Die Rundschau berichtete vor zwei Tagen über den Lastwagenfahrer Gerhard Ott. Herr Ott ist an einer reaktiven Depression* erkrankt und laut seinem Arzt zu 100% arbeitsunfähig. Die CSS-Taggeld-Versicherung will nicht zahlen, denn laut deren Gutachten (Versicherungsgutachten. Aha.**) ist Herr Ott zu 100% arbeitsfähig, weil zu seiner Depression v.a. soziale Faktoren (soziale Faktoren. Soso.**) beigetragen hätten und versichert wäre eben nur ein Burnout aus medizinischen Gründen (Ja, die Argumentation ist komplett verrückt, aber Argumentationen von Versicherungen müssen auch keinen Sinn ergeben). Der Arbeitgeber will nun den Lohn nicht weiter bezahlen und kündet Herrn Ott. Die Arbeitslosenversicherung, die will auch nicht zahlen, denn Herr Ott ist ja laut seinem Arzt zu 100% arbeitsunfähig und deshalb nicht vermittelbar.
Bleibt die Sozialhilfe. Doch die will, dass Herr Ott «zackig» – wie der FDP-Gemeinderat Herr Bhend betont – seinen Leasingvertrag fürs Auto und die um 30 Franken zu teure Wohnung kündet. Dies, obwohl absehbar ist, dass Herr Otts Zustand nur vorübergehend ist. Aber, so Herr Bhend, es sei schliesslich die Aufgabe der Sozialbehörde, dem Klienten «klar zu zeigen, wo seine Grenzen liegen».
Man würd’s ja gerne als Realsatire abtun. Aber das vielgerühmte «ausgezeichnete soziale Netz der Schweiz» hat mittlerweile grosse Löcher, die immer mehr Menschen schmerzhaft zu spüren bekommen. Doch schliesslich – so der Herr vom Arbeitsamt Aargau – mache die jeweilige Sachbearbeiterin nur ihren Job, es sei nicht ihre Aufgabe, sich über die Konsequenzen ihres Entscheides (der sich – natürlich – an Richtlinien halte) Gedanken zu machen.
Bleibt die Frage, an wem es denn nun ist, sich Gedanken zu machen, wenn alle Beteiligten «nach bestem Wissen und Gewissen nur ihren Job machen»?
Rundschaubeitrag online gucken
——————–
*Muss man jetzt einfach mal sagen: ein «Burnout» ist keine medizinische Diagnose, auch wenn der Ausdruck von den Medien gern benutzt wird.
** Der Tag, an dem die erste Versicherung sich weigern wird, die Heilbehandlung für einen Herzinfarkt zu übernehmen, weil die Versicherungsgutachter festgestellt haben, dass der Herzinfarkt «mit überwiegender Wahrscheinlichkeit durch soziale Faktoren mitverursacht wurde» dürfte nicht in allzuferner Zukunft liegen. Dann wird dem einen oder anderen vielleicht einmal aufgehen, wie es wirklich um die vom Herrn von der CSS angesprochene «Verantwortung gegenüber den Versicherten» aussieht. Aber bis dahin rühmen wir uns noch ausgiebig unseres ausgezeichneten sozialen Netzes.