Juristisches Gutachten kritisiert Rechtsprechung des Bundesgerichtes bezüglich Schmerzstörungen

Treuen LeserInnen dieses Blogs dürfte die zweifelhafte Beurteilungs-Praxis des Bundesgerichtes bezüglich somatoformen Schmerzstörungen mittlerweile mehr als bekannt sein. Die auf nicht wissenschaftlichen Grundlagen beruhenden Foerster-Kriterien und die ständige Ausweitung dessen, was als PÄUSBONOG zu gelten hat und somit als «mit zumutbarer Willensanstrengung» überwindbar gilt – Kennen wir ja alles schon.

Nun haben sich auch die zwei Juristen Prof. Dr. Jörg Paul Müller und Dr. iur. Matthias Kradolfer in einem Rechtsgutachten dieser Thematik angenommen und sind dabei zu folgendem Schluss gekommen:

(…) Die Überwindbarkeits-Vermutung und die «Foerster-Kriterien» definieren ein normatives Anforderungsprofil, das nicht auf sachlichen Gründen im Sinn der Strassburger Rechtsprechung basiert. Diese Anspruchsordnung ist mit dem Diskriminierungsverbot nicht vereinbar. Die gegenwärtige Rechtslange betreffend pathogenetisch-ätiologisch unklaren syndromalen Beschwerdebildern ohne nachweisbare organische Grundlage verletzt daher das Diskriminierungsverbot nach Art. 14 EMRK.

Man appelliert jedoch an die Vernunft(?) des Bundesgerichts seine Praxis zu überdenken, ohne dass Strassburg oder der Gesetzgeber bemüht werden müsste.

Frommer Wunsch.

Der Journalist René Staubli nahm die Thematik am 16. Dezember 2012 in einem Artikel im Tages-Anzeiger auf: Gutachter kritisieren Urteil des Bundesgerichts für Schmerzpatienten

Und wie das so ist, wenn ein Journalist sich dieser hochgradig unpopulären Thematik annimmt, bekommt er daraufhin «Volkes Stimme» zu hören. Auf den TA-Artikel reagierte SVP-Nationalrat Toni Bortoluzzi mit der Aussage, hier sei eine «politisch motivierte Rechtsmittelindustrie» am Werk, die versuche, die verschärfte Rentenpraxis der IV zu hintertreiben. Noch deutlicher wurde ein Leserbriefschreiber aus Winterthur: «Sie wissen haargenau, dass Ihre sogenannten Schmerzpatienten den überwiegenden Anteil der Scheininvaliden ausmachen. Müssen wir nun schon wieder eine anwaltschaftliche Kampagne zugunsten von sogenannten Schmerzpatienten über uns ergehen lassen?»

Angesichts des aktuellen «Kommentargate» bei dem die von der Economiesuisse beauftragte Werbeagentur (natürlich auf ähem… «eigene Initiative») Studenten anheuerte, die unter falschem Namen Kommentare «im Sinne der Economiesuisse» zu Onlineartikeln über die Abzockerintiative schreiben sollten, wünscht man sich ja fast, solche Leserbriefe kämen auch aus einem entsprechenden PR-Büro und nicht wirklich «aus dem Volk». Völlig aus der Luft gegriffen ist diese Vorstellung angesichts der überraus vehementen Verteidigung der Sparvorhaben bei der Invalidenversicherung von Seiten der NZZ, des Arbeitgeberverbandes – und natürlich der Economiesuisse eigentlich nicht…
Wer auch immer dahinter steckt; ob «Volk», «Wirtschaft» oder beide: Eins geht denjenigen offenbar am Allerwertesten vorbei: Faire und rechtsstaatliche IV-Verfahren für die Betroffenen.