Zehn Jahre «Scheininvalide» und immer noch keine Betrugsquote

Mitte Juni 2003 erblickte der Begriff des «Scheininvaliden» in einem Tagi-Interview mit Christoph Blocher das Licht der Welt. Und nun zehn Jahre und dreieinhalb IV-Revisionen (4., 5. und 6a – 6b im Parlament) später haben wir der damit verbundenen Kampagne folgendes zu verdanken.

Aber: Keine Angaben zur Betrugsquote.

Vor knapp einem Monat erschien die Publikation Soziale Sicherheit CHSS 2/2013 und widmete sich dem Thema «Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs». Dazu schreibt Ralph Leuenberger vom Rechtsdienst der IV:

«Vor Inkrafttreten der 5. IV-Revision waren im ganzen Sozialversicherungsbereich kaum verlässliche Fallzahlen zur Missbrauchsfrage greifbar. 2006 gingen Bachmann, D’Angelo von 5% missbräuchlich bezogener Renten aus. Ein vom BSV in Auftrag gegebener Forschungsbericht errechnete 2008 einen ähnlichen Anteil. Für beide Untersuchungen gibt es forschungsmethodische Anhaltspunkte, dass die Schätzungen eher grosszügig bemessen sind. Die Fallzahlen, die seit dem Inkrafttreten der 5. IV- Revision bzw. der operativen Umsetzung des Betrugsbekämpfungsmanagements für die IV erhoben werden, erhärten die Annahme, dass sich die Missbrauchsfälle unterhalb der Schätzungen der beiden zitierten Untersuchungen bewegen»

Dann denkt man: So, und jetzt bitte die richtigen Zahlen! Aber der Text fährt weiter:
«Unabhängig von der Höhe der Fallzahlen ist eine konsequente Missbrauchsbekämpfung wichtig, denn bereits einige wenige Missbrauchsfälle begründen einen enormen Vertrauensverlust in das Sozialversicherungssystem.»

Hey BSV; die ZAHLEN?!?!

Nein, natürlich nicht «Hey BSV!» sondern: «Sehr geehrter Herr Leuenberger… » Ich fasse das aber alles mal ohne Höflichkeitsfloskeln kurz zusammen:

Ich: (…) Betrugs-Quote…?
BSV: Seit einigen Jahren publiziert das BSV die Statistik der Missbrauchsbekämpfung in der IV. Die entsprechenden Zahlen finden Sie unter http://www.bsv.admin.ch
Ich: Die Statistiken sind mir bekannt. Ich möchte aber die Quote wissen…
BSV: Andere Zahlen haben wir nicht.
Ich so (und ich muss es wissen, weil ich die Anfrage an den Bundesrat selbst formuliert habe): 2010 sagte Bundesrat Burkhalter in der bundesrätlichen Fragestunde die Zahl der 2009 überpüften Neurentenanträge betrage 51’000, diejenige der durchgeführten Rentenrevisionen 57’000. Das BSV konnte die Zahl der überprüften Dossiers aus denen die «Betrugsverdachtsdossiers» herausgefiltert wurden, also genau benennen. Daraus liesse sich auch die Quote berechnen (…).

BSV: «Vielen Dank für Ihre Ausführungen und Anregungen(…). Im Hinblick auf weitere Publikationen nehmen wir Ihre Hinweise gerne auf. Eine Darstellung der aufgedeckten Missbrauchsfälle im Verhältnis zu den ordentlich vorgenommen und durchgeführten Rentenrevisionen wäre sicherlich eine gute Gegenüberstellung»

Nun ja… Die effektive Betrugsquote wurde dann auch dieses Jahr wieder nicht veröffentlicht.

Aber der damalige IV-Chef du Bois-Reymond, der hatte 2007 keine Skrupel, die viel zu hoch geschätzten(!) Betrugsquoten zu verbreiten.

Die nachweislich falschen Zahlen mal von offizieller Stelle zu korrigieren, hält man aber offenbar für komplett unnötig. Dass sich mit zu hohen Betrugszahlen so lange ganz vortrefflich Sparmassnahmen und Verschärfungen begründen liessen, hat damit auch sicher gar nichts zu tun.

Ergänzung 3. Mai 2015: Die Missbrauchsquote liegt bei unter einem Prozent.

CSI IV-Stelle Aargau

Allüberall quer durch die Schweiz werden sie dieser Zeit veröffentlicht: Die Geschäfts- oder Jahresberichte der kantonalen Sozialversicherungs-anstalten. Jahresberichte dienen einerseits dazu, der übergeordneten Instanz (in diesem Falle dem BSV) «Bericht zu erstatten» andererseits sind sie aber auch ein wichtiges Instrument der Öffentlichkeitsarbeit. Nicht umsonst wird bei solchen Publikationen meist grossen Wert auf eine visuell ansprechende Gestaltung gelegt. Denn Jahresberichte haben vor allem ein Ziel: Das Unternehmen oder die Institution im allerbesten Licht darzustellen.

Und wie stellt man nun die Arbeit einer IV-Stelle ins beste Licht? Konsultieren wir dazu doch mal eine aktuelle Stellenausschreibung der IV-Stelle Aargau, die mit folgenden Worten beginnt: «Das erste Ziel der Invalidenversicherung ist es, behinderte Personen soweit zu fördern, dass sie ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise aus eigener Kraft bestreiten und ein möglichst unabhängiges Leben führen können(…)»

Da denkt man sich doch, das klingt nach einem ganz vernünftigen ersten Ziel von so einer IV-Stelle. Die dürften keine Probleme haben, das in ihrem Jahresbericht positiv darzustellen Die IV-Stelle Aargau schreibt denn: «In der  Arbeitsvermittlung haben wir es mehrheitlich mit Versicherten zu tun, die aus verschiedenen Gründen erschwert vermittelbar sind.» Oh… die IV-Stelle hat es also tatsächlich mit Menschen zu tun, die «erschwert vermittelbar sind»? Na, wer hätte das gedacht…?

Und weiter: «Der Eingliederungserfolg ist stark vom Versichertenprofil und auch von einer günstigen Wirtschaftsstruktur abhängig.» Also die IV selbst, die kann da eigentlich nicht so wirklich viel zum Eingliederungserfolg beitragen (aka «Wir waschen unsere Hände in Unschuld»)? Hm, dafür, dass man sich Eingliederungsversicherung nennt, ist das aber kein so überzeugendes Statement. Die IV-Stelle Aargau weiss aber schon, was von ihr verlangt wird und konstatiert: «Die hohe Zahl der beruflichen Massnahmen, die ergriffen worden sind, sprechen für eine erfolgreiche Umsetzung des Grundsatzes «Einglie-derung vor Rente»; wir haben 651 Massnahmen der Frühintervention und 655 Integrationsmassnahmen zugesprochen». Über den wirklichen Erfolg dieser Massnahmen ist nichts zu lesen. Massnahmen alleine bedeuten aber noch lange keine tatsächliche Eingliederung.

Das macht aber nichts, denn das alles ist für die IV-Stelle Aargau sowieso unwichtiges Nebengeplänkel. Denn die wahren Erfolge, die, die gross hervorzuheben sind, die erzielt sie auf einem ganz anderen Gebiet: Der unerschrockenen Jagd nach Versicherungsbetrügern. 234 Verdachtsfälle wurden untersucht, 13 Observationen durchgeführt und 24 Renten daraufhin gestrichen oder reduziert. Im gesamten Bericht ist natürlich nirgends die Gesamtanzahl der IV-Bezüger im Kanton Aargau aufgeführt, auf dass bloss keiner auf die Idee kommt, die 24 Betrüger in Relation zu den um die 17 526 IV-Bezügern (Zahl von 2009) zu setzen.

Welches Gewicht dieser Thematik beigemessen wird, zeigt sich auch anhand der folgenden Statistik, wie oft welche Worte im gesamten Jahresbericht erwähnt wurden:

behindert/Behinderung: 3
Missbrauch/Versicherungsmissbrauch: 6
Betrugsbekämpfung: 4
Observation: 6
Verdacht/Verdachtsfälle: 6

Die Aargauer Zeitung übernimmt die Betrugsberichterstattung natürlich mit Handkuss und schreibt, dass «die Aargauer Behörden die IV-Bezüger an die Kandare» (Bitte…wie?!?) nähmen. Auch die Ablehnungsquote von 54,6 Prozent bei den Neurenten wird im Artikel erwähnt, ganz so, wie sich das die Verfasser des Jahresbericht gewünscht hatten, die schrieben: «Der Auditbericht (des BSV) attestiert der IV-Stelle eine grosse Leistung(…) Die Neurentenquote ist tief, wesentlich besser als der schweizerische Durchschnitt».

Und stolz ist man bei der IV-Stelle Aargau auch darauf, dass man zwischen 2005 und 2010 insgesamt 2 324 Renten aufgehoben und 1 327 Renten reduziert hat. Macht pro Jahr rund 610 aufgehobene/reduzierte Renten. Da man 2010 nur 24 Betrüger gefunden hat, müssen die restlichen 586 ernsthaft krank gewesen sein und sind es nun nicht mehr. Toll. Rüebli sind halt schon schampar gesund.

Oder aber es könnte vielleicht auch daran liegen, dass man so hin und wieder ein paar IV-Bezüger ins benachbarte Bern zur Begutachtung geschickt hat. Stand doch gestern im Newsnetz: «Das Versicherungsgericht des Kantons Aargau beurteilte die Qualität des Experten im Juli 2010 anders. Brinkmann hatte mit einem Gutachten erreicht, dass die IV einem Klienten die zuvor zugesprochene Rente wieder aberkannte. Dagegen klagte dieser. Die Richter befanden, Brinkmanns Bericht sei «keine fundierte Auseinandersetzung mit den in der Vergangenheit diagnostizierten psychischen Krankheiten zu entnehmen». Es könne deshalb «keineswegs auf die Aussagen von Dr. Brinkmann, dessen fachliche Qualitäten nicht ausgewiesen sind, abgestellt werden».

Der Lug mit dem Betrug

Vor einigen Tagen erschien im Landanzeiger nebenstehendes Inserat. Zeitungsinserat mit dem Text: Ich bin körperlich nicht ganz auf der Höhe, möchte mich zur Ruhe setzen, bina aber ncht nicht 65. Deshlab suche ich einen verständnisvollen ARZT, der mir zur IV verhilft. Ein gutes Trinkgeld ist dir gewiss. Angebote unter CHiffre Z001/1047 an den VerlagAargauer Zeitung und 20 Minuten berichteten darüber, und die Kommentarschreiber durften mal wieder fröhlich Gift und Galle spucken. Zwar vermutete der eine oder andere, dass das Inserat möglicherweise ein «Scherz» sei, (was der Landbote dann heute auch bestätigte) aber diejenigen, die mit einem Brustton der Überzeugung von einer «immensen» Betrugsquote schreiben, die sterben nie aus. Das hat man «dem Volk» jahrelang intravenös verabreicht, das kriegt man nun nie wieder raus.

Nicht, dass man das aus den Köpfen der Menschen überhaupt rauskriegen wollte. Kürzlich berichtete 20 Minuten über einen durch Observationen überführten IV-Betrüger und zitierte im betreffenden Artikel den Luzerner IV-Direktor Donald Locher folgendermassen: «(…)Zudem konnten wir rund 140 Betrüger selbst überführen», so Locher. Die hohe Zahl täusche jedoch: «Im Vergleich zu Grossstädten gibt es in der Zentralschweiz wenig Betrugsfälle.»

140 Betrüger alleine aus Luzern und das sei noch wenig…? Auch da geiferten die Kommentarschreiber was da Zeug hielt: Betrug en Masse! Wenn 20 Minuten sowas aufdeckt, MUSS das ja stimmen und die vom BSV veröffentlichten Zahlen von 240 Betrügern pro Jahr und aus der gesamten Schweiz, die sind natürlich falsch.

Weil ich das mit den 140 Luzerner IV-Betrügern nochmal genauer wissen wollte, frage ich beim Luzerner IV-Direktor Donald Locher nach – er antwortete folgendermassen: «(…)Die Zeitung 20Minuten hat mir am Sonntagnachmittag – während ich beim Wandern war – auf mein Handy telefoniert und ich habe von rund 140 bearbeiteten und erledigten Fällen im 2010 gesprochen. Da ich die Statistik lediglich aus dem Kopf zitiert habe, kann ich diese Zahl noch leicht nach oben korrigieren. Es sind nämlich genau 155 erledigte Fälle von Total 176 eingegangene Meldungen durch Mails, Telefonanrufe, anonyme Briefe etc. Diese Zahl ist nicht gleich zu setzen mit bestätigten Betrugsfällen.»

Auf die Rückfrage, wieviele Betrugsfälle es in Luzern dann tatsächlich gab, erhielt ich leider keine Antwort mehr. Sie dürften sich aber wohl im einstelligen Bereich bewegen. Erschreckend sind da doch vielmehr die laut Locher «Total 176 eingegangenen Meldungen durch Mails, Telefonanrufe, anonyme Briefe etc.». Jeder Bürger ein Möchtegern IV-Detektiv. Wie konnte es dazu kommen?

Es wäre zu viel der Ehre für die SVP, ihr die ganze Verantwortung dafür nun in die Schuhe zu schieben. Da wirken noch ganz andere Kräfte.

Um mal ein Beispiel herauszupicken: 2006 verfassten die zwei Juristen Reto Bachmann und Markus D’Angelo im Rahmen eines Nachdiplomstudiums für Sozialversicherungsmanagement eine Diplomarbeit mit dem Titel: «Die Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs (BVM) in der Invalidenversicherung unter besonderer Berücksichtigung der Beweissicherung vor Ort». In den Medien wurde als Quintessenz dieser Arbeit hauptsächlich die geschätzte Zahl von jährlich rund 400 Mio. Franken, die auf «Missbrauch» entfallen würden zitiert. In der Schweizerischen Ärztezeitung 22/2007 legte der Medas-Arzt(!) Jürg Jeger ausführlich dar, dass diese Schätzung absolut nicht wissenschaftlich korrekt erhoben worden und zudem viel zu hoch sei. Auch Saldo griff das Thema Anfang 2008 auf:«IV: Politisieren mit unbrauchbaren Zahlen».

Das änderte dann aber auch nichts mehr daran, dass 20 Minuten ein dreiviertel Jahr zuvor ganz selbstverständlich geschrieben hatte: «IV-Betrug: 400 Millionen verschwinden jährlich – Jetzt steht es Schwarz auf Weiss: Bei der Invalidenversicherung werden Jahr für Jahr über 400 Millionen Franken ergaunert und erschwindelt.» Und der damalige IV-Chef Alard du Bois Reymond sagte: «Die Zahlen überraschen mich nicht. Auch unsere Schätzungen der unrechtmässig ausbezahlten IV-Gelder bewegen sich in diesem Bereich».

Vergleichen wir das mal kurz mit den Zahlen, die BR Burkhalter im Dezember 2010 anlässlich der Anfrage von NR Schelbert bekannt gab: 180 ganze Renten (240 Betrüger) x 1600.- (durchschittliche IV-Rente/Monat) = 288’000. Das ganze multipliziert mit 12 Monaten = 3’456’000.-/Jahr – Also 3,5 Millionen pro Jahr statt 400 Millionen. Ein Detail nur. Ein Detail auch nur, dass die Miss- brauchsbekämpfung in der Invalidenversicherung 7 Millionen Franken pro Jahr kostet… (Muss man diese 7 Mio jetzt eigentlich von den 3,5 Mio abziehen oder dazuzählen…?).

Ein Detail übrigens auch, dass die Verfasser der 400-Mio IV-Betrugsstudie zuerst bei der IV und dann bei der Suva (Reto Bachmann) beziehungsweise immer noch bei der IV als Abteilungsleiter Fallmangement (Markus D’Angelo) arbeite(te)n. Cleveres Thema gewählt, um sich beruflich erfolgreich zu profilieren. Macht ja nix, dass man damit den IV-Bezügern einfach mal so pauschal den Ruf versaut. Auch wenn die Studie ja eigentlich gar nicht so gemeint war. Es ging den Autoren, wie sie in ihrer Replik zu Jeders Kritik in der SAEZ schreiben, eigentlich vielmehr darum, «die Begriffe „Versicherung-missbrauch“ und „ungerechtfertigter Leistungsbezug“ auseinanderzudividieren». Und: «(…)auch verschiedene Fragen zum Thema in medizinischer Hinsicht zu klären. So werden beispielsweise die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit und die Diagnosenstellungen AD (Anxiety Disorder), BO (Burnout und Boreout), CFS (Chronic Fatigue Syndrome), LSE (Low Self-Esteem), MPD (Multiple Personality Disorder), PTSD (Post-Traumatic Stress Disorder), RSI (Repetitive Strain Injury), SDS (Stress Depression Syndrome), SP (Soziale Phobie) von Medizinern sehr unterschiedlich vorgenommen, was schliesslich zu missbräuchlichen Leistungsausrichtungen führen kann.»

Und jetzt wissen wir auch endlich, wer die ersthaften Krankheitsbilder kunterbunt vermischt mit einigen Befindlichkeitsstörungen dem BSV pauschal als «zweifelhaft» untergejubelt hat. Zwei Juristen. Alles klar. Einst drehte sich die Diskussion um den angeblich immensen Betrug bei der Invalidenversicherung. Und weil der sich als nicht ganz so immens herausstellte, dreht man den Spiess einfach um und macht IV-Bezüger, denen die Rente einst absolut rechtmässig zugesprochen wurde zu Betrügern, in dem man den Krankheitsbegriff einfach mal neu defniert. Auch eine Möglichkeit.

Die IV-Checkliste

Und dann war da noch die Checkliste, welche die IV anwendet, um allfällige Betrüger ausfindig zu machen. Bereits vor 2 Jahren wurden erste Punkte daraus bekannt. Dass ein Migrationshintergrund generell «als verdächtig» eingestuft wird, sah der damalige IV-Chef Du Bois Reymond im Interview mit 10vor10 (wie immer) nicht so eng. Der Rechtsanwalt Peter Kaufmann verlangte 2008 vom Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) die Bekanntgabe dieser Checkliste – das BSV verweigerte diese entgegen der Empfehlung des eidgenössischen Datenschützers Hanspeter Thür. Mittlerweile wurde die Checkliste jedoch durch die Aargauer Zeitung veröffentlicht:

  1. Hat die versicherte Person objektive Falschangaben gemacht? (20 Punkte)
  2. Liegen Hinweise, Meldungen Dritter auf Versicherungsmissbrauch vor (z.B. Arbeitgeberfragebogen, von anderen Versicherungen, Hinweise aus der Bevölkerung, anonyme Hinweise, Anzeigen von Baustellenkontrollen und Arbeitsinspektoraten)? (20 Punkte)
  3. Liegen Hinweise aus der medizinischen Untersuchung auf Simulation vor? (20 Punkte)
  4. Liegen Hinweise aus der medizinischen Untersuchung auf Aggravation oder Symptomausweitung vor? (10 Punkte)
  5. Ist die Anamnese widersprüchlich? (10 Punkte)
  6. Liegt ein unklares diffuses Schmerzbild vor? (5 Punkte)
  7. Besteht ein Schleudertrauma (HWS) (5 Punkte)
  8. Liegt eine schlechte Mitwirkung oder Therapie- oder Medikamentenverweigerung vor? (5 Punkte)
  9. Besteht ein unverhältnismässig häufiger Arztwechsel? (5 Punkte)
  10. Sind die medizinischen Behandlungen, Therapien entgegen der medizinischen Erfahrung erfolglos? (5 Punkte)
  11. Sieht die versicherte Person subjektiv keine Verbesserungsmöglichkeit ihres Gesundheitszustandes (nicht zu prüfen bei Rentenrevisionen)? (3 Punkte)
  12. Wird die versicherte Person durch hinreichend bekannte Ärzte, Beraterfirmen, Rechtsanwälte behandelt, beraten, vertreten? (5 Punkte)
  13. Hat sich die versicherte Person wiederholt für IV-Rentenleistungen neu angemeldet? (5 Punkte)
  14. Ist die versicherte Person schlecht erreichbar oder hält sie sich häufig im Ausland auf? (5 Punkte)
  15. Besteht ein Migrationshintergrund? (3 Punkte)
  16. Beginnt die Arbeitsunfähigkeit nach oder in der Folge der Kündigung? (3 Punkte)
  17. Erfolgt die IV-Anmeldung nach Ausschöpfung der ALV Rahmenfrist? (3 Punkte)
  18. Liegt eine selbstständige Erwerbstätigkeit mit unklaren Einkommensverhältnissen vor oder arbeitet die versicherte Person im Familienbetrieb? (3 Punkte)
  19. Befindet sich die versicherte Person in einer schwierigen persönlichen Situation (finanziell, familiär,…)? (3 Punkte)

Erreicht ein IV-Bezüger bzw.- IV-Antragsteller 20 Punkte oder mehr, wird durch die IV eine vertiefte Abklärung vorgenommen. Es reicht also ein anonymer (!) Hinweis aus der Bevölkerung (wird mit 20 Punkten bewertet) um einen IV-Bezüger (erneut) durch die Abklärungsmühlen der IV zu schicken.