Irrungen & Wirrungen – Ein Streifzug durch die Geschichte der medizinisch-psychiatrischen Begutachtung

Ein Gastbeitrag von Jürg Haefliger*
Der folgende Artikel erschien erstmals im Tagesanzeiger vom 6. Dezember 2012 unter dem Titel «Gutachten gefällig?» Die Publikation im Blog erfolgt mit freundlicher Genehmigung von Jürg Haefliger und dem Tagesanzeiger.

Die Invalidenversicherung streicht mehr als 4500 Renten von Schmerzpatienten. Ärztliche Gutachter und  die Justiz leisten Hilfestellung. Dieses Vorgehen hat lange Tradition.

Wie fragwürdig sind medizinisch-psychiatrische Begutachtungen? Der deutsche Neurologe Franz Wind scheid schrieb 1905: «Nichts ist subjektiver als ein ärztliches Gutachten und vor allem ein solches über Unfallneurosen.» Sein Landsmann Viktor von Weizsäcker, Mitbegründer der psychosomatischen Medizin, kritisierte 1929, bei Gutachten sei «bald mehr politische, weltanschauliche oder moralische Einstellung im Spiel als exakte Wissenschaft».

Ein Streifzug durch die Geschichte der medizinisch-psychiatrischen Begutachtung zeigt: Wann immer die Gesellschaft mit einer grossen Zahl von Menschen konfrontiert war, deren Beschwerdeursachen sich nicht organisch objektivieren liessen, fand sich eine Gruppe von Ärzten, die sich von diesen Patienten distanzierte, um politische, militärische, wirtschaftliche und (nicht zuletzt eigene) finanzielle Interessen zu bedienen. In der Schweiz erleben wir diesen Mechanismus zurzeit im Bereich der Sozialversicherung, wo Schmerzpatienten gemäss einem Konsens von Bundesgericht, Vertretern der Ärzteschaft und medizinischen Begutachtungsstellen die Rente gestrichen wird.

Laut Definition müssten Gutachter fachlich kompetent und unabhängig sein. Sie sollten sich weder den Exploranden noch anderen interessierten Parteien verpflichtet fühlen. Ein Blick in die Medizingeschichte zeigt indes, dass Gutachter diese grundsätzlichen Erwartungen immer wieder enttäuschen.

In Zugunglücke verwickelt
1866 beschrieb der britische Chirurg John Eric Erichsen ein nach Eisenbahnunfällen häufig auftretendes Syndrom, das an die Folgen eines Schleudertraumas erinnert. Erichsen führte die Beschwerden auf eine Erschütterung des Rückenmarks zurück. Man nannte das Syndrom deshalb «Railwayspine». Diese Theorie liess sich aber nicht lange halten; der Ort der Verletzung wanderte ins Gehirn, und man sprach von «Railwaybrain». Auch diese Ansicht wurde zunehmend kritisiert, bis der deutsche Neurologe Hermann Oppenheim 1888 den Begriff der «traumatischen Neurose» einführte. Das Leiden wurde damit als ein funktionelles verstanden.

In jener Zeit wurden auch die ersten Haftpflichtversicherungen gegründet. Weil Menschen wegen ihrer Beschwerden nach Eisenbahnunfällen vermehrt finanzielle Ansprüche anmeldeten, wuchs das Bedürfnis der Versicherungen, ihre Zahlungsverpflichtung abzuklären. Dabei kam es zu harten Kontroversen zwischen Ärzten. Auf der einen Seite stand die Gruppe um Oppenheim, die das Leiden der Betroffenen zu beschreiben und zu verstehen versuchte. Die Gegenseite bezeichnete sie als Simulanten. Schliesslich wandte sich ein Teil der Ärzteschaft von den Patienten ab und solidarisierte sich mit den Arbeitgebern und den Versicherungen.

Am 10. Internationalen Ärztekongress 1890 in Berlin stand das Thema Simulation im Zentrum der Diskussionen. Die Gruppe um Oppenheim ging von 4 Prozent Simulanten aus, die Opponenten rechneten mit mehr als 25 Prozent. Nach dem Kongress begann eine eigentliche Hatz. Der Nervenarzt Adolf Seeligmüller schrieb 1891: «Die Pflicht jedes Staatsbürgers, jedes Volksfreundes und vor allem jedes Arztes ist es, so viele Simulanten wie möglich zu entlarven.» Andere Ärzte behaupteten, dass die an traumatischer Neurose leidenden Menschen schon vorher nicht gesund gewesen seien. Man entschädige sie also nicht für die Folgen des Unfalls, sondern «für frühere Sünden». So gelang es den Haftpflichtversicherungen mithilfe von Ärzten, die finanziellen Forderungen von Unfallopfern abzuwehren.

Im Ersten Weltkrieg verstört
Kurz nach Ausbruch des Ersten Weltkriegs mussten Soldaten mit eigenartigen Symptomen von den Schlachtfeldern evakuiert werden. Sie litten unter Lethargie, Lähmungen, Schütteltremor oder Blindheit. Die Beschwerden wurden mit den Folgen des erstmals mechanisierten Kriegs erklärt; zunächst vermutete man als Ursache körperliche Erschütterungen durch Granatexplosionen, definierte aber später das Leiden als psychisches. Mit der Zeit erreichten die Ausfälle ein Ausmass, das die militärische Führung alarmierte. Die Generäle suchten und fanden Neurologen und Psychiater, die sich bereit erklärten, gegen diesen nationalen Notstand anzukämpfen. Manche hatten sich bereits in der Vorkriegszeit im Kampf gegen die «traumatische Neurose» engagiert und diese als Rentenneurose bezeichnet.

Im September 1916, mitten im Krieg, fand in München der Kongress des «Deutschen Vereins für Psychiatrie» und der «Gesellschaft deutscher Nervenärzte» statt. Hier wurde die Niederlage von Oppenheims Denkschule vollends besiegelt. Eine Gruppe von Ärzten identifizierte sich mit den Werten und Zielen der deutschnationalen Politik. Entschädigungen an die Opfer würden «die wirtschaftlichen Interessen des Staates ungünstig beeinflussen», hiess es. Es gelte, «das ganze Handeln in den Dienst der einen Aufgabe zu stellen: unserem Heere, unserem Vaterland zu dienen».

Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen den Kriegsereignissen und den Beschwerden wurde fortan bestritten. Die betroffenen Soldaten hätten eine «Rentenkampfneurose» und seien «Individuen mit minderwertigem Nervensystem», hiess es. Ihre Leiden seien auf ihre persönliche Veranlagung zurückzuführen. Sie seien Weichlinge und deshalb nicht in der Lage, die normalen Strapazen des Krieges auszuhalten. Selbst nach dem Vietnamkrieg wurden Veteranen mit psychischen Problemen noch als Psychopathen, Junkies oder Schizophrene bezeichnet. Vielen wurden Versicherungsleistungen vorenthalten. Heute ist die hohe traumatische Potenz von Kriegsereignissen unbestritten. Man hat erkannt, dass im Krieg auch Menschen an posttraumatischen Störungen erkranken können, die vorher völlig gesund waren.

Konzentrationslager überlebt
Geschätzte 2,7 bis 3,6 Millionen Juden haben in Europa den Terror des Nationalsozialismus überlebt. Ab 1951 baute die Bundesrepublik Deutschland ein umfassendes System zur Wiedergutmachung auf. Auf der Basis eines neuen Bundesgesetzes wurden zwischen 1953 und 1987 mehr als 4 Millionen Anträge auf Entschädigung gestellt (die Anspruchsberechtigten stellten im Durchschnitt mehr als einen Antrag).

Die Pflicht zur Wiedergutmachung war der Bundesrepublik aufgezwungen worden von den Alliierten, Israel und der Conference on Jewish Material Claims against Germany. Im Volk wurde sie schlecht aufgenommen, man wollte sich mit den Opfern und ihren Forderungen nicht auseinandersetzen. Selbst innerhalb der Behörden gab es Widerstand. Mit der Erledigung der Wiedergutmachungsansprüche beauftragte das Finanzministerium ausgerechnet einen ehemaligen Nazibeamten. Dieser Stimmung konnten sich auch medizinische Gutachter nicht entziehen. Sie lehnten viele Anträge auf Entschädigung ab. Die Begründungen standen in der Tradition der Gutachten über die Eisenbahnverletzten der Jahrhundertwende und der Geschädigten des Ersten Weltkriegs.

Der amerikanische Psychoanalytiker Kurt Eissler stellte 1967 die Krankengeschichten von Verfolgten den Beurteilungen der Gutachter gegenüber. Zahlreiche Gutachter fanden entweder keine verfolgungsbedingten Störungen oder brachten die festgestellten psychiatrischen Leiden nicht mit der Verfolgung in Zusammenhang. Eine Gruppe von Ärzten vertrat die Ansicht, dass nur bei bewiesenen Hirnschäden dauernde psychische Veränderungen vorliegen könnten. Der deutsche Psychiater Ernst Kretschmer ging davon aus, dass «die Ausgleichsfähigkeit des Organismus bei schweren psychischen Traumen unbegrenzt» sei. In den Konzentrationslagern seien nur jene Juden dauerhaft geschädigt worden, die schon vor der Lagerhaft krank oder konstitutionell auffällig gewesen seien. Ärzte, die anders dachten, wurden heftig kritisiert und von Kollegen als «anerkennungsfreudig» tituliert. Mit diesem Ausdruck entwertete man auch ihre Gutachten. Wem dieses Adjektiv anhaftete, musste damit rechnen, dass er von den Behörden keine Aufträge mehr erhielt.

Schmerzstörungen heute
Mitte der 80er-Jahre stieg die Zahl der Rentenbezüger in der Schweiz mit psychischen und somatoformen (organisch nicht begründbaren) Beschwerden massiv an. Die Invalidenversicherung (IV) geriet deswegen in Schieflage, und viele Unfallversicherungen reagierten alarmiert. Ihnen eilte am 12. März 2004 das Bundesgericht zu Hilfe. Es befand, dass eine anhaltende somatoforme Schmerzstörung allein keine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit und damit auch keine Invalidität bewirken könne. Es bestehe kein Anspruch auf Rente.

Aus medizinischer Sicht war diese Argumentation nicht nachvollziehbar, ja sogar falsch. Trotzdem erschien sie in der Folge in vielen medizinisch-psychiatrischen Gutachten, nun aber formuliert durch Mediziner. Gutachter stellen diese komplexe Diagnose heute sehr bereitwillig und leiten daraus automatisch ab, dass keine Einschränkung der Arbeits- oder Erwerbsfähigkeit bestehe. Das kommt der IV entgegen, die bis Ende 2014 mehr als 4500 Renten von Patienten mit Schmerzsyndrom oder Schleudertrauma streichen will.

Indem die Gutachter die Formulierungen der Richter übernehmen, schreiben sie bisher etabliertes medizinisches Wissen um und schliessen den Zugang der Betroffenen zu den Leistungen der Sozialversicherungen aus. Patienten, die seit Jahren von Ärzten ihres Vertrauens behandelt und in ihrer Leistungsfähigkeit als eingeschränkt beurteilt worden sind, verlassen die Praxen solcher Gutachter als scheinbar Gesunde und Arbeitsfähige («Lourdes-Effekt»).

Wer in diesem System nicht parierte, kam unter Druck. Im Jahresbericht 2009 des Zentrums für Medizinische Begutachtungen (ZMB) heisst es: «Kraft und Energie kostete unser Einstehen für die gutachterliche Unabhängigkeit und Neutralität unseres Institutes. Mehrfach wurde versucht, auf Begutachtungsabläufe und Beurteilungen Einfluss zu nehmen.» Als sich das ZMB dagegen wehrte, wurden Aufträge sistiert. Selbst dem Bundesgericht ging das zu weit. Es kritisierte die wirtschaftliche Abhängigkeit der 18 Medizinischen Abklärungsstellen (Medas), die bis zu 95 Prozent ihrer Umsätze mit Aufträgen der IV generieren.

Gutachter, welche die zweifelhaften medizinischen Vorgaben des Bundesgerichts übernehmen, bewegen sich zwar im Rahmen der geltenden Rechtsprechung. Doch diese unheilige Allianz zwischen Richtern und Vertretern der Ärzteschaft hat in der Schweiz kaum angreifbare Verhältnisse zugunsten der Versicherungsindustrie etabliert.

* Jürg Haefliger ist Spezialarzt für Psychiatrie und Psychotherapie in Zürich. In seiner mehr als 20-jährigen Tätigkeit hat er als unabhängiger Gutachter zahlreiche psychiatrische Gutachten verfasst. Er war Referent an den Gutachterkursen der SIM (Swiss Insurance Medicine), beendete aber die Zusammenarbeit, als er die Verstrickung mit der Versicherungsindustrie realisierte.

Anklage gegen IV-Gutachter wegen Urkundenfälschung

René Staubli heute im Tagesanzeiger: Anklage gegen IV-Gutachter. Besonders zu beachten: die (Nicht)Reaktionen der Privatversicherung AXA, des Sozialversicherungsgerichtes des Kantons Zürich, des Bundesgerichtes und die Tatsache, dass der angeklagte Arzt (ehemals Leiter des Medizinischen Zentrums Römerhof in Zürich) kürzlich eine neue Medas (Zentrum für Interdisziplinäre Medizinische Begutachtungen (Zimb)) in Schwyz eröffnete, welche vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) als erste Medas nach neuen Kriterien zugelassen worden ist. Dazu der Tagi: «Das BSV hatte die Bewilligungspraxis auf Geheiss des Bundesgerichts verschärft, um eklatante Missstände in der Branche zu beheben». Ärzte, gegen die ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung (wegen eigenmächtiger Abänderung von Gutachten) läuft, fallen offenbar nicht unter die verschäften Kriterien des BSV. Nochmal der Tagi: «Laut Ralf Kocher, Leiter des IV-Rechtsdienstes, hat der Chefarzt das BSV «weder vor noch nach Vertragsabschluss» über das Strafverfahren informiert. Der Chefarzt sei offenbar davon ausgegangen, «dass ein Verfahren im Zusammenhang mit einem Gutachten im Auftrag eines Unfallversicherers nicht von entsprechender Relevanz für die IV sei».

Nachtrag 10. April 2012: Der Gutachter wurde (- in dubio pro reo -) frei gesprochen. Das Zürcher Bezirksgericht stellte zwar fest, dass der Gutachter «seine gutachterliche Sorgfaltspflicht verletzt habe». Seine Angaben seien «nicht ganz korrekt» und «widersprüchlich» gewesen. Für eine sprafrechtliche Verurteilung reiche es aber nicht). Artikel im Tagi: Freispruch für Chefarzt und IV-Gutachter.

Nachtrag 6. Juni 2012: Weil sowohl die Staatsanwaltschaft wie auch der betroffene Gutachter das Urteil anfochten, ist es nicht rechtskräftig. Die Zeitschrift Saldo berichtet, dass das Bundesamt für Sozialversicherungen jedoch bis vor kurzem «keinen Anlass sah, auf die Gutachtertätigkeit von Dr. J. zu verzichten». Denn: «dessen Qualitäten als medizinischer Gutachter seien unbestritten». Nun krebste das Bundesamt jedoch zurück, da das Luzerner Verwaltungsgericht befand, dass, Dr. J. wegen «Anscheins der Befangenheit» als Gutachter vorläufig nicht in Frage käme. Das BSV verzichte nun auf J. Gutachtertätigkeit, bis das Verfahren rechtskräftig sei (Saldo-Bericht als PDF).

—————————————————–

Im Übrigen war dies nicht der erste Fall: Auch das ABI in Basel änderte nachweislich über Jahre hinweg Gutachten ab und erhielt trotzdem weiterhin Begutachtungsaufträge der IV, das BSV begründete dies damals lapidar damit, «dass das ABI seine Praxis geändert habe».

Der Leiter des ZMB (Zentrum für medizinische Begutachtung, Basel) Christoph Ettlin hingegen wehrte sich dagegen, Gutachten nach den Wünschen der IV abzuändern – worauf die IV dem Institut erstmal keine Gutachteraufträge mehr erteilte.

Und dann war da noch Dr. Brinkmann, der Leiter des ZVMB (Zentrum für versicherungsmedizinische Begutachtung, Bern) der jahrelang Gutachten erstellte, ohne dass er über eine dafür erforderliche Berufsausübungsbewilligung als Arzt im Kanton Bern noch eine Annerkennung seines ausländischen Facharzttitels verfügt hätte. Dem BSV und dem Bundesgericht war das egal.

Und zu guter Letzt noch der Hinweis auf die (mittlerweile geschlossene) Medas des Inselspitals Bern, wo man zwar gerne mal einen Tumor übersah, aber den Mitarbeitenden dafür grosszügige Boni auszahlte.

«Der sogenannt Versicherte erfährt dann, dass er plötzlich nicht mehr versichert ist»

Der Artikel von Rene Staubli im Tagesanzeiger über den Fall von Elsbeth Isler hat viele Reaktionen ausgelöst. Unter anderem auch den folgenden Leserbrief des Zürcher Psychoanalytikers Werner A. Disler:

Politik und Rechtsprechung erarbeiten fern von der Praxis Entscheide, die sich in sehr vielen Einzelfällen (also bei konkreten Menschen aus Fleisch und Blut) existenziell vernichtend auswirken.

In der alltäglichen Praxis der Medizin, besonders in der Psychiatrie und in der Psychotherapie, begegnen wir Menschen, die sich in grosser Not befinden. Die behandelnden Fachleute befinden sich täglich an der Front leidender Menschen. Das ist die Arbeit der Behandlungsmedizin. Daneben hat sich, fern von dieser Front, im Hintergrund eine andere, eine zweite Medizin, die Versicherungs-rechtsmedizin, etabliert, welche die Arbeit der behandelnden Ärzte und besonders deren Diagnosen und Prognosen aufheben und wirkungslos machen kann. Dies führt zur Entmündigung der Behandlungsmedizin und zur willkürlichen Verfügung über das Leben von Patienten durch medizinische/psychiatrische Laien, nämlich Juristen.

Die so «behandelten» Prämien- und Steuerzahler (Patienten) verlieren damit nicht nur ihren Glauben an den Sozial- und Rechtsstaat, weil sie sich in ihrem Rechtsempfinden schwer verletzt fühlen, sie werden durch dieses Rechtsverständnis einer oligarchen Versicherungsrechtselite auch real als Sozialhilfeempfänger ausgegrenzt. Die Mittel der Organisationen, die eingesetzt werden, um die Leistungspflicht zu umgehen, sind vielfältig. Wir lesen in den Medien, wie Begutachtungsinstitutionen, die von ihren Auftraggebern weitgehend abhängig sind, ihren Auftraggebern die Leistungsverweigerung empfehlen. Sie arbeiten durchwegs mit dem fragwürdigen Krankheitsbegriff des Sozialversicherungsrechts. Der sogenannt Versicherte erfährt dann, dass er plötzlich nicht mehr versichert ist. Sein Rechtsempfinden wird schwer verletzt.

Professor Meyer sagt es so: «Der betroffenen Person muss klargemacht werden, dass sie zwar aus medizinischer Sicht krank und arbeitsunfähig ist, es aber aus juristischer Sicht nicht sein soll, weil die Morbiditätskriterien nicht erfüllt sind, an deren Vorhandensein die Rechtsprechung die Leistungsberechtigung knüpft.» (Meyer U. (2009): Krankheit als leistungsauslösender Begriff im Sozialversicherungsrecht. In: Gächter u. Schwendener (2009), S. 20). Diese «Morbiditätskriterien» basieren nicht etwa auf beweisbaren, sondern auf den umstrittenen «Foerster»-Kriterien und auf der von Sozialversicherungsrechtlern frei erfundenen unwahren Behauptung, verschiedene Störungen, u. a. Schmerzstörungen und depressive Episoden, seien mit dem Willen überwindbar. So die Diagnose des Bundesrichters Dr. iur. Ulrich Meyer im BGE 131 V 50.

…………………………………

Der Leserbrief ist ein Auszug aus einem längeren Artikel mit dem Titel «Die Entmündigung der Medizin durch die Justiz» in dem Werner A. Disler die ganze Problematik aus der Sicht des Psychotherapeuten ausführlich und mit juristischen Fachwissen gespickt darlegt. Diese disziplinübergreifende Sichtweise ist leider sehr selten und absolut lesenswert. Der ganze Text kann als Worddokument heruntergeladen werden. Herzlichen Dank an dieser Stelle an Herrn Disler für die Erlaubnis, den ganzen Artikel hier zugänglich zu machen.

Der Dr. Brinkmann-Fanclub beim Bundesgericht: Ursprung, Frésard, Weber

Die drei Bundesrichter Ursprung, Frésard und Weber zeigen immer wieder eine geradezu innige Verbundenheit mit einem gewissen Herrn Dr. Brinkmann vom ZVMB (Zentrum für versicherungsmedizinische Begutachtung). Bereits früher schrieb ich über das Bundesgerichtsurteil vom 27. März 2007 (I 355/06), in dem das Bundesgricht (vertreten durch die eingangs Genannten) ein schludrig erstelltes Gutachten vom ZVMB für voll beweistauglich erklärt hatte. Auch im Urteil I 874/06 vom 8. August 2007 offenbarte das bundesrichterliche Trio einen geradezu unbedingten Glauben an Dr. Brinkmanns Integrität. Und das sind nur zwei exemplarische Beispiele.

Von Versicherten und ihren Anwälten hingegen wurde die Integrität von Dr. Brinkmann immer öfter angezweifelt. Schliesslich erschien am 19. Mai 2011 im Tagesanzeiger ein Artikel mit dem Titel «Berner Gutachter macht gute Geschäfte mit leichtgläubiger IV» in dem offengelegt wurde, dass Brinkmann über keine Berufsausübungsbewilligung als Arzt im Kanton Bern verfügt. Pikantes Detail am Rande: Das BSV wurde bereits im Sommer 2010 darauf hingewiesen, sah aber keinen Handlungsbedarf und befand, dass «kein rechtlicher Grund bestehe Brinkmanns Gutachten für ungültig zu erklären». Etwas, was viele Geschädigtenanwälte mit Berufung auf die ebenfalls fehlende Anerkennung von Brinkmanns Facharzttitel in der Schweiz vor Bundesgericht immer wieder versucht hatten, zu erreichen. Meist erfolglos.

In einem kürzlich vom Bundesgericht (Besetzung einmal mehr: Ursprung, Frésard, Weber) gefällten Gerichtsurteil (8C_997/2010) spricht denn die Genugtuung dieses richterlichen Trio infernale geradezu aus jeder Zeile, mit der dem anwaltlichen Einwand begegnet wird, «dass der am MEDAS-Gutachten vom 15. April 2008 beteiligte Dr. med. K.________ (Anmerkung: gemeint ist Dr. Brinkmann) nicht über einen schweizerischen Facharzttitel verfüge». Das Bundesgericht meinte denn hierzu:«(…)Wenn ihn das kantonale Gericht als geeignet ansah, die hier vorgenommene Gutachtertätigkeit durchzuführen, ist dies daher nicht zu beanstanden, zumal gemäss Medizinalberuferegister (www.medregom.admin.ch, besucht am 5. August 2011) Dr. med. K.________ 1978 die Weiterbildungstitel „Neurologie“ und „Psychiatrie und Psychotherapie“ in Deutschland erwarb und diese am 29. Juli 2011 auch in der Schweiz anerkannt wurden».

Wir halten fest: Die Begutachtung fand am 15. April 2008 statt, die Facharzttitel wurden am 29. Juli 2011 anerkannt. Deshalb geht das klar. (Ich möchte mal sehen, was das Bundesgericht sagen würden, wenn jemand z.B. seinen ausländischen Fahrausweis nicht innerhalb der gesetzlichen Frist umschreiben lässt und dann immer wieder beim Fahren ohne gültigen Fahrausweis erwischt wird. Reicht es da auch aus, den Ausweis drei Jahre später umschreiben zu lassen und die Sache ist gegessen? Ja…? )Die schweizerische Anerkennung seines deutschen Arztdiploms übrigens, die hat Herr Brinkmann laut medregom.admin.ch auch erst am 1. Juni 2011 erhalten. Zur Erinnerung; der Artikel im Tagi, der die fehlende Praxisbewilligung Brinkmanns publik machte, erschien kurz zuvor: am 19. Mai 2011.

Diese Anerkennung des deutschen Arzt-Diploms (welche die Grundage für eine schweizerische Praxisbewilligung darstellt) scheint offenbar keine grösserere Sache zu sein: Warum hat sich Brinkmann dann jahrelang darum foutiert? Und warum bescheinigt das Bundesgricht einem Mann von dem soviele menschliche Schicksale abhängen, nach wie vor die «totale Integrität» obwohl sein Verhalten eine ganz andere Sprache spricht: Nämlich, dass ihm selbst die Schweizer Gesetze offenbar herzlich wurscht sind?

Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, wenn sich dann ausgerechnet das Trio infernale im selben Urteil auf den vom Anwalt hervorgebrachten Vorwurf der Befangenheit der MEDAS folgendermassen äussert : «Im Übrigen ist auf die Rechtsprechung hinzuweisen, wonach von ganz ausserordentlichen Fällen abgesehen nur die für eine Behörde tätigen Personen, nicht aber die Behörde als solche befangen sein können».

Ähm ja…. Natürlich sind damit nicht die richterlichen Behörden gemeint, vielmehr gälte die obige Argumentation laut BG auch für die MEDAS nach Art. 72bis IVV. Das ist insofern irritierend, da Art. 72bis IVV auf den 1. April 2011 aufgehoben wurde und zwar aus folgendem Grund «Die „Sonderbestimmung in Art. 72bis IVV“ habe in der Diskussion über eine Abhängigkeit der MEDAS von der Invalidenversicherung dazu geführt, dass das BSV in die Rolle einer Aufsichtsbehörde über die MEDAS gedrängt worden sei» (Quelle: 9C_243/2010). Wenn das BSV aber angeblich diese Aufsicht gar nie wahrgenommen hat (infolgedessen ja die Streichung des Art. 72bis IVV beantragt wurde) wie kann dann das BG argumentieren, dass die MEDAS als Institution einer Behörde gleichzustellen sei? Behörden sind staatlich und unterstehen einer Aufsicht. Die MEDAS sind ja angeblich unabhängig  und unterstehen ganz offenbar keiner Aufsicht.

Wo sind wir hier eigentlich? Bei «Wie es euch gefällt?» Je nachdem, wie’s grad in die bundesrichterliche Argumentation passt, sind die MEDAS mal unabhängig und dann doch wieder mit einer Behörde gleichzustellen – und wenn’s beliebt beides auch noch in der selben Argumentationskette?

Wie schon öfter betont, ich bin keine Juristin und vielleicht argumentiert das BG ja totaaaal logisch und ich seh’s nur einfach nicht (falls jemand dazu etwas Erhellendes anzumerken hat, bitte in den Kommentaren kundtun).

Auch bei einer weiteren Argumentation aus dem Urteil komme ich schlichtweg nicht mehr mit und zwar hier: «(…)kann es nicht angehen, eine medizinische Administrativ- oder Gerichtsexpertise stets dann in Frage zu stellen und zum Anlass weiterer Abklärungen zu nehmen, wenn der behandelnde Arzt nachher zu unterschiedlichen Einschätzungen gelangt oder an vorgängig geäusserten abweichenden Auffassungen festhält»

Wenn der behandelnde Arzt vor oder nach den medizinischen Abklärungen (also ganz generell) anderer Meinung ist als der Gutachter, dann kann es nicht angehen, dass man den Gutachter in Zweifel zieht – weil….?

1 . Der Gutachter hat immer Recht.
2. Hat der Gutachter nicht Recht, tritt Punkt 1 in Kraft.

Liegt wohl an der Wärme, dass ich der bundesrichterlichen Rechtsprechung  heute logikmässig endgültig nicht mehr folgen kann.

Höflichkeit, Respekt und Achtung vor dem Bürger

Genauso so unwahr wie die Behauptung, dass alle IV-Bezüger Simulanten seien, wäre auch die Behauptung, dass alle IV-Gutachter ihre Arbeit nicht ordentlich machen. Denn ausgerechnet der Chefarzt der MEDAS Zentralschweiz, Dr. med. Jörg Jeger, äussert sich immer wieder sehr kritisch zur bundesgerichtlichen Rechtssprechung bezüglich der somatoformen Schmerzstörungen. So beispielsweise auch sehr ausführlich im Jusletter vom 16. Mai 2011. Davon jedoch ein andermal. Ich möchte erstmal ein kleines Detail am Rande aus dem langen Artikel Jegers herausgreifen. Etwas, das mich berührt hat. Eine Kleinigkeit mag man sagen. Ein Detail eben. Und dennoch bedeutsam. Und zwar schreibt Jeger folgendes:

«In den Verfügungen sollte von der Formulierung «Unsere Abklärungen haben ergeben, dass Sie Ihre Beschwerden mit zumutbarer Willensanspannung überwinden und 100% arbeiten könnten» Abstand genommen werden. Diese Art der Kommunikation wirkt oft anmassend und verletzend.
Eine sozialverträglichere Kommunikation läge auch auf der Linie von Markus Müller, der in seinem Büchlein über die «Psychologie im öffentlichen Verfahren» von der Verwaltung im Umgang mit dem Bürger Höflichkeit, Respekt und Achtung vor dem Gegenüber fordert. Es gibt aus der beschränkten Optik eines Mediziners keinen Grund, eine rechtmässige Leistungsablehnung mit einer kommunikativen Beleidigung zu verbinden. So könnte man in einer Verfügung alternativ formulieren: «Unsere Abklärungen haben ergeben, dass sich Ihre ärztlich festgestellte Krankheit nicht mit einer vom Bundesgericht als objektiv akzeptierten Methode nachweisen liess. Damit fehlen die rechtlichen Voraussetzungen für die Ausrichtung von Leistungen durch die Invaliden-versicherung.» Das würde kein Geld kosten, lediglich Sozialkompetenz.»

Nun kann man sagen: Die schönen Worte ändern auch nichts am Sachverhalt. Sie ändern aber ganz entschieden etwas an an der Perspektive. Die Formulierung mit der zumutbaren Willensanstrengung sagt eigentlich: «Wir halten Sie für einen wehleidigen Simulanten.» Und so wird das dann auch in der Bevölkerung wahrgenommen, titelte doch beispielsweise der Blick am 2. Februar 2011: «IV-Bezügern für Schleudertrauma gehts an den Kragen». Der Ausdruck «an den Kragen gehen» wird oftmals in dem Sinne verwendet, dass jemand für ein Fehlverhalten oder gar Verbrechen seine gerechte Strafe bekommt.

Ein ganz anderes Bild jedoch vermittelt die von Jeger vorgeschlagene Formulierung «Unsere Abklärungen haben ergeben, dass sich Ihre ärztlich festgestellte Krankheit nicht mit einer vom Bundesgericht als objektiv akzeptierten Methode nachweisen liess». Das sagt nämlich: Wir anerkennen das Vorhandensein einer Erkrankung, sind aber leider total unfähig (naja so in etwa…), die invalidisierende Wirkung dieser Erkrankung nachzuweisen.
Der «Fehler» liegt dann nicht beim Betroffenen, der das Pech hat, an einer solchen Erkrankung zu leiden, sondern eher an der Wissenschaft, die (noch) keine geeigneten Nachweismethoden zur Verfügung stellen kann.

Es liegt leider in der Natur der Sache, dass Menschen mit unsichtbaren Krankheiten auch im Alltag gegen das Vorurteil zu kämpfen haben, sie wären an sich gar nicht richtig krank. Dass der Staat diesen Vorurteilen aber auch noch Nahrung bietet, lässt die Vermutung aufkommen, dass dies keine Unacht-samkeit, sondern volle Absicht ist. Denn natürlich lassen sich sinkende Neurentenzahlen viel besser ans Volk verkaufen, wenn die nicht gewährten bzw. gestrichenen Renten damit begründet werden, dass die Betroffenen sich eben nur ein bisschen mehr anstrengen müssten…

«Die IV-Verfahren sind eine Entmündigung des Bürgers»

Einige Auszüge aus einem Streitgespräch zwischen Ralf Kocher*, Leiter Rechtsdienst IV, Bundesamt für Sozialversicherungen und Massimo Aliotta, Rechtsanwalt. Publiziert wurde es im Plädoyer 3/09 unter dem Titel «Die IV-Verfahren sind eine Entmündigung des Bürgers». Der ganze Artikel ist auf der Webseite von Massimo Aliotta als PDF downloadbar.

Kocher: Die Unabhängigkeit der Rad wie auch der Medas ist im Abklärungsverfahren der IV gegeben. Das wird auch immer wieder von den Gerichten bestätigt.
Aliotta: Das ist falsch. Tatsache ist: Rad-Ärzte sind IV-Ärzte und die Medas beziehen ihre Aufträge hauptächlich von der IV. Das macht sie von der IV abhängig.
Kocher: (…) Zweifelt eine Versicherter an der Qualität eines Medas-Gutachtens, steht es ihm frei, ein eigenes Gutachten in Auftrag zu geben.
Aliotta: Ein komplexes Parteigutachten kostet bis zu 20’000 Franken (…) Zudem hat in der Regel ein Parteigutachten im Verfahren nicht den selben Stellenwert wie ein Medas-Gutachten.
Kocher: Solange die Gerichte – in die wir vollstes Vertrauen haben – nicht intervenieren, sehe ich kein Problem (…)

……………….

Kocher: (…) einen Automatismus «IV-freundliche-Gutachten gleich mehr Aufträge» suggerieren zu wollen halte ich für unhaltbar(…).
Aliotta: Ein Beispiel: 2006 erstellte die Medas Zentralschweiz 352 Gutachten. 2007 waren es 48. Grund: Der Chefarzt (Anmerkung: Dr. Jörg Jeger) hatte sich kritisch über die bundesgerichtliche Rechtsprechung geäussert, die somatoforme Schmerzstörungen von Leistungen ausschliesst. Das sei eine unrechtmässige Intervention in den medizinischen Bereich. Danach wurde die Medas von der IV geschnitten.
Kocher: Das ist eine Behauptung. Ein Blick in die Statistik zeigt, dass auch andere Medas nicht auf die im Vertrag vorgesehene Richtgrösse an Gutachten kommen(…)

……………….

Kocher: Das einzelne Versicherte aufgrund eines Gesundheitsschadens meinen, zwingend Anspruch auf eine Rente zu haben, kann ich nachvollziehen. Die Abklärungen der IV ergeben aber eben oft ein anderes Resultat (…)
Aliotta: (…) Es ist rechtsstaatlich bedenklich, dass eine Verwaltung von A bis Z, inklusive Beschwerdeverfahren, darüber befindet, was gut für den Bürger ist.
Kocher: (…) Das Hauptproblem sind nicht die Mitwirkungsrechte, sondern das grosse Misstrauen gegenüber der IV-Verwaltung. Dies hängt nicht zuletzt damit zusammen, dass Anwälte potentiellen Klienten suggerieren, sie bräuchten von Anfang an einen Rechtsvertreter, sonst seien sie chancenlos. 2008 obsiegte die IV vor kantonalen Gerichten in achtzig, vor Bundesgericht in 90% der Fälle.

……………….

Kocher: Die Verwaltung muss umsetzen, was der Gesetzgeber beschliesst. Dass anders als bei anderen Sozialversicherungen in der IV die eingeschränkte Kognition gilt, mag unschön erscheinen.
Aliotta: Nicht nur unschön, sondern skandalös und eine direkte Folge der Scheinavlidenkamapagne der SVP. Diese Partei hat es verstanden, in der Schweiz ein politisches Klima zu schaffen, in dem die Verfahrensrechte der Versicherten massiv eingeschränkt wurden.

*Ralf Kocher ist übrigens Mitglied der SP. Jawohl SP, ohne V in der Mitte. Sollten vielleicht mal ein bisschen von der Staatsgläubigkeit wegkommen, die Damen und Herren Genossinnen und Genossen.

Newsnetz über MEDAS: Wes Brot ich ess, des Lied ich sing

Die finanzielle Abhängigkeit der Medas von der IV ist (endlich!) Thema beim Newsnetz. Sogar der Ausdruck «Wes Brot ich ess, des Lied ich sing» fällt und der Artikel ist mit einer Grafik illustriert, die aufzeigt, zu wieviel Prozent die jeweiligen Medas finanziell von der IV abhängig sind

Quelle der Grafik ist die II. sozialrechtliche Abteilung des Bundesgerichts in Luzern, welche die Daten kürzlich für ein Verfahren zusammengetragen hat (Liebes Newsnetzt, es wäre noch interessant gewesen, für welches Verfahren).

Augenfällig ist; das grösste Begutachtungszentrum der Schweiz, das ABI Basel, hat dem Bundesgericht keine Zahlen abgeliefert. Dies mit der Begründung, man verfasse keinen Jahresbericht, habe die angefragten Auskünfte deshalb «nicht greifbar» und müsste die Zahlen zuerst «aufwendig zusammenstellen».

Keine Zahlen und keinen Jahresbericht? Are you kidding me? Hm ja, genau so stelle ich mir ein seriöses Unternehmen vor, das vom Bundesamt für Sozialversicherungen jährlich Aufträge in Millionenhöhe erhält

Wenn es aber nach dem BSV geht, fliesst das Geld vielleicht bald in nicht mehr ganz so leicht nach Basel zum ABI. BSV-Sprecher Rolf Camenzind sagt, «man wolle sicherstellen, dass die Medas künftig nur noch einen gewissen Anteil ihrer Aufträge über die IV abwickeln und damit unverhältnismässige finanzielle Abhängigkeiten verhindern». Zudem soll auch die Auftragsverteilung neu organisiert und die Medas künftig durch das Zufallsprinzip als Gutachter ausgewählt werden (Bisher wählen die kantonalen IV-Stellen die Gutachter selber aus).

Der Newsnetzartikel erwähnt am Schluss auch noch die parlamentarische Initiative «Faire Begutachtung und rechtsstaatliche Verfahren» der Berner SP-Nationalrätin Margret Kiener Nellen. Was nicht erwähnt wird: Die vorberatende Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates empfielt, der Initiative keine Folge zu geben. Da darf man sich dann schon mal fragen, wer in dieser Kommission wohl alles etwas gegen eine faire Begutachtung hat. Und warum. Könnte die IV-Sanierung gefährden, hm? Lief doch so gut bis jetzt. Hat auch keiner (ausser den direkt Betroffenen) gemerkt, auf welche Weise die jeweils stolz präsentierten niedrigeren Zahlen bei den Neurenten zu Stande gekommen sind. Zumindest bis jetzt nicht.

Kritik an der Kritik an IV-Gutachten

Die «Schweizer Versicherung» ist laut deren Eigendeklaration «eine monatliche Fachzeitschrift für Versicherungsfachleute,  Spezialisten der beruflichen Vorsorge und Vermögensanlage sowie Investitionsverantwortliche von Pensionskassen und an Personalverantwortliche in Unternehmen».

In der Ausgabe vom 30.12.2010 äussert sich David Weiss* arrogant bis herablassend zum Rechtsgutachten über die parteiische Gutachterpraxis der IV von Staatsrechtsprofessor Jörg Paul Müller:

«(…)Schliesslich müsste die medizinische Fehleinschätzung auch noch so verpackt werden, dass selbst fachkundige Mediziner die Manipulation nicht als solche entlarven können.»

Ich bin mir sicher, Herr Weiss weiss ganz genau, dass vor (Bundes-)Gericht den MEDAS/ABI-Gutachten regelmässig absoluter Beweiswert zugestanden, den Gutachten des behandelnden Arztes jedoch ebenso regelmässig «Voreinge-nommenheit» unterstellt wird. An welche Instanz soll sich also jemand genau wenden, um allfällige «Manipulationen» zu entlarven?

Und weiter:

«(…)Berechtigte und konstruktive Kritik, die dazu anregt, etablierte Abklärungsabläufe zu überdenken, ist in sich ständig verbessernden Organisationen willkommen. Das Parteigutachten leistet dazu keinen Beitrag und birgt die Gefahr in sich, einen Vertrauens- und Akzeptanzverlust der Gutachterstellen zu bewirken.»

Den Vertrauens- und Akzeptanzverlust der Gutachterstellen haben diese und deren Auftraggeberin die Invalidenversicherung sich aber mal ganz schön selbst zuzuschreiben. Insbesondere wenn Gutachterinstitute wie das ABI in Basel nachweislich über Jahre hinweg Gutachten zu Gunsten der IV abänderten, und trotzdem weiterhin Gutachteraufträge der IV bekommen.

Ganzer Artikel: «Unter Dauerbeschuss» (in absolut unzumutbarem Layout).

* David Weiss ist Jurist und Direktionsmitglied bei den Zürich Versicherungen und Lobbyist in der Berner Wandelhalle (Gästeausweis für das Bundeshaus durch SVP-Nationalrat Christian Miesch).

Ärztegutachten: Im Zweifel gegen den Patienten

Der Kassensturz berichtet über die zweifelhafte Gutachterpraxis der vom BSV nach wie vor stur als «unabhängig» bezeichneten Gutachterinstitute. Die «Kassensturz»-Recherchen beweisen: Ein grosses Institut (das ABI in Basel) hat Gutachten abgeändert: zu Ungunsten der Patienten.

Kassensturz Beitrag vom 20. April 2010 ansehen

siehe auch: Schweizer IV-Verfahren verstösst gegen EMRK (Rechtsgutachten von Staatsrechtsprofessor Jörg Paul Müller)

und: Behindertenverbände kritisieren in Positionspapier Gutachterpraxis der IV

Bereits 2006 berichtete der Kassensturz über patientenfeindliche Gutachten des ABI.

Daraufhin reichte Pascale Bruderer im Nationalrat die Interpellation «Qualität von ärztlichen Gutachten für die Invalidenversicherung» ein.

Und keinen interessierts. Und das BSV präsentiert Jahr für Jahr voller Stolz die stetig sinkenden Zahlen bei den NeurentnerInnen.