Der deutsche Inklusions-Aktivist und Mitbegründer von leidmedien.de Raúl Krauthausen sagte neulich in einem Gespräch mit der «Welt»:
Wir sind mit der Alltäglichkeit von Behinderungen momentan ungefähr da, wo die Homosexualität Anfang der Neunziger war. In etwa zu Zeiten von Komödien wie ,Der bewegte Mann‘, als Schwule noch vorwiegend als lustige Tunten gezeigt wurden
Wie um Krauthausens Aussagen zu unterstreichen, geschahen in den Schweizer Medien kürzlich zwei Dinge: Zum einen erschien in der Aargauer Zeitung ein Artikel über die Aargauer CVP-Nationalrätin Ruth Humbel, der mit folgenden Worten begann:
Den einen ist Ruth Humbel zu forsch. Wenn beispielsweise aus Anlass der IV-Revision Behinderte in die Wandelhalle des Bundeshauses eingeladen werden, dann sagt sie: «Ob dieser Betroffenheitspolitik wird mir fast schlecht.» Andere finden diese direkte Art erfrischend – endlich sagt ein Politiker, was er wirklich denkt.
Solche Aussagen kann man als gewählte Volksvertreterin in der Schweiz mal eben ganz locker machen – das finden die einen dann allerhöchstens etwas «forsch» oder eben gar «erfrischend». Auch die NZZ drückte vor einem Jahr deutlich ihr Unbehagen mit der «Betroffenheitspolitik» von Christian Lohr aus. Protest von irgendeiner Seite? Nö.
Ganz anders sieht es aus, wenn ein SVP-Nationalrat sich über die angeblich «verkehrt laufenden Hirnlappen» Homosexueller äussert. Empörung auf allem Kanälen. Die Medien greifen das Thema auf und Herr Bortoluzzi erhält allüberall Plattformen um (je nach Sichtweise) den anderen «Ewiggestrigen» zu versichern, dass sie mit ihrer Meinung («ich bin normal und die anderen abnormal») nicht alleine sind oder aber um sich weiter mit seiner (aufgeklärten Zeitgenossen zufolge) ewiggestrigen Meinung zu blamieren. Zweitere veröffentlichen dann engagierte Postings und «offene Briefe» in den Socialmedia, um für die Gleichberechtigung homosexueller Menschen zu plädieren die eigene Coolheit zu demonstrieren, weil man doch so weltoffen und aufgeklärt ist. Gleiches bei der NZZ am Sonntag wo man man sich in der Rubrik «Wortkontrolle» süffisant über Bortoluzzi lustigmacht.
Dabei befinden sich sowohl die Socialmediaempörten wie die NZZ auf der sicheren Seite, da man ja weiss, dass man sowieso in der Mehrheit ist, schliesslich hat das Schweizer Volk bereits vor neun Jahren das Partnerschaftsgesetz für gleichgeschlechtliche Paare angenommen. Damit möchte ich im übrigen nicht sagen, dass es – besonders in ländlichen konservativen – Gegenden nicht nach wie vor schwierig sein kann für homosexuelle Jugendliche sich zu outen. Aber in Zeiten, in denen die Stadtpräsidentin der grössten Schweizer Stadt öffentlich in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben kann, ist Homosexualität vielleicht nicht mehr ganz so exotisch.
Es wäre allerdings einmal interessant zu erfahren, wieviele der heutigen «Weltoffenen» vor 25 Jahren (wären sie denn damals schon alt genug dazu gewesen und hätte es die Socialmedia schon gegegeben) öffentlich ihre Unterstützung gegen Diskriminierung Homosexueller gezeigt hätten. Vermutlich nicht ganz so viele wie heute, da es ihren «Coolheitsfaktor» damals nicht unbedingt erhöht hätte.
Und da stehen wir heute mit «Behinderung». Ist nicht ganz so cool. Menschen mit Behinderungen dürfen zwar kurz vor Weihnachten ihre behinderten Körper in Form von Schaufensterpuppen mal kurz in der Öffentlichkeit präsentieren, trifft man dann aber real in der Wandelhalle des Bundeshauses oder gar im Parlament auf sie, findet man das nicht mehr ganz so herzerweichend eine Zumutung. Und das, das darf man nach wie vor öffentlich unwidersprochen äussern. Als Nationalrätin wie auch als NZZ.
Herrn Bortoluzzi wurde übrigens öffentlichkeitswirksam von Vertretern aller(!) Parteien augenzwinkernd ein Putzlappen überreicht (den er drehen und wenden kann wie er will). Dazu gab’s einen Auszug aus der Bundesverfassung, wonach niemand aufgrund seiner Lebensform diskriminiert werden darf.
Wenn Frau Humbel vor der nächsten Behandlung von Behindertenbelangen im Parlament von Vertretern aller Parteien ein Fläschchen Paspertin (und als charmante Zugabe vielleicht eine mit einem sinnigen Spruch bedruckte Spucktüte?)* überreicht bekäme, mit gleichzeitiger Lesung von Artikel 8, Absatz 2 der Bundesverfassung:
«Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung»
wären wir mit der Alltäglichkeit von Behinderung (und dem Nichtakzeptieren von diesbezüglicher Diskriminierung) einen Schritt weiter. Bis dahin ist es aber offenbar noch ein weiter Weg.
*Diese Idee hatte ich im Übrigen schon vor der der Bortoluzzi-Putzlappenaktion, aber ich hoffte (da so naheliegend) da käme man bei der einen oder anderen Behindertenorganisation von selbst drauf und würde vielleicht…
Nun ja… Mal wieder die spontane Reaktionsfähigkeit von Behindertenorganisationen überschätzt. Man trinkt ja erst Tee. Meditiert. Oder … schläft gründlich aus.