Die Perspektive der Betroffenen fehlt – Das Narrativ gestalten andere

Ursprünglich wollte ich in einer Artikelserie einige gesellschaftliche und politische Hintergründe aufzeigen, welche bei der beruflichen Eingliederung von Menschen mit einer psychischen Erkrankung eine relevante Rolle spielen. Das Ganze ist «ein bisschen» ausschweifender geworden als geplant. Die zentralen Punkte, die sich herausgeschält haben, möchte ich nun noch einmal beleuchten:

1. Die Perspektive der Betroffenen fehlt – Das Narrativ gestalten andere (dieser Artikel)
2. Misstrauen und Beweisfetischischmus sind kontraproduktiv (folgt)
3. Subjekt statt Objekt – auch bei der Eingliederung (folgt)

Die Ausgangslage

Bei psychisch Kranken verlaufen 75% der IV-Eingliederungsmassnahmen nicht erfolgreich und knapp die Hälfte der IV-Renten sind psychisch bedingt. Das bedeutet, dass über 100’000 Menschen in der Schweiz aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung eine IV-Rente beziehen (müssen).

Psychische Erkrankungen sind also ein sehr zentrales Problem der Invalidenversicherung. Und nicht nur der IV, sondern der Gesellschaft überhaupt. Rund eine halbe Million Menschen nehmen in der Schweiz jedes Jahr eine ambulante psychiatrische Behandlung in Anspruch und 70’000 Menschen werden jährlich stationär in einer psychiatrischen Klinik behandelt. 4% der Bevölkerung nehmen Antidepressiva. Rund tausend Menschen nehmen sich in der Schweiz jährlich das Leben, häufig liegt eine psychische Erkrankung vor (Alle Zahlen: BAG).

Betroffene bleiben unsichtbar, denn Sichtbarkeit hat Folgen

Angesichts dieser Zahlen ist es schwer verständlich, weshalb mit dem Thema «psychische Erkrankung» (und damit zusammenhängend «Arbeitsintegration» und «Erwerbs(un)fähigkeit») seitens Politik, IV, Rechtsprechung und Gesellschaft immer noch dermassen vorurteilsbehaftet und dilettantisch umgegangen wird. Ein wichtiger Grund dafür liegt – wie aufgezeigt – darin, dass Betroffene Narrative und Prozesse, die sie betreffen kaum mitgestalten können:

Betroffene halten aus Angst den Mund und sind deshalb nicht im öffentlichen Diskurs präsent. Deshalb ändert sich nichts, weshalb Betroffene den Mund halten müssen, weshalb sich nichts ändert… ect.

Dies betrifft nicht nur Personen, die eine IV-Rente beziehen und Angst haben, diese zu verlieren, sondern auch die vielen Personen, die sich trotz psychischer Erkrankung im Arbeitsprozess befinden und sich aus Angst vor Konsequenzen (Mobbing, Jobververlust, keinen neuen Job finden usw.) nicht outen.

Dass diese Befürchtungen durchaus begründet sind, zeigt folgendes Beispiel: Vor einigen Jahren hat mich der Kommunikationsverantwortliche einer IV-Stelle gebeten, den Upload eines alten Jahresbericht der besagten IV-Stelle von meinen Blog zu löschen. Der darin mit Foto und vollständigem Namen als «erfolgreich eingegliedert» portraitierte junge Mann hatte seine Stelle verloren. Bei der erneuten Stellensuche stellte es sich als grosses Hindernis dar, dass potentielle Arbeitgeber beim Googeln seines Namens erfuhren, dass er aufgrund einer psychischen Erkrankung von der IV bei der Eingliederung unterstützt worden war. Was für die IV-Stelle eine «gute Werbung» in eigener Sache ist, ist es für Betroffene eben nicht unbedingt.

Erfolgreich eingegliedert – auf dem Papier

Apropos «Werbung in eigener Sache»: Im Magazin des Schwyzer Wirtschaftsverbandes schrieb der Schwyzer IV-Stellenleiter Andreas Dummermuth unter dem Titel «Avenir Suisse lobt den Eingliederungsansatz der IV-Stelle Schwyz» letzten Sommer eine zweiseitige Eigenwerbung. Sie beginnt so:

Die Denkfabrik Avenir Suisse hat im Frühjahr 2021 eine breit angelegte Studie zum Thema Invalidität veröffentlicht. Der Titel spricht Bände: «Eingliedern statt ausschliessen – Gute berufliche Integration bei Invalidität lohnt sich.» (…) Die Fachleute vergleichen die Situation nach Kantonen und machen konkrete Empfehlungen. Die Eingliederungsarbeit der IV-Stelle Schwyz wird als vorbildlich bewertet.

Werfen wir doch mal einen kurzen Blick in die Studie von Avenir Suisse, um zu sehen, nach welchen Kriterien sie die Eingliederungsarbeit der IV-Stellen bewertet hat:

Die Wirkung einer beruflichen Massnahme lässt sich daran messen, ob ein Bezüger danach eine Rente erhält oder nicht.

«Eingliedern statt ausschliessen – Gute berufliche Integration bei Invalidität lohnt sich», Avenir Suisse 2021, Seite 42.

Als besonders «effizient» bewertet die Denkfabrik zudem jene IV-Stellen, die möglichst wenig Geld für Eingliederungsmassnahmen ausgeben und trotzdem nur wenige Renten sprechen. Konsequent zu Ende gedacht, wäre demnach jene IV-Stelle am «erfolgreichsten», die kein Geld für Eingliederungsmassnahmen ausgibt und gar keine Renten spricht. Weil wenn niemand eine Rente erhält, sind ja alle «eingegliedert.»

Aus Perspektive der Betroffenen ist man natürlich nicht «erfolgreich eingegliedert» wenn man keine Rente bezieht, sondern wenn man ein mindestens existenzsicherndes Einkommen erzielen kann. Wie die Zahlen des BSV zeigen, bezieht ein Drittel der Versicherten nach einer Eingliederungsmassnahme weder einer Rente noch erzielen sie ein Einkommen von mehr als 1000.-/Monat. Weitere 14% beziehen ebenfalls keine Rente und erzielen ein Einkommen zwischen 1000.- und 3000.-

Im Schweizer Durchschnitt erzielen also 60% derjenigen Massnahmeempfänger·innen, die laut Definition der Avenir Suisse als «erfolgreich eingegliedert» gelten, entweder kein, nur ein geringes oder allerhöchstens ein knapp existenzsicherndes Einkommen.

Eingliederungsmassnahmen für psychisch Kranke? Das «lohnt» sich doch eh nicht.

Es wäre ein wirklich interessantes Forschungsprojekt gewesen, zu eruieren, welche IV-Stellen die Versicherten denn tatsächlich am besten (und am nachhaltigsten) in den ersten Arbeitsmarkt integrieren. Aber das wollte man beim von der Schweizer Wirtschaft gesponserten liberalen Think Tank offensichtlich gar nicht wissen. Das Ziel war ein ganz anderes, denn Avenir Suisse empfielt – basierend auf ihren «Studienresultaten» – folgendes:

Um einen gezielteren und effektiveren Umgang der Mittel für die Integrationsmassnahmen und Massnahmen beruflicher Art zu fördern, sollte ein Kostendach pro IV-Stelle definiert werden.

Da Eingliederungsmassnahmen bei Versicherten mit einer psychischen Erkrankung wie eingangs erwähnt sehr häufig nicht erfolgreich verlaufen, würde die von der Avenir Suisse vorgeschlagene Ausrichtung auf die «Effizienz» dazu führen, dass psychisch Kranke seltener Eingliederungsmassnahmen zugesprochen bekommen, weil es sich bei «denen» ja eh nicht lohnt.

Unter diesem Gesichtspunkt erfüllt es mich mit gemischten Gefühlen, dass der Think Tank das von mir vorbereitete und von der Aargauer SP-Nationalrätin Gabriela Suter 2020 eingereichte Postulat für eine «Differenzierte Codierung von IV-Gebrechen» explizit erwähnt und unterstützt. Denn als ich im Vorstoss schrieb:

Dadurch wäre es möglich, frühzeitig auf Entwicklungen im Bereich der psychischen Erkrankungen zu reagieren oder auch auszuwerten, welche Eingliederungsmassnahmen bei welchen Diagnosen besonders wirkungsvoll sind.

ging es mir natürlich um die Verbesserung der Eingliederungsmassnahmen. Beim von der Avenir Suisse geforderten «Effizienzwettbewerb» zwischen den IV-Stellen könnte hingegen eine Auswertung nach Krankheitsbildern dazu führen, dass Versicherte mit bestimmten Diagnosen diskriminiert werden.

. . .

Kleine Randbemerkung: Im Vorfeld der oben zitierten Studie wurde ich von Avenir Suisse für ein Experteninterview angefragt. Meine Rückfrage, ob Zeit und Aufwand vergütet werden, wurde abschlägig beantwortet, denn «Avenir Suisse sei eine nicht-profitorientierte Stiftung und selber auf die Generosität seiner Förderer angewiesen. Deshalb richte man bei solchen Gesprächen keine finanzielle Entschädigung aus.» Zu den Förderern von Avenir Suisse zählen unter anderem: UBS, ABB, Glencore, Nestlé, Pfizer, Swiss Re, McKinsey (…). Ich habe dann dankend abgelehnt. Verstehe ich natürlich, dass meinetwegen nicht die Schweizer Wirtschaft ruiniert werden kann. Den Slogan «Arbeit muss sich lohnen» möchte ich dann aber von der Seite bitte nicht mehr hören.

Wir machen, was wir wollen, und ihr könnt nichts tun

Dem Schwyzer IV-Stellenleiter, der sich und seine IV-Stelle stolz mit dem Prädikat «vorbildlich» schmückt, kann es nur recht sein, dass die Avenir Suisse nicht eruiert hat, ob die «erfolgreich Eingegliederten» auch tatsächlich (existenzsichernd) erwerbstätig sind. Genau so recht vermutlich, wie die Tatsache, dass ihn das Schwyzer Bezirksgericht letztes Jahr vom Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung freisprach, nachdem er ein IV-Überwachunsgvideo an die Medien weitergegeben hatte:

Der Freispruch erfolgte aufgrund der Erkenntnis, dass Dummermuth fahrlässig, ohne Wissen und Willen, also ohne Vorsatz, gehandelt habe. (…) Zudem seien die Rechtfertigungsgründe für eine Veröffentlichung gegeben: öffentliches Interesse, Wahrung der Anonymität sowie Erforderlichkeit.

Der Bote, 15. April 2021

Die Anonymität wurde übrigens so gut «gewahrt» dass mehrere Fernsehzuschauer den Überwachten im Beitrag erkannten. Und «ohne Wissen und Willen» ist eine sehr gewagte Auslegung für einen IV-Stellenleiter, der vor der Abstimmung über die Sozialversicherungsdetektive dermassen intensiv lobbyierte, dass in der bundesrätlichen Fragestunde unter anderem gefragt wurde:

Ist Herr Dummermuth – ausserhalb von Vollzugsfragen – befugt, im Parlament zu lobbyieren?

18.5745 · Sozialversicherungen. Problematisches Lobbying

und:

Wird geprüft, ob Herr Dummermuths Lobbytätigkeit als Arbeitszeit abgerechnet wird oder nicht?

18.5738 · Lobbytätigkeit und Arbeitszeit

Doch genau wie bei seinem Luzerner Ex-Kollegen Donald Locher hatte auch für Dummermuth die eigene Inszenierung auf Kosten der Betroffenen keinerlei Konsequenzen.

Das Signal an die Betroffenen ist klar: Die IV (und ihre Vertreter) kann bzw. können euch von Detektiven überwachen lassen, das Observationsmaterial an die Medien weitergeben (die das dann auch senden), sich mit komplett irreführenden Studien schmücken und dubiose Gutachter beauftragen usw. Kurz: Wir können machen, was wir wollen. Und ihr könnt gar nichts dagegen tun. Und wehe, ihr engagiert euch politisch gegen irgendwas davon. Das nehmen wir dann als Beweis, dass ihr gar nicht «richtig» krank seid. Nämmli.

Fazit

Die gesellschaftliche und politische Teilhabe von Menschen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung erschöpft sich nicht darin, dass auch Menschen die unter Vormundschaft stehen, wählen und abstimmen dürfen. Das tut niemandem weh. Relevant, anspruchsvoll und an gewissen Orten auch unbequem wird es dort, wo Nichtbehinderte das Narrativ nicht mehr ausschliesslich aus ihrer Perspektiv gestalten können, sondern sich auf Augenhöhe mit denjenigen auseinandersetzen müssen, die sie in ihrer Arbeit, ihren Studien oder ihren PR-Stunts bisher einfach oft nur als Objekte behandelt und benutzt haben. Die Einbindung von Menschen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ist dabei kein Gefallen, für den die Betroffenen dankbar sein müssen, sondern der Einbezug von deren Perspektiven und Fachwissen sollte schlicht professionelle Selbstverständlichkeit sein. Genauso wie eine entsprechende Entlöhnung. Anders als IV-Direktoren können Betroffene solchen Tätigkeiten nämlich nicht während ihrer (anderweitig bezahlten) Arbeitszeit nachgehen.

(Oh übrigens: Hi EBGB und BSV: Wurden unterdessen eigentlich die Grundlagen geschaffen, die es ermöglichen, Betroffene für ihre Mitarbeit bei IV-Forschungsprojekten zu entlöhnen? Oder hat man das nach 6 Jahren immer noch nicht hinbekommen?)

Fortsetzung folgt.

[3/7] Missbrauch, Medikalisierung oder… Diskriminierung

Die von der SVP  jahrelang unermüdlich verbreitete – und wie gezeigt komplett erfundene – Bullshit-Behauptung über angebliche IV-Gründe («Soziale Phobie, Internet-Sucht, erhöhter Cholesterinspiegel» ect.) bildete nur einen Bruchteil der Scheininvalidenkampagne. Da Anfang der 2000er Jahre kaum Hintergrundwissen über die IV-BezügerInnen vorhanden war (das BSV-interne Forschungsprogramm zur Invalidenversicherung (FOP-IV) gibt es erst seit 2006), war es für die SVP ein leichtes, auch die wenigen Zahlen, die zur Verfügung standen mit «schlüssigen» Erklärungen nach ihrem Gusto zu versehen und daraus entsprechende politische Forderungen abzuleiten. Das SVP-Positionspapier «Sanierung vor Finanzierung – Schluss mit der Scheininvalidität (2004) kurz zusammengefasst:

  • Unterschiedliche IV-Quoten in den Kantonen? Missbrauch!
  • Immer mehr IV-Bezüger mit psychischen Störungen? Missbrauch!
  • Hoher Ausländeranteil? Missbrauch!
  • Überproportionaler Männeranteil? Missbr… oh äh nein, natürlich nicht!

Während die ersten drei «Erklärungen» vielen Leuten völlig «logisch» erschienen, wird beim letzten (von mir hinzugefügten) Beispiel «Missbrauch» sofort als unzutreffende Schlussfolgerung empfunden (Privileged white male, anyone?). Die bittere Ironie daran ist, dass 2001 ein Buch erschienen war mit dem Titel «Knappes Geld – ungleich verteilt. Gleichstellungsdefizite in der Invalidenversicherung». Katerina Baumann und Margareta Lauterburg zeigten darin auf, dass Frauen bei der IV in vielen Bereichen massiv benachteiligt wurden. So argumentierte die IV früher bei verheirateten Frauen mitunter, dass eine Erwerbstätigkeit aufgrund des Einkommens ihres Ehemannes «nicht notwendig» sei und sie deshalb auch keine «Erwerbsunfähigkeit» geltend machen könnten. Lauterburg/Baumann schreiben:

Die Kompensation der Invalidität des Mannes wird als Sache der Gesellschaft bzw. der Versicherungsgemeinschaft aufgefasst.(…) Die Kompensation der Invalidität der Frau wird tendenziell als Aufgabe der Familie aufgefasst.

Bestätigt wird diese Sichtweise auch durch folgende Ausführung («Invalidität im Haushalt», 2011):

Zudem wird von der versicherten Person erwartet, dass sie die Mithilfe der Familienangehörigen in einem üblichen Rahmen beansprucht. Man darf sich die Frage stellen, welches Verhalten eine vernünftige Familie in derselben Situation und unter denselben Umständen einnehmen würde, wenn sie wüsste, dass sie keine Versicherungsleistungen beanspruchen kann.

Nach dieser Logik könnte man auch argumentieren, dass ein beeinträchtigter Versicherter 100% erwerbsfähig ist, wenn die Arbeitskollegen seine Arbeit übernehmen. Macht man natürlich nicht. Die IV basiert halt aber immer noch auf ihren Grundfesten aus den 1960-er Jahren, als der Mann der Ernährer und Haushaltvorstand war und Frauen mehrheitlich nicht bezahlte und kaum versicherte Care-Arbeit verrichteten. Dadurch konnten die IV-Kosten niedrig gehalten werden.

Wenn aber beispielsweise auch Teilzeitarbeitende (häufig eben Frauen) ordentlich bei der IV versichert sein sollen, kostet das was (Die SVP ist natürlich dagegen, weil Strassburg!). Wenn Frauen (es sind auch hier oft Frauen) ihr schwerbehindertes Kind (oder andere Angehörige) nicht bis zur Erschöpfung unentgeltlich pflegen sollen, kostet das auch was. Steigende Kosten oder unterschiedliche Rentenquoten sind also nicht einfach gleichzusetzen mit «Missbrauch», sie können auch darauf hinweisen, dass eine bestimmte Gruppe bisher schlicht benachteiligt (oder auch ausgenutzt) worden ist.

2009 veröffentlichte das BSV eine Studie über die am stärksten gewachsene Kategorie bei den IV-Bezügern aus psychischen Gründen. Die Untersuchung zeigte auf, dass die Kategorie 646 als eine Art «Restekategorie» fungiert, in der ein buntes Spektrum von Störungen abgelegt werden, von denen die meisten klar diagnostizierbar sind und manche in dieser Kategorie auch gar nichts zu suchen haben (z.B. geistige Behinderungen). Die weitaus häufigsten Diagnosen waren nicht etwa «Schmerzstörungen», sondern Persönlichkeitsstörungen und Depressionen (Schizophrenie ist auch relativ häufig, figuriert aber schwerpunktmässig in einer anderen IV-Kategorie). Aus den Dossiers der IV-Bezüger wurde ersichtlich, dass die Ärzte zwar in 40% (Schweizer) bzw. 36% (Ausländer) der Fälle berufliche Massnahmen empfohlen hatten (soviel zum Thema «Ärzte verschaffen ihren Patienten einfach eine Rente»), die IV aber nur 13% der Versicherten (Schweizer: 17%, Ausländer: 3%) überhaupt eine berufliche Massnahme gewährte.

Grosse Unterschiede bei der Zusprache einer beruflichen Massnahme gab es auch im Bezug auf die Diagnose. Während 33% der Versicherten mit einer geistigen Behinderung eine Massnahme erhielten, waren es bei Depressionen oder Schmerzstörungen nur 7 bzw. 6%.

Eine AusländerIn mit einer Depression oder Schmerzstörung war also wiedereingliederungstechnisch ziemlich aufgeschmissen. Die Bullshit-Maschinerie der SVP war zu diesen Zeitpunkt aber schon so gut geölt, dass solche Details niemanden mehr gross interessiert haben. Oder um es im SVP-Jargon formulieren: «Diskriminierig? So nen Seich, har har… billigi Usred, fuuli Sieche sind das, alli zäme!»

Im Tonfall deutlich kultivierter, in der Absicht aber nicht weniger dezidiert, hatte die liberale Denkfabrik Avenir Suisse 2007 im NZZ-Verlag «Die IV – Eine Krankengeschichte» veröffentlicht. Es ist eine 250-seitige Analyse darüber, «wie falsche Anreize, viele Akteure und hohe Ansprüche aus der Invalidenversicherung einen Patienten gemacht haben». Das ganze Buch stellt Avenir Suisse mittlerweile als PDF zur Verfügung und ich empfehle es sehr zur Lektüre.

Die beiden Autorinnen Monika Bütler (Volkswirtschaftsprofessorin an der HSG) und Katja Gentinetta (damals Vizedirektorin von Avenir Suisse, heute Beraterin für Wirtschaft, Politik und Gesellschaft) zeigen gut verständlich die komplexen Hintergründe, Zusammenhänge und Entwicklungen bei der Invalidenversicherung auf. Da es das IV-Forschungsprogramm wie eingangs erwähnt erst seit 2006 gibt, fehlen im Buch allerdings wichtige Daten und neuere Erkenntnisse (z.B. zu den grossen Schwierigkeiten bei der Wiedereingliederung von IV-Bezügern mit psychischen Störungen). Ausserdem weist es bei den Schlussfolgerungen einige schwerwiegende blinde Flecken auf.

Zwar anerkennen die Autorinnen einerseits, dass die steigende Anzahl psychisch kranker IV-BezügerInnen und deren Bedürfnisse von Politik und Verwaltung lange ignoriert wurden, andererseits blenden sie aus, welche Chancen Menschen mit psychischen Einschränkungen auf dem Arbeitsmarkt effektiv haben und wie deren Eingliederung ganz konkret (und nicht nur theoretisch) funktionieren könnte. Nur dank dieser Verleugnung der realen Beeinträchtigungen können die Autorinnen «logisch» schlussfolgern, dass die steigende Anzahl psychisch kranker IV-Bezüger – getreu dem von der SVP vorgegebene Bullshit-Narrativ – auf die «zunehmende Medikalisierung» zurückzuführen seien:

In Wirklichkeit sind aber viele der nicht­ objektivierbaren Gesundheitsschäden das Resultat medikalisierter sozialer und familiärer Probleme. Die Versicherten haben die Tendenz, ihre nichtgesund­heitlichen Probleme, beispielsweise psychosozialen Schwierigkeiten, zu medi­kalisieren, damit sie sich nicht blossstellen müssen (Murer 2004).

. . . . . .

Kleiner Einschub
Man geht heute davon aus, dass bei der Entstehung von psychischen Erkrankungen biologische Ursachen (z.B. genetische Faktoren), familiäre Bedingungen (z.B. psychische Erkrankung der Eltern) und belastende Lebenserfahrungen (z.B. Missbrauch) eine Rolle spielen. Diese Risikofaktoren beeinflussen die Vulnerabiltät (= Anfälligkeit oder Verwundbarkeit) eines Menschen. Bei Menschen mit einer hohen Vulnerabilität können an sich «normale» Belastungen z.B. hoher Arbeitsstress oder eine Trennung psychische Krisen auslösen (z.B. «Burnout»), während andere Menschen erst bei extremer Belastung oder Traumatisierung psychische Probleme bekommen. (Mehr dazu: Basiswissen zu psychischen Erkrankungen)

Entgegen der oft geäusserten Behauptung gibt es heute in der Gesamtbevölkerung nicht mehr psychisch Kranke, aber psychische Krankheiten scheinen sich im Erwerbsleben behindernder auszuwirken als früher. Wer z.B. mit Stress nicht besonders gut klar kommt und weder flexibel noch teamfähig ist, hat heutzutage schlechte Karten. Umgekehrt ermöglichen medizinische und technische Entwicklungen bei anderen Gebrechensgruppen (z.B. gewissen Körper- oder Sinnesbehinderungen) heute eine bessere Erwerbsintegration. Diese Kompensationsmöglichkeiten fehlen bei psychischen Störungen weitgehend (Eine Armprothese für mehr Stressresistenz?).

Nichtmedizinische Gründe (wie «Arbeitsstress») sind bei der IV allerdings nicht versichert. Ein reines «Burnout» ist – entgegen der SVP-Propaganda – beispielsweise kein IV-Grund (siehe BGE 8C_302/2011). Auch Suchterkrankungen vermögen keine Invalidität zu begründen, denn laut der IV könnten die Leute ja einfach aufhören, zu trinken oder Drogen konsumieren, dann wären sie auch erwerbsfähig.

In der Praxis ist es allerdings häufig nicht ganz einfach, nichtmedizinische Gründe klar von «medizinischen» zu trennen. Denn wie oben gezeigt, haben psychische Erkrankungen immer multifaktorielle Ursachen und werden nicht von einem einzigen klar definierten «medizinischen Grund» (z.B. einem Virus) ausgelöst. Konkret stellen sich dann Fragen wie: Zu wieviel Prozent ist der Versicherte «aus medizinischen Gründen» (sprich: der Persönlichkeitsveranlagung) depressiv und zu wie vielen Prozent wegen zuviel Arbeitsstress? Das zweite ist nämlich nicht versichert.

Also alles nicht so einfach.

. . . . . .

Die Lösungsvorschläge von Bütler/Gentinetta waren hingegen nicht besonders komplex, sondern lauteten getreu der liberalen Ausrichtung von Avenir Suisse: Wer will, der kann:

Deshalb liegt die einfachste Motivation, sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren, in der Senkung der staatlichen Transferleistungen.

Und noch ein bisschen mehr Druck kann auch nicht schaden, aber natürlich spezifisch nur für die «Psychischen»:

Wo keine physische Erwerbsunfähigkeit vorliegt, würde die Verrichtung niederschwelliger gemeinnütziger Arbeiten im zweiten Arbeitsmarkt standardmässig eingeführt. (…) Bei einer Verletzung der Mitwirkungs- und Präsenzpflicht können Sanktionen zum Einsatz kommen, die über eine Reduktion der Unterstützungsleistungen über gewisse Einschränkungen bis zu einem zeitlich befristeten Aussetzen der Hilfeleistungen reichen.

Wenn man Zwangsarbeit spezifisch für «nicht körperlich Behinderte» fordert, ist das eindeutig diskriminierend. Damit wird nämlich impliziert, dass «nicht physisch» Behinderte ja eigentlich «nicht richtig» behindert seien. Das Verständnis für «nicht-körperlich» bedingte Einschränkungen war bei den Autorinnen eher rudimentär ausgeprägt nicht vorhanden. Und das für Diskriminierung offenbar auch nicht.

In den folgenden Jahren werden beide Autorinnen mit diesen Themen allerdings noch persönliche Erfahrungen machen.

Mehr dazu im nächsten Teil.

Sich wandelnde Strukturen

Am 20. Juni 2014 hielt Bundesrat Johann Schneider-Ammann eine Rede im KKL Luzern. Unter anderem sprach er über die wirtschaftlichen Folgen der Abstimmung zur Masseneinwanderung vom 9. Februar 2014:

Wir kommen nicht darum herum, uns wieder vermehrt aus dem eigenen Reservoir zu versorgen. Es gibt ein ungenutztes Potential. Ich denke da in erster Linie an die zahlreichen ausgezeichnet ausgebildeten Frauen. Durch gezielte Vereinbarkeitsmassnahmen muss man ihnen – und ihren Männern – ermöglichen, ihre Erwerbsarbeitszeit angemessen zu erhöhen. Ich denke aber auch an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich mit 65 nicht zur Ruhe setzen wollen. Auch dieses Potential ist besser zu nutzen. Hier sind in erster Linie die Unternehmen gefordert: je früher sie handeln, umso eher bleiben sie am Arbeitskräftemarkt und damit ganz generell am Markt. Wir müssen aber vor allem auch optimale Bedingungen schaffen, dass die Leute in der Arbeit bleiben.

Ich würde jetzt mal behaupten, es hätte nichts an Schneider-Ammanns Rede geändert, wenn der Bericht über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung, der am 27. Juni 2014 vom BFS  veröffentlicht wurde, schon früher vorgelegen hätte. Dass laut dem Bericht Menschen mit Behinderungen heute besser ausgebildet sind als vor fünf Jahren, aber deren Arbeitsmarktbeteiligung nach wie vor 17% tiefer liegt als bei Nichtbehinderten und in effektiven Zahlen ausgedrückt nur jede zweite Person mit starker Behinderung überhaupt eine Arbeitsstelle hat, hätte Schneider-Ammann (wenn denn er oder sein Redenschreiber sich dafür interessiert hätten) vermutlich auch nicht dazu gebracht,  auf das brachliegende Potential von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen hinzuweisen.

Weil… Menschen mit Behinderungen und «Potential»…? Wie meinen…? Behinderte sind doch diese… Zimmerpflanzen, die man – wenn’s denn halt unbedingt sein muss – irgendwo in eine stille Ecke, wo sie möglichst wenig stören, in die Möblierung hineinintegriert. Und die sich bitte auch gefälligst anzustrengen haben, möglichst «unbehindert» zu wirken sein. Währenddessen die Behinderungen «Frau» bzw. «Alter» mit «optimalen» Arbeitsbedingungen ausgeglichen werden sollen, auf dass Frauen und Ältere ihr wertvolles Potential möglichst «unbehindert» der Wirtschaft zur Verfügung stellen mögen.

Soweit die schöne Theorie jedenfalls. Bei jenen, die sie «unters Volk» bringen sollten hakt’s allerdings noch etwas, so machte Arbeitgeberdirektor Roland Müller Ende April die «innere Einstellung» der Frauen zur Berufsausübung für deren im Vergleich zu den Männern nach wie vor tieferen Löhne verantwortlich:

«Für gewisse Stellen müsse man bereit sein, höhere Anstrengungen auf sich zu nehmen, sagte Müller. Abklärungen hätten ergeben, dass sich eher Männer bereit erklärten, Arbeitszeiten weit über die regulären acht Stunden hinaus zu leisten, während Frauen vermehrt reguläre Arbeitszeiten und geordnete Arbeitsverhältnisse verlangten. Das sei ein wesentlicher Faktor für die Lohnunterschiede.»

Immerhin fügte Müller noch hinzu: «Somit sind es strukturelle Probleme, welche die Lohngleichheit zwischen Mann und Frau verhindern.» Dass er nicht «biologische» sondern «strukturelle» Gründe für die vermeintliche «Faulheit» der Frauen angab, kann man als geradezu «fortschrittlich» einstufen. So als Aussage eines privilegierten WHM (weisser heterosexueller Mann) über 50, der in seinem Leben vermutlich eher selten bis nie seine Kinder rechtzeitig aus der Kita abholen, zum Fussballtraining bringen, mit ihnen in Wartezimmern von Kinderärzten sitzen oder nach der Arbeit kurz vor Ladenschuss das Essen für die ganze Famile einkaufen und selbiges dann auch noch kochen musste.

Oder wie es die Politologin Michelle Beyeler einmal treffend formulierte: «Zu verdanken haben wir diese Situation einem Verständnis von Liberalismus bei dem der Mann von Selbstverantwortung spricht, damit aber eigentlich die Betreuungsdienstleistungen seiner abhängigen Ehefrau meint».

«Eigenverantwortung» ist ja ein Wort, dass im Zusammenhang mit der Invalidenversicherung auch gerne mal bemüht wird. Oder «mit zumutbarer Willensanstrengung überwindbar». Gesagt wird es in der Regel von gesundheitlich, beruflich und sozial privilegierten Menschen Männern, denen die herrschenden Strukturen es erlauben, ihre Arbeitskraft weitestgehend ungehindert auszuschöpfen.

Un«behindert» von schweren gesundheitlichen Beinträchtigungen, Care-Verpflichtungen und zugleich gut unterstützt von einem Heer meist weiblicher «fleissiger Bienchen» im Hintergrund (beispielsweise die Mutter, die dem Jungkarrieristen die Wäsche wäscht, später die Kinder hütet, und noch später wiederrum von der Ehefrau gepflegt wird) die sich darum kümmern, dass der betreffende Herr seine «Eigenverantwortung» (*Hüstel*) voll und ganz wahrnehmen kann.

Wie wenig diese Strukturen (und vor allem die zum grossen Teil unbezahlte Gratisarbeit auf der sie fussen) hintersinnt werden, zeigt die kürzlich auf Twitter geführte Konversation:

ivinfo: Wenn wegen der #mei Frauen vermehrt berufstätig sein sollen; wer macht dann die bisher unbezahlte Care-Arbeit? Hat @Avenir_Suisse eine Idee?

Avenir_Suisse: Wer die Care-Arbeit macht, ist ein privater Entscheid. Wichtig ist eine höhere Flexibilität zwischen Familie und Beruf

ivinfo: Wenn unbezahlte Arbeit plötzlich kostet (Krippen, Pflegeheime ect) ist das kein privates sondern auch polit.+wirtsch. Problem.

Eine liberale DENK-Fabrik sollte darauf schon eine ungefähre Antwort haben. Dass sie keine hat, zeigt wie wenig man(n) sich bewusst ist, wie sehr die eigene so sehr gepriesene «Leistungsfähigkeit» auf Strukturen basiert, die das optimale Ausschöpfen der eigenen Arbeitskraft vor allem für einen ganz bestimmten Typus Mensch Mann begünstigt.

Die Aussage von Arbeitgeberdirektor Müller, dass «Frauen sich eben weniger anstrengen mögen» hat – zurecht – lautstarke Proteste hervorgerufen. Diese Proteste hätte es vermutlich vor nicht allzulanger Zeit so noch nicht gegeben, da war «klar»: Wer als Frau beruflich erfolgreich sein will, hat gefälligst wie ein Mann zu sein; sprich: nicht schwanger zu werden und auch keine Betreuungsaufgaben für Kinder zu haben.

Mittlerweile wirbt aber beispielsweise eine grosse Versicherung als «moderne Arbeitgeberin» in einem aktuellen Werbespot explizit mit flexiblen Arbeitszeitmodellen für Väter. Weil man – natürlich – gemerkt hat, dass den Bedürfnissen der MitarbeiterInnen angepasste Strukturen deren Zufriedenheit und damit auch deren Leistungsfähigkeit verbessern.

Diese Entwicklung stimmt mich doch einigermassen zuversichtlich, dass man irgendwann auch noch erkennen wird, dass man Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht ums Verrecken an die «Norm» (so wie einst der nicht schwangerwerdenkönnende Mann die «Norm» war) anpassen muss, sondern vielmehr Strukturen geschaffen werden, in denen sie – ähnlich wie Frauen mit Betreuungsaufgaben (was früher einmal eine veritable «Behinderung» im Arbeitsleben darstellte) ihr Potential zur Geltung bringen können.

Und ich glaube auch, dass solche Veränderungen nicht nur Menschen mit gesundheitlichen Beinträchträchtigungen, sondern allen MitarbeiterInnen zugute kommen werden. So wie heute selbstverständlich nicht nur Frauen, sondern auch Männer von flexiblen Arbeitszeitmodellen profitieren. Widerstandlos wird das nicht zu haben sein, aber das entlarvende am Widerstand ist ja, dass sich immer jene am erbittersten gegen eine Veränderung wehren, deren eigene Privilegien dadurch ins Wanken geraten. Könnte ja noch jemand merken, dass die eigene Position nicht ausschliesslich dem so plakativ hochgehaltenen Leistungswillen zu verdanken ist, sondern auch durch strukturelle Vorteile begünstigt wurde. Das hört man im liberalen wer-will-der-kann-Universum natürlich nicht so gern, das macht schon etwas Bauchweh.

Tasse Pfefferminztee, meine Herren?

Die IV – Eine Krankengeschichte. Mit blindem Fleck.

Ein einzelner NZZ-Artikel macht natürlich keine IV-Revision. Viel wirksamer ist ein ganzes Buch. Dieses Buch hiess: «Die IV – Eine Krankengeschichte»  und wurde 2007 von der Avenir Suisse im Buchverlag der NZZ herausgegeben. Autorinnen sind Monika Bütler, Volkswirtschaftsprofessorin an der HSG, und Katja Gentinetta, damals Vizedirektorin von Avenir Suisse, heute Beraterin für Wirtschaft, Politik und Gesellschaft.

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Die Autorinnen analysieren so klar und einleuchtend die Rollen der unterschiedlichen Akteure (Betroffene, Ärzte, Arbeitgeber, Anbieter von Hilfsmitteln, Betreiber von Heimen und Werkstätten, sowie verantwortliche Behörden), dass man am Schluss der Lektüre eigentlich nur noch zurücklehnen möchte und sagen: Ja, genau so ist es, so muss es sein, weil das war jetzt so überzeugend, es kann gar nicht anders sein. Soviele Zahlen, soviele zitierte schlaue Studien und Zeitungsartikel (u.a. aus der NZZ…) untermauern die ganze Analyse, wer würde denn da den daraus gezogenen logischen Schlussfolgerungen im letzten Kapitel «Auswege und Ausblicke» noch irgendwas entgegensetzen können?

«Man» hatte offenbar tatsächlich nicht viel entgegenzusetzen, denn viele der dort formulierten Forderungen sind heute – sechs Jahre später – in die IV-Gesetzgebung eingeflossen. Und – auch das muss mal gesagt werden – nicht alles davon ist einfach nur schlecht. Die Gesetzgebung hat allerdings eine leichte Schlagseite in Richtung: Arbeitgeber, die Behinderte einstellen sind ganz ganz super und müssen ganz doll geknuddelt finanziell belohnt werden, währenddessen Arbeitnehmende, die aufgrund ihrer Behinderung keine Stelle finden/gekündigt werden/nicht mehr arbeiten können einfach faul und bequem sind und man sie deshalb ordentlich unter Druck setzen muss.

Beim Druck auf die Betroffenen sehen die Autorinnen auch noch viel Spielraum nach oben (oder unten – je nach Sichtweise), wie sie auf Seite 229 darlegen:
«Wo keine physische Erwerbsunfähigkeit vorliegt, würde die Verrichtung niederschwelliger gemeinnütziger Arbeiten im zweiten Arbeitsmarkt standardmässig eingeführt. (…)
Bei einer Verletzung der Mitwirkungs- und Präsenzpflicht können Sanktionen zum Einsatz kommen, die über eine Reduktion der Unterstützungsleistungen über gewisse Einschränkungen bis zu einem zeitlich befristeten Aussetzen der Hilfeleistungen reichen.»

Katja Gentinetta war auch an die IVSK-Plenartagung 2012 in Vevey geladen (Thema: «IV 2020») und verlieh dieser Forderung in ihrem Vortrag nochmal Nachdruck:

«Die IV etabliert sich zudem als Schnittstelle zum 2. Arbeitsmarkt, der jene Kompetenzen braucht, die in der hochindividualisierten Dienstleistungsindustrie nicht mehr gefragt sind. Ausserdem wird, um der Erosion der Sozialstaatsmoral entgegenzuwirken, soweit möglich für jede Rente eine Gegenleistung gefordert, z.B. in Form von niederschwelligen Arbeiten im öffentlichen oder privaten Sektor.»

Was Gentinetta unter «Soweit möglich» versteht, wurde ja im Buch bereits explizit formuliert: «Wo keine physische Erwerbsunfähigkeit vorliegt». Die – notabene wissenschaftlich unkorrekte –  Formulierung «mit zumutbarer Willensanstrengung überwindbar» welche heute als Kniff dient, um die Verweigerung von Renten bei somatoformen Scherzstörungen zu rechtfertigen, hatten wir ja den Juristen zu verdanken. Und nun kommt eine Wirtschafts-Philosophin und erklärt Kraft ihrer medizinischen Kompetenz, dass grundsätzlich für «jede Rente eine Gegenleistung gefordert» werden können soll.

Und genau da liegt auch der Haken bzw. der komplett blinde Fleck im ansonsten wirklich (und ja, das meine ich ernst) lesenswerten und in vielen Bereichen den Finger auf die richtigen Punkte legenden Buch: Abgesehen von einer unter der 1% -Marke liegenden Zahl an Betrügern werden Invalidenleistungen an Menschen mit schwerwiegenden Behinderungen und Erkrankungen ausgerichtet.

Das ist den Autorinnen irgendwie… komplett entgangen… Jedenfalls ist das Buch voll von Sätzen wie: «Deshalb liegt die einfachste Motivation, sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren, in der Senkung der staatlichen Transferleistungen.» (S. 212)

Wunderheilungen durch Senkung der Transferleistungen? Eine interessante These. Weil die sich nicht so gut für einen Feldversuch eignet, versuchte man die angebliche Geldgier Reaktion auf finanzielle Anreize der IV-Bezüger – drei Jahre nach dem Erscheinen des obigen Buchs – anders nachzuweisen. Im Rahmen des BSV-Pilotprojektes «Startkapital» wollte man am Institut für Empirische Wirtschaftsforschung der Universität St. Gallen – unter der Leitung von Monika Bütler – untersuchen, ob der Bezug eines sog. «Startkapitals» IV-Bezüger motiviert, eine Beschäftigung im 1. Arbeitsmarkt aufzunehmen oder den Beschäftigungsgrad zu erhöhen. Wollte. Denn das Projekt wurde – aufgrund mangelnder Teilnehmerzahlen – vom BSV vorzeitig abgebrochen. Die Summe der an die 16 arbeitswilligen IV-Bezüger ausbezahlte Startkapitalien beläuft sich bisher laut Auskunft des BSV auf 321’750.- Die Kosten für die «Begleitforschung» (SEW und das involvierte Befragungsunternehmen): 235’650.- Über den «Erfolg» der «Eingegliederten» ist nichts bekannt.

Der Projektbericht kommt jedoch – unter anderem – zum Schluss:
«Finanzielle Anreize spielen unter Umständen eine geringere Rolle für eine erfolgreiche (Re-)Integration in den Arbeitsmarkt, als bislang angenommen wurde. Insbesondere die im Durchschnitt wesentlich schlechtere subjektive Gesundheit im Vergleich zur Gesamtbevölkerung und die geringen subjektiv wahrgenommenen Chancen auf dem Arbeitsmarkt deuten darauf hin, dass viele Personen ihre verbleibende (Rest-)Erwerbsfähigkeit als zu gering ansehen, um eine Aufnahme oder Ausweitung der Erwerbstätigkeit in Betracht zu ziehen.»

Für diese bahnbrechende Erkenntnis hat sich die Investition einer halben Million IV-Gelder doch wirklich gelohnt. Man hätte zwar auch einfach mal Betroffene direkt fragen können, aber die lügen ja eh. Die Chancen auf dem Arbeitsmarkt für Behinderte sind nämlich total intakt, weil die eben gar nicht behindert sind, sondern das nur subjektiv so empfinden. Der Seitenhieb mit den «Subjektiv als gering wahrgenommenen Chancen auf dem Arbeitsmarkt» ist auch deshalb besonders bemerkenswert, weil die an der Untersuchung beteiligte Eva Deuchert auch an einer Umfrage unter Arbeitgebern beteiligt war, welche zeigte, dass nur ca. 3% von ihnen bereit wären, Jugendliche mit einer psychischen Beeinträchtigung als Lehrlinge zu akzeptieren.

Übrigens: Als Katja Gentinetta, die in Sachen IV gerne mal den neoliberalen Zweihänder («Die IV als komfortable Dauerarbeitslosenversicherung(…)» auspackt, trotz hervorragender Qualifikationen 2010 nicht zur Direktorin der Avenir Suisse gewählt wurde (gewählt wurde Gerhard Schwarz – vermutlich auch aufgrund «männlicher Netzwerke») schrieb ich: «Eine bestehende Diskriminierung kann nie alleine durch «Eigenverantwortung» der Diskriminierten aufgelöst werden, die Verantwortung von Seiten der Diskriminierenden (und Privilegierten) und deren Mut und Wille zur Veränderung bestehender (Macht)Verhältnisse ist entscheidend. Vielleicht macht sich Frau Gentinetta aus aktuellen Anlass auch mal Gedanken darüber».

Frau Gentinetta hat sich unterdessen Gedanken gemacht: «Katja Gentinetta ist eine der Frauen, die ihre Meinung geändert haben. Früher sprach sie sich gegen fixe Geschlechterquoten aus. Auch heute noch steht Unternehmensfreiheit für sie ganz oben. Aber sie hält es für naiv, weiter an freiwillige Programme und Projekte zu glauben: «Ich kann mir gut eine Art ‹Anschubquote› vorstellen. Man macht das eine Zeitlang, bis sich das Bild verändert, bis es eine Selbstverständlichkeit wird».

Wenn Frau Gentinetta nochmal ein paar Jahre nachdenkt, fällt ihr vielleicht auch noch was zur Selbstverständlichkeit von Menschen mit Behinderungen im Berufsleben ein. Aber möglicherweise hört die liberale Sensibilität für Diskriminierung genau an dem Punkt auf, wo sie einem selbst nicht mehr betrifft.

Was Avenir Suisse verschweigt

Avenir Suisse titelt in ihrem Infomationsbulletin vom Januar 2011 auf Seite 2:
«Schluss mit Schwindel» und schreibt: «Invalide sollen keine Rente mehr bekommen, wenn sich für Ihre Beschwerden keine objektivierbare Ursache findet.» Und nötigt mich damit mal wieder in den Schallplatte-mit-Sprung- Modus zu verfallen… Nun denn… *seufz*

Nur schon pauschal das Wort Schwindel für alle nicht objektvierbaren Erkran-kungen zu benutzen, ist einfach eine bodenlose Frechheit und Verunglimpfung der Betroffenen und dient einem einzigen Grund: Den Weg zu ebnen, für den von Avenir Suisse schon seit langem intensiv propagierten Abbau des Sozial-staates.

Es folgt das übliche Blabala, von wegen Schleudertrauma-Epidemie, den psychischen Beschwerden für die es angeblich keine Ursache gebe und zu guter Letzt noch dies: «Wer keine Rente mehr erhalte, rutsche in die Sozialhilfe ab, lamentieren die Kritiker. Sie verschweigen: Die Sozialdienste missbrauchten zwei Jahrzehnte lang die IV, um Klienten abzuscheiben, deren Beschwerden nie eine Rente rechtfertigten.»

Wenn ich aufzählen wollen würde, was die Avenir Suisse bezüglich IV alles verschweigt (und auch der ganze neoliberale Wirtschaftskuchen drum herum absichtlich mitverschweigt) würde ich sehr sehr viel schreiben müssen:

  • Bis heute keine Evaluation über die Folgen der 5. IV-Revision durchgeführt wurde und keine Informationen darüber existieren, was mit all den Menschen geschehen ist, deren Renten eingespart wurden und wie erfolgreich die Eingliederungsmass-nahmen tatsächlich sind.
  • Es ist eine Tatsache, dass es immer mehr Menschen gibt, die schwerkrank bei der Sozialhilfe anklopfen – oder für die deren Ehepartner aufkommen müssen
  • Das Märchen von den angeblich schwer objektivierbaren psychischen Erkrankungen wurde schon lange durch eine vom BSV (!) in Auftrag gegebene Studie widerlegt. Dies hat das BSV aber ganz bewusst nie breit kommuniziert, um mit der laufenden IV-Revision das Wort objektivierbar (also durch einen Psychiater diagnostizierbar) einfach mal ganz elegant durch die Wendung «organisch feststellbar» zu ersetzen. Was faktisch alle psychischen Erkrankungen von IV-Leistungen aussschliesst.
  • Und über die permanente Verunglimpfung von IV-Bezügern brauche ich der Avenir Suisse erst recht nichts erzählen, damit kennen sie sich ja selbst gut genug aus. Bezeichnete doch beispielsweise Katja Gentinetta, die damalige Vizedirektorin von Avenir Suisse, bereits im Herbst 2009 in der NZZ die IV als «komfortable Dauerarbeitslosig-keitsversicherung» und befand die in einer Motion von Reto Wehrli geforderte Neuüberprüfung von bestehenden Renten als «zwingend». Gentinetta schrieb: «(…)und es ist zu hoffen, dass dies im Rahmen der geplanten 6. Revision der IV ohne Kompromiss und Abschwächung durchgesetzt wird.» Es handelt sich hierbei just um diejenige Motion, die den Grundstein zur unseeligen Schlussbestimmung der IV-Revision 6a gelegt hat: Notabene OHNE, dass die Bundesversammlung die betreffende Motion je angenommen hätte. Aber offenbar finden von Avenir Suisse unterstützte Anträge über andere Wege Eingang in die Gesetzgebung als über die Bundesversammlung.

Und die Frage, wo die wahren Betrüger sitzen, stelle ich auch nicht. Das erklärt sich durch die oben aufgelisteten Tatsachen mittlerweile von selbst. Weshalb man das alles (und noch viel viel mehr) verschweigt und vertuscht. Nicht nur bei der Avenir Suisse.

Die Grenzen von gutem Willen und Eigenverantwortung

Katja Gentinetta, Vizedirektorin der wirtschaftsnahen Denkfabrik Avenir Suisse hat in Publikationen wie «Die IV – Eine Krankengeschichte» sowie in verschiedenen Stellungsnahmen und Vorträgen zum Thema Ergänzungsleistungen immer wieder das neoliberale Credo der Eigenverantwortung durchdekliniert. Grundtenor: Die Leistungen wären zu hoch, würden zu breit gestreut und setzen Fehlanreize, die dazu führen, dass der Bezug der ensprechenden Leistung erstrebenswerter wäre, als zu arbeiten.

Die wirtschaftsfreundliche Lösung welche von Gentinetta/Avenir Suisse für diese Problematik propagiert wird, heisst: damit weder IV noch EL «erstrebenswert» sind, müssen diese Sozialleistungen auf das Existenzminimum gesenkt werden und alles, was über dem Bedarfsminimum liege, müsse sich der/die BezügerIn eben selbst erarbeiten. Das klingt an sich ersteinmal gar nicht so schlecht. Insbesondere aus der Sicht derjenigen, deren Stundenansatz weit über dem liegt, was andere nicht einmal in einer ganzen Woche verdienen (der Durchschnittlohn in der Behindertenwerkstätte „Drahtzug“ in Zürich beträgt durchschnittlich 2.40/Stunde und kann als Beispiel für die ganzen «Branche» gelten).

Was bei der ganzen Theorie auf dem Papier nämlich irgendwie (absichtlich) vergessen geht: IV-Leistungen bekommen diejenigen, deren Erwerbsfähigkeit aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung körperlicher, geistiger oder psychischer Art vermindert bzw. überhaupt nicht (mehr) gegeben ist. Und selbst wenn eine gewisse (Rest)arbeitsfähigkeit noch vorhanden sein sollte, hängt deren wirtschaftliche Nutzung (auch wenn uns das neoliberale Kreise immer und immer wieder anders vorkauen) bei weitem nicht alleine am Willen und der Selbstverantwortung der Betroffenen sondern auch und zu einem erheblichen Teil an der Bereitschaft einer Gesellschaft, die Bedingungen zu schaffen, dass auch Menschen mit einer Behinderung ihre Ressourcen überhaupt erst nutzen können.

Wäre Frau Gentinetta nicht 1968 geboren, sondern nur 50 Jahre früher, wäre aus ihr auch unter Aufbietung allen «guten Willens» und aller «Eigenverantwortung» mit Verlaub wahrscheinlich keine Vizedirektorin geworden, sondern allerhöchstens eine Direktionssekretärin. Und wäre sie gar 100 Jahre früher in eine Schweizer Bergbauernfamilie hinein geboren, hätte sich ihre Schulbildung als Mädchen auf allerhöchstens 4 Jahre beschränkt. Falls überhaupt. Eine weitergehende Schulbildung oder gar ein Hochschulstudium wären praktisch unereichbar gewesen. Und selbst wenn sie zu jenen wenigen Frauen gehört hätte, welche ein Hochschulstudium in Jura oder Medizin erfolgreich abschlossen, war die Eröffnung einer eigenen Kanzlei (Iris von Roten in den 1940iger Jahren) oder einer eigenen Arztpraxis (Caroline Farner 1880er Jahre) unmöglich bzw. die Frauen wurden gesellschaftlich geächtet und lächerlich gemacht.

Die Behinderung «Frausein» beschränkt sich heutzutage darauf, dass Katja Gentinetta trotz bester Qualifikationen und Vorraussetzungen den Direktionsjob bei Avenir Suisse, um den sie sich beworben hatte, nicht bekommen hat. Bekommen hat ihn ein Mann, der sich nicht einmal dafür beworben hatte: Gerhard Schwarz, der Wirtschaftschef der NZZ. Im Tagesanzeiger lässt Rolf Soiron durchblicken, dass bei solchen Entscheidungen möglicherweise «Männliche Netzwerke» ein Rolle spielten.

Die Hoffung ist eine leise, dass Gentinetta bei ihren weiteren Publikationen diese eigene Erfahrung miteinfliessen lässt, dass der eigene gute Wille manchmal eben nicht ausreicht, sondern der «gute Wille» der Umgebung eben durchaus auch entscheidend sein kann, wie weit man kommt. Viele Menschen im Rollstuhl stossen beispielsweise nicht erst im Vizedirektorium an eine «gläserne Decke» sondern für sie ist schon vor dem Gebäude Schluss, aus dem profanen Grund, dass der barrierefreie Zugang für sie nicht gewährleistet ist. Wie im Beispiel jenes Psychologen, der vom Eigentümer des Gebäudes, in dem sich seine Praktikumsstelle befand, keine Einrichtung eines Treppenlifts erwirken konnte, obwohl die Invalidenversicherung sämtliche Kosten(!) getragen hätte.

Nationalrat Luc Recordon (Grüne) hat dazu im Parlament die Inititive «Keine Diskriminierung von Personen mit Behinderungen beim Zugang zu Gebäuden in fremdem Eigentum» eingereicht, welche beim schweizerischen Hauseigen-tümerverband auf erbitterten Widerstand stösst; insbesondere auch: «(…)weil ein Grossteil der nichtbehinderten Mietinteressenten derartige Änderungen als störend empfindet.»

Solange ein Treppenlift, andere behindertengerechte Umbauten oder schlicht die Anwesenheit von Mitmenschen mit Behinderungen «störend» empfunden werden, wie kann da ernsthaft behauptet werden, dass Menschen mit Behinderungen (und das sind Bezüger von Invalidenrenten nun mal per defintionem) doch einfach nur genügend «guten Willen» zeigen müssten, um sich in die Arbeitswelt zu integrieren?

Auch das Frauenstimmrecht bekamen die Schweizer Frauen nicht durch eigenen «guten Willen» es wurde ihnen von den Männern nach alter Schweizer Sitte im Rahmen einer Abstimmung 1971 (und nach mehreren Anläufen) schliesslich und endlich eingeräumt (Ausser in Appenzell Ausserhoden, da wurde es per Bundesgerichtentscheid 1990 eingeführt). Eine bestehende Diskriminierung kann nie alleine durch «Eigenverantwortung» der Diskriminierten aufgelöst werden, die Verantwortung von Seiten der Diskriminierenden (und Privilegierten) und deren Mut und Wille zur Veränderung bestehender (Macht)Verhältnisse ist entscheidend.

Vielleicht macht sich Frau Gentinetta aus aktuellen Anlass auch mal Gedanken darüber.

Nationalrätliche Motion gegen die Rechtssicherheit auf bestehenden IV-Renten

Das Bundesgericht entschied bislang schon verschiedentlich zu Gunsten von IV Bezügern, denen vor der 4. und 5. IV Revision Renten zugesprochen und nach erfolgter Gesetzesänderung wieder (teilweise) aberkannt wurden, da beispielsweise eine somatoforme Schmerzstörung nach heutiger Rechts-sprechung keine rentenauslösende Gesundheitsbeeinträchtigung mehr darstelle.

Das Bundesgericht jedoch gewichtete Rechtssicherheit und Vertrauensschutz höher als die Anwendung der neuen Praxis. Zudem hätten die Betroffenen zu Recht eine Rente bezogen und es wäre für sie sehr schwierig, sich nach so langer Zeit wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren.

An dieser Praxis des Bundesgerichts stören sich Nationalrat Reto Wehrli (CVP) und 49 Mitunterzeichnende Nationalräte, die den Bundesrat in der Motion Neuüberprüfung von laufenden IV-Renten. Rechtsstaatlich klare Regelung auffordern, rechtliche Grundlagen zu schaffen, um auch bereits laufende Renten, die der neuen Gesetzeslage nicht entsprechen, aufheben zu können.

Die Schwierigkeiten von Menschen, die jahrelang aus dem Arbeitsprozess ausgeschlossen waren und zudem unter einer (wenn auch laut neuer Gesetz-gebung «nicht nachweisbaren») gesundheitlichen Beinträchtigung leiden, überhaupt wieder eine Stelle zu finden, hält auch Katja Gentinetta, stv. Direktorin von Avenir Suisse, für komplett irrelevent. Sie schreibt in einem Artikel in der NZZ, dass auch die gegenwärtig steigende Arbeitslosigkeit keinen Grund darstelle, «die Invalidenversicherung zu einer – notabene wesentlich komfortableren- Dauerarbeitslosenversicherung zu machen». Die Invaliden-versicherung dürfe ausschliesslich einen Erwerbsersatz aus nachweisbaren gesundheitlichen Gründen garantieren.

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Die Perspektive aus dem komfortablen Nationalratssaal oder dem nicht minder komfortablen Vorstandsbüro von Avenir Suisse auf den realen Arbeitsmarkt für Menschen mit gesundheitlichen Beinträchtigungen (ob «nachweisbar» oder nicht) scheint gründlich verzerrt: Selbstverständlich spielt der Gesundheits-zustand und damit einhergehend auch die Leistungsfähigkeit eine entscheidende Rolle, ob  jemand auf dem Arbeitsmarkt überhaupt eine Chance hat. Auch als «objektiv überwindbar» geltende Beinträchtigungen sind, was sie sind: Beinträchtigungen, die es jeden Tag aufs Neue zu überwinden gilt und die es enorm erschweren mit den momentan rund 150’000 gesunden(!) Arbeitslosen in Konkurrenz zu treten.

Und wie sich da erst Menschen behaupten sollen, die bereits jahrelang berentet wurden…? Notabene nicht aufgrund von Betrug, sondern alleine durch die Praxis der IV-Behörden.

Kann es wirklich das alleinige Problem der Versicherten sein, wenn die Invalidenversicherung alle paar Jahre die Gründe für eine Berentung ändert?
Rechtssicherheit? Besitzstandwahrung? – Fremdworte für Behinderte und chronisch Kranke.
Selbst der Anspruch auf Wiedereingliederungsmassnahmen wird für jene nicht gegeben sein, deren Anspruch auf Leistungen der Invalidenversicherung aufgehoben wird. Denn sie sind – auch wenn sie 10 Jahre oder länger berentet wurden, laut neuer Rechtsprechung «nicht behindert/krank».

Die Absicht dahinter ist klar: aus der «komfortablen Dauerarbeits-losenversicherung IV» sollen möglichst viele Menschen in die Sozialhilfe «verschoben» werden.