Bei den aufgezählten Beispielen handelte es sich um «professionelle» Kommunikation(skampagnen) von Organisationen der sogenannten Behindertenhilfe. Die Organisationen waren über meine Artikel jeweils not amused, denn die «Fachleute» und die «preisgekrönten Werber» wissen schliesslich, was sie tun. Auf meine Kritik hat man – falls überhaupt – arrogant und herablassend (Gell, Pro Infirmis) reagiert.
Aber über die Kritik nachdenken? Nope. Warum auch. Herzige Kinder oder sonstwie bemitleidenswerte Kreaturen sind halt einfach gut für’s Retter-Image der Organisationen und infolgedessen auch für deren Spendeneinnahmen. Menschen mit Behinderung als selbstbestimmte, kompetente Erwachsene abbilden? Äh, wie meinen…?
Selbst das eidgenössische Büro für Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (EBGB) hat 2014 die gesamten Werbematerialien seines Schwerpunktprogramms zum Thema «Partizipation» (Motto «Wir haben auch ein Wort mitzureden!») ausschliesslich mit Fotos von Kindern und Jugendlichen bebildert. Ich schrieb dazu:
Man stelle sich mal vor, auf dem Tagungsprogramm, den Postern und Postkarten wären auch Abbildungen von Menschen mit Behinderung jenseits des Jugendalters zu sehen, Erwachsene in individueller Kleidung statt im einheitlichen Jugendlager-Shirt! Womöglich auch welche im Businesskostüm oder Anzug! Und die wollen mitreden? Und vielleicht sogar mehr nur «ein Wort», wie es das Motto vorgibt?
Scary.
Bei der inhaltlichen Vertiefung steht in einer ersten Phase die Förderung der Gleichstellung im Bereich der Arbeit im Vordergrund. Bei diesem Thema besteht nach übereinstimmender Einschätzung der grösste Handlungsbedarf; zugleich bietet die Abstimmung mit der Weiterentwicklung der Invalidenversicherung und der für 2017 vorgesehenen Konferenz zur Förderung der Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen einen optimalen Rahmen zu einer umfassenden Förderung der Gleichstellung in der Arbeit.
Und nicht nur, aber natürlich auch deshalb, sollten – so der Bericht – Kommunikationsstrategien verstärkt auf Kompetenzorientierung ausgerichtet werden:
Kommunikationsaktivitäten, welche behindertenpolitische Anliegen vermitteln, sollen vermehrt dazu benutzt werden, eine positive Wahrnehmung von Menschen mit Behinderungen zu fördern. (…) Weiter soll auch in geplanten Kommunikationsmassnahmen des Bundes darauf geachtet werden, dass defizitorientierte Bilder vermieden werden. Die Wirkung kann verstärkt werden, wenn auch die Behindertenorganisationen in ihren über den Bund finanzierten Informations- und Sensibilisierungskampagnen ebenfalls darauf bedacht sind, ein kompetenzorientiertes Bild von Menschen mit Behinderungen zu vermitteln.
Darüber dass Kompentenzorientierung für eine bessere berufliche Integration von Menschen mit Behinderung fundamental wichtig ist habe ich immer und immer wieder geschrieben. Und zwar bereits 2012:
Ich habe ein klitzekleines Problem mit der aktuellen Arbeitgeber-Umgarnungsaktion der Invalidenversicherung. «Behinderte bzw. IV-Bezüger einstellen» klingt in meinen Ohren nämlich immer irgendwie wie: «Wir haben jetzt einen Hund (oder ein paar Zimmerpflanzen) in unserer Firma, das ist gut für Betriebsklima».
(…) Aber eine Behinderung alleine ist keine Qualifikation. Trotzdem zielen die ganzen Arbeitgeber-Umgarnungsaktionen der IV aber genau auf diese Zimmerpflanzen-Analogie ab. Ganz nach dem Motto: Gibt es nicht irgendeine kleine Nische, wo ihr die Zimmerpflanze reinstellen könnt?
Und:
Wäre dieses ganze Affentheater um die Eingliederungen ernst gemeint, würde man die einzugliedernden IV-Bezüger als zukünftige Arbeitnehmer behandeln und nicht wie die letzten Deppen. Denn Arbeitgeber suchen keine «Behinderten», sie suchen qualifizierte, zuverlässige Mitarbeiter. Eine Einstellung muss sich für sie lohnen. Es schafft auch niemand extra Arbeitsplätze einfach so, «weil er sich ein bisschen sozial fühlt». In einem Unternehmen fällt ein gewisses Volumen an Arbeit an und dafür werden Mitarbeitende gesucht, die diese Arbeit gut ausführen können. Alles andere ist Sozialromantik.
Nach all den Zimmerpflanzen, Mülleimern, Zombies und Kinderbilder der letzten Jahre kommt man nun also im EDI zum Schluss, dass «(…) auch Behindertenorganisationen in ihren über den Bund finanzierten Informations- und Sensibilisierungskampagnen darauf bedacht sein sollten, ein kompetenzorientiertes Bild von Menschen mit Behinderungen zu vermitteln».
Die Fachleute bei den Organisationen werden sich (zusammen mit den preisgekrönten Werbern) dazu bestimmt was hübsches einfallen lassen. Vielleicht eine Inszenierung von Kindern mit Trisomie 21 als Ärzte in einer TV-Serie namens «Euses Spital».So als gehaltvoller Diskussionsbeitrag zum Fachkäftemangel.
What is the meaning of the phrase «late to the party»? If you are «late to the party» it means that you have only recently learned of something that others already have known for some time.
Am 16. März 2015 habe ich unter dem Titel «Jöh, Behinderte!» ausführlich beschrieben, warum ich es leicht suboptimal finde, wenn das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) seine Werbemittel (ausschliesslich) mit Kinderfotos bebildert.
Am 12. April 2015 beendete ich einen Blogbeitrag mit folgendem Abschnitt:
Solange allerdings Organisationen wie die Pro Infirmis ihre Facebookauftritte mit Kindern bebildern (die ganz offensichtlich zu bevormunden sind) wird sich am Bild in den Köpfen auch nichts ändern:
Facebook-Header von Pro Infirmis im Februar 2015:
Facebook-Header von Pro Infirmis im März 2015:
Zufälligerweise hat dann Pro Infirmis wenige Tage später folgendes FB-Headerbild eingestellt:
Und einen Monat später diesen Aufruf veröffentlicht:
Darauf folgten einige Header, die persönliche Geschichten erzählten (leider habe ich bei den ersten beiden Bildern von den zugehörigen Texten keine Sreenshots gemacht).
Anfang Juni:
Ende Juni (Julia Della Rossa, Angelman-Syndrom)
Anfang Juli
Geschichte:
Mitte Juli
Geschichte:
Diese Bilder und Geschichten haben viel Lebensnähe ausgestrahlt. Aber es ist natürlich aufwendig, Betroffene zu finden, die abgebildet werden möchten und ihre Geschichte erzählen mögen. Vermutlich aus diesem Grund sahen die Headerbilder seit Ende Juli 2015 leider wieder so aus:
August:
September:
Oktober:
Und aktuell (Januar 2016):
Anonyme Agenturbilder ohne persönliche Geschichte und vor allem mal wieder hauptsächlich das stereotype «herzige Down-Syndrom-Kind».
Es ist allerdings bei Bild-Agenturen tatsächlich auch nicht ganz einfach, unterschiedliche, lebensnahe und nicht stereotype Bilder von Menschen mit Behinderungen zu finden. Ein besonderes Ärgernis sind die von Christiane Link so treffend beschriebenen «Hübschen Menschen in hässlichen Rollstühlen». Die (unbehinderten) Models werden dafür meist in alte Krankenhausrollstühle gesetzt und die Bilder wirken dann auch dementsprechend «unnatürlich». Link schreibt:
Die Bilder wirken so, wie sich viele Menschen das Leben im Rollstuhl vorstellen: ungelenker Kasten, der einen behindert. Aber das ist schon lange nicht mehr so. Rollstühle werden individuell angepasst, zumindest bei jungen Leuten, sind wendig und leicht.
Die Frage die sich hier stellt, wäre dann einfach: Kann es sich eine so grosse Organisation wie die Pro Infirmis nicht leisten, einfach mal eine Fotografin quer durch die Schweiz zu schicken, die Bilder von realen Menschen mit Behinderungen in ganz verschiedenen Situationen macht? Beispielsweise beim Sport (Rollstuhlbasketball,Elektrorollstuhl-Hockey,Segeln) oder in der ganz normalen Freizeit und auch – Arbeitswelt. Und nein, nicht (nur) in den Werkstätten.
Solche Bilder (inkl. zugehörge Geschichten) dürfte man als Behindertenorganisation doch sowieso immer wieder und nicht nur für die Facebookseite brauchen. Die Fotografin Flavia Trachsel (selbst Rollstuhlfahrerin) hat zum Beispiel schöne Portraits für den Frauen-Bericht des EBGB gemacht. Unterer anderem dieses hier von Anja Reichenbach:
(Das EBGB kann es also schon, wenn es will – bzw. wenn jemand externer den Finger draufhält…)
Wunderbar lebensnahe Fotos zum Thema Inklusion macht auch der deutsche Fotograf Andi Weiland. Beispielsweise dieses hier von der Bloggerin Laura Gehlhaar und ihrem Mann:
Es gibt sie also, die anderen Bilder jenseits der stereotypen «herzige-Down-Syndrom-Kinder-Ästhetik.» Und als grösste Behindertenorganisation der Schweiz hätte man eine Verantwortung, die möglichst vielfältige Darstellung von Menschen mit Behinderungen aktiv zu fördern (Z.B. Fotoaufträge an mit dem Begriff «Inklusion» vertraute FotografInnen zu vergeben. Und zwar völlig selbstverständlich und unabhängig von grossen protzigen Kampagnen). Zur Abwechslung einfach mal selbst konsequent positives Vorbild sein, statt «milde Gaben» im Namen der «armen Behinderten» einfordern. Wie wär’s, Pro Infirmis?
Die Überwindbarkeitspraxis ist den Betroffenen gegenüber schlecht kommunizierbar und beleidigt sie, weil sie mit einer Schuldzuweisung verbunden ist: Wir haben durch unsere Abklärung nicht nur herausgefunden, dass Sie keine Rente bekommen, wir haben auch noch gemerkt, dass Sie an Ihrem misslichen Zustand selber Schuld sind, Sie könnten nämlich arbeiten gehen und selber Geld verdienen, wenn Sie nur wollten!
– Dies ist kein Zitat aus einer realen Verfügung, aber die Botschaft, wie sie beim Empfänger ankommt, wenn mit der «willentlichen Überwindbarkeit» argumentiert wird.
Jörg Jeger ist nicht etwa Rechtsanwalt bei einer Patienten- oder Behindertenorganisation, sondern Chefarzt der Medas Zentralschweiz. Neben diesem eher anekdotischen Zitat hat Jeger vor allem mit seinem fachlich fundierten und langjährigen Engagement für eine gerechtere Begutachtung bei somataformen Schmerzstörungen einen wesentlichen Teil dazu beigetragen, dass das Bundesgericht im kürzlich publizierten BGE 9C_492/2014 zum Schluss kam: «Die Überwindbarkeitsvermutung ist aufzugeben.»
Der vom Rechtsanwalt David Husmann errungene Bundesgerichtentscheid war, wie die Schadenanwälte in ihrem Kommentar «Überwindbarkeitsrechtsprechung überwunden!» schreiben, nämlich «Teamwork» an dem – wie sich an den Literaturhinweisen im Urteil ablesen lässt – viele verschiedene Akteure beteiligt waren. Eine wichtige Rolle spielte auch das von den Anwälten von «Indemnis» in Auftrag gegebene Gutachten des renommierten deutschen Professors Dr. Peter Henningsen, der sachlich fundiert darlegte:
Die Rechtsprechung des Bundesgerichts zu Schmerzkrankheiten beruht auf falschen Annahmen über die medizinische Empirie.
Darauf hatten zuvor zwar schon andere Autoren (u.a. der oben ziterte Jörg Jeger) mehrfach hingewiesen, aber das waren eben «die berühmten Propheten im eigenen Land» wie es Thomas Gächter, Professor für Sozialversicherungsrecht im Tagi-Interview («Ich erwarte, dass Patienten ganzheitlicher begutachtet werden») formulierte.
Es liegt schon eine gewisse Ironie darin, dass im Land der sorgsam gepflegten Ressentiments gegen «fremde Richter» gewisse Themen erst durch Gutachten/Berichte aus dem Ausland in den Fokus der Aufmerksamkeit gerückt werden. Schweiz-Intern gälte als hinreichender Beleg der Relevanz des Themas vermutlich einzig die Ausgrabung eines entsprechenden historischen Dokuments («Arbeytsfähigkeit bey Mannen des Ritterstandes nach Postraumatischen Belastungsstörungen» Bernardus der Ältere, Morgarten, 1317). [Einschub Ende]
Zurück zum Thema. Was ändert sich mit dem BGE 9C_492/2014 denn nun genau?
Während bisher davon ausgegangen wurde, dass eine somatoforme Schmerzstörung (bzw. Päusbonog) mit zumutbarer Willensanstrengung überwindbar und darum per se nur in seltenen Ausnahmefällen (bei Erfüllung der sog. Foerster-Kriterien) invalidisierend ist, soll nun jeder Einzelfall indviduell und «ergebnisoffen» abgeklärt werden. Besonderes Augenmerk soll dabei auf Funktionsfähigkeit und Ressourcen gelegt werden, die anhand von vom Bundesgericht skizzierten «Indikatoren» festgestellt werden sollen:
Funktioneller Schweregrad
– Gesundheitsschädigung
– Ausprägung der diagnoserelevanten Befunde und Symptome
– Behandlungs- und Eingliederungserfolg oder -resistenz
– Komorbiditäten
Konsistenz
– gleichmässige Einschränkung des Aktivitätenniveaus in allen vergleichbaren Lebensbereichen
– behandlungs- und eingliederungsanamnestisch ausgewiesener Leidensdruck
* Ausführung im BGE dazu:
Soweit soziale Belastungen direkt negative funktionelle Folgen zeitigen, bleiben sie nach wie vor ausgeklammert(…) Anderseits hält der Lebenskontext der versicherten Person auch (mobilisierbare) Ressourcen bereit, so die Unterstützung, die ihr im sozialen Netzwerk zuteil wird.
Ich interpretiere das mal frei: Schwierige Scheidung hinter sich? Ist IV-fremder Faktor, interessiert uns nicht. Unterstützender Ehepartner? Oho! Pluspunkt für die Ressourcen, ergo tieferer IV-Grad. – Und was passiert, wenn der unterstützende Ehepartner ein paar Jahre später nicht mehr da ist? Ist das dann neuerdings ein IV-Revisionsgrund?
Im Hinblick auf die konkrete Umsetzung wird wohl noch einiges zu klären sein. Das Bundesgericht formuliert deshalb auch einen deutlichen Auftrag an die medizinischen Fachgesellschaften:
Bezüglich Leitlinien der (psychiatrischen) Begutachtung besteht dringender Handlungsbedarf.
Und:
In künftige Leitlinien einzubeziehen sein werden auch Schlussfolgerungen aus der laufenden Nationalfonds-Studie des Universitätsspitals Basel „Reliable psychiatrische Begutachtung im Rentenverfahren“ (RELY-Studie), welche die Verlässlichkeit einer funktionsorientierten psychiatrischen Begutachtung untersucht.
Das ist jetzt ein bisschen ein gemeiner Seitenhieb von den Bundesrichtern. Die Zwischenergebnisse der RELY-Studie vom März 2015 zeigen nämlich leider eher das Gegenteil dessen, was sie eigentlich zeigen sollten:
Die Zwischenergebnisse zeigen allerdings auch, dass die vier Gutachter bei der Bewertung der Leistungs- und Arbeitsfähigkeit ein und derselben Person eine geringere Übereinstimmung erzielten als erwartet. Das heisst, die Studie konnte bisher nicht schlüssig nachweisen, dass die funktionsorientierte Begutachtung zu akzeptablen Übereinstimmungen in der geschätzten Leistungs- und Arbeitsfähigkeit führt.
Dazu muss man allerdings sagen, dass in der Studie nicht überprüft wurde, wie hoch (oder tief) die Übereinstimmung bei herkömmlichen Begutachtungsmethoden ist. Bemerkenswert dazu ist, dass vor einem Jahr eine ebenfalls vom Unispital Basel (die Hälfte der Forschergruppe hatte allerdings «Beziehungen» zum ABI Basel) durchgeführte Begutachtungs-Studie für Schlagzeilen sorgte, in der festgestellt wurde, dass behandelnde Ärzte vor allem bei somatformen Störungen die Arbeitsfähigkeit ihrer Patienten tiefer einschätzen als Medas-Gutachter. Was in den meisten Medienberichten damals unter den Tisch fiel, war, dass nicht mit der Einschätzung von «Medas-Ärzten im Allgemeinen» verglichen wurde, sondern nur mit derjenigen einer einzigen Medas-Stelle (nämlich des ABI Basel). Und da das ABI Basel keine 50 Psychiater beschäftigt, ist davon auszugehen, dass die Gutachten vermutlich von einer eher kleinen Personengruppe mit ähnlichem «Gutachterverständnis» ausgestellt wurden.
Da die Psychiater in der RELY-Studie keine eigenen Patienten begutachtet haben und trotzdem zu relativ unterschiedlichen Resultaten kamen, legt den Schluss nahe, dass bei der Einschätzung der Arbeitsfähigkeit nicht nur eine Rolle spielt, ob sie der behandelnde oder ein Medas-Arzt vornimmt, sondern vor allem auch, welche ganz persönliche Sichtweise der Psychiater hat. Oder auch: 4 Psychiater, 5 Meinungen.
Um es noch mal mit dem Bundesgericht zu sagen:
Bezüglich Leitlinien der (psychiatrischen) Begutachtung besteht dringender Handlungsbedarf.
Und das «psychiatrisch» kann da gleich ganz weg, denn aus meiner Sicht ist nicht einzusehen, weshalb die neu propagierte Funktions-und Ressourcenorientierte Einschätzung der Arbeitsfähigkeit nur für bestimmte und nicht für alle Krankheiten gleichermassen gelten soll. Henningsen sagt das in seinem Gutachten auch genauso:
Es ist insofern nicht gerechtfertigt, Körperbeschwerdesyndrome mit eindeutiger organischer Ätiologiekomponente im Hinblick auf die Begutachtung der Arbeitsfähigkeit anders zu behandeln als solche ohne eindeutige Komponente.
Noch etwas zur Rolle der Behindertenorganisationen Supervision für Procap und Pro Infirmis
Erfreulich war, dass die Procap sehr flink mit einer Stellungnahme auf den Bundesgerichtsentscheid reagiert hat, so dass diese auch in der sda-Meldung erwähnt wurde:
Die Behindertenorganisatorin [sic! Hallo sda?] Procap begrüsste das Ende der «unsinnigen und ungerechten Diskriminierung» einzelner Menschen mit Behinderung. Procap erwarte nun, dass für die Beurteilung ein faires Verfahren geschaffen werde und auch die Fälle aus den letzten Jahren wieder aufgerollt würden, bei denen Leistungen zu Unrecht vorenthalten worden seien.
So schaut gute Medienarbeit aus.
Pro Infirmis hingegen fand, eine knappe Information auf der Webseite einen Tag später reiche auch. Anders als die Procap (die sowohl die MM des Bundesgerichtes, die Stellungnahme der Schadenanwälte, als auch einen Artikel aus dem letzten Procap-Magazin zur Schmerzrechtsprechung verlinkt) findet man Zusatzinfos bei der PI unnötig. Viel wichtiger ist, dass der stellvertretende Direktor der Pro Infirmis, Urs Dettling, Kraft seines Amtes betont, dass die Behindertenorganisationen an erster Stelle für eine gerechtere Beurteilung gekämpft haben:
(…)wurde sowohl von Behindertenverbänden wie auch der Medizin und Juristen immer wieder auf der fachlichen Ebene kritisiert
Bei der Procap hingen wählte man eine etwas bescheidenere relitätsnähere Reihenfolge:
Die jahrelange breite Kritik von juristischen und insbesondere auch medizinischen Fachleuten sowie von Behindertenorganisationen(…)
Auch wenn die Procap sich auf der Zielgeraden noch schnell eigeklinkt hat (das Henningsen-Gutachten ist seit fast einem Jahr öffentlich und wurde erst in der diesjährigen Mai-Ausgabe des Procap-Magazins besprochen): Es waren wirklich nicht die Behindertenorganisationen, die an vorderster Front für eine faire Begutachtung für alle gekämpft haben.
Vielmehr wurde beispielsweise in Behinderung und Recht 4/13 (von Integration Handicap) «begrüsst», dass Cancer-related Fatigue nicht zu den Schmuddelkindern Päusbonogs gezählt werde. Wohingegen der bereits eingangs zitierte Jörg Jeger zum entsprechenden Urteil fragte:
Warum vertraut man bei der Cancer-Related Fatigue auf die Einschätzung der Leistungsfähigkeit durch den Arzt, beim Fibromyalgie-Syndrom nicht?
Um Veränderungen anzustossen, reicht es eben nicht, à la Behindertenorganisationen einfach zu sagen «Heiliger St. Florian…» «Das ist aber unfair!» Man muss etwas auch begründen bzw. gezielt in in Frage stellen können. Nun ist natürlich nicht jeder Mediziner oder Jurist und nicht jeder mag sich überhaupt mit sowas befassen. Wenn aber Pro Infirmis bei der entsprechenden Meldung nicht mal das zugehörige Bundesgerichtsurteil verlinkt, gibt man klar zu verstehen: Du Fussvolk, du eh zu doof, dir eine eigne Meinung zu bilden (oder gar Fragen zu stellen) – übernimm einfach unsere vorgekaute Meinung, das reicht. (Und komm bloss nicht auf die unverschämte Idee, genauer nachzufragen, was PI eigentlich überhaupt zu diesem erfreulichen Resultat beigetragen hat).
Menschen mit Behinderung in ihrer Selbstbestimmung und Eigenverantwortung zu fördern, hiesse halt auch, ihnen aufzuzeigen, wie solche Veränderungen zustanden kommen, sie – wenn sie es möchten – am Prozess zu beteiligen und weiterführende Informationen, die ihre Angelegenheiten betreffen, zugänglich zu machen. Und wenn es nur 1% sind, sich damit befassen mögen. Ist wie bei den Rollstuhlrampen, die müssen einfach da sein, auch wenn sie in manchen Fällen vielleicht nur einmal im Jahr benutzt werden.
Wo und in welcher Form das folgende Sujet einst genau zum Einsatz kam, konnte ich nicht in Erfahrung bringen, da man bei der Pro Infirmis – mal wieder – nicht geneigt ist, sich mit mir zu unterhalten (mehr dazu weiter unten):
Die Abbildung stammt aus dem Buch «Invalidenversicherung und Behinderte unter Druck» (2005) und war als Antwort auf die Scheininvalidenkampagne der SVP offenbar einige Zeit im Umlauf. Die Darstellung signalisiert deutlich, von welcher Art eine Behinderung zu sein hatte, um von der Pro Infirmis vor zehn Jahren als unterstützungsbedürftig geadelt zu werden. Man wollte schliesslich auch den Gönnern und Spenderinnen implizit vermitteln, dass bei Pro Infirmis nur Behinderte mit Echtheitszertifikat in den Genuss der edlen Gaben kämen. Und nicht etwa die mit den komischen unsichtbaren Krankheiten.
Psychische Erkrankungen kommen langsam im Mainstream an
Seither hat sich einiges getan. Eine SVP-Exponentin hat öffentlich über ihr Burnout gesprochen, die Suizide verschiedener prominenter Personen im In- und Ausland haben das Thema psychische Erkrankungen immer wieder in den Fokus öffentlicher Diskussionen gerückt und der Anfang Jahr veröffentlichte OECD-Länderbericht Schweiz zum Thema psychische Gesundheit und Beschäftigung erfuhr so grosse mediale Aufmerksamkeit, wie noch keine andere Studie zum Thema in der Schweiz je zuvor.
Man könnte also sagen, das Thema «psychische Erkrankungen» ist dabei, im sogenannten Mainstream anzukommen. Ein aus Sicht der Pro Infirmis offenbar idealer Zeitpunkt, um ihre diesjährige Kampagne dem Thema Depression zu widmen – schliesslich setzt man sich mit einem diesbezüglichen «Engagement» nun nicht mehr in die Nesseln, sondern entspricht damit dem Zeitgeist. Wenn der Mediensprecher der Pro Infirmis dann im Interview zum Kampagnenstart zum Besten gibt: «Eine psychische Behinderung ist unsichtbar, daher werden die Leiden dieser Patienten oft nicht ernst genommen.» und «Zudem hat die ganze politisierte Diskussion um so genannte «Scheininvalide» psychisch Beeinträchtigte in ein schräges Licht gerückt.» und man sich zu diesen Aussagen nochmal das eingangs angeführte Sujet von Pro Infirmis Erinnerung ruft, macht sich allerdings eine leichte innere Dissonanz breit.
Pro Infirmis als Advokat der psychisch Kranken?
Die Dissonanz wird auch nicht gerade kleiner, wenn man in der entsprechenden Medienmitteilung über die Zeile «Pro Infirmis ist Kompetenzzentrum für Fragen rund um Behinderung» stolpert. Wo genau, fragt man sich, liegt die Kompetenz der Pro Infirmis im Bereich «psychische Erkrankungen»? Vielleicht in den gerade mal acht Links, welche auf der Webseite der Pro Infirmis unter dem Stichwort «Psychische Behinderung» gelistet sind (und wovon im übrigen drei auf Artikel von mir/meinen Blog verweisen)?
Ich kann mich auch nicht erinnern, wann mir die Pro Infirmis jemals öffentlich als engagierter Advokat der Belange von Menschen mit psychischen Erkrankungen aufgefallen wäre. Auch an der kürzlichen Päusbonog-Tagung an der das Gutachten Henningsen vorgestellt und diskutiert wurde, glänzte die Pro Infirmis vor allem mit einem: Mit Abwesenheit (Während von der Procap gleich mehrere VerterterInnen teilnahmen). «Engagement» also erst dann, wenn man sich damit unbeschadet beliebt machen kann?
Der Club als Kulisse für den Launch der PI-Kampagne
Aber nun gut, kommen wir zur eigentlichen Kampagne bzw. ersteinmal zur Clubsendung, welche als Kulisse diente, um den Clip erstmals vorzustellen (So musste nicht mal teure Werbezeit beim Fernsehen gebucht werden, sondern der Clip wurde quasi als «native ad» in die Sendung eingebettet. Was seid ihr Werber doch clever!).
Im am 2. Dezember 2014 ausgestrahlten Club «Psychisch krank, fürs Leben gestempelt» diskutierten Simon Hofer und Vivianne Vinzens (beide selbst betroffen), Constantine Bobst (Präsidentin Vereinigung der Angehörigen psychisch Kranker), Niklas Baer (Leiter psychiatrische Rehabilitation der Psychiatrie Baselland) und Undine Lang (Klinikdirektorin Psychiatrische Universitätsklinik Basel). Den beiden Betroffenen Simon Hofer und Vivianne Vinzens ist es dabei hoch anzurechnen, dass sie bereit waren, über dieses persönliches Thema so offen im Fernsehen zu reden. Auch wenn es für Aussenstehende schlussendlich nie wirklich nachvollziehbar sein wird, was es bedeutet, psychisch krank zu sein, wurde dadurch doch zumindest ein tiefergehender Einblick ermöglicht. Das sehr wohlwollende Eingehen der Moderatorin und der weiteren DiskussionsteilnehmerInnen auf die Betroffenen vermittelte zwar zwischenzeitlich ein bisschen das Gefühl, einer öffentlichen Therapiesitzung beizuwohnen, aber das ist bei einem solch persönlichen Thema wohl kaum vermeidbar.
Etwas irritierend empfand ich allerdings das Einblenden der Arbeiten des als Werber tätigten Simon Hofer. Ich verstehe das Anliegen, als Betroffener auch zeigen zu wollen, dass jemand mehr ist, als eben nur «betroffen». Dass man auch «was kann». Nur wird genau dadurch, dass dieses «Können» so hervorgehoben wird, der Unterschied zu den «Nichtbetroffenen» umso deutlicher betont. Wenn jemand in einem bestimmten Bereich arbeitet (egal ob psychisch krank oder nicht) gehe ich selbstredend davon aus, dass derjenige sein Handwerk auch beherrscht. Hätte die Moderatorin zur anwesenden Psychiaterin Undine Lang oder dem Psychologen Niklas Baer gesagt (ich übertreibe das zur Verdeutlichung jetzt mal absichtlich): «Sie haben ja ein ganz aussergewöhnliches fachliches Talent, diese Studie von Ihnen (Studie wird eingeblendet) finde ich wirklich sehr gelungen, wollen Sie uns mal was darüber erzählen?» hätte man das möglicherweise ein bisschen seltsam gefunden.
Der Clip
Während der Sendung wurde wie erwähnt auch der Pro Infirmis-Clip gezeigt.
Zugegeben, das ist keine besonders differenzierte Kritik. Aber auch einige Tage und Durchsichten des Clips später stelle ich mir dieselbe Frage: Was will mir der Clip eigentlich sagen? Depressive sind gefühllose Zombies? Und auf den ersten Blick an ihrem Zombiekostüm erkennbar? Und so einem soll ich dann auch noch näherkommen? (Ähm, nein danke, eigentlich lieber nicht). Ich fand die Darstellung von Menschen mit Behinderung in Form von nachmodellierten Schaufensterpuppen beim letztjährigen Clip von Pro Infirmis schon äusserst problematisch. Immerhin bestand damals noch ein klar erkennbarer Unterschied zwischen dem (lebendigen) menschlichen Vorbild und der nachmodellierten (stummen) Puppe. Dieser Unterschied verschmilzt hier und nimmt dem Protagonisten jegliche Menschlichkeit, macht ihn zu einem Gegenstand. Selbst in der schlimmsten Depression ist jemand aber immer noch ein Mensch und kein seelenloses Ding, auch wenn er sich selbst vielleicht so fühlen mag. Und auch wenn Zuwendung von akut Depressiven nicht (oder nicht so wie im gesunden Zustand) empfunden werden kann, ist sie essentiell wichtig.
Der Clip vermittelt an Angehörige aber die Botschaft: Der Depressive spürt ja eh nichts, also kann man sich die Zuwendung auch gleich sparen. Er zeigt keine Handlungsmöglichkeiten für Betroffene oder Angehörige. Und untergräbt mit der Szene auf der Brücke auch noch die von der Suizidprävention hochgehaltene Leitlinie, dass man keine konkreten Suizidorte bzw. -möglichkeiten zeigen soll.
Twitter als Verteilkanal
Was die Verbreitung dieses an Negativität und Hoffnungslosigkeit nicht zu überbietenden Films für Betroffenen Gutes Bewirken bewirken soll, ist mir schleierhaft. Aber darum geht’s ja auch gar nicht. Es geht einmal mehr darum, Betroffene als hilflose und bedauernswerte Wesen Dinge darzustellen, denen die Pro Infirmis (und ihre SpenderInnen) in edler Absicht zur Hilfe eilen. Schlicht: Es geht um eine möglichst hohe Verbreitungsrate, um die Marke «Pro Infirmis» zu stärken. Dazu benutzte sie am Tag der Veröffentlichung in ziemlich aggressiver Weise Twitter, indem sie in unzähligen Tweets Zeitungen, Organisationen (auch viele ausländische), Einzelpersonen, u.s.w. zum Teilen aufforderte:
Solche Aufforderungen entsprechen nicht der Twitter-Etikette (man teilt etwas, weil man es gut findet, und nicht, weil man dazu aufgefordert wird – Stichwort «earned media»). Vom Blick am Abend erhielt die Pro Infirmis deshalb eine kleine Nachhilfestunde in Höflichkeit:
Bei einer Behindertenorganisationen lässt man das Betteln gerademal noch so durchgehen, ist ja für einen guten Zweck. Allerdings bin ich mit meiner Kritik dazu nicht alleine:
Das besonders perfide an der offensichtlichen Arroganz und Ignoranz der Pro Infirmis ist die Tatsache, dass sie umgekehrt ganz gezielt diejenigen Betroffenen zum Teilen des Clips aufforderte, von welchen sie sich die grösstmögliche Wirkung als sogenannte Influencer versprachen. Beispielsweise über die durch die Initiierung der Aktion #notjustsad bekannt gewordene @isayshotgun
Hat in diesem Fall hier nur mässig geklappt, denn wie gesagt: Twitterer lassen sich nicht gern vorschreiben, welche Inhalte sie zu teilen haben. Aber das Beispiel sagt einiges über die Einstellung der Pro Infirmis, die Betroffenen hauptsächlich als «nützliche Idioten» für ihre Zwecke benutzen zu wollen, aus.
Konversation mit der PI – nach wie vor: Zero points
Da ich die Frage nach dem (fehlenden) Einbezug der Pro Mente Sana durchaus spannend fand, fragte ich per Mail beim Mediensprecher der Pro Infirmis nach:
Sehr geehrter Herr X.
Mit Erstaunen habe ich zur Kenntnis genommen, dass die neue Kampagne von Pro Infirmis zum Thema Depressionen offenbar(?) nicht in Zusammenarbeit mit der Pro Mente Sana entstanden ist.
Können Sie mir erklären, weshalb nicht?
Freundliche Grüsse
Die Antwort:
Sehr geehrte Frau Baumann
Nachdem Sie sich ja am 2. Dezember sehr gehaltvoll und abschliessend über den erfolgreichen neuen Kampagnen-Film von Pro Infirmis geäussert haben
„Marie Baumann @ivinfo: was für ein beschissener Clip von Pro Infirmis“
sehe ich mich nicht veranlasst, mich mit Ihnen weiter darüber zu unterhalten.
Mit besten Grüssen
Für ihre kommunikativen Leistungen erhält die PI nach wie vor zero points.
Behindertenorganisationen sollten für Behinderte da sein. Nicht umgekehrt.
Und die Frage bleibt: Warum musste die kleine Pro Mente Sana (2 Mio Bundesgelder/Jahr), welche sich seit 36 Jahren um Belange psychisch kranker Menschen kümmert, mehrere Jahre händeringend nach Geldern für eine breit angelegte Präventionskampagne suchen und just als die Kampagne mit Hängen und Würgen endlich finanziert werden kann, schüttelt die grösste Behindertenorgansation der Schweiz (45 Mio Bundesgelder/Jahr), der die Belange psychisch Kranker noch vor zehn Jahren am Allerwertesten vorbei gingen (Was für die Päusbonogs offenbar nach wie vor gilt) eine eigene protzige Kampagne aus dem Ärmel?
Vielleicht einfach schlicht deswegen, weil psychisch Kranke von der Pro Infirmis als interessanter Markt erkannt wurden? Immerhin sind von den 230’00 IV-Bezügern in der Schweiz über 100’000 psychisch krank. Aber was nützt es den hiesigen psychisch Kranken wenn Pro Infirmis im Ausland bekannt ist und ihre Werbeagentur Jung von Matt mit dem Spot zahlreiche Werberpreise einheimst?
Ich habe ja nicht gerade mit überschwenglicher Begeisterung auf die im Oktober von der Pro Mente Sana lancierte Kampagne «Wie geht’s dir» reagiert, deshalb möchte ich jetzt ein bisschen Lob nachholen: Im Vergleich zur Kampagne der Pro Infirmis wirkt sie sympathisch, menschlich und positiv und bietet auf der zugehörigen Webseite auch wichtige Zusatzinformationen für Betroffenen und Angehörige an.
Und vor allem stehen dabei die Betroffenen und nicht das Ego der ausführenden Organisation(en) im Vordergrund.
Dazu wäre ist vielleicht ganz dienlich, wenn die Verantwortlichen bei der Pro Infirmis ein bisschen weniger mit den Werbern der ausführenden Werbeagentur Jung von Matt auf Preisverleihungs-Parties sich selbst feiern würden, das versaut nämlich ganz offensichtlich den Charakter. Da man sich seitens der Pro Infirmis so gerne damit brüstet, dass die Auszeichnungen, die man für die PI-Clips erhalte, eindeutig deren Qualität bestätigen, als Abschluss eine kleine Anekdote dazu, mit welchen«Leistungen» sich Jung von Matt sonst noch solche Auszeichnungen des Art Directors Club Deutschland «verdienen». (Und ja, man kann das Beispiel als durchaus bezeichnend für die Branche betrachten).
Bild-Agentur Jung von Matt!
Da blättern wir neulich aus lauter Langeweile im aktuellen Jahrbuch des Art Directors Club Deutschland (ADC), und wen müssen wir da wiedersehen? Den Brief der »Wir sind Helden«-Sängerin Judith Holofernes, in dem sie Euch eine Absage als Bild-Testimonial erteilt und recht verständlich erörtert, warum sie Eure Kampagne besonders perfide findet – den Ihr dann allerdings, hihi, hoho, kurz darauf einfach trotzdem und in Faksimile als Bild-Anzeige brachtet. Holofernes verzichtete damals auf eine Klage, um der Sache nicht noch mehr Aufmerksamkeit zu bescheren. Der ADC verzichtete allerdings nicht darauf, diese kreative Top-Leistung mit einem Bronzenagel auszuzeichnen. Großer Applaus für zwei Kreativdirektoren, einen Art-Direktor und zwei Texter!
Eins täte uns aber schon interessieren: Wie macht man so was zu fünft? Einer kopiert den Brief, und vier holen sich schon mal einen runter?
Ihr seid Helden!
tl; drMan muss als «grösste Fachorganisation der Schweiz für Menschen mit Behinderung» nicht auf Kritik einer Bloggerin reagieren, aber wenn man’s tut, wirft ein öffentliches «Fuck you» nicht unbedingt das beste Licht auf die Organisation.
Ich kann gut verstehen, dass man bei der Pro Infirmis nicht sehr erfreut ist über meinen letzten Artikel. «Man muss sich doch nicht von einer Bloggerin belehren lassen, wo man doch mit diversen Werber-Preisen (nicht nur dem Effie) geadelt worden ist!» dachte man sich wohl in der Socialmedia-Abteilung und retweetete als Reaktion auf meinen Blogartikel folgende zwei Tweets dazu (es sind btw. die einzigen negativen unter weit mehr positiven):
(Für nicht-Twitter-User: die Retweets sehen alle Follower der Pro Infirmis)
Für dieses kommunikationstechnisch suboptimale Verhalten in den Socialmedia gibt’s (Trotz allen Werber-Preisen): Zero points. Für eine mit 42Mio-Bundesgelder pro Jahr subventionierte Organisation ist eine solche Reaktionen schlicht unprofessionell und unangebracht. Auch wenn blöde Bloggerinnen blödes Zeug schreiben. Die blöden Bloggerinnen dürfen das, weil sie nämlich keine 42 Mio Bundesgelder bekommen und auch keine Meinung ausser der ureigensten vertreten. Darum darf ich als Privatperson dummes Zeug schreiben und die PI als Organisation sollte – wenn sie denn schon reagiert – besonnen reagieren.
Wenn die Pro Infirmis schreibt: «Die Aktion von Pro Infirmis (…) regt zum Nachdenken über die Akzeptanz von Menschen mit Behinderung an.» Und man genau das dann – öffentlich – tut: nämlich Nachdenken über die Kampagne und die Pro Infirmis – die dieses «Nachdenken» ja auch einfach hätte ignorieren können – mit einer Art «Fuck you» reagiert (das man dann sogar noch von Dritten entlehnt), sagt das schon was aus. Und zwar nichts Gutes über die Art und Weise wie man meint, die Meinungshoheit darüber haben zu wollen, wie über Behinderung (und Behindertenorganisationen) öffentlich nachgedacht werden darf.
Würde man an irgend eine Firma in der freien Wirtschaft eine öffentliche Kritik richten (sagen wir mal an die Migros) kriegen Sie von der Migros garantiert keine «Fuck you»-Antwort, sondern – und mag das unter noch so grossem Zähneknirschen der zuständigen Medienverantwortlichen/Sachbearbeiterin geschehen – ein «Wir bedanken uns für Ihre Kritik und werden das prüfen/besprechen/wasauchimmer». Und noch besser kommt es, wenn der Kunde dann auch sieht, dass seine Kritik tatsächlich ernstgenommen und umgesetzt wird (Grössere Schrift auf einer Verpackung, Chriesi fürs Joghurt nur noch aus artgerechter Haltung ect.).
Ein solch arrogant-unprofessionelles Verhalten wie dasjenige der Pro Infirmis kann man sich heutzutage wirklich nur noch als eine vom Bund subventionierte Organisation geschützte Werkstätte leisten, die sich nach wie vor als Bevormundungs-Organisation (und wer nicht spurt kriegt eins auf’s Maul) und nicht als Dienstleistungsanbieter für Menschen mit Behinderungen versteht.
Auf Kritik öffentlich mit «Fuck you» reagieren? Deutlicher hätte man die in meinem letzten Artikel angetönte von-oben-herab-Haltung der Pro Infirmis wirklich nicht bestätigen können.
Ich glaube, ich habe jetzt etwas oft den Ausdruck «Fuck you» benutzt. Entschuldigung.
Es war gerade mal eine gute Woche her, seit ich geschrieben hatte: «Zu beratende Behinderte ist der Traum jeder Behindertenorganisation. Je mehr und je verzweifelter um so besser» als Pro Infirmis kürzlich (am 5. Mai 2014) unter dem Titel «Ausbau der Leistungen für Behinderte – stabile Finanzen» folgendes veröffentlichte:
Das Geschäftsjahr 2013 der grössten Fachorganisation der Schweiz für Menschen mit Behinderung schliesst erneut mit einem erfreulichen Ergebnis: Die Leistungen im Kerngeschäft der Organisation stiegen um 6 %.(…)
Mit professioneller Unterstützung und Beratung in allen Lebenslagen, insbesondere in belastenden Situationen und Krisen, hilft Pro Infirmis den Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen in der Schweiz. Die Non-Profit-Organisation unterstützt sie darin, ihre Selbständigkeit und ihre Rechte zu wahren und erschliesst bei finanziellen Engpässen Unterstützungsmöglichkeiten. Diese Dienstleistung (Sozialberatung) wurde im vergangenen Jahr von über 154‘000 Personen in Anspruch genommen, was einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 6 % entspricht.
Um die steigende Zahl von «Behinderten in Krisen» als «erfreuliches Ergebnis» zu bezeichnen, braucht man schon einen etwas speziellen Humor… Oder man ist eben eine Behindertenorganisation, wo glückliche, selbständige, sorgenfreie Behinderte schlecht für’s Geschäftsergebnis sind. Darin liegt vermutlich auch der Grund, weshalb ich mir seit Jahren schwertue mit den Kampagnen der Pro Infirmis. Ich sehe wohl die Ambitionen («Wir lassen uns nicht behindern» bzw. der neuere Slogan «Kommen Sie näher»), ich spüre wohl die gute Absicht, aber noch viel deutlicher eben auch die unterschwellige Absicht:
«Bei allem Anspruch ein neues Bild von Menschen mit Behinderung in den Köpfen der Gesellschaft zu verankern, ist Pro Infirmis auch auf finanzielle und freiwillige Ressourcen angewiesen. Würden Menschen mit Behinderung als zu selbständig und nicht hilfsbedürftig dargestellt, wäre die Unterstützung der Organisation für den Betrachter wohl hinfällig. Um auch das Bild des hilfsbedürftigen Menschen unterschwellig aufrecht zu erhalten, sind Bilder von Kindern mit Behinderung besonders wirksam, da Kinder ohnehin hilfsbedürftig sind und stärker Emotionen auslösen als Erwachsene.»
(Quelle: «Sozio-Mediale Konstruktion von Behinderung in den Werbekampagnen der Pro Infirmis» Oberseminararbeit von Janine Werner, Universität Konstanz) von der PI selbst auf ihrer Seite verlinkt)
Die Aussage bezüglich der Abbildung von Kindern mit Behinderung bezieht sich auf folgende frühere Kampagnen der Pro Infirmis, die bei mir (aber Empfindungen sind ja verschieden) vor allem einen Impuls auslöst: Freakshow!
2002/2003:
2004/2005:
2006:
Mittlerweile – immerhin – in den neueren Film-Kampagnen keine bedauernswerten Kinder mehr. Aber auch bei der letzten im Dezember 2013 veröffentlichten Kampagne
wieder das Gefühl von: «Freakshow!». Nicht mehr mit dem klinisch weiss-kaltem Hintergrund und den geradezu unerbittlich ausgeleuchteten Fotografien früherer Jahre zwar, sondern näher an den Menschen, weicher und mit schön flauschiger Musik unterlegt. Aber immer noch steht das «Abnormale» das «Andersartige» im Zentrum, wird fokussiert, auf den Zentimeter genau bemessen, benannt und in Schaufensterpuppen modelliert.
PI schreibt dazu: «Die Aktion von Pro Infirmis zum internationalen Tag der Menschen mit Behinderung steht unter dem Motto «Wer ist schon perfekt? Kommen Sie näher.» und regt zum Nachdenken über die Akzeptanz von Menschen mit Behinderung an.»
Wie man genau bemessen kann, wieviele Leute aufgrund der PI-Kampagne über Behinderung nachdachten – und ob da auch was Gescheites dabei rauskommt – weiss ich zwar nicht (Per Hirnscanner vielleicht?), aber die Jury vom Werberpreis Effie kürte die PI-Kampagne kürzlich mit dem Effie in Gold zu einer der «effektivsten und effizientesten» Kampagnen der Schweiz. Wie das bei Werberpreisen so ist; die Branche feiert sich vor allem selbst und die ausführende Agentur (Jung von Matt/Limmat) kann bei zukünftigen Kunden anführen, dass sie in der Lage ist, auch im schwierigen herausfordernden Behindertenbereich total effektive Kampagnen zu machen.
In der Tat wurde das deutschsprachige Video auf Youtube über 127’000 mal und die englische Version gar 14.5 Mio mal angeklickt. Ohne Zweifel ist das für die Pro Infirmis ein grosser Erfolg. Aber ist ein Erfolg für die Pro Infirmis auch einer für Menschen mit Behinderung? Wird durch die Kampagne nicht einfach ein weiteres Kapitel in der der langjährigen Storytelling-Tradition der Behindertenorganisationen geschrieben? Nämlich; dank uns (und dank den grosszügigen Spenden) dürfen «die Behinderten» auch mal so tun, als ob sie dazugehören würden. Eng begrenzt auf einen Tag, eine Aktion, einen Film natürlich. Und kurz vor Weihnachten, da ist man schliesslich besonders grosszügig.
Die Präsenz von Menschen mit Behinderungen sollte aber weder von «Grosszügigkeit» abhängen, noch begrenzt auf einen Tag kurz vor Weihnachten, sondern einfach «normal» sein.
«In der Schweiz kenne ich keine Person mit einer Behinderung, welche am Bildschirm präsent ist. Es gibt auch beim Radio, bei den Zeitungen und Zeitschriften nur sehr wenige. Inklusion heisst für mich aber, dass es auch möglich sein müsste, einen Sportmoderator oder eine Tagesschausprecherin mit Behinderung anzutreffen.
Es ist übrigens interessant: Wenn ich als Filmkritiker ab und zu am Fernsehen zu sehen bin, schauen die Regisseure darauf, dass der Rollstuhl bzw. meine Stöcke im Bild nicht zu sehen sind. Es ist nicht mein Entscheid und ich kann auch nicht darauf beharren, dass meine Mobilitätsbehinderung gezeigt wird. Leute, die mich aus dem Fernsehen kennen, reagieren oft perplex, wenn sie mich dann in der Realität im Rollstuhl sehen. Sie denken dann, ich hätte kürzlich einen Unfall gehabt.»
Menschen mit Behinderungen gehören nicht einmal im Jahr «zum Angucken» in ein Schaufenster oder in ein Proinfimis-Video, sie gehören selbstverständlich – und sichtbar – überall dorthin, wo Nichtbehinderte auch sind, in Fernseh- und Radiostudios, und an alle anderen Arbeits- und Freitzeitorte auch. Nicht zuletzt um im Sinne von Diversity ihre Sichtweise einzubringen und nicht nur «Objekte» zu sein, über die bspw. in den Medien berichtet wird, sondern selbst handelnde und mitbestimmende Personen – die dadurch wiederum als positive Role Models von anderen Betroffenen wahrgenommen werden können.
Ich bin der tiefen Überzeugung, dass Selbstverständlichkeit und Selbstbewusstsein der Betroffenen die wichtigsten Kernelemente sind, die es zu fördern gilt. So, dass es beispielsweise eines Tages schlichtweg keine Frage mehr sein wird, ob sich ein Transportunternehmen grosszügigerweise dazu bequemen möchte, sein Angebot barrierefrei zu gestalten oder nicht. Oder ob eine Firma grosszügigerweise behinderten Mitarbeitern «eine Chance gibt». «Gönnerhafte Grosszügigkeit» gegenüber Behinderten wird hoffentlich irgendwann ähnlich gestrig wirken, wie heute ein Foto aus den 50iger Jahren des ausschliesslich aus Männern bestehenden Parlamentes.
Ich bin mir aber nicht ganz sicher, ob die Behindertenorganisationen wie die Pro Infirmis das auch so sehen. Würden sie das, würde ihr Slogan lauten: «Wir arbeiten daran, uns eines Tages überflüssig zu machen!» DAS wäre mal mutig und zukunftsorientiert. Naja gut, für den Anfang wäre auch «Wir arbeiten an besseren gesellschaftlichen Bedingungen für Menschen mit Behinderungen, damit unser Beratungsvolumen nicht mehr steigt sondern sinkt» schon ganz gut. Pro Infirmis soll nämlich bitte mal aufhören, behinderte Menschen dazu zu benutzen, für sich (also die PI) Werbung zu machen, sondern stattdessen in ihrer Werbung mal zeigen, was sie als Organisation konkret für bessere Lebensbedingungen für Behinderte tut oder zu tun gedenkt. Ich weiss, dass sich die PI selbstverständlich für Barrierefreiheit ect. einsetzt, aber man sollte auch den Mut haben, damit zu werben, statt mit den irgendwie eben doch betont «andersartigen» Betroffenen. Damit sich am Bild – und vor allem der Situation – «der armen» Behinderten wirklich was ändert.
Einfach nochmal zur Erinnerung: Behindertenorganisationen sollten für Behinderte da sein. Nicht umgekehrt.
Btw: Ich mag den Slogan der Deutschen «Aktion Mensch» zu deren 50-jährigen Jubiläum: «Schon viel erreicht, noch viel mehr vor» und das zugehörige Bild aus der Kampagne: