Keine IV-Rente vor 25, 30, 40, 45… Natürlich «nur» bei psychischen Krankheiten. Macht das Sinn?

Im Rahmen der Vernehmlassung zur Weiterentwicklung der IV forderte eine bemerkenswerte Anzahl von Vernehmlassungsteilnehmern (u.a. FDP, CVP, BDP, diverse Wirtschaftsverbände, IV-Stellen-Konferenz sowie 15 Kantone), dass für junge Erwachsene unter 25 bzw. 30 Jahren keine (bzw. nur zeitlich beschränkte) IV-Renten gesprochen werden sollten. Der Schweizerische Gewerbeverband schrieb beispielsweise:

Der sgv fordert daher mit Nachdruck, dass das IV-Rentensystem so angepasst wird, dass keine Renten mehr an Personen unter 30 Jahren gesprochen werden. Ein deutlich höheres Mindestalter für den Bezug einer Rente zwingt alle Beteiligten, sich noch intensiver um eine Wiedereingliederung zu bemühen. Die Erfahrung lehrt uns leider, dass es gerade bei den Jugendlichen viele Versicherte gibt, die diesen zusätzlichen Druck benötigen, damit sie nicht zu bequem werden und sich nicht zu früh mit dem Dasein als IV-Rentner zufrieden geben.

Vermutlich meint der Gewerbeverband damit all die unmotivierten geistig Behinderten (40% der als «psychisch» codierten NeurentnerInnen zwischen 18 und 21 Jahren haben effektiv eine geistige Behinderung). Oder die bequemen Jugendlichen mit einer Cerebralparese, die einen Rollstuhl benutzten, weil sie sogar zu faul zu laufen sind (14.5% aller 18/19-jährigen NeurentnerInnen leiden an cerebralen Lähmungen).

Die FDP äusserte sich ein bisschen differenzierter:

Wir fordern, dass junge Erwachsene nur noch in Ausnahmefällen (z.B. Geburtsgebrechen, etc.) IV-Renten zugesprochen erhalten. Anstelle einer Rente soll neu ein Taggeld entrichtet werden, welches Erwerbsanreize richtig setzt. Parallel dazu sollen junge Erwachsene eng von der IV betreut werden, um ihre gesundheitlichen Probleme zu stabilisieren und ihre Arbeitsmarktfähigkeit wiederherzustellen.

Der FDP ist immerhin noch eingefallen, dass das «Wiederherstellen der Arbeitsmarktfähigkeit» bei Jugendlichen mit Geburtsgebrechen (also denen mit «richtigen» Behinderungen) nicht alleine an der Bequemlichkeit der Betroffenen scheitern könnte. Gleichzeitig zeigt der Hinweis auf die «Geburtsgebrechen», dass man sich mit dem Thema nur oberflächlich befasst hat. Denn natürlich gibt es auch Versicherte mit Geburtsgebrechen, die (zumindest Teilzeit) arbeiten können. Die Erwerbs(un)fähigkeit hängt – und so definiert es auch das ATSG – nicht von der Diagnose ab, sondern von der Schwere der Krankheit/Behinderung und den dadurch – im individuellen Fall – verursachten Einschränkungen. Das gilt auch für psychische Störungen, von denen – Achtung FDP, jetzt wird’s etwas kompliziert – manche bei der IV ebenfalls als Geburtsgebrechen gelten (z.B. Autismus, ADHS). Nichtsdestotrotz bezieht sich die Forderung «Keine Rente vor 25/30» vor allem auf junge Erwachsene mit psychischen Störungen.

Dass sich so viele Kantone für eine höheres IV-Mindestalter aussprechen, dürfte u.a. auch einen ganz profanen Grund haben: Junge IV-Bezüger sind auf Ergänzungsleistungen angewiesen, an deren Kosten sich die Kantone beteiligen müssen. Erhalten Betroffene hingegen bis 25/30 statt IV-Rente/EL ein Taggeld, bezahlt das die IV. Also der Bund.

Wie kommen all die Vernehmlassungsteilnehmer eigentlich auf diese Idee?

Anfang 2014 veröffentlichte die OECD den Länderbericht Schweiz zum Thema psychische Gesundheit und Beschäftigung. Darin sprach die OECD eine ganze Reihe von Empfehlungen aus (u.a. sollten IV, Arbeitgeber und Ärzte besser zusammenarbeiten). Worauf sich aber alle Medien einschossen, war, dass mehr getan werden müsse, um zu vermeiden, dass Jugendliche mit psychischen Problemen überhaupt erst zu IV-Bezügern werden. Man hat allerdings nicht die bessere Unterstützung in den Vordergrund gestellt, sondern, nun ja:

(Screenshot vom Artikel im 20min). Siehe dazu auch: Unterschiedliche Bilder junger IV-BezügerInnen)

Auch die NZZ schrieb:

Prinz betonte – auch mit Blick auf Jugendliche in der IV –, die IV-Renten inklusive Ergänzungsleistungen seien zu hoch. Sie hemmten die Arbeitsaufnahme.

Einige Monate später griff die NZZ das Thema erneut auf und zitierte wieder Christopher Prinz (OECD-Verantwortlicher für Fragen zu Krankheit, Invalidität und Arbeit):

Besser wäre es, so weit als möglich keine Renten zu gewähren, weder befristet noch permanent, sondern jungen Menschen zu helfen, ihren Platz in der Arbeitswelt zu finden.» Man müsse den Zugang zur IV blockieren, dafür aber etwas anderes anbieten, und zwar ein «offensives Aktivierungsmodell».

Mit Bezug auf das dänische System wurde dann auch die Idee von «keine Rente vor 40» unter die Leserschaft und vor allem unter die SozialpolitikerInnen gebracht, indem man diese fragte «Was halten Sie davon?» Die NZZ kolportierte, dass die SozialpolitikerInnen «Interesse» am dänischen Modell zeigten (Lobbying in the making).

An der OECD-Studie beteilgt war auch der Basler Psychologe und Forscher Niklas Baer, der mit Hinweis auf das dänische Modell in diversen Interviews (u.a. im Tages Anzeiger oder der SRF-Sendung ECO) ebenfalls dafür plädierte, vor 30 (bzw. später 40) keine Renten zu sprechen.

Im Februar 2016 (drei Wochen vor Ende der Vernehmlassung zur Weiterentwicklung der IV) veröffentlichte das BSV die Studie: «Profile von jungen IV-Neurentenbeziehenden mit psychischen Krankheiten» von Baer et al. in der die Forscher Dossiers von NeurentnerInnen zwischen 18 und 29 Jahren mit – laut IV-Codierung – psychischen Störungen untersucht haben. Die Autoren der Studie kamen zum Schluss, dass bei ungefähr 75% der untersuchten Dossiers eine Berentung aufgrund der starken Beeinträchtigungen nachvollziehbar und gerechtfertigt erscheint. Dies trifft vor allem auf sehr jung Berentete mit geistiger Behinderung, gewissen kinderpsychiatrischen Störungen und multiplen schweren Störungen zu. Bei einem Viertel der Versicherten (vor allem später Berentete mit Depressionen, Schizophrenien und Persönlichkeitsstörungen) hätte sich aus Sicht der Forschenden eine Invalidisierung mit besseren und nachhaltigeren Unterstützungsmassnahmen womöglich vermeiden lassen.

Niklas Baer – der Hauptautor der Studie – sagte im Interview mit der NZZ dennoch einmal mehr:

Unter 30 Jahren sollte niemand eine IV-Rente erhalten. Natürlich braucht es einige Ausnahmen. Eine solche Definition dürfte sicher nicht ganz einfach sein. Beim Rest zwingt das erhöhte Eintrittsalter der IV alle Beteiligten – von den Ärzten über IV-Stellen bis zu den beruflichen Einrichtungen – zu einer besseren Kooperation und vor allem zum Dranbleiben.

Hat noch jemand Fragen, wie die Vernehmlassungsteilnehmer auf die Idee mit «Keine Rente vor 30» gekommen sind?

Die NZZ reagierte dann etwas säuerlich, weil der Bundesrat in der am 15.2.2017 verabschiedeten Botschaft zur Weiterentwicklung der IV nicht darauf eingegangen war. Man hatte doch so engagiert lobbyiert – und… und… der Experte rät doch auch dazu:

Der Bundesrat will dabei aber nicht so weit gehen wie der Arbeitgeberverband, der fordert, unter 30-Jährigen keine Rente auszurichten. Baer hält den Entscheid des Bundesrates für falsch: Für Junge müsse klar sein, dass sie in keinem Fall eine Rente erhielten, denn wer erst einmal berentet sei, finde so gut wie nie mehr den Weg in einen Beruf.

Grundsätzlich keine Renten für junge Erwachsene – Nützt das was? Und wem?

2014 wurden 2600 Versicherten zwischen 18 und 29 Jahren eine IV-Rente zugesprochen. Davon haben 1600 (also gut 60%) eine psychische Problematik. Ein nicht unbeträchtlicher Teil – speziell der ganz jungen IV-Bezügerinnen – dieser «psychischen» hat allerdings effektiv eine geistige Behinderung (Grund: ungenaue Codierung der IV). Laut der BSV-Studie von Baer et al. liesse sich bei einem Viertel der 1600 eine Invalidisierung – vermutlich – vermeiden (Ob bei den körperlich und -offiziell- geistig behinderten jungen Erwachsenen auch Eingliederungspotential brach liegt, hat niemand untersucht. Unter denen gibt es natürlich selbstredend keine Null-Bock-Jugendlichen). Das wären dann also 400 «psychische» Versicherte mit Eingliederungspotential. Von insgesamt 2600. Und deshalb sollen nun grundsätzlich keine IV-Renten vor 30 mehr gesprochen werden (Kanonen und Spatzen und so?).

Insgesamt nehmen die Neurenten (alle Gebrechensarten) bei den Jungen über die letzten Jahre nicht zu:

Auch die Neurenten aufgrund psychischer Erkrankungen (alle Alterskategorien) sind stabil:

Grafiken aus: «Keine Rente vor 30? Der andere Weg des Bundesrates» (BSV)

Angesichts der immer populärer werdenden Idee «Keine Rente vor 30» hatte das BSV die IV-Systeme verschiedener Länder untersucht, die eine Altersbegrenzung eingeführt haben. Die im März 2017 veröffentlichte Studie kam zu folgendem Schluss:

Zurzeit lässt sich nicht nachweisen, dass Länder mit einem erhöhten Mindestrentenalter in der Invalidenversicherung bei der beruflichen Eingliederung erfolgreicher sind.

Auch das deutsche Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hatte 2016 einen Ländervergleich vorgenommen und zum dänischen Modell geschrieben:

Dass arbeitsmarktferne Problemgruppen mittels hochsubventionierter Arbeitsplätze wieder näher an den Arbeitsmarkt rücken, zeigen auch Erfahrungen mit sogenannten Flex­Jobs in Dänemark. Die Arbeitsmarktpartizipation von zuvor erwerbsinaktiven Teilnehmern war 33 Prozent höher als bei Nicht­teilnehmern (Datta Gupta et al. 2015). Allerdings tendiert die Übergangsrate in nicht subventionierte Beschäftigung gegen Null.
Flex­Jobs (…) sind auf Dauer angelegte und großzügig geförderte Arbeitsverhältnisse bei privaten und öffentlichen Ar­beitgebern. Mit dem Instrument sollte die hohe Zahl an Zugängen in Erwerbsminderungsrenten verrin­gert werden. Die Attraktivität des Instruments führ­te aber zu einer starken Expansion, ohne dass die Zahl der Invaliditätsrentner nennenswert gesunken wäre. 2012 waren 2,3 Prozent der Erwerbspersonen in Flex­Jobs, obwohl die am stärksten Eingeschränk­ten gar nicht erreicht wurden. Vielmehr gab es eine Verdrängung von regulären Jobs, die auf 20 Prozent geschätzt wird.

Die NZZ blieb unbeirrt auf ihrem Kurs. In einem Gastkommentar schreiben Christopher Prinz und Niklas Baer am 2.6.2017 unter dem Titel «Weniger Renten, mehr Integration» über das dänische System:

Die Zahl der Neurenten ist in Dänemark seit 2013 im Schnitt auf unter die Hälfte zurückgegangen; ein Rückgang der alle Altersgruppen betrifft, aber in der Gruppe zwischen 30 und 39 Jahren am stärksten ausfällt; hier spielen – wie bei den ganz jungen IV-Rentnern – psychische Behinderungen eine entscheidende Rolle. Etwa ein Drittel dieser Personen hat nun einen (zumeist subventionierten) Job, die anderen zwei Drittel sind noch im Rehabilitationsprozess. Die Kosteneinsparung ist vergleichsweise gering, weil kaum ein Antragsteller ohne Sozialleistung oder Lohnsubvention auskommt, aber der kulturelle Wandel ist beachtlich: Renten zuzusprechen, ist nicht mehr en vogue.

Der Artikel endet mit: «Insofern ist «Keine Rente unter 30» nicht die optimale Lösung – diese sollte vielmehr heissen: «Keine Rente unter 45». Im NZZ-Artikel wird allerdings ein winziges Detail nicht erwähnt: Dänemark hat auch nach der Reform noch eine deutlich höhere IV-Quote als die Schweiz. (Quelle: Junge Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen: rentenvermeidende und aktivierende Massnahmen, BSV 2017)

Die HSG-Professorin Monika Bütler vertwitterte den NZZ-Artikel als «lesenswert:

Bütler veröffentlichte 2007 mit Katja Gentinetta (der damaligen Vizedirektorin von Avenir Suisse) das Buch «Die IV – Eine Krankengeschichte» (erschienen im, ja genau, NZZ-Verlag). Die Autorinnen propagieren darin u.a. folgende Idee im Hinblick auf die Zukunft der IV:

Wo keine physische Erwerbsunfähigkeit vorliegt, würde die Verrichtung niederschwelliger gemeinnütziger Arbeiten im zweiten Arbeitsmarkt standardmässig eingeführt. (…) Bei einer Verletzung der Mitwirkungs- und Präsenzpflicht können Sanktionen zum Einsatz kommen, die über eine Reduktion der Unterstützungsleistungen über gewisse Einschränkungen bis zu einem zeitlich befristeten Aussetzen der Hilfeleistungen reichen.

Mit «Keine Rente vor 45» könnte dieser Traum des NZZ-Milieus endlich wahr werden.

Fazit

Das Thema «Arbeitsintegration bei psychischer Erkrankung» ist nicht neu. Das zeigen exemplarisch zwei parlamentarische Eingaben von 1986. Erstere fordert eine Abklärung  darüber, «ob und wieweit psychisch Leidende in der Arbeitswelt und in den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung schlechter gestellt sind als organisch Kranke» (Back to the Future I). Zweitere «die Gestaltung von attraktiven Rahmenbedingungen für Arbeitgeber bei der Einstellung psychisch leidender und behinderter Arbeitnehmer (…) sowie die Gewährleistung einer kontinuierlichen Betreuung der eingestellten psychisch Kranken durch die vermittelnde Sozialberatungsstelle» (Back to the Future II).

Vor 31 Jahren habe ich mich zwar mehr für Gummitwist als für Sozialpolitik interessiert, aber angesichts dessen, dass sich die Fragestellungen bis heute kaum verändert haben, vermute ich, dass die Arbeitsintegration psychisch Kranker anno 1986 nicht unbedingt zu den brennendsten innenpolitischen Themen der Schweiz gehörte. Und es würde sich auch heutzutage immer noch kein Schwein dafür interessieren, wenn die Autoren des OECD-Berichts dessen Resultate nicht mit dem knackigen Slogan «Keine Rente vor 30» unter die Leute (und vor allen in die Medien) gebracht hätten.

Eigentlich sollte es völlig selbstverständlich sein, dass man in (jungen) Menschen mit gesundheitlichen Problemen erstmal das Potential sieht und sie – ggf. auch länger und wiederholt – unterstützt, statt sie einfach zu berenten. Tragischerweise interessiert die mangelhafte Unterstützung psychisch Kranker bei der Arbeitsintegration niemanden, solange das Thema nicht mit genügend Empörungspotential («Falsche Anreize», «bequeme Jugendliche» ect.) serviert wird – und damit – als unschöne Nebenwirkung – leider auch stigmatisierend wirkt. Die hehre Idee der OECD, dass erst alle (Therapie-)Möglichkeiten ausgeschöpft werden sollten, bevor eine Rente gesprochen wird, wird aktuell auch bereits vom Bundesgericht pervertiert, um Depressive von IV-Leistungen auszuschliessen. Das Problem daran ist: Ohne IV-Anerkennung erhalten die (noch) nicht genügend Depressiven auch keinen Zugang zu Integrationsmassnahmen (Hat grad jemand «Die IV ist jetzt eine Integrationsversicherung» gesagt? Ähem…).

Ich weiss nicht, welche politischen Diskussionen der Eröffnung des Paraplegikerzentrums in Nottwil im Jahr 1990 vorangingen, aber ich bin ziemlich sicher, dass sie sich nicht um die «Bequemlichkeit» von Paraplegikern drehte oder darum, dass eine IV-Rente für sie einfach zu «attraktiv» sei. Nottwil erreicht bei seinen Patienten heute sehr hohe Eingliederungsquoten und Paraplegiker gelten geradezu als «Vorzeigebehinderte». Das liegt nicht daran, dass sie einfach die besseren Behinderten Menschen wären (Auch wenn das die Weltwoche gerne so sieht), sondern dass sie in allen Belangen (medizinisch, psychologisch, beruflich, sozialversicherungsrechtlich ect.) hervorragend unterstützt und begleitet werden.

Psychiatrische Kliniken hingegen stecken im Bezug auf die berufliche Rehabilitation ihrer Patienten vielfach noch in den Kinderschuhen. (Und das Bundesgericht zeigt sich diesbezüglich auch nicht gerade hilfreich. Siehe oben).

Niklas Baer hat sich in Interviews immer wieder dahingehend geäussert, dass mit «Keine Rente vor 30/40» der Druck auf alle Beteiligten erhöht würde, um sich mehr um Integration zu bemühen. Wenn allerdings der Arbeitgeberverband im selben Atemzug, in dem er dezidiert «Keine Rente vor 30» fordert, die in der Vorlage zur nächsten IV-Revison vorgesehene Zusammenarbeitsvereinbarung ebenso vehement ablehnt, (wir erinnern uns; die OECD empfiehlt u.a. auch eine bessere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern, IV und Ärzten) habe ich leise Zweifel, ob das mit dem gleichmässigen «Druck auf alle Akteure» tatsächlich funktionieren wird.

Der Arbeitgeberverband schreibt:

Solche Zwangsmassnahmen sind weder erforderlich noch praktikabel. Das bisherige – freiwillige – Engagement der Arbeitgeber in der beruflichen Eingliederung ist ein Erfolg. Das belegen auch die jüngsten Eingliederungszahlen der IV-Stellen-Konferenz: Über 20’000 Menschen mit gesundheitlichen Problemen konnten 2015 ihren Job behalten oder eine neue Anstellung finden. (…) Gesetzliche Verpflichtungen sind aber nicht nur überflüssig, sie sind schlimmstenfalls kontraproduktiv.

Bei den vom Arbeitgeberverband als «Beweis» für das jetzt bereits «grosse» Engagement der Arbeitgeber regelmässig präsentierten Eingliederungszahlen fehlt allerdings immer eine zentrale Information: Bei wie vielen der «erfolgreich Eingegliederten» handelt es sich um ArbeitnehmerInnen mit einer psychischen Erkrankung? Diese Zahl bleiben der Arbeitgeberverband und die IVSK der Öffentlichkeit seit Jahren schuldig.

Presseschau zum OECD Länderbericht Schweiz zur psychischen Gesundheit & Arbeit

Ich wollte mit dem Schreiben dieses Artikels eigentlich warten, bis sich die Pro Mente Sana zum OECD-Bericht Länderbericht Schweiz zur psychischen Gesundheit und Arbeit geäussert hat. Pro Mente Sana – Sie wissen schon, die Organisation, die sich laut ihrem Leitbild als «Sprachrohr für die Anliegen und Bedürfnisse psychisch erkrankter und behinderter Menschen» sieht. Ein Sprachrohr, das einen Bericht auf dem Silbertablett serviert bekommt und sich vier Wochen später immer noch in ausgiebiges Schweigen hüllt, hat dann aber vielleicht doch nicht ganz verstanden, was es mit der Funktion eines Sprachrohrs genau auf sich hat.

Der Arbeitgeberverband hingegen machte es lehrbuchmässig vor. Bereits kurz nach der Medienkonferenz zum OECD-Bericht nutzte er ebendiesen als Schützenhilfe in eigener Sache und publizierte auf seiner Website folgendes: «Der Schweizerische Arbeitgeberverband will die mehrheitsfähigen Massnahmen der gescheiterten IV-Revision 6b schnellstmöglich umsetzen. Sukkurs erhält er nun auch von der OECD. Laut der Organisation sah 6b wichtige Massnahmen für den Erhalt der Arbeitsmarktfähigkeit und die Integration psychisch handicapierter Menschen vor. Viele Arbeitgeber engagieren sich diesbezüglich bereits – alleine können sie die zunehmenden Herausforderungen aber nicht meistern. Die erforderlichen Massnahmen müssen daher rasch umgesetzt werden(…)»

Diese Stellungsnahme des Arbeitgeberverbandes floss dann auch in die offizielle SDA-Meldung zur OECD-Studie ein.

So macht man das, liebe Pro Mente Sana. Wer die entsprechende Diskussion in den Medien mitprägen will, sollte sich vielleicht einigermassen zeitnah äussern, sonst findet die Diskussion nämlich ohne einem statt. Und wohin das dann führt, sahen wir mal wieder exemplarisch. Doch der Reihe nach. Die ersten Berichte zur OECD-Studie hangelten sich grösstenteils der SDA-Meldung entlang, so dass sogar der Artikel im Blick für einmal nicht reisserisch, sondern wohltuend neutral wirkte. Auch der Artikel «Die Schweiz tut zu wenig» des NZZ-Journalisten Michael Schönenberger liest sich wie ein Stenogramm der Medienkonferenz. Nüchtern, aber auch erstaunlich ausgewogen, sogar der aus der Schönenbergerschen Feder oft zu vernehmende «Falsche Anreize!»-Unterton war für einmal eher dezent: «Prinz betonte – auch mit Blick auf Jugendliche in der IV –, die IV-Renten inklusive Ergänzungsleistungen seien zu hoch. Sie hemmten die Arbeitsaufnahme».

Nichtsdestotrotz war das natürlich exakt das Stichwort, auf das sich die Medien – mit einiger Verspätung – schliesslich stürzten. Da kann der Mitautor der Studie, Niklas Baer, im Interview mit der Basler Zeitung die ganze Situation und die Rollen der unterschiedlichen Akteure durchaus differenziert darlegen, der Titel lautet dann doch: «Einmal IV-Rente, immer IV-Rente» oder beim Tagesanzeiger «Junge beziehen immer häufiger eine IV-Rente». Und 20Minuten macht dann folgendes daraus:

20minbotellonUnd mit dem Foto eines Botellóns als Bebilderung wären wir dann wieder da, wo wir schon immer waren: Faule IV-Bezüger, die lieber Partys feiern, statt zu arbeiten. Und alle anderen Akteure wie IV-Stellen, Ausbildungsstätten, Arbeitgeber, Sozialhilfe und RAV, bei denen der OECD-Bericht auch einen gewissen Handlungsbedarf sieht, sind mal wieder fein raus. Mehr noch: Deren Vertreter nutzen die Gelegenheit geschickt für Werbung in eigener Sache, siehe der Arbeitgeberverband weiter oben oder auch Markus Krämer, Geschäftsleiter des Appisberg (welcher geschützte Ausbildungsplätze für Jugendliche mit psychischen Problemen anbietet) im Tagesanzeiger (linke Spalte): «Sie [die IV] hat in den letzten Jahren aufgrund des Spardrucks alle Karten auf den ersten Arbeitsmarkt gesetzt, in dem junge Menschen mit psychischen Problemen oder Lerneinschränkungen überfordert sind und scheitern.»

Die Frage, warum die Ausbildungen im sogenannt geschützten Rahmen betroffene Jugendliche nur so selten befähigen, sich genügend – auch persönliche – Kompetenzen anzueignen, um im freien Arbeitsmarkt – womöglich auch mit einer Teilrente – tätig sein zu können, wird dabei nicht gestellt.

20Minuten beispielsweise richtet lieber suggestive Fragen à la «Hast du gegenüber der Gesellschaft ein schlechtes Gewissen, dass du IV beziehst?» an die junge IV-Bezügerin «Anita Stadler».

Verdankenswerterweise hat Markus Brotschi vom Tagesanzeiger mit dem tiefergehenden Portrait  «Es hiess: Nicht eingliederungsfähig» des an ADHS leidenden Marcel H. den Betroffenen auch noch auf nicht boulevardeske Weise Gehör verschafft.

Immerhin… Betroffene kamen zu Wort. Allerdings verfügen sie natürlich nicht über eine «Kommunikationsabteilung» die ihre Anliegen wie diejenigen der anderen Akteure «ins beste Licht rückt». Bände spricht zudem auch, dass sowohl beim Interview mit der IV-Bezügerin «Anita Stadler» im 20Minuten, sowie bei jenem mit «Marcel H.» im Tagesanzeiger die Namen wie auch die Fotos zum Schutze der Betroffenen anonymisiert wurden. (Dieses sehr deutliche Zeichen der Stigmatisierung habe ich anhand eines früheren Berichtes des Schweizer Fernsehens über die Arbeitsintegration von psychisch Kranken schon mal thematisiert).

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Eigentlich wäre es die Aufgabe des «Sprachrohrs der psychisch Erkrankten» die Geschichten der einzelnen Betroffenen in einen grösseren Gesamtzusammenhang einzuordnen, dazu auch Studienergebnisse anzufügen, wie beispielsweise jenes der Arbeitgeberbefragung der Universität St. Gallen, die aufzeigt, dass kaum mehr als 3% der Arbeitgeber bereit wären, Jugendliche mit einer psychischen Erkrankung in ihrem Betrieb auszubilden. And so on… wie gesagt…  das Sprachrohr sollte das eigentlich machen…

Wenn eben dieses Sprachrohr aka Pro Mente Sana sich nicht gerade in ausgiebigem Winterschlaf Schweigen üben würde.

Würde sich die PMS da mal ein bisschen engagieren, kämen wir vielleicht eins Tages noch dahin, dass Artikel zum Thema Arbeit und psychische Erkrankung in den Medien nicht mehr von verschämten anonymsierten Fotos begleitet werden müssten, sondern die Thematik mit einem wesentlich grösserem Selbstbewusstsein vermittelt werden könnte, wie es beispielsweise die britische Kampagne TimetoChange aktuell vormacht:

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Kann vielleicht mal jemand einen grossen Wecker an der Hardturmstrasse vorbeibringen?

OECD-Länderbericht Schweiz zur psychischen Gesundheit und Arbeit

Die Hauptfrage, die die Schweiz im Bezug auf Menschen mit psychischen Erkrankungen seit 10 Jahren bewegt, ist ja vor allem: Wie verwehren wir denen bestmöglichst den Zugang zur IV-Rente bzw. wie kriegen wir die aus der IV wieder raus? Der medial/politisch/juristische Lösungsweg dazu lautet: Wir erklären die einfach für gesund! Problem gelöst. (Oder auch nicht…)

Der Ansatz des heute veröffentlichten OECD-Länderberichts Schweiz zum Thema psychische Gesundheit und Beschäftigung ist ein komplett anderer. Nämlich: Was muss man tun, damit Menschen mit psychischen Problemen gar nicht erst aus der Arbeitswelt herausfallen, bzw. wie finden sie überhaupt den Einstieg (wieder)?

Das ist ein fundamental andere Sichtweise auf die ganze Problematik. Sie beinhaltet nämlich die Anerkennung, dass psychische Krankheiten tatsächlich in nicht unerheblichem Ausmass in der Bevölkerung vorhanden sind und sich in der Arbeitswelt sehr behindernd auswirken können. Ich zweifle ehrlich gesagt ein kleines bisschen daran, ob «Die Schweiz» wirklich schon an dem Punkt angekommen ist, endlich mal diesen Richtungswechsel zu vollziehen. Das würde nämlich bedeuten, dass eine ganze Menge Akteure ihr bisheriges Verhalten ändern müssten und die ganze Eingliederungsverantwortung (Stichwort Mitwirkungspflicht) nicht mehr einseitig den Betroffenen übertragen würde.

Nach einer eingehenden Bestandesaufnahme der aktuellen Situation und der beteiligten Akteure kreist die OECD sechs Problemfelder ein und formuliert entsprechende Strategieempfehlungen für die politischen Entscheidungsträger in der Schweiz:

1. Arbeitgeber sind für den Umgang mit psychisch erkrankten Arbeitnehmern nicht optimal gerüstet. In Sachen Krankheitsmonitoring und Vorgehensweisen bestehen grosse Unterschiede.

  • Den Arbeitgebern adäquate Instrumente und Unterstützung zur Verfügung stellen, damit psychische Risiken am Arbeitsplatz angegangen werden können.
  • Arbeitsplatz-Output überwachen (z. B. Personalfluktuation und krankheitsbedingte Abwesenheiten) anstatt den Input (z. B. Arbeitsbedingungen).
  • Finanzielle Anreize für Arbeitgeber stärken durch vermehrte Einführung von erfahrungsbasierten Versicherungsprämien.
  • Die Ankerkennung von psychischen Krankheiten als Berufskrankheiten in Erwägung ziehen.

2. Die Invalidenversicherung zieht die Arbeitgeber immer noch zu wenig mit ein und bietet zu geringe Anreize für die Arbeitnehmer.

  • Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass mehr Arbeitgeber sich bei psychischen Problemen der Angestellten an die Invalidenversicherung wenden.
  • Arbeitsplatzbezogene Frühinterventionsmassnahmen auf reguläre Arbeitsplätze aus  dehnen und Frühinterventionen vermehrt auf psychisch Erkrankte anwenden.
  • Multidisziplinäre medizinisch-berufliche Abklärungen öfter berücksichtigen und die Qualität der medizinischen Abklärungen und Rentenneubeurteilungen im Allgemeinen verbessern.
  • Arbeit lohnenswert machen für alle, die weiterarbeiten oder ihr Pensum erhöhen, auch durch sinnvollen Einsatz von Teilrenten und der Beseitigung von Schwellen im IV-Rentensystem.

3. Regionale Arbeitsvermittlungszentren (RAV) und Sozialdienste bieten Personen mit psychischen Störungen begrenzt Unterstützung.

  • Psychische Probleme bei Klienten identifizieren und diese rasch und mit der nötigen Fachkenntnis angehen.
  • Leistungsumfang der RAV erweitern, um Ausrichtung auf Klienten mit psychischen Erkrankungen, kranke Arbeitslose und Ausgesteuerte zu ermöglichen.
  • Kapazitäten der Sozialhilfe dahingehend stärken, dass mit psychischen Problematiken umgegangen werden kann, auch durch neue regionale bzw. kantonale Dienste für kleine Gemeinden.

[Anmerkung der Bloggerin: Aufgrund der kürzlich erschienenen BSV-Studie über die Profile von neuen IV-Rentenbeziehenden, die ergab, dass fast die Hälfte vorher Sozialhilfe oder Arbeitslosengelder bezogen, schreibt der Arbeitgeberverband am 21. Januar 2014 unter demt Titel: «Früherkennung und Reintegration: Arbeitslosenversicherung und Sozialhilfe sind gefordert»: «Die Untersuchung wirft die Frage auf, ob sich Arbeitslosenversicherung und Sozialhilfe nicht zu wenig auf die Früherkennung von psychisch belasteten Menschen und deren Arbeitsmarktfähigkeit ausrichten.(…) Die Studie spielt den Ball einerseits dem Bundesrat (Arbeitslosenversicherung), andererseits den Städten und Gemeinden (Sozialhilfe) zu. Auf die Schlüsse, die Bundesrat und Sozialhilfe-Behörden ziehen, darf man gespannt sein.»

An dieser Stelle heisst es für den Arbeitgeberverband: Zurück zu den Punkten eins und zwei der OECD-Empfehlungen und den weitergereichten Schwarzen Peter mal schön wieder einpacken. VOR Sozialhilfe- oder Arbeitslosengeldbezug haben die Leute nämlich in der Regel einen Job – solange der ihnen nicht aufgrund ihrer Erkankung gekündigt wird. Das mit der Früherkennung und Prävention darf sich der Arbeitgeberverband also mal schön selbst gross auf die Fahne schreiben.]

4. Interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ) wird den aktuellen Problemen nicht gerecht

  • Finanzielle Anreize zur Zusammenarbeit der Hauptpartner der IIZ (RAV, Sozialhilfe, IV) verstärken und angleichen.
  • Gesundheitswesen zum gleichwertigen IIZ-Partner machen, um systematische Zusammenarbeit mit den psychiatrischen Diensten zu ermöglichen und bessere Vernetzung zwischen IIZ Caseteams und Arbeitgebern aufbauen.
  • Zusammenarbeit der Dienste ergänzen durch Integration von Dienstleistungen innerhalb der involvierten Institutionen.

5. Das psychiatrisch-psychotherapeutische Versorgungssystem könnte durch eine bessere Nutzung der vorhandenen Ressourcen bessere Ergebnisse liefern.

  • Vermehrt erwerbstätigkeitsbezogene Module in der Grundausbildung von Ärzten miteinbeziehen.
  • Einführung von arbeitsbezogenen Richtlinien zur Behandlung von psychischen Problemen und verstärkte Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern.
  • Verlagerung von stationärer auf vermehrte ambulante Behandlung und Tageskliniken und verstärkte Ausrichtung auf arbeitsbezogene Probleme.
  • Reduktion der Unterversorgung mittels verbesserter Zusammenarbeit und definierten Überweisungswegen zwischen der Allgemeinmedizin und der Psychiatrie und bessere Abgeltung der psychologischen Psychotherapeuten.

6. Die Ressourcen im Schulsystem werden zu wenig wirkungsvoll eingesetzt, um Schulabbrüche und häufige Wechsel in die IV anzugehen.

  • Den Schulen sollen Informationen darüber bereitgestellt werden, welche Angebote sie zur Verfügung stellen sollten und wie diese am besten zu nutzen wären um psychische Gesundheitsprobleme von Schüler/innen zu verhindern oder sie anzugehen.
  • Senken der vorzeitigen Schulabgänge auf Sekundarstufe II und der Lehrabbrüche durch systematisches Erfassen von Abbrüchen und verbesserte Zusammenarbeit mit RAV, IV  Stelle und den psychiatrisch-psychotherapeutischen Gesundheitsdiensten.
  • Übergänge in IV verhindern durch bessere Arbeitsanreize für gefährdete Jugendliche.

Die offizielle Medienmitteilung der OECD stellt das ganze unter dem Titel «Schweiz muss psychische Probleme in der Erwerbsbevölkerung angehen» kompakter und flüssiger lesbar dar, aber ich hatte den Artikel schon vor Erscheinen der Medienmitteilung geschrieben und bin zu faul das jetzt nochmal zu ändern. Ausserdem werden die meisten Zeitungen ja die Kurzform der Medienmitteilung publizieren – wie beispielsweise die Handelszeitung (erstaunlich flink) unter dem Titel «Jeder dritte Arbeitslose leidet an psychischer Störung».

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Solche Empfehlungen haben natürlich immer auch etwas idealistisches (ist ja auch ok), besonders schön zeigt sich die Ideal vs. Realitäts-Schere angesichts der aktuellen Geschehnisse:

OECD zum Thema wie man bei der IV mit den Betroffenen umgehen sollte: «Dann sollten Leitlinien zu einer Reihe von Punkten ausgearbeitet werden, z.B. wie ein vertrauensvolles Verhältnis aufgebaut wird(…)»

Aktuelle Kommunikation der Schweizer IV: «Ihr kommt alle an den Lügendetektor, ihr Simulanten!»

Bei der «Vertrauensfördernden Kommunikation» gibt’s offenbar noch Entwicklungspotential… Wie in vielen anderen Bereichen auch. Mehr dazu im OECD-Bericht «Psychische Gesundheit und Beschäftigung».

Der Länderbericht zur Schweiz ist Teil des OECD Mental Health and Work Project.

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Nachtrag 23. Januar 2014, 18.50 – Während man bei Pro Mente Sana oder dem Netzwerk für Psychische Gesundheit*offenbar noch über dem OECD-Bericht meditiert (Preview der Studie war bereits einige Tage im Vorraus für Pressseleute/Interessierte erhältlich) Kräutertee trinkt und darüber nachdenkt, ob man sich dazu vielleicht in ca. zwei bis drei Monaten mal auf der eigenen Website äussern könnte, nutzt der Arbeitgeberverband den OECD-Bericht unter dem Titel Unbestrittene Massnahmen der IV-Revision 6b jetzt umsetzen! bereits als Schützenhilfe: «Der Schweizerische Arbeitgeberverband will die mehrheitsfähigen Massnahmen der gescheiterten IV-Revision 6b schnellstmöglich umsetzen. Sukkurs erhält er nun auch von der OECD. Laut der Organisation sah 6b wichtige Massnahmen für den Erhalt der Arbeitsmarktfähigkeit und die Integration psychisch handicapierter Menschen vor. Viele Arbeitgeber engagieren sich diesbezüglich bereits – alleine können sie die zunehmenden Herausforderungen aber nicht meistern. Die erforderlichen Massnahmen müssen daher rasch umgesetzt werden, zumal sie unstrittig und bereits ausgearbeitet sind.(…)»

Ich werde die Bedächtigkeit der Schweizer Behindertenorganisationen nie verstehen.

*Nachtrag 24. Januar 2014, 18.00: Immerhin, das Netzwerk für Psychische Gesundheit verlinkt nun Medienmitteilung und Studie. Aber… Stellungsnahme? Wo denken wir hin!?

Hirnstrommessungen – Die Presseschau

«Luzern leistet Pionierarbeit» – hiess der Artikel in der Zentralschweiz am Sonntag vom 5. Januar 2014, der den BlätterMedienwald ins grosse Rauschen brachte. Seither gab es unzählige Artikel/Fernseh- und Radiosendungen über die pionierhafte IV-Stelle Luzern, die mittels Hirnstrommessungen auf Betrügerjagd geht. Auf einige ausgewählte Artikel/Sendungen möchte ich hier hinweisen.

Da mir der ursprüngliche Artikel aus der ZaS bei meinem letzten Artikel zum Thema noch nicht vorlag, hier allerdings erstmal eine weitere Folge aus unserer unbeliebten Serie «IV-Direktor Locher nimmt es mit der Wahrheit nicht so genau», in der ZaS ist nämlich zu lesen:

«Die mit Abstand häufigste Invaliditätsursache in der Schweiz sind psychische Krankheiten. (…) Dies bereitet Donald Locher, Direktor der Luzerner IV-Stelle Sorgen: «In der Schweiz stellen wir in den vergangene Jahren eine deutliche Zunahme an psychisch bedingten IV-Renten fest» sagt er.
Das geht ins Geld. Ganz anders ist die Entwicklung im OECD-Raum. Hier ist die Anzahl an Renten aufgrund von psychischen Erkrankungen seit Jahren stabil. Deshalb entschloss sich die IV-Luzern vor zwei Jahren, bei komplexen Fällen neue Wege zu beschreiten(…).

Die OECD sieht das allerdings ein kleines bisschen anders als Herr Locher: «Over the past two decades, most OECD countries have seen a sharp increase in the number and share of people claiming disability benefit on the grounds of mental ill-health» (Quelle: «Sick on the Job? Myths and Realities about Mental Health and Work» OECD 2012) Deshalb untersucht die OECD im seit einigen Jahren laufenden Forschungsprogramm «The OECD Mental Health and Work Project» die Hintergründe der steigenden Invaliditätsraten aufgrund psychischer Erkrankungen in den OECD-Ländern.

Als einziges Medium im ganzen «Hirnscanrummel» deutet die WOZ  in ihrem Artikel «Anleitungen zur Kränkung» vom 16.1.2014 zumindest darauf hin, dass sich die Problematik der steigenden Invaliditätsraten aus psychischen Gründen wohl kaum mit – notabene unwissenschaftlichen – Abklärungsmethoden aus der Welt schaffen lässt. Psychiater Daniel Hell in der WOZ: «Noch in den fünfziger Jahren arbeiteten in der Schweiz 75 Prozent der Beschäftigten hauptsächlich körperlich. Logischerweise waren die Folgeschäden vor allem körperlicher Art. Heute arbeiten 75 Prozent der Beschäftigten vorwiegend mental. Die Belastungsstrukturen haben sich also vom Körperlichen ins Psychische verschoben – und damit auch von objektivierbaren zu weniger objektivierbaren Beschwerdebildern.»

Und ausserdem: «Eine nicht notwendige Hirnstrommessung kann eine weitere Kränkung in der Krankheitsgeschichte der Betroffenen bedeuten», sagt dazu Daniel Hell. «Der Patient befindet sich in einer schamvollen Situation, indem ihm misstraut wird und er zum blossen Objekt gemacht wird. Ich erlebe immer wieder, dass ein Patient nach einer solchen Abklärung noch bedrückter ist als vorher.»

Da liegt aus meiner Sicht der eigentliche Punkt an der ganzen Sache. Der Luzerner IV-Dirkektor Donald Locher wollte sich auf Kosten psychisch kranker IV-Bezüger mit seiner «innovativen Pionierarbeit» profilieren. Man hätte das Ganze aber auch ohne allgemeinen Missbrauchsverdacht und ohne Angaben falscher Tatsachen (Siehe oben, Stichwort OECD) kommunizieren können. Etwa so: «Wir machen hier aktuell einen (wissenschaftlich begleiteten) Versuch, indem wir bei IV-Antragstellern mit den Beschwerdebildern X, Y, Z EEG’s ergänzend zur genaueren Abklärung einsetzen. Das ganze basiert auf folgender Methode, die laut Studien A, B, C folgende Aussagen zulässt: (…)».

Aber nein, Locher und seine Kollegen Dr. Peter Balbi (Leiter RAD Zentralschweiz, Internist) und der Psychiater Horst-Jörg Haupt (der die Hirnstrommessungen innitierte und auch durchführt) wählten einen anderen Weg. Am Netzwerkapéro des Luzerner Forum für Sozialversicherungen und Soziale Sicherheit vom 4. November 2013 referierten sie zum Thema «Innovative IT-Diagnoseinstrumente bei der Abklärung von psychischen Störungen in der IV». Die entsprechende Präsentation (als PDF) fällt vor allem durch eines auf: keine einzige Quellenangabe, keine Studien oder sonstige Referenzen, nur leere Behauptungen. Aber schön bunte Bilder, die zb. eine Depression «zeigen»:
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Kleine Rinks-Lechts-Schwäche haben sie auch die Autoren (Danke @vivereintristitiaetanxietas für den Hinweis) Wie gesagt, keine Angabe der Bildquelle. Das könnte daran liegen, dass das alles auf sehr wackligen wissenschaftlichen Beinen steht. Neurologe Jan Conradi von der psychiatrischen Uniklinik Zürich sagt es in der empfehlenswerten Puls-Sendung vom 13.1.2014 deutlich: Ihm sei keine wissenschaftlichen Untersuchungen bekannt, wonach man mittels eines EEGS spezifische psychische Erkankungen oder deren Schwerergrad nachweisen konnte. Aber hey, der Innerschweizer Feld-Wald-Wiesen-Psychiater Horst-Jörg Haupt, dessen fachlicher Schwerpunkt laut Internet vor allem im engagierten Kampf für die Rechte Transsexueller besteht, weiss da sicher mehr als der Kliniker Conradi. Nicht falsch verstehen, die Rechte transsexueller Menschen sind ein überraus wichtiges Thema, nur weiss ich nicht genau, inwiefern dieses Schwerpunktthema Horst-Jörg Haupt dafür qualifizieren soll, mittels EGG-Messungen bei IV-Antragstellern psychische Krankheiten zu erkennen.

Haupt gibt sich dann auch in der NZZ von heute 18. Januar 2014 unter dem Titel «Zusätzliches Puzzleteil für die IV» auf einmal betont zurückhaltend: «Bei dieser Beurteilung sei man zudem äusserst vorsichtig, ergänzt Haupt. So sei ein auffälliger ERP-Befund nur dann für den Rentenentscheid relevant, wenn andere Untersuchungen, allen voran die neuropsychologischen Tests, in die gleiche Richtung zeigten. Umgekehrt führten «normale» ERP-Werte nicht automatisch zur Verweigerung der Rente, solange andere Tests eine klare Sprache sprächen. Diese Zurückhaltung sei nötig, weil in rund zehn Prozent der Fälle die ERP-Untersuchung trotz Funktionsstörung «stumm» bleibe.»

10% Fehlerquote? Hatte Herr Locher zu Beginn der ganzen Debatte nicht stolz betont, man hätte mittels der Untersuchungen genau feststellen können, dass 60% der Untersuchten ihre Beschwerden übertrieben und 40% untertrieben hätten? Ergo sagen also laut Locher/diesen Untersuchungen genau 0% der IV-Antragsteller die Wahrheit (?)

Ich hoffe, der Reputationsschaden für Herrn Lochers Glaubwürdigkeit ist mindestens so gross, wie derjenige den er hier – einmal mehr – den IV-Bezügern mit einer psychischen Krankheit angetan hat. Aber wenn ich das heutige Interview mit Herrn Ritler in der NZZ lese, habe ich so meine Zweifel, denn Herr Ritler findet: «Es darf nicht sein, dass die IV wichtige Erkenntnisse der Wissenschaft verpasst».
Humor hat er ja. Oh, er meint das ernst? Nun dann, soweit ich weiss, forscht die Wissenschaft auch kräftig daran, Biomarker bei chronischen Schmerzen ausfindig zu machen. Viel Spass dann mit den entrenteten Schmerzpatienten, die plötzlich alle auf einem EPR bestehen.

Da wird die Firma HBimed, welche Software und Untersuchungsmaterial anbietet, noch gute Geschäfte machen. Falls die bannbrechende Forschung der Firmengründer Dr. Andreas Müller (Chur) und Prof. Dr. Juri Kropotov (Russland) irgendwann auch noch in der Fachwelt breite Annerkennung findet. Moment, wozu wissenschaftliche Anerkennung von Fachleuten, wenn’s Herr Ritler und Herr Locher «wissenschaftlich» finden, reicht das doch… Gibt ja noch genug IV-Stellen in der Schweiz, die man mit dem Equipement beliefern kann…

Ergänzung 16. Februar 2014: In der NZZ diskutieren der Psychiater Michael Rufer und der Neuroinformatiker Enno Stephan über die Chancen neuer Technologien zur Krankheitserkennung: Erfasst der Blick ins Hirn die Psyche?
Auszug: Die IV will damit beweisen, ob jemand simuliert oder nicht. Ist das möglich?
Rufer: Nein, das ist wissenschaftlich absolut unhaltbar. Im Einzelfall kann man nie sicher sagen, wie das Ergebnis zu bewerten ist. Und ausserdem müsste bei der Interpretation das ganze Setting mit einbezogen werden: Lässt jemand freiwillig seine Hirnströme messen, wie beispielsweise im Rahmen von Forschungsprojekten, funktioniert das Gehirn ganz anders als in einer Stresssituation. Steht jemand unter Druck und ist nervös, verändert das die biologischen Reaktionen des Gehirns.