«Besorgte Bürger» – und was sie nicht sehen

Aufgrund meines letzten Artikels über das anonyme Denunzieren von IV-Bezügern schickte mir eine Betroffene (ich nenne sie im Folgenden «Andrea») entsprechende Auszüge aus ihren IV-Akten (Jede/r IV-BezügerIn kann bei der IV-Stelle Akteneinsicht verlangen). Anders als viele IV-BezügerInnen macht Andrea weder aus ihrer Erkrankung noch ihrer IV-Rente ein Geheimnis. Wer ihren Namen googelt, findet Informationen über sie und ihr Engagement zu verschiedenen Themen leicht im Netz. Dass sie sich engagiert und die sozialen Medien nutzt, ist für manche «besorgte Bürger» ein Grund, sie bei der IV (wiederholt) als Betrügerin anzuschwärzen. Um nicht noch weitere «besorgte Bürger» zum Hobbydetektiv spielen zu animieren (das übernimmt in diesem Fall schon das CSI IV-Stelle Aargau) habe ich Andreas wirklichen Namen in den Akten geschwärzt.
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märz1314nov1417juli15

Andrea über ihre Erkrankung:
Ich leide seit mehr als 20 Jahren unter Cluster-Kopfschmerz. Es ist kein Kopfschmerz, wie der Name vermuten lässt. Es ist ein Gesichtsschmerz. In einem Anfall schmerzt eine Gesichtshälfte und zwar das gesamte Geflecht des Trigeminusnerv (Gesichtsnerv) Auge, Wangenknochen, Zähne. Es fühlt sich an, als würde die eine Seite des Gesichts brennen. Der Schmerz ist nicht das einzige, aber das ausgeprägteste Symptom dieser Krankheit. Es kommt anfallsmässig, «gebündelt», daher der Name Cluster.

Laut WHO ist es der stärkste Schmerz, den ein Mensch haben kann, ohne das Bewusstsein zu verlieren. Es tut unvorstellbar weh und zwar von einem Moment auf den anderen. Wenn auf einer Skala von 0-10. 0 kein Schmerz und 10 unvorstellbarer Schmerz ist, dann liegen Clusterattacken zwischen 8 und 15+. Da der Schmerz so schnell auf einem solchen Level einfährt, kommen als Begleitsymptome der Schmerzschock dazu: Atemnot, weiche Knie, aufgeputscht und hellwach sein, tränendes Auge, laufende Nase, Husten-und/oder Niesreiz, manchmal Schwindel.

Ich habe die Krankheit chronisch, das heisst jeden Tag zwischen 20 und 35 Attacken, die ich mittels subkutaner Injektion mit einem gefässverengenden Mittel kupiere. Ich erwache immer mit eine Attacke. Einer, die bereits so weit fortgeschritten ist, dass ich sie nicht mehr kupieren kann. Nie wissen, wann kommt die nächste Attacke und wie stark ist sie, macht den Alltag kompliziert und schwierig.

Ich brauche sehr flexible Strukuren. Was ich heute geplant habe, muss ich vielleicht schon nach einer Stunde wieder für den Rest des Tages beerdigen. In der Praxis sieht das so aus, dass ich das Geschirr wasche und mitten drin alles stehen und liegen lassen muss, um zu spritzen und abzuwarten, bis das Zentralnervensystem wieder runtergefahren wird. Im Gegensatz zu Migräne kann ich mich nicht hinlegen. Ich werde unruhig und muss mich körperlich bewegen bis das Adrenalin wieder abgebaut ist. Tue ich das nicht oder kann ich das nicht tun, dann fange ich an zu zittern, manchmal auch zu zucken, schnappe nach Luft und gehe in die Knie, weil ich keine Kraft mehr in den Beinen habe.

Das sind Dinge, die Leute, die mich nicht näher kennen, erschrecken. Dazu kommt das Spritzen mit dem Applikator. Auch wenn man da die Nadel nicht sieht, haben viele Leute Mühe damit. Ich kann wenn eine Attacke kommt, nicht warten, ich muss so schnell wie möglich spritzen und dann dauert es 5-10 Minuten, bis die Begleitsymptome verschwinden und der Schmerz weggeht. In 95% der Fälle funktioniert das. Es gibt aber 5% Attacken, die nicht ganz weggehen, wo der Schmerz bleibt. Ich kann ihn verdrängen, aber nie lange, denn die körperlichen Begleiterscheinungen lassen sich nicht verdrängen. Es ist jedesmal eine Anstrengung und es macht müde. Es kann sein, dass ich alle 20 Minuten eine Attacke habe und dann wieder zwei Stunden nichts, nur um wieder aus dem Wohlgefühl der Schmerzfreiheit rausgerissen zu werden.

Im Alltag habe ich immer und überall meinen Applikator und Ampullen dabei. Ich muss beim Kochen, Essen und in Gesprächen mitten drin unterbrechen, um zu spritzen. Es kann mich mitten im Satz, den ich gerade lese, oder den ich schreibe, erwischen. Ich kann vieles tun, nur weiss ich nie, wann ich es tun kann und das ist mehr als nur ärgerlich. Es gibt Tage, da geht gar nichts. Nicht einmal mehr lesen oder schreiben. Jeder zusätzliche Reiz von aussen würde zur Qual, zur zusätzlichen Anstrengung.

Bin ich irgendwo in der Öffentlichkeit unter Menschen, beisse ich auf die Zähne, um mir nicht allzuviel anmerken zu lassen, aber das kostet Energie. Wenn die Attacke zuviel Aufmerksamkeit auf sich ziehen könnte, gehe wenn ich z.B. in einem Restaurant raus auf die Strasse und warte an einem schlecht einsehbaren Ort bis die Begleitsymptome abgeklungen sind.

Abgesehen von den Spritzen im akuten Anfall, gibt es nichts, was ich tun kann. Ich kann die Attacken nicht verhindern. Die Medizin hat auch kein Mittel, das den Cluster wegzaubert oder die Krankheit heilt. Hausmittelchen helfen nicht. Alternative Medizin ist nutzlos.

Arbeiten im konventionellen Sinn ist unmöglich, da ich nie weiss, wie fit ich bin, wie lange ich an etwas dran bleiben kann. Wie oft ich, das, was ich gerade mache, unterbrechen muss. Auch wenn ich spritzen und weitermachen kann, dann bekommt es jemand mit und ich wirke wie ein Störfaktor. Ich bin dadurch unzuverlässig, wenn es darum, geht Abgabetermine oder fixe Präsenzeiten einzuhalten, ich bin anderen nicht zumutbar und würde zuviel fehlen.

Wenige Male pro Jahr werde ich aufgrund meines Fachwissens aus meiner früheren beruflichen Tätigkeit für Auftritte oder Zeitungsinterviews angefragt. Unter anderem war ich in der Sendung «Club» im Schweizer Fernsehen. Ich habe während der Aufzeichnung drei mal eine Attacke mit einer Injektion kupieren müssen. Die Regie hatte die Anweisung, mich auf ein Handzeichen hin aus dem Bild zu nehmen. Hätte das Fernsehen stattdessen zeigen sollen, wie ich spritze?

Das Netz ist für mich die Möglichkeit zu kommunizieren, ohne dauernd meine Attacken und meine Spritzerei erkären zu müssen. Dass die IV aufgrund dieser anonymen Anschuldigungen eine immer noch laufende Abklärung wegen Missbrauchverdachts eingeleitet hat – obwohl medizinische Experten meine Krankheit schon mehrfach bestätigt haben – gibt mir zu denken. Dürfen IV-Bezüger nicht in der Öffentlichkeit zu sehen sein, und auch nicht die sozialen Medien nutzen, ohne dass man sie sofort als Betrüger verdächtigt?

Interpellation Lohr: «Versachlichung der Kommunikation zur IV»

Da ich dieses Frühjahr wenig Lust verspürte, die jährliche Bekanntgabe der IV-BetrugsMissbrauchszahlen durchs BSV einmal mehr zu kommentieren, blieb der Artikel unfertig und unveröffentlicht im Entwurfsordner liegen. Und das, obwohl sich in den Tiefen der zugehörigen BSV-Dokumente dieses Jahr ein besonders hübsches Osterei versteckt hatte:

Was ist Versicherungsmissbrauch?
In jeder Versicherung kann es aus verschiedenen Gründen dazu kommen, dass versicherte Personen Leistungen zugesprochen erhalten, auf welche sie eigentlich gar keinen Anspruch hätten. Nicht immer handelt es sich dabei im juristischen Sinne um Betrug – deswegen wird der nicht juristisch zu verstehende Begriff des „Versicherungsmissbrauchs“ verwendet. Es gibt häufig Fälle von Verletzung der Meldepflicht (z.B. wenn jemand ein höheres Einkommen erzielt, als bei der Rentenberechnung berücksichtigt, oder wenn der Gesundheitszustand sich verbessert) oder nicht vorsätzliche Unterlassung von Angaben bei der Abklärung des Anspruchs auf IV-Leistungen.

Versucht allerdings eine versicherte Person mit Absicht und unter Aufwendung von krimineller Energie eine Leistung der Invalidenversicherung zu erlangen, ohne dass sie die dazu notwendigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, oder gelingt ihr dies, so begeht sie einen Betrug an der Versicherung, der auch strafrechtliche Folgen haben kann.

Dazu ist bemerkenswert, wie sich die Wortwahl des BSV in den letzten Jahren kontinuierlich und gaaanz subtil verändert hat:

Von den 570 Fällen von «Versicherungsmissbrauch» im Jahr 2013 (Bulletin 2014)  wurde jedoch nur in 30 Fällen Strafanzeige erstattet. Dazu schrieb das BSV:

Ob schliesslich jemand eines strafrechtlich relevanten Gesetzesverstosses angeschuldigt und allenfalls deswegen verurteilt wird, ist Sache der Strafuntersuchungsbehörden und Gerichte. Wie solche Verfahren ausgehen, entzieht sich häufig dem Wissen der IV und steht nicht im Zentrum ihres Interesses. Daher kann die IV die Frage nicht beantworten, wieviele Fällen von nachgewiesenem IV-Missbrauch auch Betrugsfälle im strafrechtlichen Sinne sind.

Wieviele «Betrüger» wirklich «Betrüger» sind ist ja egal, ne? Darum macht man auch jedes Jahr dieses grosse Trara mit der Veröffentlichung der Missbrauchszahlen. Und dass der versaute Ruf für die IV-Bezüger bei der Integration ziemlich hinderlich ist (Wer will schon «faule Simulanten» einstellen?) ist ja auch egal. Anstelle vieler hierzu mein Artikel: «Missbrauchspolemik: Vom Stammtisch in den Bundesrat» vom Februar 2011.

Während mir beim Kritisieren der BSV-Kommunikation bezüglich «Missbrauchszahlen» langsam die Geduld ausgeht, hat dafür CVP-Nationalrat Christian Lohr in der vergangenen Sommersession die Interpellation «Versachlichung der Kommunikation zur IV» zum obigen Thema eingereicht.

Auszug:
(…) Das BSV trägt somit mit seiner Kommunikation dazu bei, dass in der Bevölkerung das generelle Misstrauen und die allgemeinen Vorurteile gegen Personen mit IV-Leistungen weiter zementiert werden.

1. Teilt der Bundesrat diese Einschätzung?
2. Gefährdet diese Art der Kommunikation nach Meinung des Bundesrates nicht die Eingliederungsbemühungen der IV?
3. Wie gedenkt er, die Kommunikation des BSV zu versachlichen?

Ich bin dann mal gespannt.

Ein Prozent

Vor einem Jahr schrieb ich ans BSV, ich würde gerne die IV-Betrugs-Quote wissen, das BSV wollte die Quote aber nicht rausrücken.
Manche Dinge muss man dann halt an die Profis… outsourcen (Und die Rundschau hat zudem praktischerweise auch eine etwas grössere Reichweite als mein Blog):

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Gestern berichtete also die Rundschau über IV-Betrug und IV-Detektive. Im anschliessenden Gespräch war der Luzerner IV-Direktor Donald Locher geladen. Der Hirnscanner-sind-toll-Betrügerjagd-ist-noch-viel-toller-Herr-Locher.

Kurze Gesprächstranskription (aus dem Schweizerdeutschen, ab Min 14.49):

Moderator Sandro Brotz: Ich habe mir die Zahlen mal angeschaut. Wir reden landesweit von etwa 60’000 Dossiers, die man hervorholt, um sie anzuschauen. Unter denen sind rund 2000, die man dann noch genauer anschaut. Und von denen wiederum sind dann ein paar 100 Fälle* tatsächlich Missbräuche. Das sind ungefähr 1% effektive Missbräuche. Finden Sie das persönlich viel oder wenig?

Donald Locher: Es ist wenig. Ich denke, dass halt eben doch der kleinste Teil betrügen will, aber… *rechtfertigungsversuch*

Na also, geht doch mit den Zahlen, liebes BSV. Dankeschön an die Rundschau-Redaktion und special Thanks an Herrn Brotz dafür, Herrn Locher dazu zu bringen «Es ist wenig» zu sagen. Nach elf Jahren IV-Betrüger-Räubergschichtli. Endlich.

Zur Erinnerung, 20min (als eine unter vielen) schrieb beispielsweise am 14. März 2007 von einem Missbrauchsanteil von zwischen 5,3 Prozent und 6,7 Prozent. Und Alard du Bois-Reymond, damaliger IV-Chef, «bestätigte» dass sich diese Zahlen im «von der IV geschätzten Bereich bewegten».

*Konkret waren es im Jahr 2012 400 Missbrauchsfälle, das macht bei 60’000 überprüften Dossiers eine effektive Missbrauchsquote von 0,66 %. Na gut, die 0,34% noch als Bonus obenauf für die Unentdeckten. Wir sind ja grosszügig. Aber bei der in der Rundschau vorgestellten hochprofessionellen Betrugsbekämpfungsmaschinerie und all den denunziationswütigen aufmerksamen Nachbarn bleibt doch bestimmt kein Missbrauch mehr unentdeckt. Sie und Ihre Kollegen machen doch schliesslich gute Arbeit, oder… Herr Locher?

Eigentlich ist das eine Prozent sehr sehr grosszügig, denn nur in 44 Fällen haben die IV-Stellen im Jahr 2012 unrechtmässig bezogene Leistungen zurückgefordert, und in nur 60 Fällen wurde effektiv  Strafanzeige erstattet. Nicht alle «Betrüger» sind nämlich so dreiste Betrüger, wie der in der Rundschau gezeigte Fall, manchmal verbirgt sich hinter einem «Betrug» auch eine Meldepflichtverletzung. Sprich: jemand arbeitet beispielsweise mehr als der IV angegeben. Das haben sich die IV-Stellen allerdings auch selbst zuzuschreiben, da arbeitswillige IV-Bezüger auf Anfrage hin, wieviel sie arbeiten dürfen, von den IV-Mitarbeitern grundsätzlich nie eine konkrete Antwort bekommen, sondern mit einer nichtssagenden und hochgradig bevormundenden Floskel abgespiesen werden. Zum Glück bin ich nicht paranoid und glaube nicht, dass man mit dieser kruden Kommunikation die Betrugsquote künstlich hochhalten will. Und da man das ganz sicher nicht will, könnte man die dementsprechende Kommunikation ja auch einfach etwas kundenfreundlicher gestalten. Oder – liebe SVA’s?

Zehn Jahre «Scheininvalide» und immer noch keine Betrugsquote

Mitte Juni 2003 erblickte der Begriff des «Scheininvaliden» in einem Tagi-Interview mit Christoph Blocher das Licht der Welt. Und nun zehn Jahre und dreieinhalb IV-Revisionen (4., 5. und 6a – 6b im Parlament) später haben wir der damit verbundenen Kampagne folgendes zu verdanken.

Aber: Keine Angaben zur Betrugsquote.

Vor knapp einem Monat erschien die Publikation Soziale Sicherheit CHSS 2/2013 und widmete sich dem Thema «Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs». Dazu schreibt Ralph Leuenberger vom Rechtsdienst der IV:

«Vor Inkrafttreten der 5. IV-Revision waren im ganzen Sozialversicherungsbereich kaum verlässliche Fallzahlen zur Missbrauchsfrage greifbar. 2006 gingen Bachmann, D’Angelo von 5% missbräuchlich bezogener Renten aus. Ein vom BSV in Auftrag gegebener Forschungsbericht errechnete 2008 einen ähnlichen Anteil. Für beide Untersuchungen gibt es forschungsmethodische Anhaltspunkte, dass die Schätzungen eher grosszügig bemessen sind. Die Fallzahlen, die seit dem Inkrafttreten der 5. IV- Revision bzw. der operativen Umsetzung des Betrugsbekämpfungsmanagements für die IV erhoben werden, erhärten die Annahme, dass sich die Missbrauchsfälle unterhalb der Schätzungen der beiden zitierten Untersuchungen bewegen»

Dann denkt man: So, und jetzt bitte die richtigen Zahlen! Aber der Text fährt weiter:
«Unabhängig von der Höhe der Fallzahlen ist eine konsequente Missbrauchsbekämpfung wichtig, denn bereits einige wenige Missbrauchsfälle begründen einen enormen Vertrauensverlust in das Sozialversicherungssystem.»

Hey BSV; die ZAHLEN?!?!

Nein, natürlich nicht «Hey BSV!» sondern: «Sehr geehrter Herr Leuenberger… » Ich fasse das aber alles mal ohne Höflichkeitsfloskeln kurz zusammen:

Ich: (…) Betrugs-Quote…?
BSV: Seit einigen Jahren publiziert das BSV die Statistik der Missbrauchsbekämpfung in der IV. Die entsprechenden Zahlen finden Sie unter http://www.bsv.admin.ch
Ich: Die Statistiken sind mir bekannt. Ich möchte aber die Quote wissen…
BSV: Andere Zahlen haben wir nicht.
Ich so (und ich muss es wissen, weil ich die Anfrage an den Bundesrat selbst formuliert habe): 2010 sagte Bundesrat Burkhalter in der bundesrätlichen Fragestunde die Zahl der 2009 überpüften Neurentenanträge betrage 51’000, diejenige der durchgeführten Rentenrevisionen 57’000. Das BSV konnte die Zahl der überprüften Dossiers aus denen die «Betrugsverdachtsdossiers» herausgefiltert wurden, also genau benennen. Daraus liesse sich auch die Quote berechnen (…).

BSV: «Vielen Dank für Ihre Ausführungen und Anregungen(…). Im Hinblick auf weitere Publikationen nehmen wir Ihre Hinweise gerne auf. Eine Darstellung der aufgedeckten Missbrauchsfälle im Verhältnis zu den ordentlich vorgenommen und durchgeführten Rentenrevisionen wäre sicherlich eine gute Gegenüberstellung»

Nun ja… Die effektive Betrugsquote wurde dann auch dieses Jahr wieder nicht veröffentlicht.

Aber der damalige IV-Chef du Bois-Reymond, der hatte 2007 keine Skrupel, die viel zu hoch geschätzten(!) Betrugsquoten zu verbreiten.

Die nachweislich falschen Zahlen mal von offizieller Stelle zu korrigieren, hält man aber offenbar für komplett unnötig. Dass sich mit zu hohen Betrugszahlen so lange ganz vortrefflich Sparmassnahmen und Verschärfungen begründen liessen, hat damit auch sicher gar nichts zu tun.

Ergänzung 3. Mai 2015: Die Missbrauchsquote liegt bei unter einem Prozent.

Rechte der Versicherten. Bitte was?

Ob es nun rechtens ist, dass IV-Bezüger oder IV-Antragsteller auf dem Balkon ihrer Wohnung von IV-Detektiven gefilmt werden dürfen (der Tagi berichtete kürzlich) oder nicht – darin sind sich offenbar auch die Juristen uneins. Während das St. Galler Versicherungsgericht befand, der Balkon gehöre zweifellos zum durch Art. 186 StGB geschützten Hausfriedensbereich und damit zum Privatbereich und der beauftragte Privatdetektiv habe mit seinen Filmaufnahmen Art. 179quater StGB verletzt (Auf Deutsch, sich strafbar gemacht) – entschied das Bundesgericht zugunsten des Detektivs und der auftraggebenden Invalidenversicherung (Welche Überraschung…).

Das Bundesgericht war nämlich der Meinung: «Bei einer Person, die bei freiwillig ausgeübten, von blossem Auge beobachtbaren Alltagsverrichtungen in einem von jedermann öffentlich einsehbaren Bereich gefilmt wird, darf angenommen werden, sie habe insoweit auf einen Schutz der Privatheit verzichtet und in diesem Umfang ihre Privatsphäre der Öffentlichkeit ausgesetzt.» Und weiter: «(…)Ausserdem liegen keine besonders persönlichkeitsträchtige Szenen, sondern freiwillig ausgeübte Alltagsverrichtungen vor; die Aufnahmen weisen keinen engen Bezug zur Privatsphäre auf, weshalb bei der Observation nicht gegen Art. 179quater StGB verstossen wurde. Es kann daher offengelassen werden, ob allenfalls ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Vermeidung eines ungerechtfertigten Leistungsbezugs besteht, welches auch ein einer Straftatbestand (von Art. 179quater StGB) erfüllendes Verhalten rechtfertigen würde.»

Somit hatte es sich das Bundesgericht auch ganz elegant erspart, das «überwiegende öffentliche Interesse» als Argument herbeiziehen zu müssen. Nicht, dass man das nicht auch problemlos hingekriegt hätte. Man hatte es an früherer Stelle der Argumentation nämlich auch erwähnt: «Mit anderen Worten wird bei der erfolgten Observation kein Rechtsgut verletzt, welches Vorrang vor dem öffentlichen Interesse der Missbrauchsbekämpfung hat, und unter Einbezug sämtlicher Umstände sind die Interessen der Beschwerdeführerin gegenüber den privaten Interessen der Beschwerdegegnerin als höherwertig einzustufen.»

Mit dem »überwiegenden öffentlichen Interesse» wird in den letzten Jahren so ca. jede Persönlichkeitsrechts- oder Datenschutzverletzung die IV-BezügerInnen betrifft, gerechtfertigt. Und damit ist nicht mal der juristische Ausdruck gemeint, sondern das ganz konkrete öffentliche Interesse – lesen Sie nur mal die Kommentarspalten bei 20 Minuten und Sie wissen, was Lynchjustiz öffentliches Interesse ist. Früher gab’s öffentliche Hinrichtungen, heute gibt’s die Kommentarmöglichkeiten der Onlinemedien. Ich bin nicht ganz sicher, was humaner ist. Hatte doch auch einst Sarte in seinem Drama «geschlossene Gesellschaft» die Hölle als Ort beschrieben, den die Menschen einander gegenseitig bereiten.

Und die Idee, dass man Menschen, die aufgrund welcher Umstände auch immer auf staatliche Unterstützung angewiesen sind (Bauern und Banker ausgenommen), ihr Leben wenn nicht zur Hölle, so doch möglichst ungemütlich gestalten soll, die ist mittlerweile Konsens – unterlegt mit der Begründung, dass die Betroffenen es sich gefälligst nicht auf Kosten der arbeitenden Bevölkerung in der sozialen Hängematte gemütlich machen sollten.

Und der rechtfertigende Überbau von wegen «aber es geht doch nur um die Betrüger» ist schon lange nicht mehr glaubwürdig. Nein, es geht nicht um die Betrüger. Es geht darum, dass die ganze Gesetzgebung und Rechtsprechung rund um die Invalidenversicherung sich mittlerweile liest, wie wenn über 99% der IV-Bezüger Betrüger wären und nichts anderes im Sinn hätten als faul in der sozialen Hängematte zu liegen. Zur Erinnerung: über 99% der IV-Bezüger sind tatsächlich krank und behindert, die Betrugsquote bei der IV liegt unter einem Prozent. Also sollte man denken, dass das IV-Gesetz für die 99% rechtmässigen Bezüger gemacht würde und nicht für die 0,irgendwas Betrüger.

Aber da ist offenbar jedes Mass komplett verloren gegangen. Man mag sich nun fragen, was regt die sich so auf, ist doch nur ein weiteres (durchaus auch nachvollziehbares) Bundesgerichtsurteil. Aber genau das ist der Punkt. Im Einzelfall wirkt das ja immer alles ach so nachvollziehbar – natürlich kein grosser Eingriff in die Privatsphäre, es geht ja nur um den Balkon. Wenn ich nochmals das Bundesgericht zitieren darf: «Die meisten gefilmten Tätigkeiten haben nicht an öffentlich zugänglichen Orten stattgefunden, aber an einem ohne weiteres öffentlich einsehbaren Privatbereich in dem Sinne, dass beide Balkone nicht gegen Einblicke besonders geschützt waren und das ungehinderte, freie Beobachten der Beschwerdegegnerin ohne spezielle Vorkehrungen von der Strasse aus möglich war.» So. Und was wird dann als Nächstes behauptet? Durch die offenstehende Balkontüre oder die nicht durch Vorhänge oder Rollläden geschützten Fenster hätte der/die BewohnerIn freiwillig auf ihre/seine Privatsphäre verzichtet? Das ist es doch, was an allen Ecken und Enden in der IV-Gesetzgebung und Rechtsprechung seit Jahren geschieht: Mittels Salamitaktik werden die Rechte der Betroffenen immer weiter beschnitten. Da ein kleines Stückchen, dort ein kleines Stückchen und was vor einigen Jahren noch undenkbar war, gilt heute als absolut selbstverständlich. Natürlich alles immer unter dem ehrenwerten Deckmantel der Betrugsbekämpfung, des ungerechtfertigten Leistungsbezuges.

Und der einfache Mann von der Strasse kommentiert dazu salopp: «Wer nichts zu verbergen hat, hat schliesslich auch nichts zu befürchten».

Und genau da irrt der einfache Mann von der Strasse. Die Observation wurde nämlich vom RAD-Arzt der IV-Stelle St. Gallen mit folgender Begründung empfohlen: «Obwohl die Versicherte aus medizinischer Sicht umfassend abgeklärt erscheine, lägen Hinweise auf eine erhebliche Verdeutlichung ihrer geltend gemachten Beschwerden sowie eine starke Selbstlimitierung vor. Die psychiatrische Beurteilung stütze sich zudem zu einem nicht unwesentlichen Teil auf die Angaben der Versicherten ab. Die Möglichkeiten der medizinischen Einschätzung der Arbeitsfähigkeit würden an ihre Grenzen stossen, weshalb aus medizinischer Sicht die Einholung von zusätzlichen Informationen zum alltäglichen Verhalten und der Belastbarkeit der Versicherten für sinnvoll erachtet würden.»

Das St. Galler Gericht befand daraufhin: «(…)kann nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, eine mangelnde somatische Objektivierbarkeit geltend gemachter Beschwerden würde generell die Anordnung einer Observation in einem Sozialversicherungsverfahren rechtfertigen.» Anders das Bundesgericht: «Da ärztlicherseits jedoch nicht nur organische Ursachen hiefür gefunden werden konnten, sondern, nebst einer mittelgradigen depressiven Episode mit einer generalisierten Angststörung mit Panikattacken, auch somatoforme Beeinträchtigungen diagnostiziert wurden, ist die unmittelbare Wahrnehmung mittels Überwachung als geeignet und erforderlich anzusehen, um das Ausmass der tatsächlichen Einschränkungen zu erfassen, da sich die Einschätzung der Arbeitsfähigkeit aufgrund des Zusammenspiels somatischer und somatoformer Leiden mit einer Verdeutlichungstendenz und Selbstlimitierung sowie psychischer Beeinträchtigungen ausserordentlich schwierig erwies».

Das ist interessant – oder? Weil die Medizin bei der Einschätzung der Arbeitsfähigkeit an ihre Grenzen stösst, rechtfertigt dass den Einsatz von Detektiven. Einmal mehr die Salamitaktik. Da braucht es dann auch keinen «begründeten Verdacht» mehr für eine Observation, es reicht aus, dass «die Medizin an ihre Grenzen stösst». Und wird durch die Observation dann sogenannt «belastendes Beweismaterial» gewonnen (was bei Krankheitsbildern mit schwankendem Verlauf durch Momentaufnahmen problemlos möglich ist) – dann kann der Versicherte lange versuchen, diese «Beweise» zu entkräften. Und mit der in der IV-Revision 6b vorgesehenen «vorsorglichen Einstellung der Leistung bei Betrugsverdacht» wären wir dann endgültig jenseits von Gut und Böse angekommen.

Bundesgerichtsurteil: 8C_272/2011

Nachtrag: Auch aus juristischer Sicht wird der Bundesgerichtsentscheid als «höchst bedenklich» kritisiert.

Denunzieren 2.0

Screenshot von der Seite der IV-Stelle Thurgau. Man beachte: Einziges Pflichtfeld (mit Sternchen versehen) ist das Mitteilungsfeld.

Nachtrag 8. August 2011: Die IV-Stelle Thurgau ist kein Einzelfall. Auch auf den Seiten der IV-Stellen Luzern und Solothurn finden sich solche Melde Denunziationsformulare. Vielen Dank an Walter und Veritas für die Recherche!

CSI IV-Stelle Aargau

Allüberall quer durch die Schweiz werden sie dieser Zeit veröffentlicht: Die Geschäfts- oder Jahresberichte der kantonalen Sozialversicherungs-anstalten. Jahresberichte dienen einerseits dazu, der übergeordneten Instanz (in diesem Falle dem BSV) «Bericht zu erstatten» andererseits sind sie aber auch ein wichtiges Instrument der Öffentlichkeitsarbeit. Nicht umsonst wird bei solchen Publikationen meist grossen Wert auf eine visuell ansprechende Gestaltung gelegt. Denn Jahresberichte haben vor allem ein Ziel: Das Unternehmen oder die Institution im allerbesten Licht darzustellen.

Und wie stellt man nun die Arbeit einer IV-Stelle ins beste Licht? Konsultieren wir dazu doch mal eine aktuelle Stellenausschreibung der IV-Stelle Aargau, die mit folgenden Worten beginnt: «Das erste Ziel der Invalidenversicherung ist es, behinderte Personen soweit zu fördern, dass sie ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise aus eigener Kraft bestreiten und ein möglichst unabhängiges Leben führen können(…)»

Da denkt man sich doch, das klingt nach einem ganz vernünftigen ersten Ziel von so einer IV-Stelle. Die dürften keine Probleme haben, das in ihrem Jahresbericht positiv darzustellen Die IV-Stelle Aargau schreibt denn: «In der  Arbeitsvermittlung haben wir es mehrheitlich mit Versicherten zu tun, die aus verschiedenen Gründen erschwert vermittelbar sind.» Oh… die IV-Stelle hat es also tatsächlich mit Menschen zu tun, die «erschwert vermittelbar sind»? Na, wer hätte das gedacht…?

Und weiter: «Der Eingliederungserfolg ist stark vom Versichertenprofil und auch von einer günstigen Wirtschaftsstruktur abhängig.» Also die IV selbst, die kann da eigentlich nicht so wirklich viel zum Eingliederungserfolg beitragen (aka «Wir waschen unsere Hände in Unschuld»)? Hm, dafür, dass man sich Eingliederungsversicherung nennt, ist das aber kein so überzeugendes Statement. Die IV-Stelle Aargau weiss aber schon, was von ihr verlangt wird und konstatiert: «Die hohe Zahl der beruflichen Massnahmen, die ergriffen worden sind, sprechen für eine erfolgreiche Umsetzung des Grundsatzes «Einglie-derung vor Rente»; wir haben 651 Massnahmen der Frühintervention und 655 Integrationsmassnahmen zugesprochen». Über den wirklichen Erfolg dieser Massnahmen ist nichts zu lesen. Massnahmen alleine bedeuten aber noch lange keine tatsächliche Eingliederung.

Das macht aber nichts, denn das alles ist für die IV-Stelle Aargau sowieso unwichtiges Nebengeplänkel. Denn die wahren Erfolge, die, die gross hervorzuheben sind, die erzielt sie auf einem ganz anderen Gebiet: Der unerschrockenen Jagd nach Versicherungsbetrügern. 234 Verdachtsfälle wurden untersucht, 13 Observationen durchgeführt und 24 Renten daraufhin gestrichen oder reduziert. Im gesamten Bericht ist natürlich nirgends die Gesamtanzahl der IV-Bezüger im Kanton Aargau aufgeführt, auf dass bloss keiner auf die Idee kommt, die 24 Betrüger in Relation zu den um die 17 526 IV-Bezügern (Zahl von 2009) zu setzen.

Welches Gewicht dieser Thematik beigemessen wird, zeigt sich auch anhand der folgenden Statistik, wie oft welche Worte im gesamten Jahresbericht erwähnt wurden:

behindert/Behinderung: 3
Missbrauch/Versicherungsmissbrauch: 6
Betrugsbekämpfung: 4
Observation: 6
Verdacht/Verdachtsfälle: 6

Die Aargauer Zeitung übernimmt die Betrugsberichterstattung natürlich mit Handkuss und schreibt, dass «die Aargauer Behörden die IV-Bezüger an die Kandare» (Bitte…wie?!?) nähmen. Auch die Ablehnungsquote von 54,6 Prozent bei den Neurenten wird im Artikel erwähnt, ganz so, wie sich das die Verfasser des Jahresbericht gewünscht hatten, die schrieben: «Der Auditbericht (des BSV) attestiert der IV-Stelle eine grosse Leistung(…) Die Neurentenquote ist tief, wesentlich besser als der schweizerische Durchschnitt».

Und stolz ist man bei der IV-Stelle Aargau auch darauf, dass man zwischen 2005 und 2010 insgesamt 2 324 Renten aufgehoben und 1 327 Renten reduziert hat. Macht pro Jahr rund 610 aufgehobene/reduzierte Renten. Da man 2010 nur 24 Betrüger gefunden hat, müssen die restlichen 586 ernsthaft krank gewesen sein und sind es nun nicht mehr. Toll. Rüebli sind halt schon schampar gesund.

Oder aber es könnte vielleicht auch daran liegen, dass man so hin und wieder ein paar IV-Bezüger ins benachbarte Bern zur Begutachtung geschickt hat. Stand doch gestern im Newsnetz: «Das Versicherungsgericht des Kantons Aargau beurteilte die Qualität des Experten im Juli 2010 anders. Brinkmann hatte mit einem Gutachten erreicht, dass die IV einem Klienten die zuvor zugesprochene Rente wieder aberkannte. Dagegen klagte dieser. Die Richter befanden, Brinkmanns Bericht sei «keine fundierte Auseinandersetzung mit den in der Vergangenheit diagnostizierten psychischen Krankheiten zu entnehmen». Es könne deshalb «keineswegs auf die Aussagen von Dr. Brinkmann, dessen fachliche Qualitäten nicht ausgewiesen sind, abgestellt werden».

Newsnetz: «Berner Gutachter macht gute Geschäfte mit leichtgläubiger IV»

Ich denke ernsthaft darüber nach, Gesangsstunden zu nehmen, denn es gibt schon wieder Grund zum Singen: das gute alte Newsnetz hat für einmal kein Konterfrei eines SVP-lers auf der Frontseite, sondern einen Artikel mit der Überschrift: «Berner Gutachter macht gute Geschäfte mit leichtgläubiger IV». Hach. Und ja, es geht um Herrn Brinkmann, mit dem auch schon einige Blogleser einschlägige Erfahrungen gemacht haben. Diese dürften sich jetzt ganz besonders freuen und bestätigt fühlen, wenn sie den Artikel im Newsnetz lesen, der mit folgenden Worten eingeleitet wird: «Mit seiner Firma ZVMB GmbH erstellt der Neurologe und Psychiater Rüdiger Brinkmann seit 2003 Gutachten für die Invalidenversicherung. Dass er sein Millionengeschäft gar nicht ausüben dürfte, stört die IV nicht.»

Tja, die IV die stört so einiges nicht, was da im Gutachtergeschäft vor sich geht… oder wie war das gleich nochmal mit den gefälschten Gutachten des ABI? Da sah das BSV auch keinen Grund zum Handeln und hat jahrelang behauptet, es wäre alles in Ordnung und als es sich dann herausstellte, dass dann doch nicht alles so ganz in Ordnung war, vergab man trotzdem weiterhin Gutachteraufträge in Millionenhöhe ans ABI. Und die Geschichte wiederholt sich, auch im aktuellen Fall sehen die Herren vom BSV wiedereinmal keinen Grund zum Handeln. Newsnetz zitiert das BSV: «Es bestehe «kein rechtlicher Grund», seine Gutachten für ungültig zu erklären, lautet die Begründung. Diesen Standpunkt vertritt das Bundesamt «nicht zuletzt auch deshalb, weil zahlreiche Gutachten von Herr Brinkmann sowohl von kantonalen Versicherungsgerichten wie auch vom Bundesgericht als rechtsgenüglich und korrekt eingestuft worden sind».

Das ist ja mal wieder eine ganz perfide Aussage. Denn wer sich nicht mit dem Thema befasst (also wahrscheinlich die meisten Leser vom Newsnetz) weiss natürlich nicht, dass die Gerichte den Medas-Gutachten generell höchste Beweiskraft einräumen und es für Betroffene kaum möglich ist, die Unrichtigkeit eines Medas-Gutachtens nachzuweisen.

Sehr schön auch der Titel des kleinen Nebenartikels zur Begutachtungspraxis des Herrn Doktor Brinkmann: «Über Nacht gesund».

Man hat so den Eindruck, das BSV ist nicht leichtgläubig, sondern unterstützt diese Praxis in sehr genauer Kenntnis des Sachverhalts. Irgendwie müssen die massiv gesenkten Neurentenzahlen ja zustande kommen.

Siehe auch: IV reduziert Renten mit gefälschten Gutachten – Was mit Gutachtern passiert, die sich weigern, im Sinn der IV zu begutachten.

Missbrauchspolemik: Vom Stammtisch in den Bundesrat

Diverse Statistiken und Studien widersprechen dem Bild des an den Stammtischen des Landes jahrelang herbeigeredeten angeblich «überbordenden Missbrauchs» in der Invalidenversicherung. Politik, Medien und sogar der Bundesrat scheinen aber nicht nur nicht interessiert, dieses falsche Bild zu korrigieren, sie tragen vielmehr aktiv zu einer immer weitergehenden Verunglimpfung und Stigmatisierung der Betroffenen bei. Mit schwerwiegenden Folgen insbesondere für IV-BezügerInnen mit unsichtbaren Behinderungen.

Am 14. September 2009 erkundigte sich Maria Roth Bernasconi (SP/GE) in der nationalrätlichen Fragestunde, ob die Überwachung durch IV-Detektive – und insbesondere die Filmaufnahmen – nicht die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletze. Der damalige freisinnige Bundesrat Pascal Couchepin antwortete, dass er nicht diesen Eindruck habe (…) und ausserdem sei jemand, der eine Rente vom Staat erhalte, nicht in derselben Situation wie jemand, der keine Rente erhalte.

Damit war von höchster Ebene erklärt worden: Es gibt BürgerInnen und es gibt IV-BezügerInnen. Und es ist völlig in Ordnung, letztere alleine aufgrund ihres Status anders zu behandeln als erstere. Der bislang vor allem von der SVP massiv bewirtschaftete, generelle Missbrauchsverdacht gegenüber IV-BezügerInnen war damit offensichtlich auch im Bundesrat salonfähig geworden.

Missbrauchszahlen im Dienste der Politik
Als schliesslich im Herbst 2010 die offiziellen Zahlen zur Betrugsbekämpfung in der Invalidenversicherung des Vorjahrs veröffentlicht wurden, «vergass» das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), in der Medienmitteilung die Gesamtzahl der überprüften Dossiers (108’000) zu erwähnen. Es stellte nur die aus dieser Gesamtzahl herausgefilterten Verdachtsfälle (1180) den aufgedeckten Betrugsfällen (240) gegenüber – so dass der Tagesanzeiger am folgenden Tag effektvoll titeln konnte: «Jeder fünfte Verdachtsfall ein Betrug».

Und bei den meisten Lesern und Leserinnen blieb im Unterbewusstsein wohl hängen: «Jeder fünfte ein Betrüger.» Womit dann auch die Ungleichbehandlung und der Generalverdacht gegenüber den IV-BezügerInnen gerechtfertigt wären. Man hätte seitens des BSV (und auch beim Tagesanzeiger) die Missbrauchszahlen ganz anders darstellen können. Und zwar so, dass über 99 Prozent der IV-Bezüger ihre Rente rechtmässig beziehen. Dies hat man aber nicht getan.

Eine Missbrauchsquote von unter einem Prozent hätte dann nämlich nur schwerlich als Argument für die IV-Revision 6a (von der 6b reden wir schon gar nicht erst…) herhalten können. Deren Botschaft liest sich nicht wie eine Gesetzgebung für chronisch kranke und behinderte Menschen, sondern vielmehr wie ein Disziplinierungsprogramm für arbeitsunwillige Schwerverbrecher.

Vorurteile erschweren berufliche Integration
Der Gesetzgeber trägt mit der Vorlage 6a aktiv und in voller Absicht zu einer noch weiter verschärften Stigmatisierung derjenigen bei, die aufgrund ihrer Erkrankung oder Behinderung auf Leistungen der Invalidenversicherung angewiesen sind. Und torpediert damit auch die (angeblich) angestrebte Wiedereingliederung von möglichst vielen heutigen IV-Rentnern; denn kaum ein Arbeitgeber wird Menschen einstellen wollen, denen pauschal das Etikett des «faulen Simulanten» anhaftet.

Die Mär von den IV-Bezügern, die grösstenteils faule Simulanten seien, hat es also bis nach ganz oben geschafft, vom Stammtisch bis in den Bundesrat und in die Gesetzgebung. Eine wahrlich steile Karriere. Und ein Armutszeugnis für unsere Politiker, die einer solchen Propaganda Glauben schenken und Fakten konsequent ignorieren. Als kleines Beispiel für diese Ignoranz sei hier kurz die vom BSV selbst in Auftrag gegebene Studie über die «Invalidisierungen aus psychischen Gründen» (Baer et al. 2009) erwähnt. Sie hält in ihrem Fazit unter anderem fest: «Die effektiven Diagnosen widersprechen dem Bild von unspezifischen, unklaren oder ‹nicht wirklichen› Störungen(…). Dass sie von Laien oft nicht als Störungen erkannt werden, bedeutet nicht, dass sie schwer objektivierbar oder in Bezug auf die Arbeitsbeeinträchtigungen vernachlässigbar wären».

Was die FDP nicht daran hinderte, einige Monate nach der Veröffentlichung dieser Studie eine Motion einzureichen, die der in der Studie untersuchten Kategorie mit dem so genannten Gebrechenscode 646 die Zusprechung einer IV-Rente grundsätzlich verweigern will, da es sich ja hierbei vor allem um – Achtung! – «schwer definierbare psychische Störungen» handle. Und der Bundesrat empfahl die Motion dann auch noch zur Annahme. Allzu weit weg von der Stammtischmeinung, dass jeder «echte IV-Bezüger» sich durch für jedermann erkennbare Insignien wie einem Rollstuhl oder einem Blindenstock auszeichnen müsse, ist eine solche Haltung nicht mehr.

Keinesfalls auffallen als IV-BezügerIn mit unsichtbarer Behinderung
Und die Leidtragenden einer solch unüberlegten Politik sind einmal mehr die Betroffenen, insbesondere jene mit den unsichtbaren Behinderungen, die ihren Alltag oft danach ausrichten, bloss nicht den Verdacht zu erwecken, sie könnten womöglich Simulanten sein. Und die nur noch leise lächeln mögen, über den gegenüber gesundheitlich Beeinträchtigten oft geäusserten Ratschlag, sich doch auf «ihre gesunden Anteile» zu konzentrieren. Denn seine gesunden Anteile in irgendeiner Weise zur Geltung zu bringen, ist wohl das Letzte, was ein IV-Bezüger tun sollte.

Egal, ob ein Spaziergang den schmerzenden Rücken entlasten oder leichte Gartenarbeit das Leiden für einen kurzen Moment vergessen liesse – weil alleine ein anonymer Verdacht aus der Bevölkerung genügt, um bei der IV «vertiefte Abklärungen wegen Betruges» auszulösen, verzichten viele Betroffene aus Angst lieber darauf. Und verzichten damit auch oft genug auf Aktivitäten, die ihre Lebensqualität erhöhen und möglicherweise – was ja aus Sicht der Politik angeblich gefördert werden soll – ihre Gesundheit und damit auch berufliche Leistungsfähigkeit verbessern könnte.

Der obenstehenden Artikel wurde in der Agile-Zeitschrift «Behinderung und Politik» (Ausgabe 1/2011) veröffentlicht

Was Avenir Suisse verschweigt

Avenir Suisse titelt in ihrem Infomationsbulletin vom Januar 2011 auf Seite 2:
«Schluss mit Schwindel» und schreibt: «Invalide sollen keine Rente mehr bekommen, wenn sich für Ihre Beschwerden keine objektivierbare Ursache findet.» Und nötigt mich damit mal wieder in den Schallplatte-mit-Sprung- Modus zu verfallen… Nun denn… *seufz*

Nur schon pauschal das Wort Schwindel für alle nicht objektvierbaren Erkran-kungen zu benutzen, ist einfach eine bodenlose Frechheit und Verunglimpfung der Betroffenen und dient einem einzigen Grund: Den Weg zu ebnen, für den von Avenir Suisse schon seit langem intensiv propagierten Abbau des Sozial-staates.

Es folgt das übliche Blabala, von wegen Schleudertrauma-Epidemie, den psychischen Beschwerden für die es angeblich keine Ursache gebe und zu guter Letzt noch dies: «Wer keine Rente mehr erhalte, rutsche in die Sozialhilfe ab, lamentieren die Kritiker. Sie verschweigen: Die Sozialdienste missbrauchten zwei Jahrzehnte lang die IV, um Klienten abzuscheiben, deren Beschwerden nie eine Rente rechtfertigten.»

Wenn ich aufzählen wollen würde, was die Avenir Suisse bezüglich IV alles verschweigt (und auch der ganze neoliberale Wirtschaftskuchen drum herum absichtlich mitverschweigt) würde ich sehr sehr viel schreiben müssen:

  • Bis heute keine Evaluation über die Folgen der 5. IV-Revision durchgeführt wurde und keine Informationen darüber existieren, was mit all den Menschen geschehen ist, deren Renten eingespart wurden und wie erfolgreich die Eingliederungsmass-nahmen tatsächlich sind.
  • Es ist eine Tatsache, dass es immer mehr Menschen gibt, die schwerkrank bei der Sozialhilfe anklopfen – oder für die deren Ehepartner aufkommen müssen
  • Das Märchen von den angeblich schwer objektivierbaren psychischen Erkrankungen wurde schon lange durch eine vom BSV (!) in Auftrag gegebene Studie widerlegt. Dies hat das BSV aber ganz bewusst nie breit kommuniziert, um mit der laufenden IV-Revision das Wort objektivierbar (also durch einen Psychiater diagnostizierbar) einfach mal ganz elegant durch die Wendung «organisch feststellbar» zu ersetzen. Was faktisch alle psychischen Erkrankungen von IV-Leistungen aussschliesst.
  • Und über die permanente Verunglimpfung von IV-Bezügern brauche ich der Avenir Suisse erst recht nichts erzählen, damit kennen sie sich ja selbst gut genug aus. Bezeichnete doch beispielsweise Katja Gentinetta, die damalige Vizedirektorin von Avenir Suisse, bereits im Herbst 2009 in der NZZ die IV als «komfortable Dauerarbeitslosig-keitsversicherung» und befand die in einer Motion von Reto Wehrli geforderte Neuüberprüfung von bestehenden Renten als «zwingend». Gentinetta schrieb: «(…)und es ist zu hoffen, dass dies im Rahmen der geplanten 6. Revision der IV ohne Kompromiss und Abschwächung durchgesetzt wird.» Es handelt sich hierbei just um diejenige Motion, die den Grundstein zur unseeligen Schlussbestimmung der IV-Revision 6a gelegt hat: Notabene OHNE, dass die Bundesversammlung die betreffende Motion je angenommen hätte. Aber offenbar finden von Avenir Suisse unterstützte Anträge über andere Wege Eingang in die Gesetzgebung als über die Bundesversammlung.

Und die Frage, wo die wahren Betrüger sitzen, stelle ich auch nicht. Das erklärt sich durch die oben aufgelisteten Tatsachen mittlerweile von selbst. Weshalb man das alles (und noch viel viel mehr) verschweigt und vertuscht. Nicht nur bei der Avenir Suisse.