[6/7] Die jahrelangen Bullshit-Behauptungen tragen Früchte. Die Geschichte der Schlussbestimmung.

Während der parlamentarischen Debatte zur 5. IV-Revision im Jahr 2006 reichten Vertreter von SVP und FDP folgenden Minderheitenantrag ein:

Nach dem Inkrafttreten der 5. IV-Revision werden sämtliche IV-Verfügungen der letzten fünf Jahre vor Inkrafttreten der 5. IV-Revision, bei welchen eine Krankheit bzw. ein Unfall mit unklarer Kausalität Ursache für die Rente war, einer erneuten Beurteilung unterzogen. Diese Beurteilung muss innerhalb von sechs Monaten durchgeführt werden und muss sich an der revidierten Gesetzgebung orientieren. Kommt die Neubeurteilung zu einem rentenablehnenden Entscheid, müssen umgehend Integrationsmassnahmen eingeleitet werden. Der Anspruch auf Rente entfällt mit sofortiger Wirkung.

Sprecher der Minderheit, Toni Bortoluzzi (SVP):

(…) In den vergangenen Jahren haben Rentenzusprechungen in der IV Einzug gehalten, die nicht gesetzeskonform sind. Anders ist die Entwicklung bei den seit 1990 gestiegenen Rentenzahlen nicht zu erklären. (…) Ich habe in den vergangenen zwei Jahren zuhauf Beispiele gesehen, die zeigen, dass es eben notwendig ist, eine solche Überprüfung vorzunehmen. Ich kann Ihnen mindestens ein Beispiel noch vorlesen; das Papier ist kürzlich bei mir eingetroffen. Es geht um eine junge ledige Frau, 25-jährig, aus dem Kosovo, die seit einem Jahr 100-prozentige IV-Rentnerin ist. Ich kann hier aus dem IV-Dossier zitieren (…)

Man fragt sich: Wie es kommt es, dass Schreinermeister Bortoluzzi «zuhauf» Einsicht in IV-Dossiers hatte? Oder war das vielleicht – einmal mehr – schlicht gelogen?

Silvia Schenker (SP) bemerkte jedenfalls lakonisch:

Am liebsten würde Herr Bortoluzzi diese Dossiers wohl selber durcharbeiten und selber beurteilen, ob eine Rente gerechtfertigt ist oder nicht. (…)

In der Diskussion sagte SVP-Nationalrat Jürg Stahl auch folgendes:

Verschiedene Rednerinnen und Redner haben bereits darauf hingewiesen – aus meiner Sicht als Vorwand -, es gebe keine Kategorie unklarer Kausalität (…) Wenn Sie es wirklich ernst meinen, müsste die Kategorie der medizinisch nicht klaren Kausalität geschaffen werden. Ich habe hier eine Liste mit einer – aus meiner Sicht – grossen Anzahl neuer Krankheitsbilder, welche zumindest in IV-Verfahren den Ausschlag für den Einstieg in die Invalidität gegeben haben: soziale Phobie, Internetsucht, Übergewicht, Menopause, Weichteilrheumatismus, Schlafstörungen, Hyperaktivität, starkes Schwitzen, Entwurzelungssyndrom usw.; es gibt noch mehr Beispiele.»

Diese Liste der «angeblichen IV-Gründe» hat – wie hier gezeigt – nie den Tatsachen entsprochen. Sie ist eine komplette Erfindung Lüge der SVP. Das hat aber nie jemand öffentlich gesagt.

Der Kommissionsprecher und Rechtsanwalt Reto Wehrli (CVP) kommentierte den Antrag damals folgendermassen:

Die Kommissionsminderheit hat hier zum Zweihänder gegriffen. Bei allem Verständnis für das Bedürfnis, komplexe Probleme einfach zu lösen: So geht es wohl nicht. (…) Eine Anpassung der laufenden Renten an die neue Rechtslage bei gleichbleibendem Sachverhalt würde zu einer unzulässigen echten Rückwirkung des neuen IVG führen. Das ist rechtsstaatlich nicht haltbar(…).

Das war wie gesagt anno 2006. Eine Mehrheit des Nationalrates sprach sich damals denn auch gegen die Anpassung laufender Renten aus. SVP, FDP und Wirtschaftskreise forderten allerdings weiterhin unermüdlich die Überprüfung Aufhebung bestehender Renten. So Katja Gentinetta (damals Vizedirektorin der Avenir Suisse) in der NZZ vom 23.5.2008 unter dem euphemistischen Titel: «Gerechtigkeit in der Invalidenversicherung: Alle IV-Renten sollten überprüft werden». Der Artikel zeigt sehr schön, worum es diesen Kreisen eigentlich geht:

Eine solche Bestandsüberprüfung könnte – neben dem Aufgleisen einer 6. IV-Revision – eine weitere Bedingung für die befristete Mehrwertsteuererhöhung sein.

Indem der Fokus konsequent auf den angeblich ungerechtfertigten Leistungsbezug gerichtet wurde, wurde unterschlagen, dass die Ausgaben der IV auch aus anderen Gründen steigen: Menschen mit Behinderungen haben dank der besseren medizinischen Versorgung eine deutlich höhere Lebenserwartung als früher (Hat beim BSV mal jemand die durchschnittliche Verbleibedauer in der IV von 1970 mit heute verglichen?) Kinder mit Behinderungen (z.B. bei Frühgeburten) überleben heute dank medizinischem Fortschritt – früher wären sie gestorben. Aber gerade bei (schwer)behinderten Kindern ist die öffentliche Zustimmung gross, wenn die IV zusätzliche Kosten übernehmen muss (z.B. Pflegeleistungen oder Therapien bei Trisomie 21). Woher meint man, dass dieses Geld kommt? Aus einer anderen IV-Kasse, als aus der, bei der man doch so radikal sparen muss?

Das alles und noch viel mehr verschwand hinter einer einzigen grossen Missbrauchs-Nebelpetarde, deren vorrangiger Zweck es war, Beitragserhöhungen für die IV zu vermeiden.

Man kann auch nur rätseln, was zwischen 2006 und 2009 mit dem damaligen CVP-Nationalrat Reto Wehrli passiert ist: Zu viel Petarden-Nebel eingeatmet? Vergessen, dass man eigentlich Jurist ist? Einen dicken Scheck aus Herrliberg oder von einer Pensionskasse bekommen? Man weiss es nicht.

Jedenfalls reichte ausgerechnet Wehrli, der 2006 in der IV-Debatte eine Aufhebung bestehender Renten noch entschieden als «rechtsstaatlich nicht haltbar» bezeichnet hatte, am 27.04.2009 die Motion «Neuüberprüfung von laufenden IV-Renten. Rechtsstaatlich klare Regelung» ein, in der er fordert, dass auch laufende IV-Renten einer vollständigen Neubeurteilung unterzogen werden können. Weil: «Diffuse Gesundheitsstörungen».

Dem wollte die FDP nicht nachstehen. So forderte der aktuelle Bundesratskandiat Ignazio Cassis (FDP) am 23.09.2009 in der Motion «IV-Sanierung. Druck muss aufrechterhalten bleiben»:

Der Bundesrat wird beauftragt, die Gesetzgebung im Rahmen der IV-Revision 6b so abzuändern, dass bei Personen mit schwer definierbaren körperlichen oder psychischen Erkrankungen die Leistungen der IV sich auf die Behandlungsqualität und auf die Eingliederungsmassnahmen konzentrieren und eine IV-Rente grundsätzlich nicht ausgesprochen wird.

Cassis bezog sich explizit auf die Kategorie 646, bei der das stärkste Wachstum verzeichnet worden war. Allerdings war bereits mehrere Monate vor Cassis’ Motion der BSV-Forschungsbericht «Dossieranalyse der Invalidisierungen aus psychischen Gründen» über exakt diese Kategorie publiziert worden. Darin wurde aufgezeigt, dass es sich eben nicht um «unklare» Störungen handelt und in der Kategorie 646 zudem auch viele Fälle abgelegt wurden, die eigentlich in eine andere Kategorie gehören würden (z.B. geistige Behinderung, Schizophrenie oder eindeutige somatische Erkrankungen). Die häufigsten Krankheitsbilder waren Persönlichkeitsstörungen und Depressionen. Da die Forscher auch die Arztberichte in den IV-Dossieres analysierten, konnten sie aufzeigen, dass viele dieser IV-Bezüger schon in Kindheit/Jugend erkrankt waren und vor der IV-Berentung oft jahrelange Leidenswege hinter sich hatten.

Aber wenn ein Schreinermeister aus einem (angeblichen) IV-Dossiers zitiert, hat das natürlich mehr Gewicht, als wenn Forscher hunderte von Dossiers effektiv analysieren. SVP-Bullshit in allen Gehirngängen. Und auch in den offiziellen Unterlagen des Bundes. In der Botschaft zur IV-Revision 6a (veröffentlicht 2010) wurde unter «Gründe für die Renten- und Kostenzunahme» u.a. aufgeführt:

Neue Formen psychischer Erkrankungen: Die Versicherung und ihre Akteure waren – und sind z.T. heute noch – nicht in der Lage, angemessen auf die starke Zunahme der psychischen Krankheiten zu reagieren, da es sich um neue Formen psychischer Erkrankungen handelt*, welche schwierig zu diagnostizieren sind und sich kaum objektivieren lassen.

*Anhaltende somatoforme Schmerzstörungen, posttraumatische Belastungsstörungen, Anpassungsstörungen, generalisierte Angststörungen, Schleudertrauma, depressive Episode mit ihren verschiedenen Unterformen, Fibromyalgie, diffuses weichteilrheumatisches Schmerzsyndrom.

Zum direkten Vergleich nochmal Blochers Rede von 2004 (Inhaltliche Ähnlichkeiten zur bundesrätlichen Botschaft fett markiert, bzw. ergänzt):

Eine Vielzahl neuer Krankheitsbilder dienen als kaum überprüfbarer Einstieg zur Invalidität. Ich will Ihnen nur ein paar Beispiele nennen: Soziale Phobie [= Eine Form der Angststörung], Internet-Sucht, erhöhter Cholesterinspiegel, Übergewicht, Menopause, Weichteilrheumatismus, Reizdarmsyndrom, Schlafstörungen, Verstopfungen, Burnout-Syndrom, Hyperaktivität, starkes Schwitzen, Entwurzelungssyndrom, psychosoziale Depression, Tinnitus (Pfeifen im Ohr) oder Vitaminmangel. Bei dieser Fülle ist jeder Bürger ein potenzieller Neurentner. Sicher kann sich jeder von Ihnen auf eines dieser Symptome berufen. (…) Ebenfalls sehr hoch sind die Anteile jener IV-Bezüger, die über Kopf- und Rückenschmerzen [= Schmerzstörungen] oder ein Schleudertrauma klagen.

Für die LeserInnen, die die vorausgehenden Artikel nicht gelesen haben: Blochers Aufzählung von angeblichen IV-Gründen basiert auf einem Spiegel-Artikel von 2003, in dem der deutsche Journalist Jörg Blech – reichlich polemisch – behauptete, Pharma-Firmen würden diese Krankheiten erfinden, um Medikamente dagegen zu verkaufen. Mit effektiven IV-Gründen hatte diese Liste nie etwas zu tun.

In der Fussnote der Botschaft werden ausserdem auch klassische psychische Krankheiten aufgezählt, die weder «neu» noch «schwierig zu diagnostizieren» sind (Depressionen, Angststörungen). Aber Fakten spielten in diesem ganzen Theater sowieso generell nur eine Nebenrolle.

In der neuen Luzerner Zeitung vom 7. Dezember 2010 (nicht online) erschien ein Interview mit Reto Wehrli unter dem Titel «Hebel ist bei alten Renten anzusetzen», darin sagt Wehrli, dass seine Motion vom Bundesrat gutgeheissen und das Anliegen in der 6. IV-Revision aufgenommen wurde. Auf die Frage des Journalisten, ob nun aufgrund bei der IV immer weiter angezogenen Schraube nicht die Gefahr bestünde, dass unterstützungsbedürftige Menschen zwischen Stuhl und Bank gerieten, meinte Wehrli, dass unser vielfältiges Sozialsystem dafür sorge, dass niemand durchs gemeinschaftliche Netz falle. Und weiter: «In der Schweiz muss zum Glück niemand unter Brücken schlafen».

Dieselbe Meinung vertrat auch SVP-Ständerat Alex Kuprecht in der Debatte zur IV-Revision 6b am 19. Dezember 2011:

Eine Sozialversicherung, die mit 15 Milliarden Franken verschuldet ist und in gefährlicher Weise über den Weg von Darlehen auch das wichtigste Sozialversicherungswerk, die AHV, in Mitleidenschaft zieht, muss wohl oder übel zuletzt auch mit Leistungskürzungen konfrontiert werden – im Bewusstsein, dass im schlimmsten Fall noch weitere Auffangnetze bereit sind, um Menschen in akuter wirtschaftlicher Existenzgefährdung aufzufangen.

Die Antwort auf die im ersten Teil dieser Serie gestellten Frage: Wie sind wir eigentlich an den Punkt gekommen, wo der IV-Chef seelenruhig sagt, dass Menschen mit gesundheitlichen Problemen halt zur Sozialhilfe sollen? lautet also ganz einfach: Weil die Mehrheit des Parlamentes genau das wollte.

Wie Wehrli’s und Kuprechts Aussagen zeigen, war das kein «Versehen». Das war immer die Absicht. Anders als beim Bezug einer IV-Rente muss für die Berechtigung zur Sozialhilfe zuerst das Vermögen bis auf 4000.- (Einzelperson) aufgebraucht werden und der Ehepartner und teilweise auch andere Angehörige sind unterstützungspflichtig. Ausserdem sind Sozialhilfeleistungen (anders als IV- und EL-Leistungen) rückerstattungspflichtig. Es findet also nicht wie – von linker Seite oft behauptet – einfach eine (Kosten)verschiebung in die Sozialhilfe statt. Die Kostenverschiebung geschieht vor allem ersteinmal vom Staat zu den Privaten bevor – als letztes Netz – die Sozialhilfe einspringt.

Dass nach dieser ganzen Vorgeschichte die SVP nun seit einigen Jahren auch ganz spezifisch gegen Langzeitbezüger in der Sozialhilfe polemisiert, ist an Zynismus kaum mehr zu überbieten. Eine 2015 veröffentlichte Studie der Städteinitiative Sozialpolitik und der Berner Fachhochschule hat nämlich gezeigt, dass knapp zwei Drittel der Langzeitbeziehenden in der Sozialhilfe nachweisbar unter gesundheitlichen Beeinträchtigungen leiden. Sie sind oft zu krank, um im Arbeitsmarkt zu bestehen, haben aber keinen Anspruch auf eine IV-Rente. 40 Prozent haben physische Einschränkungen aufgrund von Unfall oder Krankheit, rund 20 Prozent haben ein akutes Suchtproblem, gut 10 Prozent eine ärztlich attestierte Depression und rund 30 Prozent eine andere psychische Krankheit.

Am 19.08.2014 portraitierte der Tages Anzeiger eine junge Frau, die auf Sozialhilfe angewiesen ist, weil sie unter dem Chronic Fatigue Syndron (CFS/ME) leidet. Einem Krankheitsbild, dass das Bundesgericht bereits 2008 als «mit zumutbarer Willensanstrengung überwindbar» eingestuft hatte. «Laura», wie die junge Frau im Artikel genannt wird, entspricht nicht dem Bild einer «Null-Bock-Jugendlichen ohne Ausbildung, die sich in die soziale Hängematte legt», welches von gewissen Akteuren so gerne gezeichnet wird. Sie hat – trotz zunehmender Erkrankung – ein Biologie-Studium abgeschlossen. Aber die Realität dieser Menschen hat Öffentlichkeit und Politik nie gross interessiert.

Dass das Bundesgericht nach und nach Menschen mit angeblich «merkwürdigen Krankheitsbildern» von IV-Leistungen ausschloss, befand man nach der jahrelangen Bullshit-Kampagne der SVP nicht etwa als empörend, sondern vielmehr als «folgerichtig». Und nichts als «folgerichtig» war es schliesslich auch, die Aufhebung bestehender Renten aufgrund «merkwürdiger» Krankheitsbilder zu fordern.

Im Dezember 2010 diskutierte der Nationalrat dann ausgiebig darüber, welche Diagnosen zu den «pathogenetisch-ätiologisch unklaren syndromalen Beschwerdebildern ohne nachweisbare organische Grundlage» (Päusbonog) zählen, bei denen die Renten überprüft aufgehoben werden sollen («Schlussbestimmung IV-Revision 6a»). Kernkritikpunkt von Links/Grün war dabei, dass diese Formulierung noch viel mehr Krankheitsbilder als die bisherigen «Päusbonog» einschliesst, denn die überwiegende Mehrheit der psychischen Störungen lässt sich nicht auf eine nachweisbare organische Grundlage zurückführen.

Schenker (SP):

Unter diese Bestimmung können sehr viel mehr Personen fallen als jene mit somatoformen Schmerzstörungen und Schleudertrauma; neben mir befürchten auch viele andere, dass auch Menschen mit psychischen Krankheiten verschiedenster Art unter diese Bestimmung fallen. Wenn wir diese Formulierung ins Gesetz aufnehmen, stossen wir eine Türe auf, die wir nicht mehr schliessen können. Wir lassen eine ungleiche Behandlung von Menschen zu, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erwerbsfähig sind.

Es folgten Beschwichtigungen von Mitte-rechts, besonders hervozuheben hier Marianne Kleiner (FDP), selbst Psychologin:

Ich bin in den letzten Tagen von vielen behinderten Mitmenschen angesprochen worden und habe auch E-Mails erhalten, und ich habe gespürt, dass sich im Zusammenhang mit diesem Artikel eine grosse Angst und eine starke Besorgnis angestaut haben. Ich möchte den Betroffenen zu erklären versuchen, dass diese Ängste nicht notwendig sind. Ich kann aber gut verstehen, dass diese Ängste vorhanden sein können, wenn jemand wegen einer Behinderung, auch wegen einer psychischen Behinderung, auf eine Rente angewiesen ist. Ich versuche aufzuzeigen, warum diese Ängste nicht nötig sind.
Mit der vorliegenden Bestimmung wird Recht, das für Neurenten gilt, auch für laufende Renten angewendet. (…) Es handelt sich nicht um Beschwerdebilder, bei denen gestützt auf klinische oder auch psychiatrische Untersuchungen eine klare Diagnose gestellt werden kann – das wurde hier meines Erachtens falsch gesagt -; z. B. Depressionen, Schizophrenien und Psychosen wie Zwangsstörungen, Essstörungen und Persönlichkeitsstörungen sind davon nicht betroffen.
Ich kann deshalb Kollegin Schenker, die sich sehr für psychisch behinderte Menschen eingesetzt hat, was ich sehr schätze, beruhigen. Denn Renten, die auf diesen Beschwerdebildern basieren, werden weiterhin keine Überprüfung durchlaufen müssen. Das hat man mir versichert.

Woher kennen wir diesen Tonfall, wo Betroffenen wie einer Herde (dummer) Kälber auf dem Weg zum Schlachter beruhigend zugeredet wird, dass ihnen ganz sicher nichts passieren wird? Ah ja, aus dem Artikel der Psychiaterin Doris Brühlmeier:

Es muss ca. 2005 gewesen sein: Die damals 59-jährige, schwer psychisch kranke Frau Z. sass zitternd und untröstlich weinend da: «Sie wollen uns die IV-Rente wegnehmen!» «Sicher, ganz sicher nicht», versuchte ich zu beruhigen, «wissen Sie, die Renten sind unantastbar.»

Zurück in die Debatte über die Schlussbestimmung, während der Bundesrat Burkhalter immer und immer wieder aufgefordert wurde, genauer zu definieren, welche Krankheitsbilder genau betroffen sein werden und zunehmend genervt reagierte.

Bundesrat Burkhalter (FDP):

Je le redis ici: ne sont pas concernés la dépression, la schizophrénie, les troubles de la personnalité ou les troubles alimentaires, et le cancer encore moins (…)

Gilli Yvonne (Grüne):

Herr Bundesrat, wie beurteilen Sie für die Zukunft die Möglichkeit, dass die Diagnoseliste im Bereich der nichtobjektivierbaren Störungen, wie wir das heute erlebt haben, eine kontinuierliche Erweiterung erfährt – vom HWS-Beschleunigungstrauma über die somatoformen Schmerzstörungen zum Chronic Fatigue Syndrome? Wir wissen ja, dass die Mehrzahl der psychiatrischen Diagnosen eben nicht objektivierbar, nicht naturwissenschaftlich diagnostizierbar ist.

Bundesrat Burkhalter (FDP):

Je ne partage pas votre avis selon lequel les maladies psychiatriques ne sont pas objectivables. Je pense, pour ma part, que les maladies que j’ai citées tout à l’heure et qui n’en font pas partie – notamment la schizophrénie, les troubles de la personnalité, les troubles alimentaires, etc. – sont objectivables.

Es ist natürlich total glaubwürdig, wenn ein Bundesrat sagt, dass seiner Meinung nach die von ihm aufgezählten Krankheiten objektivierbar seien, während gleichzeitig in der Botschaft zur Vorlage «posttraumatische Belastungsstörungen, Anpassungsstörungen, generalisierte Angststörungen, depressive Episode mit ihren verschiedenen Unterformen» als «kaum objektivierbar» bezeichnet werden.

Aber wer liest schon Fussnoten, ne? Nun, ich hatte diese Fussnote gelesen und ich schrieb damals unter dem Titel «Burkhalter lügt und überzeugt damit das Parlament»:

Herr Burkhalter hat mehrfach wiederholt («J’aimerais vous redire une cinquième fois…») dass die Schlussbestimmung eigentlich gar nicht so gemeint sei, wie sie formuliert ist und Menschen mit schweren psychischen Störungen selbstverständlich nicht ihre Renten verlieren würden. Fakt ist aber, dass der verabschiedete Gesetzestext genau dafür die Grundlage bietet. Ein Gesetz wird nämlich so angewendet, wie es formuliert ist und nicht, wie man es (angeblich) gemeint hat.

Ich wurde daraufhin vom Bundesratssprecher von Herrn Burkhalter gerügt (Und änderte deshalb den Titel des Artikels):

L’échange d’arguments, s’il peut être vif, doit toutefois rester respectueux. M. le conseiller fédéral Didier Burkhalter mène sa carrière politique en s’assurant toujours de dire ce qu’il fait et de faire ce qu’il dit. Le traiter de menteur est injurieux.

Aha.

Gerade mal 10 Tage nach der Absegnung der IV-Revision 6a durch das Parlament entschied das Verwaltungsgericht des Kantons Bern dann im Fall eines psychisch kranken Mannes, dass seine durch eine generalisierte Angststörung (siehe Fussnote Botschaft) verursachten Symptome (Übelkeit, Erbrechen, Zittern, Konzentrationsstörungen, Hyperventilation, Schwindel, Müdigkeit, Schlafstörungen, Suizidgedanken) ja nicht auf organische Ursachen zurückzuführen wären, und «eine generalisierte Angststörung deshalb denselben sozialversicherungsrechtlichen Anforderungen zu unterstellen ist, wie eine anhaltende somatoforme Schmerzstörung bzw. wie sämtliche pathogenetisch-ätiologisch unklaren syndromalen Beschwerdebilder ohne nachweisbare organische Grundlage» (Gerichtsurteil nicht mehr online).

Herr Ritler erklärte mir daraufhin, warum die Einstufung als Päusbonog bei einer Neubeurteilung (worum es in diesem Fall ging) eben etwas ganz anderes sei, als bei der Überprüfung der Rente.

Aha.

Das Bundesgericht sah das (in einem anderen Fall) einige Jahre später (2014) wieder komplett anders:

Dieses Störungsbild [generalisierte Angststörung (ICD-10 F41.1)] kann auf Grund klinischer psychiatrischer Untersuchungen klar diagnostiziert werden und ist damit überprüf- bzw. objektivierbar. Es gehört nicht zu den pathogenetisch-ätiologisch unklaren syndromalen Beschwerdebildern ohne nachweisbare organische Grundlage.

Dieses Beispiel zeigt, dass die fortlaufende Aussonderung diverser Krankheitsbilder als Simulantentum überwindbar/therapiebar bei bestehenden und bei Neurenten für grosse Verwirrung, Rechtsunsicherheit und Willkür sorgt(e). Wie bereits früher erwähnt, versuchten die IV-Stellen alle möglichen Krankheitsbilder als «Päusbonog» einzustufen und die Betroffenen mussten oft bis vor Bundesgericht gehen, das dann je nach Lust und Laune das Leiden als (nicht) überwindbar befand. Wurde anfangs noch argumentiert, die behandelnden Ärzte seien eben befangen, werden mittlerweile auch die Einschätzungen der IV-eigenen RAD-Ärzte übergangen und immer weitere Krankheitsbilder (PTBS, mittelgradige Depressionen ect.) als grundsätzlich überwindbar/therapierbar beurteilt. Weil… Juristen sind ja die besseren Mediziner.

Zwar konnte so die Neurentenzahl massiv gesenkt werden, allerdings erzielen nur 29% der Versicherten ein Jahr nach Eingliederungsmassnahmen ein Einkommen über 3000.-  und die Integration aus Rente funktioniert auch nicht ganz so gut wie das politisch «vorgegeben» worden war. Dummerweise sind die Leute halt tatsächlich krank.

Das alles kommt dann eben dabei heraus, wenn eine populistische Partei, die sich einen Dreck für die effektiven Probleme interessiert, die Bevölkerung eines Landes jahrelang mit Bullshit indoktriniert, um ihre eigene Agenda durchzusetzen.

Bullshit In – Bullshit Out. Installation von Marcel Buehler

Falls auch Leute bis hierher gelesen haben (hat überhaupt irgendjemand bis hierher gelesen?), denen das meiste noch nicht bekannt (oder bewusst) war, sag ich es gerne nochmal: Guten Morgen, meine Damen und Herren.

Nächster Teil: Erwerbs(un)fähig – Was heisst das konkret?

Der exemplarische Gesinnungswandel des Herrn W. aus S.

Ich könnte sehr sehr viel über die Art und Weise schreiben, mit welcher abgrundtiefen Menschenverachtung in den letzten Jahren viele Parlamentarierer die IV-Gesetzgebung an die Hand genommen haben.
Ich wähle dafür stellvertretend nur ein Beispiel aus – und nein, es ist kein Exponent der SVP, denn alleine hätte die SVP all die Forderungen aus ihren IV-Positionspapieren  gar nie durchsetzen können. Sie hatten fleissige und willfährige Helfer, die sich anfangs noch etwas widerborstig gaben, aber schliesslich nicht nur spurten, sondern geradezu Gefallen an der Sache fanden.

Besonders hervorgetan hat sich hierbei Nationalrat Reto Wehrli (CVP/SZ). Er ist Mitglied der SGK-NR und war bei der Behandlung der 5. IV-Revision im Parlament deren Kommissionssprecher. Den Antrag der Kommissionsminderheit (Federführend damals: NR Bortoluzzi), die bereits mit der 5. IV-Revision die Überprüfung und gegebenenfalls Streichung von bisherigen Renten im Gesetz verankern wollte, kommentierte Rechtsanwalt Wehrli anno 2006 noch folgendermassen: «Die Kommissionsminderheit hat hier zum Zweihänder gegriffen. Bei allem Verständnis für das Bedürfnis, komplexe Probleme einfach zu lösen: So geht es wohl nicht. (…) Eine Anpassung der laufenden Renten an die neue Rechtslage bei gleichbleibendem Sachverhalt würde zu einer unzulässigen echten Rückwirkung des neuen IVG führen. Das ist rechtsstaatlich nicht haltbar(…)».

Das war wie gesagt anno 2006. Eine Mehrheit des Nationalrates sprach sich damals denn auch gegen die Anpassung laufender Renten aus.

Man weiss nicht genau, was in den nächsten drei Jahren passiert ist: Amnesie? Ziegelstein auf Kopf gefallen? Im Ratssaal und in der Kommission zu oft SVP-Parolen anhören müssen und irgendwann selbst geglaubt? Vergessen, dass man eigentlich Jurist ist?

Man weiss es nicht.

Jedenfalls hat ausgerechnet Wehrli 2009 die Motion «Neuüberprüfung von laufenden IV-Renten. Rechtsstaatlich klare Regelung» eingereicht, in der er fordert, dass auch laufende IV-Renten einer vollständigen Neubeurteilung zu unterzogen werden können.

Was Wehrli drei Jahre zuvor noch als «rechtsstaatlich nicht haltbar» verurteilt hatte, forderte er nun plötzlich selbst. (Der Eingang dieser Forderung in die IV-Revision 6a und und deren Gutheissung durch das Parlament war dann nur noch Formsache).

Falls jemand eine plausible Erklärung für Wehrlis Neuinterpretation von Rechtsstaatlichkeit parat hat: Bitte in den Kommentaren kundtun. Ich bin gespannt.

Das wirklich Traurige an der Sache ist aber, dass Wehrli kein Einzelfall ist. Es ist mittlerweile ganz offenbar absolut salonfähig, Menschen die gesundheitlich beeinträchtigt sind, zu behandeln wie den letzten Dreck. Respekt? Rechtsstaatlichkeit? Faire Begutachtung? Faire Verfahren? Alles unnötig. Sind ja nur Menschen dritter Klasse…

David Siems hatte in Anlehung an Martin Niemöller nach der Annahme der Minarettinitiative folgendes geschrieben:

Als sie von Asylmissbrauch sprachen, habe ich geschwiegen,
ich war ja kein Asylant.
Als sie von Scheininvaliden sprachen, habe ich geschwiegen,
ich war ja kein Invalider.
Als sie von Islamisten sprachen, habe ich geschwiegen,
ich war ja kein Moslem.
Als sie von Perversen sprachen, habe ich geschwiegen,
ich war ja nicht homosexuell.
Als sie auf MICH losgingen, war keiner mehr da,
der etwas hätte sagen können.

Es hat an Aktualität nichts eingebüsst, tragischerweise nur noch dazugewonnen.

Und wenn dann (als ein Beispiel unter vielen) der Freiburger Strafrechtsprofessor Marcel Niggli heute im Tagesanzeiger sagt «Die SVP missachtet die Gewaltenteilung konsequent – und dies auf extensive Weise.» Ein Beispiel dafür sei der Umstand, dass SVP-Richter regelmässig in der Partei zum Rapport antraben müssten, was eigentlich höchst unzulässig sei, selbst wenn die Vorladungen offiziell unter dem Deckmantel «Information» vorgenommen würden.»

Dann ist das mehr als nur ein Warnzeichen. Denn das Gedankengut der SVP hat sich mittlerweile wie eine Infektion weit über deren Parteigrenzen hinaus ausgebreitet. Und dieses Gedankengut ist eine ernsthafte Bedrohung unserer Demokratie und unseres Rechtsstaates. Eine Partei mag pointierte Meinungen haben, das gehört zu einer Demokratie dazu. Eine Partei aber, die sich immer wieder über bestehende Gesetze hinwegsetzt, die Gewaltenteilung nicht akzeptiert und für sich selbst jedes Recht herausnimmt bei gleichzeitiger Beschneidung der Rechte derjenigen, die sie als minderwertig brandmarkt (Ausländer, Muslime, Empfänger staatlicher Leistungen ect.) – eine solche Partei ist nicht einfach der lustige Pausenclown, damit das Newsnetz regelmässig eine gute Schlagzeile hat. Das Newsnetz und alle anderen Medien, die der Gesinnung der SVP immer wieder noch so gerne eine grosse Bühne bieten (die Klickraten!) machen sich mitschuldig an der Verbreitung dieses gefährlichen Gedankengutes.

Denn dass die Menschen die Propaganda der SVP irgendwann glauben, wenn man sie ihnen nur oft genug serviert, dass sehen wir exemplarisch an der IV-Gesetzgebung. Aber nicht nur dort, dass sehen wir auch dann, wenn wir selbst uns dabei ertrappen, wie wir genervt reagieren ob der Frau mit dem Kopftuch, dem deutschen Arzt am Unispital oder uns ein bisschen mulmig fühlen, wenn uns nachts auf der Strasse eine Gruppe ausländischer Jugendlicher begegnet. Es sind nur kurze Momente der Irritation und wenn wir genauer reflektieren wissen wir, woher es kommt: es wurde uns über die letzten Jahre über alle Kanäle eingebläut: Dass von diesen Menschen eine Bedrohung der einen oder anderen Art ausgeht.

Und was der Mensch immer wieder hört, das glaubt er irgendwann. Schlimmer noch, er nimmt irgendwann nur noch alle Begebenheiten wahr, die seine Sichtweise bestätigen. Was man an diesem Blog übrigens auch sehr gut beobachten kann: Ich sehe auch (fast) nur noch das, was sich gegen Menschen mit Behinderungen/chronischen Krankheiten richtet… Allerdings sehe ich darin auch oft Metaphern, die weit über die Thematik Krankheit/Behinderung/Invalidenversicherung hinausgehen. Man könnte sie wahrscheinlich anhand einer anderen Thematik genau so gut aufzeigen.

Die IV-Revision 6a ist angenommen

Heute morgen fand die Schlussabstimmung zur IV-Revision 6a statt. Die Revision wurde mit 125 zu 57 Stimmen angenommen. Besonders positiv hervorzuheben sind hierbei die Nein-Stimmen der beiden EVP-Nationalrätinnen Maja Ingold (ZH) und Marianne Streiff-Feller (BE). Maja Ingold hatte sich auch schon früher über die soziale Kälte im Nationalrat während der IV-Debatte geäussert. Etwas Stirnrunzeln hingegen bereiten gewisse Enthaltungen von Seiten der SP – Ganz besonders diejenige von Pascale Bruderer, die sich ja immer sehr für Menschen mit Behinderungen eingesetzt hat. Aber mit Engagement für Behinderte lässt sich eben nun mal kein Ständeratssitz gewinnen, wird sich Frau Bruderer gedacht haben, da muss man schon etwas «Mehrheitsfähigkeit» an den Tag legen.

Und dass die Linke aus seiner Sicht absolut nicht mehrheitsfähig ist, zeigte CVP-Nationalrat Reto-wir wollen niemandem die Rente wegnehmen- wir wollen sie nur überprüfen-Wehrli in seinem Schlussvotum mehr als deutlich auf: «(…)
Zum Teil wider besseres Wissen, ganz sicher aber gegen jede Statistik stellen sie (Anm. «Die Linken») hier fortgesetzt die Behauptung auf, man mache den Sozialstaat kaputt, und folgerichtig bieten sie niemals Hand zu irgendeiner konstruktiven Lösung.(…)Kein anderer Staat hat in den letzten Jahren noch zusätzliches Geld in die Sozialpolitik gepumpt, wie wir es hier tun. Hunderte von Millionen werden dafür aufgewendet, dass die IV endlich eine Integrationsversicherung wird, nachdem sie das eigentlich schon seit 1960 hätte sein sollen. Das ist ein grosser Aufwand, um ein gutes Sozialwerk zu stützen. Der Beweis dafür, dass man auch schwierige Dinge hier in diesem Land steuern und zu einem guten Ende bringen kann, kam massgeblich aus der politischen Mitte.
Gefehlt hat nur die Ankündigung des Referendums. Das erstaunt mich, und ich bitte hier die Linke, das Referendum zu ergreifen. Es wäre nämlich das Beste, wir hätten auch hier eine Volksabstimmung, damit die Sache geklärt wird und die Legitimationsfrage – wie in allen Abstimmungen, die wir in den letzten Jahren zur IV hatten – auf den Punkt gebracht wird.
Die CVP/EVP/glp-Fraktion unterstützt dieses Projekt, nicht weil es in allen Punkten Glück bringen wird, sondern weil es Ausdruck praktischer politischer Vernunft ist. Praktische politische Vernunft hat dieses Land zum Erfolg geführt, hat es für die Leute lebens- und liebenswert gemacht. Das ist die Politik, die hier vertreten werden muss. Keine rechte Agitation und keine linke Realitätsverweigerung werden uns weiterbringen.»

Wehrlis Votum ist im Original um einiges länger und enthält noch weitaus mehr Spitzen und Breitseiten gegen «die Linke» und man könnte da jetzt sehr viele Anmerkungen anbringen, ich gehe aber nur auf eine Aussage ein, und zwar folgende: «Kein anderer Staat hat in den letzten Jahren noch zusätzliches Geld in die Sozialpolitik gepumpt» da Herr Wehrli ja selbst für die Quotenregelung eingetreten ist (angeblich… hat er scheinbar schon wieder vergessen, war dann wohl doch nicht ganz so ernst gemeint) hätte er auch mal all jenen auf die Füsse treten können, die gegen Quoten und für den sogenannten Arbeitsversuch eingetreten sind: denn kein anderer Staat finanziert mit Versicherten-Geldern(!) der Wirtschaft Arbeitskräfte. In vielen anderen Stataen werden durch Quotenregelungen bzw. die Ersatzabgaben zusätzliche Gelder generiert und nicht der Wirtschaft Versicherungsgelder hinterhergeworfen, wenn sie sich freundlicherweise dazu herablässt, Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen einzustellen. Sowas müsste man dann der Vollständigkeit auch mal sagen, Herr Wehrli!

Aber darum geht’s ja bei solchen Schlussvoten nicht. Es ging hier Herrn Wehrli offenbar vor allem um unfassbar arrogante und Pfaugleiche Selbstdarstellung mit gleichzeitigem Abwatschen der Linken.

Dagegen wirkte das Votum von Hansjörg Hassler (BDP/GR) geradezu freundlich und vor allem sachlich: «(…) Insgesamt betrachtet die BDP-Fraktion die vorliegende Revision als angemessen und notwendig. Sie muss aber – und das ist der BDP-Fraktion wichtig – mit der nötigen Sorgfalt und mit Augenmass umgesetzt werden. Die Massnahmen dieser Revision treffen Mitmenschen mit Behinderungen. Diese gehören nicht zu den Bevorteilten unserer Gesellschaft; das dürfen wir bei der Umsetzung der vorgesehenen Massnahmen nie vergessen.»

Vollständiges Wortprotokoll zur Schlussabstimmung

NR Wehrli: «In der Schweiz muss niemand unter Brücken schlafen»

Ich möchte nochmal kurz auf die unsägliche Schlussbestimmung zur IV-Revision 6a zurückkkommen. CVP Nationalrat Reto Wehrli sagte in der Arena «dass man niemandem die Rente wegnehmen wolle», man wolle die aufgrund von (angeblich) «unklaren Ursachen» gesprochenenen IV-Renten nur überprüfen. Gleichzeitig ist es aber eine erklärtes Ziel der IV-Revision 6a, rund 17’ooo IV-Renten zu streichen. Ich gebe zu, der Umgang mit Zahlen gehört nicht unbedingt zu meinen Stärken, aber wenn man angeblich «niemandem die Rente wegnehmen möchte», wo kommen dann die 17’000 IV-Renten her, die man streichen will?

Was ist der Sinn einer «Überprüfung», wenn nicht eine Neubeurteilung und Herabsetzung oder Streichung einer Rente? Schauen, ob der IV-Bezüger noch lebt? Alle IV-Renten werden periodisch (meist im 3-Jahres-Rhythmus) einer Revision unterzogen. Hat sich der Gesundheitszustand des Betroffenen verbessert, kann die Rente bereits heute herabgesetzt oder gestrichen werden.

Mit der Schlussbestimmung aber soll die rechtliche Grundlage geschaffen werden, um Renten auch bei unverändertem Gesundheitszustand (aufgrund dessen einst rechtmässig eine Rente zugesprochen wurde) aufheben zu können. Es geht nicht um die «Überprüfung», es geht ganz klar um die Aufhebung.

Und Herr Wehrli weiss das ganz genau, denn er selbst hat vor eineinhalb Jahren im Nationalrat die Motion «Neuüberprüfung von laufenden IV-Renten. Rechts-staatlich klare Regelung» eingereicht. Wortlaut: «(…)Diese neuen Regelungen sollen es den IV-Stellen ermöglichen, auch laufende IV-Renten einer vollständigen Neubeurteilung zu unterziehen. Neben die Gleichbehandlung aller Versicherten im Bereich des Verfahrens muss auch eine gleiche Beurteilung des Gesundheitsschadens und der daraus resultierenden Versicherungsleistung für alle Versicherten treten.»

In der neuen Luzerner Zeitung vom 7. Dezember 2010 (nicht online) erschien ein Interview mit Reto Wehrli unter dem Titel «Hebel ist bei alten Renten anzusetzen», darin sagt Wehrli, dass sein oben erwähntes Postulat vom Bundesrat gutgeheissen und das Anliegen in der 6. IV-Revision aufgenommen wurde.

Auf die Frage des Journalisten, ob nun aufgrund bei der IV immer weiter angezogenen Schraube nicht die Gefahr bestünde, dass unterstützungsbedürftige Menschen zwischen Stuhl und Bank gerieten, meinte Wehrli «dass unser vielfältiges Sozialsystem dafür sorge, dass niemand durchs gemeinschaftliche Netz falle». Und weiter: «In der Schweiz muss zum Glück niemand unter Brücken schlafen».

Er sagt ganz ausdrücklich nicht, dass Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen erwerbsunfähig sind, selbstverständlich auch in Zukunft auf die Leistungen der IV zählen können, sondern er spricht vom «vielfältigen Sozialsystem» und davon, dass niemand unter einer Brücke schlafen muss.

Angesichts solcher Aussagen und der insbesondere von der Wirtschaft abgelehnten Behindertenquote erscheinen Beteuerungen, dass man rund 17’000 IV-Bezügern eine Chance geben möchte, wieder im Arbeitsleben Fuss zu fassen einfach nicht glaubwürdig. Stets wird unterschwellig vermittelt, dass insbesondere Menschen denen nun halt nicht gerade offensichtlich ein Bein oder Arm fehlt, eines schönen Tages beschlossen hätten, nun unbedingt IV-BezügerIn werden zu wollen und dass deren «Ferien auf Staatskosten» nun mittels Zwängen und Sanktionen beendet werden müssten.

Wenn diese Menschen alle angeblich komplett gesund sind, warum weigert sich denn die Wirtschaft so vehement, diese auch anzustellen? Wo ist denn das Problem, «eigentlich ja gar nicht Kranke» anzustellen?

Warum hat man diesen Menschen denn einst einmal überhaupt gekündigt, wenn sie angeblich voll leistungsfähig sind? Eine Kündigung oder «Empfehlung durch den Arbeitgeber» geht ja in aller Regel einer Anmeldung bei der IV vorraus – weil eben die geforderte Leistung nicht mehr erbracht werden kann. Das wissen die Arbeitgeber, die eben diese Leute einst in die IV entlassen haben und deshalb sind sie gegen die Quote.

Dann müsste man aber immerhin so ehrlich sein, zuzugeben, dass man die Menschen, die man einst in die IV geschickt hat auch heute nicht in den Arbeitsprozess aufnehmen will.

Stattdessen wird mit etwelchen Winkelzügen versucht, Menschen die aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung nicht so leistungsfähig sind, wie sie das für den real existierenden Arbeitsmarkt idealerweise sein müssten, wahlweise als Simulanten, Faulenzer, leistungsunwillig oder so dumm hinzustellen, dass sie nicht wüssten, dass es doch «nur zu ihrem Besten wäre» wenn sie arbeiten würden und damit dann auch als «vollwertiges Mitglied der Gesellschaft» gelten würden.

Besonders ärgerlich ist es, wenn dieselben Politiker und/oder Unternehmer in Feuilleton-Interviews dann jeweils zum Besten geben, sie selbst könnten eben gar nicht anders, als ständig in Bewegung zu sein, ständig etwas zu tun, ständig zu arbeiten.

Warum denken die dann, dass andere Menschen grundsätzlich faul seien und lieber mit einer kümmerlichen IV-Rente zu Hause sitzen wollen als einer spannenden und befriedigenden Arbeit nachzugehen? Warum? Kann mir das einer mal erklären?

Weil es einfach darum geht, dass man «faule» Menschen viel einfacher auf das Existenzminimum setzen kann («es muss in der Schweiz niemand unter einer Brücke schlafen») – als «kranke»? Darum geht es doch eigentlich? Oder etwa nicht?