Kranke und IV-Bezüger anschwärzen: Am besten anonym. – Das muss geändert werden.

Im ihrem aktuellen Newsletter berichten die schadenanwaelte.ch über ein von ihnen geführtes Verfahren, in dem sich der an einem Burnout erkrankte Kläger gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber wehrte, der gegenüber dem Vertrauensarzt einer Krankentaggeldversicherung ausgesagt hatte, sein ehemaliger Arbeitnehmer wolle «bloss schmarotzen».

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz verurteilte den ehemaligen Arbeitgeber wegen übler Nachrede zu einer bedingten Geldstrafe von Fr. 4’600.- und einer Busse von Fr. 1’150.-

Das Urteil ist insofern interessant, als die NZZ im Februar 2015 über ein Urteil des Verwaltungsgerichtes berichtete, wonach ein IV-Antragsteller kein Anrecht darauf habe, Auskunft darüber zu erhalten, wer ihn bei der IV-Stelle ungerechtfertigerweise als Betrüger angeschwärzt hatte:

Konkret ging es um einen Mann, der ein Gesuch um eine IV-Rente gestellt hatte. Im Laufe des Verfahrens traf bei der kantonalen IV-Stelle ein Brief ein, der ausführte, dass der Betreffende bei mehreren Firmen tätig sei. Die IV-Stelle informierte den Mann über den Brief, teilte ihm aber nicht mit, wer der Urheber war. Die Aussagen im Schreiben waren aber offenbar nicht überzeugend und vermochten das Verfahren nicht zu beeinflussen; der Mann erhielt die verlangte IV-Rente.

Wie die Vorinstanz, so lehnt es auch das Bundesverwaltungsgericht ab, dem IV-Bezüger den Namen des Anzeigers zu nennen. Zwar habe der Mann gestützt auf das Datenschutzgesetz grundsätzlich Anspruch darauf, die ihn betreffenden Akten einzusehen und deren Herkunft zu kennen. Dieses Recht könne jedoch eingeschränkt werden.

Für das St. Galler Gericht geht das Interesse des Anzeigers vor, zumal dieser nicht aus Feindseligkeit oder sachfremden Motive gehandelt habe. Auch bestehe ein öffentliches Interesse daran, die Identität des Informanten geheim zu halten. Amtliche Stellen könnten nicht mehr auf solche Hinweise zählen, wenn zum vornherein damit gerechnet werden müsste, dass die Angaben und die Identität der jeweiligen Personen bekanntgegeben würden.

A-5430/2013 (auf französisch)

Diverse IV-Stellen gehen dem Problem der Offenlegung ihrer Informanten gleich ganz aus dem Weg, indem sie auf ihren Webseiten – seit Jahren – «Missbrauchsmeldeformulare» anbieten, mittels derer IV-Bezüger anonym angeschwärzt werden können. Ist der Meldende nicht bekannt, kann schliesslich sein Name auch nicht preisgegeben werden.

Der Beobachter schrieb am 11. April 2012 unter dem Titel «IV-Bezügern auf die Finger schauen»:

Die IV-Stellen-Konferenz geht davon aus, dass letztes Jahr allein in der Deutschschweiz fast 1500 Hinweise aus dem Volk eingegangen sind – telefonisch oder schriftlich, meist anonym.

(…) Bei der Zürcher IV-Stelle erhärten sich rund 10 bis 15 Prozent von jährlich etwa 360 sogenannten Bürgeranzeigen.

Weshalb entpuppt sich ein Grossteil der Meldungen aus der Bevölkerung als falsch? Daniela Aloisi vermutet, dass es vielfach an Wissen fehlt. «Meist glauben die Leute, dass IV-Bezüger gar nicht arbeiten dürfen.» Viele aber hätten bloss eine Teilrente und könnten die bisherige Tätigkeit in reduziertem Umfang weiter ausüben. Oder jemand könne zum Beispiel nicht mehr als Bodenleger arbeiten, aber durchaus Zeitungen austragen.

Ein anonymer Telefonanruf sorgte auch bei der Basler IV-Stelle für genauere Abklärungen. Unter dem Titel «Arbeitsunfähiger Pfleger gibt 70 Konzerte im Jahr» schrieb die bz Basel am 24.6.2015:

Rückwirkend per 2001 hob [die Invalidenversicherung] die Rente auf, die Pensionskasse tat dasselbe. Nebst dem Strafverfahren kommen auf den Mann nun auch Rückforderungen zu: Um über eine halbe Million Franken wird gestritten. Dieser sozialversicherungsrechtliche Teil ist derzeit noch vor dem Bundesverwaltungsgericht hängig. Staatsanwalt Urs Müller forderte am Dienstag eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten wegen gewerbsmässigen Betrugs, sechs Monate davon soll der Mann absitzen.

Einen Tag später verkündete die bz dann etwas kleinlaut das Urteil: IV-Rentner darf als Musiker auftreten – Ein 68-jähriger Musiker hat die IV nicht betrogen: Konzerte als Nebenerwerb sind erlaubt. Aber deklarieren hätte der IV-Bezüger aus Basel die Einnahmen müssen.

Das Gericht folgte damit dem Verteidiger, der in der Verhandlung gefragt hatte: «Wie muss sich ein IV-Rentner verhalten? Muss er zu Hause sitzen und Däumchen drehen?»

Dieser Meinung sind offenbar eine nicht unbeträchtliche Zahl von Bürgern, die vermeindliche «Missbräuche» melden. Das soll man durchaus weiterhin tun können, es wäre allerdings überaus erfreulich, wenn sich mal jemand dafür einsetzen würde, dass

  1. Hinweise auf Betrugsverdacht nicht mehr anonym entgegengenommen werden dürfen
  2. im Falle von Haltlosigkeit dem betroffenen IV-Bezüger der Name des Meldenden genannt und damit die Möglichkeit gegeben wird wegen übler Nachrede zu klagen.

Es kann nicht angehen, dass der Staat anonymes Anschwärzen unterstützt und schützt und IV-BezügerInnen als BürgerInnen zweiter Klasse behandelt, die sich nicht dagegen wehren dürfen. Zur Erinnerung: Die Betrugsquote bei der IV beträgt unter einem Prozent.

Anmerkung zu den Gerichtsentscheiden: Stand bei Publikationsdatum in den angegebenen Medien – etwaiger Weiterzug an das Bundesgericht jeweils nicht recherchiert.

Same procedure as every y… – oh!

Langjährige LeserInnen kennen das allfrühjährliche Ritual: Das BSV veröffentlicht «Invalidenversicherung – Zahlen und Fakten» (Formerly known as «Betrugsbekämpfung in der IV» – mittlerweile ergänzt und ohne «Betrug» im Titel: «IV-Neurenten stabilisieren sich, mehr berufliche Eingliederung»). Und ich bemängle dann, dass die Gesamtzahl der auf Missbrauch überprüften Dossiers nicht genannt wird.

Ich freue mich nun sehr, dass man im BSV offenbar genauso wenig Wert auf die strikte Einhaltung von langjährigen Traditionen legt wie ich («Cheerio, Miss Sophie!») und deshalb im entsprechenden Faktenblatt dieses Jahr einen neuen Abschnitt eingefügt hat:

Bei allen Rentenabklärungen infolge von Neuanmeldungen und bei allen Revisionen laufender Renten von Versicherten im In- wie im Ausland wird überprüft, ob Anhaltspunkte für möglichen Versicherungsmissbrauch bestehen. 2014 hat die IV rund 46‘000 Renten revidiert, und knapp 16‘000 Personen erhielten neu eine Rente. Die Zahl der bestätigten Missbrauchsfälle zeigt, dass die massiv überwiegende Mehrheit der Versicherten sich korrekt verhält und ihre Leistungen zu Recht bezieht.

Bei aller Freude traue ich mich fast nicht, doch noch zu kritisieren. Nämlich, dass statt der Zahl der Neurenten, korrekterweise jene der Rentenanträge hätte angegeben werden müssen, schliesslich steht im Faktenblatt explizit:

Dabei bestätigte sich der Verdacht in 540 Fällen, was eine Herabsetzung oder Aufhebung der Rentenleistung, resp. die Nichtzusprache einer Neurente zur Folge hatte.

Entweder man nimmt die «Missbrauchsversuche» komplett aus der Statistik, oder man gibt auch die entsprechende Grundgesamtheit (=Rentenanträge) an. Da die Ablehnungsquote bei den Rentenanträgen bei ca. 60% liegt, wären das 40’000 überprüfte Dossiers (statt der 16’000 Neurenten). Rentenrevisionen (46’000) plus Neurentenanträge (40’000) ergibt 86’000 überprüfte Dossiers. Das ergäbe bei 540 Missbrauchsfällen (inkl. Missbrauchsversuche) eine Missbrauchs-Quote von 0,6%. Den Versuch einer ungefähren Berechnung der Missbrauchsquote unternehme ich hier ja seit Jahren immer wieder und man kann’s drehen und wenden wie man will, sie liegt vermutlich unter 1%. (Davon abgesehen wurde auch dieses Jahr wieder nur in 30 Fällen Strafanzeige erstattet.)

Weil es das BSV so schön formuliert hat, wiederhole ich das nochmal (*Hicks!*):

Die Zahl der bestätigten Missbrauchsfälle zeigt, dass die massiv überwiegende Mehrheit der Versicherten sich korrekt verhält und ihre Leistungen zu Recht bezieht.

(Könnte der Satz vielleicht vor der nächsten IV-Debatte im Parlament laut vorgelesen werden? Damit die ParlamentarierInnen dann wissen, dass sie das Gesetz diesmal für die über 99% und nicht für die unter 1% machen.)

Das BSV veröffentlichte zeitgleich auch Faktenblätter zur Eingliederung (alles super), zur Entwicklung der Neurenten (auch super) und ob tatsächlich eine Verlagerung in die Sozialhilfe stattfindet (natürlich nicht).

Um es mit Admiral von Schneider zu sagen: «Skål!»

Was Avenir Suisse verschweigt

Avenir Suisse titelt in ihrem Infomationsbulletin vom Januar 2011 auf Seite 2:
«Schluss mit Schwindel» und schreibt: «Invalide sollen keine Rente mehr bekommen, wenn sich für Ihre Beschwerden keine objektivierbare Ursache findet.» Und nötigt mich damit mal wieder in den Schallplatte-mit-Sprung- Modus zu verfallen… Nun denn… *seufz*

Nur schon pauschal das Wort Schwindel für alle nicht objektvierbaren Erkran-kungen zu benutzen, ist einfach eine bodenlose Frechheit und Verunglimpfung der Betroffenen und dient einem einzigen Grund: Den Weg zu ebnen, für den von Avenir Suisse schon seit langem intensiv propagierten Abbau des Sozial-staates.

Es folgt das übliche Blabala, von wegen Schleudertrauma-Epidemie, den psychischen Beschwerden für die es angeblich keine Ursache gebe und zu guter Letzt noch dies: «Wer keine Rente mehr erhalte, rutsche in die Sozialhilfe ab, lamentieren die Kritiker. Sie verschweigen: Die Sozialdienste missbrauchten zwei Jahrzehnte lang die IV, um Klienten abzuscheiben, deren Beschwerden nie eine Rente rechtfertigten.»

Wenn ich aufzählen wollen würde, was die Avenir Suisse bezüglich IV alles verschweigt (und auch der ganze neoliberale Wirtschaftskuchen drum herum absichtlich mitverschweigt) würde ich sehr sehr viel schreiben müssen:

  • Bis heute keine Evaluation über die Folgen der 5. IV-Revision durchgeführt wurde und keine Informationen darüber existieren, was mit all den Menschen geschehen ist, deren Renten eingespart wurden und wie erfolgreich die Eingliederungsmass-nahmen tatsächlich sind.
  • Es ist eine Tatsache, dass es immer mehr Menschen gibt, die schwerkrank bei der Sozialhilfe anklopfen – oder für die deren Ehepartner aufkommen müssen
  • Das Märchen von den angeblich schwer objektivierbaren psychischen Erkrankungen wurde schon lange durch eine vom BSV (!) in Auftrag gegebene Studie widerlegt. Dies hat das BSV aber ganz bewusst nie breit kommuniziert, um mit der laufenden IV-Revision das Wort objektivierbar (also durch einen Psychiater diagnostizierbar) einfach mal ganz elegant durch die Wendung «organisch feststellbar» zu ersetzen. Was faktisch alle psychischen Erkrankungen von IV-Leistungen aussschliesst.
  • Und über die permanente Verunglimpfung von IV-Bezügern brauche ich der Avenir Suisse erst recht nichts erzählen, damit kennen sie sich ja selbst gut genug aus. Bezeichnete doch beispielsweise Katja Gentinetta, die damalige Vizedirektorin von Avenir Suisse, bereits im Herbst 2009 in der NZZ die IV als «komfortable Dauerarbeitslosig-keitsversicherung» und befand die in einer Motion von Reto Wehrli geforderte Neuüberprüfung von bestehenden Renten als «zwingend». Gentinetta schrieb: «(…)und es ist zu hoffen, dass dies im Rahmen der geplanten 6. Revision der IV ohne Kompromiss und Abschwächung durchgesetzt wird.» Es handelt sich hierbei just um diejenige Motion, die den Grundstein zur unseeligen Schlussbestimmung der IV-Revision 6a gelegt hat: Notabene OHNE, dass die Bundesversammlung die betreffende Motion je angenommen hätte. Aber offenbar finden von Avenir Suisse unterstützte Anträge über andere Wege Eingang in die Gesetzgebung als über die Bundesversammlung.

Und die Frage, wo die wahren Betrüger sitzen, stelle ich auch nicht. Das erklärt sich durch die oben aufgelisteten Tatsachen mittlerweile von selbst. Weshalb man das alles (und noch viel viel mehr) verschweigt und vertuscht. Nicht nur bei der Avenir Suisse.

Der Lug mit dem Betrug

Vor einigen Tagen erschien im Landanzeiger nebenstehendes Inserat. Zeitungsinserat mit dem Text: Ich bin körperlich nicht ganz auf der Höhe, möchte mich zur Ruhe setzen, bina aber ncht nicht 65. Deshlab suche ich einen verständnisvollen ARZT, der mir zur IV verhilft. Ein gutes Trinkgeld ist dir gewiss. Angebote unter CHiffre Z001/1047 an den VerlagAargauer Zeitung und 20 Minuten berichteten darüber, und die Kommentarschreiber durften mal wieder fröhlich Gift und Galle spucken. Zwar vermutete der eine oder andere, dass das Inserat möglicherweise ein «Scherz» sei, (was der Landbote dann heute auch bestätigte) aber diejenigen, die mit einem Brustton der Überzeugung von einer «immensen» Betrugsquote schreiben, die sterben nie aus. Das hat man «dem Volk» jahrelang intravenös verabreicht, das kriegt man nun nie wieder raus.

Nicht, dass man das aus den Köpfen der Menschen überhaupt rauskriegen wollte. Kürzlich berichtete 20 Minuten über einen durch Observationen überführten IV-Betrüger und zitierte im betreffenden Artikel den Luzerner IV-Direktor Donald Locher folgendermassen: «(…)Zudem konnten wir rund 140 Betrüger selbst überführen», so Locher. Die hohe Zahl täusche jedoch: «Im Vergleich zu Grossstädten gibt es in der Zentralschweiz wenig Betrugsfälle.»

140 Betrüger alleine aus Luzern und das sei noch wenig…? Auch da geiferten die Kommentarschreiber was da Zeug hielt: Betrug en Masse! Wenn 20 Minuten sowas aufdeckt, MUSS das ja stimmen und die vom BSV veröffentlichten Zahlen von 240 Betrügern pro Jahr und aus der gesamten Schweiz, die sind natürlich falsch.

Weil ich das mit den 140 Luzerner IV-Betrügern nochmal genauer wissen wollte, frage ich beim Luzerner IV-Direktor Donald Locher nach – er antwortete folgendermassen: «(…)Die Zeitung 20Minuten hat mir am Sonntagnachmittag – während ich beim Wandern war – auf mein Handy telefoniert und ich habe von rund 140 bearbeiteten und erledigten Fällen im 2010 gesprochen. Da ich die Statistik lediglich aus dem Kopf zitiert habe, kann ich diese Zahl noch leicht nach oben korrigieren. Es sind nämlich genau 155 erledigte Fälle von Total 176 eingegangene Meldungen durch Mails, Telefonanrufe, anonyme Briefe etc. Diese Zahl ist nicht gleich zu setzen mit bestätigten Betrugsfällen.»

Auf die Rückfrage, wieviele Betrugsfälle es in Luzern dann tatsächlich gab, erhielt ich leider keine Antwort mehr. Sie dürften sich aber wohl im einstelligen Bereich bewegen. Erschreckend sind da doch vielmehr die laut Locher «Total 176 eingegangenen Meldungen durch Mails, Telefonanrufe, anonyme Briefe etc.». Jeder Bürger ein Möchtegern IV-Detektiv. Wie konnte es dazu kommen?

Es wäre zu viel der Ehre für die SVP, ihr die ganze Verantwortung dafür nun in die Schuhe zu schieben. Da wirken noch ganz andere Kräfte.

Um mal ein Beispiel herauszupicken: 2006 verfassten die zwei Juristen Reto Bachmann und Markus D’Angelo im Rahmen eines Nachdiplomstudiums für Sozialversicherungsmanagement eine Diplomarbeit mit dem Titel: «Die Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs (BVM) in der Invalidenversicherung unter besonderer Berücksichtigung der Beweissicherung vor Ort». In den Medien wurde als Quintessenz dieser Arbeit hauptsächlich die geschätzte Zahl von jährlich rund 400 Mio. Franken, die auf «Missbrauch» entfallen würden zitiert. In der Schweizerischen Ärztezeitung 22/2007 legte der Medas-Arzt(!) Jürg Jeger ausführlich dar, dass diese Schätzung absolut nicht wissenschaftlich korrekt erhoben worden und zudem viel zu hoch sei. Auch Saldo griff das Thema Anfang 2008 auf:«IV: Politisieren mit unbrauchbaren Zahlen».

Das änderte dann aber auch nichts mehr daran, dass 20 Minuten ein dreiviertel Jahr zuvor ganz selbstverständlich geschrieben hatte: «IV-Betrug: 400 Millionen verschwinden jährlich – Jetzt steht es Schwarz auf Weiss: Bei der Invalidenversicherung werden Jahr für Jahr über 400 Millionen Franken ergaunert und erschwindelt.» Und der damalige IV-Chef Alard du Bois Reymond sagte: «Die Zahlen überraschen mich nicht. Auch unsere Schätzungen der unrechtmässig ausbezahlten IV-Gelder bewegen sich in diesem Bereich».

Vergleichen wir das mal kurz mit den Zahlen, die BR Burkhalter im Dezember 2010 anlässlich der Anfrage von NR Schelbert bekannt gab: 180 ganze Renten (240 Betrüger) x 1600.- (durchschittliche IV-Rente/Monat) = 288’000. Das ganze multipliziert mit 12 Monaten = 3’456’000.-/Jahr – Also 3,5 Millionen pro Jahr statt 400 Millionen. Ein Detail nur. Ein Detail auch nur, dass die Miss- brauchsbekämpfung in der Invalidenversicherung 7 Millionen Franken pro Jahr kostet… (Muss man diese 7 Mio jetzt eigentlich von den 3,5 Mio abziehen oder dazuzählen…?).

Ein Detail übrigens auch, dass die Verfasser der 400-Mio IV-Betrugsstudie zuerst bei der IV und dann bei der Suva (Reto Bachmann) beziehungsweise immer noch bei der IV als Abteilungsleiter Fallmangement (Markus D’Angelo) arbeite(te)n. Cleveres Thema gewählt, um sich beruflich erfolgreich zu profilieren. Macht ja nix, dass man damit den IV-Bezügern einfach mal so pauschal den Ruf versaut. Auch wenn die Studie ja eigentlich gar nicht so gemeint war. Es ging den Autoren, wie sie in ihrer Replik zu Jeders Kritik in der SAEZ schreiben, eigentlich vielmehr darum, «die Begriffe „Versicherung-missbrauch“ und „ungerechtfertigter Leistungsbezug“ auseinanderzudividieren». Und: «(…)auch verschiedene Fragen zum Thema in medizinischer Hinsicht zu klären. So werden beispielsweise die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit und die Diagnosenstellungen AD (Anxiety Disorder), BO (Burnout und Boreout), CFS (Chronic Fatigue Syndrome), LSE (Low Self-Esteem), MPD (Multiple Personality Disorder), PTSD (Post-Traumatic Stress Disorder), RSI (Repetitive Strain Injury), SDS (Stress Depression Syndrome), SP (Soziale Phobie) von Medizinern sehr unterschiedlich vorgenommen, was schliesslich zu missbräuchlichen Leistungsausrichtungen führen kann.»

Und jetzt wissen wir auch endlich, wer die ersthaften Krankheitsbilder kunterbunt vermischt mit einigen Befindlichkeitsstörungen dem BSV pauschal als «zweifelhaft» untergejubelt hat. Zwei Juristen. Alles klar. Einst drehte sich die Diskussion um den angeblich immensen Betrug bei der Invalidenversicherung. Und weil der sich als nicht ganz so immens herausstellte, dreht man den Spiess einfach um und macht IV-Bezüger, denen die Rente einst absolut rechtmässig zugesprochen wurde zu Betrügern, in dem man den Krankheitsbegriff einfach mal neu defniert. Auch eine Möglichkeit.

Kritik an der Kritik an IV-Gutachten

Die «Schweizer Versicherung» ist laut deren Eigendeklaration «eine monatliche Fachzeitschrift für Versicherungsfachleute,  Spezialisten der beruflichen Vorsorge und Vermögensanlage sowie Investitionsverantwortliche von Pensionskassen und an Personalverantwortliche in Unternehmen».

In der Ausgabe vom 30.12.2010 äussert sich David Weiss* arrogant bis herablassend zum Rechtsgutachten über die parteiische Gutachterpraxis der IV von Staatsrechtsprofessor Jörg Paul Müller:

«(…)Schliesslich müsste die medizinische Fehleinschätzung auch noch so verpackt werden, dass selbst fachkundige Mediziner die Manipulation nicht als solche entlarven können.»

Ich bin mir sicher, Herr Weiss weiss ganz genau, dass vor (Bundes-)Gericht den MEDAS/ABI-Gutachten regelmässig absoluter Beweiswert zugestanden, den Gutachten des behandelnden Arztes jedoch ebenso regelmässig «Voreinge-nommenheit» unterstellt wird. An welche Instanz soll sich also jemand genau wenden, um allfällige «Manipulationen» zu entlarven?

Und weiter:

«(…)Berechtigte und konstruktive Kritik, die dazu anregt, etablierte Abklärungsabläufe zu überdenken, ist in sich ständig verbessernden Organisationen willkommen. Das Parteigutachten leistet dazu keinen Beitrag und birgt die Gefahr in sich, einen Vertrauens- und Akzeptanzverlust der Gutachterstellen zu bewirken.»

Den Vertrauens- und Akzeptanzverlust der Gutachterstellen haben diese und deren Auftraggeberin die Invalidenversicherung sich aber mal ganz schön selbst zuzuschreiben. Insbesondere wenn Gutachterinstitute wie das ABI in Basel nachweislich über Jahre hinweg Gutachten zu Gunsten der IV abänderten, und trotzdem weiterhin Gutachteraufträge der IV bekommen.

Ganzer Artikel: «Unter Dauerbeschuss» (in absolut unzumutbarem Layout).

* David Weiss ist Jurist und Direktionsmitglied bei den Zürich Versicherungen und Lobbyist in der Berner Wandelhalle (Gästeausweis für das Bundeshaus durch SVP-Nationalrat Christian Miesch).

Antworten von BR Burkhalter zum IV-Betrug (1)

Neulich habe ich hier einige Fragen zur IV-Betrugsbekämpfung aufgeworfen, Herr NR Schelbert (Grüne, Luzern) hat sie aufgenommen und BR Burkhalter hat dazu heute Antworten gegeben. Oder so etwas Ähnliches wie Antworten. Möglicherweise liegt es aber auch einfach an meinen miserablen Französisch-kentnissen, dass ich die zentralen Punkte nicht aus Herrn Burkhalters blumigen Antworten herausfiltern kann. Ich habe mich mal an einer rudimentären Übersetzung versucht.

1. Wie viele Dossiers von Versicherten wurden insgesamt im Jahr 2009 überprüft? Anzahl bestehende Renten? Anzahl der Rentenanträge?

Eine Kontrolle wird durchgeführt, wenn die Gewährung einer Rente untersucht wird  – oder bei einer Rentenrevision. Im Jahr 2009 wurden 51’000 Renten-anträge und 57 000 Rentenrevisionen bearbeitet.
Unter diesen Dossiers existieren Fälle, bei denen ein Betrug ausgeschlossen werden kann und eine Kontrolle überflüssig wäre, beispielsweise bei einer angeborenen Behinderung.

Im Jahr 2009 wurden insgesamt 3190 Verdachtsfälle von Betrugs-bekämpfungsspezialisten untersucht. In 80% der Fälle ging es um Rentenrevisionen, in 20% der Fälle um Rentengesuche.

A la première question, nous répondons de la manière suivante: un contrôle est effectué lorsque l’octroi d’une rente est examiné ou que celle-ci est révisée. En 2009, les offices AI ont rendu 51 000 premières décisions de rentes et effectué 57 000 révisions de rentes. Parmi ces dossiers, il existe des cas où la fraude peut être d’emblée exclue – par exemple lorsqu’une personne présente une infirmité congénitale – et où un contrôle s’avère superflu. En tout, 3190 cas ont été traités par les spécialistes de lutte contre la fraude en 2009; 80 pour cent des personnes touchaient des révisions de rentes tandis que, pour 20 pour cent d’entre elles, on en restait à la première décision.

2. Wie viele der Betrugsfälle betreffen bestehende Renten? Wie viele Rentenanträge?

(au vu du processus appliqué pour le contrôle des dossiers…) müssten eine Mehrheit der Betrugsfälle unter den bestehenden Renten aufgedeckt/festgestellt werden. In der Tat wird bei den Rentenrevisionen ein besonderes Augenmerk auf einen möglichen Betrug gerichtet.
Allerdings gibt die Statistik keine Auskunft, in welchem Rahmen der Betrug entdeckt wurde, ob bei der Neuanmeldung oder bei bereits existierenden Renten.

A la deuxième question, nous apportons la réponse suivante: au vu du processus appliqué pour le contrôle des dossiers, une majorité des cas de fraude devraient être décelés parmi les rentes existantes. En effet, un accent particulier est mis sur la question de la fraude lors des révisions de rente. Toutefois, la statistique tenue en la matière ne permet pas de distinguer dans quel cadre la fraude a été décelée: demande de nouvelles prestations ou rentes existantes?

3. Weshalb wurden bei 240 Betrugsfällen nur in 20 Fällen unrechtmässig bezogene Leistungen zurückgefordert?

Die Rückforderung von bereits ausbezahlten Leistungen macht oft wenig Sinn, angesichts der finanziellen Situation des Versicherten und der geringen Wahrscheinlichkeit, dass er etwas vom Gesamtbetrag zurückerstatten könnte.
Ausserdem ist es oft unmöglich zu beweisen, dass der Versicherte böswillig und absichtlich gehandelt hat, wie es der Artikel 25 des Bundesgesetzes über den allgemeinen Teil des Sozialversicherungsgesetz vorsieht.
Und schliesslich wird in der IV-Revision – die zur Zeit in der Beratung (Consultation = Vernehmlassung?) oder besser gesagt in der Auswertung der besagten Vernehmlassung steht – il est prévu de faire passer d’un à trois ans le délai de prescription applicable au droit de demander la restitution des prestations. (Was….?)

A la troisième question, nous répondons comme suit: en cas de fraude, il est mis fin au versement des prestations, et la restitution des prestations déjà versées peut être exigée. L’exigence d’une telle restitution des prestations ne fait souvent que très peu de sens, étant donné la situation financière de l’assuré et la faible probabilité que celui-ci puisse restituer une partie du montant. En outre, il est souvent impossible de prouver que l’assuré était de mauvaise foi et avait agi de manière intentionnelle, comme le prévoit l’article 25 de la loi fédérale sur la partie générale du droit des assurances sociales. Enfin, dans le cadre du deuxième volet de la 6e révision de l’AI – la révision 6b, qui est actuellement en phase de consultation, ou plus exactement de jugement des résultats de ladite consultation -, il est prévu de faire passer d’un à trois ans le délai de prescription applicable au droit de demander la restitution des prestations.

Der zweite Teil der Antworten ist hier: Antworten von BR Burkhalter zum IV-Betrug (2)

Anfrage zur IV-Betrugsbekämpfung, vorzubringen im Nationalrat

  • Anfrage
  • Betrugsbekämpfung in der Invalidenversicherung
  • Eingereicht von:
  • Einreichungsdatum: so bald wie möglich
  • Einzureichen: im Nationalrat

Einzureichender Text: Kürzlich veröffentlichte die Invalidenversicherung die Zahlen zur Betrugsbekämpfung im Jahr 2009. Einige Angaben fehlen dabei jedoch:

  1. Wieviele Dossiers von Versicherten wurden insgesamt im Jahr 2009 überprüft? Anzahl bestehende Renten? Anzahl der Rentenanträge?
  2. Wieviele der Betrugsfälle betreffen bestehende Renten und wieviele Rentenanträge?
  3. Weshalb wurden bei 240 Betrugsfällen nur in 20 Fällen unrechtmässig bezogene Leistungen zurückgefordert?
  4. Weshalb wurden bei 240 Betrugsfällen nur in 10 Fällen ein Strafverfahren eröffnet?
  5. Wurden im Rahmen der Abklärungen vorsorglich Rentenzahlungen eingestellt? In wievielen Fällen? Bei wievielen vorsorglichen Renteneinstellungen erwies sich der Betrugsverdacht als falsch?
  6. Wie hoch sind die Kosten für die Betrugsbekämpfung pro Jahr?

Sehr geehrte Damen und Herren Nationalräte und Nationalrätinnen, das wären doch einmal ein paar interessante Fragen an Herrn Burkhalter.

Vielleicht etwas weniger unterhaltsam als Fragen zur Gymkhanaprüfung, oder zu Bündnerfleisch. Aber wichtig.

ABI änderte nachweislich Gutachten ab und erhält weiter Aufträge der IV

Das Bundesverwaltungsgericht kommt zum Schluss, dass der Leiter des (grössten!) ärztlichen Begutachtungsinstituts ABI in Basel eigenmächtig Gutachten externer Fachleute abgeändert hat. Die Richter erwähnen auch, dass dies «eine offenbar seit 2003 bestehende Praxis» war, die selbst von ABI-Ärzten kritisiert wurde».

Auch das Verwaltungsgericht St. Gallen rügte die Praxis des ABI: «Ganz entschieden muss missbilligt werden, wenn eigen­mächtig an Arbeitsfähigkeits­schätzungen von Teilgutachten herumkorrigiert wird», schreibt das Gericht. Das ABI-Gutachten sei «mangelhaft», der Begutachtungsablauf «grob fehlerhaft».

Doch nach wie vor erhält das ABI Aufträge von der IV. Kurz nachdem die Vorwürfe bekanntgeworden sind, habe das zuständige Bun­des­amt beim ABI interveniert: «Das ABI hat daraufhin seine Praxis umgehend geändert», teilt das Departement des Innern mit. (Quelle: Beobachter)

Abgesehen davon, dass es eine Ungeheuerlichkeit ist, dass ein solches Institut weiterhin Aufträge von der IV bekommt, fallen zwei weitere Dinge unter den Tisch: das Institut hat Geld verdient mit gefälschten Gutachten – Geld, dass hunderten kranken und behinderten Menschen berechtigterweise zustehen würde, WENN sie nicht vom ABI in voller Absicht um ihre Rente gebracht worden wären. (Da das ABI das grösste Gutachterinstitut ist, erscheint dann die um 40% reduzierte Neurentenquote seit 2003 auch nochmal in einem ganz speziellen Licht). Und das einzige, was dem Departement Burkhalter dazu einfällt, ist, an das ABI weiterhin jährlich 500-600 Gutachteraufträge zu vergeben mit der lakonischen Begründung: «Das ABI habe seine Praxis geändert».

Treffender wäre wohl: Wir machen den Bock zum Gärtner. (Wenn Kahlschlag äh Frass gewünscht ist wie bei der IV, macht das Ganze dann auch wieder Sinn – auf eine irgendwie verdrehte Weise)

Plündern/Ausländer/Sozialwerke/?

Plündern/Ausländer/Sozialwerke – soweit die Zutaten, nun einmal kräftig schütteln, eine alte schon mehrfach aufgewärmte «Enthüllungsstory» sorgfältig dazugeben und mit etwas Tagesaktualität (Aussschaffungsinitiative) garnieren – et Voilà: fertig ist der obligate «Alex-Ausländer plündern unsere Sozialwerke-Baur-Weltwoche-Artikel.

Weil jahrelange pavlovsche Konditionierung weit über die bezahlende Weltwocheleserschaft hinaus bei Erwähnung des Dreiklangs Ausländer/Plündern/Sozialwerke (kein h-moll, sondern etwas höchst kakophonisches) bei vielen Lesern sofortigen Speichelfluss sofortiges Anklicken des betreffenden Artikels bewirkt, hat man ebendiesen (Ökonomie verpflichtet) mittlerweile nur noch für Abonnenten zugänglich geschaltet. Das ist mal eine höchst erfreuliche Nachricht. Propagandamaterial für Nachwuchsköppels wird nicht mehr frei Haus geliefert, sondern nur noch gegen Bezahlung. Das dürfte der grossflächigen Verbreitung desselben etwas abträglich sein.

Wer also wissen will, dass Alex Baur in der neusten Ausgabe behauptet, dass gemäss Recherchen der Weltwoche angeblich 80% der Sozialhilfe- und IV-Bezüger einen Migrationshintergrund hätten, muss/darf/kann dafür die Weltwoche abonnieren oder die neueste Ausgabe am Kiosk kaufen. Oder es bleiben lassen (Empfehlung des Hauses).

Ich weiss nicht, ob Herr Baur eine Mischrechnung macht und IV und Sozial-hilfebezüger in einen Topf wirft – aber nun gut. Schauen wir uns mal die Fakten an, die die IV-Bezüger betreffen. Die IV-Statisktik von 2009 sagt: 193’000 Schweizer beziehen eine IV-Rente und 91’000 Ausländer.

Dann sagt das BFS, dass von den 30% Menschen mit Migrationshintergrund in der Schweiz ein Drittel einen Schweizer Pass besitzen.

Quelle: bfs

Also 10 % der Gesamtbevölkerung hat einen Schweizerpass und Migrations-hintergrund – Das sind 651’000 Personen. Das ist die Gruppe, auf die Herr Baur hinauswill (denn die Ausländer ohne Schweizerpass sind in der IV-Statistik ja bereits als Ausländer aufgeführt). Diese Personengruppe bezieht nach seiner Aussage angeblich 136’000 Renten (80% von der gesamten Anzahl an IV-Be-zügern (284’000) ergeben 227’200 IV-Bezüger mit angeblichem Migrations-hintergrund – davon abgezogen werden die Ausländer mit ausländischem Pass).

Da bleiben für die Schweizer noch gerade mal 56’800 Renten übrig. Ein echt gesundes Volk diese Ur-Schweizer. Das macht bestimmt die gute Bergluft, die sie seit Generationen einatmen. Die verhindert auch Geburtsgebrechen und Unfälle – und Krankheiten natürlich erst recht.

Falls Sie also mehr als fünf Menschen mit Migrationshintergrund und Schweizer Pass kennen und keiner von denen eine IV bezieht, legen sie doch einem von Fünf nahe, sich ganz schnell um eine IV zu bemühen. Wir wollen doch nicht behaupten müssen, dass die Weltwoche lügt.

Teure Kulturgüterpflege

In den Jahren 2007 bis 2009 hat ein MWSt-Kontrolleur nach Abzug der Lohnkosten jährlich 545’000 Franken Mehreinnahmen generiert. Trotzdem will der Bundesrat die Mehrwertsteuer-Abrechnungen der Firmen nicht häufiger kontrollieren als heute. Er lehnt die Forderung der SP ab, die jährlichen MWSt-Erträge dank zusätzlichen MWSt-Kontrolleuren um 650 Millionen Franken zu steigern. Um dieses Ziel zu erreichen müsste der Personalbestand der Eidgenössischen Steuerverwaltung ungefähr verdoppelt werden. Eine so hohe Anzahl Steuerinspektoren entspreche nicht der Schweizer Steuerkultur, argumentiert der Bundesrat in seiner letzte Woche publizierten Antwort auf die Motion. (Quelle: NZZ)

Das Sparpotenzial bei der Betrugsbekämpfung bei der Invalidenversicherung wird auf 50 Millionen Franken jährlich veranschlagt.

Und IV-Detektive entsprechen scheinbar der Schweizer Kultur… (ich will gar nicht wissen welche Art der „Kultur“ es sich hierbei handelt) Obwohl das Sparpotential bei den IV-Betrügern 13 mal kleiner ist als bei den Mehrwertsteuer-Betrügern ist das Geschrei darum im „Volk“ geschätze 1000 Dezibel lauter.

Von den 650 Millionen auf die der Staat mal eben so verzichtet, weil es nicht der Schweizer Steuerkultur entspricht, den Steuer-Betrügern nachzuspionieren würden in den nächsten Jahren übrigens jährlich 2,6 Millionen der Invalidenversicherung zustehen.

Davon liesse sich eine ganz ordentliche Menge Hundefutter für die Blindenführhunde kaufen.