Ein einzelner NZZ-Artikel macht natürlich keine IV-Revision. Viel wirksamer ist ein ganzes Buch. Dieses Buch hiess: «Die IV – Eine Krankengeschichte» und wurde 2007 von der Avenir Suisse im Buchverlag der NZZ herausgegeben. Autorinnen sind Monika Bütler, Volkswirtschaftsprofessorin an der HSG, und Katja Gentinetta, damals Vizedirektorin von Avenir Suisse, heute Beraterin für Wirtschaft, Politik und Gesellschaft.
Die Autorinnen analysieren so klar und einleuchtend die Rollen der unterschiedlichen Akteure (Betroffene, Ärzte, Arbeitgeber, Anbieter von Hilfsmitteln, Betreiber von Heimen und Werkstätten, sowie verantwortliche Behörden), dass man am Schluss der Lektüre eigentlich nur noch zurücklehnen möchte und sagen: Ja, genau so ist es, so muss es sein, weil das war jetzt so überzeugend, es kann gar nicht anders sein. Soviele Zahlen, soviele zitierte schlaue Studien und Zeitungsartikel (u.a. aus der NZZ…) untermauern die ganze Analyse, wer würde denn da den daraus gezogenen logischen Schlussfolgerungen im letzten Kapitel «Auswege und Ausblicke» noch irgendwas entgegensetzen können?
«Man» hatte offenbar tatsächlich nicht viel entgegenzusetzen, denn viele der dort formulierten Forderungen sind heute – sechs Jahre später – in die IV-Gesetzgebung eingeflossen. Und – auch das muss mal gesagt werden – nicht alles davon ist einfach nur schlecht. Die Gesetzgebung hat allerdings eine leichte Schlagseite in Richtung: Arbeitgeber, die Behinderte einstellen sind ganz ganz super und müssen ganz doll geknuddelt finanziell belohnt werden, währenddessen Arbeitnehmende, die aufgrund ihrer Behinderung keine Stelle finden/gekündigt werden/nicht mehr arbeiten können einfach faul und bequem sind und man sie deshalb ordentlich unter Druck setzen muss.
Beim Druck auf die Betroffenen sehen die Autorinnen auch noch viel Spielraum nach oben (oder unten – je nach Sichtweise), wie sie auf Seite 229 darlegen:
«Wo keine physische Erwerbsunfähigkeit vorliegt, würde die Verrichtung niederschwelliger gemeinnütziger Arbeiten im zweiten Arbeitsmarkt standardmässig eingeführt. (…)
Bei einer Verletzung der Mitwirkungs- und Präsenzpflicht können Sanktionen zum Einsatz kommen, die über eine Reduktion der Unterstützungsleistungen über gewisse Einschränkungen bis zu einem zeitlich befristeten Aussetzen der Hilfeleistungen reichen.»
Katja Gentinetta war auch an die IVSK-Plenartagung 2012 in Vevey geladen (Thema: «IV 2020») und verlieh dieser Forderung in ihrem Vortrag nochmal Nachdruck:
«Die IV etabliert sich zudem als Schnittstelle zum 2. Arbeitsmarkt, der jene Kompetenzen braucht, die in der hochindividualisierten Dienstleistungsindustrie nicht mehr gefragt sind. Ausserdem wird, um der Erosion der Sozialstaatsmoral entgegenzuwirken, soweit möglich für jede Rente eine Gegenleistung gefordert, z.B. in Form von niederschwelligen Arbeiten im öffentlichen oder privaten Sektor.»
Was Gentinetta unter «Soweit möglich» versteht, wurde ja im Buch bereits explizit formuliert: «Wo keine physische Erwerbsunfähigkeit vorliegt». Die – notabene wissenschaftlich unkorrekte – Formulierung «mit zumutbarer Willensanstrengung überwindbar» welche heute als Kniff dient, um die Verweigerung von Renten bei somatoformen Scherzstörungen zu rechtfertigen, hatten wir ja den Juristen zu verdanken. Und nun kommt eine Wirtschafts-Philosophin und erklärt Kraft ihrer medizinischen Kompetenz, dass grundsätzlich für «jede Rente eine Gegenleistung gefordert» werden können soll.
Und genau da liegt auch der Haken bzw. der komplett blinde Fleck im ansonsten wirklich (und ja, das meine ich ernst) lesenswerten und in vielen Bereichen den Finger auf die richtigen Punkte legenden Buch: Abgesehen von einer unter der 1% -Marke liegenden Zahl an Betrügern werden Invalidenleistungen an Menschen mit schwerwiegenden Behinderungen und Erkrankungen ausgerichtet.
Das ist den Autorinnen irgendwie… komplett entgangen… Jedenfalls ist das Buch voll von Sätzen wie: «Deshalb liegt die einfachste Motivation, sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren, in der Senkung der staatlichen Transferleistungen.» (S. 212)
Wunderheilungen durch Senkung der Transferleistungen? Eine interessante These. Weil die sich nicht so gut für einen Feldversuch eignet, versuchte man die angebliche Geldgier Reaktion auf finanzielle Anreize der IV-Bezüger – drei Jahre nach dem Erscheinen des obigen Buchs – anders nachzuweisen. Im Rahmen des BSV-Pilotprojektes «Startkapital» wollte man am Institut für Empirische Wirtschaftsforschung der Universität St. Gallen – unter der Leitung von Monika Bütler – untersuchen, ob der Bezug eines sog. «Startkapitals» IV-Bezüger motiviert, eine Beschäftigung im 1. Arbeitsmarkt aufzunehmen oder den Beschäftigungsgrad zu erhöhen. Wollte. Denn das Projekt wurde – aufgrund mangelnder Teilnehmerzahlen – vom BSV vorzeitig abgebrochen. Die Summe der an die 16 arbeitswilligen IV-Bezüger ausbezahlte Startkapitalien beläuft sich bisher laut Auskunft des BSV auf 321’750.- Die Kosten für die «Begleitforschung» (SEW und das involvierte Befragungsunternehmen): 235’650.- Über den «Erfolg» der «Eingegliederten» ist nichts bekannt.
Der Projektbericht kommt jedoch – unter anderem – zum Schluss:
«Finanzielle Anreize spielen unter Umständen eine geringere Rolle für eine erfolgreiche (Re-)Integration in den Arbeitsmarkt, als bislang angenommen wurde. Insbesondere die im Durchschnitt wesentlich schlechtere subjektive Gesundheit im Vergleich zur Gesamtbevölkerung und die geringen subjektiv wahrgenommenen Chancen auf dem Arbeitsmarkt deuten darauf hin, dass viele Personen ihre verbleibende (Rest-)Erwerbsfähigkeit als zu gering ansehen, um eine Aufnahme oder Ausweitung der Erwerbstätigkeit in Betracht zu ziehen.»
Für diese bahnbrechende Erkenntnis hat sich die Investition einer halben Million IV-Gelder doch wirklich gelohnt. Man hätte zwar auch einfach mal Betroffene direkt fragen können, aber die lügen ja eh. Die Chancen auf dem Arbeitsmarkt für Behinderte sind nämlich total intakt, weil die eben gar nicht behindert sind, sondern das nur subjektiv so empfinden. Der Seitenhieb mit den «Subjektiv als gering wahrgenommenen Chancen auf dem Arbeitsmarkt» ist auch deshalb besonders bemerkenswert, weil die an der Untersuchung beteiligte Eva Deuchert auch an einer Umfrage unter Arbeitgebern beteiligt war, welche zeigte, dass nur ca. 3% von ihnen bereit wären, Jugendliche mit einer psychischen Beeinträchtigung als Lehrlinge zu akzeptieren.
Übrigens: Als Katja Gentinetta, die in Sachen IV gerne mal den neoliberalen Zweihänder («Die IV als komfortable Dauerarbeitslosenversicherung(…)» auspackt, trotz hervorragender Qualifikationen 2010 nicht zur Direktorin der Avenir Suisse gewählt wurde (gewählt wurde Gerhard Schwarz – vermutlich auch aufgrund «männlicher Netzwerke») schrieb ich: «Eine bestehende Diskriminierung kann nie alleine durch «Eigenverantwortung» der Diskriminierten aufgelöst werden, die Verantwortung von Seiten der Diskriminierenden (und Privilegierten) und deren Mut und Wille zur Veränderung bestehender (Macht)Verhältnisse ist entscheidend. Vielleicht macht sich Frau Gentinetta aus aktuellen Anlass auch mal Gedanken darüber».
Frau Gentinetta hat sich unterdessen Gedanken gemacht: «Katja Gentinetta ist eine der Frauen, die ihre Meinung geändert haben. Früher sprach sie sich gegen fixe Geschlechterquoten aus. Auch heute noch steht Unternehmensfreiheit für sie ganz oben. Aber sie hält es für naiv, weiter an freiwillige Programme und Projekte zu glauben: «Ich kann mir gut eine Art ‹Anschubquote› vorstellen. Man macht das eine Zeitlang, bis sich das Bild verändert, bis es eine Selbstverständlichkeit wird».
Wenn Frau Gentinetta nochmal ein paar Jahre nachdenkt, fällt ihr vielleicht auch noch was zur Selbstverständlichkeit von Menschen mit Behinderungen im Berufsleben ein. Aber möglicherweise hört die liberale Sensibilität für Diskriminierung genau an dem Punkt auf, wo sie einem selbst nicht mehr betrifft.