[6/7] Die jahrelangen Bullshit-Behauptungen tragen Früchte. Die Geschichte der Schlussbestimmung.

Während der parlamentarischen Debatte zur 5. IV-Revision im Jahr 2006 reichten Vertreter von SVP und FDP folgenden Minderheitenantrag ein:

Nach dem Inkrafttreten der 5. IV-Revision werden sämtliche IV-Verfügungen der letzten fünf Jahre vor Inkrafttreten der 5. IV-Revision, bei welchen eine Krankheit bzw. ein Unfall mit unklarer Kausalität Ursache für die Rente war, einer erneuten Beurteilung unterzogen. Diese Beurteilung muss innerhalb von sechs Monaten durchgeführt werden und muss sich an der revidierten Gesetzgebung orientieren. Kommt die Neubeurteilung zu einem rentenablehnenden Entscheid, müssen umgehend Integrationsmassnahmen eingeleitet werden. Der Anspruch auf Rente entfällt mit sofortiger Wirkung.

Sprecher der Minderheit, Toni Bortoluzzi (SVP):

(…) In den vergangenen Jahren haben Rentenzusprechungen in der IV Einzug gehalten, die nicht gesetzeskonform sind. Anders ist die Entwicklung bei den seit 1990 gestiegenen Rentenzahlen nicht zu erklären. (…) Ich habe in den vergangenen zwei Jahren zuhauf Beispiele gesehen, die zeigen, dass es eben notwendig ist, eine solche Überprüfung vorzunehmen. Ich kann Ihnen mindestens ein Beispiel noch vorlesen; das Papier ist kürzlich bei mir eingetroffen. Es geht um eine junge ledige Frau, 25-jährig, aus dem Kosovo, die seit einem Jahr 100-prozentige IV-Rentnerin ist. Ich kann hier aus dem IV-Dossier zitieren (…)

Man fragt sich: Wie es kommt es, dass Schreinermeister Bortoluzzi «zuhauf» Einsicht in IV-Dossiers hatte? Oder war das vielleicht – einmal mehr – schlicht gelogen?

Silvia Schenker (SP) bemerkte jedenfalls lakonisch:

Am liebsten würde Herr Bortoluzzi diese Dossiers wohl selber durcharbeiten und selber beurteilen, ob eine Rente gerechtfertigt ist oder nicht. (…)

In der Diskussion sagte SVP-Nationalrat Jürg Stahl auch folgendes:

Verschiedene Rednerinnen und Redner haben bereits darauf hingewiesen – aus meiner Sicht als Vorwand -, es gebe keine Kategorie unklarer Kausalität (…) Wenn Sie es wirklich ernst meinen, müsste die Kategorie der medizinisch nicht klaren Kausalität geschaffen werden. Ich habe hier eine Liste mit einer – aus meiner Sicht – grossen Anzahl neuer Krankheitsbilder, welche zumindest in IV-Verfahren den Ausschlag für den Einstieg in die Invalidität gegeben haben: soziale Phobie, Internetsucht, Übergewicht, Menopause, Weichteilrheumatismus, Schlafstörungen, Hyperaktivität, starkes Schwitzen, Entwurzelungssyndrom usw.; es gibt noch mehr Beispiele.»

Diese Liste der «angeblichen IV-Gründe» hat – wie hier gezeigt – nie den Tatsachen entsprochen. Sie ist eine komplette Erfindung Lüge der SVP. Das hat aber nie jemand öffentlich gesagt.

Der Kommissionsprecher und Rechtsanwalt Reto Wehrli (CVP) kommentierte den Antrag damals folgendermassen:

Die Kommissionsminderheit hat hier zum Zweihänder gegriffen. Bei allem Verständnis für das Bedürfnis, komplexe Probleme einfach zu lösen: So geht es wohl nicht. (…) Eine Anpassung der laufenden Renten an die neue Rechtslage bei gleichbleibendem Sachverhalt würde zu einer unzulässigen echten Rückwirkung des neuen IVG führen. Das ist rechtsstaatlich nicht haltbar(…).

Das war wie gesagt anno 2006. Eine Mehrheit des Nationalrates sprach sich damals denn auch gegen die Anpassung laufender Renten aus. SVP, FDP und Wirtschaftskreise forderten allerdings weiterhin unermüdlich die Überprüfung Aufhebung bestehender Renten. So Katja Gentinetta (damals Vizedirektorin der Avenir Suisse) in der NZZ vom 23.5.2008 unter dem euphemistischen Titel: «Gerechtigkeit in der Invalidenversicherung: Alle IV-Renten sollten überprüft werden». Der Artikel zeigt sehr schön, worum es diesen Kreisen eigentlich geht:

Eine solche Bestandsüberprüfung könnte – neben dem Aufgleisen einer 6. IV-Revision – eine weitere Bedingung für die befristete Mehrwertsteuererhöhung sein.

Indem der Fokus konsequent auf den angeblich ungerechtfertigten Leistungsbezug gerichtet wurde, wurde unterschlagen, dass die Ausgaben der IV auch aus anderen Gründen steigen: Menschen mit Behinderungen haben dank der besseren medizinischen Versorgung eine deutlich höhere Lebenserwartung als früher (Hat beim BSV mal jemand die durchschnittliche Verbleibedauer in der IV von 1970 mit heute verglichen?) Kinder mit Behinderungen (z.B. bei Frühgeburten) überleben heute dank medizinischem Fortschritt – früher wären sie gestorben. Aber gerade bei (schwer)behinderten Kindern ist die öffentliche Zustimmung gross, wenn die IV zusätzliche Kosten übernehmen muss (z.B. Pflegeleistungen oder Therapien bei Trisomie 21). Woher meint man, dass dieses Geld kommt? Aus einer anderen IV-Kasse, als aus der, bei der man doch so radikal sparen muss?

Das alles und noch viel mehr verschwand hinter einer einzigen grossen Missbrauchs-Nebelpetarde, deren vorrangiger Zweck es war, Beitragserhöhungen für die IV zu vermeiden.

Man kann auch nur rätseln, was zwischen 2006 und 2009 mit dem damaligen CVP-Nationalrat Reto Wehrli passiert ist: Zu viel Petarden-Nebel eingeatmet? Vergessen, dass man eigentlich Jurist ist? Einen dicken Scheck aus Herrliberg oder von einer Pensionskasse bekommen? Man weiss es nicht.

Jedenfalls reichte ausgerechnet Wehrli, der 2006 in der IV-Debatte eine Aufhebung bestehender Renten noch entschieden als «rechtsstaatlich nicht haltbar» bezeichnet hatte, am 27.04.2009 die Motion «Neuüberprüfung von laufenden IV-Renten. Rechtsstaatlich klare Regelung» ein, in der er fordert, dass auch laufende IV-Renten einer vollständigen Neubeurteilung unterzogen werden können. Weil: «Diffuse Gesundheitsstörungen».

Dem wollte die FDP nicht nachstehen. So forderte der aktuelle Bundesratskandiat Ignazio Cassis (FDP) am 23.09.2009 in der Motion «IV-Sanierung. Druck muss aufrechterhalten bleiben»:

Der Bundesrat wird beauftragt, die Gesetzgebung im Rahmen der IV-Revision 6b so abzuändern, dass bei Personen mit schwer definierbaren körperlichen oder psychischen Erkrankungen die Leistungen der IV sich auf die Behandlungsqualität und auf die Eingliederungsmassnahmen konzentrieren und eine IV-Rente grundsätzlich nicht ausgesprochen wird.

Cassis bezog sich explizit auf die Kategorie 646, bei der das stärkste Wachstum verzeichnet worden war. Allerdings war bereits mehrere Monate vor Cassis’ Motion der BSV-Forschungsbericht «Dossieranalyse der Invalidisierungen aus psychischen Gründen» über exakt diese Kategorie publiziert worden. Darin wurde aufgezeigt, dass es sich eben nicht um «unklare» Störungen handelt und in der Kategorie 646 zudem auch viele Fälle abgelegt wurden, die eigentlich in eine andere Kategorie gehören würden (z.B. geistige Behinderung, Schizophrenie oder eindeutige somatische Erkrankungen). Die häufigsten Krankheitsbilder waren Persönlichkeitsstörungen und Depressionen. Da die Forscher auch die Arztberichte in den IV-Dossieres analysierten, konnten sie aufzeigen, dass viele dieser IV-Bezüger schon in Kindheit/Jugend erkrankt waren und vor der IV-Berentung oft jahrelange Leidenswege hinter sich hatten.

Aber wenn ein Schreinermeister aus einem (angeblichen) IV-Dossiers zitiert, hat das natürlich mehr Gewicht, als wenn Forscher hunderte von Dossiers effektiv analysieren. SVP-Bullshit in allen Gehirngängen. Und auch in den offiziellen Unterlagen des Bundes. In der Botschaft zur IV-Revision 6a (veröffentlicht 2010) wurde unter «Gründe für die Renten- und Kostenzunahme» u.a. aufgeführt:

Neue Formen psychischer Erkrankungen: Die Versicherung und ihre Akteure waren – und sind z.T. heute noch – nicht in der Lage, angemessen auf die starke Zunahme der psychischen Krankheiten zu reagieren, da es sich um neue Formen psychischer Erkrankungen handelt*, welche schwierig zu diagnostizieren sind und sich kaum objektivieren lassen.

*Anhaltende somatoforme Schmerzstörungen, posttraumatische Belastungsstörungen, Anpassungsstörungen, generalisierte Angststörungen, Schleudertrauma, depressive Episode mit ihren verschiedenen Unterformen, Fibromyalgie, diffuses weichteilrheumatisches Schmerzsyndrom.

Zum direkten Vergleich nochmal Blochers Rede von 2004 (Inhaltliche Ähnlichkeiten zur bundesrätlichen Botschaft fett markiert, bzw. ergänzt):

Eine Vielzahl neuer Krankheitsbilder dienen als kaum überprüfbarer Einstieg zur Invalidität. Ich will Ihnen nur ein paar Beispiele nennen: Soziale Phobie [= Eine Form der Angststörung], Internet-Sucht, erhöhter Cholesterinspiegel, Übergewicht, Menopause, Weichteilrheumatismus, Reizdarmsyndrom, Schlafstörungen, Verstopfungen, Burnout-Syndrom, Hyperaktivität, starkes Schwitzen, Entwurzelungssyndrom, psychosoziale Depression, Tinnitus (Pfeifen im Ohr) oder Vitaminmangel. Bei dieser Fülle ist jeder Bürger ein potenzieller Neurentner. Sicher kann sich jeder von Ihnen auf eines dieser Symptome berufen. (…) Ebenfalls sehr hoch sind die Anteile jener IV-Bezüger, die über Kopf- und Rückenschmerzen [= Schmerzstörungen] oder ein Schleudertrauma klagen.

Für die LeserInnen, die die vorausgehenden Artikel nicht gelesen haben: Blochers Aufzählung von angeblichen IV-Gründen basiert auf einem Spiegel-Artikel von 2003, in dem der deutsche Journalist Jörg Blech – reichlich polemisch – behauptete, Pharma-Firmen würden diese Krankheiten erfinden, um Medikamente dagegen zu verkaufen. Mit effektiven IV-Gründen hatte diese Liste nie etwas zu tun.

In der Fussnote der Botschaft werden ausserdem auch klassische psychische Krankheiten aufgezählt, die weder «neu» noch «schwierig zu diagnostizieren» sind (Depressionen, Angststörungen). Aber Fakten spielten in diesem ganzen Theater sowieso generell nur eine Nebenrolle.

In der neuen Luzerner Zeitung vom 7. Dezember 2010 (nicht online) erschien ein Interview mit Reto Wehrli unter dem Titel «Hebel ist bei alten Renten anzusetzen», darin sagt Wehrli, dass seine Motion vom Bundesrat gutgeheissen und das Anliegen in der 6. IV-Revision aufgenommen wurde. Auf die Frage des Journalisten, ob nun aufgrund bei der IV immer weiter angezogenen Schraube nicht die Gefahr bestünde, dass unterstützungsbedürftige Menschen zwischen Stuhl und Bank gerieten, meinte Wehrli, dass unser vielfältiges Sozialsystem dafür sorge, dass niemand durchs gemeinschaftliche Netz falle. Und weiter: «In der Schweiz muss zum Glück niemand unter Brücken schlafen».

Dieselbe Meinung vertrat auch SVP-Ständerat Alex Kuprecht in der Debatte zur IV-Revision 6b am 19. Dezember 2011:

Eine Sozialversicherung, die mit 15 Milliarden Franken verschuldet ist und in gefährlicher Weise über den Weg von Darlehen auch das wichtigste Sozialversicherungswerk, die AHV, in Mitleidenschaft zieht, muss wohl oder übel zuletzt auch mit Leistungskürzungen konfrontiert werden – im Bewusstsein, dass im schlimmsten Fall noch weitere Auffangnetze bereit sind, um Menschen in akuter wirtschaftlicher Existenzgefährdung aufzufangen.

Die Antwort auf die im ersten Teil dieser Serie gestellten Frage: Wie sind wir eigentlich an den Punkt gekommen, wo der IV-Chef seelenruhig sagt, dass Menschen mit gesundheitlichen Problemen halt zur Sozialhilfe sollen? lautet also ganz einfach: Weil die Mehrheit des Parlamentes genau das wollte.

Wie Wehrli’s und Kuprechts Aussagen zeigen, war das kein «Versehen». Das war immer die Absicht. Anders als beim Bezug einer IV-Rente muss für die Berechtigung zur Sozialhilfe zuerst das Vermögen bis auf 4000.- (Einzelperson) aufgebraucht werden und der Ehepartner und teilweise auch andere Angehörige sind unterstützungspflichtig. Ausserdem sind Sozialhilfeleistungen (anders als IV- und EL-Leistungen) rückerstattungspflichtig. Es findet also nicht wie – von linker Seite oft behauptet – einfach eine (Kosten)verschiebung in die Sozialhilfe statt. Die Kostenverschiebung geschieht vor allem ersteinmal vom Staat zu den Privaten bevor – als letztes Netz – die Sozialhilfe einspringt.

Dass nach dieser ganzen Vorgeschichte die SVP nun seit einigen Jahren auch ganz spezifisch gegen Langzeitbezüger in der Sozialhilfe polemisiert, ist an Zynismus kaum mehr zu überbieten. Eine 2015 veröffentlichte Studie der Städteinitiative Sozialpolitik und der Berner Fachhochschule hat nämlich gezeigt, dass knapp zwei Drittel der Langzeitbeziehenden in der Sozialhilfe nachweisbar unter gesundheitlichen Beeinträchtigungen leiden. Sie sind oft zu krank, um im Arbeitsmarkt zu bestehen, haben aber keinen Anspruch auf eine IV-Rente. 40 Prozent haben physische Einschränkungen aufgrund von Unfall oder Krankheit, rund 20 Prozent haben ein akutes Suchtproblem, gut 10 Prozent eine ärztlich attestierte Depression und rund 30 Prozent eine andere psychische Krankheit.

Am 19.08.2014 portraitierte der Tages Anzeiger eine junge Frau, die auf Sozialhilfe angewiesen ist, weil sie unter dem Chronic Fatigue Syndron (CFS/ME) leidet. Einem Krankheitsbild, dass das Bundesgericht bereits 2008 als «mit zumutbarer Willensanstrengung überwindbar» eingestuft hatte. «Laura», wie die junge Frau im Artikel genannt wird, entspricht nicht dem Bild einer «Null-Bock-Jugendlichen ohne Ausbildung, die sich in die soziale Hängematte legt», welches von gewissen Akteuren so gerne gezeichnet wird. Sie hat – trotz zunehmender Erkrankung – ein Biologie-Studium abgeschlossen. Aber die Realität dieser Menschen hat Öffentlichkeit und Politik nie gross interessiert.

Dass das Bundesgericht nach und nach Menschen mit angeblich «merkwürdigen Krankheitsbildern» von IV-Leistungen ausschloss, befand man nach der jahrelangen Bullshit-Kampagne der SVP nicht etwa als empörend, sondern vielmehr als «folgerichtig». Und nichts als «folgerichtig» war es schliesslich auch, die Aufhebung bestehender Renten aufgrund «merkwürdiger» Krankheitsbilder zu fordern.

Im Dezember 2010 diskutierte der Nationalrat dann ausgiebig darüber, welche Diagnosen zu den «pathogenetisch-ätiologisch unklaren syndromalen Beschwerdebildern ohne nachweisbare organische Grundlage» (Päusbonog) zählen, bei denen die Renten überprüft aufgehoben werden sollen («Schlussbestimmung IV-Revision 6a»). Kernkritikpunkt von Links/Grün war dabei, dass diese Formulierung noch viel mehr Krankheitsbilder als die bisherigen «Päusbonog» einschliesst, denn die überwiegende Mehrheit der psychischen Störungen lässt sich nicht auf eine nachweisbare organische Grundlage zurückführen.

Schenker (SP):

Unter diese Bestimmung können sehr viel mehr Personen fallen als jene mit somatoformen Schmerzstörungen und Schleudertrauma; neben mir befürchten auch viele andere, dass auch Menschen mit psychischen Krankheiten verschiedenster Art unter diese Bestimmung fallen. Wenn wir diese Formulierung ins Gesetz aufnehmen, stossen wir eine Türe auf, die wir nicht mehr schliessen können. Wir lassen eine ungleiche Behandlung von Menschen zu, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erwerbsfähig sind.

Es folgten Beschwichtigungen von Mitte-rechts, besonders hervozuheben hier Marianne Kleiner (FDP), selbst Psychologin:

Ich bin in den letzten Tagen von vielen behinderten Mitmenschen angesprochen worden und habe auch E-Mails erhalten, und ich habe gespürt, dass sich im Zusammenhang mit diesem Artikel eine grosse Angst und eine starke Besorgnis angestaut haben. Ich möchte den Betroffenen zu erklären versuchen, dass diese Ängste nicht notwendig sind. Ich kann aber gut verstehen, dass diese Ängste vorhanden sein können, wenn jemand wegen einer Behinderung, auch wegen einer psychischen Behinderung, auf eine Rente angewiesen ist. Ich versuche aufzuzeigen, warum diese Ängste nicht nötig sind.
Mit der vorliegenden Bestimmung wird Recht, das für Neurenten gilt, auch für laufende Renten angewendet. (…) Es handelt sich nicht um Beschwerdebilder, bei denen gestützt auf klinische oder auch psychiatrische Untersuchungen eine klare Diagnose gestellt werden kann – das wurde hier meines Erachtens falsch gesagt -; z. B. Depressionen, Schizophrenien und Psychosen wie Zwangsstörungen, Essstörungen und Persönlichkeitsstörungen sind davon nicht betroffen.
Ich kann deshalb Kollegin Schenker, die sich sehr für psychisch behinderte Menschen eingesetzt hat, was ich sehr schätze, beruhigen. Denn Renten, die auf diesen Beschwerdebildern basieren, werden weiterhin keine Überprüfung durchlaufen müssen. Das hat man mir versichert.

Woher kennen wir diesen Tonfall, wo Betroffenen wie einer Herde (dummer) Kälber auf dem Weg zum Schlachter beruhigend zugeredet wird, dass ihnen ganz sicher nichts passieren wird? Ah ja, aus dem Artikel der Psychiaterin Doris Brühlmeier:

Es muss ca. 2005 gewesen sein: Die damals 59-jährige, schwer psychisch kranke Frau Z. sass zitternd und untröstlich weinend da: «Sie wollen uns die IV-Rente wegnehmen!» «Sicher, ganz sicher nicht», versuchte ich zu beruhigen, «wissen Sie, die Renten sind unantastbar.»

Zurück in die Debatte über die Schlussbestimmung, während der Bundesrat Burkhalter immer und immer wieder aufgefordert wurde, genauer zu definieren, welche Krankheitsbilder genau betroffen sein werden und zunehmend genervt reagierte.

Bundesrat Burkhalter (FDP):

Je le redis ici: ne sont pas concernés la dépression, la schizophrénie, les troubles de la personnalité ou les troubles alimentaires, et le cancer encore moins (…)

Gilli Yvonne (Grüne):

Herr Bundesrat, wie beurteilen Sie für die Zukunft die Möglichkeit, dass die Diagnoseliste im Bereich der nichtobjektivierbaren Störungen, wie wir das heute erlebt haben, eine kontinuierliche Erweiterung erfährt – vom HWS-Beschleunigungstrauma über die somatoformen Schmerzstörungen zum Chronic Fatigue Syndrome? Wir wissen ja, dass die Mehrzahl der psychiatrischen Diagnosen eben nicht objektivierbar, nicht naturwissenschaftlich diagnostizierbar ist.

Bundesrat Burkhalter (FDP):

Je ne partage pas votre avis selon lequel les maladies psychiatriques ne sont pas objectivables. Je pense, pour ma part, que les maladies que j’ai citées tout à l’heure et qui n’en font pas partie – notamment la schizophrénie, les troubles de la personnalité, les troubles alimentaires, etc. – sont objectivables.

Es ist natürlich total glaubwürdig, wenn ein Bundesrat sagt, dass seiner Meinung nach die von ihm aufgezählten Krankheiten objektivierbar seien, während gleichzeitig in der Botschaft zur Vorlage «posttraumatische Belastungsstörungen, Anpassungsstörungen, generalisierte Angststörungen, depressive Episode mit ihren verschiedenen Unterformen» als «kaum objektivierbar» bezeichnet werden.

Aber wer liest schon Fussnoten, ne? Nun, ich hatte diese Fussnote gelesen und ich schrieb damals unter dem Titel «Burkhalter lügt und überzeugt damit das Parlament»:

Herr Burkhalter hat mehrfach wiederholt («J’aimerais vous redire une cinquième fois…») dass die Schlussbestimmung eigentlich gar nicht so gemeint sei, wie sie formuliert ist und Menschen mit schweren psychischen Störungen selbstverständlich nicht ihre Renten verlieren würden. Fakt ist aber, dass der verabschiedete Gesetzestext genau dafür die Grundlage bietet. Ein Gesetz wird nämlich so angewendet, wie es formuliert ist und nicht, wie man es (angeblich) gemeint hat.

Ich wurde daraufhin vom Bundesratssprecher von Herrn Burkhalter gerügt (Und änderte deshalb den Titel des Artikels):

L’échange d’arguments, s’il peut être vif, doit toutefois rester respectueux. M. le conseiller fédéral Didier Burkhalter mène sa carrière politique en s’assurant toujours de dire ce qu’il fait et de faire ce qu’il dit. Le traiter de menteur est injurieux.

Aha.

Gerade mal 10 Tage nach der Absegnung der IV-Revision 6a durch das Parlament entschied das Verwaltungsgericht des Kantons Bern dann im Fall eines psychisch kranken Mannes, dass seine durch eine generalisierte Angststörung (siehe Fussnote Botschaft) verursachten Symptome (Übelkeit, Erbrechen, Zittern, Konzentrationsstörungen, Hyperventilation, Schwindel, Müdigkeit, Schlafstörungen, Suizidgedanken) ja nicht auf organische Ursachen zurückzuführen wären, und «eine generalisierte Angststörung deshalb denselben sozialversicherungsrechtlichen Anforderungen zu unterstellen ist, wie eine anhaltende somatoforme Schmerzstörung bzw. wie sämtliche pathogenetisch-ätiologisch unklaren syndromalen Beschwerdebilder ohne nachweisbare organische Grundlage» (Gerichtsurteil nicht mehr online).

Herr Ritler erklärte mir daraufhin, warum die Einstufung als Päusbonog bei einer Neubeurteilung (worum es in diesem Fall ging) eben etwas ganz anderes sei, als bei der Überprüfung der Rente.

Aha.

Das Bundesgericht sah das (in einem anderen Fall) einige Jahre später (2014) wieder komplett anders:

Dieses Störungsbild [generalisierte Angststörung (ICD-10 F41.1)] kann auf Grund klinischer psychiatrischer Untersuchungen klar diagnostiziert werden und ist damit überprüf- bzw. objektivierbar. Es gehört nicht zu den pathogenetisch-ätiologisch unklaren syndromalen Beschwerdebildern ohne nachweisbare organische Grundlage.

Dieses Beispiel zeigt, dass die fortlaufende Aussonderung diverser Krankheitsbilder als Simulantentum überwindbar/therapiebar bei bestehenden und bei Neurenten für grosse Verwirrung, Rechtsunsicherheit und Willkür sorgt(e). Wie bereits früher erwähnt, versuchten die IV-Stellen alle möglichen Krankheitsbilder als «Päusbonog» einzustufen und die Betroffenen mussten oft bis vor Bundesgericht gehen, das dann je nach Lust und Laune das Leiden als (nicht) überwindbar befand. Wurde anfangs noch argumentiert, die behandelnden Ärzte seien eben befangen, werden mittlerweile auch die Einschätzungen der IV-eigenen RAD-Ärzte übergangen und immer weitere Krankheitsbilder (PTBS, mittelgradige Depressionen ect.) als grundsätzlich überwindbar/therapierbar beurteilt. Weil… Juristen sind ja die besseren Mediziner.

Zwar konnte so die Neurentenzahl massiv gesenkt werden, allerdings erzielen nur 29% der Versicherten ein Jahr nach Eingliederungsmassnahmen ein Einkommen über 3000.-  und die Integration aus Rente funktioniert auch nicht ganz so gut wie das politisch «vorgegeben» worden war. Dummerweise sind die Leute halt tatsächlich krank.

Das alles kommt dann eben dabei heraus, wenn eine populistische Partei, die sich einen Dreck für die effektiven Probleme interessiert, die Bevölkerung eines Landes jahrelang mit Bullshit indoktriniert, um ihre eigene Agenda durchzusetzen.

Bullshit In – Bullshit Out. Installation von Marcel Buehler

Falls auch Leute bis hierher gelesen haben (hat überhaupt irgendjemand bis hierher gelesen?), denen das meiste noch nicht bekannt (oder bewusst) war, sag ich es gerne nochmal: Guten Morgen, meine Damen und Herren.

Nächster Teil: Erwerbs(un)fähig – Was heisst das konkret?

[2/7] Bullshitter-in-Chief

Am 25. Oktober 2004 referierte der damalige Bundesrat Christoph Blocher vor der «Zürcher Volkswirtschaftlichen Gesellschaft» über «Die Hauptprobleme der Schweiz und ihre Lösungen».  Zur Invalidenversicherung meinte er:

Eine Vielzahl neuer Krankheitsbilder dienen als kaum überprüfbarer Einstieg zur Invalidität. Ich will Ihnen nur ein paar Beispiele nennen: Soziale Phobie, Internet-Sucht, erhöhter Cholesterinspiegel, Übergewicht, Menopause, Weichteilrheumatismus, Reizdarmsyndrom, Schlafstörungen, Verstopfungen, Burnout-Syndrom, Hyperaktivität, starkes Schwitzen, Entwurzelungssyndrom, psychosoziale Depression, Tinnitus (Pfeifen im Ohr) oder Vitaminmangel. Bei dieser Fülle ist jeder Bürger ein potenzieller Neurentner. Sicher kann sich jeder von Ihnen auf eines dieser Symptome berufen. (…) Ebenfalls sehr hoch sind die Anteile jener IV-Bezüger, die über Kopf- und Rückenschmerzen oder ein Schleudertrauma klagen.

Urs Paul Engeler bilanzierte in der Weltwoche (Ausgabe 49/2004) kurz darauf unter dem Titel «Und er bewegt uns doch» über das erste Jahr von Christoph Blocher als Bundesrat:

Im Verlaufe des Jahres ist die politische Rede freier geworden. Der von Blocher in die Umlaufbahn gebrachte Begriff «Scheininvalide» wurde Ende 2003 noch als «Unwort des Jahres» verdammt; in der zweiten Hälfte 2004 darf ganz offen über die Missbräuche gesprochen werden. Blocher selbst mokierte sich in seiner Zürcher Rede in aller Öffentlichkeit über die vielen neu-erfundenen Krankheiten, die heute eine IV-Rente auslösen: «Soziale Phobie, Internet-Sucht, Menopause, Schlafstörungen, Verstopfungen, Hyperaktivität, starkes Schwitzen, Entwurzelungssyndrom, psychosoziale Depression, Vitaminmangel.» Der Aufschrei blieb diesmal aus. (…) Heute kann rational diskutiert werden. Einige Denk- und Sprechverbote sind gefallen.

Am 01.04.2005 verwendete Blocher den Textbaustein über die «Vielzahl neuer Krankheitsbilder» in einer Rede vor der Handelskammer Thurgau erneut.

16.04.2005 – Aus der SVP-Medienmitteilung «Goldvermögen nicht für IV verscherbeln!»

Jedes Jahr gibt die Invalidenversicherung IV rund 1,5 Mrd. Franken mehr aus, als sie zur Verfügung hat. Das ist alleine auf Missbrauch und eine lasche Praxis bei der Rentengewährung zurück zu führen. (…)
Eine Vielzahl neuer Krankheitsbilder wie etwa soziale Phobie, Internet-Sucht, erhöhter Cholesterinspiegel, Übergewicht, Menopause, Weichteilrheumatismus, Reizdarmsyndrom, Schlafstörungen, Verstopfungen, Burnout-Syndrom, Hyperaktivität, starkes Schwitzen, Entwurzelungssyndrom, psychosoziale Depression, Tinnitus (Pfeifen im Ohr) oder Vitaminmangel dienen als kaum überprüfbare Gründe für den Einstieg in die so genannte Invalidität.

13.01.2006 – Der Thurgauer SVP-Kantonsrat Urs Martin empfiehlt in der Schweizerzeit: «Gönnen Sie sich Ihre IV-Rente»

Beziehen Sie eine IV-Rente? Nein? Dann wird es höchste Zeit, dass Sie sich ernsthaft überlegen, eine solche anzustreben. Man gönnt sich ja sonst nichts. Noch nie waren die Chancen auf eine IV-Rente so gut. (…) Eine Vielzahl neuer Krankheitsbilder wie etwa soziale Phobie, Internet-Sucht, Schleudertraumata, erhöhter Cholesterinspiegel (…) dienen als kaum überprüfbare Gründe und damit als Eintrittsticket in die monatliche staatliche Unterstützung bis zur Pension. Spätestens nachdem Sie obige Krankheitsbilder durchgegangen sind, werden Sie, ohne ein schlechtes Gewissen haben zu müssen, feststellen, dass Sie sogar zu einer multiplen IV-Rente berechtigt sind. (…) Das IV-Rentner-Dasein ist doch viel angenehmer als dasjenige des „dummen“ Steuerzahlers, welche für die Renten aufkommen muss. Lassen Sie sich’s daher gut gehen und gönnen Sie sich Ihre IV!

03.03.2006 – Der heutige SVP-Bundesrat Guy Parmelin triumphiert: Die 5. IV-Revision ist massgeblich von der SVP geprägt worden

Unsere Partei ist in den letzten Jahren nie müde geworden, in zahlreichen Vorstössen die verschiedenen Ungereimtheiten und Missbräuche bei der IV anzuprangern. Die SVP nimmt mit Befriedigung zu Kenntnis, dass ihren Vorschlägen oft Rechnung getragen worden ist (…)

Weil man grad so gut im Schuss ist, zwischendrin noch bisschen «Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen Auto- oder Motorradfahren»:
23.03.2007 – Motion von SVP-Nationalrat Alexander Baumann: Personen mit psychischen Defekten dürfen keine Motorfahrzeuge lenken:

Der Bundesrat wird aufgefordert, folgende Massnahme in die Wege zu leiten: Personen, die aus psychischen Gründen von bürgerlichen Pflichten (Militärdienst, Zivilschutz, Feuerwehr) dispensiert werden müssen, sowie Personen im Erwerbsalter, die aus psychischen Gründen vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden oder sich darin nicht integrieren lassen, müssen vom Führen eines Motorfahrzeuges ausgeschlossen werden.

April 2007 Arbeitspapier der Schweizerischen Volkspartei im Hinblick auf die Eidgenössischen Wahlen 2007 (Untertitel: Dokumentation über die katastrophalen Auswirkungen der linken Politik der Neunzigerjahre), unter: «Zahlen, Daten, Fakten»:

Einstiegsgründe für IV-Renten: Soziale Phobie, Internet-Sucht, erhöhter Cholesterinspiegel, Übergewicht, Menopause (…)

Wie sich das für «Fakten» gehört, wird auf die Quelle verwiesen: «Referat von Bundesrat Christoph Blocher vor der ‚Zürcher Volkswirtschaftlichen Gesellschaft‘ in Zürich, 25. Oktober 2004.»

05.10.2007 – Aus der Motion «Haftung der Ärzte bei Beihilfe zur Scheininvalidität» der SVP-Nationalrätin Jasmin Hutter:

Ärzte definieren den Krankheitsbegriff zusammen mit den Versicherten täglich neu – mit dem Resultat, dass die Invalidenversicherung (und auch die zweite Säule und Ergänzungsleistungen) Milliardensummen für Fälle ausgibt, denen kein wirklich invaliditätsrelevanter Gesundheitsschaden zugrunde liegt. Heutige IV-Gründe sind etwa: soziale Phobie, Internet-Sucht, erhöhter Cholesterinspiegel (…) Seit 1990 sind gewisse IV-Gründe besonders stark angestiegen – insbesondere die Schleudertraumata* und psychische Fälle.

Dr. med. Jacques de Haller, Präsident der FMH stellte erst zwei (!) Jahre (!) nach Einreichung der Motion Hutter in der schweizerischen Ärztezeitung verwundert fest:

Heute gehört es fast schon zum guten Ton, Invalide als Profiteure zu beschuldigen. Und nun befinden wir Ärztinnen und Ärzte uns plötzlich im gleichen Boot.

Oder anders gesagt: «Huch?!»

2009 – Aus dem «Argumentarium zur konjunkturpolitisch schädlichen Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 8% zugunsten der IV»

Ein wesentlicher Grund für den Rentenanstieg in den letzten 15 Jahre ist die zunehmende Medizinalisierungstendenz. Heute rentenbegründende Krankheitsbilder sind: Soziale Phobie, Internet-Sucht, erhöhter Cholesterinspiegel, Übergewicht, Menopause, Weichteilrheumatismus, Reizdarmsyndrom, Schlafstörungen, Verstopfungen, Burnout-Syndrom, Hyperaktivität, starkes Schwitzen, Entwurzelungssyndrom, psychosoziale Depression oder Vitaminmangel. Bei dieser Fülle von Krankheitsbildern ist jeder Bürger ein potenzieller Neurentner.

Und… wirkt die Indoktrination? Sind Sie nun auch überzeugt, dass «Internet-Sucht» oder «Verstopfung» rentenbegründende Krankheitsbilder waren, bevor die SVP heroisch dagegen ankämpfte und die IV von all diesen Schmarotzern befreit hat?
Wenn Herr Blocher («Quelle: Blocher») das gesagt hat und seine Gläubigen ihm das jahrelang unermüdlich nachbeteten, muss es doch stimmen?

Die Chancen stehen gut, dass der damalige Redenschreiber von Herr Blocher immer noch gelegentlich von unkontrollierbaren Lachkrämpfen geschüttelt wird, wenn er in glückseliger Erinnerung daran zurück denkt, wie er mit einer kompletten Bullshit-Behauptung einen entscheidenden Grundstein dafür legte, der Bevölkerung ein nachhaltig verzerrtes Bild von IV-Bezügern zu vermitteln:

Und dann… haha, habe ich… hihi… die Kritik von diesem deutschen Spiegeljournalisten an der Pharmainindustrie… harhar… einfach übernommen und… chrchrchr… so umformuliert, als ob das höhö…effektive IV-Gründe wären.

Krankheitserfinder verdienen ihr Geld an gesunden Menschen, denen sie einreden, sie wären krank. Ob soziale Phobie, Internet-Sucht, erhöhter Cholesterinspiegel, larvierte Depression, Übergewicht, Menopause, Prä-Hypertonie, Weichteilrheumatismus, Reizdarmsyndrom oder erektile Dysfunktion – medizinische Fachgesellschaften, Patientenverbände und Pharma-Firmen machen in nicht enden wollenden Medienkampagnen die Öffentlichkeit auf Störungen aufmerksam, die angeblich gravierend sind und viel zu selten behandelt werden.

Jörg Blech: Die Abschaffung der Gesundheit, Spiegel vom 11.08.2003

Ich war ja versucht, auch die «erektile Dysfunktion» drin zu lassen, aber Christoph meinte, in Kombination mit dem darauf folgenden Satz «Sicher kann sich jeder von Ihnen auf eines dieser Symptome berufen» wäre das nicht so gut rübergekommen. Wir von der SVP sind ja schliesslich eine in jeder Beziehung stramme Männer-Truppe… höhö…Vitaminmagel und Verstopfung habe ich hinzugefügt, um zu schauen, welchen Unsinn die Leute glauben. Die Anekdote mit den Sisi-Syndrom aus dem Spiegelartikel war ausserdem perfekt, um zu implizieren, dass psychische Krankheiten sowieso nur eingebildet und erfunden sind.

Blochers Rede (2004):

Ein Chemieunternehmen hat sich ein nach der Kaiserin Sissi benanntes Syndrom ausgedacht: Die betroffenen Patienten leiden nach Darstellung des Konzerns an einer starken Depression, überspielen ihre Krankheit aber durch ein besonders aktives, lebensbejahendes Verhalten. In Deutschland wird die Zahl der am „Sisi-Syndrom“ leidenden Menschen auf drei Millionen geschätzt. Drei Millionen krankhaft fröhliche Menschen, die sofort und teuer therapiert werden müssen.

Jörg Blech im Spiegel (2003):

Die betroffenen Patienten sind dem Konzern zufolge depressiv und gegebenenfalls mit Psychopharmaka zu behandeln. Allerdings überspielten sie ihre krankhafte Niedergeschlagenheit, indem sie sich als besonders aktiv und lebensbejahend gäben. Das Syndrom werde nach der österreichischen Kaiserin Elisabeth („Sisi“) benannt, da sie den Patiententypus wie ein Urbild verkörpere. Seither hat das Schlagwort die Medien erobert und wird von Psychiatern propagiert: Inzwischen wird die Zahl der am Sisi-Syndrom erkrankten Deutschen bereits auf drei Millionen geschätzt.

Wissen Sie, chrchr… wir hatten überhaupt keine Ahnung, was die IV-BezügerInnen effektiv für Krankheiten haben. Die IV-Statistik ist auch heute noch – und speziell bei psychischen Erkrankungen – sehr ungenau. Man wusste zu keinem Zeitpunkt, wieviele Versicherte aufgrund eines Schleudertraumas eine IV-Rente beziehen*. Und ehrlich gesagt; das hat uns auch nie im Geringsten interessiert. Je weniger nachprüfbare Fakten, umso besser. Es ging in erster Linie darum, die SVP in Wahlen und Abstimmungen als Partei zu positionieren, die – als einzige – dafür sorgt, dass der Wutbürger anständige Bürger nicht für Schmarotzer bezahlen muss. Partei-Marketing, wenn Sie verstehen, haha. Dass auch der effektive Missbrauch tatsächlich sehr gering ist (Die IV-Missbrauchsquote liegt unter 1%), war dabei komplett egal. Wichtig ist nicht die Wahrheit, wichtig ist nur, was die Leute für die Wahrheit halten.

Und diese «Wahrheit» nachhaltig zu definieren, das müssen Sie zugeben, ist uns doch sehr gut gelungen. Harhar.

. . . . .

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Wie viele Schleudertrauma-Patienten, die eine IV-Rente beziehen, gibt es in der Schweiz?

Dazu gibt es keine statistischen Angaben. Und zwar deshalb, weil wir bei der IV die Fälle nicht mit einem Code «Schleudertrauma» versehen. Schleudertraumata figurieren unter verschiedenen ärztlichen Diagnosen. Wir können daher auch nicht sagen, wie viel uns die IV-Renten für Schleudertrauma-Patienten pro Jahr kosten. Und wir können ebenso wenig angeben, wie sich die Zahl der Schleudertrauma-Fälle über die Jahre entwickelt hat.

Jean-Philippe Ruegger, damaliger Präsident der IV-Stellen-Konferenz am 15.9.2010 im Tages Anzeiger

Durch die jahrelange Propaganda der SVP weichgeklopft, beschloss das Parlament im Rahmen der IV-Revision 6a dennoch, dass die Invalidenversicherung zwischen 2012 und 2016 die Renten von rund 17’000 IV-Bezügern aufheben oder reduzieren soll. Ziel war es, insgesamt 12’500 Vollrenten einzusparen. Die IV-Stellen mussten alle Dossiers daraufhin überprüfen, ob eine Schmerzstörung oder ein «ähnliches» Leiden vorliegt. Die Praxis zeigte jedoch, dass das Eingliederungspotential massiv überschätzt worden war: Der Grossteil der überprüften IV-Bezüger stelle sich als – wer hätte das gedacht – tatsächlich stark eingeschränkt heraus. Häufig bestehen neben der Schmerzstörung noch zusätzliche Begleiterkrankungen. Die IV-Stellen beklagten, «dass die sehr aufwendige Umsetzung in keinem Verhältnis zur Anzahl der erfolgreich im ersten Arbeitsmarkt platzierten Personen stehe. Politik und Verwaltung hätten das Potenzial für Rentenreduktionen durch Wieder­eingliederung enorm überschätzt.»
Tages Anzeiger, 10.02.2016: IV-Bezüger finden kaum mehr Arbeit

Um die hohe Sparvorgabe trotzdem zu erfüllen und mehr Renten aufheben zu können, versuchten einige IV-Stellen, körperliche oder psychische Krankheiten zu Schmerzstörungen «umzudefinieren».  Denn wenn die SVP jahrelang behauptet, es gäbe viele «Scheininvalide», dann muss es die geben. Egal, wie. Der Bullshitter-in-Chief und seine Crew haben ganze Arbeit geleistet.

Nächster Teil: Missbrauch, Medikalisierung oder… Diskriminierung

Können wir auch mal ohne Empörungshintergrund über Sozialleistungen diskutieren?

In der Schweiz existieren vorwiegend zwei Narrative, wenn es um BezügerInnen von Sozialleistungen geht: Zum einen das des «Betrügers»; darunter fällt nach Volksmeinung ungefähr alles vom BMW-fahrenden Sozialhifebezüger über Menschen mit nicht sichtbaren beweisbaren Behinderungen bis zum Studenten aus wohlhabenden Elternhaus, der von Prämienverbilligungen profitiert. Obwohl beispielsweise die Missbrauchsquote bei der Invalidenversicherung deutlich unter einem Prozent liegt, ist die Berichterstattung über die «stossenden Fälle» in den Medien vorherrschend. Kein Wunder: So generiert man Klicks – und haufenweise wütende Leserkommentare.

Das zweite Narrativ ist das des armen Schluckers, der von seinem traurigen Schicksal berichten und tapfer in die Kamera (oder das Mikrofon) schluchzen darf, dass er mit den erhaltenen Sozialgeldern wirklich nur ganz ganz bescheiden lebt und jeden Rappen zweimal umdrehen muss. Das generiert dann auch wütende Leserkommentare («Den Aslylanten Flüchtlingen wirft man das Geld hinterher und für die armen Schweizer bleibt nichts!»)

Die Rundschau hat in ihrer letzten Ausgabe gleich beide Narrative auf einmal abgehandelt. Angekündigt wurde ein «Skandal»: 10 Millionäre würden in der Schweiz «Sozialgeld» beziehen. Das «Sozialgeld» (gemeint sind Ergänzungsleistungen), wurde im Tweet eines Rundschau-Reportes mal eben zur «Sozialhilfe»:

Und der Tages Anzeiger schrieb: «Reiche Rentner kassieren ab». Daraufhin tobte das obligate Empörungsstürmlein in den sozialen Medien bereits im Vorfeld der Ausstrahlung.

Zuerst wurde dann in der Sendung eine «gute» weil arme EL-Bezügerin – ohne eigenes Haus oder Million – vorgestellt, bei der das Geld also schon «sehr knapp» sei. Hier ihr Budget:

Die Rundschau-Redaktion verzichtet geflissentlich drauf, das Total nach Erhalt der EL aufzulisten. Vermutlich, weil 3300.-/Monat (Die Renten müssen allerdings im Gegensatz zur EL versteuert werden) nicht nach so wenig aussehen, dass man drüber in seinen Migros-Budget-Kaffee heulen müsste (Was sollen denn erst Sozialhilfebezüger sagen, die mit deutlich weniger Geld auskommen müssen?). Ausserdem habe ich nachgerechnet: Die portraitierte Frau bekommt mit den 3300.- sogar noch 100.- mehr als eigentlich höchstens für EL-Bezüger vorgesehen sind (Gerechnet mit Höchstansatz für Miete, KK-Prämienregion 1 in ZH). Vermutlich sind die zusätzlichen 100.- Gemeinde – oder kantonale Zuschüsse, die es in vielen anderen Gemeinden/Kantonen für EL-Bezüger gar nicht (mehr) gibt.

Ich verstehe wirklich nicht, warum die Medien EL-Beziehende immer als arme Schlucker portraitieren. Es scheint ein unglaubliches Tabu zu sein, dass ein EL-Bezüger, eine EL-Bezügerin einfach sagt: «Mit EL kann man ganz okay leben». Menschen, die vom Staat Geld bekommen, dürfen aber offenbar nicht «okay» leben. Sie müssen möglichst jämmerlich dahindarben (oder es zumindest vorgeben), damit der empörte Bürger nicht vor lauter Empörung nicht mehr schlafen kann (Wann hat das eigentlich angefangen, dass das Gefühlsleben des «empörten Bürgers» das Mass aller Dinge geworden ist?).

Im weiteren Verlauf der Sendung konnte man dann einer Rundschau-Reporterin bei ihrer investigativen Recherche in einem Einfamilienhausquartier zusehen. Sie suchte – vergeblich – nach einem Millionär, der bereit wäre, über seinen Ergänzungsleistungsbezug zu sprechen (Aus welcher Privatfernsehen-Redaktion stammte dieses erbärmliche Script?). Was sie fand, waren die obligaten empörten Bürger, die in die Kamera meckern durften (Mehrwert much?) und eine Frau, die zwar ein Eigenheim bewohnt (das btw. keine Million wert ist), deren Mann aber aufgrund einer Hirnblutung in einem Pflegeheim lebt, dessen Kosten das Ehepaar nicht selbständig berappen kann und deshalb (trotz Eigenheim) Anrecht auf Ergänzungsleistungen hat (Die für diesen Fall eingeblendete Budget-Berechnung ist allerdings nicht genau nachvollziehbar).

Wer vor der Sendung nicht wusste, wie das EL-System genau funktioniert, weiss es vermutlich auch nach dieser Sendung nicht. Denn auch das von Moderator Sandro Brotz mehr aggressiv als kompetent geführte Gespräch mit Andreas Dummermuth, dem Präsidenten der Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen, war eher chaotisch denn erhellend (Der Herr Ausgleichskassenkonferenzpräsident hat ein eigenes Haus? So what? Relevanz?!). Die Idee der Sendung scheint nicht zu sein, die Zuschauer zu informieren, sondern sie möglichst missgünstig zu stimmen.

Das Thema wurde auch mit klarer Absicht gerade zum jetztigen Zeitpunkt dem Fernsehen «zugetragen». Den wirtschaftsnahen Kreisen (SVP, FDP, Arbeitgeberverband ect.) geht die EL-Revision, welche bald im Parlament beraten werden soll, nämlich viel zu wenig weit (Herr Dummermuth hat das auch erwähnt). Empörung über «ungerechtfertigte Bereicherung» soll der ganzen Debatte nun den richtigen Dreh geben. Man kennt das von der gehässigen «Scheininvalidendebatte» – Darauf folgte damals eine beispiellos harsche Sparorgie im Parlament.

Dass EL-Bezüger Vermögen/Wohneigentum haben dürfen, ist nun wirklich nicht «die Neuigkeit» als die sie die Rundschau präsentiert. Dummermuth hatte bereits letzten Sommer in der Luzerner Zeitung darauf aufmerksam gemacht, dass es wohlhabende EL-Bezüger gibt. Und man braucht nicht mal investigativ zu recherchieren, um zu wissen, dass es einige EL-BezügerInnen gibt, die über mehr als 80’000.- Vermögen verfügen. Ein Blick in die jährliche EL-Statistik genügt:

(Tabelle vergrössern durch Klicken)

Dass «Millionäre» EL-berechtigt sind, ergibt sich allerdings nur unter einer ganz speziellen Konstellation: Es handelt sich immer um ein Ehepaar, dessen Vermögen (überwiegend) im eigenen Haus angelegt ist, in dem der eine Ehepartner wohnt, während der andere im Pflegeheim ist. Das heisst, wir reden hier effektiv von Personen mit «nur» 500’000.- Vermögen (Da dem pflegebedürftigen Ehepartner jeweils nur die Hälfte gehört).

Was die Rundschau dabei «vergessen» hat zu erwähnen: Nach Abzug der Freibeträge wird bei Heimbewohnern i.d.R. (je nach Kanton) ein Fünftel des Vermögens pro Jahr als «Einkommen» angerechnet. EL-Bezüger müssen also durchaus mit einem Teil ihres Vermögens für die laufenden (Pflege)Kosten aufkommen. Und wenn alles Geld im Haus steckt, muss das Haus irgendwann verkauft werden. Das heisst, EL-beziehende «Millionäre» und Hausbesitzer sind dann sehr bald keine Millionäre/Hausbesitzer mehr. Die Rundschau hat auch nicht erwähnt, wieviel EL diese «Millionäre» überhaupt bekommen (im in der Luzerner Zeitung geschilderten Fall sind es 9000.- pro Jahr. (Empörung schüren, ohne zu erwähnen, um welche Beträge an «Steuergeldern» es effektiv geht? Boulevard-Journalismus à la Rundschau).

Die (je nach Situation unterschiedlich hohen) Vermögensfreibeträge wurden vermutlich auch deshalb grosszügig angesetzt, damit Heimaufenthalte (z.B. auch längere, aber vorübergehende Heim/Reha-Aufenthalte von IV-Bezügern) betroffene Familien nicht sofort finanziell ruinieren. Oder damit Menschen mit Behinderung, die zwar arbeiten, aber Assistenz benötigen (die eben auch teilweise über EL finanziert wird) nicht komplett «arm» sein müssen (Arbeit soll sich ja lohnen) usw. Der Gesetzgeber hat sich schon was dabei gedacht. Aber man kann durchaus darüber diskutieren, ob die EL wirklich dazu dienen sollen, das Erbe für die Nachkommen zu schützen.

Die grossen Kosten werden bei der EL nicht vorwiegend dadurch verursacht, dass sie den Lebensbedarf deckt, wenn die IV/AHV-Rente nicht ausreicht, sondern dass sie – wenn andere Kostenträger nicht genügend greifen – u.a. auch als eine Art Pflegeversicherung fungiert. Zwar leben «nur» 22,4% der EL-BezügerInnen in einem Alters-/Pflege- oder Behindertenheim, die Heimbewohner verursachen aber 60% der gesamten EL-Kosten.

Menschen werden immer älter, Pflege ist teuer. (Laut faktuell.ch kostet ein Heimaufenthalt in der Schweiz im Durchschnitt 8920.-/Monat). Ganz nüchtern über eine obligatorische Pflegeversicherung diskutieren wäre mal eine Idee.

Stattdessen wird das Thema «EL-Revision» überall auf der Empörungsschiene inszeniert. Die NZZ hat beispielsweise vor zwei Jahren viel Aufmerksamkeit erregt mit dem marktschreierischen Artikel «Prämien-Geschenke vom Staat»  – den sie dann (Ich weiss gar nicht, wer da interveniert haben könnte… Oh, *ähem*)  mehrere Monate(!) später korrigiert hat. Die Korrektur hat dann aber natürlich keiner der Empörten mehr gelesen:

In einer früheren Version dieses Artikels wurde ein Prämienüberschuss von 5000 Franken in einem extremen Einzelfall genannt. Laut der zuständigen Krankenkasse wurde dieser Subventionsüberschuss 2014 tatsächlich an einen EL-Bezüger ausbezahlt. Aufgrund kritischer Reaktionen auf den NZZ-Artikel hat die Kasse den Fall nun noch einmal eingehend überprüft. Diese Überprüfung hat laut der Kasse ergeben, dass der zuständige Kanton ihr eine deutlich zu hohe Durchschnittsprämie gemeldet hatte. Deshalb zahlte die Kasse einen zu hohen Prämienüberschuss an den betroffenen EL-Bezüger aus. Auch ohne diesen Fehler hätte die Person laut Angaben der Kasse immer noch Anrecht auf einen Subventionsüberschuss in vierstelliger Höhe gehabt.

In sehr tiefer vierstelliger Höhe, NZZ. Und das ist nicht die Regel. Aber egal, wenn erst einmal laut «Ungerechtfertigte Bereicherung!» gebrüllt wurde, reicht natürlich sofort ein besorgter Bürger bürgerlicher Parlamentarier eine entsprechende Motion ein, die fordert: «Keine Prämiengeschenke vom Staat für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen»Der Bundesrat warnt zwar davor, EL-Bezüger zu verpflichten, sich bei den allerbilligsten Krankenkassen zu versichern (u.a. führt Konzentration der «schlechten Risiken» bei diesen Kassen zum Prämienanstieg), aber egal, Empörung über alles! Hauptsache, kein EL-Bezüger bekommt auch nur einen Franken «zuviel». Einen kleinen «Optimierungsspielraum» bei der Wahl der KK hatten EL-Bezüger zwar schon seit Jahren, nur hat eine – bevormundende – Systemänderung (Die EL zahlt die Prämie heute nannymässig direkt an die KK) das erst ins Bewusstsein empörungsbereiter Politiker gebracht. Dieselbe Systemänderung hat übrigens auch bewirkt, dass EL-Bezüger heute mehr Steuern zahlen müssen als vorher. Aber weniger Geld für die Betroffenen? Wen interessiert das schon. Die bekommen ganz sicher immer noch viel zu viel.

Wie schon erwähnt, wurde auch im Vorfeld der letzten IV-Revisionen mit der ganz grossen Empörungskelle angerührt. Die Mehrheit des Parlaments befand beispielsweise vor einigen Jahren, dass tausende IV-Bezüger «ja eigentlich Simulanten nicht wirklich krank seien und wieder arbeiten könnten». Das in Bern angerichtete Empörungssoufflé hat den Praxistest dann leider nicht bestanden. (Siehe: Integration aus Rente – Die ganz ganz grosse Lüge)

Es wäre deshalb wünschenswert, wenn die Diskussionen um Sozialleistungen in den Medien und im Parlament mal wieder mit etwas mehr Hintergrundinformationen, Sachverstand und Nüchternheit geführt würden. Und die ParlamentarierInnen die Gesetzgebung dann mit Verantwortungsgefühl und Sensibilität für die sehr unterschiedlichen und oft nicht einfachen Lebenssituationen, in denen sich die Betroffenen (in diesem Fall die ErgänzungsleistungsbezügerInnen) befinden, an die Hand nähmen – Statt sich wie eine amoklaufende Horde paranoider Wutbürger («Missbrauch! Ungerechtfertigte Bereicherung! Alles Betrüger!») aufzuführen.

SVP: «Gesunde sollen nicht als psychisch Kranke stigmatisiert werden». [Finde den Fehler]

Es gibt wohl kaum eine Publikation, welche in den letzten Monaten nicht über die im Mai 2013 erschienene Ausgabe des Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders (DSM 5) der American Psychiatric Association berichtet hat. Meist mit einem drohenden Unterton à la «Der Wutanfall wird zur Krankheit». Auch wenn hiesige Psychiater beschwichtigen, dass in der Schweiz nicht das DSM sondern das ICD als Klassikfikationssystem gilt, zitierten viele Journalisten mit allergrösster Wonne (und einem gruseligen Schaudern) den bekannten amerikanischen Psychiater Allen Frances, der eindringlich vor dem DSM 5 warnt, denn danach gälte bereits die normale Trauer nach einem Todesfall als Depression und der Wutanfall eines Kindes als «schwere Emotionsregulationsstörung».

Geht man nach dem Grundtenor der Schweizer Medien ist das alllerallergrösste Problem, dass wir als Gesellschaft im Umgang mit psychischen Erkrankungen momentan haben, dass man als psychisch «Gesunder» ungerechtfertigterweise als «psychisch krank» eingestuft werden könnte. Und böse Medikamente nehmen müsse. Und an allem seien die bösen Psychiater und die noch böseren Pharmafirmen schuld. Als ob komplett gesunde Menschen auf der Strasse mit grossen Netzen eingefangen, in die Psychiatrie verschleppt und dort gegen ihren Willen zwangsweise Medikamente verabreicht bekämen.

Im Kontext-Gespräch vom 24. April 2013 erläuterte der Psychiater Paul Hoff die ganze Thematik angenehm unaufgeregt und differenziert und legte u.a. dar, dass psychiatrische Diagnosen vor allem als «Handwerkszeug» dienen und nicht in «Stein gemeisselt» sind. Sein Kollege Wulf Rössler sagte zudem in der Schweiz am Sonntag: «Wir suchen ja die Leute nicht und erklären sie für krank, sondern sie kommen zu uns, weil sie an einem psychischen Problem leiden und Hilfe suchen»

Unaufgeregt und differenziert ist ja aber leider eher nicht nicht so das Ding der SVP und so beglückt sie uns aktuell – nachdem das Thema jetzt monatelang medial wunderbar vorgespurt wurde – mit der parlamentarischen Interpellation «Inflation psychischer Störungen»: «In den letzten Jahren ist in der Psychiatrie eine Tendenz zur Findung und Ausweitung von Diagnosen auszumachen, bei welchen ehemals normale Verhaltensweisen zu Krankheiten umdefiniert werden(…)»

Darauf werden eine ganze Reihe Fragen gestellt:

  • 3. Wie hoch sind die gesamten Gesundheitskosten von psychischen Störungen und deren Behandlungen in der Schweiz?
  • 4. Wie hoch sind die dadurch anfallenden Kosten bei den Krankenversicherungen und Invalidenversicherung?
  • 8. Welche Instanz prüft neue psychische Störung in Bezug auf deren Anerkennung bei der IV und der obligatorischen Krankenversicherungen?
  • 10. Mit welchen Massnahmen gedenkt der Bundesrat sich einem allfälligen Trend der stetigen Ausweitung von psychischen Störungen und deren Definition als Krankheiten entgegenzustellen, zumal dadurch (…) die Stigmatisierung von Personen mit Problemen als psychisch Kranke (…) verhindert werden könnten?

Die SVP sagt hier also, dass psychische Krankheiten mit einem Stigma verbunden sind. Und damit nicht etwa GESUNDE, die einfach nur «ein Problem haben» aber auf gar keinen Fall «echt» psychisch krank sind, fälschlicherweise mit dem Stigma einer psychischen Krankheit leben müssen, muss der Bundesrat was tun. (Auf Deutsch: «Also die mit den neumodischen Krankheiten halten wir zwar nach wie vor für faule Scheininvalide, die eine Menge Kosten verursachen, aber PR-mässig kommt es besser, wenn wir uns um deren Stigmatisierung sorgen. Wir hatten da ja auch diesen Fall in der eigenen Partei… Burn-out oder… und deshalb muss man das Ganze jetzt etwas einfühlsam wirkend formulieren»)

Ähm wo war ich? Ja eben, weil für «Gesunde» ist so ein Stigma eine echte Zumutung, aber die wirklich Kranken, die haben’s ja nicht anders verdient… (Siehe auch: Angebliche Depression = rufschädigend?)

Einmal mehr macht hier die SVP etwas zum «Problem» was nicht das echte Problem ist. Das grösste Problem, das wir in der Schweiz mit psychischen Krankheiten haben, ist nämlich nicht, dass Gesunde fälschlicherweise für krank erklärt werden, sondern dass die SVP sich seit 10 Jahren anmasst, die Deutungshoheit über ein medizinisches Fachgebiet zu übernehmen, von dem sie nichts versteht dass psychisch Kranke oft erst zu spät behandelt werden, weil Betroffene sich aus Furcht vor Stigmatisierung nicht trauen, über ihre Probleme zu reden. 50% der Bevölkerung erkranken im Laufe ihres Lebens einmal an einer psychischen Störung, das ist also kein Nischenproblem einiger «Freaks». Unbehandelt können sich jedoch hartnäckige und chronifizierte Krankheiten entwickeln, die im schlimmsten Fall zur Invalidität führen können. Mit einer frühzeitigen und fachgerechten Behandlung könnte diese Entwicklung in vielen Fällen vermieden oder vermindert werden. Kostet dann auf lange Sicht auch weniger. Dazu müssen diese Krankheiten aber entstigmatisiert werden.

Aber genau das will die SVP nicht. Wär ja blöd, dann hätte man eine Randgruppe weniger, auf der man rumhaken kann – Entstigmatisierung psychisch Kranker… wo kämen wir denn da hin, wenn wir diese Freaks als Menschen sehen würden?

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Apropos «Stigmatisierung bitte nur für die Anderen»: In der aktuellen Diskussion um die Revision des Strafrechts findet die SVP, dass es einen Unterschied gäbe zwischen «eigentlichen Kriminellen» und «zehntausenden von Strassenverkehrsteilnehmern» die – wenn sie mit dem Gesetz in Konflikt kämen – nicht als «kriminell» stigmatisiert werden dürften. Woher kennen wir das Prinzip gleich nochmal? Ahja: alle IV-Bezüger sind Betrüger, denen man die Leistungen kürzen muss, ausser die (teil)invaliden Bauern, denen soll eine Sonderbehandlung zukommen.

Diffamierung. Diskreditierung. Diskriminierung.

Diffamierung. Diskreditierung. Diskriminierung. Mit diesen drei Worten beschrieb der Präsident der Schweizerischen Sozialhilfekonferenz (SKOS) Walter Schmid Anfang Mai während der «Zürcher Prozesse» die Art und Weise wie die Weltwoche über – zumeist ausländische – Sozialhilfebezüger berichtet. Im Fokus stehen dabei natürlich nie die rechtmässigen Bezüger, sondern ausschliesslich Betrüger. Anhand empörender Einzelfälle wird kontinuierlich ein manipuliertes Bild der Wirklichkeit entworfen, nachdem die Betrüger nicht etwa Einzelfälle, sondern vielmehr den Normalfall darstellen. Aufgrunddessen wirken Forderungen nach diskriminierenden Gesetzen irgendwann dann nicht mehr diskriminierend, sondern höchst legitim.

Wir kennen das ganze Prozedere bereits aus dem IV-Bereich. Stichwort «Scheininvalide». Wer damals die verschiedenen Stufen etwas verschlafen hat (diverse Behindertenorganisationen beipsielsweise) hat aktuell Gelegenheit, den Prozess am Beispiel der Sozialhilfe nochmal live und in Farbe mitzuerleben.

Zuallererst verbaut sich natürlich kein bürgerlicher Politiker die Karriere, indem er öffentlich verkünden würde, dass man bei Behinderten sparen wolle. Oder bei unverschuldet in Not geratenen alleinerziehenden Müttern in der Sozialhilfe. Die «Schwächsten» angreifen. Sowas macht man doch nicht. Jedenfalls nicht direkt. Erstmal lässt man die Profis fürs Grobe – Weltwoche und SVP – das Feld vorpflügen. Hiess im Falle der IV; den Begriff Scheininvalide in die öffentliche Diskussion einbringen, das ganze parallel mit parlamentarischen Vorstössen und regelmässiger Berichterstattung in der Weltwoche begleiten.

Oder um es im Jargon von Herrn Köppel zu sagen: Auf Missstände aufmerksam machen.

Diffamierung und Diskreditierung dienen u.a. auch dazu, die Betroffenen mundtot zu machen. (Nicht, dass die sich etwa noch wehren!). Beschämung ist dazu eines der wirkungsvollsten Mittel überhaupt. Ist von IV- oder Sozialhilfebezügern in der öffentlichen Debatte hauptsächlich im Zusammenhang mit Betrug die Rede, färbt das auch auf die redlichen Bezüger ab. (Und das, mal am Rande bemerkt, freut durchaus auch viele Bürgerliche jenseits der SVP, denn eine möglichst hohe Schamgrenze für den Bezug von Sozialleistungen verringert die Kosten für ebenjene).

Und damit sich nicht etwa die Helfer(organisationen) für die Betroffenen einsetzen, werden diese gleichsam diffamiert (Dann sind sie nämlich erstmal damit beschäftigt, sich selbst/die eigene Organisation zu verteidigen). Da bei der IV-Scheininvaliden-Kampagne psychisch Kranke im Fokus standen, traf es damals die Pro Mente Sana, der die Weltwoche unterstellte, sie verhelfe «Versicherten zu zweifelhaften IV-Renten». Des Weitern wurde der angebliche Kausalzusammenhang zwischen der Psychiaterdichte und der IV-Quote immer wieder bemüht, obwohl sich ein analoger statistischer Zusammenhang auch zwischen der Zahnarztdichte und der Anzahl der IV-Renten aus psychischen Gründen festellen lässt. Niemand käme aber wohl auf die Idee, die Zahnärzte für die angestiegenen IV-Renten aus psychischen Gründen verantwortlich zu machen.

Nichtsdestotrotz funktioneren solche einmal in die Welt gesetzten einfachen Erklärungsversuche natürlich trotzdem hervorragend. So sehen wir exakt das gleiche jetzt bei der Sozialhilfe, titelte das Newsnet doch am 29. Mai 2013: «Wo es viele Sozialarbeiter gibt, gibt es viele Sozialfälle»

(btw. hat mal jemand die Zahnarztdichte in Biel untersucht…?)

Und nachdem die Weltwoche auch bei der Sozialhilfe mit jahrelanger Missbrauchsberichterstattung genügend vorgepflügt hat, steht nun also auch die Schweizerische Sozialhilfekonferenz (SKOS) im Fokus. Schön abgestimmt mit der SVP, die in verschiedenen Kantonen mit Vorstössen die Kürzung der von der SKOS vorgegeben Ansätze fordert oder aber Gemeinden mit der SVP angehörigen Sozialvorstehern treten medienwirksam gleich ganz aus der SKOS aus.

Zum effektiven Missbrauch gibt es übrigens analog der IV (Nachtrag 2015: Mittlerweile gibt es eine Zahl: die IV-Missbrauchsquote liegt unter 1%) auch bei der Sozialhilfe bis heute keine konkreten Zahlen (Cui bono?), aber das macht nichts, denn die Diskussion ist – analog zu den zu den nicht objektivierbaren Krankheiten, die nun nicht mehr IV-berechtigt sind – bei der Sozialhilfe mittlerweile bei der nicht genau definierbaren «Renitenz» angelangt. Und von der «aktiven Renitenz» ist es dann nur noch ein kleiner Schritt zur «passiven Renitenz» oder wie es der Sozialvorsteher von Köniz (BE) Ueli Studer (SVP) formuliert: «Vielen ist es in der Sozialhilfe recht wohl».

Das ist dann der Punkt, wo Ökonomen – natürlich – sehr sachlich die «falschen Anreizen» hervorheben, die die Betroffenen vom Arbeiten abhalten. Und darum müsste man die betreffende Sozialleistung eben kürzen. Damit sich «Arbeit lohnt». Auch das kennen wir bereits von der IV.

Das Problem sind in meinen Augen nicht mal so sehr die geforderten Kürzungen. Ich finde nur das jeweils um die zehn Jahre dauernde Affentheater drumherum unfassbar erbärmlich. Keiner hat die Eier (Ja Entschuldigung die Wortwahl, aber ist doch wahr) hinzustehen und zu sagen: Hey, die Behinderten und all die sonstigen Sozialfälle kriegen jetzt weniger Geld. Punkt. (Ergänzung Juni 2018: Diesen Abschnitt würde ich heute – fünf Jahre später – angesichts der immer radikaler formulierten Forderungen der SVP zum Ab- und Umbau der Sozialhilfe nicht mehr so formulieren.)

Nein, man lässt erstmal (sehr wohlwollend) SVP und Weltwoche jahrelang die Drecksarbeit machen (Kollateralschäden inbegriffen, in Form der Beschämung der Betroffenen sogar sehr erwünscht) um dann am Ende aus dem feinen Büro an der Falkenstrasse in die Berichterstattung über die diesjährige Mitgliederversammlung der SKOS ganz subtil einzuflechten: «Die allerwichtigste Frage, ob die Sozialhilfe insgesamt zu hoch sei, wurde zwar erwähnt, nicht aber erörtert.»

Nein, man macht sich nicht (offiziell) selbst die Finger dreckig, aber ganz am Schluss dem gewünschten Resultat noch den letzten Schliff zu verleihen; das macht man dann gerne. Noblesse oblige.

Menschenwürde und Rechtsstaatlichkeit dürfen nicht verhandelbar sein

Auf die ersten Überzeugungsversuche des wie wild für das Asylreferendum weibelnden Ugugu habe ich vor einigen Wochen etwas verschnupft reagiert, genauer mit der (sinngemässen) Aussage: «Aufgrund akuter Überdrussitis ein Gutmensch zu sein, mag ich das Asylreferendum nicht unterstützen». Für weitere Ausführungen hat der Platz bei Twitter nicht gereicht, deshalb hier einige Gedanken dazu.

«Gutmenschen», so der mittlerweile weitverbreitete Konsens, das sind doch die Naivlinge, die den drogendealenden Asylbewerbern mit der Thermoskanne heissen Kaffee auf die Gasse bringen oder den scheininvaliden Sozialschmarotzern auch noch zu einer Behindertenparkkarte verhelfen. Die keine Ahnung haben vom «wirklichen Leben» ausserhalb ihrer Duftlampen-Wollteppich-Idylle, in der sie sich mit ihren biologisch dynamisch bei abnehmender Mondphase und garantiert sozialverträglich hergestellten Birkenstocks bewegen.

Und dann noch diese ebenfalls komplett weltfremden Kirchen-Vertreter, die sich für christliche Werte wie Solidarität und Nächstenliebe einsetzen… Selbst CVP-Nationalrätin Ruth Humbel watschte neulich öffentlich Abt Matin Werlen ab, der sich für eine etwas gemässigtere IV-Revision 6b einsetze. Er würde, so Humbel, doch bloss auf die Tränendrüsen drücken.

Also «Gutmensch» sein ist gerade gar nicht angesagt. Naiv, dumm, weltfremd. So will doch niemand sein. Und so haben viele der Gutmenschen in den letzten Jahren gleichzeitig mit den Duftlampen, Wollteppichen und Birkenstocks auch ihre Überzeugungen und Werte auf den Müll gekippt.

Denn Menschenverachtung ist das neue cool. Politisch ausgedrückt heisst es «realitätsbezogene Politik» und wird immer garniert mit dem Zusatz «Aber die «echten» Flüchtlinge, Behinderten, was-auch-immer sind überhaupt gar nicht betroffen. Was dabei bewusst verschwiegen wird: «Echt» kann ein sehr sehr dehnbarer Begriff sein. Wer vor einigen Jahren noch als schmerzkrank galt, ist ja heute scheininvalid, dito bei Desertion als «echter» Asylgrund. Aber wer sich an solchen Details aufhält, ist ein naiver dummer Gutmensch, der – siehe oben – Kaffee für Drogendealer und so.

Mir ist sehr wohl bewusst, dass Politik auch eine gewisse Kompromissfähigkeit vorraussetzt. Aber unter dem Druck der Hardliner wird immer mehr an Werten geritzt, die eigentlich in einer modernen (und wie anlässlich der Minarettinitiative immer wieder betont wurde: auf christlichen Werten basierenden) Demokratie grundsätzlich nicht verhandelbar sein sollten: Menschenwürde und Rechtsstaatlichkeit.

Ich bin nicht grundsätzlich gegen strenge Gesetze im IV-, Asyl- oder sonstigen sozialen Bereichen, aber ich bin entschieden gegen das immer lauter werdende Grundrauschen der Menschenverachtung und die zunehmende Umgehung von rechtsstaatlichen Prinzipien, die diese Gesetzgebungen begleiten. Im Fall der Asylgesetzrevision beispielsweise die von der SVP gewünschte (und durchgesetzte) Dringlichkeit (heisst: sofortiges Inkraftreten des Gesetzes ohne das übliche Abwarten der Referendumsfrist). Ähnliche Vorgänge gab es auch bei der IV-Revision 6a: Diverse schwerwiegende Elemente wurden erst nach der Vernehmlassung und teilweise unter abenteuerlichen Bedingungen in die Gesetzesvorlage hineingeschmuggelt.

Und so geht das nicht. Es geht hier um Gesetze, die Menschen betreffen, die sich aus dem einen oder anderen Grund sowieso schon nicht in einer besonders einfachen Situation befinden. Auch sie haben ein Recht darauf, dass die Gesetze die ihrer Lage Rechnung tragen mit der nötigen Sorgfalt und Achtung ihrer Situation ausgearbeitet werden und nicht mit der schnoddrigen Grundhaltung; «Ist eh egal, sind sowieso alles Betrüger und die wirklich Hilfebedürftigen sollen dankbar sein, dass wir sie nicht auf der Strasse verrecken lassen ihnen überhaupt helfen und jetzt aber zackig vorwärts mit dem Gesetz».

Ein Parlament ist keine Dorfbeiz. Ich wünsche mir Politiker, die sich sehr wohl um Probleme kümmern (und ich bestreite nicht, dass es diese gibt), aber dabei nicht irgendwelchen kruden Stammtischmeinungen zur Legitimation ihrer Gesetzgebung heranziehen. Politiker, die anstatt diese Stammtischmeinungen noch weiter anzustacheln, auch mal vorleben, dass etwas Gelassenheit, sowie eine klitzekleine Prise Wohlwollen und Mitgefühl denjenigen gegenüber, die sich in nicht ganz so einfachen Lebenssituationen befinden, nicht dazu führt, dass wir allesamt gleich fürchten müssen, ausgenützt, beraubt und mit Messern aufgeschlitzt zu werden.

In diesem Sinne verstehe ich meine kürzlich dann doch noch auf den Referendumsbogen gesetzte Unterschrift als Protest gegen die immer weiter um sich greifende Unsitte, Hetze und Menschenverachtung als «realitätsbezogene Politik» anzuerkennen. Und wenn das bedeutet, ein naiver Gutmensch zu sein, dann bin ich das wohl. Solange ich dafür keine Birkenstocks tragen oder Duftlämpchen aufstellen muss, geht das klar.

Misstrauen schüren – und vor den Folgen die Augen verschliessen

Der Journalist Alex Reichmuth geht in der aktuellen Weltwoche der Frage nach, warum immer weniger Mediziner Hausärzte werden möchten. Ein Zitat aus dem Artikel «Vierzehn Stunden in der Praxis» (Nicht online):
«Der Satz kommt überraschend: «Ich bin an der Grenze zum Burnout.» Er arbeite «wahnsinnig viel» und sei darum gelegentlich gereizt und unfreundlich, sagt Kinderarzt Stephan Rupp.»

Und nocheinmal Stephan Rupp: «Es sei aber nicht nur die ständige Überlastung, die ihm die Freude an seinem Beruf trübe, sondern auch der immer schwierigere Umgang mit Ämtern und Behörden. «Man steht als Hausarzt quasi immer unter Verdacht», ärgert sich Rupp. Seitens der Invalidenversicherung zum Beispiel würde er zunehmend als «inkompetent» erachtet. Seine Diagnosen würden angezweifelt, seine Fähigkeiten in Frage gestellt.»

Blenden wir einmal acht Jahre zurück. Im Sommer 2003 lancierte die SVP unter Federführung von Christoph Blocher den Begriff des «Scheininvaliden». Die Weltwoche berichtete daraufhin regelmässig über die «Missstände» bei der Invalidenversicherung. Unter anderem wurde unter dem Titel «Gefälligkeitsgutachten» (Ausgabe 33/2003) impliziert, dass behandelnde Ärzte oft Patienten arbeitsunfähig schreiben würden, die gar nicht wirklich krank wären. Man muss dem Artikel zugute halten, dass er durchaus gewisse, sagen wir mal fragwürdige Praktiken zur Diskussion stellte. Dass eine Berentung nicht die alleinseeligmachende Lösung für jegliche gesundheitlichen oder auch sozialen Probleme darstellen kann, darüber dürfte man sich mittlerweile von rechts bis links einig sein und entsprechende Korrekturen wurden in den letzten Jahren bei der Invalidenversicherung auch vorgenommen. Das ist – das muss man auch einfach mal sagen – nicht nur schlecht.

Die Problematik liegt anderswo: Der Artikel «Gefälligkeitsgutachten» (und andere zur selben Zeit und Thematik in der Weltwoche erschienene Artikel) ist zwar im Klang noch weitaus weniger aggressiv, als was man in den Jahren darauf zu lesen und zu hören bekam, der Grundtenor jedoch war schon damals eine generelle Schuldzuweisung und Verdächtigungen gegenüber Betroffenen, deren Ärzten und Anwälten. Das sich radikal verändernde Arbeitsumfeld und die sich dadurch ergebenden zunehmenden Herausforderungen und Belastungen wurden komplett ausgeklammert  – und werden es von dieser Seite heute oft noch.
Besonders erschreckend ist es denn auch, festzustellen, wie aus damals aufgeworfenen Behauptungen mittlerweile nicht nur tausendfach verinnerlichte und verallgemeinerte Überzeugungen, sondern auch Gesetze geworden sind (Beispielsweise die generelle Verdächtigung von Menschen mit somatoformen Schmerzstörungen als «Simlanten»).
Im damaligen Weltwocheartikel wurde denn auch der Jurist Christoph Schönenberger der eine Dissertation unter dem Titel «Das Erschleichen der Lohnfortzahlung unter Berufung auf Krankheit» geschrieben hat, folgendermassen zitiert: «Letztlich bestimmt jeder selber, ob er sich bei existenten oder inexistenten gesundheitlichen Beeinträchtigungen krank oder gesund fühlt.» Wer sich die Arbeitsfähigkeit nicht zumute, argumentiert Schönenberger, könne den Arzt zu beeinflussen oder an der Nase herumzuführen versuchen. Ausserdem können die Mediziner zwar aufgrund ihrer Ausbildung gesundheitliche Beeinträchtigungen beurteilen, aber nicht abschätzen, ob und wie weit diese die Arbeitstätigkeit einschränken.»

Und da schliesst sich der Kreis und wir wären wieder beim Eingangs zitierten Arzt Stephan Rupp. Rupp entscheidet als Kinderarzt natürlich nicht über eine Arbeitsunfähigkeit seiner kleinen Patienten, aber er muss für medizinische Massnahmen, die von der Invalidenversicherung übernommen werden (wie Therapien, Spezialschuhe, Prothesen u.s.w.) Gutachten schreiben. Und auch an dieser Front tobt der Kostenkampf der Invalidenversicherung, wie dieses Beispiel von 2009 illustriert.

Man sagt natürlich nicht: Wir bezahlen dem Kind die Therapie/das Hilfsmittel nicht, man sagt: Der behandelnde Arzt hat keine Ahnung, was das Kind braucht. Oder in den Dimensionen, wo es eine allfällige Invalidität geht: Der Arzt ist parteiisch. Das muss die Medas abklären.

Wir haben bei der Invalidenversicherung mittlerweile ein System, das nur noch auf Misstrauen aufbaut, und dadurch massive Aggression und Frustration bei allen Beteiligten auslöst. Es ist fraglich, ob das nicht nur nicht im Sinne der gesundheitlich beeinträchtigten Menschen, sondern überhaupt noch im Sinne eines menschlichen Miteinanders einer Gesellschaft ist. Und es liegt schon eine gewisse Ironie darin, wenn ausgerechnet die Weltwoche, die selbst überaus aktiv an diesem Misstrauenssystem mitgearbeitet hat, nun einen Arzt zitiert, der sich – zwar selbstverständlich nicht nur, aber auch – durch genau dieses ständige Misstrauen der Invalidenversicherung in seinem Beruf zunehmend «nahe am Burnout fühlt».

Ob man die grösseren Zusammenhänge und die eigene Rolle dabei bei der Weltwoche zu erkennen vermag, wage ich mal zu bezweifeln. Sieht sich deren Herausgeber Roger Köppel doch vor allem als grossen Missionar, dessen heilige Aufgabe darin liegt «Missstände aufzudecken». Dass man die Verantwortung für die Folgen der eigenen Hetze dann aber entrüstet von sich weist, hat er diesen Sommer auch mit seiner Haltung bezüglich den Attentaten von Norwegen exemplarisch aufgezeigt.

Denunzieren 2.0

Screenshot von der Seite der IV-Stelle Thurgau. Man beachte: Einziges Pflichtfeld (mit Sternchen versehen) ist das Mitteilungsfeld.

Nachtrag 8. August 2011: Die IV-Stelle Thurgau ist kein Einzelfall. Auch auf den Seiten der IV-Stellen Luzern und Solothurn finden sich solche Melde Denunziationsformulare. Vielen Dank an Walter und Veritas für die Recherche!

Der exemplarische Gesinnungswandel des Herrn W. aus S.

Ich könnte sehr sehr viel über die Art und Weise schreiben, mit welcher abgrundtiefen Menschenverachtung in den letzten Jahren viele Parlamentarierer die IV-Gesetzgebung an die Hand genommen haben.
Ich wähle dafür stellvertretend nur ein Beispiel aus – und nein, es ist kein Exponent der SVP, denn alleine hätte die SVP all die Forderungen aus ihren IV-Positionspapieren  gar nie durchsetzen können. Sie hatten fleissige und willfährige Helfer, die sich anfangs noch etwas widerborstig gaben, aber schliesslich nicht nur spurten, sondern geradezu Gefallen an der Sache fanden.

Besonders hervorgetan hat sich hierbei Nationalrat Reto Wehrli (CVP/SZ). Er ist Mitglied der SGK-NR und war bei der Behandlung der 5. IV-Revision im Parlament deren Kommissionssprecher. Den Antrag der Kommissionsminderheit (Federführend damals: NR Bortoluzzi), die bereits mit der 5. IV-Revision die Überprüfung und gegebenenfalls Streichung von bisherigen Renten im Gesetz verankern wollte, kommentierte Rechtsanwalt Wehrli anno 2006 noch folgendermassen: «Die Kommissionsminderheit hat hier zum Zweihänder gegriffen. Bei allem Verständnis für das Bedürfnis, komplexe Probleme einfach zu lösen: So geht es wohl nicht. (…) Eine Anpassung der laufenden Renten an die neue Rechtslage bei gleichbleibendem Sachverhalt würde zu einer unzulässigen echten Rückwirkung des neuen IVG führen. Das ist rechtsstaatlich nicht haltbar(…)».

Das war wie gesagt anno 2006. Eine Mehrheit des Nationalrates sprach sich damals denn auch gegen die Anpassung laufender Renten aus.

Man weiss nicht genau, was in den nächsten drei Jahren passiert ist: Amnesie? Ziegelstein auf Kopf gefallen? Im Ratssaal und in der Kommission zu oft SVP-Parolen anhören müssen und irgendwann selbst geglaubt? Vergessen, dass man eigentlich Jurist ist?

Man weiss es nicht.

Jedenfalls hat ausgerechnet Wehrli 2009 die Motion «Neuüberprüfung von laufenden IV-Renten. Rechtsstaatlich klare Regelung» eingereicht, in der er fordert, dass auch laufende IV-Renten einer vollständigen Neubeurteilung zu unterzogen werden können.

Was Wehrli drei Jahre zuvor noch als «rechtsstaatlich nicht haltbar» verurteilt hatte, forderte er nun plötzlich selbst. (Der Eingang dieser Forderung in die IV-Revision 6a und und deren Gutheissung durch das Parlament war dann nur noch Formsache).

Falls jemand eine plausible Erklärung für Wehrlis Neuinterpretation von Rechtsstaatlichkeit parat hat: Bitte in den Kommentaren kundtun. Ich bin gespannt.

Das wirklich Traurige an der Sache ist aber, dass Wehrli kein Einzelfall ist. Es ist mittlerweile ganz offenbar absolut salonfähig, Menschen die gesundheitlich beeinträchtigt sind, zu behandeln wie den letzten Dreck. Respekt? Rechtsstaatlichkeit? Faire Begutachtung? Faire Verfahren? Alles unnötig. Sind ja nur Menschen dritter Klasse…

David Siems hatte in Anlehung an Martin Niemöller nach der Annahme der Minarettinitiative folgendes geschrieben:

Als sie von Asylmissbrauch sprachen, habe ich geschwiegen,
ich war ja kein Asylant.
Als sie von Scheininvaliden sprachen, habe ich geschwiegen,
ich war ja kein Invalider.
Als sie von Islamisten sprachen, habe ich geschwiegen,
ich war ja kein Moslem.
Als sie von Perversen sprachen, habe ich geschwiegen,
ich war ja nicht homosexuell.
Als sie auf MICH losgingen, war keiner mehr da,
der etwas hätte sagen können.

Es hat an Aktualität nichts eingebüsst, tragischerweise nur noch dazugewonnen.

Und wenn dann (als ein Beispiel unter vielen) der Freiburger Strafrechtsprofessor Marcel Niggli heute im Tagesanzeiger sagt «Die SVP missachtet die Gewaltenteilung konsequent – und dies auf extensive Weise.» Ein Beispiel dafür sei der Umstand, dass SVP-Richter regelmässig in der Partei zum Rapport antraben müssten, was eigentlich höchst unzulässig sei, selbst wenn die Vorladungen offiziell unter dem Deckmantel «Information» vorgenommen würden.»

Dann ist das mehr als nur ein Warnzeichen. Denn das Gedankengut der SVP hat sich mittlerweile wie eine Infektion weit über deren Parteigrenzen hinaus ausgebreitet. Und dieses Gedankengut ist eine ernsthafte Bedrohung unserer Demokratie und unseres Rechtsstaates. Eine Partei mag pointierte Meinungen haben, das gehört zu einer Demokratie dazu. Eine Partei aber, die sich immer wieder über bestehende Gesetze hinwegsetzt, die Gewaltenteilung nicht akzeptiert und für sich selbst jedes Recht herausnimmt bei gleichzeitiger Beschneidung der Rechte derjenigen, die sie als minderwertig brandmarkt (Ausländer, Muslime, Empfänger staatlicher Leistungen ect.) – eine solche Partei ist nicht einfach der lustige Pausenclown, damit das Newsnetz regelmässig eine gute Schlagzeile hat. Das Newsnetz und alle anderen Medien, die der Gesinnung der SVP immer wieder noch so gerne eine grosse Bühne bieten (die Klickraten!) machen sich mitschuldig an der Verbreitung dieses gefährlichen Gedankengutes.

Denn dass die Menschen die Propaganda der SVP irgendwann glauben, wenn man sie ihnen nur oft genug serviert, dass sehen wir exemplarisch an der IV-Gesetzgebung. Aber nicht nur dort, dass sehen wir auch dann, wenn wir selbst uns dabei ertrappen, wie wir genervt reagieren ob der Frau mit dem Kopftuch, dem deutschen Arzt am Unispital oder uns ein bisschen mulmig fühlen, wenn uns nachts auf der Strasse eine Gruppe ausländischer Jugendlicher begegnet. Es sind nur kurze Momente der Irritation und wenn wir genauer reflektieren wissen wir, woher es kommt: es wurde uns über die letzten Jahre über alle Kanäle eingebläut: Dass von diesen Menschen eine Bedrohung der einen oder anderen Art ausgeht.

Und was der Mensch immer wieder hört, das glaubt er irgendwann. Schlimmer noch, er nimmt irgendwann nur noch alle Begebenheiten wahr, die seine Sichtweise bestätigen. Was man an diesem Blog übrigens auch sehr gut beobachten kann: Ich sehe auch (fast) nur noch das, was sich gegen Menschen mit Behinderungen/chronischen Krankheiten richtet… Allerdings sehe ich darin auch oft Metaphern, die weit über die Thematik Krankheit/Behinderung/Invalidenversicherung hinausgehen. Man könnte sie wahrscheinlich anhand einer anderen Thematik genau so gut aufzeigen.

Das Volk hat eine verschärfte IV-Gesetzgebung gewollt, das Volk hat sie bekommen

Ich schrieb schon mal über die Landwirte, die sich von der IV eine Sonderbehandlung wünschen, denn es wäre, so BDP-Nationalrat und Präsident des Bündner Bauernverbands Hansjörg Hassler, «illusorisch, dass die IV davon ausgehe, dass Landwirte «gleich welchen Alters, gleich welcher Behinderung und unabhängig davon, wo sie wohnen», eine Stelle finden würden, die der jeweiligen Behinderung angepasst sei.»

Der Beobachter hat sich nun der Thematik angenommen und titelt: «Bauern bekommen keine IV» – Was natürlich übertrieben ist. Aber nur ein bisschen. Denn die IV greift bei der Berechnung der Invalidität von Bauern tatsächlich ziemlich tief in die Trickkiste – und zwar behauptet sie, dass ein behinderter Bauer in einer angepassten Tätigkeit mehr verdienen könnte, als ein gesunder Bauer als – eben Bauer. Und weil der Invaliditätsgrad aus der Differenz zwischen Valideneinkommen (Einkommen als Gesunder) und dem Invalideneinkommen (was als Behinderter/Kranker noch verdient werden kann) berechnet wird, resultiert daraus in Falle der Bauern oft ein sehr tiefer Invaliditätsgrad. Theoretisch könnte bei dieser Berechnungsmethode gar eine über 100%ige Arbeitsfähigkeit resultieren.

Nämlich dann, wenn die IV bei einer… sagen wir mal Reinungsfachangestellten davon ausgeht, sie könnte mit ihrem chronischen Rückenleiden schliesslich immer noch 50% als sagen wir… Rechtsanwältin arbeiten… Damit würde sie dann nämlich immer noch mehr verdienen als als Reinigungsfachangestellte und wäre somit zu über 100% arbeitsfähig. Mal eben schnell gesund und über 100% arbeitsfägig geworden. Zumindest auf dem Papier. (Natürlich ist das ein fiktives und leicht überzeichnetes Beipsiel, aber einfach mal zur Veranschaulichung der einmal mehr verqueren IV-Logik).

Ich mag aber gar nicht hämisch sein, ich stelle also nur ganz nüchtern fest: Das Volk wollte strengere Zumutbarkeitskriterien bei der IV (und die IV-Revision 6a ist noch nichtmal in Kraft, geschweige denn die IV-Revision 6b). Das Volk hat strengere Zumutbarkeitskriterien bekommen.

So schreibt denn auch der Bundesrat in der Antwort auf Hasslers Interpellation unter anderem: «Spezifische Sonderregelungen für einzelne Berufsgruppen stehen auch in Widerspruch zum Prinzip der Volksversicherung und würden neue Ungleichheiten zur Folge haben.»

Ausnahmsweise bin ich da mal mit dem Bunderat einig. Allerdings wahrscheinlich aus etwas anderen Beweggründen. Und nein, es ist nicht Häme. Vielmehr die leise Hoffnung, dass dem einen oder anderen mal aufgeht, dass man das Argument der «sozialschmarotzenden Ausländer» das vorgeschoben wurde, um bei der IV massive Sparmassnahmen durchzusetzen vielleicht mal ein bisschen näher und kritischer betrachten hätte sollen. Und wenn man die Spur genau zurückverfolgt, könnte man vielleicht ausmachen, dass das Missbrauchsargument genau von jenen Kreisen mitgetragen und geschürt wurde, die davon in manigfaltiger Weise profitieren. Beispielsweise die Wirtschaft, die sich seit 15 Jahren dagegen wehrt, dass die IV-Beiträge erhöht werden… Oder die Privatversicherer…

Und dass die massiv verschärfte Gesetzgebung, die – angeblich – wegen der viiiielen bösen Betrüger geschaffen wurde, dummerweise auch die über 99% wirklich Kranken und Behinderten trifft.

Nachtrag 12. September 2013: Nachdem die Interpellation von Hassler abgelehnt wurde, hat Jakob Büchler (CVP/SG/Meisterlandwirt) erneut eine Motion mit dem selben Inhalt (Sonderbehandlung für teilinvalide Landwirte) eingereicht, welche der Nationalrat gestern mit 87 zu 85 Stimmen (Enthaltungen: 16) angenommen hat. Nachdem Büchler in der nationalrätlichen Debatte herzerweichend plädierte, wie unzumutbar es doch für einen Landwirt wäre, seinen Hof wegen Teilinvalidität aufgeben zu müssen, möchte ich jetzt bitte in der NZZ gerne einen Artikel lesen, der sich über die emotionale Betroffenheitspolitik der Landwirte im Parlament auslässt. Genau so wie man das anlässlich NR Lohrs Engagement für Menschen mit Behinderungen gemacht hat. Man könnte vielleicht auch noch was vom Gebaren der Schweine in George Orwells’ «Animal Farm» einweben, wäre ja thematisch gerade passend.