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Besser wird’s nicht

Sehr geehrter Herr Direktor der IV-Stelle X.

Ich möchte Sie dringend bitten, Ihren Mitarbeitenden, welche die regelmässigen Revisionen von IV-Renten veranlassen, einen Stellenwechsel in die medizinische Forschung nahezulegen. Offenbar liegt hier unerkanntes Potential brach, welches die weltweite Forschung im Bereich der Neurologie revolutionieren dürfte.

Oder gibt es vielleicht eine andere Erklärung dafür, weshalb eine 100% IV-Rente aufgrund einer fortschreitenden(!) neurologischen Erkrankung revidiert wird? Haben Ihre Mitarbeitenden möglicherweise eine Überdosis des aktuellen Mantras abbekommen, dass eigentlich alle Behinderungen und Krankheiten «mit geeigneten, einfachen und zweckmässigen Eingliederungsmassnahmen verhindert, vermindert oder behoben werden können»?

Jaja, ich weiss schon, ALLE Renten werden regelmässig revidiert, aber mal ehrlich: Haben Sie auf den IV-Stellen im Moment nicht vielleicht zwei, drei andere Dinge zu tun, also solche sinnlosen Leerläufe? Nein?
Ja, das habe ich mir gedacht.

Nicht ganz so hochachtungsvoll
Mia

Arbeit sollte sich lohnen, denkt Herr K.

Herr K. ist vor seinem 20. Altersjahr invalide geworden. Sein Invaliditätsgrad beträgt 88%. Er erhält deshalb eine volle ausserordentliche Invalidenrente von 1547.- und Ergänzungsleistungen in der Höhe von 1403.25, das ergibt ein Einkommen von 2950.25/Monat.

Herr K. wohnt in der Stadt Zürich, ist ledig und konfessionslos und hat kein (steuerrelevantes) Vermögen.
Für die 18’564.- IV-Rente pro Jahr muss Herr K. 816.80 Steuern bezahlen. Die Ergänzungsleistungen müssen nicht versteuert werden.

Herr K. hat nun grosses Glück und erhält die Möglichkeit, seine Restarbeitsfähigkeit zu verwerten. Er verdient damit 7000.- /Jahr (netto).
Der Freibetrag bei den Ergänzungsleistungen beträgt 1000.-. von den restlichen 6000.- werden ihm 2/3 (also 4000.-) als Einkommen angerechnet und die Ergänzungsleistungen dementsprechend gekürzt.

Herr K. erhält also neu pro Jahr:

EL: 12’839.-
Verdienst: 7000.-
IV-Rente: 18’564.-
Total: 38’403.-

Das steuerbare Einkommen von Herr K. beträgt nun 25’564.- (IV-Rente + Verdienst). Dafür muss er 1511.- Steuern bezahlen. Sein jährliches Einkommen beträgt nach Abzug der Steuern: 36’892.- Pro Monat hat Herr K. also gerade mal 192.- mehr als vorher zu Verfügung.

Dass die EL bei Verdienst gekürzt werden, ist (mehr oder minder) verständlich; aber dass das steuerbare Einkommen um 7000.- steigt, wenn Herr K. effektiv nur 3000.- mehr einnimmt, das ist hirnverbrannt. Eine ausgewachsene IV-Revision nach der anderen mit dem Kampfruf «Arbeit muss sich lohnen» innerhalb kürzester Zeit durchs Parlament zu peitschen, das ist kein Problem, aber eine griffige Gesetzgebung auszuarbeiten, nach der niedrige Einkommen (egal ob nun aus Erwerbseinkommen oder Sozialtransfers stammend) entweder gleich oder gar nicht zu besteuern sind, das ist in Bern seit Jahren ein Ding der Unmöglichkeit.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Parlamentarier, ich weiss schon, dass die Kantone gar nicht nicht begeistert sind, wenn man in ihre Fiskalhoheit eingreifen will und ich weiss auch, dass natürlich die Ansätze für Ergänzungsleistungen, Sozialhilfe u.s.w. erhöht werden müssten, wenn man sie besteuern würde, aber mit ein bisschen zumutbarer Willensantrengung dürfte da doch eine Lösung zu finden sein? (Findet übrigens auch Monika Bütler, Professorin für Volkswirtschaft an der Universität St. Gallen und plädiert in ihrem Blog für eine Steuerbefreiung des Existenzminimums.)

Aus objektiver Sicht jedenfalls spricht nichts dafür, dass diese Hindernisse nicht überwindbar wären. Aber man muss halt auch wollen. Und bevor das Problem nicht endlich(!) mal gelöst ist, will ich den Slogan «Arbeit muss sich lohnen» gar nicht mehr hören. Gell, liebe FDP.

Herr K. ist ein fiktives Beispiel, die Zahlen sind jedoch (soweit möglich) echt. Die Ergänzungsleistungen von Herrn K. wurden unter der Prämisse berechnet, dass er in der Stadt Zürich wohnt und 1000.- Miete bezahlt.

Die Steuerbelastung wurde mit dem Online-Rechner des Steueramtes des Kantons Zürich berechnet. Die Höhe der Ergänzungsleistungen mit dem Rechner von Pro Senectute.

Die IV pfeift auf das Vertrauen des Bürgers

Wenn heutzutage («Arbeit statt Rente!») jemand eine IV-Rente von 88% («Harte aber faire Entscheide!») zugesprochen erhält («Reduktion der Neurenten um fast 40%!) – Dann… würde man mal so denken, hat die IV-Stelle (in diesem Fall diejenige von Zürich) sich dabei schon was (medizinisch fundiertes) gedacht.

Da bei einer IV-Rente oft auch Privatversicherungen (z.B. Pensionkassen) zahlungspflichtig werden, können diese gegen den Entscheid einer IV-Stelle Einsprache erheben. Im eingangs erwähnten Fall hat die involvierte Versicherung (AXA Stiftung Berufliche Vorsorge, Winterthur) dies getan. Das an sich ist nichts Ungewöhnliches (mehr). Stirnrunzeln bereitet vielmehr folgender Satz aus dem Protokoll des Bundesgerichtes: «Die IV-Stelle schloss sich der Antragstellung der AXA an».

Also dieselbe IV-Stelle, die verfügt hat, dass jemand eine ganze IV-Rente erhält, schliesst sich einige Monate nach der von ihr selbst verfassten Verfügung dem Begehren der Privatversicherung an, dass ebendiese Verfügung aufgehoben werden soll…? Ähem…?

Juristisch mag das ja (aus welchen Gründen auch immer) «korrekt» sein, aber das Vertrauen des Bürgers in die IV, also das… wird dadurch nicht unbedingt gestärkt.

Das Bundesgericht – unter Präsident Ulrich Meyer übrigens – das bestätigte den Entscheid der Vorinstanz (Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich), wonach die Verfügung aufzuheben und keine Rente auszurichten sei und zwar unter Berufung auf «die fehlende Organizität der Symptome». Schön gell? Mit jedem Urteil dehnt man die Begrifflichkeiten ein kleines bisschen weiter aus – ist  ja auch schon bald 2012. Da muss man dann ordentlich was in der Hand haben, um die 17’000 IV-Bezüger «juristisch korrekt» aus der IV werfen zu können.

Und was mit den Betroffenen geschieht, ist den Bundesrichtern dann auch Hans was Heiri – oder wie es im Protokoll heisst: «Dem Versicherten ist der Wiedereinstieg in den Arbeitsprozess so oder anders zuzumuten».

So oder anders, was kümmert uns das.

http://jumpcgi.bger.ch/cgi-bin/JumpCGI?id=16.09.2011_9C_511/2011

Weiterer Blogartikel zum Thema: «Der sogenannt Versicherte erfährt dann, dass er plötzlich nicht mehr versichert ist»

«Menschen, die keine IV-Rente erhalten, kommen mit der Zeit doch zur Sozialhilfe. Es dauert bloss etwas länger»

Das BSV hat ein Monitoring durchgeführt, um die Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Systemen der sozialen Sicherheit (Sozialhilfe, IV, Arbeits-losenversicherung) zu untersuchen. Eine erste Vor-Information dazu gab’s im Juni, ich hatte damals schon angemerkt, wo’s aus meiner Sicht bei der Studie hakt: Wer nie IV-Leistungen erhalten hat, kann auch nicht von der IV in die Sozialhilfe wechseln.

Mittlerweile ist die ganze Untersuchung veröffentlicht und ich bin froh, hat sich jemand anders der Sache angenommen, dann muss ich mich nicht zum x-ten Mal wiederholen. Ausserdem verleiht der berufliche Hintergrund der Nationalratskandidatin Katharina Hubacher (Grüne/Luzern) als Sozialarbeiterin/Bereichsleiterin Sozialberatung ihren Ausführungen nochmal ein ganz besonders Gewicht. Der folgende Text ist der Website www.lu-wahlen.ch entnommen:

Die IV und die Sozialhilfe

Nun ist es also statistisch erwiesen: Personen, die bei der Invalidenversicherung abgewiesen oder gar nicht erst aufgenommen wurden, landen nicht in der Sozialhilfe. Der Bund hat erste Daten erhoben, die keinen signifikanten Anstieg der Sozialhilfebeziehenden darstellt.

Die Zahlen zeigen aber auch, dass die Zahl der Sozialhilfebezüger sich in den letzen Jahren kaum reduziert hat, obschon gerade in den Jahren 08/09 viele Arbeitsstellen geschaffen wurden und viele Menschen, die kurze Zeit in der Sozialhilfe waren, wieder eine Anstellung gefunden haben. In der Sozialhilfe bleiben unter anderem Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keiner Arbeit mehr nachgehen können, aber keine IV-Rente bekommen.

Mit der materiellen Grundsicherung ist diesen Menschen sicher nur teilweise geholfen.

Zahlen kann man immer unterschiedlich interpretieren. Meine Sicht aus der Praxis ist die folgende: Menschen, die keine IV-Rente mehr erhalten oder gar nicht in die IV aufgenommen werden, kommen mit der Zeit doch zur Sozialhilfe. Es dauert bloss etwas länger. Die Studie kommt zu früh. Sie wurde zwischen 2007 bis 2009 erstellt, gerade als die IV anfing, eine restriktivere Praxis anzuwenden. Die Auswirkungen kommen langsamer, also erst später auf die Sozialhilfe zu.

Die Betroffeneren versuchen sich zuerst selber zu helfen, indem sie ihren Lebensstandard reduzieren, indem sie sich vielleicht in der Verwandtschaft Unterstützung suchen, indem sie ihre Reserven aufbrauchen, usw. Dabei leben sie natürlich immer in der Hoffnung, dass sich eine Türe öffnet und sie wieder eine Anstellung bekommen. Erst, wenn all diese Auswege ausgeschöpft sind, melden sie sich bei der Gemeinde. Diese Anmeldung fällt, entgegen landläufiger Meinung, fast allen schwer, sind dann doch alle Daten offen zu legen. Nachher muss unter amtlicher Kontrolle und mit einem sehr geringen Budget gelebt werden.

Meine Erfahrung zeigt auch, dass viele dieser Menschen kaum eine Chance haben, zurück ins Erwerbsleben zu finden. Wer stellt eine 55 jährige Frau ein, die in den letzten 10 Jahren eine IV Rente bezog? Weil sie immer wieder Schmerzattacken hatte, reduzierte sie ihre sozialen Kontakte und kümmerte sich auch kaum um Weiterbildung. Sie würde zwar gerne arbeiten, müsste aber die Möglichkeit haben, kurzfristig frei zu nehmen, wenn es ihr schlecht geht. Wer kann es sich leisten, eine solche Arbeitskraft einzustellen?

Die längerfristigen Auswirkungen dieser Politik der Reduzierung und der Verschiebung der Kosten von den Sozialversicherungen auf die Kommunen werden wir erst in ein paar Jahren deutlicher feststellen. Wenn die bürgerlichen Politikerinnen und Politiker nun glauben, dass die Zahlen ihnen recht geben und wenn sie deshalb noch mehr IV-Revisionen mit dem Ziel der Reduzierung der Leistungen initiieren, sind sie auf einem gefährlichen Weg, davon bin ich überzeugt. Die Marginalisierung der schwächeren Menschen wirkt sich auf das gesellschaftliche Zusammenleben längerfristig negativ aus.

Katharina Hubacher (Grüne/Luzern), Nationalratskandidatin
Quelle: www.lu-wahlen.ch

Wer hat’s erfunden?

René Staubli hat für den Tagesanzeiger einen weiteren Artikel über die IV geschrieben. Er trägt den passenden Titel: «Das ist doch pervers» und berichtet über Elsbeth Isler, die unter schweren chronischen Rückenschmerzen leidet und von der IV (mit freundlicher Unterstützung des ABI Basel und dem in dessen Auftrag eingeflogenen Orthopäden Johannes Bekic aus Wien) als zu 80% arbeitsfähig eingestuft wird.

Richtig «pervers» sind auch einmal mehr gewisse Kommentare. Da gibt es offenbar immer noch Leute, die schlicht und einfach nicht verstanden haben, was seit einigen Jahren in unserem Land passiert. Die denken, dass wenn ihnen selbst etwas zustossen würde (was natürlich nie passieren wird, da sie so hochwohlanständige und rechtschaffende Menschen sind), aber falls eben doch, wären sie doch immerhin versichert, und die Versicherung, die würde dann in ihren Fall natürlich – weil sie ja schliesslich ihr ganzes Leben lang Beiträge bezahlt und immer rechtschaffend und auch Schweizer Pass seit Geburt und so – also die Versicherung, die würde bei ihnen dann doch sicher erkennen, dass sie natürlich wirklich krank wären. Und die Ärzte der Versicherungen, die würde doch auch – denn es sind doch Ärzte immerhin, und die würden doch nicht… und wenn alle Stricke reissen, so würden dann doch zumindest die Gerichte… Die Gerichte in unserem Land, die würden dann doch aber dafür sorgen, dass der rechtschaffende Bürger zu seinem Recht kommt im Falle eines Falles – oder? Denn in unserer perfekten Schweiz, da hat alles seine Ordnung. Die Versicherungen versichern, die Versicherungsärzte sind unabhängig und die Richter ebenfalls. Und wer durch die Maschen fällt, der muss selbst schuld sein. Und auf jeden Fall ein Simulant.

Nicht nur das Kräuterbonbon, auch die Selbstgerechtigkeit wurde offensichtlich in der Schweiz erfunden.

Der Case Manager hilft – auch im K(r)ampf mit der IV

In der NZZ erschien heute unter dem Titel «Neuer Start im Erwerbsleben statt IV-Rente» ein ausführlicher Artikel über Case Management. Unter anderem wird der Fall eines ehemaligen Lehrers mit Burnout beschrieben:

«(…)Von seinem Case-Manager fühlte sich der Mann weder gedrängt, schnell vorwärtszumachen – um die Kosten für seinen Fall möglichst gering zu halten –, noch bevormundet. «Ich wurde ständig mit einbezogen und musste selber Entscheide fällen.» Als entlastend erwies sich, dass der 49-Jährige die Gespräche über eine allfällige IV-Rente nicht alleine bestreiten musste. Oftmals sei er einem latenten Misstrauen begegnet, aus dem er die Frage: «Sind Sie wirklich nicht arbeitsfähig?» herauszuhören glaubte. Als er dann zwecks IV-Abklärungen in einer Behindertenwerkstatt für massiv psychisch kranke Menschen landete, stand er kurz vor dem Suizid. «Das Ganze empfand ich als derart menschenunwürdig.» Auch während dieser Zeit sei ihm der Case-Manager unterstützend zur Seite gestanden, habe ihn aufgemuntert, durchzuhalten, und einen verkürzten Aufenthalt in der Behindertenwerkstatt erwirkt.»

Bleibt die Frage: Was geschieht mit den Menschen, die ohne Unterstützung eines Case Managers durch die IV-Abklärungsmühlen gedreht werden?

(Der Lehrer übrigens, der schaffte nach 2 Jahren den Wiedereinstieg in seinen alten Beruf und meinte: «Ohne Case-Manager wäre es vermutlich nicht so gut herausgekommen»).

Der Blick legt nach

Gestern vermeldete der Blick, dass die Boxerin Aniya Seki aufgrund ihrer Bulimie eine IV-Rente «kassiere» und die Kommentatoren durften sich entrüsten. Heute legt der Blick nochmal nach und befragt Passanten, ob sie Sekis IV-Rentenbezug für korrekt halten. Und wer sein Gesicht nicht in die Kamera halten mag, der darf dafür auf Blick.ch anonym darüber abstimmen, ob er eine IV-Rente aufgrund von Bulimie ganz generell für gerechtfertigt hält oder nicht.

Bildquelle: Blick.ch

Was kommt als nächstes beim Blick? Bilder von Krebspatienten mit «I like»- Buttons drunter, wo man darüber abstimmen kann, ob deren Behandlung von der Krankenkasse bezahlt werden soll oder nicht? Ja, wir leben (zum Glück) in einer Demokratie – aber es gibt gute Gründe, warum über gewisse Dinge nicht demokratisch entschieden werden soll.

Und es würde dem einen oder anderen (insbesondere den Verantwortlichen bei gewissen Online-Medien) gut anstehen, sich nicht nur über die ppphhhöööse cybermobbende Jugend zu entrüsten, sondern sich mal zu überlegen, wie es denn mit der eigenen Vorbildfunktion diesbezüglich aussieht.

IV-Bezügerin + erfolgreich = zu hoch für den Mob

Man soll nicht über Dinge schreiben, von denen man keine Ahnung hat. Ich tu’s trotzdem und schicke vorraus: Alles was ich über Aniya Seki weiss, habe ich heute im Blick gelesen – was in etwa gleichbedeutend ist mit «keine Ahnung haben». Der Blick schrieb heute also heute: «Aniya Seki (32) ist Box-Welt-meisterin – und kassiert IV-Rente». Damit ist eigentlich alles gesagt, was den Puls des gemeinen Blicklesers im Nullkommanix auf 180 schnellen lässt. Da hält er sich dann auch nicht weiter auf mit dem Gedanken, dass statt «kassiert» auch das Wort «erhält» hätte gewählt werden können und schon gar nicht mit dem Rest des Artikels oder Gott behüte, zwei drei Gedanken, die über die eigene Nasenspitze hinausgehen. Nein, da muss gleich in der Kommentarspalte eine empörte Duftmarke gesetzt werden.

Dass Aniya Seki genau das tut, was die IV verlangt, nämlich zum einen gegen ihre Krankheit (eine langjährige und schwere Bulimie) zu kämpfen und zum anderen ihre Restarbeitsfähigkeit (ihr IV-Grad beträgt 77%) auszunützen und auszubauen, damit sie eines Tages nicht mehr auf eine IV-Rente angwiesen sein wird – das ist ganz offensichtlich zu hoch für den durchschnittlichen Blickkommentarschreiber. Entweder ist jemand krank und liegt den ganzen Tag im Bett oder er ist gesund. Dazwischen darf es nichts geben. Auch keine Genesungszeit, in der sich jemand langsam erholt, sich wieder Dinge zutraut und diese in Angriff nimmt. Und was es schon gar nicht geben darf ist, dass jemand trotz (psychischer) Krankheit erfolgreich sein kann. Das geht GAR nicht! Erfolgreiche Rollstuhlsportler werden bewundert, dass sie trotz ihrer Behinderung Spitzenleistungen erbringen. Menschen mit psychischen Störungen, die trotz ihrer Erkrankung bewunderswerte Leistungen erbringen wird einfach angesprochen, dass sie überhaupt krank wären.

Sekis Entscheidung, sowohl ihre Erkrankung wie auch ihre IV-Rente geheimzuhalten, ist angesichts dieser Reaktionen absolut verständlich. Umsomehr als sie sich als Sportlerin in einem Umfeld bewegt, das Schwächen kaum toleriert. Wobei wohl auch die Frage gestellt werden darf, welches berufliche Umfeld (ausserhalb der geschützen Werkstätten) Schwächen überhaupt toleriert.

Wer beispielsweise in einem Büro regelmässig einen Tag pro Woche krankheitshalber fehlt, wird wohl schneller gekündigt als er gucken kann. Das heisst nicht, dass er an den anderen Tagen nichts leisten könnte – Nur: solche «unzuverlässigen» MitarbeiterInnen will kein Arbeitgeber. Seki hingegen kann sich als »selbstständige Boxerin» ihre Arbeitszeit mehr oder minder frei einteilen, niemand zieht sie für ihre Krankheitstage zur Rechenschaft. Wenn jemand mit einer unberechenbaren Erkrankung in einem relativ freien Rahmen (und mit der finanziellen Sicherheit durch die IV im Hintergrund) einigermassen «funktionieren» kann, heisst das noch lange nicht, dass er dies auch in einem starren System und der freien Wirtschaft hinbekommt.

Es ist Aniya Seki wirklich von ganzem Herzen zu wünschen, dass sie dies schafft – so wie es sie sich selbst auch wünscht.

Das Volk hat eine verschärfte IV-Gesetzgebung gewollt, das Volk hat sie bekommen

Ich schrieb schon mal über die Landwirte, die sich von der IV eine Sonderbehandlung wünschen, denn es wäre, so BDP-Nationalrat und Präsident des Bündner Bauernverbands Hansjörg Hassler, «illusorisch, dass die IV davon ausgehe, dass Landwirte «gleich welchen Alters, gleich welcher Behinderung und unabhängig davon, wo sie wohnen», eine Stelle finden würden, die der jeweiligen Behinderung angepasst sei.»

Der Beobachter hat sich nun der Thematik angenommen und titelt: «Bauern bekommen keine IV» – Was natürlich übertrieben ist. Aber nur ein bisschen. Denn die IV greift bei der Berechnung der Invalidität von Bauern tatsächlich ziemlich tief in die Trickkiste – und zwar behauptet sie, dass ein behinderter Bauer in einer angepassten Tätigkeit mehr verdienen könnte, als ein gesunder Bauer als – eben Bauer. Und weil der Invaliditätsgrad aus der Differenz zwischen Valideneinkommen (Einkommen als Gesunder) und dem Invalideneinkommen (was als Behinderter/Kranker noch verdient werden kann) berechnet wird, resultiert daraus in Falle der Bauern oft ein sehr tiefer Invaliditätsgrad. Theoretisch könnte bei dieser Berechnungsmethode gar eine über 100%ige Arbeitsfähigkeit resultieren.

Nämlich dann, wenn die IV bei einer… sagen wir mal Reinungsfachangestellten davon ausgeht, sie könnte mit ihrem chronischen Rückenleiden schliesslich immer noch 50% als sagen wir… Rechtsanwältin arbeiten… Damit würde sie dann nämlich immer noch mehr verdienen als als Reinigungsfachangestellte und wäre somit zu über 100% arbeitsfähig. Mal eben schnell gesund und über 100% arbeitsfägig geworden. Zumindest auf dem Papier. (Natürlich ist das ein fiktives und leicht überzeichnetes Beipsiel, aber einfach mal zur Veranschaulichung der einmal mehr verqueren IV-Logik).

Ich mag aber gar nicht hämisch sein, ich stelle also nur ganz nüchtern fest: Das Volk wollte strengere Zumutbarkeitskriterien bei der IV (und die IV-Revision 6a ist noch nichtmal in Kraft, geschweige denn die IV-Revision 6b). Das Volk hat strengere Zumutbarkeitskriterien bekommen.

So schreibt denn auch der Bundesrat in der Antwort auf Hasslers Interpellation unter anderem: «Spezifische Sonderregelungen für einzelne Berufsgruppen stehen auch in Widerspruch zum Prinzip der Volksversicherung und würden neue Ungleichheiten zur Folge haben.»

Ausnahmsweise bin ich da mal mit dem Bunderat einig. Allerdings wahr- scheinlich aus etwas anderen Beweggründen. Und nein, es ist nicht Häme. Vielmehr die leise Hoffnung, dass dem einen oder anderen mal aufgeht, dass man das Argument der «sozialschmarotzenden Ausländer» das vorgeschoben wurde, um bei der IV massive Sparmassnahmen durchzusetzen vielleicht mal ein bisschen näher und kritischer betrachten hätte sollen. Und wenn man die Spur genau zurückverfolgt, könnte man vielleicht ausmachen, dass das Missbrauchs-argument genau von jenen Kreisen mitgetragen und geschürt wurde, die davon in manigfaltiger Weise profitieren. Beispielsweise die Wirtschaft, die sich seit 15 Jahren dagegen wehrt, dass die IV-Beiträge erhöht werden… Oder die Privatversicherer…

Und dass die massiv verschärfte Gesetzgebung, die – angeblich – wegen der viiiielen bösen Betrüger geschaffen wurde, dummerweise auch die über 99% wirklich Kranken und Behinderten trifft.

«Die IV-Verfahren sind eine Entmündigung des Bürgers»

Einige Auszüge aus einem Streitgespräch zwischen Ralf Kocher*, Leiter Rechtsdienst IV, Bundesamt für Sozialversicherungen und Massimo Aliotta, Rechtsanwalt. Publiziert wurde es im Plädoyer 3/09 unter dem Titel «Die IV-Verfahren sind eine Entmündigung des Bürgers». Der ganze Artikel ist auf der Webseite von Massimo Aliotta als PDF downloadbar.

Kocher: Die Unabhängigkeit der Rad wie auch der Medas ist im Abklärungsverfahren der IV gegeben. Das wird auch immer wieder von den Gerichten bestätigt.
Aliotta: Das ist falsch. Tatsache ist: Rad-Ärzte sind IV-Ärzte und die Medas beziehen ihre Aufträge hauptächlich von der IV. Das macht sie von der IV abhängig.
Kocher: (…) Zweifelt eine Versicherter an der Qualität eines Medas-Gutachtens, steht es ihm frei, ein eigenes Gutachten in Auftrag zu geben.
Aliotta: Ein komplexes Parteigutachten kostet bis zu 20’000 Franken (…) Zudem hat in der Regel ein Parteigutachten im Verfahren nicht den selben Stellenwert wie ein Medas-Gutachten.
Kocher: Solange die Gerichte – in die wir vollstes Vertrauen haben – nicht intervenieren, sehe ich kein Problem (…)

……………….

Kocher: (…) einen Automatismus «IV-freundliche-Gutachten gleich mehr Aufträge» suggerieren zu wollen halte ich für unhaltbar(…).
Aliotta: Ein Beispiel: 2006 erstellte die Medas Zentralschweiz 352 Gutachten. 2007 waren es 48. Grund: Der Chefarzt (Anmerkung: Dr. Jörg Jeger) hatte sich kritisch über die bundesgerichtliche Rechtsprechung geäussert, die somatoforme Schmerzstörungen von Leistungen ausschliesst. Das sei eine unrechtmässige Intervention in den medizinischen Bereich. Danach wurde die Medas von der IV geschnitten.
Kocher: Das ist eine Behauptung. Ein Blick in die Statistik zeigt, dass auch andere Medas nicht auf die im Vertrag vorgesehene Richtgrösse an Gutachten kommen(…)

……………….

Kocher: Das einzelne Versicherte aufgrund eines Gesundheitsschadens meinen, zwingend Anspruch auf eine Rente zu haben, kann ich nachvollziehen. Die Abklärungen der IV ergeben aber eben oft ein anderes Resultat (…)
Aliotta: (…) Es ist rechtsstaatlich bedenklich, dass eine Verwaltung von A bis Z, inklusive Beschwerdeverfahren, darüber befindet, was gut für den Bürger ist.
Kocher: (…) Das Hauptproblem sind nicht die Mitwirkungsrechte, sondern das grosse Misstrauen gegenüber der IV-Verwaltung. Dies hängt nicht zuletzt damit zusammen, dass Anwälte potentiellen Klienten suggerieren, sie bräuchten von Anfang an einen Rechtsvertreter, sonst seien sie chancenlos. 2008 obsiegte die IV vor kantonalen Gerichten in achtzig, vor Bundesgericht in 90% der Fälle.

……………….

Kocher: Die Verwaltung muss umsetzen, was der Gesetzgeber beschliesst. Dass anders als bei anderen Sozialversicherungen in der IV die eingeschränkte Kognition gilt, mag unschön erscheinen.
Aliotta: Nicht nur unschön, sondern skandalös und eine direkte Folge der Scheinavlidenkamapagne der SVP. Diese Partei hat es verstanden, in der Schweiz ein politisches Klima zu schaffen, in dem die Verfahrensrechte der Versicherten massiv eingeschränkt wurden.

*Ralf Kocher ist übrigens Mitglied der SP. Jawohl SP, ohne V in der Mitte. Sollten vielleicht mal ein bisschen von der Staatsgläubigkeit wegkommen, die Damen und Herren Genossinnen und Genossen.