Von «Luxuswohnungen» und «Edelkassen» für «Sozialfälle»

In der anstehenden Frühjahrssession wird im Parlament die EL-Reform behandelt werden. Nachdem die Vorlage in die Vernehmlassung geschickt worden war, schrieb ich am 26. April 2014:

Liebe ErgänzungsleistungsbezügerInnen, die in einer WG oder mit dem Konkubinatspartner zusammen wohnen,

Was seitens des BSV in formvollendetem Neusprech unter dem Titel «Höhere anrechenbare Mietzinse in den Ergänzungsleistungen» Mitte Februar in die Vernehmlassung geschickt wurde, klingt zwar sehr grosszügig («Neben der Erhöhung der Mietzinsmaxima sieht der Bundesrat vor, die unterschiedliche Mietzinsbelastung zwischen Grosszentren, Stadt und Land zu berücksichtigen und dem erhöhten Raumbedarf von Familien Rechnung zu tragen») geht aber voll auf eure Kosten.

Und am 12. April 2015:

Die Pro Infirmis «begrüsste» gar die neuen (nach Wohnregion und Familiensituation) «bedarfsangepassten» Mietzinse, obwohl (oder vermutlich eher gerade weil) sie einen massiven Bruch mit dem bisherigen EL-System bedeuten, in dem Eigenverantwortung grossgeschrieben wurde. (…)

Die Idee, dass zukünftig ein allein in der Stadt Zürich wohnender EL-Bezüger («bedarfsangepasst») ein x-faches für die Miete erhalten soll, wie jemand, der in Hindertupfingen in einer 5-er WG wohnt, entspricht zufälligerweise exakt der der Pro Infirmis in jeder Zelle der Institution innewohnende Doktrin (von der leider auch das BSV und andere staatliche Stellen infiziert sind) dass Menschen mit Behinderungen unselbständige Kinder sind, die ihre Situation keinesfalls selbstständig mit ihnen verfügbaren Mitteln verändern können oder verbessern dürfen.

Kürzlich (am 16.1.2018) titelte nun der Tages Anzeiger: Tausende Rentner bekommen weniger Geld fürs Wohnen (nur mit ABO zugänglich):

Rentner, die Ergänzungsleistungen (EL) beziehen, werden bald mehr Geld fürs Wohnen erhalten. (…) Allerdings haben nicht alle EL-Bezüger Grund zur Freude. Wer nämlich in einer Wohngemeinschaft oder mit einem Konkubinatspartner zusammenlebt, wird künftig Ehepaaren gleichgestellt und damit deutlich weniger Wohngeld bekommen als bisher.

Tja, wer hätte das gedacht?!

Weiter im Tagi:

Behindertenorganisationen, die die Erhöhung der Mietzinsbeträge für dringend halten, befürchten insbesondere für Wohngruppen einschneidende Konsequenzen.

Ach, wirklich?

Der Bundesrat begründet die Kürzung der Wohnbeiträge für Mehrpersonenhaushalte mit der Gleichbehandlung mit Ehepaaren. Diese erhielten schon bisher nicht den doppelten Mietbetrag einer Einzelperson, sondern höchstens 1250 Franken pro Monat(…) Zudem hatte die bisherige Regelung den Nachteil, dass Wohngemeinschaften mit drei, vier oder noch mehr EL-Bezügern theoretisch ein grosses Haus mieten konnten, da für jede Person maximal 1100 Franken angerechnet wurden. Eine Vierer-WG könnte so Mietkosten von 4400 Franken tragen. (Tagi)

Oh, sind wir jetzt schon bei der Vierer-WG, damit es noch exorbiatanter klingt? In den Vernehmlassungsunterlagen war noch von einer Luxus-Dreier-WG die Rede:

Heute wird für eine alleinstehende Person in einem Mehrpersonenhaushalt ein Mietzinsanteil bis zum Mietzinsmaximum für Alleinstehende berücksichtigt. Allerdings wird bereits heute in diesen Fällen eine Aufteilung des Mietzinses auf die Anzahl Personen im Haushalt gemacht. Trotzdem wäre es möglich, dass einer EL-beziehenden Person, die mit zwei weiteren Personen zusammen lebt, ein Mietanteil von bis zu 1’100.- im Monat berücksichtigt wird. Die Wohnung könnte in diesem Fall bis zu 3’300 Franken im Monat kosten. Gemäss vorliegendem Vorschlag sollen dieser Person noch höchstens 592 Franken (Grosszentren) für die Miete berücksichtigt werden.

Ich kommentierte dies 2014 folgendermassen:

Damit die Behinderten wissen, wohin sie gehören. Nicht, dass die sich auf Kosten der Allgemeinheit noch ein schönes Leben machen. (…)

Die tendenziöse Formulierung «Jemand mit EL könnte – mit 2 Mitbewohnern – in einer 3300.- Franken Wohnung leben!» ist ausserdem nicht mal mit Zahlen unterlegt, die zeigen würden, wieviele EL-Bezüger das tatsächlich tun. Die Vernehmlassungsunterlagen zeigen hingegen, dass über 70% (!) der EL-Bezüger den maximalen Mietzins gar nicht ausschöpfen, und wenn, dann sind es vor allem Familien und Bewohner von Grossstädten, die dann oftmals sogar noch selbst draufbezahlen, weil das bisherige Mietzinsmaximum nicht reicht.

Tagi, 16.1.2018:

Die Behindertenverbände halten die Gleichbehandlung von Wohngemeinschaften mit Ehepaaren aber für problematisch. Ehepaare teilten meist das Schlafzimmer und benötigten deshalb in der Regel ein Zimmer weniger, sagt Alex Fischer. Es sei kaum vorstellbar, dass zwei IV-Bezüger in Wohngemeinschaften eine Zweizimmerwohnung teilten.

Punkt eins: Herr Fischer von der Procap geht offenbar davon aus, dass IV-Bezüger nur mit IV-Bezügern zusammenleben. So Behinderten-Ghetto-mässig. Punkt zwei: Herr Fischer, wollen Sie etwa andeuten, dass die EL nun auch noch fragen soll/darf/muss, ob die/der WG-PartnerIn auch die/der Bett-PartnerIn ist? Ernsthaft?! Und hätte den schlauen Menschen bei den Behindertenorganisationen nicht schon vor vier Jahren klar sein müssen, dass «bedarfsorientiert» IMMER bedeutet, dass den EL-Bezügern NOCH genauer in die Lebensführung hineingeguckt wird als eh schon? Ach so, dass hat Sie nicht interessiert? Ja, das dachte ich mir.

Ausserdem (Tagi):

Folgen hat die Neuregelung auch für Eltern, die mit einem erwachsenen behinderten Kind zusammenleben. (…) Neu erhält ein solches Rentner-Ehepaar, das auf EL angewiesen ist, zusammen mit der Tochter noch maximal 1800 Franken (Region 1) für die Wohnung. In der Region 2 sind es 1725 und in der Region 3 1610 Franken. Vor allem in grösseren Städten wird die Familie Mühe haben, noch eine genug grosse Wohnung zu mieten.

Ach so ja, die «Behindis» leben allerhöchstens dann mit Nichtbehindis zusammen, wenn es die eigenen Eltern sind. Klar.

Nun denn (Tagi):

Die Behindertenverbände hoffen, dass im Nationalrat die Reduktion der Wohnbeiträge für Mehrpersonenhaushalte nochmals diskutiert wird.

Hoffen kann man natürlich. Viel anderes bleibt einem auch nicht übrig, wenn man die letzten vier Jahre verschlafen hat.

Es ist mir ein Rätsel, wie die Behindertenorganisationen ernsthaft glauben konnten, ihr Ruf nach höheren Mietzinsmaxima für Ehepaare würde für andere Gruppen von EL-BezügerInnen keine negativen Konsequenzen haben. Statt lautstark zu jammern, hätten die Organisationen auch einfach still und leise den Betroffenen raten können, nicht zu heiraten bzw. sich scheiden zu lassen, dann hätte jeder selbst entschieden können, ob das nach dem Abwägen von Vor- und- Nachteilen für die persönliche Situation eine gescheite Option darstellt. Aber wo kämen wir denn hin, wenn Behindertenorganisationen statt öffentlich lautstark über die armen Behinderten zu lamentieren, Menschen mit Behinderung einfach etwas Eigenverantwortung zugestehen würden!?

Die vorgesehenen Bedarfsmieten (nach Wohnregion und Personen im Haushalt) jedenfalls schränken die Möglichkeiten zur Eigenverantwortung für EL-BezügerInnen massiv ein. Und Politiker von rechts bis links finden das richtig gut. Der ungeheuerliche Gedanke, dass sich einzelne Behinderte (oder Menschen im AHV-Alter) – theoretisch – in einer LUXUS-WG einrichten könnten, lässt das ansonsten lautstark vorgetragene Plädoyer für Eigenverantwortung für «Sozialfälle» aller Couleur selbst bei den sogenannt «Liberalen» komplett verstummen.


Auch bei der im Rahmen der EL-Revision zur Diskussion stehenden Vergütung der Krankenkassenprämien griff man bei der NZZ ganz tief in die Neid-Schublade und titelte am 19.1.2018: «Keine Edelkassen für Sozialfälle». 


Man denkt kurz: Huch, Blick? Nein tatsächlich, es ist die NZZ. Und der Artikel beginnt so:

Sollen sich Menschen, die ganz oder teilweise vom Sozialstaat abhängig sind, nur noch billigen Junkfood leisten können? Nein. Sollen sie in Bruchbuden leben müssen, in die es reinregnet? Natürlich nicht. Sollen sie bei einer möglichst günstigen Krankenkasse versichert sein? Unbedingt.

(War da nicht mal was mit vom Sozialamt finanzierten Wohnungen in Gammelhäusern…?)

100% der IV-Bezüger mit EL sind krank oder behindert und auch zwei Drittel der Langzeitbezüger in der Sozialhilfe haben gesundheitiliche Probleme. EL-Bezüger im AHV-Alter zählen ebenfalls nicht gerade zur von Krankenkassen am heftigsten umworbenen Zielgruppe. Aber hey, klar, Billigkassen tun’s auch für «die».

Sogar die NZZ bemerkt aber, dass sich dabei ein klitzekleines administratives Problem ergibt:

Würde man alle Bedürftigen immer bei der jeweils günstigsten Kasse versichern, stiegen deren Kosten stark an, sie müsste die Prämien im Folgejahr erhöhen. Die Sozialfälle wären gezwungen, immer wieder zu einer neuen Kasse zu wechseln – ein administrativer Unsinn.

Das Schlimmste an der Bestrafung der «Sozialfälle» (sind ja keine Menschen) ist aber laut NZZ, dass es leider leider für Privilegierte unangenehme Folgen haben könnte:

Leidtragende wären auch alle anderen, vornehmlich jungen und gesunden Versicherten, die Billigkassen bevorzugen.

Kommen wir nun noch zu den – laut NZZ – ganz grossen Abzockern unter den Sozialfällen:

Besonders stossend ist die heutige Praxis bei den Ergänzungsleistungen: EL-Bezüger erhalten die kantonale Durchschnittsprämie ausbezahlt. Ist ihre Kasse günstiger, dürfen sie die Differenz behalten – pro Jahr kann sich das auf Beträge von weit über 1000 Franken summieren.

Dieses «weit über 1000 Franken» hat übrigens eine ganz entzückende Geschichte. Anno 2014 löste die NZZ mit dem Artikel «Prämien-Geschenke vom Staat» haushohe Wellen öffentlicher Empörung aus, in dem sie behauptete, es gäbe EL-Bezüger, die mit der geschickten Wahl des Versicherungssmodells bis zu 5000.- «vorwärts» machen würden. Was aber schlicht nicht stimmte und die NZZ dann (Monate später) korrigierte:

In einer früheren Version dieses Artikels wurde ein Prämienüberschuss von 5000 Franken in einem extremen Einzelfall genannt. Laut der zuständigen Krankenkasse wurde dieser Subventionsüberschuss 2014 tatsächlich an einen EL-Bezüger ausbezahlt. Aufgrund kritischer Reaktionen auf den NZZ-Artikel hat die Kasse den Fall nun noch einmal eingehend überprüft. Diese Überprüfung hat laut der Kasse ergeben, dass der zuständige Kanton ihr eine deutlich zu hohe Durchschnittsprämie gemeldet hatte. Deshalb zahlte die Kasse einen zu hohen Prämienüberschuss an den betroffenen EL-Bezüger aus. Auch ohne diesen Fehler hätte die Person laut Angaben der Kasse immer noch Anrecht auf einen Subventionsüberschuss in vierstelliger Höhe gehabt.

Von 5000.- auf «in vierstelliger Höhe» auf – im aktuellen NZZ-Artikel – angeblich «weit über 1000 Franken». Noch ein Artikel mehr und wir sind dann vermutlich bei «ein paar hundert Franken». Pro Jahr. Aber Hauptsache Empörung. Hauptsache «denen» wirft man das Geld nicht nach. Dass «die» wie oben schon erwähnt, eben auch oft gerade Personen mit eher schlechtem Gesundheitszustand sind und deshalb in der Regel (aber: keine Regel ohne Ausnahme) meist gar nicht die höchste Franchise wählen können (was auch zur Reduktion der Prämien führt) checkt man an der Falkenstrasse mal wieder nicht.

Aber ja, schüren wir doch noch bisschen Neid auf behinderte, kranke und alte Menschen und ihre vermeintliche Luxusversorgung. Man hat ja sonst keine Freuden im Leben.


Sollen staatliche Institutionen möglichst sparsam mit öffentlichen Geldern umgehen? Selbstverständlich.

Sollen bei der Gesetzgebung für den Umgang mit öffentlichen Geldern Bestrafungsfantasien eine entscheidende Rolle spielen? Nein.


Und zwar nicht zuletzt deshalb, weil Empörung den Blick auf weitergehende Folgen von solchen Beschlüssen oft verstellt. Vor einigen Jahren haben in einer ähnlichen Anwandlung von «Denen zeigen wir’s jetzt aber!» einige Kantone begonnen, Versicherte, die ihre Krankenkassenprämien nicht bezahlen, auf schwarze Listen zu setzen. Die entsprechenden Personen erhalten nur noch in Notfällen eine medizinische Behandlung. Mittlerweile hat sich gezeigt, dass das System fehleranfällig ist:

«Wir halten solche Listen für schädlich, unnötig und kontraproduktiv», sagt Sprecher Stefan Heini [Sprecher der Helsana], «da sie einen hohen Verwaltungsaufwand generieren». Zudem komme es zu Fehlern. «Wenn Kantone uns die Angaben betreffend Prämienverbilligungen erst nach Monaten liefern, sind allenfalls Versicherte auf den schwarzen Listen, die nicht drauf wären, würden wir die Angaben früher erhalten.» Dies komme oft vor, sagt Heini. (Quelle: Watson, 15.11.17)

Der Berner Gesundheitsökonom Heinz Locher:

Die Folgen der schwarzen Listen seien gravierend. Verschlechtere sich der Gesundheitszustand einer betroffenen Person, müsse sie später allenfalls notfallmässig behandelt werden. (…) «In vielen Fällen ist dies teurer, als wenn man zu Beginn einer Krankheit eingeschritten wäre», sagt Locher. «Aus meiner Sicht ist dieses System daher unsinnig.» (Quelle: Watson, 15.11.17)

Es ist auch gar nicht so selten, dass Menschen in schweren gesundheitlichen/psychischen Krisen über längere Zeit einfach ihre Post nicht mehr öffnen. Es landen dann also manchmal diejenigen, die medizinische Unterstützung ganz besonders nötig hätten, gerade wegen ihres gesundheitlichen Problems auf der schwarzen Liste. Und kommen davon dann auch nicht mehr so schnell weg.

Das Problem bei Ideen wie der schwarzen Liste oder der billigsten Krankenkasse für «Sozialfälle» ist, dass Nichtbetroffene Lösungen für Situationen vorschlagen, die sie selbst gar nicht kennen (Krankenkassenrechnungen pünktlich bezahlen, wo ist das Problem?). Und auch der persönliche Bekanntenkreis eines NZZ-Journalisten oder des durchschnittlichen Vernehmlassungsantwortenschreibenden setzt sich kaum je aus EL- und Sozialhilfebezügern zusammen. Selbst bei den Behindertenorganisationen, wo man erwarten könnte, dass die Probleme und Bedürfnisse ihrer Zielgruppe einigermassen bekannt wären, hat man bei der Änderung des Mietzins-Systems (wie oben beschrieben) geschlafen. Wenn bei Behindertenorganisationen mehr Betroffene (Auch in ganz kleinen Pensen) angestellt wären, die selber IV und EL beziehen (oder mal bezogen haben) könnte man solche Dinge früher wissen.

Dass hingegen fast 50% der IV-BezügerInnen psychisch krank sind, kann sogar ein NZZ-Journalist wissen. Sich vorzustellen, dass eine Zusatzversicherung (die dann z.B. eben aus dem KK-«Überschuss» bezahlt werden kann), für Menschen, die auf langjährige psychotherapeutische Begleitung angewiesen sind, nicht unbedingt ein Luxus darstellt, ist dann aber offenbar schon zuviel verlangt von so einem NZZ-Journalisten (Therapieplätze bei Psychiatern sind nicht überall leicht zu finden. Die Grundversicherung bezahlt aber nur Psychiater, für Psychologen braucht es eine Zusatzversicherung – ausser bei delegierter Psychotherapie, was aber auch nicht immer möglich ist). Ärzte und Therapeuten sind für chronisch psychisch (und auch körperlich) Kranke oft wichtige Bezugspersonen, die sie über Jahre hinweg begleiten. Die Arzt- und Therapeutenwahl hat für chronisch Kranke also einen etwas anderen Stellenwert als für den NZZ-Journalisten, der sich alle Jubeljahre mal ein Boboli verarzten lässt und salopp befindet:

«Die freie Arztwahl ist ein Luxus, den nicht der Staat finanzieren sollte.»

Ja aber… man kann doch nicht auf die persönlichen Befindlichkeiten eines jeden Sozialfalls Rücksicht nehmen, so geht das doch nicht… Eh, aber auf die persönlichen Befindlichkeiten von Leuten, die nachts nicht schlafen können, wenn sie sich vorstellen, dass möglicherweise irgendwo in der Schweiz ein paar Behinderte in einer Luxus-WG wohnen, darauf muss man Rücksicht nehmen, danach muss man das Gesetz ausrichten?

Das EL-System war mal ganz einfach: EL-BezügerInnen bekamen einen Pauschalbetrag (in dem auch ein Teil für die Krankenkasse einberechnet war) und zusätzlich das Geld für den effektiven Mietzins (bis höchstens 1100.-). Administrativ war das leicht zu handhaben. Mittlerweile überweist die EL wie eine Nanny die kantonale Durchschnittsprämie an die jeweilige Krankenkasse des EL-Bezügers. Kostet die Krankenkasse weniger als die Durchschnittsprämie, erhält der EL-Bezüger den Überschuss zurück (Tipp an die EL-Bezüger: Ihr könnt allfällige Überschüsse direkt Anfang Jahr von der Krankenkasse zurückfordern. Das Geld gehört rechtlich euch. Und nicht den Krankenkassen, die es i.d.R. bis Ende Jahr einbehalten). Das alles verursacht zusätzlichen administrativen Aufwand. Und mit den neu vorgesehenen noch spezifischeren Regelungen wird alles noch aufwändiger. Wenn es mit der demagogischen Neid-Bewirtschaftung und der daraus folgenden Bevormundung so weitergeht, sind wir irgendwann am Punkt, wo man den Leuten sagt, was sie essen dürfen. Und – aufgrund ihres BMI – wieviel. Dafür gibt’s dann entsprechende Essenscoupons.

Das ist dann das komplette Gegenteil dessen, was die Professorin für Volkswirtschaftslehre, Monika Bütler, mal in einem Interview vorschlug:

Es wäre im übrigen sinnvoller, Krankenkassenprämien und Wohnungsmieten in der Sozialhilfe und den Ergänzungsleistungen nicht separat abzurechnen. Die Sozialhilfebezüger sollten den gesamten Betrag erhalten, der ihnen zusteht. Dann können sie selber entscheiden, ob sie mehr für eine Wohnung bezahlen oder ihre Zähne flicken lassen wollen. Das Aufschlüsseln der Leistungen führt eher zu Überkonsum. Gerade der Mietzinswucher in Zürich ist ein gutes Beispiel. Wenn die Sozialhilfeempfänger die Wohnungsmiete von 1100 Franken aus ihren Bezügen selber bezahlen müssten, würden viele ein solches Loch für ihr Geld nicht akzeptieren. Zahlt hingegen der Staat, nimmt man es hin. Gibt man den Leuten das Geld in die Hand, kann jeder damit das Beste für sich machen. Nehmen wir zum Beispiel die Ergänzungsleistungen: Weshalb soll ein alter Mann, der bescheiden in einem ganz kleinen Zimmer wohnt, und dafür jeden Tag sein „Zweierli“ trinken geht, weniger erhalten, als jemand, der Wohn- und Gesundheitskosten ausreizt? Ich finde das nicht besonders liberal.

«Liberal» ist aber leider momentan nicht so in Mode. Neid auf Kranke, Behinderte und Arme dafür um so mehr.

(For the record: das finanzielle Hauptproblem der EL sind nicht die Lebenshaltungskosten; das Hauptproblem sind die Pflegekosten. Aber Neid auf das alte pflegebedürftige Grosi schüren… DAS getraut man sich dann doch nicht. Noch nicht.)

Können wir auch mal ohne Empörungshintergrund über Sozialleistungen diskutieren?

In der Schweiz existieren vorwiegend zwei Narrative, wenn es um BezügerInnen von Sozialleistungen geht: Zum einen das des «Betrügers»; darunter fällt nach Volksmeinung ungefähr alles vom BMW-fahrenden Sozialhifebezüger über Menschen mit nicht sichtbaren beweisbaren Behinderungen bis zum Studenten aus wohlhabenden Elternhaus, der von Prämienverbilligungen profitiert. Obwohl beispielsweise die Missbrauchsquote bei der Invalidenversicherung deutlich unter einem Prozent liegt, ist die Berichterstattung über die «stossenden Fälle» in den Medien vorherrschend. Kein Wunder: So generiert man Klicks – und haufenweise wütende Leserkommentare.

Das zweite Narrativ ist das des armen Schluckers, der von seinem traurigen Schicksal berichten und tapfer in die Kamera (oder das Mikrofon) schluchzen darf, dass er mit den erhaltenen Sozialgeldern wirklich nur ganz ganz bescheiden lebt und jeden Rappen zweimal umdrehen muss. Das generiert dann auch wütende Leserkommentare («Den Aslylanten Flüchtlingen wirft man das Geld hinterher und für die armen Schweizer bleibt nichts!»)

Die Rundschau hat in ihrer letzten Ausgabe gleich beide Narrative auf einmal abgehandelt. Angekündigt wurde ein «Skandal»: 10 Millionäre würden in der Schweiz «Sozialgeld» beziehen. Das «Sozialgeld» (gemeint sind Ergänzungsleistungen), wurde im Tweet eines Rundschau-Reportes mal eben zur «Sozialhilfe»:

Und der Tages Anzeiger schrieb: «Reiche Rentner kassieren ab». Daraufhin tobte das obligate Empörungsstürmlein in den sozialen Medien bereits im Vorfeld der Ausstrahlung.

Zuerst wurde dann in der Sendung eine «gute» weil arme EL-Bezügerin – ohne eigenes Haus oder Million – vorgestellt, bei der das Geld also schon «sehr knapp» sei. Hier ihr Budget:

Die Rundschau-Redaktion verzichtet geflissentlich drauf, das Total nach Erhalt der EL aufzulisten. Vermutlich, weil 3300.-/Monat (Die Renten müssen allerdings im Gegensatz zur EL versteuert werden) nicht nach so wenig aussehen, dass man drüber in seinen Migros-Budget-Kaffee heulen müsste (Was sollen denn erst Sozialhilfebezüger sagen, die mit deutlich weniger Geld auskommen müssen?). Ausserdem habe ich nachgerechnet: Die portraitierte Frau bekommt mit den 3300.- sogar noch 100.- mehr als eigentlich höchstens für EL-Bezüger vorgesehen sind (Gerechnet mit Höchstansatz für Miete, KK-Prämienregion 1 in ZH). Vermutlich sind die zusätzlichen 100.- Gemeinde – oder kantonale Zuschüsse, die es in vielen anderen Gemeinden/Kantonen für EL-Bezüger gar nicht (mehr) gibt.

Ich verstehe wirklich nicht, warum die Medien EL-Beziehende immer als arme Schlucker portraitieren. Es scheint ein unglaubliches Tabu zu sein, dass ein EL-Bezüger, eine EL-Bezügerin einfach sagt: «Mit EL kann man ganz okay leben». Menschen, die vom Staat Geld bekommen, dürfen aber offenbar nicht «okay» leben. Sie müssen möglichst jämmerlich dahindarben (oder es zumindest vorgeben), damit der empörte Bürger nicht vor lauter Empörung nicht mehr schlafen kann (Wann hat das eigentlich angefangen, dass das Gefühlsleben des «empörten Bürgers» das Mass aller Dinge geworden ist?).

Im weiteren Verlauf der Sendung konnte man dann einer Rundschau-Reporterin bei ihrer investigativen Recherche in einem Einfamilienhausquartier zusehen. Sie suchte – vergeblich – nach einem Millionär, der bereit wäre, über seinen Ergänzungsleistungsbezug zu sprechen (Aus welcher Privatfernsehen-Redaktion stammte dieses erbärmliche Script?). Was sie fand, waren die obligaten empörten Bürger, die in die Kamera meckern durften (Mehrwert much?) und eine Frau, die zwar ein Eigenheim bewohnt (das btw. keine Million wert ist), deren Mann aber aufgrund einer Hirnblutung in einem Pflegeheim lebt, dessen Kosten das Ehepaar nicht selbständig berappen kann und deshalb (trotz Eigenheim) Anrecht auf Ergänzungsleistungen hat (Die für diesen Fall eingeblendete Budget-Berechnung ist allerdings nicht genau nachvollziehbar).

Wer vor der Sendung nicht wusste, wie das EL-System genau funktioniert, weiss es vermutlich auch nach dieser Sendung nicht. Denn auch das von Moderator Sandro Brotz mehr aggressiv als kompetent geführte Gespräch mit Andreas Dummermuth, dem Präsidenten der Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen, war eher chaotisch denn erhellend (Der Herr Ausgleichskassenkonferenzpräsident hat ein eigenes Haus? So what? Relevanz?!). Die Idee der Sendung scheint nicht zu sein, die Zuschauer zu informieren, sondern sie möglichst missgünstig zu stimmen.

Das Thema wurde auch mit klarer Absicht gerade zum jetztigen Zeitpunkt dem Fernsehen «zugetragen». Den wirtschaftsnahen Kreisen (SVP, FDP, Arbeitgeberverband ect.) geht die EL-Revision, welche bald im Parlament beraten werden soll, nämlich viel zu wenig weit (Herr Dummermuth hat das auch erwähnt). Empörung über «ungerechtfertigte Bereicherung» soll der ganzen Debatte nun den richtigen Dreh geben. Man kennt das von der gehässigen «Scheininvalidendebatte» – Darauf folgte damals eine beispiellos harsche Sparorgie im Parlament.

Dass EL-Bezüger Vermögen/Wohneigentum haben dürfen, ist nun wirklich nicht «die Neuigkeit» als die sie die Rundschau präsentiert. Dummermuth hatte bereits letzten Sommer in der Luzerner Zeitung darauf aufmerksam gemacht, dass es wohlhabende EL-Bezüger gibt. Und man braucht nicht mal investigativ zu recherchieren, um zu wissen, dass es einige EL-BezügerInnen gibt, die über mehr als 80’000.- Vermögen verfügen. Ein Blick in die jährliche EL-Statistik genügt:

(Tabelle vergrössern durch Klicken)

Dass «Millionäre» EL-berechtigt sind, ergibt sich allerdings nur unter einer ganz speziellen Konstellation: Es handelt sich immer um ein Ehepaar, dessen Vermögen (überwiegend) im eigenen Haus angelegt ist, in dem der eine Ehepartner wohnt, während der andere im Pflegeheim ist. Das heisst, wir reden hier effektiv von Personen mit «nur» 500’000.- Vermögen (Da dem pflegebedürftigen Ehepartner jeweils nur die Hälfte gehört).

Was die Rundschau dabei «vergessen» hat zu erwähnen: Nach Abzug der Freibeträge wird bei Heimbewohnern i.d.R. (je nach Kanton) ein Fünftel des Vermögens pro Jahr als «Einkommen» angerechnet. EL-Bezüger müssen also durchaus mit einem Teil ihres Vermögens für die laufenden (Pflege)Kosten aufkommen. Und wenn alles Geld im Haus steckt, muss das Haus irgendwann verkauft werden. Das heisst, EL-beziehende «Millionäre» und Hausbesitzer sind dann sehr bald keine Millionäre/Hausbesitzer mehr. Die Rundschau hat auch nicht erwähnt, wieviel EL diese «Millionäre» überhaupt bekommen (im in der Luzerner Zeitung geschilderten Fall sind es 9000.- pro Jahr. (Empörung schüren, ohne zu erwähnen, um welche Beträge an «Steuergeldern» es effektiv geht? Boulevard-Journalismus à la Rundschau).

Die (je nach Situation unterschiedlich hohen) Vermögensfreibeträge wurden vermutlich auch deshalb grosszügig angesetzt, damit Heimaufenthalte (z.B. auch längere, aber vorübergehende Heim/Reha-Aufenthalte von IV-Bezügern) betroffene Familien nicht sofort finanziell ruinieren. Oder damit Menschen mit Behinderung, die zwar arbeiten, aber Assistenz benötigen (die eben auch teilweise über EL finanziert wird) nicht komplett «arm» sein müssen (Arbeit soll sich ja lohnen) usw. Der Gesetzgeber hat sich schon was dabei gedacht. Aber man kann durchaus darüber diskutieren, ob die EL wirklich dazu dienen sollen, das Erbe für die Nachkommen zu schützen.

Die grossen Kosten werden bei der EL nicht vorwiegend dadurch verursacht, dass sie den Lebensbedarf deckt, wenn die IV/AHV-Rente nicht ausreicht, sondern dass sie – wenn andere Kostenträger nicht genügend greifen – u.a. auch als eine Art Pflegeversicherung fungiert. Zwar leben «nur» 22,4% der EL-BezügerInnen in einem Alters-/Pflege- oder Behindertenheim, die Heimbewohner verursachen aber 60% der gesamten EL-Kosten.

Menschen werden immer älter, Pflege ist teuer. (Laut faktuell.ch kostet ein Heimaufenthalt in der Schweiz im Durchschnitt 8920.-/Monat). Ganz nüchtern über eine obligatorische Pflegeversicherung diskutieren wäre mal eine Idee.

Stattdessen wird das Thema «EL-Revision» überall auf der Empörungsschiene inszeniert. Die NZZ hat beispielsweise vor zwei Jahren viel Aufmerksamkeit erregt mit dem marktschreierischen Artikel «Prämien-Geschenke vom Staat»  – den sie dann (Ich weiss gar nicht, wer da interveniert haben könnte… Oh, *ähem*)  mehrere Monate(!) später korrigiert hat. Die Korrektur hat dann aber natürlich keiner der Empörten mehr gelesen:

In einer früheren Version dieses Artikels wurde ein Prämienüberschuss von 5000 Franken in einem extremen Einzelfall genannt. Laut der zuständigen Krankenkasse wurde dieser Subventionsüberschuss 2014 tatsächlich an einen EL-Bezüger ausbezahlt. Aufgrund kritischer Reaktionen auf den NZZ-Artikel hat die Kasse den Fall nun noch einmal eingehend überprüft. Diese Überprüfung hat laut der Kasse ergeben, dass der zuständige Kanton ihr eine deutlich zu hohe Durchschnittsprämie gemeldet hatte. Deshalb zahlte die Kasse einen zu hohen Prämienüberschuss an den betroffenen EL-Bezüger aus. Auch ohne diesen Fehler hätte die Person laut Angaben der Kasse immer noch Anrecht auf einen Subventionsüberschuss in vierstelliger Höhe gehabt.

In sehr tiefer vierstelliger Höhe, NZZ. Und das ist nicht die Regel. Aber egal, wenn erst einmal laut «Ungerechtfertigte Bereicherung!» gebrüllt wurde, reicht natürlich sofort ein besorgter Bürger bürgerlicher Parlamentarier eine entsprechende Motion ein, die fordert: «Keine Prämiengeschenke vom Staat für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen»Der Bundesrat warnt zwar davor, EL-Bezüger zu verpflichten, sich bei den allerbilligsten Krankenkassen zu versichern (u.a. führt Konzentration der «schlechten Risiken» bei diesen Kassen zum Prämienanstieg), aber egal, Empörung über alles! Hauptsache, kein EL-Bezüger bekommt auch nur einen Franken «zuviel». Einen kleinen «Optimierungsspielraum» bei der Wahl der KK hatten EL-Bezüger zwar schon seit Jahren, nur hat eine – bevormundende – Systemänderung (Die EL zahlt die Prämie heute nannymässig direkt an die KK) das erst ins Bewusstsein empörungsbereiter Politiker gebracht. Dieselbe Systemänderung hat übrigens auch bewirkt, dass EL-Bezüger heute mehr Steuern zahlen müssen als vorher. Aber weniger Geld für die Betroffenen? Wen interessiert das schon. Die bekommen ganz sicher immer noch viel zu viel.

Wie schon erwähnt, wurde auch im Vorfeld der letzten IV-Revisionen mit der ganz grossen Empörungskelle angerührt. Die Mehrheit des Parlaments befand beispielsweise vor einigen Jahren, dass tausende IV-Bezüger «ja eigentlich Simulanten nicht wirklich krank seien und wieder arbeiten könnten». Das in Bern angerichtete Empörungssoufflé hat den Praxistest dann leider nicht bestanden. (Siehe: Integration aus Rente – Die ganz ganz grosse Lüge)

Es wäre deshalb wünschenswert, wenn die Diskussionen um Sozialleistungen in den Medien und im Parlament mal wieder mit etwas mehr Hintergrundinformationen, Sachverstand und Nüchternheit geführt würden. Und die ParlamentarierInnen die Gesetzgebung dann mit Verantwortungsgefühl und Sensibilität für die sehr unterschiedlichen und oft nicht einfachen Lebenssituationen, in denen sich die Betroffenen (in diesem Fall die ErgänzungsleistungsbezügerInnen) befinden, an die Hand nähmen – Statt sich wie eine amoklaufende Horde paranoider Wutbürger («Missbrauch! Ungerechtfertigte Bereicherung! Alles Betrüger!») aufzuführen.

Arme Behinderte

Das Narrativ des «armen Behinderten» erfreut sich nicht nur bei Behindertenorganisationen grosser Beliebtheit, auch in den Medien sind regelmässig Geschichten von «armen IV-Bezügern» zu lesen, die mit ganz ganz wenig Geld auskommen müssen. Da diejenigen, die erst im mittleren oder höherem Alter behindert invalid wurden, in der Regel zusätzlich zur IV auch eine Rente der Pensionskasse erhalten und damit finanziell meist ganz ordentlich abgesichert sind, drehen sich die entsprechenden Zeitungsartikel häufig um extrem bemitleidenswerte Früh- oder Geburtsbehinderte, die zusätzlich zur vollen ausserordentlichen IV-Rente (1567.-) auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind.

So berichtete letztes Wochenende die Schweiz am Sonntag über den angeblich «rätselhaften Entscheid der Behörden» wonach die mit Glasknochen lebende Sängerin Vanessa Grand plötzlich 65 Franken weniger Ergänzungsleistungen pro Monat erhalte. Im ganzen Artikel wird nicht erklärt, weshalb dem so ist, dafür um so mehr Seitenhiebe in alle Richtungen verteilt:

«Mit der IV-Rente und den Ergänzungsleistungen erhalte ich jetzt nur noch 1855 Franken im Monat – davon zu leben, ist fast unmöglich», sagt Vanessa Grand mit schwerer Stimme.
Gemäss Grand beruhen die Berechnungen der Ergänzungsleistungen auf Zahlen eines Vergleichswertes einer gesunden Person. Lebenshaltungs- und Wohnkosten werden nicht anhand der Bedürfnisse einer behinderten Person berechnet.

Hier irrt Frau Grand (und die Schweiz am Sonntag mit ihr). Für den Lebensbedarf werden bei den Ergänzungsleistungen aktuell (2015) 1607.50/Monat eingerechnet, während es bei der Sozialhilfe (je nach Kanton/Gemeinde) nur zwischen ca. 850.- und 970.- sind. (Zusätzlich zum Lebensbedarf gibt es bei den Ergänzungsleistungen die Möglichkeit, auf individueller Basis sogenannte «behinderungsbedingte Mehrkosten» geltend zu machen). Ausserdem wird die kantonale Durchschnittsprämie der Krankenkasse vergütet, welche im Falle von Frau Grand (da sie im Wallis wohnt) bei ca. 350.- liegt. Lebensbedarf (1607.50) und KK (350.-) ergäbe zusammen monatliche Ergänzungsleistungen (inkl. IV-Rente) von 1957.50 -. Dass jemand weniger EL erhält, als offiziell vorgesehen, liegt i.d.R. daran, dass derjenige ein anrechenbares Einkommen erzielt (Als «Einkommen» werden auch Zinsen auf dem Sparkonto, sowie Teile eines (höheren) Vermögens gezählt).

Entgegen der Darstellung in der Schweiz am Sonntag ist die Auszahlung von Ergänzungsleistungen nämlich kein «willkürlicher» Behördenakt, sondern beruht auf genauen gesetzlichen Berechnungs-Vorgaben, die dem Ergänzungsleistungsbezüger in seiner Verfügung auch komplett transparent aufgezeigt werden. Frau Grand hätte also einfach nur ihre eigene EL-Verfügung genau anschauen – und gegebenenfalls (es können ja auch mal Fehler passieren) Einsprache erheben können (Auch dieses Recht ist auf der Ergänzungsleistungsverfügung ausdrücklich vermerkt).

Stattdessen bietet ihr die Schweiz am Sonntag eine breite Plattform, um sich als Opfer zu inszenieren. Zum Beispiel auch hiermit:

Würde ich nicht zu Hause bei meinen Eltern wohnen, wäre ich schon längst pleite.

Auch hier irrt Frau Grand, denn würde sie eine eigene Wohnung bewohnen, würde ihr von den Ergänzungsleistungen selbstverständlich auch der Mietzins vergütet. Als Rollstuhlfahrerin erhielte sie zum üblichen Höchstbetrag (1’100.-) noch 300.- zusätzlich, da rollstuhlgängige Wohnungen in der Regel teurer sind.

Aufgrund ihrer Behinderung ist auch davon auszugehen, dass sie Anrecht auf Hilflosenentschädigung der IV hat (je nach Schweregrad der Hilflosigkeit bis zu 1’880.-/Monat zusätzlich) sowie einen Assistenzbeitrag beantragen könnte, der es ihr ermöglichen würde, persönliche Assistenten anzustellen und somit selbständig zu wohnen.

Was ihre Einkünfte als Sängerin betrifft, sagt Grand:

Von der Musik zu leben, sei unmöglich. Einnahmen aus CD-Verkäufen und Auftritten decken nach eigenen Angaben in keiner Weise die Ausgaben und Spesen. Die Musik sei lediglich ein Hobby.

Als vor einigen Jahren die Presse breit darüber berichtete, dass die Boxerin Aniya Seki aufgrund ihrer Bulimie eine IV-Rente beziehe, füllten sich die Kommentarspalten mit Entrüstung. Boxen, aber IV-beziehen? «Unverschämtheit!» so der Tenor. Singen, aber IV beziehen? Nur ein Hobby, und das geht klar, weil… Vanessa Grand ist ja sichtbar behindert.

Ganz anders sieht das die bundesrichterliche Rechtsprechung bei den Päusbonongs. Dort wird nur allerausnahmsweise eine Invalidität anerkannt, wenn zusätzlich zur eigentlichen Erkrankung mehrere Foerster-Kriterien erfüllt sind. Eines dieser Foerster-Kriterien lautet: «Sozialer Rückzug in allen Belangen des Lebens» und wird vom Bundesgericht besonders streng ausgelegt. Im Falle eines Mannes mit Chronique Fatigue Syndrom befand es:

Sodann bestehen wohl Rückzugstendenzen, hat doch der Beschwerdeführer glaubhaft dargetan, dass er seine früheren zahlreichen Vereinsaktivitäten aufgegeben hat. Andererseits pflegt er weiterhin regelmässigen Kontakt zu Freunden, die ihn zu Hause besuchen, und bezeichnet sich nach wie vor als an Politik und am Gemeindegeschehen interessiert. Zudem beschliesst er jeweils seinen Tagesablauf zusammen mit der Familie auf einem kurzen Abendspaziergang nach dem Nachtessen. Mit Blick auf diese Umstände ist auch das Kriterium des „sozialen Rückzugs in allen Belangen des Lebens“ klar zu verneinen. (9C_662/2009)

Während also jemand mit einer offensichtlichen Geburtsbehinderung Gesangsauftritte absolvieren und trotzdem eine IV-Rente beziehen kann (und sich niemand daran stört) erhält jemand mit einem Päusbonog (d.h. einer unsichtbaren Behinderung) u.a deshalb keine IV-Rente, weil er noch von seinen Freunden besucht wird und in der Lage ist einen kurzen Abendspaziergang zu unternehmen.

Vermutlich ist das ja genau derjenige, den Frau Grand im Auge hat, wenn sie sagt:

Manch anderer spaziere auf zwei gesunden Füssen mit mehr als 4000 Franken IV-Rente durchs Dorf, und auch andere Sozialfälle oder Zugewanderte, gar kriminelle, erhielten zum Teil weit höhere Beiträge als sie, ärgert sich Grand. Sie wolle nicht für sich persönlich jammern, sondern die Missstände aufzeigen, die in der Schweiz bestehen. «Missstände, die anscheinend unsere Politiker nicht in der Lage sind zu regeln.

Abgesehen davon, dass der oben Erwähnte (mit dem CFS) eben gerade keine Rente erhält, auch wenn der Abendspaziergang noch so ungefähr das einzige ist, was er noch kann. Und dass die Höchstrente der IV aktuell 2350.-  und nicht 4000.- beträgt, ist auch nur ein Detail am Rande.

Es gibt ja Leute, die behaupten, «Behinderte seien Experten in eigener Sache.» Bevor man sich allerdings in einer schweizweiten Publikation öffentlich zum Thema äussert, würde es dem einen oder anderen Experten vielleicht ganz gut anstehen, wenn man zumindest über die Gesetzgebung, die einem selbst betrifft (Eigene IV- und EL-Ansprüche) einigermassen im Bilde ist. Dass man sich zudem auch mal über die effektiven Resultate der vor 7 Jahren eingeführten intensiven Missbrauchsbekämpfung bei der IV informiert, ist aber vermutlich schon zuviel verlangt.

Gilt übrigens auch für Journalisten, die den armen Behinderten alles glauben. Behinderte sind halt nun mal keine besseren Menschen und erzählen genau so viel Schmarren wie alle anderen Menschen auch. Menschen mit Behinderung ernst nehmen, heisst dann halt eben auch, dass man genau so darauf aufmerksam macht, wenn sie «Schmarren» erzählen, wie wenn das der IV-Chef, ein Gutachter oder eine Bundesrichterin tut.

Per Salamitaktik zur EL-Nanny

Liebe ErgänzungsleistungsbezügerInnen, die in einer WG oder mit dem Konkubinatspartner zusammen wohnen

Was seitens des BSV in formvollendetem Neusprech unter dem Titel «Höhere anrechenbare Mietzinse in den Ergänzungsleistungen» Mitte Februar in die Vernehmlassung geschickt wurde, klingt zwar sehr grosszügig («Neben der Erhöhung der Mietzinsmaxima sieht der Bundesrat vor, die unterschiedliche Mietzinsbelastung zwischen Grosszentren, Stadt und Land zu berücksichtigen und dem erhöhten Raumbedarf von Familien Rechnung zu tragen») geht aber voll auf eure Kosten.

In der Vorlage zur IV-Revision 6b wurden die vorgesehenen massiven Rentenkürzungen noch unter dem Deckmantel «Anpassung des Rentensystems zur Unterstützung der Eingliederung» verkauft und die durch die Rentenkürzungen für viele IV-Bezüger entstehende prekäre finanzielle Situation trug im BSV-Jargon den Namen «Arbeitsanreiz». Mittlerweile verzichtet man auf solchen euphemistischen Firlefanz und sagt gleich mal ganz deutlich, dass die heutigen Maximal-Ansätze für unverheiratete EL-BezügerInnen, die mit anderen Personen zusammenleben, geradezu unverschämt hoch seien:

«Heute wird für eine alleinstehende Person in einem Mehrpersonenhaushalt ein Mietzinsanteil bis zum Mietzinsmaximum für Alleinstehende berücksichtigt. Allerdings wird bereits heute in diesen Fällen eine Aufteilung des Mietzinses auf die Anzahl Personen im Haushalt gemacht. Trotzdem wäre es möglich, dass einer EL- beziehenden Person, die mit zwei weiteren Personen zusammen lebt, ein Mietanteil von bis zu 1’100.- im Monat berücksichtig wird. Die Wohnung könnte in diesem Fall bis zu 3’300 Franken im Monat kosten. Gemäss vorliegendem Vorschlag sollen dieser Person noch höchstens 592 Franken (Grosszentren) für die Miete berücksichtigt werden.»

Damit die Behinderten wissen, wohin sie gehören. Nicht, dass die sich auf Kosten der Allgemeinheit noch ein schönes Leben machen. Und ausserdem: «Damit können 3,5 Millionen Franken eingespart werden».

Man wünschte den schlauen Rechnern aus dem BSV, dass sich die drei fiktiven Ergänzungsleistungsbezüger aus der Luxus-WG (Zuviel Weltwoche gelesen in Bern, hm?) nach dem erzwungenen Auszug aus der WG alle eine eigene Wohnung nehmen. Und weil in einem «Grosszentrum» wie zum Beispiel Zürich dafür das neue Maximum für Alleinlebende voll ausgeschöpft werden muss, kostet das den Staat dann 1345.- pro Nase. Mal drei macht das 4035.- Macht 735 Minus für den Staat im Vergleich zur «Luxus-WG».

Neu soll nämlich nicht nur in die Berechnung einbezogen werden, in welcher Region (Grosszentrum/Stadt/Land), sondern auch mit wievielen Personen ein/e ErgänzungsleistungsbezügerIn wohnt:

Bild 2

Der anrechenbare Mietzins beträgt dann z.B bei jemanden, der in der Stadt in einer 3er WG wohnt 546.70 (Grundbetrag Stadt 1290.- + 225.- (1. Person)  + 125 (2. Person)  = 1640.- und davon ein Drittel).

Ich möchte einfach mal anmerken, dass es sich bei Ergänzungsleistungs-BezügerInnen nicht um Studenten handelt, für die eine etwas beengte Wohnsituation über wenige Jahre ganz ok ist, sondern um Menschen mit lebenslangen Behinderungen/chronischen Krankheiten, die auch oft ziemlich viel Zeit zu Hause verbringen (müssen). Ein bisschen finanziellen Spielraum bei der Wahl der Wohnform darf man denen schon noch zugestehen. Oder möchte irgendjemand mal wieder gerne tauschen? Total überrissene 1’100.- für’s Wohnen, dafür eine lebenslange Behinderung? Na?

Die tendenziöse Formulierung «Jemand mit EL könnte – mit 2 Mitbewohnern – in einer 3300.- Franken Wohnung leben! Skandal! einsefl!» ist ausserdem nicht mal mit Zahlen unterlegt, wieviele EL-Bezüger das tatsächlich tun, die Vernehmlassungsunterlagen zeigen hingegen, dass über 70% (!) der EL-Bezüger den maximalen Mietzins gar nicht ausschöpfen, und wenn, dann sind es vor allem Familien und Bewohner von Grossstädten, die dann oftmals sogar noch selbst draufbezahlen, weil das bisherige Mietzinsmaxiumun nicht reicht. Deshalb ja die Reform, wobei man da auch fragen könnte: Warum soll die EL das Wohnen in einer Grosstadt finanzieren? Es gibt auch viele Nicht-EL-Bezüger, die sich das nicht leisten können. Mit einem festen Grundbetrag muss darf kann jeder selbst entscheiden, ob er damit ein WG-Zimmer in der Grossstadt oder eine grössere eigene Wohnung auf dem Land mieten möchte. Eigenverantwortung und so.

Das vermittelte Bild des nicht zustehenden «Luxus» zeigt aber schon mal deutlich, in welche Richtung es bei der anstehenden grundsätzlichen Reform des EL-Systems gehen wird. Aus dem Bericht des Bunderates «Ergänzungsleistungen zur AHV/IV: Kostenentwicklung und Reformbedarf» vom November 2013:

5.3.2.4 Angleichung von EL und Sozialhilfe

Stellenweise wird gefordert, die EL in bestimmten Fällen auf die Höhe der Sozialhilfe zu senken(…)

Der Bundesrat erklärt dazu zwar:

«Die EL wurde der AHV und IV zur Seite gestellt, damit die erste Säule existenzsichernde Leistungen ausrichten kann, die keine Elemente der Fürsorge enthalten. Dies bedeutet das Fehlen einer Rückzahlungspflicht,(…) sowie ein berechenbarer Leistungsanspruch, der nicht vom Gutdünken einer Behörde abhängig ist. Auch dazu gehört die unangetastete Eigenverantwortung, die sich darin zeigt, dass EL-Beziehende keine Beratung und Betreuung erhalten und ihre Leistungen nicht mit Auflagen belegt werden können(…) Zudem schafft der höhere Lebensbedarf der EL für die EL-Beziehenden einen kleinen Spielraum, ihr Geld einzuteilen und unerwartete Auslagen mit Rückstellungen zu begleichen.
 
Eine Senkung der Beträge der EL würde auch die beratenden und situationsbezogenen Elemente der Sozialhilfe bedingen. Damit würden sich die EL und die AHV/IV von ihrer ursprünglichen Idee entfernen, Menschen einen Anspruch auf eine eindeutig berechenbare Leistung zu gewähren und ihnen ein eigenverantwortlicheres Dasein zu belassen.»

Wieviel vom «eigenverantwortlichen Dasein» für EL-Bezüger noch übrig ist, nachdem die «Reformen» vom Parlament durchgewurstelt wurden, möchte man allerdings lieber gar nicht wissen. Wir kennen die Grundhaltung der ParlamentarierInnen ja schon von den letzten IV-Revisionen: Senkung der Leistung als Wunderheilmethode «Arbeitsanreiz». Ich bereite dann schon mal das Bullshit-Bingo vor.

Die Angleichung der Berechnung der Wohnungsmiete ans System der Sozialhilfe ist jedenfalls ein weiterer* Schritt in die falsche Richtung. Es bleibt zu hoffen, dass dieser in der Ausarbeitung der Gesetzesvorlage noch deutlich korrigiert wird. Das ändert dann aber nichts daran, dass sich EL-Beziehende vielleicht mal ein bisschen damit beschäftigen sollten, was da politisch grad so geht. Nicht, dass nachher noch wer heult und man hätte ja von nichts gewusst und überhaupt. Eigenverantwortung und so.

Wie, die Behindertenorgansiationen kümmern sich dann schon drum? Tschuldigung, ich muss mich mal kurz von einem Lachanfall erholen…

Vernehmlassungsunterlagen als PDF: Erläuternder Bericht zur Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (ELG); anrechenbare Mietzinsmaxima

. . . . . . . . . .
* Dass EL-BezügerInnen nicht mehr zugetraut wird, ihre Krankenkassenprämien eigenverantwortlich bezahlen zu können war auch so ein Schritt. Einfach mal ganz pauschal alle EL-Bezüger unter Bevormundung stellen, weil einige unfähig oder unwillens waren, ihre Krankenkassenprämien (rechtzeitig) zu bezahlen. Willkommen im Nanny-State.

Arbeit sollte sich lohnen, denkt Herr K.

Herr K. ist vor seinem 20. Altersjahr invalide geworden. Sein Invaliditätsgrad beträgt 88%. Er erhält deshalb eine volle ausserordentliche Invalidenrente von 1547.- und Ergänzungsleistungen in der Höhe von 1403.25, das ergibt ein Einkommen von 2950.25/Monat.

Herr K. wohnt in der Stadt Zürich, ist ledig und konfessionslos und hat kein (steuerrelevantes) Vermögen.
Für die 18’564.- IV-Rente pro Jahr muss Herr K. 816.80 Steuern bezahlen. Die Ergänzungsleistungen müssen nicht versteuert werden.

Herr K. hat nun grosses Glück und erhält die Möglichkeit, seine Restarbeitsfähigkeit zu verwerten. Er verdient damit 7000.- /Jahr (netto).
Der Freibetrag bei den Ergänzungsleistungen beträgt 1000.-. von den restlichen 6000.- werden ihm 2/3 (also 4000.-) als Einkommen angerechnet und die Ergänzungsleistungen dementsprechend gekürzt.

Herr K. erhält also neu pro Jahr:

EL: 12’839.-
Verdienst: 7000.-
IV-Rente: 18’564.-
Total: 38’403.-

Das steuerbare Einkommen von Herr K. beträgt nun 25’564.- (IV-Rente + Verdienst). Dafür muss er 1511.- Steuern bezahlen. Sein jährliches Einkommen beträgt nach Abzug der Steuern: 36’892.- Pro Monat hat Herr K. also gerade mal 192.- mehr als vorher zu Verfügung.

Dass die EL bei Verdienst gekürzt werden, ist (mehr oder minder) verständlich; aber dass das steuerbare Einkommen um 7000.- steigt, wenn Herr K. effektiv nur 3000.- mehr einnimmt, das ist hirnverbrannt. Eine ausgewachsene IV-Revision nach der anderen mit dem Kampfruf «Arbeit muss sich lohnen» innerhalb kürzester Zeit durchs Parlament zu peitschen, das ist kein Problem, aber eine griffige Gesetzgebung auszuarbeiten, nach der niedrige Einkommen (egal ob nun aus Erwerbseinkommen oder Sozialtransfers stammend) entweder gleich oder gar nicht zu besteuern sind, das ist in Bern seit Jahren ein Ding der Unmöglichkeit.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Parlamentarier, ich weiss schon, dass die Kantone gar nicht nicht begeistert sind, wenn man in ihre Fiskalhoheit eingreifen will und ich weiss auch, dass natürlich die Ansätze für Ergänzungsleistungen, Sozialhilfe u.s.w. erhöht werden müssten, wenn man sie besteuern würde, aber mit ein bisschen zumutbarer Willensantrengung dürfte da doch eine Lösung zu finden sein? (Findet übrigens auch Monika Bütler, Professorin für Volkswirtschaft an der Universität St. Gallen und plädiert in ihrem Blog für eine Steuerbefreiung des Existenzminimums.)

Aus objektiver Sicht jedenfalls spricht nichts dafür, dass diese Hindernisse nicht überwindbar wären. Aber man muss halt auch wollen. Und bevor das Problem nicht endlich(!) mal gelöst ist, will ich den Slogan «Arbeit muss sich lohnen» gar nicht mehr hören. Gell, liebe FDP.

Herr K. ist ein fiktives Beispiel, die Zahlen sind jedoch (soweit möglich) echt. Die Ergänzungsleistungen von Herrn K. wurden unter der Prämisse berechnet, dass er in der Stadt Zürich wohnt und 1000.- Miete bezahlt.

Die Steuerbelastung wurde mit dem Online-Rechner des Steueramtes des Kantons Zürich berechnet. Die Höhe der Ergänzungsleistungen mit dem Rechner von Pro Senectute.