«Die Debatte über Missbrauch ist älter als die Sozialversicherungen selbst.»

Philipp Sarasin hat mir für «Geschichte der Gegenwart» ein paar Fragen gestellt. Im Gespräch geht es um das neue Observationsgesetz, wie mit der Empörung über Missbrauch Politik gemacht wird und um die weit zurückreichende Vorgeschichte. Ein Auszug:

Die Debatte über Miss­brauch ist effektiv älter als die Inva­li­den­ver­si­che­rung selbst. Bereits vor der Einfüh­rung der IV 1960 wurde befürchtet, dass eine Versi­che­rung gegen Inva­li­dität falsche Anreize setze, weil Menschen mit einer Behin­de­rung sich nicht mehr genü­gend bemühen würden, sich ins Arbeits­leben einzu­glie­dern. Solche Über­le­gungen waren mit ein Grund, warum die Vorlage für die Inva­li­den­ver­si­che­rung erst mehr als ein Jahr­zehnt nach der AHV umge­setzt wurde. Diskus­sionen um miss­bräuch­li­chen Leis­tungs­bezug wurden seither immer wieder geführt. Einmal stand die Verwal­tung im Fokus, ein andermal die Ärzte und oft natür­lich die Betrof­fenen selbst. Bereits in den 70er Jahren wurde verun­fallten Auslän­dern unter­stellt, sie würden nach Zuspre­chung einer Suva- oder IV-Rente lieber in ihre Heimat zurück­kehren, statt im fremden Land eine ange­passte Tätig­keit aufzu­nehmen.*

Die SVP fasste schliess­lich ab 2003 die voran­ge­gan­genen Debatten zusammen und atta­ckierte (fast) alle invol­vierten Akteure mit bisher unbe­kannter Schärfe. Der Schwer­punkt lag zudem auf so genannt «unklaren» Erkran­kungen, da die Zahl der Renten aus psychi­schen Gründen in den 90er Jahren markant zuge­nommen hatte. Die Trenn­linie zwischen unsicht­baren Erkran­kungen und miss­bräuch­li­chem Leis­tungs­bezug wurde in der Debatte bewusst flie­send gehalten. Dahinter steckte das Kalkül, bestimmte Krank­heits­gruppen von Versi­che­rungs­leis­tungen ausschliessen zu können.

Das ganze Interview: «Die Debatte über Missbrauch ist älter als die Sozialversicherungen selbst.»

. . . . .

*Dazu weiterführend: Alan Canoncia: Missbrauch und Reform: Dimensionen und Funktionen der Missbrauchsdebatten in der schweizerischen Invalidenversicherung aus historischer Perspektive. In: Schweizerische Zeitschrift für Soziale Arbeit, Heft 12 (2013), S. 24-37.

Keine IV-Rente vor 25, 30, 40, 45… Natürlich «nur» bei psychischen Krankheiten. Macht das Sinn?

Im Rahmen der Vernehmlassung zur Weiterentwicklung der IV forderte eine bemerkenswerte Anzahl von Vernehmlassungsteilnehmern (u.a. FDP, CVP, BDP, diverse Wirtschaftsverbände, IV-Stellen-Konferenz sowie 15 Kantone), dass für junge Erwachsene unter 25 bzw. 30 Jahren keine (bzw. nur zeitlich beschränkte) IV-Renten gesprochen werden sollten. Der Schweizerische Gewerbeverband schrieb beispielsweise:

Der sgv fordert daher mit Nachdruck, dass das IV-Rentensystem so angepasst wird, dass keine Renten mehr an Personen unter 30 Jahren gesprochen werden. Ein deutlich höheres Mindestalter für den Bezug einer Rente zwingt alle Beteiligten, sich noch intensiver um eine Wiedereingliederung zu bemühen. Die Erfahrung lehrt uns leider, dass es gerade bei den Jugendlichen viele Versicherte gibt, die diesen zusätzlichen Druck benötigen, damit sie nicht zu bequem werden und sich nicht zu früh mit dem Dasein als IV-Rentner zufrieden geben.

Vermutlich meint der Gewerbeverband damit all die unmotivierten geistig Behinderten (40% der als «psychisch» codierten NeurentnerInnen zwischen 18 und 21 Jahren haben effektiv eine geistige Behinderung). Oder die bequemen Jugendlichen mit einer Cerebralparese, die einen Rollstuhl benutzten, weil sie sogar zu faul zu laufen sind (14.5% aller 18/19-jährigen NeurentnerInnen leiden an cerebralen Lähmungen).

Die FDP äusserte sich ein bisschen differenzierter:

Wir fordern, dass junge Erwachsene nur noch in Ausnahmefällen (z.B. Geburtsgebrechen, etc.) IV-Renten zugesprochen erhalten. Anstelle einer Rente soll neu ein Taggeld entrichtet werden, welches Erwerbsanreize richtig setzt. Parallel dazu sollen junge Erwachsene eng von der IV betreut werden, um ihre gesundheitlichen Probleme zu stabilisieren und ihre Arbeitsmarktfähigkeit wiederherzustellen.

Der FDP ist immerhin noch eingefallen, dass das «Wiederherstellen der Arbeitsmarktfähigkeit» bei Jugendlichen mit Geburtsgebrechen (also denen mit «richtigen» Behinderungen) nicht alleine an der Bequemlichkeit der Betroffenen scheitern könnte. Gleichzeitig zeigt der Hinweis auf die «Geburtsgebrechen», dass man sich mit dem Thema nur oberflächlich befasst hat. Denn natürlich gibt es auch Versicherte mit Geburtsgebrechen, die (zumindest Teilzeit) arbeiten können. Die Erwerbs(un)fähigkeit hängt – und so definiert es auch das ATSG – nicht von der Diagnose ab, sondern von der Schwere der Krankheit/Behinderung und den dadurch – im individuellen Fall – verursachten Einschränkungen. Das gilt auch für psychische Störungen, von denen – Achtung FDP, jetzt wird’s etwas kompliziert – manche bei der IV ebenfalls als Geburtsgebrechen gelten (z.B. Autismus, ADHS). Nichtsdestotrotz bezieht sich die Forderung «Keine Rente vor 25/30» vor allem auf junge Erwachsene mit psychischen Störungen.

Dass sich so viele Kantone für eine höheres IV-Mindestalter aussprechen, dürfte u.a. auch einen ganz profanen Grund haben: Junge IV-Bezüger sind auf Ergänzungsleistungen angewiesen, an deren Kosten sich die Kantone beteiligen müssen. Erhalten Betroffene hingegen bis 25/30 statt IV-Rente/EL ein Taggeld, bezahlt das die IV. Also der Bund.

Wie kommen all die Vernehmlassungsteilnehmer eigentlich auf diese Idee?

Anfang 2014 veröffentlichte die OECD den Länderbericht Schweiz zum Thema psychische Gesundheit und Beschäftigung. Darin sprach die OECD eine ganze Reihe von Empfehlungen aus (u.a. sollten IV, Arbeitgeber und Ärzte besser zusammenarbeiten). Worauf sich aber alle Medien einschossen, war, dass mehr getan werden müsse, um zu vermeiden, dass Jugendliche mit psychischen Problemen überhaupt erst zu IV-Bezügern werden. Man hat allerdings nicht die bessere Unterstützung in den Vordergrund gestellt, sondern, nun ja:

(Screenshot vom Artikel im 20min). Siehe dazu auch: Unterschiedliche Bilder junger IV-BezügerInnen)

Auch die NZZ schrieb:

Prinz betonte – auch mit Blick auf Jugendliche in der IV –, die IV-Renten inklusive Ergänzungsleistungen seien zu hoch. Sie hemmten die Arbeitsaufnahme.

Einige Monate später griff die NZZ das Thema erneut auf und zitierte wieder Christopher Prinz (OECD-Verantwortlicher für Fragen zu Krankheit, Invalidität und Arbeit):

Besser wäre es, so weit als möglich keine Renten zu gewähren, weder befristet noch permanent, sondern jungen Menschen zu helfen, ihren Platz in der Arbeitswelt zu finden.» Man müsse den Zugang zur IV blockieren, dafür aber etwas anderes anbieten, und zwar ein «offensives Aktivierungsmodell».

Mit Bezug auf das dänische System wurde dann auch die Idee von «keine Rente vor 40» unter die Leserschaft und vor allem unter die SozialpolitikerInnen gebracht, indem man diese fragte «Was halten Sie davon?» Die NZZ kolportierte, dass die SozialpolitikerInnen «Interesse» am dänischen Modell zeigten (Lobbying in the making).

An der OECD-Studie beteilgt war auch der Basler Psychologe und Forscher Niklas Baer, der mit Hinweis auf das dänische Modell in diversen Interviews (u.a. im Tages Anzeiger oder der SRF-Sendung ECO) ebenfalls dafür plädierte, vor 30 (bzw. später 40) keine Renten zu sprechen.

Im Februar 2016 (drei Wochen vor Ende der Vernehmlassung zur Weiterentwicklung der IV) veröffentlichte das BSV die Studie: «Profile von jungen IV-Neurentenbeziehenden mit psychischen Krankheiten» von Baer et al. in der die Forscher Dossiers von NeurentnerInnen zwischen 18 und 29 Jahren mit – laut IV-Codierung – psychischen Störungen untersucht haben. Die Autoren der Studie kamen zum Schluss, dass bei ungefähr 75% der untersuchten Dossiers eine Berentung aufgrund der starken Beeinträchtigungen nachvollziehbar und gerechtfertigt erscheint. Dies trifft vor allem auf sehr jung Berentete mit geistiger Behinderung, gewissen kinderpsychiatrischen Störungen und multiplen schweren Störungen zu. Bei einem Viertel der Versicherten (vor allem später Berentete mit Depressionen, Schizophrenien und Persönlichkeitsstörungen) hätte sich aus Sicht der Forschenden eine Invalidisierung mit besseren und nachhaltigeren Unterstützungsmassnahmen womöglich vermeiden lassen.

Niklas Baer – der Hauptautor der Studie – sagte im Interview mit der NZZ dennoch einmal mehr:

Unter 30 Jahren sollte niemand eine IV-Rente erhalten. Natürlich braucht es einige Ausnahmen. Eine solche Definition dürfte sicher nicht ganz einfach sein. Beim Rest zwingt das erhöhte Eintrittsalter der IV alle Beteiligten – von den Ärzten über IV-Stellen bis zu den beruflichen Einrichtungen – zu einer besseren Kooperation und vor allem zum Dranbleiben.

Hat noch jemand Fragen, wie die Vernehmlassungsteilnehmer auf die Idee mit «Keine Rente vor 30» gekommen sind?

Die NZZ reagierte dann etwas säuerlich, weil der Bundesrat in der am 15.2.2017 verabschiedeten Botschaft zur Weiterentwicklung der IV nicht darauf eingegangen war. Man hatte doch so engagiert lobbyiert – und… und… der Experte rät doch auch dazu:

Der Bundesrat will dabei aber nicht so weit gehen wie der Arbeitgeberverband, der fordert, unter 30-Jährigen keine Rente auszurichten. Baer hält den Entscheid des Bundesrates für falsch: Für Junge müsse klar sein, dass sie in keinem Fall eine Rente erhielten, denn wer erst einmal berentet sei, finde so gut wie nie mehr den Weg in einen Beruf.

Grundsätzlich keine Renten für junge Erwachsene – Nützt das was? Und wem?

2014 wurden 2600 Versicherten zwischen 18 und 29 Jahren eine IV-Rente zugesprochen. Davon haben 1600 (also gut 60%) eine psychische Problematik. Ein nicht unbeträchtlicher Teil – speziell der ganz jungen IV-Bezügerinnen – dieser «psychischen» hat allerdings effektiv eine geistige Behinderung (Grund: ungenaue Codierung der IV). Laut der BSV-Studie von Baer et al. liesse sich bei einem Viertel der 1600 eine Invalidisierung – vermutlich – vermeiden (Ob bei den körperlich und -offiziell- geistig behinderten jungen Erwachsenen auch Eingliederungspotential brach liegt, hat niemand untersucht. Unter denen gibt es natürlich selbstredend keine Null-Bock-Jugendlichen). Das wären dann also 400 «psychische» Versicherte mit Eingliederungspotential. Von insgesamt 2600. Und deshalb sollen nun grundsätzlich keine IV-Renten vor 30 mehr gesprochen werden (Kanonen und Spatzen und so?).

Insgesamt nehmen die Neurenten (alle Gebrechensarten) bei den Jungen über die letzten Jahre nicht zu:

Auch die Neurenten aufgrund psychischer Erkrankungen (alle Alterskategorien) sind stabil:

Grafiken aus: «Keine Rente vor 30? Der andere Weg des Bundesrates» (BSV)

Angesichts der immer populärer werdenden Idee «Keine Rente vor 30» hatte das BSV die IV-Systeme verschiedener Länder untersucht, die eine Altersbegrenzung eingeführt haben. Die im März 2017 veröffentlichte Studie kam zu folgendem Schluss:

Zurzeit lässt sich nicht nachweisen, dass Länder mit einem erhöhten Mindestrentenalter in der Invalidenversicherung bei der beruflichen Eingliederung erfolgreicher sind.

Auch das deutsche Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hatte 2016 einen Ländervergleich vorgenommen und zum dänischen Modell geschrieben:

Dass arbeitsmarktferne Problemgruppen mittels hochsubventionierter Arbeitsplätze wieder näher an den Arbeitsmarkt rücken, zeigen auch Erfahrungen mit sogenannten Flex­Jobs in Dänemark. Die Arbeitsmarktpartizipation von zuvor erwerbsinaktiven Teilnehmern war 33 Prozent höher als bei Nicht­teilnehmern (Datta Gupta et al. 2015). Allerdings tendiert die Übergangsrate in nicht subventionierte Beschäftigung gegen Null.
Flex­Jobs (…) sind auf Dauer angelegte und großzügig geförderte Arbeitsverhältnisse bei privaten und öffentlichen Ar­beitgebern. Mit dem Instrument sollte die hohe Zahl an Zugängen in Erwerbsminderungsrenten verrin­gert werden. Die Attraktivität des Instruments führ­te aber zu einer starken Expansion, ohne dass die Zahl der Invaliditätsrentner nennenswert gesunken wäre. 2012 waren 2,3 Prozent der Erwerbspersonen in Flex­Jobs, obwohl die am stärksten Eingeschränk­ten gar nicht erreicht wurden. Vielmehr gab es eine Verdrängung von regulären Jobs, die auf 20 Prozent geschätzt wird.

Die NZZ blieb unbeirrt auf ihrem Kurs. In einem Gastkommentar schreiben Christopher Prinz und Niklas Baer am 2.6.2017 unter dem Titel «Weniger Renten, mehr Integration» über das dänische System:

Die Zahl der Neurenten ist in Dänemark seit 2013 im Schnitt auf unter die Hälfte zurückgegangen; ein Rückgang der alle Altersgruppen betrifft, aber in der Gruppe zwischen 30 und 39 Jahren am stärksten ausfällt; hier spielen – wie bei den ganz jungen IV-Rentnern – psychische Behinderungen eine entscheidende Rolle. Etwa ein Drittel dieser Personen hat nun einen (zumeist subventionierten) Job, die anderen zwei Drittel sind noch im Rehabilitationsprozess. Die Kosteneinsparung ist vergleichsweise gering, weil kaum ein Antragsteller ohne Sozialleistung oder Lohnsubvention auskommt, aber der kulturelle Wandel ist beachtlich: Renten zuzusprechen, ist nicht mehr en vogue.

Der Artikel endet mit: «Insofern ist «Keine Rente unter 30» nicht die optimale Lösung – diese sollte vielmehr heissen: «Keine Rente unter 45». Im NZZ-Artikel wird allerdings ein winziges Detail nicht erwähnt: Dänemark hat auch nach der Reform noch eine deutlich höhere IV-Quote als die Schweiz. (Quelle: Junge Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen: rentenvermeidende und aktivierende Massnahmen, BSV 2017)

Die HSG-Professorin Monika Bütler vertwitterte den NZZ-Artikel als «lesenswert:

Bütler veröffentlichte 2007 mit Katja Gentinetta (der damaligen Vizedirektorin von Avenir Suisse) das Buch «Die IV – Eine Krankengeschichte» (erschienen im, ja genau, NZZ-Verlag). Die Autorinnen propagieren darin u.a. folgende Idee im Hinblick auf die Zukunft der IV:

Wo keine physische Erwerbsunfähigkeit vorliegt, würde die Verrichtung niederschwelliger gemeinnütziger Arbeiten im zweiten Arbeitsmarkt standardmässig eingeführt. (…) Bei einer Verletzung der Mitwirkungs- und Präsenzpflicht können Sanktionen zum Einsatz kommen, die über eine Reduktion der Unterstützungsleistungen über gewisse Einschränkungen bis zu einem zeitlich befristeten Aussetzen der Hilfeleistungen reichen.

Mit «Keine Rente vor 45» könnte dieser Traum des NZZ-Milieus endlich wahr werden.

Fazit

Das Thema «Arbeitsintegration bei psychischer Erkrankung» ist nicht neu. Das zeigen exemplarisch zwei parlamentarische Eingaben von 1986. Erstere fordert eine Abklärung  darüber, «ob und wieweit psychisch Leidende in der Arbeitswelt und in den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung schlechter gestellt sind als organisch Kranke» (Back to the Future I). Zweitere «die Gestaltung von attraktiven Rahmenbedingungen für Arbeitgeber bei der Einstellung psychisch leidender und behinderter Arbeitnehmer (…) sowie die Gewährleistung einer kontinuierlichen Betreuung der eingestellten psychisch Kranken durch die vermittelnde Sozialberatungsstelle» (Back to the Future II).

Vor 31 Jahren habe ich mich zwar mehr für Gummitwist als für Sozialpolitik interessiert, aber angesichts dessen, dass sich die Fragestellungen bis heute kaum verändert haben, vermute ich, dass die Arbeitsintegration psychisch Kranker anno 1986 nicht unbedingt zu den brennendsten innenpolitischen Themen der Schweiz gehörte. Und es würde sich auch heutzutage immer noch kein Schwein dafür interessieren, wenn die Autoren des OECD-Berichts dessen Resultate nicht mit dem knackigen Slogan «Keine Rente vor 30» unter die Leute (und vor allen in die Medien) gebracht hätten.

Eigentlich sollte es völlig selbstverständlich sein, dass man in (jungen) Menschen mit gesundheitlichen Problemen erstmal das Potential sieht und sie – ggf. auch länger und wiederholt – unterstützt, statt sie einfach zu berenten. Tragischerweise interessiert die mangelhafte Unterstützung psychisch Kranker bei der Arbeitsintegration niemanden, solange das Thema nicht mit genügend Empörungspotential («Falsche Anreize», «bequeme Jugendliche» ect.) serviert wird – und damit – als unschöne Nebenwirkung – leider auch stigmatisierend wirkt. Die hehre Idee der OECD, dass erst alle (Therapie-)Möglichkeiten ausgeschöpft werden sollten, bevor eine Rente gesprochen wird, wird aktuell auch bereits vom Bundesgericht pervertiert, um Depressive von IV-Leistungen auszuschliessen. Das Problem daran ist: Ohne IV-Anerkennung erhalten die (noch) nicht genügend Depressiven auch keinen Zugang zu Integrationsmassnahmen (Hat grad jemand «Die IV ist jetzt eine Integrationsversicherung» gesagt? Ähem…).

Ich weiss nicht, welche politischen Diskussionen der Eröffnung des Paraplegikerzentrums in Nottwil im Jahr 1990 vorangingen, aber ich bin ziemlich sicher, dass sie sich nicht um die «Bequemlichkeit» von Paraplegikern drehte oder darum, dass eine IV-Rente für sie einfach zu «attraktiv» sei. Nottwil erreicht bei seinen Patienten heute sehr hohe Eingliederungsquoten und Paraplegiker gelten geradezu als «Vorzeigebehinderte». Das liegt nicht daran, dass sie einfach die besseren Behinderten Menschen wären (Auch wenn das die Weltwoche gerne so sieht), sondern dass sie in allen Belangen (medizinisch, psychologisch, beruflich, sozialversicherungsrechtlich ect.) hervorragend unterstützt und begleitet werden.

Psychiatrische Kliniken hingegen stecken im Bezug auf die berufliche Rehabilitation ihrer Patienten vielfach noch in den Kinderschuhen. (Und das Bundesgericht zeigt sich diesbezüglich auch nicht gerade hilfreich. Siehe oben).

Niklas Baer hat sich in Interviews immer wieder dahingehend geäussert, dass mit «Keine Rente vor 30/40» der Druck auf alle Beteiligten erhöht würde, um sich mehr um Integration zu bemühen. Wenn allerdings der Arbeitgeberverband im selben Atemzug, in dem er dezidiert «Keine Rente vor 30» fordert, die in der Vorlage zur nächsten IV-Revison vorgesehene Zusammenarbeitsvereinbarung ebenso vehement ablehnt, (wir erinnern uns; die OECD empfiehlt u.a. auch eine bessere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern, IV und Ärzten) habe ich leise Zweifel, ob das mit dem gleichmässigen «Druck auf alle Akteure» tatsächlich funktionieren wird.

Der Arbeitgeberverband schreibt:

Solche Zwangsmassnahmen sind weder erforderlich noch praktikabel. Das bisherige – freiwillige – Engagement der Arbeitgeber in der beruflichen Eingliederung ist ein Erfolg. Das belegen auch die jüngsten Eingliederungszahlen der IV-Stellen-Konferenz: Über 20’000 Menschen mit gesundheitlichen Problemen konnten 2015 ihren Job behalten oder eine neue Anstellung finden. (…) Gesetzliche Verpflichtungen sind aber nicht nur überflüssig, sie sind schlimmstenfalls kontraproduktiv.

Bei den vom Arbeitgeberverband als «Beweis» für das jetzt bereits «grosse» Engagement der Arbeitgeber regelmässig präsentierten Eingliederungszahlen fehlt allerdings immer eine zentrale Information: Bei wie vielen der «erfolgreich Eingegliederten» handelt es sich um ArbeitnehmerInnen mit einer psychischen Erkrankung? Diese Zahl bleiben der Arbeitgeberverband und die IVSK der Öffentlichkeit seit Jahren schuldig.

Können wir auch mal ohne Empörungshintergrund über Sozialleistungen diskutieren?

In der Schweiz existieren vorwiegend zwei Narrative, wenn es um BezügerInnen von Sozialleistungen geht: Zum einen das des «Betrügers»; darunter fällt nach Volksmeinung ungefähr alles vom BMW-fahrenden Sozialhifebezüger über Menschen mit nicht sichtbaren beweisbaren Behinderungen bis zum Studenten aus wohlhabenden Elternhaus, der von Prämienverbilligungen profitiert. Obwohl beispielsweise die Missbrauchsquote bei der Invalidenversicherung deutlich unter einem Prozent liegt, ist die Berichterstattung über die «stossenden Fälle» in den Medien vorherrschend. Kein Wunder: So generiert man Klicks – und haufenweise wütende Leserkommentare.

Das zweite Narrativ ist das des armen Schluckers, der von seinem traurigen Schicksal berichten und tapfer in die Kamera (oder das Mikrofon) schluchzen darf, dass er mit den erhaltenen Sozialgeldern wirklich nur ganz ganz bescheiden lebt und jeden Rappen zweimal umdrehen muss. Das generiert dann auch wütende Leserkommentare («Den Aslylanten Flüchtlingen wirft man das Geld hinterher und für die armen Schweizer bleibt nichts!»)

Die Rundschau hat in ihrer letzten Ausgabe gleich beide Narrative auf einmal abgehandelt. Angekündigt wurde ein «Skandal»: 10 Millionäre würden in der Schweiz «Sozialgeld» beziehen. Das «Sozialgeld» (gemeint sind Ergänzungsleistungen), wurde im Tweet eines Rundschau-Reportes mal eben zur «Sozialhilfe»:

Und der Tages Anzeiger schrieb: «Reiche Rentner kassieren ab». Daraufhin tobte das obligate Empörungsstürmlein in den sozialen Medien bereits im Vorfeld der Ausstrahlung.

Zuerst wurde dann in der Sendung eine «gute» weil arme EL-Bezügerin – ohne eigenes Haus oder Million – vorgestellt, bei der das Geld also schon «sehr knapp» sei. Hier ihr Budget:

Die Rundschau-Redaktion verzichtet geflissentlich drauf, das Total nach Erhalt der EL aufzulisten. Vermutlich, weil 3300.-/Monat (Die Renten müssen allerdings im Gegensatz zur EL versteuert werden) nicht nach so wenig aussehen, dass man drüber in seinen Migros-Budget-Kaffee heulen müsste (Was sollen denn erst Sozialhilfebezüger sagen, die mit deutlich weniger Geld auskommen müssen?). Ausserdem habe ich nachgerechnet: Die portraitierte Frau bekommt mit den 3300.- sogar noch 100.- mehr als eigentlich höchstens für EL-Bezüger vorgesehen sind (Gerechnet mit Höchstansatz für Miete, KK-Prämienregion 1 in ZH). Vermutlich sind die zusätzlichen 100.- Gemeinde – oder kantonale Zuschüsse, die es in vielen anderen Gemeinden/Kantonen für EL-Bezüger gar nicht (mehr) gibt.

Ich verstehe wirklich nicht, warum die Medien EL-Beziehende immer als arme Schlucker portraitieren. Es scheint ein unglaubliches Tabu zu sein, dass ein EL-Bezüger, eine EL-Bezügerin einfach sagt: «Mit EL kann man ganz okay leben». Menschen, die vom Staat Geld bekommen, dürfen aber offenbar nicht «okay» leben. Sie müssen möglichst jämmerlich dahindarben (oder es zumindest vorgeben), damit der empörte Bürger nicht vor lauter Empörung nicht mehr schlafen kann (Wann hat das eigentlich angefangen, dass das Gefühlsleben des «empörten Bürgers» das Mass aller Dinge geworden ist?).

Im weiteren Verlauf der Sendung konnte man dann einer Rundschau-Reporterin bei ihrer investigativen Recherche in einem Einfamilienhausquartier zusehen. Sie suchte – vergeblich – nach einem Millionär, der bereit wäre, über seinen Ergänzungsleistungsbezug zu sprechen (Aus welcher Privatfernsehen-Redaktion stammte dieses erbärmliche Script?). Was sie fand, waren die obligaten empörten Bürger, die in die Kamera meckern durften (Mehrwert much?) und eine Frau, die zwar ein Eigenheim bewohnt (das btw. keine Million wert ist), deren Mann aber aufgrund einer Hirnblutung in einem Pflegeheim lebt, dessen Kosten das Ehepaar nicht selbständig berappen kann und deshalb (trotz Eigenheim) Anrecht auf Ergänzungsleistungen hat (Die für diesen Fall eingeblendete Budget-Berechnung ist allerdings nicht genau nachvollziehbar).

Wer vor der Sendung nicht wusste, wie das EL-System genau funktioniert, weiss es vermutlich auch nach dieser Sendung nicht. Denn auch das von Moderator Sandro Brotz mehr aggressiv als kompetent geführte Gespräch mit Andreas Dummermuth, dem Präsidenten der Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen, war eher chaotisch denn erhellend (Der Herr Ausgleichskassenkonferenzpräsident hat ein eigenes Haus? So what? Relevanz?!). Die Idee der Sendung scheint nicht zu sein, die Zuschauer zu informieren, sondern sie möglichst missgünstig zu stimmen.

Das Thema wurde auch mit klarer Absicht gerade zum jetztigen Zeitpunkt dem Fernsehen «zugetragen». Den wirtschaftsnahen Kreisen (SVP, FDP, Arbeitgeberverband ect.) geht die EL-Revision, welche bald im Parlament beraten werden soll, nämlich viel zu wenig weit (Herr Dummermuth hat das auch erwähnt). Empörung über «ungerechtfertigte Bereicherung» soll der ganzen Debatte nun den richtigen Dreh geben. Man kennt das von der gehässigen «Scheininvalidendebatte» – Darauf folgte damals eine beispiellos harsche Sparorgie im Parlament.

Dass EL-Bezüger Vermögen/Wohneigentum haben dürfen, ist nun wirklich nicht «die Neuigkeit» als die sie die Rundschau präsentiert. Dummermuth hatte bereits letzten Sommer in der Luzerner Zeitung darauf aufmerksam gemacht, dass es wohlhabende EL-Bezüger gibt. Und man braucht nicht mal investigativ zu recherchieren, um zu wissen, dass es einige EL-BezügerInnen gibt, die über mehr als 80’000.- Vermögen verfügen. Ein Blick in die jährliche EL-Statistik genügt:

(Tabelle vergrössern durch Klicken)

Dass «Millionäre» EL-berechtigt sind, ergibt sich allerdings nur unter einer ganz speziellen Konstellation: Es handelt sich immer um ein Ehepaar, dessen Vermögen (überwiegend) im eigenen Haus angelegt ist, in dem der eine Ehepartner wohnt, während der andere im Pflegeheim ist. Das heisst, wir reden hier effektiv von Personen mit «nur» 500’000.- Vermögen (Da dem pflegebedürftigen Ehepartner jeweils nur die Hälfte gehört).

Was die Rundschau dabei «vergessen» hat zu erwähnen: Nach Abzug der Freibeträge wird bei Heimbewohnern i.d.R. (je nach Kanton) ein Fünftel des Vermögens pro Jahr als «Einkommen» angerechnet. EL-Bezüger müssen also durchaus mit einem Teil ihres Vermögens für die laufenden (Pflege)Kosten aufkommen. Und wenn alles Geld im Haus steckt, muss das Haus irgendwann verkauft werden. Das heisst, EL-beziehende «Millionäre» und Hausbesitzer sind dann sehr bald keine Millionäre/Hausbesitzer mehr. Die Rundschau hat auch nicht erwähnt, wieviel EL diese «Millionäre» überhaupt bekommen (im in der Luzerner Zeitung geschilderten Fall sind es 9000.- pro Jahr. (Empörung schüren, ohne zu erwähnen, um welche Beträge an «Steuergeldern» es effektiv geht? Boulevard-Journalismus à la Rundschau).

Die (je nach Situation unterschiedlich hohen) Vermögensfreibeträge wurden vermutlich auch deshalb grosszügig angesetzt, damit Heimaufenthalte (z.B. auch längere, aber vorübergehende Heim/Reha-Aufenthalte von IV-Bezügern) betroffene Familien nicht sofort finanziell ruinieren. Oder damit Menschen mit Behinderung, die zwar arbeiten, aber Assistenz benötigen (die eben auch teilweise über EL finanziert wird) nicht komplett «arm» sein müssen (Arbeit soll sich ja lohnen) usw. Der Gesetzgeber hat sich schon was dabei gedacht. Aber man kann durchaus darüber diskutieren, ob die EL wirklich dazu dienen sollen, das Erbe für die Nachkommen zu schützen.

Die grossen Kosten werden bei der EL nicht vorwiegend dadurch verursacht, dass sie den Lebensbedarf deckt, wenn die IV/AHV-Rente nicht ausreicht, sondern dass sie – wenn andere Kostenträger nicht genügend greifen – u.a. auch als eine Art Pflegeversicherung fungiert. Zwar leben «nur» 22,4% der EL-BezügerInnen in einem Alters-/Pflege- oder Behindertenheim, die Heimbewohner verursachen aber 60% der gesamten EL-Kosten.

Menschen werden immer älter, Pflege ist teuer. (Laut faktuell.ch kostet ein Heimaufenthalt in der Schweiz im Durchschnitt 8920.-/Monat). Ganz nüchtern über eine obligatorische Pflegeversicherung diskutieren wäre mal eine Idee.

Stattdessen wird das Thema «EL-Revision» überall auf der Empörungsschiene inszeniert. Die NZZ hat beispielsweise vor zwei Jahren viel Aufmerksamkeit erregt mit dem marktschreierischen Artikel «Prämien-Geschenke vom Staat»  – den sie dann (Ich weiss gar nicht, wer da interveniert haben könnte… Oh, *ähem*)  mehrere Monate(!) später korrigiert hat. Die Korrektur hat dann aber natürlich keiner der Empörten mehr gelesen:

In einer früheren Version dieses Artikels wurde ein Prämienüberschuss von 5000 Franken in einem extremen Einzelfall genannt. Laut der zuständigen Krankenkasse wurde dieser Subventionsüberschuss 2014 tatsächlich an einen EL-Bezüger ausbezahlt. Aufgrund kritischer Reaktionen auf den NZZ-Artikel hat die Kasse den Fall nun noch einmal eingehend überprüft. Diese Überprüfung hat laut der Kasse ergeben, dass der zuständige Kanton ihr eine deutlich zu hohe Durchschnittsprämie gemeldet hatte. Deshalb zahlte die Kasse einen zu hohen Prämienüberschuss an den betroffenen EL-Bezüger aus. Auch ohne diesen Fehler hätte die Person laut Angaben der Kasse immer noch Anrecht auf einen Subventionsüberschuss in vierstelliger Höhe gehabt.

In sehr tiefer vierstelliger Höhe, NZZ. Und das ist nicht die Regel. Aber egal, wenn erst einmal laut «Ungerechtfertigte Bereicherung!» gebrüllt wurde, reicht natürlich sofort ein besorgter Bürger bürgerlicher Parlamentarier eine entsprechende Motion ein, die fordert: «Keine Prämiengeschenke vom Staat für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen»Der Bundesrat warnt zwar davor, EL-Bezüger zu verpflichten, sich bei den allerbilligsten Krankenkassen zu versichern (u.a. führt Konzentration der «schlechten Risiken» bei diesen Kassen zum Prämienanstieg), aber egal, Empörung über alles! Hauptsache, kein EL-Bezüger bekommt auch nur einen Franken «zuviel». Einen kleinen «Optimierungsspielraum» bei der Wahl der KK hatten EL-Bezüger zwar schon seit Jahren, nur hat eine – bevormundende – Systemänderung (Die EL zahlt die Prämie heute nannymässig direkt an die KK) das erst ins Bewusstsein empörungsbereiter Politiker gebracht. Dieselbe Systemänderung hat übrigens auch bewirkt, dass EL-Bezüger heute mehr Steuern zahlen müssen als vorher. Aber weniger Geld für die Betroffenen? Wen interessiert das schon. Die bekommen ganz sicher immer noch viel zu viel.

Wie schon erwähnt, wurde auch im Vorfeld der letzten IV-Revisionen mit der ganz grossen Empörungskelle angerührt. Die Mehrheit des Parlaments befand beispielsweise vor einigen Jahren, dass tausende IV-Bezüger «ja eigentlich Simulanten nicht wirklich krank seien und wieder arbeiten könnten». Das in Bern angerichtete Empörungssoufflé hat den Praxistest dann leider nicht bestanden. (Siehe: Integration aus Rente – Die ganz ganz grosse Lüge)

Es wäre deshalb wünschenswert, wenn die Diskussionen um Sozialleistungen in den Medien und im Parlament mal wieder mit etwas mehr Hintergrundinformationen, Sachverstand und Nüchternheit geführt würden. Und die ParlamentarierInnen die Gesetzgebung dann mit Verantwortungsgefühl und Sensibilität für die sehr unterschiedlichen und oft nicht einfachen Lebenssituationen, in denen sich die Betroffenen (in diesem Fall die ErgänzungsleistungsbezügerInnen) befinden, an die Hand nähmen – Statt sich wie eine amoklaufende Horde paranoider Wutbürger («Missbrauch! Ungerechtfertigte Bereicherung! Alles Betrüger!») aufzuführen.

Das Dilemma bei der Darstellung und Offenlegung psychischer Krankheit

Die Bebilderung von Zeitungsartikeln oder Fernsehberichten zum Thema «psychische Krankheit» ist nicht ganz einfach. Um die Andersartigkeit von Menschen mit einer psychischen Erkrankung zu betonen, werden manchmal Szenebilder aus Psychothrillern oder gruselige Behandlungsmethoden aus der frühen Psychiatriegeschichte zur Illustration benutzt. Bei Medienberichten über Betroffene müssen diese zu ihrem Schutz meist anonymisiert werden. Ein Pseudonym und eine Abbildung oder ein Interview bei dem das Gesicht nicht erkennbar ist, hebt aber die Stigmatisierung durch die Krankheit noch deutlicher hervor. Ein ähnliches Dilemma erleben Arbeitnehmende mit psychischen Erkrankungen. Erzählen sie dem Arbeitgeber offen von ihrer Erkrankung, müssen sie fürchten, dass sie entlassen bzw. gar nicht erst eingestellt werden.

Im Oktober erschien in der NZZ ein Interview mit dem Harvard-Forscher Steven Hyman. Er spricht darin über psychiatrische Diagnostik und Behandlungsmethoden und plädiert für mehr Ehrlichkeit über die Grenzen der Psychiatrie. Es geht dabei explizit um den aktuellen Stand der Forschung und nicht um die Geschichte der Psychiatrie. Trotzdem illustrierte die NZZ den Artikel mit einer Fotografie aus den 1950er Jahren, welche eine Psychiatriepatientin in einer Zwangsjacke zeigt. Eine Methode, die heute in Schweizer Psychiatrien i.d.R. nicht mehr gebräuchlich ist.

psych_nzz

Die Sendung 10vor10 ermöglichte vor zwei Monaten mit einer vierteiligen Serie Einblicke in den heutigen Alltag der psychiatrischen Universitätsklinik Zürich (PUK). 10vor10 zeigte gleich zum Einstieg eine Zwangseinweisung (jeder vierte Patient kommt unfreiwillig ins «Burghölzli» ), berichtete aber auch über Therapieformen wie Musik-, Bewegungs- oder Hundetherapie, sowie die oft nicht einfache Arbeit der Behandelnden.

Zwar werden auch die Hintergrundgeschichten der gezeigten PatientInnen erzählt, als Menschen bleiben sie allerdings unscharf – und das im direkten Wortsinn: Aus verständlichen Gründen werden ihre Gesichter unkenntlich gemacht, ihre Namen nicht genannt und ihre Stimmen teilweise verzerrt. Folgende zwei Szenenbilder zeigen die frappanten visuellen Unterschiede in der Darstellung zwischen PatientInnen und Betreuenden.
Anonyme PatientInnen:

10vor10burghoelzli

Pflegefachperson mit Bild und Name und natürlich – Beruf:

pflegefachfrau

10vor10 im Burghölzli: Teil 1 | Teil 2 | Teil 3 | Teil 4

Es ist klar, dass man jemanden in einer Ausnahmesituation wie einer Zwangseinweisung oder mit akuten Symptomen einer Psychose nicht erkennbar am Fernsehen zeigt. Es ist auch nachvollziehbar, dass beispielsweise eine portraitierte schwer depressive Patientin, die vor ihrer Erkrankung selbst in einem Pflegeberuf gearbeitet hat, nicht erkannt werden möchte. Gleichzeitig führt die Anonymisierung dazu, dass der Zuschauer, die Zuschauerin nicht den Menschen, sondern vor allem die Krankheit sieht und zudem das Gefühl vermittelt bekommt, dass eine psychische Erkrankung versteckt werden muss. Handelte es sich um eine Doku-Serie über Krebs- Herz- oder Lungenpatienten, würden diese vermutlich ganz selbstverständlich mit Gesicht und Namen gezeigt.

Indem man über psychiatrische Patienten zwar berichtet, sie aber nicht so zeigt, wie man andere Patienten zeigen würde, wird ihre Stigmatisierung noch verstärkt. Trotzdem soll und muss man sie schützen. Denn eine bekannte (auch überstandene) psychische Erkrankung ist oft ein schwerwiegendes Hindernis bei der Stellensuche. Die IV-Stelle Zürich hat diese Problematik vor zwei Jahren in einem Kurz-Clip treffend auf den Punkt gebracht:

Bestätigt wird dieses Dilemma auch durch Untersuchungen des Psychologen Niklas Baer von der Fachstelle Psychiatrische Rehabilitation der Psychiatrie Baselland. Die meisten Arbeitgeber wären froh, wenn sie bei Auffälligkeiten (z.B. wiederholten Kurzabsenzen, Leistungsschwierigkeiten u.s.w.) vom betreffenden Mitarbeiter – oder dem behandelnden Arzt – darüber informiert würden, dass sich dahinter eine psychische Problematik verbirgt. Denn nur so können sie ihre erkrankten Mitarbeitenden adäquat unterstützen (beispielsweise mit einer vorübergehenden Anpassung der Arbeitszeit und/oder der Aufgaben).

Zugleich sagen aber fast 60% der Arbeitgeber/Führungskräfte, dass sie Stellenbewerber mit psychischen Problemen gar nicht erst einstellen würden.

dilemma_baer

Ganze Präsentation «Umgang mit psychisch auffälligen Mitarbeitenden – Probleme und Lösungsansätze» von Niklas Baer. (Ergänzung 6. Mai 2017: Studie, aus der die Zahlen stammen.)

Die Lage der Betroffenen ist verzwickt. So lange es irgendwie möglich ist, setzen die meisten alles daran, ihre Krankheit zu verstecken. Ganz speziell dann, wenn sie trotz und mit psychischer Erkrankung beruflich erfolgreich sind. Aus diesem Grund gibt es – anders als bei Menschen mit Körperbehinderungen – auch kaum Medienberichte à la «Erfolgreiche Unternehmerin trotz Schizophrenie». Das heisst auch, dass junge Menschen, die neu erkranken, keine öffentlichen Vorbilder haben, die ihnen vorleben, dass trotz einer psychischen Erkrankung vielfältige Lebenswege möglich sind.

Vor einem Jahr rief Agile ParlamentarierInnen mit unsichtbaren Behinderungen dazu auf, «ihre eigene Betroffenheit als Menschen mit Behinderungen offen zu legen. Dies mit Blick auf eine stärkere Vertretung der Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen im neu gewählten Parlament.» Die Angesprochenen sollten sich doch bitte bei Agile melden.

Agile hätte auch gleich schreiben können: «Bitte melden Sie sich bei uns, damit wir Sie für unsere Zwecke benutzen können». So wie man das eben so macht im Behindertenbereich, wo Betroffene vor allem als Postergirls und -boys benutzt werden, die «dem höheren Zweck dienen» sollen. Ob sich jemand outet, ist aber eine sehr persönliche Entscheidung, die sorgfältig überlegt und geplant sein will. Und die sich in der heutigen Zeit, wo man alles googeln kann, nie mehr rückgängig machen lässt. Eine Behindertenorganisation, die zu einem Outing als Mittel zu ihrem Zweck auffordert, hat etwas ganz Grundlegendes bei der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen nicht verstanden.

Bloss weil jemand eine Behinderung/chronische Krankheit hat, verpflichtet ihn oder sie überhaupt gar nichts dazu, dies offenzulegen (und damit reale persönliche Nachteile zu riskieren), weil das «der Sache der vereinigten Behinderten» dienen würde. Ein Outing ist zuallererst einmal die Sache der betroffenen Person. Für sie muss es stimmen. Wenn sie damit anderen Betroffenen hilft, ist das grossartig. Aber verlangen kann und darf man das von niemandem.

Die ProtagonistInnen des kürzlich in verschiedenen Schweizer (Alternativ-)Kinos gezeigten Films «GLEICH UND ANDERS – Wenn die Psyche uns fordert» haben sich zur Offenheit entschlossen. Sie erzählen ihre Geschichten. Sie zeigen ihr Gesicht. Sie haben Namen und Stimmen. Berufe, Beziehungen und Hobbies. Und sie geben einen direkten Einblick in die Herausforderungen, die sich ihnen rund um das Thema Arbeit stellen. Sie äussern sich sehr persönlich und authentisch zu ihren Abstürzen und Erfolgen, zu ihren unterschiedlichen Erfahrungen mit Arbeitgebern, Ärzten und Sozialinstitutionen. Auf der Seite zum Film kann man sich diverse Clips ansehen. Beispielsweise die Portraits der einzelnen ProtagontistInnen.

Der einzige Wermutstropfen ist, dass sich den Film vermutlich vor allem ein sowieso schon mit der Thematik vertrautes Publikum angesehen hat. Ein bisschen mehr nicht stigmatisierende Präsenz von Betroffenen in den Mainstream-Medien wäre wünschenswert. Aber wie oben ausgeführt: Es ist kompliziert.

EGMR-Urteil rechtsgültig. Ein Jahr neue Schmerzrechtsprechung. PTBS = «Psychosomatisches Leiden». Werkstätten suchen IV-Bezüger.

EGMR-Urteil rechtsgültig
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg (EGMR) hatte am 2. Februar 2016 entschieden, dass Teilzeitarbeitende mit Familie in der Schweiz bei den IV-Renten diskriminiert werden. Die Schweizer Behörden stellten einen Antrag an den Gerichtshof, den Fall an die Grosse Kammer weiterzuziehen. Diesen Antrag hat das Gericht am 4. Juli abgewiesen. Damit wird das Urteil vom Februar endgültig und für die Schweiz verbindlich (via Procap).

Die Berner Zeitung berichtet dazu am 19.7.2016 ausführlich («Die IV rechnet frauenfeindlich») und illustriert den Artikel mit einem treffenden Bild:

bernerzeitung

Das Bundesgericht hatte offensichtlich nicht mit einem solchen Ausgang des EGMR-Verfahrens gerechnet, denn es hat mit dem Urteil 9C_178/2015 vom 4. Mai 2016 auch seine Rechtsprechung zur Invaliditätsbemessung bei Teilerwerbstätigen, die nicht zusätzlich einem anerkannten «Aufgabenbereich» nachgehen, erheblich verschärft. Leidtragende dürften auch hier in erster Linie Frauen sein. Künftig wird es Personen geben, die selbst bei schwerster Behinderung keinen Anspruch mehr auf eine IV-Rente haben. (Ausführliche Besprechung des Urteils in Handicap und Recht 4/2016)

. . . . .

Ein Jahr neue Schmerzrechtsprechung | PTBS = «Psychosomatisches Leiden»
Im Jusletter vom 11. Juli 2016 (Nur mit Abo zugänglich) zieht Michael E. Meier nach einem Jahr mit der neuen Schmerzrechtsprechung Bilanz. Nach der Veröffentlichung von BGE 141 V 281 stellte sich die Frage, ob das geänderte Vorgehen bei der Anspruchsprüfung zu einer Ausweitung der Schmerzpraxis auf zusätzliche Krankheitsbilder führen würde. Das BSV hatte im IV-Rundschreiben Nr. 339 vom 9. September 2015 festgehalten, dass der neu entworfene Fragenkatalog für alle Arten von Gesundheitsschädigungen verbindlich sei, da es im Hinblick auf eine ressourcenorientierte Abklärung keinen Sinn mehr mache, zwischen psychosomatischen und anderen Leiden zu differenzieren.

Dieser Ansicht folgte das Bundesgericht jedoch nicht. Es hat sich in diversen Entscheiden zur Ausdehnung der Indikatoren auf weitere Beschwerdebilder geäussert und verneinte die Anwendbarkeit u.a. bei depressiven Störungen mittelgradigen Ausmasses (ICD-10 F33.1), andauernden Persönlichkeitsänderungen nach Extrembelastung (ICD-10 F62.0) und paranoiden Persönlichkeitsstörungen (ICD-10 F60.0).

Eine klare Absage erteilte das Bundesgericht auch der Anwendbarkeit des neuen Beweisrasters in Fällen, in denen die Beschwerden somatisch erklärbar waren. Diese Frage trat häufig im Zusammenhang mit HWS-Traumata auf, bei denen die geklagten Schmerzen (teilweise) ein organisches Korrelat aufwiesen.

Im Beitrag von Meier noch nicht aufgeführt wird der am 7. Juli 2016 ergangene Entscheid 8C_676/2015 des Bundesgerichtes, wonach die posttraumatische Belastungsstörung (ICD-10 F43.1) unter die Rechtsprechung zu den psychosomatischen Leiden fällt.

Das Bundesgericht begründet dies folgendermassen:

Bei einem dergestalt schwer fassbaren, rein subjektiven, nicht objektivierbaren und unspezifischen Krankheitsbild ist in Zusammenhang mit der Diagnosestellung in besonderer Weise auch auf Ausschlussgründe (Aggravation und dergleichen) zu achten (vgl. BGE 141 V 281 E. 2.2 S. 287 f.). Soweit es darüber hinaus schlussendlich vor allem um die Folgenabschätzung geht, mithin darum, die Auswirkungen der Störung auf das Leistungsvermögen bzw. die Arbeitsfähigkeit zu erheben und zu gewichten, bedarf es nach dem Erwogenen gerade auch bei der PTBS des „konsistenten Nachweises“ mittels „sorgfältiger Plausibilitätsprüfung“.

Das Bundesgericht hält im darauffolgenden Abschnitt allerdings auch fest:

Entgegen dem Antrag des BSV braucht im vorliegenden Zusammenhang nicht entschieden zu werden, ob die Praxis nach BGE 141 V 281 auf alle (psychischen) Leiden auszudehnen sei.

Es wird also auch weiterhin zwei Methoden für die Invaliditätsbeurteilung geben. Diejenige für die mit den «richtigen Krankheiten» und die für die mit den «komischen Krankheiten». Und welche Krankheiten «komisch» sind, entscheiden in der Schweiz nach wie vor Bundesrichter und nicht Mediziner.

Schwerpunkt der neuen Praxis für «die mit den komischen Krankheiten» ist die sogenannte Konsistenzprüfung. Dabei wird anhand verschiedener Indikatoren geprüft, ob sich insgesamt ein konsistentes Gesamtbild ergibt. Werden z.B. trotz geklagter Beschwerden keine entsprechenden Therapien in Anspruch genommen? Fährt jemand Auto, obwohl er angeblich kognitive Defizite hat? Lässt sich die Freizeitgestaltung mit den angegebenen beruflichen Einschränkungen vereinbaren? u.s.w.

Auch wenn nicht aufgrund eines einzelnen Indikators, sondern aufgrund des sich aus mehreren Indikatoren ergebenden Gesamtbildes entschieden wird, darf man doch wiedermal die Frage stellen, warum beispielsweise die Gesangsauftritte (inkl. der damit verbunden Reisetätigkeit) einer Rollstuhlfahrerin grundsätzlich keine Relevanz für ihre IV-Berechtigung haben, während «Spazierengehen», «Museumsbesuche» oder «Teilnahme am Vereinsleben» bei den IV-Antragstellern mit «komischen Krankheitsbildern» Hinweise auf mögliche «Inkonsistenzen» geben.

So sinnvoll die Konsistenzprüfung an sich ist, so haftet ihr in in der Beschränkung auf bestimmte Leiden doch ein unangenehmer «Beigeschmack» an: Nämlich der, dass bei manchen Krankheitsbildern explizit überprüft wird, ob die IV-Antragsteller lügen (weil sie doch eigentlich «mehr» könnten) und bei anderen Krankheitsbildern nicht.

Das bestätigt dann wieder diejenigen besorgten Bürger, die der Meinung sind, wer «ohne Probleme in Fernsehen auftreten könne», müsse ein IV-Simulant sein.

Die IV-Stelle Solothurn sah sich angesichts der Missbrauchsverdachtsmeldungen «besorgter Bürger» veranlasst, in der Medienmitteilung zum Ende Mai veröffentlichten Jahresbericht 2015 folgendes festzuhalten:

Nicht immer führen Meldungen jedoch dazu, dass die IV-Stelle die Rente der gemeldeten Person einer vertieften Prüfung unterzieht. So sind beispielsweise Personen, welche eine Rente aufgrund einer psychischen Einschränkung beziehen, oftmals durchaus in der Lage körperliche Tätigkeiten auszuüben. Und es gibt auch Personen mit einer zumutbaren Restarbeitsfähigkeit oder Teilrente, welche trotz der IV-Rente noch einer ausserhäuslichen Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen. Auch ein von aussen betrachtet finanziell sorgloses Leben lässt nicht zwingend Zweifel an der Rentenberechtigung aufkommen, da die Leistungen der IV allen Personen, auch vermögenden Personen, zustehen.

Ein armer Schlucker soll er sein, der IV-Bezüger. Und einen Rollstuhl soll er benutzen. Man bringt sie einfach nicht weg, die alten Bilder. Auch die Institutionen halten stur an ihren althergebrachten Vorstellungen vom «IV-Bezüger» fest:

. . . . .

Geschützte Werkstätten suchen IV-Bezüger
Da die Nachfrage nach geschützten Arbeitsplätzen unerwartet gesunken ist, sucht die Stiftung Züriwerk per Inserat «nach Personen mit IV-Rente». Denn nur wenn sie die Arbeitsplätze besetzen kann, erhält sie genügend Subventionen zur Deckung ihrer Kosten. Stellen zu streichen, kommt für die Stiftung nicht infrage: Man setze auf die Akquisition von Klienten, sagt die Züriwerk-Sprecherin in der NZZ vom 14.7.2016. Die Presssprecherin der SVA Zürich spricht hingegen hinsichtlich der Eingliederungsmassnahmen von einem Wachstumsmarkt:

«Die IV-Stelle Zürich hat im letzten Jahr die Zahl solcher Massnahmen um 13 Prozent erhöht», sagt Aloisi. Sie sieht deshalb auch die Institutionen in der Pflicht. Diese seien gefordert, ihr Leistungsangebot auf die veränderten Bedürfnisse [nämlich die Integration in den 1. Arbeitsmarkt] auszurichten.

«Zu viele geschützte Arbeitsplätze» kommentiert Dorothee Vögeli daraufhin in der NZZ vom 16.7.2016:

Setzt Züriwerk auf den Erhalt von überholten Strukturen? Da die Stiftung offensichtlich nicht Schwerstbehinderte, sondern teilinvalide Rentner sucht, liegt dieser Verdacht nahe. (…). Tatsache ist, dass Züriwerk den Mitarbeitenden im Versand und Transport, in der Schlosserei, Gärtnerei und Bäckerei oder im Hofladen keine orts- und branchenüblichen Löhne bezahlen kann. (…) Zweifellos ist es positiv, Arbeit in der Schweiz erledigen zu lassen. Trotzdem stellt sich die Frage, weshalb das Angebot nicht mehr der Nachfrage entspricht. (…) Warum nicht vertiefende Abklärungen treffen, statt Subventionen abzuwarten? Die eigenen Pfründe zu retten, ist fraglos kein guter Schachzug.

Darüber, dass «Eine Behinderung keine Qualifikation ist» habe ich schon 2012 geschrieben. Aber bei den Institutionen hat man offenbar auch viereinhalb Jahre später immer noch die Vorstellung, «so ein IV-Rentner» könne man wie eine Zimmerpflanze einfach dort hineinstellen, wo die Institution aus Subventionsgründen gerade eine Lücke auffüllen muss. Darum sucht man auch Behindis «IV–Rentner» statt Berufsleute mit entsprechenden fachlichen Qualifikationen.

Vor zwei Jahren schrieb ich anlässlich einer Rede von Bundesrat Schneider-Ammann, in der er auf das Potential von Frauen und älteren Arbeitnehmern hinwies (Stichwort Masseneinwanderungsinititative; Fachkräftemangel), darüber, dass man auch bei Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen vermehrt das berufliche «Potential» für die Bekämpfung des Fachkräftemangels sehen könnte, statt sie (siehe oben) zu «Zimmerpflanzen» zu degradieren.

Nun schreibt die Berner Zeitung am 14.7.2016 unter dem Titel «Damit angeschlagene Personen im Job bleiben»:

Zwei grosse Potenziale hat Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann dazu eruiert, den herrschenden und vor allem drohenden Fachkräftemangel zu beheben: ältere Arbeitnehmer und Frauen.

Für Martin Kaiser vom Schweizerischen Arbeitgeberverband in Zürich existiert mindestens noch ein weiteres Reservoir, das es besser auszuschöpfen gilt: Behinderte. Oder präziser: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Verfassung gefährdet sind, den Arbeitsplatz zu verlieren und in die Abhängigkeit der Sozialwerke zu geraten, oder aber aufgrund einer Verbesserung ihrer gesundheitlichen Verfassung das Potenzial haben, wieder teilweise oder ganz im Arbeitsmarkt Tritt zu fassen.

Beim Arbeitgeberverband hat man mittlerweile offenbar mehr verstanden als bei den Institutionen. Die brauchen nochmal ein paar Jahre.

Unterschiedliche Bilder junger IV-BezügerInnen

Anfang 2014 konstatierte der OECD-Länderbericht Schweiz zum Thema psychische Gesundheit und Beschäftigung bei verschiedenen Akteuren (Invalidenversicherung, Arbeitgeber, Psychiatrische Versorgungssysteme, Schulen, ect.) Handlungsbedarf, um psychische Krankheiten früher zu erkennen, die Betroffenen zu unterstützen und so deren Invalidisierung zu vermeiden. Der Fokus der Medien lag bei der Berichterstattung dann aber vor allem auf den «falschen finanziellen Anreizen» für junge IV-BezügerInnen. «20 Minuten» titelte beispielsweise «IV-Rente lohnt sich mehr als Arbeit»Unterstrichen wurde die Aussage im Titel mit einem Bild feiernder Jugendlicher:
20minbotellon

Eine Beschwerde beim Presserat, welche diese Darstellung als «diskriminierend» beklagte, wurde abgewiesen. Als «Argument» diente die Verteidigung der Tamedia:

Das verwendete Bild wolle in gewissem Masse provozieren, indem es auf die «Nullbockjugend» hinweise, die lieber feiere als arbeite. Dieses Bild sei aufgrund des Titels, dass eine IV-Rente sich mehr lohne als Arbeit, ausgewählt worden. Eine diskriminierende Aussage gegenüber psychisch kranken IV-Rentnern könne «20 Minuten» nicht vorgeworfen werden.

Der Presserat setzte dann noch obendrauf: «Da sich dieses Bild nicht auf psychisch kranke IV-Rentner bezieht, kann Ziffer 8 (Diskriminierung) der «Erklärung» gar nicht zur Anwendung kommen.»

Jede/r 20 Minuten-LeserIn hat sich damals natürlich gleich gedacht: Das Bild stellt eine eigenständige gesellschaftskritische Aussage zur «Nullbockjugend» dar und illustriert nicht etwa das Thema des Artikels (psychisch kranke Jugendliche). Weil Bilder in Zeitungen haben ja ganz grundsätzlich nie etwas mit dem Inhalt des jeweiligen Artikels zu tun. Weiss doch jeder!

Es wäre sehr interessant, zu erfahren, wie der Presserat entschieden hätte, wenn ein Artikel mit der Überschrift «IV-Rente lohnt sich mehr als Arbeit» mit einem der folgenden Fotos illustriert worden wäre (Bildquelle: laviva.ch – Laviva veranstaltet an verschiedenen Orten in der Schweiz regelmässig Partys für Menschen mit Behinderung):
Lavivabernjuni2015lavivarolli

Allerdings würde es wohl keiner Zeitungsredaktion je einfallen, solche Bilder von jungen Menschen mit einer (sichtbaren) geistigen oder körperlichen Behinderung unter der Überschrift der «sich lohnenden IV-Rente» zu zeigen und damit zu implizieren, dass die Betroffenen – auf Kosten der Allgemeinheit – «lieber feiern statt zu arbeiten». Die Empörung der entsprechenden Organisiationen wäre garantiert. Und die des Volkes Internetmobs auch.

Das mediale Bild, welches (mit tatkräftiger Unterstützung der entsprechenden Organisationen im Hintergrund) von Menschen vor allem mit geistiger Behinderung gezeichnet wird, ist nämlich das der Arbeitssamen (z.B. üsi Badi/üse Zoo) und Ausbildungswilligen (z.B. Simons Weg). Die Betroffenen wurden auch medienwirksam an die vorderste Front gestellt, als im September 2011 die Petition «Berufsbildung für alle» mit über 100’000 Unterschriften der Bundeskanzlei übergeben wurde:

Petition

Bildquelle: procap.ch

Die Petition wandte sich gegen das «herzlose» BSV, welches ein zweites Ausbildungsjahr für beeinträchtigte Jugendliche im geschützten Rahmen nur noch dann bewilligen wollte, wenn Aussicht darauf besteht, dass die Betroffenen danach im ersten Arbeitsmarkt tätig sein und ein zumindest rentenreduzierendes Einkommen generieren können (In einer geschützten Werkstätte ist es praktisch unmöglich, ein rentenbeeinflussendes Einkommen zu erzielen).

Unterschriftensammlung sowie die Übergabe der Petitionsbögen waren so herzerwärmend inszeniert (auch die Tagesschau berichtete), dass niemand auf die bösartige Idee kam, nachzufragen, wie hoch denn die Eingliederungschancen in den ersten Arbeitsmarkt nach einer Ausbildung im geschützten Rahmen ganz generell sind (sehr tief), was so ein Ausbildungsjahr eigentlich kostet (ca. 100’000.-) und wieviel durch die Massnahme gespart werden soll (50 Mio/Jahr – because: defizitäre Invalidenversicherung, wir erinnern uns…?).

Auch Nationalrat Christian Lohr spricht in seinem entsprechenden parlamentarischen Postulat (rechtliche Prüfung der neuen IV-Praxis) nicht von Zahlen, sondern von

Jugendlichen, die stärker beeinträchtigt sind und keine Chancen für einen Eintritt in den ersten Arbeitsmarkt haben. Es geht also konkret um junge Menschen, die bereit sind, trotz ihrer Beeinträchtigung Arbeit zu leisten und sich in unsere Gesellschaft einzubringen.

Die überwältigende Mehrheit des Parlaments (inkl. SVP) war so hingerissen von den «jungen arbeitswilligen Menschen», (oder vom Lobbying von Insieme, Procap und Cerebral) dass sie dem Postulat von Lohr, sowie demjenigen von CVP-NR Christine Bulliard-Marbach (Mitglied des Zentralvorstandes von Insieme) zum selben Thema letzten Sommer gegen den Willen des Bundesrats zustimmte. Einzig FDP und Grünliberale machten wohl eine nüchterne Kosten/Nutzen-Analyse (Defizitäre Invalidenversicherung; wir erinnern uns) und stimmten dagegen. Das war dann immerhin parteipolitisch konsequent. Bei SVP und einigen Vertretern der CVP würde man gerne nachfragen: Hat der übliche pawlowsche Reflex (Fehlanreize! Sparen!) versagt, weil der Ausdruck «Junge IV-BezügerInnen» nicht fiel? Weil man nämlich nur bei den (bösen) IV-Bezügern spart, aber doch nicht bei (guten) netten Behinderten (man ist ja schliesslich kein Unmensch!)?

Denn bei diesen «jungen Menschen» handelt es sich natürlich auch um (zukünftige) IV-BezügerInnen. Zur Erinnerung – (siehe oben) das sind die, für die sich Arbeiten nicht lohnt, wegen der zu hohen IV-Rente. Denen muss man eigentlich nur die IV-Rente kürzen, dann erhöht sich wegen der «Anreize» deren Arbeits(markt)fähigkeit und sie können im ersten Arbeitsmarkt genug verdienen.

Ach so, das sind andere jungen IV-BezügerInnen. Die mit den Geburtsgebrechen können ja nichts für ihre Behinderung.

(…???)

Bevor sich jemand ärgert: es geht mir hier explizit nicht darum, stark beeinträchtigten Jugendlichen das Recht auf eine längere Ausbildung abzusprechen. Ich möchte nur die komplett unterschiedliche Darstellung und Wahrnehmung von jungen Menschen mit verschiedenen Beeinträchtigungen aufzeigen. Diese kommt nämlich nicht von ungefähr, sondern ist auch eine direkte Folge davon, dass beispielsweise die Elternvereinigung geistig behinderter Kinder Insieme (BSV-Beitrag: 11 Mio/Jahr) eine (vorbildlich!) professionelle (und sehr politische) Öffentlichkeitsarbeit betreibt. Von der Pro… wie hiess die gleich nochmal…?  ah ja… Pro Mente Sana (BSV-Beitrag: 2 Mio/Jahr) hingegegen hat man in Sachen Ausbildung/berufliche Integration von Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen in den letzten Jahren öffentlich so rein gar nichts gehört. Lobbying (und wieviel Geld dafür zur Verfügung steht) hat eben Einfluss auf die öffentliche Wahrnehmung, Berichterstattung und Politik. Fehlendes Lobbying genauso.

Zum Thema «Wahrnehmung» noch ein Comic von erzählmirnix, den die Urheberin gemeinsam mit der Mutter eines Kindes mit Down-Syndrom konzipiert hat:

down

. . . . . . . . . .
Möchten Sie die Arbeit von IV-Info unterstützen?
IBAN: CH45 0900 0000 8993 75285 · IV-Info · 9000 St. Gallen
(Bitte beachten: Unterstützungsbeiträge sind nicht steuerbefreit)
. . . . . . . . . .

Wer auf eine IV-Rente verzichtet, ist ein besserer Mensch. Nicht.

Auf meiner Nichtmehrlesen/hören mögen-Liste der stereotypen Darstellung von Menschen mit Behinderungen («Downsyndrom Kinder sind Sonnenscheine») ganz weit oben steht auch die Kategorie «An den Rollstuhl gefesselte Supermänner, die auf eine IV-Rente verzichten» der ich bereits letzten März den entsprechenden Artikel gewidmet habe und noch ein Jahr zuvor «Der sympathische Projektmanager im Rollstuhl mit der Katze vs. die anonyme psychisch kranke Kantinenmitarbeiterin mit Migrationshintergrund».

Diese Darstellungsart ist bei Journalisten allerdings so beliebt, dass man ständig neue Artikel mit neuen Beispielen anfügen könnte. Aktuell im Grenchnertagblatt: «Mit Beinprothese: Christian Stuber schuftet, um zu vergessen». Ein Auszug:

Auf eine IV-Rente verzichtet Christian Stuber zum grössten Teil. «Sonst reden die mir zu viel drein.» Er will selber über sein Geschäft bestimmen. Viel verdiene er zwar nicht damit. «Aber ich arbeite nicht für Geld, sondern für die Freude.» Ausserdem habe er so immer etwas zu tun. Arbeiten, das ist für Stuber auch Therapie. Ist er am Abend nicht müde, kommt er ins Grübeln, dann kommt der Schmerz. «Manchmal träume ich noch davon.»

Als Christian Stuber vor fünf Jahren die Umgebung des Restaurants Kreuz in Tscheppach instand gesetzt hat, verzichtete er auf den Lohn. Der damalige Gemeindepräsident Günter Fenten lobt Stubers Hilfsbereitschaft. «Wenn er zum Wohl der Gemeinde etwas tun kann, dann macht er das ohne viel Federlesen.» Es sei vorgekommen, dass man ihn mehrmals erinnern musste, endlich seine Arbeit in Rechnung zu stellen. «Es ist bewundernswert, wie er mit seinem Schicksal umgeht», sagt Fenten.

Portraitierte wie Schreibende sind bei solchen Artikeln immer Männer. Männer schreiben über heroische Männer, die trotz körperlichen (nie seelischen) Gebrechen heldenhaft «ihren Mann stehen», Chrampfen bis zum Umfallen und sich damit die Anerkennung anderer Männer (im Beispiel oben u.a. des Gemeindepräsidenten) verdienen. Man könnte angesichts dieser sich immer wiederholenden Artikel meinen, es gäbe keine andere Art, als Mann mit einer Behinderung umzugehen. Sehr wichtig scheint dabei auch immer das sich Abgrenzen von den «nichtsnutzigen», «jammernden» Behinderten zu sein, oder wie es im Artikel formuliert ist:

«Aber der kantige Kerl mag nicht jammern. Im Gegenteil. Aus der Rehabilitationsklinik verschwand er nach dem Unfall schnell wieder. «Wenn die Leute dort nach dem Wochenende zurückkamen, klagten sie ständig über ihre Schmerzen. Das hat mir nicht gepasst.»

Jeder soll selbstverständlich nach seiner eigenen Façon glücklich werden, aber Menschen Männer mit Behinderung, die auf eine IV-Rente «verzichten», sind nicht die «besseren Menschen». Zum ersten lässt es ihr Gesundheitszustand offenbar zu, dass sie auf eine IV-Rente verzichten können (das ist Glück, und kein Verdienst), zum zweiten fragt sich da manchmal, wie lange das gut geht (Stichwort Überkompensation) und zum dritten ist der Verzicht auf einem zustehende Sozialleistungen nicht unbedingt dem eigenen «Anstand» geschuldet, wie das eine Wirtschaftsprofessorin neulich glauben machen wollte, sondern hat wohl auch nicht unwesentlich damit zu tun, welches Bild man von sich selbst haben und der Umgebung vermitteln möchte. Als «Sozialschmarotzer» zu gelten, bringt einem im «Werben um die Liebe der Welt» nicht unbedingt Bonus-Punkte.

Unter Umständen ist es also für nicht wenige Menschen zwar nicht finanziell, aber persönlich lohnender, auf eine IV-Rente zu verzichten, um das eigene Selbstbild des «Tüchtigen» aufrechterhalten zu können (auch weit über die eigentlichen Leistungsgrenzen hinaus). Von den sozialen Kontakten, der Sinngebung, Ablenkung und Anerkennung, die eine Arbeitstätigkeit mit sich bringt, gar nicht erst zu reden. Ganz so «selbstlos» und «anständig» wie es auf den ersten Blick scheinen mag (und in den entsprechenden Artikeln immer wieder vermittelt wird) ist so ein «Verzicht» also nicht. Teilnehmen zu wollen am «ganz normalen Leben» ist keine Sonderleistung, sondern ein Grundbedürfnis jedes Menschen.

Schlussendlich möchten wir alle ein «sinnvolles Leben» führen und wir alle «werben um die Liebe der Welt». Ob behindert oder nicht.

Ein Prozent

Vor einem Jahr schrieb ich ans BSV, ich würde gerne die IV-Betrugs-Quote wissen, das BSV wollte die Quote aber nicht rausrücken.
Manche Dinge muss man dann halt an die Profis… outsourcen (Und die Rundschau hat zudem praktischerweise auch eine etwas grössere Reichweite als mein Blog):

brotz_iv

Gestern berichtete also die Rundschau über IV-Betrug und IV-Detektive. Im anschliessenden Gespräch war der Luzerner IV-Direktor Donald Locher geladen. Der Hirnscanner-sind-toll-Betrügerjagd-ist-noch-viel-toller-Herr-Locher.

Kurze Gesprächstranskription (aus dem Schweizerdeutschen, ab Min 14.49):

Moderator Sandro Brotz: Ich habe mir die Zahlen mal angeschaut. Wir reden landesweit von etwa 60’000 Dossiers, die man hervorholt, um sie anzuschauen. Unter denen sind rund 2000, die man dann noch genauer anschaut. Und von denen wiederum sind dann ein paar 100 Fälle* tatsächlich Missbräuche. Das sind ungefähr 1% effektive Missbräuche. Finden Sie das persönlich viel oder wenig?

Donald Locher: Es ist wenig. Ich denke, dass halt eben doch der kleinste Teil betrügen will, aber… *rechtfertigungsversuch*

Na also, geht doch mit den Zahlen, liebes BSV. Dankeschön an die Rundschau-Redaktion und special Thanks an Herrn Brotz dafür, Herrn Locher dazu zu bringen «Es ist wenig» zu sagen. Nach elf Jahren IV-Betrüger-Räubergschichtli. Endlich.

Zur Erinnerung, 20min (als eine unter vielen) schrieb beispielsweise am 14. März 2007 von einem Missbrauchsanteil von zwischen 5,3 Prozent und 6,7 Prozent. Und Alard du Bois-Reymond, damaliger IV-Chef, «bestätigte» dass sich diese Zahlen im «von der IV geschätzten Bereich bewegten».

*Konkret waren es im Jahr 2012 400 Missbrauchsfälle, das macht bei 60’000 überprüften Dossiers eine effektive Missbrauchsquote von 0,66 %. Na gut, die 0,34% noch als Bonus obenauf für die Unentdeckten. Wir sind ja grosszügig. Aber bei der in der Rundschau vorgestellten hochprofessionellen Betrugsbekämpfungsmaschinerie und all den denunziationswütigen aufmerksamen Nachbarn bleibt doch bestimmt kein Missbrauch mehr unentdeckt. Sie und Ihre Kollegen machen doch schliesslich gute Arbeit, oder… Herr Locher?

Eigentlich ist das eine Prozent sehr sehr grosszügig, denn nur in 44 Fällen haben die IV-Stellen im Jahr 2012 unrechtmässig bezogene Leistungen zurückgefordert, und in nur 60 Fällen wurde effektiv  Strafanzeige erstattet. Nicht alle «Betrüger» sind nämlich so dreiste Betrüger, wie der in der Rundschau gezeigte Fall, manchmal verbirgt sich hinter einem «Betrug» auch eine Meldepflichtverletzung. Sprich: jemand arbeitet beispielsweise mehr als der IV angegeben. Das haben sich die IV-Stellen allerdings auch selbst zuzuschreiben, da arbeitswillige IV-Bezüger auf Anfrage hin, wieviel sie arbeiten dürfen, von den IV-Mitarbeitern grundsätzlich nie eine konkrete Antwort bekommen, sondern mit einer nichtssagenden und hochgradig bevormundenden Floskel abgespiesen werden. Zum Glück bin ich nicht paranoid und glaube nicht, dass man mit dieser kruden Kommunikation die Betrugsquote künstlich hochhalten will. Und da man das ganz sicher nicht will, könnte man die dementsprechende Kommunikation ja auch einfach etwas kundenfreundlicher gestalten. Oder – liebe SVA’s?

We’re not here for your inspiration

Im Juli 2012 veröffentlichte Stella Young, Redakteurin bei Ramp Up, den vielbeachteten Artikel «We’re not here for your inspiration»  in dem sie den Begriff «Inspiration porn» anhand eines auf Socialmedia oft geteilten Bildes erklärte (Um die Ironie der Geschichte, welche der Bild-Text-Kombination mit Pistorius inzwischen noch eine neue Dimension hinzugefügt hat, ging’s damals noch nicht):

Young schreibt:

«Inspiration porn is an image of a person with a disability, often a kid, doing something completely ordinary – like playing, or talking, or running, or drawing a picture, or hitting a tennis ball – carrying a caption like „your excuse is invalid“ or „before you quit, try“. Increasingly, they feature the Hamilton quote.»

(…)

Let me be clear about the intent of this inspiration porn; it’s there so that non-disabled people can put their worries into perspective. So they can go, „Oh well if that kid who doesn’t have any legs can smile while he’s having an awesome time, I should never, EVER feel bad about my life“. It’s there so that non-disabled people can look at us and think „well, it could be worse… I could be that person“.

In this way, these modified images exceptionalise and objectify those of us they claim to represent. It’s no coincidence that these genuinely adorable disabled kids in these images are never named: it doesn’t matter what their names are, they’re just there as objects of inspiration.

But using these images as feel-good tools, as „inspiration“, is based on an assumption that the people in them have terrible lives, and that it takes some extra kind of pluck or courage to live them.

For many of us, that is just not true.

(…)

I can’t help but wonder whether the source of this strange assumption that living our lives takes some particular kind of courage is the news media, an incredibly powerful tool in shaping the way we think about disability. Most journalists seem utterly incapable of writing or talking about a person with a disability without using phrases like „overcoming disability“, „brave“, „suffers from“, „defying the odds“, „wheelchair bound“ or, my personal favourite, „inspirational“.

If we even begin to question the way we’re labelled, we slide immediately to the other end of the scale and become „bitter“ and „ungrateful“. We fail to be what people expect.

Which brings us back to Scott Hamilton and his mantra. The statement „the only disability in life is a bad attitude“ puts the responsibility for our oppression squarely at the feet, prosthetic or otherwise, of people with disabilities. It’s victim blaming. It says that we have complete control of the way disability impacts our lives. To that, I have one thing to say. Get stuffed.

By far the most disabling thing in my life is the physical environment. It dictates what I can and can’t do every day. But if Hamilton is to be believed, I should just be able to smile at an inaccessible entrance to a building long enough and it will magically turn into a ramp. I can make accessible toilets appear where none existed before, simply by radiating a positive attitude. I can simply turn that frown upside down in the face of a flight of stairs with no lift in sight. Problem solved, right?

I’m a natural optimist, but none of that has ever worked for me.

Inspiration porn shames people with disabilities. It says that if we fail to be happy, to smile and to live lives that make those around us feel good, it’s because we’re not trying hard enough. Our attitude is just not positive enough. It’s our fault. Not to mention what it means for people whose disabilities are not visible, like people with chronic or mental illness, who often battle the assumption that it’s all about attitude. And we’re not allowed to be angry and upset, because then we’d be „bad“ disabled people. We wouldn’t be doing our very best to „overcome“ our disabilities.

I suppose it doesn’t matter what inspiration porn says to us as people with disabilities. It’s not actually about us. Disability is complex. You can’t sum it up in a cute picture with a heart-warming quote. So next time you’re tempted to share that picture of an adorable kid with a disability to make your facebook friends feel good, just take a second to consider why you’re really clicking that button.»

Obiges sind nur einige Auszüge aus Youngs Artikel «We’re not here for your inspiration». Ich empfehle den gesamten Text zur Lektüre.

Ebenfalls empfehlenswert sind die daran anlehnenden deutschsprachigen Artikel «Inspiration» von Laura Gehlhaar («Fremde klopfen mir anerkennend auf die Schulter allein deswegen, weil ich existiere. Und genau in diesem Moment fühle ich mich zum Objekt degradiert. In diesem Augenblick verschwinden mein Charakter, meine Eigenschaften und mein Wesen hinter meiner Behinderung.») und «Wir sind hier nicht zur Inspiration» von Raúl Krauthausen.

An den Rollstuhl gefesselte Supermänner die auf eine IV-Rente verzichten

Falls es noch einen Beweis gebraucht hätte, dass der im letzten Blogartikel vorgestellte Sprachleitfaden nötig bzw. die durch dessen Lektüre angeregte Sensibilisierung wünschenswert wäre: Der ostschweizerische  «Anzeiger» erbrachte ihn mit seinem am 19. März 2014 publizierten Artikel «Superman mit Handicap» über den Thurgauer Rollstuhlsportler Marcel Hug. Einige Auszüge:

«Seine Wohnung liegt im zweiten Stock, einen Lift gibt′s nicht. So stemmt sich der Mann mit Spina bifida («offener Rücken») jedesmal mit Krücken die Treppen hoch.»

«Eine IV-Rente hat er nie beantragt, obwohl sie auch ihm möglicherweise zustünde. Warum nicht? «Weil ich im Moment gut durchkomme mit dem Sport, und weil ich stolz bin, dass ich auf eine IV-Rente nicht angewiesen bin.»

«Obwohl er mit seiner vorgeburtlichen Rückenmarkschädigung an den Rollstuhl gebunden ist (…)»

«Mit Sätzen wie «Ich will als Sportler respektiert und nicht als Behinderter bewundert werden» oder «Ich mache Sport, obwohl ich im Rollstuhl bin, und nicht, weil ich im Rollstuhl bin» verschaffte er sich Respekt und mauserte sich zu einem Aushängeschild des Behinderten- und Rollstuhlsports.»

Wie der Titel schon sagte: «Superman». Kann alles, braucht keinen Lift, und keine IV-Rente und Respekt verschafft er sich mit Sätzen, die in den Ohren des Journalisten offenbar wahnsinnig beeindruckend klingen, aber dessen Sinn er ebenso offenbar nicht verstanden hat, ansonsten würde er den Respekt der Hug entgegengebracht wird, nicht auf dessen «Sätze» sondern dessen Leistung zurückführen. Oder welcher nichtbehinderte Sportler wird aufgrund von «Worten» statt seiner Leistung anerkannt?

Der Verzicht auf die IV-Rente ist etwas, was auch in praktisch jedem Artikel über den Thurgauer CVP-Nationalrat Christian Lohr explizit hervorgehoben wird:

«(…)sagt Lohr, der seinen Lebensunterhalt ohne IV-Rente selber verdient» («Der Spiegel» hat ihn auch schon mit Bill Clinton verglichen, Tagesanzeiger 14.11.2011)

«Heute arbeitet er als Journalist und Dozent. Er verdient seinen Lebensunterhalt selbst und bezieht keine IV-Rente.» (Lassen Sie sich nicht behindern, Coopzeitung 22.11.2011)

«Lohr arbeitet nicht Teilzeit, sondern mehr als die meisten. Er bezieht keine Invalidenrente, obwohl sie ihm zusteht.» (Christian Lohr «Für seine Überzeugung muss man kämpfen» Beobachter 11. 3.2013)

«Als Schwerbehinderter wehrt sich Nationalrat Christian Lohr erfolgreich gegen das Sparen bei der Invalidenversicherung. Sein eigenes Leben meistert der Mann mit missgebildeten Armen und Beinen ohne eine IV-Rente.» (Siegeszug im Rollstuhl, Weltwoche 12.6.2013)

Im letzten Hort der heroischen Männlichkeit (oder was man dafür hält) der Weltwocheredaktion liebt man solche Darstellungen ganz besonders. Alex Baur schrieb vor einem Jahr auch über den «nach einem Velounfall an den Rollstuhl gebundenen Mirosch Gerber» der – natürlich – «auf eine IV-Rente verzichtet». Im Artikel «Der sympathische Projektmanager im Rollstuhl mit der Katze vs. die anonyme psychisch kranke Kantinenmitarbeiterin mit Migrationshintergrund»  schrieb ich damals: «Aufgrund einer von der IV bezahlten Umschulung konnte sich Gerber schliesslich auch beruflich als Projektmanager wieder erfolgreich eingliedern. Immerhin ist die Weltwoche so ehrlich, auch zu schreiben, dass die IV infolgedessen entschied, dass Mirosch Gerber zu hundert Prozent arbeitsfähig sei. Von einem im Lead erwähnten «Verzicht auf die IV-Rente» kann also keine Rede sein»

Woraufhin Mirosch Gerber im Blog kommentierte: «Sie irren, mit meinem Verletzungskatalog und den Spätfolgen könnte ich wenn ich wollte, 5 IV Renten beantragen und mit hoher Sicherheit auch erhalten».

Wir haben hier also lauter heroische Super-Männer im Rollstuhl, die eigentlich eine IV-Rente bekämen (weil – so der mit all diesen Artikeln vermittelte Eindruck – man ja in der Schweiz mit der Auslieferung des Rollstuhls gleich auch automatisch die IV-Rente dazubekommt), die aber stattdessen todesmutig in die Schlacht ziehen als Rollstuhlsportler/Nationalrat/Projektmanager tätig sind. Natürlich vor allem aus dem Grund, die Sozialversicherungen nicht zu belasten. Nicht etwa aus Notwendigkeit, weil die IV befände, wer als Nationalrat sein (gutes) Geld verdienen kann, wäre an sich nicht IV-berechtigt. Nein, diese «Behinderten» sind alle unsäglich gute Menschen, die alleine aus Dienst an den Mitmenschen arbeiten. Zum Beispiel um diese «zu inspirieren».

Hat irgendwer jemals in einem Artikel über die Rollstuhlsportlerin Edith Hunkeler gelesen, sie würde auf eine IV-Rente verzichten? Ich vermute, dass das nicht daran liegt, dass Edith Hunkeler tatsächlich eine IV-Rente bezieht, sondern dass sie –  wie sehr viele andere RollstuhlfahrerInnen auch – ganz einfach selbstverständlich ihrer Tätigkeit nachgeht. Ohne diesen zusätzlichen männlichen ich-beziehe-im-Fall-keine-IV-Rente-Superhelden-Nimbus.

Ach so, das liegt daran, dass die wirkliche Bestimmung (laut Weltwoche und so) der Frau nicht im Superheldendasein liegt, sondern im Mutter werden? Dazu empfehle ich die Sendung Reporter vom 06.11.2011 des Schweizer Fernsehens «Mutter auf Rädern – Ein Jahr mit Edith Hunkeler und ihrer Tochter Elin» die ziemlich ausgewogen zeigt, dass Mutterschaft zum einen auch für eine Rollstuhlfahrerin möglich ist, zum andern aber auch für eine so gut trainierte Sportlerin wie Edith Hunkeler aufgrund der Behinderung doch nicht immer ganz einfach ist. Manche Momente sind gut, andere sind schwieriger, so wie es bei Nichtbehinderten auch ist.

Wäre schön, wenn eine so ausgewogene Berichterstattung häufiger anzutreffen wäre.