You’re a little late to the party

Während der letzten Jahre habe ich immer wieder darüber geschrieben, warum man Menschen mit psychischen Krankheiten nicht mit Mülleimern vergleichen, Menschen mit Körperbehinderungen nicht als Schaufensterpuppen, Depressive nicht als Zombies und «Behinderte» ganz generell nicht ständig als Kinder (mit Trisomie 21) darstellen sollte.

Bei den aufgezählten Beispielen handelte es sich um «professionelle» Kommunikation(skampagnen) von Organisationen der sogenannten Behindertenhilfe. Die Organisationen waren über meine Artikel jeweils not amused, denn die «Fachleute» und die «preisgekrönten Werber» wissen schliesslich, was sie tun. Auf meine Kritik hat man – falls überhaupt – arrogant und herablassend (Gell, Pro Infirmis) reagiert.

Aber über die Kritik nachdenken? Nope. Warum auch. Herzige Kinder oder sonstwie bemitleidenswerte Kreaturen sind halt einfach gut für’s Retter-Image der Organisationen und infolgedessen auch für deren Spendeneinnahmen. Menschen mit Behinderung als selbstbestimmte, kompetente Erwachsene abbilden? Äh, wie meinen…?

Selbst das eidgenössische Büro für Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (EBGB) hat 2014 die gesamten Werbematerialien seines Schwerpunktprogramms zum Thema «Partizipation» (Motto «Wir haben auch ein Wort mitzureden!») ausschliesslich mit Fotos von Kindern und Jugendlichen bebildert. Ich schrieb dazu:

Man stelle sich mal vor, auf dem Tagungsprogramm, den Postern und Postkarten wären auch Abbildungen von Menschen mit Behinderung jenseits des Jugendalters zu sehen, Erwachsene in individueller Kleidung statt im einheitlichen Jugendlager-Shirt! Womöglich auch welche im Businesskostüm oder Anzug! Und die wollen mitreden? Und vielleicht sogar mehr nur «ein Wort», wie es das Motto vorgibt?
Scary.

Anfang 2017 hat das EBGB ein neues Schwerpunktthema lanciert. Es heisst «Gleichstellung und Arbeit». Der ebenfalls anfangs 2017 erschienene Bericht zur Entwicklung der Behindertenpolitik des EDI legt den Schwerpunkt auch auf die Arbeitsthematik:

Bei der inhaltlichen Vertiefung steht in einer ersten Phase die Förderung der Gleichstellung im Bereich der Arbeit im Vordergrund. Bei diesem Thema besteht nach übereinstimmender Einschätzung der grösste Handlungsbedarf; zugleich bietet die Abstimmung mit der Weiterentwicklung der Invalidenversicherung und der für 2017 vorgesehenen Konferenz zur Förderung der Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen einen optimalen Rahmen zu einer umfassenden Förderung der Gleichstellung in der Arbeit.

Und nicht nur, aber natürlich auch deshalb, sollten – so der Bericht – Kommunikationsstrategien verstärkt auf Kompetenzorientierung ausgerichtet werden:

Kommunikationsaktivitäten, welche behindertenpolitische Anliegen vermitteln, sollen vermehrt dazu benutzt werden, eine positive Wahrnehmung von Menschen mit Behinderungen zu fördern. (…) Weiter soll auch in geplanten Kommunikationsmassnahmen des Bundes darauf geachtet werden, dass defizitorientierte Bilder vermieden werden. Die Wirkung kann verstärkt werden, wenn auch die Behindertenorganisationen in ihren über den Bund finanzierten Informations- und Sensibilisierungskampagnen ebenfalls darauf bedacht sind, ein kompetenzorientiertes Bild von Menschen mit Behinderungen zu vermitteln.

Darüber dass Kompentenzorientierung für eine bessere berufliche Integration von Menschen mit Behinderung fundamental wichtig ist habe ich immer und immer wieder geschrieben. Und zwar bereits 2012:

Ich habe ein klitzekleines Problem mit der aktuellen Arbeitgeber-Umgarnungsaktion der Invalidenversicherung. «Behinderte bzw. IV-Bezüger einstellen» klingt in meinen Ohren nämlich immer irgendwie wie: «Wir haben jetzt einen Hund (oder ein paar Zimmerpflanzen) in unserer Firma, das ist gut für Betriebsklima».

(…) Aber eine Behinderung alleine ist keine Qualifikation. Trotzdem zielen die ganzen Arbeitgeber-Umgarnungsaktionen der IV aber genau auf diese Zimmerpflanzen-Analogie ab. Ganz nach dem Motto: Gibt es nicht irgendeine kleine Nische, wo ihr die Zimmerpflanze reinstellen könnt?

Und:

Wäre dieses ganze Affentheater um die Eingliederungen ernst gemeint, würde man die einzugliedernden IV-Bezüger als zukünftige Arbeitnehmer behandeln und nicht wie die letzten Deppen. Denn Arbeitgeber suchen keine «Behinderten», sie suchen qualifizierte, zuverlässige Mitarbeiter. Eine Einstellung muss sich für sie lohnen. Es schafft auch niemand extra Arbeitsplätze einfach so, «weil er sich ein bisschen sozial fühlt». In einem Unternehmen fällt ein gewisses Volumen an Arbeit an und dafür werden Mitarbeitende gesucht, die diese Arbeit gut ausführen können. Alles andere ist Sozialromantik.

Nach all den Zimmerpflanzen, Mülleimern, Zombies und Kinderbilder der letzten Jahre kommt man nun also im EDI zum Schluss, dass «(…) auch Behindertenorganisationen in ihren über den Bund finanzierten Informations- und Sensibilisierungskampagnen darauf bedacht sein sollten, ein kompetenzorientiertes Bild von Menschen mit Behinderungen zu vermitteln».

Die Fachleute bei den Organisationen werden sich (zusammen mit den preisgekrönten Werbern) dazu bestimmt was hübsches einfallen lassen. Vielleicht eine Inszenierung von Kindern mit Trisomie 21 als Ärzte in einer TV-Serie namens «Euses Spital». So als gehaltvoller Diskussionsbeitrag zum Fachkäftemangel.

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Weiterführend:

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What is the meaning of the phrase «late to the party»?
If you are «late to the party» it means that you have only recently learned of something that others already have known for some time.

Das Dilemma bei der Darstellung und Offenlegung psychischer Krankheit

Die Bebilderung von Zeitungsartikeln oder Fernsehberichten zum Thema «psychische Krankheit» ist nicht ganz einfach. Um die Andersartigkeit von Menschen mit einer psychischen Erkrankung zu betonen, werden manchmal Szenebilder aus Psychothrillern oder gruselige Behandlungsmethoden aus der frühen Psychiatriegeschichte zur Illustration benutzt. Bei Medienberichten über Betroffene müssen diese zu ihrem Schutz meist anonymisiert werden. Ein Pseudonym und eine Abbildung oder ein Interview bei dem das Gesicht nicht erkennbar ist, hebt aber die Stigmatisierung durch die Krankheit noch deutlicher hervor. Ein ähnliches Dilemma erleben Arbeitnehmende mit psychischen Erkrankungen. Erzählen sie dem Arbeitgeber offen von ihrer Erkrankung, müssen sie fürchten, dass sie entlassen bzw. gar nicht erst eingestellt werden.

Im Oktober erschien in der NZZ ein Interview mit dem Harvard-Forscher Steven Hyman. Er spricht darin über psychiatrische Diagnostik und Behandlungsmethoden und plädiert für mehr Ehrlichkeit über die Grenzen der Psychiatrie. Es geht dabei explizit um den aktuellen Stand der Forschung und nicht um die Geschichte der Psychiatrie. Trotzdem illustrierte die NZZ den Artikel mit einer Fotografie aus den 1950er Jahren, welche eine Psychiatriepatientin in einer Zwangsjacke zeigt. Eine Methode, die heute in Schweizer Psychiatrien i.d.R. nicht mehr gebräuchlich ist.

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Die Sendung 10vor10 ermöglichte vor zwei Monaten mit einer vierteiligen Serie Einblicke in den heutigen Alltag der psychiatrischen Universitätsklinik Zürich (PUK). 10vor10 zeigte gleich zum Einstieg eine Zwangseinweisung (jeder vierte Patient kommt unfreiwillig ins «Burghölzli» ), berichtete aber auch über Therapieformen wie Musik-, Bewegungs- oder Hundetherapie, sowie die oft nicht einfache Arbeit der Behandelnden.

Zwar werden auch die Hintergrundgeschichten der gezeigten PatientInnen erzählt, als Menschen bleiben sie allerdings unscharf – und das im direkten Wortsinn: Aus verständlichen Gründen werden ihre Gesichter unkenntlich gemacht, ihre Namen nicht genannt und ihre Stimmen teilweise verzerrt. Folgende zwei Szenenbilder zeigen die frappanten visuellen Unterschiede in der Darstellung zwischen PatientInnen und Betreuenden.
Anonyme PatientInnen:

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Pflegefachperson mit Bild und Name und natürlich – Beruf:

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10vor10 im Burghölzli: Teil 1 | Teil 2 | Teil 3 | Teil 4

Es ist klar, dass man jemanden in einer Ausnahmesituation wie einer Zwangseinweisung oder mit akuten Symptomen einer Psychose nicht erkennbar am Fernsehen zeigt. Es ist auch nachvollziehbar, dass beispielsweise eine portraitierte schwer depressive Patientin, die vor ihrer Erkrankung selbst in einem Pflegeberuf gearbeitet hat, nicht erkannt werden möchte. Gleichzeitig führt die Anonymisierung dazu, dass der Zuschauer, die Zuschauerin nicht den Menschen, sondern vor allem die Krankheit sieht und zudem das Gefühl vermittelt bekommt, dass eine psychische Erkrankung versteckt werden muss. Handelte es sich um eine Doku-Serie über Krebs- Herz- oder Lungenpatienten, würden diese vermutlich ganz selbstverständlich mit Gesicht und Namen gezeigt.

Indem man über psychiatrische Patienten zwar berichtet, sie aber nicht so zeigt, wie man andere Patienten zeigen würde, wird ihre Stigmatisierung noch verstärkt. Trotzdem soll und muss man sie schützen. Denn eine bekannte (auch überstandene) psychische Erkrankung ist oft ein schwerwiegendes Hindernis bei der Stellensuche. Die IV-Stelle Zürich hat diese Problematik vor zwei Jahren in einem Kurz-Clip treffend auf den Punkt gebracht:

Bestätigt wird dieses Dilemma auch durch Untersuchungen des Psychologen Niklas Baer von der Fachstelle Psychiatrische Rehabilitation der Psychiatrie Baselland. Die meisten Arbeitgeber wären froh, wenn sie bei Auffälligkeiten (z.B. wiederholten Kurzabsenzen, Leistungsschwierigkeiten u.s.w.) vom betreffenden Mitarbeiter – oder dem behandelnden Arzt – darüber informiert würden, dass sich dahinter eine psychische Problematik verbirgt. Denn nur so können sie ihre erkrankten Mitarbeitenden adäquat unterstützen (beispielsweise mit einer vorübergehenden Anpassung der Arbeitszeit und/oder der Aufgaben).

Zugleich sagen aber fast 60% der Arbeitgeber/Führungskräfte, dass sie Stellenbewerber mit psychischen Problemen gar nicht erst einstellen würden.

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Ganze Präsentation «Umgang mit psychisch auffälligen Mitarbeitenden – Probleme und Lösungsansätze» von Niklas Baer. (Ergänzung 6. Mai 2017: Studie, aus der die Zahlen stammen.)

Die Lage der Betroffenen ist verzwickt. So lange es irgendwie möglich ist, setzen die meisten alles daran, ihre Krankheit zu verstecken. Ganz speziell dann, wenn sie trotz und mit psychischer Erkrankung beruflich erfolgreich sind. Aus diesem Grund gibt es – anders als bei Menschen mit Körperbehinderungen – auch kaum Medienberichte à la «Erfolgreiche Unternehmerin trotz Schizophrenie». Das heisst auch, dass junge Menschen, die neu erkranken, keine öffentlichen Vorbilder haben, die ihnen vorleben, dass trotz einer psychischen Erkrankung vielfältige Lebenswege möglich sind.

Vor einem Jahr rief Agile ParlamentarierInnen mit unsichtbaren Behinderungen dazu auf, «ihre eigene Betroffenheit als Menschen mit Behinderungen offen zu legen. Dies mit Blick auf eine stärkere Vertretung der Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen im neu gewählten Parlament.» Die Angesprochenen sollten sich doch bitte bei Agile melden.

Agile hätte auch gleich schreiben können: «Bitte melden Sie sich bei uns, damit wir Sie für unsere Zwecke benutzen können». So wie man das eben so macht im Behindertenbereich, wo Betroffene vor allem als Postergirls und -boys benutzt werden, die «dem höheren Zweck dienen» sollen. Ob sich jemand outet, ist aber eine sehr persönliche Entscheidung, die sorgfältig überlegt und geplant sein will. Und die sich in der heutigen Zeit, wo man alles googeln kann, nie mehr rückgängig machen lässt. Eine Behindertenorganisation, die zu einem Outing als Mittel zu ihrem Zweck auffordert, hat etwas ganz Grundlegendes bei der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen nicht verstanden.

Bloss weil jemand eine Behinderung/chronische Krankheit hat, verpflichtet ihn oder sie überhaupt gar nichts dazu, dies offenzulegen (und damit reale persönliche Nachteile zu riskieren), weil das «der Sache der vereinigten Behinderten» dienen würde. Ein Outing ist zuallererst einmal die Sache der betroffenen Person. Für sie muss es stimmen. Wenn sie damit anderen Betroffenen hilft, ist das grossartig. Aber verlangen kann und darf man das von niemandem.

Die ProtagonistInnen des kürzlich in verschiedenen Schweizer (Alternativ-)Kinos gezeigten Films «GLEICH UND ANDERS – Wenn die Psyche uns fordert» haben sich zur Offenheit entschlossen. Sie erzählen ihre Geschichten. Sie zeigen ihr Gesicht. Sie haben Namen und Stimmen. Berufe, Beziehungen und Hobbies. Und sie geben einen direkten Einblick in die Herausforderungen, die sich ihnen rund um das Thema Arbeit stellen. Sie äussern sich sehr persönlich und authentisch zu ihren Abstürzen und Erfolgen, zu ihren unterschiedlichen Erfahrungen mit Arbeitgebern, Ärzten und Sozialinstitutionen. Auf der Seite zum Film kann man sich diverse Clips ansehen. Beispielsweise die Portraits der einzelnen ProtagontistInnen.

Der einzige Wermutstropfen ist, dass sich den Film vermutlich vor allem ein sowieso schon mit der Thematik vertrautes Publikum angesehen hat. Ein bisschen mehr nicht stigmatisierende Präsenz von Betroffenen in den Mainstream-Medien wäre wünschenswert. Aber wie oben ausgeführt: Es ist kompliziert.

Yo, ihr Hipster… und privilegierten Feuilletonisten. Betroffene verteidigen ihre Interessen. Wie ihr auch. Gewöhnt euch dran.

Die Werber der deutschen Agentur Jung von Matt (Die Schweizer «Filiale» von JvM konzipiert seit einigen Jahren die Spots für Pro Infirmis) veröffentlichten im April einen Werbespot für den Fremdsprachendienst Arenalingua. Im Video wollen Bankräuber nach ihrem Coup die Flucht antreten. Da es sich um ein englisches Original handelt, werden deutsche Untertitel eingeblendet. Die Bankräuber stolpern allerdings auf der Flucht über die kastenförmigen Untertitel, da diese als reale Objekte in den Film eingebaut werden. Die Botschaft des Spots: Untertitel zerstören Filme. Lernt Englisch!

Der deutsche Inklusions-Aktivist Raúl Krauthausen kommentierte dies auf Twitter mit:

Und die gehörlose Julia Probst twitterte:

Probst und Krauthausen haben auf Twitter zusammen fast 70’000 Follower. Statt Begeisterung für ihre «kreative» Idee ernteten die Werber von JvM einen heftigen Shitstorm. Über diesen Shitstorm schreibt Simon Urban in seinem Artikel «Ein Volk der Beleidigten» am 31.7.2016 in der Zeit:

Noch schlimmer wird es, wenn die Beleidigten nicht mal gemeint wurden, aber trotzdem beleidigt sind, weil sie zwanghaft alles auf sich beziehen. Machen wir uns nichts vor: pedantische Inklusionsaktivisten, die einen Werbespot kritisieren, der ihre politische Agenda nicht mal streift, sind mehr als nur die Vorboten einer völlig mutierten Empörungskultur. Sie sind der nörgelnde Beweis dafür, dass es bereits fünf vor zwölf ist.

Wenn wir unsere liberale Normalität und unsere nahezu uneingeschränkte Kunstfreiheit langfristig erhalten wollen, müssen wir endlich zu der Einsicht kommen, dass sich hinter überbordenden Shitstorms und permanent „verletzten Gefühlen“ keine menschlichen Tragödien verbergen, die es zu bedauern gilt.

(…) Falls wir also in zehn Jahren in einem Land leben wollen, in dem man als Sexist gilt, wenn man bei einer Kellnerin in einer Cocktailbar einen Sex on the Beach bestellt, dann sollten wir unbedingt so weitermachen.Wenn wir der Ansicht sind, dass individuelle Unzufriedenheit immer schon der Preis für die Freiheit aller war, dann müssen wir die Auswüchse des Beleidigtseins von erdoğanhafter Qualität viel konsequenter zurückweisen als bisher.

Urbans Artikel ist einer von gefühlt hunderten in den letzten Jahren, in denen i.d.R. gutsituierte, weisse, heterosexuelle Männer Minderheiten darüber belehren, dass sie sich gefälligst nicht so wehleidig anstellen sollen. Darauf aufmerksam zu machen, dass Untertitel weder überflüssig noch «uncool» sondern für Gehörlose sehr wichtig sind, ist «gefühlsduseliges Gejammer», während die Befürchtung eines weissen heterosexuellen Mannes, dass er in Zukunft möglicherweise keinen Sex on the Beach mehr bestellen kann, ohne als Sexist zu gelten, ein echtes Problem darstellt.

Während der WHM wild um sich schlägt, merkt er gar nicht, wie sehr er selbst seine eigenen subjektiven Befindlichkeiten zelebriert.

Was Urban (und all seinen Mitstreitern im Geiste) so unangenehm ist, ist nämlich, dass das «Gejammer» der vemeintlichen «Randgruppen» die naturgegebene (sprich durch den WHM definierte und dominierte) Ordnung in Frage stellt. Jetzt kommen da tatsächlich Menschen mit Behinderung und wagen es, den Hipstern einer Werbeagentur zu sagen, dass sie so gar nicht hip sind?

Vor nicht allzulanger Zeit, war «der Behinderte» der Dorftrottel, und wurde wie Weltwocheautor Phillip Gut das in einem Artikel romantisch verklärt darstellte, von allen «Walterli» genannt. «Walterli» war froh, wenn man ihm ab und zu «einen Fünfliber in die Hand drückte» und zettelte keine Shitstorms im Internet an. Menschen wie «Walterli» konnte man sich entspannt haushoch überlegen fühlen. Genausowenig musste man sich damit auseinandersetzen, was all die «Minderwertigen» (Schwuchteln! Neger! Möngis! Weibsbilder!) denken (Können die überhaupt denken?).

Die Idee, dass die Sichtweisen sogenannter Randgruppen (also alles was vom WHM abweicht) gleichberechtigt neben derjenigen der WHM stehen und man miteinander ausdiskutiert, nach welchen Regeln das gemeinsame Zusammenleben ausgestaltet wird, scheint jedoch auch für den NZZ-Feuilletonchef René Scheu heute noch eine komplett absurde Vorstellung zu sein.

Scheu schwurbelt sich in seinem Artikel «Diskriminierung und Viktimisierung: Der neue Opferautoritarismus» (NZZ, 12.8.16) mithilfe von privilegierten ausschliesslich männlichen Kronzeugen (Anthropologen, Philosophen, vor 200 Jahre lebender französischer Adliger) eine Weltsicht zurecht, laut der «der Wettbewerb um den Status des Meistdiskriminierten den gesellschaftlichen Diskurs beherrsche».

Scheu behauptet, dass es in einer (laut Scheu) «egalitär-inklusiven» Gesellschaft wie der unsrigen (wer ist «uns»?) keine «echten» Diskriminierten mehr gäbe, sondern nur noch Heulsusen. Als Beleg dafür zitiert er (neben den adligen französischen Denkern) den 86-jährigen (weissen heterosexuellen) Schauspieler Clint Eastwood, der (mehr Männlichkeitsklischee geht nicht) als Western- und Actionheld bekannt wurde, zu Beginn des Artikels mit:

Die Leute beschuldigen einander, Rassisten zu sein. Als ich ein Kind war, hat man all diese Dinge nicht rassistisch genannt.»

und zum Ende das Artikels:

«Mich quält der Gedanke an all die Arschlöcher, die sich beklagen. Ich sah Leute, denen es wirklich mies ging.» Eastwood spricht als guter alter Individualist à la Tocqueville, seine Botschaft ist uramerikanisch: Hört auf zu jammern – und macht das Beste aus eurem privilegierten Leben.

Man fragt sich: Glaubt Scheu wirklich, dass er als dunkelhäutige Muslimin mit Behinderung heute NZZ-Feuilletonchefin wäre? Oder wissen er und seine liberalen Mitstreiter, dass sie ihre berufliche und gesellschaftliche Stellung selbstverständlich nicht nur ihrem Können und ihrer Leistung zu verdanken haben, sondern auch gewissen völlig unverdienten Privilegien (Geschlecht, Hautfarbe ect.)? Und schreiben sie deshalb so vehement und unermüdlich davon, dass «Diskriminierung nicht existiert», um von ihren eigenen Privilegien abzulenken und sie weiter aufrecht erhalten zu können?

Es ist nämlich beispielsweise ein sehr grosses Privileg, seine eigene Weltsicht als «Wahrheit» in der NZZ kundtun zu dürfen. Allerdings haben Journalisten heute nicht mehr das selbe Welterklärungsmonopol wie «in den guten alten Zeiten». Heute kann ja jeder Schwule oder Behinderte (und dann auch noch die Frauen!) was ins Internet schreiben und zuweilen wird das dann sogar beachtet. Da kann man(n) schon etwas griesgrämig werden.

Zum Thema:
Christiane Link: Debattenkultur: Wenn Randgruppen nicht mehr am Rand stehen 
Marlies Hübner: «Der intellektuelle, privilegierte Mensch hat einen neuen Feind: Die Minderheit, die sich gegen Diskriminierung wehrt und gleichberechtigte Teilhabe am Leben fordert. Gleichberechtigte Teilhabe! Das muss man sich mal vorstellen! (…)» 

ÄrztIn werden trotz psychischer Beeinträchtigung? Die SVP meint: Das geht gar nicht! – Populistisch-diskriminierende «Argumente» gegen den Nachteilsausgleich

Am 23. Juni 2016 hat die SVP ihre Vernehmlassungsanwort zur abschliessenden Inkraftsetzung der Änderungen des Medizinalberufegesetzes (MedBG) veröffentlicht. Die wählerstärkste Partei der Schweiz hat offensichtlich ein Problem mit dem neuen Artikel 12 in der Prüfungsverordnung:

Art. 12a Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderungen

1 Menschen mit Behinderungen können bei der MEBEKO, Ressort Ausbildung, ein Gesuch um Nachteilsausgleich stellen. Die MEBEKO legt in ihren Richtlinien nach Artikel 5a Buchstabe b die Details des Gesuchsverfahrens fest.

2 Die MEBEKO, Ressort Ausbildung, bestimmt auf Vorschlag der Prüfungskommission diejenigen Anpassungsmassnahmen, die zum Ausgleich des behinderungsbedingten Nachteils geeignet sind. Die Anpassungsmassnahmen dürfen keine Herabsetzung der Prüfungsanforderungen darstellen und müssen sich mit verhältnismässigem Aufwand realisieren lassen.

Und zwar ein ziemlich grosses Problem (Hervorhebungen durch die Bloggerin):

Erstens ist aus unserer Sicht in Art. 12a der Begriff der Behinderung zu weit gefasst. Der Artikel sollte dahingehend präzisiert werden, dass nur Menschen mit körperlichen Behinderungen ein Gesuch um Nachteilsausgleich stellen können. Menschen mit geistigen oder psychisch/seelischen Beeinträchtigungen, wie etwa einer Konzentrationsstörung oder einer Lese-Rechtschreibschwäche, sollten von solchen Ausgleichsmassnahmen ausgenommen werden. Dies deshalb, weil sich hier sehr viel schwieriger feststellen lässt, ob es sich um eine Behinderung oder einfach um verminderte geistige Leistungsfähigkeit handelt. Würde die Möglichkeit eines Nachteilsausgleichs von der Art der Behinderung entkoppelt, bestünde die Gefahr, dass vermehrt Personen davon profitieren, die für den angestrebten Medizinalberuf schlicht nicht geeignet sind. Es gilt hier nämlich zu beachten, dass die Ausübung der im MedBG geregelten Berufe allesamt hohe Anforderungen an die intellektuellen Kapazitäten der ausübenden Personen stellen. Dabei ist es in der Praxis dann bei weitem nicht immer möglich, wie in einer Prüfungssituation Kompensationsmassnahmen zu treffen. Ein Chirurg, der eine mehrstündige Operation durchführen muss, kann sich nicht auf ein Aufmerksamkeitsdefizit berufen und deshalb die Operation einfach verlängern. Ebenso wenig kann eine Leseschwäche als Vorwand gelten, wieso ein Arzt keine Fachartikel lesen muss, obwohl das zur beruflichen Weiterbildung unabdingbar wäre.

Ich zitiere einfach nochmal aus dem Art 12a:

Die Anpassungsmassnahmen dürfen keine Herabsetzung der Prüfungsanforderungen darstellen.

Also alles klar – oder? Dann vielleicht noch Folgendes aus dem seit 2004 gültigen BehiG, Art 2:

1 In diesem Gesetz bedeutet Mensch mit Behinderungen (Behinderte, Behinderter) eine Person, der es eine voraussichtlich dauernde körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigung erschwert oder verunmöglicht, alltägliche Verrichtungen vorzunehmen, soziale Kontakte zu pflegen, sich fortzubewegen, sich aus- und fortzubilden oder eine Erwerbstätigkeit auszuüben.

2 Eine Benachteiligung liegt vor, wenn Behinderte rechtlich oder tatsächlich anders als nicht Behinderte behandelt und dabei ohne sachliche Rechtfertigung schlechter gestellt werden als diese, oder wenn eine unterschiedliche Behandlung fehlt, die zur tatsächlichen Gleichstellung Behinderter und nicht Behinderter notwendig ist.

(…)

5 Eine Benachteiligung bei der Inanspruchnahme von Aus- und Weiterbildung liegt insbesondere vor, wenn:

a. die Verwendung behindertenspezifischer Hilfsmittel oder der Beizug notwendiger persönlicher Assistenz erschwert werden;
b. die Dauer und Ausgestaltung des Bildungsangebots sowie Prüfungen den spezifischen Bedürfnissen Behinderter nicht angepasst sind.

Angesichts der klaren Gesetzeslage könnte man nun süffisant anmerken, dass die Autoren der Vernehmlassungsanwort der SVP offensichtlich selbst unter einer ähm… «Leseschwäche» leiden. Aber man weiss bei der SVP natürlich ganz genau, worum es beim Nachteilsausgleich geht. Was man aber noch viel besser weiss, ist, dass sich das Thema hervorragend eignet, um – einmmalmehr – bei denjenigen Wählern zu punkten, deren «verminderte geistige Leistungsfähigkeit» ihnen tatsächlich eine akademische Karriere verwehrt. Und dem Wählerklientel der SVP mit akademischem Hintergrund kann man weismachen, dass ihre mühsam errungenen Titel weniger wert seien, wenn sie bald jeder «Behindi» mittels «Nachteilsausgleich» erringen könnte. Das gute alte rechtspopulistische «DIE nehmen euch was weg/bekommen Vorteile, obwohl es DENEN nicht zusteht» funktioniert halt auf allen Ebenen.

Und das Thema greift die SVP natürlich nicht einfach aus der Luft. Bereits vor einem Jahr titelte die Aargauer Zeitung reisserisch: Leichtere Prüfungen bei Behinderung: Wer hat Anspruch, wer nicht? und das, obwohl die befragte Expertin im Interview deutlich sagt:

Der Nachteilsausgleich ist für die Betroffenen nie eine Erleichterung. Er ist der Ausgleich einer Benachteiligung.

Und:

Zudem gilt es zu beachten: Der NTA schraubt die Lernziele nicht hinunter. Er bringt nur Anpassungen bei den formellen Rahmenbedingungen, zum Beispiel mit einen Zeitzuschlag. Nur dank eines NTA wird niemand die Lehrabschlussprüfung bestehen. Da muss man schon auch noch tüchtig lernen – das gilt für Behinderte und für Nichtbehinderte.

Der selbe Journalist, der das Interview durchgeführt hat, fragt dann in seinem zugehörigen Kommentar trotzdem dummdämlich:

Ist es richtig, ein Kind mit Hilfsmitteln durch eine Prüfung und in eine Schule zu boxen, wo es vielleicht einfach nicht hingehört? Schliesslich gibt es im (Berufs-)Leben draussen auch keinen NTA.

Auch die NZZ titelt am 7.4.2016: Nachteilsausgleiche an Zürcher Kantonsschulen: Benachteiligt oder zu wenig intelligent?

«Es handelt sich nach wie vor um Einzelfälle», sagt Daniel Kunz, der an der Kantonsschule Zürich Nord seit Jahren für das Thema zuständig ist. Von den rund 2000 Schülerinnen und Schülern haben derzeit 43 eine sogenannte «Vereinbarung über Massnahmen zum Nachteilsausgleich». Über die Hälfte, 27 Personen, leiden an einer Dyslexie (Legasthenie, Lese-Rechtschreib-Schwäche). Weiter gibt es 4 Personen mit einer Autismusspektrum-Störung, ebenfalls 4 mit einer Hörbehinderung, 2 mit einer Sehbehinderung und jeweils eine Person mit ADHS, Dyskalkulie, Muskelschwäche, sozialer Phobie, einer starken körperlichen Behinderung (im Rollstuhl) und einen Stotterer. «Diese Jugendlichen sind alles andere als dumm», sagt Kunz.

Die betroffenen Jugendlichen sind «alles andere als dumm» aber trotzdem titelt die NZZ: «Benachteiligt oder zu wenig intelligent?»

Gewissen Kreisen wäre es aus kleinkarierten egoistischen Motiven offensichtlich lieber, man liesse die Jugendlichen (egal auf welcher Ausbildungsstufe) aufgrund ihrer Behinderung überhaupt keinen Abschluss machen und stecke sie dann in die «Behindertenversicherung». Da gehören die ja schliesslich hin. Ach nein, ich vergass, Arbeitgeberverband und Gewerbeverband forderten in ihren Vernehmlassungsantworten zur 7. IV-Revision, dass «an Personen unter 30 Jahren keine Renten mehr gesprochen werden sollten».

Was ist denn da die Message an die betroffenen Jugendlichen?

Keine IV-Rente! Integriert euch! Und dann: Nachteilsausgleich? Geht’s noch? Mit so einer Behinderung habt ihr im Berufsleben eh keine Chance!

Vielleicht könnte man sich mal entscheiden, was man eigentlich will?

Endlos auf Jugendlichen mit Beeinträchtigungen herumhacken können, um daraus politisches Kapital zu schlagen?

Ja, das dachte ich mir.

Weiterführend:
FAQ Nachteilsausgleich
hindernisfreie-hochschule.ch

Die jungen IV-BezügerInnen – Welche psychischen Erkrankungen haben die eigentlich? (Teil 1)

Seit 2002 konnte die Zahl der IV-Neurenten von 28’000 (davon psychisch bedingt: 11’000) auf aktuell 13’500 (psychisch: 5’500) halbiert werden. Vermutlich stehen diese Zahlen in einem gewissen Zusammenhang damit, dass die IV-Stellen im vergangenen Jahr 12’000 Versicherte dabei unterstützten, ihre/eine Stelle trotz Krankheit/Behinderung im selben Unternehmen zu behalten und weitere 7000, eine neue Anstellung zu finden.

Interessanterweise ist es aber scheinbar komplett irrelevant, den Anteil psychisch Erkrankter bei den erfolgreichen Arbeitsplatzerhaltungen/Integrationen zu erheben (und zu publizieren), wohingegen deren «hoher Anteil» bei den IV-BezügerInnen (die Kosten!) regelmässig explizit hervorgehoben wird.

Ebenso regelmässig ist seit einigen Jahren in den Medien zu lesen, dass (im Gegensatz zu den restlichem Neurenten) die Zahl der Neurenten bei den 18 bis 24-jährigen nicht gesenkt werden konnte (sie liegt seit 2001 gleichbleibend zwischen 1600 und 2000) und dass unglaubliche zwei Drittel dieser JungrentnerInnen an psychischen Krankheiten leiden würden.

Der damalige RAD-Arzt Oskar Bänziger und die Psychologin Barbara Gölz erregten 2012 mit ihrer e-MBA-Masterarbeit Aufsehen, in der sie suggerierten, ein Grossteil dieser «psychischen» Jungrentner hätten die «Modediagnose» ADHS und behaupteten:

Überdies erscheint der Weg in eine Rente aufgrund eines diagnostizierten Gesundheitsschadens vielen jungen Erwachsenen als einfachere Variante, Einkommen zu generieren als über einen regulären Berufseinstieg.

Sind nun diese «zwei Drittel» (effektiv rund 60%, 2014) Jungrentner mit psychischen Krankheiten tatsächlich mehrheitlich «bequeme» Jugendliche mit fragwürdigen «Modediagnosen»?

Die sogenannten «Gebrechenscodes» der IV können nur ein sehr (sehr) ungenaues Bild über die effektive gesundheitliche Situation der jungen IV-BezügerInnen liefern. Zum einen deshalb, weil für die Zuteilung zu einem Code jeweils nur eine einzige Diagnose erfasst wird und die Gebrechenscode-Kategorien zuweilen sagen wir mal «kreativ» gestaltet sind. Beispielhaft sei dies am Code 649 aufgezeigt. 2014 wurde laut den IV-Daten fast die Hälfte der Neurenten aus psychischen Gründen zwischen 18 und 24 Jahren aufgrund des IV-Codes 649 zugesprochen.

Dieser Code figuriert unter der übergeordneten Kategorie «Psychosen, Neurosen und Persönlichkeitsstörungen» und der genaue Beschrieb lautet:

Übrige geistige und charakterliche Störungen (einschliesslich Sprachentwicklungsstörungen), Oligophrenie (Debilität, Imbezillität, Idiotie) – siehe unter XXI

Offenbar wird das «Siehe unter XXI » (Das wären die Codes 501; Down Syndrom, und 502; Oligophrenie – Idiotie, Imbezillität, Debilität) bei den IV-Stellen nicht als «Kategorisieren Sie DIESE Behinderungen doch bitte unter den entsprechenden Gebrechenscodes ein» verstanden, sondern als: «Das passt hier schon»

Bei der detaillierten Analyse der Dossiers im Rahmen der BSV-Studie «Profile von jungen IV-Neurentenbeziehenden mit psychischen Krankheiten» stellten die Forschenden nämlich fest, dass bei 50% der unter 649 codierten Versicherten (und auch bei rund 12% aller anderen unter «psychischen» Gebrechenscodes Kategorisierten) eine Intelligenzminderung vorliegt. Sie schreiben:

In Bezug auf die Diagnose einer Minderintelligenz ist daran zu erinnern, dass diese Diagnose erst bei einem Intelligenzquotienten von unter 70 gestellt werden kann.

Das ist eine sehr charmante Umschreibung von «Es handelt sich hierbei definitionsgemäss um Versicherte mit einer geistigen Behinderung». Und eine ebensolche haben in der untersuchten Stichprobe ein Viertel aller 18 bis 29-jährigen «psychischen» NeurentnerInnen. Da Versicherte mit einer geistigen Behinderung tendenziell sehr jung berentet werden, liegt deren Anteil bei den 18 bis 21-Jährigen mit angeblich «psychischen Erkrankungen» gar bei 40%.

Das heisst nicht, dass diese IV-BezügerInnen nicht zusätzlich eine oder mehrere psychische Störungen haben können (Menschen mit einer geistigen Behinderung haben effektiv ein stark erhöhtes Risiko psychisch zu erkranken). Nur ist eine Intelligenzminderung eben (vor allen anderen Störungen) i.d.R. rentenrelevant. Das BSV schrieb dazu im «Kreisschreiben über Invalidität und Hilflosigkeit in der Invalidenversicherung (KSIH)» 2015:

Eine Intelligenzminderung (Oligophrenie, Imbezillität, Idiotie, Demenz) ist in jedem Fall mittels geeigneter Testbatterien zu quantifizieren. Bei einem Intelligenzquotient von unter 70 ist in der Regel von einer verminderten Arbeitsfähigkeit auszugehen.

Im aktuellen Kreisschreiben (2016) steht das zwar nicht mehr, aber die Chancen, trotz geistiger Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt ohne IV-Rente bestehen zu können, dürften sich seit dem letzten Jahr nicht schlagartig verbessert haben.

Hätte 20 Minuten zur Illustration der Jungrentner vielleicht doch treffender Fotos von Jugendlichen mit einer geistigen Behinderung verwenden sollen.

Zu all den fälschlicherweise unter «psychisch» codierten Versicherten mit Minderintelligenz kommen nämlich bei den 18 bis 24-jährigen Neurentnern noch 180 vermutlich korrekt unter «Down Syndrom» bzw. anderen geistigen Behinderungen (Codes 501, 502, 403) einkategorisierte Fälle dazu. Und auch der häufigste körperliche Gebrechenscode bei den 18 bis 24-Jährigen (Cerebralparese, 180 Versicherte) geht in schweren (also IV-relevanten) Fällen oft mit einer zusätzlichen geistigen Behinderung einher (Zahlen 2014).

Die «Behinderte sterben aus!» rufenden PID-Gegner seien an dieser Stelle also beruhigt: Die IV-Daten sagen was anderes. Und die Neurenten aufgrund von Trisomie 21 nehmen sogar leicht zu.

Mehr zur BSV-Studie «Profile von jungen IV-Neurentenbeziehenden mit psychischen Krankheiten» im nächsten Artikel.

Unterschiedliche Bilder junger IV-BezügerInnen

Anfang 2014 konstatierte der OECD-Länderbericht Schweiz zum Thema psychische Gesundheit und Beschäftigung bei verschiedenen Akteuren (Invalidenversicherung, Arbeitgeber, Psychiatrische Versorgungssysteme, Schulen, ect.) Handlungsbedarf, um psychische Krankheiten früher zu erkennen, die Betroffenen zu unterstützen und so deren Invalidisierung zu vermeiden. Der Fokus der Medien lag bei der Berichterstattung dann aber vor allem auf den «falschen finanziellen Anreizen» für junge IV-BezügerInnen. «20 Minuten» titelte beispielsweise «IV-Rente lohnt sich mehr als Arbeit»Unterstrichen wurde die Aussage im Titel mit einem Bild feiernder Jugendlicher:
20minbotellon

Eine Beschwerde beim Presserat, welche diese Darstellung als «diskriminierend» beklagte, wurde abgewiesen. Als «Argument» diente die Verteidigung der Tamedia:

Das verwendete Bild wolle in gewissem Masse provozieren, indem es auf die «Nullbockjugend» hinweise, die lieber feiere als arbeite. Dieses Bild sei aufgrund des Titels, dass eine IV-Rente sich mehr lohne als Arbeit, ausgewählt worden. Eine diskriminierende Aussage gegenüber psychisch kranken IV-Rentnern könne «20 Minuten» nicht vorgeworfen werden.

Der Presserat setzte dann noch obendrauf: «Da sich dieses Bild nicht auf psychisch kranke IV-Rentner bezieht, kann Ziffer 8 (Diskriminierung) der «Erklärung» gar nicht zur Anwendung kommen.»

Jede/r 20 Minuten-LeserIn hat sich damals natürlich gleich gedacht: Das Bild stellt eine eigenständige gesellschaftskritische Aussage zur «Nullbockjugend» dar und illustriert nicht etwa das Thema des Artikels (psychisch kranke Jugendliche). Weil Bilder in Zeitungen haben ja ganz grundsätzlich nie etwas mit dem Inhalt des jeweiligen Artikels zu tun. Weiss doch jeder!

Es wäre sehr interessant, zu erfahren, wie der Presserat entschieden hätte, wenn ein Artikel mit der Überschrift «IV-Rente lohnt sich mehr als Arbeit» mit einem der folgenden Fotos illustriert worden wäre (Bildquelle: laviva.ch – Laviva veranstaltet an verschiedenen Orten in der Schweiz regelmässig Partys für Menschen mit Behinderung):
Lavivabernjuni2015lavivarolli

Allerdings würde es wohl keiner Zeitungsredaktion je einfallen, solche Bilder von jungen Menschen mit einer (sichtbaren) geistigen oder körperlichen Behinderung unter der Überschrift der «sich lohnenden IV-Rente» zu zeigen und damit zu implizieren, dass die Betroffenen – auf Kosten der Allgemeinheit – «lieber feiern statt zu arbeiten». Die Empörung der entsprechenden Organisiationen wäre garantiert. Und die des Volkes Internetmobs auch.

Das mediale Bild, welches (mit tatkräftiger Unterstützung der entsprechenden Organisationen im Hintergrund) von Menschen vor allem mit geistiger Behinderung gezeichnet wird, ist nämlich das der Arbeitssamen (z.B. üsi Badi/üse Zoo) und Ausbildungswilligen (z.B. Simons Weg). Die Betroffenen wurden auch medienwirksam an die vorderste Front gestellt, als im September 2011 die Petition «Berufsbildung für alle» mit über 100’000 Unterschriften der Bundeskanzlei übergeben wurde:

Petition

Bildquelle: procap.ch

Die Petition wandte sich gegen das «herzlose» BSV, welches ein zweites Ausbildungsjahr für beeinträchtigte Jugendliche im geschützten Rahmen nur noch dann bewilligen wollte, wenn Aussicht darauf besteht, dass die Betroffenen danach im ersten Arbeitsmarkt tätig sein und ein zumindest rentenreduzierendes Einkommen generieren können (In einer geschützten Werkstätte ist es praktisch unmöglich, ein rentenbeeinflussendes Einkommen zu erzielen).

Unterschriftensammlung sowie die Übergabe der Petitionsbögen waren so herzerwärmend inszeniert (auch die Tagesschau berichtete), dass niemand auf die bösartige Idee kam, nachzufragen, wie hoch denn die Eingliederungschancen in den ersten Arbeitsmarkt nach einer Ausbildung im geschützten Rahmen ganz generell sind (sehr tief), was so ein Ausbildungsjahr eigentlich kostet (ca. 100’000.-) und wieviel durch die Massnahme gespart werden soll (50 Mio/Jahr – because: defizitäre Invalidenversicherung, wir erinnern uns…?).

Auch Nationalrat Christian Lohr spricht in seinem entsprechenden parlamentarischen Postulat (rechtliche Prüfung der neuen IV-Praxis) nicht von Zahlen, sondern von

Jugendlichen, die stärker beeinträchtigt sind und keine Chancen für einen Eintritt in den ersten Arbeitsmarkt haben. Es geht also konkret um junge Menschen, die bereit sind, trotz ihrer Beeinträchtigung Arbeit zu leisten und sich in unsere Gesellschaft einzubringen.

Die überwältigende Mehrheit des Parlaments (inkl. SVP) war so hingerissen von den «jungen arbeitswilligen Menschen», (oder vom Lobbying von Insieme, Procap und Cerebral) dass sie dem Postulat von Lohr, sowie demjenigen von CVP-NR Christine Bulliard-Marbach (Mitglied des Zentralvorstandes von Insieme) zum selben Thema letzten Sommer gegen den Willen des Bundesrats zustimmte. Einzig FDP und Grünliberale machten wohl eine nüchterne Kosten/Nutzen-Analyse (Defizitäre Invalidenversicherung; wir erinnern uns) und stimmten dagegen. Das war dann immerhin parteipolitisch konsequent. Bei SVP und einigen Vertretern der CVP würde man gerne nachfragen: Hat der übliche pawlowsche Reflex (Fehlanreize! Sparen!) versagt, weil der Ausdruck «Junge IV-BezügerInnen» nicht fiel? Weil man nämlich nur bei den (bösen) IV-Bezügern spart, aber doch nicht bei (guten) netten Behinderten (man ist ja schliesslich kein Unmensch!)?

Denn bei diesen «jungen Menschen» handelt es sich natürlich auch um (zukünftige) IV-BezügerInnen. Zur Erinnerung – (siehe oben) das sind die, für die sich Arbeiten nicht lohnt, wegen der zu hohen IV-Rente. Denen muss man eigentlich nur die IV-Rente kürzen, dann erhöht sich wegen der «Anreize» deren Arbeits(markt)fähigkeit und sie können im ersten Arbeitsmarkt genug verdienen.

Ach so, das sind andere jungen IV-BezügerInnen. Die mit den Geburtsgebrechen können ja nichts für ihre Behinderung.

(…???)

Bevor sich jemand ärgert: es geht mir hier explizit nicht darum, stark beeinträchtigten Jugendlichen das Recht auf eine längere Ausbildung abzusprechen. Ich möchte nur die komplett unterschiedliche Darstellung und Wahrnehmung von jungen Menschen mit verschiedenen Beeinträchtigungen aufzeigen. Diese kommt nämlich nicht von ungefähr, sondern ist auch eine direkte Folge davon, dass beispielsweise die Elternvereinigung geistig behinderter Kinder Insieme (BSV-Beitrag: 11 Mio/Jahr) eine (vorbildlich!) professionelle (und sehr politische) Öffentlichkeitsarbeit betreibt. Von der Pro… wie hiess die gleich nochmal…?  ah ja… Pro Mente Sana (BSV-Beitrag: 2 Mio/Jahr) hingegegen hat man in Sachen Ausbildung/berufliche Integration von Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen in den letzten Jahren öffentlich so rein gar nichts gehört. Lobbying (und wieviel Geld dafür zur Verfügung steht) hat eben Einfluss auf die öffentliche Wahrnehmung, Berichterstattung und Politik. Fehlendes Lobbying genauso.

Zum Thema «Wahrnehmung» noch ein Comic von erzählmirnix, den die Urheberin gemeinsam mit der Mutter eines Kindes mit Down-Syndrom konzipiert hat:

down

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Raúl Krauthausen: «Die Arbeit ist nicht umsonst»

Der deutsche Inklusions-Aktivist Raúl Krauthausen hat vor einiger Zeit einen sehr wichtigen Artikel geschrieben, den ich hier vollständig wiedergeben darf (Danke!).

Im Sozial-/Behindertenbereich Tätige dürfen sich und ihren KollegInnen den Text gerne laut im Büro vorlesen. Mehrmals.

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Menschen mit Behinderungen werden oft gebeten sich auf Podien und Diskussionen zu beteiligen, Projekte und Forschungsprojekte zu unterstützen oder ihre Geschichte zu erzählen. Aber nur selten möchte jemand dafür auch bezahlen. Warum eigentlich?

Manchmal stelle ich mir Veranstalter vor, wie sie eine Diskussion oder Vortragsreihe planen. An dem Runden Tisch sitzen dann Menschen, die es bestimmt nur gut meinen und dann beschließen:

Wir brauchen noch mindestens einen Vortrag von einer Minderheit. Jemand der aus der Lebenswelt von Menschen mit Migrationsgeschichte, über seine Homosexualität oder körperliche oder psychische Behinderung berichtet.

Alle sind sich schnell einig, ja das brauchen wir. Bis auf den Budget-Planer:

Wir haben aber kein Geld mehr für einen zusätzlichen Vortrag. Vielleicht macht es Der-/Diejenige auch ohne Entlohnung. Sie oder er kann ja vor großem Publikum seine Geschichte erzählen. Das ist ja auch Werbung für ihn/sie. Er/Sie kann ja auch jemanden mitbringen. Wir können ihm/ihr anbieten die Kosten für Anreise und Unterkunft zu übernehmen.

Den ersten Teil von so einem (ausgedachtem) Gespräch kenne ich nicht, aber den letzten Teil “Leider können wir nichts bezahlen” habe ich schon oft gehört. In dem Moment muss ich mir immer auf die Zunge beissen, vor allem wenn es keine kleinen Vereine sind, die vielleicht wirklich kein Geld haben, sondern große Unternehmen/Organisationen. Dabei ist es doch ein Wert, den ich auf der Veranstaltung vermitteln soll. Es sind Erfahrungen, die geteilt werden und Ratschläge, die gegeben werden, die man auch nur durch ständige Arbeit erlernt. Zudem kann man in der Vortragszeit auch keiner anderen Arbeit nachgehen und muss sich frei nehmen. Da sind die Übernahme der Reise- und Unterkunftskosten ja wohl das Mindeste was ich erwarten kann.

Eine Geste der Inklusion. Nicht!

Und schlimmer noch: Manch einer denkt, es wäre eine Geste der Inklusion, dass sie einen Menschen mit Behinderung einladen. Es wird dann gedacht, dass eben dieser Mensch dankbar für die Möglichkeit ist, dass er etwas vor größerem Publikum sagen darf. Es wird erwartet, dass ganz nebenbei – und natürlich für kaum oder keine Gegenleistung – eine große Zuhörerschaft unterrichtet wird.

Der amerikanische Behindertenrechtler Lawrence Carter-Long sagte dazu:

Wenn du den Wert einer Kompetenz wertschätzt, dann ist der beste Weg es zu zeigen, dafür zu zahlen. Die Welt zu verändern sollte nicht zur Armut führen. Ich bin weder ein gemeinnütziger Verein, noch eine andere nichtstaatiche Organisation. Und das heißt? Wenn du mich wertschätzen möchtest, dann bezahle mich. Wenn du das nicht tust, dann zeigst du deutlich was dir unsere Community wert ist.

Man ist nicht gleich undankbar, nur wenn man nicht immer für umsonst arbeiten möchte. Es geht hier auch nicht darum, reich zu werden. Für Wohltätigkeitsorganisationen oder Schulen, kann man auch mal ohne Bezahlung arbeiten. Aber, wenn neben dem alltäglichen Vollzeitjob eine private oder öffentliche Organisation einen Vortrag hören möchte, dann gehört es einfach dazu, dafür entlohnt zu werden. Gleiches gilt für Publikationen. Möchte eine Organisation, dass für sie geschrieben wird, dann sollte das nicht für umsonst geschehen. Genauso darf man für genutzte Blogeinträge mindestens einen Backlink erwarten.

Professionalität und Aktivismus

Auf der anderen Seite muss man für die Bezahlung auch arbeiten und dann bewegt man sich im Aktivismus auf einem schmalen Grat. Möchte man für seine Arbeit bezahlt werden, dann sollte es nicht nur ein lamentieren über die eigenen Erfahrungen sein, sondern es müssen ganz professionell Diskussionen und Vorträge vorbereitet werden, die einen echten Mehrwert für den Zuhörer bieten. Professionalität und Aktivismus sind dann keine Antipole mehr, sondern zwei Seiten einer Medaille.

Die Aktivistin Jax Jacki Brown empfindet ähnlich:

Es gibt die Annahme, dass Menschen mit Behinderungen nicht viel zu tun haben und, dass wir dankbar für jede Möglichkeit sein sollten, anderen von unseren Belangen zu erzählen. Und auch, wenn ich dankbar dafür bin und meine Aufklärungsarbeit sehr ernst nehme, so nimmt es sehr viel Zeit und Geld in Anspruch.

Natürlich ist es wichtig, dass es Menschen gibt, die andere Menschen aufklären, um Veränderungen und Verbesserungen zu ermöglichen. Aber diese Experten und Berater verdienen einen Ausgleich und ich hoffe, dass sich in den nächsten Planungstreffen zu einer Veranstaltung die Organisatoren einig sind, dass auch der Refernent oder Referentin von einer Minderheit bezahlt werden muss. Denn Inklusion bedeutet auch: gleiche Bezahlung für die gleiche Leistung.

Liebe Pro Infirmis, wir müssen über Eure Darstellung von Menschen mit Behinderung reden. [Mal wieder…]

Am 16. März 2015 habe ich unter dem Titel «Jöh, Behinderte!» ausführlich beschrieben, warum ich es leicht suboptimal finde, wenn das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) seine Werbemittel (ausschliesslich) mit Kinderfotos bebildert.
Am 12. April 2015 beendete ich einen Blogbeitrag mit folgendem Abschnitt:

Solange allerdings Organisationen wie die Pro Infirmis ihre Facebookauftritte mit Kindern bebildern (die ganz offensichtlich zu bevormunden sind) wird sich am Bild in den Köpfen auch nichts ändern:

Facebook-Header von Pro Infirmis im Februar 2015:
pi_feb

Facebook-Header von Pro Infirmis im März 2015:
pi_maerz

Zufälligerweise hat dann Pro Infirmis wenige Tage später folgendes FB-Headerbild eingestellt:

16April15

Und einen Monat später diesen Aufruf veröffentlicht:
Aufruf

Darauf folgten einige Header, die persönliche Geschichten erzählten (leider habe ich bei den ersten beiden Bildern von den zugehörigen Texten keine Sreenshots gemacht).

Anfang Juni:
3juni15

Ende Juni (Julia Della Rossa, Angelman-Syndrom)
24juni15

Anfang Juli
2Juli15

Geschichte:
paartext

Mitte Juli
9juli15

Geschichte:
uwehaucktext

Diese Bilder und Geschichten haben viel Lebensnähe ausgestrahlt. Aber es ist natürlich aufwendig, Betroffene zu finden, die abgebildet werden möchten und ihre Geschichte erzählen mögen. Vermutlich aus diesem Grund sahen die Headerbilder seit Ende Juli 2015 leider wieder so aus:
19juli15

August:
12aug15

September:
4sept15

Oktober:
19okt15

Und aktuell (Januar 2016):
2jan16

Anonyme Agenturbilder ohne persönliche Geschichte und vor allem mal wieder hauptsächlich das stereotype «herzige Down-Syndrom-Kind».

Es ist allerdings bei Bild-Agenturen tatsächlich auch nicht ganz einfach, unterschiedliche, lebensnahe und nicht stereotype Bilder von Menschen mit Behinderungen zu finden. Ein besonderes Ärgernis sind die von Christiane Link so treffend beschriebenen «Hübschen Menschen in hässlichen Rollstühlen». Die (unbehinderten) Models werden dafür meist in alte Krankenhausrollstühle gesetzt und die Bilder wirken dann auch dementsprechend «unnatürlich». Link schreibt:

Die Bilder wirken so, wie sich viele Menschen das Leben im Rollstuhl vorstellen: ungelenker Kasten, der einen behindert. Aber das ist schon lange nicht mehr so. Rollstühle werden individuell angepasst, zumindest bei jungen Leuten, sind wendig und leicht.

Die Frage die sich hier stellt, wäre dann einfach: Kann es sich eine so grosse Organisation wie die Pro Infirmis nicht leisten, einfach mal eine Fotografin quer durch die Schweiz zu schicken, die Bilder von realen Menschen mit Behinderungen in ganz verschiedenen Situationen macht? Beispielsweise beim Sport (Rollstuhlbasketball, Elektrorollstuhl-Hockey, Segeln) oder in der ganz normalen Freizeit und auch – Arbeitswelt. Und nein, nicht (nur) in den Werkstätten.

Solche Bilder (inkl. zugehörge Geschichten) dürfte man als Behindertenorganisation doch sowieso immer wieder und nicht nur für die Facebookseite brauchen. Die Fotografin Flavia Trachsel (selbst Rollstuhlfahrerin) hat zum Beispiel schöne Portraits für den Frauen-Bericht des EBGB gemacht. Unterer anderem dieses hier von Anja Reichenbach:
anjareichenbach

(Das EBGB kann es also schon, wenn es will – bzw. wenn jemand externer den Finger draufhält…)

Wunderbar lebensnahe Fotos zum Thema Inklusion macht auch der deutsche Fotograf Andi Weiland. Beispielsweise dieses hier von der Bloggerin Laura Gehlhaar und ihrem Mann:
laurag

Es gibt sie also, die anderen Bilder jenseits der stereotypen «herzige-Down-Syndrom-Kinder-Ästhetik.» Und als grösste Behindertenorganisation der Schweiz hätte man eine Verantwortung, die möglichst vielfältige Darstellung von Menschen mit Behinderungen aktiv zu fördern (Z.B. Fotoaufträge an mit dem Begriff «Inklusion» vertraute FotografInnen zu vergeben. Und zwar völlig selbstverständlich und unabhängig von grossen protzigen Kampagnen). Zur Abwechslung einfach mal selbst konsequent positives Vorbild sein, statt «milde Gaben» im Namen der «armen Behinderten» einfordern. Wie wär’s, Pro Infirmis?

Über 50% der IV-BezügerInnen leben mit einer unsichtbaren Beeinträchtigung – Helferorganisationen und Gesellschaft sollten das endlich realisieren

Die im letzten Artikel publizierten anonymen Anschuldigungen («Tritt im Fernsehen auf, ohne Probleme!») gegenüber einer IV-Bezügerin mit einer unsichtbaren Beeinträchtigung, zeigen einmal mehr, wie sehr die stereotype Darstellung vom kindlichen, «hilflosen Behinderten» durch Behindertenorganisationen (oder auch das EBGB) das Bild von Behinderung in der Öffentlichkeit prägt. Solche Bilder tragen dazu bei, dass Menschen mit einer sicht- oder fassbaren Behinderung eher wenig zugetraut wird («ein Blinder kann doch nicht Staatsrat werden») während Menschen mit einer unsichtbaren Beeinträchtigung unterstellt wird, scheininvalide gar nicht beeinträchtigt sein zu können und in der Folge auch kein Anrecht auf (finanzielle) Unterstützung zu haben.

Weder die Behindertenorganisationen noch die breite Öffentlichkeit haben bisher realisiert, was es bedeutet, dass mittlerweile über die Hälfte der IV-BezügerInnen mit einer unsichtbaren Beeinträchtigung leben. Alleine 45% der IV-BezügerInnen haben eine psychische Erkrankung, dazu kommen körperliche Behinderungen, die man nicht auf den ersten Blick sieht (z.B. Herzerkrankungen, Hirnverletzung, Tumore, diverse chronische körperliche Erkrankungen ect.). Die Geburtsbehinderungen machen 13% aus und nur ungefähr ein Prozent (2500) aller IV-Bezüger lebt mit dem oft plakativ für die Illustration von «Behinderung» benutzten Down Syndrom.

In der Schweiz leben also rund 100’000 (in Worten: hunderttausend) Menschen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung eine IV-Rente beziehen (müssen). Die Invalidenversicherung kann allerdings nicht einmal genau darüber Auskunft geben, wie die Verteilung nach Diagnosen aussieht. Es gibt zwar ungefähre Kategorien wie z.B. «Schizophrenie» (16’000) oder «Übrige Psychosen (9’000), aber die 2009 vom BSV veröffentlichte Studie «Dossieranalyse der Invalidisierungen aus psychischen Gründen» konstatierte, dass in der berüchtigten Kraut-und-Rüben-Kategorie 646 (Psychogene oder milieureaktive Störungen) Betroffene mit der Diagnose Schizophrenie ebenso vertreten sind, wie solche mit Persönlichkeitsstörungen, Depressionen, posttraumatischen Belastungsstörungen, somatformen Schmerzstörungen und weiteren (allesamt sehr wohl klar diagnostizierbaren) psychischen Störungen.

Nichtsdestotrotz wurden die 60’000 IV-Bezüger der Kategorie 646 in der Öffentlichtkeit und vor allem der Politik unter dem Titel «Unklare Beschwerdebilder» gehandelt. In einer Motion forderte z.B. FDP Nationalrat und Arzt(!) Ignazio Cassis 2009, dass bei den (angeblich) schwer definierbaren psychischen Störungen (die er mit der Kategorie 646 gleichsetzt) «eine IV-Rente grundsätzlich nicht ausgesprochen wird».

Diese 60’000 angeblich «nicht wirklich kranken» IV-Bezüger (theoretisch) auf einen Schlag loszuwerden, schien so verführerisch, dass das Parlament im Rahmen der IV-Revision 6a im Winter 2010 die diskriminierende Päusbonog-Schlussbestimmung beschloss. Wie wir wissen, hat weder das Loswerden noch die Eingliederung von tausenden IV-BezügerInnen mit psychischen Erkrankungen in den Arbeitsmarkt geklappt (Was bei diesem negativ geprägten Ansatz gegenüber den Betroffenen nicht überrascht). Diesen Sommer hat dann auch das Bundesgericht seine eigene Päusbonog-Rechtsprechung revidiert.

Der Chefarzt der Medas Zentralschweiz Jörg Jeger kommentierte den Bundesgerichtsentscheid im Jusletter vom 13. Juli 2015 u.a. folgendermassen:

[Rz 45] Die wohl grösste und in meinen Augen schönste Änderung besteht im Menschenbild, welches der neuen Rechtsprechung zugrunde liegt: Alle am Verfahren beteiligten müssen der antragstellenden Person mit der gleichen Sorgfalt und demselben Respekt begegnen, unabhängig von den Diagnosen. Es gibt keine «Geht-uns-sowieso-nichts-an-Diagnosen» (GUSNAD) mehr und eine leistungsablehnende Verfügung oder ein Gerichtsurteil sollte auch keine persönlichkeitsverletzenden Formulierungen mehr enthalten.

Jeger plazierte auch einen ungewöhnlich direkten Seitenhieb an die Adresse des ABI Basel und dessen zweifelhafte «Studie»:

[Rz 49] Sorgen bereiten alte psychiatrische Gutachten, die bei der Leistungseinschätzung mehr die rechtliche als die medizinische Sichtweise beschrieben haben. In der Publikation eines grossen Schweizer Gutachteninstituts stand zu lesen: «Somatoform disorders were only rated as having an influence on work disability when they were accompanied by either severe somatic or severe psychiatric comorbidity». Das ist genau die Situation, die das Bundesgericht in seinem neuen Urteil als «Bias» bezeichnet. Um zu zeigen, dass aus diesem Ansatz eine Differenz der Leistungseinschätzungen zwischen den betreuenden Ärzten und den Gutachtern resultiert, benötigt man keine Studie. Wenn man das Visier vor dem Schiessen falsch einstellt, muss man die Schüsse nicht auf der Scheibe suchen.

Das IV-Rundschreiben Nr. 339, welches im September veröffentlicht wurde, und die vom Bundesgericht aufgestellten neuen Anforderungen für die Begutachtung präzisierte, hielt dann gleich zu Beginn fest:

Der Auftrag ist für alle Arten von Gesundheitsschädigungen anwendbar, da es im Hinblick auf eine ressourcenorientierte Abklärung keinen Sinn mehr macht, zwischen psychosomatischen und anderen Leiden zu differenzieren.

Damit ist man beim BSV weiter als bei gewissen Behindertenorganisationen, die das mit der konkreten Gleichstellung der verschiedenen Behinderungsarten irgendwie immer noch nicht so ganz kapiert haben. «Die mit den unsichtbaren Behinderungen» nimmt man zwar gerne, wenn sie das Beratungsvolumen steigern und die Pro Infirmis benutzte «die Psychischen» letzten Dezember auch gerne für einen (zweifelhaften) Werbespot in eigener Sache aber das mit der Advocacy für diese immense Anzahl an Betroffenen (die 100’000 Betroffenen, die aus psychischen Gründen eine IV-Rente beziehen müssen, sind ja nur die Spitze des Eisbergs), hat man auch ein Jahr später immer noch nicht begriffen. Diesen Eindruck hinterlässt jedenfalls folgender Ausschnitt aus dem (ansonsten guten) Interview mit John Steggerda, Leiter der Pro Infirmis Aargau:

Was erstaunlich ist: Über ein Drittel aller Ratsuchenden bei Pro Infirmis sind Menschen mit einer psychischen Behinderung. Sind die Depressionen auf dem Vormarsch?
Das kann ich nicht beurteilen. Dazu fehlen mir genaue Zahlen. Tatsache ist, dass 36 Prozent unserer Klienten wegen einer psychischen Beeinträchtigung Pro Infirmis aufsuchen. Auch hier berät, begleitet und unterstützt Pro Infirmis mit dem Ziel, den Betroffenen eine selbstbestimmte autonome Lebensgestaltung zu ermöglichen.

Für den Vertreter einer Organisation, die nach eigenen Angaben über «ein Kompetenzzentrum für Menschen mit einer psychischen Behinderung verfügt», ist das eine sehr sehr magere Antwort. Da dürfte man doch ein Mindestmass an Aufklärung zugunsten der Betroffenen erwarten. Z.B.: «Psychische Erkrankungen haben laut wissenschaftlichen Untersuchungen nicht zugenommen, aber wer aufgrund einer psychischen Erkrankung z.B. unter Konzentrationsschwierigkeiten leidet, kommt natürlich in der heutigen sehr kopflastigen Arbeitswelt schneller an seine Grenzen.»

Da würden diejenigen Leser, die sich darüber mokieren, dass «der Depressive von gegenüber Joggen geht» vielleicht mal begreifen, warum eine psychische Erkrankung zwar nicht sichtbar, aber in der Arbeitswelt trotzdem sehr «behindernd» sein kann.

Wenn die – berufliche – Integration von Menschen mit unsichtbaren/psychischen Beeinträchtigung klappen soll, muss – unter anderem – auch das Bewusstsein in der Gesellschaft dafür geschärft werden, welche Funktionseinschränkungen eine psychische Behinderung mit sich bringen kann. Schliesslich müssen an einem Arbeitsplatz auch die Kollegen und die/der Vorgesetzte verstehen, dass Betroffene nicht einfach «faul« oder «schwierig» sondern eben krank sind. Ein Arbeitsplatz kann schliesslich nur dann der Behinderung entsprechend gestaltet werden, wenn man genau weiss, wo die Defizite beim Betroffenen liegen. Bei Menschen mit körperlichen Behinderungen leuchtet das jedem sofort ein, bei Menschen mit psychischen Behinderungen haben Politik, Behörden, Rechtsprechung und Organisationen – wie oben skizziert – sehr lange die «Behinderung», die eine psychische Beeinträchtigung verursachen kann, negiert (Scheininvalide!) bzw. wenig differenziert alle Betroffenen in einen Topf (Kategorie 646) geworfen.

Angesichts dieser Ignoranz Diskriminierung erstaunt es nicht, dass es für Menschen mit einer psychischen Erkrankung nach wie vor nicht ganz einfach ist, am Arbeitsplatz über ihre Einschränkungen zu sprechen. In der Radio-Sendung «Forum» auf SRF 1 diskutierten gestern Peter Glanzmann, (Geschäftsführer Carnosa), Niklas Baer (Leiter der Fachstelle für Psychiatrische Rehabilitation, PBL) und die Betroffene Monika (bezeichnenderweise anonym und – Hallo Behinderten-Kinderbilder! – mit Vor- statt Nachname angesprochen) zum Thema «Psychisch krank – sag ich es am Arbeitsplatz?» (Podcast).

Es ist gut, dass das Thema endlich dabei ist, im Mainstream anzukommen. Statt eine jahrelange Verunglimpfung der Betroffenen hätte man das schon viel früher haben können. Das hätte allen viel mehr gedient. Ausser natürlich denjenigen politischen Akteuren, deren «Erfolge» darauf basieren, Abwertung, Missgunst und Ängste zu schüren. Zur effektiven Problemlösung beigetragen hat das nichts. «Die mit den unsichtbaren Krankheiten» haben sich nämlich nicht in Luft aufgelöst. Die sind immer noch da. In der IV, der Sozialhilfe, an ihrem Arbeitsplatz und überhaupt in der Gesellschaft. In der gestrigen Fokus-Sendung sagte jemand, der erste Schritt zu einer gesundheitlichen Verbesserung sei oft, wenn Betroffene zu ihrer Erkrankung stehen könnten.

Das muss die Umgebung dann aber auch zulassen – und damit umgehen können. Vermutlich liegt darin mehr Potential in der zukünftigen Vermeidung von IV-Renten aus pychischen Gründen, als in der Verdrängung der Existenz von psychisch bedingten Behinderungen. Also: Über 50% der IV-BezügerInnen haben eine unsichtbare Beinträchtigung. Das Bild von «Behinderung» wandelt sich. Deal with it.

Wozu braucht die Gesellschaft Behinderte?

Jedesmal wenn irgendwo der Satz «Die Gesellschaft braucht Behinderte» fällt, frage ich mich, wie wohl derselbe Satz aufgenommen würde, wenn man «Behinderte» mit Braunäugige/Weisshäutige/Rothaarige (Merkmal nach freier Wahl einsetzen) ersetzen würde. Ich finde es nämlich eine ziemlich gruselige Vorstellung, dass eine Gruppe Menschen aufgrund irgend eines willkürlichen Merkmals eine «Nützlichkeit» für eine Gesellschaft haben soll, und noch grundsätzlicher gesagt, mag ich gar nicht erst anfangen, die «Nützlichkeit» eines Menschen zu definieren. Nur ein kurzer Denkanstoss dazu: Robert Oppenheimer, «Vater der Atombombe»: Nützlich – Ja oder Nein? Und je nachdem, zu welchem Ergebnis man kommt; heisst das dann, «dass die Gesellschaft Männer mit deutsch-jüdischer Abstammung (nicht) braucht»? Sehr glitschiges Terrain hier… und überhaupt; so kann man das doch nicht verallgemeinern!

Ja merkwürdig, bei «Behinderten» kann man das aber. Die sind nämlich keine Individuuen, sondern eh alle gleich. Darum setzt man auch Down-Syndrom-Kinder so gerne als Synonym für «die Behinderten». Die sind laut Klischee immer fröhlich und merken auch gar nicht, dass sie behindert sind. Was zwar nicht stimmt, denn natürlich können auch Menschen mit einer (leichten) geistigen Behinderung erkennen, dass Nichtbehinderte Möglichkeiten haben, die sie aufgrund ihrer Behinderung nicht haben (z.B. bei der Berufswahl). Aber Behinderte mit individuellen Vorlieben oder gar Berufswünschen, das passt dann doch nicht ins Bild! Die sollen doch auch gar nichts wollen, es reicht, wenn sie fröhlich und damit eine «Bereicherung für die Gesellschaft» sind.

Es klingt zwar – erstmal – nett, wenn man sagt, dass «Behinderte» eine Bereicherung darstellen. Aber das einzige Merkmal, dass alle Menschen mit Behinderung verbindet ist – die Behinderung. Und eine Behinderung/chronische Erkrankung per se ist – mit Verlaub – keine Bereicherung, sondern kann etwas Lästiges bis sehr Quälendes sein. Der vielgepriesenen «Fröhlichkeit» bei einer geistigen Behinderung liegt auch nicht eine grundsätzlich positive Weltsicht zugrunde, sondern ein Defizit, nämlich u.a. die mangelnde Fähigkeit, vorausschauen/planen zu können. Das Leben im Moment (wie Kinder es in Ermangelung des Vorauschauenkönnens ebenfalls tun) mag von aussen «erfrischend» wirken. Aber wenn man sich als erwachsener Mensch mit einer geistigen Behinderung vorschreiben lassen muss, wie/wo man zu wohnen hat, um welche Zeit in einem Heim die Mahlzeiten stattfinden, ob und wie eine mögliche Partnerschaft gelebt werden darf und wie mit einem etwaigen Kinderwunsch umgegangen wird, ist das alles vielleicht nicht mehr ganz so «unbeschwert».

Und wenn jemand sagt, dass er durch seinen behinderten Sohn oder die demente Grossmutter «Geduld» oder die «Freude an kleinen Dingen» gelernt hat, ist das natürlich sehr schön, aber um beim Wort «brauchen» zu bleiben: Ist es nicht ziemlich anmassend, dass gewisse Menschen ein eingeschränktes/beschwerliches Leben führen müssen, damit Gesunde «was lernen können»?

So kann man die Frage natürlich nicht stellen, denn Behinderungen/Krankheiten gibt es halt einfach; so wie es Braunäugige/Weisshäutige/Rothaarige gibt. Manche Behinderungsarten verschwinden (Möchte hier vielleicht doch noch jemand ein bisschen Kinderlähmung bekommen, so als «Bereicherung» für die Gesellschaft?), andere nehmen hingegen zu (aktuell: Demenz). Behinderte sterben also ganz sicher nicht aus, wie manche behaupten.

Und wenn man mal genauer hinschaut, verbirgt sich hinter der vordergründigen Sorge ums «Aussterben» der Behinderten an so manchen Orten pure Instrumentalisierung zugunsten eigener Interessen, so beispielsweise in der sozialistischen Zeitung «vorwärts»:

Wenn man bedenkt, dass die Norm durch den Durchschnitt definiert wird, bedeutet dies nichts anderes, als dass sich der Leistungsdruck auf uns alle erhöht, sobald man sich den aktuell Schwächsten entledigt.

So klar wird das sonst zwar nicht gesagt (oder wenn, dann zumindest mit korrektem Genitiv), aber diese Einstellung findet man ganz sicher nicht nur bei den radikalen Sozialisten. Vielmehr liegt darin eben tatsächlich ein nicht unbeträchtlicher «Nutzen» von Behinderten: Ist doch immer schön, wenn irgendjemand (leistungs)schwächer, kränker, dümmer, ärmer ist als man selbst.

Solange man selbst nicht dieser jemand ist.

(An dieser Stelle nochmal die Frage: Kinderlähmung anyone? Oder MS, Schizophrenie, ein schwerer Unfall? So als wohltätiger Dienst an der Gesellschaft?)