Die IV-Checkliste

Und dann war da noch die Checkliste, welche die IV anwendet, um allfällige Betrüger ausfindig zu machen. Bereits vor 2 Jahren wurden erste Punkte daraus bekannt. Dass ein Migrationshintergrund generell «als verdächtig» eingestuft wird, sah der damalige IV-Chef Du Bois Reymond im Interview mit 10vor10 (wie immer) nicht so eng. Der Rechtsanwalt Peter Kaufmann verlangte 2008 vom Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) die Bekanntgabe dieser Checkliste – das BSV verweigerte diese entgegen der Empfehlung des eidgenössischen Datenschützers Hanspeter Thür. Mittlerweile wurde die Checkliste jedoch durch die Aargauer Zeitung veröffentlicht:

  1. Hat die versicherte Person objektive Falschangaben gemacht? (20 Punkte)
  2. Liegen Hinweise, Meldungen Dritter auf Versicherungsmissbrauch vor (z.B. Arbeitgeberfragebogen, von anderen Versicherungen, Hinweise aus der Bevölkerung, anonyme Hinweise, Anzeigen von Baustellenkontrollen und Arbeitsinspektoraten)? (20 Punkte)
  3. Liegen Hinweise aus der medizinischen Untersuchung auf Simulation vor? (20 Punkte)
  4. Liegen Hinweise aus der medizinischen Untersuchung auf Aggravation oder Symptomausweitung vor? (10 Punkte)
  5. Ist die Anamnese widersprüchlich? (10 Punkte)
  6. Liegt ein unklares diffuses Schmerzbild vor? (5 Punkte)
  7. Besteht ein Schleudertrauma (HWS) (5 Punkte)
  8. Liegt eine schlechte Mitwirkung oder Therapie- oder Medikamentenverweigerung vor? (5 Punkte)
  9. Besteht ein unverhältnismässig häufiger Arztwechsel? (5 Punkte)
  10. Sind die medizinischen Behandlungen, Therapien entgegen der medizinischen Erfahrung erfolglos? (5 Punkte)
  11. Sieht die versicherte Person subjektiv keine Verbesserungsmöglichkeit ihres Gesundheitszustandes (nicht zu prüfen bei Rentenrevisionen)? (3 Punkte)
  12. Wird die versicherte Person durch hinreichend bekannte Ärzte, Beraterfirmen, Rechtsanwälte behandelt, beraten, vertreten? (5 Punkte)
  13. Hat sich die versicherte Person wiederholt für IV-Rentenleistungen neu angemeldet? (5 Punkte)
  14. Ist die versicherte Person schlecht erreichbar oder hält sie sich häufig im Ausland auf? (5 Punkte)
  15. Besteht ein Migrationshintergrund? (3 Punkte)
  16. Beginnt die Arbeitsunfähigkeit nach oder in der Folge der Kündigung? (3 Punkte)
  17. Erfolgt die IV-Anmeldung nach Ausschöpfung der ALV Rahmenfrist? (3 Punkte)
  18. Liegt eine selbstständige Erwerbstätigkeit mit unklaren Einkommensverhältnissen vor oder arbeitet die versicherte Person im Familienbetrieb? (3 Punkte)
  19. Befindet sich die versicherte Person in einer schwierigen persönlichen Situation (finanziell, familiär,…)? (3 Punkte)

Erreicht ein IV-Bezüger bzw.- IV-Antragsteller 20 Punkte oder mehr, wird durch die IV eine vertiefte Abklärung vorgenommen. Es reicht also ein anonymer (!) Hinweis aus der Bevölkerung (wird mit 20 Punkten bewertet) um einen IV-Bezüger (erneut) durch die Abklärungsmühlen der IV zu schicken.