Mitte Juni 2003 erblickte der Begriff des «Scheininvaliden» in einem Tagi-Interview mit Christoph Blocher das Licht der Welt. Und nun zehn Jahre und dreieinhalb IV-Revisionen (4., 5. und 6a – 6b im Parlament) später haben wir der damit verbundenen Kampagne folgendes zu verdanken.
- Eine massiv verschärfte IV-Gesetzgebung
- Verunglimpfung praktisch aller IV-Bezüger, speziell jener mit unsichtbaren Behinderungen
- Detailiert ausgebautes Betrugsmanagement mit Detektiven, Videoüberwachung bis in die Privatsphäre, Denunziationsformularen, IV-Checkliste ect
- Jährliches Betrugs-Bulletin mit exakten Angaben, wieviele verdächtige Dossiers überprüft, Observationen durchgeführt, Betrugsfälle aufgedeckt und wievel Geld damit gespart wird.
Aber: Keine Angaben zur Betrugsquote.
Vor knapp einem Monat erschien die Publikation Soziale Sicherheit CHSS 2/2013 und widmete sich dem Thema «Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs». Dazu schreibt Ralph Leuenberger vom Rechtsdienst der IV:
«Vor Inkrafttreten der 5. IV-Revision waren im ganzen Sozialversicherungsbereich kaum verlässliche Fallzahlen zur Missbrauchsfrage greifbar. 2006 gingen Bachmann, D’Angelo von 5% missbräuchlich bezogener Renten aus. Ein vom BSV in Auftrag gegebener Forschungsbericht errechnete 2008 einen ähnlichen Anteil. Für beide Untersuchungen gibt es forschungsmethodische Anhaltspunkte, dass die Schätzungen eher grosszügig bemessen sind. Die Fallzahlen, die seit dem Inkrafttreten der 5. IV- Revision bzw. der operativen Umsetzung des Betrugsbekämpfungsmanagements für die IV erhoben werden, erhärten die Annahme, dass sich die Missbrauchsfälle unterhalb der Schätzungen der beiden zitierten Untersuchungen bewegen»
Dann denkt man: So, und jetzt bitte die richtigen Zahlen! Aber der Text fährt weiter:
«Unabhängig von der Höhe der Fallzahlen ist eine konsequente Missbrauchsbekämpfung wichtig, denn bereits einige wenige Missbrauchsfälle begründen einen enormen Vertrauensverlust in das Sozialversicherungssystem.»
Hey BSV; die ZAHLEN?!?!
Nein, natürlich nicht «Hey BSV!» sondern: «Sehr geehrter Herr Leuenberger… » Ich fasse das aber alles mal ohne Höflichkeitsfloskeln kurz zusammen:
Ich: (…) Betrugs-Quote…?
BSV: Seit einigen Jahren publiziert das BSV die Statistik der Missbrauchsbekämpfung in der IV. Die entsprechenden Zahlen finden Sie unter http://www.bsv.admin.ch
Ich: Die Statistiken sind mir bekannt. Ich möchte aber die Quote wissen…
BSV: Andere Zahlen haben wir nicht.
Ich so (und ich muss es wissen, weil ich die Anfrage an den Bundesrat selbst formuliert habe): 2010 sagte Bundesrat Burkhalter in der bundesrätlichen Fragestunde die Zahl der 2009 überpüften Neurentenanträge betrage 51’000, diejenige der durchgeführten Rentenrevisionen 57’000. Das BSV konnte die Zahl der überprüften Dossiers aus denen die «Betrugsverdachtsdossiers» herausgefiltert wurden, also genau benennen. Daraus liesse sich auch die Quote berechnen (…).
BSV: «Vielen Dank für Ihre Ausführungen und Anregungen(…). Im Hinblick auf weitere Publikationen nehmen wir Ihre Hinweise gerne auf. Eine Darstellung der aufgedeckten Missbrauchsfälle im Verhältnis zu den ordentlich vorgenommen und durchgeführten Rentenrevisionen wäre sicherlich eine gute Gegenüberstellung»
Nun ja… Die effektive Betrugsquote wurde dann auch dieses Jahr wieder nicht veröffentlicht.
Aber der damalige IV-Chef du Bois-Reymond, der hatte 2007 keine Skrupel, die viel zu hoch geschätzten(!) Betrugsquoten zu verbreiten.
Die nachweislich falschen Zahlen mal von offizieller Stelle zu korrigieren, hält man aber offenbar für komplett unnötig. Dass sich mit zu hohen Betrugszahlen so lange ganz vortrefflich Sparmassnahmen und Verschärfungen begründen liessen, hat damit auch sicher gar nichts zu tun.
Ergänzung 3. Mai 2015: Die Missbrauchsquote liegt bei unter einem Prozent.