[4/x] Sie reden von «Objektivität», aber meinen «Misstrauen»

Dass eine psychische Erkrankung die Erwerbsfähigkeit beeinträchtigen oder eine Teilnahme am ersten Arbeitsmarkt gleich ganz verunmöglichen kann, scheint für sehr viele Menschen in der Schweiz nicht nachvollziehbar. Doch es ist nicht einfach Unverständnis, mit dem Menschen mit einer psychischen/unsichtbaren Erkrankung begegnet wird, es ist ein fundamentales Misstrauen, das sich vom Stammtisch und Politik («Scheininvalide») über die IV (Gutachter, Detektive) bis ins Bundesgericht (Indikatoren) zieht. Dieses Misstrauen ist nicht «gottgegeben», es wird aktiv bewirtschaftet. Unter anderem von Personen Männern, die das Misstrauen als äusserst erfolgreiches Mittel zum Zweck der persönlichen Profilierung benutzen. Drei Beispiele:

2012 kandidierte der damals 19-jährige Mike Egger für den St. Galler Kantonsrat. Das St. Galler Tagblatt brachte ein ausführliches Interview mit dem SVP-Jungpolitiker. Einziges Thema: Die von Egger persönlich betriebene «Hotline», wo jedermann – gerne auch anonym – «Sozialmissbräuche» melden konnte. Egger war daraufhin überall bekannt und wurde gewählt. Seine politische Karriere ging steil weiter, mittlerweile sitzt der SVP-Politiker im Nationalrat. Was er dort tut? Er fordert unter anderem «Meldestellen für Sozialversicherungsmissbrauch».

Für den Juristen Kaspar Gerber dürfte seine vom Schulthess-Verlag publizierte Dissertation über «Psychosomatische Leiden und IV-Rentenanspruch» (2018) ebenfalls eine äusserst nützliche Stufe auf der Karriereleiter darstellen. Gerber zelebriert auf rund 500 Seiten das Mantra «Aber die können ihre Einschränkungen ja über-haupt-gar-nicht beweisen!» und plädiert deshalb unter anderem dafür, dass bei «unklaren» Leiden Detektivüberwachungen nicht nur bei einem konkreten Missbrauchsverdacht, sondern standardmässig als «reguläre Abklärungsinstrumente» eingesetzt werden sollten. Als ausgewiesener Experte für angeblich «unklare» Beschwerdebilder schreibt Herr Gerber bestimmt gerade eine ausführliche juristische Abhandlung über «Long Covid». Den Grundtenor können wir uns alle lebhaft vorstellen.

Auch der ehemalige Luzerner IV-Direktor Donald Locher inszenierte sich gerne als heroischen Kämpfer gegen (angeblich) ungerechtfertigte Leistungsbezüge. Anfang 2014 stand in der Zentralschweiz am Sonntag in grossen Lettern: «Luzern leistet Pionierarbeit». Im Artikel war zu lesen, dass die IV-Stelle Luzern mittels «Hirnstrommessungen» exakt ermitteln könne, wie eingeschränkt Versicherte mit psychischen Erkrankungen tatsächlich seien. In der Folge berichteten Medien aus der ganzen Schweiz über das revolutionäre Verfahren. Unter anderem:

Die IV-Stelle in Luzern zieht bei der Beurteilung strittiger IV-Gesuche neuropsychologische Tests an Patienten zu Hilfe. Eine Mehrheit der Patienten gaukelte eine übertriebene psychologische Erkrankung vor.

NZZ, 5.1.2014

oder:

Die Tests ergaben bei 60 Prozent, dass sie ihre Leiden wirklich übertrieben haben. Bei 40 Prozent der Probanden hingegen waren die Hirnleistungen stärker beeinträchtigt, als sie selber gedacht hatten.

20min, 6.2.2014

Take-Home Message: Die Mehrheit der psychisch Kranken übertreibt ihre Einschränkungen und die restlichen können ihre eigene Beeinträchtigung auch nicht richtig einschätzen. Diesen psychisch Kranken ist einfach nicht zu trauen. Die Hirnstrommessungen hingegen, die liefern präzise und vertrauenswürdige Resultate über die effektive Leistungsfähigkeit der Versicherten.

Apropos «präzise und vertrauenswürdig»…

Knapp drei Jahre nachdem sich der Luzerner IV-Direktor Locher in diversen Medien als grosser Innovator inszeniert hatte, hiess das Kantonsgericht Luzern am 10. November 2016 eine Beschwerde eines Versicherten gut, der sich während der IV-Abklärung einer solchen Hirnstrommessung unterziehen musste – und dem infolgedessen eine Rente verweigert worden war:

Bei den vom Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) durchgeführten Hirnstrommessungen (elektrophysiologische Funktionsdiagnostik mittels quantitativer Elektroenzephalographie [QEEG] und ereigniskorrelierter Potentiale [ERP]) handelt es sich nicht um eine wissenschaftlich anerkannte Methode hinsichtlich der Diagnosestellung psychischer Gesundheitsstörungen oder hinsichtlich der Simulations-/Aggravationsdiagnostikin der Einzelfallbegutachtung (E. 5.7.2). Damit lässt sich die Anwendung der QEEG- und ERP-Verfahren zur Abklärung eines Leistungsanspruchs in der Invalidenversicherung nicht rechtfertigen.

Urteil 5V 14 621

Und zum Waldfeldwiesenpsychiater Dr. C. (effektiv: Dr. H.) der die QEEG-Messungen bei der IV initiierte, durchführte und auswertete, meinte das Gericht:

Gemäss Prof. Dr. F entbehren bestimmte Aussagen von Dr. C „jeder wissenschaftlichen Grundlage, sind massiv irreführend und haben entsprechend in einem medizinischen Gutachten nichts verloren“, andere Aussagen (zu den spektralanalytischen Daten) seien „einfach grotesk“.

Das Bundesamt für Sozialversicherungen hatte die IV-Stelle(n) übrigens bereits Anfang 2015 angewiesen, diese Methode nicht weiter anzuwenden. An die grosse Glocke hängte man dies aber nicht.

Hatte dieser Missbrauch von psychisch kranken Versicherten – sowohl auf individueller Ebene bei der Abklärung mittels QEEG Lügendetektor als auch durch die Brandmarkung in den Medien als zu 100% unglaubwürdig – irgendwelche Konsequenzen für Luzerner IV-Direktor? Natürlich nicht. Donald Locher blieb bis zu seiner Pensionierung im Sommer 2019 im Amt, wurde mit einem freundlichen Zeitungsinterview verabschiedet, in dem mit keinem Wort seine «meisterhafte Pionierleistung» erwähnt wurde, das er aber wie gewohnt für seine Selbstinszenierung nutzte:

Neben den Ämtern im Stiftungsrat vom «Roten Faden» und dem «Ronald-McDonald-Haus» bleibe ich weiterhin der Integration von Menschen mit psychischen Schwierigkeiten verbunden: Ich freue mich sehr, dass ich soeben zum Präsidenten des sozialen Unternehmens Wärchbrogg gewählt wurde!

Hat grad jemand was von «Bock» und «Gärtner» gesagt?

Für Menschen mit einer psychischen Erkrankung hat die Bewirtschaftung negativer Narrative über sie natürlich sehr wohl Konsequenzen und die sind anders als für die obigen Herren weder image- noch karrierefördernd. Laut einer kürzlich vom BSV veröffentlichten Arbeitgeberbefragung könnten sich zwar 51% der befragten Arbeitgeber vorstellen, Arbeitnehmende mit einer körperlichen Beeinträchtigung zu beschäftigen, Mitarbeitende mit einer psychischen Erkrankung könnten sich hingegen nur 16% der Arbeitgeber vorstellen:

Es ist ein totales Mysterium, woher diese Vorbehalte gegenüber Menschen mit einer psychischen Erkrankung kommen…

«Objektiv», aber aus wessen Sicht?

Im Rahmen der 5. IV-Revision (in Kraft seit 2008) wurde der Artikel 7 des ATSG ergänzt durch folgenden Passus:

Eine Erwerbs­unfähigkeit liegt zudem nur vor, wenn sie aus objektiver Sicht nicht überwindbar ist.

Art. 7 ATSG

Im IV-Kreisschreiben steht ergänzend zum Artikel 7:

Das subjektive Empfinden der versicherten Person (z.B. Schmerzen) ist dabei nicht massgebend.

Kreisschreiben über Invalidität und Rente in der Invalidenversicherung (KSIR), gültig ab 1. Januar 2022.

Das ist ein bisschen absurd, weil bei sehr vielen (auch rein körperlichen) Erkrankungen subjektives Empfinden (wie Schmerz, Erschöpfung usw.) massgebende Faktoren für die Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit darstellen. Was der Gesetzgeber sagen will ist; es geht nicht, dass die Leute sich einfach «selbst» eine IV-Rente geben können. Das muss man also schon «objektiv» überprüfen. Selbstverständlich muss man das. Nur, wer oder was bestimmt denn eigentlich, was aus «objektiver Sicht überwindbar ist»?

  • Der Jungpolitiker, der mit einer Sozialmissbrauchs-Hotline zum Denunzieren aufruft, sich damit erfolgreich Aufmerksamkeit für seinen Wahlkampf verschafft und im Nationalrat über die IV-Gesetzgebung mitbestimmt, ist der «objektiv»?
  • Der Jurist, dessen 500-seitige «Die-können-ja-gar-nichts-beweisen-Dissertation auch als Bewerbungsschreiben für einen SVP-Richterposten gelesen werden kann, den er bekanntermassen anstrebt, ist der objektiv?
  • Der IV-Stellendirektor, der den öffentlichen Auftritt liebt und sich mit obskuren Abklärungsmethoden als grosser Innovator inszeniert, ist der objektiv?
  • Die Betreiber einer Eingliederungs-GmbH, deren Projekt mit psychisch kranken Jugendlichen überhaupt nicht funktioniert hat und die die Schuld dafür einseitig beiden «faulen» Jugendlichen verortet, sind die objektiv?
  • Die Bundesrichter·innen, die einst ohne jegliche medizinische Evidenz diverse Krankheitsbilder als «mit zumutbarer Willensanstrengung überwindbar» erklärten, sind die objektiv?
  • Die Bunderichter·innen, die mit ebenso wenig Evidenz über die eingliederungsrelevante Aussagekraft von «Hobbies» die Indikatorenprüfung einführten und auf fragwürdige Weise anwenden, sind die objektiv?
  • Die SVP-Bundesrichterin, die sagt, beim Indikatorenverfahren sei davon auszugehen, der Mensch sei gesund, ist die objektiv? (Dr. Jörg Jeger, ehemaliger Chefarzt der Medas Zentralschweiz hat ernsthafte Zweifel)
  • Der gehässige Beobachter, dessen Denunziationsschreiben einer IV-Stelle als Grundlage für die Herabsetzung einer IV-Rente dient, ist der objektiv?
  • Die IV-Gutachter, die….

Ich könnte endlos weiterfahren. Es scheint so, als ob von der Bundesrichterin bis zum gehässigen Nachbarn wirklich jeder in der Schweiz über die Kriterien (z.B. eigenes Bauchgefühl) mitbestimmen darf, nach denen beurteilt wird, ob Personen mit einer psychischen oder unsichtbaren Krankheit erwerbsunfähig sind oder nicht. Absolut jeder, ausser die betroffene(n) Person(en) selbst. Denn Betroffene sind subjektiv und wollen nur das eine (nicht arbeiten/eine Rente – obwohl die Arbeitgeber siehe Abbildung weiter oben, sie doch mit offenen Armen empfangen würden!). Der gesamte Rest der Bevölkerung hat hingegen keinerlei eigene Agenda und strotzt nur so vor «Objektivität».

Es wäre vielleicht mal an der Zeit, dass auch Betroffene als Stakeholder (und nein, ich meine nicht die gesunden Vertreter·innen der Behindertenorganisationen, ich meine Betroffene/Peers) bei Prozessen mitwirken, in denen Gutachterleitlinien, juristische Grundlagen zur Beurteilung der Erwerbs(un)fähigkeit und Eingliederungsinstrumente für Versicherte mit psychischen/unsichtbaren Erkrankungen entwickelt werden. Denn Nichtbetroffene haben schon eine sehr subjektive Vorstellung vom Thema. Die wissen doch gar nicht, wie das wirklich ist mit so einer schweren Erkrankung. Ausserdem sind sie sehr stark beeinflusst von ihren Vorurteilen, Fantasien, Ängsten und Karriereambitionen. Da kann ja am Schluss gar keine wirkliche Objektivität dabei herauskommen.

Wie, das geht nicht? Wo kämen wir denn dahin, wenn zum Beispiel auch die Bauern bei Gesetzen und Vorschriften, die sie selbst betreffen, mitred…. ohhh. Ach, das ist was ganz anderes.

Fortsetzung folgt.

Kantonsgericht Luzern: Hirnstrommessungen lassen sich nicht rechtfertigen. BSV: Das haben wir schon 2015 gesagt. (Aber nur ganz leise).

Zu Beginn möchte ich den Leserinnen und Lesern, die beim BSV oder einer IV-Stelle arbeiten, eine Frage stellen: Wie würden Sie sich fühlen, wenn Sie in der NZZ lesen würden, dass Untersuchungen ergeben haben, dass eine Mehrheit der IV/BSV-MitarbeiterInnen Lügner und Betrüger seien?

Vermutlich fänden Sie das nicht so… lustig. Sowas würde aber natürlich nie in der NZZ stehen (schön für Sie). Am 5. Januar 2014 war in der NZZ dafür Folgendes zu lesen:

Die IV-Stelle in Luzern zieht bei der Beurteilung strittiger IV-Gesuche neuropsychologische Tests an Patienten zu Hilfe. Eine Mehrheit der Patienten gaukelte eine übertriebene psychologische Erkrankung vor.

Eine solche Aussage ist für Menschen mit psychischen Erkrankungen, die sowieso schon stigmatisiert werden (Man sieht ja gar nichts, die übertreiben doch u.s.w.) nicht gerade der beste «Werbespot». Aber darum ging’s ja nicht. Es ging vielmehr um einen «Werbespot» für Donald Locher.

Locher ist IV-Direktor der IV-Stelle Luzern, setzt sich immer wieder gerne mit Anekdoten über seine erfolgreiche IV-Betrügerjagd in Szene («Auch haben mich schon Bekannte direkt angerufen und etwa gesagt, wir sollten doch mal bei ihrem Nachbarn reinschauen.») und erregte Anfang 2014 schweizweit Aufmerksamkeit mit einem grossen Artikel in der Zentralschweiz am Sonntag.

Der Artikel hiess «Luzern leistet Pionierarbeit». Der damalige Leiter des RAD-Zentralschweiz Dr. Peter Balbi erklärte darin, dass sich mittels der Ableitung von Hirnströmen (so genannte Event Related Potentials, ERP) den Ärzten ein Fenster zum Hirn öffne. Es seien, so Balbi, «im Gehirn von psychisch kranken Menschen ganz spezielle Muster zu beobachten.» Donald Locher, der Direktor der IV-Stelle Luzern, beschrieb die «erstaunlichen Resultate», die diese innovative Methode bei den 60 untersuchten Personen Versuchskaninchen, hervorgebracht hätten:

Es gibt nicht nur etliche Leute, die eine psychische Erkrankung übertreibend darstellen oder gar vortäuschen, es gibt ebenso welche, die untertreiben.

Am 6. Januar 2014 schrieb ich einen kritischen Blogbeitrag über «die Innovation aus Luzern». Die Medien stürzten sich natürlich auf das Thema. Mehrere befragte Experten betonten jedoch, dass mittels «Hirnstrommessungen» keine zuverlässigen Resultate zu erzielen wären. Ich verfasste einen weiteren Artikel über die Medienberichterstattung. Locher sagte beispielsweise im 20min:

Die Tests ergaben bei 60 Prozent, dass sie ihre Leiden wirklich übertrieben haben. Bei 40 Prozent der Probanden hingegen waren die Hirnleistungen stärker beeinträchtigt, als sie selber gedacht hatten.

Eine Trefferquote von exakt null Prozent wäre das dann. Nichtsdestotrotz führte die IV-Stelle Luzern im Rahmen der (auch andere Untersuchungen umfassenden) Abklärungsmassnahmen weiterhin «Hirnstrommessungen» durch. Mit dem Segen des BSV.

Das Kantonsgericht Luzern hat nun am 10. November 2016 eine Beschwerde eines Versicherten gutgeheissen, der sich während der Abklärung seines Gesundheitszustandes einer solchen Hirnstrommessung unterziehen musste – und dem (auch) infolgedessen eine Rente verweigert wurde. Zentralplus.ch berichtet dazu:

Es fehlt an einem breit abgestützten Konsens, welcher gestatten würde, die streitige Abklärungsmethode als zuverlässige Grundlage für die Beurteilung von psychischen und kognitiven Beschwerden zu betrachten. Die Anwendung der Hirnstrommessungen zur Abklärung eines Leistungsanspruchs in der Invalidenversicherung lasse sich – zumindest vorerst – nicht rechtfertigen.

Versicherte mit einer unzulässigen Methode beurteilen – Ist das nicht sowas wie… Betrug Missbrauch, Herr Locher…?

Am 23. November griff die Sendung 10vor10 das Thema auf. Der Luzerner IV-Direktor Locher, der vor knapp vier Jahren gar nicht genug davon bekommen konnte, die «Innovation aus Luzern» in den Medien anzupreisen, war auf einmal gar nicht mehr erpicht auf’s Rampenlicht. Die IV-Stelle Luzern äusserte sich nur schriftlich und in dürren Worten:

Diese Zusatzuntersuchung hat in Einzelfällen dazu geführt, dass Versicherte Leistungen erhielten. In keinem Fall wurden hingegen Leistungen einzig aufgrund dieser Zusatzuntersuchung abgelehnt.

Aber… man konnte doch – siehe oben – laut Locher aufgrund der Hirnstrommessungen bei 60% der untersuchten Versicherten feststellen, dass sie «ihr Leiden wirklich übertrieben hatten»? Oder wie die NZZ es formulierte: «Eine Mehrheit der Patienten gaukelte eine übertriebene psychologische Erkrankung vor.» Und Herr Locher sprach 2014 in der Zentralschweiz am Sonntag von einer «Erfolgsgeschichte». (60 Personen hatte man damals angeblich schon mittels «Hirnscans» untersucht, im 10vor10 waren es nun plötzlich insgesamt nur noch 26…).

BSV-Sprecher Harald Sohns sagte im 10vor10:

Aus der Erkenntnis heraus, dass die Methode medizinisch-wissenschaftlich umstritten ist und der IV kaum zusätzliche Erkenntnisse bringt, hat die IV-Stelle Luzern den Versuch eingestellt und das BSV hat die IV-Stellen angewiesen, diese Methode nicht anzuwenden.

Wann das war? Anfang 2015. Auf meine Nachfrage hin, warum das BSV diesen Entscheid nicht öffentlich kommuniziert hat, schreibt Harald Sohns:

Das wurde kommuniziert. Sowohl die IV-Stelle Luzern als auch das BSV haben den Sachverhalt gegenüber Medien mehrfach bekanntgegeben.

Via Google findet man 2015 keine einzige solche Meldung. Dafür kann man im Jahresbericht 2014 der IV-Stelle Luzern einen sehr wolkigen Text über das «Projekt Komplexfallabklärungen» lesen, das «im Medienjargon oft fälschlicherweise als ‚Hirnscans‘ bezeichnet worden sei»:

Nach einer umfassenden Evaluation am Ende der Projektphase hat sich gezeigt, dass das Hauptziel des Projekts dank des grossen persönlichen Einsatzes der Beteiligten erreicht wurde. Aufgrund des beträchtlichen Ressourceneinsatzes im Einzelfall werden diese Abklärungen künftig bedarfsweise bei externen Anbietern in Auftrag gegeben.

Das ist also luzernerisch für «Das Verfahren ist unseriös, darum haben wir die Versuche eingestellt». (…?)

Vielleicht könnte Donald Locher seine Worte zukünftig auch dann mit soviel Sorgfalt wählen, wenn es um Menschen mit psychischen Erkrankungen geht. Als IV-Direktor steht er nämlich im Dienst der Versicherten. Und nicht umgekehrt. Die Versicherten sind nicht dazu da, damit sich ein IV-Direktor auf ihre Kosten («Die Tests ergaben bei 60 Prozent, dass sie ihre Leiden wirklich übertrieben haben») mit einer unseriösen «Wundermethode» als «innovativ» profilieren kann. Das gilt auch für alle anderen BSV- und IV-Mitarbeitenden: Sie tragen durch Ihre Kommunikation eine Mitverantwortung dafür, wie Menschen, die auf die IV angewiesen sind, in den Medien dargestellt und somit von der Bevölkerung gesehen werden.

. . . . . . . .

Für die interessierten Juristen, hier das Urteil aus Luzern als PDF. Ein Zückerli daraus:

Gemäss Prof. Dr. F entbehren bestimmte Aussagen von Dr. C „jeder wissenschaftlichen Grundlage, sind massiv irreführend und haben entsprechend in einem medizinischen Gutachten nichts verloren“, andere Aussagen (zu den spektralanalytischen Daten) seien „einfach grotesk“.

Ich hatte bezüglich des hier kritisierten RAD-Arztes Dr. C. in meinem Artikel von 2014 gefragt, was diesen Feld-Wald-Wiesen-Psychiater denn genau dazu qualifiziere, mittels EGG-Messungen bei IV-Antragstellern psychische Krankheiten zu erkennen. Der vom Gericht für das Gutachten beauftragte Professor hat an den Qualifikationen von Dr. C. offenbar auch gewisse… Zweifel.

IV-Stelle Luzern: 55% Misserfolgsquote bei der Eingliederung

Es gibt Themen, von denen ich dachte, dazu müsse ich nun wirklich nicht nochmal was schreiben, weil die Sache endgültig gegessen ist. Sensationslüsterne Kommunikation zur IV-Betrugsbekämpfung war ist so ein Thema. Natürlich ist aber meine obige Artikelüberschrift nicht die Überschrift, die sich die PR-Berater für die Medienmitteilung zum kürzlich veröffentlichten Jahresbericht 2014 der IV-Stelle Luzern ausgedacht haben. Man setzt vielmehr auf Altbewährtes: «IV Luzern bekämpft Versicherungsmissbrauch». Und was ich bereits am 6. Januar 2014 unter dem Titel «Kommunikation des Luzerner IV-Direktors: Was kümmern uns die Details…» schrieb, hat nichts an Aktualität eigebüsst:

Donald Locher ist IV-Direktor in Luzern. Er redet ausgesprochen gerne über IV-Missbrauch. Vorzugsweise in der lokalen Presse, die das Ganze regelmässig prominent und mit knackigen Headlines (Motto: «Je Betrüger umso besser») an die Leserschaft bringt.

Nun, eineinhalb Jahre später, übertitelt das Lokalblatt zentral+ das ausführliche Interview mit Donald Locher mit: «IV-Detektive filmen IV-Betrüger beim Veloklau».

Genüsslich zelebriert Locher darin IV-Räubergeschichten, erzählt über anonyme Meldungen an die IV-Stelle und auch nicht ganz so anonyme:

Auch haben mich schon Bekannte direkt angerufen und etwa gesagt, wir sollten doch mal bei ihrem Nachbarn reinschauen.

Und Locher sagt auch, wieviel Geld man beim CSI-Luzern in die Verbrecherjagd investiert:

Wir haben für unsere externen Detektive ein Budget von 100’000 Franken. Unsere eigene Abteilung kostet zusätzlich rund 350’000 Franken [Anmerkung: Dort arbeiten 4 Personen]. Insgesamt belaufen sich die Kosten also auf knapp eine halbe Million.

Daraus resultierte im Kanton Luzern im Jahr 2014 die Aufdeckung von 18 Fällen von IV-Missbrauch (Als Relation: In Luzern beziehen aktuell rund 10’000 Menschen eine IV-Rente).

Der absolute Medien-Knüller ist aber natürlich, dass Luzern als (soweit ich weiss) bisher einzige IV-Stelle im Jahresbericht die Missbrauchsfälle zum einen nach Schweizern/Ausländern getrennt aufführt, zum andern die Nationalitäten jedes einzelnen Falles preisgibt. Und damit nicht genug; bei den Schweizern wird auch noch nach «reinrassigen» und solchen «mit Migrationshintergrund» unterschieden:

bvm_luzernBildquelle: Jahresbericht 2014 der IV-Stelle Luzern

Die Frage dazu ist einfach; Was «bringt» die Veröffentlichung dieser Informationen nun genau? Zuerst mal knackige Medien-Auftritte und Applaus aus der rechten Ecke für Herrn Locher. Das war bei der medialen Lancierung der von Medizinern vielkritisierten «Hirnstrommessungen» Anfang Januar 2014 nicht anders. Der aktuelle Jahresbericht sagt dazu übrigens:

Nach einer umfassenden Evaluation am Ende der Projektphase hat sich gezeigt, dass das Hauptziel des Projekts dank des grossen persönlichen Einsatzes der Beteiligten erreicht wurde.

Man hätte jetzt eigentlich noch gerne gewusst, was genau bei der Evaluation rauskam (Gibt’s da nun wissenschaftliche Publikationen zur Reliabilität?) und was war eigentlich das «Hauptziel des Projektes»? Schweizweite Presseberichte über die IV-Stelle Luzern? Aber der Jahresbericht wird dazu nicht ganz so konkret.

Ob «Hirnstrommessungen» oder Nationalität der IV-Betrüger, bei der IV-Stelle Luzern findet man jedenfalls immer wieder ein wirksames mediales Ablenkungsmanöver, damit niemand bemerkt, dass nicht eine handvoll (ausländischer) IV-Betrüger die Hauptkosten bei der IV verursachen, sondern vor allem die echten IV-Fälle. Zum Beispiel diejenigen 1321 Menschen, bei denen die Eingliederungsbemühungen der IV Luzern nicht zum Erfolg führten, und über die im Jahresbericht zu lesen ist:

Es wäre falsch zu glauben, dass wir in jedem potenziellen Eingliederungsfall eine gute Lösung finden und die Geschichten immer positiv enden. Sehr oft erleben wir unglücklliche Verläufe und müssen akzeptieren, dass es trotz aller Bemühungen auch Verlierer geben kann.

Im Zeitungsartikel klingt das etwas anders. Dort sagt Locher:

Die Eingliederungen durch die IV sind eine Erfolgsstory.(…)

zentral+: Sind das alles langfristige Eingliederungen oder scheitern viele Personen und landen dann ein paar Monate später wieder bei euch?

Locher: Viele sind langfristig. Aber natürlich gibt es immer auch solche, die es nicht schaffen. Genau Zahlen liegen dazu derzeit keine vor.

Zu den langfristigen Eingliederungserfolgen hat man keine Zahlen, aber zu den Eingliederungsversuchen, die bereits «kurzfristig» scheiterten, hätte man schon welche, die liegen nämlich laut Jahresbericht wie gesagt bei 55% bzw. 1321 Menschen.

Aber das passt halt nicht in diese krude Mischung aus ausländischen IV-Betrügern, Schweizer IV-Rentnern in Thailand und potentiellen zukünftigen IV-Rentnern unter den syrischen Flüchtlingen [sic] die Locher im Interview zum Besten gibt.

Erst ganz am Schluss fragt zentral+:

Aber der Grossteil bezieht doch zu Recht eine IV-Rente? Zumal es doch auch immer mehr psychisch Kranke gibt, die sich nicht so einfach wieder integrieren lassen?

Locher: Das ist korrekt. Plus/Minus wird der Anteil an IV-Renten wohl etwa in dem Bereich bleiben, wie er nun heute ist. Und wie in der ganzen Schweiz, beträgt auch in Luzern der Anteil an IV-Rentner mit psychischen Problemen gegen 40 Prozent. Diese Zahl nimmt weiter zu, und diese Leute sind nicht einfach zu integrieren.

Damit hätte das Interview eigentlich beginnen müssen, wenn es Locher ernst damit meinte, was er im Jahresbericht schrieb schreiben liess:

In Sachen berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderung zum Beispiel ist zusätzliche Sensibilisierungsarbeit bei den Arbeitgebenden nötig.

Wenn man Arbeitgeber tatsächlich für die Integration sensibilisieren möchte, stellt man wohl kaum die Missbrauchsbekämpfung ins Zentrum der Kommunikation (findet übrigens auch der grüne Luzerner Kantonsrat Michael Töngi).

Und statt einer peniblen Darstellung der IV-Betrüger nach Nationalität, wäre eine Aufschlüsselung der (nicht) erfolgreichen Integrationsbemühungen nach Gebrechensart im Jahresbericht wesentlich aufschlussreicher gewesen. Aber da hat der PR-Berater vermutlich davon abgeraten. Die Integrationszahlen bei den psychischen Kranken hätten nicht gut ausgesehen. Und bei denjenigen, denen man die Rente aufgrund eines Päusbonogs aberkannt hat (wobei die IV-Stelle Luzern so rigoros vorging, dass sie sogar vom Bundesgericht zurückgepfiffen wurde) wohl auch eher nicht so. Stattdessen präsentiert man sich in den Medien vorrangig als erfolgreiche Verbrecherjäger. Richtige «Gewinnertypen» eben. So im Gegensatz zu den nicht Eingliederbaren, die im Jahresbericht als «Verlierer» (siehe oben) bezeichnet werden.

Übrigens sind laut dem Jahresbericht 55% der bei der IV-Stelle Luzern Beschäftigten Frauen. Und so sieht die Geschäftsleitung aus:
GL IV Luzern
Passt.

Ein Prozent

Vor einem Jahr schrieb ich ans BSV, ich würde gerne die IV-Betrugs-Quote wissen, das BSV wollte die Quote aber nicht rausrücken.
Manche Dinge muss man dann halt an die Profis… outsourcen (Und die Rundschau hat zudem praktischerweise auch eine etwas grössere Reichweite als mein Blog):

brotz_iv

Gestern berichtete also die Rundschau über IV-Betrug und IV-Detektive. Im anschliessenden Gespräch war der Luzerner IV-Direktor Donald Locher geladen. Der Hirnscanner-sind-toll-Betrügerjagd-ist-noch-viel-toller-Herr-Locher.

Kurze Gesprächstranskription (aus dem Schweizerdeutschen, ab Min 14.49):

Moderator Sandro Brotz: Ich habe mir die Zahlen mal angeschaut. Wir reden landesweit von etwa 60’000 Dossiers, die man hervorholt, um sie anzuschauen. Unter denen sind rund 2000, die man dann noch genauer anschaut. Und von denen wiederum sind dann ein paar 100 Fälle* tatsächlich Missbräuche. Das sind ungefähr 1% effektive Missbräuche. Finden Sie das persönlich viel oder wenig?

Donald Locher: Es ist wenig. Ich denke, dass halt eben doch der kleinste Teil betrügen will, aber… *rechtfertigungsversuch*

Na also, geht doch mit den Zahlen, liebes BSV. Dankeschön an die Rundschau-Redaktion und special Thanks an Herrn Brotz dafür, Herrn Locher dazu zu bringen «Es ist wenig» zu sagen. Nach elf Jahren IV-Betrüger-Räubergschichtli. Endlich.

Zur Erinnerung, 20min (als eine unter vielen) schrieb beispielsweise am 14. März 2007 von einem Missbrauchsanteil von zwischen 5,3 Prozent und 6,7 Prozent. Und Alard du Bois-Reymond, damaliger IV-Chef, «bestätigte» dass sich diese Zahlen im «von der IV geschätzten Bereich bewegten».

*Konkret waren es im Jahr 2012 400 Missbrauchsfälle, das macht bei 60’000 überprüften Dossiers eine effektive Missbrauchsquote von 0,66 %. Na gut, die 0,34% noch als Bonus obenauf für die Unentdeckten. Wir sind ja grosszügig. Aber bei der in der Rundschau vorgestellten hochprofessionellen Betrugsbekämpfungsmaschinerie und all den denunziationswütigen aufmerksamen Nachbarn bleibt doch bestimmt kein Missbrauch mehr unentdeckt. Sie und Ihre Kollegen machen doch schliesslich gute Arbeit, oder… Herr Locher?

Eigentlich ist das eine Prozent sehr sehr grosszügig, denn nur in 44 Fällen haben die IV-Stellen im Jahr 2012 unrechtmässig bezogene Leistungen zurückgefordert, und in nur 60 Fällen wurde effektiv  Strafanzeige erstattet. Nicht alle «Betrüger» sind nämlich so dreiste Betrüger, wie der in der Rundschau gezeigte Fall, manchmal verbirgt sich hinter einem «Betrug» auch eine Meldepflichtverletzung. Sprich: jemand arbeitet beispielsweise mehr als der IV angegeben. Das haben sich die IV-Stellen allerdings auch selbst zuzuschreiben, da arbeitswillige IV-Bezüger auf Anfrage hin, wieviel sie arbeiten dürfen, von den IV-Mitarbeitern grundsätzlich nie eine konkrete Antwort bekommen, sondern mit einer nichtssagenden und hochgradig bevormundenden Floskel abgespiesen werden. Zum Glück bin ich nicht paranoid und glaube nicht, dass man mit dieser kruden Kommunikation die Betrugsquote künstlich hochhalten will. Und da man das ganz sicher nicht will, könnte man die dementsprechende Kommunikation ja auch einfach etwas kundenfreundlicher gestalten. Oder – liebe SVA’s?

Hirnstrommessungen – Die Presseschau

«Luzern leistet Pionierarbeit» – hiess der Artikel in der Zentralschweiz am Sonntag vom 5. Januar 2014, der den BlätterMedienwald ins grosse Rauschen brachte. Seither gab es unzählige Artikel/Fernseh- und Radiosendungen über die pionierhafte IV-Stelle Luzern, die mittels Hirnstrommessungen auf Betrügerjagd geht. Auf einige ausgewählte Artikel/Sendungen möchte ich hier hinweisen.

Da mir der ursprüngliche Artikel aus der ZaS bei meinem letzten Artikel zum Thema noch nicht vorlag, hier allerdings erstmal eine weitere Folge aus unserer unbeliebten Serie «IV-Direktor Locher nimmt es mit der Wahrheit nicht so genau», in der ZaS ist nämlich zu lesen:

«Die mit Abstand häufigste Invaliditätsursache in der Schweiz sind psychische Krankheiten. (…) Dies bereitet Donald Locher, Direktor der Luzerner IV-Stelle Sorgen: «In der Schweiz stellen wir in den vergangene Jahren eine deutliche Zunahme an psychisch bedingten IV-Renten fest» sagt er.
Das geht ins Geld. Ganz anders ist die Entwicklung im OECD-Raum. Hier ist die Anzahl an Renten aufgrund von psychischen Erkrankungen seit Jahren stabil. Deshalb entschloss sich die IV-Luzern vor zwei Jahren, bei komplexen Fällen neue Wege zu beschreiten(…).

Die OECD sieht das allerdings ein kleines bisschen anders als Herr Locher: «Over the past two decades, most OECD countries have seen a sharp increase in the number and share of people claiming disability benefit on the grounds of mental ill-health» (Quelle: «Sick on the Job? Myths and Realities about Mental Health and Work» OECD 2012) Deshalb untersucht die OECD im seit einigen Jahren laufenden Forschungsprogramm «The OECD Mental Health and Work Project» die Hintergründe der steigenden Invaliditätsraten aufgrund psychischer Erkrankungen in den OECD-Ländern.

Als einziges Medium im ganzen «Hirnscanrummel» deutet die WOZ  in ihrem Artikel «Anleitungen zur Kränkung» vom 16.1.2014 zumindest darauf hin, dass sich die Problematik der steigenden Invaliditätsraten aus psychischen Gründen wohl kaum mit – notabene unwissenschaftlichen – Abklärungsmethoden aus der Welt schaffen lässt. Psychiater Daniel Hell in der WOZ: «Noch in den fünfziger Jahren arbeiteten in der Schweiz 75 Prozent der Beschäftigten hauptsächlich körperlich. Logischerweise waren die Folgeschäden vor allem körperlicher Art. Heute arbeiten 75 Prozent der Beschäftigten vorwiegend mental. Die Belastungsstrukturen haben sich also vom Körperlichen ins Psychische verschoben – und damit auch von objektivierbaren zu weniger objektivierbaren Beschwerdebildern.»

Und ausserdem: «Eine nicht notwendige Hirnstrommessung kann eine weitere Kränkung in der Krankheitsgeschichte der Betroffenen bedeuten», sagt dazu Daniel Hell. «Der Patient befindet sich in einer schamvollen Situation, indem ihm misstraut wird und er zum blossen Objekt gemacht wird. Ich erlebe immer wieder, dass ein Patient nach einer solchen Abklärung noch bedrückter ist als vorher.»

Da liegt aus meiner Sicht der eigentliche Punkt an der ganzen Sache. Der Luzerner IV-Dirkektor Donald Locher wollte sich auf Kosten psychisch kranker IV-Bezüger mit seiner «innovativen Pionierarbeit» profilieren. Man hätte das Ganze aber auch ohne allgemeinen Missbrauchsverdacht und ohne Angaben falscher Tatsachen (Siehe oben, Stichwort OECD) kommunizieren können. Etwa so: «Wir machen hier aktuell einen (wissenschaftlich begleiteten) Versuch, indem wir bei IV-Antragstellern mit den Beschwerdebildern X, Y, Z EEG’s ergänzend zur genaueren Abklärung einsetzen. Das ganze basiert auf folgender Methode, die laut Studien A, B, C folgende Aussagen zulässt: (…)».

Aber nein, Locher und seine Kollegen Dr. Peter Balbi (Leiter RAD Zentralschweiz, Internist) und der Psychiater Horst-Jörg Haupt (der die Hirnstrommessungen innitierte und auch durchführt) wählten einen anderen Weg. Am Netzwerkapéro des Luzerner Forum für Sozialversicherungen und Soziale Sicherheit vom 4. November 2013 referierten sie zum Thema «Innovative IT-Diagnoseinstrumente bei der Abklärung von psychischen Störungen in der IV». Die entsprechende Präsentation (als PDF) fällt vor allem durch eines auf: keine einzige Quellenangabe, keine Studien oder sonstige Referenzen, nur leere Behauptungen. Aber schön bunte Bilder, die zb. eine Depression «zeigen»:
qeeg_depression

Kleine Rinks-Lechts-Schwäche haben sie auch die Autoren (Danke @vivereintristitiaetanxietas für den Hinweis) Wie gesagt, keine Angabe der Bildquelle. Das könnte daran liegen, dass das alles auf sehr wackligen wissenschaftlichen Beinen steht. Neurologe Jan Conradi von der psychiatrischen Uniklinik Zürich sagt es in der empfehlenswerten Puls-Sendung vom 13.1.2014 deutlich: Ihm sei keine wissenschaftlichen Untersuchungen bekannt, wonach man mittels eines EEGS spezifische psychische Erkankungen oder deren Schwerergrad nachweisen konnte. Aber hey, der Innerschweizer Feld-Wald-Wiesen-Psychiater Horst-Jörg Haupt, dessen fachlicher Schwerpunkt laut Internet vor allem im engagierten Kampf für die Rechte Transsexueller besteht, weiss da sicher mehr als der Kliniker Conradi. Nicht falsch verstehen, die Rechte transsexueller Menschen sind ein überraus wichtiges Thema, nur weiss ich nicht genau, inwiefern dieses Schwerpunktthema Horst-Jörg Haupt dafür qualifizieren soll, mittels EGG-Messungen bei IV-Antragstellern psychische Krankheiten zu erkennen.

Haupt gibt sich dann auch in der NZZ von heute 18. Januar 2014 unter dem Titel «Zusätzliches Puzzleteil für die IV» auf einmal betont zurückhaltend: «Bei dieser Beurteilung sei man zudem äusserst vorsichtig, ergänzt Haupt. So sei ein auffälliger ERP-Befund nur dann für den Rentenentscheid relevant, wenn andere Untersuchungen, allen voran die neuropsychologischen Tests, in die gleiche Richtung zeigten. Umgekehrt führten «normale» ERP-Werte nicht automatisch zur Verweigerung der Rente, solange andere Tests eine klare Sprache sprächen. Diese Zurückhaltung sei nötig, weil in rund zehn Prozent der Fälle die ERP-Untersuchung trotz Funktionsstörung «stumm» bleibe.»

10% Fehlerquote? Hatte Herr Locher zu Beginn der ganzen Debatte nicht stolz betont, man hätte mittels der Untersuchungen genau feststellen können, dass 60% der Untersuchten ihre Beschwerden übertrieben und 40% untertrieben hätten? Ergo sagen also laut Locher/diesen Untersuchungen genau 0% der IV-Antragsteller die Wahrheit (?)

Ich hoffe, der Reputationsschaden für Herrn Lochers Glaubwürdigkeit ist mindestens so gross, wie derjenige den er hier – einmal mehr – den IV-Bezügern mit einer psychischen Krankheit angetan hat. Aber wenn ich das heutige Interview mit Herrn Ritler in der NZZ lese, habe ich so meine Zweifel, denn Herr Ritler findet: «Es darf nicht sein, dass die IV wichtige Erkenntnisse der Wissenschaft verpasst».
Humor hat er ja. Oh, er meint das ernst? Nun dann, soweit ich weiss, forscht die Wissenschaft auch kräftig daran, Biomarker bei chronischen Schmerzen ausfindig zu machen. Viel Spass dann mit den entrenteten Schmerzpatienten, die plötzlich alle auf einem EPR bestehen.

Da wird die Firma HBimed, welche Software und Untersuchungsmaterial anbietet, noch gute Geschäfte machen. Falls die bannbrechende Forschung der Firmengründer Dr. Andreas Müller (Chur) und Prof. Dr. Juri Kropotov (Russland) irgendwann auch noch in der Fachwelt breite Annerkennung findet. Moment, wozu wissenschaftliche Anerkennung von Fachleuten, wenn’s Herr Ritler und Herr Locher «wissenschaftlich» finden, reicht das doch… Gibt ja noch genug IV-Stellen in der Schweiz, die man mit dem Equipement beliefern kann…

Ergänzung 16. Februar 2014: In der NZZ diskutieren der Psychiater Michael Rufer und der Neuroinformatiker Enno Stephan über die Chancen neuer Technologien zur Krankheitserkennung: Erfasst der Blick ins Hirn die Psyche?
Auszug: Die IV will damit beweisen, ob jemand simuliert oder nicht. Ist das möglich?
Rufer: Nein, das ist wissenschaftlich absolut unhaltbar. Im Einzelfall kann man nie sicher sagen, wie das Ergebnis zu bewerten ist. Und ausserdem müsste bei der Interpretation das ganze Setting mit einbezogen werden: Lässt jemand freiwillig seine Hirnströme messen, wie beispielsweise im Rahmen von Forschungsprojekten, funktioniert das Gehirn ganz anders als in einer Stresssituation. Steht jemand unter Druck und ist nervös, verändert das die biologischen Reaktionen des Gehirns.

Kommunikation des Luzerner IV-Direktors: Was kümmern uns die Details…

Donald Locher ist IV-Direktor in Luzern. Er redet ausgesprochen gerne über IV-Missbrauch. Vorzugsweise in der lokalen Presse, die das ganze regelmässig prominent und mit knackigen Headlines (Motto: «Je Betrüger umso besser») an die Leserschaft bringt. Vergangenen Sonntag aber erlebte Herr Locher’s Sendungsbewusstsein bezüglich dem engagierten Kampf gegen den IV-Missbrauch eine reichweitenmässige Sternstunde: Blick, 20 Minuten, Tagesanzeiger u.s.w. und gar die NZZ griffen die SDA-Meldung auf, laut der die innovative Luzerner Stelle neuerdings mittels Hirnstrommessungen die IV-Betrüger von den ehrenwerten und berechtigten IV-Bezügern zu unterscheiden wisse.

Besonders subtil der folgende Teil der SDA-Meldung: «Psychische Störungen sind in der Schweiz die häufigste Ursache für IV-Renten. 2012 bezogen gemäss dem Bundesamt für Sozialversicherungen rund 234 800 Personen eine IV-Rente. 102 300 Personen wegen einer psychischen Erkrankung.»

Und weil diese hohen Anzahl natürlich darauf zurückzuführen ist, dass da eine ganze Menge Simulanten darunter sind (Was denn sonst?) braucht es für die IV-Abklärungen bei psychisch Kranken «Lügendetektoren». Und was die IV-Stelle Luzern diesbezüglich für Resultate vorzuweisen hat, ist für die Psychiatrieforschung geradezu revolutionär: «Bei einer Mehrheit der überprüften 60 Fälle sei vom Patienten bei der angeblichen psychischen Krankheit übertrieben worden, sagte der Luzerner IV-Direktor Donald Locher. Daneben habe es aber auch Leute gegeben, die untertrieben hätten. Diesen Leuten sei es schlechter gegangen, als sie wahrhaben wollten.»

Wow. Die absolute Schwere einer psychatrische Erkrankung mittels ein paar Testaufgaben und Hirnstrommessung festlegen können? Ich hoffe, die IV-Stelle Luzern hat dazu schon einen Review-Artikel bei einer angesehenen psychiatrischen Fachzeitschrift eingereicht.

Man sollte in Luzern aber vielleicht vorher vorsichtigerweise noch die BSV-Studie «Der Einsatz von Beschwerdevalidierungstests in der IV-Abklärung»(2008) lesen oder zumindest die entsprechende Zusammenfassung im CHSS 2/2009. Die Autoren schreiben nämlich:

«Fast alle in der Fachliteratur beschriebenen Tests wurden nicht in einem realen Setting geprüft, sondern bei ProbandInnen, die im «Labor» SimulantInnen schauspielern. Der Nachweis der Übertragbarkeit dieser Labor Ergebnisse auf die Praxis einer regionalen Abklärungsstelle in der Schweiz steht bei vielen Tests noch aus. Zum anderen sind Sensitivität und Spezifität eines Beschwerdevalidierungstests auch von der Häufigkeit (Prävalenz) von Aggravation oder Simulation in der Grundgesamtheit der Klientinnen und Klienten einer Abklärungsstelle abhängig. Bei sehr geringer Häufigkeit nimmt die Wahrscheinlichkeit ab, dass eine Person mit positivem Testbefund auch tatsächlich vom zu überprüfenden Phänomen wie z.B. Simulation betroffen ist»

Heisst:
«Trotz der wachsenden Forschungstätigkeit bleibt aber das Problem bestehen, dass all diese Tests, auch die wissenschaftlich gut untersuchten(…) eine nicht zu vernachlässigende Rate von falschen Ergebnissen liefern.»

Die Autoren raten dennoch, die Beschwerdevalidierungstests in Zukunft vermehrt einzusetzen. Jedoch unter der Prämisse, dass «ausgewählte Verfahren bei Stichproben realer IV-Klientinnen und Klienten einer wissenschaflichen Prüfung unterzogen werden».

(Die NZZ hatte schon im Januar 2010 unter dem Titel «Neue psychologische Tests gegen IV-Betrug» über die diesbezüglichen Absichten des BSV berichtet, wie auch hier im Blog damals erwähnt)

Ich zweifel allerdings schwer an der von den Studienautoren gewünschten «wissenschaftlichen Prüfung» der Feldwaldwiesenmethode aus Luzern. Weil nämlich die saloppe Kommunikation von Herr Locher bezüglich IV-Betrug nicht gerade darauf schliessen lässt, dass man bei der IV-Stelle Luzern besonderen Wert auf wissenschaftliche Präzision legen würde. Dazu mal ein paar Müsterchen:

Im 20 Minuten vom 30. Januar 2011 wurde Herr Locher folgendermassen zitiert: «Zudem konnten wir rund 140 Betrüger selbst überführen». Weil ich 140 Betrüger allein aus dem Kanton Luzern für ziemlich viel hielt, habe ich damals bei Herrn Locher nachgefragt; er antwortete, er sei beim Wandern auf seinem Handy angerufen worden und hätte von «140 bearbeiteten und erledigten Verdachtsfällen im 2010 gesprochen». Auf meine nochmalige Nachfrage hin, wieviele der Verdachtsfälle sich denn nun tatsächlich als Betrug herausgestellt hätten, erhielt ich keine Antwort. Richtigstellung scheinbar unwichtig.

Am 12. Juli 2013 erschien in der neuen Luzerner Zeitung ein Artikel (nicht online) unter dem Titel «IV deckt mehr Missbräuche auf» – Noch mehr als die vom 20 Minuten berichteten 140 im Jahr 2010? Kriminelles Pflaster, dieses Luzern… Nun ja, der Artikel spricht von 21 aufgedeckten Betrugsfällen im Jahr 2012. Was der Artikel verschweigt: die Gesamtzahl der IV-Bezüger im Kanton Luzern im Jahr 2012 beträgt 10’682. Der Betrugsquotient läge damit (allerdings nur aufs aktuelle Jahr gerechnet natürlich) bei 0,2%.

Aber an solchen Details hält sich Herr Locher nicht auf. Lieber erwähnt er stolz, dass 2012 (aufgrund erfolgreicher Eingliederung) 1047 Personen «von der Liste der IV-Bezüger entfernt werden konnten». Auch das ist so nicht richtig. Dem Jahresbericht der IV-Stelle Luzern ist nämlich zu entnehmen, dass diese 1047 Personen «vermittelt und eingegliedert» wurden. Datei handelt es sich aber in den meisten Fällen nicht um IV-Bezüger, sondern um sogegannte «Früherfasste» die vorher gar keine IV-Rente bezogen. Der Jahresbericht zeigt auf, dass effektiv nur 335 IV-Renten aufgehoben wurden.

Aber auch hinter diese Zahl ist ein dickes Fragezeichen zu setzen, denn die IV-Stelle Luzern wurde vom Bundesgericht zurückgepfiffen, weil sie bei der Aufhebung der Renten nach Schlussbestimmung der IV-Revision 6a eine ganz eigene Auslegung der Vorgabe «Ausgenommen sind Personen, die seit mehr als 15 Jahren eine Rente beziehen» anwandte und somit eine im schweizweiten Vergleich sehr hohe Zahl von 180 Rentenaufhebungen vorweisen konnte:

«Die I. Sozialrechtliche Abteilung in Luzern hat nun entschieden, dass für die Bemessung der 15 Jahre der Beginn des Rentenanspruchs massgeblich ist und nicht, wie die IV-Stelle Luzern im konkreten Fall beantragt hatte, der Moment, in dem die Rente verfügt wird und die Auszahlung beginnt. Laut den Richtern werden Rentenverfügungen oft erst Jahre nach dem Ausscheiden der Person aus dem Arbeitsleben gesprochen und Leistungen rückwirkend ausgerichtet. Deshalb könne einzig der Beginn des Rentenanspruchs massgebend sein, da nur er die lange Absenz vom Arbeitsmarkt und die Aussichtslosigkeit auf eine Wiedereingliederung belege.»
BGE Urteil 8C_324/2013 vom 29.8.13 (Quelle: nzz.ch)

Aus den fulminanten 180 Rentenaufhebungen der IV-Stelle Luzern aufgrund der Schlussbestimmung der IV-Revision 6a dürften also noch einige weniger werden. Aber das sind jetzt eher nicht so die Dinge, die Herr Locher gerne in der Öffentlichkeit breittritt und auch seinem bevorzugten Publikationsorgan, die neue Luzerner Zeitung hat da andere Präferenzen: (nochmal aus der Ausgabe vom 12. Juli 2013):
«Wichtig sei die Bereitschaft zur Arbeit bei den IV-Bezügern. Dass dies nicht immer so ist, versteht sich von selbst. [Ja, ne is klar…] Deshalb bietet die IV Luzern Beratungen und Arbeitstrainings an. Locher nennt ein Beispiel: «Kürzlich haben wir einen ehemals drogenabhängigen Mann als IV-Betrüger, der in Thailand lebte, entlarvt. Zurück in der Schweiz, musste er lernen, morgens wieder aufzustehen und verlässlich zu werden.»

Okok. ich nehm alles zurück, man ist bei der IV-Stelle Luzern so dermassen sozial, dass man sogar IV-Betrügern (aus Thailand! einself!) Wiedereingliederung, Arbeitstraining und einen persönlichen Weckdienst anbietet.

Lieber Herr Locher,  liebe Luzerner Zeitung, was erzählt ihr da eurer Leserschaft für einen ausgemachten Quatsch? Entweder jemand war/ist krank, dann bekommt er (eventuell) eine Wiedereingliederung zugesprochen, oder aber er ist ein Betrüger, somit gesund und bekommt von der IV garantiert kein Resozialisierungsprogramm finanziert.

Aber «Faule IV-Betrüger aus Thailand, die Morgens wieder aufstehen lernen müssen» ist offenbar der Stoff von dem der NLZ-Journalist Stephan Santschi und sein Gespänli im Geiste IV-Direktor Locher nachts träumen. Aber wie das bei Träumen eben so ist: Mit der Realität hat das nichts zu tun.

Bei fulminanten Erfolgsberichten aus der IV-Stelle Luzern dürfte in Zukunft also immer ein Quäntchen Zweifel anbracht sein. Man nimmt es da mit den Details offenbar ganz generell nicht so genau.

Und allen VertreterInnen von Behinderten- und Patientenorganisationen, die sich nun öffentlich über die «Lügendetektortests» empören, seis ’s ans Herz gelegt: Wenn Sie schon lamentieren über die Anwendung solcher Tests (Die btw. nicht nur bei der IV-Stelle Luzern angewandt werden, wie der Tagi heute schreibt) dann tun Sie das doch bitteschön nicht substanzlos, sondern schlagen Sie das BSV mit seinen eigenen Waffen, nämlich mit deren urgeigenster Studie, die aufzeigt, dass die Aussagekraft dieser Tests nicht ganz so eindeutig ist, wie der Herr Locher uns das gerne weismachen möchte. Er hat’s ja eben nicht so mit den Details, wie wir mittlerweile wissen.

Nachtrag 1 – 7. Januar 2014:
Psychiater Erich Seifritz im Tagesanzeiger «Ein Hirnscanner ist kein Lügendetektor». Es ist nicht möglich, allein damit beim Patienten eine Diagnose wie Schizophrenie oder Depression zu stellen oder seine Arbeitsfähigkeit für die IV zu beurteilen.

Nachtrag 2 – 7. Januar 2014:
(Quelle: derarbeitsmarkt.ch) Das Bundesamt für Sozialversicherungen steht hinter solchen Verfahren, wie Peter Eberhard, stellvertretender Leiter des Geschäftsfeldes Invalidenversicherung, auf Anfrage sagte. Die neuropsychologischen Tests müssten aber wissenschaftlich breit anerkannt sein und kämen auf jeden Fall nur als Ergänzung für ärztliche Abklärungen in Frage.

Noch 2008 hatte das Bundesamt für Sozialversicherungen in einem Forschungsbericht Zweifel an der Zuverlässigkeit von sogenannten Beschwerdevalidierungstests geäussert. Solche Tests lieferten «primär Momentaufnahmen». Auch die wissenschaftlich gut untersuchten Tests wiesen zudem eine «nicht zu vernachlässigende Rate» von falschen Ergebnissen auf.

«Die Wissenschaft hat in diesem Bereich in den vergangenen Jahren Fortschritte bezüglich Aussagekraft gemacht», sagte Eberhard. Bevor die Tests schweizweit eingeführt werden könnten, müssten die Ergebnisse aus Luzern aber noch weiter ausgewertet werden.

Weitere Pressestimmen zum Thema: Hirnstrommessungen – Die Presseschau (18. Januar 2014)