden den chronisch körperlich Kranken klar den Vorzug geben vor psychisch Kranken.*

Und nun setzen wir das Ganze in Relation zur Motion der FDP «IV-Sanierung. Druck muss aufrechterhalten bleiben» in der sie fordert, dass bei Personen mit schwer definierbaren körperlichen oder psychischen Erkrankungen die Leistungen der IV sich auf die Behandlungsqualität und auf die Eingliederungs-massnahmen konzentrieren und eine IV-Rente grundsätzlich nicht ausge-sprochen wird. Und der Bundesrat in seiner Antwort die Annahme der Motion empfiehlt und gleich noch nachdoppelt: «Der Bundesrat hat die Eckwerte der Revision 6b noch nicht festgelegt. Für ihn ist aber bereits jetzt klar, dass angesichts des Auftrages des Parlamentes Massnahmen insbesondere in denjenigen Bereichen unumgänglich sind, in denen die Kosten im Verlaufe der letzten Jahre besonders stark angestiegen sind. Dazu gehören in erster Linie die Berentungen aufgrund der schwer definierbaren psychischen Störungen (Kategorie 646). Der Bundesrat wird deshalb Massnahmen zur Reduktion der Anzahl Renten bzw. zur Einschränkung der Rentenanspruchsberechtigung bei dieser Personenkategorie vorschlagen.»

Raus aus der IV – rein in die Wirtschaft. Grossartige Idee, liebe FDP: Aber bevor ihr solche Anträge stellt, bemüht euch doch erstmal in den eigenen Reihen darum, dass die “Wirtschaft” die psychisch Kranken dann auch wirklich anstellen würde. Ansonsten kommt der leise Verdacht auf, dass ihr es gar nicht ernst meint, mit der “Integration” und nur die Betroffenen mittels der helvetischen Sozialabschiebungsmatrix in die Sozialhilfe abschieben wollt.

*Die obigen Umfrageergebnisse wurden in verschiedenen Vorträgen und Artikeln vorgestellt von Niklas Baer, Leiter Fachstelle für Psychiatrische Rehabilitation, Kantonale Psychiatrische Dienste Basel-Landschaft

Sparvorschlag: BSV-Studien streichen

Kann mal bitte einer auch den Parlamentariern und dem Bundesrat stecken, dass es sich bei den angeblich «schwer definierbaren Störungen nach Kategorie 646» um ein längst wiederlegtes Mysterium handelt? Danke.

Wie bereits berichtet hat die FDP im Nationalrat die Motion IV-Sanierung. Druck muss aufrechterhalten bleiben eingereicht. Darin fordert sie den Bundesrat auf, «die Gesetzgebung im Rahmen der IV-Revision 6b so abzuändern, dass bei Personen mit schwer definierbaren körperlichen oder psychischen Erkrankungen die Leistungen der IV sich auf die Behandlungs-qualität und auf die Eingliederungsmassnahmen konzentrieren und eine IV-Rente grundsätzlich nicht ausgesprochen wird. Der IV-Arzt soll in diesen Fällen allein die zweckmässigen Massnahmen entscheiden können.»

Der Bundesrat hat dazu inzwischen Stellung genommen und schreibt:

Der Bundesrat hat die Eckwerte der Revision 6b noch nicht festgelegt. Für ihn ist aber bereits jetzt klar, dass angesichts des Auftrages des Parlamentes Massnahmen insbesondere in denjenigen Bereichen unumgänglich sind, in denen die Kosten im Verlaufe der letzten Jahre besonders stark angestiegen sind. Dazu gehören in erster Linie die Berentungen aufgrund der schwer definierbaren psychischen Störungen (Kategorie 646). Der Bundesrat wird deshalb Massnahmen zur Reduktion der Anzahl Renten bzw. zur Einschränkung der Rentenanspruchsberechtigung bei dieser Personenkategorie vorschlagen. Welche Massnahmen das im Einzelnen sein werden, ist noch offen.

Die Motion geht somit in die richtige Richtung. Der Bundesrat ist deshalb mit deren Annahme einverstanden.

Wozu gibt eigentlich das BSV soviel Geld für grossangelegte Studien aus, wenn sich für die Resultate schlussendlich dann doch kein Schwein interessiert? Hätte man sich dann auch sparen können.

Geldumverteilung à la FDP

Ob die Partei mit dem wahrscheinlich höchsten Prozentsatz an jungen und dynamischen HSG-Absolventen bald auch die Unterstützung der Invaliden-versicherung benötigt? Sie hinkt nämlich – und zwar in diesem Themenbereich den aktuellen Forschungsergebnissen hinterher.

Die FDP hat im Nationalrat kürzlich die Motion «IV-Sanierung. Druck muss aufrecht erhalten bleiben» eingereicht. Darin fordert sie die Streichung aller Renten von Menschen mit schwer definierbaren psychische Störungen – und setzt diese mit dem Code 646 (Psychogene, respektiv milieureaktiven Störungen) gleich. – Nur, wie bereits aufgezeigt, hat eine Studie über die Berenteten nach Code 646 ergeben, dass deren Krankheiten oftmals sehr wohl klar diagnos-tizierbar sind.

Aber es klingt halt so gut: Tausende von (unberechtigten) IV-Rentnern auf einen Schlag entrentet – so macht Sanieren doch erst richtig Spass.

Und der Schlusssatz der Motion lautet salbungsvoll «Alle Anreize müssen darauf zielen, diese Personen in der aktiven Gesellschaft zu behalten und nicht auszugrenzen»

Heisst auf deutsch: Man nimmt den IV-Rentnern die Rente weg, zwingt sie in «Eingliederungmassnahmen» und gibt das Geld den Arbeitgebern, die sie (falls sie Lust haben) anstellen – als «Einar-beitungszuschüsse».

Aber Moment… wenn die doch gar nicht «richtig» krank sind, diese «Psychisch Kranken» – warum gibt es dann eigentlich Einarbeitungszuschüsse für den Arbeitgeber…?

Lauter glückliche Gewinner

Reaktionen der Parteien auf die Abstimmung über die IV-Zusatzfinanzierung:

Die Grünen freuen sich über die gewonnene Abstimmung und «warten gespannt auf die Reformvorschläge» von Didier Burkhalter, dem sie dabei «genau auf die Finger schauen wollen»

Die SP klopft sich selbst auf die Schulter und führt die Zustimmung zur Vorlage vor allem auf «die Bereitschaft zum Konsens der sozialdemokratischen Parla-mentarierinnen und Parlamentariern, die sich unermüdlich für eine mehrheits-fähige Lösung eingesetzt haben» zurück.

Die CVP wagt immerhin einen scheuen Blick in die Zukunft: «Der Renten-bestand muss reduziert werden durch verbesserte und zusätzliche Eingliederung von IV-Bezügern in den Arbeitsmarkt.»

Die FDP hatte bereits VOR der Abstimmung im Nationalrat eine Motion eingereicht (IV-Sanierung: Druck muss aufrecht erhaltet bleiben – sic! Deutsche Grammatik ist halt nicht so einfach) und sieht sich (natürlich) «durch das knappe Resultat bestätigt» und verbindet damit einen «klaren Auftrag für zusätzliche ausgabenseitige Massnahmen» – Unter anderem sollen «Personen mit schwer definierbaren körperlichen oder psychischen Störungen keine IV-Rente mehr bekommen, sondern mit Eingliederungs- und Therapie-massnahmen unterstützt werden.»

Laut der Interpretation der SVP haben «die Stimmbürgerinnen und Stimm-bürger zum Ausdruck gebracht, dass Missbräuche konsequent bekämpft werden müssen und die 6. IV-Revision nun schnell anzupacken ist.» Morgen wird sie ihr eigenes Sanierungskonzept den Medien vorstellen.

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Während Grüne und Linke noch in Sektlaune fröhlich der Dinge harren, die da kommen werden, haben sich Bürgerliche und Rechte schon lange in Position gebracht und bringen ihre Ideen zur 6. IV-Revision unters Volk, die – soviel ist jetzt schon klar – sich vor allem durch zwei Punkte auszeichnen wird:

1. Man wird dort mit massiven Sparmassnahmen ansetzen, wo erfahrungs-gemäss am wenigsten Widerstand zu erwarten ist (bei den schwer nach- weisbaren Krankheiten sowie den Menschen mit psychischen Erkrankungen)

2. Die Verantwortung der bürgerlich-wirtschaftlichen Kreise wird man vergebens suchen. Denn diese werden bei jeder sich bieten Gelegenheit darauf hinweisen, dass mit der Mehrwertsteuererhöhung ja schliesslich der Opfer-symetrie Genüge getan wurde (Wie bereits gestern erwähnt: dies war noch eine Bringschuld aus der 5. IV-Revision).