Per Salamitaktik zur EL-Nanny

Liebe ErgänzungsleistungsbezügerInnen, die in einer WG oder mit dem Konkubinatspartner zusammen wohnen

Was seitens des BSV in formvollendetem Neusprech unter dem Titel «Höhere anrechenbare Mietzinse in den Ergänzungsleistungen» Mitte Februar in die Vernehmlassung geschickt wurde, klingt zwar sehr grosszügig («Neben der Erhöhung der Mietzinsmaxima sieht der Bundesrat vor, die unterschiedliche Mietzinsbelastung zwischen Grosszentren, Stadt und Land zu berücksichtigen und dem erhöhten Raumbedarf von Familien Rechnung zu tragen») geht aber voll auf eure Kosten.

In der Vorlage zur IV-Revision 6b wurden die vorgesehenen massiven Rentenkürzungen noch unter dem Deckmantel «Anpassung des Rentensystems zur Unterstützung der Eingliederung» verkauft und die durch die Rentenkürzungen für viele IV-Bezüger entstehende prekäre finanzielle Situation trug im BSV-Jargon den Namen «Arbeitsanreiz». Mittlerweile verzichtet man auf solchen euphemistischen Firlefanz und sagt gleich mal ganz deutlich, dass die heutigen Maximal-Ansätze für unverheiratete EL-BezügerInnen, die mit anderen Personen zusammenleben, geradezu unverschämt hoch seien:

«Heute wird für eine alleinstehende Person in einem Mehrpersonenhaushalt ein Mietzinsanteil bis zum Mietzinsmaximum für Alleinstehende berücksichtigt. Allerdings wird bereits heute in diesen Fällen eine Aufteilung des Mietzinses auf die Anzahl Personen im Haushalt gemacht. Trotzdem wäre es möglich, dass einer EL- beziehenden Person, die mit zwei weiteren Personen zusammen lebt, ein Mietanteil von bis zu 1’100.- im Monat berücksichtig wird. Die Wohnung könnte in diesem Fall bis zu 3’300 Franken im Monat kosten. Gemäss vorliegendem Vorschlag sollen dieser Person noch höchstens 592 Franken (Grosszentren) für die Miete berücksichtigt werden.»

Damit die Behinderten wissen, wohin sie gehören. Nicht, dass die sich auf Kosten der Allgemeinheit noch ein schönes Leben machen. Und ausserdem: «Damit können 3,5 Millionen Franken eingespart werden».

Man wünschte den schlauen Rechnern aus dem BSV, dass sich die drei fiktiven Ergänzungsleistungsbezüger aus der Luxus-WG (Zuviel Weltwoche gelesen in Bern, hm?) nach dem erzwungenen Auszug aus der WG alle eine eigene Wohnung nehmen. Und weil in einem «Grosszentrum» wie zum Beispiel Zürich dafür das neue Maximum für Alleinlebende voll ausgeschöpft werden muss, kostet das den Staat dann 1345.- pro Nase. Mal drei macht das 4035.- Macht 735 Minus für den Staat im Vergleich zur «Luxus-WG».

Neu soll nämlich nicht nur in die Berechnung einbezogen werden, in welcher Region (Grosszentrum/Stadt/Land), sondern auch mit wievielen Personen ein/e ErgänzungsleistungsbezügerIn wohnt:

Bild 2

Der anrechenbare Mietzins beträgt dann z.B bei jemanden, der in der Stadt in einer 3er WG wohnt 546.70 (Grundbetrag Stadt 1290.- + 225.- (1. Person)  + 125 (2. Person)  = 1640.- und davon ein Drittel).

Ich möchte einfach mal anmerken, dass es sich bei Ergänzungsleistungs-BezügerInnen nicht um Studenten handelt, für die eine etwas beengte Wohnsituation über wenige Jahre ganz ok ist, sondern um Menschen mit lebenslangen Behinderungen/chronischen Krankheiten, die auch oft ziemlich viel Zeit zu Hause verbringen (müssen). Ein bisschen finanziellen Spielraum bei der Wahl der Wohnform darf man denen schon noch zugestehen. Oder möchte irgendjemand mal wieder gerne tauschen? Total überrissene 1’100.- für’s Wohnen, dafür eine lebenslange Behinderung? Na?

Die tendenziöse Formulierung «Jemand mit EL könnte – mit 2 Mitbewohnern – in einer 3300.- Franken Wohnung leben! Skandal! einsefl!» ist ausserdem nicht mal mit Zahlen unterlegt, wieviele EL-Bezüger das tatsächlich tun, die Vernehmlassungsunterlagen zeigen hingegen, dass über 70% (!) der EL-Bezüger den maximalen Mietzins gar nicht ausschöpfen, und wenn, dann sind es vor allem Familien und Bewohner von Grossstädten, die dann oftmals sogar noch selbst draufbezahlen, weil das bisherige Mietzinsmaxiumun nicht reicht. Deshalb ja die Reform, wobei man da auch fragen könnte: Warum soll die EL das Wohnen in einer Grosstadt finanzieren? Es gibt auch viele Nicht-EL-Bezüger, die sich das nicht leisten können. Mit einem festen Grundbetrag muss darf kann jeder selbst entscheiden, ob er damit ein WG-Zimmer in der Grossstadt oder eine grössere eigene Wohnung auf dem Land mieten möchte. Eigenverantwortung und so.

Das vermittelte Bild des nicht zustehenden «Luxus» zeigt aber schon mal deutlich, in welche Richtung es bei der anstehenden grundsätzlichen Reform des EL-Systems gehen wird. Aus dem Bericht des Bunderates «Ergänzungsleistungen zur AHV/IV: Kostenentwicklung und Reformbedarf» vom November 2013:

5.3.2.4 Angleichung von EL und Sozialhilfe

Stellenweise wird gefordert, die EL in bestimmten Fällen auf die Höhe der Sozialhilfe zu senken(…)

Der Bundesrat erklärt dazu zwar:

«Die EL wurde der AHV und IV zur Seite gestellt, damit die erste Säule existenzsichernde Leistungen ausrichten kann, die keine Elemente der Fürsorge enthalten. Dies bedeutet das Fehlen einer Rückzahlungspflicht,(…) sowie ein berechenbarer Leistungsanspruch, der nicht vom Gutdünken einer Behörde abhängig ist. Auch dazu gehört die unangetastete Eigenverantwortung, die sich darin zeigt, dass EL-Beziehende keine Beratung und Betreuung erhalten und ihre Leistungen nicht mit Auflagen belegt werden können(…) Zudem schafft der höhere Lebensbedarf der EL für die EL-Beziehenden einen kleinen Spielraum, ihr Geld einzuteilen und unerwartete Auslagen mit Rückstellungen zu begleichen.
 
Eine Senkung der Beträge der EL würde auch die beratenden und situationsbezogenen Elemente der Sozialhilfe bedingen. Damit würden sich die EL und die AHV/IV von ihrer ursprünglichen Idee entfernen, Menschen einen Anspruch auf eine eindeutig berechenbare Leistung zu gewähren und ihnen ein eigenverantwortlicheres Dasein zu belassen.»

Wieviel vom «eigenverantwortlichen Dasein» für EL-Bezüger noch übrig ist, nachdem die «Reformen» vom Parlament durchgewurstelt wurden, möchte man allerdings lieber gar nicht wissen. Wir kennen die Grundhaltung der ParlamentarierInnen ja schon von den letzten IV-Revisionen: Senkung der Leistung als Wunderheilmethode «Arbeitsanreiz». Ich bereite dann schon mal das Bullshit-Bingo vor.

Die Angleichung der Berechnung der Wohnungsmiete ans System der Sozialhilfe ist jedenfalls ein weiterer* Schritt in die falsche Richtung. Es bleibt zu hoffen, dass dieser in der Ausarbeitung der Gesetzesvorlage noch deutlich korrigiert wird. Das ändert dann aber nichts daran, dass sich EL-Beziehende vielleicht mal ein bisschen damit beschäftigen sollten, was da politisch grad so geht. Nicht, dass nachher noch wer heult und man hätte ja von nichts gewusst und überhaupt. Eigenverantwortung und so.

Wie, die Behindertenorgansiationen kümmern sich dann schon drum? Tschuldigung, ich muss mich mal kurz von einem Lachanfall erholen…

Vernehmlassungsunterlagen als PDF: Erläuternder Bericht zur Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (ELG); anrechenbare Mietzinsmaxima

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* Dass EL-BezügerInnen nicht mehr zugetraut wird, ihre Krankenkassenprämien eigenverantwortlich bezahlen zu können war auch so ein Schritt. Einfach mal ganz pauschal alle EL-Bezüger unter Bevormundung stellen, weil einige unfähig oder unwillens waren, ihre Krankenkassenprämien (rechtzeitig) zu bezahlen. Willkommen im Nanny-State.