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Keine IV-Rente mehr: Was nun? [Radiosendung DRS 1]

Während gestern Nachmittag die SGK-S bereits über die IV-Revision 6b informierte, diskutierte man am Abend bei Radio DRS 1 noch über die vorraussichtlichen Auswirkungen der IV-Revision 6a, welche am 1.1.2012 in Kraft treten wird. Das zumindest war der Anspruch der Sendung Doppelpunkt unter dem Motto «Keine IV-Rente mehr: Was nun?».

Auf der Webseite von DRS 1 heisst es dazu:
Wer will einen ehemaligen IV-Rentenbezüger einstellen, wenn die Wirtschaftslage angespannt ist und der Druck auf die Mitarbeitenden ständig wächst?
Vier IV-Rentenbezügerinnen und -bezüger diskutieren mit

Toni Bortoluzzi, Schreinermeister und SVP-Nationalrat
Dieter Widmer, Direktor IV Kanton Bern
Niklas Baer, psychiatrische Dienste Basel-Land

Ich weiss nicht ob, es der Wunsch der IV-BezügerInnen war, nicht mit Namen auf der Webseite zu erscheinen, oder ob man bei Radio DRS befand, IV-Bezüger bräuchten keine Namen und auch keine (ehemalige) Berufsbezeichnung. Unter den vier IV-Bezügerinnen jedenfalls war auch Elsbeth Isler, die ich als einzige namentlich erwähne, weil ihre im Tagesanzeiger erschienene Geschichte auch auf der Seite von Radio DRS verlinkt ist. Bei den anderen weiss ich wie gesagt nicht, ob es Ihnen nicht lieber ist, in diesem Zusammenhang nicht ergoogelt werden zu können.

Die «Versuchsanordung» im Radiostudio sah dann offenbar dergestalt aus, dass die IV-BezügerInnen am einen Tisch und die drei Herren an einem zweiten Tisch plaziert wurden. Diese Art der Plazierung wurde während der Diskussion mehrfach erwähnt, beispielsweise indem sich Elsbeth Isler mit einer Frage einmal explizit «an die drei Herren am anderen Tisch» wandte.

Ich könnte jetzt noch viele andere Details aufzählen, die mir aufgefallen sind, aber ich überlasse das jetzt mal jedem selbst, sich eine Meinung über diese «Diskussion» zu bilden. (Sendung anhören)

Nur soviel: 7 Gäste + diverse Zuhörer, die ins Studio geschaltet werden + zuviele angesprochene Themen + fehlende klare Linie in der Gesprächsführung, das ergibt ein ziemliches Durcheinander, aber keine wirklich überzeugende Diskussion. Und für ein Gespräch auf gleicher Augenhöhe zwischen den «Experten» und den Betroffenen (die ja an sich in der Sache auch Experten sind) hätten alle wohl nicht nur real sondern auch im übertragenen Sinn «am selben Tisch» sitzen müssen. Dass dies besonders Herrn Bortoluzzi nicht sonderlich geheuer gewesen wäre, war seiner Reaktion auf die Geschichte von Elsbeth Isler zu entnehmen: «Ja das ist natürlich schon so, dass einem Einzelschicksale immer berühren… aber (…)» Und dann gings weiter in gewohnter SVP-Manier. Vielleicht sollte Herrn Bortoluzzi mal jemand erklären, dass es bei der IV-Revision 6a um 17’000 Einzelschicksale geht? Die Zahl will er sich dann wohl lieber nicht vorstellen.

Was ist Ihr Wort wert, Herr Bundesrat Burkhalter?

Nachdem der Nationalrat am 16. Dezember 2010 die Schlussbestimmung zur IV-Revision 6a über die «pathogenetisch-ätiologisch unklaren syndromalen Beschwerdebilder» angenommen hatte, beschrieb ich in einem Blog-Artikel, weshalb diese Schlussbestimmung die Grundlage dazu legen würde, dass praktisch sämtliche psychischen Krankheiten von IV-Leistungen ausgeschlossen werden können – auch wenn Herr Bundesrat Burkhalter noch so oft beteuerte, dass die Schlussbestimmung eigentlich gar nicht so gemeint sei, wie sie formuliert ist und «Menschen mit schweren psychischen Störungen selbstverständlich nicht betroffen wären».

Der Artikel trug den Titel «BR Burkhalter lügt und überzeugt damit das Parlament». Er trug diesen Titel nicht sehr lange, denn ich erhielt bald nach der Veröffentlichung eine freundliche aber bestimmte Mail von Herrn Jean-Marc Crevoisier, dem Chef de la communication du Département fédéral de l’intérieur in der ich aufgefordert wurde, «les textes calomnieux» auf meinem Blog unverzüglich zu löschen. Und weiter: «Il est du droit de tout un chacun de mener un combat politique controversé. L’échange d’arguments, s’il peut être vif, doit toutefois rester respectueux. M. le conseiller fédéral Didier Burkhalter mène sa carrière politique en s’assurant toujours de dire ce qu’il fait et de faire ce qu’il dit. Le traiter de menteur est injurieux».

Das sah ich ein. Ich änderte den Titel und löschte zwei Sätze. Der Artikel selbst aber blieb stehen. Damit ging die Angelegenheit für den Pressesprecher des EDI in Ordnung.

Die Sache mit den «pathogenetisch-ätiologisch unklaren syndromalen Beschwerdebildern» aber, die ging gar nicht in Ordnung. Den einen oder anderen Ständerat, die eine oder andere Ständerätin vor der Differenz-bereinigung mittels einer von vielen Bloglesern unterstützen Mailaktion doch noch zum Umdenken zu bewegen, war insofern ein interessantes Experiment, als man sich immer wieder fragte: Glauben die Parlamen-tarierInnen tatsächlich an das von Herrn Burkhalter vorgebetete Mantra, «dass psychische Krankheiten nicht überprüft würden»? Einige Ständeräte (beispiels- weise Felix Gutzwiller von der FDP) hegten offenbar durchaus gewisse Zweifel und sprachen sich gegen die Schlussbestimmung aus. Die Mehrheit jedoch sprach sich dafür aus und wir werden wohl nie erfahren, ob aus reiner Gutgläubigkeit oder im genauen Wissen um die Folgen.

Fakt ist: Am 28. März 2011 (Gerade mal 10 Tage nach der Absegnung der IV-Revision 6a durch das Parlament) entschied das Verwaltungsgericht des Kantons Bern im Fall eines psychisch kranken Mannes, dass seine durch eine generalisierte Angststörung verursachten Symptome (Übelkeit, Erbrechen, Zittern, Konzentrationsstörungen, Hyperventilation, Schwindel, Müdigkeit, Schlafstörungen, Suizidgedanken) ja nicht auf organische Ursachen zurückzuführen wären, und «eine generalisierte Angststörung deshalb denselben sozialversicherungsrechtlichen Anforderungen zu unterstellen ist, wie eine anhaltende somatoforme Schmerzstörung bzw. wie sämtliche pathogenetisch-ätiologisch unklaren syndromalen Beschwerdebilder ohne nachweisbare organische Grundlage.» Das Gericht befand des Weiteren: «Es wäre denn auch kaum verständlich, wenn den Schmerzpatientinnen und -patienten grundsätzlich zuzumuten wäre, trotz unbestritten empfundener Schmerzen zu arbeiten, wogegen dem Beschwerdeführer grundsätzlich nicht zumutbar sein sollte, die Angstgefühle und deren Begleiterscheinungen zu überwinden (…)Damit liegt beim Beschwerdeführer trotz seiner Angststörung kein invalidisierender Gesundheitsschaden vor.»

Dies ist zwar (noch) kein Bundesgerichtsentscheid. Aber es ist genau das, was vorrauszusehen war.

Auch bei der schweizerischen Angst- und Panikhilfe hatte man bezüglich der Schussbestimmung Bedenken und deren Präsident hatte sich noch während der laufenden Ratsdebatten über die IV-Revision 6a an Bundesrat Burkhalter gewandt. Fraglich ist nun, was angesichts des eben geschilderten Gerichts-entscheides die bundesrätliche Antwort vom 22. März 2011 noch wert ist. Wenn ich mal kurz aus Herrn Burkhalters Brief an die Angst- und Panikhilfe zitieren darf:

«(…)Ihre Befürchtungen sind im Bezug auf die Angststörungen unbegründet, da diese aus unserer Sicht objektivierbar sind und eindeutig diagnostizierbare Gesundheitsstörungen darstellen

(…) Beschwerdebilder, bei denen eine Diagnose gestützt auf klinische (psychiatrische) Untersuchungen klar gestellt werden kann, werden im Rahmen der Schlussbestimmungen der Revision 6a dagegen nicht überprüft. Zu diesen Beschwerdebildern gehören auch die von Ihnen unter Frage 2 aufgeführten Angststörungen.»

Tja also, wie ist das denn nun: Was ist Ihr Wort wert, Herr Bundesrat?

Die IV-Revision 6a ist angenommen

Heute morgen fand die Schlussabstimmung zur IV-Revision 6a statt. Die Revision wurde mit 125 zu 57 Stimmen angenommen. Besonders positiv hervorzuheben sind hierbei die Nein-Stimmen der beiden EVP-Nationalrätinnen Maja Ingold (ZH) und Marianne Streiff-Feller (BE). Maja Ingold hatte sich auch schon früher über die soziale Kälte im Nationalrat während der IV-Debatte geäussert. Etwas Stirnrunzeln hingegen bereiten gewisse Enthaltungen von Seiten der SP – Ganz besonders diejenige von Pascale Bruderer, die sich ja immer sehr für Menschen mit Behinderungen eingesetzt hat. Aber mit Engagement für Behinderte lässt sich eben nun mal kein Ständeratssitz gewinnen, wird sich Frau Bruderer gedacht haben, da muss man schon etwas «Mehrheitsfähigkeit» an den Tag legen.

Und dass die Linke aus seiner Sicht absolut nicht mehrheitsfähig ist, zeigte CVP-Nationalrat Reto-wir wollen niemandem die Rente wegnehmen- wir wollen sie nur überprüfen-Wehrli in seinem Schlussvotum mehr als deutlich auf: «(…)
Zum Teil wider besseres Wissen, ganz sicher aber gegen jede Statistik stellen sie (Anm. «Die Linken») hier fortgesetzt die Behauptung auf, man mache den Sozialstaat kaputt, und folgerichtig bieten sie niemals Hand zu irgendeiner konstruktiven Lösung.(…)Kein anderer Staat hat in den letzten Jahren noch zusätzliches Geld in die Sozialpolitik gepumpt, wie wir es hier tun. Hunderte von Millionen werden dafür aufgewendet, dass die IV endlich eine Integrationsversicherung wird, nachdem sie das eigentlich schon seit 1960 hätte sein sollen. Das ist ein grosser Aufwand, um ein gutes Sozialwerk zu stützen. Der Beweis dafür, dass man auch schwierige Dinge hier in diesem Land steuern und zu einem guten Ende bringen kann, kam massgeblich aus der politischen Mitte.
Gefehlt hat nur die Ankündigung des Referendums. Das erstaunt mich, und ich bitte hier die Linke, das Referendum zu ergreifen. Es wäre nämlich das Beste, wir hätten auch hier eine Volksabstimmung, damit die Sache geklärt wird und die Legitimationsfrage – wie in allen Abstimmungen, die wir in den letzten Jahren zur IV hatten – auf den Punkt gebracht wird.
Die CVP/EVP/glp-Fraktion unterstützt dieses Projekt, nicht weil es in allen Punkten Glück bringen wird, sondern weil es Ausdruck praktischer politischer Vernunft ist. Praktische politische Vernunft hat dieses Land zum Erfolg geführt, hat es für die Leute lebens- und liebenswert gemacht. Das ist die Politik, die hier vertreten werden muss. Keine rechte Agitation und keine linke Realitätsverweigerung werden uns weiterbringen.»

Wehrlis Votum ist im Original um einiges länger und enthält noch weitaus mehr Spitzen und Breitseiten gegen «die Linke» und man könnte da jetzt sehr viele Anmerkungen anbringen, ich gehe aber nur auf eine Aussage ein, und zwar folgende: «Kein anderer Staat hat in den letzten Jahren noch zusätzliches Geld in die Sozialpolitik gepumpt» da Herr Wehrli ja selbst für die Quotenregelung eingetreten ist (angeblich… hat er scheinbar schon wieder vergessen, war dann wohl doch nicht ganz so ernst gemeint) hätte er auch mal all jenen auf die Füsse treten können, die gegen Quoten und für den sogenannten Arbeitsversuch eingetreten sind: denn kein anderer Staat finanziert mit Versicherten-Geldern(!) der Wirtschaft Arbeitskräfte. In vielen anderen Stataen werden durch Quotenregelungen bzw. die Ersatzabgaben zusätzliche Gelder generiert und nicht der Wirtschaft Versicherungsgelder hinterhergeworfen, wenn sie sich freundlicherweise dazu herablässt, Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen einzustellen. Sowas müsste man dann der Vollständigkeit auch mal sagen, Herr Wehrli!

Aber darum geht’s ja bei solchen Schlussvoten nicht. Es ging hier Herrn Wehrli offenbar vor allem um unfassbar arrogante und Pfaugleiche Selbstdarstellung mit gleichzeitigem Abwatschen der Linken.

Dagegen wirkte das Votum von Hansjörg Hassler (BDP/GR) geradezu freundlich und vor allem sachlich: «(…) Insgesamt betrachtet die BDP-Fraktion die vorliegende Revision als angemessen und notwendig. Sie muss aber – und das ist der BDP-Fraktion wichtig – mit der nötigen Sorgfalt und mit Augenmass umgesetzt werden. Die Massnahmen dieser Revision treffen Mitmenschen mit Behinderungen. Diese gehören nicht zu den Bevorteilten unserer Gesellschaft; das dürfen wir bei der Umsetzung der vorgesehenen Massnahmen nie vergessen.»

Vollständiges Wortprotokoll zur Schlussabstimmung

«Schleudertraumafälle» als Deckmäntelchen

Unter dem Titel «6. IV-Revision – Renten für Schleudertrauma bleiben unter Druck» veröffentlichte Medienmitteilung der SGK-S vom 01.02.2011:

Für Personen mit Schleudertrauma dürfte die 6. IV-Revision Verschlechterungen bringen: Die Sozialkommission des Ständerates (SGK) will nicht darauf verzichten, diese Renten zu hinterfragen.

Mit 10 zu 5 Stimmen empfiehlt die Kommission dem Ständerat, sich in diesem Punkt dem Nationalrat anzuschliessen, wie Kommissionspräsident Alex Kuprecht (SVP/SZ) vor den Medien sagte. Die 6. IV-Revision sieht eine systematische Überprüfung von jenen Renten vor, die mit “organisch nicht erklärbaren Krankheitsbildern” begründet sind.

Untersucht werden sollen neben Schleudertraumata etwa Fälle von chronischer Müdigkeit oder Schmerzerkrankungen. Eine Minderheit der Kommission wollte den Bundesrat dazu verpflichten, eine Liste mit jenen Diagnosen zu erstellen, die von einer Überprüfung ausgeschlossen sind.

Dies lehnte die Kommission jedoch mit 7 zu 4 Stimmen ab. Sie folgte dem Nationalrat, dessen Formulierung ein Schleudertrauma-Urteil des Bundesgerichts berücksichtigt.

Im Frühjahr unter Dach
Bei der 6. IV-Revision bleiben verschiedene kleinere Differenzen zwischen den Räten. So möchte die Ständeratskommission im Gegensatz zum Nationalrat, dass der Bundesrat auch mit Spitälern und Werkstätten Eingliederungsmassnahmen vereinbaren kann. Kuprecht geht jedoch davon aus, dass die Differenzen in der Frühjahrssession bereinigt werden.

Ziel des ersten Teils der 6. IV-Revision ist es, das defizitäre Sozialwerk jährlich um etwa 500 Millionen Franken zu entlasten. Nachdem mit den bisherigen IV-Revisionen die Zunahme der Neurenten gestoppt wurde, sollen nun bestehende Renten aufgehoben oder gekürzt werden.

Rente als Brücke
Dazu wird bei der regelmässigen Überprüfung der Renten die Schraube angezogen, um den verbreiteten Eindruck “einmal Rente, immer Rente” durch das Credo “Rente als Brücke zur Eingliederung” zu ersetzen.

Bis 2018 sollen rund 17’000 Rentner zurück in den Arbeitsmarkt finden. Bereits beschlossen haben die Räte, dass es keine Behindertenquote geben soll: Grosse Firmen werden nicht dazu verpflichtet, mindestens ein Prozent der Stellen für Behinderte zu reservieren.

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Oha, auf einmal spricht man von «organisch nicht erklärbaren Krankheits-bildern» und entgegen BR Burkhalters Beteuerungen im Parlament, dass Renten aufgrund von schweren psychische Erkrankungen selbstverständlich NICHT überprüft würden (weil sie ja aus seiner Sicht objektivierbar wären), will man nun auch keine Liste mit jenen Diagnosen zu erstellen, die von einer Überprüfung ausgeschlossen wären.

Und solange die Medien brav die vorgegebene Überschrift – die sich ja »nur»* auf Schleudertraumafälle bezieht – übernehmen, merkt auch bestimmt keiner, woran hier eigentlich gerade gebastelt wird: Einer ganz eigenwilligen Auslegung von Artikel 7 des ATSG, der bereits mit der 5. IV-Revision massiv verschärft wurde:

Erwerbsunfähigkeit ist der durch Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit verursachte und nach zumutbarer Behandlung und Eingliederung verbleibende ganze oder teilweise Verlust der Erwerbs-möglichkeiten auf dem in Betracht kommenden ausgeglichenen Arbeitsmarkt.

2 Für die Beurteilung des Vorliegens einer Erwerbsunfähigkeit sind ausschliesslich die Folgen der gesundheitlichen Beeinträchtigung zu berück-sichtigen. Eine Erwerbsunfähigkeit liegt zudem nur vor, wenn sie aus objektiver Sicht nicht überwindbar ist.

So. Und jetzt geht man einfach hin und sagt «objektiv» – das ist natürlich nur, was «organisch feststellbar ist» womit man den Teil mit den psychischen Erkarkungen auch gleich komplett streichen kann. Tut man aber nicht, das würde viel mehr auffallen als der Ausschluss durch die Hintertür.

*Wobei «nur» hier in Klammern steht, denn alleine die Aberkennung der Folgeschäden von Schleudertraumata ist vor allem als eins anzusehen: als Geschenk an die Autoversicherer.

Christine Goll spricht Klartext über die Schlussbestimmung zur IV-Revision 6a

SP-Nationalrätin Christine Goll im Interview mit dem «Arbeitsmarkt»:
Gemäss Gutachten, die «pro mente sana» in Auftrag gegeben hatte, bietet diese Formulierung in der Schlussbestimmung zur IV-Revision die juristische Grundlage, zumindest theoretisch fast allen rund 90 000 Rentenbezügern mit psychischer Störung die Rente zu streichen. Ein Horrorszenario?
Nein, das ist kein Horrorszenario. Es ist die Folge von unseriöser Gesetzes-arbeit vor dem Hintergrund einer eigentlichen Hetzkampagne gegen Menschen mit Behinderung. Die wurde vor den letzten Wahlen von der Rechten, namentlich der SVP, unter dem Stichwort «Scheininvalide» lanciert. (…)

Wie kam es denn überhaupt zu dieser Formulierung?
Als überstürzte Reaktion auf das Schleudertrauma-Urteil des Bundesgerichtes. Wir von der SP wollten zuerst abklären, wie die Auswirkungen einer solchen Formulierung auf die Praxis aussehen könnten, und hierfür in der national-rätlichen Kommission Hearings mit Fachleuten durchführen. Die bürgerliche Mehrheit in der Kommission hat nicht nur diese Hearings abgelehnt, sondern überhaupt eine vertiefte Diskussion verweigert. (…)

Ganzes Interview: «Letztlich wird kein Rappen gespart»

Kann man nur sagen: Danke für die klaren Worte, Frau Goll.

Blogartikel zum Thema:
Schlussbestimmung IV-Revision 6a
Psychische Erkrankungen gibt’s gar nicht – sagt der Bund

NR Maja Ingold (EVP) über «Soziale Kälte» im Nationalrat

Kommentar der EVP-Nationalrätin Maja Ingold zur Beratung der IV-Revision 6a im Nationalrat:

«Wintersession 2010. Wir beraten die IV-Revision 6a. Fast auf der ganzen Linie setzt sich ein sozialpolitisch harter, manchmal gnadenloser Kurs durch. Man ist offenbar kaum mehr zur Solidarität bereit mit Menschen, die mit Krankheit, tiefem Einkommen oder aus anderen Gründen auf der Schattenseite des Lebens stehen. Eine bittere Pille, die so gar nicht zu Weihnachten passen will! Ich bin sehr nachdenklich aus dieser Session zurückgekehrt und kann nur hoffen, dass die Umsetzung würde- und respektvoller sein wird als der unbekümmerte Umgang der Parlamentsmehrheit mit IV-Rentenbeziehenden und mit unscharfen Krankheitsbildern. Es sind nicht alle Scheininvalide, deren organische Krankheitsursachen nicht nachweisbar sind. So wie auch nicht alle Sozialhilfebezüger Schmarotzer und Betrüger sind. In beiden Debatten werden die Betroffenen unter Generalverdacht gestellt. Der Mangel an mitfühlender Empathie schmerzt.
Zusammen mit Marianne Streiff gebe ich Gegensteuer. Nicht aus linker Gesinnung, sondern weil ich für einen anderen Umgang mit den Schwachen in unserer Gesellschaft einstehen will, einen sorgfältigeren, veständnisvolleren, der diesen Menschen eher gerecht wird. Wenn vor den Nationalratswahlen Gerechtigkeit ein wichtiger Begriff ist, dann hat er für mich hier definitiv seinen Sinn.»

Publiziert am 4. Januar 2010 auf der Webseite der EVP unter dem Titel «Soziale Kälte»

Aus einem anderen Text von der EVP-Webseite (vor der Beratung im Nationarat geschrieben): «Doch sind die angepeilten Sparbeträge durch die Wiederein-gliederungen absolut illusorisch: Weil die Betroffenen nach jahrelanger Arbeits­abwesen­heit schwer vermittelbar sind im Arbeitsmarkt. «Sie  (Anmerkung: Maja Ingold) habe den Bundesrat mehrfach nach den bisherigen Erfahrungen und den Voraus­set­zun­gen für eine erfolgreiche Wiederein-gliederung gefragt. Die Antwort sei jeweils nichtssagend ausgefallen.»

Fragen zur Eingliederung von Maja Ingold an den Bundesrat. Antworten von BR Burkhalter (nur auf französisch).

Weil die Antworten laut Ingold «nichtssagend» ausfielen, hat sie die Fragen nochmals neu formuliert, und diesmal als Interpellation unter dem Titel «Erfolgskontrolle der Eingliederungsmassnahmen der 5. IV-Revision» eingereicht.

Na da hoffen wir doch mal gemeinsam mit Maja Ingold auf vielsagende Antworten von Bundesrat Burkhalter. Bisher wurde einzig die stark verminderte Zahl der Neurenten immer wieder als «Erfolg» der 5. IV-Revision gepriesen. (Wobei man natürlich auch nie untersucht hat, wieviele der Abgewiesenen bei der Sozialhilfe landeten… untersucht vielleicht schon – aber wohlweislich nie kommuniziert… ebenso wohlweislich kommuniziert man die «Eingliederungs-erfolge»(?) der 5. IV-Revision nicht VOR dem Abschluss der Beratung zur 6. IV-Revision  – warum wohl nicht…?)

Ungerechtigkeit für alle = Rechtsgleichheit…?

Dass in der Schweiz immer öfter das Bundesgericht entscheidet, welche Krankheitsbilder als invalidisierend gelten und welche mit »zumutbarer Willensanstrengung» angeblich überwindbar wären, ist an sich schon mehr als fragwürdig.
Dass dann auf dieser Praxis aufbauend bei neuen Gesetzesentwürfen (IV-Revision 6a) argumentiert wird, «das Bundesgericht hätte ja schliesslich so entschieden» nach dem Motto: «Wir (das BSV, der Bundesrat, die National- und Ständeräte) setzen ja nur etwas um, das das Bundesgericht uns so vorgibt» wirkt als Rechtfertigung spätestens dann nicht mehr überzeugend, wenn gleichzeitig diejenigen Bundesgerichtsentscheide, die ausnahmsweise im Sinn der Betroffenen ausfallen, als komplett irrelevant abgetan werden.

Das Bundesgericht hat nämlich auch schon verschiedentlich (!) zugunsten von Betroffenen entschieden, denen vor der 4. und 5. IV Revision Renten (zb aufgrund von somatoformen Schmerzstörungen) zugesprochen und nach erfolgter Gesetzesänderung wieder (teilweise) aberkannt wurden.
Das Bundesgericht gewichtete Rechtssicherheit und Vertrauensschutz höher als die Anwendung der neuen Praxis. Zudem hätten die Betroffenen zu Recht eine Rente bezogen und es wäre für sie sehr schwierig, sich nach so langer Zeit wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren.

Aber in diesen Fällen ist es dann wieder komplett egal, was das Bundesgericht entscheidet, weil diese Entscheidungen des Bundesgerichtes den Damen und Herren (zb. Nationalrat Wehrli) nicht in den Kram passen.

Bundesgerichtsentscheide sind also gut und recht und gelten als Rechtfertigung für neue Gesetze, wenn sie gegen IV-Bezüger gerichtet sind. Schützen Bundesgerichtsentscheide aber die Rechtssicherheit von IV-Bezügern dann… brauchen sie nicht weiter beachtet zu werden und man macht einfach flugs ein neues Gesetz und verpackt es unter dem Deckmantel der angeblichen Rechtsgleichheit. «Rechtsgleichheit» nennt man das also, wenn immer mehr kranke und behinderte Menschen ungerecht behandelt werden. Aha.

Prof. Dr. iur. Thomas Gächter, Inhaber des Lehrstuhls für Staats-, Verwaltungs- und Sozialversicherungsrecht an der Universität Zürich und  lic. iur. Eva Siki haben am 29. November 2010 im Jusletter unter dem Titel «Sparen um jeden Preis?» eine ausführliche kritische Würdigung der geplanten Schluss-bestimmung zur 6. IVG-Revision veröffentlicht.

(«Sparen um jeden Preis?» als pdf downloaden)

Auszug aus deren Fazit:

«In diesem Gesamtpaket zielt jedoch die geplante Übergangsbestimmung in eine völlig falsche Richtung. Aus rechtlicher Sicht steht sie einerseits im Kontext der sozialversicherungsrechtlichen Leistungsanpassung völlig ausserhalb des bewährten und wohlbegründeten Systems, birgt sodann bei ihrer konkreten Umsetzung erhebliche Unsicherheiten und ist schliesslich aus Gründen des verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgebots äusserst bedenklich.

Anderseits trägt sie dem (sozialpolitischen) Grundsatz «Eingliederung vor/aus Rente» in keiner Weise Rechnung und stellt – wenn überhaupt – eine reine Sparmassnahme dar. So bewirkt sie faktisch – «bestenfalls» – eine Verlagerung der Kosten in die kantonalen Einrichtungen der Sozialhilfe und führt zu in ihrer Tragweite noch kaum abschätzbaren Kosten und Folgeproblemen in anderen (sozialversicherungs- und privatrechtlichen) Einrichtungen des Schaden-ausgleichs.
Der hohe Preis für all diese Unsicherheiten und möglichen Konsequenzen lässt sich somit auch in rechtspolitischer Hinsicht kaum mit der geplanten Kosten-einsparung in der IV rechtfertigen. Es ist nicht einzusehen, weshalb für bestimmte Gruppen von Gesundheitsbeeinträchtigungen eine Sonderregel zur Anwendung kommen soll, zumal für diejenigen Versicherten, die allenfalls wieder eingegliedert werden könnten, die neuen Instrumente zur «Einglie-derung aus Rente» zur Verfügung stehen.»

NR Wehrli: «In der Schweiz muss niemand unter Brücken schlafen»

Ich möchte nochmal kurz auf die unsägliche Schlussbestimmung zur IV-Revision 6a zurückkkommen. CVP Nationalrat Reto Wehrli sagte in der Arena «dass man niemandem die Rente wegnehmen wolle», man wolle die aufgrund von (angeblich) «unklaren Ursachen» gesprochenenen IV-Renten nur überprüfen. Gleichzeitig ist es aber eine erklärtes Ziel der IV-Revision 6a, rund 17′ooo IV-Renten zu streichen. Ich gebe zu, der Umgang mit Zahlen gehört nicht unbedingt zu meinen Stärken, aber wenn man angeblich «niemandem die Rente wegnehmen möchte», wo kommen dann die 17’000 IV-Renten her, die man streichen will?

Was ist der Sinn einer «Überprüfung», wenn nicht eine Neubeurteilung und Herabsetzung oder Streichung einer Rente? Schauen, ob der IV-Bezüger noch lebt? Alle IV-Renten werden periodisch (meist im 3-Jahres-Rhythmus) einer Revision unterzogen. Hat sich der Gesundheitszustand des Betroffenen verbessert, kann die Rente bereits heute herabgesetzt oder gestrichen werden.

Mit der Schlussbestimmung aber soll die rechtliche Grundlage geschaffen werden, um Renten auch bei unverändertem Gesundheitszustand (aufgrund dessen einst rechtmässig eine Rente zugesprochen wurde) aufheben zu können. Es geht nicht um die «Überprüfung», es geht ganz klar um die Aufhebung.

Und Herr Wehrli weiss das ganz genau, denn er selbst hat vor eineinhalb Jahren im Nationalrat die Motion «Neuüberprüfung von laufenden IV-Renten. Rechts-staatlich klare Regelung» eingereicht. Wortlaut: «(…)Diese neuen Regelungen sollen es den IV-Stellen ermöglichen, auch laufende IV-Renten einer vollständigen Neubeurteilung zu unterziehen. Neben die Gleichbehandlung aller Versicherten im Bereich des Verfahrens muss auch eine gleiche Beurteilung des Gesundheitsschadens und der daraus resultierenden Versicherungsleistung für alle Versicherten treten.»

In der neuen Luzerner Zeitung vom 7. Dezember 2010 (nicht online) erschien ein Interview mit Reto Wehrli unter dem Titel «Hebel ist bei alten Renten anzusetzen», darin sagt Wehrli, dass sein oben erwähntes Postulat vom Bundesrat gutgeheissen und das Anliegen in der 6. IV-Revision aufgenommen wurde.

Auf die Frage des Journalisten, ob nun aufgrund bei der IV immer weiter angezogenen Schraube nicht die Gefahr bestünde, dass unterstützungs-bedürftige Menschen zwischen Stuhl und Bank gerieten, meinte Wehrli «dass unser vielfältiges Sozialsystem dafür sorge, dass niemand durchs gemein-schaftliche Netz falle». Und weiter: «In der Schweiz muss zum Glück niemand unter Brücken schlafen».

Er sagt ganz ausdrücklich nicht, dass Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen erwerbsunfähig sind, selbstverständlich auch in Zukunft auf die Leistungen der IV zählen können, sondern er spricht vom «vielfältigen Sozialsystem» und davon, dass niemand unter einer Brücke schlafen muss.

Angesichts solcher Aussagen und der insbesondere von der Wirtschaft abgelehnten Behindertenquote erscheinen Beteuerungen, dass man rund 17’000 IV-Bezügern eine Chance geben möchte, wieder im Arbeitsleben Fuss zu fassen einfach nicht glaubwürdig. Stets wird unterschwellig vermittelt, dass insbesondere Menschen denen nun halt nicht gerade offensichtlich ein Bein oder Arm fehlt, eines schönen Tages beschlossen hätten, nun unbedingt IV-BezügerIn werden zu wollen und dass deren «Ferien auf Staatskosten» nun mittels Zwängen und Sanktionen beendet werden müssten.

Wenn diese Menschen alle angeblich komplett gesund sind, warum weigert sich denn die Wirtschaft so vehement, diese auch anzustellen? Wo ist denn das Problem, «eigentlich ja gar nicht Kranke» anzustellen?

Warum hat man diesen Menschen denn einst einmal überhaupt gekündigt, wenn sie angeblich voll leistungsfähig sind? Eine Kündigung oder «Empfehlung durch den Arbeitgeber» geht ja in aller Regel einer Anmeldung bei der IV vorraus – weil eben die geforderte Leistung nicht mehr erbracht werden kann. Das wissen die Arbeitgeber, die eben diese Leute einst in die IV entlassen haben und deshalb sind sie gegen die Quote.

Dann müsste man aber immerhin so ehrlich sein, zuzugeben, dass man die Menschen, die man einst in die IV geschickt hat auch heute nicht in den Arbeitsprozess aufnehmen will.

Stattdessen wird mit etwelchen Winkelzügen versucht, Menschen die aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung nicht so leistungsfähig sind, wie sie das für den real existierenden Arbeitsmarkt idealerweise sein müssten, wahlweise als Simulanten, Faulenzer, leistungsunwillig oder so dumm hinzustellen, dass sie nicht wüssten, dass es doch «nur zu ihrem Besten wäre» wenn sie arbeiten würden und damit dann auch als «vollwertiges Mitglied der Gesellschaft» gelten würden.

Besonders ärgerlich ist es, wenn dieselben Politiker und/oder Unternehmer in Feuilleton-Interviews dann jeweils zum Besten geben, sie selbst könnten eben gar nicht anders, als ständig in Bewegung zu sein, ständig etwas zu tun, ständig zu arbeiten.

Warum denken die dann, dass andere Menschen grundsätzlich faul seien und lieber mit einer kümmerlichen IV-Rente zu Hause sitzen wollen als einer spannenden und befriedigenden Arbeit nachzugehen? Warum? Kann mir das einer mal erklären?

Weil es einfach darum geht, dass man «faule» Menschen viel einfacher auf das Existenzminimum setzen kann («es muss in der Schweiz niemand unter einer Brücke schlafen») – als «kranke»? Darum geht es doch eigentlich? Oder etwa nicht?

Liveübetragung NR-Debatte über IV-Revision 6a

Morgen, Dienstag, 14. Dezember von 8* bis 13 Uhr berät der Nationalrat über die IV-Revision 6a – das Ganze wird im Internet live übertragen.

*vorher werden noch einige andere Geschäfte behandelt, genauer Start der Debatte über die IV-Revision ist deshalb nicht vorhersagbar.

Der zweite Teil der Debatte folgt am Donnerstag, 16. Dezember.

Assistenzbudget – das Ass im Ärmel

Erfreulich: die SP macht doch keinen Winterschlaf! Sie hat zwar kein Konzept, wie das Defizit der IV sozialverträglich zu beheben wäre, aber immerhin; man zeigt zumindest Solidarität und ist schon mal gegen den Abbau der Leistungen.

Zumindest vorerst, denn ein allfälliges Referendum gegen die IV Revision 6a dürfte nicht nur die Behindertenverbände in eine Zwickmühle bringen: das lange ersehnte Assistenzbudget, welches Behinderten ermöglichen soll, möglichst selbstständig zu leben und ihre Betreuungspersonen eigenverantwortlich anzustellen – ist auch Bestandteil der nächsten IV Revision.

Obwohl dieses Modell in anderen Ländern (zb. Schweden) schon länger erfolgreich erprobt ist, verzögerte sich in der Schweiz die Einführung des Assistenzbudgets über Jahre hinweg. Wie praktisch, dass man nun dank dieser jahrelangen Verzögerungstaktik noch ein Ass im Ärmel hat, um dem Stimmvolk (falls es denn zu einem Referendum kommen würde) die Revision 6a schmackhaft zu machen. Den «echten» körperlich Behinderten gönnt natürlich ein jeder die Einführung des längt überfälligen Assistenzbudgets – wohingegen massive Leistungskürzungen bei den «unechten» psychisch Behinderten von nicht wenigen Stimmbürgern sogar ausdrücklich gewünscht sind.

Muss noch erwähnt werden, dass psychisch Kranke per se aus dem Assistenzbudget ausgenommen sind, obwohl damit auch viele Klinkauftenthalte vermieden oder verkürzt werden könnten?

Behinderte haben in der Schweiz schon grundsätzlich nicht besonders viel zu sagen, aber anscheinend reicht das noch nicht; auch die Solidarität unter den verschiedenen Behinderungsgruppen wird noch systematisch untergraben, indem die eine gegen die andere Gruppe ausgespielt wird.