Take a chance on me

Letzte Woche hat der Bundesrat die Botschaft zur «Weiterentwicklung der Invalidenversicherung» verabschiedet. Ein Schwerpunkt der Reform fokussiert darauf, psychisch beeinträchtigte Jugendliche besser zu unterstützen, damit sie den Übergang ins Berufsleben schaffen, statt zu IV-Bezügern zu werden.

Die NZZ zeichnete dazu einmal mehr das Bild von psychisch kranken jungen Menschen, die eine IV-Rente angeblich für «erstrebenswert» halten, weil «die Rente über dem Lohn der Gleichaltrigen liege». Effektiv erhält ein «Frühinvalider» (mit IV-Rente und Ergänzungsleistungen) 1600.-/Monat für den Lebensbedarf (plus Krankenkasse und Miete) und hat damit – abgesehen von wenigen Jahren während der Ausbildungszeit – ein ganzes Leben lang deutlich weniger Geld zur Verfügung als seine gleichaltrigen arbeitenden Kollegen.

Bei der NZZ denkt aber scheinbar kein einziger Journalist daran, dass auch aus einem Jugendlichen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung später einmal ein NZZ-Journalist mit entsprechendem Einkommen werden könnte. Ausserdem versucht die NZZ mit der einseitigen Forderung nach mehr Druck auf die betroffenen Jugendlichen subtil davon abzulenken, dass eine nachhaltige Integration ohne den verbindlichen Einbezug der Arbeitgeber schlicht nicht möglich ist.

Gegen verbindliche Vorgaben zur Zusammenarbeit mit der Invalidenversicherung wehrt sich nämlich der Arbeitgeberverband in seiner Stellungnahme mit Händen und Füssen. Man habe doch – so der Arbeitgeberverband – «ganz ohne Zwängerei» (ähem…) dafür gesorgt, «dass seit 2012 rund 75’000 Personen ihre Arbeitsstelle behalten oder eine neue Stelle finden konnten». Die jährlich von der IV-Stellenkonferenz erhobenen Zahlen betreffen allerdings in der Mehrheit der Fälle «erhaltene Arbeitsplätze beim gleichen Arbeitgeber». Aus unerfindlichen Gründen wird dabei auch nie die Anzahl der Eingegliederten mit einer psychischen Erkrankung bekannt gegeben, wohingegen man die Zahl der psychisch Kranken in der Statistik der RentenbezügerInnen immer explizit hervorhebt.

Es ist natürlich schön, wenn Mitarbeitende mit Rückenproblemen integriert nicht aus der Firma rausgeworfen werden. Aber nur anhand spezifischer Statistiken zu den erfolgreichen Eingegliederten mit einer psychischen Problematik sowie zu den effektiven Ausbildungsplätzen für psychisch beeinträchtigte Jugendliche kann beurteilt werden, ob die Arbeitgeber ihre Verantwortung in diesem Bereich tatsächlich wahrnehmen.

Jugendliche mit Persönlichkeitsstörungen und Schizophrenie sind nämlich diejenigen Betroffenen, die laut der Studie «Profile von jungen IV-Neurentenbeziehenden mit psychischen Krankheiten» (BSV, 2016) häufig zu vorschnell berentet werden. (Also bringt nicht immer kognitiv beeinträchtige Jugendliche als «erfolgreiche Beispiele», liebe Medien – das Problem liegt anderswo.)

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Im folgenden Gastbeitrag erzählt Mywie es war, als damals psychisch stark angeschlagene junge Frau einen Praktikumsplatz zu bekommen. Und was daraus geworden ist.

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Vor kurzem kam bei der Arbeit von einer Gruppenleiterin eine unerwartete Frage: «My, kann ich dich etwas fragen? Welchen Eindruck hattest du von der Schnupperpraktikantin?»

Welch eine Frage. Ich hatte das junge Mädchen nur rasch beim Hereinkommen gesehen, und dann nach dem Essen, als ich die Kinder beim Zähne putzen unterstützen sollte, ein paar Worte mit ihr gewechselt. Überrumpelt gab ich das erste von mir, was mir durch den Kopf ging: «Na ja, schwer zu sagen… sie ist sehr freundlich und sympathisch, vielleicht noch etwas unbeholfen?… Aber sie ist ja auch noch sehr jung.» Die Gruppenleiterin grinste: «Ok, das reicht mir.»

Kaum hatte ich diese Situation verlassen, grübelte ich über die möglichen Konsequenzen meiner unbedachten Aussagen. Was hatte die Gruppenleiterin daraus abgeleitet? Warum hatte ich mich so negativ ausgedrückt? Bekam die junge Frau nun vielleicht eine Absage, weil ich sie als «unbeholfen» bezeichnet hatte?! Ich hatte das ja gar nicht so negativ gemeint, wie es vielleicht geklungen hatte. Sie schien noch nicht oft in einem Kinderheim gewesen zu sein, das wollte ich damit sagen, aber kann man das einer vielleicht zwanzigjährigen Anwärterin auf einen Praktikumsplatz wirklich vorwerfen?

Seither sind Wochen vergangen, und seither gärt es in meinem Hinterkopf. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Frau eine Absage erhalten hat. Realistischerweise wohl nicht einfach nur wegen meiner Aussage. Aber es lässt mich trotzdem nicht los.

In der Institution, in der ich tätig bin, werden Praktikant*innen sorgfältig ausgewählt (ich erwähne das, weil das nicht überall so ist, dazu später). Ich bin mir sicher, dass die erwähnte Gruppenleiterin hohe Ansprüche hat. Sie nimmt nicht die erst beste, sie will jemanden, der es drauf hat. Der es schon von Beginn weg drauf hat, am besten. Vermutlich ist das irgendwie normal auf dem Arbeitsmarkt. Man hat nicht den Nerv, jemanden übermässig lange einzuarbeiten. Man möchte, dass jemand Selbstbewusstsein verströmt und eine natürliche Autorität mitbringt, damit sich die Person den Kindern gegenüber auch durchsetzen kann. Man möchte jemanden, der am besten im Turnverein, bei der Pfadi und beim blauen Kreuz ist, super fröhlich und schwungvoll daher kommt, jedoch auch knallhart Grenzen setzen kann.

Ich war nicht so, als Praktikantin, damals, mit 20. Nein, ich war definitiv nicht so. Warum ich diese Praktikumsstelle bekommen habe, kann ich mir nachträglich nur mit drei möglichen Szenarien vorstellen, hier sortiert nach der von mir vermuteten Plausibilität:

1) Das Kinderheim, in dem ich mein Vorpraktikum absolvierte, stellte jeden, ich meine wirklich JEDEN als Vorpraktikant*in ein.

2) Ich war die einzige Bewerberin auf diese Stelle, und im Zuge der wachsenden Verzweiflung, diese Stelle besetzen zu müssen, stellte man halt mich ein.

3) Die Verantwortlichen, die mir diese Stelle vergaben, liessen sich durch mein gutes Matur-Zeugnis blenden (und das abgebrochene Studium blendeten sie aus).

Ich will nicht unnötig übertreiben, aber: Ich war zugedröhnt mit Psychopharmaka, als ich mich dort vorstellen ging. Ich hatte gerade ein abgebrochenes Studium, einen Psychiatrie-Aufenthalt und einen Aufenthalt in einer betreuten Wohngruppe für psychisch Kranke hinter mir. Ich kann mich nur bruchstückhaft an mein Vorstellungsgespräch erinnern. Ich hatte keine Erfahrung mit Kindern, gar keine. Ich hatte nie Kinder gehütet, ich hatte keine jüngeren Geschwister, ich war nicht in der Pfadi und trainierte auch keine Junioren (ich hatte ja nicht mal Hobbies). Ich hatte keine guten Argumente, warum ich unbedingt mit Kindern arbeiten wollte, die zu allem Überfluss auch noch behindert waren. Auch zum Thema «Behinderung» hatte ich keine Erfahrung, gar keine. Ich war apathisch, als ich an diesem Tag zum ersten Mal mit einem behinderten Mädchen auf den Spielplatz ging. Ich schluckte Unmengen an sedierenden Medikamenten in dieser Zeit. Ich vegetierte so vor mich hin.

Aber: Ich wurde angestellt, warum auch immer. Mein Vertrag war auf ein halbes Jahr befristet. Spätestens, als ich dort zu arbeiten begann, dürfte dem Team aufgegangen sein, dass sie sich da keine Granate als Praktikantin geangelt hatten. Ich konnte weder Tee kochen, putzen, noch Konflikte mit Kindern austragen. Ich brauchte ewig, um einen Tisch korrekt zu decken, so dass alle Kinder ihre Spezial-Essutensilien und den richtigen Teller vor sich stehen hatten. Ich vergass am laufenden Band, was mir jemand erklärte. Ich war abwesend, ich war extrem müde (Schlafmedikamente my ass), ich war extrem unsicher.

Nach drei Monaten ging es darum, ob mein Vertrag auf ein Jahr verlängert wird. Ich ging zur Chefin und erzählte ihr, was mit mir los war. Ich nannte ihr meine Diagnose, ich erzählte von den Medikamenten und auch vom Psychiatrieaufenthalt. Ich sagte ihr, ich würde sehr gerne bleiben. Sie eröffnete mir etwas später, dass sie sich mit dem Team besprochen hatte und dass sie fänden, sie möchten mir eine Chance geben. «Ich merke, dass du willst. Du willst etwas lernen, und du bist intelligent. Das wird schon.» Mein Vertrag wurde um ein halbes Jahr verlängert. Und schliesslich wurde sogar ein Ausbildungsplatz für mich geschaffen.

Ich hatte einfach nur Glück, ich weiss das. Es hätte alles ganz anders ausgehen können. Spätestens im dritten Ausbildungsjahr, als ich meine Medikamente nicht mehr nahm, psychotisch wurde und nicht mehr arbeiten konnte. Aber es ging gut aus. Und warum?

Weil man mir eine Chance gab.

Man hat mich nicht einfach aussortiert, als klar wurde, dass ich ein Reinfall war. Man hat mir eine Chance gegeben, obwohl ich es definitiv NICHT drauf hatte. Man hat mir eine Chance gegeben, obwohl ich furchtbar langsam war, beim Putzen, beim Tisch decken, beim Interagieren mit den Kindern, beim Lernen von sozialen Skills, beim Umgang mit den Behinderungen, beim Aufbauen meiner Art von Autorität. Ich war langsam, und ich beging Fehler. Ich verschlief häufig, ich schrottete mehrere Haushaltsgeräte, ich reagierte nicht immer richtig auf die Kinder. Trotzdem hat man mir eine Chance gegeben. Und ich vergesse nie, wie stolz meine Chefin auf mich war, als ich 5 Jahre nach Antritt meines Praktikums mein Diplom erhielt (auch meinen Mitstudierenden wurde das bewusst, denn sie pfiff auf zwei Fingern und jubelte lautstark quer durch den Saal, als ich die Bühne betrat, um mein Diplom entgegen zu nehmen). «Ich habe es immer gewusst», sagte sie zufrieden, «ich wusste, dass viel in dir steckt.»

Was, wenn man mir diese Chance verwehrt hätte? Was, wenn ich schon nach einer Viertelstunde Schnuppern auf einer Wohngruppe aussortiert worden wäre, weil «unbeholfen» (und apathisch und depressiv und….)? Ich wäre nicht Sozialpädagogin geworden, so einfach ist das.

Ich weiss, bei meinem jetzigen Arbeitgeber hätte ich mit 20 nie im Leben einen Praktikumsplatz erhalten. Aber: Mein jetziger Arbeitgeber ist der, der mir einen freiwilligen Bonus auszahlte im Dezember, «weil du es verdient hast». Man achtet mich, man schätzt mich. «Ich habe einen guten Instinkt für gute Leute», sagte der Institutionsleiter einmal selbstzufrieden, als es um meine Einstellung ging.

Ich will damit nur sagen: Es kann sich auch für einen Betrieb lohnen, in jemanden zu investieren, der es «noch nicht drauf hat». Vielleicht wird aus diesem Menschen nämlich einmal jemand, den man zu den «guten Leuten» zählt.

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My schreibt in ihrem Blog zum Thema Psychose/psychische Erkrankung und der Vereinbarkeit von Beruf und Krankheit.

Arbeitsplatzerhalt bei psychisch belasteten Mitarbeitenden – Leitlinien für ArbeitgeberInnen und PsychiaterInnen

Es gilt als Binsenwahrheit, dass psychische Störungen stark zunehmen und daran der Druck in der modernen Arbeitswelt schuld ist. Als Beleg dafür werden der hohe Anteil psychischer Krankheiten bei Krankschreibungen und Invalidisierungen (45% der IV-Bezüger haben ein psychische Erkrankung) herangezogen. Effektiv ist es aber so, dass die Prävalenz psychischer Störungen nicht zunimmt, sondern schon immer hoch war, denn rund 50% der Bevölkerung erkranken einmal im Leben psychisch. Psychische Störungen werden heute allerdings eher erkannt, präziser diagnostiziert (früher hiess es vielleicht «Schlafstörungen» oder «Rückenschmerzen») und häufiger behandelt.

Vor allem leichtere und mittelschwere psychische Erkrankungen werden jedoch nach wie vor zu wenig erkannt und behandelt. Dies ist auch aus volkswirtschaftlicher Sicht bedeutend, da die Betroffenen zwar häufig am Arbeitsplatz präsent, aber nur eingeschränkt leistungsfähig sind. Nicht behandelte Erkrankungen können zudem zu Chronifizierung und Invalidität führen, was für die Betroffenen sehr belastend und für die Arbeitgeber erst recht teuer wird.

Vermutlich nicht zuletzt aus diesem Grund wird seit einiger Zeit der Prävention psychischer Erkrankungen am Arbeitsplatz vermehrt Beachtung geschenkt. Das SECO hat Flyer zu psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz veröffentlicht und an der nationalen Tagung für betriebliches Gesundheitsmanagement / 4. Netzwerktagung Psychische Gesundheit vom 26. August 2015 befassten sich viele Beiträge mit Präventionsmöglichkeiten.

So gut und wichtig der Präventionsgedanke ist, täuscht er doch darüber hinweg, dass 50% der psychischen Erkrankungen vor dem 14. und 75% vor dem 25. Altersjahr beginnen. Das heisst, das klassische «Burn-out« gibt es zwar, die meisten Betroffenen werden aber nicht durch «Arbeitsstress» krank, sondern treten schon vulnerabel in den Arbeitsmarkt ein. Stress oder ein schlechtes Arbeitsklima können – wie belastende Ereignisse wie Scheidung, Tod eines Angehörigen ect. – zwar einen Einfluss auf die psychische Gesundheit haben, insgesamt ist «Arbeit» aber eher ein Schutzfaktor, und keine Arbeit zu haben macht oft erst recht psychisch krank.

Untersuchungen zeigen auch, dass psychisch Kranke schneller gesunden, wenn sie  – ggf. mit Anpassungen – am Arbeitsplatz tätig bleiben können oder wissen, dass sie nach einem Klinikaufenthalt an ihren Arbeitsplatz zurückkehren können. Damit Betroffene trotz und mit einer psychischen Erkrankung ihren Arbeitsplatz behalten können, wäre ein Austausch zwischen dem Arbeitgeber und dem behandelnden Psychiater häufig sinnvoll. Arbeitgeber merken nämlich in der Regel schon früh, wenn mit einem Mitarbeiter etwas nicht (mehr) stimmt, trauen sich aber oft nicht, es anzusprechen und sind unsicher, wie sie den erkrankten Mitarbeiter unterstützen können.

Einer konstruktiven Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Psychiater/Psychologen stehen allerdings verschiedene Hürden (u.a. das Arztgeheimnis) im Weg. Nicht zuletzt bestehen auch viele Vorurteile von Seiten der Psychiater («Der Arbeitgeber will den Mitarbeiter sowieso nur loswerden») wie Arbeitgebern («Psychiater haben keine Ahnung von der Arbeitswelt»). Um diese sich fremden Welten zusammenzubringen, organisierten die Stiftung Rheinleben und die Psychiatrie Baselland letzten Herbst einen runden Tisch für Wirtschaftsvertreter und Psychiater aus der Region Basel (Interview mit Mitinitiant Niklas Baer dazu in der Tageswoche vom 29.10.2014). Auf der Grundlage dieses Austausches wurden zwei Leitfäden erarbeitet, die nun praxisnah aufzeigen, wie Arbeitgeber und Psychiater dazu beitragen können, dass psychisch erkrankte Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz behalten können. Kernpunkt beider Leitlinien ist die bessere Kommunikation zwischen Arbeitgeber und PsychiaterIn. Dabei werden folgende Fragen zur gegenseitigen Klärung vorgeschlagen:

WAS DER ARBEITGEBER VOM PSYCHIATER WISSEN MUSS

Einschränkungen

  • Was kann der Mitarbeiter (nicht)?
  • Was darf ich von ihm verlangen?
  • Wo darf ich Druck machen, wo nicht?

Führungsverhalten

  • Wie soll ich mit dem Mitarbeiter umgehen?
  • Muss ich immer Verständnis zeigen, oder darf ich auch konfrontieren?
  • Soll ich das Team informieren– und wie soll ich es informieren?
  • Welche Arbeitsplatzanpassungen sind sinnvoll?

Prognose und weiteres Procedere

  • Wann kann der Mitarbeiter wieder an den Arbeitsplatzplatz zurückkehren, mit welchem Pensum und mit welcher Leistung?
  • Ist mit einer vollständigen Gesundung zu rechnen oder bleibt die Problematik, wenn auch stabilisiert, langfristig auf einem tieferen Niveau?
  • Wie kann der Psychiater den Vorgesetzten künftig unterstützen?
  • Welche Anzeichen deuten auf einen Rückfall hin und was ist dann zu tun?

WAS DER PSYCHIATER VOM ARBEITGEBER WISSEN MUSS

  • Welche Arbeitsaufgaben hat der Patient genau?
  • Welche Fähigkeiten werden verlangt am Arbeitsplatz?
  • Welche Auffälligkeiten bezüglich Verhalten, Arbeitsverhalten und Leistung wurden beobachtet?
  • Was bewirken diese Einschränkungen im Arbeitsumfeld?
  • Wie reagiert das Team?
  • Wie gefährdet ist der Arbeitsplatz des Patienten?

Der Leiftaden für ArbeitgeberInnen (pdf) beantwortet auch Fragen wie: Woran erkenne ich eine psychische Erkrankung? Wann und wie soll ich Auffälligkeiten bei Mitarbeitenden ansprechen? Wie kann der Arbeitsplatz angepasst werden? Wann soll ich Unterstützung von aussen zuziehen?

Der Leitfaden für PsychiaterInnen (pdf): Wie können psychische Krankheiten in eine konkrete Arbeitsplatzanpassung übersetzt werden? Was sind mögliche Vor- und Nachteile, für den Patienten, wenn er seine Krankheit beim Arbeitgeber offenlegt? Wie und mit wem soll ich in Kontakt treten (HR, Vorgesetzter)? Wann soll krankgeschrieben werden; wann eher nicht?

Das alles wird sehr informativ, praxisbezogen und kompakt auf wenigen Seiten dargestellt.

Bericht zum Thema in der Basler Zeitung vom 1. September 2015: Krankgeschrieben – Warum wenige Menschen mit psychischen Problemen an den Arbeitsplatz zurückkehren

Quellen Zahlen und Fakten:
OECD: Fit Mind, Fit Job, 2015
OECD: Mental health and work: Switzerland, 2014

Der Propaganda-Anlass

Beim Lesen der offiziellen Mitteilung zur gestrigen Medienkonferenz «Arbeitgeber und IV gemeinsam für die Eingliederung von Zimmerpflanzen» musste ich ja schon ein bisschen schmunzeln:

«Der Gastgeber der Medienkonferenz, André Tobler, Geschäftsführer von Tobler Protecta AG in Ipsach, führte das praktische Beispiel seiner Firma an. Die IV-Stelle Bern habe die  Anstellung von zwei Menschen mit Behinderung und ihre Integration in die 17-köpfige  Belegschaft ermöglicht. Dieser Schritt wirke sich klar positiv auf das Betriebsklima aus, und die Produktivität leide nicht darunter.»

Ganz so, wie man das von anständigen Topfpflanzen eben erwartet.

Weniger geschmunzelt habe ich über die Zahl der 5400 im letzten Jahr «erfolgreich Eingegliederten», die in allen Medien aufgegriffen wurde und als Illustration dafür dient, dass das doch mit den 17’000 einzugliedernden IV-Bezügern gar kein Problem darstelle. Selbstverständlich ist es toll, dass 5400 Menschen trotz ihrer gesundheitlichen Einschränkungen eine neue Stelle gefunden haben. Es handelt sich hierbei allerdings zum grössten Teil nicht um langjährige IV-Bezüger, sondern um Menschen, die aufgrund der mittels der 5. IV-Revision eingeführten Früherfassung bei der IV gemeldet wurden (Die Früherfassung richtet sich laut IVG an Personen, die während mindestens 30 Tagen ununterbrochen arbeitsunfähig waren, oder innerhalb eines Jahres wiederholt Kurzabsenzen aufweisen). Da sollte dann auch einfach mal die leise Frage erlaubt sein, in wievielen Fällen, der vorherige Arbeitgeber diesen Menschen gerade aufgrund ihrer Erkrankung gekündet hat…?
Bei immerhin 53% aller «Eingliederungen» konnte der bisherige Arbeitsplatz erhalten bzw. eine neue Stelle in der selben Firma angetreten werden (auch hier stellt sich die Frage, in wievielen Fällen war die Intervention der IV überhaupt notwendig?). Insgesamt konnte die IV(?) im Jahr 2011 rund 11 530 Personen am neuen oder alten Arbeitsplatz «erfolgreich eingliedern».

Man kann ja nicht immer nur meckern, und insgesamt ist es ja schön, dass die Sache mit der Früherfassung und Eingliederung so gut klappt. Ich möchte einfach mal anmerken, dass diese Zahlen auch zeigen, dass die Anpassung eines bestehenden Arbeitsplatzes in vielen Fällen möglich ist und die Arbeitgeber für solche Lösungen früher offenbar weniger bereit waren. Denn die hohe Zahl der IV-Fälle haben nicht ausschliesslich diese «IV-Fälle» selbst verursacht.

Aber sowas sagt man an so einem Anlass natürlich nicht, denn es geht ja darum, die Arbeitgeber zu umwerben. Und darum, die eigene «Leistung» ins beste Licht zu rücken, deshalb hat Herr Ritler auch nochmal das Märchen von den «nur» 300 IV- Bezügern, die nach Aufhebung ihrer Rente in der Sozialhilfe landen, erzählt. Ehrlich, das wird nicht wahrer, wenn man es nur oft genug wiederholt (Vor einem Jahr hat Herr Rossier das selbe an einer PK erzählt, es gab mal eine entsprechende SDA-Meldung, verschiedene IV-Mitarbeiter nutzen die Zahl in ihren Powerpointpräsentationen, aber immerhin gabs dazu auch eine kritische Interpellation im Parlament).

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Also an dieser Stelle deshalb ein Exkurs zu diesem oft zitierten Monitoring (für Querleser: nach dem Trennstrich unten geht’s wieder um die Medienkonferenz): Das BSV behauptet anhand der Ergebnisse des Monitoring SHIVALV über die Übergänge zwischen den sozialen Systemen, dass bei rund 2500 jährlich aufgehobenen IV-Renten «nur» rund 300 Personen pro Jahr von der IV in die Sozialhilfe wechseln. Effektiv sind dies aber nur diejenigen, die «ganz wechseln» also gar keine IV mehr erhalten. Insgesamt beziehen laut der Daten aus dem Monitoring nämlich 1900 Personen pro Jahr NEU Sozialhilfe, die im Vorjahr nur IV bezogen haben, hierbei dürfte es sich wahrscheinlich oftmals um Personen handeln, deren IV-Renten wegen (angeblich) verbesserter Gesundheit gekürzt wurden. Normalerweise sollten IV-Bezüger keine SH beziehen müssen, wenn allerdings jemand zb (neu) eine 50% Rente erhält und auch die EL eine 50% Erwerbsfähigkeit anrechnet, kann ein gleichzeitiger Bezug von IV und SH vorkommen (und wird sich mit der IV-Revision 6b noch massiv verschärfen).

Des weiteren betrachtet das Monitoring den Wechsel nur über den Zeitraum eines Jahres (erfasst werden nur diejenigen Personen, welche im Vorjahr eine IV bezogen haben, nicht aber solche, deren Rente vor zwei oder drei Jahren aufgehoben wurde). In der Regel dauert es länger als ein Jahr, bis jemand sein ganzes Erspartes aufgebraucht, evtl. Haus/Auto ect. verkauft hat und nur noch 4000.- Vermögen besitzt. Viele werden zwischenzeitlich möglicherweise auch von Angehörigen finanziell unterstützt. Wenn jemand aber nicht «direkt» von der IV in die SH wechselt, wird er im Monitoring nicht mehr als «ehemaliger IV-Bezüger» geführt. Da er ja vor mehr als einem Jahr IV bezogen hat, er ist dann ein ganz «normaler» Sozialfall.

Schlussendlich werden diejenigen, die zwar gesundheitlich beeinträchtigt sind, aber aufgrund der strikten IV-Praxis gar nie eine Rente bekommen haben und deshalb direkt (oder auch etwas später) in der Sozialhilfe landen, in dieser Untersuchung nicht ausgewiesen. Dies dürfte der häufigste Fall sein, da die IV bisher bestehende Renten nur aufheben konnte, wenn sich der Gesundheitszustand angeblich verbessert hat (oder eine Medas dies ähem «bescheinigt» hat. Mit der am 1.1. 2012 in Kraft getretenden IV-Revision 6a dürfen Renten aufgrund von pathogenetisch-ätiologisch unklaren syndromalen Beschwerdebilder aber auch ohne Verbesserung des effektiven Gesundheitzustandes aufgehoben werden.

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Auch die Arbeitgeberseite hat den Anlass ausgiebig als Propagandaplattform benutzt, so zum Beispiel der Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbandes, Hans-Ulrich Bigler (FDP), der seine Rede mit folgenden Worten begann: «Die Schweizer KMU handeln in hohem Masse sozialverantwortlich. Viele Gewerbler nehmen lieber einen finanziellen Verlust in Kauf, als dass sie in schwierigen Zeiten Mitarbeitende auf die Strasse stellen.»

Später folgte eine Breitseite gegen Quoten («schädliche Eingriffe in die unternehmerische Freiheit, nicht zielführend»), ein Plädoyer gegen eine Verlängerung der Zusatzfinanzierung («der sgv wird sich mit allen Mitteln dagegen zur Wehr setzen»), sowie eines für die IV-Revision 6bZentral dabei ist, dass die geplante Umstellung des Rentensystems auch auf laufende Renten angewendet wird. Leider hat der Ständerat hier ein völlig falsches Signal gesetzt, indem er alle bisherigen Renten unter Schutz stellte»), noch etwas generelles IV-Bashing («Wichtig ist auch, dass die IV in allen Bereichen sehr sparsam mit ihren Mitteln umgeht. Da erkennen wir nach wie vor ein erhebliches Verbesserungspotential. So stören wir uns beispielsweise daran, dass im Bereich der Hörgeräte die Pauschalbeträge auch dann voll ausbezahlt werden, wenn die benötigten Geräte weniger kosten. Wer es richtig zu drehen weiss, kann somit bei der IV neben einem Hörgerät noch einen Barbetrag abholen. Unverständlich ist für uns auch, dass die IV Hörgeräte bezahlt, die im Ausland eingekauft werden. Dies gefährdet nicht nur Arbeitsplätze in der Schweiz (unter Umständen auch solche von Behinderten), sondern entzieht der IV auch Steuern und Lohnbeiträge.»).

Und weils ja eigentlich um die Eingliederung ging (wirklich?) noch etwas Peitschenknallen für die Topfplanzen: «Behinderte lassen sich nur dann eingliedern, wenn sie auch wirklich arbeiten wollen und gewillt sind, ihre Einschränkungen durch eine hohe Einsatzbereitschaft zu kompensieren. Bei den meisten Behinderten ist dies der Fall. Leider gibt es aber auch die anderen. Wir hören immer wieder, dass es Plätze für Behinderte gebe, dass es aber nicht gelinge, diese befriedigend zu besetzen. Seitens des sgv erwarten wir, dass sich alle Betroffenen wirklich darum bemühen, im Erwerbsprozess zu verbleiben oder dorthin zurückzukehren. Dort wo dieser Wille fehlt, müssen härte-
re Sanktionen – insbesondere Rentenkürzungen – ergriffen werden.»

(Wir erinnern uns: Herr Bigler findet, Quoten sind böööööse – soviel zum Thema «Sanktionen für fehlenden Willen»… Ein kurzer Blick auf den Smartspider von Herrn Bigler spricht im Übrigen Bände)

Ähem ja, soviel dazu. Wer noch nicht genug hat, kann die ganzen Referate und Statistiken auf der BSV-Seite (auf der rechten Seite) herunterladen.

Nachtrag: Und neben der ganzen Propaganda wär’s vielleicht mal ganz klug, die Bachelorarbeit von Janine Hess (Hochschule Luzern – Soziale Arbeit) zu lesen. Sie beschäftigt sich mit der Frage, unter welchen Bedingungen Menschen
mit somatoformen Schmerzstörungen zurück in den regulären Arbeitsmarkt finden
. Im der zweiten Hälfte der Arbeit sind viele Zitate der in der Region Luzern befragten Unternehmer zu lesen. Ich sags mal so: Deren Bereitschaft, langjährige IV-Bezüger mit Schmerzstörungen einzustellen, bewegen sich in eher engen Grenzen. So zuckerwattenrosa, wie das offiziell von IV und Arbeitgeberverbänden gezeichnete Bild ist die Realität nämlich leider nicht.

Behindert sein ist keine Qualifikation

Ich habe ein klitzekleines Problem mit der aktuellen Arbeitgeber-Umgarnungsaktion der Invalidenversicherung. «Behinderte bzw. IV-Bezüger einstellen» klingt in meinem Ohren nämlich immer irgendwie wie: «Wir haben jetzt einen Hund (oder ein paar Zimmerpflanzen) in unserer Firma, das ist gut für Betriebsklima». Natürlich ist es gut fürs Betriebsklima, wenn ein Arbeitgeber «soziale Verantwortung» zeigt und die Erfahrungen, die jemand durch den Umgang mit der eigenen Behinderung/Krankheit macht, können sich bei den sogenannten Softskills durchaus mit ein paar Pluspunkten auswirken (aber auch nicht immer) und dass Diversity in Teams oft zu kreativeren Lösungen führt, ist auch bekannt.

Aber eine Behinderung alleine ist keine Qualifikation. Trotzdem zielen die ganzen Arbeitgeber-Umgarnungsaktionen der IV aber genau auf diese Zimmerpflanzen-Analogie ab. Ganz nach dem Motto: Gibt es nicht irgendeine kleine Nische, wo ihr die Zimmerpflanze reinstellen könnt? Wir bezahlen nicht nur die Miete für den Stellplatz, sondern auch jemanden, der regelmässig vorbeikommt und die Pflanze giesst, düngt und gegebenenfalls entlaust. Und wenn sie euch nicht gefällt, holen wir die auch wieder gratis und franko ab.

Die Zimmerpflanzen selber können sich – wie das Zimmerpflanzen eben so eigen ist – nicht gross wehren. Die haben Mitwirkungspflicht.

Und ja es ärgert mich, dass die einzugliedernden IV-Bezüger behandelt werden wie Objekte mit dem IQ einer durchschnittlichen Zimmerpflanze, die man nach Belieben hin und -herschieben kann. Zuerst aus der Arbeitswelt heraus, weil man sie da nicht braucht und nach Jahren, wo es weder die IV noch die Arbeitgeber interessiert hat, ob die Betroffenen gerne arbeiten würden (viele wollten, – im Rahmen ihrer Möglichkeiten – diese Möglichkeiten gab es aber oftmals nicht) und jetzt tut man so, als ob diese tumben Obkjekte eben gar nie wollten und man sie deshalb mittels sogenannten Anreizen wie Mitwirkungspflichten und Sanktionen dazu zwingen müsste.

Die Arbeitgeber hingegen, die die Leute nicht anstellen woll(t)en, die müssen keine Mitwirkungspflichten oder Sanktionen (sprich Quoten oder ein Bonus-Malussystem) fürchten, die werden mit Samthandschuhen angefasst und kriegen all die schönen Broschüren, Medienkonferenzen und Optionen für Gratismitarbeiter mit Rückgabegarantie.

Wo sind denn die schicken Broschüren für die IV-BezügerInnen, die gerne arbeiten möchten?

Hat eben jemand gelacht? Von wegen die haben eh nichts zu melden? Und die müssten froh sein, wenn sie überhaupt jemand einstellt?

Und genau da liegt das Problem: Wäre dieses ganze Affentheater um die Eingliederungen ernst gemeint, würde man die einzugliedernden IV-Bezüger als zukünftige Arbeitnehmer behandeln und nicht wie die letzten Deppen. Denn Arbeitgeber suchen keine «Behinderten», sie suchen qualifizierte, zuverlässige Mitarbeiter. Eine Einstellung muss sich für sie lohnen. Es schafft auch niemand extra Arbeitsplätze einfach so, «weil er sich ein bisschen sozial fühlt». In einen Unternehmen fällt ein gewisses Volumen an Arbeit an und dafür werden Mitarbeitende gesucht, die diese Arbeit gut ausführen können. Alles andere ist Sozialromantik.

Und wer glaubt, dass der Arbeitsversuch nach Art. 18a des IVG tatsächlich dafür da ist, dass ein Arbeitgeber einen zukünftigen Mitarbeiter testen kann, bevor er ihn fest anstellt, soll mal ganz genau lesen:

Art. 18a (neu) Arbeitsversuch
Die Invalidenversicherung kann einer versicherten Person versuchsweise einen Arbeitsplatz für längstens 180 Tage zuweisen, um die tatsächliche Leistungsfähigkeit der versicherten Person im Arbeitsmarkt abzuklären.

Ein gleichberechtigtes Arbeitsverhältnis beruht auf einem Übereinkommen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sicher nicht auf einer «Zuweisung» durch eine staatliche Behörde. Aber darum geht es hier offensichtlich nicht. Denn dem Gesetzestext ist klar zu entnehmen, dass die Invalidenversicherung die tatsächliche Leistungsfähigkeit abklären will und nicht der potentielle zukünftige Arbeitgeber.

Ansonsten könnte man doch auch für die IV-Bezüger, die gerne arbeiten möchten, schicke Broschüren drucken, wo diese ganzen Arbeitgebererleichterungen erklärt werden, auf dass sie ihrem zukünftigen Wunscharbeitgeber erklären könnten, welche Möglichkeiten es gibt, um erstmal unverbindlich auszuprobieren, ob man gut miteinander kann. Die Möglichkeiten (zb für Coaching ect) sind ja nicht per se schlecht, schlecht bzw. absolut unterirdisch ist einfach, dass man diejenigen, um die es eigentlich geht, schlichtweg nicht als gleichwertige Partner behandelt.

So funktioniert das vielleicht bei Zimmerpflanzen, aber nicht bei Menschen.

Das Commitment des Arbeitgeberverbandes

Der Arbeitgeberverband schreibt auf seiner Website unter dem Titel Klares Commitment der Arbeitgeber: «Die Arbeitgeberschaft unterstützt die Maxime «Eingliederung vor Rente» und ist bereit, ihren Teil zur Umsetzung beizutragen.»

«Aber natürlich» so schreibt der Arbeitgeberverband bzw. Prof. Dr. iur. Roland A. Müller seines Zeichens Mitglied der Geschäftsleitung des Schweizerischen Arbeitgeberverbands «braucht es die gemeinsame Anstrengung der Arbeitgeber, der IV-Stellen und der Betroffenen. Sie alle müssen sich bewusst sein, dass von ihnen ein wesentlicher Beitrag zur Beseitigung des strukturellen Defizits der IV bis zum Ablauf der Zusatzfinanzierung Ende 2017 verlangt wird».

Soweit so gut. Und nun dazu, wie der Arbeitgeberverband sich das ganz konkret vorstellt: «Im Zentrum steht das Ziel, vermehrt Behinderte in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Freie Arbeitsplätze sollen mit Behinderten besetzt werden, deren Beeinträchtigungen für die Stelle keine Rolle spielen oder mit geeigneten Integrationsmassnahmen der IV überwunden werden können.»

Ähem… wir integrieren «Behinderte», die gar nicht behindert sind? Jetzt mal so doof gefragt: Wo genau lag das Problem bisher, Behinderte zu integrieren, deren «Beeinträchtigungen für die Stelle keine Rolle spielen»? Oder umgekehrt gefragt: Warum – lieber Arbeitgeberverband – sind denn die 17’000 Menschen, die man jetzt wieder eingliedern will, einst berentet worden, wenn deren Beeinträchtigungen für ihre «Arbeitsleistungen» keine Rolle spielen…?

Ist es nun einfach deren Aufgabe, schnell gesund zu werden, damit ihr eure Aufgabe wahrnehmen könnt, die auch zu integrieren?

Oder reden wir hier etwa von zwei verschiedenen Dingen? Ihr von den Rollifahrern aus der Ringier-Kampagne (für die der Schreibende Prof. Dr. Roland A. Müller ja auch als Schirmherr fungiert) und ich von… sagen wir mal dem Mann mit der Hypersomnie, dem das Bundesgericht kürzlich die Rente verweigert hat? Lieber Arbeitgeberverband, ich bin gespannt auf eure Arbeitsplatzvorschläge für diesen Mann – wo «seine Behinderung keine Rolle spielt oder mit geeigneten Integrationsmassnahmen der IV überwunden werden kann».

Man darf man wohl davon ausgehen, dass dieses «Commitment» einerseits der noch haarscharf abgewendeten Behinderten-Quote geschuldet ist (Bloss kein Druck bitte auf die Arbeitgeber; wir machen es ja freiwillig) und andererseits ist aufgrund eben dieser Diskussion um die Quoten der Wirtschaft klar geworden, dass auch das «Volk» es langsam nicht mehr goutiert, wenn der Druck zur Eingliederung nur einseitig auf die Betroffenen ausgeübt wird. Da ist es doch im Hinblick auf die weiteren Verschärfungen und Abbaumassnahmen im Rahmen der IV-Revision 6b ratsam, auch seitens der Wirtschaft ein bisschen Goodwill zu zeigen. Auf dass man dann stolz seine Bemühungen in die Waagschale werfen kann und bloss keiner mehr auf die Idee kommt, der Opfersymetrie müsse womöglich doch noch mit Quoten oder anderen Einschränkungen für die Wirtschaft Genüge getan werden.

Nochmal fürs Protokoll: ich finde Integration toll. Ich finde Arbeitgeber toll, die sich um die Integration von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen bemühen. Und Menschen, die sich nach einiger Zeit der Berentung wieder ins Arbeitsleben wagen, finde ich ganz besonders toll und mutig – denn einfach ist das nicht.

Aber: Ich wünsche mir, dass irgendeiner von den Wortführern in der ganzen Sache (Herr Rossier, Herr Ritler, Herr Burkhalter oder eben Herr Müller) es mal deutsch und deutlich sagt: Die Wirtschaft und chronische Krankheiten (und um die geht es ja bei der angepeilten Eingliederung hauptsächlich, nicht um die «klassischen Behinderungen») – das verträgt sich oft nur schlecht miteinander. Das ist nicht die Schuld der Arbeitgeber, denn sie müssen wirtschaftsorientiert handeln. Es ist aber auch nicht die Schuld der Betroffenen, dass ihre Leistungsfähigkeit oft von Tag zu Tag schwankt und sie deshalb einem wirtschaftlich orientierten Unternehmen nur begrenzt «zumutbar» sind. Es ist weder ihre Schuld, dass sie erkrankt sind, noch ihre Schuld, dass die Medizin vieles nach wie vor nicht (vollständig) reparieren kann, bzw. nicht mal objektiv feststellen kann, was ihre Beschwerden verursacht. (Dass die Wirtschaft ihrerseits, genauer gesagt die Pharmabranche, durchaus ein gewisses Interesse daran haben könnte, dass gewisse Krankheiten nicht geheilt, sondern nur langjährig behandelt werden können ist nochmal ein ganz anderes Thema…).

Man macht es sich schon ganz schön einfach, wenn man unter «Integration von Behinderten» das Einstellen von Menschen versteht, deren Behinderung keinen Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit hat. Und gleichzeitig jenen, die man nicht integrieren kann oder will unterstellt, eben gar nicht krank oder behindert zu sein und so von Rentenleistungen auszuschliessen. Zugegeben; eine bestechende Lösung zur Sanierung der Invalidenversicherung, allerdings ein bisschen zynisch.

Debatte im NR über Behindertenquote

Heute wurde im NR der erste Teil der IV-Revision 6a besprochen – die Debatte endete mitten im erbitterten Kampf der Bürgerlichen und Rechten gegen die Quote – und wird nächsten Donnerstag weitergeführt.

Stellvertretend für die ganze Debatte lasse ich mal Herrn Triponez gegen den bösen Zwang zur Quote sprechen: «Man will ja beide Parteien mit Liebe und Vertrauen zueinander führen.»

Seit Jahren dreht sich die Debatte um die Invalidenversicherung hauptsächlich um Betrug, Sanktionen und verschärfte Mitwirkungspflichten für Betroffene und zwar mit vollster Unterstützung der FDP. Und wenn Mitwirkungspflichten auf Seiten der Unternehmen eingefordert werden (die entgegen anderslautender Versprechungen ihre Verantwortung eben nicht wahrgenommen haben und auch absolut nicht willens sind, dies in Zukunft zu tun) packt Herr Triponez auf einmal die Samthandschuhe aus und spricht davon, dass Arbeitgeber und behinderte Arbeitnehmer sich doch mit Liebe und Vertrauen begegnen sollen.

Ich glaube, das war in etwa die dreisteste Heuchelei in der heutigen Debatte. Obwohl einige Herrn Triponez durchaus Konkurrenz machen konnten, beispielsweise Otto Ineichen (ebenfalls FDP), der von sich sagt: «ich kann ja wohl für mich behaupten, dass ich für die Integration von Menschen, seien es Jugendliche, ältere Leute oder Behinderte, sehr viel tue. (…) Glauben Sie tatsächlich, dass Sie mit Zwang Leute eingliedern können? Ich glaube wirklich, dass dies der falsche Weg ist.»

Dabei ist ihm dann wohl entfallen, dass die 3000 Arbeitsplätze für Behinderte, die er medienwirksam vor der 5. IV-Revision versprach, effektiv gar nie geschaffen wurden, weil sein Projekt Passerelle kurz darauf grandios scheiterte. Was dann aber natürlich nach der Annahme der 5. IV-Revision auch keinen mehr interessiert hat.

Auch in den Zeitungen wehrt sich die Wirtschaftslobby mit Händen und Füssen gegen die Quote:

Thomas Daum, Direktor des Arbeitgeberverbandes im Tagi «Wo soll eine Privatbank oder eine Ingenieurunternehmung Behinderte finden, um die Quote zu erfüllen?» (was einmal mehr bestätigt: Behindert = dumm, denkt Herr Daum)

Arbeitgeberpräsident Rudolf Stämpfli: «Man bürdet dem Arbeitgeber eine gesellschaftspolitische Aufgabe auf, als seien alle Behinderungen im Berufsleben entstanden. Wir sind nicht die Reparaturwerkstatt der Gesellschaft

Man kann sich ja nun tatsächlich fragen, ob Quoten der geeignete Weg sind, mehr Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt zu integrieren, aber nur schon die Diskussion darüber zeigt so unverholen die wahre Gesinnung derjenigen auf, die immer ganz schnell mit Leistungskürzungen und Zwangs-massnahmen für Menschen mit Behinderungen bei der Hand sind, dass sich nur schon dafür die ganze Diskussion mehr als lohnt…

Am Donnerstag geht die Diskussion im Nationalrat in die zweite Runde.

Der Arbeitgeberverband heuchelt Mitgefühl

Firmen mit mehr als 250 Angestellten sollen ein Prozent ihrer Arbeitsplätze für Behinderte reservieren müssen. Mit dieser Quote will die Sozialkommission des Nationalrats (SGK) dazu beitragen, dass möglichst viele IV-Bezüger wieder in den Arbeitsmarkt zurückfinden.

Ob der Nationalrat diesem Vorhaben zustimmen wird, ist allerdings fraglich, denn kaum wurde das Pressecommuniqué der SGK veröffentlicht, folgte aus Wirtschaftskreisen das obligate Aufjaulen. Allen voran der Schweizerische Arbeitgeberverband: «Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) lehnt die Einführung einer Quote dezidiert ab. Eine arbeitgeberbezogene Integra-tionsquote, kombiniert mit einem Bonus-/Malussystem, ist seiner Meinung nach nicht zielführend. Zwang und Quoten schaffen schlechte Voraussetzungen, um Handicapierte in eine für sie angenehme Arbeitsumgebung zu integrieren. Betroffene würden in Betrieben als «Quoten-Integrierte» geduldet und ausgegrenzt. Sie würden nicht als vollwertige Mitarbeitende in die Belegschaft aufgenommen.»

Es ist ja wirklich herzerweichend, wie sehr sich der Arbeitgeberverband vorder-gründig um die armen Behinderten sorgt. Seltsamerweise hatte man beim SAV bei der Zustimmung zu den IV Revisionen 5, 6a und 6b überhaupt keine Skrupel eben so dezidiert, wie man sich jetzt gegen eine Einführung von Quoten äussert, dem Ausschluss verschiedener Krankheitsbilder aus der IV sowie einer weiter verschäften Eingliederungspflicht (für die Betroffenen) zuzustimmen.

Die Betroffenheitsnummer wirkt in diesen Zusammenhang also reichlich unglaubwürdig. Um nicht zu sagen: kalkuliert geheuchelt. Herr Daum und seine Kollegen spekulieren einmal mehr ganz gezielt mit der Dummheit der Behinderten bzw. derjenigen, die es ja «nur gut meinen mit den Behinderten». Es fällt bei Aussagen wie «Betroffene würden in Betrieben als «Quoten-Integrierte» geduldet und ausgegrenzt. Sie würden nicht als vollwertige Mitarbeitende in die Belegschaft aufgenommen.» auch bestimmt niemandem auf, dass die vom Arbeitgeber vermittelte Haltung eventuell auch etwas damit zu tun haben könnte, wie Mitarbeitende mit Behinderung in einem Betrieb aufgenommen werden.

Zudem zieht möglicherweise der eine oder andere Behinderte es sogar vor, in einem Betrieb als Quotenbehinderter zu gelten, denn als IV-Betrüger Bezüger. Im Anbetracht der nicht zuletzt durch Wirtschaftskreise geschürten jahrelangen Verunglimpfung von Menschen die angeblich lieber vom Sozialstaat leben als zu arbeiten, wirkt es einfach nur lächerlich, wenn man nun so tut, als wolle man es den armen Behinderten ersparen als Quotenbehinderte zu gelten. Vom Sozial-schmarotzer zum Quotenbehinderten gälte ja zumindest als eine Art Karriere-sprung.

Bleibt auch die Frage; wenn man sich beim Arbeitgeberverband angeblich so sehr sorgt um das Wohlergehen der Behinderten – warum man dann bisher nicht genügend Massnahmen für eine verstärkte Eingliederung ergriffen hat, so dass eine Quote gar nicht erst notwendig wäre?

Bei den finanziellen Kürzungen auf Seiten der Behinderten war man immer ganz vorne dabei und hat einseitig die Verantwortung auf die Betroffenen abgeschoben. Und nun, wo es darum geht, auch als Arbeitgeber Verantwortung zu übernehmen, wird gross rumgeheult: «Mit Quoten und Ersatzabgaben würde zudem auf kaltem Weg eine Arbeitgebersteuer eingeführt und damit vom paritätischen Finanzierungsteil der IV abgewichen. Denn einerseits haben gewisse Arbeitgeber schon aufgrund ihrer Tätigkeit oder Betriebsgrösse nicht die Möglichkeit, Handicapierte zu integrieren – für sie wäre der Malus somit eine unausweichliche Steuer. Anderseits müssten die Arbeitgeber alleine für die Lösung eines Problems gerade stehen, welche nicht nur sie, sondern die ganze Gesellschaft betrifft.»

Ach, sobald man selbst Verantwortung übernehmen sollte, ist es auf einmal ein Problem der ganzen Gesellschaft? Haben wir doch bisher gelernt, dass es eigentlich nur das Problem der Betroffenen sei, weil sie einfach zu faul oder zu krank wären? Und es deshalb auch völlig in Ordnung wäre, ständig auf ihnen rumzuhaken und ihnen die Leistungen zu kürzen…?