IV-Gutachten: Geht da – endlich – was?

Im November publizierte der Blick eine Artikelserie über IV-Gutachten und IV-Gutachter:

Heinz B. ist schwerst depressiv – Berner IV-Gutachter Dr. K. erklärt ihn trotzdem für voll arbeitsfähig

Ihre Gutachten sind gefürchtet: IV fliegt deutsche Ärzte ein

Berner Chefarzt kritisiert Gutachter: «Die IV-Stellen sind nicht neutral!»

IV streicht schwer kranker Franziska S. (53) Gelder – Noelle (17) muss Lehrlingslohn für die Pflege ihrer Mutter opfern

Gutachter werden vergoldet – Dank IV: Ärzte scheffeln Millionen

Er liess schwerkranke Franziska S. 237 Tage warten – Das ist der Bummel-Gutachter

Die IV und ihr Handicap – Ein invalides System

Bundesamt unter der Lupe – Berset lässt IV-Praxis überprüfen

Nach Gerichtsurteil: Bund muss IV-Arzt stoppen

Im letzten aufgeführten Artikel zitiert der Blick aus einem kürzlich ergangenen Urteil des St. Galler Versicherungsgerichts: Es sei «nicht erkennbar», dass Mast «über spezifische psychologische Aus- bzw. Weiterbildungen oder eine spezifische Qualifikation im Umgang mit psychometrischen Verfahren verfügt». Stattdessen besitze Mast «lediglich sekundä­res Grundwissen über psychologische Testverfahren», und zwar als Bestandteil «der inzwischen 30 Jahre zurückliegenden Weiterbildung». Mast sehe sich «primär aufgrund seiner Person und weniger aufgrund seiner Aus- und Weiterbildung für neuropsychologische Beurteilungen befähigt».

Das ist ein bisschen lustig, weil eben dieser Henning Mast 2017 in einem unfassbar schwurbeligen und überheblichen Artikel in der schweizerischen Ärztezeitung geschrieben hatte: «Das vermeintlich komplexe versicherungsmedizinische Spezialwissen reduziert sich bei näherer Betrachtung auf eine überschaubare Grösse und ist einfach zu erlernen. Jeder erfahrene Kliniker kann ohne grosse Mühe ein guter Gutachter sein.»

Wie dieses «ohne Mühe ein guter Gutachter sein» konkret aussieht, hatte der Kassensturz bereits 2018 aufgezeigt: Ein Psychiater von Masts Gutachterfirma PMEDA hatte innerhalb von nur 36 Minuten ein – äusserst mangelhaftes – Gutachten erstellt. Nachgewiesen werden konnten sowohl die kurze Dauer als auch die inhaltlichen Fehler nur, weil der begutachtete Mann das Gespräch heimlich auf einen Tonträger aufgenommen hatte.

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Zwar enthüllte der Blick in seiner Artikelserie vom November insgesamt kaum etwas, was so oder so ähnlich nicht schon seit Jahren bekannt gewesen wäre, aber er schaffte es mit seiner intensiven Berichterstattung, dass endlich eine breitere Öffentlichkeit begriff: Hier läuft wirklich – wirklich – etwas schief. Diverse Politiker*innen haben dann in der Wintersession entsprechende parlamentarische Eingaben eingereicht:

Fehlentwicklungen im IV-Gutachterwesen korrigieren (Flavia Wasserfallen, SP)

Polydisziplinäre IV-Gutachten: Kriterien für die Anerkennung von Gutachten (Lilian Studer, EVP)

Hoch problematische IV-Gutachten (Katharina Prelicz-Huber, Grüne)

IV-Gutachten: Ist Zufallsauswahl die Lösung? (Christian Lohr, CVP)

Klärung des Vorgehens «Überprüfung von Gutachten» (Lilian Studer, EVP)

Wie passen Wunderheilungsglaube und polydisziplinäre IV-Gutachtertätigkeit zusammen? (Kathrin Bertschy, GLP)

IV-Expertisen. Werden genauere Informationen nur entsprechend dem gewünschten Ergebnis angefordert? (Benjamin Roduit, CVP)

Schreiben sich die IV-Gutachter beliebig oft selber ab und kassieren dafür? (Stefan Müller-Altermatt, CVP)

Quotenzielsystem des Bundesamtes für Sozialversicherung: Konflikt mit Rechtsanspruch und Untersuchungsgrundsatz? (Maya Graf, Grüne)

Kann man gleichzeitig zu krank für Eingliederung und trotzdem zu hundert Prozent arbeitsfähig sein? (Nadine Masshardt, SP)

Wie gelingt eine tatsächliche Arbeitsintegration von Menschen mit einem langdauernden Gesundheitsschaden durch die Invalidenversicherung? (Yvonne Feri, SP)

Bemerkenswert ist nicht nur die Fülle der Vorstösse, sondern auch die politische Bandbreite der Urheber*innen. Und auch das Fehlen von FDP- und SVP-Vertreter*innen. Diesen scheint es offenbar schlicht egal zu sein, mit welch fragwürdigen Methoden die Invalidenversicherung die Neurentenquote innerhalb der letzten 15 Jahre halbieren konnte. Das zeigte sich auch nochmal deutlich am 10.12.2019, als alle Nationalrät*innen der FDP und fast alle der SVP gegen Tonaufnahmen von Gutachtergesprächen stimmten (Die entsprechende Bestimmung kam trotzdem durch). Das Motto von FDP und SVP heisst also nach wie vor: Hauptsache sparen, egal wie. Aber das ist ja nichts Neues. Allerdings sind auch parlamentarische Vorstösse zum IV-Gutachtenwesen und der Praxis der IV-Stellen nichts Neues. Es gab sie seit Jahren immer wieder. Bisher entfalteten diese Vorstösse jedoch eher wenig Wirkung.

Was hingegen neu ist: Der Dachverband der Behindertenorganisationen, Inclusion Handicap, wird ab Anfang 2020 eine Meldestelle für IV-Opfer einrichten.

Und Bundesrat Alain Berset hat eine interne Untersuchung über die Aufsichtstätigkeit des BSV veranlasst. Im Tages Anzeiger vom 21.12.2019 (ABO) stehen zu den Hintergründen dieser Untersuchung ein paar interessante Details:

Bisher nicht bekannt war, dass das zuständige Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) jährlich für jede kantonale IV-Stelle ein Sparziel festlegt. (…) Konkret bedeutet dies, dass die kantonalen IV-Stellen gemessen an der Bevölkerung ihres Kantons im Jahr 2018 nicht mehr Renten gewähren sollen als im Vorjahr. (…) So soll die IV-Stelle Aargau 2019 die Neurentenquote konstant halten, obwohl sie noch Pendenzen abbauen muss. Dies geht aus der schriftlichen Antwort der Aargauer Regierung auf eine parlamentarische Anfrage hervor: «Das BSV gibt Ziele vor (…). Für das Jahr 2019 lauten diese beispielsweise: Neurentenquote trotz Pendenzenabbau unter dem schweizerischen Durchschnitt halten, bei konstanter Ablehnungsquote.»

Bereits 2013 schrieb ich einen Artikel darüber, wie sich die Rechtsabteilungen der IV-Stellen einen Wettstreit zu liefern scheinen, wer es schafft, mit der abenteuerlichsten Begründung bestimmte Krankheitsbilder von IV-Leistungen auszuschliessen. Damals galt noch die Päusbonog-Rechtsprechung, die unter mysteriösen Umständen auf immer weitere Krankheitsbilder ausgedehnt wurde. Und ausgerechnet die IV-Stelle Aargau (die IV-Stelle mit der – siehe oben – unterdurchschnittlichen Rentenquote) zeigte sich dabei immer wieder ganz besonders kreativ bei der Einschätzung, welche Krankheitsbilder neuerdings «mit zumutbarer Willensanstrengung überwindbar» sein sollten.

Interessant auch dies hier aus dem Tages Anzeiger:

Die Sparziele scheinen auch einen unguten Wettbewerb unter den IV-Stellen zu fördern. Laut Aussagen einer früheren Mitarbeiterin der IV-Stelle Luzern legte deren Direktor besonders grossen Wert darauf, «gegenüber anderen kantonalen IV-Stellen besonders gut dazustehen». Die langjährige Mitarbeiterin liess sich dieses Jahr vorzeitig pensionieren, weil sie den internen Spardruck nicht mehr aushielt.

2014 schrieb ich darüber, wie sich der damalige Direktor der IV-Stelle Luzern, Donald Locher, in der Öffentlichkeit mit viel zu hohen IV-Betrugszahlen und fragwürdigen Methoden (Hirnstrommessungen, remember?) als Oberboss inszenierte. Kleines zusätzliches Detail aus dem damaligen Artikel: «Die IV-Stelle Luzern wurde vom Bundesgericht zurückgepfiffen, weil sie bei der Aufhebung der Renten nach Schlussbestimmung der IV-Revision 6a eine ganz eigene Auslegung (…) anwandte und somit eine im schweizweiten Vergleich sehr hohe Zahl von 180 Rentenaufhebungen vorweisen konnte.» 2016 zeichnete ich dann auch nach, wie die schweizweite Inszenierung des Luzerner IV-Direktors als grossartiger Pionier bei den Hirnstrommessungen in sich zusammenfiel.

Zurück zum aktuellen Artikel im Tages Anzeiger:

Laut CVP-Nationalrätin Ruth Humbel müsste sich die IV vor allem Ziele zur Integration der Versicherten in den Arbeitsmarkt geben. «Es sollte unter den IV-Stellen einen Wettbewerb geben, welche IV-Stelle die Versicherten am besten in den Arbeitsmarkt integriert. Quoten zur Zahl der neuen Renten sind ein zu wenig differenziertes Ziel.»

Dass ausgerechnet die Aargauer Nationalrätin Ruth Humbel findet, der Schwerpunkt einer IV-Stelle sollte auf der Integration liegen und Quoten seien «ein zu wenig differenziertes Ziel» entbehrt nicht einer gewissen Ironie. Bereits 2011 hatte ich darüber geschrieben, dass im Jahresbericht 2010 der SVA Aargau vor allem die Jagd auf IV-Betrüger und die tiefe Rentenquote im Vordergrund standen, während die Eingliederung eher ein Randthema war. Stolz schrieb die IV-Stelle damals: «Der Auditbericht (des BSV) attestiert der IV-Stelle eine grosse Leistung (…) Die Neurentenquote ist tief, wesentlich besser als der schweizerische Durchschnitt». Die Aargauer Zeitung übernahm diese Gewichtung und schrieb unter dem Titel «Der Kanton Aargau ging gegen 24 IV-Bezüger vor» ausschliesslich über IV-Betrüger, die Einsparungen durch Rentenreduktionen und: «Die Ablehnungsquote betrug 54,6 Prozent – fünf Jahr zuvor hatte sie bei 38,7 Prozent gelegen.» Aber… Eingliederungen? Kein Thema.

Ich könnte endlos aus meinem Blog-Archiv der letzten zehn Jahre zitieren. All das, was der Blick nun durch seine Artikelserie so prominent ins Blickfeld der Öffentlichkeit gerückt hat, konnte man seit Langem sehen. Wenn man es denn hätte sehen wollen.

Was es nun braucht, sind weder Alibiübungen noch oberflächliche Kosmetik, sondern grundlegende Änderungen auf verschiedenen Ebenen. Wie diese aussehen sollten, werde ich in einem weiteren Artikel aufzeigen (folgt in den nächsten Tagen).

Die Invalidenversicherung ist keine «Behinderten»- sondern eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Im Herbst 2010 reichte die EVP-Nationalrätin Marianne Streiff-Feller die Motion «Invalid ist nicht mehr in» ein:

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament rechtliche Grundlagen vorzulegen, die es ermöglichen, den im Regelwerk der nationalen Gesetzgebung verwendeten Begriff „Invalid“ (und die mit ihm verwandten Begriffe) zu ersetzen.

Ich schrieb damals noch vor der Beantwortung des Vorstosses durch den Bundesrat:

Bevor nun eine überbezahlte PR-Agentur mit der neuen Namensfindung beauftragt und Gremien zur Auswertung der Vorschläge einberufen werden, schlage ich vor, das Ganze für einmal höchst unbürokratisch, kurz und schmerzlos zu halten und aus der Invaliden- eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung zu machen.

Der Bundesrat fand das aber keine gute Idee:

Bereits im Rahmen der 5. IV-Revision (…) prüfte der Bundesrat die Möglichkeit, den Ausdruck „Invalidität“ durch „dauernde Erwerbsunfähigkeit“ zu ersetzen. Doch auch dieser Ausdruck wurde verworfen, da er ebenfalls negativ konnotiert ist („Erwerbs-un-fähigkeit“) und keine Verbesserung bringt.
Eine neue Terminologie zöge zudem eine Änderung der Bundesverfassung (was eine Volksabstimmung zur Folge hätte) und verschiedener Bundesgesetze nach sich. Zudem müssten zahlreiche internationale Vereinbarungen über soziale Sicherheit angepasst und neu verhandelt werden. Ein solch erheblicher administrativer Aufwand stünde in keinem Verhältnis zur erhofften Verbesserung.

Im April dieses Jahres hat Nationalrätin Marianne Streiff-Feller die selbe Forderung unter dem Titel «Gegen sprachliche Diskriminierung von Menschen mit Behinderung»  und inhaltlich basierend auf dem geklauten Leitfaden der Agile («Sprache ist verräterisch») nochmals eingereicht. Genau wie 2010 schreibt sie:

Der Ausdruck „Invalidität“ wird seit Jahren von Menschen mit Behinderungen, deren Angehörigen und weiteren Kreisen als diskriminierend empfunden. Die Kantonalen Behindertenkonzepte verwenden die Terminologie „Menschen mit Behinderung“, im Behindertengleichstellungsgesetz wird nicht von Invaliden gesprochen. Es ist höchste Zeit, dass auch der Bund diesen Begriff abschafft.

Im gestrigen 20 Minuten erklärte Streiff-Feller:

Die IV könnte zum Beispiel VMB heissen – Versicherung für Menschen mit Beeinträchtigung.

Scheinbar hat Frau Streiff-Feller in den letzten fünf Jahren niemand erklärt, dass behindert «beeinträchtigt» nicht das selbe ist wie «erwerbsunfähig». Denn die IV ist keine «Behindertenversicherung», sondern eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Und viele Menschen mit sichtbarer Behinderung kämpfen genau gegen das Vorurteil, dass sie aufgrund ihrer Behinderung automatisch für erwerbsunfähig gehalten werden. Streiff-Feller hätte einfach mal ihren Fraktionskollegen, den sichtbar behinderten CVP-Nationalrat Christian Lohr fragen können, weshalb er – obwohl ganz offensichtlich Nationalrat – in fast jedem Interview erklären muss, dass er keine IV-Rente bezieht.

Aber daran hat die INSOS-Präsidentin Streiff-Feller (INSOS = Branchenverband der Institutionen für Menschen mit Behinderungen) trotz ihrem behinderten Nationalratskollegen ganz offenbar nicht gedacht: Dass es ausserhalb der Institutionen tatsächlich Menschen gibt, die zwar behindert beinträchtigt, aber nicht erwerbsunfähig sind.

Und das ist es, was mich am Behindertenbereich immer wieder so enorm stört; Man protestiert mal lautstark und öffentlich gegen irgendwas, weil das doch soooo gemein gegen die aaarmen Behinderten wäre. Aber die ganze Sache vorher wirklich durchdacht hat man nicht. Und praktikable und wirklich überzeugende Lösungsvorschläge anbieten kann man auch nicht.

Da muss man sich dann auch nicht wundern, wenn SVP-Nationalrat Mauro Tuena den Vorstoss folgendermassen kommentiert:

«Wir haben weiss Gott andere Probleme in diesem Land.»

Aber vielleicht gehören solche Pseudovorschläge zum ganzen Spiel dazu: Damit Menschen mit (und auch ohne) Behinderung öffentlich vorexerziert wird, dass «man» sich für die Behinderten einsetzt, (aber ja doch…) aber leider leider sind alle anderen so gemein und wollen sich einfach keine guten Lösungen einfallen lassen.

So ermächtigt man keine Betroffenen, man hält sie im Opferstatus.

Siehe auch: Warum die IV keine «Behindertenversicherung» (mehr) sein soll 

Realitätsverweigernde Retro-Romantiker

«Einen Nachnamen hatte er nicht. Für alle im Dorf war er einfach, selbst im hohen Alter noch, der «Walterli». Man sah ihn meistens draussen durch die Quartierstrassen streifen, und wo immer er ein Papierchen oder einen Kaugummi vor sich liegen sah, hob er den Kleinmüll seiner unachtsamen Mitbürger auf und entsorgte diesen im nächsten Abfalleimer.
Walterli mochte keine Unordnung, dafür liebte er die Frauen. Strahlend grüsste der schmächtig geratene Bauernbub seine Favoritinnen mit den Worten: «Sali, Schätzeli.» Ab und zu drückte ihm jemand einen Fünfliber in die Hand. War ein Haarschnitt fällig, marschierte Walterli beim Dorfcoiffeur ein und liess sich frisieren. Selbstverständlich kostenlos. Genauso selbstverständlich wohnte er im Bürgerheim, wo gestrandete Existenzen und Menschen mit kleinen Macken und Behinderungen Aufnahme fanden. Die Gemeinde kam für Kost und Logis auf, eine kleine IV-Rente deckte die übrigen Verpflichtungen.

Für Menschen wie Walterli wurde 1960 die Invalidenversicherung in der Schweiz eingeführt.»

Peter Keller: Ausweitung der Therapiezone, Die Weltwoche, Ausgabe 07/2013

Soweit die von SVP-Nationalrat und Weltwoche-Autor Peter Keller gezeichnete Retro-Fantasie des idealen IV-Bezügers/Behinderten: Er wird nicht nur beim Vornamen, sondern auch noch in der Diminuitiv-Form genannt, man drückt ihm ab und zu eine milde Gabe in die Hand und er wohnt dort, wo man es ihm zugewiesen hat. Kosten tut er auch nicht viel. Und überhaupt ist er irgendwie harmlos und kindlich (Stichwort: «Jöh, Behinderte!») und vor allem: für jedermann sichtbar behindert. Ein «Möngi», wie man «in der guten alten Zeit» zu sagen pflegte.

Der «liebe Möngi» oder der «heldenhafte Rollstuhlfahrer» dienen bei der Weltwoche, der SVP und allen anderen Retro-Romantikern als leuchtend heller Gegenpart zu den «dunklen Mächten» der Massen an psychisch Kranken, die die IV mit angeblich vorgespielten Krankheiten finanziell in den Ruin treiben. So auch im eingangs zitierten Artikel von Keller. Ich habe diese «Gut gegen Böse» Inszenierung der Weltwoche vor drei Jahren unter dem Titel «Der sympathische Projektmanager im Rollstuhl mit der Katze vs. die anonyme psychisch kranke Kantinenmitarbeiterin mit Migrationshintergrund» aufgezeigt.

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Aus der Luft gegriffene Zahlen, aber egal…

Man würde ja denken, irgendwann langweilt dieses ewig gleiche Narrativ auch den hartgesottensten Weltwocheleser. Leider ist das nicht so. Der gemeine Weltwochleser liest offenbar gerne immer wieder dasselbe, weil es ihn bei jedem Mal Lesen noch mehr überzeugt, dass etwas wirklich wirklich wahr ist. Auch wenn es falsch ist.

So schrieb denn Ende letzten Jahres Weltwocheautor Markus Schär anlässlich des Nichteintretenentscheides des EGMR im Fall Spycher den gefühlt hundertsten Artikel zum Thema «Schleudertrauma». Eimal mehr garniert mit tendenziösen Behauptungen:

«(…) bis 2005 sprang die Zahl der IV-Rentner von 150’000 auf 300’000, und zwei Drittel der Neurentner litten an an Gebrechen mit «unklarer Kausalität» – zu Deutsch: Ohne nachvollziehbaren Grund.»

Markus Schär: Ohrfeige für Menschenrechtler, Die Weltwoche, Ausgabe 51/2015

Auf die Frage nach einer seriösen Quelle für diese «Zwei Drittel Neurentner ohne nachvollziehbaren Grund» nannte mir Schär einen Artikel von SVP-Alt-NR Bortoluzzi in der von SVP-Alt-NR Ulrich Schlüer herausgegebenen nationalkonservativen Zeitschrift «Schweizerzeit». Also keine offizielle IV-Statistik. Er hätte dabei bloss seinen Redaktionskollegen Alex Baur fragen brauchen, der weiss nämlich genau, mit welchem Trick man diese zwei Drittel angeblich «unklare Beschwerden» aus der offiziellen IV-Statistik herausbekommt. Ich hatte das 2010 – anlässlich eines irreführenden Artikels von Alex Baur – von schon mal aufgezeigt: Baur zählte darin einfach alle IV-Bezüger mit psychischen Krankheiten und diejenigen mit «Krankheiten an Knochen und Bewegungsapparat» zusammen und fertig sind die zwei Drittel «diffuse Störungen». Dass unter der zweiten Kankheitskategorie auch mit bildgebenden Verfahren objektivierbare Erkrankungen wie z.B. Morbus Bechterew figurieren, ist nur ein völlig unwichtiges Detail am Rande.

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Relevant ist nicht der «Schaden», sondern seine Auswirkung

Ebenfalls ein komplett unwichtiges Detail am Rande ist für die Retro-Romatiker der Teil im ATSG, der vor dem «objektiv überwindbar» kommt:

Für die Beurteilung des Vorliegens einer Erwerbsunfähigkeit sind ausschliesslich die Folgen der gesundheitlichen Beeinträchtigung zu berücksichtigen. Eine Erwerbsunfähigkeit liegt zudem nur vor, wenn sie aus objektiver Sicht nicht überwindbar ist.

Also nochmal für die Weltwocheredakteure und -leser zum mitschreiben: Nicht der gesundheitliche Schaden (welcher Art auch immer) an sich ist versicherungsrechtlich relevant, sondern welche Folgen der «Schaden» konkret auf die Erwerbsfähigkeit hat. Angesichts eines Nationalrates wie Christian Lohr, der trotz deutlich sichtbarerer Behinderung keine IV-Rente beziehen muss, könnte man sich jetzt auch ganz trefflich über das «objektiv» in zweiten Teil streiten. Die selben Stammtisch-Diagnostiker, die auf den ersten Blick wissen, dass der «Heiri» «Ali» doch nur ein Sozialschmarotzer ist, der ganz sicher keine schwere psychische Störung hat, würden nämlich genauso zielsicher Christian Lohr eine IV-Rente «zuerkennen», wenn sie nicht wüssten, wer er ist. Und selbst im Wissen darum, dass Lohr als Nationalrat arbeitet, sind viele Leute überzeugt, dass er eine IV-Rente erhält. Was zeigt: der Stammtisch denkt, eine IV sei eine «Behinderten-» und keine Erwerbsunfähigkeitsrente.

Und darum überlässt man solche Abklärungen und Entscheide qualifizierten Fachleuten und nicht dem Stammtisch oder der Weltwoche.

In ihrer absoluten Besessenheit mit der «Objektivierbarkeit» verweigern sich die Retro-Romantiker nämlich der Tatsache, dass kein Röntgenapparat, kein MRI und kein Labor einen Zettel mit einer prozentgenauen Erwerbs(un)fähigkeitsbescheinigung ausspuckt.

Auch bei mittels Laboranalyse und/oder bildgebenden Verfahren diagnostizierbaren Krankheiten ist der Arzt auf so genannt «subjektive» Angaben des Patienten angewiesen (z.B. Wie schnell ermüden Sie bei gewissen Tätigkeiten, wie stark sind die Schmerzen u.s.w.) um schliesslich unter Einbezug weiterer Parameter (eigene Beobachtung des Verhaltens des Patienten, Krankengeschichte, evtl. auch Angaben von Angehörigen) ein Gutachten erstellen zu können, aus dem das Ausmass der Erwerbs(un)fähigkeit schlüssig und (Achtung Herr Schär!) nachvollziehbar hervorgeht.

Und genau gleich ist es bei den psychischen Erkrankungen. Anhand der Krankengeschichte kann beispielsweise nachvollzogen werden, ob und wie lange sich jemand bereits einer Therapie unterzieht, ob Klinikaufenthalte stattgefunden haben u.s.w. Da beim überwiegenden Teil der psychisch Erkrankten bereits in Kindheit und Jugend erste Symptome und Auffälligkeiten auftreten und sich dadurch häufig Schwierigkeiten in Schule und Ausbildung ergeben, kann durch eine genaue Anamnese durchaus erfasst werden, ob jemand «mal schnell eine psychische Krankheit simuliert» oder ob die Problematik schon lange besteht. Wenn man sehr bösartig ist, kann man natürlich behaupten, die Betroffenen hätten eben schon als Kind «Sozialschmarotzer» werden wollen.

Kann man natürlich machen.

Oder man könnte mal einen aktuellen SANP-Fachartikel darüber lesen, wie  beispielsweise eine «Versicherungsmedizinische Begutachtung der Posttraumatischen Belastungsstörung» lege artis vorgenommen werden sollte. Wer danach immer noch meint, ein Weltwochejournalist sei gleich qualifiziert, eine Erwerbs(un)fähigkeit zu berurteilen, wie eine medizinische Fachperson, kann sich dann ja auch bei Gelegenheit von Herrn Köppel den Blinddarm operieren lassen.

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Subjektive Objektivität

Selbstverständlich gib es bei den IV-Begutachtungen durchaus Verbesserungspotential und auch Fachleuten passieren Fehler. Allerdings nicht in dem von rechten Politikern und ihren journalistischen Adlaten ständig suggerierten «immensen Ausmass». Dann würde man nämlich bei der mittlerweile sehr engmaschigen Missbrauchsbekämpfung bei der IV eine deutlich höhere Missbrauchsquote finden als nur ein knappes Prozent. Und ein kürzlich veröffentlichter BSV-Forschungsbericht müsste nicht konstatieren, dass bei vielen psychisch kranken IV-Bezügern Integrationsmassnahmen abgebrochen oder gar nicht erst zugesprochen werden, weil die Betroffenen schlicht zu krank dafür sind.

Diese Tatsachen werden aber von Retro-Romantikern komplett ignoriert, weil sie nicht bereit sind, anzuerkennen, dass auch unsichtbare Behinderungen sehr relevante Auswirkungen auf die Funktions- und damit Erwerbsfähigkeit haben können. Und dass Fachleute diese Auswirkungen sehr wohl erkennen, darstellen und begründen können. Des weiteren wird ständig von einer «Diagnoseflut» geschwafelt, die daran schuld sei, dass heute ja «jeder psychisch krank sei». Psychische Krankheiten haben aber nicht zugenommen (sie waren schon immer weit verbreitet), sie wirken sich heute – wo viel mehr geistig gearbeitet wird und erhöhte Flexibilität gefragt ist – einfach nur häufiger «behindernd» aus als früher.

Umgekehrt können heute viele körperliche Krankheiten/Behinderungen aufgrund des medizinischen und technischen Fortschrittes besser behandelt und kompensiert werden. Und durch gesellschaftliche Veränderungen kann sogar jemand mit einer so deutlich sichtbaren Behinderung wie Christian Lohr als Nationalrat oder der blinde Jurist Manuele Bertoli im Tessin als Staatsrat arbeiten (ich nehme jetzt einfach diese plakativen Beispiele zur Illustration, es gibt natürlich auch noch viele andere).

Früher hätte es sowas nicht gegeben. Und daraus ergibt sich für den Retro-Romantiker eine innere Dissonanz, die er dadurch auflöst, dass er die Betreffenden als «Superhelden» glorifiziert. Dass mit seiner «Objektivität» etwas nicht stimmt und auch eine sichtbare Behinderung nur sehr beschränkt etwas über die effektive Leistungs-/Erwerbsfähigkeit aussagt, kommt den Retro-Romantiker nicht in den Sinn. Auch nicht, dass seine althergebrachte Sichtweise gegenüber Menschen mit einer sichtbaren Behinderung («Da sieht man ja gleich, dass die nix können») diskriminierend sein könnte.

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Protest gegen einheitliche Begutachtung

Der Tatsache, dass die Sicht- oder Nichtsichtbarkeit einer Behinderung/Erkrankung nur sehr rudimentär über die sich daraus ergebende Erwerbs(un)fähigkeit Auskunft gibt, hat das BSV im IV-Rundschreiben Nr. 339 zu medizinischen IV-Gutachten im September 2015 folgendermassen Rechnung getragen:

Der Auftrag ist für alle Arten von Gesundheitsschädigungen anwendbar, da es im Hinblick auf eine ressourcenorientierte Abklärung keinen Sinn mehr macht, zwischen psychosomatischen und anderen Leiden zu differenzieren.

Das ruft natürlich die Retro-Romantiker auf den Plan. In diesem Fall den FDP-Nationalrat Ignazio Cassis, der in einer Interpellation u.a. folgendes fragt:

Sind unterschiedliche Abklärungsmethoden in der IV von Personen mit organischen Beschwerden und solche mit psychischen Beschwerden unrechtmässig?

Ganz zufälligerweise spricht Cassis genau wie die Weltwoche nicht von «psychosomatischen» Beschwerden (also den sog. Päusbonogs)», sondern von «organischen» und «nicht organischen (= psychischen) Beschwerden» und ganz zufälligerweise hat Cassis bereits 2009 eine Motion eingereicht, die fordert, dass bei «schwer definierbaren psychischen Störungen» (die Cassis mit dem IV-Code 646 gleichsetzt) grundsätzlich keine Rente gesprochen soll. Notabene einige Monate nachdem eine BSV-Studie bereits aufgezeigt hatte, dass der Hauptanteil der 646-IV-Bezüger an «klassischen» und klar diagnostizierbaren psychischen Störungen wie Persönlichkeitsstörungen, Depressionen u.s.w. leiden und diese Erkrankungen – (auch wenn sie von Laien nicht erkannt werden) mit schweren Einschränkungen im Erwerbsleben verbunden sein können.

Aus Cassis‘ damaliger (wie auch der kürzlichen) parlamentarischen Eingabe spricht also eine komplette Realitätsverweigerung. Und zwar mit System.

Und Inclusion Handicap (die jetzt zwar einen modernen Namen tragen, aber ansonsten offenbar immer noch nicht begriffen haben, dass sich auch die Zusammensetzung ihrer Klientel gewandelt hat) kommentiert das IV-Rundschreiben erstaunlich deckungsgleich mit Cassis (Das subtile «heiliger St. Florian-Prinzip» von Inclusion Handicap kennt man ja bereits von deren Stellungnahme zur Rechtsprechung bei Cancer related Fatigue):

«Die Ausdehnung auf alle Arten von Gesundheitsschädigungen und somit auch auf die rein körperlichen Beeinträchtigungen entspricht daher kaum der Absicht des Bundesgerichts. Hinzu kommt, dass unter Umständen nicht jeder Gutachter oder jede Gutachterin gleichermassen in der Lage ist, die Ressourcenfrage zu beantworten: Ist hierfür in der Regel nicht eine psychologisch-psychiatrische Beurteilung notwendig? Würde dies insbesondere dann, wenn lediglich körperliche Beeinträchtigungen vorliegen, nicht den Sinn des Abklärungsverfahrens sprengen?»

Behinderung und Recht 4/15

Dazu muss man wissen, dass bei manchen körperlichen Behinderungen die Rentenzusprache nicht so sehr über eine detaillierte Einzelfallabklärung, sondern eher eine Art «Automatismus» geregelt wird. Das merken Betroffene dadurch, dass sie sich regelrecht dagegen wehren müssen, wenn sie eine tiefere IV-Rente als für ihre Diagnose «vorgesehen» erhalten möchten. Solche pauschalen Regelungen haben natürlich gewisse Vorteile. Und gegen die Aufhebung dieser Bevorzugung wehrt sich nun eben Inclusion Handicap. Oder kann mir vielleicht jemand erklären, warum sich eine Behindertenorganisation sonst gegen eine für alle Behinderungsarten gleich gestaltete Abklärung wehren sollte?

Für eine Eingliederungsversicherung sollte es selbstverständlich sein, die vorhandenen Ressourcen bei jeder Person individuell abzuklären. Eine IV-Rente darf keinesfalls eine Art automatische «Belohnung» für eine gewisse Krankheit/Behinderung darstellen, sondern muss in jedem Fall die effektive Erwerbs(un)fähigkeit widerspiegeln. Denn auch bei sogenannt «rein» körperlichen Erkrankungen können (psychische) Ressourcen bei der Krankheitsbewältigung eine positive oder (bei deren Fehlen) eine negative Rolle spielen.

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Willkommen in der Realität

Angesichts der aktuell 45% der IV-Bezüger, bei denen die Erwerbsunfähigkeit auf psychische Ursachen zurückzuführen ist, sollten sich auch hardcore-Retro-Romantiker endlich der halt nicht ganz so schönen Realität stellen, dass die Psychiatrie (wie die somatische Medizin übrigens auch) leider nicht immer heilen, sondern vielfach bestenfalls behandeln kann. Das heisst; gewisse krankheitsbedingte Einschränkungen bleiben dann eben bestehen. Durch frühzeitige Intervention und mit geeigneten Arbeitsplatzanpassungen könnten aber mehr Betroffene künftig trotzdem (teil)erwerbstätig bleiben.

Wenn man allerdings wie die Weltwocheredakteure seit Jahren Menschen mit psychischen Störungen durch tendenziöse Artikel in das nur schlechtestmögliche Licht rückt, darf man sich gerne auch mal an der eigenen Nase nehmen, wenn laut einer Umfrage des BSV nur 10% der Arbeitgeber bereit sind, Menschen mit einer psychischen Störung anzustellen. Oder noch weniger Arbeitgeber psychisch beeinträchtigte Jugendliche ausbilden würden. Menschen, die in der öffentlichen Wahrnehmung nicht als krank, sondern als «faule Simulanten» gelten, will dann halt auch niemand anstellen/ausbilden.

Kommt dazu; Mitarbeiter mit gewissen Persönlichkeitsstörungen (die einen grossen Anteil unter den psychisch kranken IV-Bezügern ausmachen) können durch ihre krankheitsbedingten starren Verhaltensmuster für ihr Arbeitsumfeld in der Tat sehr anstrengend sein. Laut der BSV-Studie «Schwierige Mitarbeiter» werden «Probleme» mit solchen Mitarbeitern in neun von zehn Fällen mit einer Kündigung «gelöst» (Und am nächsten Arbeitsplatz geht die Problematik wieder von vorne los).

Man kann sich diesen Tatsachen natürlich weiterhin komplett verweigern und stattdessen in rosafarbenen retro-romantischen Träumen vom «Walterli» schwelgen.

Von Journalisten und Nationalräten, von denen die meisten immerhin ein Studium absolviert haben, würde man aber eigentlich erwarten, dass sie fähig sind, der Komplexität aktueller Probleme (und 100’000 IV-Bezüger mit psychischen Erkrakungen sind in der Tat ein grösseres nicht nur finanzielles, sondern auch gesellschaftliches Problem) differenziertere Analysen und Problemlösungsvorschläge entgegenzusetzen, die über eine simple Stammtischlogik hinausgehen.

Die Stammtischlogik à la «Alles Scheininvalide! Die können alle arbeiten!» mit der man bei der IV-Revision 6a «argumentierte» hat den Realitätscheck nämlich leider leider nicht bestanden.

Darüber berichtet heute übrigens auch der Tages Anzeiger: IV-Bezüger finden kaum mehr Arbeit

Die integrationsfördernde Wirkung von Bauchtanzkursen

Vor fünf Wochen twitterte ich dies:
Bild 3

Auf verschlungenen Wegen landete das Thema bei SVP-Nationalrat Sebastian Frehner (BS), der es heute in die bundesrätliche Fragestunde einbrachte:

Projekt Ingeus. Mit Bauchtanzen aus der IV-Rente?
Bei der IV-Revision 6a hat das Parlament einen Pilotversuch zur Integration von langjährigen IV-Rentnern beschlossen. Dem Schlussbericht ist nun zu entnehmen, dass die IV zu diesem Zweck Bauchtanzkurse angeboten hat.

Können Sie mir erklären, warum ausgerechnet Bauchtanzen aus einer langjährigen Abhängigkeit vom Sozialstaat befreien soll?

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Die Frage sorgte im Parlament und beim beantwortenden Bundesrat Alain Berset für Heiterkeit (S’agissant de votre question, je ne suis pas en mesure de vous faire une démonstration ici … (Hilarité) Sauf si vous insistez!»). Und zwar so sehr, dass sogar die NZZ das Thema unter dem Titel «Sonderbare IV-Kursangebote – Alain Berset und der Bauchtanz» aufgriff.

Soviel Öffentlichkeit für das Thema ist natürlich schön. Noch schöner wäre es allerdings, wenn man folgenden Teil von Bersets Antwort auch etwas Beachtung geschenkt hätte: «Mit diesem Pilotversuch wurde eine Reihe von verschiedenen Aktivierungskursen angeboten, die die ersten Schritte zu einer erfolgreichen Integration waren.(…) Die Evaluation des Pilotversuchs hat gezeigt, dass das umfassende Programm von Ingeus zur Vorbereitung auf den ersten Arbeitsmarkt wirksam ist.»

Nun ja. Die Autoren des Evaluationsberichtes geben sich alle erdenkliche Mühe, die Erfolge des Projektes mit pompösen Statistik-Schnickschnack aufzuplustern und die reellen Integrationszahlen so geschickt im Bericht zu verstecken, dass sie kein Mensch findet und wenn doch, werden Kritiker mit komplizierten Berechnungen beschwichtigt, dass auch bei der geringen Zahl der aufgehobenen IV-Renten doch diejenigen Personen, die (theoretisch) in den Arbeitsmarkt integriert seien (theoretisch) auch mehr Steuern zahlen würden und sich das Projekt so gesamtvolkswirtschaftlich doch lohnen würde. Oder so ähnlich. Bei Evaluationsbericht-Seiten, die so aussehen, habe ich zugegebenermassen irgendwann etwas den Faden verloren:

Bild 4Gefunden habe ich dann aber immerhin noch folgende Fakten: Bei 7,6% der Teilnehmenden des Ingeus-Projektes wurde die Rente aufgehoben, bei 4,5% wurde sie herabgesetzt. In 5,2% der Fälle wurde die Rente erhöht, in den restlichen 82,7% blieb sie gleich. Dafür hat sich ALV-Bezugsquote der Ingeusgruppe (im Vergleich zur Kontrollgruppe) auf 6% verdreifacht. Ebenfalls erwähnenswert sind die im Studienbericht (ab Seite 181) integrierten Antworten der Teilnehmer, welche in vielen Fällen enttäuscht sind, dass ihnen die Teilnahme am Projekt nicht zu einer «richtigen» Arbeit verholfen hat. Die Kritik speziell von TeilnehmerInnen mit psychischen Erkrankungen bezieht sich auch darauf, dass die Berater von Ingeus über zu wenig Fachwissen im psychiatrischen Bereich verfügen, um die daraus folgenden beruflichen Implikationen richtig einschätzen zu können.

Diesbezüglich bemerkt der Bericht dann immerhin noch am Rande (sehr am Rande), dass die erheblich geringere Erfolgsquote bei den psychischen Kranken (im Gegensatz zu Körperbehinderten) möglicherweise auch daran liegen könnte, «dass den Beratern von Ingeus die in Bezug auf den Umgang mit diesen Personengruppen benötigten „speziellen“ Beratungskompetenzen gefehlt haben». Allerdings eben wie hier wiedergegeben, das «speziell» in Anführungszeichen, was dann doch etwas despektierlich wirkt. Es geht nicht um «spezielle» Beratungskompetenz, es geht schlichtweg um Fachkompetenz.

Aber die spielt hier  – einmal mehr – kaum eine Rolle. Vielmehr dekliniert der Bericht 1001 Variante von: «Die Ergänzungsleistungen setzen die falschen Anreize, darum wollen die IV-Bezüger nicht arbeiten!» durch. Und dabei beziehen sich die Autoren – mal wieder– auf die HSG-Professorin Monika Bütler. Finanzielle Anreize mögen ja durchaus auch eine gewisse Rolle spielen, aber es ist schon unfassbar, wie dieser Aspekt Kraft einer einflussreichen HSG-Professorin alle anderen Faktoren, die bei der Integration behinderter Menschen eine Rolle spielen, in jeder Diskussion buchstäblich plattwalzen. Speziell dann, wenn es um Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen geht.

Es wäre dem Projekt (Wenn man schon so eine grosse Datengrundlage von rund 900 Personen hat) gut angestanden, zum Beispiel auch mal zu erheben, wieviele Bewerbungen psychisch Erkrankte im Vergleich zu körperlich erkrankten Personen schreiben müssen, bis sie (falls überhaupt) eine Stelle bekommen. Diese Faktoren spielen nämlich wie die Psychiatrie Baselland in einer Umfrage 2007 gezeigt hat, auch eine Rolle: Arbeitgeber wurden gebeten, eine Rangliste aus neun fiktiven Stellenbewerbern zu erstellen. Die Bewerber hatten alle – bis auf einen – eine chronische Krankheit, waren aber laut Arzt dank Behandlung und Medikamenten stabil, 100 Prozent arbeitsfähig und gut qualifiziert. Der neunte Bewerber war gesund, aber im Gegensatz zu den acht Behinderten weder besonders zuverlässig noch besonders leistungsbereit. So sah die Rangliste aus:

Bild 5

Und wenn man denkt, dass sich seit 2007 vielleicht was verändert hat: Das BSV hat 2014 eine Umfrage unter Arbeitgebern durchgeführt, u.a. ob sie bereit wären, Menschen mit Behinderungen einzustellen. Das Resultat sieht für die psychisch Erkrankten nach wie vor wenig formidabel aus:

Bild 6

Die vielfach angeführte Begründung, dass finanzielle Fehlanreize «schuld» am mangelndem «Integrationswillen» von IV-Bezügern wären, ist ja sehr hübsch und mag sicher auch mit eine Rolle spielen, aber es ist nicht die ganze Wahrheit. Es wäre schön, wenn man sich bei der NZZ nach der ganzen Erheiterung über die Bauchtanzkurse vielleicht auch mal ein bisschen mit den – wesentlich ernsteren – Hintergründen der Fragestellung beschäftigen würde. Nämlich: Was braucht es – anstelle der Bauchtanzkurse – eigentlich wirklich für eine bessere Integration psychisch kranker Menschen in den Arbeitmarkt? Und ganz besonders schön wäre es, wenn man dazu dann ausnahmsweise mal nicht die Ökonomin, sondern jemanden vom Fach befragen würde.

SVP: «Gesunde sollen nicht als psychisch Kranke stigmatisiert werden». [Finde den Fehler]

Es gibt wohl kaum eine Publikation, welche in den letzten Monaten nicht über die im Mai 2013 erschienene Ausgabe des Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders (DSM 5) der American Psychiatric Association berichtet hat. Meist mit einem drohenden Unterton à la «Der Wutanfall wird zur Krankheit». Auch wenn hiesige Psychiater beschwichtigen, dass in der Schweiz nicht das DSM sondern das ICD als Klassikfikationssystem gilt, zitierten viele Journalisten mit allergrösster Wonne (und einem gruseligen Schaudern) den bekannten amerikanischen Psychiater Allen Frances, der eindringlich vor dem DSM 5 warnt, denn danach gälte bereits die normale Trauer nach einem Todesfall als Depression und der Wutanfall eines Kindes als «schwere Emotionsregulationsstörung».

Geht man nach dem Grundtenor der Schweizer Medien ist das alllerallergrösste Problem, dass wir als Gesellschaft im Umgang mit psychischen Erkrankungen momentan haben, dass man als psychisch «Gesunder» ungerechtfertigterweise als «psychisch krank» eingestuft werden könnte. Und böse Medikamente nehmen müsse. Und an allem seien die bösen Psychiater und die noch böseren Pharmafirmen schuld. Als ob komplett gesunde Menschen auf der Strasse mit grossen Netzen eingefangen, in die Psychiatrie verschleppt und dort gegen ihren Willen zwangsweise Medikamente verabreicht bekämen.

Im Kontext-Gespräch vom 24. April 2013 erläuterte der Psychiater Paul Hoff die ganze Thematik angenehm unaufgeregt und differenziert und legte u.a. dar, dass psychiatrische Diagnosen vor allem als «Handwerkszeug» dienen und nicht in «Stein gemeisselt» sind. Sein Kollege Wulf Rössler sagte zudem in der Schweiz am Sonntag: «Wir suchen ja die Leute nicht und erklären sie für krank, sondern sie kommen zu uns, weil sie an einem psychischen Problem leiden und Hilfe suchen»

Unaufgeregt und differenziert ist ja aber leider eher nicht nicht so das Ding der SVP und so beglückt sie uns aktuell – nachdem das Thema jetzt monatelang medial wunderbar vorgespurt wurde – mit der parlamentarischen Interpellation «Inflation psychischer Störungen»: «In den letzten Jahren ist in der Psychiatrie eine Tendenz zur Findung und Ausweitung von Diagnosen auszumachen, bei welchen ehemals normale Verhaltensweisen zu Krankheiten umdefiniert werden(…)»

Darauf werden eine ganze Reihe Fragen gestellt:

  • 3. Wie hoch sind die gesamten Gesundheitskosten von psychischen Störungen und deren Behandlungen in der Schweiz?
  • 4. Wie hoch sind die dadurch anfallenden Kosten bei den Krankenversicherungen und Invalidenversicherung?
  • 8. Welche Instanz prüft neue psychische Störung in Bezug auf deren Anerkennung bei der IV und der obligatorischen Krankenversicherungen?
  • 10. Mit welchen Massnahmen gedenkt der Bundesrat sich einem allfälligen Trend der stetigen Ausweitung von psychischen Störungen und deren Definition als Krankheiten entgegenzustellen, zumal dadurch (…) die Stigmatisierung von Personen mit Problemen als psychisch Kranke (…) verhindert werden könnten?

Die SVP sagt hier also, dass psychische Krankheiten mit einem Stigma verbunden sind. Und damit nicht etwa GESUNDE, die einfach nur «ein Problem haben» aber auf gar keinen Fall «echt» psychisch krank sind, fälschlicherweise mit dem Stigma einer psychischen Krankheit leben müssen, muss der Bundesrat was tun. (Auf Deutsch: «Also die mit den neumodischen Krankheiten halten wir zwar nach wie vor für faule Scheininvalide, die eine Menge Kosten verursachen, aber PR-mässig kommt es besser, wenn wir uns um deren Stigmatisierung sorgen. Wir hatten da ja auch diesen Fall in der eigenen Partei… Burn-out oder… und deshalb muss man das Ganze jetzt etwas einfühlsam wirkend formulieren»)

Ähm wo war ich? Ja eben, weil für «Gesunde» ist so ein Stigma eine echte Zumutung, aber die wirklich Kranken, die haben’s ja nicht anders verdient… (Siehe auch: Angebliche Depression = rufschädigend?)

Einmal mehr macht hier die SVP etwas zum «Problem» was nicht das echte Problem ist. Das grösste Problem, das wir in der Schweiz mit psychischen Krankheiten haben, ist nämlich nicht, dass Gesunde fälschlicherweise für krank erklärt werden, sondern dass die SVP sich seit 10 Jahren anmasst, die Deutungshoheit über ein medizinisches Fachgebiet zu übernehmen, von dem sie nichts versteht dass psychisch Kranke oft erst zu spät behandelt werden, weil Betroffene sich aus Furcht vor Stigmatisierung nicht trauen, über ihre Probleme zu reden. 50% der Bevölkerung erkranken im Laufe ihres Lebens einmal an einer psychischen Störung, das ist also kein Nischenproblem einiger «Freaks». Unbehandelt können sich jedoch hartnäckige und chronifizierte Krankheiten entwickeln, die im schlimmsten Fall zur Invalidität führen können. Mit einer frühzeitigen und fachgerechten Behandlung könnte diese Entwicklung in vielen Fällen vermieden oder vermindert werden. Kostet dann auf lange Sicht auch weniger. Dazu müssen diese Krankheiten aber entstigmatisiert werden.

Aber genau das will die SVP nicht. Wär ja blöd, dann hätte man eine Randgruppe weniger, auf der man rumhaken kann – Entstigmatisierung psychisch Kranker… wo kämen wir denn da hin, wenn wir diese Freaks als Menschen sehen würden?

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Apropos «Stigmatisierung bitte nur für die Anderen»: In der aktuellen Diskussion um die Revision des Strafrechts findet die SVP, dass es einen Unterschied gäbe zwischen «eigentlichen Kriminellen» und «zehntausenden von Strassenverkehrsteilnehmern» die – wenn sie mit dem Gesetz in Konflikt kämen – nicht als «kriminell» stigmatisiert werden dürften. Woher kennen wir das Prinzip gleich nochmal? Ahja: alle IV-Bezüger sind Betrüger, denen man die Leistungen kürzen muss, ausser die (teil)invaliden Bauern, denen soll eine Sonderbehandlung zukommen.