Das Märchen von den «unklaren» Beschwerdebildern [1/3]

Zusammenfassung (Für alle 3 Artikel): Bis Mitte der Nullerjahre stieg die Anzahl der IV-Bezüger*innen stark an. Gleichzeitig wurde der Schuldenberg der chronisch unterfinanzierten Invalidenversicherung immer höher. Das dazu seit 20 Jahren unendlich oft wiederholte Narrativ geht so: Der Anstieg der Renten (und damit auch das Defizit der IV) sei vor allem auf neue «nicht objektivierbare Krankheitsbilder» zurückzuführen. Die einst für «echte» Behinderte geschaffene IV würde durch «unechte» Behinderte unterwandert und ausgehöhlt. Um das angeschlagene Sozialwerk zu sanieren, müsste es einfach wieder seiner ursprünglichen Bestimmung zugeführt und IV-Renten deshalb nur für «echte» Behinderte zugänglich sein.

Das komplexe Problem der stark zunehmenden Rentenzahlen vor allem aufgrund von psychischen Erkrankungen wurde so auf eine einfache «Lösung» reduziert. Bei dieser reduzierten Sichtweise spielte die effektive Erwerbsfähigkeit von Menschen mit psychischen Störungen kaum eine Rolle. Der zentrale Punkt war vielmehr: Wie bekommen wir «die» aus der IV raus?

In der bis heute andauernden Diskussion um die – angeblich – «neuen» und «unklaren» Beschwerdebilder griff nicht nur der damalige SVP-Bundesrat Christoph Blocher zur dreisten Lüge, auch die Argumentationslinien von diversen anderen Akteuren basierten bei näherer Betrachtung zumindest teilweise eher auf «Gefühltem», denn auf effektiven Fakten.

Zentral waren dabei zwei Behauptungen: Unsichtbare Krankheiten sind keine «richtigen» Krankheiten. Und: für «die» war die IV nie gedacht!

Fakt ist: Bereits bei der Einführung der IV wurde anerkannt, dass auch psychische Erkrankungen die Erwerbsfähigkeit beeinträchtigen können. Die in den 60er Jahren von der Verwaltung für psychische Leiden geschaffenen – und bis heute von der IV verwendeten – Kategorien geben allerdings keine genaue Auskunft über die tatsächlichen Diagnosen der Versicherten. Damit die Diskussion um psychische Leiden in der IV endlich auf Basis einer seriösen Datengrundlage (statt aufgrund irgendwelcher «gefühlter» Wahrheiten) geführt werden kann, sollte das BSV baldmöglichst ein modernes und differenziertes Codierungssystem einführen.


«Früher gab’s das nicht!» (Doch, gab es)


Bei der Diskussion um die Gründe für die starke Zunahme psychisch bedingter Invalidisierungen stehen sich zwei Lager gegenüber. Die eine Seite ist der Meinung, dass daran der «Druck in der heutigen Arbeitswelt» schuld sei, während die Gegenseite das für kompletten Unsinn hält und in psychischen Erkrankungen vielmehr eine Art «Wohlstandsverwahrlosung» sieht. Als der Jurist Basile Cardinaux 2004 die Blaupause dafür schrieb, wie man durch erhöhte Beweisanforderungen psychische Krankheitsbilder juristisch korrekt von IV-Leistungen ausschliessen kann:

Als weiteren Ansatz liesse sich vorstellen, die zugelassenen Beweismittel abschliessend zu nennen. Die Zulassung liesse sich etwa auf den bildtechnischen, laborchemischen und genetischen Nachweis beschränken.

rechtfertigte er seine Überlegungen u.a. folgendermassen:

Und nochmals: Wieviele Leute würden depressiv, wenn keine finanzielle Absicherung bestünde? Nicht zu Unrecht wird in dieser Debatte an die früheren Zeiten erinnert, in denen die Depression noch kaum wahrgenommen wurde, oder auf die Entwicklungsländer verwiesen, in denen die Leute andere Sorgen und keine Zeit für eine Depression haben.

Basile Cardinaux: Ausschluss gewisser Krankheiten von der IV-Deckung?, in: Erwin Murer (Hrsg.), Die 5. IVG-Revision: Kann sie die Rentenexplosion stoppen?, Bern 2004, S.183ff

Cardinaux’ Rechtfertigung steht auf ziemlich dünnem Eis. Auch in Entwicklungsländern leiden Menschen unter psychischen Störungen. Betroffene bekommen dort allerdings meist keine angemessene Behandlung, werden von ihren Familien versteckt oder verstossen und vegetieren oft unter menschenunwürdigen Bedingungen dahin.
Und in der Schweiz wurden bereits hundert Jahre vor der Einführung der Invalidenversicherung an verschiedenen Standorten psychiatrische Kliniken eröffnet. Beides spricht eher nicht für die steile These, dass psychische Krankheiten durch die Aussicht auf eine IV-Rente ausgelöst werden.

Die Prävalenz psychischer Störungen hat insgesamt auch nicht zugenommen. Psychische Erkrankungen waren schon immer sehr häufig:

Die Erklärung für die deutlichen Zunahmen in den Krankenkassenstatistiken liegt aber nicht in einer Erhöhung der allgemeinen Prävalenz psychischer Störungen in der Bevölkerung. Eine differenzierte Betrachtung auf Grundlage epidemiologischer Befunde ergibt eher, dass der Erkenntnisstand zu psychischen Störungen aufholt (d.h., dass vermehrte Krankschreibungen die wahre Krankheitslast psychischer Störungen nunmehr realistischer widerspiegeln, als dies in früheren Zeiten der Fall war).

Jacobi, F. (2009). Nehmen psychische Störungen zu? Report Psychologie, 34(1), 16-28.


Wenn das eigene Betriebssystem das reibungslose Funktionieren sabotiert


Es ist also auch nicht die «moderne Arbeitswelt», welche die Leute heute – vorgeblich – häufiger psychisch erkranken lässt (obwohl schlechte Arbeitsbedingungen im Einzelfall natürlich durchaus eine Rolle spielen können). Viel eher ist es wohl so, dass sich in einer streng durchgetakteten Arbeitswelt, in der kognitive Fähigkeiten, Stressresistenz, Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit usw. sehr wichtig sind, schon (vergleichsweise) «leichtere» psychische Störungen zwar nicht immer invalidisierend, aber doch behindernd auf die Erwerbsfähigkeit auswirken.

Der Journalist Constantin Seibt beschrieb kürzlich anschaulich (und sehr unterhaltsam) wie ihn seine ADHS-Erkrankung aller Disziplin zum Trotz sowohl beruflich wie auch privat immer wieder in unerquickliche Situationen bringt:

Das Peinliche daran ist, dass die Sabotage noch vor dem Zugriff des Bewusstseins stattfindet. Und damit noch vor dem Willen.
Was heisst, mit ADHS sind Sie jederzeit fähig, die eigenen Pläne oder Prinzipien zu durchbrechen. Und egal was zu vergessen – jeden Termin, jeden Vorsatz, jedes Versprechen. Nicht zu reden von Vorsicht und Vernunft. Selbst wenn Sie es schaffen, Ihre Handlungen so diszipliniert wie möglich unter Kontrolle zu bringen – möglich ist ein Fuck-up immer.
(…)
Sie machen also immer wieder Sachen, bei denen die Menschen in Ihrer Umgebung nicht darum herumkommen, sich zu fragen: Sind Sie blöd? Oder unsensibel, arrogant, desinteressiert? Oder taten Sie das mit voller, böswilliger Absicht?
Ihre Antwort?
Nun, Ihr Problem ist, dass Sie sich exakt dasselbe fragen.

Berufliche Komplikationen sind damit natürlich vorprogrammiert:

Sollte Ihnen Ihr Leben lieb sein, können Sie vergessen, in einem durchschnittlichen Beruf mit durchschnittlichen Leuten konkurrieren zu wollen. Selbst wenn Sie kompetenter sind, werden Ihre Fehler Sie erledigen. Sie müssen sich etwas anderes einfallen lassen – und auf exotische Gebiete ausweichen: Wo Ihre Schwächen zu Stärken werden.

Nun gibt es nicht allzu viele Berufe, bei denen es von Vorteil ist, wenn man ständig Dinge, Termine und alles mögliche vergisst. Was Seibt vermutlich meint; es ist von Vorteil, wenn man seine – krankheitsbedingten – Schwächen durch herausragende Stärken kompensieren kann. Nur werden psychische Störungen leider nicht serienmässig mit zusätzlichen Spezialbegabungen ausgeliefert. Das grossartige Genie, bei dem Chefinnen, Kollegen oder Auftraggeber regelmässig über chronische Unzuverlässigkeit, schwierige Persönlichkeit (und was psychische Krankheiten sonst noch so an Ungemach im Angebot haben) hinwegschauen, kommt vor, ist aber eher eine Ausnahmeerscheinung. In der Realität werden die Auswirkungen von psychischen Erkrankungen häufig als Charakterschwäche wahrgenommen und die Probleme mit «schwierigen» Mitarbeitenden meist mit einer Kündigung «gelöst» («Schwierige» Mitarbeiter, BSV 2011).

Der Wille sich differenziert damit zu befassen, wie und warum sich psychische Erkrankungen ganz konkret auf die Erwerbsfähigkeit auswirken können, scheint allerdings bei manchen Jurist*innen umgekehrt proportional zu ihrer Besessenheit mit «unklaren» Krankheitsbildern zu sein.


Der Rechtsprofessor und die «unklaren» Beschwerdebilder


Der Freiburger Sozialversicherungsrechtsprofessor Erwin Murer (mittlerweile emeritiert) war ein wichtiger Protagonist in der öffentlichen Diskussion um die angeblich «unklaren» Beschwerdebilder. Murer hat sich stets pointiert und mit viel Fachwissen in unzähligen Publikationen zur Thematik geäussert und wurde dementsprechend häufig zitiert. Gerade weil viele seiner Ausführungen durchaus durchdacht und nachvollziehbar waren (z.B. plädierte Murer für die Früherfassung), wurden von einem breiten (Fach)publikum auch Aussagen für bare Münze genommen, die einer näheren Überprüfung nicht standhalten.

2003 behauptete Murer (zusammen mit Basile Cardinaux, siehe oben, damals Diplomassistent, später Nachfolger von Murer):

Am stärksten treiben die so genannten Versicherungsfälle unklarer Kausalität die Rentenzahlen in die Höhe.

Murer, Erwin und Cardinaux, Basile: Notwendige Weichenstellungen in der IV. In: Soziale Sicherheit 6/2003, S. 337–339.

Diese Behauptung hat Murer über die Jahre hinweg unzählige Male geäussert und sie wurde von allen möglichen anderen Protagonist*innen immer wieder gerne aufgenommen. So zum Beispiel von Bütler/Gentinetta in ihrem Buch «Die IV – Eine Krankengeschichte» (2007), und – natürlich – auch von Exponenten der SVP:

Hauptursache sind aber ganz klar invaliditätsfremde Gründe nach Art. 8 ATSG. Es sind unklare Fälle und sie mit einer IV-Rente zu versehen ist als rechtswidrig zu bezeichnen.

Schluss mit der Scheininvalidität, Referat von SVP-Nationalrat Toni Bortoluzzi, 29. Oktober 2004

Die Bestimmtheit, mit der Murer et al. die stark gestiegenen Rentenzahlen auf Fälle «unklarer» Kausalität zurückführten, steht in starkem Kontrast zu effektiven Beweislage dieser Behauptung. Es existiert nämlich überhaupt keine IV-Statistik über «unklare Fälle». Es gibt verschiedene Kategorien für psychische Erkrankungen. Und bei einer Kategorie (IV-Code «646») war die Rentenzahl bis Mitte der Nuller Jahre auf 50’000 angestiegen und machte somit die Hälfte der psychischen Störungen aus. Beim Code 646 handelt es sich um eine Sammelkategorie, in der ganz verschiedene Störungen (u.a. auch psychosomatische Erkrankungen) figurieren. Deshalb konnte zu diesem Zeitpunkt niemand sagen, auf welche Diagnosen das starke Rentenwachstum in dieser Kategorie genau zurückzuführen war. Auch nicht Herr Murer.


Dossieranalyse Code 646: Von wegen «unklar»


Um Aufschluss über die effektiven Diagnosen und ihre Häufigkeit in der Kategorie 646 zu erhalten, liess das BSV eine sehr aufwändige Dossieranalyse erstellen (Dossieranalyse der Invalidisierungen aus psychischen Gründen – Typologisierung der Personen, ihrer Erkrankungen, Belastungen und Berentungsverläufe, 2009). Auf dieser Abbildung aus dem Forschungsbericht ist ersichtlich, dass der mit knapp einem Drittel der Versicherten weitaus häufigste Berentungsgrund in der Kategorie 646 zum damaligen Zeitpunkt eine Persönlichkeitsstörung (F60) war:


Dazu aus der Studie:

Insbesondere der Diagnosegruppe 646 wird häufig unterstellt, es handle sich um „schwer objektivierbare“ Krankheiten. (…) Die effektiven Diagnosen – seien es die lifetime-Diagnosen oder auch die als rentenbegründend eingeschätzten Diagnosen – widersprechen diesem Bild von unspezifischen, unklaren oder „nicht wirklichen“ Störungen: Persönlichkeitsstörungen sind unflexible und andauernde unangepasste Verhaltensmuster, die mit einer sehr hohen funktionellen Belastung und diversen Beeinträchtigungen verbunden sind. Dass sie von Laien oft nicht als Störungen erkannt werden, bedeutet nicht, dass sie schwer objektivierbar oder in Bezug auf die Arbeitsbeeinträchtigungen vernachlässigbar wären.

Die zweithäufigste Diagnose waren Depressionen (15%) und an dritter Stelle stehen schliesslich die somatoformen Störungen mit 12,6%. Da die Gesamtzahl aller Renten aus psychischen Gründen 2009 bei 100’000 lag und die Gesamtzahl aller Renten (inklusive somatische) bei 240’000, machten die somatoformen Störungen damals also gerade mal 6,3% aller Renten aus psychischen und Gründen und 2.6% aller Renten aus. Ob das reicht, um die IV zu ruinieren, ist doch eher… zweifelhaft.

Aus der obigen Abbildung ist auch ersichtlich, dass es sich bei der Kategorie 646 in der Tat um eine «Kraut und Rüben»-Kategorie handelt, in der einfach alles (u.a. auch somatische Erkrankungen) abgelegt werden. Aus dem Fazit der Studienautor*innen:

Zum anderen, und dies ist auch politisch von Bedeutung, wurde damit eine unscharf definierte Rentenkategorie erheblich grösser gemacht als sie tatsächlich ist. Ganz grob wäre bei gut 25% der 646-Berenteten eine andere Kategorisierung zumindest denkbar gewesen. Erkrankungen wie beispielsweise eine paranoide Schizophrenie oder Geburtsgebrechen wie Minderintelligenz gehören hingegen sicher nicht in diese Gruppe.

Da gerade der 646-Kategorie die Meinung anhaftet, es handle sich überwiegend um nicht objektivierbare Krankheiten, verstärkt die unscharfe Abgrenzung der Kategorie und die zu häufige Zuteilung die nach wie vor bestehende Stigmatisierung psychischer Erkrankungen als Befindlichkeiten ohne Krankheitswert. Die hier vorliegenden Resultate zeigen demgegenüber, dass es sich bei der starken Zunahme der 646-Renten um eine Zunahme meist klar beschreibbarer Krankheitsbilder handelt.

Baer N, Frick U, Fasel T. (2009), Dossieranalyse der Invalidisierungen aus psychischen Gründen.


«Die können doch alle arbeiten!»


In der Politik wurden die Resultate der BSV-Studie nur äusserst selektiv wahrgenommen. Offenbar basierend auf obigen Zahlen wurde in der Botschaft zur IV-Revision 6a (2010) festgelegt, dass rund 4’500 gewichtete Renten aufgrund von «somatoformen Schmerzstörungen und ähnlichen Sachverhalten» aufgehoben werden sollten. Weil das wohl etwas schmürzelig aussah, nahm man noch 8000 Versicherte mit «psychischen Störungen» dazu, deren Renten ebenfalls aufgehoben werden sollten, da man bei den Betroffenen «Eingliederungspotential» vermutete. Worauf diese Vermutung basierte, ist unklar, aber sechs Jahre später konnte man im Tages Anzeiger lesen:

Eine grosse Mehrheit der IV-Stellen beklagt in dem vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) bestellten Bericht, «dass die sehr aufwendige Umsetzung in keinem Verhältnis zur Anzahl der erfolgreich im ersten Arbeitsmarkt platzierten Personen stehe». «Politik und Verwaltung haben das Potenzial für Rentenreduktionen durch Wieder­eingliederung enorm überschätzt.»

Und auch die Rentenstreichungen bei den somatoformen Störungen (die rein juristisch – also unabhängig davon, ob eine Eingliederung effektiv möglich war, vorgenommen wurden) liefen nicht ganz wie geplant:

Ziel war, 4500 Vollrenten zu streichen. Nach Abschluss aller Verfahren dürften es aber deutlich weniger als 1000 sein. Hier hat die IV unterschätzt, dass die Betroffenen meist noch Begleiterkrankungen haben, die zur Rente berechtigen.

IV-Bezüger finden kaum mehr Arbeit, Tages Anzeiger 09.02.2016

Beim deutlich überwiegenden Teil der aus psychischen Gründen Berenteten handelte es sich also offenbar um tatsächlich gesundheitlich stark beeinträchtigte Menschen.

Fortsetzung: Das Märchen von den «unklaren» Beschwerdebildern [2/3]

Hirnstrommessungen – Die Presseschau

«Luzern leistet Pionierarbeit» – hiess der Artikel in der Zentralschweiz am Sonntag vom 5. Januar 2014, der den BlätterMedienwald ins grosse Rauschen brachte. Seither gab es unzählige Artikel/Fernseh- und Radiosendungen über die pionierhafte IV-Stelle Luzern, die mittels Hirnstrommessungen auf Betrügerjagd geht. Auf einige ausgewählte Artikel/Sendungen möchte ich hier hinweisen.

Da mir der ursprüngliche Artikel aus der ZaS bei meinem letzten Artikel zum Thema noch nicht vorlag, hier allerdings erstmal eine weitere Folge aus unserer unbeliebten Serie «IV-Direktor Locher nimmt es mit der Wahrheit nicht so genau», in der ZaS ist nämlich zu lesen:

«Die mit Abstand häufigste Invaliditätsursache in der Schweiz sind psychische Krankheiten. (…) Dies bereitet Donald Locher, Direktor der Luzerner IV-Stelle Sorgen: «In der Schweiz stellen wir in den vergangene Jahren eine deutliche Zunahme an psychisch bedingten IV-Renten fest» sagt er.
Das geht ins Geld. Ganz anders ist die Entwicklung im OECD-Raum. Hier ist die Anzahl an Renten aufgrund von psychischen Erkrankungen seit Jahren stabil. Deshalb entschloss sich die IV-Luzern vor zwei Jahren, bei komplexen Fällen neue Wege zu beschreiten(…).

Die OECD sieht das allerdings ein kleines bisschen anders als Herr Locher: «Over the past two decades, most OECD countries have seen a sharp increase in the number and share of people claiming disability benefit on the grounds of mental ill-health» (Quelle: «Sick on the Job? Myths and Realities about Mental Health and Work» OECD 2012) Deshalb untersucht die OECD im seit einigen Jahren laufenden Forschungsprogramm «The OECD Mental Health and Work Project» die Hintergründe der steigenden Invaliditätsraten aufgrund psychischer Erkrankungen in den OECD-Ländern.

Als einziges Medium im ganzen «Hirnscanrummel» deutet die WOZ  in ihrem Artikel «Anleitungen zur Kränkung» vom 16.1.2014 zumindest darauf hin, dass sich die Problematik der steigenden Invaliditätsraten aus psychischen Gründen wohl kaum mit – notabene unwissenschaftlichen – Abklärungsmethoden aus der Welt schaffen lässt. Psychiater Daniel Hell in der WOZ: «Noch in den fünfziger Jahren arbeiteten in der Schweiz 75 Prozent der Beschäftigten hauptsächlich körperlich. Logischerweise waren die Folgeschäden vor allem körperlicher Art. Heute arbeiten 75 Prozent der Beschäftigten vorwiegend mental. Die Belastungsstrukturen haben sich also vom Körperlichen ins Psychische verschoben – und damit auch von objektivierbaren zu weniger objektivierbaren Beschwerdebildern.»

Und ausserdem: «Eine nicht notwendige Hirnstrommessung kann eine weitere Kränkung in der Krankheitsgeschichte der Betroffenen bedeuten», sagt dazu Daniel Hell. «Der Patient befindet sich in einer schamvollen Situation, indem ihm misstraut wird und er zum blossen Objekt gemacht wird. Ich erlebe immer wieder, dass ein Patient nach einer solchen Abklärung noch bedrückter ist als vorher.»

Da liegt aus meiner Sicht der eigentliche Punkt an der ganzen Sache. Der Luzerner IV-Dirkektor Donald Locher wollte sich auf Kosten psychisch kranker IV-Bezüger mit seiner «innovativen Pionierarbeit» profilieren. Man hätte das Ganze aber auch ohne allgemeinen Missbrauchsverdacht und ohne Angaben falscher Tatsachen (Siehe oben, Stichwort OECD) kommunizieren können. Etwa so: «Wir machen hier aktuell einen (wissenschaftlich begleiteten) Versuch, indem wir bei IV-Antragstellern mit den Beschwerdebildern X, Y, Z EEG’s ergänzend zur genaueren Abklärung einsetzen. Das ganze basiert auf folgender Methode, die laut Studien A, B, C folgende Aussagen zulässt: (…)».

Aber nein, Locher und seine Kollegen Dr. Peter Balbi (Leiter RAD Zentralschweiz, Internist) und der Psychiater Horst-Jörg Haupt (der die Hirnstrommessungen innitierte und auch durchführt) wählten einen anderen Weg. Am Netzwerkapéro des Luzerner Forum für Sozialversicherungen und Soziale Sicherheit vom 4. November 2013 referierten sie zum Thema «Innovative IT-Diagnoseinstrumente bei der Abklärung von psychischen Störungen in der IV». Die entsprechende Präsentation (als PDF) fällt vor allem durch eines auf: keine einzige Quellenangabe, keine Studien oder sonstige Referenzen, nur leere Behauptungen. Aber schön bunte Bilder, die zb. eine Depression «zeigen»:
qeeg_depression

Kleine Rinks-Lechts-Schwäche haben sie auch die Autoren (Danke @vivereintristitiaetanxietas für den Hinweis) Wie gesagt, keine Angabe der Bildquelle. Das könnte daran liegen, dass das alles auf sehr wackligen wissenschaftlichen Beinen steht. Neurologe Jan Conradi von der psychiatrischen Uniklinik Zürich sagt es in der empfehlenswerten Puls-Sendung vom 13.1.2014 deutlich: Ihm sei keine wissenschaftlichen Untersuchungen bekannt, wonach man mittels eines EEGS spezifische psychische Erkankungen oder deren Schwerergrad nachweisen konnte. Aber hey, der Innerschweizer Feld-Wald-Wiesen-Psychiater Horst-Jörg Haupt, dessen fachlicher Schwerpunkt laut Internet vor allem im engagierten Kampf für die Rechte Transsexueller besteht, weiss da sicher mehr als der Kliniker Conradi. Nicht falsch verstehen, die Rechte transsexueller Menschen sind ein überraus wichtiges Thema, nur weiss ich nicht genau, inwiefern dieses Schwerpunktthema Horst-Jörg Haupt dafür qualifizieren soll, mittels EGG-Messungen bei IV-Antragstellern psychische Krankheiten zu erkennen.

Haupt gibt sich dann auch in der NZZ von heute 18. Januar 2014 unter dem Titel «Zusätzliches Puzzleteil für die IV» auf einmal betont zurückhaltend: «Bei dieser Beurteilung sei man zudem äusserst vorsichtig, ergänzt Haupt. So sei ein auffälliger ERP-Befund nur dann für den Rentenentscheid relevant, wenn andere Untersuchungen, allen voran die neuropsychologischen Tests, in die gleiche Richtung zeigten. Umgekehrt führten «normale» ERP-Werte nicht automatisch zur Verweigerung der Rente, solange andere Tests eine klare Sprache sprächen. Diese Zurückhaltung sei nötig, weil in rund zehn Prozent der Fälle die ERP-Untersuchung trotz Funktionsstörung «stumm» bleibe.»

10% Fehlerquote? Hatte Herr Locher zu Beginn der ganzen Debatte nicht stolz betont, man hätte mittels der Untersuchungen genau feststellen können, dass 60% der Untersuchten ihre Beschwerden übertrieben und 40% untertrieben hätten? Ergo sagen also laut Locher/diesen Untersuchungen genau 0% der IV-Antragsteller die Wahrheit (?)

Ich hoffe, der Reputationsschaden für Herrn Lochers Glaubwürdigkeit ist mindestens so gross, wie derjenige den er hier – einmal mehr – den IV-Bezügern mit einer psychischen Krankheit angetan hat. Aber wenn ich das heutige Interview mit Herrn Ritler in der NZZ lese, habe ich so meine Zweifel, denn Herr Ritler findet: «Es darf nicht sein, dass die IV wichtige Erkenntnisse der Wissenschaft verpasst».
Humor hat er ja. Oh, er meint das ernst? Nun dann, soweit ich weiss, forscht die Wissenschaft auch kräftig daran, Biomarker bei chronischen Schmerzen ausfindig zu machen. Viel Spass dann mit den entrenteten Schmerzpatienten, die plötzlich alle auf einem EPR bestehen.

Da wird die Firma HBimed, welche Software und Untersuchungsmaterial anbietet, noch gute Geschäfte machen. Falls die bannbrechende Forschung der Firmengründer Dr. Andreas Müller (Chur) und Prof. Dr. Juri Kropotov (Russland) irgendwann auch noch in der Fachwelt breite Annerkennung findet. Moment, wozu wissenschaftliche Anerkennung von Fachleuten, wenn’s Herr Ritler und Herr Locher «wissenschaftlich» finden, reicht das doch… Gibt ja noch genug IV-Stellen in der Schweiz, die man mit dem Equipement beliefern kann…

Ergänzung 16. Februar 2014: In der NZZ diskutieren der Psychiater Michael Rufer und der Neuroinformatiker Enno Stephan über die Chancen neuer Technologien zur Krankheitserkennung: Erfasst der Blick ins Hirn die Psyche?
Auszug: Die IV will damit beweisen, ob jemand simuliert oder nicht. Ist das möglich?
Rufer: Nein, das ist wissenschaftlich absolut unhaltbar. Im Einzelfall kann man nie sicher sagen, wie das Ergebnis zu bewerten ist. Und ausserdem müsste bei der Interpretation das ganze Setting mit einbezogen werden: Lässt jemand freiwillig seine Hirnströme messen, wie beispielsweise im Rahmen von Forschungsprojekten, funktioniert das Gehirn ganz anders als in einer Stresssituation. Steht jemand unter Druck und ist nervös, verändert das die biologischen Reaktionen des Gehirns.

Kommunikation des Luzerner IV-Direktors: Was kümmern uns die Details…

Donald Locher ist IV-Direktor in Luzern. Er redet ausgesprochen gerne über IV-Missbrauch. Vorzugsweise in der lokalen Presse, die das ganze regelmässig prominent und mit knackigen Headlines (Motto: «Je Betrüger umso besser») an die Leserschaft bringt. Vergangenen Sonntag aber erlebte Herr Locher’s Sendungsbewusstsein bezüglich dem engagierten Kampf gegen den IV-Missbrauch eine reichweitenmässige Sternstunde: Blick, 20 Minuten, Tagesanzeiger u.s.w. und gar die NZZ griffen die SDA-Meldung auf, laut der die innovative Luzerner Stelle neuerdings mittels Hirnstrommessungen die IV-Betrüger von den ehrenwerten und berechtigten IV-Bezügern zu unterscheiden wisse.

Besonders subtil der folgende Teil der SDA-Meldung: «Psychische Störungen sind in der Schweiz die häufigste Ursache für IV-Renten. 2012 bezogen gemäss dem Bundesamt für Sozialversicherungen rund 234 800 Personen eine IV-Rente. 102 300 Personen wegen einer psychischen Erkrankung.»

Und weil diese hohen Anzahl natürlich darauf zurückzuführen ist, dass da eine ganze Menge Simulanten darunter sind (Was denn sonst?) braucht es für die IV-Abklärungen bei psychisch Kranken «Lügendetektoren». Und was die IV-Stelle Luzern diesbezüglich für Resultate vorzuweisen hat, ist für die Psychiatrieforschung geradezu revolutionär: «Bei einer Mehrheit der überprüften 60 Fälle sei vom Patienten bei der angeblichen psychischen Krankheit übertrieben worden, sagte der Luzerner IV-Direktor Donald Locher. Daneben habe es aber auch Leute gegeben, die untertrieben hätten. Diesen Leuten sei es schlechter gegangen, als sie wahrhaben wollten.»

Wow. Die absolute Schwere einer psychatrische Erkrankung mittels ein paar Testaufgaben und Hirnstrommessung festlegen können? Ich hoffe, die IV-Stelle Luzern hat dazu schon einen Review-Artikel bei einer angesehenen psychiatrischen Fachzeitschrift eingereicht.

Man sollte in Luzern aber vielleicht vorher vorsichtigerweise noch die BSV-Studie «Der Einsatz von Beschwerdevalidierungstests in der IV-Abklärung»(2008) lesen oder zumindest die entsprechende Zusammenfassung im CHSS 2/2009. Die Autoren schreiben nämlich:

«Fast alle in der Fachliteratur beschriebenen Tests wurden nicht in einem realen Setting geprüft, sondern bei ProbandInnen, die im «Labor» SimulantInnen schauspielern. Der Nachweis der Übertragbarkeit dieser Labor Ergebnisse auf die Praxis einer regionalen Abklärungsstelle in der Schweiz steht bei vielen Tests noch aus. Zum anderen sind Sensitivität und Spezifität eines Beschwerdevalidierungstests auch von der Häufigkeit (Prävalenz) von Aggravation oder Simulation in der Grundgesamtheit der Klientinnen und Klienten einer Abklärungsstelle abhängig. Bei sehr geringer Häufigkeit nimmt die Wahrscheinlichkeit ab, dass eine Person mit positivem Testbefund auch tatsächlich vom zu überprüfenden Phänomen wie z.B. Simulation betroffen ist»

Heisst:
«Trotz der wachsenden Forschungstätigkeit bleibt aber das Problem bestehen, dass all diese Tests, auch die wissenschaftlich gut untersuchten(…) eine nicht zu vernachlässigende Rate von falschen Ergebnissen liefern.»

Die Autoren raten dennoch, die Beschwerdevalidierungstests in Zukunft vermehrt einzusetzen. Jedoch unter der Prämisse, dass «ausgewählte Verfahren bei Stichproben realer IV-Klientinnen und Klienten einer wissenschaflichen Prüfung unterzogen werden».

(Die NZZ hatte schon im Januar 2010 unter dem Titel «Neue psychologische Tests gegen IV-Betrug» über die diesbezüglichen Absichten des BSV berichtet, wie auch hier im Blog damals erwähnt)

Ich zweifel allerdings schwer an der von den Studienautoren gewünschten «wissenschaftlichen Prüfung» der Feldwaldwiesenmethode aus Luzern. Weil nämlich die saloppe Kommunikation von Herr Locher bezüglich IV-Betrug nicht gerade darauf schliessen lässt, dass man bei der IV-Stelle Luzern besonderen Wert auf wissenschaftliche Präzision legen würde. Dazu mal ein paar Müsterchen:

Im 20 Minuten vom 30. Januar 2011 wurde Herr Locher folgendermassen zitiert: «Zudem konnten wir rund 140 Betrüger selbst überführen». Weil ich 140 Betrüger allein aus dem Kanton Luzern für ziemlich viel hielt, habe ich damals bei Herrn Locher nachgefragt; er antwortete, er sei beim Wandern auf seinem Handy angerufen worden und hätte von «140 bearbeiteten und erledigten Verdachtsfällen im 2010 gesprochen». Auf meine nochmalige Nachfrage hin, wieviele der Verdachtsfälle sich denn nun tatsächlich als Betrug herausgestellt hätten, erhielt ich keine Antwort. Richtigstellung scheinbar unwichtig.

Am 12. Juli 2013 erschien in der neuen Luzerner Zeitung ein Artikel (nicht online) unter dem Titel «IV deckt mehr Missbräuche auf» – Noch mehr als die vom 20 Minuten berichteten 140 im Jahr 2010? Kriminelles Pflaster, dieses Luzern… Nun ja, der Artikel spricht von 21 aufgedeckten Betrugsfällen im Jahr 2012. Was der Artikel verschweigt: die Gesamtzahl der IV-Bezüger im Kanton Luzern im Jahr 2012 beträgt 10’682. Der Betrugsquotient läge damit (allerdings nur aufs aktuelle Jahr gerechnet natürlich) bei 0,2%.

Aber an solchen Details hält sich Herr Locher nicht auf. Lieber erwähnt er stolz, dass 2012 (aufgrund erfolgreicher Eingliederung) 1047 Personen «von der Liste der IV-Bezüger entfernt werden konnten». Auch das ist so nicht richtig. Dem Jahresbericht der IV-Stelle Luzern ist nämlich zu entnehmen, dass diese 1047 Personen «vermittelt und eingegliedert» wurden. Datei handelt es sich aber in den meisten Fällen nicht um IV-Bezüger, sondern um sogegannte «Früherfasste» die vorher gar keine IV-Rente bezogen. Der Jahresbericht zeigt auf, dass effektiv nur 335 IV-Renten aufgehoben wurden.

Aber auch hinter diese Zahl ist ein dickes Fragezeichen zu setzen, denn die IV-Stelle Luzern wurde vom Bundesgericht zurückgepfiffen, weil sie bei der Aufhebung der Renten nach Schlussbestimmung der IV-Revision 6a eine ganz eigene Auslegung der Vorgabe «Ausgenommen sind Personen, die seit mehr als 15 Jahren eine Rente beziehen» anwandte und somit eine im schweizweiten Vergleich sehr hohe Zahl von 180 Rentenaufhebungen vorweisen konnte:

«Die I. Sozialrechtliche Abteilung in Luzern hat nun entschieden, dass für die Bemessung der 15 Jahre der Beginn des Rentenanspruchs massgeblich ist und nicht, wie die IV-Stelle Luzern im konkreten Fall beantragt hatte, der Moment, in dem die Rente verfügt wird und die Auszahlung beginnt. Laut den Richtern werden Rentenverfügungen oft erst Jahre nach dem Ausscheiden der Person aus dem Arbeitsleben gesprochen und Leistungen rückwirkend ausgerichtet. Deshalb könne einzig der Beginn des Rentenanspruchs massgebend sein, da nur er die lange Absenz vom Arbeitsmarkt und die Aussichtslosigkeit auf eine Wiedereingliederung belege.»
BGE Urteil 8C_324/2013 vom 29.8.13 (Quelle: nzz.ch)

Aus den fulminanten 180 Rentenaufhebungen der IV-Stelle Luzern aufgrund der Schlussbestimmung der IV-Revision 6a dürften also noch einige weniger werden. Aber das sind jetzt eher nicht so die Dinge, die Herr Locher gerne in der Öffentlichkeit breittritt und auch seinem bevorzugten Publikationsorgan, die neue Luzerner Zeitung hat da andere Präferenzen: (nochmal aus der Ausgabe vom 12. Juli 2013):
«Wichtig sei die Bereitschaft zur Arbeit bei den IV-Bezügern. Dass dies nicht immer so ist, versteht sich von selbst. [Ja, ne is klar…] Deshalb bietet die IV Luzern Beratungen und Arbeitstrainings an. Locher nennt ein Beispiel: «Kürzlich haben wir einen ehemals drogenabhängigen Mann als IV-Betrüger, der in Thailand lebte, entlarvt. Zurück in der Schweiz, musste er lernen, morgens wieder aufzustehen und verlässlich zu werden.»

Okok. ich nehm alles zurück, man ist bei der IV-Stelle Luzern so dermassen sozial, dass man sogar IV-Betrügern (aus Thailand! einself!) Wiedereingliederung, Arbeitstraining und einen persönlichen Weckdienst anbietet.

Lieber Herr Locher,  liebe Luzerner Zeitung, was erzählt ihr da eurer Leserschaft für einen ausgemachten Quatsch? Entweder jemand war/ist krank, dann bekommt er (eventuell) eine Wiedereingliederung zugesprochen, oder aber er ist ein Betrüger, somit gesund und bekommt von der IV garantiert kein Resozialisierungsprogramm finanziert.

Aber «Faule IV-Betrüger aus Thailand, die Morgens wieder aufstehen lernen müssen» ist offenbar der Stoff von dem der NLZ-Journalist Stephan Santschi und sein Gespänli im Geiste IV-Direktor Locher nachts träumen. Aber wie das bei Träumen eben so ist: Mit der Realität hat das nichts zu tun.

Bei fulminanten Erfolgsberichten aus der IV-Stelle Luzern dürfte in Zukunft also immer ein Quäntchen Zweifel anbracht sein. Man nimmt es da mit den Details offenbar ganz generell nicht so genau.

Und allen VertreterInnen von Behinderten- und Patientenorganisationen, die sich nun öffentlich über die «Lügendetektortests» empören, seis ’s ans Herz gelegt: Wenn Sie schon lamentieren über die Anwendung solcher Tests (Die btw. nicht nur bei der IV-Stelle Luzern angewandt werden, wie der Tagi heute schreibt) dann tun Sie das doch bitteschön nicht substanzlos, sondern schlagen Sie das BSV mit seinen eigenen Waffen, nämlich mit deren urgeigenster Studie, die aufzeigt, dass die Aussagekraft dieser Tests nicht ganz so eindeutig ist, wie der Herr Locher uns das gerne weismachen möchte. Er hat’s ja eben nicht so mit den Details, wie wir mittlerweile wissen.

Nachtrag 1 – 7. Januar 2014:
Psychiater Erich Seifritz im Tagesanzeiger «Ein Hirnscanner ist kein Lügendetektor». Es ist nicht möglich, allein damit beim Patienten eine Diagnose wie Schizophrenie oder Depression zu stellen oder seine Arbeitsfähigkeit für die IV zu beurteilen.

Nachtrag 2 – 7. Januar 2014:
(Quelle: derarbeitsmarkt.ch) Das Bundesamt für Sozialversicherungen steht hinter solchen Verfahren, wie Peter Eberhard, stellvertretender Leiter des Geschäftsfeldes Invalidenversicherung, auf Anfrage sagte. Die neuropsychologischen Tests müssten aber wissenschaftlich breit anerkannt sein und kämen auf jeden Fall nur als Ergänzung für ärztliche Abklärungen in Frage.

Noch 2008 hatte das Bundesamt für Sozialversicherungen in einem Forschungsbericht Zweifel an der Zuverlässigkeit von sogenannten Beschwerdevalidierungstests geäussert. Solche Tests lieferten «primär Momentaufnahmen». Auch die wissenschaftlich gut untersuchten Tests wiesen zudem eine «nicht zu vernachlässigende Rate» von falschen Ergebnissen auf.

«Die Wissenschaft hat in diesem Bereich in den vergangenen Jahren Fortschritte bezüglich Aussagekraft gemacht», sagte Eberhard. Bevor die Tests schweizweit eingeführt werden könnten, müssten die Ergebnisse aus Luzern aber noch weiter ausgewertet werden.

Weitere Pressestimmen zum Thema: Hirnstrommessungen – Die Presseschau (18. Januar 2014)

Bundesgericht: Was kümmert uns die Wissenschaft…

Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr (voll) erwerbsfähig ist und deshalb die Invalidenversicherung um Leistungen ersucht, der muss erstmal beweisen, dass er kein Simulant wirklich krank ist. Röntgenbilder und ähnliches sind zu diesem Zweck sehr zu empfehlen, die sagen zwar grundsätzlich nicht sehr viel darüber aus, wie sich das, was kaputt ist, konkret auf die Arbeitsfähigkeit auswirkt, aber sie beweisen immerhin schon mal, dass etwas kaputt ist.

Wer keine Röntgenbilder oder sonstigen wissenschaftlichen Beweise vorlegen kann, bei dem geht die Invalidenversicherung mittlerweile in den meisten Fällen erstmal grundsätzlich davon aus, dass er «irgendsowas Ähnliches wie eine somatoforme Schmerzstörung hat und deshalb grundsätzlich erwerbsfähig ist».

Auch wenn beispielsweise eine nichtorganische Hypersomnie beim besten Willen nicht mehr viel Ähnlichkeit mit einer somatoformen Schmerzstörung aufweist, besteht die Rechtsprechung darauf, dass es «aus Gründen der Rechtssicherheit geboten ist, sämtliche pathogenetisch-ätiologisch unklaren syndromalen Beschwerdebilder ohne nachweisbare organische Grundlage den gleichen sozialversicherungsrechtlichen Anforderungen zu unterstellen».

Und das hat auch einen ganz bestimmten Grund: Es geht dabei weniger darum, dass man alle gleich fair (oder auch unfair) behandelt, sondern dass das Gericht nicht in jedem Einzelfall und bei jedem Krankheitheitsbild erneut beweisen muss, dass die Auswirkungen der Erkrankung «mit zumutbarer Willensanstrengung überwindbar sind». Es wird dabei von der sogenannt «qualifizierten natürlichen Vermutung» ausgegangen, dass dem bei einer somatoformen Schmerzstörung (und ähnlichen Sachverhalten) ganz generell der Fall sei.

Nur ausnahmsweise kann ein invalidisierender Gesundheitsschaden bei einer somatoformen Schmerzstörung (und ähnlichen Sachverhalten) trotzdem gegeben sein, nämlich dann, wenn die sogenannten Foersterkriterien erfüllt sind. Und die wären:

  • psychiatrische Komorbidität
  • chronische körperliche Begleiterkrankungen
  • Verlust der sozialen Integration
  • ausgeprägter primärer (aber nicht sekundärer) Krankheitsgewinn
  • mehrjähriger Krankheitsverlauf bei unveränderter oder progredienter Symptomatik ohne längerfristige Remission
  • unbefriedigende Behandlungsergebnisse trotz konsequent durchgeführter ambulanter und stationärer Behandlungs-massnahmen auch mit unterschiedlichem therapeutischem Ansatz
  • gescheiterte Rehabilitationsbemühungen

Es müssen hierbei nicht alle Punkte erfüllt sein, in der Gerichtspraxis werden jedoch die meisten Punkte sowieso kaum je als «ausreichend» erfüllt anerkannt und die Beweisführung dreht sich häufig ausschliesslich darum, ob eine psychiatrische Komorbidität von erheblicher Schwere, Intensität, Ausprägung und Dauer ausgewiesen sei oder nicht. Eine schwere psychiatrische Erkrankung könne nämlich – laut Rechtssprechung – die Fähigkeit zur Schmerzüberwindung ausnahmsweise beeinträchtigen.

Es geht also nicht darum, was jemand ganz konkret trotz einer somatoformen Schmerzstörung noch kann oder nicht kann (die Rechtsprechung geht davon aus, dass jemand mit einer somatoformen Schmerzstörung grundsätzlich kann) sondern ob er zusätzlich eine psychiatrische Diagnose vorzuweisen hat. Und weil psychiatrische Diagnosen an sich wiederum schwer zu beweisen sind, sieht es für die Betroffenen meistens schlecht aus. Sie erinnern sich: IV-Stellen und Gerichte stehen total auf Röntgenbilder und all den schwer wissenschaftlich untermauerten Kram.

Nun hat aber der Chefarzt der MEDAS Zentralschweiz, Dr. med. Jörg Jeger mit einer eingehenden Literaturrecherche* eindrücklich dargelegt, dass sich aus den Publikationen von Foerster nicht ergibt, auf welcher (empirischen) Grundlage er zu den Prognosekriterien gekommen ist. Es liegt keine wissenschaftliche Arbeit vor, die den Zusammenhang zwischen seinen Kriterien und der Wiedereingliederungschance belegt. Weiter existiert auch kein Nachweis, dass – wie es das Bundesgericht handhabt – der psychischen Komorbidität eine herausgehobene Stellung zukommt, wie dies das Bundsgericht anzunehmen scheint. (Thomas Gächter / Dania Tremp, Schmerzrechtsprechung am Wendepunkt?, in: Jusletter 16. Mai 2011)

Und:
Das Urteil BGE 131 V 49 und mehrere juristische Schriften verweisen auf die «allgemeine Lebenserfahrung» und die «medizinische Empirie», die zeige, dass eine anhaltende somatoforme Schmerzstörung (nicht: Schmerzen per se) in der Regel willentlich überwindbar sei. Sucht man in der medizinischen Literatur nach Belegen für diese Annahme, so findet man eher Hinweise auf das Gegenteil: In allen OECD-Staaten stehen Schmerzen weit vorne als Grund für verminderte Leistung am Arbeitsplatz (Präsentismus), Arbeitsausfälle (Absentismus) und vorzeitige Berentungen.*

Heisst: Die gesamte Rechtssprechung bezüglich der «pathogenetisch-ätiologisch unklaren syndromalen Beschwerdebilder ohne nachweisbare organische Grundlage» basiert auf einer wissenschaftlich nie verifizierten «Vermutung». Soviel zum Thema: «IV-Stellen und Gerichte stehen total auf Röntgenbilder und all den schwer wissenschaftlich untermauerten Kram». Aber auch nur, wenn Versicherte diese Beweise erbringen müssen. Für das Ablehnen von Leistungen hingegen findet man die wissenschaftliche Evidenz nicht so wichtig total irrelevant.

*Jörg Jeger, Die Entwicklung der «FOERSTER-Kriterien» und ihre Übernahme in die bundesgerichtliche Rechtsprechung: Geschichte einer Evidenz, in: Jusletter 16. Mai 2011

Nachtrag Mai 2013: Klaus Foerster selbst sagt gegenüber dem Beobachter: «Die Schweizer Rechtsprechung hat meine Kriterien auf eine eigenmächtige Art übernommen und angewendet, wie ich das nie beabsichtigt habe»

Was Avenir Suisse verschweigt

Avenir Suisse titelt in ihrem Infomationsbulletin vom Januar 2011 auf Seite 2:
«Schluss mit Schwindel» und schreibt: «Invalide sollen keine Rente mehr bekommen, wenn sich für Ihre Beschwerden keine objektivierbare Ursache findet.» Und nötigt mich damit mal wieder in den Schallplatte-mit-Sprung- Modus zu verfallen… Nun denn… *seufz*

Nur schon pauschal das Wort Schwindel für alle nicht objektvierbaren Erkran-kungen zu benutzen, ist einfach eine bodenlose Frechheit und Verunglimpfung der Betroffenen und dient einem einzigen Grund: Den Weg zu ebnen, für den von Avenir Suisse schon seit langem intensiv propagierten Abbau des Sozial-staates.

Es folgt das übliche Blabala, von wegen Schleudertrauma-Epidemie, den psychischen Beschwerden für die es angeblich keine Ursache gebe und zu guter Letzt noch dies: «Wer keine Rente mehr erhalte, rutsche in die Sozialhilfe ab, lamentieren die Kritiker. Sie verschweigen: Die Sozialdienste missbrauchten zwei Jahrzehnte lang die IV, um Klienten abzuscheiben, deren Beschwerden nie eine Rente rechtfertigten.»

Wenn ich aufzählen wollen würde, was die Avenir Suisse bezüglich IV alles verschweigt (und auch der ganze neoliberale Wirtschaftskuchen drum herum absichtlich mitverschweigt) würde ich sehr sehr viel schreiben müssen:

  • Bis heute keine Evaluation über die Folgen der 5. IV-Revision durchgeführt wurde und keine Informationen darüber existieren, was mit all den Menschen geschehen ist, deren Renten eingespart wurden und wie erfolgreich die Eingliederungsmass-nahmen tatsächlich sind.
  • Es ist eine Tatsache, dass es immer mehr Menschen gibt, die schwerkrank bei der Sozialhilfe anklopfen – oder für die deren Ehepartner aufkommen müssen
  • Das Märchen von den angeblich schwer objektivierbaren psychischen Erkrankungen wurde schon lange durch eine vom BSV (!) in Auftrag gegebene Studie widerlegt. Dies hat das BSV aber ganz bewusst nie breit kommuniziert, um mit der laufenden IV-Revision das Wort objektivierbar (also durch einen Psychiater diagnostizierbar) einfach mal ganz elegant durch die Wendung «organisch feststellbar» zu ersetzen. Was faktisch alle psychischen Erkrankungen von IV-Leistungen aussschliesst.
  • Und über die permanente Verunglimpfung von IV-Bezügern brauche ich der Avenir Suisse erst recht nichts erzählen, damit kennen sie sich ja selbst gut genug aus. Bezeichnete doch beispielsweise Katja Gentinetta, die damalige Vizedirektorin von Avenir Suisse, bereits im Herbst 2009 in der NZZ die IV als «komfortable Dauerarbeitslosig-keitsversicherung» und befand die in einer Motion von Reto Wehrli geforderte Neuüberprüfung von bestehenden Renten als «zwingend». Gentinetta schrieb: «(…)und es ist zu hoffen, dass dies im Rahmen der geplanten 6. Revision der IV ohne Kompromiss und Abschwächung durchgesetzt wird.» Es handelt sich hierbei just um diejenige Motion, die den Grundstein zur unseeligen Schlussbestimmung der IV-Revision 6a gelegt hat: Notabene OHNE, dass die Bundesversammlung die betreffende Motion je angenommen hätte. Aber offenbar finden von Avenir Suisse unterstützte Anträge über andere Wege Eingang in die Gesetzgebung als über die Bundesversammlung.

Und die Frage, wo die wahren Betrüger sitzen, stelle ich auch nicht. Das erklärt sich durch die oben aufgelisteten Tatsachen mittlerweile von selbst. Weshalb man das alles (und noch viel viel mehr) verschweigt und vertuscht. Nicht nur bei der Avenir Suisse.

Kritik an der Kritik an IV-Gutachten

Die «Schweizer Versicherung» ist laut deren Eigendeklaration «eine monatliche Fachzeitschrift für Versicherungsfachleute,  Spezialisten der beruflichen Vorsorge und Vermögensanlage sowie Investitionsverantwortliche von Pensionskassen und an Personalverantwortliche in Unternehmen».

In der Ausgabe vom 30.12.2010 äussert sich David Weiss* arrogant bis herablassend zum Rechtsgutachten über die parteiische Gutachterpraxis der IV von Staatsrechtsprofessor Jörg Paul Müller:

«(…)Schliesslich müsste die medizinische Fehleinschätzung auch noch so verpackt werden, dass selbst fachkundige Mediziner die Manipulation nicht als solche entlarven können.»

Ich bin mir sicher, Herr Weiss weiss ganz genau, dass vor (Bundes-)Gericht den MEDAS/ABI-Gutachten regelmässig absoluter Beweiswert zugestanden, den Gutachten des behandelnden Arztes jedoch ebenso regelmässig «Voreinge-nommenheit» unterstellt wird. An welche Instanz soll sich also jemand genau wenden, um allfällige «Manipulationen» zu entlarven?

Und weiter:

«(…)Berechtigte und konstruktive Kritik, die dazu anregt, etablierte Abklärungsabläufe zu überdenken, ist in sich ständig verbessernden Organisationen willkommen. Das Parteigutachten leistet dazu keinen Beitrag und birgt die Gefahr in sich, einen Vertrauens- und Akzeptanzverlust der Gutachterstellen zu bewirken.»

Den Vertrauens- und Akzeptanzverlust der Gutachterstellen haben diese und deren Auftraggeberin die Invalidenversicherung sich aber mal ganz schön selbst zuzuschreiben. Insbesondere wenn Gutachterinstitute wie das ABI in Basel nachweislich über Jahre hinweg Gutachten zu Gunsten der IV abänderten, und trotzdem weiterhin Gutachteraufträge der IV bekommen.

Ganzer Artikel: «Unter Dauerbeschuss» (in absolut unzumutbarem Layout).

* David Weiss ist Jurist und Direktionsmitglied bei den Zürich Versicherungen und Lobbyist in der Berner Wandelhalle (Gästeausweis für das Bundeshaus durch SVP-Nationalrat Christian Miesch).

Keine IV-Rente mehr wegen Schleudertrauma

Das Bundesgericht hat mal eben so in Vorwegnahme der 6. IV-Revision beschlossen, dass ein Schleudertrauma ohne organisch nachweisbare Funktionsausfälle in der Regel keinen Anspruch mehr auf eine IV-Rente begründen kann, weil man davon ausgehe, dass bei einem Schleudertrauma die «willentliche Überwindung des Leidens zumutbar wäre». Typische Symptome eines Schleudertraumas sind aber nicht nur Schmerzen, sondern auch Schwindel, Konzentrations- und Gedächtnisstörungen, rasche Ermüdbarkeit, Reizbarkeit oder Depressionen. Die Bundesrichter sollen doch mal bitte genau erklären, wie man Konzentrations- und Gedächtnisstörungen willentlich überwinden kann… Die Alzheimerforschung dürfte sich brennend dafür interessieren. Schliesslich hat man auch in diesem Bereich mit enormen Kosten zu kämpfen, was sich da an Kosten sparen liesse, wenn man ersteinmal die Sicht etabliert hat, dass die alten Leute nur wegen mangelndem Willen an Demenz erkranken…

Nachtrag: Das Bundesgerichtsurteil ist bei Studerrechtsanwalt als PDF downloadbar. Delikates Details daraus: «(…)wurde mit Verfügung vom 7. Juli 2010 ein Ausstandsbegehren gegen Bundesrichter U. Meyer abgewiesen. »

Der Ulrich Meyer, über den am 6. Juli 2010 das Newsnetz titelte: «Bundesrichter sagt Schleudertrauma-Kultur Kampf an» und aus einer Festschrift (sic!) welche Meyer zum 65.Geburtstag des Freiburger Rechtsprofessors Erwin Murer verfasste, zitierte: «In Anbetracht des heutigen medizinischen Wissensstandes, schreibt Meyer, rechtfertige sich die regelmässige Bejahung des Zusammenhangs zwischen erlittenem schwachem Schleudertrauma und dem längere Zeit anhaltenden «bunten Beschwerdebild»nicht.

Erwin Murer war übrigens neulich Gast beim Club von SF DRS zum Thema Schleudertrauma. Ebenso der im obigen Newsnetzartikel zitierte Versicherungsanwalt Rolf P. Steinegger, der «aus persönlicher Überzeugung seit Jahren gegen die Schleudertraumakultur kämpft».

Da haben sich drei Juristen (keine Ärzte!) dem Kampf gegen die «Schleudertraumakultur» verschrieben, und wenn man als Schleudertraumapatient vor Bundesgericht geht, muss der klar voreingenommene Bundesrichter U. Meyer nicht in den Ausstand treten und begründet mit einem aufgrund der persönlichen Einstellung gefällten Entscheid gleich mal eine ganz neue Rechtssprechung.

Laut dem (guten) Beitrag von 10vor10 zum Thema zeigt sich das BSV sehr zufrieden mit diesem Urteil. Das sollte einem aufhorchen lassen – auch die schriftliche Erklärung des Bundesgerichtes: «Es entschied, die bisherige Rechtssprechung zu Schmerzstörungen u.s.w. gelte auch sinngemäss auch für Schleudertrauma-Folgen.»

Man beachte hier insbesondere das u.s.w. – denn die Ausweitung dieses u.s.w. wird mit der Vorlage zur IV-Revision 6a eifrig vorangetrieben; da sind nämlich auf Seite 13 als Fussnote neben den Schmerzerkrankungen, auch psychische Erkrankungen als angeblich «schwer objektivierbar» aufgeführt, die bisher im Rahmen der IV-Gesetzgebung überhaupt nicht als «schwer objektivierbar» galten: posttraumatische Belastungsstörungen, Anpassungsstörungen, generalisierte Angststörungen, Schleudertrauma, depressive Episode mit ihren verschiedenen Unterformen, Fibromyalgie, diffuses weichteilrheumatisches Schmerzsyndrom.

Einige Krankheitsbilder (wie Fibromyalgie) hat man bereits aus dem IV-Leistungskatalog ausgeschlossen, das Schleudertrauma nun auch – da werden auch die anderen aufgeführten Krankheitsbilder bald als «nicht objektvierbar» und mit «zumutbarer Willensanstrengung überwindbar» gelten. Salamitaktik. Verkaufen wird man das dem Volk als «Rechtsgleichheit» – alle nichtobjektivierbaren Krankheiten sollen schliesslich gleichermassen (unrecht) behandelt werden.

Lue zersch wohär dass dr Wind wääit

Man mag den Anhängern des Bedingungslosen Grundeinkommens hoffnunglose Sozialromatik oder den Machern des im letzten Artikel vorgestellten Filmes kritiklose rosafarbene Propaganda vorwerfen – aber wie sieht es denn auf der andern Seite aus? Bei denen, die behaupten, soviel näher an der «Realität» zu sein?

Am 10. und 11. Juni 2010 lud das liberale Institut zum Symposium unter dem Titel «der Sozialstaat – Ein Experiment auf Abwegen» Ein Blick in die Referentenliste zeigt; dem liberalen Institut Zugewandte gaben sich ein Stelldichein:

James Bartholomew (Adam Smith Institute, London) der Autor von «The Welfare State We’re In» sprach zum Thema: «The welfare state against morals: the erosion of social culture» Unter den Kritiken bei Amazon zum Buch von Bartholomew ist unter anderem folgendes zu lesen: «The author sneers at the number of unemployed people on disability benefit, particularly those who are classed as having mental problems, and implies many of these cases are fraudulent».

Kommt uns das nicht irgendwie bekannt vor? Und wundert es da noch, dass auch der Weltwochejournalist Alex Baur zum «Tabuthema Sozialstaat» referieren durfte? (Und einmal mehr hat er die Mär von angeblichen «50% – 80% ausländischen Transferempfängern» zum Besten geben dürfen)

Oder der evangelische Pfarrer Peter Ruch («Sozialstaat oder Zivilgesellschaft? – Über Verantwortung und Solidarität»), der gerne mal im SVP-Parteiblatt «der Zürcher Bote» und der Weltwoche schreibt und das Lob der freien Marktwirtschaft mit Zitaten aus der Bibel begründen kann: «Immer wieder würde dabei die Notwendigkeit eines Respekts vor dem Eigentum Anderer betont – nicht nur der Diebstahl, auch schon der Neid würde hier als Sünde beschrieben. (…). Umgekehrt fordere die Bibel Tugenden wie Ehrlichkeit, Fairness und Vertragstreue, die eine freie Marktwirtschaft auszeichneten. Zahlreiche Protagonisten der Bibel warnten auch vor dem Wachstum des Staates, da der Mensch fehlbar sei und den Verlockungen der Macht kaum widerstehen könne.»

Fairness zeichnet die freie Marktwirtschaft aus…? Und steht in der Bibel nicht auch irgendwas von Kamel/Nadelöhr/Reiche/Himmelreich…?

Nicht fehlen durfte natürlich auch Katja Gentinetta («Wachstum ohne Grenzen? – Die Entwicklung des Schweizer Sozialstaats») von Avenir Suisse, die sich wie offensichtlich alle anderen Referenten mehr mit den Statistiken als den realen Menschen beschäftigt – oder wie kommt sie sonst auf Schlussfolgerungen wie «die Erhöhung des Rentenalters auf 71 beziehungsweise 73 Jahre wäre eine faire Möglichkeit (…) schliesslich arbeiteten die Menschen weniger körperlich und mehr intellektuell.» Bei Gentinetta wächst das Essen also direkt im Kühlschrank und wohnen tut sie in einem Leichtbauzelt? Und in ihrer Vision pflegen dann die 73-jährigen die 90-jährigen im Altersheim?

Auch wenn der Film zum bedingungslosen Grundeinkommen hauptsächlich der Idee gewogene Personen zur Sprache kommen liess, so zog sich die Bandbreite doch zumindest quer durch verschiedene Berufe und soziale Schichten bis hin zum HSG-Professor. Wenn hingegen das Liberale Institut zum Symposium ruft, und da nur Exponenten aus dem liberalen Klüngel Umfeld mit Berufen, die im übrigen für die Gemeinschaft mehrheitlich nicht besonders notwenig sind (sondern vor allem den Eigeninteressen ihrer Vertreter dienen), im komplett luftleeren Raum die Auswüchse des Sozialstaates geisseln (und keiner der Redner auch nur den leisesten realen Bezug zum behandelten Diskussionsthema aufweisen kann) – dann bin ich mir nicht mehr ganz so sicher, wem denn hier die Bodenhaftung fehlt…

Und man möchte sich nicht einmal vorstellen, wie es um die Solidarität bestellt wäre, wenn es nach Robert Nef, («Einstieg in den Ausstieg – wie reformfähig ist der Sozialstaat?») dem Stiftungsratpräsident des Liberalen Instituts ginge, der meint: «Solidarität ja, Zwangssolidarität nein – Es brauche wieder mehr Selbstverantwortung(…) Die staatliche Umverteilungspolitik sei zu anonym, um freiwillige Solidarität unter den Bürgern zu fördern und provoziere übertriebene Anspruchshaltungen Betroffener.» Und wenn ebendieser Robert Nef seine Schrift «Der Wohlfahrtsstaat zerstört die Wohlfahrt und den Staat» ausgerechnet bei Ulrich Schlüers «Schweizerzeit» verlegen lässt und ein langjähriger Duzfreund von Christoph Blocher ist…

Möchte man da im Falle eines Falles wirklich auf die freiwillige Solidarität von Menschen wie den oben zitierten Rednern angewiesen sein? Gibt es sowas überhaupt im Universum der freien Marktwirtschaft? Eine Leistung ohne direkte Gegenleistung? Ich bezweifle es. Klingt irgendwie nach Mittelalter, nach dem System der würdigen und unwürdigen Armen: «Mit diesem Begriffspaar unterschied man ab dem 16. Jahrhundert zwischen jenen, die aufgrund von Krankheit oder äusseren Umständen unschuldig in ihre missliche Situation geraten waren. Und jenen anderen, unwürdigen, die als arbeitsfähige «Bettler oder Beutelschneider» wahrgenommen und disqualifiziert wurden. Deren brachliegende Arbeitskraft sollte von nun an genutzt werden – und so begannen kirchliche und staatliche Vertreter im 17. Jahrhundert, die arbeitsfähigen Armen in Arbeitshäuser und ähnlichen Einrichtungen zu internieren, um sie zu geregelter Beschäftigung zu «erziehen» und auszubeuten.» (Quelle: Rezension «Arme, Bettler, Beutelschneider»). Noch Fragen, warum es im Interesse der wirtschaftsfreundlichen Kreise liegt, die «Armenfürsorge» möglichst zu privatisieren? Vielleicht auch, weil unser Sozialstaat trotz kräftigem Bestreben von bürgerlich-rechts nach deren Meinung immernoch nicht genügend wirtschaftsfreundlich mittelalterlich ist?

Ach herrjeh, die alten Herren mit ihren Ideen von vorgestern für die Welt von morgen.

Quellen: liberales Institut, Der Arbeitsmarkt

Weitere Referenten waren: Prof. Dr. Dr. Gerd Habermann, Friedrich August von Hayek-Stiftung («Der Wohlfahrtsstaat – Geschichte eines Irrwegs») und Prof. Dr. Charles B. Blankart, Humboldt-Universität zu Berlin («Der Teufelskreis der Umverteilung und marktwirtschaftliche Auswege»)

Plündern/Ausländer/Sozialwerke/?

Plündern/Ausländer/Sozialwerke – soweit die Zutaten, nun einmal kräftig schütteln, eine alte schon mehrfach aufgewärmte «Enthüllungsstory» sorgfältig dazugeben und mit etwas Tagesaktualität (Aussschaffungsinitiative) garnieren – et Voilà: fertig ist der obligate «Alex-Ausländer plündern unsere Sozialwerke-Baur-Weltwoche-Artikel.

Weil jahrelange pavlovsche Konditionierung weit über die bezahlende Weltwocheleserschaft hinaus bei Erwähnung des Dreiklangs Ausländer/Plündern/Sozialwerke (kein h-moll, sondern etwas höchst kakophonisches) bei vielen Lesern sofortigen Speichelfluss sofortiges Anklicken des betreffenden Artikels bewirkt, hat man ebendiesen (Ökonomie verpflichtet) mittlerweile nur noch für Abonnenten zugänglich geschaltet. Das ist mal eine höchst erfreuliche Nachricht. Propagandamaterial für Nachwuchsköppels wird nicht mehr frei Haus geliefert, sondern nur noch gegen Bezahlung. Das dürfte der grossflächigen Verbreitung desselben etwas abträglich sein.

Wer also wissen will, dass Alex Baur in der neusten Ausgabe behauptet, dass gemäss Recherchen der Weltwoche angeblich 80% der Sozialhilfe- und IV-Bezüger einen Migrationshintergrund hätten, muss/darf/kann dafür die Weltwoche abonnieren oder die neueste Ausgabe am Kiosk kaufen. Oder es bleiben lassen (Empfehlung des Hauses).

Ich weiss nicht, ob Herr Baur eine Mischrechnung macht und IV und Sozial-hilfebezüger in einen Topf wirft – aber nun gut. Schauen wir uns mal die Fakten an, die die IV-Bezüger betreffen. Die IV-Statisktik von 2009 sagt: 193’000 Schweizer beziehen eine IV-Rente und 91’000 Ausländer.

Dann sagt das BFS, dass von den 30% Menschen mit Migrationshintergrund in der Schweiz ein Drittel einen Schweizer Pass besitzen.

Quelle: bfs

Also 10 % der Gesamtbevölkerung hat einen Schweizerpass und Migrations-hintergrund – Das sind 651’000 Personen. Das ist die Gruppe, auf die Herr Baur hinauswill (denn die Ausländer ohne Schweizerpass sind in der IV-Statistik ja bereits als Ausländer aufgeführt). Diese Personengruppe bezieht nach seiner Aussage angeblich 136’000 Renten (80% von der gesamten Anzahl an IV-Be-zügern (284’000) ergeben 227’200 IV-Bezüger mit angeblichem Migrations-hintergrund – davon abgezogen werden die Ausländer mit ausländischem Pass).

Da bleiben für die Schweizer noch gerade mal 56’800 Renten übrig. Ein echt gesundes Volk diese Ur-Schweizer. Das macht bestimmt die gute Bergluft, die sie seit Generationen einatmen. Die verhindert auch Geburtsgebrechen und Unfälle – und Krankheiten natürlich erst recht.

Falls Sie also mehr als fünf Menschen mit Migrationshintergrund und Schweizer Pass kennen und keiner von denen eine IV bezieht, legen sie doch einem von Fünf nahe, sich ganz schnell um eine IV zu bemühen. Wir wollen doch nicht behaupten müssen, dass die Weltwoche lügt.

Zitate aus dem Wolkenkuckucksheim

Gestern hatte ich mich noch gewundert, weshalb das konservative St. Galler Tagblatt unkommentiert Sätze veröffentlicht wie «Die berühmten Schein-invaliden gibt es nicht (…)» Heute bin ich klüger – der Artikel über das St. Galler Versicherungsgericht war Teil einer Gegenüberstellung. Im zweiten Artikel legt Linus Dermont, seines Zeichens (noch*) Direktor der Sozialversicherungsanstalt St. Gallen seine Meinung dar.

Während das Versicherungsgericht eine Verdoppelung der zu behandelnden IV-Beschwerde-Fälle seit 2000 beobachtet, widerspricht Dermont: «Die Zahl der Beschwerden ist über die letzten Jahre stabil» Dermonts Affinität, gewisse Dinge gerne mal zu seinen eigenen Gunsten zu «interpretieren», ist ja bekannt.* Warum sollte das Versicherungsgericht falsche Zahlen verbreiten? Und weshalb sind in der (gesamtschweizerischen) IV-Statistik die Gerichts-kosten seit 2000 um das sechsfache angestiegen?

Weiter im Text: «Eine Verschärfung der IV-Praxis aufgrund der politischen Diskussion gibt es bei den Durchführungsstellen nicht» Zur Erinnerung: es werden pro Jahr 40% weniger Neurenten gesprochen als noch 2003.

Zum Thema Menschen mit psychischen Erkrankungen und Schmerzstörungen «Ob solche Fälle dann auf dem Arbeitsmarkt bestehen können, hängt primär vom Willen der Betroffenen ab» Klar, und Rollstuhlfahrer benutzen nur Rollstühle, weil sie zu faul zum Laufen sind.

Noch mehr Nonsense im St. Galler Tagblatt

* Gegen Linus Dermont wurde letztes Jahr ein Disziplinarverfahren eröffnet wegen Verdacht auf Vetternwirtschaft (u.a.Wahl seiner Lebenspartnerin in die Geschäftsleitung – mittlerweile rückgängig gemacht), und anderen – auch finanziellen – Unregelmässigkeiten. Dermont enzog sich dem Disziplinar-verfahren durch seine vorzeitige Kündigung.