EGMR-Urteil rechtsgültig. Ein Jahr neue Schmerzrechtsprechung. PTBS = «Psychosomatisches Leiden». Werkstätten suchen IV-Bezüger.

EGMR-Urteil rechtsgültig
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg (EGMR) hatte am 2. Februar 2016 entschieden, dass Teilzeitarbeitende mit Familie in der Schweiz bei den IV-Renten diskriminiert werden. Die Schweizer Behörden stellten einen Antrag an den Gerichtshof, den Fall an die Grosse Kammer weiterzuziehen. Diesen Antrag hat das Gericht am 4. Juli abgewiesen. Damit wird das Urteil vom Februar endgültig und für die Schweiz verbindlich (via Procap).

Die Berner Zeitung berichtet dazu am 19.7.2016 ausführlich («Die IV rechnet frauenfeindlich») und illustriert den Artikel mit einem treffenden Bild:

bernerzeitung

Das Bundesgericht hatte offensichtlich nicht mit einem solchen Ausgang des EGMR-Verfahrens gerechnet, denn es hat mit dem Urteil 9C_178/2015 vom 4. Mai 2016 auch seine Rechtsprechung zur Invaliditätsbemessung bei Teilerwerbstätigen, die nicht zusätzlich einem anerkannten «Aufgabenbereich» nachgehen, erheblich verschärft. Leidtragende dürften auch hier in erster Linie Frauen sein. Künftig wird es Personen geben, die selbst bei schwerster Behinderung keinen Anspruch mehr auf eine IV-Rente haben. (Ausführliche Besprechung des Urteils in Handicap und Recht 4/2016)

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Ein Jahr neue Schmerzrechtsprechung | PTBS = «Psychosomatisches Leiden»
Im Jusletter vom 11. Juli 2016 (Nur mit Abo zugänglich) zieht Michael E. Meier nach einem Jahr mit der neuen Schmerzrechtsprechung Bilanz. Nach der Veröffentlichung von BGE 141 V 281 stellte sich die Frage, ob das geänderte Vorgehen bei der Anspruchsprüfung zu einer Ausweitung der Schmerzpraxis auf zusätzliche Krankheitsbilder führen würde. Das BSV hatte im IV-Rundschreiben Nr. 339 vom 9. September 2015 festgehalten, dass der neu entworfene Fragenkatalog für alle Arten von Gesundheitsschädigungen verbindlich sei, da es im Hinblick auf eine ressourcenorientierte Abklärung keinen Sinn mehr mache, zwischen psychosomatischen und anderen Leiden zu differenzieren.

Dieser Ansicht folgte das Bundesgericht jedoch nicht. Es hat sich in diversen Entscheiden zur Ausdehnung der Indikatoren auf weitere Beschwerdebilder geäussert und verneinte die Anwendbarkeit u.a. bei depressiven Störungen mittelgradigen Ausmasses (ICD-10 F33.1), andauernden Persönlichkeitsänderungen nach Extrembelastung (ICD-10 F62.0) und paranoiden Persönlichkeitsstörungen (ICD-10 F60.0).

Eine klare Absage erteilte das Bundesgericht auch der Anwendbarkeit des neuen Beweisrasters in Fällen, in denen die Beschwerden somatisch erklärbar waren. Diese Frage trat häufig im Zusammenhang mit HWS-Traumata auf, bei denen die geklagten Schmerzen (teilweise) ein organisches Korrelat aufwiesen.

Im Beitrag von Meier noch nicht aufgeführt wird der am 7. Juli 2016 ergangene Entscheid 8C_676/2015 des Bundesgerichtes, wonach die posttraumatische Belastungsstörung (ICD-10 F43.1) unter die Rechtsprechung zu den psychosomatischen Leiden fällt.

Das Bundesgericht begründet dies folgendermassen:

Bei einem dergestalt schwer fassbaren, rein subjektiven, nicht objektivierbaren und unspezifischen Krankheitsbild ist in Zusammenhang mit der Diagnosestellung in besonderer Weise auch auf Ausschlussgründe (Aggravation und dergleichen) zu achten (vgl. BGE 141 V 281 E. 2.2 S. 287 f.). Soweit es darüber hinaus schlussendlich vor allem um die Folgenabschätzung geht, mithin darum, die Auswirkungen der Störung auf das Leistungsvermögen bzw. die Arbeitsfähigkeit zu erheben und zu gewichten, bedarf es nach dem Erwogenen gerade auch bei der PTBS des „konsistenten Nachweises“ mittels „sorgfältiger Plausibilitätsprüfung“.

Das Bundesgericht hält im darauffolgenden Abschnitt allerdings auch fest:

Entgegen dem Antrag des BSV braucht im vorliegenden Zusammenhang nicht entschieden zu werden, ob die Praxis nach BGE 141 V 281 auf alle (psychischen) Leiden auszudehnen sei.

Es wird also auch weiterhin zwei Methoden für die Invaliditätsbeurteilung geben. Diejenige für die mit den «richtigen Krankheiten» und die für die mit den «komischen Krankheiten». Und welche Krankheiten «komisch» sind, entscheiden in der Schweiz nach wie vor Bundesrichter und nicht Mediziner.

Schwerpunkt der neuen Praxis für «die mit den komischen Krankheiten» ist die sogenannte Konsistenzprüfung. Dabei wird anhand verschiedener Indikatoren geprüft, ob sich insgesamt ein konsistentes Gesamtbild ergibt. Werden z.B. trotz geklagter Beschwerden keine entsprechenden Therapien in Anspruch genommen? Fährt jemand Auto, obwohl er angeblich kognitive Defizite hat? Lässt sich die Freizeitgestaltung mit den angegebenen beruflichen Einschränkungen vereinbaren? u.s.w.

Auch wenn nicht aufgrund eines einzelnen Indikators, sondern aufgrund des sich aus mehreren Indikatoren ergebenden Gesamtbildes entschieden wird, darf man doch wiedermal die Frage stellen, warum beispielsweise die Gesangsauftritte (inkl. der damit verbunden Reisetätigkeit) einer Rollstuhlfahrerin grundsätzlich keine Relevanz für ihre IV-Berechtigung haben, während «Spazierengehen», «Museumsbesuche» oder «Teilnahme am Vereinsleben» bei den IV-Antragstellern mit «komischen Krankheitsbildern» Hinweise auf mögliche «Inkonsistenzen» geben.

So sinnvoll die Konsistenzprüfung an sich ist, so haftet ihr in in der Beschränkung auf bestimmte Leiden doch ein unangenehmer «Beigeschmack» an: Nämlich der, dass bei manchen Krankheitsbildern explizit überprüft wird, ob die IV-Antragsteller lügen (weil sie doch eigentlich «mehr» könnten) und bei anderen Krankheitsbildern nicht.

Das bestätigt dann wieder diejenigen besorgten Bürger, die der Meinung sind, wer «ohne Probleme in Fernsehen auftreten könne», müsse ein IV-Simulant sein.

Die IV-Stelle Solothurn sah sich angesichts der Missbrauchsverdachtsmeldungen «besorgter Bürger» veranlasst, in der Medienmitteilung zum Ende Mai veröffentlichten Jahresbericht 2015 folgendes festzuhalten:

Nicht immer führen Meldungen jedoch dazu, dass die IV-Stelle die Rente der gemeldeten Person einer vertieften Prüfung unterzieht. So sind beispielsweise Personen, welche eine Rente aufgrund einer psychischen Einschränkung beziehen, oftmals durchaus in der Lage körperliche Tätigkeiten auszuüben. Und es gibt auch Personen mit einer zumutbaren Restarbeitsfähigkeit oder Teilrente, welche trotz der IV-Rente noch einer ausserhäuslichen Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen. Auch ein von aussen betrachtet finanziell sorgloses Leben lässt nicht zwingend Zweifel an der Rentenberechtigung aufkommen, da die Leistungen der IV allen Personen, auch vermögenden Personen, zustehen.

Ein armer Schlucker soll er sein, der IV-Bezüger. Und einen Rollstuhl soll er benutzen. Man bringt sie einfach nicht weg, die alten Bilder. Auch die Institutionen halten stur an ihren althergebrachten Vorstellungen vom «IV-Bezüger» fest:

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Geschützte Werkstätten suchen IV-Bezüger
Da die Nachfrage nach geschützten Arbeitsplätzen unerwartet gesunken ist, sucht die Stiftung Züriwerk per Inserat «nach Personen mit IV-Rente». Denn nur wenn sie die Arbeitsplätze besetzen kann, erhält sie genügend Subventionen zur Deckung ihrer Kosten. Stellen zu streichen, kommt für die Stiftung nicht infrage: Man setze auf die Akquisition von Klienten, sagt die Züriwerk-Sprecherin in der NZZ vom 14.7.2016. Die Presssprecherin der SVA Zürich spricht hingegen hinsichtlich der Eingliederungsmassnahmen von einem Wachstumsmarkt:

«Die IV-Stelle Zürich hat im letzten Jahr die Zahl solcher Massnahmen um 13 Prozent erhöht», sagt Aloisi. Sie sieht deshalb auch die Institutionen in der Pflicht. Diese seien gefordert, ihr Leistungsangebot auf die veränderten Bedürfnisse [nämlich die Integration in den 1. Arbeitsmarkt] auszurichten.

«Zu viele geschützte Arbeitsplätze» kommentiert Dorothee Vögeli daraufhin in der NZZ vom 16.7.2016:

Setzt Züriwerk auf den Erhalt von überholten Strukturen? Da die Stiftung offensichtlich nicht Schwerstbehinderte, sondern teilinvalide Rentner sucht, liegt dieser Verdacht nahe. (…). Tatsache ist, dass Züriwerk den Mitarbeitenden im Versand und Transport, in der Schlosserei, Gärtnerei und Bäckerei oder im Hofladen keine orts- und branchenüblichen Löhne bezahlen kann. (…) Zweifellos ist es positiv, Arbeit in der Schweiz erledigen zu lassen. Trotzdem stellt sich die Frage, weshalb das Angebot nicht mehr der Nachfrage entspricht. (…) Warum nicht vertiefende Abklärungen treffen, statt Subventionen abzuwarten? Die eigenen Pfründe zu retten, ist fraglos kein guter Schachzug.

Darüber, dass «Eine Behinderung keine Qualifikation ist» habe ich schon 2012 geschrieben. Aber bei den Institutionen hat man offenbar auch viereinhalb Jahre später immer noch die Vorstellung, «so ein IV-Rentner» könne man wie eine Zimmerpflanze einfach dort hineinstellen, wo die Institution aus Subventionsgründen gerade eine Lücke auffüllen muss. Darum sucht man auch Behindis «IV–Rentner» statt Berufsleute mit entsprechenden fachlichen Qualifikationen.

Vor zwei Jahren schrieb ich anlässlich einer Rede von Bundesrat Schneider-Ammann, in der er auf das Potential von Frauen und älteren Arbeitnehmern hinwies (Stichwort Masseneinwanderungsinititative; Fachkräftemangel), darüber, dass man auch bei Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen vermehrt das berufliche «Potential» für die Bekämpfung des Fachkräftemangels sehen könnte, statt sie (siehe oben) zu «Zimmerpflanzen» zu degradieren.

Nun schreibt die Berner Zeitung am 14.7.2016 unter dem Titel «Damit angeschlagene Personen im Job bleiben»:

Zwei grosse Potenziale hat Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann dazu eruiert, den herrschenden und vor allem drohenden Fachkräftemangel zu beheben: ältere Arbeitnehmer und Frauen.

Für Martin Kaiser vom Schweizerischen Arbeitgeberverband in Zürich existiert mindestens noch ein weiteres Reservoir, das es besser auszuschöpfen gilt: Behinderte. Oder präziser: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Verfassung gefährdet sind, den Arbeitsplatz zu verlieren und in die Abhängigkeit der Sozialwerke zu geraten, oder aber aufgrund einer Verbesserung ihrer gesundheitlichen Verfassung das Potenzial haben, wieder teilweise oder ganz im Arbeitsmarkt Tritt zu fassen.

Beim Arbeitgeberverband hat man mittlerweile offenbar mehr verstanden als bei den Institutionen. Die brauchen nochmal ein paar Jahre.

Integration aus Rente – Die ganz ganz grosse Lüge

Als das Parlament in einer Art Blutrausch (vor allem ausgelöst durch die jahrelang eingepeitschte Scheininvalidenpropaganda der SVP) im Rahmen der IV-Revision 6a beschloss, die Invalidenversicherung unter anderem mit der Reintegration von 17’000 IV-Bezügern (mit Schmerzkrankheiten und anderen psychischen Beeinträchtigungen) finanziell zu entlasten, wusste jede Parlamentarierin und jeder Parlamentarier, dass das nie und nimmer funktionieren würde.

Exemplarisch dazu die Aussagen des damaligen (mittlerweile verstorbenen) SVP-Nationalrates This Jenny in der Fernsehsendung Arena vom 17. Dezember 2010:

Die könnten alle arbeiten, die mit den «komischen Krankheiten»

Kurz darauf:

Aber die mit den «komischen Krankheiten», die will ich nicht in meinem Betrieb haben – die will keiner

Komplett egal, wo die Betroffenen landen – an zwei Orten wollen wir sie jedenfalls nicht: In der IV bzw. den Privatversicherungen («Die können alle arbeiten!») und in der Arbeitswelt («Aber doch nicht bei uns!»). Beziehen die «gar nicht Kranken» vermehrt Sozialhilfe, kommt uns das allerdings auch gelegen, dann können wir nämlich ein paar Jahre später über die vielen arbeitsscheuen Langzeitfälle in der Sozialhilfe schnöden ( SVP Positionspapier zur Sozialhilfe, Juni 2015: «Missbrauch und ausufernde Sozialindustrie stoppen»)

Dass zwei Drittel der Langzeitbezüger in der Sozialhilfe gesundheitliche Probleme haben und bei Sozialhilfebezügern die Wahrscheinlichkeit einer stationären psychiatrischen Behandlung 7,5-mal grösser ist als bei der Durchschnittsbevölkerung sind Details, die niemanden interessieren hoffentlich niemand mitbekommt.

Als Bundesrat Berset am 7. Dezember 2015 Vorschläge für die 7. IV-Revision Weiterentwicklung der Invalidenversicherung präsentierte (Alle Dokumente dazu beim BSV), blieb es von Seiten der SVP verdächtig ruhig. Zum einen lässt sich aus anderen Themen mit dem Schlachtruf «Missbrauch!» gerade wesentlich besser politisches Kapital schlagen (Sozialhilfe, Flüchtlinge), zum anderen haben die Verschärfungen bei der IV auch die eigene Klientel empfindlich getroffen ( Keine Sonderbehandlung der Bauern bei der IV).

Ausserdem liegt ein wesentlicher Schwerpunkt der aktuellen Reform in der Früherkennung psychischer Krankheiten bei Jugendlichen, sowie deren besserer Unterstützung beim Übertritt in die Arbeitswelt. Ein Thema, das der SVP sowieso am Allerwertesten vorbeigeht, denn «solche» Mitarbeiter – siehe Herr Jenny selig weiter oben – will man ja eh nicht.

Dass diese Einstellung gegenüber Mitarbeitenden mit psychischen Krankheiten weit verbreitet ist, zeigt auch der zeitgleich mit den Reformvorschlägen veröffentliche BSV-Forschungsbericht «Evaluation der Eingliederung und der eingliederungsorientierten Rentenrevision der Invalidenversicherung». Er hält u.a. fest:

Die fehlende Zahl geeigneter Arbeitsplätze (…) sowie die grundsätzlich geringe Bereitschaft der Wirtschaft, Personen mit psychischen Problemen zu integrieren, erachten viele IV-Stellen als eines der grössten Hindernisse für die Wiedereingliederung von Versicherten.

und:

Zusammengefasst lässt sich schliessen, dass aus Sicht der IV-Stellen die angestrebte Reduktion des Rentenbestandes durch die Eingliederungsorientierte Rentenrevision (EOR) an politischen Sparzielen orientiert war, ohne die Umsetzbarkeit dieses Vorhabens zu berücksichtigen. Im vorgesehenen Umfang war das Potenzial weder bei den Versicherten, noch auf dem Arbeitsmarkt vorhanden (Aufnahmebereitschaft, geeignete Stellen).

Konkret:

Bezogen auf den gesamten Rentenbestand konnten demnach innerhalb von 4 Jahren etwa bei 0.08% des Rentenbestands aufgrund einer potenzialinduzierten Rentenrevision die Rente gesenkt werden, was hochgerechnet in etwa 160 Fällen entsprechen würde. Wie erwähnt, beziehen sich die Zahlen jedoch auf Angaben von ausschliesslich 8 IVST.

Der Arbeitgeberverband erwähnt jedoch in seiner Reaktion auf die Reformvorschläge mit keinem Wort die furios gescheiterte Reintegration von tausenden IV-Bezügern, sondern klopft sich selbst auf die Schulter:

So sorgten die Arbeitgeber zusammen mit der IV letztes Jahr dafür, dass 20’000 Menschen mit gesundheitlichen Problemen ihren Job behalten oder eine neue Stelle finden konnten.

und fordert weitere Sparmassnahmen.

Auch der NZZ-Journalist Michael Schoenenberger ignoriert komplett, dass die Sanierung der IV auch deshalb nur zögerlich vorangeht, weil die angestrebte versprochene «Integration aus Rente» überhaupt nicht funktioniert hat und fordert unter dem Titel «Gut, aber zu wenig»  am 7.12.2015:

Der Bundesrat wäre dem Volk, das 2009 der Zusatzfinanzierung nur unter Vorbehalt von strukturellen Reformen zustimmte, Antworten schuldig, wie er die IV nachhaltig finanzieren möchte.

Im Tages Anzeiger ist noch ein weiteres Müsterchen bürgerlicher Ignoranz zu lesen:

Umstritten wird jedoch wie schon 2013 sein, ob es für eine Vollrente neu eine 80-prozentige Invalidität braucht oder wie heute eine 70-prozentige. Arbeitgeber und Bürgerliche wollen eine Anhebung auf 80 Prozent, weil für einen Teil der Rentner der Anreiz erhöht werde, ein kleines Arbeitspensum anzunehmen.

Zum Thema «Restarbeitsfähigkeit nutzen» ein Auszug aus den kürzlich veröffentlichen Vernehmlassungsunterlagen zur Reform der Ergänzungsleistungen

Bei rund 60 % dieser [alleinstehenden] teilinvaliden EL-beziehenden Personen (5500 Versicherten) muss auf die Anrechnung des Mindesteinkommens verzichtet werden, weil sie den Beweis erbringen, dass sie ihre Resterwerbsfähigkeit aus arbeitsmarktlichen, gesundheitlichen oder andern Gründen nicht nutzen können. 2000 EL- beziehende Personen (20 % der teilinvaliden EL-beziehenden Personen) sind in der Lage, ein Erwerbseinkommen über dem Mindesteinkommen zu erzielen.

Bereits heute können also nicht besonders viele teilinvalide BezügerInnen von Ergänzungsleistungen ihre (angebliche) Restarbeitsfähigkeit nutzen. Und für diejenigen, die es können, ergibt sich ein spezielles Ärgernis: Arbeitseinkommen wird – im Gegensatz zu Ergänzungsleistungen – besteuert. Der Nationalrat hat diesen Herbst nach langem hin und her die Besteuerung von Sozialleistungen grossmehrheitlich (einzig Grünliberale und BDP waren dafür) abgelehnt. WAK-Kommissionssprecher Adrian Amstutz (SVP) meinte dazu:

Ausserdem besteht bei Bezügern von AHV- und IV-Ergänzungsleistungen das Problem der negativen Arbeitsanreize ohnehin nicht.

Bei AHV-BezügerInnen wohl eher weniger, bei IV-Bezügern aber sehr wohl. Und bei nächster Gelegenheit (Ganze IV-Rente ab 70 oder 80% bzw. Reform der Ergänzungsleistungen) werden genau diese negativen Arbeitsanreize bzw. Schwelleneffekte auf ganz wundersame Weise auf einmal wieder bestehen – und selbstverständlich mit einer härteren Gangart gegenüber den Betroffenen rigoros zu bekämpfen sein.
Mit der Ablehnung der Besteuerung von Sozialleistungen haben sich die Rechts-Bürgerlichen (mit grosszügiger Unterstützung der Linken, die die Besteuerung der Ärmsten und Schwächsten ja sooo gemein finden) ein ganz wunderbares Geschenk gemacht: Nun können nämlich bis zum St. Nimmerleinstag tiefere Sozialleistungen gefordert werden, «damit Arbeit sich auch lohne». Der Clou daran: Im direkten Vergleich wird sich Arbeit nie lohnen, da sie im Gegensatz zu Ergänzungs- oder Sozialhilfeleistungen eben besteuert wird.

Ob die Eingliederung effektiv breit abgestützt gefördert oder einfach nur politisch gewinnbringend auf den Betroffenen rumgehackt wird, darf sich nun jeder selbst ausmalen.

Wie erfolgreich sind denn eigentlich die Eingliederungsmassnahmen der IV? – Es ist… kompliziert.

«IV zieht insgesamt positive Zwischenbilanz der beruflichen Eingliederung» war die BSV-Medienmitteilung vom 18. August 2014 übertitelt. «Hübsch» denkt man da. Der Zusatz «Entlastung durch IV-Revision 6a deutlich geringer als erwartet» ist dann zwar nicht mehr ganz so hübsch, aber nicht sonderlich überraschend. Die geplante Integration von 17’000 IV-Bezügern mit somatoformen oder psychischen Erkrankungen in den 1. Arbeitsmarkt galt sowieso als ziemlich ambitioniertes Unterfangen. Nichtsdestotrotz ist die IV-Sanierung laut BSV auf gutem Weg, denn «Innert zehn Jahren hat sich die Zahl der jährlichen Neurenten halbiert, seit acht Jahren sinkt die Zahl der laufenden Renten, während die IV von Jahr zu Jahr massiv mehr Eingliederungsmassnahmen durchführt.»

Meine Idee, die Eingliederungsmassnahmen (laut BSV) den laut IV-Stellenkonferenz (IVSK) «erfolgreich Eingegliederten» gegenüberzustellen, stiess im BSV allerdings nicht gerade auf Begeisterungsstürme*. Ich veröffentliche die Grafik hier trotzdem:

Eingliederung

Das ursprüngliche Diagramm des BSV zeigt die Entwicklung der Neurenten (blau) und der Personen in Eingliederungsmassnahmen (Grüntöne). Ich habe die «erfolgreichen Arbeitsvermittlungen laut IVSK» (rot) und den darin enthaltenden Anteil von Arbeitsplätzen beim gleichen Arbeitgeber (gelb – nur 2012, da die IVSK die Zahlen für andere Jahre nicht geben konnte/wollte) hinzugefügt.

*Kritikpunkte des BSV an dieser Darstellung sind u.a. folgende:

  1. Die von der IV-Stellen-Konferenz publizierten Zahlen sind ungenau, da sie u.a. nur eine Momenaufnahme wiedergeben. [Anmerkung der Bloggerin: Meine Anfrage an die IVSK, ob «Erfolgreich eingegliedert» heisse, dass bei Abschluss des jeweiligen Falles durch die IV-Stelle ein Arbeitsvertrag vorliege, wurde mit einem schwurbeligen «man erhebe die tatsächlichen Eingliederungen in den ersten Arbeitsmarkt» beantwortet. Beim BSV hingegen heisst es, «erfolgreich eingegliedert» sei, wer keine IV-Rente beziehe. Darf sich jetzt jeder selbst einen Reim drauf machen.]
  2. Die Eingliederungsmassnahmen (laut BSV) und die erfolgreichen Integrationen (laut IVSK) kann man nicht in eine direkte Beziehung zueinander setzen à la «2013 waren 52,7% der Integrationsmassnahmen erfolgreich» da z.B. jemand, der von Dezember 2011 bis Januar 2013 an einer beruflichen Massnahme teilnahm, während dreier Jahre in der Integrationsmassnahmen-Statistik erscheint, aber – falls die Integration erfolgreich ist – natürlich nur in einem Jahr (2013) als «Erfolg».

Warum veröffentliche ich den Vergleich trotzdem?

  1. Das BSV selbst nennt keine «Eingliederungserfolgszahlen» erweckt aber mit Formulierungen wie «Steigerung der beruflichen Eingliederung als Gegenstück zu sinkenden Neurentenzahlen» den Eindruck, eine hohe Zahl an «zugesprochenen Engliederungsmassnahmen» bedeutete gleichzeitig auch eine (ebenso) hohe Anzahl an geglückten und nachhaltigen Eingliederungen in den 1. Arbeitsmarkt. Wahrscheinlich besteht da durchaus eine Korrelation, nur gibt es eben vom BSV (noch) keine Daten, in welchem Umfang.
  2. Die IV-Stellen-Konferenz wiederum macht mit ihren «fast 18’000 erfolgreichen Integrationen» (2013) vor allem Werbung in eigener Sache, zeigt dabei aber wie gesagt nur eine Momentaufnahme, welche diverse Parameter (u.a. Nachhaltigkeit) ausblendet oder Details (z.B. dass es sich bei zwei Drittel der «erfolgreichen Integrationen» eigentlich um die Erhaltung eines Arbeitsplatzes im selben Unternehmen handelt und praktisch keine IV-Bezüger eingeliedert werden, sondern zum überwiegenden Teil Personen, die sich noch im Arbeitsprozess befinden) unter den Tisch fallen lässt, was allerdings…
  3. dem Arbeitgeberverband herzlich egal ist. Gutgelaunt und wenig präzise verkündet man am 27. August 2014: «Noch nie haben Arbeitgeber so viele beeinträchtigte Menschen im ersten Arbeitsmarkt beschäftigt. Laut Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) haben die Arbeitgeber allein 2013 fast 18’000 Menschen mit gesundheitlichen Problemen integriert.» Die Zahl stammt aber gar nicht vom BSV, sondern wie gezeigt von der IVSK. Das BSV benutzt diese Zahl nie (Gründe siehe oben). Es geht dem Arbeitgeberverband scheinbar nicht so sehr um die Realität, sondern genau wie BSV und IVSK v.a. um Werbung in eigener Sache.
  4. Auch wenn das obige Diagramm mit sehr viel Vorsicht zu geniessen ist, kann man als ungefähre Tendenz erkennen, dass die «erfolgreichen Eingliederungen» respektive «Arbeitsplatzerhaltungen» parallel mit den Frühinterventionen ansteigen. Frühinterventionen könnten also einen gewissen integrationsunterstützenden Effekt zu haben. Wobei man sich durchaus auch fragen kann, wieviele Arbeitsplätze auch ohne Intervention der IV erhalten geblieben wären.

Als (soweit ich weiss) einzige IV-Stelle hat die IV-Stelle Schwyz immerhin mal die «Nachhaltigkeit» von unterschiedlichen beruflichen Massnahmen untersucht. Dafür hat sie im August 2012 die Situation derjenigen 535 versicherten Person angeschaut, die in den Jahren 2007 bis 2010 eine berufliche Massnahme erhielten. Der Massstab war dabei sehr streng; nur wer auch einige Jahre nach Abschluss der Massnahme keine Rente bezieht, gilt als «erfolgreich eingegliedert». Allerdings bedeutet der Nichtbezug einer IV-Rente natürlich nicht automatisch eine erfolgreiche Eingliederung. Dessen ist man sich in Schwyz bewusst, weshalb voraussichtlich im November 2014 Zahlen dazu veröffentlicht werden sollen, wieviele der «Nichtberenteten» einige Jahre später Leistungen aus anderen Systemen der sozialen Sicherheit (ALV, Sozialhilfe) beziehen. (Dass dabei all jene aus der Statistik fallen werden, die von Ehepartner/Familie unterstützt werden (müssen) und ergo keinen Anspruch auf Sozialhilfe haben, ist dann nochmal ein eigenes Thema für sich).

Nichtsdestotrotz kann man auch aus der momentan vorliegenden Erhebung der IV-Stelle Schwyz gewisse Tendenzen ablesen: Der (ungefähre) durchschnittliche «Eingliederungsgserfolg» liegt bei 64,5%, wobei es grosse Unterschiede zwischen den einzelnen Massnahmen gibt: Am besten schneiden klassische Umschulungen (erhielten 193 Personen) mit einer Erfolgsquote von 83,4% ab, während die Integrationsmassnahmen (erhielten 23 Personen), die speziell auf psychisch Kranke zugeschnitten sind sein sollen nur 39,1% erreichen.

Die unterschiedlichen Darstellungen und Zahlen sind also alle mit Unsicherheiten und Mängeln behaftet und ich hätte wirklich gerne mehr als «ungefähre Tendenzen» dargestellt, aber das BSV vertröstet für genauere Daten auf die auf Ende 2015 vorgesehenen Zwischenevaluation bzw. die Schlussevaluation 2019 zur IV-Revision 6a. Warum man nicht schon vor Jahren angefangen hatte, Integrationserfolge schweizweit zu evaluieren…? – Es hat scheinbar niemanden interessiert. Es liegt offenbar im Interesse verschiedenster Kreise, die Bevölkerung darüber im Unklaren zu lassen.

Und warum auch die Behindertenorganisationen sich nie mit genügend Nachdruck um konkrete und aussagekräftige Zahlen zur Effektivität von Integrationsmassnahmen gekümmert haben? Offenbar hat man da Besseres zu tun. Vielleicht Nacktselfies in Büroräumen machen oder so.

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Erklärungs-Nachtrag 2. September 2014: Der Begriff «Nacktselfie» wird im obigen Beitrag als ironisch gefärbte Metapher für «Ausgiebiges mit sich selbst beschäftigen» verwendet. Siehe auch: Nabelschau

Sich wandelnde Strukturen

Am 20. Juni 2014 hielt Bundesrat Johann Schneider-Ammann eine Rede im KKL Luzern. Unter anderem sprach er über die wirtschaftlichen Folgen der Abstimmung zur Masseneinwanderung vom 9. Februar 2014:

Wir kommen nicht darum herum, uns wieder vermehrt aus dem eigenen Reservoir zu versorgen. Es gibt ein ungenutztes Potential. Ich denke da in erster Linie an die zahlreichen ausgezeichnet ausgebildeten Frauen. Durch gezielte Vereinbarkeitsmassnahmen muss man ihnen – und ihren Männern – ermöglichen, ihre Erwerbsarbeitszeit angemessen zu erhöhen. Ich denke aber auch an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich mit 65 nicht zur Ruhe setzen wollen. Auch dieses Potential ist besser zu nutzen. Hier sind in erster Linie die Unternehmen gefordert: je früher sie handeln, umso eher bleiben sie am Arbeitskräftemarkt und damit ganz generell am Markt. Wir müssen aber vor allem auch optimale Bedingungen schaffen, dass die Leute in der Arbeit bleiben.

Ich würde jetzt mal behaupten, es hätte nichts an Schneider-Ammanns Rede geändert, wenn der Bericht über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung, der am 27. Juni 2014 vom BFS  veröffentlicht wurde, schon früher vorgelegen hätte. Dass laut dem Bericht Menschen mit Behinderungen heute besser ausgebildet sind als vor fünf Jahren, aber deren Arbeitsmarktbeteiligung nach wie vor 17% tiefer liegt als bei Nichtbehinderten und in effektiven Zahlen ausgedrückt nur jede zweite Person mit starker Behinderung überhaupt eine Arbeitsstelle hat, hätte Schneider-Ammann (wenn denn er oder sein Redenschreiber sich dafür interessiert hätten) vermutlich auch nicht dazu gebracht,  auf das brachliegende Potential von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen hinzuweisen.

Weil… Menschen mit Behinderungen und «Potential»…? Wie meinen…? Behinderte sind doch diese… Zimmerpflanzen, die man – wenn’s denn halt unbedingt sein muss – irgendwo in eine stille Ecke, wo sie möglichst wenig stören, in die Möblierung hineinintegriert. Und die sich bitte auch gefälligst anzustrengen haben, möglichst «unbehindert» zu wirken sein. Währenddessen die Behinderungen «Frau» bzw. «Alter» mit «optimalen» Arbeitsbedingungen ausgeglichen werden sollen, auf dass Frauen und Ältere ihr wertvolles Potential möglichst «unbehindert» der Wirtschaft zur Verfügung stellen mögen.

Soweit die schöne Theorie jedenfalls. Bei jenen, die sie «unters Volk» bringen sollten hakt’s allerdings noch etwas, so machte Arbeitgeberdirektor Roland Müller Ende April die «innere Einstellung» der Frauen zur Berufsausübung für deren im Vergleich zu den Männern nach wie vor tieferen Löhne verantwortlich:

«Für gewisse Stellen müsse man bereit sein, höhere Anstrengungen auf sich zu nehmen, sagte Müller. Abklärungen hätten ergeben, dass sich eher Männer bereit erklärten, Arbeitszeiten weit über die regulären acht Stunden hinaus zu leisten, während Frauen vermehrt reguläre Arbeitszeiten und geordnete Arbeitsverhältnisse verlangten. Das sei ein wesentlicher Faktor für die Lohnunterschiede.»

Immerhin fügte Müller noch hinzu: «Somit sind es strukturelle Probleme, welche die Lohngleichheit zwischen Mann und Frau verhindern.» Dass er nicht «biologische» sondern «strukturelle» Gründe für die vermeintliche «Faulheit» der Frauen angab, kann man als geradezu «fortschrittlich» einstufen. So als Aussage eines privilegierten WHM (weisser heterosexueller Mann) über 50, der in seinem Leben vermutlich eher selten bis nie seine Kinder rechtzeitig aus der Kita abholen, zum Fussballtraining bringen, mit ihnen in Wartezimmern von Kinderärzten sitzen oder nach der Arbeit kurz vor Ladenschuss das Essen für die ganze Famile einkaufen und selbiges dann auch noch kochen musste.

Oder wie es die Politologin Michelle Beyeler einmal treffend formulierte: «Zu verdanken haben wir diese Situation einem Verständnis von Liberalismus bei dem der Mann von Selbstverantwortung spricht, damit aber eigentlich die Betreuungsdienstleistungen seiner abhängigen Ehefrau meint».

«Eigenverantwortung» ist ja ein Wort, dass im Zusammenhang mit der Invalidenversicherung auch gerne mal bemüht wird. Oder «mit zumutbarer Willensanstrengung überwindbar». Gesagt wird es in der Regel von gesundheitlich, beruflich und sozial privilegierten Menschen Männern, denen die herrschenden Strukturen es erlauben, ihre Arbeitskraft weitestgehend ungehindert auszuschöpfen.

Un«behindert» von schweren gesundheitlichen Beinträchtigungen, Care-Verpflichtungen und zugleich gut unterstützt von einem Heer meist weiblicher «fleissiger Bienchen» im Hintergrund (beispielsweise die Mutter, die dem Jungkarrieristen die Wäsche wäscht, später die Kinder hütet, und noch später wiederrum von der Ehefrau gepflegt wird) die sich darum kümmern, dass der betreffende Herr seine «Eigenverantwortung» (*Hüstel*) voll und ganz wahrnehmen kann.

Wie wenig diese Strukturen (und vor allem die zum grossen Teil unbezahlte Gratisarbeit auf der sie fussen) hintersinnt werden, zeigt die kürzlich auf Twitter geführte Konversation:

ivinfo: Wenn wegen der #mei Frauen vermehrt berufstätig sein sollen; wer macht dann die bisher unbezahlte Care-Arbeit? Hat @Avenir_Suisse eine Idee?

Avenir_Suisse: Wer die Care-Arbeit macht, ist ein privater Entscheid. Wichtig ist eine höhere Flexibilität zwischen Familie und Beruf

ivinfo: Wenn unbezahlte Arbeit plötzlich kostet (Krippen, Pflegeheime ect) ist das kein privates sondern auch polit.+wirtsch. Problem.

Eine liberale DENK-Fabrik sollte darauf schon eine ungefähre Antwort haben. Dass sie keine hat, zeigt wie wenig man(n) sich bewusst ist, wie sehr die eigene so sehr gepriesene «Leistungsfähigkeit» auf Strukturen basiert, die das optimale Ausschöpfen der eigenen Arbeitskraft vor allem für einen ganz bestimmten Typus Mensch Mann begünstigt.

Die Aussage von Arbeitgeberdirektor Müller, dass «Frauen sich eben weniger anstrengen mögen» hat – zurecht – lautstarke Proteste hervorgerufen. Diese Proteste hätte es vermutlich vor nicht allzulanger Zeit so noch nicht gegeben, da war «klar»: Wer als Frau beruflich erfolgreich sein will, hat gefälligst wie ein Mann zu sein; sprich: nicht schwanger zu werden und auch keine Betreuungsaufgaben für Kinder zu haben.

Mittlerweile wirbt aber beispielsweise eine grosse Versicherung als «moderne Arbeitgeberin» in einem aktuellen Werbespot explizit mit flexiblen Arbeitszeitmodellen für Väter. Weil man – natürlich – gemerkt hat, dass den Bedürfnissen der MitarbeiterInnen angepasste Strukturen deren Zufriedenheit und damit auch deren Leistungsfähigkeit verbessern.

Diese Entwicklung stimmt mich doch einigermassen zuversichtlich, dass man irgendwann auch noch erkennen wird, dass man Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht ums Verrecken an die «Norm» (so wie einst der nicht schwangerwerdenkönnende Mann die «Norm» war) anpassen muss, sondern vielmehr Strukturen geschaffen werden, in denen sie – ähnlich wie Frauen mit Betreuungsaufgaben (was früher einmal eine veritable «Behinderung» im Arbeitsleben darstellte) ihr Potential zur Geltung bringen können.

Und ich glaube auch, dass solche Veränderungen nicht nur Menschen mit gesundheitlichen Beinträchträchtigungen, sondern allen MitarbeiterInnen zugute kommen werden. So wie heute selbstverständlich nicht nur Frauen, sondern auch Männer von flexiblen Arbeitszeitmodellen profitieren. Widerstandlos wird das nicht zu haben sein, aber das entlarvende am Widerstand ist ja, dass sich immer jene am erbittersten gegen eine Veränderung wehren, deren eigene Privilegien dadurch ins Wanken geraten. Könnte ja noch jemand merken, dass die eigene Position nicht ausschliesslich dem so plakativ hochgehaltenen Leistungswillen zu verdanken ist, sondern auch durch strukturelle Vorteile begünstigt wurde. Das hört man im liberalen wer-will-der-kann-Universum natürlich nicht so gern, das macht schon etwas Bauchweh.

Tasse Pfefferminztee, meine Herren?

Aber… man hat’s doch versprochen!

Einige Journalisten aus dem liberalen Umfeld laufen aufgrund der kürzlichen Nationalratsbeschlüsse zur IV-Revision 6b gerade ein bisschen Amok.

Die Autoren hätten auch alle direkt beim Arbeitgeberverband copy & pasten können, der schreibt: Invalidenversicherung: Der Nationalrat verlässt den Sanierungspfad

Unisono wird beklagt, vor der Abstimmung über die Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der Invalidenversicherung im September 2009 hätte «man» – also das Parlament – «dem Volk» versprochen, bei Annahme der Zusatzfinanzierung würde während der Laufzeit ebendieser die 6. IV-Revision umgesetzt. Diese beinhalte Sparmassnahmen, die darauf abzielten, dass die IV-Rechnung nach Ende der Zusatzfinanzierung ausgeglichen sei.

Die Herren Rostetter/Feusi/Schoenenberger haben mich auf Twitter alle drei auf diesen Abstimmungstext hingewiesen, als ich zu bedenken gab, dass die Zusatzfinanzierung doch eigentlich das Versprechen für die Sparmassnahmen der 5. IV-Revision gewesen sei.

Die ursprüngliche Fassung der 5. IV-Revision enthielt nämlich sowohl Sparmassnahmen, wie auch eine Zusatzfinanzierung. Und zwar eine Zusatzfinanzierung, die den wirtschaftsnahen Kreisen wohl nur beim Gedanken daran noch heute die Tränen in die Augen treibt: Der Bundesrat schlug damals vor, die IV-Lohnbeiträge um 0,1 Prozentpunkte und die Mehrwertsteuer gleichzeitig um 0,8 Prozentpunkte anzuheben. Im Verlaufe der Debatte wurde auf Antrag der Wirtschaft von Mitte-rechts die Zusatzfinanzierung aus der Vorlage herausgenommen und auf «später» verschoben. Erstmal sollten die Sparmassnahmen umgesetzt werden. Mit der Zusatzfinanzierung hatte man es dann nicht mehr so eilig, zudem wurde sie im Laufe der Zeit immer mehr zurechtgestutzt. Die SVP legte bereits einen Tag nach der Abstimmung über die 5. IV-Revision einen Vorschlag zu einer ausgabenseitigen 6. IV-Revision vor, vorher würde man an eine Zusatzfinanzierung nicht mal denken. Aus der 6. IV-Revision wurden dann gar zwei: Die Benennungen 6a und 6b dürfte man wohl als reine Kosmetik bezeichnen.

Auf Druck der Wirtschaft wurde schliesslich auch der bereits festgelegte Abstimmungstermin zur Zusatzfinanzierung nocheinmal verschoben, ebenso der Zeitpunkt des Inkrafttretens («der Wirtschaft geht’s grad nicht so gut»). Die Schulden der Invalidenversicherung sind während all der verstrichenen Zeit natürlich fröhlich weitergestiegen, und der nun umso grössere Schuldenberg war eine noch bessere Begründung für noch radikalere Sparmassnahmen.

Man kann sich nun also trefflich darüber streiten, wer wann was verzögert oder versprochen hat. Im Prinzip ist das ja nun auch egal. Die IV soll saniert werden und die Wirtschaftsverbände werden mit Sicherheit dafür sorgen, dass die Ständeräte in der Differenzbereinigung nochmal etwas ziemlich an der Sparschraube drehen. Zudem ist es ja nur ein Splitting der Vorlage (wie damals bei der Zusatzfinanzierung… dauert vielleicht etwas länger, aber kommt schon noch). Die Empörten dürfen sich also alle mal wieder ein bisschen einkriegen.

Traurig ist  jedoch, dass offensichtlich keiner der obenerwähnten Journalisten auch nur einen einzigen Gedanken daran zu verschwenden scheint, geschweige denn jemals einen Artikel darüber schrieb, mit welchen Methoden denn eigentlich die Sparmassnahmen umgesetzt werden. Und mit welchen Auswirkungen auf Betroffene. Ich weiss schon; Krankheit und Behinderung sind gar keine sexy Themen. Sowas fasst man dann lieber nicht mal mit der Kneifzange an. Nüchterne Zahlen sind irgendwie knackiger. Man glaubt auch lieber blind den Erfolgsmeldungen des BSV, als sich mit unbequemen Wahrheiten auseinandersetzen. Und ein kleiner Seitenhieb auf die lästigsten aller Kostentreiber bei der IV, die psychisch Kranken, gibt einem IV-Artikel aus Sicht von Herrn Schoenenberger gerade den richtigen Schliff; sowas wie «IV-Rentner mit einer psychischen Behinderung können aber öffentliche Verkehrsmittel benutzen, sie brauchen kein Behindertentaxi» zum Beispiel. Zwar für’s Thema Reisekosten nicht nur völlig irrelevant (und zudem falsch: Natürlich gibt es psychische Krankheiten die zum Beispiel eine Begleitperson bedingen oder die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmittel verunmöglichen) aber es klang halt noch gut.

Bei all dem geht eins verloren: Hinter all den Zahlen stehen Menschen. Menschen, die sich ihre Krankheit oder Behinderung nicht ausgesucht haben. Die nicht das Glück haben, gesund zu sein. Die oftmals nicht nur unter ihrer Erkrankung oder Behinderung leiden, sondern auch darunter, ihre Begabungen und Fähigkeiten beruflich nicht (mehr) zum Tragen bringen zu können. Nicht, weil sie nicht wollen, sondern weil sie nicht können. Deren Realitäten aber in Ihren Zeitungen, meine Herren, nie aufgezeigt werden. Die nur als eines dargestellt werden: als Zahlen. Im Falle psychischer oder psychosomatischer Erkrankungen auch gerne als Simulanten. Behinderung findet – wenn überhaupt – in Ihren Publikationen doch vor allem in zwei Varianten statt: Der erfolgreiche Spitzensportler im Rollstuhl oder der in der Regel nicht besonders hoch qualifizierte und/oder geistig Behinderte als Vorzeigebeispiel einer erfolgreichen beruflichen Integration (Vorzugsweise illustriert mit einem Foto einer anspruchslosen manuellen Tätigkeit). Die IV-Bezüger, der ganze Rest also, sind genau das: «Restmenschen», leidige Kostenfaktoren. Denen man kein Gesicht und keine Stimme gibt, damit es umso leichter fällt, einen geharnischten Artikel darüber zu schreiben, warum jetzt himmelnochmal nicht noch mehr gespart wird bei diesen Restmenschen.

Sie machen es sich leicht. Meine Herren. Sehr leicht.

Und nein, das Argument, «Wir wollen doch nur, dass für die «wirklich Behinderten» genug Geld da ist» – ist nicht wahr. Und Sie wissen das. Alle. In den letzten Jahren ist es nämlich geradezu chic geworden, in IV-Spardebatten zu betonen, dass in der Schweiz niemand unter einer Brücke schlafen muss. Die Sozialhilfe als letztes Auffangnetz sei ja immerhin noch da. Das ist es, was die liberalen Kreise wollen. Dass die Restmenschen möglichst wenig kosten. Und dann – so sagte es jedenfalls der freisinnige Bundesrat Burkhalter – könne man die Lohnabzüge für die IV senken und sie um das Gleiche bei der AHV erhöhen.

Wer hier wen belügt oder um was betrügt ist also bei weitem nicht so klar, wie Sie das alle darstellen. Aber es fällt natürlich weniger auf, wenn man nur ein paar Behinderte belügt (Wenn ihr brav ja sagt zur 5. IV-Revision gibt’s als Zückerli auch eine schöne Zusatzfinanzierung und 3000 neue Arbeitsplätze für Behinderte (Grandios gescheitertes Projekt «Passerelle» des damaligen Nationalrates Otto Ineichen), und ja, natürlich engagieren sich die Arbeitgeber für die Eingliederung, oder auch: Klar diagnostizierbare psychische Erkankungen sind selbstverständlich nicht von Rentenstreichungen betroffen. Die Liste liesse sich nahezu endlos fortsetzen. Lesen wir von all den gebrochenen Versprechen an die Behinderten jemals irgendwas in der NZZ? Dem St. Galler Tagblatt? Der BaZ? Vielleicht auch mal etwas zur zweifelhaften Gutachterpraxis der Medas? Mit mindestens soviel Empörung gezuckert wie Ihre aktuellen Artikel?

Natürlich nicht. Das wäre ja Sand im Sparmassnahmenpropagandagetriebe.

PS: Das mag jetzt nach soviel Schelte möglicherweise etwas unglaubwürdig klingen, aber wo ich doch gerade mal die geschätze Aufmerksamkeit habe; Danke Herr Feusi, für Ihren Artikel zu den undurchsichtigen Subventionen an die Behindertenorganisationen. Leider sang ja das Parlament (mit löblicher Ausnahme der SVP) in der vergangenen Debatte ein mehrstimmiges Loblied auf die Behindertenorganisationen und verschonte sie von Kürzungen. Was zeigt, wofür die Behindertenorganisationen am allerbesten lobbyieren: für ihre urgeigensten Interessen – und nicht für diejenigen der Behinderten.

Der Arbeitgeberverband heuchelt Mitgefühl

Firmen mit mehr als 250 Angestellten sollen ein Prozent ihrer Arbeitsplätze für Behinderte reservieren müssen. Mit dieser Quote will die Sozialkommission des Nationalrats (SGK) dazu beitragen, dass möglichst viele IV-Bezüger wieder in den Arbeitsmarkt zurückfinden.

Ob der Nationalrat diesem Vorhaben zustimmen wird, ist allerdings fraglich, denn kaum wurde das Pressecommuniqué der SGK veröffentlicht, folgte aus Wirtschaftskreisen das obligate Aufjaulen. Allen voran der Schweizerische Arbeitgeberverband: «Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) lehnt die Einführung einer Quote dezidiert ab. Eine arbeitgeberbezogene Integra-tionsquote, kombiniert mit einem Bonus-/Malussystem, ist seiner Meinung nach nicht zielführend. Zwang und Quoten schaffen schlechte Voraussetzungen, um Handicapierte in eine für sie angenehme Arbeitsumgebung zu integrieren. Betroffene würden in Betrieben als «Quoten-Integrierte» geduldet und ausgegrenzt. Sie würden nicht als vollwertige Mitarbeitende in die Belegschaft aufgenommen.»

Es ist ja wirklich herzerweichend, wie sehr sich der Arbeitgeberverband vorder-gründig um die armen Behinderten sorgt. Seltsamerweise hatte man beim SAV bei der Zustimmung zu den IV Revisionen 5, 6a und 6b überhaupt keine Skrupel eben so dezidiert, wie man sich jetzt gegen eine Einführung von Quoten äussert, dem Ausschluss verschiedener Krankheitsbilder aus der IV sowie einer weiter verschäften Eingliederungspflicht (für die Betroffenen) zuzustimmen.

Die Betroffenheitsnummer wirkt in diesen Zusammenhang also reichlich unglaubwürdig. Um nicht zu sagen: kalkuliert geheuchelt. Herr Daum und seine Kollegen spekulieren einmal mehr ganz gezielt mit der Dummheit der Behinderten bzw. derjenigen, die es ja «nur gut meinen mit den Behinderten». Es fällt bei Aussagen wie «Betroffene würden in Betrieben als «Quoten-Integrierte» geduldet und ausgegrenzt. Sie würden nicht als vollwertige Mitarbeitende in die Belegschaft aufgenommen.» auch bestimmt niemandem auf, dass die vom Arbeitgeber vermittelte Haltung eventuell auch etwas damit zu tun haben könnte, wie Mitarbeitende mit Behinderung in einem Betrieb aufgenommen werden.

Zudem zieht möglicherweise der eine oder andere Behinderte es sogar vor, in einem Betrieb als Quotenbehinderter zu gelten, denn als IV-Betrüger Bezüger. Im Anbetracht der nicht zuletzt durch Wirtschaftskreise geschürten jahrelangen Verunglimpfung von Menschen die angeblich lieber vom Sozialstaat leben als zu arbeiten, wirkt es einfach nur lächerlich, wenn man nun so tut, als wolle man es den armen Behinderten ersparen als Quotenbehinderte zu gelten. Vom Sozial-schmarotzer zum Quotenbehinderten gälte ja zumindest als eine Art Karriere-sprung.

Bleibt auch die Frage; wenn man sich beim Arbeitgeberverband angeblich so sehr sorgt um das Wohlergehen der Behinderten – warum man dann bisher nicht genügend Massnahmen für eine verstärkte Eingliederung ergriffen hat, so dass eine Quote gar nicht erst notwendig wäre?

Bei den finanziellen Kürzungen auf Seiten der Behinderten war man immer ganz vorne dabei und hat einseitig die Verantwortung auf die Betroffenen abgeschoben. Und nun, wo es darum geht, auch als Arbeitgeber Verantwortung zu übernehmen, wird gross rumgeheult: «Mit Quoten und Ersatzabgaben würde zudem auf kaltem Weg eine Arbeitgebersteuer eingeführt und damit vom paritätischen Finanzierungsteil der IV abgewichen. Denn einerseits haben gewisse Arbeitgeber schon aufgrund ihrer Tätigkeit oder Betriebsgrösse nicht die Möglichkeit, Handicapierte zu integrieren – für sie wäre der Malus somit eine unausweichliche Steuer. Anderseits müssten die Arbeitgeber alleine für die Lösung eines Problems gerade stehen, welche nicht nur sie, sondern die ganze Gesellschaft betrifft.»

Ach, sobald man selbst Verantwortung übernehmen sollte, ist es auf einmal ein Problem der ganzen Gesellschaft? Haben wir doch bisher gelernt, dass es eigentlich nur das Problem der Betroffenen sei, weil sie einfach zu faul oder zu krank wären? Und es deshalb auch völlig in Ordnung wäre, ständig auf ihnen rumzuhaken und ihnen die Leistungen zu kürzen…?

«behindert = dumm» denkt Herr Daum

Wer sich mit der Schweizer Behindertenpolitik intensiver befasst, tut gut daran, sich eine dicke Haut zuzulegen, einen gewissen inneren Abstand zu bewahren und manche Dinge mit einer Prise Sarkasmus zu betrachten. Es gibt Momente, wo mir das alles nicht gelingt, und zwar wenn ich Kommentare wie diese hier (zur Androhung verschiedener Behindertenverbände gegen die IV-Revision 6b das Referendum zu ergreifen) lese:

«Das Referendum gefährde die Sanierung der Invalidenversicherung insgesamt» sagte Thomas Daum, Direktor des Arbeitgeberverbandes. «Diejenigen, die bereits jetzt eine «Totalopposition» ankündigten, müssten sich fragen, wie sie den Behinderten gegenüber auftreten würden, wenn die IV «gegen die Wand gefahren» werde.» (Quelle: Radio DRS)

Es ist nichtmal die dreiste Lüge (oder gar Drohung) selbst, die mich hierbei sprachlos macht. Es ist die an Überheblichkeit nicht zu überbietende Unverfrorenheit mit der der Lügende davon ausgeht, dass die «dummen Behinderten» nicht merken würden, wem sie es in Wirklichkeit zu «verdanken» haben, dass die IV immer mehr zu einer Scheinversicherung verkommt. (Auf das bloss niemand merkt, dass die Wirtschaftsverbände sich seit 15 Jahren gegen eine Erhöhung der IV-Lohn- und Arbeitgeber-Beiträge sperren).

Es ist die schiere Arroganz, mit welcher Daum sich für so unfassbar «clever» hält, dass er glaubt, es würde niemandem auffallen, wie er die Schuld elegant in fremde Schuhe schiebt und sich heimlich darauf freut, wie der Keil, den er so geschickt zwischen die Betroffenen und ihre Verbände zu treiben plante, langsam aber sicher seine Wirkung entfalten würde. Man macht sich doch nicht selbst die Hände schmutzig an einem Thema wie Behindertenpolitik – ich bitte Sie – einige Fäden geschickt gespannt, an den richtigen Enden gezogen, et voilà: Die Betroffenen und ihre Verbände zerfleischen sich gegenseitig. Und Daum und Konsorten schauen sich das ganze Massaker entspannt bei einem Glas Sekt Champagner von ihrem plüschbesetzen Logenplatz aus an.

Und woraus kann Daum sein Selbstvertrauen schöpfen? Weil es funktioniert. Mit der Trennung in «echte» und angeblich «falsche» Behinderte wurde das Terrain schon seit Jahren bestens vorbereitet. Und das zur grossen Freude der Drahtzieher (und zu meinem persönlichen grossen Erschrecken) auch unter kräftiger Mithilfe der Behinderten und ihren Organisationen. Denn wo der Vorwurf im Raume steht, das knappe Geld ginge an die Falschen, ist es auch für Behindertenorganisationen und Behinderte die einfachste Möglichkeit, die eigenen Pfründe zu retten, indem mit dem Finger auf andere Gruppen gezeigt wird, die – beispielsweise – keine herzerweichenden Infobroschüren mit Fotos von Kindern im Rollstuhl drucken können, weil Schmerzpatienten oder psychisch Kranke sich marketingtechnisch äusserst miserabel «verwerten» lassen. Da ist es dann schon befremdlich wenn manche Verbände, die für ihre eigene Klientel lautstark um «Solidarität» werben, diese für andere selbst nicht aufbringen mögen.

Praktisches Beispiel sehen wir jetzt aktuell bei der geplanten Demo in Bern. Da haben die einen oder anderen immer noch nicht verstanden, dass eine spärlich unterstütze und besuchte Demo (wo sie jetzt schon mal organisiert ist) eine wohltuende Bestätigung bei all jenen auslösen dürfte, die «die Behinderten» für eine Art dumme manipulierbare graue Masse halten, die sich sowieso nicht wehrt und auf deren Kosten weiterhin ganz trefflich gespart werden kann. Die nächsten Sparmassnahmen werden dann halt einfach auch diejenigen treffen, die heute noch denken, das ginge sie ja alles gar nichts an, sie würden ja schliesslich zu den «echten Behinderten» gehören. Oder jene, die denken, falls sie mal selbst krank oder behindert würden, dass sie ganz bestimmt nur eine Krankheit/Behinderung mit dem immer seltener zugestandenen IV-Echt-heitszertifikat bekommen.

Sie denken nach wie vor, es ginge bei der Aufteilung in «echte» und angeblich «falsche» Behinderte ernsthaft um «Betrugsbekämpfung»? Dann erklären Sie mir doch bitte mal, weshalb heute als «unrechtmässiger Bezüger einer IV-Rente» (aka «Betrüger») gilt, wer eben diese IV-Rente noch vor wenigen Jahren aufgrund einer durch Ärzte und IV anerkannten Erwerbsunfähigkeit völlig rechtmässig zugesprochen erhielt? Möglicherweise weil mangels genügend «echter» Betrüger der «Beweis» für die von verschiedenen Kreisen seit Jahren herbeigeredete «hohe Betrugsquote» nun mittels der gesetzlichen Umwandlung von rechtmässigen Bezügern in «Betrüger» erfolgen muss?

Die Lügenden verfügen über genügend Mittel und Wege ihre Lügen zu verschleiern und zu vertuschen. Und Sie rechnen mit der Dummheit derjenigen, die sich willig für Ihre Zwecke instrumentalisieren lassen. Es ist zu hoffen, dass sie sich diesmal gründlich verrechnet haben.

Ein Hoffnungsschimmer dazu findet sich in den Vernehmlassungsantworten verschiedener Behindertenverbände zur IV-Revision 6b, in denen der «verschleiernde Sprachgebrauch» des BSV massiv kritisiert wird, als exemplarisches Beispiel ein Auszug aus der Vernehmlassungsantwort des Zentrums für Selbstbestimmtes Leben, in der die Sprache des BSV treffend mit George Orwells Neusprech aus «1984» verglichen wird:

«Beim sorgfältigen Lesen der BSV Vorlagen der letzten Jahre fällt auf, dass das Amt sich offenbar immer mehr darauf spezialisiert, die für die Betroffenen schmerzlichen Einschnitte mittels „Neusprech“ als deren Gegenteil – als Wohltat – darzustellen. Rentenkürzungen werden als „Integrations-anzreize“ verkauft – obwohl klar ist, dass ein Bezüger die Rente nur für den Teil erhält, zu welchem er sogar nach den überaus strengen Kriterien der IV-Ärzte nicht erwerbsfähig ist. Die Verengung des Zugangs zur Rente wird als „Verstärkte Eingliederung“ verkauft, Kürzungen bei den Kinderrenten und den Reisekostenvergütungen als „Neuregelungen“ und – Gipfel der Unehrlichkeit – die Verweigerung von Ausbildungen als „Neugestaltung der beruflichen Integration“. Der massive Abbau der Versicherungsdeckung (bzw. die extrem hohe Zahl der verweigerten Leistungen) wird wahrheitswidrig als Erfolg der Integrations-bemühungen gepriesen. Die Absicht dahinter ist klar: die PolitikerInnen, die im Informationsüberfluss sowieso viele Dokumente nur quer, wenn überhaupt, lesen, sollen über die Konsequenzen ihrer Entscheide im Dunkeln gelassen werden, bzw. soll das Gewissen der Täter nicht mit der Verantwortung belastet werden. „Ignorance is bliss“ scheint die Informationsmaxime.» (Vernehmlassungsantwort des ZSL als PDF).

Dass die Politiker im Dunkeln gelassen werden (wollen) ist das eine, aber eine solche Sprache in einem offiziellen Dokument des Bundes zeugt schon von einer ganz miserablen Gesinnung gegenüber Menschen mit Behinderung.