Subjekt statt Objekt(finanzierung) – auch bei der Eingliederung

Als ich für den Leitfaden «Arbeiten mit psychischer Erkrankung» abklärte, welche kantonalen Eingliederungsangebote es gibt (damit sich Betroffene selbst darüber informieren können), stiess ich bei einigen Anbietern auf eine gewisse Verwunderung: Warum ich die denn im Leitfaden auflisten wollte – die Betroffenen könnten doch sowieso nicht auswählen, die würden ihnen (also der Institution) von der IV zugewiesen? Das ist nun schon eine kleine Weile her und unterdessen wurde die Webseite meinplatz.ch aufgeschaltet und listet für aktuell elf Kantone Angebote im Bereich «Wohnen», «Arbeiten» und «Tagesstruktur» auf. Auf der Seite ist zu lesen:

Ganz im Sinne der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) und Inklusion setzen sich die kantonalen Ämter zusammen mit INSOS Zürich dafür ein, dass Menschen mit Behinderung:

  • freien Zugang zu Informationen haben
  • eine Übersicht über die Vielfalt der Angebote erhalten
  • selbstbestimmt ihr Leben gestalten können und eine Wahlfreiheit haben

Das klingt schon mal gut…

Unterschiedliche Erwartungen oder: Wer zahlt, befiehlt

Beim Durchlesen der ersten Aufgabe der aktuellen «Berufsprüfung für Job Coach/in Arbeitsintegration» wird allerdings klar, dass das mit der «Selbstbestimmung» noch nicht flächendeckend verwirklicht ist:

Der/die Kandidat/in beschreibt, wie er/sie ein Eingliederungsprojekt mit einem/einer Teilnehmer/in in Gang setzt. Er/sie beschreibt, wie er/sie den Auftrag klärt, um die Handlungsspielräume zu definieren, innerhalb derer das Projekt durchgeführt werden kann. Er/sie beschreibt die Erwartungen der Zuweisenden (IV-Berater/in, RAV, Sozialdienste) und wie er/sie diese Erwartungen erfüllt.

Vor lauter Gendern wurde ganz vergessen, dass der/die Kandidat/in vielleicht nicht nur nach den Erwartungen des Zuweisers, sondern auch nach denjenigen der Klientin fragen und erläutern sollte, wie diese erfüllt werden. Aber in einem System, wo Versicherte «zugewiesen» werden, gilt es natürlich vornehmlich die Erwartungen der Zuweiser zu erspüren und zu erfüllen. Schliesslich möchte man als Job Coach / Institution weiterhin Klient·innen zugewiesen bekommen. Die Erwartung der IV an eine «erfolgreiche» Eingliederung ist allerdings nicht, dass der/die Klient·in ein existenzsicherndes Einkommen erzielen kann, sondern vor allem, dass er oder sie danach keine IV-Rente bezieht:

Die Wirkung einer beruflichen Massnahme lässt sich daran messen, ob ein Bezüger danach eine Rente erhält oder nicht.

«Eingliedern statt ausschliessen – Gute berufliche Integration bei Invalidität lohnt sich», Avenir Suisse 2021, Seite 42.

Die Erwartung der Klient·innen hingegen ist natürlich eine andere: Eine Eingliederung ist erfolgreich, wenn sie längerfristig ein existenzischerndes Einkommen erzielen können. Und falls dies nicht möglich ist, eine IV-Rente zugesprochen wird. Der dritte (gar nicht so seltene) Fall: «Keine erfolgreiche Eingliederung und auch keine Rente» entspricht wohl kaum je den Erwartungen der Versicherten. Doch deren Erwartungen spielen bei der Eingliederung keine Rolle. Wo kämen wir denn da hin, wenn Versicherte darauf zählen könnten, dass sie nach dem Scheitern einer Eingliederungsmassnahme finanziell abgesichert sind? Die würden sich ja gar keine Mühe mehr geben! Die wollen doch alle gar nicht arbeiten, die wollen bloss eine Rente! So jedenfalls die Annahme, die viele rechts-bürgerliche Politiker·innen in den letzten Jahren immer vehementer vertraten und die als Grundstimmung in die IV-Gesetzgebung eingeflossen ist. Siehe auch: «Traumberuf IV-Rentner?»

Subjektorientiertes Coaching und neue Arbeitsformen

Entgegen der Vorstellung von vielen Politiker·innen wollen die meisten Menschen arbeiten. Denn «Arbeiten» ermöglicht es, sich mit seinen Fähigkeiten einzubringen, soziale Kontakte zu pflegen, finanzielle Selbstbestimmung usw. usf. Ein Status als IV-Bezüger·in ist hingegen nicht sonderlich attraktiv. Was die Damen und Herren Gesetzgebenden nämlich oft vergessen ist; wer mit der IV in Kontakt tritt treten muss, hat erhebliche gesundheitliche Probleme. Und schwere gesundheitliche Probleme zu haben, ist alles andere als «attraktiv». Mit einer psychischen Erkrankung leben zu müssen, ist oft sehr mühsam, anstrengend und frustrierend. Trotz und mit einer schwerwiegenden psychischen Beeinträchtigung ein existenzsicherndes Einkommen zu erzielen, ist äusserst schwierig. Entgegen gängigen Vorstellungen ist es nicht damit getan, dass Betroffene einfach gut «trainiert» und dann bis zur Pensionierung in irgendeine «Nische» versorgt werden (können). Zumindest dann nicht, wenn es um es sich um eine Erwerbstätigkeit im ersten Arbeitsmarkt handelt. Denn der ist äusserst dynamisch: Aufgaben, Anforderungen, Teams und Vorgesetzte können heutzutage schnell wechseln, was bei Mitarbeitenden, die psychisch nicht so stabil, flexibel und belastbar sind, dazu führen kann, dass sie an einem Arbeitsplatz, an dem sie vorher gut «funktionieren» konnten, eben plötzlich nicht mehr funktionieren.

Die Aufgabe von «Integrationsspezalisten» aller Art besteht also nicht (alleine) darin, einen «passenden» Arbeitsplatz für ihre Klient·innen zu finden, vielmehr sollten sie Betroffene ganz grundsätzlich befähigen, trotz/mit psychischer Erkrankung im ersten Arbeitsmarkt bestehen zu können. Auch wenn in Eingliederungsbusiness gerne betont wird, dass man auf die «Stärken» der Klientin·innen fokussiere, besteht für die Betroffenen eine ganz zentrale Frage darin, wie sie im Arbeitsumfeld mit ihren krankheitsbedingten Schwierigkeiten und «Defiziten» umgehen sollen. Deshalb ist es wichtig, folgende Dinge zu klären:

  • Welche Fähigkeiten können trainiert werden – und welche nicht?
  • Welche Problematiken lassen sich evtl. durch Therapie/Medikamente verbessern?
  • Welche Defizite können durch geeignete Arbeitsplatzanpassungen ausgeglichen werden?
  • Und welche Einschränkungen müssen sowohl von der betroffenen Person als auch vom Arbeitgeber einfach akzeptiert werden?

Dass jemand mit einer psychischen Erkrankung lernt, seine Fähigkeiten wie auch die Defizite selbst realistisch einzuschätzen und diese auch klar kommunizieren kann, ist bei einer Tätigkeit im ersten Arbeitsmarkt sehr wichtig. Arbeitgeber wollen wissen, worauf sie sich einlassen. Wenn Betroffene krankheitsbedingte Anpassungen am Arbeitsplatz benötigen, muss der Arbeitgeber deren Sinn und Zweck nachvollziehen können. Denn bei psychisch beeinträchtigten Personen besteht immer noch oft das Vorurteil, dass sie einfach faul/bequem seien und wenn sie sich etwas mehr anstrengen würden, bräuchten sie auch keine Extrawurst. Doch bei den Anpassungen geht es nicht um eine «Extrawurst», sondern darum, dass Betroffene möglichst gut arbeiten können. Wenn sich jemand z.B. krankheitsbedingt nur eine beschränkte Zeit lang konzentrieren kann, lässt sich das nicht nicht mit «mehr Anstrengung» lösen, sondern indem die Arbeitsaufgaben entsprechend der Leistungsfähigkeit im Tagesverlauf angepasst werden.

Um das Vorurteil zu entkräften, dass Anpassungen von Betroffenen nur aus «Bequemlichkeit» eingefordert werden, kann es hilfreich sein, wenn ein Job Coach oder die behandelnde Therapeutin in einem Gespräch mit der Arbeitgeber genau darlegt, warum gewisse Anpassungen krankheitsbedingt sinnvoll sind. Doch nicht alle Betroffenen mögen von einer Job-Nanny sichtbar begleitet werden. Wer längerfristig mit/trotz psychischer Beeinträchtigung in einem anspruchsvollen beruflichen Umfeld im ersten Arbeitsmarkt bestehen möchte, muss befähigt werden, seine Bedürfnisse im Arbeitsalltag selbst wahrnehmen, kommunizieren und durchsetzen zu können. Dabei müssen selbstverständlich auch die Bedürfnisse des Arbeitgebers anerkannt werden. Gewisse Anpassungen sind betriebsbedingt schlicht nicht möglich. Die Pandemie halt allerdings gezeigt, dass beispielsweise die Arbeit im Homeoffice gar nicht so unmöglich ist, wie gewisse Arbeitgeber vorher gerne behaupteten. Hier bieten sich Chancen für Menschen, die krankheitsbedingt nicht immer im Büro arbeiten können.

Homeoffice: Ja, aber…

Sogar das Bundesgericht hat im Urteil 9C_15/2020 festgehalten:

Die IV-Stelle weist zu Recht darauf hin, dass der (theoretisch) ausgeglichene Arbeitsmarkt, der hier massgeblich ist (vgl. E. 6.1), – gerade – im kaufmännischen Bereich diverse Arbeitsstellen vor sieht, welche grossmehrheitlich auch von zu Hause aus ausgeführt werden können, da sie nicht an einen bestimmten Arbeitsort gebunden sind. Die wirtschaftliche Verwertbarkeit der attestierten 80%igen Arbeitsfähigkeit ist demzufolge zu bejahen.

Im Urteil 9C_426/2020 hat das Bundesgericht diese Rechtsprechung allerdings folgendermassen präzisiert:

Gemäss den verbindlichen vorinstanzlichen Feststellungen besteht die medizinisch-theoretische Restarbeitsfähigkeit von 50 % für kaufmännische Tätigkeiten in Heimarbeit und ohne Zeit- und Leistungsdruck. Wie das Bundesgericht unlängst entschieden hat, weist der hier massgebliche (theoretische) ausgeglichene Arbeitsmarkt diverse Arbeitsstellen für kaufmännische Angestellte auf, welche grossmehrheitlich von zu Hause aus ausgeführt werden können (vgl. Urteil 9C_15/2020 vom 10. Dezember 2020 E. 6.2.3). Auf dieses Urteil ist jedoch nicht weiter einzugehen, ist die Beschwerdeführerin vorliegend doch auf jeden Fall nicht in der Lage, auch nur sporadisch den Betrieb ihres Arbeitgebers auszusuchen. Damit ist es ihr auch kaum möglich, an einem Vorstellungsgespräch teilzunehmen, womit das Finden einer neuen Stelle stark erschwert wird. Da ihr zudem gemäss den vorinstanzlichen Feststellungen eine Mobilität auch im näheren Radius zu ihrer Wohnung unzumutbar ist, könnte für das Bringen und Holen von Arbeitsunterlagen auch nicht ohne Weiteres auf die Dienste der Post oder anderer Kurierdienste zurückgegriffen werden. Im Weiteren wäre sie selbst bei einer Tätigkeit zu Hause auf einen sehr wohlwollenden Arbeitgeber angewiesen und es dürfte in dieser Tätigkeit keinerlei Leistungsdruck bestehen. Insgesamt erscheint damit das Entgegenkommen, welches ihr von einem Arbeitgeber entgegengebracht werden müsste, als so erheblich, dass das Finden einer entsprechenden Stelle im jetzigen Zeitpunkt (vgl. allerdings im Hinblick auf spätere Beurteilungen auch die Schadenminderungspflicht gemäss Art. 7 IVG) zum Vornherein als unrealistisch erscheint.  

Man möchte lieber nicht wissen, was mit der Rechtsprechung passiert, wenn die Bunderichter·innen erfahren, dass Arbeitsunterlagen heutzutage hauptächlich per E-Mail verschickt und Bewerbunggespräche über Zoom durchgeführt werden können. Denn eine ausschliessliche Tätigkeit im Homeoffice ist noch aus anderen Gründen nicht immer umsetzbar. Die meisten Betriebe funktionieren (zumindest wenn nicht gerade Pandemie ist) nicht ausschliesslich virtuell. Es gibt reale Sitzungen, Schulungen u.s.w. und in Pausengesprächen werden informelle Informationen ausgestauscht, die Mitarbeitende nicht mitbekommen, die nur im Homeoffice arbeiten. Dieses Nichteeingebundensein kann bei gewissen psychischen Krankheitsbildern (und übrigens auch für manche soweit «gesunde» Menschen) problematisch sein. Bei anderen Betroffenen hingegen eröffnen sich durch eine (teilweise) Tätigkeit im Homeoffice erst berufliche Möglichkeiten, die sie sonst krankheitsbedingt nicht hätten. Bei dieser Personengruppe muss gefragt werden, ob es wirklich sinnvoll ist, sie in Eingliederungsprogramme zu stecken, bei denen vor allem die tägliche Präsenzpflicht eingeübt und erweitert werden soll, obwohl dies krankheitsbedingt wenig erfolversprechend ist. Oder ob es nicht zielführender wäre, ihnen in einem Coaching die Skills beizubringen, die sie benötigen, um trotz/mit psychischer Beeinträchtigung im Homeoffice arbeiten zu können.

Individuelle Unterstützung innerhalb starrer Strukturen?

Es ist natürlich unrealistisch, wenn davon ausgegangen wird, dass heutzutage jede/r von zu Hause aus z.B. als Programmierer arbeiten oder sich gar als Influencerin oder mit einem Webshop selbständig machen und damit ein existenzsicherndes Einkommen generieren kann. Für die meisten Menschen mit einer schwerwiegenden Erkrankung/Behinderung ist das nicht möglich. Einzelnen Betroffenen mit entprechenden Fähigkeiten und einem guten Krankheitsmangement bietet die Digtialisierung allerdings tatsächlich gewisse berufliche Möglichkeiten, die sie im traditionellen Arbeitsmarkt aufgrund der Schwere ihrer Erkrankung schlicht nicht haben. Solche Menschen sind in einem System, wo einzugliedernde Personen von der IV einer Institution «zugewiesen werden» aber schlicht nicht vorgesehen. Entsprechend gibt es auch keine Unterstützungsangebote, die ihnen Krankheits- und Selbstmanagement oder andere in ihrer spezifischen Situation wichtige Skills vermitteln. Denn das bestehende Unterstützungsystem geht nicht von den Bedürfnissen der Betroffenen, sondern von den Angeboten und Bedürfnissen der Institutionen aus.

Auf der Seite der Pro Infirmis ist folgendes zu lesen:

In der Schweiz zeichnet sich ein dringend notwendiger Paradigmenwechsel von der Objekt- zur Subjektfinanzierung ab. Dabei bezahlen die Behörden Betreuungsgelder nicht an Institutionen (Objekte), sondern direkt an Betroffene (Subjekte).

Leider handelt es sich dabei nicht um den Themenbereich Eingliederung/Arbeit, sondern es geht um das Thema Wohnen. Dazu Beda Meier, Direktor des Sozialunternehmens Valida in St. Gallen:

(…) Aktuell werden quer durch die Schweiz die kantonalen Behindertengesetze über­ arbeitet. Bei all diesen Revisionen geht es aber vor allem um den Wohnbereich. Mittels neuer Finanzierungsmodelle sol­len Menschen mit Unterstützungsbedarf frei entscheiden können, wo und mit wem sie wohnen möchten. Das ist zwei­fellos eine wichtige Forderung. Die Frage von Chancen und Rechten im Bereich Arbeit und Tagesstrukturen wird in der Schweiz aber im Moment nicht disku­tiert.

Was fordern Sie konkret?
Es gibt heute für alle Dienstleistungen an der Nahtstelle zwischen dem offenen und dem ergänzenden Arbeitsmarkt keine Finanzierungen. Die Kantone sehen sich einzig zuständig für den sogenannt stati­onären Bereich. Wir erhalten also nur Gelder für unsere Plätze in den Werkstät­ten, aber keine Finanzierung, um teilleis­tungsfähige Mitarbeitende in den ersten Arbeitsmarkt zu begleiten und sie selbst sowie das Arbeitsumfeld dort zu unter­stützen. Auf Bundesebene finanziert die IV einige ambulante Dienstleistungen, aber noch zu wenig.

Sie kritisieren die strikte Aufteilung in stationäre und ambulante Dienstleistungen?
Wir müssen wegkommen von der Vorstel­lung stationär versus ambulant. Finan­ziert werden müssen massgeschneiderte Dienstleistungen für Menschen mit Un­terstützungsbedarf, die einen Beitrag leisten zur Chancengleichheit. An der Nahtstelle zwischen ergänzendem und erstem Arbeitsmarkt beispielsweise müss­ten Dienstleistungen finanziert werden, welche eine gute Durchlässigkeit unter­stützen.

So wie die Finanzierung jetzt läuft, können Sozialunternehmen eigentlich gar kein Interesse daran haben, ihre Mitarbeitenden in den offenen Arbeitsmarkt zu begleiten?
Das ist richtig. Wenn einer unserer Mit­arbeitenden den Übertritt schafft, verlie­ren wir Geld. Und dennoch setzen wir alles daran, Mitarbeitende beim Über­tritt zu unterstützen, obwohl wir, wie gesagt, dafür keine Finanzierung erhal­ten. Aufgrund dieser Situation sind wir gefordert, jedes Jahr deutlich schwarze Zahlen zu schreiben und Reserven aufzu­bauen, damit wir Vakanzen überbrü­cken können.

Interview in Artiset, Ausgabe 04/05 | 2022

Das Verzwickte daran ist: Ein Sozialunternehmen schreibt hauptsächlich schwarze Zahlen, indem es den beeinträchtigten Mitarbeitenden möglichst tiefe Löhne zahlt und gleichzeitig versucht, die leistungsstärksten Mitarbeitenden im Betrieb zu halten und sie eben gerade nicht in den ersten Arbeitsmarkt begleitet. Kurz: So wie das System momentan ausgestaltet ist, können die Interessen der Betroffenen gar keine relevante Rolle spielen. Damit sich dies ändert, ist auch im Bereich der Eingliederung ein Wechsel von der Objekt- zur Subjektfinanzierung dringend angezeigt.

5. Hinweise und Empfehlungen für die Praxis [BSV-Forschungsbericht 8/18 «Beruflich-soziale Eingliederung aus Perspektive von IV-Versicherten»]

Die Untersuchung «Beruflich-soziale Eingliederung aus Perspektive von IV-Versicherten» hat eine fast unüberschaubare Fülle von Daten und Auswertungen hervorgebracht, die in den vorangehenden Artikeln nur auszugsweise dargestellt werden konnten. Insgesamt lässt sich festhalten, dass sich die Empfänger/innen von Eingliederungsmassnahmen deutlich von der Allgemeinbevölkerung unterscheiden. Nicht nur ihr gesundheitliches Befinden ist sehr viel schlechter, sie sind auch in diversen Lebensbereichen deutlich eingeschränkt und empfinden eine stark verringerte Lebensqualität gegenüber der Allgemeinbevölkerung.

Die krankheitsbedingten, biografischen und persönlichen Voraussetzungen, welche die versicherten Personen mitbringen, sind für die Eingliederung sehr relevant. Diese Faktoren sollten künftig noch präziser abgeklärt werden, da genau auf die Fähigkeiten und Defizite der versicherten Person ausgerichtete Massnahmen erfolgreicher sind als 0815-Programme. Besonders für psychisch Kranke sollten noch vermehrt Kompensationmöglichkeiten und Arbeitsanpassungen eruiert werden, die es ihnen erlauben, trotz ihrer Erkrankung zumindest teilweise im ersten Arbeitsmarkt tätig bleiben zu können. Dies nicht einfach aus «Spargründen» seitens der Invalidenversicherung, sondern vor allem deshalb, weil Erwerbstätigkeit viele Bedürfnisse erfüllt, die im direkten Zusammenhang mit der wahrgenommenen Lebensqualität stehen – beispielsweise Kompetenzerleben, gebraucht werden, soziale Kontakte, Anerkennung und Sinnhaftigkeit. Nicht mehr arbeiten zu können wird von den meisten Betroffenen als grosser Verlust empfunden.

Obwohl die versicherte Person im Zentrum steht, spielt auch das Verhalten der anderen Akteure eine wichtige Rolle, ob eine Eingliederung erfolgreich verläuft oder nicht. Die Autoren der Studie schlagen deshalb vor, dass die Mitwirkungspflicht – die bisher nur für die versicherte Person gilt – auch auf Ärzt/innen und Arbeitgebende ausgeweitet werden soll.

Im Folgenden eine Zusammenfassung von Erkenntnissen und Hinweisen, die speziell für die Praxis relevant sind – aufgeteilt nach Akteuren und Themen. Sowohl aus der schriftlichen Befragung als auch den persönlichen Interviews. Hauptsächlich Auszüge aus den Empfehlungen der Studienautoren (meist paraphrasiert, zusammengefasst oder als Zitate wiedergegeben) und teils auch eigene Anmerkungen.


VERSICHERTE PERSON


Krankheit und Behinderung


Bei Versicherten mit einem psychischen oder muskoskelettalen IV-Code bestehen oft sowohl psychische als auch somatische Beschwerden, die sich in vielfältigen – ebenfalls psychischen wie somatischen – Funktionseinschränkungen äussern. Die häufig in der Rehabilitationspraxis anzutreffende Einstellung, dass für die Eingliederung vor allem die «Fähigkeiten» und Potentiale» zählen, werden durch die vorliegenden Resultate widerlegt. Die Beschwerden und Funktionsdefizite sind nicht nur sehr relevant, ob eine Eingliederung gelingt oder nicht…

sondern hängen eng mit sämtlichen hier erhobenen Indikatoren der Lebenssituation und Lebensqualität der Befragten zusammen: Der sozialen Lebenssituation, der Alltagsbeeinträchtigung, der Zufriedenheit, den Wünschen, Hoffnungen und Lebensperspektiven, dem Leiden unter gesellschaftlichen Reaktionen, den Erfahrungen mit dem IV-Eingliederungsprozess etc. Vereinfacht gesagt lässt sich die Situation der Befragten nicht verstehen und lässt sich auch keine fundierte Eingliederungsplanung vornehmen, solange man Krankheit und subjektives Leiden ausblendet.


Biografie


Arbeitsprobleme mit überdauernden Problemmustern lassen sich nicht selten auf frühe biografische Belastungen zurückführen. Typischerweise weisen zwanghafte oder rigide Patienten häufig eine frühe Biografie mit einem übermässig strengen, strafenden Erziehungsstil auf – und Patienten mit einem konflikthaften Muster haben oft selbst früh Konflikte, Gewalt und Vernachlässigung erlebt (Baer et al., 2017). Die in der Studie befragten Versicherten sind überdurchschnittlich stark biografisch belastet.

Auch die Resultate zur Arbeitsbiografie weisen mit häufigen Kündigungen, Konflikten am Arbeitsplatz und Mobbingerfahrungen ect. auf bereits länger andauernde Problematiken hin, die bei der Eingliederungsplanung erfasst und thematisiert werden sollten. Beispielsweise: An welchem Arbeitsplatz und unter welchen Umständen ging es besser oder schlechter?


Finanzielle Situation


Die Befragung hat aufgezeigt, dass viele Versicherte sowohl vor, während als auch nach Eingliederungsmassnahmen auf unterschiedliche Finanzierungsquellen (IV-Rente/Taggeld, Erwerbseinkommen, Arbeitslosenunterstützung, Sozialhilfe, private Unterstützung ect.) angewiesen sind. Langdauernde Abklärungen der Sicherungssysteme und dadurch entstehende finanzielle Probleme während einer Erkrankung können den Genesungsprozess und die Eingliederung drastisch behindern und teilweise gar verunmöglichen. Der Psychiater Thomas Ihde (Leiter der Psychiatrischen Dienste der Spitäler Frutigen/Meiringen/Interlaken und Präsident der Stiftung Pro Mente Sana) sagte dazu in der Zeitschrift für Sozialhilfe ZESO 2/18:

Zu uns kommen viele mit psychischen Belastungen, die behandelbar wären. Doch dann sind die Leute über zwei Jahre lang mit Existenzsicherung beschäftigt. So kann niemand gesunden. Ich sehe immer mehr verzögerte Krankheitsverläufe. Die Arbeitsmarktfähigkeit schwindet, Chronifizierung und Ausgrenzung drohen. Der Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen ist für psychisch Kranke so schwierig geworden, dass wir sie hier bei uns auffangen müssen.

Auch wenn die IV beispielsweise nicht für «Schuldenberatung» zuständig ist, sollte ggf. die finanzielle Situation thematisiert werden, da sie den Eingliederungsprozess negativ beeinflussen kann.


Soziales Umfeld


Die Mehrheit der Versicherten ist trotz ihrer gesundheitlichen Probleme sozial einigermassen gut eingebettet. Teilweise wird allerdings die Beziehungsfähigkeit durch die Art der Behinderung beeinträchtigt. Versicherte mit Antriebsproblemen, Ängsten und emotionaler Instabilität sowie Impulsivität vermissen besonders häufig eine Vertrauensperson. Dies ist relevant, weil Beziehungen während der Erkrankung und im Eingliederungsprozess eine sehr wichtige Ressource darstellen. In den Interviews wird häufig erwähnt, wie wichtig die Unterstützung durch das nahe Umfeld ist – und auch wie gross demnach die Angst ist, dass der/die Partner/in die gesundheitlich/beruflich schwierige Situation nicht mehr aushalten könnte.

Obwohl viele Versicherte im nahen Umfeld auf eine gewisse Unterstützung zählen können, leiden nicht wenige auch unter negativen sozialen Reaktionen (Distanzierung und Unverständnis der Umgebung), unter Geheimnisdruck (die Krankheit verstecken zu müssen), unter dem fehlenden Gefühl der gesellschaftlichen Zugehörigkeit wie auch unter der öffentlichen Diskussion über missbräuchlichen Bezug von Sozialleistungen.


Persönlichkeit


Persönlichkeitsstörungen sind die mit Abstand häufigste rentenbegründende Diagnose bei Versicherten mit «psychogenen und milieureaktiven Störungen» (IV-Code 646). Personen mit Persönlichkeitsstörungen können durchaus «leistungsfähig» sein, gelten aber aufgrund ihrer teils schlecht regulierbaren Emotionen, starren Verhaltensmustern und Auffälligkeiten im zwischenmenschlichen Bereich oft als «Schwierige Mitarbeiter» (Baer  et al., 2011). Die vorliegende Studie zeigt, dass Persönlichkeitszüge wie mangelnde Flexibilität, Instabilität und Impulsivität die Chancen auf beruflichen Erfolg deutlich mindern. (Die von Arbeitskolleg/innen oft noch weniger geschätzten Auswirkungen – beispielsweise einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung – konnte man nicht gut abfragen, da die Betroffenen selbst kaum zugeben würden, dass sie nicht sonderlich kritikfähig sind oder Ideen/Inputs ihrer Kolleg/innen als eigene ausgeben ohne deren Mitarbeit überhaupt zu erwähnen ect.)

Da Persönlichkeitszüge Einfluss auf den Eingliederungsprozess haben, empfehlen die Studienautoren neben den Funktionseinschränkungen auch die Persönlichkeit der Versicherten – respektive deren spezifische Persönlichkeitsakzentuierungen – zu beachten, auch bei Versicherten mit somatischen Erkrankungen.


Emotionen


IV-Fachpersonen wie auch die IV-Stellen als solche müssen sich bewusst sein, dass der Erstkontakt für die Versicherten ein schwieriger Moment ist: Sie sind gesundheitlich belastet, haben keine Arbeit mehr oder Probleme am Arbeitsplatz, erleben die IV-Anmeldung als Scheitern und fühlen sich ausgeliefert – was verstärkt wird dadurch, dass sie meist schon eine geringe Kontrollüberzeugung (ihr Leben nicht selbst steuern zu können) mitbringen.

Zu Beginn des IV-Eingliederungsprozesses sind 80% der Versicherten optimistisch, dass ihnen die IV-Massnahmen beruflich helfen werden. Da positive Erwartungen ein wichtiger Faktor für das Gelingen von Massnahmen sein können, besteht damit sehr häufig eine gute Ausgangslage. Allerdings darf dabei nicht vergessen werden, dass nach den Massnahmen zwei Drittel der Versicherten nicht erfolgreich integriert sind. Hier besteht deshalb ein sehr grosses Potential für Enttäuschungen und Frustration etc.

Wichtig ist zudem, dass die häufig bestehenden Ängste der Versicherten bei Beratungsbeginn rasch angesprochen werden, weil sie ansonsten im Eingliederungsprozess infolge des Vermeidungsverhaltens zu einer grossen Barriere werden können. Weil die Versicherten oft nicht selbst über ihre Befürchtungen berichten, müssen diese von den IV-Beratungspersonen aktiv thematisiert werden. Sind die Ängste einmal bekannt, kann man gemeinsam (auch mit den Behandelnden) besprechen, welche Anpassungen die Ängste reduzieren können.


Verarbeitungsprozess


Die IV-Anmeldung konfrontiert die Versicherten meist mit ihrem beruflichen Werdegang, mit bisher (Un)Erreichtem und oft auch mit dem, was künftig krankheitsbedingt nicht mehr erreichbar sein wird. Diese Auseinandersetzung mit der eigenen Beeinträchtigung, den Potentialen und Perspektiven ist Teil der – für einen Eingliederungserfolg oft nötigen – Krankheitsverarbeitung, die manchmal besser und manchmal weniger gut gelingt und viel Energie absorbiert.

Die Anpassungsleistung an eine neue Lebenssituation braucht Zeit und verläuft nicht bei allem Versicherten gleich. Manche Betroffene wollen ihre Einschränkungen nicht wahrhaben und überfordern sich, andere sind traurig oder wütend über den Verlust ihrer Gesundheit oder weil sie eine berufliche Tätigkeit aufgeben müssen, die sie gerne gemacht haben. Der Weg zur Akzeptanz ist ein anspruchsvoller innerer Prozess, der – im Idealfall – parallel zur Eingliederung verläuft:

IV-Stellen, Durchführungsstellen und Ärzte sollten sich bewusst sein, dass Eingliederung letztlich nicht gelingen kann, wenn vereinfacht gesagt der äussere Prozess in eine andere Richtung steuert als der innere.


«Arbeitswille»


Der „Arbeitswille“ kann ein Persönlichkeitsmerkmal sein, aber auch davon abhängen, ob eine Person überhaupt noch eine Perspektive sieht, ob sie noch Hoffnung auf Eingliederung hat und ob sie sich selbst trotz der Erfahrung von Krankheit, Behinderung und allenfalls Ausgliederung (noch) als nützliche und kompetente Person erlebt. Motivation, Hoffnung, Selbstvertrauen und Perspektive sind nur schwer voneinander zu trennen. Und hier berichten eben nicht wenige Versicherte, dass sich ihr Selbstvertrauen unter wiederholtem Scheitern bei der Arbeit oder unter längerer Arbeitslosigkeit, unter der sozialen Isolation etc. deutlich verringert hat. Auch hier kommt wiederum die zentrale Rolle der IV-Fachperson zur Sprache: IV-Berater/innen können viel bewirken, wenn sie mit (realistischer) Zuversicht den Versicherten Mut machen, sie bestätigen, ihnen etwas zutrauen.

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Zwischendurch eine stark vereinfachte Skizze der wichtigsten Faktoren und Akteure bei einer Eingliederung (nicht aus der Studie, eigene Darstellung, Vergrössern durch Anklicken):

Wer meine Zusammenstellung für eine Präsentation oder Ähnliches nutzen möchte (ohne Wasserzeichen, ggf. auch mit individuellen Anpassungen), bitte Mail an: ivinfo-ät-bluewin-punkt-ch


INVALIDENVERSICHERUNG


IV-Berater/in


Die Versicherten melden sich mit ambivalenten Gefühlen bei der IV an. Umso wichtiger ist, dass sich die Mehrheit von der IV-Beratungsperson kompetent beraten und engagiert betreut fühlten. Speziell bestätigen auch die Interviews die Erkenntnisse aus der schriftlichen Befragung, dass die Beziehung zur IV-Beratungsperson entscheidend war. Als besonders hilfreich wurde erlebt, wenn der IV-Berater sich Zeit nahm für persönliche Gespräche, wenn er individuell und personzentriert vorging statt schematisch, wenn er Interesse zeigte an der Person und den Lebensumständen der Versicherten statt nur am Eingliederungsresultat und wenn die Eingliederungsmassnahmen partizipativ mit den Versicherten entwickelte. Und schliesslich war er sehr hilfreich, wenn er zuversichtlich war und den Versicherten etwas zutraute und ihnen damit Selbstvertrauen gab. Dies schliesst ein, dass der IV-Berater eine einmal definierte Planung dann auch durchzieht trotz Krisen und beispielsweise den Lead übernimmt in Round-table Gesprächen mit anderen Akteuren.


Eingliederungseinrichtung


Durchführungsstellen von IV-Massnahmen sollten ihre Massnahmen spezifisch auf den Bedarf der Versicherten ausrichten und in der Lage sein, die Versicherten während der Massnahme spezifisch zu fördern. Dazu müssen Betreuende in arbeitsrehabilitativen Einrichtungen hinreichend geschult sein im Bezug auf wesentliche psychiatrische Symptome respektive Funktionsdefizite sowie in Bezug auf spezifische Kompensationsmöglichkeiten:

Die gesundheitliche Situation und ihre Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit müssen in der Eingliederung bekannt sein, auch in der arbeitsrehabilitativen Durchführungsstelle. Das bedeutet wiederum, dass mit den behandelnden Ärzten respektive IV-intern mit dem Regional-Ärztlichen Dienst gut zusammengearbeitet werden muss. Gerade bei Versicherten mit schwerer einschätzbaren psychischen Problemen braucht es dafür ebenfalls eine fundierte Instruktion inklusive relevanter medizinischer Informationen beispielsweise bezüglich Zumutbarkeit (was und wieviel darf man fordern?).


Regionale ärztliche Dienste (RAD)


Den RAD wird von einigen Gesprächspartner/innen zugetraut, dass sie eigentlich die Spezialisten für die Zusammenhänge von Krankheit und Arbeit seien – dass aber gerade von dieser Seite eine eingehende medizinisch-rehabilitative und persönliche Abklärung vermisst wurde. Auch dies ist ein nachvollziehbarer und interessanter Aspekt, der darauf hinweist, dass in einem verstärkten (und auch für die Versicherten sichtbaren) Einbezug der RAD in die Massnahmeplanung ein grosses Potential liegen könnte.


Wartezeiten


In den Interviews wird häufig darauf hingewiesen, dass lange Wartezeiten auf IV-Entscheide als sehr entmutigend erlebt werden:

Weiter sollten Massnahmen ergriffen werden, um die teils unvermeidbaren Wartezeiten zu erleichtern, zum Beispiel durch regelmässige proaktive Kontaktaufnahme durch die IV-Beratenden. Längere Wartezeiten ohne Kontakte werden als sehr belastend empfunden und verstärken das Gefühl der Ohnmacht.


Druck


Viele, wenn nicht die meisten Versicherten, wünschen sich eine Erwerbstätigkeit und damit auch ‚Normalität‘ und Zugehörigkeit. Die IV wie auch die Anbieter von Eingliederungsmassnahmen unterstützen diese Hoffnungen. Dies ist auf der einen Seite notwendig (die IV hat den Auftrag ‚Eingliederung vor Rente‘, zudem ist eine gewisse Zuversicht hinsichtlich erfolgreicher Eingliederung wie erwähnt wesentlich). Auf der anderen Seite riskieren die Versicherten zu scheitern. Die Kombination von häufig starkem Normalitätswunsch, gut gemeinten Hilfen und Erwartungen von Professionellen, und Beeinträchtigungen kann aber auch viel Druck erzeugen, der zu Dekompensation, Massnahmenabbruch oder letztlich zu Enttäuschung und Resignation führen kann.


Schädliche Massnahmen


Eingliederungsmassnahmen können auch als nutzlos erlebt werden oder sich gar negativ auf den Gesundheitszustand auswirken:

Je beeinträchtigter die Versicherten, desto häufiger wurde die Massnahme als schädlich erlebt – die Art des Gebrechens (muskuloskelettal oder psychisch) macht diesbezüglich keinen Unterschied. Was hingegen einen Unterschied macht, ist die Kooperation unter den Akteuren (IV-Stelle, Arzt, Arbeitgeber etc.): Wo es zu gemeinsamen Gesprächen gekommen ist, berichten nur halb so viele Versicherte über nutzlose respektive gesundheitsschädigende Massnahmen wie in Eingliederungsprozessen, in deren Verläufen es nie zu einem Austausch kam.


Sichtweisen von Versicherten und IV-Mitarbeitenden decken sich


Die dargestellten Aussagen der Gesprächspartner/innen zur IV decken sich ziemlich genau mit den Resultaten der Untersuchung von Guggisberg et al. (Evaluation der Eingliederung und der eingliederungsorientierten Rentenrevision der Invalidenversicherung, 2015) in der die Fachpersonen der IV-Stellen befragt wurden. Zur Frage, welchen Beitrag die IV-Stellen leisten können, damit der Eingliederungsprozess gelingt, wurden unter anderem folgende Punkte genannt:

Die Gefahr einer Dekompensation als Reaktion auf IV-Eingliederungsmassnahmen und die entsprechende Unsicherheit der IV-Fachpersonen, welche Schritte fördern respektive überfordern; der Mut zu unbürokratischen Lösungen und in Bezug auf den Umgang der IV-Fachpersonen mit den Versicherten: Transparenz schaffen (also Unklarheiten minimieren und Optionen besprechen); motivieren und Ängste abbauen; die Bedeutung der „Chemie“ zwischen Versicherten und Eingliederungsfachpersonen; Zeit lassen; ressourcenorientiertes und partizipatives Vorgehen; Wahl der individuell geeigneten Massnahme und präsent sein, das heisst, die Versicherten eng zu begleiten, als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Und schliesslich: „Ausdauer zeigen und an den Erfolg glauben“.

Damit nehmen die IV-Fachpersonen insgesamt genau dieselben Punkte als wesentlich wahr wie die Versicherten selbst. Diese Übereinstimmung ist an sich schon ein wichtiges und nicht selbstverständliches Resultat, weist es doch darauf hin, dass die IV-Fachpersonen gesamthaft adäquat wahrnehmen, wie es den Versicherten geht.


BEHANDLUNG


Ärztin/Therapeutin


Die behandelnden Ärzte oder Therapeuten sind für die Versicherten sehr wichtig:

zum einen wegen der therapeutischen Unterstützung und zum anderen auch hinsichtlich ihres Engagements zugunsten des Eingliederungsprozesses. Die Behandlung respektive Psychotherapie kann den „inneren Prozess“ unterstützen, also die Verarbeitung der Krankheit und deren Folgen sowie den Aufbau eines neuen Selbstverständnisses.

Als hilfreich wurde darüber hinaus aber auch mehrmals genannt, dass die Behandlungsperson sich interessiert und aktiv am Eingliederungsprozess beteiligt hat, an Round-tables mit der IV etc. teilgenommen oder die einzelnen Massnahmeschritte jeweils mit dem Versicherten besprochen hat. Umgekehrt wird ein allfälliges Desinteresse und Unverständnis der Behandlungsperson betreffend Eingliederungsprozess als negativ erlebt.

Der Zusammenhang von gesundheitsschädigenden Effekten und Kooperation sollte noch genauer untersucht werden. Bestätigt sich dieser Zusammenhang, sollte angesichts der Relevanz der Thematik über Anreize für Ärzte zur Kooperation im Eingliederungsprozess respektive über Sanktionen bei systematischer Verweigerung einer Zusammenarbeit diskutiert werden.


Medikamente/Nebenwirkungen


Über die Hälfte der Versicherten nimmt täglich mindestens ein Medikament ein, am häufigsten Antidepressiva. Mit zunehmender Polypharmazie steigen auch die Nebenwirkungen, die ihrerseits die Arbeitsfähigkeit zusätzlich beeinträchtigen können.


ARBEITSPLATZ


Arbeitgeber


In Bezug auf das Engagement des Arbeitgebers werden von den Versicherten mehrfach zwei Aspekte genannt: Die Bereitschaft respektive Flexibilität des Arbeitgebers, die behinderungsbedingt nötigen Arbeitsanpassungen vorzunehmen und auf die Vorschläge und Angebote der IV einzugehen. Dies ist auch insofern interessant als sich „Flexibilität“ der Versicherten in der vorliegenden Untersuchung als wesentlicher Faktor für den beruflichen Eingliederungserfolg erweist. Diese Aussagen weisen darauf hin, dass es auch im Arbeitsumfeld Flexibilität braucht. Der zweite wichtige Punkt ist die Bereitschaft des Arbeitgebers, den Versicherten trotz Problemen im Betrieb zu halten – und nicht nur in der Hoffnung, es gebe künftig keine Probleme mehr. Dieser Hinweis ist bedeutsam, weil es sich bei den hier untersuchten Beeinträchtigungen oft um wiederkehrende oder anhaltende Zustände handelt. Wahrscheinlich ist diese Akzeptanz der Probleme nicht nur entlastend für die Versicherten, sondern auch eine Bedingung für einen nachhaltigen Verbleib am Arbeitsplatz. (…) Und schliesslich wird hervorgehoben, dass es sehr hilfreich sein kann, wenn der Versicherte am Arbeitsplatz transparent ist, was seine Beeinträchtigung betrifft. Diese Transparenz sei die Voraussetzung für eine gute Unterstützung durch die Arbeitsumgebung gewesen.


Bestehender Arbeitsplatz


Frühinterventionsmassnahmen sind besonders erfolgreich, weil oft noch ein Arbeitsplatz vorhanden ist. Allerdings melden Arbeitgeber Mitarbeitende mit psychischen Problemen nach wie vor selten bei der IV:

Zudem wären angesichts der grossen Bedeutung rechtzeitiger Intervention auch finanzielle Anreize für Arbeitgeber zu diskutieren respektive Sanktionen (Beteiligung der Unternehmen an den Rentenkosten, Sanktionen im Einzelfall bei fehlender Wahrnehmung der Fürsorgepflicht, wenn zum Beispiel bei einem bekanntermassen kranken oder auffälligen Mitarbeiter über lange Zeit keine Hilfe beigezogen wurde etc.).

In den Interviews wurde mehrmals erwähnt, wie hilfreich es war, dass die Arbeitsstelle über die Phase der Arbeitsunfähigkeit hinweg noch bestand – und zwar auch im Bezug auf das Selbstverständnis der Versicherten:

Solange die Stelle noch vorhanden ist, ist auch die Identität der Versicherten eine andere (‚berufstätig‘, ‚im Arbeitsmarkt‘) als wenn dies nicht mehr der Fall ist. Auch der Kontakt mit der IV hat dann möglicherweise einen etwas anderen Stellenwert, man ist nicht ‚nur‘ Versicherter und existentiell einer Behörde ‚ausgeliefert‘, sondern man ist nach wie vor erwerbstätig und erhält spezifische Unterstützung.


ROUND TABLE


In den Interviews wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass eine gute gegenseitige Abstimmung und Kooperation zwischen IV, Behandlungsperson und Arbeitgeber Sicherheit gegeben habe, respektive dass eine fehlende Kommunikation unter den Beteiligten zu einem Gefühl der Hilflosigkeit und zu gesundheitlicher Verschlechterung geführt habe.

Ein fundiertes, interdisziplinäres und gemeinsam mit den Behandelnden und weiteren wichtigen Akteuren (Arbeitgeber) durchgeführtes Assessment vor der Interventionsplanung ist Voraussetzung für spezifische Interventionen und sollte Standard sein.

Beim Round Table soll die IV-Beraterin den Lead übernehmen. U.a. soll auch vereinbart werden, wie mit Krisen im Eingliederungsverlauf umzugehen ist. (z.B. keine Krankschreibung ohne Absprache von Seiten der behandelnden Ärztin)


UNTERSTÜTZUNG UND BEZIEHUNGEN


Wie ein roter Faden zieht sich ein Thema konstant durch die ganze Befragung: Die grosse, oft geradezu existenzielle Bedeutung von unterstützenden Beziehungen während einer für die Versicherten oft schwierigen Lebensphase. Sei es, dass betont wird, wie sehr geschätzt wird, dass die Partnerin trotz allem zu einem hält, wie ermutigend die Zuversicht des IV-Beraters war, wie tragend der Rückhalt durch die Therapeutin oder wie wichtig das Verständnis des Arbeitgebers.

Kurz: Alleine kann es niemand schaffen. Die schottische Kampagne «See me» hat das vor einigen Jahren auf Plakaten sehr schön auf den Punkt gebracht:

Baer, Niklas; Frick, Ulrich; Besse, Christine; Cuonz, Neisa; Matt, Michael (2018): «Beruflich-soziale Eingliederung aus Perspektive von IV-Versicherten»

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Marie Baumann war Mitglied der Begleitgruppe der vorgestellten Studie. Die Begleitgruppe definiert die ungefähre Ausrichtung der Studie, entscheidet im Rahmen eines Auswahlverfahrens, welches Forschungsteam den Forschungsauftrag ausführt und begleitet mit Ideen, Anregungen und Kritik.
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Zugehörige Artikelserie:
1. Einführung und Studiendesign
2. Erkrankung und Behinderung
3. Biografie und soziale Situation
4. Eingliederung und finanzielle Situation

4. Eingliederung und finanzielle Situation [BSV-Forschungsbericht 8/18 «Beruflich-soziale Eingliederung aus Perspektive von IV-Versicherten»]

Politische Vorstösse, die forderten, dass die Invalidenversicherung umzubenennen sei, waren bisher nicht erfolgreich. Das lag unter anderem daran, dass die von der Motionärin vorgeschlagene Alternative («Versicherung für Menschen mit Beeinträchtigung») weder zutreffend noch praktikabel wäre und eine Namensänderung zudem laut bundesrätlicher Antwort angeblich «zuviel Aufwand» bedeuten würde. Ich hatte mal ausgeführt, warum es sinnvoll wäre, die Invalidenversicherung nicht nur rein kosmetisch in «Erwerbsunfähigkeitsversicherung» unzubenennen, sondern sie auch effektiv von einer «Behinderten-» in eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung umzuwandeln.

Trotz jahrelanger Bekräftigung, dass die IV jetzt eine «Eingliederungsversicherung» sei, hat sie nämlich in der breiten Bevölkerung nach wie vor ein Imageproblem. Mit «IV» wird «voll behindert» und «Endstation Rente» assoziiert und das ist «bäääh» – das will niemand. So erstaunt es dann auch wenig, dass zwei Drittel der in der Studie «Beruflich-soziale Eingliederung aus Perspektive von IV-Versicherten»  befragten Personen angeben, dass sie erst gegen eine Anmeldung bei der Invalidenversicherung waren. Über die Hälfte hat diesen Moment gar als persönliches «Scheitern» empfunden.

Das ist problematisch, weil eine möglichst frühe Intervention die Chancen erhöht, dass ein bestehender Arbeitsplatz noch erhalten werden kann. Frühinterventionen erwiesen sich als besonders erfolgreiche Massnahme, kommen aber bei psychisch Kranken seltener vor:

Obwohl viele Versicherte Vorbehalte gegen eine IV-Anmeldung hatten, fühlte sich die Mehrheit im Kontakt mit der IV-Stelle doch kompetent beraten und attestiert dem oder der IV-Berater/in grosses Engagement, das als hilfreich erlebt wurde. Nicht Erfolgreiche haben sich allerdings häufiger unter Druck gesetzt und einer Behörde ausgeliefert gefühlt als erfolgreich Eingegliederte und auch deutlich öfter Beraterwechsel erlebt:

Je mehr Funktionsdefizite die Versicherten haben, desto grösser sind ihre Ängste vor oder bei Beginn der Massnahme, dass ihre Einschränkungen nicht verstanden werden und dass sie (erneut) scheitern könnten – und desto pessimistischer sind sie auch, was den Nutzen den Massnahme anbelangt:

Die pessimistische Sicht der Versicherten mit vielen Defiziten ist nicht ganz unbegründet. Dieser Gruppe bringen die Massnahmen am häufigsten keinen Nutzen und werden von über 40% gar als gesundheitsschädigend erlebt:

Auch wenn es sich hier um subjektive Angaben handelt machen diese Resultate darauf aufmerksam, dass berufliche Massnahmen bei schwer beeinträchtigten Personen mit Vorsicht anzugehen sind. Massnahmen können negative Effekte haben, vielleicht gerade weil sie so häufig mit vielen Erwartungen verbunden sind, weil sie zu Überforderung führen können und auch mit der Erfahrung des Scheiterns verbunden sein können. Bei relativ gesunden Versicherten führt das kaum je zu einer gesundheitlichen Schädigung, bei schwerer kranken Personen ist das hingegen nicht selten der Fall. Zu beachten ist auch, dass es sich bei der Gruppe der Versicherten mit 8 und mehr Funktionsdefiziten um einen Drittel der Befragten und somit um eine grosse Gruppe handelt.

Erfolgreiche Versicherte haben doppelt so häufig eine Massnahme erhalten, die spezifisch auf ihre Schwierigkeiten zugeschnitten war, wie die nicht Erfolgreichen. Problematisch ist in dieser Hinsicht auch, dass nur ein Drittel der Versicherten angibt, dass ihre Problematik präzise abgeklärt wurde.


KOOPERATION DER AKTEURE


Obwohl die behandelnde Ärztin von der Mehrheit der Versicherten als diejenige Person eingeschätzt wird, die das Gesundheitsproblem am besten versteht, fand in rund 40% der Hälfte der Fälle kein «Round-table» mit allen Akteuren statt.

Wenn gemeinsame Gespräche mit allen Akteuren stattfanden, empfanden die Versicherten die Massnahmen seltener als nutzlos oder schädigend:


TRANSPARENZ AM ARBEITSPLATZ


Aus der Studie:

Die bei der Befragung erwerbstätigen Versicherten verhalten sich am Arbeitsplatz gegenüber ihren Vorgesetzten in zwei Dritteln der Fälle transparent was ihre gesundheitliche Beeinträchtigung betrifft – und etwas seltener auch gegenüber ihren Arbeitskollegen. Diese Transparenz nimmt im zeitlichen Verlauf ab, aus welchen Gründen auch immer (sei es weil sie nicht mehr so wichtig ist oder weil man nicht so gute Erfahrungen gemacht hat etc.). Versicherte mit muskuloskelettalen Erkrankungen sind häufiger transparent als psychische kranke Versicherte (80% gegenüber 40-50%). Die häufige Intransparenz bei psychischen Beeinträchtigungen mag verständlich sein, hat jedoch gewisse Konsequenzen: Versicherte, die über ihre Probleme sprechen, erfahren deutlich häufiger Unterstützung von ihrem Vorgesetzten wie auch von ihren Arbeitskollegen.

Transparenz am Arbeitsplatz ist nicht nur für das «Verständnis» wichtig, sondern auch für konkrete Anpassung des Arbeitsplatzes, damit die Versicherten trotz Einschränkung erwerbstätig bleiben können. Personen mit somatischen Beschwerden benötigen am häufigen Hilfsmittel, solche mit komorbiden Belastungen ein verringertes Arbeitspensum und vermehrte Pausen. Für Versicherte mit psychischen Einschränkungen ist eine klare Kommunikation besonders wichtig. Flexible Arbeitszeiten werden bei allen Einschränkungen als hilfreich angegeben.

Studie:

Zusammengefasst zeigen die Auswertungen letztlich doch, dass ein rechter Teil der nötigen Arbeitsanpassungen die Erwerbsfähigkeit direkt einschränkt: Reduktion des Arbeitspensums, mehr Zeit für die Arbeitsausführung oder vermehrte rein ausführende statt planende, vernetzte und organisierende Tätigkeiten sind Arbeitsanpassungen, die eine Erwerbsarbeit zwar nicht verhindern, aber die Einkommensmöglichkeiten einschränken (was zum Beispiel bei einem Bedarf nach Hilfsmitteln nicht der Fall sein muss).

Was uns zum letzten Punkt führt:


FINANZIELLE SITUATION


Gut drei Jahre nach Abschluss der Eingliederungsmassnahmen erzielen 55% der Versicherten 2017 ein Erwerbseinkommen im ersten Arbeitsmarkt. Je zur Hälfte sind die Versicherten in Voll – oder Teilzeit erwerbstätig. 50% der nicht Erfolgreichen beziehen mittlerweile eine IV-Rente und auch 10% der 2015 laut Studiendesign «Erfolgreichen». Insgesamt beziehen knapp 37% der Massnahmeabsolventen eine (Teil)Rente. Viele Versicherte sind auf weitere Einkommensquellen angewiesen, beispielsweise Sozialhilfe (13.7%), Einkommen durch die/den Partner/in (14%) oder Unterstützung durch Eltern/Verwandte (10%).

Versicherte mit wenigen respektive mit ausschliesslich somatischen Defiziten zeigen hohe Anteile von Personen, die nur vom Erwerbseinkommen leben. Umgekehrt sind Versicherte mit psychischen oder psychischen und somatischen Beschwerden in der grossen Mehrheit auf Ersatzeinkommen oder private Unterstützung angewiesen. Insgesamt kann nur bei ca. einem Viertel bis einem Drittel der Versicherten davon ausgegangen werden, dass sie sich ohne weitere Unterstützung alleine vom Erwerbseinkommen finanzieren.

Der Anteil derjenigen, die nicht berentet sind und ein Einkommen von über 3000.-/Monat erzielen, ist bei den Versicherten mit somatischem IV-Code im Jahr 2017 deutlich höher als die entsprechende Gruppe bei den Versicherten mit psychischem IV-Code. Der Anteil Berenteter, die neben der IV-Rente kein Einkommen erzielen können ist bei Versicherten mit psychischen IV-Code doppelt so hoch, wie bei den Versicherten mit somatischem IV-Code:

Die obige (Abb. 47) wie auch die unten folgende Auswertung (Abb. 48) basieren auf Registerdaten (2015) und den Befragungsresultaten (2017). Aufgrund der unterschiedlichen Datenquellen sind die Vergleiche nur als Annäherung zu verstehen.

Allerdings lässt sich als Tendenz eine gewisse Dynamik feststellen: 2017 erzielt die Hälfte der Versicherten, die 2015 noch kein Einkommen hatte, ein solches. Umgekehrt haben 80% derjenigen, die 2015 ein sehr tiefes Einkommen (<12’000.-/Jahr) erzielten, 2017 kein Erwerbseinkommen mehr:

Studie:

Auch Personen in höheren Einkommensklassen mussten Einbussen hinnehmen. Dies ist insofern nachvollziehbar als es sich hier um Personen mit einer krankheitsbedingten und nicht selten längerdauernden Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit handelt. Gerade bei Personen mit einem höheren Einkommen kann dies auch bei bestehender Arbeitstätigkeit dazu führen, dass man nicht mehr ganz mit dem bisherigen Pensum respektive auf dem bisherigen Anforderungs- und Lohnniveau arbeiten kann.

Gesamthaft verdienten 42 Prozent der Befragten im 2017 etwa gleich viel wie im 2015, 30 Prozent verdienten weniger und 28 Prozent mehr. Das bedeutet: Unter dem Strich haben die IV-Massnahmen das Einkommen der Versicherten nicht verbessert – aber auch nicht verschlechtert. Vielmehr zeigt sich eine Umverteilung der Einnahmequellen und eine Situationsklärung im Verlauf des IV-Eingliederungsprozesses: Zum einen in Richtung Erwerbseinkommen und Abnahme der Arbeitslosenhilfe und zum anderen in Richtung IV-Berentung und Sozialhilfeabhängigkeit sowie Abnahme prekärer Einkommenssituationen.

5. (und letzter) Teil: Hinweise und Empfehlungen für die Praxis

3. Biografie und soziale Situation [BSV-Forschungsbericht 8/18 «Beruflich-soziale Eingliederung aus Perspektive von IV-Versicherten]


BIOGRAFISCHE BELASTUNGEN


Biografische Belastungen während Kindheit und Jugend erhöhen das Risiko, dass die Betroffenen später eine psychische Erkrankung entwickeln. Untersuchungen zeigen immer wieder, dass solche Belastungen in den Biografien von IV-Bezüger/innen mit psychischen Störungen überdurchschnittlich häufig vorkommen. Beispielsweise die Dossieranalyse der Invalidisierungen aus psychischen Gründen (BSV, 2009):

Jede/r zweite Versicherte hatte Eltern mit einer psychischen Erkrankung und jeweils rund 40% haben Gewalt, Missbrauch, emotionale Vernachlässigung oder eine übermässig strafende Erziehung erlebt. 40% der Versicherten bringen drei und mehr solcher frühen Erfahrungen mit und sind somit als erheblich belastet anzusehen.

Während in der Studie von 2009 die Forschenden die IV-Dossiers auf biografische Faktoren untersucht haben, wurden die Versicherten in der aktuellen Studie direkt gefragt: «Waren Sie vor dem 18. Lebensjahr familiären Belastungen ausgesetzt, die Ihrer Meinung nach mit Ihren späteren Arbeitsproblemen in einem Zusammenhang stehen könnten?» Durch diese Fragestellung wurden somit nicht die effektiven Belastungen erfasst, sondern nur diejenigen, die die Betroffenen selbst für relevant halten.

Rund ein Drittel der Befragten sieht einen Zusammenhang zwischen frühen familiären Belastungen und späteren Arbeitsproblemen. Am häufigsten werden dabei ein unberechenbares und impulsives Verhalten der Eltern, eine übermässig strenge Erziehung, Überbehütung und Gewalt sowie psychische Krankheit bei den Eltern geschildert. Versicherte mit psychisch bedingten Funktionseinschränkungen schildern solche Zusammenhänge deutlich häufiger als solche mit mehrheitlich somatischen Problemen.

Die frühen Belastungen sind deshalb relevant, weil kürzlich eine Befragung von Psychiater/innen in der Schweiz gezeigt hat, dass zwei Drittel aller Patienten/innen mit Arbeitsproblemen ein überdauerndes berufliches Problemmuster in ihrer Arbeitsbiografie aufweisen, das häufig mit frühen familiären Belastungen zusammenhängt. Typischerweise weisen zwanghafte oder rigide Patienten häufig eine frühe Biografie mit einem übermässig strengen, strafenden Erziehungsstil auf – und Patienten mit einem konflikthaften Muster haben oft selbst früh Konflikte, Gewalt und Vernachlässigung erlebt (Baer et al., 2017).


ARBEITSBIOGRAFIE


Auffälligkeiten in der Arbeitsbiografie werden von nicht erfolgreich eingegliederten Versicherten etwas öfter geschildert als von den Erfolgreichen. Die Resultate weisen darauf hin, dass sich bei Versicherten – auch bei solchen mit somatischen Beschwerden – schon lange vor der IV-Anmeldung Probleme in Ausbildung und Arbeit zeigen. Solche Probleme treten bei psychisch kranken Versicherten allerdings insgesamt deutlich häufiger auf:

Hinweise auf frühere Probleme in der Arbeitsbiografie zeigen sich auch am bisherigen Bezug von Sozialhilfe und Arbeitslosenunterstützung. Bei den somatisch bzw. gering belasteten Versicherten hat zum Zeitpunkt der Befragung schon mehr als die Hälfte schon einmal (oder mehrfach) Sozialhilfe oder Arbeitslosenunterstützung (oder beides) bezogen. Versicherte mit psychischen bzw. komorbiden Belastungen waren zu knapp 80% bereits auf solche Unterstützungsleistungen angewiesen:

Erhebliche Unterschiede zeigen sich auch im zeitlichen Verlauf: Während bei den Massnahmebeginnern 50% noch nie Sozialhilfe oder Arbeitslosenunterstützung bezogen haben, sind dies bei den Absolventen nur noch ein Drittel. Dies weist darauf hin, dass Versicherte nach Abschluss der Massnahme nicht entweder eingegliedert oder berentet sind, sondern zum Teil – vorübergehend oder längerfristig – auf andere Sicherungssysteme angewiesen sind.


SOZIALE SITUATION UND UNTERSTÜTZUNG


Neben den Krankheitssymptomen und den beruflichen Einschränkungen leiden vor allem jene Versicherten, bei denen die Eingliederung nicht erfolgreich verlaufen ist, häufig unter dem Gefühl von der Gesellschaft ausgeschlossen zu sein, dass die Umgebung mit Unverständnis und Distanzierung reagiert und auch unter ihrer finanziellen Situation.

Trotz dem häufig geäusserten Gefühl der allgemeinen Exklusion kann ein grosser Teil der Versicherte Beziehungen zu jenen Personen, die ihnen wichtig sind, aufrecht erhalten.

Die Autoren schreiben:

Es gelingt der Hälfte bis zwei Dritteln der Versicherten, trotz teils schweren Belastungen ein soziales Netz aufrecht zu erhalten. Rund die Hälfte hat drei und mehr „verlässliche“ Personen im privaten Umfeld, auf die sie sich bei Problemen verlassen kann (instrumentelle Hilfen), und ebenso viele haben Vertrauenspersonen, mit denen sie auch über ganz persönliche Dinge sprechen können (emotionale Hilfen). Gleichzeitig vermissen mehr als ein Drittel der Befragten eine Vertrauensperson, was fast doppelt so häufig ist wie in der Gesamtbevölkerung. Dies hängt wiederum mit der Schwere der Beeinträchtigung zusammen: Je grösser die Funktionseinschränkungen, desto häufiger fehlt eine Vertrauensperson. Und auch die Art der Einschränkungen macht einen Unterschied: Befragte mit Antriebsproblemen, kognitiven Einschränkungen, Ängsten und emotionaler Instabilität sowie Impulsivität vermissen besonders häufig eine Vertrauensperson.

Diejenigen Versicherten, die angeben, keine Vertrauensperson zu haben, leiden auch besonders häufig unter dem Gefühl der Exklusion:

Aus der Studie:

Ob die wahrgenommenen negativen Reaktionen der Umgebung zu einem sozialen Rückzug führen oder das Vorhandensein von mehreren Unterstützungspersonen ein Schutz ist vor häufigen negativen Reaktionen – oder ob Krankheit und Behinderung oder der Erwerbsstatus beides beeinflusst, bleibt hier offen. Man kann festhalten, dass es eine relativ kleine Gruppe von IV-Versicherten gibt (je nach Teilstudie rund 5-10% der Versicherten), die in ihrem privaten Umfeld keine einzige Unterstützungsperson haben und sehr häufig deutlich unter den sozialen Reaktionen leiden. Nimmt man die Personen mit 1-2 Unterstützungspersonen noch hinzu, die ebenfalls recht häufig Distanzierung, Exklusion und Unverständnis erleben, dann betrifft dies gesamthaft gegen die Hälfte aller hier befragten Versicherten.

Umfrageergebnisse wie Interviews belegen eindrücklich, dass die Unterstützung durch das nahe Umfeld und vor allem durch die Partnerin oder den Partner während Krankheit und Eingliederung existenziell wichtig ist für die Betroffenen. Aus einem Interview:

In meinem persönlichen Umfeld gab es Freundinnen, die mich auf diesem Weg unterstützt haben (…) Es gab rechte Unterstützung mit meinem Mann. Er hat versucht, mir zu helfen, hat mir Zeit gelassen, wenn es mir nicht gut ging, war hier, wenn ich ihn gebraucht habe … er hat mich unterstützt, dass ich zurückgehen konnte.

(Frau, 40 Jahre, erfolgreich integriert, psychische Beeinträchtigung)

Manchmal kommt auch ein wohlmeinendes Umfeld an Grenzen:

Ich habe erwähnt, dass ich von Therapeuten, Ärzten und meinen Freunden und meiner Familie unterstützt wurde. Dies stimmt grösstenteils, jedoch hat es viele Momente gegeben, in welchen Freunde und Familie meiner Situation gegenüber ein gewisses Unverständnis gezeigt haben. Wie ich erzählt habe, kann man äusserlich meine Beschwerden nicht sehen, was mein Umfeld wahrscheinlich teilweise verunsicherte.

(Frau, 35 Jahre, nicht erfolgreich integriert, muskuloskelettale Beeinträchtigung)

Die Resultate zeigen insgesamt, dass die gesundheitlichen Probleme manchmal für den Partner, die Partnerin sehr belastend sein können. Im zeitlichen Verlauf zeigt sich eine Zunahme der Alleinlebenden und der Alleinerziehenden; das heisst es kommt vermehrt zu Trennungen.

4. Teil: Eingliederung und finanzielle Situation

2. Erkrankung und Behinderung [BSV-Forschungsbericht 8/18 «Beruflich-soziale Eingliederung aus Perspektive von IV-Versicherten]


Unterschiedliche Entwicklungen


Während der Anstieg der IV-Renten jahrelang ein grosses Thema in Politik und Medien war, wird die seit Anfang/Mitte der Nullerjahre einsetzende Abnahme von IV-Bezüger/innen deutlich weniger thematisiert. Dabei sind die entsprechenden Zahlen eindrücklich: Bezogen im Jahr 2006 noch 256’000 Personen in der Schweiz eine IV-Rente, waren es 2017 nur noch 219’000. Die IV-Quote liegt heute mit 4,09% tiefer als 1999 (4.24%) und sehr deutlich unter dem Höchststand von 2006 (5,34%).

Die beiden grössten Kategorien waren sowohl 1999 wie auch heute noch «psychische Krankheiten» und «Knochen und Bewegungsorgane». Allerdings hat sich ihr Bestand ganz unterschiedlich entwickelt. Bei beiden Kategorien nahm der Bestand bis 2006 zu, aber während die Zahl der IV-Bezüger/innen mit muskoskelettalen Beschwerden seither deutlich abgenommen hat, ist der Bestand bei den IV-Bezügern mit psychischen Krankheiten stabil (Deren Bezugsquote nimmt jedoch – wegen der steigenden Bevölkerungszahl – insgesamt leicht ab).

Für die unterschiedliche Entwicklung gibt es zunächst eine relativ simple rechnerische Erklärung: Während psychische Erkrankungen sehr früh beginnen, treten muskoskelettale Probleme oft erst im höheren Lebensalter auf. Psychisch Kranke verbleiben also deutlich länger in der IV, während IV-Bezüger/innen mit muskoskelettalen Beschwerden nach vergleichsweise wenigen Jahren in die AHV wechseln. Das heisst, auch wenn es von beiden Kategorien jedes Jahr exakt gleich viele Neurentner/innen gäbe, würden sich die Bestände im Verlauf der Jahre aufgrund der unterschiedlichen Alterszusammensetzung anders entwickeln.

Allerdings konnte auch die Zahl der Neurenten aufgrund von muskoskelettalen Beschwerden während der letzten Jahre noch stärker gesenkt werden, als jene aufgrund psychischer Erkrankungen. Man beachte auch die entsprechenden Neurenten-Quoten:

(Die obigen Ausführungen/Darstellungen über die Entwicklung der IV-Renten basieren auf Daten aus den IV-Statistiken. Sie sind nicht Teil der BSV-Studie – alle gezeigten Grafiken können übrigens jeweils durch Anklicken vergrössert werden)

Gibt es heute also tatsächlich mehr psychisch Kranke und haben weniger Menschen muskoskelettalen Probleme als vor knapp 20 Jahren? Diverse Studien zeigen, dass sich die Prävalenz psychischer Störungen nicht verändert hat. Wahrscheinlicher ist, dass durch die zunehmende Entstigmatisierung psychischer Krankheiten beispielsweise eine Depression eher als solche benannt wird und von Patienten, Ärzten und auch der IV nicht mehr als «Rückenschmerzen» gelabelt wird. Möglicherweise haben sich also nicht die Krankheitsbilder so stark gewandelt, sondern – zumindest teilweise – deren Benennung und Kategorisierung.

Zudem könnten Entwicklungen im medizinischen und ergonomischen Bereich dazu geführt haben, dass sich muskoskelettale Erkrankungen heute tendenziell weniger invalidisierend auswirken als früher, wohingegen bei der Behandlung und Rehabilitation psychischer Erkrankungen in den letzten Jahren nicht so viele Fortschritte gemacht wurden.

Die Eingliederungszahlen deuten jedenfalls in diese Richtung: Während sich Eingliederungsmassnahmen bei 45% der – laut IV-Code – von einer muskoskelettalen Erkrankung betroffenen Versicherten als erfolgreich erweisen, sind sie bei den psychisch Erkrankten nur zu 25% erfolgreich (die Mathe-Cracks, die die Hausaufgabe am Ende des letzten Artikels gelöst haben, wussten das natürlich bereits).

Welche Faktoren bei der Eingliederung eine Rolle spielen und wo Verbesserungsmöglichkeiten bestehen – darüber soll die Studie Auskunft geben.

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GEBRECHENSCODES


Für die Untersuchung «Beruflich-soziale Eingliederung aus Perspektive von IV-Versicherten» wurden Versicherte der beiden grössten IV-Kategorien – psychische und muskoskelettale Krankheiten – befragt, die eine Eingliederungsmassnahme der Invalidenversicherung entweder schon absolviert oder gerade begonnen haben. Versicherte der übrigen Kategorien (Geburtsgebrechen, Nervensystem, Unfall und «andere Krankheiten») wurden in die Befragung nicht einbezogen.

In der IV-Kategorie «Psychische Erkrankungen» stellen die IV-Bezüger/innen mit «Milieureaktiven Störungen» (IV-Code 646) die grösste Gruppe, in der IV-Kategorie «Knochen und Bewegungsorgane» leiden die meisten IV-BezügerInnen unter «übrigen Veränderungen an Knochen und Bewegungsorganen» (IV-Code 738) beides sind «Restekategorien», die keine nähere Auskunft über die effektiven Diagnosen geben.

In der vorliegenden BSV-Studie wurden zwar nicht in erster Linie IV-Bezüger/innen, sondern Empfänger/innen von Eingliederungsmassnahmen untersucht, aber auch diese Befragten haben zu rund 80% entweder IV-Code 646 oder 738. Andere Kategorien wie z.B. «Schizophrenie» (Code 641) oder «manisch-depressiv» (Code 642) sind nur vereinzelt vertreten. Diese Diagnosen könnten aber in der untersuchten Stichprobe effektiv häufiger vorkommen. Eine Dossieranalyse (BSV 2009) hatte nämlich ergeben, dass die IV-Stellen den «Reste»-Code 646 für alle möglichen psychischen Krankheiten vergeben. Also auch bei Depressionen, Schizophrenie oder teils sogar somatischen Erkrankungen. Die häufigste Diagnose in der Kategorie 646 sind Persönlichkeitsstörungen. Für die Kategorie 738 (Übrige Veränderungen an Knochen und Bewegungsorganen – Bänder, Muskeln und Sehnen) existiert keine genauere Analyse.

Die aktuelle Studie gibt leider auch keine Auskunft über die genauen Diagnosen der Befragten, da die Forschenden nicht danach gefragt haben. Stattdessen wurde das Augenmerk darauf gelegt, Befinden, Beschwerden sowie Funktionsdefizite zu erfassen und damit die effektiven Einschränkungen festzustellen. Dafür wurden teilweise Fragen aus der schweizerischen Gesundheitsbefragung 2012 übernommen, was einen Vergleich mit der Schweizerischen Allgemeinbevölkerung ermöglicht.


BESCHWERDEN


Wenig überraschend zeigte sich, dass Empfänger/innen von IV-Massnahmen ihr gesundheitliches Befinden erheblich schlechter einschätzen als die Allgemeinbevölkerung. Rund 80% der Schweizer Bevölkerung berichten über eine (sehr) gute allgemeine Gesundheit, eine mittlere bis hohe Kontrollüberzeugung und Vitalität – dies sind rund zwei- bis dreimal so viele wie bei den IV-Massnahmenempfänger/innen. Der Gesundheitszustand der erfolgreich Eingegliederten ist zwar etwas besser als derjenige der nicht Erfolgreichen, unterscheidet sich aber immer noch deutlich vom Schweizer Durchschnitt:

Die obige Auswertung basiert auf detaillierten Fragen nach spezifischen Beschwerden (z.B. Rückenschmerzen, Kopfschmerzen, Erschöpfung, Nervosität ect.) sowie deren Intensität und Häufigkeit. Augenfällig ist dabei, dass 90% der IV-Versicherten starke körperliche Beschwerden angeben. Dies, obwohl bei der Mehrheit der hier befragten Versicherten laut IV-Code eine psychische Erkrankung vorliegt.

KOMORBIDITÄT


Bei rund der Hälfte der Versicherten liegen sowohl erhebliche körperliche wie auch relevante psychische Beschwerden vor (im folgenden als «Komorbidität» bezeichnet). Diese Gruppe weist mit 20% die tiefste Erfolgsquote auf. Die Abbildung zeigt die Verteilung (blaue Säulen) und die Erfolgsquoten (rot eingefügt) der jeweiligen Gruppe. (Die Originalabbildungen aus der Studie sind immer schwarz/blau. Alles, was rot ist, ist jeweils nicht original, sondern von mir eingefügt). «Geringe Belastung» ist hier relativ zu verstehen. Im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung sind diese Versicherten immer noch deutlich stärker belastet. Zudem bedeutet «v.a. psychische Beschwerden» nicht, dass überhaupt keine somatischen Beschwerden vorliegen.

Über den Zusammenhang zwischen Komorbidität und Kontrollüberzeugung schreiben die Autoren:

Bei „komorbiden“ Versicherten geben rund 80% eine tiefe Kontrollüberzeugung an, während dies bei Personen mit psychischer Problematik auf 60% zutrifft, bei Personen mit somatischer Problematik auf 40% und bei Personen mit geringen Gesundheitsbelastungen auf 15%. Das Gefühl, das eigene Leben selbst beeinflussen respektive steuern zu können, hängt demnach vor allem mit dem Ausmass der psychischen Beschwerden zusammen. Sind ausschliesslich muskuloskelettale Probleme vorhanden, beeinflusst dies das Kontrollgefühl erwartungsgemäss deutlich seltener. (…) Damit wird deutlich, dass die Art und das Ausmass der Belastungen einen direkten Zusammenhang zeigen zur erlebten Selbstwirksamkeit respektive zur Lebensqualität der Versicherten.


FUNKTIONSDEFIZITE


Oben ging es um das Befinden der Versicherten und nach dem Ausmass und der Art der Beschwerden (z.B. Schmerzen) wurden Kategorien erstellt. Für die Arbeitsfähigkeit entscheidend sind aber nicht in erster Linie die Beschwerden, sondern vor allem, wie sie sich auswirken. Deshalb wurden die Massnahmeempfänger/innen gefragt, wobei sie konkret eingeschränkt sind. Die häufigsten Einschränkungen sind das Heben und Tragen von Lasten, rasche Erschöpfung und emotionale Instabilität.

Auch die Funktionsdefizite wurden einer statistischen Analyse unterzogen. Daraus ergaben sich fünf Einschränkungstypen von IV-Versicherten:

  • Einschränkungstyp 1: Vergleichsweise (nicht absolut zu verstehen) wenige und spezifische Einschränkungen (30 Prozent) – oft sind dies Personen mit guter Bildung, männlich, häufig mit Eingliederungserfolg (39 Prozent). Zwei Drittel dieser Versicherten haben psychische, ein Drittel somatische Funktionsdefizite.
  • Einschränkungstyp 2: ausschliesslich psychische Defizite (20 Prozent) – oft mit frühem Problembeginn in Schule, Ausbildung oder Beruf und mit durchschnittlichem (34 Prozent) Eingliederungserfolg.
  • Einschränkungstyp 3: ausschliesslich somatische Einschränkungen (18 Prozent), mit spätem Problembeginn, oftmaligem Sekundärabschluss und meist (61 Prozent) mit Eingliederungserfolg.
  • Einschränkungstyp 4: vor allem somatische, aber zusätzlich psychische Defizite (19 Prozent), oft mit geringem Bildungsgrad (obligatorische Schule), hohem Ausländeranteil und selten (21 Prozent) mit Eingliederungserfolg.
  • Einschränkungstyp 5: sehr starke psychische und somatische Einschränkungen (13 Prozent), meist erst nach dem 25. Altersjahr erste Probleme, höchster Anteil von Personen mit obligatorischer Schulbildung und sehr selten (13 Prozent) Eingliederungserfolg.

Die durch somatische Funktionseinschränkungen geprägten Gruppen haben vor allem Probleme beim Heben und Tragen von Lasten, beim längeren Sitzen oder Stehen, bei gewissen Bewegungen sowie einen erhöhten schmerzbedingten Bedarf nach Arbeitspausen. Die Gruppen, die (auch) psychische Funktionseinschränkungen haben, leiden (zusätzlich) besonders unter emotionaler Instabilität, mangelndem Durchsetzungsvermögen, haben Angst Fehler zu machen, Verlangsamung, Konzentrationsproblemen und Probleme beim Planen und Organisieren.

Wie oben schon gesagt, sind nicht die Symptome, sondern die Funktionsdefizite letztlich entscheidend für die Arbeitsfähigkeit respektive –unfähigkeit. Allerdings zeigen die Daten einen relativ engen Zusammenhang zwischen Gesundheitsproblemen und Funktionseinschränkungen. Zwischen der Einteilung nach Symptomen und derjenigen nach Funktionsdefiziten können sich aber teils unterschiedliche Gruppengrössen (z.B. bei den jeweils «Komorbiden») ergeben, weil nicht zu allen erdenklichen Symptomen eine entsprechende Funktionseinschränkung abgefragt werden konnte, diese teils auch schwierig zu erfassen sind (bspw. bei Persönlichkeitsstörungen) oder weil somatische Symptome (z.B. Kopfschmerzen) auch psychische Funktionseinschränkungen (wie Konzentrationsstörungen) auslösen können. Und umgekehrt.


ALLTAGSBEEINTRÄCHTIGUNGEN

Gesundheitliche Probleme können nicht nur die Erwerbsfähigkeit beinträchtigen, sondern wirken sich – je nach Einschränkungsart und -grad auch auf die Bewältigung des Alltags aus. Psychische Funktionsdefizite zeigen sich eher in allen Lebensbereichen gleichmässig, somatische Defizite hingegen vor allem in bestimmten Lebensbereichen (Arbeit, Haushalt, Aktivitäten) und deutlich seltener in interaktionellen (Partnerschaft, Kindererziehung, Sozialkontakte) und kognitiven Bereichen (Administration).

EXKURS

An dieser Stelle eine kurze Rückblende. Auf die Frage, wie viele Schleudertrauma-Patienten, die eine IV-Rente beziehen, es in der Schweiz gäbe, sagte Jean-Philippe Ruegger, damaliger Präsident der IV-Stellen-Konferenz am 15.9.2010 im Tages Anzeiger:

Dazu gibt es keine statistischen Angaben. Und zwar deshalb, weil wir bei der IV die Fälle nicht mit einem Code «Schleudertrauma» versehen. Schleudertraumata figurieren unter verschiedenen ärztlichen Diagnosen. Wir können daher auch nicht sagen, wie viel uns die IV-Renten für Schleudertrauma-Patienten pro Jahr kosten. Und wir können ebenso wenig angeben, wie sich die Zahl der Schleudertrauma-Fälle über die Jahre entwickelt hat.

Drei Monate später, am 16. Dezember 2010 sagte der damalige Bundesrat Didier Burkhalter (FDP) in der parlamentarischen IV-Debatte über die von der umstrittenen Schlussbestimmung der IV-Revision 6a betroffenen «unklaren» Krankheitsbilder:

Ce sont fréquemment des maladies géographiquement limitées, qui ne semblent exister qu’en Suisse ou dans une région définie du pays, telles que le syndrome de fatigue chronique, la fibromyalgie, le coup du lapin, etc.

Am 2. März 2011 doppelte der IV-Chef Stefan Ritler im Tagesanzeiger nach:

Zum Schleudertrauma möchte ich Folgendes sagen: «(…) In der Westschweiz gibt es diese Diagnose praktisch nicht. Im umliegenden Ausland auch nicht, weil damit keine Versicherungsleistungen bezogen werden können. Die Diagnosen kommen vor allem im Grossraum Basel-Zürich vor, wo die sogenannten Geschädigtenanwälte ihre Büros haben.

Ich fasse zusammen: Man wusste zwar nie, wieviele IV-Bezüger/innen mit angeblich «unklaren» Krankheitsbildern es effektiv  gibt, aber man *wusste* offenbar, dass es sie erstens nur in bestimmten Landesteilen gibt und das sei zweitens Beweis genug, dass es sich um von Anwälten erfundene Krankheitsbilder handeln müsste und drittens sei es nur folgerichtig, wenn man solche «Simulanten» von IV-Leistungen ausschliessen bzw. in die Arbeitswelt eingliedern wolle.

Fünf Jahre später lautet dann das ernüchterte Urteil der IV-Stellen: Das Eingliederungspotenzial sei überschätzt, der Integrationsaufwand unterschätzt worden. Wer eine IV-Rente beziehe, sei in den allermeisten Fällen tatsächlich gesundheitlich stark eingeschränkt.

Zurück zur Studie:


VERGLEICH FUNKTIONSDEFIZITE UND IV-CODIERUNG


Die Forschenden haben ihre Funktionsdefizit-Kategorien mit den effektiven IV-Codes verglichen. Wenn jemand laut ihrer Kategorisierung vor allem psychische oder somatische Funktionsdefizite aufweist, stimmt die Kategorisierung mit dem jeweiligen IV-Code ziemlich genau überein. Massnahmeempfänger/innen mit – sowohl psychischen wie somatischen – Defiziten, die einen Interpretationspielraum offen lassen, wurden in der Deutschschweiz von den IV-Stellen jedoch tendenziell häufiger mit einem psychischen und in der Romandie eher mit einem somatischen IV-Code versehen. Das heisst: bei gleichem Einschränkungsmuster werden je nach Landesregion unterschiedliche Diagnosen vergeben. Soviel zum Thema «neue Krankheitsbilder, die nur in bestimmten Regionen vorkommen».

Aus den Schlussfolgerungen der Studie:

Und schliesslich bestätigt diese häufige Komorbidität auch die Bedenken gegenüber dem früheren Umgang mit nicht objektivierbaren Schmerzstörungen: Wenn die Symptomatik/Belastung von gewissen psychiatrisch und somatisch kodierten Versicherten nicht mehr zu unterscheiden ist, muss man sich fragen, ob es sich zum Beispiel bei Depressionen und Schmerzstörungen überhaupt um grundlegend unterschiedliche Störungen handelt (Cahn, 2013).


MEDIKAMENTE


Über die Hälfte der Versicherten nimmt täglich – oft mehrere – Medikamente ein. Die Medikamenteneinnahme spiegelt die Defizite wieder:

Während der Schlaf- Schmerz- und Beruhigungsmittelkonsum der nicht Erfolgreichen deutlich höher ist als in der Schweizer Bevölkerung, ist er bei den Erfolgreichen nur minimal erhöht. Anders bei den Antidepressiva: Fast ein Viertel der Erfolgreichen nehmen Antidepressiva ein – und knapp 40% der nicht erfolgreichen Versicherten:


NEBENWIRKUNGEN

Aus der Studie:

Nicht zu unterschätzen ist auch das Leiden an Nebenwirkungen der Medikamente. Diese sind angesichts des häufigen Leidens an den Symptomen wohl sehr wichtig, aber gesamthaft rund 40% leiden deutlich bis sehr stark unter den Nebenwirkungen. Stellt man diese Resultate der Anzahl täglich eingenommener Medikamente gegenüber (Abbildung 33), so wird deutlich, dass mit zunehmender Anzahl täglicher Medikationen auch das Leiden an den Symptomen zunimmt (je schwerer krank desto mehr Medikamente) sowie auch das Leiden an den Nebenwirkungen (je mehr Medikamente desto häufiger kommt es zu Nebenwirkungen).

Hier offenbart sich ein gewisses Dilemma, dass schwerer erkrankte Personen mehr Medikamente benötigen, dies aber wiederum häufiger zu Nebenwirkungen führt – die dann schliesslich das Befinden und je nachdem auch die Arbeitsfähigkeit zusätzlich einschränken können. So leiden in der Gruppe der Personen mit täglicher Einnahme von mindestens 4 Medikamenten nahezu alle Personen deutlich bis sehr stark unter den Symptomen, aber rund 75% auch unter deutlichen bis sehr starken Nebenwirkungen.


BEHANDLUNG

Aus der Studie:

Für die Versicherten ist der Arzt/Therapeut eine besonders wichtige Unterstützungsperson, die in jeweils 80-90% der Fälle über die Arbeitstätigkeit Bescheid weiss, regelmässig nachfragt, wie es bei der Arbeit geht, die Arbeitsbiografie gut kennt und die Versicherten kompetent in Arbeitsfragen unterstützt. Das heisst, die Versicherten fühlen sich mit ihrer Arbeitsproblematik in der Behandlung durchaus wahrgenommen.

Hingegen haben die Behandelnden selten (in rund 20% der Fälle) jemals Kontakt gehabt zum Vorgesetzten der Versicherten (bei den Massnahmebeginnern allerdings fast doppelt so häufig). Eine aktive Beteiligung der Therapeuten am Eingliederungsprozess wird als sehr hilfreich erlebt, ein diesbezügliches Desinteresse respektive Ablehnung der IV-Massnahmen als hinderlich. Aus den Interviews geht hervor, dass der Arzt/Therapeut besonders wichtig ist, um die Krankheit, die Beeinträchtigung und deren konkrete Folgen für die künftige Erwerbsfähigkeit innerlich zu verarbeiten wie auch um den Eingliederungsprozess laufend reflektieren zu können.

Nächster Teil: Biografie und soziale Situation

Zwischen Wollen, Müssen und Können. Zum BSV-Forschungsbericht 8/18 «Beruflich-soziale Eingliederung aus Perspektive von IV-Versicherten. Teil 1: Einführung und Studiendesign

Personen, deren Arbeitsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen schwerwiegend und längerdauernd beeinträchtigt ist, befinden sich in einem komplexen Spannungsfeld zwischen unterschiedlichen Anforderungen und Akteuren. Einerseits müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um überhaupt Anspruch auf Eingliederungsmassnahmen der Invalidenversicherung zu haben,  andererseits sind sie gesetzlich verpflichtet, «an allen zumutbaren Massnahmen, die ihrer Eingliederung ins Erwerbsleben dienen, aktiv teilzunehmen.»

Im besten Fall ist eine versicherte Person hochmotiviert und wird von einer kompetenten IV-Beraterin, einem unterstützenden Arbeitgeber und einer engagierten Ärztin durch Krankheit und Eingliederung hindurch begleitet. Während allerdings das Verhalten der betroffenen Person rechtlich vorgegeben ist – und deren fehlende «Motivation» gegebenenfalls sanktioniert werden kann – können IV-Mitarbeitende, Arbeitgeber oder behandelnde Ärztinnen nicht für mangelndes Engagement belangt werden. Die Motivation der erkrankten Person wird in der öffentlichen Wahrnehmung vielfach als zentrale, wenn nicht gar alleinige Bedingung für eine gelungene Eingliederung gesehen. Das Engagement von Arbeitgebern hingegen gilt als speziell, sozial, ja gar preisverdächtig. Anlässlich der Verleihung eines solchen Sozialpreises hielt Hans-Peter Guarda von der damit ausgezeichneten Firma BSK Baumann + Schaufelberger AG fest:

Wir unterstützen Leute, die eingeschränkt sind, aber wir unterstützen keine faulen Leute. Wenn der Einsatz nicht stimmt, wird die Zusammenarbeit frühzeitig beendet.

Basellandschaftliche Zeitung, 23.4.2015

Motivation – und damit verbunden auch Leistungsfähigkeit – wird oft als Charaktereigenschaft definiert, die entweder vorhanden ist (und dann belohnt wird durch einen «sozialen» Arbeitgeber, der dem «charakterlich guten Menschen eine Chance gibt») oder die eben nicht vorhanden ist und dementsprechend rechtlich, finanziell und sozial sanktioniert wird. Dass «Motivation» nicht einfach eine feststehende Charaktereigenschaft der betroffenen Person ist, sondern auch durch die anderen Akteure im Eingliederungsprozess gefördert (beispielsweise durch einen Job-Coach, der Zuversicht vermittelt) oder behindert werden kann (beispielsweise durch lange Wartezeiten auf Entscheide der IV) wird selten thematisiert. Vermutlich zum einen, weil der «Eigenverantwortung» in den sozialpolitischen Diskussionen der letzten Jahre ein enorm grosser Stellenwert eingeräumt wurde und gleichzeitig diese Diskussion häufig vor allem über, aber nicht mit den Betroffenen geführt wurde. Wie die Versicherten selbst die Eingliederung erleben, war bisher offenbar nicht so wichtig.

Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat mit dem Forschungsbericht 8/18 «Beruflich-soziale Eingliederung aus Perspektive von IV-Versicherten» nun erstmals eine umfassende Untersuchung dazu vorgelegt. Die Resultate und Auswertungen sind so reichhaltig, dass sie hier nur auszugsweise – und aufgeteilt auf fünf Artikel – wiedergegeben werden können. Im diesem ersten Artikel wird unten kurz das Studiendesign skizziert. Im zweiten Artikel geht es um die gesundheitliche Situation der Versicherten, im dritten um die Biografie und die soziale Situation. Die Erfahrungen mit der IV und den Eingliederungsmassnahmen sowie die finanzielle Situation werden im vierten Artikel thematisiert und im letzten Artikel werden schliesslich die Resultate aus der schriftlichen Befragung und aus den Interviews mit den Versicherten für die Praxis zusammengefasst.

ZUM STUDIENDESIGN

Es wurden über 900 Versicherte mit einer psychischen oder muskoskelettalen Erkrankung befragt, die entweder im Jahr 2014 eine berufliche IV-Massnahme abgeschlossen oder erst kürzlich eine solche begonnen haben. Im Anschluss an die schriftliche Befragung wurden mit 20 Versicherten aus unterschiedlichen Kategorien (psychisch/somatisch, erfolgreich/nicht erfolgreich, BeginnerIn/AbsolventIn) vertiefende Einzelinterviews geführt.

In der Teilstudie 1 (T1) wurden die erfolgreichen Absolventen mit den nicht erfolgreichen verglichen. Als «Eingliederungserfolg» wurde definiert: Monatliches Erwerbseinkommen im Jahr 2015 von mindestens CHF 1000.- und kein Leistungsbezug aus der Arbeitslosenversicherung und keine IV-Rente (Ein allfälliger Sozialhilfebezug konnte allerdings nicht ausgeschlossen werden, da die entsprechenden Daten nicht vorlagen). Als Kontrollgruppe («Nicht Erfolgreiche») wurden vergleichbare Versicherte definiert, die mindestens ein Erfolgskriterium nicht erfüllten.

In der Teilstudie 2 (T2) geht es um Veränderungen im Verlauf. Dazu wurden «Massnahmebeginner» mit ähnlichen Absolventen verglichen, die ihre letzte IV-Massnahme 2014 beendet haben. Ideal(er) wäre natürlich gewesen, die (gleichen) Absolventen über mehrere Jahre hinweg zu begleiten, dazu hätte jedoch eine aufwendige Langzeitstudie erstellt werden müssen und die Resultate wären erst in einigen Jahren vorgelegen.

Für die Auswahl der Befragten wurde auf BSV-Registerdaten abgestellt. Die Registerdaten geben u.a. Auskunft über die IV-Gebrechenscodes, Einkommen oder externe Eingliederungsmassnahmen aller versicherten Personen. «Extern» heisst, es sind nur die Eingliederungsmassnahmen im Register erfasst, die eine Rechnung auslösen (z.B. wenn ein externer Job-Coach engagiert wird, oder Arbeitgeber Einarbeitungs-Zuschüsse erhalten). Interne – oft weniger aufwendige – Massnahmen, die ausschliesslich von MitarbeiterInnen der jeweiligen IV-Stelle geleistet werden (z.B. wenn nur Gespräche mit Versicherten stattfinden), werden in den Registerdaten nicht erfasst und wurden deshalb in der Studie nicht untersucht.

Ursprünglich war geplant, die Grenze für die «Erfolgreichen» bei einem monatlichen Einkommen von mindestens 3000.- anzusetzen, allerdings verblieben danach nicht genügend Versicherte in der Stichprobe. Nach den gewählten Kriterien (>1000.- , sowie kein IV- oder ALV-Bezug) sind insgesamt ein Drittel aller Massnahmeabsolventen mit einer psychischen oder muskoskelettalen Erkrankung im für die Studie gewählten Zeitraum «erfolgreich». Für die Teilstudie 1 wurden zwecks besserer Vergleichbarkeit trotzdem je 50% Erfolgreiche und 50% nicht Erfolgreiche befragt. In der Auswertung werden diese Resultate dann gewichtet dargestellt, so dass sie wieder den realen Verhältnissen in den BSV-Registerdaten entsprechen.

Gewichtet, hä?

Dazu ein Lesebeispiel aus der Studie:

45.8% der nicht erfolgreich Eingegliederten leiden unter einer hohen psychischen Belastung. Von den erfolgreich Eingegliederten leiden 23.1% unter einer hohen psychischen Belastung. Im Durchschnitt ergäbe das, dass 34,5% (45.8% plus 23.1%, geteilt durch zwei) der Massnahmeabsolventen eine hohe psychischen Belastung aufweisen. Da die nicht Erfolgreichen real aber zwei Drittel ausmachen, wird deren Ergebnis (45.8%) mit zwei Dritteln und das der Erfolgreichen mit einem Drittel gewichtet: also 2 x 45.8%, plus 23.1, geteilt durch drei). Das ergibt dann (ungefähr, wegen kleinen Rundungsdifferenzen) die in der Tabelle aufgeführten 38.5%. In diesem Beispiel entsteht dadurch kein grosser Unterschied, aber bei manchen Auswertungen und Darstellungen können die Resultate irritieren, wenn man sich nicht bewusst ist, dass sie gewichtet sind.

Wer jetzt denkt: Ich weiss doch, was «gewichtet» heisst… das ist natürlich super. Ich schreibe aber auch für Leser und Leserinnen, die (noch) nicht alles wissen. Die Mathe-Genies unter den Leser/innen dürfen aber gerne eine kleine Hausaufgabe lösen. Untenstehende Tabelle aus der Studie zeigt zum einen die Verteilung nach Gebrechensart (T1) und zum anderen, dass bei den Erfolgreichen 42,4% eine psychische und 57.6% eine somatische Erkrankung haben. Frage: Wieviel Prozent der psychisch Kranken sind demnach erfolgreich? Und wieviel Prozent der somatisch Kranken? An die Gewichtung denken.

 

Teil 2: Erkrankung und Behinderung

IV-Stelle Luzern: 55% Misserfolgsquote bei der Eingliederung

Es gibt Themen, von denen ich dachte, dazu müsse ich nun wirklich nicht nochmal was schreiben, weil die Sache endgültig gegessen ist. Sensationslüsterne Kommunikation zur IV-Betrugsbekämpfung war ist so ein Thema. Natürlich ist aber meine obige Artikelüberschrift nicht die Überschrift, die sich die PR-Berater für die Medienmitteilung zum kürzlich veröffentlichten Jahresbericht 2014 der IV-Stelle Luzern ausgedacht haben. Man setzt vielmehr auf Altbewährtes: «IV Luzern bekämpft Versicherungsmissbrauch». Und was ich bereits am 6. Januar 2014 unter dem Titel «Kommunikation des Luzerner IV-Direktors: Was kümmern uns die Details…» schrieb, hat nichts an Aktualität eigebüsst:

Donald Locher ist IV-Direktor in Luzern. Er redet ausgesprochen gerne über IV-Missbrauch. Vorzugsweise in der lokalen Presse, die das Ganze regelmässig prominent und mit knackigen Headlines (Motto: «Je Betrüger umso besser») an die Leserschaft bringt.

Nun, eineinhalb Jahre später, übertitelt das Lokalblatt zentral+ das ausführliche Interview mit Donald Locher mit: «IV-Detektive filmen IV-Betrüger beim Veloklau».

Genüsslich zelebriert Locher darin IV-Räubergeschichten, erzählt über anonyme Meldungen an die IV-Stelle und auch nicht ganz so anonyme:

Auch haben mich schon Bekannte direkt angerufen und etwa gesagt, wir sollten doch mal bei ihrem Nachbarn reinschauen.

Und Locher sagt auch, wieviel Geld man beim CSI-Luzern in die Verbrecherjagd investiert:

Wir haben für unsere externen Detektive ein Budget von 100’000 Franken. Unsere eigene Abteilung kostet zusätzlich rund 350’000 Franken [Anmerkung: Dort arbeiten 4 Personen]. Insgesamt belaufen sich die Kosten also auf knapp eine halbe Million.

Daraus resultierte im Kanton Luzern im Jahr 2014 die Aufdeckung von 18 Fällen von IV-Missbrauch (Als Relation: In Luzern beziehen aktuell rund 10’000 Menschen eine IV-Rente).

Der absolute Medien-Knüller ist aber natürlich, dass Luzern als (soweit ich weiss) bisher einzige IV-Stelle im Jahresbericht die Missbrauchsfälle zum einen nach Schweizern/Ausländern getrennt aufführt, zum andern die Nationalitäten jedes einzelnen Falles preisgibt. Und damit nicht genug; bei den Schweizern wird auch noch nach «reinrassigen» und solchen «mit Migrationshintergrund» unterschieden:

bvm_luzernBildquelle: Jahresbericht 2014 der IV-Stelle Luzern

Die Frage dazu ist einfach; Was «bringt» die Veröffentlichung dieser Informationen nun genau? Zuerst mal knackige Medien-Auftritte und Applaus aus der rechten Ecke für Herrn Locher. Das war bei der medialen Lancierung der von Medizinern vielkritisierten «Hirnstrommessungen» Anfang Januar 2014 nicht anders. Der aktuelle Jahresbericht sagt dazu übrigens:

Nach einer umfassenden Evaluation am Ende der Projektphase hat sich gezeigt, dass das Hauptziel des Projekts dank des grossen persönlichen Einsatzes der Beteiligten erreicht wurde.

Man hätte jetzt eigentlich noch gerne gewusst, was genau bei der Evaluation rauskam (Gibt’s da nun wissenschaftliche Publikationen zur Reliabilität?) und was war eigentlich das «Hauptziel des Projektes»? Schweizweite Presseberichte über die IV-Stelle Luzern? Aber der Jahresbericht wird dazu nicht ganz so konkret.

Ob «Hirnstrommessungen» oder Nationalität der IV-Betrüger, bei der IV-Stelle Luzern findet man jedenfalls immer wieder ein wirksames mediales Ablenkungsmanöver, damit niemand bemerkt, dass nicht eine handvoll (ausländischer) IV-Betrüger die Hauptkosten bei der IV verursachen, sondern vor allem die echten IV-Fälle. Zum Beispiel diejenigen 1321 Menschen, bei denen die Eingliederungsbemühungen der IV Luzern nicht zum Erfolg führten, und über die im Jahresbericht zu lesen ist:

Es wäre falsch zu glauben, dass wir in jedem potenziellen Eingliederungsfall eine gute Lösung finden und die Geschichten immer positiv enden. Sehr oft erleben wir unglücklliche Verläufe und müssen akzeptieren, dass es trotz aller Bemühungen auch Verlierer geben kann.

Im Zeitungsartikel klingt das etwas anders. Dort sagt Locher:

Die Eingliederungen durch die IV sind eine Erfolgsstory.(…)

zentral+: Sind das alles langfristige Eingliederungen oder scheitern viele Personen und landen dann ein paar Monate später wieder bei euch?

Locher: Viele sind langfristig. Aber natürlich gibt es immer auch solche, die es nicht schaffen. Genau Zahlen liegen dazu derzeit keine vor.

Zu den langfristigen Eingliederungserfolgen hat man keine Zahlen, aber zu den Eingliederungsversuchen, die bereits «kurzfristig» scheiterten, hätte man schon welche, die liegen nämlich laut Jahresbericht wie gesagt bei 55% bzw. 1321 Menschen.

Aber das passt halt nicht in diese krude Mischung aus ausländischen IV-Betrügern, Schweizer IV-Rentnern in Thailand und potentiellen zukünftigen IV-Rentnern unter den syrischen Flüchtlingen [sic] die Locher im Interview zum Besten gibt.

Erst ganz am Schluss fragt zentral+:

Aber der Grossteil bezieht doch zu Recht eine IV-Rente? Zumal es doch auch immer mehr psychisch Kranke gibt, die sich nicht so einfach wieder integrieren lassen?

Locher: Das ist korrekt. Plus/Minus wird der Anteil an IV-Renten wohl etwa in dem Bereich bleiben, wie er nun heute ist. Und wie in der ganzen Schweiz, beträgt auch in Luzern der Anteil an IV-Rentner mit psychischen Problemen gegen 40 Prozent. Diese Zahl nimmt weiter zu, und diese Leute sind nicht einfach zu integrieren.

Damit hätte das Interview eigentlich beginnen müssen, wenn es Locher ernst damit meinte, was er im Jahresbericht schrieb schreiben liess:

In Sachen berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderung zum Beispiel ist zusätzliche Sensibilisierungsarbeit bei den Arbeitgebenden nötig.

Wenn man Arbeitgeber tatsächlich für die Integration sensibilisieren möchte, stellt man wohl kaum die Missbrauchsbekämpfung ins Zentrum der Kommunikation (findet übrigens auch der grüne Luzerner Kantonsrat Michael Töngi).

Und statt einer peniblen Darstellung der IV-Betrüger nach Nationalität, wäre eine Aufschlüsselung der (nicht) erfolgreichen Integrationsbemühungen nach Gebrechensart im Jahresbericht wesentlich aufschlussreicher gewesen. Aber da hat der PR-Berater vermutlich davon abgeraten. Die Integrationszahlen bei den psychischen Kranken hätten nicht gut ausgesehen. Und bei denjenigen, denen man die Rente aufgrund eines Päusbonogs aberkannt hat (wobei die IV-Stelle Luzern so rigoros vorging, dass sie sogar vom Bundesgericht zurückgepfiffen wurde) wohl auch eher nicht so. Stattdessen präsentiert man sich in den Medien vorrangig als erfolgreiche Verbrecherjäger. Richtige «Gewinnertypen» eben. So im Gegensatz zu den nicht Eingliederbaren, die im Jahresbericht als «Verlierer» (siehe oben) bezeichnet werden.

Übrigens sind laut dem Jahresbericht 55% der bei der IV-Stelle Luzern Beschäftigten Frauen. Und so sieht die Geschäftsleitung aus:
GL IV Luzern
Passt.

Wie erfolgreich sind denn eigentlich die Eingliederungsmassnahmen der IV? – Es ist… kompliziert.

«IV zieht insgesamt positive Zwischenbilanz der beruflichen Eingliederung» war die BSV-Medienmitteilung vom 18. August 2014 übertitelt. «Hübsch» denkt man da. Der Zusatz «Entlastung durch IV-Revision 6a deutlich geringer als erwartet» ist dann zwar nicht mehr ganz so hübsch, aber nicht sonderlich überraschend. Die geplante Integration von 17’000 IV-Bezügern mit somatoformen oder psychischen Erkrankungen in den 1. Arbeitsmarkt galt sowieso als ziemlich ambitioniertes Unterfangen. Nichtsdestotrotz ist die IV-Sanierung laut BSV auf gutem Weg, denn «Innert zehn Jahren hat sich die Zahl der jährlichen Neurenten halbiert, seit acht Jahren sinkt die Zahl der laufenden Renten, während die IV von Jahr zu Jahr massiv mehr Eingliederungsmassnahmen durchführt.»

Meine Idee, die Eingliederungsmassnahmen (laut BSV) den laut IV-Stellenkonferenz (IVSK) «erfolgreich Eingegliederten» gegenüberzustellen, stiess im BSV allerdings nicht gerade auf Begeisterungsstürme*. Ich veröffentliche die Grafik hier trotzdem:

Eingliederung

Das ursprüngliche Diagramm des BSV zeigt die Entwicklung der Neurenten (blau) und der Personen in Eingliederungsmassnahmen (Grüntöne). Ich habe die «erfolgreichen Arbeitsvermittlungen laut IVSK» (rot) und den darin enthaltenden Anteil von Arbeitsplätzen beim gleichen Arbeitgeber (gelb – nur 2012, da die IVSK die Zahlen für andere Jahre nicht geben konnte/wollte) hinzugefügt.

*Kritikpunkte des BSV an dieser Darstellung sind u.a. folgende:

  1. Die von der IV-Stellen-Konferenz publizierten Zahlen sind ungenau, da sie u.a. nur eine Momenaufnahme wiedergeben. [Anmerkung der Bloggerin: Meine Anfrage an die IVSK, ob «Erfolgreich eingegliedert» heisse, dass bei Abschluss des jeweiligen Falles durch die IV-Stelle ein Arbeitsvertrag vorliege, wurde mit einem schwurbeligen «man erhebe die tatsächlichen Eingliederungen in den ersten Arbeitsmarkt» beantwortet. Beim BSV hingegen heisst es, «erfolgreich eingegliedert» sei, wer keine IV-Rente beziehe. Darf sich jetzt jeder selbst einen Reim drauf machen.]
  2. Die Eingliederungsmassnahmen (laut BSV) und die erfolgreichen Integrationen (laut IVSK) kann man nicht in eine direkte Beziehung zueinander setzen à la «2013 waren 52,7% der Integrationsmassnahmen erfolgreich» da z.B. jemand, der von Dezember 2011 bis Januar 2013 an einer beruflichen Massnahme teilnahm, während dreier Jahre in der Integrationsmassnahmen-Statistik erscheint, aber – falls die Integration erfolgreich ist – natürlich nur in einem Jahr (2013) als «Erfolg».

Warum veröffentliche ich den Vergleich trotzdem?

  1. Das BSV selbst nennt keine «Eingliederungserfolgszahlen» erweckt aber mit Formulierungen wie «Steigerung der beruflichen Eingliederung als Gegenstück zu sinkenden Neurentenzahlen» den Eindruck, eine hohe Zahl an «zugesprochenen Engliederungsmassnahmen» bedeutete gleichzeitig auch eine (ebenso) hohe Anzahl an geglückten und nachhaltigen Eingliederungen in den 1. Arbeitsmarkt. Wahrscheinlich besteht da durchaus eine Korrelation, nur gibt es eben vom BSV (noch) keine Daten, in welchem Umfang.
  2. Die IV-Stellen-Konferenz wiederum macht mit ihren «fast 18’000 erfolgreichen Integrationen» (2013) vor allem Werbung in eigener Sache, zeigt dabei aber wie gesagt nur eine Momentaufnahme, welche diverse Parameter (u.a. Nachhaltigkeit) ausblendet oder Details (z.B. dass es sich bei zwei Drittel der «erfolgreichen Integrationen» eigentlich um die Erhaltung eines Arbeitsplatzes im selben Unternehmen handelt und praktisch keine IV-Bezüger eingeliedert werden, sondern zum überwiegenden Teil Personen, die sich noch im Arbeitsprozess befinden) unter den Tisch fallen lässt, was allerdings…
  3. dem Arbeitgeberverband herzlich egal ist. Gutgelaunt und wenig präzise verkündet man am 27. August 2014: «Noch nie haben Arbeitgeber so viele beeinträchtigte Menschen im ersten Arbeitsmarkt beschäftigt. Laut Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) haben die Arbeitgeber allein 2013 fast 18’000 Menschen mit gesundheitlichen Problemen integriert.» Die Zahl stammt aber gar nicht vom BSV, sondern wie gezeigt von der IVSK. Das BSV benutzt diese Zahl nie (Gründe siehe oben). Es geht dem Arbeitgeberverband scheinbar nicht so sehr um die Realität, sondern genau wie BSV und IVSK v.a. um Werbung in eigener Sache.
  4. Auch wenn das obige Diagramm mit sehr viel Vorsicht zu geniessen ist, kann man als ungefähre Tendenz erkennen, dass die «erfolgreichen Eingliederungen» respektive «Arbeitsplatzerhaltungen» parallel mit den Frühinterventionen ansteigen. Frühinterventionen könnten also einen gewissen integrationsunterstützenden Effekt zu haben. Wobei man sich durchaus auch fragen kann, wieviele Arbeitsplätze auch ohne Intervention der IV erhalten geblieben wären.

Als (soweit ich weiss) einzige IV-Stelle hat die IV-Stelle Schwyz immerhin mal die «Nachhaltigkeit» von unterschiedlichen beruflichen Massnahmen untersucht. Dafür hat sie im August 2012 die Situation derjenigen 535 versicherten Person angeschaut, die in den Jahren 2007 bis 2010 eine berufliche Massnahme erhielten. Der Massstab war dabei sehr streng; nur wer auch einige Jahre nach Abschluss der Massnahme keine Rente bezieht, gilt als «erfolgreich eingegliedert». Allerdings bedeutet der Nichtbezug einer IV-Rente natürlich nicht automatisch eine erfolgreiche Eingliederung. Dessen ist man sich in Schwyz bewusst, weshalb voraussichtlich im November 2014 Zahlen dazu veröffentlicht werden sollen, wieviele der «Nichtberenteten» einige Jahre später Leistungen aus anderen Systemen der sozialen Sicherheit (ALV, Sozialhilfe) beziehen. (Dass dabei all jene aus der Statistik fallen werden, die von Ehepartner/Familie unterstützt werden (müssen) und ergo keinen Anspruch auf Sozialhilfe haben, ist dann nochmal ein eigenes Thema für sich).

Nichtsdestotrotz kann man auch aus der momentan vorliegenden Erhebung der IV-Stelle Schwyz gewisse Tendenzen ablesen: Der (ungefähre) durchschnittliche «Eingliederungsgserfolg» liegt bei 64,5%, wobei es grosse Unterschiede zwischen den einzelnen Massnahmen gibt: Am besten schneiden klassische Umschulungen (erhielten 193 Personen) mit einer Erfolgsquote von 83,4% ab, während die Integrationsmassnahmen (erhielten 23 Personen), die speziell auf psychisch Kranke zugeschnitten sind sein sollen nur 39,1% erreichen.

Die unterschiedlichen Darstellungen und Zahlen sind also alle mit Unsicherheiten und Mängeln behaftet und ich hätte wirklich gerne mehr als «ungefähre Tendenzen» dargestellt, aber das BSV vertröstet für genauere Daten auf die auf Ende 2015 vorgesehenen Zwischenevaluation bzw. die Schlussevaluation 2019 zur IV-Revision 6a. Warum man nicht schon vor Jahren angefangen hatte, Integrationserfolge schweizweit zu evaluieren…? – Es hat scheinbar niemanden interessiert. Es liegt offenbar im Interesse verschiedenster Kreise, die Bevölkerung darüber im Unklaren zu lassen.

Und warum auch die Behindertenorganisationen sich nie mit genügend Nachdruck um konkrete und aussagekräftige Zahlen zur Effektivität von Integrationsmassnahmen gekümmert haben? Offenbar hat man da Besseres zu tun. Vielleicht Nacktselfies in Büroräumen machen oder so.

. . . . . . .

Erklärungs-Nachtrag 2. September 2014: Der Begriff «Nacktselfie» wird im obigen Beitrag als ironisch gefärbte Metapher für «Ausgiebiges mit sich selbst beschäftigen» verwendet. Siehe auch: Nabelschau

50% weniger Neurenten aufgrund der 5. IV-Revision? Klingt gut, stimmt aber nicht.

Eins muss man den Kommunikationsfachleuten beim BSV ja lassen: Sie beherrschen ihr Handwerk. So wurde heute, just kurz vor der parlamentarischen Debatte der umstrittenen IV-Revision 6b die schon lange geforderte Evaluation zur 5. IV-Revision präsentiert. Motto: «Evaluation der 5. IV-Revision: Positive Zwischenbilanz».  Und weil natürlich kein Mensch Zeit (von Lust ganz zu schweigen) hat, die ganze Studie zu lesen, nahmen die Medien die frohe Botschaft in Form der SDA-Meldung brav auf. Nur in der Titelwahl unterscheiden sich die Artikel leicht. Die NZZ schreibt: «Mehr Menschen können eingegliedert werden» , die Basellandschaftliche Zeitung: «IV-Revision trägt Früchte: Mehr Leute haben wieder einen Job»  und das St. Galler Tagblatt: «Die 5. IV-Revision bewährt sich».

Einzig bei Radio DRS sind einige kritische Untertöne zu hören: 5. IV-Revision: Und es harzt doch bei der Eingliederung.

Der im grossen und ganzen vermittelte Eindruck ist jedoch: Friedefreudeeierkuchen. Den erzielt die SDA-Meldung u.a. mit folgendem Abschnitt: «Die Studie belegt gemäss BSV auch, dass die 5. IV-Revision zur Sanierung des hochverschuldeten Sozialwerks beiträgt. Die Zahl der neu zugesprochenen Renten ging im Vergleich zu 2003 um fast 50 Prozent zurück, und auch die Zahl der laufenden Renten nimmt ab.»

Beim BSV liest sich das ganze zwar etwas differenzierter: «Die positive Zwischenbilanz bestätigt, dass die 5. IV-Revision im Sanierungsplan für die IV eine wichtige Rolle spielt und den Umbau zu einer Eingliederungsversicherung massgeblich unterstützt. Im Zuge dieses ganzen Kulturwandels ist die Anzahl neuer Renten seit dem Jahr 2003 um fast 50 Prozent zurückgegangen(…).» Aber mal ernsthaft, liest irgendwer Mitteilungen zur IV differenziert? Was beim gemeinen Leser hängen bleibt, ist wahrscheinlich: 5. IV-Revision. Super Eingliederung.  50% weniger Neurenten. Voller Erfolg.

Schauen wir uns dazu mal eine BSV-Statistik vom Mai 2012 an (Vergrössern durch Klicken)

Bild 19

Da sind sie also, die um fast 50% reduzierten Neurenten. Eine kleine aber entscheidende Information fehlt hier allerdings: Die 5. IV-Revision trat erst 2008 in Kraft. Die Zahl der Neurenten verringerte sich im Vergleich mit 2007 jedoch um nur 18% und nicht um fast 50%. In der Studie ist denn auch zu lesen: «Die Neurentenquote der IV hängt nicht nur von der Eingliederungspraxis, sondern auch von der Entwicklung der Kontextbedingungen sowie von der Handhabung der Rentenprüfungen ab. Aufgrund der Studienergebnisse kann jedoch die Schlussfolgerung gezogen werden, dass von der verstärkten Eingliederungsorientierung des IV-Verfahrens nach der 5. IV Revision mittel- und langfristig bei ansonsten gleichbleibenden Bedingungen ein Beitrag zur Senkung der Neurentenquote erwartet werden kann. Im Rahmen der vorliegenden Studie war es allerdings noch nicht möglich, diesen Effekt zu quantifizieren.»

Also: Die Neurentenzahlen sind vor allem VOR der 5. Revision stark gesenkt worden und nicht durch verbesserte Eingliederung, sondern durch massiv strengere Zugangskriterien. Und über den effektiven Zusammenhang zwischen dem (vergleichsweise leichteren) Rückgang der Neurenten seit der 5. IV-Revision und der verbesserten Eingliederung kann zum jetztigen Zeitpunkt laut den Studienautoren noch nichts gesagt werden. Man vermutet jedoch, dass man in Zukunft wahrscheinlich gewisse Effekte sehen würde.

Soviel einmal dazu. Zu den ganzen restlichen Erkenntnissen der Studie später mehr.

Komm, du willst es doch auch!

Einige Auszüge aus dem Fragebogen, welchen die IV-Stelle Aargau anlässlich der regelmässigen Rentenrevisionen an IV-Bezüger verschickt (Danke @Brigitte für den Hinweis):

  • Bitte beschreiben Sie uns stichwortartig wie ein durchschnittlicher Tagesablauf bei Ihnen aussieht.
  • Eine passende Arbeit kann bei vielen Menschen in gesundheitlich schwierigen Situationen einen positiven Einfluss auf die Gesundheit und die Lebenszufriedenheit haben. Was denken Sie, wie wäre dies bei Ihnen? (Auf einer Skala von 1-10 anzukreuzen – von «Trifft nicht zu» bis »Trifft voll und ganz zu»)
  • Die IV-Stelle unterstützt Sie mittels Beratung und Massnahmen bei der Rückkehr in die Arbeitswelt. Können Sie sich vorstellen, mit einer entsprechenden Unterstützung, eine passende Tätigkeit aufzunehmen? (Auf einer Skala von 1-10 anzukreuzen – von «Trifft nicht zu» bis »Trifft voll und ganz zu»
  • Was zählt zu Ihren Stärken?
  • Welche der nachstehend aufgeführten Lebensumstände treffen auf Sie zu? Bitte Zutreffendes ankreuzen:
  • stabiles soziales Umfeld
  • unterstützender Lebenspartner
  • gute soziale Kontakte
  • hohe Leistungbereitschaft [sic! kein Schreibfehler meinerseits – Verfasser wohl selbst nicht besonders leistungbereit in Orthografie]

(Wie gesagt, unvollständige Wiedergabe, das ganze Formular hier als PDF)

Herr Ritler meinte bei seinem Amtsantritt ja, man müsse die IV-Bezüger eben in den Arbeitsmarkt hineinmassieren. Geht das vielleicht auch etwas weniger schmierig?