[2/7] Bullshitter-in-Chief

Am 25. Oktober 2004 referierte der damalige Bundesrat Christoph Blocher vor der «Zürcher Volkswirtschaftlichen Gesellschaft» über «Die Hauptprobleme der Schweiz und ihre Lösungen».  Zur Invalidenversicherung meinte er:

Eine Vielzahl neuer Krankheitsbilder dienen als kaum überprüfbarer Einstieg zur Invalidität. Ich will Ihnen nur ein paar Beispiele nennen: Soziale Phobie, Internet-Sucht, erhöhter Cholesterinspiegel, Übergewicht, Menopause, Weichteilrheumatismus, Reizdarmsyndrom, Schlafstörungen, Verstopfungen, Burnout-Syndrom, Hyperaktivität, starkes Schwitzen, Entwurzelungssyndrom, psychosoziale Depression, Tinnitus (Pfeifen im Ohr) oder Vitaminmangel. Bei dieser Fülle ist jeder Bürger ein potenzieller Neurentner. Sicher kann sich jeder von Ihnen auf eines dieser Symptome berufen. (…) Ebenfalls sehr hoch sind die Anteile jener IV-Bezüger, die über Kopf- und Rückenschmerzen oder ein Schleudertrauma klagen.

Urs Paul Engeler bilanzierte in der Weltwoche (Ausgabe 49/2004) kurz darauf unter dem Titel «Und er bewegt uns doch» über das erste Jahr von Christoph Blocher als Bundesrat:

Im Verlaufe des Jahres ist die politische Rede freier geworden. Der von Blocher in die Umlaufbahn gebrachte Begriff «Scheininvalide» wurde Ende 2003 noch als «Unwort des Jahres» verdammt; in der zweiten Hälfte 2004 darf ganz offen über die Missbräuche gesprochen werden. Blocher selbst mokierte sich in seiner Zürcher Rede in aller Öffentlichkeit über die vielen neu-erfundenen Krankheiten, die heute eine IV-Rente auslösen: «Soziale Phobie, Internet-Sucht, Menopause, Schlafstörungen, Verstopfungen, Hyperaktivität, starkes Schwitzen, Entwurzelungssyndrom, psychosoziale Depression, Vitaminmangel.» Der Aufschrei blieb diesmal aus. (…) Heute kann rational diskutiert werden. Einige Denk- und Sprechverbote sind gefallen.

Am 01.04.2005 verwendete Blocher den Textbaustein über die «Vielzahl neuer Krankheitsbilder» in einer Rede vor der Handelskammer Thurgau erneut.

16.04.2005 – Aus der SVP-Medienmitteilung «Goldvermögen nicht für IV verscherbeln!»

Jedes Jahr gibt die Invalidenversicherung IV rund 1,5 Mrd. Franken mehr aus, als sie zur Verfügung hat. Das ist alleine auf Missbrauch und eine lasche Praxis bei der Rentengewährung zurück zu führen. (…)
Eine Vielzahl neuer Krankheitsbilder wie etwa soziale Phobie, Internet-Sucht, erhöhter Cholesterinspiegel, Übergewicht, Menopause, Weichteilrheumatismus, Reizdarmsyndrom, Schlafstörungen, Verstopfungen, Burnout-Syndrom, Hyperaktivität, starkes Schwitzen, Entwurzelungssyndrom, psychosoziale Depression, Tinnitus (Pfeifen im Ohr) oder Vitaminmangel dienen als kaum überprüfbare Gründe für den Einstieg in die so genannte Invalidität.

13.01.2006 – Der Thurgauer SVP-Kantonsrat Urs Martin empfiehlt in der Schweizerzeit: «Gönnen Sie sich Ihre IV-Rente»

Beziehen Sie eine IV-Rente? Nein? Dann wird es höchste Zeit, dass Sie sich ernsthaft überlegen, eine solche anzustreben. Man gönnt sich ja sonst nichts. Noch nie waren die Chancen auf eine IV-Rente so gut. (…) Eine Vielzahl neuer Krankheitsbilder wie etwa soziale Phobie, Internet-Sucht, Schleudertraumata, erhöhter Cholesterinspiegel (…) dienen als kaum überprüfbare Gründe und damit als Eintrittsticket in die monatliche staatliche Unterstützung bis zur Pension. Spätestens nachdem Sie obige Krankheitsbilder durchgegangen sind, werden Sie, ohne ein schlechtes Gewissen haben zu müssen, feststellen, dass Sie sogar zu einer multiplen IV-Rente berechtigt sind. (…) Das IV-Rentner-Dasein ist doch viel angenehmer als dasjenige des „dummen“ Steuerzahlers, welche für die Renten aufkommen muss. Lassen Sie sich’s daher gut gehen und gönnen Sie sich Ihre IV!

03.03.2006 – Der heutige SVP-Bundesrat Guy Parmelin triumphiert: Die 5. IV-Revision ist massgeblich von der SVP geprägt worden

Unsere Partei ist in den letzten Jahren nie müde geworden, in zahlreichen Vorstössen die verschiedenen Ungereimtheiten und Missbräuche bei der IV anzuprangern. Die SVP nimmt mit Befriedigung zu Kenntnis, dass ihren Vorschlägen oft Rechnung getragen worden ist (…)

Weil man grad so gut im Schuss ist, zwischendrin noch bisschen «Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen Auto- oder Motorradfahren»:
23.03.2007 – Motion von SVP-Nationalrat Alexander Baumann: Personen mit psychischen Defekten dürfen keine Motorfahrzeuge lenken:

Der Bundesrat wird aufgefordert, folgende Massnahme in die Wege zu leiten: Personen, die aus psychischen Gründen von bürgerlichen Pflichten (Militärdienst, Zivilschutz, Feuerwehr) dispensiert werden müssen, sowie Personen im Erwerbsalter, die aus psychischen Gründen vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden oder sich darin nicht integrieren lassen, müssen vom Führen eines Motorfahrzeuges ausgeschlossen werden.

April 2007 Arbeitspapier der Schweizerischen Volkspartei im Hinblick auf die Eidgenössischen Wahlen 2007 (Untertitel: Dokumentation über die katastrophalen Auswirkungen der linken Politik der Neunzigerjahre), unter: «Zahlen, Daten, Fakten»:

Einstiegsgründe für IV-Renten: Soziale Phobie, Internet-Sucht, erhöhter Cholesterinspiegel, Übergewicht, Menopause (…)

Wie sich das für «Fakten» gehört, wird auf die Quelle verwiesen: «Referat von Bundesrat Christoph Blocher vor der ‚Zürcher Volkswirtschaftlichen Gesellschaft‘ in Zürich, 25. Oktober 2004.»

05.10.2007 – Aus der Motion «Haftung der Ärzte bei Beihilfe zur Scheininvalidität» der SVP-Nationalrätin Jasmin Hutter:

Ärzte definieren den Krankheitsbegriff zusammen mit den Versicherten täglich neu – mit dem Resultat, dass die Invalidenversicherung (und auch die zweite Säule und Ergänzungsleistungen) Milliardensummen für Fälle ausgibt, denen kein wirklich invaliditätsrelevanter Gesundheitsschaden zugrunde liegt. Heutige IV-Gründe sind etwa: soziale Phobie, Internet-Sucht, erhöhter Cholesterinspiegel (…) Seit 1990 sind gewisse IV-Gründe besonders stark angestiegen – insbesondere die Schleudertraumata* und psychische Fälle.

Dr. med. Jacques de Haller, Präsident der FMH stellte erst zwei (!) Jahre (!) nach Einreichung der Motion Hutter in der schweizerischen Ärztezeitung verwundert fest:

Heute gehört es fast schon zum guten Ton, Invalide als Profiteure zu beschuldigen. Und nun befinden wir Ärztinnen und Ärzte uns plötzlich im gleichen Boot.

Oder anders gesagt: «Huch?!»

2009 – Aus dem «Argumentarium zur konjunkturpolitisch schädlichen Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 8% zugunsten der IV»

Ein wesentlicher Grund für den Rentenanstieg in den letzten 15 Jahre ist die zunehmende Medizinalisierungstendenz. Heute rentenbegründende Krankheitsbilder sind: Soziale Phobie, Internet-Sucht, erhöhter Cholesterinspiegel, Übergewicht, Menopause, Weichteilrheumatismus, Reizdarmsyndrom, Schlafstörungen, Verstopfungen, Burnout-Syndrom, Hyperaktivität, starkes Schwitzen, Entwurzelungssyndrom, psychosoziale Depression oder Vitaminmangel. Bei dieser Fülle von Krankheitsbildern ist jeder Bürger ein potenzieller Neurentner.

Und… wirkt die Indoktrination? Sind Sie nun auch überzeugt, dass «Internet-Sucht» oder «Verstopfung» rentenbegründende Krankheitsbilder waren, bevor die SVP heroisch dagegen ankämpfte und die IV von all diesen Schmarotzern befreit hat?
Wenn Herr Blocher («Quelle: Blocher») das gesagt hat und seine Gläubigen ihm das jahrelang unermüdlich nachbeteten, muss es doch stimmen?

Die Chancen stehen gut, dass der damalige Redenschreiber von Herr Blocher immer noch gelegentlich von unkontrollierbaren Lachkrämpfen geschüttelt wird, wenn er in glückseliger Erinnerung daran zurück denkt, wie er mit einer kompletten Bullshit-Behauptung einen entscheidenden Grundstein dafür legte, der Bevölkerung ein nachhaltig verzerrtes Bild von IV-Bezügern zu vermitteln:

Und dann… haha, habe ich… hihi… die Kritik von diesem deutschen Spiegeljournalisten an der Pharmainindustrie… harhar… einfach übernommen und… chrchrchr… so umformuliert, als ob das höhö…effektive IV-Gründe wären.

Krankheitserfinder verdienen ihr Geld an gesunden Menschen, denen sie einreden, sie wären krank. Ob soziale Phobie, Internet-Sucht, erhöhter Cholesterinspiegel, larvierte Depression, Übergewicht, Menopause, Prä-Hypertonie, Weichteilrheumatismus, Reizdarmsyndrom oder erektile Dysfunktion – medizinische Fachgesellschaften, Patientenverbände und Pharma-Firmen machen in nicht enden wollenden Medienkampagnen die Öffentlichkeit auf Störungen aufmerksam, die angeblich gravierend sind und viel zu selten behandelt werden.

Jörg Blech: Die Abschaffung der Gesundheit, Spiegel vom 11.08.2003

Ich war ja versucht, auch die «erektile Dysfunktion» drin zu lassen, aber Christoph meinte, in Kombination mit dem darauf folgenden Satz «Sicher kann sich jeder von Ihnen auf eines dieser Symptome berufen» wäre das nicht so gut rübergekommen. Wir von der SVP sind ja schliesslich eine in jeder Beziehung stramme Männer-Truppe… höhö…Vitaminmagel und Verstopfung habe ich hinzugefügt, um zu schauen, welchen Unsinn die Leute glauben. Die Anekdote mit den Sisi-Syndrom aus dem Spiegelartikel war ausserdem perfekt, um zu implizieren, dass psychische Krankheiten sowieso nur eingebildet und erfunden sind.

Blochers Rede (2004):

Ein Chemieunternehmen hat sich ein nach der Kaiserin Sissi benanntes Syndrom ausgedacht: Die betroffenen Patienten leiden nach Darstellung des Konzerns an einer starken Depression, überspielen ihre Krankheit aber durch ein besonders aktives, lebensbejahendes Verhalten. In Deutschland wird die Zahl der am „Sisi-Syndrom“ leidenden Menschen auf drei Millionen geschätzt. Drei Millionen krankhaft fröhliche Menschen, die sofort und teuer therapiert werden müssen.

Jörg Blech im Spiegel (2003):

Die betroffenen Patienten sind dem Konzern zufolge depressiv und gegebenenfalls mit Psychopharmaka zu behandeln. Allerdings überspielten sie ihre krankhafte Niedergeschlagenheit, indem sie sich als besonders aktiv und lebensbejahend gäben. Das Syndrom werde nach der österreichischen Kaiserin Elisabeth („Sisi“) benannt, da sie den Patiententypus wie ein Urbild verkörpere. Seither hat das Schlagwort die Medien erobert und wird von Psychiatern propagiert: Inzwischen wird die Zahl der am Sisi-Syndrom erkrankten Deutschen bereits auf drei Millionen geschätzt.

Wissen Sie, chrchr… wir hatten überhaupt keine Ahnung, was die IV-BezügerInnen effektiv für Krankheiten haben. Die IV-Statistik ist auch heute noch – und speziell bei psychischen Erkrankungen – sehr ungenau. Man wusste zu keinem Zeitpunkt, wieviele Versicherte aufgrund eines Schleudertraumas eine IV-Rente beziehen*. Und ehrlich gesagt; das hat uns auch nie im Geringsten interessiert. Je weniger nachprüfbare Fakten, umso besser. Es ging in erster Linie darum, die SVP in Wahlen und Abstimmungen als Partei zu positionieren, die – als einzige – dafür sorgt, dass der Wutbürger anständige Bürger nicht für Schmarotzer bezahlen muss. Partei-Marketing, wenn Sie verstehen, haha. Dass auch der effektive Missbrauch tatsächlich sehr gering ist (Die IV-Missbrauchsquote liegt unter 1%), war dabei komplett egal. Wichtig ist nicht die Wahrheit, wichtig ist nur, was die Leute für die Wahrheit halten.

Und diese «Wahrheit» nachhaltig zu definieren, das müssen Sie zugeben, ist uns doch sehr gut gelungen. Harhar.

. . . . .

* 

Wie viele Schleudertrauma-Patienten, die eine IV-Rente beziehen, gibt es in der Schweiz?

Dazu gibt es keine statistischen Angaben. Und zwar deshalb, weil wir bei der IV die Fälle nicht mit einem Code «Schleudertrauma» versehen. Schleudertraumata figurieren unter verschiedenen ärztlichen Diagnosen. Wir können daher auch nicht sagen, wie viel uns die IV-Renten für Schleudertrauma-Patienten pro Jahr kosten. Und wir können ebenso wenig angeben, wie sich die Zahl der Schleudertrauma-Fälle über die Jahre entwickelt hat.

Jean-Philippe Ruegger, damaliger Präsident der IV-Stellen-Konferenz am 15.9.2010 im Tages Anzeiger

Durch die jahrelange Propaganda der SVP weichgeklopft, beschloss das Parlament im Rahmen der IV-Revision 6a dennoch, dass die Invalidenversicherung zwischen 2012 und 2016 die Renten von rund 17’000 IV-Bezügern aufheben oder reduzieren soll. Ziel war es, insgesamt 12’500 Vollrenten einzusparen. Die IV-Stellen mussten alle Dossiers daraufhin überprüfen, ob eine Schmerzstörung oder ein «ähnliches» Leiden vorliegt. Die Praxis zeigte jedoch, dass das Eingliederungspotential massiv überschätzt worden war: Der Grossteil der überprüften IV-Bezüger stelle sich als – wer hätte das gedacht – tatsächlich stark eingeschränkt heraus. Häufig bestehen neben der Schmerzstörung noch zusätzliche Begleiterkrankungen. Die IV-Stellen beklagten, «dass die sehr aufwendige Umsetzung in keinem Verhältnis zur Anzahl der erfolgreich im ersten Arbeitsmarkt platzierten Personen stehe. Politik und Verwaltung hätten das Potenzial für Rentenreduktionen durch Wieder­eingliederung enorm überschätzt.»
Tages Anzeiger, 10.02.2016: IV-Bezüger finden kaum mehr Arbeit

Um die hohe Sparvorgabe trotzdem zu erfüllen und mehr Renten aufheben zu können, versuchten einige IV-Stellen, körperliche oder psychische Krankheiten zu Schmerzstörungen «umzudefinieren».  Denn wenn die SVP jahrelang behauptet, es gäbe viele «Scheininvalide», dann muss es die geben. Egal, wie. Der Bullshitter-in-Chief und seine Crew haben ganze Arbeit geleistet.

Nächster Teil: Missbrauch, Medikalisierung oder… Diskriminierung

Klaus Foerster: «Meine Kriterien waren nie dafür gedacht»

Dass das Bundesgericht seit einigen Jahren auffällig oft zugunsten der Versicherungen urteilt, war hier im Blog schon öfter Thema. Unter dem Titel «Das Bundesgericht fasst Patienten härter an» geht der Beobachter nun dem Thema nach. Er berichtet über das fragwürdige «Stinkefingerurteil», die versicherungsfreundliche Auslegung eines Wagnis (Rheinsprung mit Folge Tetraplegie) und beleuchtet Hintergründe der Schleudertraumarechtsprechung. Bemerkenswert hierbei folgende Aussage von Klaus Foerster, inzwischen emeritierter Professor der Psychiatrie:

«Die Schweizer Rechtsprechung hat meine Kriterien auf eine eigenmächtige Art übernommen und angewendet, wie ich das nie beabsichtigt habe»

Anhand einer ausgiebigen Literaturrecherche (Die Entwicklung der «FOERSTER-Kriterien» und ihre Übernahme in die bundesgerichtliche Rechtsprechung: Geschichte einer Evidenz, Jusletter 16. Mai 2011) hatte der Chefarzt der Medas Zentralschweiz, Jörg Jeger, bereits vor zwei Jahren dargelegt, dass die gesamte Rechtsprechung bezüglich der «pathogenetisch-ätiologisch unklaren syndromalen Beschwerdebilder ohne nachweisbare organische Grundlage (PÄUSBONG) auf einer wissenschaftlich nie verifizierten Vermutung basiert. Und nun sagt auch der Urheber der «Foerster-Kriterien» Klaus Foerster selbst, dass seine Kriterien gar nie in dem Sinne gedacht gewesen seien, wie sie das Bundesgericht anwendet.

Aber beim Bundesgericht gilt wohl nach wie vor: Was kümmert uns die Wissenschaft…

Was Avenir Suisse verschweigt

Avenir Suisse titelt in ihrem Infomationsbulletin vom Januar 2011 auf Seite 2:
«Schluss mit Schwindel» und schreibt: «Invalide sollen keine Rente mehr bekommen, wenn sich für Ihre Beschwerden keine objektivierbare Ursache findet.» Und nötigt mich damit mal wieder in den Schallplatte-mit-Sprung- Modus zu verfallen… Nun denn… *seufz*

Nur schon pauschal das Wort Schwindel für alle nicht objektvierbaren Erkran-kungen zu benutzen, ist einfach eine bodenlose Frechheit und Verunglimpfung der Betroffenen und dient einem einzigen Grund: Den Weg zu ebnen, für den von Avenir Suisse schon seit langem intensiv propagierten Abbau des Sozial-staates.

Es folgt das übliche Blabala, von wegen Schleudertrauma-Epidemie, den psychischen Beschwerden für die es angeblich keine Ursache gebe und zu guter Letzt noch dies: «Wer keine Rente mehr erhalte, rutsche in die Sozialhilfe ab, lamentieren die Kritiker. Sie verschweigen: Die Sozialdienste missbrauchten zwei Jahrzehnte lang die IV, um Klienten abzuscheiben, deren Beschwerden nie eine Rente rechtfertigten.»

Wenn ich aufzählen wollen würde, was die Avenir Suisse bezüglich IV alles verschweigt (und auch der ganze neoliberale Wirtschaftskuchen drum herum absichtlich mitverschweigt) würde ich sehr sehr viel schreiben müssen:

  • Bis heute keine Evaluation über die Folgen der 5. IV-Revision durchgeführt wurde und keine Informationen darüber existieren, was mit all den Menschen geschehen ist, deren Renten eingespart wurden und wie erfolgreich die Eingliederungsmass-nahmen tatsächlich sind.
  • Es ist eine Tatsache, dass es immer mehr Menschen gibt, die schwerkrank bei der Sozialhilfe anklopfen – oder für die deren Ehepartner aufkommen müssen
  • Das Märchen von den angeblich schwer objektivierbaren psychischen Erkrankungen wurde schon lange durch eine vom BSV (!) in Auftrag gegebene Studie widerlegt. Dies hat das BSV aber ganz bewusst nie breit kommuniziert, um mit der laufenden IV-Revision das Wort objektivierbar (also durch einen Psychiater diagnostizierbar) einfach mal ganz elegant durch die Wendung «organisch feststellbar» zu ersetzen. Was faktisch alle psychischen Erkrankungen von IV-Leistungen aussschliesst.
  • Und über die permanente Verunglimpfung von IV-Bezügern brauche ich der Avenir Suisse erst recht nichts erzählen, damit kennen sie sich ja selbst gut genug aus. Bezeichnete doch beispielsweise Katja Gentinetta, die damalige Vizedirektorin von Avenir Suisse, bereits im Herbst 2009 in der NZZ die IV als «komfortable Dauerarbeitslosig-keitsversicherung» und befand die in einer Motion von Reto Wehrli geforderte Neuüberprüfung von bestehenden Renten als «zwingend». Gentinetta schrieb: «(…)und es ist zu hoffen, dass dies im Rahmen der geplanten 6. Revision der IV ohne Kompromiss und Abschwächung durchgesetzt wird.» Es handelt sich hierbei just um diejenige Motion, die den Grundstein zur unseeligen Schlussbestimmung der IV-Revision 6a gelegt hat: Notabene OHNE, dass die Bundesversammlung die betreffende Motion je angenommen hätte. Aber offenbar finden von Avenir Suisse unterstützte Anträge über andere Wege Eingang in die Gesetzgebung als über die Bundesversammlung.

Und die Frage, wo die wahren Betrüger sitzen, stelle ich auch nicht. Das erklärt sich durch die oben aufgelisteten Tatsachen mittlerweile von selbst. Weshalb man das alles (und noch viel viel mehr) verschweigt und vertuscht. Nicht nur bei der Avenir Suisse.

IV-Gebrechenscodes – Wofür eigentlich?

Jaja, nochmal Schleudertrauma, aber nur am Rande, denn eigentlich sticht in diesem Interview mit Jean-Philippe Ruegger, dem Präsidenten der IV-Stellen-Konferenz (IVSK) etwas ganz anderes frappant hervor. Auf die Frage wieviele IV-Bezüger mit einem Schleudertrauma es denn in der Schweiz gäbe, erklärt Ruegger: «Dazu gibt es keine statistischen Angaben. Und zwar deshalb, weil wir bei der IV die Fälle nicht mit einem Code «Schleudertrauma» versehen. Schleudertraumata figurieren unter verschiedenen ärztlichen Diagnosen. Wir können daher auch nicht sagen, wie viel uns die IV-Renten für Schleudertrauma-Patienten pro Jahr kosten. Und wir können ebenso wenig angeben, wie sich die Zahl der Schleudertrauma-Fälle über die Jahre entwickelt hat.»

Entschuldigung, bitte wie? Warum nicht gleich: «Wir haben keine Ahnung von gar nix»? Und dann noch zweimal die Antwort «Dazu kann sich die IV nicht äussern/Dazu können wir nix sagen»

Dass das Codierungssystem der IV völlig unbrauchbar ist, hat bereits Niklas Baer in seiner Studie zu den Psychischen IV-Fällen aufgezeigt. Nämlich, dass unter den im berüchtigten 646er-Code (angeblich schwer objektivierbare Psychische Störungen) abgelegten Störungen auch somatische Krankheiten, geistige Behinderungen(!) und zum grossen Teil sehr wohl durch den Facharzt objektivierbare schwere psychische Störungen figurieren.

Aber wenn man alles in einem Topf wirft, lässt sich damit ganz trefflich Politik treiben, so hat ja die FDP in einer Motion angeregt, Personen aus der in den letzten Jahren angeblich «rasant angestiegenen» 646-Kategorie grundsätzlich keine Renten mehr zuzusprechen. Und der Bundesrat dazu in seiner Antwort vom 18.11.2009 gesagt (Kurzfassung): Ja genau. Super Idee: «Der Bundesrat wird deshalb Massnahmen zur Reduktion der Anzahl Renten bzw. zur Einschränkung der Rentenanspruchsberechtigung bei dieser Personenkategorie vorschlagen.»

Aber keiner schaut mal genau hin, was die IV in dieser Kategorie eigentlich für ein Durcheinander hat. Und offenbar in allen anderen Kategorien auch, sonst könnte man ja sagen, wieviele Schleudertraumafälle es in der IV gibt und wieviel die kosten. Man weiss es aber gar nicht und trotzdem wird einfach mal behauptet, dass Schleudertraumapatienten angeblich sehr hohe Kosten verursachen. Es wäre dann nämlich auch mal interessant zu sehen, wieviele Schleudertraumapatienten überhaupt erst bei der IV landen, weil die Unfallversicherungen nicht bezahlen wollen. Aber da schaut man lieber nicht so genau hin…

Ich versteh ja, dass man in der Zeit der Papierakten kein perfektes Codierung-System hatte, aber das ist ja nun schon eine ganze Weile her… Heutzutage sollte es doch möglich sein, die IV-Fälle nach ICD-10 zu codieren und dann bei Bedarf (mittels Mausklick) nach einzelnen Codes zu sortieren – das wäre auch wichtig für die Prävention und die Bedarfsplanung der Eingliederungsmassnahmen – jemand mit Schizophrenie braucht ja wohl eine andere Massnahme, als jemand mit einer geistigen Behinderung oder einem ADHS – da müsste man doch auch wissen, wieviele Bezüger es mit welcher Erkrankung/Behinderung gibt. Aber wenn man einfach alle in eine einzige «Kraut und Rüben-Kategorie» wirft und dann sagt: «Ooooh, die verursachen zu viele Kosten, da müssen wir welche rauswerfen…» ist das ein reichlich undifferenziertes und höchst unprofessionelles Vorgehen.

Ich werde dieses dumme Gefühl nicht los, dass man das alles genau so WILL.  Undurchsichtig, chaotisch, unberechenbar. Oder wie es der Psychiater Z.A. neulich im Interview formulierte: «Die IV ist eine Blackbox.»

Keine IV-Rente mehr wegen Schleudertrauma

Das Bundesgericht hat mal eben so in Vorwegnahme der 6. IV-Revision beschlossen, dass ein Schleudertrauma ohne organisch nachweisbare Funktionsausfälle in der Regel keinen Anspruch mehr auf eine IV-Rente begründen kann, weil man davon ausgehe, dass bei einem Schleudertrauma die «willentliche Überwindung des Leidens zumutbar wäre». Typische Symptome eines Schleudertraumas sind aber nicht nur Schmerzen, sondern auch Schwindel, Konzentrations- und Gedächtnisstörungen, rasche Ermüdbarkeit, Reizbarkeit oder Depressionen. Die Bundesrichter sollen doch mal bitte genau erklären, wie man Konzentrations- und Gedächtnisstörungen willentlich überwinden kann… Die Alzheimerforschung dürfte sich brennend dafür interessieren. Schliesslich hat man auch in diesem Bereich mit enormen Kosten zu kämpfen, was sich da an Kosten sparen liesse, wenn man ersteinmal die Sicht etabliert hat, dass die alten Leute nur wegen mangelndem Willen an Demenz erkranken…

Nachtrag: Das Bundesgerichtsurteil ist bei Studerrechtsanwalt als PDF downloadbar. Delikates Details daraus: «(…)wurde mit Verfügung vom 7. Juli 2010 ein Ausstandsbegehren gegen Bundesrichter U. Meyer abgewiesen. »

Der Ulrich Meyer, über den am 6. Juli 2010 das Newsnetz titelte: «Bundesrichter sagt Schleudertrauma-Kultur Kampf an» und aus einer Festschrift (sic!) welche Meyer zum 65.Geburtstag des Freiburger Rechtsprofessors Erwin Murer verfasste, zitierte: «In Anbetracht des heutigen medizinischen Wissensstandes, schreibt Meyer, rechtfertige sich die regelmässige Bejahung des Zusammenhangs zwischen erlittenem schwachem Schleudertrauma und dem längere Zeit anhaltenden «bunten Beschwerdebild»nicht.

Erwin Murer war übrigens neulich Gast beim Club von SF DRS zum Thema Schleudertrauma. Ebenso der im obigen Newsnetzartikel zitierte Versicherungsanwalt Rolf P. Steinegger, der «aus persönlicher Überzeugung seit Jahren gegen die Schleudertraumakultur kämpft».

Da haben sich drei Juristen (keine Ärzte!) dem Kampf gegen die «Schleudertraumakultur» verschrieben, und wenn man als Schleudertraumapatient vor Bundesgericht geht, muss der klar voreingenommene Bundesrichter U. Meyer nicht in den Ausstand treten und begründet mit einem aufgrund der persönlichen Einstellung gefällten Entscheid gleich mal eine ganz neue Rechtssprechung.

Laut dem (guten) Beitrag von 10vor10 zum Thema zeigt sich das BSV sehr zufrieden mit diesem Urteil. Das sollte einem aufhorchen lassen – auch die schriftliche Erklärung des Bundesgerichtes: «Es entschied, die bisherige Rechtssprechung zu Schmerzstörungen u.s.w. gelte auch sinngemäss auch für Schleudertrauma-Folgen.»

Man beachte hier insbesondere das u.s.w. – denn die Ausweitung dieses u.s.w. wird mit der Vorlage zur IV-Revision 6a eifrig vorangetrieben; da sind nämlich auf Seite 13 als Fussnote neben den Schmerzerkrankungen, auch psychische Erkrankungen als angeblich «schwer objektivierbar» aufgeführt, die bisher im Rahmen der IV-Gesetzgebung überhaupt nicht als «schwer objektivierbar» galten: posttraumatische Belastungsstörungen, Anpassungsstörungen, generalisierte Angststörungen, Schleudertrauma, depressive Episode mit ihren verschiedenen Unterformen, Fibromyalgie, diffuses weichteilrheumatisches Schmerzsyndrom.

Einige Krankheitsbilder (wie Fibromyalgie) hat man bereits aus dem IV-Leistungskatalog ausgeschlossen, das Schleudertrauma nun auch – da werden auch die anderen aufgeführten Krankheitsbilder bald als «nicht objektvierbar» und mit «zumutbarer Willensanstrengung überwindbar» gelten. Salamitaktik. Verkaufen wird man das dem Volk als «Rechtsgleichheit» – alle nichtobjektivierbaren Krankheiten sollen schliesslich gleichermassen (unrecht) behandelt werden.