Von «Luxuswohnungen» und «Edelkassen» für «Sozialfälle»

In der anstehenden Frühjahrssession wird im Parlament die EL-Reform behandelt werden. Nachdem die Vorlage in die Vernehmlassung geschickt worden war, schrieb ich am 26. April 2014:

Liebe ErgänzungsleistungsbezügerInnen, die in einer WG oder mit dem Konkubinatspartner zusammen wohnen,

Was seitens des BSV in formvollendetem Neusprech unter dem Titel «Höhere anrechenbare Mietzinse in den Ergänzungsleistungen» Mitte Februar in die Vernehmlassung geschickt wurde, klingt zwar sehr grosszügig («Neben der Erhöhung der Mietzinsmaxima sieht der Bundesrat vor, die unterschiedliche Mietzinsbelastung zwischen Grosszentren, Stadt und Land zu berücksichtigen und dem erhöhten Raumbedarf von Familien Rechnung zu tragen») geht aber voll auf eure Kosten.

Und am 12. April 2015:

Die Pro Infirmis «begrüsste» gar die neuen (nach Wohnregion und Familiensituation) «bedarfsangepassten» Mietzinse, obwohl (oder vermutlich eher gerade weil) sie einen massiven Bruch mit dem bisherigen EL-System bedeuten, in dem Eigenverantwortung grossgeschrieben wurde. (…)

Die Idee, dass zukünftig ein allein in der Stadt Zürich wohnender EL-Bezüger («bedarfsangepasst») ein x-faches für die Miete erhalten soll, wie jemand, der in Hindertupfingen in einer 5-er WG wohnt, entspricht zufälligerweise exakt der der Pro Infirmis in jeder Zelle der Institution innewohnende Doktrin (von der leider auch das BSV und andere staatliche Stellen infiziert sind) dass Menschen mit Behinderungen unselbständige Kinder sind, die ihre Situation keinesfalls selbstständig mit ihnen verfügbaren Mitteln verändern können oder verbessern dürfen.

Kürzlich (am 16.1.2018) titelte nun der Tages Anzeiger: Tausende Rentner bekommen weniger Geld fürs Wohnen (nur mit ABO zugänglich):

Rentner, die Ergänzungsleistungen (EL) beziehen, werden bald mehr Geld fürs Wohnen erhalten. (…) Allerdings haben nicht alle EL-Bezüger Grund zur Freude. Wer nämlich in einer Wohngemeinschaft oder mit einem Konkubinatspartner zusammenlebt, wird künftig Ehepaaren gleichgestellt und damit deutlich weniger Wohngeld bekommen als bisher.

Tja, wer hätte das gedacht?!

Weiter im Tagi:

Behindertenorganisationen, die die Erhöhung der Mietzinsbeträge für dringend halten, befürchten insbesondere für Wohngruppen einschneidende Konsequenzen.

Ach, wirklich?

Der Bundesrat begründet die Kürzung der Wohnbeiträge für Mehrpersonenhaushalte mit der Gleichbehandlung mit Ehepaaren. Diese erhielten schon bisher nicht den doppelten Mietbetrag einer Einzelperson, sondern höchstens 1250 Franken pro Monat(…) Zudem hatte die bisherige Regelung den Nachteil, dass Wohngemeinschaften mit drei, vier oder noch mehr EL-Bezügern theoretisch ein grosses Haus mieten konnten, da für jede Person maximal 1100 Franken angerechnet wurden. Eine Vierer-WG könnte so Mietkosten von 4400 Franken tragen. (Tagi)

Oh, sind wir jetzt schon bei der Vierer-WG, damit es noch exorbiatanter klingt? In den Vernehmlassungsunterlagen war noch von einer Luxus-Dreier-WG die Rede:

Heute wird für eine alleinstehende Person in einem Mehrpersonenhaushalt ein Mietzinsanteil bis zum Mietzinsmaximum für Alleinstehende berücksichtigt. Allerdings wird bereits heute in diesen Fällen eine Aufteilung des Mietzinses auf die Anzahl Personen im Haushalt gemacht. Trotzdem wäre es möglich, dass einer EL-beziehenden Person, die mit zwei weiteren Personen zusammen lebt, ein Mietanteil von bis zu 1’100.- im Monat berücksichtigt wird. Die Wohnung könnte in diesem Fall bis zu 3’300 Franken im Monat kosten. Gemäss vorliegendem Vorschlag sollen dieser Person noch höchstens 592 Franken (Grosszentren) für die Miete berücksichtigt werden.

Ich kommentierte dies 2014 folgendermassen:

Damit die Behinderten wissen, wohin sie gehören. Nicht, dass die sich auf Kosten der Allgemeinheit noch ein schönes Leben machen. (…)

Die tendenziöse Formulierung «Jemand mit EL könnte – mit 2 Mitbewohnern – in einer 3300.- Franken Wohnung leben!» ist ausserdem nicht mal mit Zahlen unterlegt, die zeigen würden, wieviele EL-Bezüger das tatsächlich tun. Die Vernehmlassungsunterlagen zeigen hingegen, dass über 70% (!) der EL-Bezüger den maximalen Mietzins gar nicht ausschöpfen, und wenn, dann sind es vor allem Familien und Bewohner von Grossstädten, die dann oftmals sogar noch selbst draufbezahlen, weil das bisherige Mietzinsmaximum nicht reicht.

Tagi, 16.1.2018:

Die Behindertenverbände halten die Gleichbehandlung von Wohngemeinschaften mit Ehepaaren aber für problematisch. Ehepaare teilten meist das Schlafzimmer und benötigten deshalb in der Regel ein Zimmer weniger, sagt Alex Fischer. Es sei kaum vorstellbar, dass zwei IV-Bezüger in Wohngemeinschaften eine Zweizimmerwohnung teilten.

Punkt eins: Herr Fischer von der Procap geht offenbar davon aus, dass IV-Bezüger nur mit IV-Bezügern zusammenleben. So Behinderten-Ghetto-mässig. Punkt zwei: Herr Fischer, wollen Sie etwa andeuten, dass die EL nun auch noch fragen soll/darf/muss, ob die/der WG-PartnerIn auch die/der Bett-PartnerIn ist? Ernsthaft?! Und hätte den schlauen Menschen bei den Behindertenorganisationen nicht schon vor vier Jahren klar sein müssen, dass «bedarfsorientiert» IMMER bedeutet, dass den EL-Bezügern NOCH genauer in die Lebensführung hineingeguckt wird als eh schon? Ach so, dass hat Sie nicht interessiert? Ja, das dachte ich mir.

Ausserdem (Tagi):

Folgen hat die Neuregelung auch für Eltern, die mit einem erwachsenen behinderten Kind zusammenleben. (…) Neu erhält ein solches Rentner-Ehepaar, das auf EL angewiesen ist, zusammen mit der Tochter noch maximal 1800 Franken (Region 1) für die Wohnung. In der Region 2 sind es 1725 und in der Region 3 1610 Franken. Vor allem in grösseren Städten wird die Familie Mühe haben, noch eine genug grosse Wohnung zu mieten.

Ach so ja, die «Behindis» leben allerhöchstens dann mit Nichtbehindis zusammen, wenn es die eigenen Eltern sind. Klar.

Nun denn (Tagi):

Die Behindertenverbände hoffen, dass im Nationalrat die Reduktion der Wohnbeiträge für Mehrpersonenhaushalte nochmals diskutiert wird.

Hoffen kann man natürlich. Viel anderes bleibt einem auch nicht übrig, wenn man die letzten vier Jahre verschlafen hat.

Es ist mir ein Rätsel, wie die Behindertenorganisationen ernsthaft glauben konnten, ihr Ruf nach höheren Mietzinsmaxima für Ehepaare würde für andere Gruppen von EL-BezügerInnen keine negativen Konsequenzen haben. Statt lautstark zu jammern, hätten die Organisationen auch einfach still und leise den Betroffenen raten können, nicht zu heiraten bzw. sich scheiden zu lassen, dann hätte jeder selbst entschieden können, ob das nach dem Abwägen von Vor- und- Nachteilen für die persönliche Situation eine gescheite Option darstellt. Aber wo kämen wir denn hin, wenn Behindertenorganisationen statt öffentlich lautstark über die armen Behinderten zu lamentieren, Menschen mit Behinderung einfach etwas Eigenverantwortung zugestehen würden!?

Die vorgesehenen Bedarfsmieten (nach Wohnregion und Personen im Haushalt) jedenfalls schränken die Möglichkeiten zur Eigenverantwortung für EL-BezügerInnen massiv ein. Und Politiker von rechts bis links finden das richtig gut. Der ungeheuerliche Gedanke, dass sich einzelne Behinderte (oder Menschen im AHV-Alter) – theoretisch – in einer LUXUS-WG einrichten könnten, lässt das ansonsten lautstark vorgetragene Plädoyer für Eigenverantwortung für «Sozialfälle» aller Couleur selbst bei den sogenannt «Liberalen» komplett verstummen.


Auch bei der im Rahmen der EL-Revision zur Diskussion stehenden Vergütung der Krankenkassenprämien griff man bei der NZZ ganz tief in die Neid-Schublade und titelte am 19.1.2018: «Keine Edelkassen für Sozialfälle». 


Man denkt kurz: Huch, Blick? Nein tatsächlich, es ist die NZZ. Und der Artikel beginnt so:

Sollen sich Menschen, die ganz oder teilweise vom Sozialstaat abhängig sind, nur noch billigen Junkfood leisten können? Nein. Sollen sie in Bruchbuden leben müssen, in die es reinregnet? Natürlich nicht. Sollen sie bei einer möglichst günstigen Krankenkasse versichert sein? Unbedingt.

(War da nicht mal was mit vom Sozialamt finanzierten Wohnungen in Gammelhäusern…?)

100% der IV-Bezüger mit EL sind krank oder behindert und auch zwei Drittel der Langzeitbezüger in der Sozialhilfe haben gesundheitiliche Probleme. EL-Bezüger im AHV-Alter zählen ebenfalls nicht gerade zur von Krankenkassen am heftigsten umworbenen Zielgruppe. Aber hey, klar, Billigkassen tun’s auch für «die».

Sogar die NZZ bemerkt aber, dass sich dabei ein klitzekleines administratives Problem ergibt:

Würde man alle Bedürftigen immer bei der jeweils günstigsten Kasse versichern, stiegen deren Kosten stark an, sie müsste die Prämien im Folgejahr erhöhen. Die Sozialfälle wären gezwungen, immer wieder zu einer neuen Kasse zu wechseln – ein administrativer Unsinn.

Das Schlimmste an der Bestrafung der «Sozialfälle» (sind ja keine Menschen) ist aber laut NZZ, dass es leider leider für Privilegierte unangenehme Folgen haben könnte:

Leidtragende wären auch alle anderen, vornehmlich jungen und gesunden Versicherten, die Billigkassen bevorzugen.

Kommen wir nun noch zu den – laut NZZ – ganz grossen Abzockern unter den Sozialfällen:

Besonders stossend ist die heutige Praxis bei den Ergänzungsleistungen: EL-Bezüger erhalten die kantonale Durchschnittsprämie ausbezahlt. Ist ihre Kasse günstiger, dürfen sie die Differenz behalten – pro Jahr kann sich das auf Beträge von weit über 1000 Franken summieren.

Dieses «weit über 1000 Franken» hat übrigens eine ganz entzückende Geschichte. Anno 2014 löste die NZZ mit dem Artikel «Prämien-Geschenke vom Staat» haushohe Wellen öffentlicher Empörung aus, in dem sie behauptete, es gäbe EL-Bezüger, die mit der geschickten Wahl des Versicherungssmodells bis zu 5000.- «vorwärts» machen würden. Was aber schlicht nicht stimmte und die NZZ dann (Monate später) korrigierte:

In einer früheren Version dieses Artikels wurde ein Prämienüberschuss von 5000 Franken in einem extremen Einzelfall genannt. Laut der zuständigen Krankenkasse wurde dieser Subventionsüberschuss 2014 tatsächlich an einen EL-Bezüger ausbezahlt. Aufgrund kritischer Reaktionen auf den NZZ-Artikel hat die Kasse den Fall nun noch einmal eingehend überprüft. Diese Überprüfung hat laut der Kasse ergeben, dass der zuständige Kanton ihr eine deutlich zu hohe Durchschnittsprämie gemeldet hatte. Deshalb zahlte die Kasse einen zu hohen Prämienüberschuss an den betroffenen EL-Bezüger aus. Auch ohne diesen Fehler hätte die Person laut Angaben der Kasse immer noch Anrecht auf einen Subventionsüberschuss in vierstelliger Höhe gehabt.

Von 5000.- auf «in vierstelliger Höhe» auf – im aktuellen NZZ-Artikel – angeblich «weit über 1000 Franken». Noch ein Artikel mehr und wir sind dann vermutlich bei «ein paar hundert Franken». Pro Jahr. Aber Hauptsache Empörung. Hauptsache «denen» wirft man das Geld nicht nach. Dass «die» wie oben schon erwähnt, eben auch oft gerade Personen mit eher schlechtem Gesundheitszustand sind und deshalb in der Regel (aber: keine Regel ohne Ausnahme) meist gar nicht die höchste Franchise wählen können (was auch zur Reduktion der Prämien führt) checkt man an der Falkenstrasse mal wieder nicht.

Aber ja, schüren wir doch noch bisschen Neid auf behinderte, kranke und alte Menschen und ihre vermeintliche Luxusversorgung. Man hat ja sonst keine Freuden im Leben.


Sollen staatliche Institutionen möglichst sparsam mit öffentlichen Geldern umgehen? Selbstverständlich.

Sollen bei der Gesetzgebung für den Umgang mit öffentlichen Geldern Bestrafungsfantasien eine entscheidende Rolle spielen? Nein.


Und zwar nicht zuletzt deshalb, weil Empörung den Blick auf weitergehende Folgen von solchen Beschlüssen oft verstellt. Vor einigen Jahren haben in einer ähnlichen Anwandlung von «Denen zeigen wir’s jetzt aber!» einige Kantone begonnen, Versicherte, die ihre Krankenkassenprämien nicht bezahlen, auf schwarze Listen zu setzen. Die entsprechenden Personen erhalten nur noch in Notfällen eine medizinische Behandlung. Mittlerweile hat sich gezeigt, dass das System fehleranfällig ist:

«Wir halten solche Listen für schädlich, unnötig und kontraproduktiv», sagt Sprecher Stefan Heini [Sprecher der Helsana], «da sie einen hohen Verwaltungsaufwand generieren». Zudem komme es zu Fehlern. «Wenn Kantone uns die Angaben betreffend Prämienverbilligungen erst nach Monaten liefern, sind allenfalls Versicherte auf den schwarzen Listen, die nicht drauf wären, würden wir die Angaben früher erhalten.» Dies komme oft vor, sagt Heini. (Quelle: Watson, 15.11.17)

Der Berner Gesundheitsökonom Heinz Locher:

Die Folgen der schwarzen Listen seien gravierend. Verschlechtere sich der Gesundheitszustand einer betroffenen Person, müsse sie später allenfalls notfallmässig behandelt werden. (…) «In vielen Fällen ist dies teurer, als wenn man zu Beginn einer Krankheit eingeschritten wäre», sagt Locher. «Aus meiner Sicht ist dieses System daher unsinnig.» (Quelle: Watson, 15.11.17)

Es ist auch gar nicht so selten, dass Menschen in schweren gesundheitlichen/psychischen Krisen über längere Zeit einfach ihre Post nicht mehr öffnen. Es landen dann also manchmal diejenigen, die medizinische Unterstützung ganz besonders nötig hätten, gerade wegen ihres gesundheitlichen Problems auf der schwarzen Liste. Und kommen davon dann auch nicht mehr so schnell weg.

Das Problem bei Ideen wie der schwarzen Liste oder der billigsten Krankenkasse für «Sozialfälle» ist, dass Nichtbetroffene Lösungen für Situationen vorschlagen, die sie selbst gar nicht kennen (Krankenkassenrechnungen pünktlich bezahlen, wo ist das Problem?). Und auch der persönliche Bekanntenkreis eines NZZ-Journalisten oder des durchschnittlichen Vernehmlassungsantwortenschreibenden setzt sich kaum je aus EL- und Sozialhilfebezügern zusammen. Selbst bei den Behindertenorganisationen, wo man erwarten könnte, dass die Probleme und Bedürfnisse ihrer Zielgruppe einigermassen bekannt wären, hat man bei der Änderung des Mietzins-Systems (wie oben beschrieben) geschlafen. Wenn bei Behindertenorganisationen mehr Betroffene (Auch in ganz kleinen Pensen) angestellt wären, die selber IV und EL beziehen (oder mal bezogen haben) könnte man solche Dinge früher wissen.

Dass hingegen fast 50% der IV-BezügerInnen psychisch krank sind, kann sogar ein NZZ-Journalist wissen. Sich vorzustellen, dass eine Zusatzversicherung (die dann z.B. eben aus dem KK-«Überschuss» bezahlt werden kann), für Menschen, die auf langjährige psychotherapeutische Begleitung angewiesen sind, nicht unbedingt ein Luxus darstellt, ist dann aber offenbar schon zuviel verlangt von so einem NZZ-Journalisten (Therapieplätze bei Psychiatern sind nicht überall leicht zu finden. Die Grundversicherung bezahlt aber nur Psychiater, für Psychologen braucht es eine Zusatzversicherung – ausser bei delegierter Psychotherapie, was aber auch nicht immer möglich ist). Ärzte und Therapeuten sind für chronisch psychisch (und auch körperlich) Kranke oft wichtige Bezugspersonen, die sie über Jahre hinweg begleiten. Die Arzt- und Therapeutenwahl hat für chronisch Kranke also einen etwas anderen Stellenwert als für den NZZ-Journalisten, der sich alle Jubeljahre mal ein Boboli verarzten lässt und salopp befindet:

«Die freie Arztwahl ist ein Luxus, den nicht der Staat finanzieren sollte.»

Ja aber… man kann doch nicht auf die persönlichen Befindlichkeiten eines jeden Sozialfalls Rücksicht nehmen, so geht das doch nicht… Eh, aber auf die persönlichen Befindlichkeiten von Leuten, die nachts nicht schlafen können, wenn sie sich vorstellen, dass möglicherweise irgendwo in der Schweiz ein paar Behinderte in einer Luxus-WG wohnen, darauf muss man Rücksicht nehmen, danach muss man das Gesetz ausrichten?

Das EL-System war mal ganz einfach: EL-BezügerInnen bekamen einen Pauschalbetrag (in dem auch ein Teil für die Krankenkasse einberechnet war) und zusätzlich das Geld für den effektiven Mietzins (bis höchstens 1100.-). Administrativ war das leicht zu handhaben. Mittlerweile überweist die EL wie eine Nanny die kantonale Durchschnittsprämie an die jeweilige Krankenkasse des EL-Bezügers. Kostet die Krankenkasse weniger als die Durchschnittsprämie, erhält der EL-Bezüger den Überschuss zurück (Tipp an die EL-Bezüger: Ihr könnt allfällige Überschüsse direkt Anfang Jahr von der Krankenkasse zurückfordern. Das Geld gehört rechtlich euch. Und nicht den Krankenkassen, die es i.d.R. bis Ende Jahr einbehalten). Das alles verursacht zusätzlichen administrativen Aufwand. Und mit den neu vorgesehenen noch spezifischeren Regelungen wird alles noch aufwändiger. Wenn es mit der demagogischen Neid-Bewirtschaftung und der daraus folgenden Bevormundung so weitergeht, sind wir irgendwann am Punkt, wo man den Leuten sagt, was sie essen dürfen. Und – aufgrund ihres BMI – wieviel. Dafür gibt’s dann entsprechende Essenscoupons.

Das ist dann das komplette Gegenteil dessen, was die Professorin für Volkswirtschaftslehre, Monika Bütler, mal in einem Interview vorschlug:

Es wäre im übrigen sinnvoller, Krankenkassenprämien und Wohnungsmieten in der Sozialhilfe und den Ergänzungsleistungen nicht separat abzurechnen. Die Sozialhilfebezüger sollten den gesamten Betrag erhalten, der ihnen zusteht. Dann können sie selber entscheiden, ob sie mehr für eine Wohnung bezahlen oder ihre Zähne flicken lassen wollen. Das Aufschlüsseln der Leistungen führt eher zu Überkonsum. Gerade der Mietzinswucher in Zürich ist ein gutes Beispiel. Wenn die Sozialhilfeempfänger die Wohnungsmiete von 1100 Franken aus ihren Bezügen selber bezahlen müssten, würden viele ein solches Loch für ihr Geld nicht akzeptieren. Zahlt hingegen der Staat, nimmt man es hin. Gibt man den Leuten das Geld in die Hand, kann jeder damit das Beste für sich machen. Nehmen wir zum Beispiel die Ergänzungsleistungen: Weshalb soll ein alter Mann, der bescheiden in einem ganz kleinen Zimmer wohnt, und dafür jeden Tag sein „Zweierli“ trinken geht, weniger erhalten, als jemand, der Wohn- und Gesundheitskosten ausreizt? Ich finde das nicht besonders liberal.

«Liberal» ist aber leider momentan nicht so in Mode. Neid auf Kranke, Behinderte und Arme dafür um so mehr.

(For the record: das finanzielle Hauptproblem der EL sind nicht die Lebenshaltungskosten; das Hauptproblem sind die Pflegekosten. Aber Neid auf das alte pflegebedürftige Grosi schüren… DAS getraut man sich dann doch nicht. Noch nicht.)

Take a chance on me

Letzte Woche hat der Bundesrat die Botschaft zur «Weiterentwicklung der Invalidenversicherung» verabschiedet. Ein Schwerpunkt der Reform fokussiert darauf, psychisch beeinträchtigte Jugendliche besser zu unterstützen, damit sie den Übergang ins Berufsleben schaffen, statt zu IV-Bezügern zu werden.

Die NZZ zeichnete dazu einmal mehr das Bild von psychisch kranken jungen Menschen, die eine IV-Rente angeblich für «erstrebenswert» halten, weil «die Rente über dem Lohn der Gleichaltrigen liege». Effektiv erhält ein «Frühinvalider» (mit IV-Rente und Ergänzungsleistungen) 1600.-/Monat für den Lebensbedarf (plus Krankenkasse und Miete) und hat damit – abgesehen von wenigen Jahren während der Ausbildungszeit – ein ganzes Leben lang deutlich weniger Geld zur Verfügung als seine gleichaltrigen arbeitenden Kollegen.

Bei der NZZ denkt aber scheinbar kein einziger Journalist daran, dass auch aus einem Jugendlichen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung später einmal ein NZZ-Journalist mit entsprechendem Einkommen werden könnte. Ausserdem versucht die NZZ mit der einseitigen Forderung nach mehr Druck auf die betroffenen Jugendlichen subtil davon abzulenken, dass eine nachhaltige Integration ohne den verbindlichen Einbezug der Arbeitgeber schlicht nicht möglich ist.

Gegen verbindliche Vorgaben zur Zusammenarbeit mit der Invalidenversicherung wehrt sich nämlich der Arbeitgeberverband in seiner Stellungnahme mit Händen und Füssen. Man habe doch – so der Arbeitgeberverband – «ganz ohne Zwängerei» (ähem…) dafür gesorgt, «dass seit 2012 rund 75’000 Personen ihre Arbeitsstelle behalten oder eine neue Stelle finden konnten». Die jährlich von der IV-Stellenkonferenz erhobenen Zahlen betreffen allerdings in der Mehrheit der Fälle «erhaltene Arbeitsplätze beim gleichen Arbeitgeber». Aus unerfindlichen Gründen wird dabei auch nie die Anzahl der Eingegliederten mit einer psychischen Erkrankung bekannt gegeben, wohingegen man die Zahl der psychisch Kranken in der Statistik der RentenbezügerInnen immer explizit hervorhebt.

Es ist natürlich schön, wenn Mitarbeitende mit Rückenproblemen integriert nicht aus der Firma rausgeworfen werden. Aber nur anhand spezifischer Statistiken zu den erfolgreichen Eingegliederten mit einer psychischen Problematik sowie zu den effektiven Ausbildungsplätzen für psychisch beeinträchtigte Jugendliche kann beurteilt werden, ob die Arbeitgeber ihre Verantwortung in diesem Bereich tatsächlich wahrnehmen.

Jugendliche mit Persönlichkeitsstörungen und Schizophrenie sind nämlich diejenigen Betroffenen, die laut der Studie «Profile von jungen IV-Neurentenbeziehenden mit psychischen Krankheiten» (BSV, 2016) häufig zu vorschnell berentet werden. (Also bringt nicht immer kognitiv beeinträchtige Jugendliche als «erfolgreiche Beispiele», liebe Medien – das Problem liegt anderswo.)

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Im folgenden Gastbeitrag erzählt Mywie es war, als damals psychisch stark angeschlagene junge Frau einen Praktikumsplatz zu bekommen. Und was daraus geworden ist.

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Vor kurzem kam bei der Arbeit von einer Gruppenleiterin eine unerwartete Frage: «My, kann ich dich etwas fragen? Welchen Eindruck hattest du von der Schnupperpraktikantin?»

Welch eine Frage. Ich hatte das junge Mädchen nur rasch beim Hereinkommen gesehen, und dann nach dem Essen, als ich die Kinder beim Zähne putzen unterstützen sollte, ein paar Worte mit ihr gewechselt. Überrumpelt gab ich das erste von mir, was mir durch den Kopf ging: «Na ja, schwer zu sagen… sie ist sehr freundlich und sympathisch, vielleicht noch etwas unbeholfen?… Aber sie ist ja auch noch sehr jung.» Die Gruppenleiterin grinste: «Ok, das reicht mir.»

Kaum hatte ich diese Situation verlassen, grübelte ich über die möglichen Konsequenzen meiner unbedachten Aussagen. Was hatte die Gruppenleiterin daraus abgeleitet? Warum hatte ich mich so negativ ausgedrückt? Bekam die junge Frau nun vielleicht eine Absage, weil ich sie als «unbeholfen» bezeichnet hatte?! Ich hatte das ja gar nicht so negativ gemeint, wie es vielleicht geklungen hatte. Sie schien noch nicht oft in einem Kinderheim gewesen zu sein, das wollte ich damit sagen, aber kann man das einer vielleicht zwanzigjährigen Anwärterin auf einen Praktikumsplatz wirklich vorwerfen?

Seither sind Wochen vergangen, und seither gärt es in meinem Hinterkopf. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Frau eine Absage erhalten hat. Realistischerweise wohl nicht einfach nur wegen meiner Aussage. Aber es lässt mich trotzdem nicht los.

In der Institution, in der ich tätig bin, werden Praktikant*innen sorgfältig ausgewählt (ich erwähne das, weil das nicht überall so ist, dazu später). Ich bin mir sicher, dass die erwähnte Gruppenleiterin hohe Ansprüche hat. Sie nimmt nicht die erst beste, sie will jemanden, der es drauf hat. Der es schon von Beginn weg drauf hat, am besten. Vermutlich ist das irgendwie normal auf dem Arbeitsmarkt. Man hat nicht den Nerv, jemanden übermässig lange einzuarbeiten. Man möchte, dass jemand Selbstbewusstsein verströmt und eine natürliche Autorität mitbringt, damit sich die Person den Kindern gegenüber auch durchsetzen kann. Man möchte jemanden, der am besten im Turnverein, bei der Pfadi und beim blauen Kreuz ist, super fröhlich und schwungvoll daher kommt, jedoch auch knallhart Grenzen setzen kann.

Ich war nicht so, als Praktikantin, damals, mit 20. Nein, ich war definitiv nicht so. Warum ich diese Praktikumsstelle bekommen habe, kann ich mir nachträglich nur mit drei möglichen Szenarien vorstellen, hier sortiert nach der von mir vermuteten Plausibilität:

1) Das Kinderheim, in dem ich mein Vorpraktikum absolvierte, stellte jeden, ich meine wirklich JEDEN als Vorpraktikant*in ein.

2) Ich war die einzige Bewerberin auf diese Stelle, und im Zuge der wachsenden Verzweiflung, diese Stelle besetzen zu müssen, stellte man halt mich ein.

3) Die Verantwortlichen, die mir diese Stelle vergaben, liessen sich durch mein gutes Matur-Zeugnis blenden (und das abgebrochene Studium blendeten sie aus).

Ich will nicht unnötig übertreiben, aber: Ich war zugedröhnt mit Psychopharmaka, als ich mich dort vorstellen ging. Ich hatte gerade ein abgebrochenes Studium, einen Psychiatrie-Aufenthalt und einen Aufenthalt in einer betreuten Wohngruppe für psychisch Kranke hinter mir. Ich kann mich nur bruchstückhaft an mein Vorstellungsgespräch erinnern. Ich hatte keine Erfahrung mit Kindern, gar keine. Ich hatte nie Kinder gehütet, ich hatte keine jüngeren Geschwister, ich war nicht in der Pfadi und trainierte auch keine Junioren (ich hatte ja nicht mal Hobbies). Ich hatte keine guten Argumente, warum ich unbedingt mit Kindern arbeiten wollte, die zu allem Überfluss auch noch behindert waren. Auch zum Thema «Behinderung» hatte ich keine Erfahrung, gar keine. Ich war apathisch, als ich an diesem Tag zum ersten Mal mit einem behinderten Mädchen auf den Spielplatz ging. Ich schluckte Unmengen an sedierenden Medikamenten in dieser Zeit. Ich vegetierte so vor mich hin.

Aber: Ich wurde angestellt, warum auch immer. Mein Vertrag war auf ein halbes Jahr befristet. Spätestens, als ich dort zu arbeiten begann, dürfte dem Team aufgegangen sein, dass sie sich da keine Granate als Praktikantin geangelt hatten. Ich konnte weder Tee kochen, putzen, noch Konflikte mit Kindern austragen. Ich brauchte ewig, um einen Tisch korrekt zu decken, so dass alle Kinder ihre Spezial-Essutensilien und den richtigen Teller vor sich stehen hatten. Ich vergass am laufenden Band, was mir jemand erklärte. Ich war abwesend, ich war extrem müde (Schlafmedikamente my ass), ich war extrem unsicher.

Nach drei Monaten ging es darum, ob mein Vertrag auf ein Jahr verlängert wird. Ich ging zur Chefin und erzählte ihr, was mit mir los war. Ich nannte ihr meine Diagnose, ich erzählte von den Medikamenten und auch vom Psychiatrieaufenthalt. Ich sagte ihr, ich würde sehr gerne bleiben. Sie eröffnete mir etwas später, dass sie sich mit dem Team besprochen hatte und dass sie fänden, sie möchten mir eine Chance geben. «Ich merke, dass du willst. Du willst etwas lernen, und du bist intelligent. Das wird schon.» Mein Vertrag wurde um ein halbes Jahr verlängert. Und schliesslich wurde sogar ein Ausbildungsplatz für mich geschaffen.

Ich hatte einfach nur Glück, ich weiss das. Es hätte alles ganz anders ausgehen können. Spätestens im dritten Ausbildungsjahr, als ich meine Medikamente nicht mehr nahm, psychotisch wurde und nicht mehr arbeiten konnte. Aber es ging gut aus. Und warum?

Weil man mir eine Chance gab.

Man hat mich nicht einfach aussortiert, als klar wurde, dass ich ein Reinfall war. Man hat mir eine Chance gegeben, obwohl ich es definitiv NICHT drauf hatte. Man hat mir eine Chance gegeben, obwohl ich furchtbar langsam war, beim Putzen, beim Tisch decken, beim Interagieren mit den Kindern, beim Lernen von sozialen Skills, beim Umgang mit den Behinderungen, beim Aufbauen meiner Art von Autorität. Ich war langsam, und ich beging Fehler. Ich verschlief häufig, ich schrottete mehrere Haushaltsgeräte, ich reagierte nicht immer richtig auf die Kinder. Trotzdem hat man mir eine Chance gegeben. Und ich vergesse nie, wie stolz meine Chefin auf mich war, als ich 5 Jahre nach Antritt meines Praktikums mein Diplom erhielt (auch meinen Mitstudierenden wurde das bewusst, denn sie pfiff auf zwei Fingern und jubelte lautstark quer durch den Saal, als ich die Bühne betrat, um mein Diplom entgegen zu nehmen). «Ich habe es immer gewusst», sagte sie zufrieden, «ich wusste, dass viel in dir steckt.»

Was, wenn man mir diese Chance verwehrt hätte? Was, wenn ich schon nach einer Viertelstunde Schnuppern auf einer Wohngruppe aussortiert worden wäre, weil «unbeholfen» (und apathisch und depressiv und….)? Ich wäre nicht Sozialpädagogin geworden, so einfach ist das.

Ich weiss, bei meinem jetzigen Arbeitgeber hätte ich mit 20 nie im Leben einen Praktikumsplatz erhalten. Aber: Mein jetziger Arbeitgeber ist der, der mir einen freiwilligen Bonus auszahlte im Dezember, «weil du es verdient hast». Man achtet mich, man schätzt mich. «Ich habe einen guten Instinkt für gute Leute», sagte der Institutionsleiter einmal selbstzufrieden, als es um meine Einstellung ging.

Ich will damit nur sagen: Es kann sich auch für einen Betrieb lohnen, in jemanden zu investieren, der es «noch nicht drauf hat». Vielleicht wird aus diesem Menschen nämlich einmal jemand, den man zu den «guten Leuten» zählt.

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My schreibt in ihrem Blog zum Thema Psychose/psychische Erkrankung und der Vereinbarkeit von Beruf und Krankheit.

Yo, ihr Hipster… und privilegierten Feuilletonisten. Betroffene verteidigen ihre Interessen. Wie ihr auch. Gewöhnt euch dran.

Die Werber der deutschen Agentur Jung von Matt (Die Schweizer «Filiale» von JvM konzipiert seit einigen Jahren die Spots für Pro Infirmis) veröffentlichten im April einen Werbespot für den Fremdsprachendienst Arenalingua. Im Video wollen Bankräuber nach ihrem Coup die Flucht antreten. Da es sich um ein englisches Original handelt, werden deutsche Untertitel eingeblendet. Die Bankräuber stolpern allerdings auf der Flucht über die kastenförmigen Untertitel, da diese als reale Objekte in den Film eingebaut werden. Die Botschaft des Spots: Untertitel zerstören Filme. Lernt Englisch!

Der deutsche Inklusions-Aktivist Raúl Krauthausen kommentierte dies auf Twitter mit:

https://twitter.com/raulde/status/725607825754447872

Und die gehörlose Julia Probst twitterte:

Probst und Krauthausen haben auf Twitter zusammen fast 70’000 Follower. Statt Begeisterung für ihre «kreative» Idee ernteten die Werber von JvM einen heftigen Shitstorm. Über diesen Shitstorm schreibt Simon Urban in seinem Artikel «Ein Volk der Beleidigten» am 31.7.2016 in der Zeit:

Noch schlimmer wird es, wenn die Beleidigten nicht mal gemeint wurden, aber trotzdem beleidigt sind, weil sie zwanghaft alles auf sich beziehen. Machen wir uns nichts vor: pedantische Inklusionsaktivisten, die einen Werbespot kritisieren, der ihre politische Agenda nicht mal streift, sind mehr als nur die Vorboten einer völlig mutierten Empörungskultur. Sie sind der nörgelnde Beweis dafür, dass es bereits fünf vor zwölf ist.

Wenn wir unsere liberale Normalität und unsere nahezu uneingeschränkte Kunstfreiheit langfristig erhalten wollen, müssen wir endlich zu der Einsicht kommen, dass sich hinter überbordenden Shitstorms und permanent „verletzten Gefühlen“ keine menschlichen Tragödien verbergen, die es zu bedauern gilt.

(…) Falls wir also in zehn Jahren in einem Land leben wollen, in dem man als Sexist gilt, wenn man bei einer Kellnerin in einer Cocktailbar einen Sex on the Beach bestellt, dann sollten wir unbedingt so weitermachen.Wenn wir der Ansicht sind, dass individuelle Unzufriedenheit immer schon der Preis für die Freiheit aller war, dann müssen wir die Auswüchse des Beleidigtseins von erdoğanhafter Qualität viel konsequenter zurückweisen als bisher.

Urbans Artikel ist einer von gefühlt hunderten in den letzten Jahren, in denen i.d.R. gutsituierte, weisse, heterosexuelle Männer Minderheiten darüber belehren, dass sie sich gefälligst nicht so wehleidig anstellen sollen. Darauf aufmerksam zu machen, dass Untertitel weder überflüssig noch «uncool» sondern für Gehörlose sehr wichtig sind, ist «gefühlsduseliges Gejammer», während die Befürchtung eines weissen heterosexuellen Mannes, dass er in Zukunft möglicherweise keinen Sex on the Beach mehr bestellen kann, ohne als Sexist zu gelten, ein echtes Problem darstellt.

Während der WHM wild um sich schlägt, merkt er gar nicht, wie sehr er selbst seine eigenen subjektiven Befindlichkeiten zelebriert.

Was Urban (und all seinen Mitstreitern im Geiste) so unangenehm ist, ist nämlich, dass das «Gejammer» der vemeintlichen «Randgruppen» die naturgegebene (sprich durch den WHM definierte und dominierte) Ordnung in Frage stellt. Jetzt kommen da tatsächlich Menschen mit Behinderung und wagen es, den Hipstern einer Werbeagentur zu sagen, dass sie so gar nicht hip sind?

Vor nicht allzulanger Zeit, war «der Behinderte» der Dorftrottel, und wurde wie Weltwocheautor Phillip Gut das in einem Artikel romantisch verklärt darstellte, von allen «Walterli» genannt. «Walterli» war froh, wenn man ihm ab und zu «einen Fünfliber in die Hand drückte» und zettelte keine Shitstorms im Internet an. Menschen wie «Walterli» konnte man sich entspannt haushoch überlegen fühlen. Genausowenig musste man sich damit auseinandersetzen, was all die «Minderwertigen» (Schwuchteln! Neger! Möngis! Weibsbilder!) denken (Können die überhaupt denken?).

Die Idee, dass die Sichtweisen sogenannter Randgruppen (also alles was vom WHM abweicht) gleichberechtigt neben derjenigen der WHM stehen und man miteinander ausdiskutiert, nach welchen Regeln das gemeinsame Zusammenleben ausgestaltet wird, scheint jedoch auch für den NZZ-Feuilletonchef René Scheu heute noch eine komplett absurde Vorstellung zu sein.

Scheu schwurbelt sich in seinem Artikel «Diskriminierung und Viktimisierung: Der neue Opferautoritarismus» (NZZ, 12.8.16) mithilfe von privilegierten ausschliesslich männlichen Kronzeugen (Anthropologen, Philosophen, vor 200 Jahre lebender französischer Adliger) eine Weltsicht zurecht, laut der «der Wettbewerb um den Status des Meistdiskriminierten den gesellschaftlichen Diskurs beherrsche».

Scheu behauptet, dass es in einer (laut Scheu) «egalitär-inklusiven» Gesellschaft wie der unsrigen (wer ist «uns»?) keine «echten» Diskriminierten mehr gäbe, sondern nur noch Heulsusen. Als Beleg dafür zitiert er (neben den adligen französischen Denkern) den 86-jährigen (weissen heterosexuellen) Schauspieler Clint Eastwood, der (mehr Männlichkeitsklischee geht nicht) als Western- und Actionheld bekannt wurde, zu Beginn des Artikels mit:

Die Leute beschuldigen einander, Rassisten zu sein. Als ich ein Kind war, hat man all diese Dinge nicht rassistisch genannt.»

und zum Ende das Artikels:

«Mich quält der Gedanke an all die Arschlöcher, die sich beklagen. Ich sah Leute, denen es wirklich mies ging.» Eastwood spricht als guter alter Individualist à la Tocqueville, seine Botschaft ist uramerikanisch: Hört auf zu jammern – und macht das Beste aus eurem privilegierten Leben.

Man fragt sich: Glaubt Scheu wirklich, dass er als dunkelhäutige Muslimin mit Behinderung heute NZZ-Feuilletonchefin wäre? Oder wissen er und seine liberalen Mitstreiter, dass sie ihre berufliche und gesellschaftliche Stellung selbstverständlich nicht nur ihrem Können und ihrer Leistung zu verdanken haben, sondern auch gewissen völlig unverdienten Privilegien (Geschlecht, Hautfarbe ect.)? Und schreiben sie deshalb so vehement und unermüdlich davon, dass «Diskriminierung nicht existiert», um von ihren eigenen Privilegien abzulenken und sie weiter aufrecht erhalten zu können?

Es ist nämlich beispielsweise ein sehr grosses Privileg, seine eigene Weltsicht als «Wahrheit» in der NZZ kundtun zu dürfen. Allerdings haben Journalisten heute nicht mehr das selbe Welterklärungsmonopol wie «in den guten alten Zeiten». Heute kann ja jeder Schwule oder Behinderte (und dann auch noch die Frauen!) was ins Internet schreiben und zuweilen wird das dann sogar beachtet. Da kann man(n) schon etwas griesgrämig werden.

Zum Thema:
Christiane Link: Debattenkultur: Wenn Randgruppen nicht mehr am Rand stehen 
Marlies Hübner: «Der intellektuelle, privilegierte Mensch hat einen neuen Feind: Die Minderheit, die sich gegen Diskriminierung wehrt und gleichberechtigte Teilhabe am Leben fordert. Gleichberechtigte Teilhabe! Das muss man sich mal vorstellen! (…)» 

Umbau der IV zur Integrationsversicherung – Was hat man bisher draus gelernt?

Wie bereits im letzten Artikel erwähnt, zeigt der anfangs Dezember 2015 veröffentlichte BSV-Forschungsbericht «Evaluation der Eingliederung und der eingliederungsorientierten Rentenrevision der Invalidenversicherung», dass «Integration aus Rente» eher selten funktioniert. Als Haupthindernisse für eine erfolgreiche Umsetzung des «Integrationsgedanken» werden von den befragten IV-Stellen immer wieder die fehlenden (geeigneten) Arbeitsplätze sowie die grossen Vorbehalte der Arbeitgebenden speziell gegenüber Personen mit psychischen Beeinträchtigungen genannt. Eine weitere Erkenntnis, die sich wie ein roter Faden durch den Bericht zieht: Die IV-Stellen stellen fest: IV-Bezüger sind tatsächlich krank:

Andere IVST weisen darauf hin, dass die Massnahmen zwar grundsätzlich wunderbar seien, aber man komme kaum dazu, sie auch einzusetzen – allzu oft erweist sich die Krankheitslast als zu gross, die vorhandenen Ressourcen als zu gering, um die Erwerbsfähigkeit aufzubauen. (S. 185)

Auch IVST, die generell grosszügig IM [Integrationsmassnahmen] verfügen, machen die Erfahrung, dass viele Versicherte krankheitshalber abbrechen müssen oder keine Fortschritte erzielen – auch nicht, wenn die Massnahmen verlängert werden. (S. 187)

Der Entscheid, wann sich eine Verlängerung lohnt und wann angesichts (noch) fehlenden Potenzials ein Abbruch der Massnahmen angezeigt ist, stellt eine grundlegende Herausforderung im gesamten Eingliederungsprozess dar. (S. 187)

Eine Grundschwierigkeit während der Eingliederungsphase ist die Gefahr der Destabilisierung und Verschlechterung des Gesundheitszustandes. Trotz grossem Aufwand und Engagement müssen die Eingliederungsfachpersonen besonders bei Personen mit psychischen Problematiken stets damit rechnen, dass der Prozess mit unverändertem oder gar schlechterem Ergebnis wieder abgebrochen werden muss. (Fazit S. 206)

Eingliederungsfachpersonen berichten, dass je nach Krankheitsbild eine ständige Unsicherheit bestehe, was produktiv ist, was kontraproduktiv ist, wobei selbst der kleinste Fehlentscheid den Prozess um Welten zurückwerfen könne. (S. 194)

Man ist versucht, sarkastisch anzumerken: «Willkommen in der wunderbaren Welt der psychischen Krankheiten! Hereinspaziert! Kleine Fehlentscheidungen, grosses Drama! Heute alles wieder ganz anders als gestern und übermorgen gibt’s ein paar neue tolle Überraschungen! Reizüberflutung! Dekompensation! Viele lustige Symptome!»

Da die Allgemeinheit es vor einige Jahren vorzog, auf populistische Politiker oder stv. Direktorinnen von Avenir Suisse zu hören (statt auf psychiatrische Fachpersonen), haben die IV-Mitarbeitenden diese nicht immer leicht auszuhaltende Realität psychischer Erkrankungen nun in den letzten Jahren am lebenden Objekt (nämlich den Versicherten) kennen lernen dürfen. Das grundlegende Fazit der IV-Stellen in der BSV-Studie lautet dann auch: Eingliederung aus Rente ist nur in Ausnahmefällen möglich, aber wir haben aus der ganzen Übung trotzdem viiiel gelernt:

Grundsätzlich wird sowohl bei der EOR [Eingliederungsorientierte Rentenrevision] wie auch der RRS [Rentenüberprüfungen aufgrund der Schlussbestimmungen] von einem enormen Aufwand mit eher «geringem» Ertrag berichtet. (…)

Es hat sich zudem gezeigt, dass einfache Mittel und Rezepte wie bspw. Checklisten zu Identifikation von möglichem Eingliederungspotenzial nicht ausreichen und die Mitarbeitenden der IVST ein Sensorium für die Eingliederungsthematik entwickeln müssen, für das die Auseinandersetzung mit «alten» Rentenfällen im Kontext der EOR eine Gelegenheit geboten hat. Die breite (versicherungsmedizinische) Auseinandersetzung mit der Frage, wofür eine Rente gesprochen werden soll und wofür nicht, war insgesamt sicher ein positiver Aspekt – für die IV insgesamt war eine offene, transparente Diskussion auch hilfreich. Auf der individuellen Fallebene hingegen haben insbesondere die Schlussbestimmungen viel Frustration ausgelöst. (…)

Gleichzeitig ist die Tatsache, dass bei der seit 2010 sehr intensiv durchgeführten systematischen Überprüfung des Rentenbestandes nur sehr wenige Fälle mit einem zusätzlichen Eingliederungspotenzial «gefunden» wurden ein Indiz dafür, dass in den Jahren davor in der Invalidenversicherung kaum viele Renten für Personen gesprochen wurden, die medizinisch nicht oder zu wenig begründbar sind.

Möchte vielleicht Katja Gentinetta, die 2009 in der NZZ dafür plädierte, dass «Tausende Betroffene mit nicht nachweisbaren Krankheiten» aus der IV auszuschliessen seien und von «konformtabler Dauerarbeitslosenversicherung» schrieb, eine kleine  Korrektur an ihrer damaligen Aussage anbringen?

Oder die Pro Mente Sana zu den in der BSV-Studie auf dem Silbertablett servierten Erkenntnissen ein Statement im Sinne ihrer Klientel formulieren? Nein? Wiedermal alljährlicher Winterschlaf an der Hardturmstrasse? Oder legt man sich generell öffentlich vor allem dann so richtig ins Zeug, wenn es darum geht, ein neues Buch des Stiftungspräsidenten zu promoten? Man würde ja denken, dem Herrn Stiftungspräsident als absolutem Fachmann in Sachen «Psychische Erkrankung und Arbeit» und Autor eines 300 Seiten-Buchs zum Thema würden vielleicht auch noch zwei, drei dürre Zeilen als Kommentar zur Aufklärung der Öffentlichkeit dazu einfallen?

Vielleicht irgendwas dazu, dass man auch bei der IV mittlerweile gemerkt hat, dass man mit Druck allein nicht weiterkommt und für den Umgang mit Versicherten – laut Studie – andere Faktoren erfolgversprechender sind, nämlich:

  • Transparenz schaffen: Die Personen müssen wissen, worauf sie sich einlassen
  • Motivieren und Ängste abbauen
  • Zeit lassen: Die Erfahrung zeige, dass es Zeit und Flexibilität braucht, um eine Person für einen Eingliederungsversuch zu gewinnen. Es sei wichtig, den Versicherten zu Beginn ausreichend Bedenkzeit zu gewähren und während der Massnahmen nicht unnötig zu stressen.
  • Ressourcenorientiertes Vorgehen beim Erstellen des Eingliederungsplans, aber an die Selbstverantwortung der Versicherten appellieren und deren eigene Ideen und Vorstellungen abholen. Erfahrungsgemäss verlaufe die Eingliederung besser, wenn die versicherte Person selber bestimmen kann, was sie machen möchte.
  • Präsent sein: Die Versicherten eng begleiten, als Ansprechperson für Versicherte, Arbeitgeber und Ärzte
  • Kreativität und Mut zu unkonventionellen Lösungen: Mehrere IVST betonen, wie entscheidend es sein kann, zwischendurch für unbürokratische Lösungen Hand zu bieten.
  • Hartnäckig sein, Ausdauer zeigen und an den Erfolg glauben

Einige IV-Stellen haben auch gemerkt (einige auch nicht), dass hinter sogenannt  «mangelnder Motivation» bei vielen Versicherten auch grosse Unsicherheiten stecken und versuchen dem folgendermassen zu begegnen:

Für unsichere oder wenig motivierte Versicherte kann es hilfreich sein, das Thema Arbeit (wieder) positiv zu besetzen. Beispielsweise lässt eine Eingliederungsfachperson die Person oft erzählen was sie früher im Job gemacht haben – viele hätten positive Assoziationen, auf die man anschliessend aufbauen könne. Andere IVST ermöglichen skeptischen Versicherten Schnuppereinsätze mit dem Ziel, dass sie direkt die positiven Aspekte von Erwerbstätigkeit erfahren, gerade auch auf der sozialen Ebene (im Team eingebunden sein, Tagesstruktur haben etc.). Dies sei viel effektiver als die Aufzählung der Vorteile und Chancen des Wiedereinstiegs.

Und sonst so:

Zahlreiche IVST berichten ausserdem, dass viele Versicherte mit psychischen Erkrankungen wie z.B. Schizophrenie ausgesprochen motiviert wären für eine Eingliederung, auch selber immer wieder dazu die Initiative ergreifen, sich dabei jedoch über- bzw. die Anforderungen des Arbeitsmarktes unterschätzen. (S. 178)

Aber nicht immer liegt es (alleine) an der Erkrankung der Betroffenen:

In anderen Kantonen stellen die IVST fest, dass Institutionen das Potenzial der Versicherten oft geringer einschätzen als sie selber; die Institutionen würden Eingliederungen auch eher im Weg stehen aufgrund des Interessenkonflikts, gute Werkstattmitarbeitende behalten zu wollen. Verschiedentlich wird der Wunsch geäussert, die Institutionen stärker in die Pflicht zu nehmen. (S. 184)

oder:

Umgekehrt sprachen einzelne IVST auch das Thema Missbrauchsgefahr an: Es komme in Einzelfällen vor, dass Arbeitgeber von vorneherein gar kein Interesse an Integration haben und nur während ein paar Monaten von einer Gratis-Arbeitskraft profitieren wollten

oder:

Nicht alle Ärztinnen und Ärzte hätten verstanden, dass die IVST nicht gegen, sondern mit ihnen arbeite. Besonders schwierig gestalte sich die Zusammenarbeit mit den Psychiatern und Hausärzten älterer Generationen, die zumeist noch die Haltung vertreten, die IV wolle ihren Patient/innen etwas wegnehmen.

und… und… und…

Besonders interessant wäre es zudem, die Erkenntnisse der IV-Stellen, welche Strategien sich im Umgang mit den Versicherten als erfolgversprechend herausgestellt haben, Aussagen von Betroffenen gegenüberzustellen, was diese selbst als hilfreich empfinden. Betroffene mit psychischen Krankheiten befragt haben nämlich z.B. Herdt et al. im BSV-Forschungsbericht 5/10 «Fallanalyse zur beruflichen Integration von Personen mit psychischen Störungen» oder Birgit Quennoz Rohner in ihrer Masterarbeit (2011) an der zhaw.

Da würde man dann nämlich diverse Parallelen zwischen den beiden Sichtweisen sehen. Und auch erkennen können, dass Betroffene durchaus fähig sind, realitätsbezogen zu formulieren, was sie als hilfreich empfinden. Wenn man denn mal zuhören würde.

Na, wer möchte diesen Vergleich mal herausarbeiten von denen, die auf den Gehaltslisten der Behindertenorganisationen stehen? «Behindertenorganisationen», die doch eigentlich dafür da wären, den Anliegen und Sichtweisen Betroffener nicht nur Gehör sondern auch Glaubwürdigkeit zu verschaffen? Vielleicht jemand von der 100-Millionen-im-Jahr-Organisation Pro Infirmis, bei der ja über ein Drittel der «beratenen Personen» eine psychische Beieinträchtigung haben?

Ich habe dazu nämlich leider – um es mit Bundesrat Maurer zu sagen – gerade keine Lust.

PS: Ich möchte ja wirklich niemandem im Winterschlaf stören (doch eigentlich möchte ich genaus das), aber es wäre wirklich entzückend, wenn sich dann jemand aus der «Behindertenszene» dazu bequemen könnte, den demnächst erscheinenden BSV-Forschungsbericht «Profile von jungen IV-Neurentenbeziehenden mit psychischen Krankheiten» zeitnah zu lesen und kompetent zu kommentieren. Aber man kann dann natürlich auch einfach die NZZ kommentieren lassen. Den Herrn Schoenenberger zum Beispiel, der als Quintessenz einmal mehr seine Lieblingssaussage von OECD-Experte Christopher Prinz zum Besten geben wird, nämlich dass für Jugendliche («Jugendliche» = < 40) überhaupt keine IV-Renten mehr gesprochen werden sollen.

Kann man natürlich machen. So wie man jahrelang NZZ/Avenirsuisse/SVP/Arbeitgeberverband/ect. hat behaupten lassen, dass «tausende IV-Bezüger» gar nicht krank wären. Und auch jetzt keinen Grund sieht, mit dem Finger auf diese Lüge zu zeigen. Aber man hat ja gerade viel Wichtigeres  zu tun bei den Behindertenverbänden: Hilflose Zellhäufchen retten! Die sind nämlich in ihrer kompletten Hilflosigkeit das perfekte Material, um sie für plakativ zur Schau gestelltes Gutmenschentum zu instrumentalisieren. Praktischerweise soo hilflos, dass sie nicht die lästige Angewohnheit einer eigenen Meinung mitbringen, die man eventuell noch beachten müsste.

Integration aus Rente – Die ganz ganz grosse Lüge

Als das Parlament in einer Art Blutrausch (vor allem ausgelöst durch die jahrelang eingepeitschte Scheininvalidenpropaganda der SVP) im Rahmen der IV-Revision 6a beschloss, die Invalidenversicherung unter anderem mit der Reintegration von 17’000 IV-Bezügern (mit Schmerzkrankheiten und anderen psychischen Beeinträchtigungen) finanziell zu entlasten, wusste jede Parlamentarierin und jeder Parlamentarier, dass das nie und nimmer funktionieren würde.

Exemplarisch dazu die Aussagen des damaligen (mittlerweile verstorbenen) SVP-Nationalrates This Jenny in der Fernsehsendung Arena vom 17. Dezember 2010:

Die könnten alle arbeiten, die mit den «komischen Krankheiten»

Kurz darauf:

Aber die mit den «komischen Krankheiten», die will ich nicht in meinem Betrieb haben – die will keiner

Komplett egal, wo die Betroffenen landen – an zwei Orten wollen wir sie jedenfalls nicht: In der IV bzw. den Privatversicherungen («Die können alle arbeiten!») und in der Arbeitswelt («Aber doch nicht bei uns!»). Beziehen die «gar nicht Kranken» vermehrt Sozialhilfe, kommt uns das allerdings auch gelegen, dann können wir nämlich ein paar Jahre später über die vielen arbeitsscheuen Langzeitfälle in der Sozialhilfe schnöden ( SVP Positionspapier zur Sozialhilfe, Juni 2015: «Missbrauch und ausufernde Sozialindustrie stoppen»)

Dass zwei Drittel der Langzeitbezüger in der Sozialhilfe gesundheitliche Probleme haben und bei Sozialhilfebezügern die Wahrscheinlichkeit einer stationären psychiatrischen Behandlung 7,5-mal grösser ist als bei der Durchschnittsbevölkerung sind Details, die niemanden interessieren hoffentlich niemand mitbekommt.

Als Bundesrat Berset am 7. Dezember 2015 Vorschläge für die 7. IV-Revision Weiterentwicklung der Invalidenversicherung präsentierte (Alle Dokumente dazu beim BSV), blieb es von Seiten der SVP verdächtig ruhig. Zum einen lässt sich aus anderen Themen mit dem Schlachtruf «Missbrauch!» gerade wesentlich besser politisches Kapital schlagen (Sozialhilfe, Flüchtlinge), zum anderen haben die Verschärfungen bei der IV auch die eigene Klientel empfindlich getroffen ( Keine Sonderbehandlung der Bauern bei der IV).

Ausserdem liegt ein wesentlicher Schwerpunkt der aktuellen Reform in der Früherkennung psychischer Krankheiten bei Jugendlichen, sowie deren besserer Unterstützung beim Übertritt in die Arbeitswelt. Ein Thema, das der SVP sowieso am Allerwertesten vorbeigeht, denn «solche» Mitarbeiter – siehe Herr Jenny selig weiter oben – will man ja eh nicht.

Dass diese Einstellung gegenüber Mitarbeitenden mit psychischen Krankheiten weit verbreitet ist, zeigt auch der zeitgleich mit den Reformvorschlägen veröffentliche BSV-Forschungsbericht «Evaluation der Eingliederung und der eingliederungsorientierten Rentenrevision der Invalidenversicherung». Er hält u.a. fest:

Die fehlende Zahl geeigneter Arbeitsplätze (…) sowie die grundsätzlich geringe Bereitschaft der Wirtschaft, Personen mit psychischen Problemen zu integrieren, erachten viele IV-Stellen als eines der grössten Hindernisse für die Wiedereingliederung von Versicherten.

und:

Zusammengefasst lässt sich schliessen, dass aus Sicht der IV-Stellen die angestrebte Reduktion des Rentenbestandes durch die Eingliederungsorientierte Rentenrevision (EOR) an politischen Sparzielen orientiert war, ohne die Umsetzbarkeit dieses Vorhabens zu berücksichtigen. Im vorgesehenen Umfang war das Potenzial weder bei den Versicherten, noch auf dem Arbeitsmarkt vorhanden (Aufnahmebereitschaft, geeignete Stellen).

Konkret:

Bezogen auf den gesamten Rentenbestand konnten demnach innerhalb von 4 Jahren etwa bei 0.08% des Rentenbestands aufgrund einer potenzialinduzierten Rentenrevision die Rente gesenkt werden, was hochgerechnet in etwa 160 Fällen entsprechen würde. Wie erwähnt, beziehen sich die Zahlen jedoch auf Angaben von ausschliesslich 8 IVST.

Der Arbeitgeberverband erwähnt jedoch in seiner Reaktion auf die Reformvorschläge mit keinem Wort die furios gescheiterte Reintegration von tausenden IV-Bezügern, sondern klopft sich selbst auf die Schulter:

So sorgten die Arbeitgeber zusammen mit der IV letztes Jahr dafür, dass 20’000 Menschen mit gesundheitlichen Problemen ihren Job behalten oder eine neue Stelle finden konnten.

und fordert weitere Sparmassnahmen.

Auch der NZZ-Journalist Michael Schoenenberger ignoriert komplett, dass die Sanierung der IV auch deshalb nur zögerlich vorangeht, weil die angestrebte versprochene «Integration aus Rente» überhaupt nicht funktioniert hat und fordert unter dem Titel «Gut, aber zu wenig»  am 7.12.2015:

Der Bundesrat wäre dem Volk, das 2009 der Zusatzfinanzierung nur unter Vorbehalt von strukturellen Reformen zustimmte, Antworten schuldig, wie er die IV nachhaltig finanzieren möchte.

Im Tages Anzeiger ist noch ein weiteres Müsterchen bürgerlicher Ignoranz zu lesen:

Umstritten wird jedoch wie schon 2013 sein, ob es für eine Vollrente neu eine 80-prozentige Invalidität braucht oder wie heute eine 70-prozentige. Arbeitgeber und Bürgerliche wollen eine Anhebung auf 80 Prozent, weil für einen Teil der Rentner der Anreiz erhöht werde, ein kleines Arbeitspensum anzunehmen.

Zum Thema «Restarbeitsfähigkeit nutzen» ein Auszug aus den kürzlich veröffentlichen Vernehmlassungsunterlagen zur Reform der Ergänzungsleistungen

Bei rund 60 % dieser [alleinstehenden] teilinvaliden EL-beziehenden Personen (5500 Versicherten) muss auf die Anrechnung des Mindesteinkommens verzichtet werden, weil sie den Beweis erbringen, dass sie ihre Resterwerbsfähigkeit aus arbeitsmarktlichen, gesundheitlichen oder andern Gründen nicht nutzen können. 2000 EL- beziehende Personen (20 % der teilinvaliden EL-beziehenden Personen) sind in der Lage, ein Erwerbseinkommen über dem Mindesteinkommen zu erzielen.

Bereits heute können also nicht besonders viele teilinvalide BezügerInnen von Ergänzungsleistungen ihre (angebliche) Restarbeitsfähigkeit nutzen. Und für diejenigen, die es können, ergibt sich ein spezielles Ärgernis: Arbeitseinkommen wird – im Gegensatz zu Ergänzungsleistungen – besteuert. Der Nationalrat hat diesen Herbst nach langem hin und her die Besteuerung von Sozialleistungen grossmehrheitlich (einzig Grünliberale und BDP waren dafür) abgelehnt. WAK-Kommissionssprecher Adrian Amstutz (SVP) meinte dazu:

Ausserdem besteht bei Bezügern von AHV- und IV-Ergänzungsleistungen das Problem der negativen Arbeitsanreize ohnehin nicht.

Bei AHV-BezügerInnen wohl eher weniger, bei IV-Bezügern aber sehr wohl. Und bei nächster Gelegenheit (Ganze IV-Rente ab 70 oder 80% bzw. Reform der Ergänzungsleistungen) werden genau diese negativen Arbeitsanreize bzw. Schwelleneffekte auf ganz wundersame Weise auf einmal wieder bestehen – und selbstverständlich mit einer härteren Gangart gegenüber den Betroffenen rigoros zu bekämpfen sein.
Mit der Ablehnung der Besteuerung von Sozialleistungen haben sich die Rechts-Bürgerlichen (mit grosszügiger Unterstützung der Linken, die die Besteuerung der Ärmsten und Schwächsten ja sooo gemein finden) ein ganz wunderbares Geschenk gemacht: Nun können nämlich bis zum St. Nimmerleinstag tiefere Sozialleistungen gefordert werden, «damit Arbeit sich auch lohne». Der Clou daran: Im direkten Vergleich wird sich Arbeit nie lohnen, da sie im Gegensatz zu Ergänzungs- oder Sozialhilfeleistungen eben besteuert wird.

Ob die Eingliederung effektiv breit abgestützt gefördert oder einfach nur politisch gewinnbringend auf den Betroffenen rumgehackt wird, darf sich nun jeder selbst ausmalen.

Können sie nicht oder wollen sie nicht?

Im Mai 2013 startete die SVP einen Testballon, wie es um das Empörungspotential in der Bevölkerung bezüglich Sozialhilfeleistungen bestellt ist. Federführend dabei war unter anderem der Sozialvorsteher von Köniz (BE) Ueli Studer (SVP), der im 20min sagte: «Vielen ist es in der Sozialhilfe recht wohl» oder in der Berner Zeitung «Eine Familie erhält gut und gern 5600 Franken Sozialhilfe».

Ich kommentierte damals die voraussehbaren Abläufe unter dem Titel «Diffamierung. Diskreditierung. Diskriminierung.» Kurzfassung: Diffamierung der Betroffenen sowie ihrer Helferorganisationen durch mediale Skandalisierung von Einzelfällen rechtfertigt schliesslich die Infragestellung eines ganzes Systems. Mein Schlusssatz im Bezug auf die Rolle der FDP und ihres Publikationsorgans, der NZZ lautete: «Nein, man macht sich nicht (offiziell) selbst die Finger dreckig, aber ganz am Schluss dem gewünschten Resultat noch den letzten Schliff zu verleihen; das macht man dann gerne. Noblesse oblige.»

Und die NZZ reagierte Mitte September exakt wie vorhergesagt auf die Ankündigung eines Positionspapier der SVP, welche die Sozialhilfe drastisch kürzen möchte: «Die SVP setzt die richtigen Akzente»

Auch der Direktor der Industrie- und Handelskammer St. Gallen/Appenzell Kurt Weigelt (FDP) holte alte Forderungen aus der Schublade und goss sie in in ein neues Papier mit dem Titel «Sozialhilfe: Zurück an die Arbeit». Darin benutzt Weigelt das vom eingangs erwähnten Könizer Sozialvorsteher Studer (SVP) erwähnte Beispiel der vierköpfigen Familie, die 5600.- Sozialhilfe pro Monat erhalte. Weigelt schreibt dazu: «Nur wenige Erwerbslose werden bereit sein, eine Arbeit anzutreten, die nicht ein spürbar höheres Einkommen bietet, als die Leistungen der Sozialhilfe». Pikant daran ist, dass Weigelt nicht erwähnt, dass der im Gesamtbetrag von 5600.- enthaltene Anteil von 600.- nur ausbezahlt wird, falls ein Elternteil auswärts arbeitet.
A.r.b.e.i.t.e.n. Also das, was Sozialhilfebezüger aus der Sicht von FDP und SVP ja generell nicht tun. Vor allem nicht, «wenn es nicht nicht lohnt».

Darum sollte man sie zwingen; oder wie Herr Weigelt es vornehmer formuliert: «Die staatlichen Leistungen sind in Abhängigkeit zur eigenen Leistung zu setzen» oder wie Katja Gentinetta (Ehemals Vizedirektorin Avenir Suisse) an der IVSK-Plenartagung 2012 postulierte: «Ausserdem wird, um der Erosion der Sozialstaatsmoral entgegenzuwirken, soweit möglich für jede Rente eine Gegenleistung gefordert, z.B. in Form von niederschwelligen Arbeiten im öffentlichen oder privaten Sektor.»

Bereits in meiner Buchkritik von «Die IV – Eine Krankengeschichte» (Bütler/Gentinetta 2007) attestierte ich den Autorinnen aufgrund von Sätzen wie «Deshalb liegt die einfachste Motivation, sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren, in der Senkung der staatlichen Transferleistungen.» einen blinden Fleck. Ich schrieb damals: «Wunderheilungen durch Senkung der Transferleistungen? Eine interessante These.»

Und hier stellt sich nun die Titelfrage: «Können sie nicht oder wollen sie nicht?» Und zwar nicht in erster Linie, die Frage, ob Empfänger staatlicher Leistungen nicht arbeiten können oder nicht arbeiten wollen, sondern was das eigentlich für ein nicht zu behebender blinder Fleck der Liberalen ist, nicht erkennen zu können, dass die Arbeitsmarktfähigkeit einer gewissen Anzahl von Menschen nicht mit einer Senkung der staatlichen Transferleistungen gesteigert werden kann. Sei es, weil sie zu krank sind, zu alt, zu wenig gut ausgebildet, die Sprache nicht genügend gut beherrschen, aus persönlichen Gründen (z.B. Pflege eines behinderten Kindes) oder (meist) aufgrund einer ungünstigen Kombination mehrerer solcher Faktoren.

Das sind dann die Leute, die beispielsweise zu 80% bei einer Sozialfirma wie der DOCK arbeiten, dafür aber (im allerbesten Fall) höchstens 500.- mehr als mit Sozialhilfe verdienen und ihr Lohn von der Sozialhilfe subventioniert wird. Weil sie ihre «Leistung» auf dem «freien» Markt schlichtweg nicht gewinnbringend «verkaufen» können. Das ist auch daran ersichtlich, dass von Sozialhilfebezügern, die bei der DOCK arbeiten, nur 15-20% den Sprung in den 1. Arbeitsmarkt schaffen (Und wie genau diese Jobs dann aussehen, wäre auch mal eine Untersuchung wert).

In der WOZ erschien zum Thema Sozialfirmen heute ein sehr lesenswertes Interview mit Peter Schallberger der das System von DOCK scharf kritisiert:

«Die Sozialfirma erledigt Aufträge beispielsweise einer privaten Recyclingfirma – natürlich kann diese dann sehr günstig arbeiten, weil die Löhne das Sozialamt übernimmt. Mit den Erträgen finanziert die Sozialfirma ihre Infrastruktur und die Löhne ihrer regulären Angestellten. (…) Die Recylingfirma maximiert ihre Gewinne, weil sie dank staatlich subventionierter Löhne auf Billigarbeitskräfte zurückgreifen kann. Am Ende stellen sich diese Leute als Philanthropen dar, obwohl sie die Notlage der Menschen und den Staat schamlos ausnützen. Und in den Medien werden sie auch noch als Wohltäter gefeiert.»

(…)

«Es besteht die Gefahr, dass ein auf Zwangsbeschäftigung basierter und staatlich subventionierter Arbeitsmarkt entsteht, ein Heer von Billigarbeitskräften, auf die Unternehmen zurückgreifen können. Das widerspricht fundamental unserer liberal-demokratischen Gesellschaftsordnung und der freien Marktwirtschaft. Unternehmen sollen nicht vollwertige Arbeitsplätze zerstören – darauf läuft dieses System nämlich hinaus –, sie sollen Arbeitsplätze schaffen und existenzsichernde Löhne bezahlen. Das ist Unternehmertum, das andere ist ein parasitäres Verhalten. Was sich hier abzeichnet, ist also nicht nur moralisch hochproblematisch, es ist einer liberalen Wirtschaft nicht würdig, verzerrt den Wettbewerb und entwürdigt Menschen.»

Ich verstehe zu wenig von Wirtschaft, um beurteilen zu können, ob es in der Schweiz tatsächlich möglich ist, auch mit sehr eingeschränkter Arbeitsmarktfähigkeit den eigenen Lebensunterhalt im 1. Arbeitsmarkt selbst erwirtschaften zu können (schön wäre es natürlich). Wenn aber zum Beispiel eine Gemeinde wie Laufen (BL) händeringend nach Nischenarbeitsplätzen für ihre arbeitswilligen(!) Sozialhilfebezüger sucht und der Direktor der Baselbieter Wirtschaftskammer, Christoph Buser, das zwar «begrüsst» aber bescheidet: «Man habe bei seinen Mitgliedern nicht nach der Verfügbarkeit von Nischenjobs gefragt, da man sich auf die Kernaufgaben konzentriere» bleibt einmal mehr die Frage: Können sie nicht oder wollen sie nicht? Und ändert sich das «Wollen» schlagartig, wenn die Arbeitskräfte keinen regulären Arbeitsplatz bekommen sollen, sondern zwangsmässig (mit staatlich finanzierten Dumpinglöhnen) durch das Sozialamt zugewiesen werden?

Und ist DAS der eigentliche Grund für die geforderten Kürzungen und Verschärfungen im Sozialbereich…?

Ich hoffe mal, dass ich mich täusche.

Die integrationsfördernde Wirkung von Bauchtanzkursen

Vor fünf Wochen twitterte ich dies:
Bild 3

Auf verschlungenen Wegen landete das Thema bei SVP-Nationalrat Sebastian Frehner (BS), der es heute in die bundesrätliche Fragestunde einbrachte:

Projekt Ingeus. Mit Bauchtanzen aus der IV-Rente?
Bei der IV-Revision 6a hat das Parlament einen Pilotversuch zur Integration von langjährigen IV-Rentnern beschlossen. Dem Schlussbericht ist nun zu entnehmen, dass die IV zu diesem Zweck Bauchtanzkurse angeboten hat.

Können Sie mir erklären, warum ausgerechnet Bauchtanzen aus einer langjährigen Abhängigkeit vom Sozialstaat befreien soll?

. . . . .

Die Frage sorgte im Parlament und beim beantwortenden Bundesrat Alain Berset für Heiterkeit (S’agissant de votre question, je ne suis pas en mesure de vous faire une démonstration ici … (Hilarité) Sauf si vous insistez!»). Und zwar so sehr, dass sogar die NZZ das Thema unter dem Titel «Sonderbare IV-Kursangebote – Alain Berset und der Bauchtanz» aufgriff.

Soviel Öffentlichkeit für das Thema ist natürlich schön. Noch schöner wäre es allerdings, wenn man folgenden Teil von Bersets Antwort auch etwas Beachtung geschenkt hätte: «Mit diesem Pilotversuch wurde eine Reihe von verschiedenen Aktivierungskursen angeboten, die die ersten Schritte zu einer erfolgreichen Integration waren.(…) Die Evaluation des Pilotversuchs hat gezeigt, dass das umfassende Programm von Ingeus zur Vorbereitung auf den ersten Arbeitsmarkt wirksam ist.»

Nun ja. Die Autoren des Evaluationsberichtes geben sich alle erdenkliche Mühe, die Erfolge des Projektes mit pompösen Statistik-Schnickschnack aufzuplustern und die reellen Integrationszahlen so geschickt im Bericht zu verstecken, dass sie kein Mensch findet und wenn doch, werden Kritiker mit komplizierten Berechnungen beschwichtigt, dass auch bei der geringen Zahl der aufgehobenen IV-Renten doch diejenigen Personen, die (theoretisch) in den Arbeitsmarkt integriert seien (theoretisch) auch mehr Steuern zahlen würden und sich das Projekt so gesamtvolkswirtschaftlich doch lohnen würde. Oder so ähnlich. Bei Evaluationsbericht-Seiten, die so aussehen, habe ich zugegebenermassen irgendwann etwas den Faden verloren:

Bild 4Gefunden habe ich dann aber immerhin noch folgende Fakten: Bei 7,6% der Teilnehmenden des Ingeus-Projektes wurde die Rente aufgehoben, bei 4,5% wurde sie herabgesetzt. In 5,2% der Fälle wurde die Rente erhöht, in den restlichen 82,7% blieb sie gleich. Dafür hat sich ALV-Bezugsquote der Ingeusgruppe (im Vergleich zur Kontrollgruppe) auf 6% verdreifacht. Ebenfalls erwähnenswert sind die im Studienbericht (ab Seite 181) integrierten Antworten der Teilnehmer, welche in vielen Fällen enttäuscht sind, dass ihnen die Teilnahme am Projekt nicht zu einer «richtigen» Arbeit verholfen hat. Die Kritik speziell von TeilnehmerInnen mit psychischen Erkrankungen bezieht sich auch darauf, dass die Berater von Ingeus über zu wenig Fachwissen im psychiatrischen Bereich verfügen, um die daraus folgenden beruflichen Implikationen richtig einschätzen zu können.

Diesbezüglich bemerkt der Bericht dann immerhin noch am Rande (sehr am Rande), dass die erheblich geringere Erfolgsquote bei den psychischen Kranken (im Gegensatz zu Körperbehinderten) möglicherweise auch daran liegen könnte, «dass den Beratern von Ingeus die in Bezug auf den Umgang mit diesen Personengruppen benötigten „speziellen“ Beratungskompetenzen gefehlt haben». Allerdings eben wie hier wiedergegeben, das «speziell» in Anführungszeichen, was dann doch etwas despektierlich wirkt. Es geht nicht um «spezielle» Beratungskompetenz, es geht schlichtweg um Fachkompetenz.

Aber die spielt hier  – einmal mehr – kaum eine Rolle. Vielmehr dekliniert der Bericht 1001 Variante von: «Die Ergänzungsleistungen setzen die falschen Anreize, darum wollen die IV-Bezüger nicht arbeiten!» durch. Und dabei beziehen sich die Autoren – mal wieder– auf die HSG-Professorin Monika Bütler. Finanzielle Anreize mögen ja durchaus auch eine gewisse Rolle spielen, aber es ist schon unfassbar, wie dieser Aspekt Kraft einer einflussreichen HSG-Professorin alle anderen Faktoren, die bei der Integration behinderter Menschen eine Rolle spielen, in jeder Diskussion buchstäblich plattwalzen. Speziell dann, wenn es um Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen geht.

Es wäre dem Projekt (Wenn man schon so eine grosse Datengrundlage von rund 900 Personen hat) gut angestanden, zum Beispiel auch mal zu erheben, wieviele Bewerbungen psychisch Erkrankte im Vergleich zu körperlich erkrankten Personen schreiben müssen, bis sie (falls überhaupt) eine Stelle bekommen. Diese Faktoren spielen nämlich wie die Psychiatrie Baselland in einer Umfrage 2007 gezeigt hat, auch eine Rolle: Arbeitgeber wurden gebeten, eine Rangliste aus neun fiktiven Stellenbewerbern zu erstellen. Die Bewerber hatten alle – bis auf einen – eine chronische Krankheit, waren aber laut Arzt dank Behandlung und Medikamenten stabil, 100 Prozent arbeitsfähig und gut qualifiziert. Der neunte Bewerber war gesund, aber im Gegensatz zu den acht Behinderten weder besonders zuverlässig noch besonders leistungsbereit. So sah die Rangliste aus:

Bild 5

Und wenn man denkt, dass sich seit 2007 vielleicht was verändert hat: Das BSV hat 2014 eine Umfrage unter Arbeitgebern durchgeführt, u.a. ob sie bereit wären, Menschen mit Behinderungen einzustellen. Das Resultat sieht für die psychisch Erkrankten nach wie vor wenig formidabel aus:

Bild 6

Die vielfach angeführte Begründung, dass finanzielle Fehlanreize «schuld» am mangelndem «Integrationswillen» von IV-Bezügern wären, ist ja sehr hübsch und mag sicher auch mit eine Rolle spielen, aber es ist nicht die ganze Wahrheit. Es wäre schön, wenn man sich bei der NZZ nach der ganzen Erheiterung über die Bauchtanzkurse vielleicht auch mal ein bisschen mit den – wesentlich ernsteren – Hintergründen der Fragestellung beschäftigen würde. Nämlich: Was braucht es – anstelle der Bauchtanzkurse – eigentlich wirklich für eine bessere Integration psychisch kranker Menschen in den Arbeitmarkt? Und ganz besonders schön wäre es, wenn man dazu dann ausnahmsweise mal nicht die Ökonomin, sondern jemanden vom Fach befragen würde.

Hirnstrommessungen – Die Presseschau

«Luzern leistet Pionierarbeit» – hiess der Artikel in der Zentralschweiz am Sonntag vom 5. Januar 2014, der den BlätterMedienwald ins grosse Rauschen brachte. Seither gab es unzählige Artikel/Fernseh- und Radiosendungen über die pionierhafte IV-Stelle Luzern, die mittels Hirnstrommessungen auf Betrügerjagd geht. Auf einige ausgewählte Artikel/Sendungen möchte ich hier hinweisen.

Da mir der ursprüngliche Artikel aus der ZaS bei meinem letzten Artikel zum Thema noch nicht vorlag, hier allerdings erstmal eine weitere Folge aus unserer unbeliebten Serie «IV-Direktor Locher nimmt es mit der Wahrheit nicht so genau», in der ZaS ist nämlich zu lesen:

«Die mit Abstand häufigste Invaliditätsursache in der Schweiz sind psychische Krankheiten. (…) Dies bereitet Donald Locher, Direktor der Luzerner IV-Stelle Sorgen: «In der Schweiz stellen wir in den vergangene Jahren eine deutliche Zunahme an psychisch bedingten IV-Renten fest» sagt er.
Das geht ins Geld. Ganz anders ist die Entwicklung im OECD-Raum. Hier ist die Anzahl an Renten aufgrund von psychischen Erkrankungen seit Jahren stabil. Deshalb entschloss sich die IV-Luzern vor zwei Jahren, bei komplexen Fällen neue Wege zu beschreiten(…).

Die OECD sieht das allerdings ein kleines bisschen anders als Herr Locher: «Over the past two decades, most OECD countries have seen a sharp increase in the number and share of people claiming disability benefit on the grounds of mental ill-health» (Quelle: «Sick on the Job? Myths and Realities about Mental Health and Work» OECD 2012) Deshalb untersucht die OECD im seit einigen Jahren laufenden Forschungsprogramm «The OECD Mental Health and Work Project» die Hintergründe der steigenden Invaliditätsraten aufgrund psychischer Erkrankungen in den OECD-Ländern.

Als einziges Medium im ganzen «Hirnscanrummel» deutet die WOZ  in ihrem Artikel «Anleitungen zur Kränkung» vom 16.1.2014 zumindest darauf hin, dass sich die Problematik der steigenden Invaliditätsraten aus psychischen Gründen wohl kaum mit – notabene unwissenschaftlichen – Abklärungsmethoden aus der Welt schaffen lässt. Psychiater Daniel Hell in der WOZ: «Noch in den fünfziger Jahren arbeiteten in der Schweiz 75 Prozent der Beschäftigten hauptsächlich körperlich. Logischerweise waren die Folgeschäden vor allem körperlicher Art. Heute arbeiten 75 Prozent der Beschäftigten vorwiegend mental. Die Belastungsstrukturen haben sich also vom Körperlichen ins Psychische verschoben – und damit auch von objektivierbaren zu weniger objektivierbaren Beschwerdebildern.»

Und ausserdem: «Eine nicht notwendige Hirnstrommessung kann eine weitere Kränkung in der Krankheitsgeschichte der Betroffenen bedeuten», sagt dazu Daniel Hell. «Der Patient befindet sich in einer schamvollen Situation, indem ihm misstraut wird und er zum blossen Objekt gemacht wird. Ich erlebe immer wieder, dass ein Patient nach einer solchen Abklärung noch bedrückter ist als vorher.»

Da liegt aus meiner Sicht der eigentliche Punkt an der ganzen Sache. Der Luzerner IV-Dirkektor Donald Locher wollte sich auf Kosten psychisch kranker IV-Bezüger mit seiner «innovativen Pionierarbeit» profilieren. Man hätte das Ganze aber auch ohne allgemeinen Missbrauchsverdacht und ohne Angaben falscher Tatsachen (Siehe oben, Stichwort OECD) kommunizieren können. Etwa so: «Wir machen hier aktuell einen (wissenschaftlich begleiteten) Versuch, indem wir bei IV-Antragstellern mit den Beschwerdebildern X, Y, Z EEG’s ergänzend zur genaueren Abklärung einsetzen. Das ganze basiert auf folgender Methode, die laut Studien A, B, C folgende Aussagen zulässt: (…)».

Aber nein, Locher und seine Kollegen Dr. Peter Balbi (Leiter RAD Zentralschweiz, Internist) und der Psychiater Horst-Jörg Haupt (der die Hirnstrommessungen innitierte und auch durchführt) wählten einen anderen Weg. Am Netzwerkapéro des Luzerner Forum für Sozialversicherungen und Soziale Sicherheit vom 4. November 2013 referierten sie zum Thema «Innovative IT-Diagnoseinstrumente bei der Abklärung von psychischen Störungen in der IV». Die entsprechende Präsentation (als PDF) fällt vor allem durch eines auf: keine einzige Quellenangabe, keine Studien oder sonstige Referenzen, nur leere Behauptungen. Aber schön bunte Bilder, die zb. eine Depression «zeigen»:
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Kleine Rinks-Lechts-Schwäche haben sie auch die Autoren (Danke @vivereintristitiaetanxietas für den Hinweis) Wie gesagt, keine Angabe der Bildquelle. Das könnte daran liegen, dass das alles auf sehr wackligen wissenschaftlichen Beinen steht. Neurologe Jan Conradi von der psychiatrischen Uniklinik Zürich sagt es in der empfehlenswerten Puls-Sendung vom 13.1.2014 deutlich: Ihm sei keine wissenschaftlichen Untersuchungen bekannt, wonach man mittels eines EEGS spezifische psychische Erkankungen oder deren Schwerergrad nachweisen konnte. Aber hey, der Innerschweizer Feld-Wald-Wiesen-Psychiater Horst-Jörg Haupt, dessen fachlicher Schwerpunkt laut Internet vor allem im engagierten Kampf für die Rechte Transsexueller besteht, weiss da sicher mehr als der Kliniker Conradi. Nicht falsch verstehen, die Rechte transsexueller Menschen sind ein überraus wichtiges Thema, nur weiss ich nicht genau, inwiefern dieses Schwerpunktthema Horst-Jörg Haupt dafür qualifizieren soll, mittels EGG-Messungen bei IV-Antragstellern psychische Krankheiten zu erkennen.

Haupt gibt sich dann auch in der NZZ von heute 18. Januar 2014 unter dem Titel «Zusätzliches Puzzleteil für die IV» auf einmal betont zurückhaltend: «Bei dieser Beurteilung sei man zudem äusserst vorsichtig, ergänzt Haupt. So sei ein auffälliger ERP-Befund nur dann für den Rentenentscheid relevant, wenn andere Untersuchungen, allen voran die neuropsychologischen Tests, in die gleiche Richtung zeigten. Umgekehrt führten «normale» ERP-Werte nicht automatisch zur Verweigerung der Rente, solange andere Tests eine klare Sprache sprächen. Diese Zurückhaltung sei nötig, weil in rund zehn Prozent der Fälle die ERP-Untersuchung trotz Funktionsstörung «stumm» bleibe.»

10% Fehlerquote? Hatte Herr Locher zu Beginn der ganzen Debatte nicht stolz betont, man hätte mittels der Untersuchungen genau feststellen können, dass 60% der Untersuchten ihre Beschwerden übertrieben und 40% untertrieben hätten? Ergo sagen also laut Locher/diesen Untersuchungen genau 0% der IV-Antragsteller die Wahrheit (?)

Ich hoffe, der Reputationsschaden für Herrn Lochers Glaubwürdigkeit ist mindestens so gross, wie derjenige den er hier – einmal mehr – den IV-Bezügern mit einer psychischen Krankheit angetan hat. Aber wenn ich das heutige Interview mit Herrn Ritler in der NZZ lese, habe ich so meine Zweifel, denn Herr Ritler findet: «Es darf nicht sein, dass die IV wichtige Erkenntnisse der Wissenschaft verpasst».
Humor hat er ja. Oh, er meint das ernst? Nun dann, soweit ich weiss, forscht die Wissenschaft auch kräftig daran, Biomarker bei chronischen Schmerzen ausfindig zu machen. Viel Spass dann mit den entrenteten Schmerzpatienten, die plötzlich alle auf einem EPR bestehen.

Da wird die Firma HBimed, welche Software und Untersuchungsmaterial anbietet, noch gute Geschäfte machen. Falls die bannbrechende Forschung der Firmengründer Dr. Andreas Müller (Chur) und Prof. Dr. Juri Kropotov (Russland) irgendwann auch noch in der Fachwelt breite Annerkennung findet. Moment, wozu wissenschaftliche Anerkennung von Fachleuten, wenn’s Herr Ritler und Herr Locher «wissenschaftlich» finden, reicht das doch… Gibt ja noch genug IV-Stellen in der Schweiz, die man mit dem Equipement beliefern kann…

Ergänzung 16. Februar 2014: In der NZZ diskutieren der Psychiater Michael Rufer und der Neuroinformatiker Enno Stephan über die Chancen neuer Technologien zur Krankheitserkennung: Erfasst der Blick ins Hirn die Psyche?
Auszug: Die IV will damit beweisen, ob jemand simuliert oder nicht. Ist das möglich?
Rufer: Nein, das ist wissenschaftlich absolut unhaltbar. Im Einzelfall kann man nie sicher sagen, wie das Ergebnis zu bewerten ist. Und ausserdem müsste bei der Interpretation das ganze Setting mit einbezogen werden: Lässt jemand freiwillig seine Hirnströme messen, wie beispielsweise im Rahmen von Forschungsprojekten, funktioniert das Gehirn ganz anders als in einer Stresssituation. Steht jemand unter Druck und ist nervös, verändert das die biologischen Reaktionen des Gehirns.

Die IV – Eine Krankengeschichte. Mit blindem Fleck.

Ein einzelner NZZ-Artikel macht natürlich keine IV-Revision. Viel wirksamer ist ein ganzes Buch. Dieses Buch hiess: «Die IV – Eine Krankengeschichte»  und wurde 2007 von der Avenir Suisse im Buchverlag der NZZ herausgegeben. Autorinnen sind Monika Bütler, Volkswirtschaftsprofessorin an der HSG, und Katja Gentinetta, damals Vizedirektorin von Avenir Suisse, heute Beraterin für Wirtschaft, Politik und Gesellschaft.

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Die Autorinnen analysieren so klar und einleuchtend die Rollen der unterschiedlichen Akteure (Betroffene, Ärzte, Arbeitgeber, Anbieter von Hilfsmitteln, Betreiber von Heimen und Werkstätten, sowie verantwortliche Behörden), dass man am Schluss der Lektüre eigentlich nur noch zurücklehnen möchte und sagen: Ja, genau so ist es, so muss es sein, weil das war jetzt so überzeugend, es kann gar nicht anders sein. Soviele Zahlen, soviele zitierte schlaue Studien und Zeitungsartikel (u.a. aus der NZZ…) untermauern die ganze Analyse, wer würde denn da den daraus gezogenen logischen Schlussfolgerungen im letzten Kapitel «Auswege und Ausblicke» noch irgendwas entgegensetzen können?

«Man» hatte offenbar tatsächlich nicht viel entgegenzusetzen, denn viele der dort formulierten Forderungen sind heute – sechs Jahre später – in die IV-Gesetzgebung eingeflossen. Und – auch das muss mal gesagt werden – nicht alles davon ist einfach nur schlecht. Die Gesetzgebung hat allerdings eine leichte Schlagseite in Richtung: Arbeitgeber, die Behinderte einstellen sind ganz ganz super und müssen ganz doll geknuddelt finanziell belohnt werden, währenddessen Arbeitnehmende, die aufgrund ihrer Behinderung keine Stelle finden/gekündigt werden/nicht mehr arbeiten können einfach faul und bequem sind und man sie deshalb ordentlich unter Druck setzen muss.

Beim Druck auf die Betroffenen sehen die Autorinnen auch noch viel Spielraum nach oben (oder unten – je nach Sichtweise), wie sie auf Seite 229 darlegen:
«Wo keine physische Erwerbsunfähigkeit vorliegt, würde die Verrichtung niederschwelliger gemeinnütziger Arbeiten im zweiten Arbeitsmarkt standardmässig eingeführt. (…)
Bei einer Verletzung der Mitwirkungs- und Präsenzpflicht können Sanktionen zum Einsatz kommen, die über eine Reduktion der Unterstützungsleistungen über gewisse Einschränkungen bis zu einem zeitlich befristeten Aussetzen der Hilfeleistungen reichen.»

Katja Gentinetta war auch an die IVSK-Plenartagung 2012 in Vevey geladen (Thema: «IV 2020») und verlieh dieser Forderung in ihrem Vortrag nochmal Nachdruck:

«Die IV etabliert sich zudem als Schnittstelle zum 2. Arbeitsmarkt, der jene Kompetenzen braucht, die in der hochindividualisierten Dienstleistungsindustrie nicht mehr gefragt sind. Ausserdem wird, um der Erosion der Sozialstaatsmoral entgegenzuwirken, soweit möglich für jede Rente eine Gegenleistung gefordert, z.B. in Form von niederschwelligen Arbeiten im öffentlichen oder privaten Sektor.»

Was Gentinetta unter «Soweit möglich» versteht, wurde ja im Buch bereits explizit formuliert: «Wo keine physische Erwerbsunfähigkeit vorliegt». Die – notabene wissenschaftlich unkorrekte –  Formulierung «mit zumutbarer Willensanstrengung überwindbar» welche heute als Kniff dient, um die Verweigerung von Renten bei somatoformen Scherzstörungen zu rechtfertigen, hatten wir ja den Juristen zu verdanken. Und nun kommt eine Wirtschafts-Philosophin und erklärt Kraft ihrer medizinischen Kompetenz, dass grundsätzlich für «jede Rente eine Gegenleistung gefordert» werden können soll.

Und genau da liegt auch der Haken bzw. der komplett blinde Fleck im ansonsten wirklich (und ja, das meine ich ernst) lesenswerten und in vielen Bereichen den Finger auf die richtigen Punkte legenden Buch: Abgesehen von einer unter der 1% -Marke liegenden Zahl an Betrügern werden Invalidenleistungen an Menschen mit schwerwiegenden Behinderungen und Erkrankungen ausgerichtet.

Das ist den Autorinnen irgendwie… komplett entgangen… Jedenfalls ist das Buch voll von Sätzen wie: «Deshalb liegt die einfachste Motivation, sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren, in der Senkung der staatlichen Transferleistungen.» (S. 212)

Wunderheilungen durch Senkung der Transferleistungen? Eine interessante These. Weil die sich nicht so gut für einen Feldversuch eignet, versuchte man die angebliche Geldgier Reaktion auf finanzielle Anreize der IV-Bezüger – drei Jahre nach dem Erscheinen des obigen Buchs – anders nachzuweisen. Im Rahmen des BSV-Pilotprojektes «Startkapital» wollte man am Institut für Empirische Wirtschaftsforschung der Universität St. Gallen – unter der Leitung von Monika Bütler – untersuchen, ob der Bezug eines sog. «Startkapitals» IV-Bezüger motiviert, eine Beschäftigung im 1. Arbeitsmarkt aufzunehmen oder den Beschäftigungsgrad zu erhöhen. Wollte. Denn das Projekt wurde – aufgrund mangelnder Teilnehmerzahlen – vom BSV vorzeitig abgebrochen. Die Summe der an die 16 arbeitswilligen IV-Bezüger ausbezahlte Startkapitalien beläuft sich bisher laut Auskunft des BSV auf 321’750.- Die Kosten für die «Begleitforschung» (SEW und das involvierte Befragungsunternehmen): 235’650.- Über den «Erfolg» der «Eingegliederten» ist nichts bekannt.

Der Projektbericht kommt jedoch – unter anderem – zum Schluss:
«Finanzielle Anreize spielen unter Umständen eine geringere Rolle für eine erfolgreiche (Re-)Integration in den Arbeitsmarkt, als bislang angenommen wurde. Insbesondere die im Durchschnitt wesentlich schlechtere subjektive Gesundheit im Vergleich zur Gesamtbevölkerung und die geringen subjektiv wahrgenommenen Chancen auf dem Arbeitsmarkt deuten darauf hin, dass viele Personen ihre verbleibende (Rest-)Erwerbsfähigkeit als zu gering ansehen, um eine Aufnahme oder Ausweitung der Erwerbstätigkeit in Betracht zu ziehen.»

Für diese bahnbrechende Erkenntnis hat sich die Investition einer halben Million IV-Gelder doch wirklich gelohnt. Man hätte zwar auch einfach mal Betroffene direkt fragen können, aber die lügen ja eh. Die Chancen auf dem Arbeitsmarkt für Behinderte sind nämlich total intakt, weil die eben gar nicht behindert sind, sondern das nur subjektiv so empfinden. Der Seitenhieb mit den «Subjektiv als gering wahrgenommenen Chancen auf dem Arbeitsmarkt» ist auch deshalb besonders bemerkenswert, weil die an der Untersuchung beteiligte Eva Deuchert auch an einer Umfrage unter Arbeitgebern beteiligt war, welche zeigte, dass nur ca. 3% von ihnen bereit wären, Jugendliche mit einer psychischen Beeinträchtigung als Lehrlinge zu akzeptieren.

Übrigens: Als Katja Gentinetta, die in Sachen IV gerne mal den neoliberalen Zweihänder («Die IV als komfortable Dauerarbeitslosenversicherung(…)» auspackt, trotz hervorragender Qualifikationen 2010 nicht zur Direktorin der Avenir Suisse gewählt wurde (gewählt wurde Gerhard Schwarz – vermutlich auch aufgrund «männlicher Netzwerke») schrieb ich: «Eine bestehende Diskriminierung kann nie alleine durch «Eigenverantwortung» der Diskriminierten aufgelöst werden, die Verantwortung von Seiten der Diskriminierenden (und Privilegierten) und deren Mut und Wille zur Veränderung bestehender (Macht)Verhältnisse ist entscheidend. Vielleicht macht sich Frau Gentinetta aus aktuellen Anlass auch mal Gedanken darüber».

Frau Gentinetta hat sich unterdessen Gedanken gemacht: «Katja Gentinetta ist eine der Frauen, die ihre Meinung geändert haben. Früher sprach sie sich gegen fixe Geschlechterquoten aus. Auch heute noch steht Unternehmensfreiheit für sie ganz oben. Aber sie hält es für naiv, weiter an freiwillige Programme und Projekte zu glauben: «Ich kann mir gut eine Art ‹Anschubquote› vorstellen. Man macht das eine Zeitlang, bis sich das Bild verändert, bis es eine Selbstverständlichkeit wird».

Wenn Frau Gentinetta nochmal ein paar Jahre nachdenkt, fällt ihr vielleicht auch noch was zur Selbstverständlichkeit von Menschen mit Behinderungen im Berufsleben ein. Aber möglicherweise hört die liberale Sensibilität für Diskriminierung genau an dem Punkt auf, wo sie einem selbst nicht mehr betrifft.

«Die revidierte Invalidenversicherung wird zu einer Quelle der Lebensfreude für die Betroffenen»

Am 8. April 2007 (Zwei Monate vor der Abstimmung über die 5. IV-Revision) erschien in der NZZ ein sehr aufschlussreicher Text von Beat Kappeler. Er beginnt so:

«Die revidierte Invalidenversicherung wird zu einer Quelle der Lebensfreude für die Betroffenen und der Glaubwürdigkeit der Institution selbst. Diese österlich-optimistische Lesart eines völlig neuen Sozialstaats muss eingeübt werden gegenüber den kleinmütigen Gegnern wie gegenüber den verlegenen Entschuldigungen der Befürworter, man müsse halt sparen.

Es geht um die Einstellung gegenüber dem Leben, um nichts weniger. Hochphilosophisch gesagt, wendet sich die IV von der Kausalität zur Finalität, weil nicht einfach medizinische Ursachen verrentet werden, sondern die Teilhabe an Arbeit und Gesellschaft zum Ziel wird.(…)»

Ich empfehle die Lektüre des ganzen Artikels, denn der geneigte Leser, die geneigte Leserin wird darin das entschlossene und höchst selbstbewusste Vorspuren der vom Autor gewünschten politischen Richtung erkennen, beispielsweise hier: «Der Wildwuchs immer neuer medizinischer Begriffe wird nicht mehr rentenbestimmend. Heute sind das Schleudertrauma sowie die Fibromyalgie – unerklärliche Schmerzen – beides Rentengründe in der Schweiz, aber kaum anderswo.»

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Kleiner Exkurs an dieser Stelle. Die hidden Agenda, welche Kappelers Artikel zugrunde liegt, legt er freundlicherweise auf seiner Webseite detailliert dar (lang, aber ich empfehle auch diese erhellende Lektüre sehr). Da findet sich unter Punkt 25 folgendes:

Es gibt bewährte Techniken des Umbaus alternder, überforderter Sozialstaaten. Sie wurden in den angelsächsischen Ländern seit 1979 (GB), 1981 (USA) und 1985 (Neuseeland) erprobt: „Obfuscation“ – die Massnahmen sind oft sehr technisch, graduell, aber auf lange Sicht sehr wirksam.

  • Empfängergruppen können verschieden angegangen, behandelt und zu anderen Zeiten verändert werden – damit teilt man die Widerstände sozialer Demagogie, die heute gegenüber den über 50% der Haushalte mit Staatszuschüssen mobilisert werden kann, indem man diese anlässlich einer Einzelmassnahme schreckt, „das ist der erste Schritt für alle“.
  • Oder im Gegenteil: runde Tische können Opfer aller Gruppen symmetrisch akzeptabel machen.
  • Ranghöhere Verfassungs- oder Gesetzesnormen können Ausgabenprogramme verhindern (Schuldenbremsen, Einsparungen am gleichen Ort, qualifizierte Mehrheiten im Parlament für Ausgabenbeschlüsse)
  • Nur künftige Leistungen, nicht laufende, beschneiden. Diese Interessenträger sind selten organisiert.
  • Den Funktionären der Betroffenen erlauben, das Gesicht zu wahren. Dann werden sie „pfadunabhängig“ von ihren früheren Versprechungen und Demagogien.
  • Die Durchführung harter Massnahmen auf untere Ebenen schieben.
  • Die Massnahmen den Verursachern übertragen (die Arbeitslosen- und Invalidenversicherung beispielsweise den Arbeitgebern und Arbeitnehmern).
  • Multiplikativ wirkende Drehpunkte in den Ausschüttungsprogrammen ändern (z.B. Definitionen von Armutsschwellen, die für viele Programme als Berechtigung wirken).
  • Gewinnerkoalitionen bilden, Verliererkoalitionen bilden sich von selbst.
  • Die intellektuelle Lufthoheit über sozialpolitische Tabus gewinnen (versucht dieser Text!)

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Jeder einzelne Punkt dieser Agenda wurde in der öffentlichen sowie politischen Diskussion um die IV-Revisionen virtuos ausgespielt. Am perfidesten ist wohl die unverfrorene Aneigung der jahrzehntealten Forderung der Behinderten – nämlich diejenige nach gleichberechtigter Teilnahme an der Arbeitswelt – welche Kappeler im eingangs erwähnten NZZ-Artikel bis zur Groteske pervertiert. Also die von ihm propagierte «Obfuscation» 1:1 umsetzt. (Obfuscation is the hiding of intended meaning in communication, making communication confusing, wilfully ambiguous, and harder to interpret).

Dass die Wünsche der Behinderten zur gleichberechtigten Teilnahme am Arbeitsleben den Herren des Establishments in Wirklichkeit am Allerwertesten vorbei gehen und immer schon gingen, zeigt u.a. eine parlamentarische Eingabe der SP, welche die Problematik der fehlenden Eingliederungsunterstützung von psychisch Kranken (welche ja für die IV heute das zahlenmässig grösste Problem darstellen) bereits 1986 – offenbar mit wenig nachhaltigem Erfolg – thematisierte.

Auch die Pro Mente Sana wies schon 2001 (in der Vernehmlassung zur 4. IV-Revision) deutlich und ausführlich auf die Schwierigkeiten bei der beruflichen Integration psychisch Kranker hin.

Die Problematik war also durchaus bekannt. Es hat nur einfach niemanden interessiert, die Bedingungen für die Betroffenen zu verbessern. (Siehe auch:  → Kaum Eingliederungsmassnahmen für psychisch Kranke und → Wen würden sie einstellen?)

Interessant wurde das Thema erst dann, als man Betroffene zu Sündenböcken abstempeln und für eigene politische Zwecke instrumentalisieren konnte. Der machthungrige alte Mann aus Herrliberg hat 2003 mit der Lancierung des Scheininvalidenbegriffs die Lufthoheit über ein – natürlich selbst definiertes – sozialpolitisches Tabu gewonnen. Und ein gut organisiertes Netzwerk aus willfährigen Helfer unterstützte ihn in seinem Ansinnen. Hat irgendjemand aus irgendeinem bürgerlichen Munde (FDP, CVP…) je vernommen, die Scheininvalidenhetze sei dann aber nicht so nett? Im Gegenteil: Ein Geschenk das Himmels war das. Schliesslich hat sie auch Gott Blocher persönlich lanciert. (Die Symbolik dessen, wann ein Thema Chefsache ist, ist nicht zu unterschätzen).

Angesichts der oben aufgezeigten Strategien ist es wohl auch nicht vermessen zu vermuten, dass die jahrelange Ignoranz bezüglich der Eingliederungsproblematik bei der IV und das damit immer grösser werdende Defizit kein «Betriebsunfall» sondern eine durchaus mit Wohlwollen betrachtete Entwicklung darstellten, die im richtigen Moment eine überraus komfortabe Ausgangslage für radikale Abbau-Forderungen beim ungeliebten Sozialstaat bieten würden. Welche dann ganz im Sinne von Orwells Neusprech auch noch als «Quelle der Lebensfreude für die Betroffenen» propagiert wurden.

Apropos Netzwerk: NZZ-Autor Beat Kappeler erhielt 2011 den Röpke-Preis des liberalen Institutes: Es würdigt damit «dessen langjähriges Engagement zugunsten einer Ethik der Selbstverantwortung und gegen sozialstaatliche Entmündigung». Der Gründer des Liberalen Instituts, Robert Nef wiederrum hat seine Schrift «Der Wohlfahrtsstaat zerstört die Wohlfahrt und den Staat» im Schweizerzeit-Verlag von Ulrich Schlüer verlegen lassen und ist ein langjähriger Duzfreund vom alten Mann aus Herrliberg. Und das ist nur ein einziger kleiner Faden im dicht gewebten Spinnengeflecht der Macht, welche «Die intellektuelle Lufthoheit über sozialpolitische Tabus» an sich riss und man muss es leider sagen, damit sehr weit – viel zu weit – gekommen ist. (Und wer denkt, mit der Versenkung der IV-Revision 6b wäre jetzt erstmal Ruhe im Karton täuscht sich: Eine illustre Runde um FDP-Nationalrat Cassis hat eine Motion eingreicht, die den Bundesrat beauftragt die – angeblich – unbestrittenen Elemente der IV-Revision umgehend in Angriff zu nehmen.)

Der Lackmustest für die von den netten alten Herren aus dem liberalen Umfeld angeblich so sehr unterstützte Teilnahme Behinderter am Arbeitsmarkt ist übrigens ganz leicht. Im direkten Gespräch einfach mal leise «Behindertenquote» flüstern – und dann die darauf folgenden panischen Ausflüchte mit hochgezogener Augenbraue quittieren.