Interpellation Lohr: «Versachlichung der Kommunikation zur IV»

Da ich dieses Frühjahr wenig Lust verspürte, die jährliche Bekanntgabe der IV-BetrugsMissbrauchszahlen durchs BSV einmal mehr zu kommentieren, blieb der Artikel unfertig und unveröffentlicht im Entwurfsordner liegen. Und das, obwohl sich in den Tiefen der zugehörigen BSV-Dokumente dieses Jahr ein besonders hübsches Osterei versteckt hatte:

Was ist Versicherungsmissbrauch?
In jeder Versicherung kann es aus verschiedenen Gründen dazu kommen, dass versicherte Personen Leistungen zugesprochen erhalten, auf welche sie eigentlich gar keinen Anspruch hätten. Nicht immer handelt es sich dabei im juristischen Sinne um Betrug – deswegen wird der nicht juristisch zu verstehende Begriff des „Versicherungsmissbrauchs“ verwendet. Es gibt häufig Fälle von Verletzung der Meldepflicht (z.B. wenn jemand ein höheres Einkommen erzielt, als bei der Rentenberechnung berücksichtigt, oder wenn der Gesundheitszustand sich verbessert) oder nicht vorsätzliche Unterlassung von Angaben bei der Abklärung des Anspruchs auf IV-Leistungen.

Versucht allerdings eine versicherte Person mit Absicht und unter Aufwendung von krimineller Energie eine Leistung der Invalidenversicherung zu erlangen, ohne dass sie die dazu notwendigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, oder gelingt ihr dies, so begeht sie einen Betrug an der Versicherung, der auch strafrechtliche Folgen haben kann.

Dazu ist bemerkenswert, wie sich die Wortwahl des BSV in den letzten Jahren kontinuierlich und gaaanz subtil verändert hat:

Von den 570 Fällen von «Versicherungsmissbrauch» im Jahr 2013 (Bulletin 2014)  wurde jedoch nur in 30 Fällen Strafanzeige erstattet. Dazu schrieb das BSV:

Ob schliesslich jemand eines strafrechtlich relevanten Gesetzesverstosses angeschuldigt und allenfalls deswegen verurteilt wird, ist Sache der Strafuntersuchungsbehörden und Gerichte. Wie solche Verfahren ausgehen, entzieht sich häufig dem Wissen der IV und steht nicht im Zentrum ihres Interesses. Daher kann die IV die Frage nicht beantworten, wieviele Fällen von nachgewiesenem IV-Missbrauch auch Betrugsfälle im strafrechtlichen Sinne sind.

Wieviele «Betrüger» wirklich «Betrüger» sind ist ja egal, ne? Darum macht man auch jedes Jahr dieses grosse Trara mit der Veröffentlichung der Missbrauchszahlen. Und dass der versaute Ruf für die IV-Bezüger bei der Integration ziemlich hinderlich ist (Wer will schon «faule Simulanten» einstellen?) ist ja auch egal. Anstelle vieler hierzu mein Artikel: «Missbrauchspolemik: Vom Stammtisch in den Bundesrat» vom Februar 2011.

Während mir beim Kritisieren der BSV-Kommunikation bezüglich «Missbrauchszahlen» langsam die Geduld ausgeht, hat dafür CVP-Nationalrat Christian Lohr in der vergangenen Sommersession die Interpellation «Versachlichung der Kommunikation zur IV» zum obigen Thema eingereicht.

Auszug:
(…) Das BSV trägt somit mit seiner Kommunikation dazu bei, dass in der Bevölkerung das generelle Misstrauen und die allgemeinen Vorurteile gegen Personen mit IV-Leistungen weiter zementiert werden.

1. Teilt der Bundesrat diese Einschätzung?
2. Gefährdet diese Art der Kommunikation nach Meinung des Bundesrates nicht die Eingliederungsbemühungen der IV?
3. Wie gedenkt er, die Kommunikation des BSV zu versachlichen?

Ich bin dann mal gespannt.

Per Salamitaktik zur EL-Nanny

Liebe ErgänzungsleistungsbezügerInnen, die in einer WG oder mit dem Konkubinatspartner zusammen wohnen

Was seitens des BSV in formvollendetem Neusprech unter dem Titel «Höhere anrechenbare Mietzinse in den Ergänzungsleistungen» Mitte Februar in die Vernehmlassung geschickt wurde, klingt zwar sehr grosszügig («Neben der Erhöhung der Mietzinsmaxima sieht der Bundesrat vor, die unterschiedliche Mietzinsbelastung zwischen Grosszentren, Stadt und Land zu berücksichtigen und dem erhöhten Raumbedarf von Familien Rechnung zu tragen») geht aber voll auf eure Kosten.

In der Vorlage zur IV-Revision 6b wurden die vorgesehenen massiven Rentenkürzungen noch unter dem Deckmantel «Anpassung des Rentensystems zur Unterstützung der Eingliederung» verkauft und die durch die Rentenkürzungen für viele IV-Bezüger entstehende prekäre finanzielle Situation trug im BSV-Jargon den Namen «Arbeitsanreiz». Mittlerweile verzichtet man auf solchen euphemistischen Firlefanz und sagt gleich mal ganz deutlich, dass die heutigen Maximal-Ansätze für unverheiratete EL-BezügerInnen, die mit anderen Personen zusammenleben, geradezu unverschämt hoch seien:

«Heute wird für eine alleinstehende Person in einem Mehrpersonenhaushalt ein Mietzinsanteil bis zum Mietzinsmaximum für Alleinstehende berücksichtigt. Allerdings wird bereits heute in diesen Fällen eine Aufteilung des Mietzinses auf die Anzahl Personen im Haushalt gemacht. Trotzdem wäre es möglich, dass einer EL- beziehenden Person, die mit zwei weiteren Personen zusammen lebt, ein Mietanteil von bis zu 1’100.- im Monat berücksichtig wird. Die Wohnung könnte in diesem Fall bis zu 3’300 Franken im Monat kosten. Gemäss vorliegendem Vorschlag sollen dieser Person noch höchstens 592 Franken (Grosszentren) für die Miete berücksichtigt werden.»

Damit die Behinderten wissen, wohin sie gehören. Nicht, dass die sich auf Kosten der Allgemeinheit noch ein schönes Leben machen. Und ausserdem: «Damit können 3,5 Millionen Franken eingespart werden».

Man wünschte den schlauen Rechnern aus dem BSV, dass sich die drei fiktiven Ergänzungsleistungsbezüger aus der Luxus-WG (Zuviel Weltwoche gelesen in Bern, hm?) nach dem erzwungenen Auszug aus der WG alle eine eigene Wohnung nehmen. Und weil in einem «Grosszentrum» wie zum Beispiel Zürich dafür das neue Maximum für Alleinlebende voll ausgeschöpft werden muss, kostet das den Staat dann 1345.- pro Nase. Mal drei macht das 4035.- Macht 735 Minus für den Staat im Vergleich zur «Luxus-WG».

Neu soll nämlich nicht nur in die Berechnung einbezogen werden, in welcher Region (Grosszentrum/Stadt/Land), sondern auch mit wievielen Personen ein/e ErgänzungsleistungsbezügerIn wohnt:

Bild 2

Der anrechenbare Mietzins beträgt dann z.B bei jemanden, der in der Stadt in einer 3er WG wohnt 546.70 (Grundbetrag Stadt 1290.- + 225.- (1. Person)  + 125 (2. Person)  = 1640.- und davon ein Drittel).

Ich möchte einfach mal anmerken, dass es sich bei Ergänzungsleistungs-BezügerInnen nicht um Studenten handelt, für die eine etwas beengte Wohnsituation über wenige Jahre ganz ok ist, sondern um Menschen mit lebenslangen Behinderungen/chronischen Krankheiten, die auch oft ziemlich viel Zeit zu Hause verbringen (müssen). Ein bisschen finanziellen Spielraum bei der Wahl der Wohnform darf man denen schon noch zugestehen. Oder möchte irgendjemand mal wieder gerne tauschen? Total überrissene 1’100.- für’s Wohnen, dafür eine lebenslange Behinderung? Na?

Die tendenziöse Formulierung «Jemand mit EL könnte – mit 2 Mitbewohnern – in einer 3300.- Franken Wohnung leben! Skandal! einsefl!» ist ausserdem nicht mal mit Zahlen unterlegt, wieviele EL-Bezüger das tatsächlich tun, die Vernehmlassungsunterlagen zeigen hingegen, dass über 70% (!) der EL-Bezüger den maximalen Mietzins gar nicht ausschöpfen, und wenn, dann sind es vor allem Familien und Bewohner von Grossstädten, die dann oftmals sogar noch selbst draufbezahlen, weil das bisherige Mietzinsmaxiumun nicht reicht. Deshalb ja die Reform, wobei man da auch fragen könnte: Warum soll die EL das Wohnen in einer Grosstadt finanzieren? Es gibt auch viele Nicht-EL-Bezüger, die sich das nicht leisten können. Mit einem festen Grundbetrag muss darf kann jeder selbst entscheiden, ob er damit ein WG-Zimmer in der Grossstadt oder eine grössere eigene Wohnung auf dem Land mieten möchte. Eigenverantwortung und so.

Das vermittelte Bild des nicht zustehenden «Luxus» zeigt aber schon mal deutlich, in welche Richtung es bei der anstehenden grundsätzlichen Reform des EL-Systems gehen wird. Aus dem Bericht des Bunderates «Ergänzungsleistungen zur AHV/IV: Kostenentwicklung und Reformbedarf» vom November 2013:

5.3.2.4 Angleichung von EL und Sozialhilfe

Stellenweise wird gefordert, die EL in bestimmten Fällen auf die Höhe der Sozialhilfe zu senken(…)

Der Bundesrat erklärt dazu zwar:

«Die EL wurde der AHV und IV zur Seite gestellt, damit die erste Säule existenzsichernde Leistungen ausrichten kann, die keine Elemente der Fürsorge enthalten. Dies bedeutet das Fehlen einer Rückzahlungspflicht,(…) sowie ein berechenbarer Leistungsanspruch, der nicht vom Gutdünken einer Behörde abhängig ist. Auch dazu gehört die unangetastete Eigenverantwortung, die sich darin zeigt, dass EL-Beziehende keine Beratung und Betreuung erhalten und ihre Leistungen nicht mit Auflagen belegt werden können(…) Zudem schafft der höhere Lebensbedarf der EL für die EL-Beziehenden einen kleinen Spielraum, ihr Geld einzuteilen und unerwartete Auslagen mit Rückstellungen zu begleichen.
 
Eine Senkung der Beträge der EL würde auch die beratenden und situationsbezogenen Elemente der Sozialhilfe bedingen. Damit würden sich die EL und die AHV/IV von ihrer ursprünglichen Idee entfernen, Menschen einen Anspruch auf eine eindeutig berechenbare Leistung zu gewähren und ihnen ein eigenverantwortlicheres Dasein zu belassen.»

Wieviel vom «eigenverantwortlichen Dasein» für EL-Bezüger noch übrig ist, nachdem die «Reformen» vom Parlament durchgewurstelt wurden, möchte man allerdings lieber gar nicht wissen. Wir kennen die Grundhaltung der ParlamentarierInnen ja schon von den letzten IV-Revisionen: Senkung der Leistung als Wunderheilmethode «Arbeitsanreiz». Ich bereite dann schon mal das Bullshit-Bingo vor.

Die Angleichung der Berechnung der Wohnungsmiete ans System der Sozialhilfe ist jedenfalls ein weiterer* Schritt in die falsche Richtung. Es bleibt zu hoffen, dass dieser in der Ausarbeitung der Gesetzesvorlage noch deutlich korrigiert wird. Das ändert dann aber nichts daran, dass sich EL-Beziehende vielleicht mal ein bisschen damit beschäftigen sollten, was da politisch grad so geht. Nicht, dass nachher noch wer heult und man hätte ja von nichts gewusst und überhaupt. Eigenverantwortung und so.

Wie, die Behindertenorgansiationen kümmern sich dann schon drum? Tschuldigung, ich muss mich mal kurz von einem Lachanfall erholen…

Vernehmlassungsunterlagen als PDF: Erläuternder Bericht zur Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (ELG); anrechenbare Mietzinsmaxima

. . . . . . . . . .
* Dass EL-BezügerInnen nicht mehr zugetraut wird, ihre Krankenkassenprämien eigenverantwortlich bezahlen zu können war auch so ein Schritt. Einfach mal ganz pauschal alle EL-Bezüger unter Bevormundung stellen, weil einige unfähig oder unwillens waren, ihre Krankenkassenprämien (rechtzeitig) zu bezahlen. Willkommen im Nanny-State.

Hirnstrommessungen – Die Presseschau

«Luzern leistet Pionierarbeit» – hiess der Artikel in der Zentralschweiz am Sonntag vom 5. Januar 2014, der den BlätterMedienwald ins grosse Rauschen brachte. Seither gab es unzählige Artikel/Fernseh- und Radiosendungen über die pionierhafte IV-Stelle Luzern, die mittels Hirnstrommessungen auf Betrügerjagd geht. Auf einige ausgewählte Artikel/Sendungen möchte ich hier hinweisen.

Da mir der ursprüngliche Artikel aus der ZaS bei meinem letzten Artikel zum Thema noch nicht vorlag, hier allerdings erstmal eine weitere Folge aus unserer unbeliebten Serie «IV-Direktor Locher nimmt es mit der Wahrheit nicht so genau», in der ZaS ist nämlich zu lesen:

«Die mit Abstand häufigste Invaliditätsursache in der Schweiz sind psychische Krankheiten. (…) Dies bereitet Donald Locher, Direktor der Luzerner IV-Stelle Sorgen: «In der Schweiz stellen wir in den vergangene Jahren eine deutliche Zunahme an psychisch bedingten IV-Renten fest» sagt er.
Das geht ins Geld. Ganz anders ist die Entwicklung im OECD-Raum. Hier ist die Anzahl an Renten aufgrund von psychischen Erkrankungen seit Jahren stabil. Deshalb entschloss sich die IV-Luzern vor zwei Jahren, bei komplexen Fällen neue Wege zu beschreiten(…).

Die OECD sieht das allerdings ein kleines bisschen anders als Herr Locher: «Over the past two decades, most OECD countries have seen a sharp increase in the number and share of people claiming disability benefit on the grounds of mental ill-health» (Quelle: «Sick on the Job? Myths and Realities about Mental Health and Work» OECD 2012) Deshalb untersucht die OECD im seit einigen Jahren laufenden Forschungsprogramm «The OECD Mental Health and Work Project» die Hintergründe der steigenden Invaliditätsraten aufgrund psychischer Erkrankungen in den OECD-Ländern.

Als einziges Medium im ganzen «Hirnscanrummel» deutet die WOZ  in ihrem Artikel «Anleitungen zur Kränkung» vom 16.1.2014 zumindest darauf hin, dass sich die Problematik der steigenden Invaliditätsraten aus psychischen Gründen wohl kaum mit – notabene unwissenschaftlichen – Abklärungsmethoden aus der Welt schaffen lässt. Psychiater Daniel Hell in der WOZ: «Noch in den fünfziger Jahren arbeiteten in der Schweiz 75 Prozent der Beschäftigten hauptsächlich körperlich. Logischerweise waren die Folgeschäden vor allem körperlicher Art. Heute arbeiten 75 Prozent der Beschäftigten vorwiegend mental. Die Belastungsstrukturen haben sich also vom Körperlichen ins Psychische verschoben – und damit auch von objektivierbaren zu weniger objektivierbaren Beschwerdebildern.»

Und ausserdem: «Eine nicht notwendige Hirnstrommessung kann eine weitere Kränkung in der Krankheitsgeschichte der Betroffenen bedeuten», sagt dazu Daniel Hell. «Der Patient befindet sich in einer schamvollen Situation, indem ihm misstraut wird und er zum blossen Objekt gemacht wird. Ich erlebe immer wieder, dass ein Patient nach einer solchen Abklärung noch bedrückter ist als vorher.»

Da liegt aus meiner Sicht der eigentliche Punkt an der ganzen Sache. Der Luzerner IV-Dirkektor Donald Locher wollte sich auf Kosten psychisch kranker IV-Bezüger mit seiner «innovativen Pionierarbeit» profilieren. Man hätte das Ganze aber auch ohne allgemeinen Missbrauchsverdacht und ohne Angaben falscher Tatsachen (Siehe oben, Stichwort OECD) kommunizieren können. Etwa so: «Wir machen hier aktuell einen (wissenschaftlich begleiteten) Versuch, indem wir bei IV-Antragstellern mit den Beschwerdebildern X, Y, Z EEG’s ergänzend zur genaueren Abklärung einsetzen. Das ganze basiert auf folgender Methode, die laut Studien A, B, C folgende Aussagen zulässt: (…)».

Aber nein, Locher und seine Kollegen Dr. Peter Balbi (Leiter RAD Zentralschweiz, Internist) und der Psychiater Horst-Jörg Haupt (der die Hirnstrommessungen innitierte und auch durchführt) wählten einen anderen Weg. Am Netzwerkapéro des Luzerner Forum für Sozialversicherungen und Soziale Sicherheit vom 4. November 2013 referierten sie zum Thema «Innovative IT-Diagnoseinstrumente bei der Abklärung von psychischen Störungen in der IV». Die entsprechende Präsentation (als PDF) fällt vor allem durch eines auf: keine einzige Quellenangabe, keine Studien oder sonstige Referenzen, nur leere Behauptungen. Aber schön bunte Bilder, die zb. eine Depression «zeigen»:
qeeg_depression

Kleine Rinks-Lechts-Schwäche haben sie auch die Autoren (Danke @vivereintristitiaetanxietas für den Hinweis) Wie gesagt, keine Angabe der Bildquelle. Das könnte daran liegen, dass das alles auf sehr wackligen wissenschaftlichen Beinen steht. Neurologe Jan Conradi von der psychiatrischen Uniklinik Zürich sagt es in der empfehlenswerten Puls-Sendung vom 13.1.2014 deutlich: Ihm sei keine wissenschaftlichen Untersuchungen bekannt, wonach man mittels eines EEGS spezifische psychische Erkankungen oder deren Schwerergrad nachweisen konnte. Aber hey, der Innerschweizer Feld-Wald-Wiesen-Psychiater Horst-Jörg Haupt, dessen fachlicher Schwerpunkt laut Internet vor allem im engagierten Kampf für die Rechte Transsexueller besteht, weiss da sicher mehr als der Kliniker Conradi. Nicht falsch verstehen, die Rechte transsexueller Menschen sind ein überraus wichtiges Thema, nur weiss ich nicht genau, inwiefern dieses Schwerpunktthema Horst-Jörg Haupt dafür qualifizieren soll, mittels EGG-Messungen bei IV-Antragstellern psychische Krankheiten zu erkennen.

Haupt gibt sich dann auch in der NZZ von heute 18. Januar 2014 unter dem Titel «Zusätzliches Puzzleteil für die IV» auf einmal betont zurückhaltend: «Bei dieser Beurteilung sei man zudem äusserst vorsichtig, ergänzt Haupt. So sei ein auffälliger ERP-Befund nur dann für den Rentenentscheid relevant, wenn andere Untersuchungen, allen voran die neuropsychologischen Tests, in die gleiche Richtung zeigten. Umgekehrt führten «normale» ERP-Werte nicht automatisch zur Verweigerung der Rente, solange andere Tests eine klare Sprache sprächen. Diese Zurückhaltung sei nötig, weil in rund zehn Prozent der Fälle die ERP-Untersuchung trotz Funktionsstörung «stumm» bleibe.»

10% Fehlerquote? Hatte Herr Locher zu Beginn der ganzen Debatte nicht stolz betont, man hätte mittels der Untersuchungen genau feststellen können, dass 60% der Untersuchten ihre Beschwerden übertrieben und 40% untertrieben hätten? Ergo sagen also laut Locher/diesen Untersuchungen genau 0% der IV-Antragsteller die Wahrheit (?)

Ich hoffe, der Reputationsschaden für Herrn Lochers Glaubwürdigkeit ist mindestens so gross, wie derjenige den er hier – einmal mehr – den IV-Bezügern mit einer psychischen Krankheit angetan hat. Aber wenn ich das heutige Interview mit Herrn Ritler in der NZZ lese, habe ich so meine Zweifel, denn Herr Ritler findet: «Es darf nicht sein, dass die IV wichtige Erkenntnisse der Wissenschaft verpasst».
Humor hat er ja. Oh, er meint das ernst? Nun dann, soweit ich weiss, forscht die Wissenschaft auch kräftig daran, Biomarker bei chronischen Schmerzen ausfindig zu machen. Viel Spass dann mit den entrenteten Schmerzpatienten, die plötzlich alle auf einem EPR bestehen.

Da wird die Firma HBimed, welche Software und Untersuchungsmaterial anbietet, noch gute Geschäfte machen. Falls die bannbrechende Forschung der Firmengründer Dr. Andreas Müller (Chur) und Prof. Dr. Juri Kropotov (Russland) irgendwann auch noch in der Fachwelt breite Annerkennung findet. Moment, wozu wissenschaftliche Anerkennung von Fachleuten, wenn’s Herr Ritler und Herr Locher «wissenschaftlich» finden, reicht das doch… Gibt ja noch genug IV-Stellen in der Schweiz, die man mit dem Equipement beliefern kann…

Ergänzung 16. Februar 2014: In der NZZ diskutieren der Psychiater Michael Rufer und der Neuroinformatiker Enno Stephan über die Chancen neuer Technologien zur Krankheitserkennung: Erfasst der Blick ins Hirn die Psyche?
Auszug: Die IV will damit beweisen, ob jemand simuliert oder nicht. Ist das möglich?
Rufer: Nein, das ist wissenschaftlich absolut unhaltbar. Im Einzelfall kann man nie sicher sagen, wie das Ergebnis zu bewerten ist. Und ausserdem müsste bei der Interpretation das ganze Setting mit einbezogen werden: Lässt jemand freiwillig seine Hirnströme messen, wie beispielsweise im Rahmen von Forschungsprojekten, funktioniert das Gehirn ganz anders als in einer Stresssituation. Steht jemand unter Druck und ist nervös, verändert das die biologischen Reaktionen des Gehirns.

Klaus Foerster: «Meine Kriterien waren nie dafür gedacht»

Dass das Bundesgericht seit einigen Jahren auffällig oft zugunsten der Versicherungen urteilt, war hier im Blog schon öfter Thema. Unter dem Titel «Das Bundesgericht fasst Patienten härter an» geht der Beobachter nun dem Thema nach. Er berichtet über das fragwürdige «Stinkefingerurteil», die versicherungsfreundliche Auslegung eines Wagnis (Rheinsprung mit Folge Tetraplegie) und beleuchtet Hintergründe der Schleudertraumarechtsprechung. Bemerkenswert hierbei folgende Aussage von Klaus Foerster, inzwischen emeritierter Professor der Psychiatrie:

«Die Schweizer Rechtsprechung hat meine Kriterien auf eine eigenmächtige Art übernommen und angewendet, wie ich das nie beabsichtigt habe»

Anhand einer ausgiebigen Literaturrecherche (Die Entwicklung der «FOERSTER-Kriterien» und ihre Übernahme in die bundesgerichtliche Rechtsprechung: Geschichte einer Evidenz, Jusletter 16. Mai 2011) hatte der Chefarzt der Medas Zentralschweiz, Jörg Jeger, bereits vor zwei Jahren dargelegt, dass die gesamte Rechtsprechung bezüglich der «pathogenetisch-ätiologisch unklaren syndromalen Beschwerdebilder ohne nachweisbare organische Grundlage (PÄUSBONG) auf einer wissenschaftlich nie verifizierten Vermutung basiert. Und nun sagt auch der Urheber der «Foerster-Kriterien» Klaus Foerster selbst, dass seine Kriterien gar nie in dem Sinne gedacht gewesen seien, wie sie das Bundesgericht anwendet.

Aber beim Bundesgericht gilt wohl nach wie vor: Was kümmert uns die Wissenschaft…

Zehn Jahre «Scheininvalide» und immer noch keine Betrugsquote

Mitte Juni 2003 erblickte der Begriff des «Scheininvaliden» in einem Tagi-Interview mit Christoph Blocher das Licht der Welt. Und nun zehn Jahre und dreieinhalb IV-Revisionen (4., 5. und 6a – 6b im Parlament) später haben wir der damit verbundenen Kampagne folgendes zu verdanken.

Aber: Keine Angaben zur Betrugsquote.

Vor knapp einem Monat erschien die Publikation Soziale Sicherheit CHSS 2/2013 und widmete sich dem Thema «Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs». Dazu schreibt Ralph Leuenberger vom Rechtsdienst der IV:

«Vor Inkrafttreten der 5. IV-Revision waren im ganzen Sozialversicherungsbereich kaum verlässliche Fallzahlen zur Missbrauchsfrage greifbar. 2006 gingen Bachmann, D’Angelo von 5% missbräuchlich bezogener Renten aus. Ein vom BSV in Auftrag gegebener Forschungsbericht errechnete 2008 einen ähnlichen Anteil. Für beide Untersuchungen gibt es forschungsmethodische Anhaltspunkte, dass die Schätzungen eher grosszügig bemessen sind. Die Fallzahlen, die seit dem Inkrafttreten der 5. IV- Revision bzw. der operativen Umsetzung des Betrugsbekämpfungsmanagements für die IV erhoben werden, erhärten die Annahme, dass sich die Missbrauchsfälle unterhalb der Schätzungen der beiden zitierten Untersuchungen bewegen»

Dann denkt man: So, und jetzt bitte die richtigen Zahlen! Aber der Text fährt weiter:
«Unabhängig von der Höhe der Fallzahlen ist eine konsequente Missbrauchsbekämpfung wichtig, denn bereits einige wenige Missbrauchsfälle begründen einen enormen Vertrauensverlust in das Sozialversicherungssystem.»

Hey BSV; die ZAHLEN?!?!

Nein, natürlich nicht «Hey BSV!» sondern: «Sehr geehrter Herr Leuenberger… » Ich fasse das aber alles mal ohne Höflichkeitsfloskeln kurz zusammen:

Ich: (…) Betrugs-Quote…?
BSV: Seit einigen Jahren publiziert das BSV die Statistik der Missbrauchsbekämpfung in der IV. Die entsprechenden Zahlen finden Sie unter http://www.bsv.admin.ch
Ich: Die Statistiken sind mir bekannt. Ich möchte aber die Quote wissen…
BSV: Andere Zahlen haben wir nicht.
Ich so (und ich muss es wissen, weil ich die Anfrage an den Bundesrat selbst formuliert habe): 2010 sagte Bundesrat Burkhalter in der bundesrätlichen Fragestunde die Zahl der 2009 überpüften Neurentenanträge betrage 51’000, diejenige der durchgeführten Rentenrevisionen 57’000. Das BSV konnte die Zahl der überprüften Dossiers aus denen die «Betrugsverdachtsdossiers» herausgefiltert wurden, also genau benennen. Daraus liesse sich auch die Quote berechnen (…).

BSV: «Vielen Dank für Ihre Ausführungen und Anregungen(…). Im Hinblick auf weitere Publikationen nehmen wir Ihre Hinweise gerne auf. Eine Darstellung der aufgedeckten Missbrauchsfälle im Verhältnis zu den ordentlich vorgenommen und durchgeführten Rentenrevisionen wäre sicherlich eine gute Gegenüberstellung»

Nun ja… Die effektive Betrugsquote wurde dann auch dieses Jahr wieder nicht veröffentlicht.

Aber der damalige IV-Chef du Bois-Reymond, der hatte 2007 keine Skrupel, die viel zu hoch geschätzten(!) Betrugsquoten zu verbreiten.

Die nachweislich falschen Zahlen mal von offizieller Stelle zu korrigieren, hält man aber offenbar für komplett unnötig. Dass sich mit zu hohen Betrugszahlen so lange ganz vortrefflich Sparmassnahmen und Verschärfungen begründen liessen, hat damit auch sicher gar nichts zu tun.

Ergänzung 3. Mai 2015: Die Missbrauchsquote liegt bei unter einem Prozent.

Auch als Nebendiagnose dienen PÄUSBONOG’s als Grund für Rentenaufhebungen

Als ich mich im Vorfeld der IV-Revision 6a immer und immer wieder kritisch zur Schlussbestimmung über die pathogenetisch ätiologisch unklaren syndromalen Beschwerdebildern ohne nachweisbare organische Grundlage (kurz: PÄUSBONOG) äusserte, fühlte ich mich zuweilen etwas missionarisch. Missionarisch im eher unangenehmen Sinn. Die Art Mission nämlich, bei der man mit blumigen Worten vor dem kommenden Weltuntergang warnt, und die Leute einem – im besseren Fall – ein bisschen mitleidig betrachten und – im schlechteren – für komplett verrückt halten und sich sorgen, man könnte womöglich gewisse «labile Seelen» mit seiner Verrücktheit anstecken.

Diese Sorge war allerdings unbegründet, denn PolitikerInnen der bürgerlich-rechten Parteien (inkl. der damals für’s EDI zuständige Bundesrat) versicherten in und ausserhalb des Parlamentes unermüdlich und mit kreide-samtener Stimme «Man wolle doch niemandem die Rente wegnehmen», «die Überprüfungen würden mit Augenmass vorgenommen» und «psychische Krankheiten wären nicht betroffen» (Wer damals an der Ständeratsbriefaktion teilgenommen hat, findet vielleicht noch einige dieser samtenen Argumente als Antworten in seinem Mailarchiv). Kurz und schlecht: Die Schlussbestimmung wurde ohne Wenn und Aber – vor allem in einer bedenklich offenen Form im Gesetz verankert.

Wenn der Tagesanzeiger nun kürzlich titelte: «Harter Vorwurf: IV streicht Renten von Behinderten» kann ich mir nicht verkneifen zu fragen: Was habt ihr erwartet? Natürlich streicht die Invalidenversicherung Renten von Behinderten, von wem denn sonst? Von 17’000 Gartenzwergen? Ah ja, das böse S-Wort, klar. Das böse S-Wort hat allerdings mittlerweile eine Wandlung durchgemacht; niemand spricht mehr von Simulanten oder Scheininvaliden, es heisst jetzt Schmerz- oder Schleudertraumapatienten, impliziert aber in der Volksmeinung das selbe. Etwas vornehmer heisst es bei IV-Stellen und Gerichten «Nicht invalidisierender Gesundheitsschaden». Allerdings basiert die gesamte Rechtssprechung (und infolgedessen die IV-Praxis) bezüglich der PÄUSBONOGS auf der wissenschaftlich nie verifizierten «Vermutung», dass ebendiese Beschwerdebilder «mit zumutbarer Willensanstrengung überwindbar seien».

Wie gesagt, ich hatte das Thema «Schlussbestimmung» damals breit abgehandelt, aber dass IV-Stellen/BSV/Gerichte tatsächlich auf die perfide Idee kommen könnten, Renten von Betroffenen zu streichen, bei denen ein PÄUSBONOG nur als Nebendiagnose figuriert, daran hatte ich zugegebenermassen nicht gedacht. Und als ich im Tagesanzeiger las: «Die IV-Stellen haben vom Gesetzgeber den Auftrag, IV-Renten mit pathogenetisch ätiologisch unklaren syndromalen Beschwerdebildern ohne nachweisbare organische Grundlage zu überprüfen» hätte ich schwören* können, dass es im Gesetzestext doch heisse «IV-Renten aufgrund von pathogenetisch ätiologisch unklaren syndromalen Beschwerdebildern(…)». Heisst es natürlich nicht. Die BSV-Juristen haben sich dabei ja was gedacht, der Gesetzestext lautet:

«Überprüfung der Renten, die bei pathogenetisch-ätiologisch unklaren syndromalen Beschwerdebildern ohne nachweisbare organische Grundlage gesprochen wurden»

Betroffen sind nun laut Erfahrung der Winterthurer Rechtsanwältin Lotti Sigg vor allem IV-Bezüger mit psychischen Störungen als Hauptdiagnose, aber auch bei somatisch klar nachweisbaren Erkrankungen werden mit dem Argument, es bestünde ja schliesslich auch eine PÄUSBONOG Renten aufgehoben. Mit der Rentenaufhebung teilt die IV Zürich den Betroffenen übrigens auch gleich mit, sie erhielten keine beruflichen Eingliederungsmassnahmen, falls sie rekurrierten. Begründung: «Wenn eine versicherte Person sich für die Weiterausrichtung der bisherigen Rentenleistung vor Gericht einsetzt, würde eine Eingliederung nicht zum gewünschten Erfolg führen». Rechtsanwältin Sigg bezeichnet dieses Vorgehen als Nötigung. Kann man wohl so sagen.

*Auch Urs Dettling von der Pro Infirmis hatte in einem Kommentar zur IV-Revision 6a festgehalten: «Bedenken hat Pro Infirmis nach wie vor zur Überprüfung von bestehenden Renten mit der Absicht, diese aufzuheben. Es handelt sich um solche, welche vor 2008 aufgrund von organisch nicht erklärbaren Schmerzzuständen zugesprochen wurden (…)» Herr Dettling und ich sind wahrscheinlich nicht die einzigen, die so unbedarft waren, zu gauben, «bei» hiesse das selbe wie «aufgrund».

Rechte der Versicherten. Bitte was?

Ob es nun rechtens ist, dass IV-Bezüger oder IV-Antragsteller auf dem Balkon ihrer Wohnung von IV-Detektiven gefilmt werden dürfen (der Tagi berichtete kürzlich) oder nicht – darin sind sich offenbar auch die Juristen uneins. Während das St. Galler Versicherungsgericht befand, der Balkon gehöre zweifellos zum durch Art. 186 StGB geschützten Hausfriedensbereich und damit zum Privatbereich und der beauftragte Privatdetektiv habe mit seinen Filmaufnahmen Art. 179quater StGB verletzt (Auf Deutsch, sich strafbar gemacht) – entschied das Bundesgericht zugunsten des Detektivs und der auftraggebenden Invalidenversicherung (Welche Überraschung…).

Das Bundesgericht war nämlich der Meinung: «Bei einer Person, die bei freiwillig ausgeübten, von blossem Auge beobachtbaren Alltagsverrichtungen in einem von jedermann öffentlich einsehbaren Bereich gefilmt wird, darf angenommen werden, sie habe insoweit auf einen Schutz der Privatheit verzichtet und in diesem Umfang ihre Privatsphäre der Öffentlichkeit ausgesetzt.» Und weiter: «(…)Ausserdem liegen keine besonders persönlichkeitsträchtige Szenen, sondern freiwillig ausgeübte Alltagsverrichtungen vor; die Aufnahmen weisen keinen engen Bezug zur Privatsphäre auf, weshalb bei der Observation nicht gegen Art. 179quater StGB verstossen wurde. Es kann daher offengelassen werden, ob allenfalls ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Vermeidung eines ungerechtfertigten Leistungsbezugs besteht, welches auch ein einer Straftatbestand (von Art. 179quater StGB) erfüllendes Verhalten rechtfertigen würde.»

Somit hatte es sich das Bundesgericht auch ganz elegant erspart, das «überwiegende öffentliche Interesse» als Argument herbeiziehen zu müssen. Nicht, dass man das nicht auch problemlos hingekriegt hätte. Man hatte es an früherer Stelle der Argumentation nämlich auch erwähnt: «Mit anderen Worten wird bei der erfolgten Observation kein Rechtsgut verletzt, welches Vorrang vor dem öffentlichen Interesse der Missbrauchsbekämpfung hat, und unter Einbezug sämtlicher Umstände sind die Interessen der Beschwerdeführerin gegenüber den privaten Interessen der Beschwerdegegnerin als höherwertig einzustufen.»

Mit dem »überwiegenden öffentlichen Interesse» wird in den letzten Jahren so ca. jede Persönlichkeitsrechts- oder Datenschutzverletzung die IV-BezügerInnen betrifft, gerechtfertigt. Und damit ist nicht mal der juristische Ausdruck gemeint, sondern das ganz konkrete öffentliche Interesse – lesen Sie nur mal die Kommentarspalten bei 20 Minuten und Sie wissen, was Lynchjustiz öffentliches Interesse ist. Früher gab’s öffentliche Hinrichtungen, heute gibt’s die Kommentarmöglichkeiten der Onlinemedien. Ich bin nicht ganz sicher, was humaner ist. Hatte doch auch einst Sarte in seinem Drama «geschlossene Gesellschaft» die Hölle als Ort beschrieben, den die Menschen einander gegenseitig bereiten.

Und die Idee, dass man Menschen, die aufgrund welcher Umstände auch immer auf staatliche Unterstützung angewiesen sind (Bauern und Banker ausgenommen), ihr Leben wenn nicht zur Hölle, so doch möglichst ungemütlich gestalten soll, die ist mittlerweile Konsens – unterlegt mit der Begründung, dass die Betroffenen es sich gefälligst nicht auf Kosten der arbeitenden Bevölkerung in der sozialen Hängematte gemütlich machen sollten.

Und der rechtfertigende Überbau von wegen «aber es geht doch nur um die Betrüger» ist schon lange nicht mehr glaubwürdig. Nein, es geht nicht um die Betrüger. Es geht darum, dass die ganze Gesetzgebung und Rechtsprechung rund um die Invalidenversicherung sich mittlerweile liest, wie wenn über 99% der IV-Bezüger Betrüger wären und nichts anderes im Sinn hätten als faul in der sozialen Hängematte zu liegen. Zur Erinnerung: über 99% der IV-Bezüger sind tatsächlich krank und behindert, die Betrugsquote bei der IV liegt unter einem Prozent. Also sollte man denken, dass das IV-Gesetz für die 99% rechtmässigen Bezüger gemacht würde und nicht für die 0,irgendwas Betrüger.

Aber da ist offenbar jedes Mass komplett verloren gegangen. Man mag sich nun fragen, was regt die sich so auf, ist doch nur ein weiteres (durchaus auch nachvollziehbares) Bundesgerichtsurteil. Aber genau das ist der Punkt. Im Einzelfall wirkt das ja immer alles ach so nachvollziehbar – natürlich kein grosser Eingriff in die Privatsphäre, es geht ja nur um den Balkon. Wenn ich nochmals das Bundesgericht zitieren darf: «Die meisten gefilmten Tätigkeiten haben nicht an öffentlich zugänglichen Orten stattgefunden, aber an einem ohne weiteres öffentlich einsehbaren Privatbereich in dem Sinne, dass beide Balkone nicht gegen Einblicke besonders geschützt waren und das ungehinderte, freie Beobachten der Beschwerdegegnerin ohne spezielle Vorkehrungen von der Strasse aus möglich war.» So. Und was wird dann als Nächstes behauptet? Durch die offenstehende Balkontüre oder die nicht durch Vorhänge oder Rollläden geschützten Fenster hätte der/die BewohnerIn freiwillig auf ihre/seine Privatsphäre verzichtet? Das ist es doch, was an allen Ecken und Enden in der IV-Gesetzgebung und Rechtsprechung seit Jahren geschieht: Mittels Salamitaktik werden die Rechte der Betroffenen immer weiter beschnitten. Da ein kleines Stückchen, dort ein kleines Stückchen und was vor einigen Jahren noch undenkbar war, gilt heute als absolut selbstverständlich. Natürlich alles immer unter dem ehrenwerten Deckmantel der Betrugsbekämpfung, des ungerechtfertigten Leistungsbezuges.

Und der einfache Mann von der Strasse kommentiert dazu salopp: «Wer nichts zu verbergen hat, hat schliesslich auch nichts zu befürchten».

Und genau da irrt der einfache Mann von der Strasse. Die Observation wurde nämlich vom RAD-Arzt der IV-Stelle St. Gallen mit folgender Begründung empfohlen: «Obwohl die Versicherte aus medizinischer Sicht umfassend abgeklärt erscheine, lägen Hinweise auf eine erhebliche Verdeutlichung ihrer geltend gemachten Beschwerden sowie eine starke Selbstlimitierung vor. Die psychiatrische Beurteilung stütze sich zudem zu einem nicht unwesentlichen Teil auf die Angaben der Versicherten ab. Die Möglichkeiten der medizinischen Einschätzung der Arbeitsfähigkeit würden an ihre Grenzen stossen, weshalb aus medizinischer Sicht die Einholung von zusätzlichen Informationen zum alltäglichen Verhalten und der Belastbarkeit der Versicherten für sinnvoll erachtet würden.»

Das St. Galler Gericht befand daraufhin: «(…)kann nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, eine mangelnde somatische Objektivierbarkeit geltend gemachter Beschwerden würde generell die Anordnung einer Observation in einem Sozialversicherungsverfahren rechtfertigen.» Anders das Bundesgericht: «Da ärztlicherseits jedoch nicht nur organische Ursachen hiefür gefunden werden konnten, sondern, nebst einer mittelgradigen depressiven Episode mit einer generalisierten Angststörung mit Panikattacken, auch somatoforme Beeinträchtigungen diagnostiziert wurden, ist die unmittelbare Wahrnehmung mittels Überwachung als geeignet und erforderlich anzusehen, um das Ausmass der tatsächlichen Einschränkungen zu erfassen, da sich die Einschätzung der Arbeitsfähigkeit aufgrund des Zusammenspiels somatischer und somatoformer Leiden mit einer Verdeutlichungstendenz und Selbstlimitierung sowie psychischer Beeinträchtigungen ausserordentlich schwierig erwies».

Das ist interessant – oder? Weil die Medizin bei der Einschätzung der Arbeitsfähigkeit an ihre Grenzen stösst, rechtfertigt dass den Einsatz von Detektiven. Einmal mehr die Salamitaktik. Da braucht es dann auch keinen «begründeten Verdacht» mehr für eine Observation, es reicht aus, dass «die Medizin an ihre Grenzen stösst». Und wird durch die Observation dann sogenannt «belastendes Beweismaterial» gewonnen (was bei Krankheitsbildern mit schwankendem Verlauf durch Momentaufnahmen problemlos möglich ist) – dann kann der Versicherte lange versuchen, diese «Beweise» zu entkräften. Und mit der in der IV-Revision 6b vorgesehenen «vorsorglichen Einstellung der Leistung bei Betrugsverdacht» wären wir dann endgültig jenseits von Gut und Böse angekommen.

Bundesgerichtsurteil: 8C_272/2011

Nachtrag: Auch aus juristischer Sicht wird der Bundesgerichtsentscheid als «höchst bedenklich» kritisiert.

Arbeit sollte sich lohnen, denkt Herr K.

Herr K. ist vor seinem 20. Altersjahr invalide geworden. Sein Invaliditätsgrad beträgt 88%. Er erhält deshalb eine volle ausserordentliche Invalidenrente von 1547.- und Ergänzungsleistungen in der Höhe von 1403.25, das ergibt ein Einkommen von 2950.25/Monat.

Herr K. wohnt in der Stadt Zürich, ist ledig und konfessionslos und hat kein (steuerrelevantes) Vermögen.
Für die 18’564.- IV-Rente pro Jahr muss Herr K. 816.80 Steuern bezahlen. Die Ergänzungsleistungen müssen nicht versteuert werden.

Herr K. hat nun grosses Glück und erhält die Möglichkeit, seine Restarbeitsfähigkeit zu verwerten. Er verdient damit 7000.- /Jahr (netto).
Der Freibetrag bei den Ergänzungsleistungen beträgt 1000.-. von den restlichen 6000.- werden ihm 2/3 (also 4000.-) als Einkommen angerechnet und die Ergänzungsleistungen dementsprechend gekürzt.

Herr K. erhält also neu pro Jahr:

EL: 12’839.-
Verdienst: 7000.-
IV-Rente: 18’564.-
Total: 38’403.-

Das steuerbare Einkommen von Herr K. beträgt nun 25’564.- (IV-Rente + Verdienst). Dafür muss er 1511.- Steuern bezahlen. Sein jährliches Einkommen beträgt nach Abzug der Steuern: 36’892.- Pro Monat hat Herr K. also gerade mal 192.- mehr als vorher zu Verfügung.

Dass die EL bei Verdienst gekürzt werden, ist (mehr oder minder) verständlich; aber dass das steuerbare Einkommen um 7000.- steigt, wenn Herr K. effektiv nur 3000.- mehr einnimmt, das ist hirnverbrannt. Eine ausgewachsene IV-Revision nach der anderen mit dem Kampfruf «Arbeit muss sich lohnen» innerhalb kürzester Zeit durchs Parlament zu peitschen, das ist kein Problem, aber eine griffige Gesetzgebung auszuarbeiten, nach der niedrige Einkommen (egal ob nun aus Erwerbseinkommen oder Sozialtransfers stammend) entweder gleich oder gar nicht zu besteuern sind, das ist in Bern seit Jahren ein Ding der Unmöglichkeit.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Parlamentarier, ich weiss schon, dass die Kantone gar nicht nicht begeistert sind, wenn man in ihre Fiskalhoheit eingreifen will und ich weiss auch, dass natürlich die Ansätze für Ergänzungsleistungen, Sozialhilfe u.s.w. erhöht werden müssten, wenn man sie besteuern würde, aber mit ein bisschen zumutbarer Willensantrengung dürfte da doch eine Lösung zu finden sein? (Findet übrigens auch Monika Bütler, Professorin für Volkswirtschaft an der Universität St. Gallen und plädiert in ihrem Blog für eine Steuerbefreiung des Existenzminimums.)

Aus objektiver Sicht jedenfalls spricht nichts dafür, dass diese Hindernisse nicht überwindbar wären. Aber man muss halt auch wollen. Und bevor das Problem nicht endlich(!) mal gelöst ist, will ich den Slogan «Arbeit muss sich lohnen» gar nicht mehr hören. Gell, liebe FDP.

Herr K. ist ein fiktives Beispiel, die Zahlen sind jedoch (soweit möglich) echt. Die Ergänzungsleistungen von Herrn K. wurden unter der Prämisse berechnet, dass er in der Stadt Zürich wohnt und 1000.- Miete bezahlt.

Die Steuerbelastung wurde mit dem Online-Rechner des Steueramtes des Kantons Zürich berechnet. Die Höhe der Ergänzungsleistungen mit dem Rechner von Pro Senectute.

Barrierefreier ÖV ist unnötig – Finden grosse Teile der SVP, der FDP sowie Pius Segmüller und Reto Wehrli (et al) von der CVP

So ganz heimlich und versteckt wollte man den Zahlungsrahmen des BehiG von 15 auf 5 Millionen Franken pro Jahr kürzen und die Frist zur Anpassung von Bauten, Anlagen und Fahrzeugen des ÖV an die Bedürfnisse von behinderten Personen um 15 Jahre bis 2038 zu verlängern. Nationalrätin Margret Kiener Nellen (SP/BE) hat daraufhin die Motion «Verzicht auf unsinnige Sparmassnahme gegen Behinderte und Betagte» eingereicht und diese wurde heute mit 97 zu 93 Stimmen vom Nationalrat angenommen. Grüne und SP stimmten geschlossen dafür.

  • Bei der SVP stimmten 53 NationalrätInnen dagegen und folgende vier dafür: Geissbühler (BE), Grin (VD), Joder (BE), Rickli (ZH).
  • Bei der FDP stimmten 25 Räte dagegen und folgende fünf dafür: Caviezel (GR), Gysin (BL), Ineichen (LU), Philipp Müller (AG), Walter Müller (SG).

Die Motion muss nun aber noch vom Ständerat gutheissen werden. Mal schauen, was da all die Damen und Herren sagen, die wenn’s um IV-Revisionen geht, immer so gerne das Wort «Eingliederung» im Munde führen.
Wie unmöglich die heutige Situation bei den ÖV für RollstuhlfahrerInnen ist, hat übrigens kürzlich der Kassensturz aufgezeigt.

Nachtrag: Ich mag nicht immer nur meckern, sondern auch mal ehrlich Danke sagen: Ohne die Unterstützung der vier SVP-lerInnen wäre die Motion heute nämlich durchgefallen.

«Menschen, die keine IV-Rente erhalten, kommen mit der Zeit doch zur Sozialhilfe. Es dauert bloss etwas länger»

Das BSV hat ein Monitoring durchgeführt, um die Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Systemen der sozialen Sicherheit (Sozialhilfe, IV, Arbeits-losenversicherung) zu untersuchen. Eine erste Vor-Information dazu gab’s im Juni, ich hatte damals schon angemerkt, wo’s aus meiner Sicht bei der Studie hakt: Wer nie IV-Leistungen erhalten hat, kann auch nicht von der IV in die Sozialhilfe wechseln.

Mittlerweile ist die ganze Untersuchung veröffentlicht und ich bin froh, hat sich jemand anders der Sache angenommen, dann muss ich mich nicht zum x-ten Mal wiederholen. Ausserdem verleiht der berufliche Hintergrund der Nationalratskandidatin Katharina Hubacher (Grüne/Luzern) als Sozialarbeiterin/Bereichsleiterin Sozialberatung ihren Ausführungen nochmal ein ganz besonders Gewicht. Der folgende Text ist der Website www.lu-wahlen.ch entnommen:

Die IV und die Sozialhilfe

Nun ist es also statistisch erwiesen: Personen, die bei der Invalidenversicherung abgewiesen oder gar nicht erst aufgenommen wurden, landen nicht in der Sozialhilfe. Der Bund hat erste Daten erhoben, die keinen signifikanten Anstieg der Sozialhilfebeziehenden darstellt.

Die Zahlen zeigen aber auch, dass die Zahl der Sozialhilfebezüger sich in den letzen Jahren kaum reduziert hat, obschon gerade in den Jahren 08/09 viele Arbeitsstellen geschaffen wurden und viele Menschen, die kurze Zeit in der Sozialhilfe waren, wieder eine Anstellung gefunden haben. In der Sozialhilfe bleiben unter anderem Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keiner Arbeit mehr nachgehen können, aber keine IV-Rente bekommen.

Mit der materiellen Grundsicherung ist diesen Menschen sicher nur teilweise geholfen.

Zahlen kann man immer unterschiedlich interpretieren. Meine Sicht aus der Praxis ist die folgende: Menschen, die keine IV-Rente mehr erhalten oder gar nicht in die IV aufgenommen werden, kommen mit der Zeit doch zur Sozialhilfe. Es dauert bloss etwas länger. Die Studie kommt zu früh. Sie wurde zwischen 2007 bis 2009 erstellt, gerade als die IV anfing, eine restriktivere Praxis anzuwenden. Die Auswirkungen kommen langsamer, also erst später auf die Sozialhilfe zu.

Die Betroffeneren versuchen sich zuerst selber zu helfen, indem sie ihren Lebensstandard reduzieren, indem sie sich vielleicht in der Verwandtschaft Unterstützung suchen, indem sie ihre Reserven aufbrauchen, usw. Dabei leben sie natürlich immer in der Hoffnung, dass sich eine Türe öffnet und sie wieder eine Anstellung bekommen. Erst, wenn all diese Auswege ausgeschöpft sind, melden sie sich bei der Gemeinde. Diese Anmeldung fällt, entgegen landläufiger Meinung, fast allen schwer, sind dann doch alle Daten offen zu legen. Nachher muss unter amtlicher Kontrolle und mit einem sehr geringen Budget gelebt werden.

Meine Erfahrung zeigt auch, dass viele dieser Menschen kaum eine Chance haben, zurück ins Erwerbsleben zu finden. Wer stellt eine 55 jährige Frau ein, die in den letzten 10 Jahren eine IV Rente bezog? Weil sie immer wieder Schmerzattacken hatte, reduzierte sie ihre sozialen Kontakte und kümmerte sich auch kaum um Weiterbildung. Sie würde zwar gerne arbeiten, müsste aber die Möglichkeit haben, kurzfristig frei zu nehmen, wenn es ihr schlecht geht. Wer kann es sich leisten, eine solche Arbeitskraft einzustellen?

Die längerfristigen Auswirkungen dieser Politik der Reduzierung und der Verschiebung der Kosten von den Sozialversicherungen auf die Kommunen werden wir erst in ein paar Jahren deutlicher feststellen. Wenn die bürgerlichen Politikerinnen und Politiker nun glauben, dass die Zahlen ihnen recht geben und wenn sie deshalb noch mehr IV-Revisionen mit dem Ziel der Reduzierung der Leistungen initiieren, sind sie auf einem gefährlichen Weg, davon bin ich überzeugt. Die Marginalisierung der schwächeren Menschen wirkt sich auf das gesellschaftliche Zusammenleben längerfristig negativ aus.

Katharina Hubacher (Grüne/Luzern), Nationalratskandidatin
Quelle: www.lu-wahlen.ch