Leitfaden «Arbeiten mit Psychischer Erkrankung» neu auch als schweizweite Version in deutsch, französisch und italienisch

Vor eineinhalb Jahren habe ich den Leitfaden «Arbeiten mit Psychischer Erkrankung» publiziert. Der Leitfaden, der sich an Betroffene richtet, wurde fachlich von den Stiftungen Rheinleben (BL) und Dreischiibe (SG), dem Zentrum für Arbeit und psychische Gesundheit WorkMed (BL) und der Psychiatrie St. Gallen, sowie finanziell von der Pro Mente Sana und den Kantonen St. Gallen und Basel-Stadt unterstützt. Entsprechend wurden zwei Versionen mit den lokalen Eingliederungsangeboten im jeweiligen Kanton erstellt.

In Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) wurde nun auch eine – leicht überarbeitete – gesamtschweizerische Version herausgegeben. Es gibt sie als gedruckte Version in Deutsch (bestellbar beim EBGB), sowie als barrierefreie PDF-Versionen in deutsch, französisch und italienisch.

Eine besondere Freude ist, dass die IV-Stellenkonferenz den IV-Stellen den Leitfaden offiziell zur Anwendung empfiehlt.

Die gedruckten Kantonsversionen können übrigens ebenfalls weiterhin gratis bei der Stiftung Rheinleben (Version «Basel») bzw. Dreischiibe (Version «St. Gallen») bestellt werden.

Links: Broschüre Basel-Stadt/St. Gallen. Rechts: Broschüre ganze Schweiz

Arbeit muss sich lohnen – aber für wen?

In diesem letzten Beitrag der Artikelserie zum Thema «psychische Erkrankung und Arbeit» möchte ich noch den finanziellen Aspekt von Arbeit für Menschen mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit beleuchten. Zwar wird in politischen Diskussionen über Sozialleistungen stets betont, «dass Arbeit sich lohnen müsse», doch dabei geht es kaum je darum, inwiefern sich Arbeit aus der Perspektive der Betroffenen tatsächlich lohnt. Politiker·innen benutzen den Slogan vielmehr regelmässig als Argument, um die jeweiligen Sozialleistungen zu kürzen. Auch (unbehinderte) Mitarbeitende von Sozialunternehmen reagieren häufig verschnupft, wenn man sie damit konfrontiert, dass sich die Arbeit für die beeinträchtigten Mitarbeitenden in ihrer Institution finanziell häufig kaum lohnt. Dies zum einen, weil die Löhne in geschützten Arbeitsumgebungen oft sehr tief sind und zum anderen, weil sich auch verhältnismässig tiefe Löhne auf die IV-Rente und die Ergänzungsleistungen auswirken können. Rasch wird dann verteidigend ins Feld geführt, dass es bei der Arbeit «doch nicht nur ums Geld gehe», soziale Aspekte seien schliesslich auch wichtig und zudem hätten die Betroffenen dadurch einen strukturierten Tagesablauf. Genau. Deshalb beziehen ja auch alle nichtbehinderten Mitarbeitenden eines Sozialunternehmens einen Lohn auf Sozialhilfeniveau, weil es bei der Arbeit doch vor allem darum geht «sozial eingebunden» zu sein und eine Tagesstruktur zu haben. (Falls es nicht klar ist; das war ironisch gemeint).

«Arbeiten Sie doch einfach mal!»

Für den Leitfaden «Arbeiten mit psychischer Erkrankung» habe ich im Vorfeld (u.a. in Workshops mit Betroffenen) abgeklärt, welche Themen für Menschen mit einer psychischen Erkrankung im Zusammenhang mit dem Thema «Arbeit» besonders relevant sind. Bei denjenigen Personen, die bereits eine IV-Rente beziehen, war dies u.a. die Frage: «Wie viel kann/darf ich neben der IV-Rente verdienen?». Diese Fragestellung ist auch laut Mitarbeitenden von Behindertenorganisationen und IV-Stellen in ihrem Arbeitsalltag sehr präsent. In komplettem Gegensatz dazu steht die Bereitschaft der IV-Stellen, die Frage zu beantworten. So schreibt beispielsweise die IV-Stelle Schaffhausen auf ihrer FAQ-Seite folgendes:

Wieviel kann ich arbeiten bzw. verdienen, damit meine IV-Rente nicht gekürzt wird?
Die IV erbringt ihre Leistungen nach dem Prinzip „Eingliederung vor Rente“. Ihr erstes Ziel ist also, den Versicherten zu helfen, ein möglichst selbständiges berufliches und gesellschaftliches Leben zu führen. Die Renten sind deshalb dazu da, den Teil des Einkommens zu ergänzen, der aufgrund einer Beeinträchtigung nicht selbst erarbeitet werden kann. Wenn Sie also in der glücklichen Lage sind, ein höheres Einkommen zu erzielen, sollten Sie das nutzen, auch wenn die Rentenleistungen der IV unter Umständen zurückgehen. Damit leisten Sie einen wesentlichen Beitrag dazu, die Idee der IV – nämlich die Hilfe zur Selbsthilfe – zu verwirklichen.

Da denkt sich jede/r IV-Bezüger·in natürlich sofort: «Oh ja klar, ich fang doch einfach mal an zu arbeiten, ohne zu wissen, wie sich das auf meine persönliche finanzielle Situation auswirkt, weil das entspricht ja der IDEE DER IV…» Das ist natürlich kompletter Quatsch. Gerade Versicherte mit schwankenden Krankheitsverläufen wollen vorher genau wissen, worauf sie sich finanziell einlassen. Ihnen diese Informationen mit moralisch erhobenem Zeigefinger vorzuenthalten, ist zum einen sehr paternalistisch und nützt zudem auch nichts, weil Betroffene sich die Informationen einfach anderswo holen (beispielsweise bei einer Behindertenorganisation).

Da die individuellen Berechnungen sehr komplex sein können, lassen sich in einem Leitfaden nur allgemeine Hinweise dazu geben. Ich fragte deshalb bei der IV-Stellenkonferenz und beim Bundesamt für Sozialversicherungen, ob das BSV oder die IV-Stellen nicht einen entsprechenden IV/EL/PK/Steuer-Rechner online stellen könnte/n. Die Antworten waren ähnlich unergiebig wie auf der Webseite der IV-Stelle Schaffhausen. Oder kurz: Es liegt nicht im Interesse der Invalidenversicherung, dass IV-Beziehende sich entsprechend informieren können. Im Interesse der Betroffenen liegt es natürlich sehr wohl, im Voraus zu wissen, worauf sie sich einlassen, um sich entsprechend vorbereiten und entscheiden zu können (Stichwort: Informed Decision-Making).

Höheres Einkommen = tiefere Sozialleistungen

Beda Meier, Direktor des Sozialunternehmens Valida in St. Gallen, sagte kürzlich in einem Interview:

Zurück zum ergänzenden Arbeitsmarkt: Die Behindertenorganisationen kritisieren die tiefen Löhne, die geringen Aufstiegschancen und die fehlenden Wahlmöglichkeiten. Was entgegnen Sie?
Was die tiefen Löhne betrifft: Mitarbei­tende mit Unterstützungsbedarf können keinen existenzsichernden Lohn erzielen. Das ist unschön, aber es ist so. Sie sind deshalb auf eine IV­-Rente angewiesen. Wir machen in der Valida konkret die Erfahrung, dass unsere Mitarbeitenden einen Lohn für eine bestimmte Leistung wollen und nicht eine Rente. Wir zahlen aktuell einen Durchschnittslohn von rund 1100* Franken. Maximal sind 2800 Franken möglich. Diese Lohnhöhe kann aber zu einer Kürzung der Rente führen, wodurch die Mitarbeitenden am Ende des Tages wieder gleich viel Geld im Sack haben wie alle anderen auch, die nicht arbeiten. In aller Regel fallen bei hohen Löhnen für Arbeitnehmende mit IV als Erstes die EL weg. Das heisst, dass die Löhne des sozialen Unternehmens nicht den Arbeitnehmenden mit IV zu­ gute kommen, sondern die EL-­Rechnung des Kantons entlasten.

*Zu beachten: 1100 Franken beträgt der Durchschnittslohn, nicht der Mindestlohn.

Interview in Artiset, Ausgabe 04/05 | 2022

Meiers Aussagen treffen natürlich nicht nur auf Einkünfte zu, die in Sozialunternehmen erwirtschaftet werden, sondern genau so auf Einkommen, das IV-Beziehende im ersten Arbeitsmarkt verdienen. Gar nicht so selten lohnt sich «Arbeiten» für die Betroffenen nur sehr bedingt und unter gewissen Umständen kann es sogar sein, dass sie mit «Arbeiten» weniger Geld zur Verfügung haben als ohne. Speziell jene 50% der IV-Beziehenden, die auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind, entlasten durch ihre Arbeit wie oben erwähnt vielmehr die Kantone, als dass sie dadurch nennenswerten finanziellen Spielraum dazu gewinnen würden.

Da Ergänzungsleistungen anders als IV-Renten keine Versicherungs- sondern Bedarfsleistungen sind, wird erzieltes Einkommen, das 1000.- pro Jahr übersteigt, zu zwei Dritteln mit den Ergänzungsleistungen verrechnet. Ich hatte anhand des fiktiven Herr K. einmal ausgerechnet, dass EL-Bezüger·innen nach Abzug der Steuern (EL sind steuerfrei, Einkommen nicht), nur noch wenig Geld von ihrem «Einkommen» übrig bleibt. Diese Zahlen variieren je nach persönlicher Situation und Wohnort, doch das Problem bei den EL ist vor allem: Wer nicht «genug» gesund ist/wird, um ein existenzsicherndes Einkommen zu erzielen, hat praktisch keine Chance, aus dem EL-System herauszukommen. Das bedeutet, dass Betroffene trotz Arbeit und einem gewissen eigenen Einkommen einem sehr bevormundenden System ausgeliefert bleiben, das ihnen (ganz speziell nach der letzten EL-Reform) kaum Raum für finanzielle Selbstbestimmung lässt. Sie dürfen aufgrund der neu eingeführten Lebensführungskontrolle beispielsweise nicht einmal mehr selbst darüber entscheiden, wie und wofür sie ihr eigenes Erspartes/Vermögen ausgeben. Der Grad an finanzieller Selbstbestimmung ist aber durchaus auch ein Aspekt bei der Frage, inwiefern sich «Arbeit» für teilleistungsfähige Menschen lohnt.

Die Perspektive der Betroffenen spielt keine Rolle

Wenn Politiker·innen lautstark «Arbeit muss sich lohnen» fordern, haben sie kaum je die komplexe Realität teilleistungsfähiger Menschen vor den inneren Auge. Vielmehr gehen sie von einem völlig wirklichkeitsfremden und von Betrugsvorstellungen geprägten Schwarzweissbild aus, wonach Betroffene sich quasi frei entscheiden (können), entweder zu 100% erwerbsunfähig/invalid zu sein oder aber ein existenzsicherndes Einkommen erzielen zu können. Entsprechend werden die «Anreize» so gestaltet, dass es sich nicht lohnen sollte, «überhaupt» Sozialleistungen zu beziehen.

In der Realität ist es aber so, dass 75% der IV-Beziehenden eine volle IV-Rente beziehen, das heisst, sie haben einen IV-Grad zwischen 70 und 100% und sind dementsprechend in ihrer Leistungsfähigkeit stark eingeschränkt. Diese Versicherten «müssen» tatsächlich nicht arbeiten, es steht ihnen völlig frei, ihre Restarbeitsfähigkeit zu nutzen – oder eben auch nicht. Hier geht es bei einer Arbeitsaufnahme meist nicht darum, dass dadurch die IV-Rente aufgehoben werden kann. Die IV-Rente wird allerhöchstens reduziert und häufig ändert sich daran gar nichts, sondern «nur» an der Höhe der Ergänzungsleistungen. Solche Fälle sind aus Sicht der IV finanziell nicht interessant, da es sich bei den EL um ein «anderes Kässeli» handelt. Besonders «pfiffige» IV-Stellen versuchen allerdings zuweilen, Versicherten aus einer Arbeitsaufahme einen Strick zu drehen, indem sie behaupten, die Betroffenen könnten durchaus noch deutlich mehr (sprich: rentenreduktionsrelevant) arbeiten. Der Ratschlag der IV-Stellen (siehe weiter oben), «einfach mal zu arbeiten» wirkt in diesem Hinblick noch zynischer.

Es gefällt den IV-Stellen natürlich nicht, wenn IV-Beziehende die finanziellen Auswirkungen einer Arbeitsaufnahme vorher abklären lassen und dann entsprechende «Optimierungen» vornehmen, indem sie beispielsweise mit ihrem Arbeitgeber bewusst (erstmal) einen etwas tieferen Lohn vereinbaren, um die IV-Rente nicht zu gefährden. Für Betroffene mit schwankenden Krankheitsverläufen können solche «Sicherheiten» aber entscheidend sein, um überhaupt wieder den Schritt in die Arbeitswelt zu wagen. Anders als gesunde Arbeitnehmer·innen können sie nämlich bei einem Jobverlust nicht einfach «irgendeine» Stelle annehmen, sondern sind auf sehr spezifische Bedingungen (u.a. Verständnis und Rücksichtnahme seitens des Arbeitgebers) angewiesen. Da die IV aber aktuell (und bis mindestens 2025) immer noch von einem «ausgeglichenen Arbeitsmarkt» ausgeht, auf dem auch Menschen mit gesundheitlich bedingten Leistungseinschränkungen problemlos (wieder) eine passende (Teilzeit)Stelle finden, ist es nur verständlich, wenn IV-Beziehende sich beim Einstieg ins Arbeitsleben äusserst vorsichtig verhalten. Ist die Rente erstmal gekürzt, ist es entgegen anders lautender Verlautbarungen nicht so einfach, wieder eine Erhöhung zu erwirken.

Ob sich eine Arbeitsaufnahme/ausweitung längerfristig «lohnt», ist für Menschen mit einer eingeschränkten Leistungsfähigkeit also eine durchaus komplexe Fragestellung, bei der verschiedene finanzielle Aspekte sowie diverse weitere Gründe (z.B. gesundheitliche Stabilität usw.) einbezogen werden müssen. Problematisch ist, dass die gesetzlichen Voraussetzungen rund um die Invalidenversicherung und Ergänzungsleistungen von nichtbehinderten Politiker·innen gestaltet werden, die sich nicht oder kaum mit der Perspektive und Lebensrealität von Menschen mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit auseinandersetzen. Stattdessen gehen sie aus ihrer (gesunden) Perspektive von Annahmen aus, die immer mit einer ordentlichen Portion Unwissen, Misstrauen und Bevormundung gewürzt sind.

Würde effektiv aus der Perspektive von Betroffene gedacht, wären beispielsweise Einkommen und bedarfsorientierte Sozialleistungen schon lange gleichermassen besteuert (Selbstverständlich bei gleichzeitiger Steuerbefreiung des Existenzminimums). Darüber wurde im Parlament vor einigen Jahren schon ausgiebig diskutiert, und man war sich auch grösstenteils einig, dass diese falschen Anreize behoben werden müssten. Aus «unerklärlichen Gründen» ist dann doch nichts draus geworden. Das ist superpraktisch für die «Arbeit muss sich lohnen»-Politiker·innen, denn dadurch können sie bis zum St. Nimmerleinstag weitere Kürzungen bei Sozialleistungen fordern, da Arbeit sich für die Betroffenen nie wirklich «lohnt», solange der gleiche Betrag aus Sozialtransfers steuerfrei ist.

Subjekt statt Objekt(finanzierung) – auch bei der Eingliederung

Als ich für den Leitfaden «Arbeiten mit psychischer Erkrankung» abklärte, welche kantonalen Eingliederungsangebote es gibt (damit sich Betroffene selbst darüber informieren können), stiess ich bei einigen Anbietern auf eine gewisse Verwunderung: Warum ich die denn im Leitfaden auflisten wollte – die Betroffenen könnten doch sowieso nicht auswählen, die würden ihnen (also der Institution) von der IV zugewiesen? Das ist nun schon eine kleine Weile her und unterdessen wurde die Webseite meinplatz.ch aufgeschaltet und listet für aktuell elf Kantone Angebote im Bereich «Wohnen», «Arbeiten» und «Tagesstruktur» auf. Auf der Seite ist zu lesen:

Ganz im Sinne der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) und Inklusion setzen sich die kantonalen Ämter zusammen mit INSOS Zürich dafür ein, dass Menschen mit Behinderung:

  • freien Zugang zu Informationen haben
  • eine Übersicht über die Vielfalt der Angebote erhalten
  • selbstbestimmt ihr Leben gestalten können und eine Wahlfreiheit haben

Das klingt schon mal gut…

Unterschiedliche Erwartungen oder: Wer zahlt, befiehlt

Beim Durchlesen der ersten Aufgabe der aktuellen «Berufsprüfung für Job Coach/in Arbeitsintegration» wird allerdings klar, dass das mit der «Selbstbestimmung» noch nicht flächendeckend verwirklicht ist:

Der/die Kandidat/in beschreibt, wie er/sie ein Eingliederungsprojekt mit einem/einer Teilnehmer/in in Gang setzt. Er/sie beschreibt, wie er/sie den Auftrag klärt, um die Handlungsspielräume zu definieren, innerhalb derer das Projekt durchgeführt werden kann. Er/sie beschreibt die Erwartungen der Zuweisenden (IV-Berater/in, RAV, Sozialdienste) und wie er/sie diese Erwartungen erfüllt.

Vor lauter Gendern wurde ganz vergessen, dass der/die Kandidat/in vielleicht nicht nur nach den Erwartungen des Zuweisers, sondern auch nach denjenigen der Klientin fragen und erläutern sollte, wie diese erfüllt werden. Aber in einem System, wo Versicherte «zugewiesen» werden, gilt es natürlich vornehmlich die Erwartungen der Zuweiser zu erspüren und zu erfüllen. Schliesslich möchte man als Job Coach / Institution weiterhin Klient·innen zugewiesen bekommen. Die Erwartung der IV an eine «erfolgreiche» Eingliederung ist allerdings nicht, dass der/die Klient·in ein existenzsicherndes Einkommen erzielen kann, sondern vor allem, dass er oder sie danach keine IV-Rente bezieht:

Die Wirkung einer beruflichen Massnahme lässt sich daran messen, ob ein Bezüger danach eine Rente erhält oder nicht.

«Eingliedern statt ausschliessen – Gute berufliche Integration bei Invalidität lohnt sich», Avenir Suisse 2021, Seite 42.

Die Erwartung der Klient·innen hingegen ist natürlich eine andere: Eine Eingliederung ist erfolgreich, wenn sie längerfristig ein existenzischerndes Einkommen erzielen können. Und falls dies nicht möglich ist, eine IV-Rente zugesprochen wird. Der dritte (gar nicht so seltene) Fall: «Keine erfolgreiche Eingliederung und auch keine Rente» entspricht wohl kaum je den Erwartungen der Versicherten. Doch deren Erwartungen spielen bei der Eingliederung keine Rolle. Wo kämen wir denn da hin, wenn Versicherte darauf zählen könnten, dass sie nach dem Scheitern einer Eingliederungsmassnahme finanziell abgesichert sind? Die würden sich ja gar keine Mühe mehr geben! Die wollen doch alle gar nicht arbeiten, die wollen bloss eine Rente! So jedenfalls die Annahme, die viele rechts-bürgerliche Politiker·innen in den letzten Jahren immer vehementer vertraten und die als Grundstimmung in die IV-Gesetzgebung eingeflossen ist. Siehe auch: «Traumberuf IV-Rentner?»

Subjektorientiertes Coaching und neue Arbeitsformen

Entgegen der Vorstellung von vielen Politiker·innen wollen die meisten Menschen arbeiten. Denn «Arbeiten» ermöglicht es, sich mit seinen Fähigkeiten einzubringen, soziale Kontakte zu pflegen, finanzielle Selbstbestimmung usw. usf. Ein Status als IV-Bezüger·in ist hingegen nicht sonderlich attraktiv. Was die Damen und Herren Gesetzgebenden nämlich oft vergessen ist; wer mit der IV in Kontakt tritt treten muss, hat erhebliche gesundheitliche Probleme. Und schwere gesundheitliche Probleme zu haben, ist alles andere als «attraktiv». Mit einer psychischen Erkrankung leben zu müssen, ist oft sehr mühsam, anstrengend und frustrierend. Trotz und mit einer schwerwiegenden psychischen Beeinträchtigung ein existenzsicherndes Einkommen zu erzielen, ist äusserst schwierig. Entgegen gängigen Vorstellungen ist es nicht damit getan, dass Betroffene einfach gut «trainiert» und dann bis zur Pensionierung in irgendeine «Nische» versorgt werden (können). Zumindest dann nicht, wenn es um es sich um eine Erwerbstätigkeit im ersten Arbeitsmarkt handelt. Denn der ist äusserst dynamisch: Aufgaben, Anforderungen, Teams und Vorgesetzte können heutzutage schnell wechseln, was bei Mitarbeitenden, die psychisch nicht so stabil, flexibel und belastbar sind, dazu führen kann, dass sie an einem Arbeitsplatz, an dem sie vorher gut «funktionieren» konnten, eben plötzlich nicht mehr funktionieren.

Die Aufgabe von «Integrationsspezalisten» aller Art besteht also nicht (alleine) darin, einen «passenden» Arbeitsplatz für ihre Klient·innen zu finden, vielmehr sollten sie Betroffene ganz grundsätzlich befähigen, trotz/mit psychischer Erkrankung im ersten Arbeitsmarkt bestehen zu können. Auch wenn in Eingliederungsbusiness gerne betont wird, dass man auf die «Stärken» der Klientin·innen fokussiere, besteht für die Betroffenen eine ganz zentrale Frage darin, wie sie im Arbeitsumfeld mit ihren krankheitsbedingten Schwierigkeiten und «Defiziten» umgehen sollen. Deshalb ist es wichtig, folgende Dinge zu klären:

  • Welche Fähigkeiten können trainiert werden – und welche nicht?
  • Welche Problematiken lassen sich evtl. durch Therapie/Medikamente verbessern?
  • Welche Defizite können durch geeignete Arbeitsplatzanpassungen ausgeglichen werden?
  • Und welche Einschränkungen müssen sowohl von der betroffenen Person als auch vom Arbeitgeber einfach akzeptiert werden?

Dass jemand mit einer psychischen Erkrankung lernt, seine Fähigkeiten wie auch die Defizite selbst realistisch einzuschätzen und diese auch klar kommunizieren kann, ist bei einer Tätigkeit im ersten Arbeitsmarkt sehr wichtig. Arbeitgeber wollen wissen, worauf sie sich einlassen. Wenn Betroffene krankheitsbedingte Anpassungen am Arbeitsplatz benötigen, muss der Arbeitgeber deren Sinn und Zweck nachvollziehen können. Denn bei psychisch beeinträchtigten Personen besteht immer noch oft das Vorurteil, dass sie einfach faul/bequem seien und wenn sie sich etwas mehr anstrengen würden, bräuchten sie auch keine Extrawurst. Doch bei den Anpassungen geht es nicht um eine «Extrawurst», sondern darum, dass Betroffene möglichst gut arbeiten können. Wenn sich jemand z.B. krankheitsbedingt nur eine beschränkte Zeit lang konzentrieren kann, lässt sich das nicht nicht mit «mehr Anstrengung» lösen, sondern indem die Arbeitsaufgaben entsprechend der Leistungsfähigkeit im Tagesverlauf angepasst werden.

Um das Vorurteil zu entkräften, dass Anpassungen von Betroffenen nur aus «Bequemlichkeit» eingefordert werden, kann es hilfreich sein, wenn ein Job Coach oder die behandelnde Therapeutin in einem Gespräch mit der Arbeitgeber genau darlegt, warum gewisse Anpassungen krankheitsbedingt sinnvoll sind. Doch nicht alle Betroffenen mögen von einer Job-Nanny sichtbar begleitet werden. Wer längerfristig mit/trotz psychischer Beeinträchtigung in einem anspruchsvollen beruflichen Umfeld im ersten Arbeitsmarkt bestehen möchte, muss befähigt werden, seine Bedürfnisse im Arbeitsalltag selbst wahrnehmen, kommunizieren und durchsetzen zu können. Dabei müssen selbstverständlich auch die Bedürfnisse des Arbeitgebers anerkannt werden. Gewisse Anpassungen sind betriebsbedingt schlicht nicht möglich. Die Pandemie halt allerdings gezeigt, dass beispielsweise die Arbeit im Homeoffice gar nicht so unmöglich ist, wie gewisse Arbeitgeber vorher gerne behaupteten. Hier bieten sich Chancen für Menschen, die krankheitsbedingt nicht immer im Büro arbeiten können.

Homeoffice: Ja, aber…

Sogar das Bundesgericht hat im Urteil 9C_15/2020 festgehalten:

Die IV-Stelle weist zu Recht darauf hin, dass der (theoretisch) ausgeglichene Arbeitsmarkt, der hier massgeblich ist (vgl. E. 6.1), – gerade – im kaufmännischen Bereich diverse Arbeitsstellen vor sieht, welche grossmehrheitlich auch von zu Hause aus ausgeführt werden können, da sie nicht an einen bestimmten Arbeitsort gebunden sind. Die wirtschaftliche Verwertbarkeit der attestierten 80%igen Arbeitsfähigkeit ist demzufolge zu bejahen.

Im Urteil 9C_426/2020 hat das Bundesgericht diese Rechtsprechung allerdings folgendermassen präzisiert:

Gemäss den verbindlichen vorinstanzlichen Feststellungen besteht die medizinisch-theoretische Restarbeitsfähigkeit von 50 % für kaufmännische Tätigkeiten in Heimarbeit und ohne Zeit- und Leistungsdruck. Wie das Bundesgericht unlängst entschieden hat, weist der hier massgebliche (theoretische) ausgeglichene Arbeitsmarkt diverse Arbeitsstellen für kaufmännische Angestellte auf, welche grossmehrheitlich von zu Hause aus ausgeführt werden können (vgl. Urteil 9C_15/2020 vom 10. Dezember 2020 E. 6.2.3). Auf dieses Urteil ist jedoch nicht weiter einzugehen, ist die Beschwerdeführerin vorliegend doch auf jeden Fall nicht in der Lage, auch nur sporadisch den Betrieb ihres Arbeitgebers auszusuchen. Damit ist es ihr auch kaum möglich, an einem Vorstellungsgespräch teilzunehmen, womit das Finden einer neuen Stelle stark erschwert wird. Da ihr zudem gemäss den vorinstanzlichen Feststellungen eine Mobilität auch im näheren Radius zu ihrer Wohnung unzumutbar ist, könnte für das Bringen und Holen von Arbeitsunterlagen auch nicht ohne Weiteres auf die Dienste der Post oder anderer Kurierdienste zurückgegriffen werden. Im Weiteren wäre sie selbst bei einer Tätigkeit zu Hause auf einen sehr wohlwollenden Arbeitgeber angewiesen und es dürfte in dieser Tätigkeit keinerlei Leistungsdruck bestehen. Insgesamt erscheint damit das Entgegenkommen, welches ihr von einem Arbeitgeber entgegengebracht werden müsste, als so erheblich, dass das Finden einer entsprechenden Stelle im jetzigen Zeitpunkt (vgl. allerdings im Hinblick auf spätere Beurteilungen auch die Schadenminderungspflicht gemäss Art. 7 IVG) zum Vornherein als unrealistisch erscheint.  

Man möchte lieber nicht wissen, was mit der Rechtsprechung passiert, wenn die Bunderichter·innen erfahren, dass Arbeitsunterlagen heutzutage hauptächlich per E-Mail verschickt und Bewerbunggespräche über Zoom durchgeführt werden können. Denn eine ausschliessliche Tätigkeit im Homeoffice ist noch aus anderen Gründen nicht immer umsetzbar. Die meisten Betriebe funktionieren (zumindest wenn nicht gerade Pandemie ist) nicht ausschliesslich virtuell. Es gibt reale Sitzungen, Schulungen u.s.w. und in Pausengesprächen werden informelle Informationen ausgestauscht, die Mitarbeitende nicht mitbekommen, die nur im Homeoffice arbeiten. Dieses Nichteeingebundensein kann bei gewissen psychischen Krankheitsbildern (und übrigens auch für manche soweit «gesunde» Menschen) problematisch sein. Bei anderen Betroffenen hingegen eröffnen sich durch eine (teilweise) Tätigkeit im Homeoffice erst berufliche Möglichkeiten, die sie sonst krankheitsbedingt nicht hätten. Bei dieser Personengruppe muss gefragt werden, ob es wirklich sinnvoll ist, sie in Eingliederungsprogramme zu stecken, bei denen vor allem die tägliche Präsenzpflicht eingeübt und erweitert werden soll, obwohl dies krankheitsbedingt wenig erfolversprechend ist. Oder ob es nicht zielführender wäre, ihnen in einem Coaching die Skills beizubringen, die sie benötigen, um trotz/mit psychischer Beeinträchtigung im Homeoffice arbeiten zu können.

Individuelle Unterstützung innerhalb starrer Strukturen?

Es ist natürlich unrealistisch, wenn davon ausgegangen wird, dass heutzutage jede/r von zu Hause aus z.B. als Programmierer arbeiten oder sich gar als Influencerin oder mit einem Webshop selbständig machen und damit ein existenzsicherndes Einkommen generieren kann. Für die meisten Menschen mit einer schwerwiegenden Erkrankung/Behinderung ist das nicht möglich. Einzelnen Betroffenen mit entprechenden Fähigkeiten und einem guten Krankheitsmangement bietet die Digtialisierung allerdings tatsächlich gewisse berufliche Möglichkeiten, die sie im traditionellen Arbeitsmarkt aufgrund der Schwere ihrer Erkrankung schlicht nicht haben. Solche Menschen sind in einem System, wo einzugliedernde Personen von der IV einer Institution «zugewiesen werden» aber schlicht nicht vorgesehen. Entsprechend gibt es auch keine Unterstützungsangebote, die ihnen Krankheits- und Selbstmanagement oder andere in ihrer spezifischen Situation wichtige Skills vermitteln. Denn das bestehende Unterstützungsystem geht nicht von den Bedürfnissen der Betroffenen, sondern von den Angeboten und Bedürfnissen der Institutionen aus.

Auf der Seite der Pro Infirmis ist folgendes zu lesen:

In der Schweiz zeichnet sich ein dringend notwendiger Paradigmenwechsel von der Objekt- zur Subjektfinanzierung ab. Dabei bezahlen die Behörden Betreuungsgelder nicht an Institutionen (Objekte), sondern direkt an Betroffene (Subjekte).

Leider handelt es sich dabei nicht um den Themenbereich Eingliederung/Arbeit, sondern es geht um das Thema Wohnen. Dazu Beda Meier, Direktor des Sozialunternehmens Valida in St. Gallen:

(…) Aktuell werden quer durch die Schweiz die kantonalen Behindertengesetze über­ arbeitet. Bei all diesen Revisionen geht es aber vor allem um den Wohnbereich. Mittels neuer Finanzierungsmodelle sol­len Menschen mit Unterstützungsbedarf frei entscheiden können, wo und mit wem sie wohnen möchten. Das ist zwei­fellos eine wichtige Forderung. Die Frage von Chancen und Rechten im Bereich Arbeit und Tagesstrukturen wird in der Schweiz aber im Moment nicht disku­tiert.

Was fordern Sie konkret?
Es gibt heute für alle Dienstleistungen an der Nahtstelle zwischen dem offenen und dem ergänzenden Arbeitsmarkt keine Finanzierungen. Die Kantone sehen sich einzig zuständig für den sogenannt stati­onären Bereich. Wir erhalten also nur Gelder für unsere Plätze in den Werkstät­ten, aber keine Finanzierung, um teilleis­tungsfähige Mitarbeitende in den ersten Arbeitsmarkt zu begleiten und sie selbst sowie das Arbeitsumfeld dort zu unter­stützen. Auf Bundesebene finanziert die IV einige ambulante Dienstleistungen, aber noch zu wenig.

Sie kritisieren die strikte Aufteilung in stationäre und ambulante Dienstleistungen?
Wir müssen wegkommen von der Vorstel­lung stationär versus ambulant. Finan­ziert werden müssen massgeschneiderte Dienstleistungen für Menschen mit Un­terstützungsbedarf, die einen Beitrag leisten zur Chancengleichheit. An der Nahtstelle zwischen ergänzendem und erstem Arbeitsmarkt beispielsweise müss­ten Dienstleistungen finanziert werden, welche eine gute Durchlässigkeit unter­stützen.

So wie die Finanzierung jetzt läuft, können Sozialunternehmen eigentlich gar kein Interesse daran haben, ihre Mitarbeitenden in den offenen Arbeitsmarkt zu begleiten?
Das ist richtig. Wenn einer unserer Mit­arbeitenden den Übertritt schafft, verlie­ren wir Geld. Und dennoch setzen wir alles daran, Mitarbeitende beim Über­tritt zu unterstützen, obwohl wir, wie gesagt, dafür keine Finanzierung erhal­ten. Aufgrund dieser Situation sind wir gefordert, jedes Jahr deutlich schwarze Zahlen zu schreiben und Reserven aufzu­bauen, damit wir Vakanzen überbrü­cken können.

Interview in Artiset, Ausgabe 04/05 | 2022

Das Verzwickte daran ist: Ein Sozialunternehmen schreibt hauptsächlich schwarze Zahlen, indem es den beeinträchtigten Mitarbeitenden möglichst tiefe Löhne zahlt und gleichzeitig versucht, die leistungsstärksten Mitarbeitenden im Betrieb zu halten und sie eben gerade nicht in den ersten Arbeitsmarkt begleitet. Kurz: So wie das System momentan ausgestaltet ist, können die Interessen der Betroffenen gar keine relevante Rolle spielen. Damit sich dies ändert, ist auch im Bereich der Eingliederung ein Wechsel von der Objekt- zur Subjektfinanzierung dringend angezeigt.

Misstrauen und Beweisfetischischmus sind kontraproduktiv

Eigentlich ist es ganz einfach: Wer permanent beweisen muss, dass er krank ist, kann nicht gesunden. Wer sich verstecken und selbst beschneiden muss, kann sich persönlich und beruflich nicht weiter entwickeln und entfalten. Beides (gesünder werden und beruflicher Fortschritt) wäre an sich gesellschaftlich erwünscht, aber eben doch nicht zu sehr, denn Betroffenen wird ein schier unmöglicher Spagat abverlangt:

Letztlich müssen die betroffenen Personen im Rahmen ihrer Identitätsarbeit einen Mittelweg finden. Sie müssen sich als angemessen «behindert» darstellen, um den Erwartungen der IV-Stellen gerecht zu werden und in der Öffentlichkeit nicht als «Schmarotzer» wahrgenommen zu werden. Zugleich dürfen sie als nicht zu beeinträchtigt erscheinen, damit sie in sozialen Interaktionen am Arbeitsplatz und darüber hinaus als «normal» wahrgenommen und adressiert werden.

Benedikt Hassler: Ambivalenz der Wiedereingliederung – Betriebliche und sozialstaatliche Integrationsmassnahmen aus der Sicht gesundheitlich beeinträchtigter Personen (2021)

Diesem künstlichen Bild von «genügend krank», aber an anderer Stelle dann doch wieder nicht «zu krank» zu entsprechen, wird besonders von Menschen mit einer unsichtbaren/psychischen Erkrankung erwartet. Es ist eine komplett sinnlose Ressourcenverschwendung, deren einziger Zweck darin besteht, dass «Gesunde» sich nicht mit der komplexen und teils auch widersprüchlichen Realität von psychischer Krankheit auseinandersetzen müssen. Es verunmöglicht auch eine ganz zentrale Aufgabe, die Menschen mit einer chronischen psychischen Beeinträchtigung bewältigen müssen: ihre aufgrund der Erkrankung veränderte Leistungsfähigkeit zu akzeptieren und gegebenenfalls trotz und mit der Erkrankung einen Platz in der Arbeitswelt zu finden. Was sie können und was sie nicht (mehr) können, ist dabei sehr individuell und ganz sicher nicht deckungleich mit der Vorstellung von Hansli Müller, wie eine «richtige» psychische Krankheit auszusehen habe.

Oftmals übernehmen Betroffene jedoch die – von Gesunden – entworfene Vorstellung von Rehabilitation, welche auf der primitiven Vorstellung eines kaputten Autos basiert, das in der (geschützten) Werkstatt wieder repariert und/oder wie ein bockiges Rennpferd trainiert wird und dann wieder tadellos läuft. Zwar können durch Training, Therapie, Medikamente usw. durchaus gewisse Verbesserungen erzielt werden, wenn aber die bisherige Integrationspraxis tatsächlich so hervorragend funktionieren würde, würden bei psychisch kranken Versicherten nicht 75% der IV-Eingliederungsmassnahmen fehlschlagen. Natürlich hätten Arbeitgeber gerne vollkommen gesunde Mitarbeitende, die tadellos funktionieren. Auch die Betroffenen selbst würden sehr gerne (wieder) tadellos funktionieren. Aber die Realität sieht halt leider oft anders aus.

IV-Stelle sucht Ärzt·in «mit kriminalistischen Flair»

An einer nicht existierenden Vorstellung von «Realität» festzuhalten, bindet nicht nur Energie der Betroffenen, es erfordert auch enorm aufwendige Abklärungs-/Gutachten- und Gerichtsverfahren, wo es bei unsichtbar/psychisch kranken Versicherten in teils wirklich absurder Weise oft nur noch darum geht, die kleinsten Anzeichen von Ressourcen ausfindig zu machen, um damit alle krankheitsbedingten Einschränkungen als «unglaubwürdig» abtun zu können. Die IV-Stelle St. Gallen sucht aktuell beispielsweise einen Arzt oder eine Ärztin «mit kriminalistischen Flair» [sic!], der oder die im Vollzeitpensum ausschliesslich «Verdachtsfälle auf nicht zielkonforme Leistungen» abklären soll. Zum Aufgabenbereich gehört unter anderem das «Sichten und beurteilen von Ermittlungsergebnissen (Observationsbeweise oder Erkenntnisse aus Open-Source-Quellen)». Mit den «Open-Source-Quellen» wären wir dann wieder beim bereits früher angesprochenen Thema, dass Menschen mit einer psychischen Erkrankung in der Öffentlichkeit und auch im Internet komplett unsichtbar sein müssen.
Nachdem ich das Inserat entdeckt hatte, twitterte ich dazu:

Die eingebette Twitteransicht zeigt nur einen Teil der Stellenanzeige, hier ist die vollständige Anzeige.

20min hat das Thema unter dem Titel «SVA St. Gallen sucht einen Arzt mit «kriminalistischem Flair» aufgegriffen und schreibt:

Ein Stelleninserat der SVA St. Gallen sorgt auf Social Media für Diskussionen. (…) Unter einem Twitter-Post zeigen sich diverse Nutzer und Nutzerinnen fassungslos.

Obwohl sich der Artikel explizit auf meinen Tweet bezieht, wird mein Tweet weder zitiert noch verlinkt, noch wurde ich von 20min für ein Statement angefragt. Wer aber prominent Stellung beziehen darf, ist der St. Galler Nationalrat Mike Egger. Sie erinnern sich? Der SVP-Jungpolitiker, der seine Karriere mit dem privaten Betrieb einer Missbrauchshotline startete? Ich schrieb gerade kürzlich darüber, wie Leute wie Egger das öffentliche Bild prägen, während Betroffene unsichtbar bleiben (müssen). Auch im 20min-Artikel kommen weder Betroffene noch Vertreter·innen von Behindertenorganisationen zu Wort. Stattdessen implizieren der SVP-Politiker Egger («Mit diesen Massnahmen hilft man Menschen mit richtigen Beschwerden») wie auch der Medienverantwortliche der SVA St. Gallen («Wir wollen zeigen, dass richtig hingeschaut wird und die Leistungen zu den richtigen Personen kommen, die wirklich einen Anspruch darauf haben»), dass eine hochgradig misstrauische IV-Maschinerie ganz im Sinne der «richtigen» Behinderten sei.

Rollstuhlfahrer·innen-Vergleich die 327.ste. (Ja, sorry, aber es gibt einfach so viele Beispiele!)

Unter «richtigen» Behinderten verstehen die beiden Herren vermutlich Rollstuhlfahrerinnen, die problemlos öffentlich kundtun können, dass sie gleich in zwei Disziplinen 40 Stunden pro Woche für Olympia trainieren, weil es halt einfach bewundernswert ist, wie sie mit ihrem Schicksal umgehen:

Resultatunabhängig hat der regelmässige Sport ihre Lebensqualität erhöht, es geht ihr heute wieder viel besser. «Ich konnte vorher nicht mehr alleine essen, und meine Hände nicht mehr kontrollieren», sagt sie ruhig. Dass sie sehr schnell müde wird und pro Tag zwischen 12 und 15 Stunden schlafen muss, akzeptiert sie. Man merkt: Sie fragt sich nicht dauernd, weshalb es nun genau sie getroffen habe. «Oh mein Gott, nein», sagt sie, erneut mit einem herzhaften Lachen: «Ich bin ein fröhlicher Mensch und sehr positiv.»

Szenenwechsel. Eine Blickschlagzeile von 2011:

Aus dem Artikel:

Ich boxe gegen meine Bulimie», sagt Aniya Seki. «Das Boxen gibt mir Halt. Die Kliniken haben mir im Kampf gegen meine Krankheit nicht geholfen.

und:

18-mal Kotzen am Tag ist anstrengender als Spitzensport. Wenn ich einen Absturztag habe, kann ich nicht trainieren. Ich kann an einem Tag nicht erbrechen und trainieren.

Im Prinzip steht in beiden Artikeln dasselbe; eine junge Frau mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung treibt erfolgreich Spitzensport und dies hilft ihr auch gesundheitlich. Im Artikel über die Rollstuhlsportlerin wird allerdings gar nicht erwähnt, dass sie eine IV-Rente bezieht, während dies im Artikel über die psychisch erkrankte Sportlerin das zentrale Thema ist. Der Blick legte an folgenden Tag sogar nochmals nach und fragte seine Leserschaft: Ist eine IV-Rente wegen Bulimie denkbar?

Wie wäre die Umfrage wohl ausgefallen, wenn gefragt worden wäre, ob einer erfolgreichen Rollstuhlsporlerin eine IV-Rente zusteht? Interessanterweise stellen die Medien diese Frage aber nie. Und im seltenen Fall, wo eine IV-Stelle bei einer Rollstuhlsportlerin tatsächlich aufgrund ihrer sportlichen Aktivität die IV-Rente reduzieren will, heisst die Schlagzeile dazu selbstverständlich nicht wie bei Seki: «Erfolgreiche Rollstuhlsportlerin kassiert IV-Rente». Die Appenzeller Zeitung fragt in völliger Unkenntnis der gesetzlichen Grundlagen sogar naiv «ob durch die Unterstützung einer erfolgreichen Sportlerin nicht das Image der IV aufgebessert werden könne?»

Weil dafür ist die «Behindertenversicherung» doch da? Um «richtigen Behinderten» zu unterstützen? Die machen es doch so gut mit ihren «Behindertensport». In dieser vermeintlichen «Bewunderung» liegt eine Abwertung, die möglicherweise die unterschiedliche Bewertung von sportlichen Aktivitäten von Menschen mit einer körperlichen und einer psychischen Beeinträchtigung erklärt. «Behindertensport» ist aus Sicht von Nichtbehinderten oft nicht «richtiger» Sport. Nichtbehinderte sind nicht selten der Meinung, dass es im Behindertensport nicht «ums Gewinnen» gehe, sondern ums «Dabeisein». Und zudem ist es doch auch «total inspirierend», wie diese (körperlich) Behinderten ihr tragisches Schicksal meistern. (Siehe dazu auch: Inspiration Porn: «We’re not here for your inspiration»). Kurz: Es wird nicht in erster Linie die sportliche Spitzenleistung bewundert, sondern die sportliche Leistung trotz Behinderung, die dann aber eben doch keine «richtige» Leistung ist, weil sonst wäre sie auch IV-relevant.

Komplett anders ist die Wahrnehmung hingegen, wenn jemand wie Seki mit einer nicht sichtbaren Beeinträchtigung im Nichtbehindertensport Erfolge erzielt. Dann ist es nicht bewundernswert, dass sie trotz ihrer Erkrankung erfolgreich ist, sondern es ist ein klarer Hinweis darauf, dass sie gar nicht «richtig» psychisch krank ist, denn sonst könnte sie ja nicht gegen «Gesunde» gewinnen.

Genau diese Schlussfolgerung wurde auch im BGE 8C_349/2015 gezogen. Einige Auszüge:

Der IV-Stelle waren im August 2009 sowie im November 2010 anonyme Hinweise zugestellt worden, wonach A.__ auf hohem Niveau Golf spiele (Handicap 4), sich bei jeder Witterung mehrere Stunden auf dem Golfplatz aufhalte, an diversen Golfturnieren in der ganzen Schweiz teilnehme und 2010 Clubmeister geworden sei.
(…)
Insgesamt ist somit der klaren Aussage des psychiatrischen Experten, wonach die Ausübung des Golfspiels bei Vorliegen einer mittelgradigen depressiven Episode möglich, die vom Versicherten erbrachten Höchstleistungen im Golfsport unter solchen Umständen jedoch als nicht möglich zu bezeichnen sind, nichts anzufügen.
(…)
Daran ändert auch die ärztliche Einschätzung nichts, dass das Golfspielen grundsätzlich gut für seine Gesundheit sei. Denn einerseits verfügten diese Ärzte über keine Kenntnisse des tatsächlichen Ausmasses seiner golferischen Betätigung; andererseits ist massgebend, dass der Versicherte gestützt auf die Schadenminderungspflicht gehalten gewesen wäre, dieses Potential an Aktivität in erwerblicher Hinsicht zu nutzen, anstatt es im Rahmen einer Freizeitbeschäftigung einzusetzen.

Hätte das Gericht gleich entschieden, wenn der Versicherte Rollstuhlgolf gespielt hätte? Die Frage ist eigentlich müssig, denn: Wie wahrscheinlich ist es, über einen golfspielenden Rollstuhlfahrer anonyme Hinweise bei der IV eingehen?

Öffentlicher Applaus und Unterstützung für die einen…

Es geht mir bei meinen Vergleichen nicht darum, verschiedene Arten von Einschränkungen gegeneinander auszuspielen oder darüber zu urteilen, wem eine IV-Rente zustehen sollte und wem nicht. Aber die massiv unterschiedlichen Massstäbe, die sowohl von der Öffentlichkeit als auch sozialversicherungsrechtlich bei der Beurteilung von sichtbaren und unsichtbaren Beeinträchtigungen angelegt werden, basieren stark auf (negativen wie positiven) Vorurteilen. Sie sind entgegen jeder juristischen Abhandlung alles andere als «objektiv». Die oben erwähnte Rollstuhlsportlerin kann das Ausmass ihrer Fatigue auch nicht beweisen, man sieht es auf keinem MRI, man «glaubt» es ihr einfach. Hätte sie hingegen eine unsichtbare Erkrankung, würde sie mit 40 Trainingsstunden pro Woche wegen Sozialversicherungsbetrug angeklagt.

Die unterschiedliche Glaubwürdigkeit, die man Versicherten (und oft auch ihren behandelnden Ärzt·innen) je nach Art der Beeinträchtigung zugesteht, ist nicht nur hochgradig diskriminierend, die unterschiedliche Bewertung verschiedener Behinderungsformen und welches Verhalten von den jeweiligen Betroffenen erwartet, belohnt oder sanktioniert wird, hat einen massiven Einfluss auf ihre Lebensgestaltung und damit auch ihre berufliche Möglichkeiten.

In einem früheren Artikel zitierte ich den Rollstuhlfahrer Jahn Graf, der letzten August im Migros Magazin über seine Moderation der Paralympics im Schweizer Fernsehen sprach:

Ich wünsche mir, dass ich meine selbständige Tätigkeit als Moderator so weit ausbauen kann, dass ich mindestens auf einen Teil meiner staatlichen Unterstützung durch IV und Ergänzungsleistungen verzichten kann.

Nach den Sommerspielen moderierte Graf kürzlich auch die Paralympischen Winterspiele. Eine Journalistin kommentierte in der Sonntagszeitung:

Am Mittwoch war Nik Hartmann zu Gast im «Para-Graf». Der Fernsehmann ist der Ansicht, Graf sollte auch Sendungen bekommen, in denen es nicht nur um Behinderung geht: «Du müsstest eigentlich die ‹Tagesschau› moderieren – ich setze mich dafür ein.»

Für die «Tagesschau» wird es nicht reichen, aber das ist in diesem Fall nicht schlimm: Hartmann ist Mitverantwortlicher für sämtliche Eigenproduktionen bei CH Media und entwickelt neue Formate. Da dürfte sich etwas Passendes schon finden lassen. Hoffen wir jedenfalls für Jahn Graf. Und nehmen Sie, Nik Hartmann, beim Wort!

«Nik Hartmann, wir nehmen Sie beim Wort!», Sonntagszeitung, 13.3.2022

Auch wenn das etwas gönnerhaft wirkt, muss sich Graf zumindest nicht damit herumschlagen, das man ihn aufgrund seiner gezeigten Leistung der «Scheininvalidität» verdächtigt. Er muss sich und seine Fähigkeiten nicht verstecken, er kann sich öffentlich ausprobieren und seine beruflichen Ambitionen stossen bei möglichen Förderern auf offene Ohren.

Erzwungene Unsichtbarkeit und Sanktionen für die anderen

Menschen, die aus psychischen Gründen eine IV-Rente beziehen, können ihre Fähigkeiten nicht öffentlich zeigen. Sie müssen viel Energie dafür aufwenden, sich selbst zu beschneiden und unsichtbar zu bleiben, um ja nicht den Verdacht zu erwecken, «nicht wirklich» krank zu sein. All die Energie, die seitens der IV darin fliesst, Menschen mit einer psychischen Erkrankung nachzuweisen, dass sie nur Betrüger sind und die psychisch Kranke dann wiederum aufwenden müssen um zu beweisen, dass sie keine Betrüger sind, ist komplett sinnlos verschwendete Energie. Es ist absurd, dass Versicherte mit einer IV-Rente in einer geschützten Umgebung im Vollpensum arbeiten können, während jegliche Tätigkeit, wo keine Arbeitsagogin daneben steht, sofort als «verdächtig» gilt.

Es wäre soviel sinnvoller, wenn Menschen mit psychischen Erkrankungen die Energie, die ihnen krankheitsbedingt oft nur begrenzt zur Verfügung steht, genau so frei und öffentlich nutzen könnten, wie dies Menschen mit einer sichbaren Körperbehinderung zugestanden wird. Jahn Graf hat seinem Moderationsjob beim Schweizer Fernsehen bekommen, weil er mit seinem YouTube-Kanal öffentlich sichtbar war. Wer schwere gesundheitliche Einschränkungen und dadurch oft auch grosse Lücken im Lebenlauf hat, kommt in der Regel in einem konventionellen Bewerbungsverfahren nicht weit. Wer seine Fähigkeiten aber öffentlich präsentieren kann, findet möglicherweise genau dadurch eine Nische, wo er oder sie sich beruflich verwirklichen kann. Dass Menschen mit unsichtbaren/psychischen Erkrankungen diese Chance wegen einer bünzligen Vorstellung von «richtiger Behinderung» und überbordender Missbrauchsparanoia verwehrt wird, ist nicht nur bösartig, sondern auch sehr dumm.

Die Perspektive der Betroffenen fehlt – Das Narrativ gestalten andere

Ursprünglich wollte ich in einer Artikelserie einige gesellschaftliche und politische Hintergründe aufzeigen, welche bei der beruflichen Eingliederung von Menschen mit einer psychischen Erkrankung eine relevante Rolle spielen. Das Ganze ist «ein bisschen» ausschweifender geworden als geplant. Die zentralen Punkte, die sich herausgeschält haben, möchte ich nun noch einmal beleuchten:

1. Die Perspektive der Betroffenen fehlt – Das Narrativ gestalten andere (dieser Artikel)
2. Misstrauen und Beweisfetischischmus sind kontraproduktiv (folgt)
3. Subjekt statt Objekt – auch bei der Eingliederung (folgt)

Die Ausgangslage

Bei psychisch Kranken verlaufen 75% der IV-Eingliederungsmassnahmen nicht erfolgreich und knapp die Hälfte der IV-Renten sind psychisch bedingt. Das bedeutet, dass über 100’000 Menschen in der Schweiz aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung eine IV-Rente beziehen (müssen).

Psychische Erkrankungen sind also ein sehr zentrales Problem der Invalidenversicherung. Und nicht nur der IV, sondern der Gesellschaft überhaupt. Rund eine halbe Million Menschen nehmen in der Schweiz jedes Jahr eine ambulante psychiatrische Behandlung in Anspruch und 70’000 Menschen werden jährlich stationär in einer psychiatrischen Klinik behandelt. 4% der Bevölkerung nehmen Antidepressiva. Rund tausend Menschen nehmen sich in der Schweiz jährlich das Leben, häufig liegt eine psychische Erkrankung vor (Alle Zahlen: BAG).

Betroffene bleiben unsichtbar, denn Sichtbarkeit hat Folgen

Angesichts dieser Zahlen ist es schwer verständlich, weshalb mit dem Thema «psychische Erkrankung» (und damit zusammenhängend «Arbeitsintegration» und «Erwerbs(un)fähigkeit») seitens Politik, IV, Rechtsprechung und Gesellschaft immer noch dermassen vorurteilsbehaftet und dilettantisch umgegangen wird. Ein wichtiger Grund dafür liegt – wie aufgezeigt – darin, dass Betroffene Narrative und Prozesse, die sie betreffen kaum mitgestalten können:

Betroffene halten aus Angst den Mund und sind deshalb nicht im öffentlichen Diskurs präsent. Deshalb ändert sich nichts, weshalb Betroffene den Mund halten müssen, weshalb sich nichts ändert… ect.

Dies betrifft nicht nur Personen, die eine IV-Rente beziehen und Angst haben, diese zu verlieren, sondern auch die vielen Personen, die sich trotz psychischer Erkrankung im Arbeitsprozess befinden und sich aus Angst vor Konsequenzen (Mobbing, Jobververlust, keinen neuen Job finden usw.) nicht outen.

Dass diese Befürchtungen durchaus begründet sind, zeigt folgendes Beispiel: Vor einigen Jahren hat mich der Kommunikationsverantwortliche einer IV-Stelle gebeten, den Upload eines alten Jahresbericht der besagten IV-Stelle von meinen Blog zu löschen. Der darin mit Foto und vollständigem Namen als «erfolgreich eingegliedert» portraitierte junge Mann hatte seine Stelle verloren. Bei der erneuten Stellensuche stellte es sich als grosses Hindernis dar, dass potentielle Arbeitgeber beim Googeln seines Namens erfuhren, dass er aufgrund einer psychischen Erkrankung von der IV bei der Eingliederung unterstützt worden war. Was für die IV-Stelle eine «gute Werbung» in eigener Sache ist, ist es für Betroffene eben nicht unbedingt.

Erfolgreich eingegliedert – auf dem Papier

Apropos «Werbung in eigener Sache»: Im Magazin des Schwyzer Wirtschaftsverbandes schrieb der Schwyzer IV-Stellenleiter Andreas Dummermuth unter dem Titel «Avenir Suisse lobt den Eingliederungsansatz der IV-Stelle Schwyz» letzten Sommer eine zweiseitige Eigenwerbung. Sie beginnt so:

Die Denkfabrik Avenir Suisse hat im Frühjahr 2021 eine breit angelegte Studie zum Thema Invalidität veröffentlicht. Der Titel spricht Bände: «Eingliedern statt ausschliessen – Gute berufliche Integration bei Invalidität lohnt sich.» (…) Die Fachleute vergleichen die Situation nach Kantonen und machen konkrete Empfehlungen. Die Eingliederungsarbeit der IV-Stelle Schwyz wird als vorbildlich bewertet.

Werfen wir doch mal einen kurzen Blick in die Studie von Avenir Suisse, um zu sehen, nach welchen Kriterien sie die Eingliederungsarbeit der IV-Stellen bewertet hat:

Die Wirkung einer beruflichen Massnahme lässt sich daran messen, ob ein Bezüger danach eine Rente erhält oder nicht.

«Eingliedern statt ausschliessen – Gute berufliche Integration bei Invalidität lohnt sich», Avenir Suisse 2021, Seite 42.

Als besonders «effizient» bewertet die Denkfabrik zudem jene IV-Stellen, die möglichst wenig Geld für Eingliederungsmassnahmen ausgeben und trotzdem nur wenige Renten sprechen. Konsequent zu Ende gedacht, wäre demnach jene IV-Stelle am «erfolgreichsten», die kein Geld für Eingliederungsmassnahmen ausgibt und gar keine Renten spricht. Weil wenn niemand eine Rente erhält, sind ja alle «eingegliedert.»

Aus Perspektive der Betroffenen ist man natürlich nicht «erfolgreich eingegliedert» wenn man keine Rente bezieht, sondern wenn man ein mindestens existenzsicherndes Einkommen erzielen kann. Wie die Zahlen des BSV zeigen, bezieht ein Drittel der Versicherten nach einer Eingliederungsmassnahme weder einer Rente noch erzielen sie ein Einkommen von mehr als 1000.-/Monat. Weitere 14% beziehen ebenfalls keine Rente und erzielen ein Einkommen zwischen 1000.- und 3000.-

Im Schweizer Durchschnitt erzielen also 60% derjenigen Massnahmeempfänger·innen, die laut Definition der Avenir Suisse als «erfolgreich eingegliedert» gelten, entweder kein, nur ein geringes oder allerhöchstens ein knapp existenzsicherndes Einkommen.

Eingliederungsmassnahmen für psychisch Kranke? Das «lohnt» sich doch eh nicht.

Es wäre ein wirklich interessantes Forschungsprojekt gewesen, zu eruieren, welche IV-Stellen die Versicherten denn tatsächlich am besten (und am nachhaltigsten) in den ersten Arbeitsmarkt integrieren. Aber das wollte man beim von der Schweizer Wirtschaft gesponserten liberalen Think Tank offensichtlich gar nicht wissen. Das Ziel war ein ganz anderes, denn Avenir Suisse empfielt – basierend auf ihren «Studienresultaten» – folgendes:

Um einen gezielteren und effektiveren Umgang der Mittel für die Integrationsmassnahmen und Massnahmen beruflicher Art zu fördern, sollte ein Kostendach pro IV-Stelle definiert werden.

Da Eingliederungsmassnahmen bei Versicherten mit einer psychischen Erkrankung wie eingangs erwähnt sehr häufig nicht erfolgreich verlaufen, würde die von der Avenir Suisse vorgeschlagene Ausrichtung auf die «Effizienz» dazu führen, dass psychisch Kranke seltener Eingliederungsmassnahmen zugesprochen bekommen, weil es sich bei «denen» ja eh nicht lohnt.

Unter diesem Gesichtspunkt erfüllt es mich mit gemischten Gefühlen, dass der Think Tank das von mir vorbereitete und von der Aargauer SP-Nationalrätin Gabriela Suter 2020 eingereichte Postulat für eine «Differenzierte Codierung von IV-Gebrechen» explizit erwähnt und unterstützt. Denn als ich im Vorstoss schrieb:

Dadurch wäre es möglich, frühzeitig auf Entwicklungen im Bereich der psychischen Erkrankungen zu reagieren oder auch auszuwerten, welche Eingliederungsmassnahmen bei welchen Diagnosen besonders wirkungsvoll sind.

ging es mir natürlich um die Verbesserung der Eingliederungsmassnahmen. Beim von der Avenir Suisse geforderten «Effizienzwettbewerb» zwischen den IV-Stellen könnte hingegen eine Auswertung nach Krankheitsbildern dazu führen, dass Versicherte mit bestimmten Diagnosen diskriminiert werden.

. . .

Kleine Randbemerkung: Im Vorfeld der oben zitierten Studie wurde ich von Avenir Suisse für ein Experteninterview angefragt. Meine Rückfrage, ob Zeit und Aufwand vergütet werden, wurde abschlägig beantwortet, denn «Avenir Suisse sei eine nicht-profitorientierte Stiftung und selber auf die Generosität seiner Förderer angewiesen. Deshalb richte man bei solchen Gesprächen keine finanzielle Entschädigung aus.» Zu den Förderern von Avenir Suisse zählen unter anderem: UBS, ABB, Glencore, Nestlé, Pfizer, Swiss Re, McKinsey (…). Ich habe dann dankend abgelehnt. Verstehe ich natürlich, dass meinetwegen nicht die Schweizer Wirtschaft ruiniert werden kann. Den Slogan «Arbeit muss sich lohnen» möchte ich dann aber von der Seite bitte nicht mehr hören.

Wir machen, was wir wollen, und ihr könnt nichts tun

Dem Schwyzer IV-Stellenleiter, der sich und seine IV-Stelle stolz mit dem Prädikat «vorbildlich» schmückt, kann es nur recht sein, dass die Avenir Suisse nicht eruiert hat, ob die «erfolgreich Eingegliederten» auch tatsächlich (existenzsichernd) erwerbstätig sind. Genau so recht vermutlich, wie die Tatsache, dass ihn das Schwyzer Bezirksgericht letztes Jahr vom Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung freisprach, nachdem er ein IV-Überwachunsgvideo an die Medien weitergegeben hatte:

Der Freispruch erfolgte aufgrund der Erkenntnis, dass Dummermuth fahrlässig, ohne Wissen und Willen, also ohne Vorsatz, gehandelt habe. (…) Zudem seien die Rechtfertigungsgründe für eine Veröffentlichung gegeben: öffentliches Interesse, Wahrung der Anonymität sowie Erforderlichkeit.

Der Bote, 15. April 2021

Die Anonymität wurde übrigens so gut «gewahrt» dass mehrere Fernsehzuschauer den Überwachten im Beitrag erkannten. Und «ohne Wissen und Willen» ist eine sehr gewagte Auslegung für einen IV-Stellenleiter, der vor der Abstimmung über die Sozialversicherungsdetektive dermassen intensiv lobbyierte, dass in der bundesrätlichen Fragestunde unter anderem gefragt wurde:

Ist Herr Dummermuth – ausserhalb von Vollzugsfragen – befugt, im Parlament zu lobbyieren?

18.5745 · Sozialversicherungen. Problematisches Lobbying

und:

Wird geprüft, ob Herr Dummermuths Lobbytätigkeit als Arbeitszeit abgerechnet wird oder nicht?

18.5738 · Lobbytätigkeit und Arbeitszeit

Doch genau wie bei seinem Luzerner Ex-Kollegen Donald Locher hatte auch für Dummermuth die eigene Inszenierung auf Kosten der Betroffenen keinerlei Konsequenzen.

Das Signal an die Betroffenen ist klar: Die IV (und ihre Vertreter) kann bzw. können euch von Detektiven überwachen lassen, das Observationsmaterial an die Medien weitergeben (die das dann auch senden), sich mit komplett irreführenden Studien schmücken und dubiose Gutachter beauftragen usw. Kurz: Wir können machen, was wir wollen. Und ihr könnt gar nichts dagegen tun. Und wehe, ihr engagiert euch politisch gegen irgendwas davon. Das nehmen wir dann als Beweis, dass ihr gar nicht «richtig» krank seid. Nämmli.

Fazit

Die gesellschaftliche und politische Teilhabe von Menschen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung erschöpft sich nicht darin, dass auch Menschen die unter Vormundschaft stehen, wählen und abstimmen dürfen. Das tut niemandem weh. Relevant, anspruchsvoll und an gewissen Orten auch unbequem wird es dort, wo Nichtbehinderte das Narrativ nicht mehr ausschliesslich aus ihrer Perspektiv gestalten können, sondern sich auf Augenhöhe mit denjenigen auseinandersetzen müssen, die sie in ihrer Arbeit, ihren Studien oder ihren PR-Stunts bisher einfach oft nur als Objekte behandelt und benutzt haben. Die Einbindung von Menschen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ist dabei kein Gefallen, für den die Betroffenen dankbar sein müssen, sondern der Einbezug von deren Perspektiven und Fachwissen sollte schlicht professionelle Selbstverständlichkeit sein. Genauso wie eine entsprechende Entlöhnung. Anders als IV-Direktoren können Betroffene solchen Tätigkeiten nämlich nicht während ihrer (anderweitig bezahlten) Arbeitszeit nachgehen.

(Oh übrigens: Hi EBGB und BSV: Wurden unterdessen eigentlich die Grundlagen geschaffen, die es ermöglichen, Betroffene für ihre Mitarbeit bei IV-Forschungsprojekten zu entlöhnen? Oder hat man das nach 6 Jahren immer noch nicht hinbekommen?)

Fortsetzung folgt.

[5/x] Das grosse Verdrängen und Verleugnen – so wird das nix

Das zentrale Fazit meines letzten Artikels lautete:

Es scheint so, als ob von der Bundesrichterin bis zum gehässigen Nachbarn wirklich jeder in der Schweiz über die Kriterien (z.B. eigenes Bauchgefühl) mitbestimmen darf, nach denen beurteilt wird, ob Personen mit einer psychischen oder unsichtbaren Krankheit erwerbsunfähig sind oder nicht.

Kurz nach der Publikation des Artikels las ich ein aktuelles Urteil des Versicherungsgerichts St. Gallen. Es betraf einen Versicherten mit mehreren psychiatrischen Diagnosen, bei dem über die Jahre hinweg zahlreiche Aufenthalte in psychiatrischen Kliniken dokumentiert waren. Doch das war für die IV und das Gericht irrelevant. Relevant war für das Gericht vor allem Folgendes:

Selbst für einen Laien ist nachvollziehbar, dass eine schwer depressive Person, die sich auch in Menschenansammlungen nicht wohlfühlt und zurückgezogen lebt, keine Tischfussballtrainings und Tischfussballturniere absolvieren kann, bei denen volle Aufmerksamkeit, Schnelligkeit und rasche Reaktionsfähigkeit gefordert sind und sozialer Kontakt mit anderen Menschen unvermeidlich ist.

Weshalb gibt die IV eigentlich jedes Jahr Millionen für ärztliche Gutachten aus, wenn «jeder Laie» eine Erwerbs(un)fähigkeit erkennen und einschätzen kann?

«Richtige» Behinderte: Yay! Psychisch Kranke: Nay!

Während «Tischfussball» bei einem Versicherten mit mehreren psychiatrischen Diagnosen der absolute sichere Beweis dafür ist, dass die Person keinen Anspruch auf eine IV-Rente hat, kann eine Rollstuhlsportlerin übrigens völlig problemlos öffentlich kundtun, dass sie keine Kapazitäten zum Arbeiten hat, weil sie für die olympischen Spiele trainiert:

Sie trainiert 14 Stunden pro Woche und ist Halbprofi. Einer geregelten Arbeit kann die kaufmännische Angestellte daneben nicht mehr nachgehen. «Durch die IV-Rente und die Sponsoring-Beiträge kann ich mich voll dem Sport widmen», sagt sie.

Ich nehme an, es ist eben selbst für Laien nachvollziehbar, dass Rollstuhlfahrer·innen «richtige Behinderte» sind und deshalb ganz grundsätzlich Anrecht auf eine IV-Rente haben, damit sie in Ruhe für Olympia trainieren können.

Dass Rollstuhlfahrer sowieso die einzigen «richtigen Behinderten» sind, war letzten Herbst auch in der Sendung «Club» des Schweizer Fernsehens zum Thema «Menschen mit Behinderung – Mittendrin oder am Rand?» überdeutlich zu sehen. Die Betroffenen wurden nämlich durch drei Männer im Rollstuhl repräsentiert. Frauen? Andere Arten der Behinderung? Fehlanzeige.

Dagegen ist die Pro Infirmis geradezu divers aufgestellt mit ihrem neuen Ausschuss «Partizipation und Inklusion», den sie sich als «grösste Fachorganisation der Schweiz» (42 Mio. IV-Subventionen/Jahr) 100 Jahre nach ihrer Gründung als «Schweizerischen Vereinigung für Anormale (SVfA)» selbst zum Geburtstage schenkte. Der Ausschuss besteht aus drei Personen mit einer Körperbehinderung, zwei mit einer Sinnesbehinderung und einer Person mit einer kognitiven Beeinträchtigung. Die Betroffenen mit einer psychischen Erkrankung, die mit 50% die weitaus grösste Gruppe unter die IV-Beziehenden stellen, sind allerdings nicht vertreten. Da hält man es mit der guten alten Tradition, wonach die Pro Infirmis nur «richtige Behinderte» und explizit keine psychisch Kranken vertritt:

Statuten der Pro Infirmis von 1949 – offiziell wurden sie seither zwar erneuert, innoffiziell weht der alte Geist aber offenbar munter weiter.

Sollen die «Psychos» ihren Anliegen halt auf andere Weise Gehör verschaffen. Gibt heute schliesslich genug Möglichkeiten mit diesem Internet. Also schauen wir doch mal genauer hin, wie das mit den sozialen Medien so funktioniert. Kürzlich wurde ein Tweet bzw. Artikel von mir folgendermassen kommentiert:

Weil ich den Kommentar treffend fand, hätte ihn ihn gerne retweetet, damit ihn auch meine rund 1600 Follower·innen auf Twitter sehen können. Da aber die verfassende Person mit einer unsichtbaren Erkrankung lebt, hat sie ihren Twitternamen anonymisiert und zudem ihre Tweets geschützt. Das bedeutet, dass ihre Tweets nicht öffentlich sichtbar sind und nur von wenigen handverlesenen Followern gelesen werden können (die Publikation hier im Blog erfolgt in Absprache mit der betroffenen Person). Zu gross ist die Sorge, dass aus den öffentlichen Äusserungen Nachteile erwachsen könnten. Eine Sorge übrigens, die viele andere Betroffene teilen. Regelmässig habe ich in den letzten Jahren von Menschen mit psychischen/unsichtbaren Erkrankungen gehört, dass sie sich ganz bewusst nicht öffentlich äussern, denn die IV-Rente sei quasi ein «Schweigegeld».

Dies bewirkt einen perfiden Teufelskreis: Betroffene halten aus Angst den Mund und sind deshalb nicht im öffentlichen Diskurs präsent. Deshalb ändert sich nichts, weshalb Betroffene den Mund halten müssen, weshalb sich nichts ändert… ect.

Und so formen weiterhin andere die Erzählungen über Menschen mit einer psychischen Erkrankung: Karrieregeile Politiker, Juristen mit ihren 500 Shades of Missbrauchsfantasien und der sprichwörtliche Mann von der Strasse.

Die Realität aushalten

Die einzige Erzählung, in der sich Betroffene ohne negative Konsequenzen öffentlich inszenieren dürfen, ist die instagrammable Erfolgsstory mit Happy-End. Also sowas wie: Engagierte Managerin erleidet aufgrund beruflicher Überlastung ein Burnout, findet in einer exklusiven Klinik im Bündnerland zu ihrem «wahren Ich», verwirklicht sich mit einer schicken Praxis als Klangschalentherapeutin selbst und begrüsst fortan glücklich und im inneren Gleichgewicht jeden Morgen energiegeladen mit dem Sonnengruss und anschliessendem Grünkohlsmoothie.

Solche Geschichten widerspiegeln die Realität vieler psychisch Erkrankter nicht einmal in Ansätzen. Menschen, die seit ihrer Jugend (50% aller psychischen Störungen beginnen vor dem 14. und 75% vor dem 25. Altersjahr) so schwer krank sind, dass sie nur mühevoll oder vorübergehend/prekär den Weg ins Erwerbsleben finden, sind in der Regel nicht durch «zuviel Arbeit» krank geworden. Vielmehr verhindert «zuviel psychische Krankheit» einen erfolgreichen Einstieg oder erschwert den Verbleib ins Berufsleben, weil sich «Krankheit» und «Arbeit» nicht oder nur bedingt gleichzeitig managen lassen. Das ist eine brutale Realität für die Betroffenen, wie auch für die Professionellen:

Alle, die mit psychisch kranken Menschen arbeiten, wissen, wie oft man sich hilflos, frustriert, verärgert fühlt und wie schwierig es ist, Menschen zu begegnen, die grosse Fähigkeiten haben und diese wegen ihrer Krankheit nicht umsetzen können. Das Aushalten dieser Tatsache ist enorm anstrengend und oft eben «kaum auszuhalten». Das «Nichtaushalten» dieser Realität kann dazu führen, dass es diese Realität nicht mehr geben darf. (…) Das Verleugnen der Krankheit und deren Folgen ist eine typische Abwehrstrategie, die dazu dienen sollte, den Umgang mit der hoch belastenden Realität psychisch Kranker zu erleichtern. Das Abwehren bringt jedoch gravierende kontraproduktive Konsequenzen mit sich.

Domingo A, Baer N. Stigmatisierende Konzepte in der beruflichen Rehabilitation, Psychiatrische Praxis 2003; 30: 355-357

Anna Domingo und Niklas Baer zeigen in diesen äusserst lesenswerten Artikel auf, wie das Verleugnen der Realität die ohnehin anspruchsvolle Rehabilitation von Menschen mit einer psychischen Erkrankung noch zusätzlich erschwert und plädieren für eine radikale Ehrlichkeit:

Es würde leichter fallen, ehrlich zu sagen: «Hier ist ein Klient, der sehr gerne arbeiten würde und das auch kann, aber er hat Absenzen, wenn es ihm nicht gut geht, er ist besonders sensibel für unausgesprochene Konflikte, er hat schnell das Gefühl, man schätze seine Arbeit nicht, man kann ihm mit gutem Willen allein nicht dauerhaft helfen und zum Betriebsfest kommt er auch nur, wenn ihn jemand begleitet. Aber wir werden ihn am Arbeitsplatz betreuen und können den Arbeitskollegen genaue Informationen über seine Probleme und Fähigkeiten sowie über nötige konkrete Anpassungen am Arbeitsplatz vermitteln.

Fazit des Artikels:

Die Energie, die heute durch einen unerfüllbaren und deshalb resignationsfördernden Normalitätsanspruch gebunden wird, wäre wieder frei. Diese Energie wird dringend benötigt, um die fachliche Weiterentwicklung zu fördern und um die Idee umzusetzen, dass psychisch kranke Menschen viel beitragen können, wenn sie sich unterscheiden dürfen.

Obwohl der zitierte Text von Domingo und Baer fast 20 Jahre alt ist, zieht sich immer noch die unfassbar bünzlige (und diskriminierende) Vorstellung quer durch grosse Teile der Gesellschaft, dass Menschen mit einer psychischen Erkrankung in geschützten Settings erstmal zur «Normalität» trainiert und erzogen werden sollen, bevor sie dann – genügend normalisiert und ohne Bezug einer IV-Rente – am regulären Arbeitsmarkt und gesellschaftlichen/öffentlichen Leben (Hobbies, Socialmedianutzung, Beziehungen) teilnehmen dürfen.

Eine Gesellschaft, die offenbar problemlos fähig ist, die Ambivalenz auszuhalten, dass Menschen, die im Rollstuhl sitzen und eine IV-Rente beziehen, gleichzeitig sportliche Höchstleistungen erbringen, Fernsehsendungen moderieren oder sich politisch engagieren, könnte dieselbe Ambivalenzfähigkeit ja auch bei Menschen mit psychischen Erkrankungen aufbringen.

Aber offenbar will sie das halt einfach nicht.

Fortsezung folgt… (Ich verspreche, im nächsten Artikel keine Vergleiche mit Rollstuhlfahrer·innen mehr zu machen und endlich ein paar konkrete Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen)

[4/x] Sie reden von «Objektivität», aber meinen «Misstrauen»

Dass eine psychische Erkrankung die Erwerbsfähigkeit beeinträchtigen oder eine Teilnahme am ersten Arbeitsmarkt gleich ganz verunmöglichen kann, scheint für sehr viele Menschen in der Schweiz nicht nachvollziehbar. Doch es ist nicht einfach Unverständnis, mit dem Menschen mit einer psychischen/unsichtbaren Erkrankung begegnet wird, es ist ein fundamentales Misstrauen, das sich vom Stammtisch und Politik («Scheininvalide») über die IV (Gutachter, Detektive) bis ins Bundesgericht (Indikatoren) zieht. Dieses Misstrauen ist nicht «gottgegeben», es wird aktiv bewirtschaftet. Unter anderem von Personen Männern, die das Misstrauen als äusserst erfolgreiches Mittel zum Zweck der persönlichen Profilierung benutzen. Drei Beispiele:

2012 kandidierte der damals 19-jährige Mike Egger für den St. Galler Kantonsrat. Das St. Galler Tagblatt brachte ein ausführliches Interview mit dem SVP-Jungpolitiker. Einziges Thema: Die von Egger persönlich betriebene «Hotline», wo jedermann – gerne auch anonym – «Sozialmissbräuche» melden konnte. Egger war daraufhin überall bekannt und wurde gewählt. Seine politische Karriere ging steil weiter, mittlerweile sitzt der SVP-Politiker im Nationalrat. Was er dort tut? Er fordert unter anderem «Meldestellen für Sozialversicherungsmissbrauch».

Für den Juristen Kaspar Gerber dürfte seine vom Schulthess-Verlag publizierte Dissertation über «Psychosomatische Leiden und IV-Rentenanspruch» (2018) ebenfalls eine äusserst nützliche Stufe auf der Karriereleiter darstellen. Gerber zelebriert auf rund 500 Seiten das Mantra «Aber die können ihre Einschränkungen ja über-haupt-gar-nicht beweisen!» und plädiert deshalb unter anderem dafür, dass bei «unklaren» Leiden Detektivüberwachungen nicht nur bei einem konkreten Missbrauchsverdacht, sondern standardmässig als «reguläre Abklärungsinstrumente» eingesetzt werden sollten. Als ausgewiesener Experte für angeblich «unklare» Beschwerdebilder schreibt Herr Gerber bestimmt gerade eine ausführliche juristische Abhandlung über «Long Covid». Den Grundtenor können wir uns alle lebhaft vorstellen.

Auch der ehemalige Luzerner IV-Direktor Donald Locher inszenierte sich gerne als heroischen Kämpfer gegen (angeblich) ungerechtfertigte Leistungsbezüge. Anfang 2014 stand in der Zentralschweiz am Sonntag in grossen Lettern: «Luzern leistet Pionierarbeit». Im Artikel war zu lesen, dass die IV-Stelle Luzern mittels «Hirnstrommessungen» exakt ermitteln könne, wie eingeschränkt Versicherte mit psychischen Erkrankungen tatsächlich seien. In der Folge berichteten Medien aus der ganzen Schweiz über das revolutionäre Verfahren. Unter anderem:

Die IV-Stelle in Luzern zieht bei der Beurteilung strittiger IV-Gesuche neuropsychologische Tests an Patienten zu Hilfe. Eine Mehrheit der Patienten gaukelte eine übertriebene psychologische Erkrankung vor.

NZZ, 5.1.2014

oder:

Die Tests ergaben bei 60 Prozent, dass sie ihre Leiden wirklich übertrieben haben. Bei 40 Prozent der Probanden hingegen waren die Hirnleistungen stärker beeinträchtigt, als sie selber gedacht hatten.

20min, 6.2.2014

Take-Home Message: Die Mehrheit der psychisch Kranken übertreibt ihre Einschränkungen und die restlichen können ihre eigene Beeinträchtigung auch nicht richtig einschätzen. Diesen psychisch Kranken ist einfach nicht zu trauen. Die Hirnstrommessungen hingegen, die liefern präzise und vertrauenswürdige Resultate über die effektive Leistungsfähigkeit der Versicherten.

Apropos «präzise und vertrauenswürdig»…

Knapp drei Jahre nachdem sich der Luzerner IV-Direktor Locher in diversen Medien als grosser Innovator inszeniert hatte, hiess das Kantonsgericht Luzern am 10. November 2016 eine Beschwerde eines Versicherten gut, der sich während der IV-Abklärung einer solchen Hirnstrommessung unterziehen musste – und dem infolgedessen eine Rente verweigert worden war:

Bei den vom Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) durchgeführten Hirnstrommessungen (elektrophysiologische Funktionsdiagnostik mittels quantitativer Elektroenzephalographie [QEEG] und ereigniskorrelierter Potentiale [ERP]) handelt es sich nicht um eine wissenschaftlich anerkannte Methode hinsichtlich der Diagnosestellung psychischer Gesundheitsstörungen oder hinsichtlich der Simulations-/Aggravationsdiagnostikin der Einzelfallbegutachtung (E. 5.7.2). Damit lässt sich die Anwendung der QEEG- und ERP-Verfahren zur Abklärung eines Leistungsanspruchs in der Invalidenversicherung nicht rechtfertigen.

Urteil 5V 14 621

Und zum Waldfeldwiesenpsychiater Dr. C. (effektiv: Dr. H.) der die QEEG-Messungen bei der IV initiierte, durchführte und auswertete, meinte das Gericht:

Gemäss Prof. Dr. F entbehren bestimmte Aussagen von Dr. C „jeder wissenschaftlichen Grundlage, sind massiv irreführend und haben entsprechend in einem medizinischen Gutachten nichts verloren“, andere Aussagen (zu den spektralanalytischen Daten) seien „einfach grotesk“.

Das Bundesamt für Sozialversicherungen hatte die IV-Stelle(n) übrigens bereits Anfang 2015 angewiesen, diese Methode nicht weiter anzuwenden. An die grosse Glocke hängte man dies aber nicht.

Hatte dieser Missbrauch von psychisch kranken Versicherten – sowohl auf individueller Ebene bei der Abklärung mittels QEEG Lügendetektor als auch durch die Brandmarkung in den Medien als zu 100% unglaubwürdig – irgendwelche Konsequenzen für Luzerner IV-Direktor? Natürlich nicht. Donald Locher blieb bis zu seiner Pensionierung im Sommer 2019 im Amt, wurde mit einem freundlichen Zeitungsinterview verabschiedet, in dem mit keinem Wort seine «meisterhafte Pionierleistung» erwähnt wurde, das er aber wie gewohnt für seine Selbstinszenierung nutzte:

Neben den Ämtern im Stiftungsrat vom «Roten Faden» und dem «Ronald-McDonald-Haus» bleibe ich weiterhin der Integration von Menschen mit psychischen Schwierigkeiten verbunden: Ich freue mich sehr, dass ich soeben zum Präsidenten des sozialen Unternehmens Wärchbrogg gewählt wurde!

Hat grad jemand was von «Bock» und «Gärtner» gesagt?

Für Menschen mit einer psychischen Erkrankung hat die Bewirtschaftung negativer Narrative über sie natürlich sehr wohl Konsequenzen und die sind anders als für die obigen Herren weder image- noch karrierefördernd. Laut einer kürzlich vom BSV veröffentlichten Arbeitgeberbefragung könnten sich zwar 51% der befragten Arbeitgeber vorstellen, Arbeitnehmende mit einer körperlichen Beeinträchtigung zu beschäftigen, Mitarbeitende mit einer psychischen Erkrankung könnten sich hingegen nur 16% der Arbeitgeber vorstellen:

Es ist ein totales Mysterium, woher diese Vorbehalte gegenüber Menschen mit einer psychischen Erkrankung kommen…

«Objektiv», aber aus wessen Sicht?

Im Rahmen der 5. IV-Revision (in Kraft seit 2008) wurde der Artikel 7 des ATSG ergänzt durch folgenden Passus:

Eine Erwerbs­unfähigkeit liegt zudem nur vor, wenn sie aus objektiver Sicht nicht überwindbar ist.

Art. 7 ATSG

Im IV-Kreisschreiben steht ergänzend zum Artikel 7:

Das subjektive Empfinden der versicherten Person (z.B. Schmerzen) ist dabei nicht massgebend.

Kreisschreiben über Invalidität und Rente in der Invalidenversicherung (KSIR), gültig ab 1. Januar 2022.

Das ist ein bisschen absurd, weil bei sehr vielen (auch rein körperlichen) Erkrankungen subjektives Empfinden (wie Schmerz, Erschöpfung usw.) massgebende Faktoren für die Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit darstellen. Was der Gesetzgeber sagen will ist; es geht nicht, dass die Leute sich einfach «selbst» eine IV-Rente geben können. Das muss man also schon «objektiv» überprüfen. Selbstverständlich muss man das. Nur, wer oder was bestimmt denn eigentlich, was aus «objektiver Sicht überwindbar ist»?

  • Der Jungpolitiker, der mit einer Sozialmissbrauchs-Hotline zum Denunzieren aufruft, sich damit erfolgreich Aufmerksamkeit für seinen Wahlkampf verschafft und im Nationalrat über die IV-Gesetzgebung mitbestimmt, ist der «objektiv»?
  • Der Jurist, dessen 500-seitige «Die-können-ja-gar-nichts-beweisen-Dissertation auch als Bewerbungsschreiben für einen SVP-Richterposten gelesen werden kann, den er bekanntermassen anstrebt, ist der objektiv?
  • Der IV-Stellendirektor, der den öffentlichen Auftritt liebt und sich mit obskuren Abklärungsmethoden als grosser Innovator inszeniert, ist der objektiv?
  • Die Betreiber einer Eingliederungs-GmbH, deren Projekt mit psychisch kranken Jugendlichen überhaupt nicht funktioniert hat und die die Schuld dafür einseitig beiden «faulen» Jugendlichen verortet, sind die objektiv?
  • Die Bundesrichter·innen, die einst ohne jegliche medizinische Evidenz diverse Krankheitsbilder als «mit zumutbarer Willensanstrengung überwindbar» erklärten, sind die objektiv?
  • Die Bunderichter·innen, die mit ebenso wenig Evidenz über die eingliederungsrelevante Aussagekraft von «Hobbies» die Indikatorenprüfung einführten und auf fragwürdige Weise anwenden, sind die objektiv?
  • Die SVP-Bundesrichterin, die sagt, beim Indikatorenverfahren sei davon auszugehen, der Mensch sei gesund, ist die objektiv? (Dr. Jörg Jeger, ehemaliger Chefarzt der Medas Zentralschweiz hat ernsthafte Zweifel)
  • Der gehässige Beobachter, dessen Denunziationsschreiben einer IV-Stelle als Grundlage für die Herabsetzung einer IV-Rente dient, ist der objektiv?
  • Die IV-Gutachter, die….

Ich könnte endlos weiterfahren. Es scheint so, als ob von der Bundesrichterin bis zum gehässigen Nachbarn wirklich jeder in der Schweiz über die Kriterien (z.B. eigenes Bauchgefühl) mitbestimmen darf, nach denen beurteilt wird, ob Personen mit einer psychischen oder unsichtbaren Krankheit erwerbsunfähig sind oder nicht. Absolut jeder, ausser die betroffene(n) Person(en) selbst. Denn Betroffene sind subjektiv und wollen nur das eine (nicht arbeiten/eine Rente – obwohl die Arbeitgeber siehe Abbildung weiter oben, sie doch mit offenen Armen empfangen würden!). Der gesamte Rest der Bevölkerung hat hingegen keinerlei eigene Agenda und strotzt nur so vor «Objektivität».

Es wäre vielleicht mal an der Zeit, dass auch Betroffene als Stakeholder (und nein, ich meine nicht die gesunden Vertreter·innen der Behindertenorganisationen, ich meine Betroffene/Peers) bei Prozessen mitwirken, in denen Gutachterleitlinien, juristische Grundlagen zur Beurteilung der Erwerbs(un)fähigkeit und Eingliederungsinstrumente für Versicherte mit psychischen/unsichtbaren Erkrankungen entwickelt werden. Denn Nichtbetroffene haben schon eine sehr subjektive Vorstellung vom Thema. Die wissen doch gar nicht, wie das wirklich ist mit so einer schweren Erkrankung. Ausserdem sind sie sehr stark beeinflusst von ihren Vorurteilen, Fantasien, Ängsten und Karriereambitionen. Da kann ja am Schluss gar keine wirkliche Objektivität dabei herauskommen.

Wie, das geht nicht? Wo kämen wir denn dahin, wenn zum Beispiel auch die Bauern bei Gesetzen und Vorschriften, die sie selbst betreffen, mitred…. ohhh. Ach, das ist was ganz anderes.

Fortsetzung folgt.

[3/4] Einschränkungen von Menschen mit einer psychischen Erkrankung anerkennen und ernst nehmen – was bedeutet das konkret?

In den letzten beiden Beiträgen habe ich aufgezeigt, dass es grundsätzlich (politisch) gewollt ist, Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen in die Arbeitswelt einzugliedern. Das Problem dabei ist, dass die Betonung vor allem auf «Eingliedern» liegt und die Bedeutung, welche die «psychische Erkrankung» dabei hat, vernachlässigt oder gar verleugnet wird. Es herrscht immer noch in vielen Köpfen – teils auch in Eingliederungsinstitutionen oder bei der IV – die Idee vor, dass sich psychische Erkrankungen durch «richtige» Therapie, Medikamente, Druck, Training, erzieherische Massnahmen und vor allem «Anstrengung und guten Willen» der Betroffenen grösstenteils soweit minimieren lassen, dass die Erkrankung im Arbeitskontext kaum mehr eine Rolle spielt. Also kurz: Wenn sich psychisch Erkrankte nur richtig Mühe geben würden, wären sie gar nicht krank und könnten «normal» arbeiten.

Auch das Bundesgericht geht davon aus, dass Versicherte mit einer psychischen Beeinträchtigung ihre krankheitsbedingten Einschränkungen im Arbeitsleben grundsätzlich übertrieben darstellen und unterzieht die Betroffenen deshalb standardmässig einem Indikatorenverfahren Simulantentest. So stellte es beispielsweise im Falle eines depressiven Mannes fest, dass er nicht so krank sein könne, da er angab, drei Freunde zu haben (BGE 8C_703/2018). Bei einem anderen Versicherten befanden die Richter·innen, dass das Verbringen der Wochenenden mit der Partnerin auf «Ressourcen» hindeute (BGE 9C_780/2019). Man ist versucht zu fragen: Für welchen Beruf genau? Heiratsschwindler? Oder Callboy? Auch das Moderieren eines öffentlichen Anlasses war für das Bundesgericht ein «Beweis», dass die betreffende Person wohl kaum an einer relevanten psychischen Störung leiden könne (BGE 8C_285/2018).

Frappierend – und diskriminierend – ist, dass all diese Faktoren (Freundschaften, Partnerschaft, öffentliche Auftritte) bei der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit von körperlich Erkrankten nicht nur keine Rolle spielen, sondern dass das Bundesgericht die Anwendung der Indikatorenpraxis bei körperlich nachweisbaren Krankheiten explizit als unzulässig erachtet (BGE 9C_106/2019).
Siehe dazu auch: Staatliches Handeln darf nicht auf Vorurteilen beruhen (2020)

Öffentliche Sichtbarkeit? Haha, you Dreamer, du!

Speziell die öffentliche Sichtbarkeit, sei es durch Auftritte, politisches Engagement oder in den sozialen Medien, ist etwas, das psychisch bzw. generell unsichtbar erkrankten Menschen sowohl gesellschaftlich wie auch sozialversicherungsrechtlich nur in äusserst engen Grenzen zugestanden wird. Denn zeigen sie sich in etwas Anderem, als der ihnen zugestandenen Krankenrolle, ja offenbaren sie gar Fähigkeiten, machen sie sich gleich der Simulation, oder wie es das Bundesgericht nennt, der «Ressourcen» verdächtig.

Ganz anders war die Wahrnehmung, als der Rollstuhlfahrer Jahn Graf letzten Spätsommer im Schweizer Fernsehen regelmässig eine Sendung zu den Paralympics moderierte. Niemand bezeichnete ihn als Scheininvaliden. Im Gegenteil, seine Leistung wurde anerkennend – und zu Recht – gewürdigt. Graf wurde unter anderem vom Migros Magazin interviewt:

Was erhoffen Sie sich von Ihrem Fernsehengagement, das Sie mit Sicherheit innert Kürze zu einer ziemlich bekannten Person machen wird?

Schön wäre, wenn meine Fernsehpräsenz auch anderen jungen Menschen mit einer Behinderung Mut machen würde, sich mehr zuzutrauen und beruflich selbstbewusster zu werden. Für mich persönlich ist es zudem eine Chance, meine Fähigkeiten einem noch grösseren Publikum zu präsentieren. Ich wünsche mir, dass ich meine selbständige Tätigkeit als Moderator so weit ausbauen kann, dass ich mindestens auf einen Teil meiner staatlichen Unterstützung durch IV und Ergänzungsleistungen verzichten kann.

Die gleiche Szenerie (Sich öffentlich beruflich ausprobieren, TV-Moderation, Interview mit Anpreisen der eigenen Fähigkeiten) mit einer Person, die aus psychischen Gründen eine IV-Rente bezieht?

Un-denk-bar.

Würde jemand mit einer psychischen Erkrankung auch nur in der Krachenwiler Turnhalle beim weihnachtlichen Krippenspiel den 5. Engel spielen, läge bei der entsprechenden IV-Stelle am nächsten Tag eine Betrugsverdachtsmeldung auf dem Tisch und im Zuge des darauf eingeleiteten Revisionverfahrens hätte sich die versicherte Person zusätzlich zu rechtfertigen, weil sie im Krachenwiler Gemeindeblatt auch einmal über ihre Teilnahme am vom kirchlichen Frauenverein organisierten Makramee-Kurs Auskunft gegeben hatte («Sie, also das sind ja schon enorme Ressourcen, die sie der IV da verschwiegen haben!»).

Wenn eine sichtbar behinderte Person (gerne junge Männer im Rollstuhl, siehe dazu auch: «Zweierlei Mass», 2018) irgend etwas öffentlich macht (sich politisch engagieren, YouTube-Videos erstellen, Fernsehsendung moderieren usw.) heisst es von allen Seiten: «Toll, dass diese Person trotz ihrer Behinderung XY macht!» Bei Menschen mit einer unsichtbaren Erkrankung heisst es hingegen nie: «Toll, dass er oder sie das trotz ihrer Beeinträchtigung macht.» Da heisst es: «Wenn er XY macht, kann er ja wohl auch arbeiten!»

«Arbeiten» ist weit mehr als einfach «irgendetwas tun».

Dass öffentliche Auftritte oder Postings in den sozialen Medien herzlich wenig über die effektive Erwerbsfähigkeit einer Person aussagen, steht bei sichtbaren Behinderungen sowohl in der breiten Öffentlichkeit wie auch seitens IV und Gerichten ausser Frage. Bei unsichtbaren Behinderungen gelten solche Aktivitäten hingegen als «Beweise», dass die Betroffenen doch offensichtlich «gar nicht so eingeschränkt» seien. Wenn ein ausstehender Betrachter (ja, Bundesrichter·innen sind hier mitgemeint) jemandem laienhaft attestiert, «gar nicht so eingeschränkt zu sein», bedeutet das allerdings noch lange nicht, dass die versicherte Person fähig ist, im ersten Arbeitsmarkt eine verwertbare Leistung zu erbringen, die ausreicht, um damit ein (mindestens) existenzsicherndes Einkommen zu erzielen.

Um längerfristig ein existenzsicherndes Einkommen generieren zu können, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Es reicht beispielsweise nicht, in unregelmässigen Abständen jeweils ein paar Tage oder auch Wochen lang «einigermassen arbeitsfähig» zu sein. Denn Arbeitnehmende, die regelmässig (aber natürlich unvorhersehbar) immer wieder Tage- oder Wochenlang krankheitsbedingt ausfallen, sind ungefähr das Letzte, was Arbeitgeber sich wünschen. Und selbst wenn eine gewisse Stabilität vorhanden ist oder erreicht werden kann, bedeutet «Arbeiten» für Personen mit einer schweren chronischen Krankheit, dass sie gleichzeitig zwei Jobs managen müssen: Einerseits ihre Erkrankung, die oft viel Energie zur Bewältigung braucht – und gleichzeitig ihren Job mit der Erkrankung. Krankheitssymptome, Therapien, Medikamenteneinnahme (Nebenwirkungen) usw. müssen so «organisiert» werden, dass sie die Arbeitsleistung möglichst wenig tangieren.

Und genauso wie körperlich eingeschränkte Menschen für Körperpflege und Anziehen ein vielfaches an Zeit- und Energieaufwand benötigen wie Nichtbehinderte, können auch Menschen mit psychischen Störungen für an sich «einfache» Alltagstätigkeiten enorm viele Ressourcen benötigen. So kann nur schon der Arbeitsweg mit öffentlichen Verkehrsmittel für Menschen mit einer Angststörung oder Autismus (Reizüberflutung) eine kräftezehrende Herausforderung darstellen. Auch die Verhaltensmuster bei einer ausgeprägten Zwangs- oder Essstörung mit einem normalen Arbeitsalltag zu vereinbaren, kann sich äusserst schwierig gestalten. An dieser Stelle könnte man noch 100 andere Beispiele anführen, wie psychische Erkrankungen «normales« Arbeiten erschweren. Das wäre angesichts der diesbezüglichen vollumfänglichen Bildungslücken allerorten zwar dringend nötig, würde aber den Umfang dieses Artikels sprengen (Machen Sie sich bitte anderswo kundig – wenn möglich nicht auf dem Generalsekretariat der SVP).

Dass solche inneren Anstrengungen von aussen nicht oder kaum sichtbar sind, bedeutet nicht, dass sie nicht enorm kräfteraubend sein und sich dementsprechend auch auf die Arbeitsfähigkeit auswirken können. Zusätzlich ist es so, dass viele schwer psychisch kranke Menschen nicht nur mit einer Erkrankung kämpfen, sondern mehrere Diagnose gleichzeitig haben. Auch körperliche Begleiterkrankungen sind eher die Regel als die Ausnahme.

Bei der Einschätzung der Erwerbsfähigkeit müsste die Ressourcenfrage deshalb eigentlich komplett anders gestellt werden, nämlich: Für welche alltäglichen UND beruflichen Tätigkeiten benötigt die versicherte Person aufgrund ihrer Erkrankung(en) deutlich mehr Zeit/Kraft/Ressourcen/Unterstützung als eine – soweit – gesunde Person. Dabei sind explizit auch Wechselwirkung zwischen Beruf und Privatleben einzubeziehen. Da die Beurteilung durch die IV meist stattfindet, wenn die versicherte Person gar nicht mehr im Erwerbsleben steht, sind Aussagen zu Hobbies oder Sozialkontakten wenig aussagekräftig. Solche angeblichen «Ressourcen» können bei einer Arbeitsaufnahme nämlich ganz schnell wegfallen, weil die betroffene Person schon neben einem geringen Arbeitspensum gar nicht mehr über die Ressourcen verfügt, ihre angeblichen «Ressourcen» (wie z.B. Freundschaften) zu pflegen.

Denn auch für kranke Menschen hat der Tag leider nicht 48, sondern bloss 24 Stunden.

Da ich mich bei der Textmenge mal wieder verschätzt habe, wird noch ein weiterer Artikel zum Thema folgen (oder auch zwei)…

[2/3] Psychisch krank, geistig beeinträchtigt, straffällig oder faul – ist doch alles Hans was Heiri

Der letzte Artikel endete mit der Frage, ob bei der beruflichen Eingliederung «Krankheit und subjektives Leiden» von psychisch kranken Menschen ernst genommen worden sei. Schauen wir doch auch hier mal ein bisschen zurück:

Die Zürichsee-Zeitung berichtete am 25. September 2012 über die Stiftung Brunegg, die (damals) seit 20 Jahren als klassisches Arbeits- und Wohnheim für Menschen mit einer geistigen Behinderung (wie etwa Trisomie 21) betrieben wurde. Seit einigen Jahren bildete die Stiftung auch Jugendliche mit psychischen Problemen aus:

Die Arbeit mit den psychisch beeinträchtigten Jugendlichen war für die Ausbildner der Brunegg-Stiftung eine grosse Umstellung. «Die Leistungsfähigkeit dieser Lehrlinge unterliegt grossen Schwankungen, und manche haben Mühe, sich Strukturen anzupassen», sagt Thomas Schmitz. «Solche Schwierigkeiten hat man mit Menschen mit einer geistigen Behinderung seltener.» Zudem sei die Durchmischung der «alten» und «neuen» Klientel nicht immer einfach. Der Mix wirke sich hin und wieder aber auch therapeutisch aus: «Manchmal nimmt ein Mitarbeiter mit Down-Syndrom einen Jugendlichen, dem es schlecht geht, einfach in den Arm», sagt Schmitz.

Man steckt in eine explizit auf Menschen mit geistiger/kognitiver Behinderung ausgerichtete Institution zusätzlich psychisch kranke Jugendliche hinein und ist dann verwundert, dass das doch nicht ganz das Gleiche ist. Aber hey, die fachkompetente therapeutische Begleitung der psychisch kranken Jugendlichen wird immerhin gewährleistet durch Umarmungen von den anderen Klient·innen mit Down Syndrom. Wie war nochmal die Frage? Ob Krankheit und subjektives Leiden» von psychisch kranken Menschen ernst genommen worden sei? Ähhh… wenden wir uns doch einem nächsten Projekt zu:

Beim vom BSV unterstützten Pilotprojekt «RegioFutura» war man beim Start guten Mutes, dass man psychisch kranke Jugendliche erfolgreich ins Berufsleben führen könne. In der Jungfrau Zeitung vom 9. November 2009 gab sich André Wernli, Geschäftsleiter der durchführenden qualifutura GmbH optimistisch:

Er gehe von einer hohen Erfolgsquote aus, weil nur eingliederungswillige Jugendliche, aber keine «Härtefälle» in das Projekt aufgenommen würden, sagte Wernli. «Nicht alle IV-Bezüger sind faul. Viele von ihnen haben den Willen zur Veränderung», betonte er.

Das ist doch mal beruhigend, dass nicht alle IV-Bezüger faul sind. Dummerweise stellte sich dann heraus, dass psychisch kranke Jugendliche eigentlich eben doch einfach «faul» sind. Zumindest war das das Fazit der im Mai 2013 erschienenen Schlussberichterstattung zum Projekt für das BSV. Darin steht:

Das Pilotprojekt REGIOfutura (…) muss aber angesichts der fast vollständig ausgebliebenen Integrationsergebnisse als Misserfolg bezeichnet werden.

Zum einen hatten statt 20 – 25 nur fünf Jugendliche am Projekt teilgenommen, zum anderen waren von diesen vier vorzeitig wieder ausgestiegen. Die Gründe sieht man bei der qualifutura GmbH selbstverständlich nicht darin, dass einem selbst ganz offensichtlich die Qualifikationen im Umgang mit psychisch kranken Jugendlichen fehlte, sondern dass die Jugendlichen einfach nicht «motiviert» waren. Das angewandte «Konzept» hätte nämlich bisher bei Jugendlichen mit Mehrfachproblematiken (aber ohne psychiatrische Diagnose), die vom Sozialamt, der Jugendanwaltschaft oder den Vormundschaftsbehörden zugewiesen werden, ganz famos funktioniert. Im Artikel «Frustrierte Integrationspezialisten» (2014) zeigte ich auf, dass den den Durchführenden des Projektes zwar die Diagnosen und Problematiken der einzugliedern Jugendlichen bekannt gewesen waren, aber von den «Fachleuten» in keiner Weise beachtet worden waren. Soviel zum Thema:

Vereinfacht gesagt lässt sich die Situation der Befragten nicht verstehen und lässt sich auch keine fundierte Eingliederungsplanung vornehmen, solange man Krankheit und subjektives Leiden ausblendet.

«Beruflich-soziale Eingliederung aus Perspektive von IV-Versicherten», BSV-Forschungsbericht (8/18)

Interessant übrigens auch, wie die immer noch bestehende qualifutura GmbH das komplett gescheiterte Projekt aktuell auf ihrer Website darstellt:

Im Rahmen eines Pilotprojekts, welches in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen BSV umgesetzt wurde, nutzten wir die sozialen Strukturen im Oberhasli, um integrationsfähige und -willige junge Erwachsene aus der IV mit dem ersten Arbeitsmarkt zu verbinden.

Soso.

Ein weiteres vom BSV unterstütztes Pilotprojekt führte das international tätige Eingliederungsunternehmen Ingeus durch. Der Tages Anzeiger berichtete am 10.4.2010:

Als erstes machen wir mit unseren Klienten deshalb immer eine Art Gesundheitsplan», erzählt Geschäftsleiter Daniel Sieber. Oft geht es darin um ganz banale Tipps wie regelmässiges Essen, genügend Schlaf und angemessene Kleidung. Es kann aber auch vorkommen, dass ein Berater seine Klientin eine Zeit lang jeden Morgen anruft, um sie zum Aufstehen zu bewegen.

Ich kommentierte damals unter dem Titel «Verwahrloste IV-Rentner»:

Mich würde ja mal interessieren, welche Behinderung sich mittels Weckanrufen und Stylingtipps kurieren lässt. Muss wohl ein gut gehütetes Geschäftsgeheimnis von Ingeus sein.

2014 lag dann der Abschlussbericht über das Ingeus-Projekt vor und die Eingliederungserfolge waren äusserst mager. Besonders schlecht waren sie bei Menschen mit psychischen Erkrankungen. Ich schrieb damals:

Diesbezüglich bemerkt der Bericht dann immerhin noch am Rande (sehr am Rande), dass die erheblich geringere Erfolgsquote bei den psychischen Kranken (im Gegensatz zu Körperbehinderten) möglicherweise auch daran liegen könnte, «dass den Beratern von Ingeus die in Bezug auf den Umgang mit diesen Personengruppen benötigten „speziellen“ Beratungskompetenzen gefehlt haben». Allerdings eben wie hier wiedergegeben, das «speziell» in Anführungszeichen, was dann doch etwas despektierlich wirkt. Es geht nicht um «spezielle» Beratungskompetenz, es geht schlichtweg um Fachkompetenz.

Dies nur einige Müsterli, mit welch überwältigender Fachkompetenz man die Integration von psychisch beeinträchtigten Menschen in der Vergangenheit angegangen ist. Das Motto schien zu lauten: «Geistig, psychisch, straffällig, verwahrlost, faul… ist doch alles Hans was Heiri. Und wenn es nicht klappt, dann liegt das ganz sicher und nie und nimmer an der mangelnden Kompetenz der Eingliederungsfachleute, sondern es sind einfach die psychisch Kranken schuld, weil die sind halt einfach nicht motiviert!» Es ist wirklich zu hoffen, dass das Wissen über psychische Erkrankungen und deren spezifische Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit bei den Eingliederungsorganisationen und der IV in der Zwischenzeit etwas zugenommen hat.

Wenn man sich mal das aktuelle Projekt «Inclusive Job Design» der Stiftung Profil anschaut, hat sich doch zumindest am Bild der im letzten Artikel (bzw. vor 10 Jahren) kritisierten hineinzuintegrierenden Zimmerpflanzen etwas geändert:

Wer kennt es nicht: Es mangelt an Fachkräften und die, die da sind, sind überlastet, bei Krankheitsausfällen rotieren alle und es bleiben immer mehr Arbeiten liegen. Gleichzeitig möchten sich viel mehr Unternehmen für die Inklusion von Menschen mit Behinderung in die Arbeitswelt engagieren, doch sie wissen nicht wie vorgehen oder haben keine Ressourcen und zuwenig Erfahrung damit.

Oha! Das klingt doch schon mal vielversprechend, so von wegen «Arbeitgeber suchen keine «Behinderten», sie suchen qualifizierte, zuverlässige Mitarbeiter.» Weiter im Text:

Inclusive Job Design analysiert Arbeitsprozesse und optimiert die bestehenden Jobprofile auf die Qualifikationen der Mitarbeitenden. Gleichzeitig entstehen neue Jobs für weniger qualifizierte Mitarbeitende, so zum Beispiel Menschen mit Behinderung oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung. Die Fachkräfte werden entlastet und Menschen mit Behinderung erhalten die Chance, sich im ersten Arbeitsmarkt zu betätigen.

Hat hier gerade jemand «weniger qualifiziert» gesagt?

Einfach mal zur Erinnerung: 50% der IV-Beziehenden habe eine psychische – und keine geistige – Beeinträchtigung. Wenn eine Stiftung wie Profil (gehört zu Pro Infirmis) Menschen mit einer Beeinträchtigung (auch einer körperlichen) einfach mal pauschal als «weniger qualifiziert» anpreist, haben wir noch einen weiten Weg vor uns.

Einen sehr weiten.

[1/3] Leitfaden «Arbeiten mit psychischer Erkrankung» – Die Hintergründe

In einer dreiteiligen Artikelserie werde ich einige Aspekte rund um die Entstehung des Leitfadens «Arbeiten mit psychischer Erkrankung» beleuchten. Im ersten Teil geht es um Erfahrungen, die ich während der Arbeit am Projekt gemacht habe, sowie politisch-historische Hintergründe.

Für den Leitfaden habe ich mit vielen verschiedenen Menschen gesprochen (potentiellen Geldgebern, Mitarbeiter·innen von Eingliederungsinstitutionen, Expert·innen, Job Coaches, Betroffenen usw.). Nachdem ich jeweils mein Vorhaben erklärt hatte, erlebte ich regelmässig folgende drei Reaktionen:

  • «Von welcher Organisation (oder Institution) sind Sie?» Beziehungsweise: «In wessen Auftrag schreiben Sie diesen Leitfaden?» War die Frage, die mir von der Vorstellung des Konzeptes bis zur Distribution der fertigen Broschüren am häufigsten gestellt wurde. Meine Antwort, dass es sich dabei um mein eigenes Projekt handle (selbstverständlich fachlich von ausgewiesenen Expert·innen begleitet) sorgte regelmässig für eine gewisse Irritation beim Gegenüber. Ich hatte es offenbar versäumt, das ungeschriebene Gesetzbuch des Behindertenbereichs zu konsultieren, wonach es laut Art. 57 Absatz 3 nur Institutionen, Organisationen oder zumindest Vereinen erlaubt ist, so ein Projekt umzusetzen. Scherz beiseite; effektiv ist es tatsächlich so, das viele Stiftungen oder andere Geldgeber grundsätzlich keine Projekte von Privatpersonen unterstützen – was auch bei diesem Unterfangen eine erhebliche Hürde darstellte. (Wo kämen wir denn hin, wenn einfach «irgendwelche Leute» anfangen, Dinge zu realisieren, weil es die aus ihrer Sicht braucht – und nicht 10 weitere Jahre darauf warten, dass sich die Behindertenorganisationen dazu bequemen?!)

  • Bei der Suche nach Geldgebern hörte ich auch (mehrfach): «Das gibt es doch schon!» Bei genauerer Nachfrage konnte mir dieser «bereits existierende Leitfaden» dann jedoch nie gezeigt werden. Verwiesen wurde beispielsweise auf eine Publikation für Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung. Dass zum einen davon ausgegangen wird, dass «für die psychisch Kranken» schon genug getan werde (die tiefen Eingliederungsquoten sprechen eine andere Sprache), während man sie zum anderen mit Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung gleichsetzt, ist ein nicht unbeträchtlicher Teil des Problems der nach wie vor oft suboptimal verlaufenden beruflichen Eingliederung bei Menschen mit einer psychischen Erkrankung (Ich werde im zweiten Artikel nochmal darauf zurückkommen).

  • Die für ihre Expertise kontaktierten Fachpersonen begrüssten es grösstenteils, dass es – endlich – einen Leitfaden geben sollte, der sich all den Fragen widmen würde, die ihnen von ihren Klient·innen regelmässig gestellt werden. Vereinzelt war allerdings auch eine gewisse Konsternation darüber spürbar, dass man nicht selbst auf diese Idee gekommen war und dass die Publikation nicht unter dem Lead und dem Namen *ihrer* Organisation veröffentlicht werden würde. Das wäre doch gut für’s Image der eigenen Organisation/Institution gewesen, wenn man so etwas herausgegeben hätte. Ja, wäre, hätte, Fahrradkette. Hier liegt ein weiterer Teil des Problems: Wenn einem erst einfällt, dass man etwas hätte machen sollen, weil es dem Ansehen der eigenen Organisation nützt, und es nicht schon vorher von sich aus gemacht hat, weil es den Betroffenen nützt, läuft etwas grundlegend falsch.

Der teils immer noch fehlende Wille, beim Thema Eingliederung die Erfahrungen, Schwierigkeiten und Befürchtungen von Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung wirklich wahr- und ernst zu nehmen, betrifft allerdings nicht nur die Organisationen. Dieses Defizit zieht sich durch die gesamte Sozialpolitik der vergangenen Dekade. Im Folgenden werfe ich deshalb einige Blick zurück, wie die berufliche Eingliederung von Menschen mit einer psychischen Erkrankung bisher angegangen wurde.

Hehre Ziele

Als der heutige IV-Chef Stefan Ritler im Mai 2010 sein Amt antrat, waren die Arbeiten für IV-Revision 6a in vollem Gange. Aufgrund der angespannten finanziellen Lage der Invalidenversicherung standen dabei strengere Zugangsbedingungen bzw. die Streichung von IV-Renten aufgrund von bestimmten – angeblich unklaren – Krankheitsbildern im Vordergrund. Verkauft wurde das Ganze unter dem wohlklingenden Titel: «Bessere Instrumente für die Eingliederung». Speziell bei Versicherten mit psychischen Erkrankungen sollten die neuen «Instrumente» eingliederungstechnische Wunder bewirken. Im August 2010 erschien in der Aargauer Zeitung ein Interview mit Ritler. Ein kurzer Auszug:

Das grosse Ziel der 6. IV-Revision ist die Wiedereingliederung von 17’000 Personen in den Arbeitsmarkt. Ist diese Zielsetzung angesichts der Wirtschaftslage überhaupt realistisch?

Ritler: Ja.

Wie soll das aufgehen? Derzeit sind in der Schweiz nur 17’000 freie Stellen ausgeschrieben.

Ritler: Mit der 4. und 5. IV-Revision wurde bei den IV-Stellen ein Kulturwandel eingeläutet. Uns wurde bewusst, dass wir viel mehr Face-to-face-Arbeit leisten und die Wiedereingliederung planen müssen. Meine Erfahrung in Solothurn hat mich gelehrt: Wir müssen bei Fachleuten und Firmen Klinken putzen, für die Problematik sensibilisieren, an die soziale Verantwortung appellieren und so die IV-Bezüger quasi wieder in den Arbeitsmarkt hineinmassieren.

Im darauf folgenden Dezember wurde in der nationalrätlichen IV-Debatte auch über eine moderate «Behindertenquote» für Grossunternehmen diskutiert. Der damalige FDP-Nationalrat Pierre Triponez wehrte sich strikte (und erfolgreich) gegen solche «Zwangsmassnahmen», diese seien absolut der falsch Weg. Denn, so Triponez: «Man will ja beide Parteien mit Liebe und Vertrauen zueinander führen».

Dieses mit «mit Liebe hineinmassieren und mit Vertrauen zueinander führen» sah dann konkret so aus, dass in der IV-Revision 6a für die Versicherten massiv verstärkte Mitwirkungspflichten verankert und für die Arbeitgeber ganz viele Lockangebote geschaffen wurden. Siehe dazu auch: «Sie sind Arbeitgeber und suchen eine Gratisarbeitskraft, für die Sie 1’700 Franken pro Monat erhalten? Stellen Sie einen IV-Bezüger ein!».

Zimmerpflanzen

Nachdem die IV-Revision 6a am 1. Januar 2012 in Kraft getreten war, schrieb ich im Februar 2012: «Behindert sein ist keine Qualifikation».
Einige Auszüge aus dem damaligen Artikel:

Ich habe ein klitzekleines Problem mit der aktuellen Arbeitgeber-Umgarnungsaktion der Invalidenversicherung. «Behinderte bzw. IV-Bezüger einstellen» klingt in meinem Ohren nämlich immer irgendwie wie: «Wir haben jetzt einen Hund (oder ein paar Zimmerpflanzen) in unserer Firma, das ist gut für Betriebsklima». (…)

Aber eine Behinderung alleine ist keine Qualifikation. Trotzdem zielen die ganzen Arbeitgeber-Umgarnungsaktionen der IV aber genau auf diese Zimmerpflanzen-Analogie ab. Ganz nach dem Motto: Gibt es nicht irgendeine kleine Nische, wo ihr die Zimmerpflanze reinstellen könnt? Wir bezahlen nicht nur die Miete für den Stellplatz, sondern auch jemanden, der regelmässig vorbeikommt und die Pflanze giesst, düngt und gegebenenfalls entlaust. Und wenn sie euch nicht gefällt, holen wir die auch wieder gratis und franko ab.
Die Zimmerpflanzen selber können sich – wie das Zimmerpflanzen eben so eigen ist – nicht gross wehren. Die haben Mitwirkungspflicht.
(…)

Die Arbeitgeber hingegen, die die Leute nicht anstellen woll(t)en, die müssen keine Mitwirkungspflichten oder Sanktionen (sprich Quoten oder ein Bonus-Malussystem) fürchten, die werden mit Samthandschuhen angefasst und kriegen all die schönen Broschüren, Medienkonferenzen und Optionen für Gratismitarbeiter mit Rückgabegarantie.
Wo sind denn die schicken Broschüren für die IV-Bezüger/innen, die gerne arbeiten möchten?
[Anmerkung 2022: Ja, das habe ich tatsächlich 2012 geschrieben. Ich hätte nicht gedacht, dass ich die Broschüre selbst schreiben muss, aber es hat’s ja unterdessen sonst niemand gemacht. Weiter im Text von 2012:]

Hat eben jemand gelacht? Von wegen die haben eh nichts zu melden? Und die müssten froh sein, wenn sie überhaupt jemand einstellt?

Und genau da liegt das Problem: Wäre dieses ganze Affentheater um die Eingliederungen ernst gemeint, würde man die einzugliedernden IV-Bezüger als zukünftige Arbeitnehmer behandeln und nicht wie die letzten Deppen. Denn Arbeitgeber suchen keine «Behinderten», sie suchen qualifizierte, zuverlässige Mitarbeiter. Eine Einstellung muss sich für sie lohnen. Es schafft auch niemand extra Arbeitsplätze einfach so, «weil er sich ein bisschen sozial fühlt». In einen Unternehmen fällt ein gewisses Volumen an Arbeit an und dafür werden Mitarbeitende gesucht, die diese Arbeit gut ausführen können. Alles andere ist Sozialromantik.

Eingliederung hat nicht funktioniert. Warum?

Dass die 17’000 IV-Beziehenden mit vorwiegend somatoformen bzw. psychischen Erkrankungen grösstenteils nicht wie vorgesehen in den Arbeitsmarkt hineinmassiert werden konnten und auch die Eingliederungmassnahmen vor Rente laut dem BSV-Forschungsbericht «Beruflich-soziale Eingliederung aus Perspektive von IV-Versicherten» (2018) bei psychisch kranken Versicherten nur in 25% der Fälle erfolgreich verlaufen, liegt natürlich nicht (nur) an den fehlenden Broschüren für die Betroffenen. Je nachdem, wen man fragt, liegt es an den fehlenden Nischenarbeitsplätzen, der fehlenden Motivation der Betroffenen oder an einer Reihe weitere Gründe. Unter diesen weiteren Gründen könnte ein Faktor für die oft so harzig verlaufende berufliche Integration allerdings tatsächlich darin bestehen, dass man die Versicherten wie hineinzumassierende Objekte behandelt, statt sie als erwachsene eigenständige Personen in ihrer Situation ernst zu nehmen. Aus dem oben erwähnten Forschungsbericht zur Versichertenperspektive:

Im IV-Eingliederungsprozess stehen die Arbeitsfähigkeit und Potentiale respektive die krankheitsbedingten Funktionseinschränkungen, die Behinderung also, im Vordergrund – und nicht die Krankheitssymptome als solche. Die Fragebogenresultate wie auch die Interviews verdeutlichen jedoch, dass Symptome und Belastungen in einem sehr engen Zusammenhang stehen mit den Funktionseinschränkungen und damit auch mit dem Eingliederungserfolg. Dies ist an sich nicht überraschend, aber es weist auf ein häufiges Missverständnis in der arbeitsrehabilitativen Praxis hin, wo häufig „Ressourcen“ und „Defizite“ als unterschiedlich wichtig angesehen werden (in der Eingliederung würden die Ressourcen einer Person interessieren, in der medizinischen Behandlung gehe es um die Defizite). Diese Polarisierung wird von den vorliegenden Resultaten widerlegt. (…) Vereinfacht gesagt lässt sich die Situation der Befragten nicht verstehen und lässt sich auch keine fundierte Eingliederungsplanung vornehmen, solange man Krankheit und subjektives Leiden ausblendet.

Im nächsten Artikel wird es darum gehen, inwiefern bei verschiedenen – unter anderem von BSV subventionierten Eingliederungsprojekten – «Krankheit und subjektives Leiden» von psychisch kranken Menschen ernst genommen worden sind.