Können wir auch mal ohne Empörungshintergrund über Sozialleistungen diskutieren?

In der Schweiz existieren vorwiegend zwei Narrative, wenn es um BezügerInnen von Sozialleistungen geht: Zum einen das des «Betrügers»; darunter fällt nach Volksmeinung ungefähr alles vom BMW-fahrenden Sozialhifebezüger über Menschen mit nicht sichtbaren beweisbaren Behinderungen bis zum Studenten aus wohlhabenden Elternhaus, der von Prämienverbilligungen profitiert. Obwohl beispielsweise die Missbrauchsquote bei der Invalidenversicherung deutlich unter einem Prozent liegt, ist die Berichterstattung über die «stossenden Fälle» in den Medien vorherrschend. Kein Wunder: So generiert man Klicks – und haufenweise wütende Leserkommentare.

Das zweite Narrativ ist das des armen Schluckers, der von seinem traurigen Schicksal berichten und tapfer in die Kamera (oder das Mikrofon) schluchzen darf, dass er mit den erhaltenen Sozialgeldern wirklich nur ganz ganz bescheiden lebt und jeden Rappen zweimal umdrehen muss. Das generiert dann auch wütende Leserkommentare («Den Aslylanten Flüchtlingen wirft man das Geld hinterher und für die armen Schweizer bleibt nichts!»)

Die Rundschau hat in ihrer letzten Ausgabe gleich beide Narrative auf einmal abgehandelt. Angekündigt wurde ein «Skandal»: 10 Millionäre würden in der Schweiz «Sozialgeld» beziehen. Das «Sozialgeld» (gemeint sind Ergänzungsleistungen), wurde im Tweet eines Rundschau-Reportes mal eben zur «Sozialhilfe»:

Und der Tages Anzeiger schrieb: «Reiche Rentner kassieren ab». Daraufhin tobte das obligate Empörungsstürmlein in den sozialen Medien bereits im Vorfeld der Ausstrahlung.

Zuerst wurde dann in der Sendung eine «gute» weil arme EL-Bezügerin – ohne eigenes Haus oder Million – vorgestellt, bei der das Geld also schon «sehr knapp» sei. Hier ihr Budget:

Die Rundschau-Redaktion verzichtet geflissentlich drauf, das Total nach Erhalt der EL aufzulisten. Vermutlich, weil 3300.-/Monat (Die Renten müssen allerdings im Gegensatz zur EL versteuert werden) nicht nach so wenig aussehen, dass man drüber in seinen Migros-Budget-Kaffee heulen müsste (Was sollen denn erst Sozialhilfebezüger sagen, die mit deutlich weniger Geld auskommen müssen?). Ausserdem habe ich nachgerechnet: Die portraitierte Frau bekommt mit den 3300.- sogar noch 100.- mehr als eigentlich höchstens für EL-Bezüger vorgesehen sind (Gerechnet mit Höchstansatz für Miete, KK-Prämienregion 1 in ZH). Vermutlich sind die zusätzlichen 100.- Gemeinde – oder kantonale Zuschüsse, die es in vielen anderen Gemeinden/Kantonen für EL-Bezüger gar nicht (mehr) gibt.

Ich verstehe wirklich nicht, warum die Medien EL-Beziehende immer als arme Schlucker portraitieren. Es scheint ein unglaubliches Tabu zu sein, dass ein EL-Bezüger, eine EL-Bezügerin einfach sagt: «Mit EL kann man ganz okay leben». Menschen, die vom Staat Geld bekommen, dürfen aber offenbar nicht «okay» leben. Sie müssen möglichst jämmerlich dahindarben (oder es zumindest vorgeben), damit der empörte Bürger nicht vor lauter Empörung nicht mehr schlafen kann (Wann hat das eigentlich angefangen, dass das Gefühlsleben des «empörten Bürgers» das Mass aller Dinge geworden ist?).

Im weiteren Verlauf der Sendung konnte man dann einer Rundschau-Reporterin bei ihrer investigativen Recherche in einem Einfamilienhausquartier zusehen. Sie suchte – vergeblich – nach einem Millionär, der bereit wäre, über seinen Ergänzungsleistungsbezug zu sprechen (Aus welcher Privatfernsehen-Redaktion stammte dieses erbärmliche Script?). Was sie fand, waren die obligaten empörten Bürger, die in die Kamera meckern durften (Mehrwert much?) und eine Frau, die zwar ein Eigenheim bewohnt (das btw. keine Million wert ist), deren Mann aber aufgrund einer Hirnblutung in einem Pflegeheim lebt, dessen Kosten das Ehepaar nicht selbständig berappen kann und deshalb (trotz Eigenheim) Anrecht auf Ergänzungsleistungen hat (Die für diesen Fall eingeblendete Budget-Berechnung ist allerdings nicht genau nachvollziehbar).

Wer vor der Sendung nicht wusste, wie das EL-System genau funktioniert, weiss es vermutlich auch nach dieser Sendung nicht. Denn auch das von Moderator Sandro Brotz mehr aggressiv als kompetent geführte Gespräch mit Andreas Dummermuth, dem Präsidenten der Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen, war eher chaotisch denn erhellend (Der Herr Ausgleichskassenkonferenzpräsident hat ein eigenes Haus? So what? Relevanz?!). Die Idee der Sendung scheint nicht zu sein, die Zuschauer zu informieren, sondern sie möglichst missgünstig zu stimmen.

Das Thema wurde auch mit klarer Absicht gerade zum jetztigen Zeitpunkt dem Fernsehen «zugetragen». Den wirtschaftsnahen Kreisen (SVP, FDP, Arbeitgeberverband ect.) geht die EL-Revision, welche bald im Parlament beraten werden soll, nämlich viel zu wenig weit (Herr Dummermuth hat das auch erwähnt). Empörung über «ungerechtfertigte Bereicherung» soll der ganzen Debatte nun den richtigen Dreh geben. Man kennt das von der gehässigen «Scheininvalidendebatte» – Darauf folgte damals eine beispiellos harsche Sparorgie im Parlament.

Dass EL-Bezüger Vermögen/Wohneigentum haben dürfen, ist nun wirklich nicht «die Neuigkeit» als die sie die Rundschau präsentiert. Dummermuth hatte bereits letzten Sommer in der Luzerner Zeitung darauf aufmerksam gemacht, dass es wohlhabende EL-Bezüger gibt. Und man braucht nicht mal investigativ zu recherchieren, um zu wissen, dass es einige EL-BezügerInnen gibt, die über mehr als 80’000.- Vermögen verfügen. Ein Blick in die jährliche EL-Statistik genügt:

(Tabelle vergrössern durch Klicken)

Dass «Millionäre» EL-berechtigt sind, ergibt sich allerdings nur unter einer ganz speziellen Konstellation: Es handelt sich immer um ein Ehepaar, dessen Vermögen (überwiegend) im eigenen Haus angelegt ist, in dem der eine Ehepartner wohnt, während der andere im Pflegeheim ist. Das heisst, wir reden hier effektiv von Personen mit «nur» 500’000.- Vermögen (Da dem pflegebedürftigen Ehepartner jeweils nur die Hälfte gehört).

Was die Rundschau dabei «vergessen» hat zu erwähnen: Nach Abzug der Freibeträge wird bei Heimbewohnern i.d.R. (je nach Kanton) ein Fünftel des Vermögens pro Jahr als «Einkommen» angerechnet. EL-Bezüger müssen also durchaus mit einem Teil ihres Vermögens für die laufenden (Pflege)Kosten aufkommen. Und wenn alles Geld im Haus steckt, muss das Haus irgendwann verkauft werden. Das heisst, EL-beziehende «Millionäre» und Hausbesitzer sind dann sehr bald keine Millionäre/Hausbesitzer mehr. Die Rundschau hat auch nicht erwähnt, wieviel EL diese «Millionäre» überhaupt bekommen (im in der Luzerner Zeitung geschilderten Fall sind es 9000.- pro Jahr. (Empörung schüren, ohne zu erwähnen, um welche Beträge an «Steuergeldern» es effektiv geht? Boulevard-Journalismus à la Rundschau).

Die (je nach Situation unterschiedlich hohen) Vermögensfreibeträge wurden vermutlich auch deshalb grosszügig angesetzt, damit Heimaufenthalte (z.B. auch längere, aber vorübergehende Heim/Reha-Aufenthalte von IV-Bezügern) betroffene Familien nicht sofort finanziell ruinieren. Oder damit Menschen mit Behinderung, die zwar arbeiten, aber Assistenz benötigen (die eben auch teilweise über EL finanziert wird) nicht komplett «arm» sein müssen (Arbeit soll sich ja lohnen) usw. Der Gesetzgeber hat sich schon was dabei gedacht. Aber man kann durchaus darüber diskutieren, ob die EL wirklich dazu dienen sollen, das Erbe für die Nachkommen zu schützen.

Die grossen Kosten werden bei der EL nicht vorwiegend dadurch verursacht, dass sie den Lebensbedarf deckt, wenn die IV/AHV-Rente nicht ausreicht, sondern dass sie – wenn andere Kostenträger nicht genügend greifen – u.a. auch als eine Art Pflegeversicherung fungiert. Zwar leben «nur» 22,4% der EL-BezügerInnen in einem Alters-/Pflege- oder Behindertenheim, die Heimbewohner verursachen aber 60% der gesamten EL-Kosten.

Menschen werden immer älter, Pflege ist teuer. (Laut faktuell.ch kostet ein Heimaufenthalt in der Schweiz im Durchschnitt 8920.-/Monat). Ganz nüchtern über eine obligatorische Pflegeversicherung diskutieren wäre mal eine Idee.

Stattdessen wird das Thema «EL-Revision» überall auf der Empörungsschiene inszeniert. Die NZZ hat beispielsweise vor zwei Jahren viel Aufmerksamkeit erregt mit dem marktschreierischen Artikel «Prämien-Geschenke vom Staat»  – den sie dann (Ich weiss gar nicht, wer da interveniert haben könnte… Oh, *ähem*)  mehrere Monate(!) später korrigiert hat. Die Korrektur hat dann aber natürlich keiner der Empörten mehr gelesen:

In einer früheren Version dieses Artikels wurde ein Prämienüberschuss von 5000 Franken in einem extremen Einzelfall genannt. Laut der zuständigen Krankenkasse wurde dieser Subventionsüberschuss 2014 tatsächlich an einen EL-Bezüger ausbezahlt. Aufgrund kritischer Reaktionen auf den NZZ-Artikel hat die Kasse den Fall nun noch einmal eingehend überprüft. Diese Überprüfung hat laut der Kasse ergeben, dass der zuständige Kanton ihr eine deutlich zu hohe Durchschnittsprämie gemeldet hatte. Deshalb zahlte die Kasse einen zu hohen Prämienüberschuss an den betroffenen EL-Bezüger aus. Auch ohne diesen Fehler hätte die Person laut Angaben der Kasse immer noch Anrecht auf einen Subventionsüberschuss in vierstelliger Höhe gehabt.

In sehr tiefer vierstelliger Höhe, NZZ. Und das ist nicht die Regel. Aber egal, wenn erst einmal laut «Ungerechtfertigte Bereicherung!» gebrüllt wurde, reicht natürlich sofort ein besorgter Bürger bürgerlicher Parlamentarier eine entsprechende Motion ein, die fordert: «Keine Prämiengeschenke vom Staat für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen»Der Bundesrat warnt zwar davor, EL-Bezüger zu verpflichten, sich bei den allerbilligsten Krankenkassen zu versichern (u.a. führt Konzentration der «schlechten Risiken» bei diesen Kassen zum Prämienanstieg), aber egal, Empörung über alles! Hauptsache, kein EL-Bezüger bekommt auch nur einen Franken «zuviel». Einen kleinen «Optimierungsspielraum» bei der Wahl der KK hatten EL-Bezüger zwar schon seit Jahren, nur hat eine – bevormundende – Systemänderung (Die EL zahlt die Prämie heute nannymässig direkt an die KK) das erst ins Bewusstsein empörungsbereiter Politiker gebracht. Dieselbe Systemänderung hat übrigens auch bewirkt, dass EL-Bezüger heute mehr Steuern zahlen müssen als vorher. Aber weniger Geld für die Betroffenen? Wen interessiert das schon. Die bekommen ganz sicher immer noch viel zu viel.

Wie schon erwähnt, wurde auch im Vorfeld der letzten IV-Revisionen mit der ganz grossen Empörungskelle angerührt. Die Mehrheit des Parlaments befand beispielsweise vor einigen Jahren, dass tausende IV-Bezüger «ja eigentlich Simulanten nicht wirklich krank seien und wieder arbeiten könnten». Das in Bern angerichtete Empörungssoufflé hat den Praxistest dann leider nicht bestanden. (Siehe: Integration aus Rente – Die ganz ganz grosse Lüge)

Es wäre deshalb wünschenswert, wenn die Diskussionen um Sozialleistungen in den Medien und im Parlament mal wieder mit etwas mehr Hintergrundinformationen, Sachverstand und Nüchternheit geführt würden. Und die ParlamentarierInnen die Gesetzgebung dann mit Verantwortungsgefühl und Sensibilität für die sehr unterschiedlichen und oft nicht einfachen Lebenssituationen, in denen sich die Betroffenen (in diesem Fall die ErgänzungsleistungsbezügerInnen) befinden, an die Hand nähmen – Statt sich wie eine amoklaufende Horde paranoider Wutbürger («Missbrauch! Ungerechtfertigte Bereicherung! Alles Betrüger!») aufzuführen.

Basler Firma bereichert sich – laut BaZ – an IV-Bezügern. BSV möchte Qualifikationen von Gutachtern untersuchen.

Im letzten Beitrag habe ich im Bezug auf die – mittlerweile nicht mehr praktizierten – «Hirnstrommessungen» der IV-Stelle Luzern gefragt: «Versicherte mit einer unzulässigen Methode beurteilen – Ist das nicht sowas wie… Betrug Missbrauch, Herr Locher…?» Die – indirekte – Antwort darauf kann man in der Wochenzeitung vom 1. Dezember 2016 nachlesen. Diese schreibt über den Initianten und Motor der Hirnstrommessungen, Psychiater Horst-Jörg Haupt vom Regionalen ärztlichen Dienst der IV Luzern:

Für ihn hat das Urteil keine Konsequenzen. Haupt bleibt beim Regionalen ärztlichen Dienst angestellt.

Wir erinnern uns kurz, was der gerichtliche Gutachter über Haupt («Dr. C.») sagte:

Gemäss Prof. Dr. F entbehren bestimmte Aussagen von Dr. C „jeder wissenschaftlichen Grundlage, sind massiv irreführend und haben entsprechend in einem medizinischen Gutachten nichts verloren“, andere Aussagen (zu den spektralanalytischen Daten) seien „einfach grotesk“.

Aber Betrügen tun ja ausschliesslich die Versicherten. Alle anderen Akteure sind nur von den edelsten Motiven geleitet. Beispielsweise auch diejenigen Arbeitgeber, die IV-Bezügern einen sogenannten «Trainingsarbeitsplatz» mit (angeblicher) Aussicht auf eine Festanstellung anbieten. Ich schrieb bei der Einführung des «Arbeitsversuchs» 2011 über die Missbrauchsmöglichkeiten, die dahinter lauern: «Sie sind Arbeitgeber und suchen eine Gratisarbeitskraft, für die Sie 1700 Franken pro Monat erhalten? Stellen Sie einen IV-Bezüger ein!»

In der BSV-Untersuchung «Evaluation der Eingliederung und der eingliederungsorientierten Rentenrevision der Invalidenversicherung (2015)» sprachen auch die befragten IV-Stellen das Thema an:

Es komme in Einzelfällen vor, dass Arbeitgeber von vorneherein gar kein Interesse an Integration haben und nur während ein paar Monaten von einer Gratis-Arbeitskraft profitieren wollten.

Die BaZ berichtete am 9. November 2016 über das Geschäftsmodell der Basler «Immobilienfirma» Adesse und doppelte am 11. November nochmal nach:

Die Privatfirma Adesse profitierte von Gratisarbeitskräften und darüber hinaus von IV-Geldern von bis zu 100 Franken pro Arbeitstag und IV-Bezüger für angeb­liche Betreuung und Arbeitstrainings. Nur: Betreut wurden die Bezüger mangelhaft bis gar nicht, wie über ein Dutzend Versicherte gegenüber der BaZ bezeugen. Auch Arbeit gab es für sie kaum.

Der erste BaZ-Artikel endete mit folgendem Abschnitt:

Angesprochen auf die Sachverhalte reagierte IV-Stellenleiter Reto Baumgartner konsterniert. Es gebe leider wenige Firmen, die Wiedereingliederungs-Arbeitsplätze ermöglichen würden. Man sei auf solche Arbeitgeber angewiesen. Die zahlreichen übereinstimmenden Zeugenaussagen relativierte Baumgartner und denunziert sie: «Die Aussagen unserer IV-Bezüger können Sie nicht für bare Münze nehmen. Die sind krank».

Zwar bestreitet Baumgartner mittlerweile, diese Aussage gemacht zu haben, allerdings war im zweiten BaZ-Artikel zu lesen, dass die IV-Stelle Baselland die betroffenen IV-BezügerInnen tatsächlich nicht ernst genommen hat:

Gemäss Auskünften der BaZ ist die IV von diversen Leistungsbezügern schon Anfang August umfassend über die Vorgänge bei Adesse orientiert worden. Trotzdem wurde die Firma weiterhin mit «Gratis-Humankapital» gefüttert. «Man hat mich angehört, interessiert zeigte sich der zuständige IV-Coach aber nicht», sagt ein IV-Beschwerdeführer.

Ob man nun der BaZ oder Baumgartner Glauben schenken soll, muss jede/r LeserIn selbst entscheiden. Der Leiter der IV-Stelle Baselland war jedoch bereits 2009 mit einer speziellen Aussage aufgefallen. Die Weisung des BSV, welche die IV-Stellen aufforderte, keine spezifischen Behandlungsmethoden vorzuschreiben, interpretierte Baumgartner in der Basellandschaftlichen Zeitung folgendermassen:

Wir zwingen niemanden zur Therapie, wir geben nur Empfehlungen. Dem IV-Bezüger sei es freigestellt, der Empfehlung zu folgen. Er habe aber eine Mitwirkungspflicht, hält Baumgartner fest. Und die hat Konsequenzen: «Ein Nichtbefolgen der Empfehlungen kann, muss aber nicht zum Rentenverlust führen.» Von einem Zwang will Baumgartner trotzdem nicht sprechen.

Egal ob Hirnstrommessungen, Arbeitsversuch, Behandlungsvorgaben, Observation durch Detektive, fragwürdige Gutachter… (Liste endlos erweiterbar): Der Ansatz ist immer gleich: Machen wir doch einfach mal. Passt schon. Eine saubere gesetzliche Grundlage brauchen wird nicht. Denn IV-Bezüger haben eh eine Mitwirkungspflicht. Und sie sind oft zu krank, sich zu wehren. Tun sie es dennoch, wird ihnen grundsätzlich mal kein Gehör geschenkt, denn sie sind ja krank/behindert, ergo nicht ernst zu nehmen. Immer und immer wieder müssen erst die Medien darüber berichten bzw. ein Gericht (manchmal gar der EGMR) entscheiden, dass die Praxis der IV nicht korrekt ist, bevor man sich mal dazu bequemt, etwas zu ändern.

Diese zutiefst respektlose Haltung gegenüber den Versicherten basiert nach wie vor auf der jahrelangen Scheininvalidenpropaganda. Auf der diskriminierenden Vorstellung, dass IV-Bezüger oder IV-Antragstellende wie potentielle Verbrecher (oder nicht ernstzunehmende «Kranke») zu behandeln seien. Während alle anderen Akteure sich selbstverständlich immer korrekt verhalten. Und darum nicht kontrolliert oder überwacht werden müssen (Siehe: Wer überwacht eigentlich die Sozialversicherungsdetektive?).

Am 25. Oktober berichtete der Kassensturz darüber, dass zwischen den verschiedenen Gutachtern signifikante Unterschiede bei der «Rentenquote» bestehen. Das BSV fand es nicht so wichtig, der Sache näher auf den Grund zu gehen. Aufsichtspflicht? Who cares.

Aktuell schreibt das BSV nun ein Forschungsprojekt über die «Aus- und Weiterbildung der medizinischen Gutachterinnen und Gutachter» aus. Man untersucht also – vermutlich – nicht, welche Gutachter im Einzelnen wie begutachten, sondern das Ziel ist folgendes:

Mit dieser Studie soll eine Grundlage geschaffen werden, auf deren Basis die IV ihre Anforderungen für die Qualifikationen der medizinischen Gutachterinnen und Gutachter definieren kann.

Das ist immerhin ein Anfang. Man wagt allerdings nicht zu fragen, auf welcher Grundlage die Anforderungen für medizinische Gutachter denn bisher… Nein, fragen wir lieber nicht.

«Besorgte Bürger» – und was sie nicht sehen

Aufgrund meines letzten Artikels über das anonyme Denunzieren von IV-Bezügern schickte mir eine Betroffene (ich nenne sie im Folgenden «Andrea») entsprechende Auszüge aus ihren IV-Akten (Jede/r IV-BezügerIn kann bei der IV-Stelle Akteneinsicht verlangen). Anders als viele IV-BezügerInnen macht Andrea weder aus ihrer Erkrankung noch ihrer IV-Rente ein Geheimnis. Wer ihren Namen googelt, findet Informationen über sie und ihr Engagement zu verschiedenen Themen leicht im Netz. Dass sie sich engagiert und die sozialen Medien nutzt, ist für manche «besorgte Bürger» ein Grund, sie bei der IV (wiederholt) als Betrügerin anzuschwärzen. Um nicht noch weitere «besorgte Bürger» zum Hobbydetektiv spielen zu animieren (das übernimmt in diesem Fall schon das CSI IV-Stelle Aargau) habe ich Andreas wirklichen Namen in den Akten geschwärzt.
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märz1314nov1417juli15

Andrea über ihre Erkrankung:
Ich leide seit mehr als 20 Jahren unter Cluster-Kopfschmerz. Es ist kein Kopfschmerz, wie der Name vermuten lässt. Es ist ein Gesichtsschmerz. In einem Anfall schmerzt eine Gesichtshälfte und zwar das gesamte Geflecht des Trigeminusnerv (Gesichtsnerv) Auge, Wangenknochen, Zähne. Es fühlt sich an, als würde die eine Seite des Gesichts brennen. Der Schmerz ist nicht das einzige, aber das ausgeprägteste Symptom dieser Krankheit. Es kommt anfallsmässig, «gebündelt», daher der Name Cluster.

Laut WHO ist es der stärkste Schmerz, den ein Mensch haben kann, ohne das Bewusstsein zu verlieren. Es tut unvorstellbar weh und zwar von einem Moment auf den anderen. Wenn auf einer Skala von 0-10. 0 kein Schmerz und 10 unvorstellbarer Schmerz ist, dann liegen Clusterattacken zwischen 8 und 15+. Da der Schmerz so schnell auf einem solchen Level einfährt, kommen als Begleitsymptome der Schmerzschock dazu: Atemnot, weiche Knie, aufgeputscht und hellwach sein, tränendes Auge, laufende Nase, Husten-und/oder Niesreiz, manchmal Schwindel.

Ich habe die Krankheit chronisch, das heisst jeden Tag zwischen 20 und 35 Attacken, die ich mittels subkutaner Injektion mit einem gefässverengenden Mittel kupiere. Ich erwache immer mit eine Attacke. Einer, die bereits so weit fortgeschritten ist, dass ich sie nicht mehr kupieren kann. Nie wissen, wann kommt die nächste Attacke und wie stark ist sie, macht den Alltag kompliziert und schwierig.

Ich brauche sehr flexible Strukuren. Was ich heute geplant habe, muss ich vielleicht schon nach einer Stunde wieder für den Rest des Tages beerdigen. In der Praxis sieht das so aus, dass ich das Geschirr wasche und mitten drin alles stehen und liegen lassen muss, um zu spritzen und abzuwarten, bis das Zentralnervensystem wieder runtergefahren wird. Im Gegensatz zu Migräne kann ich mich nicht hinlegen. Ich werde unruhig und muss mich körperlich bewegen bis das Adrenalin wieder abgebaut ist. Tue ich das nicht oder kann ich das nicht tun, dann fange ich an zu zittern, manchmal auch zu zucken, schnappe nach Luft und gehe in die Knie, weil ich keine Kraft mehr in den Beinen habe.

Das sind Dinge, die Leute, die mich nicht näher kennen, erschrecken. Dazu kommt das Spritzen mit dem Applikator. Auch wenn man da die Nadel nicht sieht, haben viele Leute Mühe damit. Ich kann wenn eine Attacke kommt, nicht warten, ich muss so schnell wie möglich spritzen und dann dauert es 5-10 Minuten, bis die Begleitsymptome verschwinden und der Schmerz weggeht. In 95% der Fälle funktioniert das. Es gibt aber 5% Attacken, die nicht ganz weggehen, wo der Schmerz bleibt. Ich kann ihn verdrängen, aber nie lange, denn die körperlichen Begleiterscheinungen lassen sich nicht verdrängen. Es ist jedesmal eine Anstrengung und es macht müde. Es kann sein, dass ich alle 20 Minuten eine Attacke habe und dann wieder zwei Stunden nichts, nur um wieder aus dem Wohlgefühl der Schmerzfreiheit rausgerissen zu werden.

Im Alltag habe ich immer und überall meinen Applikator und Ampullen dabei. Ich muss beim Kochen, Essen und in Gesprächen mitten drin unterbrechen, um zu spritzen. Es kann mich mitten im Satz, den ich gerade lese, oder den ich schreibe, erwischen. Ich kann vieles tun, nur weiss ich nie, wann ich es tun kann und das ist mehr als nur ärgerlich. Es gibt Tage, da geht gar nichts. Nicht einmal mehr lesen oder schreiben. Jeder zusätzliche Reiz von aussen würde zur Qual, zur zusätzlichen Anstrengung.

Bin ich irgendwo in der Öffentlichkeit unter Menschen, beisse ich auf die Zähne, um mir nicht allzuviel anmerken zu lassen, aber das kostet Energie. Wenn die Attacke zuviel Aufmerksamkeit auf sich ziehen könnte, gehe wenn ich z.B. in einem Restaurant raus auf die Strasse und warte an einem schlecht einsehbaren Ort bis die Begleitsymptome abgeklungen sind.

Abgesehen von den Spritzen im akuten Anfall, gibt es nichts, was ich tun kann. Ich kann die Attacken nicht verhindern. Die Medizin hat auch kein Mittel, das den Cluster wegzaubert oder die Krankheit heilt. Hausmittelchen helfen nicht. Alternative Medizin ist nutzlos.

Arbeiten im konventionellen Sinn ist unmöglich, da ich nie weiss, wie fit ich bin, wie lange ich an etwas dran bleiben kann. Wie oft ich, das, was ich gerade mache, unterbrechen muss. Auch wenn ich spritzen und weitermachen kann, dann bekommt es jemand mit und ich wirke wie ein Störfaktor. Ich bin dadurch unzuverlässig, wenn es darum, geht Abgabetermine oder fixe Präsenzeiten einzuhalten, ich bin anderen nicht zumutbar und würde zuviel fehlen.

Wenige Male pro Jahr werde ich aufgrund meines Fachwissens aus meiner früheren beruflichen Tätigkeit für Auftritte oder Zeitungsinterviews angefragt. Unter anderem war ich in der Sendung «Club» im Schweizer Fernsehen. Ich habe während der Aufzeichnung drei mal eine Attacke mit einer Injektion kupieren müssen. Die Regie hatte die Anweisung, mich auf ein Handzeichen hin aus dem Bild zu nehmen. Hätte das Fernsehen stattdessen zeigen sollen, wie ich spritze?

Das Netz ist für mich die Möglichkeit zu kommunizieren, ohne dauernd meine Attacken und meine Spritzerei erkären zu müssen. Dass die IV aufgrund dieser anonymen Anschuldigungen eine immer noch laufende Abklärung wegen Missbrauchverdachts eingeleitet hat – obwohl medizinische Experten meine Krankheit schon mehrfach bestätigt haben – gibt mir zu denken. Dürfen IV-Bezüger nicht in der Öffentlichkeit zu sehen sein, und auch nicht die sozialen Medien nutzen, ohne dass man sie sofort als Betrüger verdächtigt?

Kranke und IV-Bezüger anschwärzen: Am besten anonym. – Das muss geändert werden.

Im ihrem aktuellen Newsletter berichten die schadenanwaelte.ch über ein von ihnen geführtes Verfahren, in dem sich der an einem Burnout erkrankte Kläger gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber wehrte, der gegenüber dem Vertrauensarzt einer Krankentaggeldversicherung ausgesagt hatte, sein ehemaliger Arbeitnehmer wolle «bloss schmarotzen».

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz verurteilte den ehemaligen Arbeitgeber wegen übler Nachrede zu einer bedingten Geldstrafe von Fr. 4’600.- und einer Busse von Fr. 1’150.-

Das Urteil ist insofern interessant, als die NZZ im Februar 2015 über ein Urteil des Verwaltungsgerichtes berichtete, wonach ein IV-Antragsteller kein Anrecht darauf habe, Auskunft darüber zu erhalten, wer ihn bei der IV-Stelle ungerechtfertigerweise als Betrüger angeschwärzt hatte:

Konkret ging es um einen Mann, der ein Gesuch um eine IV-Rente gestellt hatte. Im Laufe des Verfahrens traf bei der kantonalen IV-Stelle ein Brief ein, der ausführte, dass der Betreffende bei mehreren Firmen tätig sei. Die IV-Stelle informierte den Mann über den Brief, teilte ihm aber nicht mit, wer der Urheber war. Die Aussagen im Schreiben waren aber offenbar nicht überzeugend und vermochten das Verfahren nicht zu beeinflussen; der Mann erhielt die verlangte IV-Rente.

Wie die Vorinstanz, so lehnt es auch das Bundesverwaltungsgericht ab, dem IV-Bezüger den Namen des Anzeigers zu nennen. Zwar habe der Mann gestützt auf das Datenschutzgesetz grundsätzlich Anspruch darauf, die ihn betreffenden Akten einzusehen und deren Herkunft zu kennen. Dieses Recht könne jedoch eingeschränkt werden.

Für das St. Galler Gericht geht das Interesse des Anzeigers vor, zumal dieser nicht aus Feindseligkeit oder sachfremden Motive gehandelt habe. Auch bestehe ein öffentliches Interesse daran, die Identität des Informanten geheim zu halten. Amtliche Stellen könnten nicht mehr auf solche Hinweise zählen, wenn zum vornherein damit gerechnet werden müsste, dass die Angaben und die Identität der jeweiligen Personen bekanntgegeben würden.

A-5430/2013 (auf französisch)

Diverse IV-Stellen gehen dem Problem der Offenlegung ihrer Informanten gleich ganz aus dem Weg, indem sie auf ihren Webseiten – seit Jahren – «Missbrauchsmeldeformulare» anbieten, mittels derer IV-Bezüger anonym angeschwärzt werden können. Ist der Meldende nicht bekannt, kann schliesslich sein Name auch nicht preisgegeben werden.

Der Beobachter schrieb am 11. April 2012 unter dem Titel «IV-Bezügern auf die Finger schauen»:

Die IV-Stellen-Konferenz geht davon aus, dass letztes Jahr allein in der Deutschschweiz fast 1500 Hinweise aus dem Volk eingegangen sind – telefonisch oder schriftlich, meist anonym.

(…) Bei der Zürcher IV-Stelle erhärten sich rund 10 bis 15 Prozent von jährlich etwa 360 sogenannten Bürgeranzeigen.

Weshalb entpuppt sich ein Grossteil der Meldungen aus der Bevölkerung als falsch? Daniela Aloisi vermutet, dass es vielfach an Wissen fehlt. «Meist glauben die Leute, dass IV-Bezüger gar nicht arbeiten dürfen.» Viele aber hätten bloss eine Teilrente und könnten die bisherige Tätigkeit in reduziertem Umfang weiter ausüben. Oder jemand könne zum Beispiel nicht mehr als Bodenleger arbeiten, aber durchaus Zeitungen austragen.

Ein anonymer Telefonanruf sorgte auch bei der Basler IV-Stelle für genauere Abklärungen. Unter dem Titel «Arbeitsunfähiger Pfleger gibt 70 Konzerte im Jahr» schrieb die bz Basel am 24.6.2015:

Rückwirkend per 2001 hob [die Invalidenversicherung] die Rente auf, die Pensionskasse tat dasselbe. Nebst dem Strafverfahren kommen auf den Mann nun auch Rückforderungen zu: Um über eine halbe Million Franken wird gestritten. Dieser sozialversicherungsrechtliche Teil ist derzeit noch vor dem Bundesverwaltungsgericht hängig. Staatsanwalt Urs Müller forderte am Dienstag eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten wegen gewerbsmässigen Betrugs, sechs Monate davon soll der Mann absitzen.

Einen Tag später verkündete die bz dann etwas kleinlaut das Urteil: IV-Rentner darf als Musiker auftreten – Ein 68-jähriger Musiker hat die IV nicht betrogen: Konzerte als Nebenerwerb sind erlaubt. Aber deklarieren hätte der IV-Bezüger aus Basel die Einnahmen müssen.

Das Gericht folgte damit dem Verteidiger, der in der Verhandlung gefragt hatte: «Wie muss sich ein IV-Rentner verhalten? Muss er zu Hause sitzen und Däumchen drehen?»

Dieser Meinung sind offenbar eine nicht unbeträchtliche Zahl von Bürgern, die vermeindliche «Missbräuche» melden. Das soll man durchaus weiterhin tun können, es wäre allerdings überaus erfreulich, wenn sich mal jemand dafür einsetzen würde, dass

  1. Hinweise auf Betrugsverdacht nicht mehr anonym entgegengenommen werden dürfen
  2. im Falle von Haltlosigkeit dem betroffenen IV-Bezüger der Name des Meldenden genannt und damit die Möglichkeit gegeben wird wegen übler Nachrede zu klagen.

Es kann nicht angehen, dass der Staat anonymes Anschwärzen unterstützt und schützt und IV-BezügerInnen als BürgerInnen zweiter Klasse behandelt, die sich nicht dagegen wehren dürfen. Zur Erinnerung: Die Betrugsquote bei der IV beträgt unter einem Prozent.

Anmerkung zu den Gerichtsentscheiden: Stand bei Publikationsdatum in den angegebenen Medien – etwaiger Weiterzug an das Bundesgericht jeweils nicht recherchiert.

Interpellation Lohr: «Versachlichung der Kommunikation zur IV»

Da ich dieses Frühjahr wenig Lust verspürte, die jährliche Bekanntgabe der IV-BetrugsMissbrauchszahlen durchs BSV einmal mehr zu kommentieren, blieb der Artikel unfertig und unveröffentlicht im Entwurfsordner liegen. Und das, obwohl sich in den Tiefen der zugehörigen BSV-Dokumente dieses Jahr ein besonders hübsches Osterei versteckt hatte:

Was ist Versicherungsmissbrauch?
In jeder Versicherung kann es aus verschiedenen Gründen dazu kommen, dass versicherte Personen Leistungen zugesprochen erhalten, auf welche sie eigentlich gar keinen Anspruch hätten. Nicht immer handelt es sich dabei im juristischen Sinne um Betrug – deswegen wird der nicht juristisch zu verstehende Begriff des „Versicherungsmissbrauchs“ verwendet. Es gibt häufig Fälle von Verletzung der Meldepflicht (z.B. wenn jemand ein höheres Einkommen erzielt, als bei der Rentenberechnung berücksichtigt, oder wenn der Gesundheitszustand sich verbessert) oder nicht vorsätzliche Unterlassung von Angaben bei der Abklärung des Anspruchs auf IV-Leistungen.

Versucht allerdings eine versicherte Person mit Absicht und unter Aufwendung von krimineller Energie eine Leistung der Invalidenversicherung zu erlangen, ohne dass sie die dazu notwendigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, oder gelingt ihr dies, so begeht sie einen Betrug an der Versicherung, der auch strafrechtliche Folgen haben kann.

Dazu ist bemerkenswert, wie sich die Wortwahl des BSV in den letzten Jahren kontinuierlich und gaaanz subtil verändert hat:

Von den 570 Fällen von «Versicherungsmissbrauch» im Jahr 2013 (Bulletin 2014)  wurde jedoch nur in 30 Fällen Strafanzeige erstattet. Dazu schrieb das BSV:

Ob schliesslich jemand eines strafrechtlich relevanten Gesetzesverstosses angeschuldigt und allenfalls deswegen verurteilt wird, ist Sache der Strafuntersuchungsbehörden und Gerichte. Wie solche Verfahren ausgehen, entzieht sich häufig dem Wissen der IV und steht nicht im Zentrum ihres Interesses. Daher kann die IV die Frage nicht beantworten, wieviele Fällen von nachgewiesenem IV-Missbrauch auch Betrugsfälle im strafrechtlichen Sinne sind.

Wieviele «Betrüger» wirklich «Betrüger» sind ist ja egal, ne? Darum macht man auch jedes Jahr dieses grosse Trara mit der Veröffentlichung der Missbrauchszahlen. Und dass der versaute Ruf für die IV-Bezüger bei der Integration ziemlich hinderlich ist (Wer will schon «faule Simulanten» einstellen?) ist ja auch egal. Anstelle vieler hierzu mein Artikel: «Missbrauchspolemik: Vom Stammtisch in den Bundesrat» vom Februar 2011.

Während mir beim Kritisieren der BSV-Kommunikation bezüglich «Missbrauchszahlen» langsam die Geduld ausgeht, hat dafür CVP-Nationalrat Christian Lohr in der vergangenen Sommersession die Interpellation «Versachlichung der Kommunikation zur IV» zum obigen Thema eingereicht.

Auszug:
(…) Das BSV trägt somit mit seiner Kommunikation dazu bei, dass in der Bevölkerung das generelle Misstrauen und die allgemeinen Vorurteile gegen Personen mit IV-Leistungen weiter zementiert werden.

1. Teilt der Bundesrat diese Einschätzung?
2. Gefährdet diese Art der Kommunikation nach Meinung des Bundesrates nicht die Eingliederungsbemühungen der IV?
3. Wie gedenkt er, die Kommunikation des BSV zu versachlichen?

Ich bin dann mal gespannt.