Da ich dieses Frühjahr wenig Lust verspürte, die jährliche Bekanntgabe der IV-BetrugsMissbrauchszahlen durchs BSV einmal mehr zu kommentieren, blieb der Artikel unfertig und unveröffentlicht im Entwurfsordner liegen. Und das, obwohl sich in den Tiefen der zugehörigen BSV-Dokumente dieses Jahr ein besonders hübsches Osterei versteckt hatte:
Was ist Versicherungsmissbrauch?
In jeder Versicherung kann es aus verschiedenen Gründen dazu kommen, dass versicherte Personen Leistungen zugesprochen erhalten, auf welche sie eigentlich gar keinen Anspruch hätten. Nicht immer handelt es sich dabei im juristischen Sinne um Betrug – deswegen wird der nicht juristisch zu verstehende Begriff des „Versicherungsmissbrauchs“ verwendet. Es gibt häufig Fälle von Verletzung der Meldepflicht (z.B. wenn jemand ein höheres Einkommen erzielt, als bei der Rentenberechnung berücksichtigt, oder wenn der Gesundheitszustand sich verbessert) oder nicht vorsätzliche Unterlassung von Angaben bei der Abklärung des Anspruchs auf IV-Leistungen.Versucht allerdings eine versicherte Person mit Absicht und unter Aufwendung von krimineller Energie eine Leistung der Invalidenversicherung zu erlangen, ohne dass sie die dazu notwendigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, oder gelingt ihr dies, so begeht sie einen Betrug an der Versicherung, der auch strafrechtliche Folgen haben kann.
Dazu ist bemerkenswert, wie sich die Wortwahl des BSV in den letzten Jahren kontinuierlich und gaaanz subtil verändert hat:
- 2012 trug das Betrugs-Informationsbulletin den Titel «Betrugsbekämpfung in der Invalidenversicherung» – Das Wort «Betrug» kam im Dokument insgesamt 21 mal vor.
- 2013: «Erfolgreiche Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs in der IV» – Das Wort «Betrug» wurde 12 Mal verwendet.
- 2014: immer noch «Erfolgreiche Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs in der IV» – Der Begriff «Betrug» taucht noch 5 mal auf. Dafür hat der «Missbrauch» in erschreckendem Masse zugenommen. 2012 noch fast unbekannt, wurde er aktuell (2014) 27 mal erwähnt.
Von den 570 Fällen von «Versicherungsmissbrauch» im Jahr 2013 (Bulletin 2014) wurde jedoch nur in 30 Fällen Strafanzeige erstattet. Dazu schrieb das BSV:
Ob schliesslich jemand eines strafrechtlich relevanten Gesetzesverstosses angeschuldigt und allenfalls deswegen verurteilt wird, ist Sache der Strafuntersuchungsbehörden und Gerichte. Wie solche Verfahren ausgehen, entzieht sich häufig dem Wissen der IV und steht nicht im Zentrum ihres Interesses. Daher kann die IV die Frage nicht beantworten, wieviele Fällen von nachgewiesenem IV-Missbrauch auch Betrugsfälle im strafrechtlichen Sinne sind.
Wieviele «Betrüger» wirklich «Betrüger» sind ist ja egal, ne? Darum macht man auch jedes Jahr dieses grosse Trara mit der Veröffentlichung der Missbrauchszahlen. Und dass der versaute Ruf für die IV-Bezüger bei der Integration ziemlich hinderlich ist (Wer will schon «faule Simulanten» einstellen?) ist ja auch egal. Anstelle vieler hierzu mein Artikel: «Missbrauchspolemik: Vom Stammtisch in den Bundesrat» vom Februar 2011.
Während mir beim Kritisieren der BSV-Kommunikation bezüglich «Missbrauchszahlen» langsam die Geduld ausgeht, hat dafür CVP-Nationalrat Christian Lohr in der vergangenen Sommersession die Interpellation «Versachlichung der Kommunikation zur IV» zum obigen Thema eingereicht.
Auszug:
(…) Das BSV trägt somit mit seiner Kommunikation dazu bei, dass in der Bevölkerung das generelle Misstrauen und die allgemeinen Vorurteile gegen Personen mit IV-Leistungen weiter zementiert werden.1. Teilt der Bundesrat diese Einschätzung?
2. Gefährdet diese Art der Kommunikation nach Meinung des Bundesrates nicht die Eingliederungsbemühungen der IV?
3. Wie gedenkt er, die Kommunikation des BSV zu versachlichen?
Ich bin dann mal gespannt.