Das zentrale Fazit meines letzten Artikels lautete:
Es scheint so, als ob von der Bundesrichterin bis zum gehässigen Nachbarn wirklich jeder in der Schweiz über die Kriterien (z.B. eigenes Bauchgefühl) mitbestimmen darf, nach denen beurteilt wird, ob Personen mit einer psychischen oder unsichtbaren Krankheit erwerbsunfähig sind oder nicht.
Kurz nach der Publikation des Artikels las ich ein aktuelles Urteil des Versicherungsgerichts St. Gallen. Es betraf einen Versicherten mit mehreren psychiatrischen Diagnosen, bei dem über die Jahre hinweg zahlreiche Aufenthalte in psychiatrischen Kliniken dokumentiert waren. Doch das war für die IV und das Gericht irrelevant. Relevant war für das Gericht vor allem Folgendes:
Selbst für einen Laien ist nachvollziehbar, dass eine schwer depressive Person, die sich auch in Menschenansammlungen nicht wohlfühlt und zurückgezogen lebt, keine Tischfussballtrainings und Tischfussballturniere absolvieren kann, bei denen volle Aufmerksamkeit, Schnelligkeit und rasche Reaktionsfähigkeit gefordert sind und sozialer Kontakt mit anderen Menschen unvermeidlich ist.
Weshalb gibt die IV eigentlich jedes Jahr Millionen für ärztliche Gutachten aus, wenn «jeder Laie» eine Erwerbs(un)fähigkeit erkennen und einschätzen kann?
«Richtige» Behinderte: Yay! Psychisch Kranke: Nay!
Während «Tischfussball» bei einem Versicherten mit mehreren psychiatrischen Diagnosen der absolute sichere Beweis dafür ist, dass die Person keinen Anspruch auf eine IV-Rente hat, kann eine Rollstuhlsportlerin übrigens völlig problemlos öffentlich kundtun, dass sie keine Kapazitäten zum Arbeiten hat, weil sie für die olympischen Spiele trainiert:
Sie trainiert 14 Stunden pro Woche und ist Halbprofi. Einer geregelten Arbeit kann die kaufmännische Angestellte daneben nicht mehr nachgehen. «Durch die IV-Rente und die Sponsoring-Beiträge kann ich mich voll dem Sport widmen», sagt sie.
Ich nehme an, es ist eben selbst für Laien nachvollziehbar, dass Rollstuhlfahrer·innen «richtige Behinderte» sind und deshalb ganz grundsätzlich Anrecht auf eine IV-Rente haben, damit sie in Ruhe für Olympia trainieren können.
Dass Rollstuhlfahrer sowieso die einzigen «richtigen Behinderten» sind, war letzten Herbst auch in der Sendung «Club» des Schweizer Fernsehens zum Thema «Menschen mit Behinderung – Mittendrin oder am Rand?» überdeutlich zu sehen. Die Betroffenen wurden nämlich durch drei Männer im Rollstuhl repräsentiert. Frauen? Andere Arten der Behinderung? Fehlanzeige.
Dagegen ist die Pro Infirmis geradezu divers aufgestellt mit ihrem neuen Ausschuss «Partizipation und Inklusion», den sie sich als «grösste Fachorganisation der Schweiz» (42 Mio. IV-Subventionen/Jahr) 100 Jahre nach ihrer Gründung als «Schweizerischen Vereinigung für Anormale (SVfA)» selbst zum Geburtstage schenkte. Der Ausschuss besteht aus drei Personen mit einer Körperbehinderung, zwei mit einer Sinnesbehinderung und einer Person mit einer kognitiven Beeinträchtigung. Die Betroffenen mit einer psychischen Erkrankung, die mit 50% die weitaus grösste Gruppe unter die IV-Beziehenden stellen, sind allerdings nicht vertreten. Da hält man es mit der guten alten Tradition, wonach die Pro Infirmis nur «richtige Behinderte» und explizit keine psychisch Kranken vertritt:

Sollen die «Psychos» ihren Anliegen halt auf andere Weise Gehör verschaffen. Gibt heute schliesslich genug Möglichkeiten mit diesem Internet. Also schauen wir doch mal genauer hin, wie das mit den sozialen Medien so funktioniert. Kürzlich wurde ein Tweet bzw. Artikel von mir folgendermassen kommentiert:

Weil ich den Kommentar treffend fand, hätte ihn ihn gerne retweetet, damit ihn auch meine rund 1600 Follower·innen auf Twitter sehen können. Da aber die verfassende Person mit einer unsichtbaren Erkrankung lebt, hat sie ihren Twitternamen anonymisiert und zudem ihre Tweets geschützt. Das bedeutet, dass ihre Tweets nicht öffentlich sichtbar sind und nur von wenigen handverlesenen Followern gelesen werden können (die Publikation hier im Blog erfolgt in Absprache mit der betroffenen Person). Zu gross ist die Sorge, dass aus den öffentlichen Äusserungen Nachteile erwachsen könnten. Eine Sorge übrigens, die viele andere Betroffene teilen. Regelmässig habe ich in den letzten Jahren von Menschen mit psychischen/unsichtbaren Erkrankungen gehört, dass sie sich ganz bewusst nicht öffentlich äussern, denn die IV-Rente sei quasi ein «Schweigegeld».
Dies bewirkt einen perfiden Teufelskreis: Betroffene halten aus Angst den Mund und sind deshalb nicht im öffentlichen Diskurs präsent. Deshalb ändert sich nichts, weshalb Betroffene den Mund halten müssen, weshalb sich nichts ändert… ect.
Und so formen weiterhin andere die Erzählungen über Menschen mit einer psychischen Erkrankung: Karrieregeile Politiker, Juristen mit ihren 500 Shades of Missbrauchsfantasien und der sprichwörtliche Mann von der Strasse.
Die Realität aushalten
Die einzige Erzählung, in der sich Betroffene ohne negative Konsequenzen öffentlich inszenieren dürfen, ist die instagrammable Erfolgsstory mit Happy-End. Also sowas wie: Engagierte Managerin erleidet aufgrund beruflicher Überlastung ein Burnout, findet in einer exklusiven Klinik im Bündnerland zu ihrem «wahren Ich», verwirklicht sich mit einer schicken Praxis als Klangschalentherapeutin selbst und begrüsst fortan glücklich und im inneren Gleichgewicht jeden Morgen energiegeladen mit dem Sonnengruss und anschliessendem Grünkohlsmoothie.
Solche Geschichten widerspiegeln die Realität vieler psychisch Erkrankter nicht einmal in Ansätzen. Menschen, die seit ihrer Jugend (50% aller psychischen Störungen beginnen vor dem 14. und 75% vor dem 25. Altersjahr) so schwer krank sind, dass sie nur mühevoll oder vorübergehend/prekär den Weg ins Erwerbsleben finden, sind in der Regel nicht durch «zuviel Arbeit» krank geworden. Vielmehr verhindert «zuviel psychische Krankheit» einen erfolgreichen Einstieg oder erschwert den Verbleib ins Berufsleben, weil sich «Krankheit» und «Arbeit» nicht oder nur bedingt gleichzeitig managen lassen. Das ist eine brutale Realität für die Betroffenen, wie auch für die Professionellen:
Alle, die mit psychisch kranken Menschen arbeiten, wissen, wie oft man sich hilflos, frustriert, verärgert fühlt und wie schwierig es ist, Menschen zu begegnen, die grosse Fähigkeiten haben und diese wegen ihrer Krankheit nicht umsetzen können. Das Aushalten dieser Tatsache ist enorm anstrengend und oft eben «kaum auszuhalten». Das «Nichtaushalten» dieser Realität kann dazu führen, dass es diese Realität nicht mehr geben darf. (…) Das Verleugnen der Krankheit und deren Folgen ist eine typische Abwehrstrategie, die dazu dienen sollte, den Umgang mit der hoch belastenden Realität psychisch Kranker zu erleichtern. Das Abwehren bringt jedoch gravierende kontraproduktive Konsequenzen mit sich.
Domingo A, Baer N. Stigmatisierende Konzepte in der beruflichen Rehabilitation, Psychiatrische Praxis 2003; 30: 355-357
Anna Domingo und Niklas Baer zeigen in diesen äusserst lesenswerten Artikel auf, wie das Verleugnen der Realität die ohnehin anspruchsvolle Rehabilitation von Menschen mit einer psychischen Erkrankung noch zusätzlich erschwert und plädieren für eine radikale Ehrlichkeit:
Es würde leichter fallen, ehrlich zu sagen: «Hier ist ein Klient, der sehr gerne arbeiten würde und das auch kann, aber er hat Absenzen, wenn es ihm nicht gut geht, er ist besonders sensibel für unausgesprochene Konflikte, er hat schnell das Gefühl, man schätze seine Arbeit nicht, man kann ihm mit gutem Willen allein nicht dauerhaft helfen und zum Betriebsfest kommt er auch nur, wenn ihn jemand begleitet. Aber wir werden ihn am Arbeitsplatz betreuen und können den Arbeitskollegen genaue Informationen über seine Probleme und Fähigkeiten sowie über nötige konkrete Anpassungen am Arbeitsplatz vermitteln.
Fazit des Artikels:
Die Energie, die heute durch einen unerfüllbaren und deshalb resignationsfördernden Normalitätsanspruch gebunden wird, wäre wieder frei. Diese Energie wird dringend benötigt, um die fachliche Weiterentwicklung zu fördern und um die Idee umzusetzen, dass psychisch kranke Menschen viel beitragen können, wenn sie sich unterscheiden dürfen.
Obwohl der zitierte Text von Domingo und Baer fast 20 Jahre alt ist, zieht sich immer noch die unfassbar bünzlige (und diskriminierende) Vorstellung quer durch grosse Teile der Gesellschaft, dass Menschen mit einer psychischen Erkrankung in geschützten Settings erstmal zur «Normalität» trainiert und erzogen werden sollen, bevor sie dann – genügend normalisiert und ohne Bezug einer IV-Rente – am regulären Arbeitsmarkt und gesellschaftlichen/öffentlichen Leben (Hobbies, Socialmedianutzung, Beziehungen) teilnehmen dürfen.
Eine Gesellschaft, die offenbar problemlos fähig ist, die Ambivalenz auszuhalten, dass Menschen, die im Rollstuhl sitzen und eine IV-Rente beziehen, gleichzeitig sportliche Höchstleistungen erbringen, Fernsehsendungen moderieren oder sich politisch engagieren, könnte dieselbe Ambivalenzfähigkeit ja auch bei Menschen mit psychischen Erkrankungen aufbringen.
Aber offenbar will sie das halt einfach nicht.
Fortsezung folgt… (Ich verspreche, im nächsten Artikel keine Vergleiche mit Rollstuhlfahrer·innen mehr zu machen und endlich ein paar konkrete Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen)