Auch als Nebendiagnose dienen PÄUSBONOG’s als Grund für Rentenaufhebungen

Als ich mich im Vorfeld der IV-Revision 6a immer und immer wieder kritisch zur Schlussbestimmung über die pathogenetisch ätiologisch unklaren syndromalen Beschwerdebildern ohne nachweisbare organische Grundlage (kurz: PÄUSBONOG) äusserte, fühlte ich mich zuweilen etwas missionarisch. Missionarisch im eher unangenehmen Sinn. Die Art Mission nämlich, bei der man mit blumigen Worten vor dem kommenden Weltuntergang warnt, und die Leute einem – im besseren Fall – ein bisschen mitleidig betrachten und – im schlechteren – für komplett verrückt halten und sich sorgen, man könnte womöglich gewisse «labile Seelen» mit seiner Verrücktheit anstecken.

Diese Sorge war allerdings unbegründet, denn PolitikerInnen der bürgerlich-rechten Parteien (inkl. der damals für’s EDI zuständige Bundesrat) versicherten in und ausserhalb des Parlamentes unermüdlich und mit kreide-samtener Stimme «Man wolle doch niemandem die Rente wegnehmen», «die Überprüfungen würden mit Augenmass vorgenommen» und «psychische Krankheiten wären nicht betroffen» (Wer damals an der Ständeratsbriefaktion teilgenommen hat, findet vielleicht noch einige dieser samtenen Argumente als Antworten in seinem Mailarchiv). Kurz und schlecht: Die Schlussbestimmung wurde ohne Wenn und Aber – vor allem in einer bedenklich offenen Form im Gesetz verankert.

Wenn der Tagesanzeiger nun kürzlich titelte: «Harter Vorwurf: IV streicht Renten von Behinderten» kann ich mir nicht verkneifen zu fragen: Was habt ihr erwartet? Natürlich streicht die Invalidenversicherung Renten von Behinderten, von wem denn sonst? Von 17’000 Gartenzwergen? Ah ja, das böse S-Wort, klar. Das böse S-Wort hat allerdings mittlerweile eine Wandlung durchgemacht; niemand spricht mehr von Simulanten oder Scheininvaliden, es heisst jetzt Schmerz- oder Schleudertraumapatienten, impliziert aber in der Volksmeinung das selbe. Etwas vornehmer heisst es bei IV-Stellen und Gerichten «Nicht invalidisierender Gesundheitsschaden». Allerdings basiert die gesamte Rechtssprechung (und infolgedessen die IV-Praxis) bezüglich der PÄUSBONOGS auf der wissenschaftlich nie verifizierten «Vermutung», dass ebendiese Beschwerdebilder «mit zumutbarer Willensanstrengung überwindbar seien».

Wie gesagt, ich hatte das Thema «Schlussbestimmung» damals breit abgehandelt, aber dass IV-Stellen/BSV/Gerichte tatsächlich auf die perfide Idee kommen könnten, Renten von Betroffenen zu streichen, bei denen ein PÄUSBONOG nur als Nebendiagnose figuriert, daran hatte ich zugegebenermassen nicht gedacht. Und als ich im Tagesanzeiger las: «Die IV-Stellen haben vom Gesetzgeber den Auftrag, IV-Renten mit pathogenetisch ätiologisch unklaren syndromalen Beschwerdebildern ohne nachweisbare organische Grundlage zu überprüfen» hätte ich schwören* können, dass es im Gesetzestext doch heisse «IV-Renten aufgrund von pathogenetisch ätiologisch unklaren syndromalen Beschwerdebildern(…)». Heisst es natürlich nicht. Die BSV-Juristen haben sich dabei ja was gedacht, der Gesetzestext lautet:

«Überprüfung der Renten, die bei pathogenetisch-ätiologisch unklaren syndromalen Beschwerdebildern ohne nachweisbare organische Grundlage gesprochen wurden»

Betroffen sind nun laut Erfahrung der Winterthurer Rechtsanwältin Lotti Sigg vor allem IV-Bezüger mit psychischen Störungen als Hauptdiagnose, aber auch bei somatisch klar nachweisbaren Erkrankungen werden mit dem Argument, es bestünde ja schliesslich auch eine PÄUSBONOG Renten aufgehoben. Mit der Rentenaufhebung teilt die IV Zürich den Betroffenen übrigens auch gleich mit, sie erhielten keine beruflichen Eingliederungsmassnahmen, falls sie rekurrierten. Begründung: «Wenn eine versicherte Person sich für die Weiterausrichtung der bisherigen Rentenleistung vor Gericht einsetzt, würde eine Eingliederung nicht zum gewünschten Erfolg führen». Rechtsanwältin Sigg bezeichnet dieses Vorgehen als Nötigung. Kann man wohl so sagen.

*Auch Urs Dettling von der Pro Infirmis hatte in einem Kommentar zur IV-Revision 6a festgehalten: «Bedenken hat Pro Infirmis nach wie vor zur Überprüfung von bestehenden Renten mit der Absicht, diese aufzuheben. Es handelt sich um solche, welche vor 2008 aufgrund von organisch nicht erklärbaren Schmerzzuständen zugesprochen wurden (…)» Herr Dettling und ich sind wahrscheinlich nicht die einzigen, die so unbedarft waren, zu gauben, «bei» hiesse das selbe wie «aufgrund».

Was ist Ihr Wort wert, Herr Bundesrat Burkhalter?

Nachdem der Nationalrat am 16. Dezember 2010 die Schlussbestimmung zur IV-Revision 6a über die «pathogenetisch-ätiologisch unklaren syndromalen Beschwerdebilder» angenommen hatte, beschrieb ich in einem Blog-Artikel, weshalb diese Schlussbestimmung die Grundlage dazu legen würde, dass praktisch sämtliche psychischen Krankheiten von IV-Leistungen ausgeschlossen werden können – auch wenn Herr Bundesrat Burkhalter noch so oft beteuerte, dass die Schlussbestimmung eigentlich gar nicht so gemeint sei, wie sie formuliert ist und «Menschen mit schweren psychischen Störungen selbstverständlich nicht betroffen wären».

Der Artikel trug den Titel «BR Burkhalter lügt und überzeugt damit das Parlament». Er trug diesen Titel nicht sehr lange, denn ich erhielt bald nach der Veröffentlichung eine freundliche aber bestimmte Mail von Herrn Crevoisier, dem Chef de la communication du Département fédéral de l’intérieur in der ich aufgefordert wurde, «les textes calomnieux» auf meinem Blog unverzüglich zu löschen. Und weiter: «Il est du droit de tout un chacun de mener un combat politique controversé. L’échange d’arguments, s’il peut être vif, doit toutefois rester respectueux. M. le conseiller fédéral Didier Burkhalter mène sa carrière politique en s’assurant toujours de dire ce qu’il fait et de faire ce qu’il dit. Le traiter de menteur est injurieux».

Das sah ich ein. Ich änderte den Titel und löschte zwei Sätze. Der Artikel selbst aber blieb stehen. Damit ging die Angelegenheit für den Pressesprecher des EDI in Ordnung.

Die Sache mit den «pathogenetisch-ätiologisch unklaren syndromalen Beschwerdebildern» aber, die ging gar nicht in Ordnung. Den einen oder anderen Ständerat, die eine oder andere Ständerätin vor der Differenz-bereinigung mittels einer von vielen Bloglesern unterstützen Mailaktion doch noch zum Umdenken zu bewegen, war insofern ein interessantes Experiment, als man sich immer wieder fragte: Glauben die Parlamen-tarierInnen tatsächlich an das von Herrn Burkhalter vorgebetete Mantra, «dass psychische Krankheiten nicht überprüft würden»? Einige Ständeräte (beispiels- weise Felix Gutzwiller von der FDP) hegten offenbar durchaus gewisse Zweifel und sprachen sich gegen die Schlussbestimmung aus. Die Mehrheit jedoch sprach sich dafür aus und wir werden wohl nie erfahren, ob aus reiner Gutgläubigkeit oder im genauen Wissen um die Folgen.

Fakt ist: Am 28. März 2011 (Gerade mal 10 Tage nach der Absegnung der IV-Revision 6a durch das Parlament) entschied das Verwaltungsgericht des Kantons Bern im Fall eines psychisch kranken Mannes, dass seine durch eine generalisierte Angststörung verursachten Symptome (Übelkeit, Erbrechen, Zittern, Konzentrationsstörungen, Hyperventilation, Schwindel, Müdigkeit, Schlafstörungen, Suizidgedanken) ja nicht auf organische Ursachen zurückzuführen wären, und «eine generalisierte Angststörung deshalb denselben sozialversicherungsrechtlichen Anforderungen zu unterstellen ist, wie eine anhaltende somatoforme Schmerzstörung bzw. wie sämtliche pathogenetisch-ätiologisch unklaren syndromalen Beschwerdebilder ohne nachweisbare organische Grundlage.» Das Gericht befand des Weiteren: «Es wäre denn auch kaum verständlich, wenn den Schmerzpatientinnen und -patienten grundsätzlich zuzumuten wäre, trotz unbestritten empfundener Schmerzen zu arbeiten, wogegen dem Beschwerdeführer grundsätzlich nicht zumutbar sein sollte, die Angstgefühle und deren Begleiterscheinungen zu überwinden (…)Damit liegt beim Beschwerdeführer trotz seiner Angststörung kein invalidisierender Gesundheitsschaden vor.»

Dies ist zwar (noch) kein Bundesgerichtsentscheid. Aber es ist genau das, was vorrauszusehen war.

Auch bei der schweizerischen Angst- und Panikhilfe hatte man bezüglich der Schussbestimmung Bedenken und deren Präsident hatte sich noch während der laufenden Ratsdebatten über die IV-Revision 6a an Bundesrat Burkhalter gewandt. Fraglich ist nun, was angesichts des eben geschilderten Gerichts-entscheides die bundesrätliche Antwort vom 22. März 2011 noch wert ist. Wenn ich mal kurz aus Herrn Burkhalters Brief an die Angst- und Panikhilfe zitieren darf:

«(…)Ihre Befürchtungen sind im Bezug auf die Angststörungen unbegründet, da diese aus unserer Sicht objektivierbar sind und eindeutig diagnostizierbare Gesundheitsstörungen darstellen

(…) Beschwerdebilder, bei denen eine Diagnose gestützt auf klinische (psychiatrische) Untersuchungen klar gestellt werden kann, werden im Rahmen der Schlussbestimmungen der Revision 6a dagegen nicht überprüft. Zu diesen Beschwerdebildern gehören auch die von Ihnen unter Frage 2 aufgeführten Angststörungen.»

Tja also, wie ist das denn nun: Was ist Ihr Wort wert, Herr Bundesrat?

Die IV-Revision 6a ist angenommen

Heute morgen fand die Schlussabstimmung zur IV-Revision 6a statt. Die Revision wurde mit 125 zu 57 Stimmen angenommen. Besonders positiv hervorzuheben sind hierbei die Nein-Stimmen der beiden EVP-Nationalrätinnen Maja Ingold (ZH) und Marianne Streiff-Feller (BE). Maja Ingold hatte sich auch schon früher über die soziale Kälte im Nationalrat während der IV-Debatte geäussert. Etwas Stirnrunzeln hingegen bereiten gewisse Enthaltungen von Seiten der SP – Ganz besonders diejenige von Pascale Bruderer, die sich ja immer sehr für Menschen mit Behinderungen eingesetzt hat. Aber mit Engagement für Behinderte lässt sich eben nun mal kein Ständeratssitz gewinnen, wird sich Frau Bruderer gedacht haben, da muss man schon etwas «Mehrheitsfähigkeit» an den Tag legen.

Und dass die Linke aus seiner Sicht absolut nicht mehrheitsfähig ist, zeigte CVP-Nationalrat Reto-wir wollen niemandem die Rente wegnehmen- wir wollen sie nur überprüfen-Wehrli in seinem Schlussvotum mehr als deutlich auf: «(…)
Zum Teil wider besseres Wissen, ganz sicher aber gegen jede Statistik stellen sie (Anm. «Die Linken») hier fortgesetzt die Behauptung auf, man mache den Sozialstaat kaputt, und folgerichtig bieten sie niemals Hand zu irgendeiner konstruktiven Lösung.(…)Kein anderer Staat hat in den letzten Jahren noch zusätzliches Geld in die Sozialpolitik gepumpt, wie wir es hier tun. Hunderte von Millionen werden dafür aufgewendet, dass die IV endlich eine Integrationsversicherung wird, nachdem sie das eigentlich schon seit 1960 hätte sein sollen. Das ist ein grosser Aufwand, um ein gutes Sozialwerk zu stützen. Der Beweis dafür, dass man auch schwierige Dinge hier in diesem Land steuern und zu einem guten Ende bringen kann, kam massgeblich aus der politischen Mitte.
Gefehlt hat nur die Ankündigung des Referendums. Das erstaunt mich, und ich bitte hier die Linke, das Referendum zu ergreifen. Es wäre nämlich das Beste, wir hätten auch hier eine Volksabstimmung, damit die Sache geklärt wird und die Legitimationsfrage – wie in allen Abstimmungen, die wir in den letzten Jahren zur IV hatten – auf den Punkt gebracht wird.
Die CVP/EVP/glp-Fraktion unterstützt dieses Projekt, nicht weil es in allen Punkten Glück bringen wird, sondern weil es Ausdruck praktischer politischer Vernunft ist. Praktische politische Vernunft hat dieses Land zum Erfolg geführt, hat es für die Leute lebens- und liebenswert gemacht. Das ist die Politik, die hier vertreten werden muss. Keine rechte Agitation und keine linke Realitätsverweigerung werden uns weiterbringen.»

Wehrlis Votum ist im Original um einiges länger und enthält noch weitaus mehr Spitzen und Breitseiten gegen «die Linke» und man könnte da jetzt sehr viele Anmerkungen anbringen, ich gehe aber nur auf eine Aussage ein, und zwar folgende: «Kein anderer Staat hat in den letzten Jahren noch zusätzliches Geld in die Sozialpolitik gepumpt» da Herr Wehrli ja selbst für die Quotenregelung eingetreten ist (angeblich… hat er scheinbar schon wieder vergessen, war dann wohl doch nicht ganz so ernst gemeint) hätte er auch mal all jenen auf die Füsse treten können, die gegen Quoten und für den sogenannten Arbeitsversuch eingetreten sind: denn kein anderer Staat finanziert mit Versicherten-Geldern(!) der Wirtschaft Arbeitskräfte. In vielen anderen Stataen werden durch Quotenregelungen bzw. die Ersatzabgaben zusätzliche Gelder generiert und nicht der Wirtschaft Versicherungsgelder hinterhergeworfen, wenn sie sich freundlicherweise dazu herablässt, Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen einzustellen. Sowas müsste man dann der Vollständigkeit auch mal sagen, Herr Wehrli!

Aber darum geht’s ja bei solchen Schlussvoten nicht. Es ging hier Herrn Wehrli offenbar vor allem um unfassbar arrogante und Pfaugleiche Selbstdarstellung mit gleichzeitigem Abwatschen der Linken.

Dagegen wirkte das Votum von Hansjörg Hassler (BDP/GR) geradezu freundlich und vor allem sachlich: «(…) Insgesamt betrachtet die BDP-Fraktion die vorliegende Revision als angemessen und notwendig. Sie muss aber – und das ist der BDP-Fraktion wichtig – mit der nötigen Sorgfalt und mit Augenmass umgesetzt werden. Die Massnahmen dieser Revision treffen Mitmenschen mit Behinderungen. Diese gehören nicht zu den Bevorteilten unserer Gesellschaft; das dürfen wir bei der Umsetzung der vorgesehenen Massnahmen nie vergessen.»

Vollständiges Wortprotokoll zur Schlussabstimmung

Ungerechtigkeit für alle = Rechtsgleichheit…?

Dass in der Schweiz immer öfter das Bundesgericht entscheidet, welche Krankheitsbilder als invalidisierend gelten und welche mit »zumutbarer Willensanstrengung» angeblich überwindbar wären, ist an sich schon mehr als fragwürdig.
Dass dann auf dieser Praxis aufbauend bei neuen Gesetzesentwürfen (IV-Revision 6a) argumentiert wird, «das Bundesgericht hätte ja schliesslich so entschieden» nach dem Motto: «Wir (das BSV, der Bundesrat, die National- und Ständeräte) setzen ja nur etwas um, das das Bundesgericht uns so vorgibt» wirkt als Rechtfertigung spätestens dann nicht mehr überzeugend, wenn gleichzeitig diejenigen Bundesgerichtsentscheide, die ausnahmsweise im Sinn der Betroffenen ausfallen, als komplett irrelevant abgetan werden.

Das Bundesgericht hat nämlich auch schon verschiedentlich (!) zugunsten von Betroffenen entschieden, denen vor der 4. und 5. IV Revision Renten (zb aufgrund von somatoformen Schmerzstörungen) zugesprochen und nach erfolgter Gesetzesänderung wieder (teilweise) aberkannt wurden.
Das Bundesgericht gewichtete Rechtssicherheit und Vertrauensschutz höher als die Anwendung der neuen Praxis. Zudem hätten die Betroffenen zu Recht eine Rente bezogen und es wäre für sie sehr schwierig, sich nach so langer Zeit wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren.

Aber in diesen Fällen ist es dann wieder komplett egal, was das Bundesgericht entscheidet, weil diese Entscheidungen des Bundesgerichtes den Damen und Herren (zb. Nationalrat Wehrli) nicht in den Kram passen.

Bundesgerichtsentscheide sind also gut und recht und gelten als Rechtfertigung für neue Gesetze, wenn sie gegen IV-Bezüger gerichtet sind. Schützen Bundesgerichtsentscheide aber die Rechtssicherheit von IV-Bezügern dann… brauchen sie nicht weiter beachtet zu werden und man macht einfach flugs ein neues Gesetz und verpackt es unter dem Deckmantel der angeblichen Rechtsgleichheit. «Rechtsgleichheit» nennt man das also, wenn immer mehr kranke und behinderte Menschen ungerecht behandelt werden. Aha.

Prof. Dr. iur. Thomas Gächter, Inhaber des Lehrstuhls für Staats-, Verwaltungs- und Sozialversicherungsrecht an der Universität Zürich und  lic. iur. Eva Siki haben am 29. November 2010 im Jusletter unter dem Titel «Sparen um jeden Preis?» eine ausführliche kritische Würdigung der geplanten Schluss-bestimmung zur 6. IVG-Revision veröffentlicht.

(«Sparen um jeden Preis?» als pdf downloaden)

Auszug aus deren Fazit:

«In diesem Gesamtpaket zielt jedoch die geplante Übergangsbestimmung in eine völlig falsche Richtung. Aus rechtlicher Sicht steht sie einerseits im Kontext der sozialversicherungsrechtlichen Leistungsanpassung völlig ausserhalb des bewährten und wohlbegründeten Systems, birgt sodann bei ihrer konkreten Umsetzung erhebliche Unsicherheiten und ist schliesslich aus Gründen des verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgebots äusserst bedenklich.

Anderseits trägt sie dem (sozialpolitischen) Grundsatz «Eingliederung vor/aus Rente» in keiner Weise Rechnung und stellt – wenn überhaupt – eine reine Sparmassnahme dar. So bewirkt sie faktisch – «bestenfalls» – eine Verlagerung der Kosten in die kantonalen Einrichtungen der Sozialhilfe und führt zu in ihrer Tragweite noch kaum abschätzbaren Kosten und Folgeproblemen in anderen (sozialversicherungs- und privatrechtlichen) Einrichtungen des Schaden-ausgleichs.
Der hohe Preis für all diese Unsicherheiten und möglichen Konsequenzen lässt sich somit auch in rechtspolitischer Hinsicht kaum mit der geplanten Kosten-einsparung in der IV rechtfertigen. Es ist nicht einzusehen, weshalb für bestimmte Gruppen von Gesundheitsbeeinträchtigungen eine Sonderregel zur Anwendung kommen soll, zumal für diejenigen Versicherten, die allenfalls wieder eingegliedert werden könnten, die neuen Instrumente zur «Einglie-derung aus Rente» zur Verfügung stehen.»

NR Wehrli: «In der Schweiz muss niemand unter Brücken schlafen»

Ich möchte nochmal kurz auf die unsägliche Schlussbestimmung zur IV-Revision 6a zurückkkommen. CVP Nationalrat Reto Wehrli sagte in der Arena «dass man niemandem die Rente wegnehmen wolle», man wolle die aufgrund von (angeblich) «unklaren Ursachen» gesprochenenen IV-Renten nur überprüfen. Gleichzeitig ist es aber eine erklärtes Ziel der IV-Revision 6a, rund 17’ooo IV-Renten zu streichen. Ich gebe zu, der Umgang mit Zahlen gehört nicht unbedingt zu meinen Stärken, aber wenn man angeblich «niemandem die Rente wegnehmen möchte», wo kommen dann die 17’000 IV-Renten her, die man streichen will?

Was ist der Sinn einer «Überprüfung», wenn nicht eine Neubeurteilung und Herabsetzung oder Streichung einer Rente? Schauen, ob der IV-Bezüger noch lebt? Alle IV-Renten werden periodisch (meist im 3-Jahres-Rhythmus) einer Revision unterzogen. Hat sich der Gesundheitszustand des Betroffenen verbessert, kann die Rente bereits heute herabgesetzt oder gestrichen werden.

Mit der Schlussbestimmung aber soll die rechtliche Grundlage geschaffen werden, um Renten auch bei unverändertem Gesundheitszustand (aufgrund dessen einst rechtmässig eine Rente zugesprochen wurde) aufheben zu können. Es geht nicht um die «Überprüfung», es geht ganz klar um die Aufhebung.

Und Herr Wehrli weiss das ganz genau, denn er selbst hat vor eineinhalb Jahren im Nationalrat die Motion «Neuüberprüfung von laufenden IV-Renten. Rechts-staatlich klare Regelung» eingereicht. Wortlaut: «(…)Diese neuen Regelungen sollen es den IV-Stellen ermöglichen, auch laufende IV-Renten einer vollständigen Neubeurteilung zu unterziehen. Neben die Gleichbehandlung aller Versicherten im Bereich des Verfahrens muss auch eine gleiche Beurteilung des Gesundheitsschadens und der daraus resultierenden Versicherungsleistung für alle Versicherten treten.»

In der neuen Luzerner Zeitung vom 7. Dezember 2010 (nicht online) erschien ein Interview mit Reto Wehrli unter dem Titel «Hebel ist bei alten Renten anzusetzen», darin sagt Wehrli, dass sein oben erwähntes Postulat vom Bundesrat gutgeheissen und das Anliegen in der 6. IV-Revision aufgenommen wurde.

Auf die Frage des Journalisten, ob nun aufgrund bei der IV immer weiter angezogenen Schraube nicht die Gefahr bestünde, dass unterstützungsbedürftige Menschen zwischen Stuhl und Bank gerieten, meinte Wehrli «dass unser vielfältiges Sozialsystem dafür sorge, dass niemand durchs gemeinschaftliche Netz falle». Und weiter: «In der Schweiz muss zum Glück niemand unter Brücken schlafen».

Er sagt ganz ausdrücklich nicht, dass Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen erwerbsunfähig sind, selbstverständlich auch in Zukunft auf die Leistungen der IV zählen können, sondern er spricht vom «vielfältigen Sozialsystem» und davon, dass niemand unter einer Brücke schlafen muss.

Angesichts solcher Aussagen und der insbesondere von der Wirtschaft abgelehnten Behindertenquote erscheinen Beteuerungen, dass man rund 17’000 IV-Bezügern eine Chance geben möchte, wieder im Arbeitsleben Fuss zu fassen einfach nicht glaubwürdig. Stets wird unterschwellig vermittelt, dass insbesondere Menschen denen nun halt nicht gerade offensichtlich ein Bein oder Arm fehlt, eines schönen Tages beschlossen hätten, nun unbedingt IV-BezügerIn werden zu wollen und dass deren «Ferien auf Staatskosten» nun mittels Zwängen und Sanktionen beendet werden müssten.

Wenn diese Menschen alle angeblich komplett gesund sind, warum weigert sich denn die Wirtschaft so vehement, diese auch anzustellen? Wo ist denn das Problem, «eigentlich ja gar nicht Kranke» anzustellen?

Warum hat man diesen Menschen denn einst einmal überhaupt gekündigt, wenn sie angeblich voll leistungsfähig sind? Eine Kündigung oder «Empfehlung durch den Arbeitgeber» geht ja in aller Regel einer Anmeldung bei der IV vorraus – weil eben die geforderte Leistung nicht mehr erbracht werden kann. Das wissen die Arbeitgeber, die eben diese Leute einst in die IV entlassen haben und deshalb sind sie gegen die Quote.

Dann müsste man aber immerhin so ehrlich sein, zuzugeben, dass man die Menschen, die man einst in die IV geschickt hat auch heute nicht in den Arbeitsprozess aufnehmen will.

Stattdessen wird mit etwelchen Winkelzügen versucht, Menschen die aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung nicht so leistungsfähig sind, wie sie das für den real existierenden Arbeitsmarkt idealerweise sein müssten, wahlweise als Simulanten, Faulenzer, leistungsunwillig oder so dumm hinzustellen, dass sie nicht wüssten, dass es doch «nur zu ihrem Besten wäre» wenn sie arbeiten würden und damit dann auch als «vollwertiges Mitglied der Gesellschaft» gelten würden.

Besonders ärgerlich ist es, wenn dieselben Politiker und/oder Unternehmer in Feuilleton-Interviews dann jeweils zum Besten geben, sie selbst könnten eben gar nicht anders, als ständig in Bewegung zu sein, ständig etwas zu tun, ständig zu arbeiten.

Warum denken die dann, dass andere Menschen grundsätzlich faul seien und lieber mit einer kümmerlichen IV-Rente zu Hause sitzen wollen als einer spannenden und befriedigenden Arbeit nachzugehen? Warum? Kann mir das einer mal erklären?

Weil es einfach darum geht, dass man «faule» Menschen viel einfacher auf das Existenzminimum setzen kann («es muss in der Schweiz niemand unter einer Brücke schlafen») – als «kranke»? Darum geht es doch eigentlich? Oder etwa nicht?