Zehn Jahre «Scheininvalide» und immer noch keine Betrugsquote

Mitte Juni 2003 erblickte der Begriff des «Scheininvaliden» in einem Tagi-Interview mit Christoph Blocher das Licht der Welt. Und nun zehn Jahre und dreieinhalb IV-Revisionen (4., 5. und 6a – 6b im Parlament) später haben wir der damit verbundenen Kampagne folgendes zu verdanken.

Aber: Keine Angaben zur Betrugsquote.

Vor knapp einem Monat erschien die Publikation Soziale Sicherheit CHSS 2/2013 und widmete sich dem Thema «Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs». Dazu schreibt Ralph Leuenberger vom Rechtsdienst der IV:

«Vor Inkrafttreten der 5. IV-Revision waren im ganzen Sozialversicherungsbereich kaum verlässliche Fallzahlen zur Missbrauchsfrage greifbar. 2006 gingen Bachmann, D’Angelo von 5% missbräuchlich bezogener Renten aus. Ein vom BSV in Auftrag gegebener Forschungsbericht errechnete 2008 einen ähnlichen Anteil. Für beide Untersuchungen gibt es forschungsmethodische Anhaltspunkte, dass die Schätzungen eher grosszügig bemessen sind. Die Fallzahlen, die seit dem Inkrafttreten der 5. IV- Revision bzw. der operativen Umsetzung des Betrugsbekämpfungsmanagements für die IV erhoben werden, erhärten die Annahme, dass sich die Missbrauchsfälle unterhalb der Schätzungen der beiden zitierten Untersuchungen bewegen»

Dann denkt man: So, und jetzt bitte die richtigen Zahlen! Aber der Text fährt weiter:
«Unabhängig von der Höhe der Fallzahlen ist eine konsequente Missbrauchsbekämpfung wichtig, denn bereits einige wenige Missbrauchsfälle begründen einen enormen Vertrauensverlust in das Sozialversicherungssystem.»

Hey BSV; die ZAHLEN?!?!

Nein, natürlich nicht «Hey BSV!» sondern: «Sehr geehrter Herr Leuenberger… » Ich fasse das aber alles mal ohne Höflichkeitsfloskeln kurz zusammen:

Ich: (…) Betrugs-Quote…?
BSV: Seit einigen Jahren publiziert das BSV die Statistik der Missbrauchsbekämpfung in der IV. Die entsprechenden Zahlen finden Sie unter http://www.bsv.admin.ch
Ich: Die Statistiken sind mir bekannt. Ich möchte aber die Quote wissen…
BSV: Andere Zahlen haben wir nicht.
Ich so (und ich muss es wissen, weil ich die Anfrage an den Bundesrat selbst formuliert habe): 2010 sagte Bundesrat Burkhalter in der bundesrätlichen Fragestunde die Zahl der 2009 überpüften Neurentenanträge betrage 51’000, diejenige der durchgeführten Rentenrevisionen 57’000. Das BSV konnte die Zahl der überprüften Dossiers aus denen die «Betrugsverdachtsdossiers» herausgefiltert wurden, also genau benennen. Daraus liesse sich auch die Quote berechnen (…).

BSV: «Vielen Dank für Ihre Ausführungen und Anregungen(…). Im Hinblick auf weitere Publikationen nehmen wir Ihre Hinweise gerne auf. Eine Darstellung der aufgedeckten Missbrauchsfälle im Verhältnis zu den ordentlich vorgenommen und durchgeführten Rentenrevisionen wäre sicherlich eine gute Gegenüberstellung»

Nun ja… Die effektive Betrugsquote wurde dann auch dieses Jahr wieder nicht veröffentlicht.

Aber der damalige IV-Chef du Bois-Reymond, der hatte 2007 keine Skrupel, die viel zu hoch geschätzten(!) Betrugsquoten zu verbreiten.

Die nachweislich falschen Zahlen mal von offizieller Stelle zu korrigieren, hält man aber offenbar für komplett unnötig. Dass sich mit zu hohen Betrugszahlen so lange ganz vortrefflich Sparmassnahmen und Verschärfungen begründen liessen, hat damit auch sicher gar nichts zu tun.

(Ich bin ja kein Statistiker, aber mal angenommen, es werden wie 2009 immer noch rund 100’000 Dossiers pro Jahr überprüft, daraus resultieren dann jährlich ca 300-400 Betrüger («Betrüger» notabene  in Anführungszeichen; 2012 wurde nur in 60 von 400 «Betrugsfällen» Strafanzeige erstattet) macht eine Betrugsquote von 0,3 – 0,4%. Bei einer solch augeklügelten Betrugsbekämpfung wie sie die IV mittlerweile betreibt, dürfte dann auch die Dunkelziffer nicht mehr allzuhoch sein. Selbst wenn die Betrugsquote zwei oder dreimal höher ist: eine Betrugsquote von 5% – wie jahrelang in irreführender Weise behauptet – ergibt das nicht.)

Siehe dazu auch: Der Lug mit dem Betrug (2011)

Der sympathische Projektmanager im Rollstuhl mit der Katze vs. die anonyme psychisch kranke Kantinenmitarbeiterin mit Migrationshintergrund

Im Februar erschienen zwei Artikel zum Thema IV in der Weltwoche. Der erste Artikel von Peter Keller hiess «Ausweitung der Therapiezone» und der Lead begann mit den Worten: «Über 100 000 Menschen beziehen aus psychischen Gründen eine IV-Rente». Illustriert ist der Artikel mit dem Foto eines Mannes in einem monströs wirkenden Elektrorollstuhl. Das Bild wurde seitlich aufgenommen und das Gesicht des Mannes ist deshalb nicht sichtbar, sichtbar ist nur eins: die Behinderung. Die Bildunterschrift lautet: «Vergangenheit: Invaliditätsrente bei schweren Geburtsfehlern».

Der Artikel beginnt so: «Einen Nachnamen hatte er nicht. Für alle im Dorf war er einfach, selbst im hohen Alter noch, der «Walterli». Der weiteren Beschreibung ist zu entnehmen, dass «s’ Walterli» offenbar eine geistige Behinderung hatte. Und für Menschen mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung – so die Weltwoche – sei die IV ursprünglich geschaffen worden.

Im weiteren Verlauf des Artikels mäandert der Autor von der hohen Zahl der IV-Renten aus psychischen Gründen zu Schmerzstörungen und Schleudertrauma, verwebt diese mit der Kostenexplosion bei der IV und landet schliesslich bei der «1968 geborenen D.», deren Geschichte die Weltwoche offenbar einem BGE entnommen hat. D. war vor ihrer Berentung Kantinenmitarbeiterin, hat einen Migrationshintergrund und mehrere psychische Erkrankungen, welche Historiker Peter Keller fachmännisch als «fragwürdig» einstuft um dann nahlos dazu überzuleiten, dass in einem kürzlich in der Weltwoche publizierten Betrugsfall «dieselben Beschwerden vorgegeben worden seien».

Keller kritsiert im weiteren die Zunahme der Geburtsgebrechen, insbesondere der ADHS-Fälle: «Was früher salopp als ‘Zappelphilipp’ bezeichnet und in der Allgemeinheit vor allem als Ausdruck mangelnder Erziehung wahrgenommen wurde, gilt heute als medizinische Diagnose (…)» Daraufhin wird die Erweiterung des DSM gegeisselt und der Artikel endet schliesslich mit dem Satz «Mit etwas Geschick kann sich der Zappelphilip bis zu Pensionierung als IV-Rentner durchschlagen».

Kurz: der Artikel ist eine Art Restemülleimer, in den scheinbar einfach mal wahllos alles reingeworfen wurde, was zum Thema IV/psychisch/Betrug grad so im Kopf des Autors rumlag. Abgesehen vom eingangs erwähnten (geistig behinderten) Walterli, enthält der Artikel keine Namen, keine näher ausgeführten Lebensgeschichten, keine Gesichter, alles bleibt im Anonymen und Ungefähren, psychisch Kranke sind einfach eine exorbitant gestiegene Zahl in der im Artikel ausgiebig zitierten IV-Statistik.

Als direkter Gegenentwurf dazu folgte zwei Wochen später der perfekt durchkomponierte Artikel «Störfaktor im IV-Apparat» von Alex Baur. Lead: «Mirosch Gerber ist seit einem Velounfall an den Rollstuhl gebunden. Wie viele Paraplegiker arbeitet er trotzdem zu hundert Prozent und verzichtet auf eine IV-Rente» Auf dem Foto lächelt Rollstuhlfahrer Mirosch Gerber sympathisch in die Kamera während seine Katze durchs Bild läuft (Foto siehe hier).

Baur zählt zu Beginn die schweren Verletzungen auf, die der heutige Rollstuhlfahrer Mirosch Gerber durch einen Mountainbikeunfall erlitten hat, erwähnt auch die hohen Dosen vom Morphium, die nach den schweren Operationen nötig waren, sowie die enormen Anstrengungen der Reha und wundert sich, «mit welcher Energie Gerber heute trotzdem sein Leben meistert».

Überhaupt, so der weitere Grundtenor des Artikels, möchte der Rollstuhlfahrer vor allem eins: Der IV möglichst wenige Kosten verursachen. Da sich Gerber aufgrund seiner früheren Tätigkeit in der Baubranche auskannte, fiel ihm auf, dass die Wohnungsumbauten (welche die IV bezahlt) scheinbar nach dem Motto: »Egal wie teuer, die IV bezahlt ja» gemacht würden. Auch bei der Autoumrüstung wurde ihm eine «Luxusvariante» angeboten, die er ablehnte, da er sie gar nicht benötigte.

Aufgrund einer von der IV bezahlten Umschulung konnte sich Gerber schliesslich auch beruflich als Projektmanager wieder erfolgreich eingliedern. Immerhin ist die Weltwoche so ehrlich, auch zu schreiben, dass die IV infolgedessen entschied, dass Mirosch Gerber zu hundert Prozent arbeitsfähig sei. Von einem im Lead erwähnten «Verzicht auf die IV-Rente» kann also keine Rede sein, was Autor Baur aber nicht davon abhält, zu betonen, wie finanziell benachteiligt arbeitende Behinderte wären und dass es für sie viel lukrativer wäre NICHT zu arbeiten. Das trifft in Einzelfällen möglicherweise zu, lässt sich aber nicht einfach verallgemeinern – zudem wird auch das Bild vermittelt, die Betroffenen hätten die Wahl, nicht zu arbeiten (obwohl sie könnten), täten es also bloss aufgrund ihrer hohen ethischen Ansprüche und dem Verantwortungsbewusstsein gegenüber der Versichertengemeinschaft.

Ja, so klingt das in diesem Artikel, weil Baur es ganz bewusst so darstellt und falls man den tieferen Sinn der beiden Artikel bisher noch nicht verstanden hatte, wird Baur noch deutlicher: «Es ist eine verkehrte Welt: Die körperlich handicapierten, für die die IV einst geschaffen wurde, stellen heute eine kleine Minderheit der Nutzniesser – während die Leiden des durchschnittlichen modernen IV-Rentners für den Laien kaum noch erkennbar sind».

Ja, wir wünschen uns auch alle die gute alte Zeit zurück, als man Körperbehinderte noch «Krüppel» nannte und sie vor der Öffentlichkeit versteckte, statt sie in den Nationalrat zu wählen. Als es noch keine Polioimpfung gab und kein Paraplegikerzentrum mit ausgezeichneter Reha und man psychisch Kranke einfach in Armenhäuser steckte. Das waren wahrhaft zauberhafte Zeiten. Da war die Welt noch in Ordnung. So muss es unbedingt wieder werden. Ist übrigens auch echt super, dass die Weltwoche seit 10 Jahren so tolle Artikel über psychisch Kranke schreibt. Das positive Image, das da vermittelt wird, hilft denen nämlich auch richtig gut bei der beruflichen Integration.

Disclaimer: Ich möchte in keinster Weise die enorme Leistung von Mirosch Gerber nach einem so schweren Unfall wieder sein komplettes Leben neu erlernen müssen, herabmindern. Ebensowenig möchte ich den Eindruck erwecken, dass die Rückkehr in die Arbeitswelt mit den noch verbleibenden Unfallfolgen einfach «ein Pappenstiel» wäre. Das ist es ganz sicher nicht und das alles verdient sehr grossen Respekt. Mir geht es einzig um die unterschiedlichen Darstellungen, und welcher Stilmittel sich die Weltwoche dafür in diesen beiden Artikeln bedient.

Nachtrag: Mirosch Gerber hat mich in den Kommentaren darauf aufmerksam gemacht, dass er durchaus eine IV-Rente beantragen und mit hoher Sicherheit auch erhalten würde.

Jahresbericht 2012 der SVA Zürich: #ilike

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Foto: Annette Fischer, Basel

Stille und zarte Fotografien von Annette Fischer umranden den eben erschienenen Jahresbericht der SVA Zürich. Nicht nur die Bildsprache ist speziell, auch inhaltlich ist etwas spürbar, das man in den letzten Jahren im Bezug auf die IV-Thematik in der Öffentlichkeit oft schmerzlich vermisst hat; Reflexion, Ehrlichkeit und Respekt gegenüber den Betroffenen. Ein Auszug aus dem Jahresbericht:

«Es bedarf grosser Anstrengungen, Unternehmen für einen Eingliederungsversuch zu gewinnen (…). Besonders gross sind noch immer die Vorbehalte gegenüber Personen mit einer psychischen Problematik. Psychische Krankheiten lösen bei Arbeitgebern Unsicherheit und Vorbehalte aus. Die bestehenden Vorurteile werden vom Bild in den Medien bestätigt. Ist die Rede von IV-Rentnerinnen und IV-Rentnern, steht dies meist in einem negativen Kontext. Wer IV bezieht, wird «kriminalisiert», gleichzeitig werden Rentenaufhebungen skandalisiert (…)

Das Bild des IV-Rentners in den Medien steht fast immer im Widerspruch zu den Erwartungen des Arbeitgebers an seine Mitarbeitenden und im Widerspruch zu unseren Erfahrungen, denn die Mehrheit der IV-Rentnerinnen und Rentner möchte die Chance für einen beruflichen Neuanfang nutzen. Die IV-Rente ist ein Stigma für alle, die sich für eine Stelle bewerben. Damit die Eingliederung aus Rente gelingen kann, braucht es einen Sensibilisierungsprozess auf breiter Ebene. Es genügt nicht, wenn Personalverantwortliche offen eingestellt sind, denn es gilt, direkte Vorgesetzte und ganze Teams zu überzeugen, dass berufliche Eingliederung zur gesellschaftspolitischen Verantwortung gehört. Eine IV-Rente darf nicht länger ein Stigma für die berufliche Entwicklung sein. Krankheit kann jeden treffen, und deshalb braucht der Neustart nach oder aus Krankheit die Unterstützung von uns allen».

Besonders positiv aufgefallen ist mir auch, dass der Jahresbericht im folgenden (soweit es vom Verständnis her möglich ist) statt von IV-BezügerInnen von KundInnen spricht – und auch beim Abschnitt über den Assistenzbeitrag (der ja nicht nur IV-BezügerInnen offensteht) nicht von «Behinderten» sondern von «KundInnen» spricht.

Das von gewissen IV-Stellen quasi als ihre Hauptaufgabe in den Vordergrund gerückte «Betrüger jagen» wird im Bericht der IV-Stelle Zürich nur in einem kurzen nüchternen Abschnitt erwähnt und schliesst mit folgenden Zeilen: «Zu einer strafrechtlichen Verfolgung ist es nur in neun besonders dreisten Fällen gekommen. Mehrheitlich kann Arglist ausgeschlossen werden, da es sich meist um Verletzungen der Meldepflicht handelt.»

Natürlich gibt’s trotz allem auch ein bisschen Stirnrunzeln verursachende Abschnitte, z.B hier:

Im Jahr 2012 konnten 2400 Eingliederungen erfolgreich abgeschlossen werden. In 150 Fällen handelte es sich um eine Integration aus Rente. Das Verhältnis von Rentenzusprachen und Rentenablehnungen entwickelt sich aus Eingliederungssicht positiv, denn erfolgreiche Eingliederungen werden gemäss Weisung des Bundesamts für Sozialversicherungen als Rentenablehnung erfasst. Der Anteil der Rentenzusprachen hat sich von 46 Prozent auf 43 Prozent reduziert und entspricht damit exakt dem schweizerischen Durchschnitt. Gemäss BSV-Weisung wären dann also die restlichen 57% als «erfolgreich eingegliedert» zu bezeichnen…? Und bezüglich der 150 «erfolgreich abgeschlossenen Integrationen aus Rente» hab ich noch folgende Aussage von Harald Sohns, Sprecher des BSV im Ohr: «Wenn die IV gemäss ihrem Auftrag jemanden erfolgreich eingegliedert hat, heisst das nicht zwingend, dass diese Person eine Stelle im ersten Arbeitsmarkt gefunden hat».

Und… ich möchte ja nicht pingelig sein, aber am 14. Dezember 2012 war im Bund unter dem Titel «Langjährige IV-Bezüger lassen sich kaum integrieren» zu lesen: «So konnte die grösste aller IV-Stellen, jene des Kantons Zürich, von Anfang Jahr bis im November erst 20 Personen «rentenwirksam integrieren». Ich weiss ja nicht, was sie da noch gemacht haben, letzten Dezember in Zürich… (Haben die restlichen 130 «erfolgreich eingegliederten IV-Bezüger» urplötzlich alle einen Job als Weihnachtmänner und Christchindli gefunden?).

Nichtsdestotrotz, ich mag die «Grundstimmung» dieses Jahresberichtes. So diametral anders als diejenige des CSI IV-Stelle Aargau von 2011.

Schlimmer geht immer

Der Chefarzt der MEDAS Zentralschweiz, Dr. med. Jörg Jeger, hatte im Jusletter vom 16. Mai 2011 im Rahmen einer Kritik an der Rechtssprechung zu den somatoformen Schmerzstörungen auch folgendes angeregt: «In den Verfügungen sollte von der Formulierung Unsere Abklärungen haben ergeben, dass Sie Ihre Beschwerden mit zumutbarer Willensanstrengung überwinden und 100% arbeiten könnten” Abstand genommen werden. Diese Art der Kommunikation wirkt oft anmassend und verletzend.» Jeger schlug als Alternative vor: «Unsere Abklärungen haben ergeben, dass sich Ihre ärztlich festgestellte Krankheit nicht mit einer vom Bundesgericht als objektiv akzeptierten Methode nachweisen liess. Damit fehlen die rechtlichen Voraussetzungen für die Ausrichtung von Leistungen durch die Invalidenversicherung.» Jeger dazu: «Das würde kein Geld kosten, lediglich Sozialkompetenz.»

Nun ja, mit der Sozialkompetenz bei IV-Stellen und Bundesgericht ist es offenbar nicht allzuweit her, wir sind nämlich bezüglich somatoformen Schmerzstörungen mittlerweile bei folgender Formulierung ankommen: «Mit einer zumutbaren Willensanstrengung könnte die Versicherte die Überzeugung, krank und arbeitsunfähig zu sein, überwinden» (Argumentation der IV-Stelle St. Gallen im BGE 9C_527/2012) bzw: «(…) weil dem Versicherten die Willensanstrengung zumutbar war, seine Überzeugung zu überwinden, krank und arbeitsunfähig zu sein» (BGE 9C_531/2012).

Ursprünglich wurde das Bestehen eines Leidens auch bei somatoformen Schmerzstörungen anerkannt. Die Rechtsprechung befand aber das Leiden an sich als überwindbar (IV-Chef Ritler’s prominenter Ausspruch dazu: «Arbeit ist die beste Ablenkung vom Schmerz». Mit der neuen Formulierung wird aber nicht mehr der Schmerz (bzw. das Leiden) an sich als überwindbar dargestellt, sondern es wird impliziert, die Betroffenen würden sich ihr Leiden nur einbilden und müssten bloss von der Überzeugung wegkommen, krank zu sein. Das steht im absoluten Gegensatz einerseits zu wissenschaftlichen Erkenntnissen bezüglich chronischer Schmerzen (Stichwort Schmerzgedächtnis), zum anderen werden somatoforme Schmerzstörungen (und alle anderen sog. PÄUSBONOGs) von der Rechtsprechung ja generell als psychische Krankheiten klassifiziert. Ergo impliziert die neue Formulierung: diese (wie lange werden es «nur» diese sein?) psychischen Krankheiten sind eh nur Einbildung und nicht mit echtem Leiden verbunden. Das kommt dabei heraus, wenn man Juristen definieren lässt, was eine Krankheit ist und was nicht: Nichts Gutes.

Und zu «Der Versicherte ist ein fauler Simulant, der einfach nicht arbeiten will» ist es dann auch kein allzugrosser Schritt mehr.

Das passt dann auch perfekt dazu, dass das Bundesgericht Depressionen, die aufgrund einer somatoformen Schmerzstörung entstehen, grundsätzlich nicht als «psychiatrische Komorbidität» im Sinne der Förster-Kriterien anerkennt: Denn (so denkt man sich das wahrscheinlich beim Bundesgericht) aufgrund von Schmerzen, die nicht wirklich existieren, kann ja auch keine «echte» Depression entwickelt werden, unter der jemand echt leidet. Logisch. Oder: «Ist’s Wahnsinn auch, so hat es doch Methode».

Zimmerpflanzen reloaded

Im vorhergehenden Artikel habe ich einen weiteren wichtigen Grund für die geringe Verbreitung von Supported Employment in der Schweiz vergessen zu erwähnen: Die Vorurteile und Befürchtungen der Arbeitgeber gegenüber Menschen mit psychischen Erkrankungen. Im Interview erwähnt die Fragende zwar die KMU-Untersuchung, welche gezeigt hat, dass Unternehmen lieber wenig leistungsbereite gesunde, als leistungsbereite psychisch kranke Bewerber einstellen, Hoffmann weicht der Problematik der Stigmatisierung jedoch mit einer eher technisch orientierten Antwort aus und hebt finanzielle und organisatorische Anreize für Arbeitgeber hervor. Diese Anreize lösen das generelle Problem der Stigmatisierung natürlich nicht.

Und ein weiteres Detail (das ich eigentlich nicht erwähnen wollte, weil… man kann ja nicht immer meckern, aber es ärgert mich eben doch zu sehr) trägt da nicht unwesentlich dazu bei: Selbst Hoffmann als Eingliederungsprofi sagt diesen elenden Satz, den ich persönlich einfach nicht mehr hören kann: «Es gibt weniger sogenannte Nischenarbeitsplätze, wo Arbeit mit einer geringeren Qualifikation ausgeführt werden kann.»

Solange die Worte «Nischenarbeitsplätze» (Treue BlogleserInnen erinnern sich: Zimmerpflanzen!) sowie «geringe Qualifikation» (Again: Zimmerpflanzen!) geradezu zwanghaft im Zusammenhang mit der Arbeitsintegration von Menschen mit psychischen Erkrankungen bzw. überhaupt Behinderungen benutzt werden, braucht man sich dann aber nicht über eher zögerliches Engagement der Arbeitgeber wundern. Das Etikett «krank» bzw. «behindert» reicht ja schon, aber wenn das dann auch noch automatisch verbunden wird mit «niedrig qualifiziert» und «Extraanspruch für eine hübsche kleine Nische» – dann schlägt das selbst den wohlwollendsten Arbeitgeber in die Flucht.

Ich möchte ja niemandem böse Absichten unterstellen, aber es ist schon auffällig, mit welcher Vehemenz und Konstanz viele Eingliederungsfachleute (welcher Art der Eingliederung nun auch immer) dieses Mantra der Nischenarbeitsplätze/Niedrigqualifikation wiederholen. Man könnte fast den Eindruck bekommen, dass sie mit der Abwertung ihrer Klientel die eigene Notwendigkeit/Überlegenheit bekräftigen möchten. Frei nach dem Motto: «Es ist ja soooo schwierig für diese armen kranken und dazu auch noch dummen Geschöpfe einen Arbeitsplatz zu finden und zu behalten, deshalb braucht es uns, die echt tollen Eingliederungsfachleute, mit unseren geheimen Integrations-Superkräften».

Eingliederung ist ein Business. Klar. Und ja, Klappern gehört auch mit zum Handwerk. Aber die Abwertung der eigenen Klientel hat in einem professionellen Umfeld nichts zu suchen. Auch nicht im Sozialbereich. Das vermittelte Bild hat nämlich Signalwirkung. Da darf sich dann auch ein Direktor des Arbeitgeberverbandes (Thomas Daum anno 2010 anlässlich der Quotendiskussion) in aller Öffentlichkeit ganz selbstverständlich mit folgenden Worten äussern: «Wo soll eine Privatbank oder eine Ingenieurunternehmung Behinderte finden, um die Quote zu erfüllen?».

Denn wie wir ja alle wissen (und falls wir es wieder vergessen sollten, erinnert uns ein netter Eingliederungsexeprte daran) sind Behinderte und Kranke zimmerpflanzengleich ausschliesslich in Nischenarbeitsplätzen und bei niedrigqualifizierten Arbeiten zu finden. Und um jedem Arbeitgeber einzeln in hochbezahlten Coaching-Gesprächen zu erklären, dass der zu vermittelnde Klient zwar ein bisschen behindert aber doch gaaanz liiiieb und auch echt leistungswillig ist brauchen wir dann die Eingliederungs-Coaches. Ein sich selbst erhaltendes Sozialindustrie-Perpetuum-mobile.

Nicht falsch verstehen: Coaching ist eine ganz tolle Sache. Aber C.O.A.C.H so wie in Sportler-Coach, nicht wie in «der-Behindi-braucht-einen-Behindibetreuer-weil-er-selbst-zu-doof-ist».
Coach. Auf Augenhöhe. Einer, der den Klienten so gut coacht, dass der Coach sich selbst irgendwann überflüssig macht. Ja, ich weiss, das läuft der Geschäftsidee zuwieder, weil: Möglichst langwierige Abhängigkeit der Klienten zahlt sich natürlich aus. Selbständige Klienten sind Gift für die Geschäftsbilanzen der Eingliederungsfirmen. Aber eigentlich sollten das Ziel doch möglichst selbständige Klienten sein? Oder etwa nicht…?

Nachtrag 7. März 2013: Gestern wurde auf Tele Basel ein kurzes Interview mit Marcel Paolino gesendet. Paolino wechselte vom BSV (Bereich Eingliederung IV) zur Integrations-Stiftung ipt. Interessant u.a. anderem, wie er erwähnt, wie man bei der IV als Geldgeber ja das Geld denen geben wolle, die es am besten machen und die IPT hätte so von ihren Eingliederungserfolgen «geschwärmt»… Oder auch: wie toll es sei, wenn man es schaffe, die Leute auch nach langer Zeit ohne Arbeit wieder zu integrieren. (Wohlgemerkt: «man» schafft es, nicht «die Betroffenen schaffen es – mit unserer Unterstützung»).

«Supported Employment» wesentlich erfolgreicher als «First train, then place» (Aber was kümmert das das BSV)

In der Schweizer Zeitschrift für Psychiatrie & Neurologie 1/13 erschien ein lesenswertes Interview mit Dr. Holger Hoffmann (Universitäre Psychiatrische Dienste Bern und Soteria Bern) zum Thema «Nachhaltige Arbeitsplatzintegration für psychisch Kranke – Supported Employment versus pre-vocational Training».

Hoffmann führt aus, dass gemäss diversen Studien Supported Employment eine wesentlich nachhaltigere Integration als der «First train, then place» Ansatz ermöglicht: Nach zwei Jahren sind noch immer 45 Prozent in der freien Wirtschaft tätig, im Vergleich zu 17 Prozent beim pre-vocational Trainings-Ansatz. Der Unterschied wird nach fünf Jahren sogar noch deutlicher. Entsprechend deutlich fällt die Empfehlung 13 der S3-Leitlinien der DGPPN hierzu aus: «Zur beruflichen Rehabilitation von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen ist eine Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt anzustreben, sollen Programme mit einer raschen Platzierung direkt auf einen Arbeitsplatz des ersten Arbeitsmarktes und unterstützendem Training (Supported Employment) genutzt und ausgebaut werden.»

Trotz offensichtlicher Überlegenheit von Supported Employment gegenüber dem «First train, then place»-Ansatz wird letzterem in der Schweiz der Vorzug gegeben. Dies hat laut Hoffmann verschiedene Gründe:

  • Selbst Psychiater sind leider noch zu häufig dem Stufenleitermodell der Rehabilitation verhaftet, finden also, dass die Patienten schrittweise mit vorangehenden Trainingsmassnahmen auf die Arbeit in der freien Wirtschaft vorbereitet werden müssten, weil sie von einem direkten Einstieg überfordert seien. In der Praxis stellen diese pre-vocational Trainingsangebote häufig eine Unterforderung dar und sind entsprechend demotivierend. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass der Nutzen solcher Angebote sehr bescheiden ist. Dies ist den Psychiatern noch zu wenig bekannt.
  • Obwohl wissenschaftlich die Evidenz klar für das Supported Employment spricht, sind die gesetzlichen Grundlagen noch nicht umfassend geschaffen, um die Realisierung solcher Angebote zu fördern und finanzielle Anreize für die Unternehmen, zum Beispiel in Form von Steuererleichterungen, Subventionen und so weiter, zu gewährleisten
  • Anbieter der traditionellen pre-vocational Trainingsangebote empfinden das Supported Employment als eine Bedrohung ihrer Einrichtungen und betreiben ein entsprechendes Lobbying. Andererseits gehen auch zunehmend mehr Wiedereingliederungseinrichtungen dazu über, selbst «Job Coaching» anzubieten. Viele dieser Angebote erfüllen jedoch nur teilweise die Qualitätskriterien des Supported Employment, vor allem was die zeitlich unbefristete Begleitung durch den Job Coach betrifft. Dies hat wiederum negative Auswirkungen auf den Wiedereingliederungserfolg, was Wasser auf die Mühlen der Skeptiker ist.
  • Bisher fehlende Qualitätsleitlinien für Job-Coaching: Job Coaches müssen sehr gut qualifiziert sein. Idealerweise hat ein Job Coach eine psychiatrische Ausbildung und Berufserfahrung in der freien Wirtschaft. Wichtig ist das psychiatrische Wissen, um den psychisch Kranken überhaupt verstehen und dieses Wissen auch an den Arbeitgeber vermitteln zu können. Erfahrung in der freien Wirtschaft ist ebenfalls von Vorteil, um die Bedürfnisse des Arbeitgebers zu kennen. Sie sind also Brückenbauer zwischen diesen beiden Welten.

Und last but not least liefert das BSV mal wieder den Treppenwitz in der ganzen Angelegenheit:

  • Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat im Rahmen der Integrationsmassnahmen das Stufenleitermodell des pre-vocational Training im geschützten Rahmen mit der Schaffung von Belastbarkeits- und Aufbautrainings weiter ausgebaut.

Ganzes Interview als PDF.

Ideen für die Zukunft der IV

Im letzten Blogartikel habe ich IV-Chef Ritler als Buchhalter ohne Visionen bezeichnet. Aber meckern ist ja immer einfach. Deshalb würde ich mich sehr freuen, wenn meine geschätzte Leserschaft in den Kommentaren unter diesem Artikel ihre Ideen zur IV mitteilt.

Hier mal einige Ideen (Liste natürlich total unvollständig) meinerseits:

  • Das ominöse und diskriminierende Konstrukt der Foerster-Kriterien soll durch eine Invaliditätsbemessung ersetzt werden, welche sich an den Richtlinien der ICF (International Classification of Functioning, Disability and Health) orientiert; das heisst; bei Schmerzpatienten und psychisch Erkrankten würde dann nicht nach dem «alles oder nichts-Prinzip» entschieden, sondern es würden wohl vermehrt Teilarbeitsfähigkeiten resultieren.
  • Damit Schmerzpatienten/psychisch Erkrankte angemessen eingegliedert werden können, braucht es eine spezifische Forschung: Welche Interventionen bei diesen Erkrankungen tatsächlich eingliederungswirksam sind; welches Setting bei welcher Erkrankung ect. Zudem sollten spezialisierte Programme für diese Personengruppe – bspw. in Zusammenarbeit mit psychiatrischen Kliniken – entwickelt werden.
  • Keine reinen «Schreibtischärzte» bei der IV: Ärzte, die beim RAD arbeiten oder für die IV Gutachten verfassen, müssen mindestens einen Tag in der Woche in der Praxis arbeiten (Im Spital, Gruppenpraxis, ect).
  • And for the record: Erworbene Behinderungen/Erkrankungen haben nur in ganz seltenen Fällen einen Einfluss auf die Intelligenz. Es wäre also schön, wenn man die Betroffenen von Seiten der IV auch so behandelt würden: Als normalintelligente, erwachsene Menschen.
  • Dazu gehört auch, dass man von der Idee wegkommt, erkrankte/behinderte Menschen wären durch ihre Erkrankung/Behinderung zu dummen, kleinen Faultieren mutiert, denen man mittels «Arbeitstrainings» nun wieder die zwinglianische Arbeitsmoral beibringen müsste. Viel gescheiter wäre es, Betroffene dabei zu unterstützen, wie sie lernen können, Erkrankung und (Teilzeit-)Berufsleben unter einen Hut zu bringen. Darin besteht die wirkliche Herausforderung bei einer Eingliederung. Die Erkrankung dabei verleugnen zu müssen (da sie mit genügend Anstrengung angeblich «eliminierbar» sei) führt nirgends hin: Ausser noch tiefer in die Krankheit.
  • IV-Stellen und BSV sollen mit guten Beispiel vorangehen und vermehrt Menschen mit (unterschiedlichen!) Behinderungen/Erkrankungen einstellen.
  • Bei der Neuentwicklung/Umgestaltung von IV-Bereichen, die Behinderte direkt betreffen, sollten Betroffene in beratender Funktion einbezogen werden. Es ist nämlich nicht das selbe, ob ein NICHT-Behinderter Angestellter einer Behinderten-Organisation die «Interessen» der Behinderten vertritt oder jemand, der z.B. selbst im Rollstuhl sitzt oder eine chronische Erkrankung hat.
  • Die falschen Anzreizsysteme welche die Invalidenversicherung dazu verführen, Kosten auf andere Kostenträger (Gemeinden, Kantone, andere Versicherungen) abzuwälzen (und dadurch das Leben der Betroffenen zusätzlich verkomplizieren und die Kosten für die Gesellschaft teilweise sogar insgesamt erhöhen) sollen wo immer möglich eliminiert werden.
  • Eine externe Stelle (sicher nicht die IV selbst, das sehen wir anhand der BSV-Studien, wie falsch das dann kommuniziert wird), sollte mal die Kundenzufriedenheit der IV-Kunden untersuchen. Da könnte man dann wohl einiges draus lernen. Wenn man denn wollen würde.
  • Systemische Vision:
    IV-Renten, Ergänzungsleistungen und Erwerbseinkommen müssen endlich gleich besteuert werden, ansonsten führt das zu diversen Absurditäten.

So und nun bin ich gespannt auf Ihre/Eure Ideen, bitte möglichst kurz, prägnant und einigermassen realistisch formulieren («IV-Renten für alle!» ist beispielsweise kein zukunftsträchtiger Ansatz ;-)

IV-Chef Ritler: Ein Buchhalter ohne Visionen

Der Assistenzbeitrag – so die Idee – sollte auch Menschen mit schwerster Behinderung ermöglichen, zu Hause ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Anhand des Beispiels von Johanna Ott zeigte die Rundschau nun gestern, dass (anders als im Pilotprojekt zur persönlichen Assistenz), die Leistungen von der IV so knapp bemessen werden, dass schwerbehinderte Menschen mit einem sehr hohen Assistenzbedarf nicht davon profitieren können und ihnen nun doch wieder der Eintritt ins Heim droht. Pikantes Detail dazu: Ein Platz im Heim ist nicht etwa insgesamt günstiger (im Gegenteil). Für die IV jedoch ist ein Heimeintritt sehr wohl günstiger, da andere Kostenträger (z.B. Kantone) einen Teil der Kosten übernehmen müssen.

Und das ist politisch genau so gewollt. Aus diesem Grund war IV-Chef Ritler, der danach von Moderator Sandro Brotz im Rundschau-Gespräch in die Mangel genommen wurde, eigentlich der falsche Gesprächspartner. Brotz sagte an einer Stelle: «Herr Ritler, Sie reden wie ein Buchhalter!» Ritler redet aber nicht nur wie einer, er ist ja tatsächlich auch der IV-Buchhalter. Wie Ritler nämlich völlig zurecht bemerkte, kommen die IV-Sparvorgaben vom Parlament. Ritler sieht seinen Job (das wurde während des Gesprächs mehr als klar) vor allem darin, zu erreichen, dass die IV wieder schwarze Zahlen schreibt.

Wie dabei gespart wird, ist ihm egal. Es war aber auch den ParlamentarierInnen herzlich egal (das konnte man damals in den entsprechenden IV-Debatten sehr deutlich spüren). Und auch die IV-MitarbeiterInnen auf den IV-Stellen machen ja nur ihren Job. Irgendwie. Und am Schluss ist keiner verantwortlich für die Schicksale, die sich daraus ergeben. Aber – wie Moderator Brotz richtig bemerkte – Es gibt da draussen noch ganz viele «Johanna Otts».

Und all die anderen, die unter dem Sparzwang der IV zu leiden haben, haben kein Rundschau-Team, das dem IV-Chef dafür persönlich auf die Füsse tritt. Was, wie oben aufgeführt, an sich ja auch sinnlos ist, da Ritler die IV-Gesetze nicht gemacht hat und daran auch nichts ändern kann und ganz offensichtlich auch nichts ändern will. Ritler ist durch und durch Beamter. Er hat keine Visionen für die IV – eine Vision in dem Sinne beispielsweise, dass durch die IV das Leben für Menschen mit Behinderungen in irgendeiner Weise zumindest ein bisschen einfacher werden sollte. Im Gegenteil; es wird zunehmend klarer, dass Ritlers einzige «Vision» für die IV darin besteht, den Zugang zu Leistungen (seien dies nun persönliche Assistenz, Hörgeräte für schwer Hörgeschädigte, Renten ect) dermassen schwierig und demütigend zu gestalten, dass die Betroffenen irgendwann aufgeben (müssen) und/oder schlussendlich bei anderen Kostenträgern (zb Sozialhilfe, aber auch Kantone und Private) landen.

Überdeutlich wurde Ritlers Buchhaltermentalität im gestrigen Gespräch auch, als er Brotz entgegnete, man würde nun viel Geld in die Eingliederungen investieren, ja richtiggehend «klotzen». Wie mittlerweile jeder weiss, besteht ein Hauptproblem der IV in der sehr hohen Zahl an Invalidisierungen aus psychischen Gründen. Das BSV hat dazu zwar Studien in Auftrag gegeben, die das Problem näher beleuchten, jedoch werden die entsprechenden Studienresultate (die für die IV sehr unschmeichelhaft ausfielen) weder breit noch ehrlich kommuniziert, geschweige denn reale Konsequenzen daraus gezogen. Sprich: Es interessiert schlicht gar niemanden, wie man psychisch Kranke wirklich eingliedern kann. Oder wie es der Hauptautor der BSV-Studien zu psychischen Invalidisierungen, Niklas Baer, formuliert: «Für Arbeitsplatzerhalt und Eingliederung von Menschen mit komplexen Erlebens- und Verhaltensproblemen in ebenso komplexe Arbeitsumgebungen gibt es nach wie vor weniger Anleitungen als für das Layout eines BSV-Forschungsberichts». (Quelle: Infos Insos, Juli 2012)

Auch hier zeigt sich Ritlers Buchhaltermentalität ohne jeglichen Bezug zur Realität: Was nützt denn «Klotzen» in teure «Integrationsangebote» der Sozialindustrie, wenn die ihren Zweck gar nicht erfüllen? Im Dezember letzten Jahres veröffentlichte das BSV eine Evaluation zur 5. IV-Revision. Ohne nähere Überprüfung übernahmen alle Medien die schöngefärbte Pressemitteilung des BSV. David Siems hat sich damals die Mühe gemacht, die Zahlen aus der Studie bildlich darzustellen. Und so sehen die «Erfolge» der 5. IV-Revision tatsächlich aus:Renten+Eingliederungsversicherung
Wieviele Versuchskaninchen (wie beispielsweise auch Elsbeth Isler oder Matilde Gonzalez) müssen noch durch die ganzen belastenden IV-Prozedere durchgeschleust werden, bis man endlich erkennt, dass Behinderungen und Krankheiten weder einfach verschwinden noch weniger kosten, weil man das halt irgendwann im Parlament gerne so haben wollte?

tl;dr: IV-Chef Ritler sieht seine Aufgabe darin, dass die IV möglichst schnell schwarze Zahlen schreibt und nicht darin, das Leben von Behinderten einfacher zu gestalten.

Bei der IV-Stelle Zürich ist man «not amused»

Dass man bei der IV-Stelle Zürich nicht gerade in Begeisterungsstürme ausbricht, wenn der Tagi anhand einer Langzeitbeobachtung des Falles von Elsbeth Isler über die nicht immer ganz so zweifelsfreien Rentenaufhebungen/Begutachtungen/Eingliederungsaktivitäten der IV berichtet, war schon klar. Aber vor der Veröffentlichung des neusten Artikels des TA einen Medienanwalt zu engagieren, der dem Tagesanzeiger am 29. Januar rein präventiv mit rechtlichen Schritten drohte und in seinem Brief behauptete, der TA wolle «die Qualität der Eingliederungsarbeit der IV generell infrage stellen» ist…

ich weiss nicht… Wie nennt man das nochmal? Einschränkung der Pressefreiheit? (Hallo lieber Medienanwalt der IV, ich kenne da übrigens einen Blog… der stellt doch die Eingliederungserfolge der IV tatsächlich auch ab und zu in Frage! Ist das jetzt neuerdings strafbar? Aber irreführende Medienmitteilungen zu den tatsächlichen Eingliederungserfolgen herausgeben ist kein Problem? Wo sind wir hier gleich nochmal? In Nordkorea?)

Doch die verschnupfte Reaktion der IV-Stelle Zürich hat einen besonderen Grund: Hat sie doch just in dieser Woche eine Medienkampagne mit dem untenstehenden Plakat gestartet. Wirkt jetzt natürlich durch den Tagi-Artikel nicht mehr so ganz 100% glaubwürdig. Das mit der Kompetenz und so. Oder war’s umgekehrt? Die SVA wollte dem Artikel des Tagi gegensteuern? Wie auch immer: David Siems hat das Plakat freundlicherweise mit dem Rotstift an die aktuellen Begebenheiten angepasst. (Bild vergrössern durch Anklicken)

SVA-Plakat_foto

Hey, Pippi Langstrumpf…

Ich bitte um Entschuldigung für diesen unqualifizierten Kommentar, aber zu den neusten Dreifachrückwärts-Salti der IV, welche im Newsnetz unter «Die zweifelhaften Methoden der IV» geschildert werden, fällt mir schlicht nix anderes mehr ein als:

Zwei mal Drei macht Vier
Widdewiddewitt und Drei macht Neune!
Ich mach’ mir die Welt
Widdewidde wie sie mir gefällt

René Staubli hat das Ganze im Tagi mit etwas mehr Substanz kommentiert: Der Zweck heiligt nicht jedes Mittel